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← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (16.02.2023)

Sitzungsvorlage

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Stadtplanungsausschuss Energie & Versorgung Stadtentwicklung & Planung Wohnen & Bauen Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage Stpl/005/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 16.02.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Bebauungsplan Nr. 4669 „Altholzverbrennung„

für ein Gebiet zwischen der Sandreuthstraße, dem Frankenschnellweg und der Bahnstrecke

Nürnberg-Schwabach

Billigung

Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Beiplan Immissionsorte Entwurf der Satzung Entwurf der Begründung Umweltbericht

Sachverhalt (kurz):

Anlass des Bauleitplanverfahrens ist die Absicht der N-ERGIE Kraftwerke GmbH, auf ihrem Firmengelände in Nürnberg Sandreuth eine Altholzverbrennungsanlage zur thermischen Verwertung von Altholz zur Erzeugung von Dampf zu errichten, der zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung genutzt wird. Das Vorhaben leistet einen wichtigen Beitrag im Rahmen der Energiewende, die Verbrennung von Altholz ersetzt den Verbrauch von Gas in nicht unwesentlichem Umfang.

Gleichwohl das Areal des Kraftwerks Sandreuth ein Industriegebiet im Sinne der BauNVO ist, forderte die Regierung von Mittelfranken im immissionsschutzrechtlichen Verfahren die Sicherung des Baurechts für die neue eher kleine Anlage zwischen Müllverbrennungsanlage und Kraftwerk durch einen Bebauungsplan.

Um dem Entwicklungsgebot nach Baugesetzbuch gerecht zu werden, wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert.

Die Billigung des Bebauungsplans soll beschlossen und anschließend die öffentliche Auslegung durchgeführt werden. Sobald möglich wird die N-ergie dann das immissionsschutzrechtliche Verfahren zur Genehmigung der eigentlichen Anlage fortführen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Kapitel I.4.4. der Begründung

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtplanungsausschuss beschließt, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4669 "Altholzverbrennung" für ein Gebiet zwischen der Sandreuthstraße, dem Frankenschnellweg und der Bahnstrecke Nürnberg-Schwabach so erweitert und eingeschränkt wird, wie es sich aus dem Entwurf vom 10.01.2023 ergibt.

  2. Der Stadtplanungsausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4669 "Altholzverbrennung" für ein Gebiet zwischen der Sandreuthstraße, dem Frankenschnellweg und der Bahnstrecke Nürnberg-Schwabach auf Grundlage des Plans vom 10.01.2023, der Begründung vom 10.01.2023 und dem Umweltbericht vom 09.01.2023.

  3. Der Stadtplanungsausschuss beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch auf Grundlage des gebilligten Entwurfs.

Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.

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