Berichtsvorlage Vpl/072/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 16.02.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Parken auf Geh- und Radwegen entlang des Marthwegs
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 07.11.2022
Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 07.11.2022 Bildtafel
Bericht:
Der Marthweg verläuft zwischen der Sauerbruchstraße und der Kemptener Straße als anbaufreie Hauptverkehrsstraße geradlinig in nordsüdlicher Richtung und ist in diesem Bereich als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im betroffenen Abschnitt mit 70 km/h ausgeschildert. Westlich der Fahrbahn ist ein gemeinsamer asphaltierter Rad-/Gehweg mit einer Breite von ca. 2,35 m vorhanden. Zwischen den befestigten Rändern der Fahrbahn und des Rad-/Gehweges ist ein Bankettstreifen mit einer Breite zwischen ca. 1,10 m und 1,20 m angelegt. Angeordnete und aufgestellte Haltverbotsschilder weisen bereits auf ein uneingeschränktes Parkverbot hin. Die Überwachung liegt hier in der Zuständigkeit der Polizei. Auf der Ostseite des Marthwegs grenzen landwirtschaftlich genutzte Acker- bzw. Waldflächen an. Ein Gehweg fehlt hier. Sowohl die Straße als auch der Rad-/Gehweg sind unbeleuchtet.
Am 29.11.2022 fand ein gemeinsamer Ortstermin am Marthweg von Vpl, SÖR und der Polizeiinspektion Nürnberg Süd statt. Das Problem, dass an schönen Tagen entlang des öffentlichen Grillplatzes der Stadt Nürnberg teilweise verbotswidrig auf dem Geh- und Radweg geparkt wird, ist bekannt. Nach Auskunft der Polizei hat sich die Situation jedoch gebessert, seitdem am Marthweg durchgehend absolute Haltverbote einschließlich Seitenstreifen angeordnet wurden.
Gemäß den einschlägigen Planungsrichtlinien sind neben den Verkehrsräumen entsprechende seitliche Sicherheitsräume vorzusehen, welche von festen Hindernissen freizuhalten sind. Pfosten und Verkehrszeichen dürfen auf der Grenze des lichten Raumes stehen. Nach der „Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt) beträgt dieser neben Fahrbahnen und Geh- /Radwegen in der Regel jeweils 0,50 m. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h hat in Anlehnung an die „Richtlinie für die Anlage von Landstraßen“ (RAL) der Sicherheitsraum neben der Fahrbahn 1,00 m zu betragen. Nicht entfernbare Sperren, wie z.B. Bossensteine, Baumstämme etc. würden zwangsläufig in den seitlichen Sicherheitsraum ragen. Niedrige Einbauten entlang von Fußwegen sind Sturzgefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger, besonders für Blinde und Sehbehinderte.
Aufgrund der vorhandenen geringen Bankettbreite mit ca. 1,10 m bis 1,20 m und den erforderlichen Abmessungen der Sicherheitsräume von mind. 0,50 m bzw. 1,00 m je Verkehrsraum kann der Einbau von festen Sperren von Vpl, SÖR und Polizei übereinstimmend leider nicht befürwortet werden.
Die Polizei regt an, dem Problem mittels verstärkter Überwachung der Grünflächen durch kommunale Ordnungsdienste und direkter Ansprache der Verursacher zu begegnen. Die
Polizei wird weiterhin im Rahmen ihrer personellen Einsatzmöglichkeiten Kontrollen durchführen, bei akuten Problemen (z.B. auch vom Grillplatz ausgehende nächtliche Ruhestörungen) kann die zuständige Polizeiinspektion Nürnberg Süd jederzeit kontaktiert werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es liegen keine Diversity relevanten Aspekte vor.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: