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Bericht

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Berichtsvorlage Vpl/001/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 16.02.2023 öffentlich Bericht

Betreff:

Ausweitung von CarSharing-Angeboten

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 12.10.2022

Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 12.10.2022 Übersichtsplan Mobilpunkte Grafik Entwicklung Carsharing-Kunden Grafik Entwicklung Ausleihen von Carsharing-Fahrzeugen an Mobilpunkten

Bericht:

In ihrem Antrag vom 12.10.2022 bittet die SPD-Stadtratsfraktion um einen Bericht zur Entwicklung des Carsharing-Angebotes in Nürnberg. Darüber hinaus sollen Maßnahmen zur weiteren Ausweitung des Angebotes entwickelt werden.

Derzeit bestehen in Nürnberg 48 Mobilpunkte mit insgesamt 93 Carsharing-Fahrzeugen. Diese werden von der Sharegroup GmbH betrieben, die bei den Vergabeverfahren für die bisher zwei Ausbaustufen den Zuschlag erhalten hat. Zusätzlich gibt es mehrere Carsharing-Fahrzeuge verschiedener Anbieter auf privaten Stellplätzen, deren Betrieb aber nicht von der Stadt Nürnberg beauftragt wurde. Deshalb liegen der Verwaltung hierzu keine zuverlässigen Daten vor.

Seit der Inbetriebnahme der ersten Mobilpunkte im Oktober 2016 hat sich die Anzahl der erfassten Nürnberger Carsharing-Kundinnen und Kunden bei der Sharegroup GmbH von damals 1.690 auf 6.480 Ende Dezember 2022 vervielfacht. Die Anzahl der Ausleihvorgänge ist von 9.134 im Jahr 2017, dem ersten kompletten Jahr mit Carsharing an Mobilpunkten im öffentlichen Raum, auf 35.983 im Jahr 2022 um 294% gestiegen.

Die dritte Ausbaustufe mit weiteren 30 Mobilpunkten ist in Vorbereitung. Sie sollen im Frühjahr in Betrieb genommen werden können. Die begleitende Onlinebeteiligung, bei der Bürgerinnen und Bürger Standortvorschläge machen konnten, wurde vom 08.11.2022 bis 06.12.2022 durchgeführt. Die betreffende Internetseite wurde von rd. 4.000 Interessierten aufgerufen, die 470 zusätzliche Standortvorschläge in die Karte eintrugen. Wie bei der Onlinebeteiligung kommuniziert, können die sechs am häufigsten genannten Gebiete bei der endgültigen Standortfestlegung berücksichtigt werden. Mit der dritten Ausbaustufe ist von einer weiteren Zunahme an Carsharing-Nutzenden und Ausleihvorgängen auszugehen.

Laut Mobilitätsbeschluss für Nürnberg sollen bis zum Jahr 2025 insgesamt 100 Mobilpunkte bestehen. Deshalb ist eine weitere Ausbaustufe in 2024/2025 vorgesehen, mit der das Ziel des Mobilitätsbeschlusses erreicht bzw. ggf. sogar übertroffen werden kann. Mit den derzeit bestehenden 48 Mobilpunkten ist im Gebiet innerhalb der Ringstraße bereits ein relativ dichtes Netz vorhanden, das mit den Standorten der dritten Ausbaustufe noch engmaschiger wird. Damit ist das Ziel, dass in den Wohngebieten innerhalb des Rings von jedem Standort aus in ca. 350 Metern ein Mobilpunkt existiert, fast erreicht (siehe Anlage "Übersichtsplan"). Zusätzlich werden Mobilpunkte auch in den Stadtteilen außerhalb des Rings, in denen das Angebot bislang weniger gut angenommen wird, nach und nach ausgebaut.

Da sich der Betrieb der Carsharing-Fahrzeuge für den Anbieter wirtschaftlich rechnen muss, kann der Ausbau des Angebotes nur schrittweise erfolgen. Sobald weitere Kundinnen und Kunden gewonnen werden konnten, können auch weitere Fahrzeuge beschafft und das Angebot ausgeweitet werden. Auch aus Sicht der Verwaltung ist es sinnvoll, die Ausweitung der Mobilpunkte am Wachstum des Systems zu orientieren, damit das Angebot für die Bürgerinnen und Bürger dauerhaft und verlässlich zur Verfügung steht.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

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