Beschlussvorlage Vpl/003/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 16.02.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Steinacher Straße
Abrechnungsvoraussetzung
Anlagen: Entscheidungsvorlage Straßenplan Nr. 2.2166.2.3
Sachverhalt (kurz):
Um die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Steinacher Straße trotz fehlender planungsrechtlicher Festsetzungen zum Ausbau der Straße zu erreichen, wird der im beiliegenden Plan dargestellte bereits erfolgte Ausbau dem zuständigen Verkehrsausschuss zu einem förmlichen Beschluss über die Abwägung nach § 125 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 4-7 BauGB vorgelegt.
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat im Rahmen seiner Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO, den bereits am 17.10.2019 gefaßten Beschluss des Straßenplans Nr. 2.2166.2.3 die Abwägungsentscheidung in Frage gestellt, da eine gerechte Abwägung aller von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander nicht dokumentiert sei.
Die ausführliche Beschreibung der Sachlage erfolgt in der angefügten Entscheidungsvorlage.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Durch den barrierefreien Ausbau der Haltestellen können auch mobilitätseingeschränkte Personen besser die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR
Beschlussvorschlag:
Es wird festgestellt, dass der Bereich der Steinacher Straße zwischen den nördlichen Grundstücken mit den Flur Nr. 37/10, 37/8, 37/1, sowie entlang der südlich gelegenen Grundstücke mit den Fl.Nr. 486, 487, 488, alle Gemarkung Boxdorf, erstmalig hergestellt ist. Der Ausbau entspricht den Anforderungen des § 125 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB.