Haushaltssperre

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Sachverhalt

Anlage · 10.02.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

CSU-Stadtratsfraktion Schule & Bildung Wohnen & Bauen

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Aktueller Stand im Schulbau

hier:

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion „Aktueller Stand Grundschule West zu TOP Ö 3

Schulausschuss am 16.12.2022“ vom 06.12.2022

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion „Kommunikation bei Schulbauten und –sanierungen“ vom

12.12.2022

Die aktualisierte Bevölkerungsvorausberechnung 2021 bis 2035 durch das Amt für Statistik für Nürnberg und Fürth hat zuletzt im Mai 2022 gezeigt, dass Nürnberg weiterhin eine wachsende Stadt ist. Zusätzlich muss auch der höhere Zuzug durch den Krieg in der Ukraine noch seine Berücksichtigung finden, da in Nürnberg eine hohe Zahl an Geflüchteten aus der Ukraine angekommen sind. Daher planen die involvierten Dienststellen auch mit einem Korridor der möglichen Entwicklungen.

6-Jährige bis unter 10-Jährige (4 Jahrgänge für

Grundschulen)

Entwicklung und Bevölkerungsvorausberechnungen 2010

bis 2032

20000 19500 19000 18500 18000 17500 17000 16500 16000 15500 15000

Bevölkerungsvorausberechnung 2022 Bevölkerungsvorausberechnung 2021 Mittelwert BVB 2021 und 2022

Gestaltung 1 Referat für Schule & Sport 11/2022 Quelle 1 Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth 05/2022

In die Mittelfristige Investitionsplanung (MIP) im Bereich Schulbau sind zahlreiche Maßnahmen der Sanierung aber auch für Neu- und Erweiterungsbauten für sämtliche Schularten aufgenommen. Gerade im Grundschulbereich stehen zahlreiche Maßnahmen an, um in Nürnberg ausreichend Plätze und Raum für eine moderne Pädagogik und gesicherte Betreuung zu schaffen.

Im Nürnberger Westen ist gemeinsam mit dem Bezirk Mittelfranken am Standort des Zentrums für Hörgeschädigte eine dreizügige Regelgrundschule mit 200 Betreuungsplätzen geplant. Hierzu sind die städtischen Stellen mit dem Bezirk in enger Abstimmung. Der Bezirk und die beteiligten Stellen in Ref I/II und Ref IV sind augenblicklich dabei, die bestehende Zweckvereinbarung auf Basis der neuen Anforderungen neu zu fassen. Darüber hinaus prüft zum Zeitpunkt der Berichtserstellung (Januar 2023) prüft der Bezirk noch die vom Hochbauamt vorgeschlagenen Standorte für den Interimsbau. Da das Projekt (Teil Neubau) in einem Abschnitt errichtet werden soll, sind die Ergebnisse dieser Prüfung abzuwarten, um eine verlässliche Zeitschiene zu skizzieren.

Das Wachstum der letzten und der kommenden Jahre wird sich nicht nur auf den Grundschulbereich auswirken, sondern auch zeitversetzt auf die weiterführenden Schulen. Exemplarisch wird im Folgenden auf die prognostizierten Zahlen an den öffentlichen Gymnasien eingegangen. Der Vergleich der Schülerprognose 2019 und 2021 zeigt, dass die Anzahl an Schülerinnen und Schülern etwas langsamer ansteigt als im Jahr 2019 prognostiziert, doch ab dem Jahr 2032 das erwartete Niveau erreicht. Deutlich sichtbar ist der sprunghafte Anstieg der Schülerzahl zum Schuljahr 2025/2026 mit dem ersten Jahrgang im Vollausbau des G9.

Abbildung 1

Die Schülerprognose verdeutlicht die Notwendigkeit von allgemeinen Unterrichtsräumen, um den Unterrichtsbetrieb gemäß §2 Schulbauverordnung ordnungsgemäß durchzuführen. Von Baumaßnahmen sind grundsätzlich die beteiligten Schulfamilien betroffen. Nicht außer Acht gelassen werden dürfen jedoch selbstverständlich nicht die Anwohnerinnen und Anwohner eines Baustandortes. Die Information aller Beteiligter bei anstehenden Baumaßnahmen im Schulbereich wird sehr engmaschig und mehrstufig mit der zuständigen Baufachdienststelle, dem Referat für Schule und Sport und der – soweit vorhanden – Schulleitung koordiniert und durchgeführt. Dabei variiert naturgemäß die Frequenz und die Art des Informationsaustauschs je nach Art, Größe und Dauer des Bauvorhabens, sodass kein komplettes „Standardverfahren“ festgelegt ist. Grundsätzlich sind folgende Eckpunkte im Informationsaustausch zwischen der Stadt Nürnberg und allen beteiligten Stellen in der dargestellten Reihenfolge festgelegt:

Planungsprozess, um die räumlichen und pädagogischen Bedarfe festzulegen und umzusetzen bzw. die Förderfähigkeit des Bauvorhabens zu gewährleisten

Bauvorhabens

Rahmen der Baugenehmigung nach Bayerischer Bauordnung (BayBO) durch die Baudienststelle.

einzelnen Schritten im Rahmen des Bauvorhabens

In der Regel werden die genannten, grundlegenden Informationsschritte durch zahlreiche individuelle Maßnahmen zum Informationsaustausch flankiert. Darüber hinaus ist die aktuelle Schulraumentwicklungsplanung und Masterplanung auf der Website des Referates für Schule und Sport öffentlich einsehbar.

Am 30.03.2022 hat sich der Stadtrat für die von der wbg-K dargelegte Umsetzungsplanung des Bauvorhabens Sanierung und Neubau des Neuen Gymnasiums ausgesprochen. Für den konkreten Fall des Neuen Gymnasiums, auf den sich der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion bezieht, fanden bislang nach Abschluss der konkreten Planungen folgende Maßnahmen zur Nachbarschaftsbeteiligung statt:

01.06.22: Nachbarschaftsbeteiligung durch die WBG K am Neuen Gymnasium vor Einreichung des Bauantrags (schriftliche Einladung) mit Teilnahme der wbg-K und Schulund Sportreferentin 11.07.22: Begehung Grundstück Schultheißallee 13 mit dem Architekten auf Einladung der Nachbarin, Anhörung der Belange 05.09.22: Versand der Bauantragsunterlagen an die Nachbarschaft mit der Bitte um Unterschrift (per Einschreiben Rückschein) November 22: Klärung von Einzelfragen von Stadträten bilateral mit der wbg-K 01.12.22: Nochmalige Nachbarschaftsbeteiligung in der Schule mit Gutachtern und Planern (per Einschreiben Rückschein) 22.12.22: Einzelgespräch mit einer Familie Schultheißallee 17 zum Thema Fischbachrenaturierung, Hochwasserschutz und Sichtschutz durch Pflanzen 28.12.22: Schreiben vom Nachbarn Ludwig-Frank-Str.8 zum Thema Mülltonnenstandort – positives Antwortschreiben und Dankesschreiben zurück 12.01.23: Antwortschreiben an Schultheißallee 17 - Prüfergebnis zum Gespräch vom 22.12.

Fischbachrenaturierung bleibt

Die Pläne für das Bauvorhanden am Neuen Gymnasium sind der Anlage zu entnehmen. Diese Unterlagen, die u. a. auf das Thema Hochwasserschutz und Umweltbelange eingehen, wurden am 01.12.2022 bei der Informationsveranstaltung mit Nachbarbeteiligung zur Verfügung gestellt.

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