Sitzungsunterlagen
Sitzung des Schulausschusses
10.02.2023
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Schulpartnerschaften an Nürnbergs Schulen; hier Antrag der Freien Wähler vom 14.01.2021 Bericht Ref.IV/001/2023 5 Sachverhalt Ref.IV/001/2023 8 Atrag FW_Schulpartnerschaften Ref.IV/001/2023 10 TOP Ö 2 Langfristige Nachhaltigkeitsprojekte an Nürnberger Schulen; hier Antrag Bündnis 90 / Die Günen Stadtratsfraktion "Einführung des Frei Days an Nürnberger Schulen" vom 02.11.2021 Bericht Ref.IV/002/2023 11 Sachverhalt Ref.IV/002/2023 14 211102_Antrag_Frei Days_Grüne Ref.IV/002/2023 18 TOP Ö 4 Vollzug der Schulordnung für die Berufsschulen in Bayern (BSO); hier: Bestellung von Berufsschulbeiräten/-beirätinnen und deren Stellvertretern/-innen sowie eines/r Vertreter/in und dessen/deren Stellvertreter/in für das gemeinsame Schulforum der B10 Sitzungsvorlage Ref.IV/004/2023 20 04_02_ Auszug aus BSO_Stand_111222 Ref.IV/004/2023 24 04_03_ Info-Flyer Berufsschulen 2023 Ref.IV/004/2023 28 04_04_Berufsschulbeirat_Beschluss_20_22 Ref.IV/004/2023 30 04_05_Stellungnahme_Die_Ausschussgemeinschaft_Berufschulbeiräte Ref.IV/004/2023 31 04_06_Stellungnahme_Die_Grünen_Berufschulbeiräte Ref.IV/004/2023 33 04_07_Stellungnahme_CSU_Berufschulbeiräte Ref.IV/004/2023 36 04_08_Stellungnahme_SPD_Berufschulbeiräte Ref.IV/004/2023 38 04_09_Stellungnahme_AFD_Berufschulbeiräte Ref.IV/004/2023 42 04_10_Stellungnahme_Die_Bunten_Berufschulbeiräte Ref.IV/004/2023 43 Sitzung_des_Schulausschusses_20170714_TOP_OE_8_Beschluss (1) Ref.IV/004/2023 45 TOP Ö 5 Satzung zur Änderung der Satzung für die Städtische Fachakademie für Wirtschaft Sitzungsvorlage Ref.IV/005/2023 46 Entwurf der Änderungssatzung Ref.IV/005/2023 49 Sachverhalt Ref.IV/005/2023 50 TOP Ö 6 Satzung über die Berufsfachschule für Medizinische Technologie für Laboratoriumsanalytik (Berufsfachschulsatzung Medizinische Technologie Laboratoriumsanalytik - BFS/MTL) Sitzungsvorlage Ref.IV/006/2023 59 Sachverhalt Ref.IV/006/2023 63 BFS-MTL_RA_Satzung_ganzendg Ref.IV/006/2023 65 KMS vom 17.11. 2022 Umsetzung des Gesetzes zur Reform der technischen 67 Assistenzberufe in der Medizin Ref.IV/006/2023 E-Mail RMF zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin_20221130 79
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Schulausschusses
Sitzungszeit
Freitag, 10.02.2023, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Schulpartnerschaften an Nürnbergs Schulen; hier Antrag der Bericht
Freien Wähler vom 14.01.2021 Ref.IV/001/2023
Trinkl, Cornelia
2. Langfristige Nachhaltigkeitsprojekte an Nürnberger Schulen; hier Bericht
Antrag Bündnis 90 / Die Günen Stadtratsfraktion "Einführung des Ref.IV/002/2023
Frei Days an Nürnberger Schulen" vom 02.11.2021
Trinkl, Cornelia
3. Aktueller Stand im Schulbau; hier: Antrag der SPD- Bericht
Stadtratsfraktion "Aktueller Stand Grundschule West zu TOP Ö 3 Ref.IV/003/2023
Schulausschuss am 16.12.2022" vom 06.12.2022, Antrag der CSU-
Stadtratsfraktion "Kommunikation bei Schulbauten und -
sanierungen" vom 12.12
(Unterlagen werden nachgereicht)
4. Vollzug der Schulordnung für die Berufsschulen in Bayern (BSO); Beschluss
hier: Bestellung von Berufsschulbeiräten/-beirätinnen und deren Ref.IV/004/2023
Stellvertretern/-innen sowie eines/r Vertreter/in und dessen/deren
Stellvertreter/in für das gemeinsame Schulforum der B10
Trinkl, Cornelia
5. Satzung zur Änderung der Satzung für die Städtische Gutachten
Fachakademie für Wirtschaft Ref.IV/005/2023
Trinkl, Cornelia
6. Satzung über die Berufsfachschule für Medizinische Technologie Gutachten
für Laboratoriumsanalytik (Berufsfachschulsatzung Medizinische Ref.IV/006/2023
Technologie Laboratoriumsanalytik - BFS/MTL)
Trinkl, Cornelia
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.12.2022,
öffentlicher Teil
Berichtsvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 10.02.2023 öffentlich Bericht
Betreff: Schulpartnerschaften an Nürnbergs Schulen; hier Antrag der Freien Wähler vom 14.01.2021
Sachverhalt kurz:
Die Verwaltung berichtet über Schulpartnerschaften an den städtischen Schulen. Dabei werden die unterschiedlichen Ausgestaltungen und Fokusbereiche benannt. Exemplarisch wird zudem auf das vielfältige Programm "Viva-Europa" der Fachakademie für Enährungs- und Versorgungsmanagement der Beruflichen Schule 7 eingegangen. Seit über einem Jahrzehnt können die Studierenden Mobilitäten in zehn Partnerländern der Schule sammeln.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Erfahrungen im Ausland und mit anderen Kulturen zielen auch auf die Anerkennung und Wertschätzung aller Menschen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Schulpartnerschaften an Nürnbergs Schulen
Partnerschaften mit anderen deutschen oder internationalen Schulen sind in der Nürnberger Schullandschaft gängig; neben dem klassischen Austausch sind in der Zwischenzeit, auch unter den vielfältigen Förderprogrammen von ERASMUS, weitere Formen der Kooperation wie e-Twinning, digitale Kooperationen zu verschiedenen Themen, Fortbildungen etc. entstanden. Das Amt für Internationale Beziehungen der Stadt Nürnberg unterstützt Schulen zudem beim Aufbau von Schulpartnerschaften und war im November 2022 zu einer Informationsrunde in die Direktorenkonferenz der Schulleitungen der städtischen allgemeinbildenden Schulen geladen.
Durch die ausgelösten Einschränkungen der Corona für die Schulen hinsichtlich Mobilität und Unterrichtszeiten in den vergangenen zwei Schuljahren auch die Schulpartnerschaften zurückgegangen. Derzeit ist festzustellen, dass viele bestehende oder auch neue Kontakte noch nicht (wieder-)hergestellt werden konnten. Dies führt nun dazu, dass derzeit viele Schulen sich eher um das weitere Pflegen bzw. Die Neuaufnahme hinsichtlich Schulpartnerschaften in Ländern bemühen, die dem aktiven Spracherwerb in höheren Klassen dienen, etwa England, Frankreich oder Italien.
In den letzten Monaten konnten verschiedene Anfragen von ausländischen Schulen bei SchA mit der Bitte um Vermittlung einer Schulpartnerschaft ebenso (noch) nicht zu einer Vermittlung führen, da die Schulen sich derzeit in einer Art Orientierungsphase befinden, wie nach zwei Jahren Pause für die jeweilige Schule künftig das Fahrtenprogramm gestaltet werden sollte. Allerdings signalisierten die angefragten Schulen ein positives Interesse für langfristige Vorhaben ab etwa 2023.
Derzeit pflegen fünf allgemeinbildende städtische Schulen eine langfristige Schulpartnerschaft mit den Ländern Tschechien, Polen, Frankreich, Italien und Finnland sowie den USA. Ein Austausch fand auch auf Lehrerebene statt. Damit werden auch östliche EU-Länder und insbesondere Polen im Austausch erreicht. Der Austausch mit einer Schule in Krakau steht bei der Peter-Vischer-Schule in den 8. Klassen auf dem Fahrtenprogramm. Derzeit wirkt SchA an einer längerfristigen Schulpartnerschaft einer städtischen Schule mit einer Schule in der Türkei mit. An den beruflichen Schulen bestehen laut einer aktuellen Abfrage über 20 Programme, die sich hauptsächlich auf den europäischen Raum (Frankreich, (Nord-)Irland, Kroatien, Schottland, Spanien und die Tschechische Republik) beziehen. Häufig sind diese mit einem Praktikum verbunden, wodurch für die Schülerinnen und Schüler neben dem Ausbau der sozialen, sprachlichen und kulturellen Kompetenzen zusätzliche Vorteile entstehen.
Neben diesen wiederkehrenden Programmen gibt es auch projektbezogene Begegnungen, wie beispielsweise der Austausch des städtischen Sigena-Gymnasiums mit Schulen in Rumänien und Schweden im Jahr 2018.Zudem gibt es immer wieder Schulen, die mit Partnern aus Israel Schüleraustausche organisieren. Beispielhaft zu nennen ist dabei die zehntägige Fahrt von 17 Auszubildenden zur Schreinerin bzw. zum Schreiner im November 2022. Der Austausch verfolgte mehrere Ziele zur beruflichen, sprachlichen und politischen Bildung. Die Auszubildenden aus Nürnberg haben bei der Planung und dem gemeinsamen Bau eines Holzhockers praktische Projektarbeit in Interaktion mit israelischen Jugendlichen geleistet. Die „Expertinnen“ und „Experten“ aus Nürnberg haben dabei in ihrer Rolle als Lehrende Schülerinnen und Schülern aus Israel ihre fachlichen Kenntnisse in englischer Sprache vermittelt. In dieser ungewohnten Rolle wurden neben den fachlichen Erkenntnissen soziale Kompetenzen gefördert und die Schülerinnen und Schüler erfuhren voneinander sowie von den aktuellen Lebenswirklichkeiten in beiden Ländern. Das Verständnis für die von starken politischen, sozialen, religiösen und territorialen Konflikten geprägte israelische Gesellschaft konnte durch Begegnungen und Gespräche mit verschiedenen Personengruppen vermittelt
werden. Solche Austausche münden oftmals in einer festen Partnerschaft. Auch die Möglichkeit ein Erasmus+ Programm an der eigenen Schule zu installieren wird immer wieder wahrgenommen. Dies wird nun, da die Mobilität wieder erleichtert ist, auch von SchA und SchB unterstützend an den Schulen begleitet.
Als besonderes Austauschprojekt hervorzuheben ist das vielfältige Programm „Viva-Europa“ der Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement der Beruflichen Schule 7 (FAEVM) in Nürnberg. Schon seit dem Jahr 2009 können die Studierenden der FAEVM wertvolle Erfahrungen mit Mobilitäten in zehn Partnerländern der Beruflichen Schule 7 im Rahmen des europäischen Austauschprogramms Erasmus+ sammeln. Viele der künftigen Betriebswirte für Ernährungs- und Versorgungsmanagement nutzen jedes Jahr die Möglichkeit, einen Teil ihres Berufspraktikums im Ausland abzuleisten und ein Europass- Zertifikat erwerben. Jedes Schuljahr sind Studierende in dem Kurs Projektmanagement für das Projekt "Viva-Europa" zuständig, welches bereits im Schuljahr 2010/11 eingeführt wurde. Viva-Europa koordiniert seither interkulturelle Events an der FAEVM, hält Kontakt zu den Partnerschulen und -betrieben der Beruflichen Schule 7 und betreut deren ausländische Gäste. Bereits 2007 wurden Kontakte mit zwei Beruflichen Schulen in Helsinki/Finnland und Meran/Südtirol geknüpft. Seitdem wurden die Partnerschaften stetig erweitert. So kamen mit der Zeit Antalya/Türkei, Brasov/Rumänien, Córdoba/Spanien, Glasgow/ Schottland, Krakau/Polen, Nizza/Frankreich, Prag/Tschechien und Skopje/Nordmazedonien dazu.
Viva-Europa erhält zahlreiche Fördergelder verschiedener Gremien für die finanzielle Unterstützung der Auslandspraktika und die Betreuung ausländischer Schülerinnen und Schüler in Nürnberg. So fördert Erasmus+, ein Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union, die Auslandspraktika der Studierenden der FAEVM. Bei dem von der Stadt Nürnberg ausgeschriebenen Wettbewerb "Be U - Share Democracy" gewann Viva- Europa im Jahr 2019 sogar einen Preis von 2.000 Euro und war ein Teil der Bewerbung Nürnbergs als Kulturhauptstadt.
Nachdem die Corona-Pandemie das Projekt in den Jahren 2020 und 2021 quasi auf Eis legte, konnten 2022 erstmalig gleich vier Austausch-Studentinnen aus Glasgow vom Viva-Europa- Team in Nürnberg empfangen und betreut werden. Alle Impressionen dieser ereignisreichen Woche können auch auf dem von Studierenden gepflegten Instagram-Account der FAEVM (zu finden unter: fachakademie_nuernberg) nachgelesen werden. Gleichzeitig absolvierten 2022 je zwei Studierende ein dreiwöchiges Auslandspraktikum in Meran und Glasgow. Darüber hinaus gestaltet die Projektgruppe einen interkulturellen Schaukasten im Schulhaus, der im Wechsel über alle Partnerländer informiert, und hat für die 14. Klasse eine 6-tägige Studienfahrt nach Dublin organisiert. Die FAEVM strebt in Zukunft weitere Partnerschaften an, um das Netzwerk der Schule in Europa noch zu erweitern.
FREIE
WÄHLER
Rafhausgruppe Nürnberg NÜRNBERG e.v.
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Rathaus 11/ lafsme ' o.- ,-^asQn- 90403 Nürnberg ■ gi-n 14.01.2021 Sw e r: iur Unter-
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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Bezirk Mittelfranken informierte kürzlich, dass Südmähren Schulpartnerschaften im Bereichs des Bezirkes Mittelfranken sucht. Eine derartige Schulpartnerschaft können wir uns auch mit einer städtischen Schule in Nürnberg vorstellen. Auch wenn Nürnberg keine Fachschulen des breit gefächerten landwirtschaftlichen Ausbildungsspektrums aufzuweisen hat, könnte man sich eine klassische Schulpartnerschaft z.B. bei Mittel- oder Realschulen mit gleichwertigen polnischen Bildungseinrichtungen vorstellen. Die Freien Wähler im Rat stellen deshalb im sachlich richtigen Ausschuss nachfolgenden
Antrag:
Die Verwaltung wird um einen Bericht gebeten:
-
Gibt es Schulpartnerschaften im östlichen Raum der Europäischen Union?
-
Gibt es speziell in Polen Schulpartnerschaften und wenn ja, in welchen Schulorten und wie werden diese gepflegt?
-
Gibt es grundsätzlich Schulpartnerschaften in der Europäischen Union?
Mit freundlichen Grüßen
FREIE WÄFiLER im Nürnberger Rat, Postfach, Fünferplatz 2, 90403 Nürnberg info@fw-nuernberg.de Dipl. Betriebswirt FH Jürgen H. Dörfler, Stadtrat + Sprecher, id@fw-nuernberg.de, wv/w.fw-nuernberg.de Apotheker Alexander Damm, Stadtrat, Pharmazierat, ad@fw-nuernberg.de.. www.freiewaehler.eu
Berichtsvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 10.02.2023 öffentlich Bericht
Betreff: Langfristige Nachhaltigkeitsprojekte an Nürnberger Schulen; hier Antrag Bündnis 90 / Die Günen Stadtratsfraktion "Einführung des Frei Days an Nürnberger Schulen" vom 02.11.2021
Sachverhalt kurz:
Nachhaltigkeit betrifft jeden, besonders die kommenden Generationen. Das Erlebbarmachen von Nachhaltigkeit im Unterricht und in gesonderten schulischen Projekten rückt immer mehr in den Fo-kus der Schulen in Nürnberg. Die Verwaltung berichtet ausschnittsweise über drei derzeit von den pädagogischen Ämtern SchA (Amt für allgemeinbildende Schulen) und SchB (Amt für berufliche Schulen) sowie dem Institut für Pädagogik und Schulpsyhologie Nürnberg (IPSN) begleitete Projekte bzw. Wettbewerbe für eine nachhaltigere Welt, die zeigen, dass entsprechende Konzepte mannigfaltig, lehrplankonform und sinnstiftend in Schulen in Nürnberg umgesetzt werden und auch von anderen Schulen als Anknüpfungspunkt für einen eigenen Projektstart übernommen werden können.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die dargestellten Projekte unterstützen Diversityansätze.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Langfristige Nachhaltigkeitsprojekte an Nürnberger Schulen
Kinder und Jugendliche lernen, die Welt zu verändern: Die damit verbundenen Herausforderungen stehen im Mittelpunkt der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Der im Juni 2017 unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) verabschiedete Nationale Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP) beinhaltet konkrete Handlungsempfehlungen zur Umsetzung dieses Anspruchs. Darin heißt es: "Unverzweckte Freiräume sind strukturell zu verankern. […] Es stehen ausreichend Freiräume für die Ausbildung von Gestaltungskompetenzen zur Verfügung, die Partizipation, selbständiges Lernen und kreatives Gestalten ermöglichen. […] Freiräume in den formalen Bildungsstrukturen sind zeitlich fest verankert, sollen jedoch dem selbst gewählten Lernen und Erfahren der Jugendlichen dienen.“1 (Auch) „in den Lehrplänen ist der Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung (..) bereits als Ziel definiert. In der Realität des Schulalltags gibt es aber häufig nicht den Raum und die Ressourcen, diese Inhalte aufzunehmen“, so Professorin Dr. Ingrid Hemmer, ehemals Lehrstuhl für Geographiedidaktik der Universität Eichstätt.
Im Folgenden wird ausschnittsweise auf drei derzeit von den pädagogischen Ämtern SchA und SchB sowie dem Institut für Pädagogik und Schulpsychologie (IPSN) begleitete Projekte bzw. Wettbewerbe für eine nachhaltigere Welt hingewiesen, die zeigen, dass entsprechende Konzepte mannigfaltig, lehrplankonform und sinnstiftend in Schulen in Nürnberg umgesetzt werden und auch von anderen Schulen als Anknüpfungspunkt für einen eigenen Projektstart übernommen werden können.
- Das Projekt SDG DAY an der städt. Bertolt-Brecht-Schule; hier Antrag Bündnis 90 / Die Grünen Stadtratsfraktion „Einführung des Frei Days an Nürnberger Schulen“ vom 02.11.2021 Die städtische Bertolt-Brecht-Schule Nürnberg (BBS) sieht sich als anerkannte und aktive UNESCO- Projektschule den Zielen der Vereinten Nationen, der Agenda 2030 und der Bildung für nachhaltige Entwicklung außerordentlich verbunden und möchte auf diesem Weg auch dem Whole School Approach (ganzheitlicher Blick auf alle Bereiche schulischer Aktivitäten) bezüglich der Bildung für nachhaltige Entwicklung weiter näherkommen. Eine Maßnahme dazu ist die Konzeptionierung und Umsetzung des Projektes SDG Day. Im Kern ist hier verankert, dass der derzeit gültige LehrplanPlus sowie eine durch Krisen und neue Herausforderungen geprägte Lebenswelt unserer Schülerinnen und Schüler eine Anpassung der Lernformate an unseren Schulen verlangt. Im Rahmen der Auseinandersetzung mit innovativen Schulkonzepten im Programm Schule Vision 2030 in den letzten Jahren ist deutlich geworden, was die Bausteine moderner Konzepte sind: Neben offenen Lernarrangements für das Aneignen von Kompetenzen in den Kernfächern (Lernbüro, Lernlandschaft, cool-Konzept, Lernen durch Engagement LdE, …) und fächerverbindendem vernetzten Lernen z. B. in Form von Projektarbeit gibt es immer auch Formate für interessengeleitetes individuelles Forschen und Vertiefen.
Das Projekt SDG DAY entstand im Schuljahr 2021/22 als Pilotversuch der städt. Initiative MSRG (Mehr Schulerfolg an Realschulen und Gymnasien) Innovativ. Als Ideengeber auf diesem Gebiet müssen der klassische Projektunterricht nach Kilpatrick und Dewey, die Idee des Frei Day von Schule im Aufbruch, die handlungsorientierte Projektarbeit an Montessori-Schulen oder die Idee der Living Labs genannt werden.
1 Download Nationaler Aktionsplan - Bildung für nachhaltige Entwicklung (zuletzt aufgerufen am 12.01.2023)
Das Projekt stellt eine Verbindung von Freiraum mit den Herausforderungen unserer Zukunftsfragen her, wie sie in den SDGs gebündelt sind. Damit entsteht ein Raum, der echten Lebensweltbezug ermöglicht und Schülerinnen und Schülern erlaubt sich auszuprobieren und authentische Erfahrungen zu sammeln.
Im SDG DAY der BBS wird den Schülerinnen und Schülern im Rahmen eines längerfristigen Projektes Zeit und Raum gegeben, um an selbstgewählten Themen im Rahmen der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals - SDGs) der Vereinten Nationen zu arbeiten. Die Idee dazu entstand an der Realschule der BBS, da gerade hier der Bezug zur beruflichen Orientierung stark ausgeprägt ist und Unternehmen Schulabgängerinnen und Schulabgänger erwarten, die sich selbst organisieren können und in der Lage sind eigenständig sowie eigenverantwortlich zu arbeiten. Es erschien wichtig, ein Projekt ins Leben zu rufen, das den Jugendlichen neben fachlichen Inhalten Kompetenzen wie Selbstkompetenz, Problemlösungskompetenz, verschiedenste Methodenkompetenzen, Sozialkompetenz und Alltagskompetenzen im Allgemeinen vermittelt (siehe auch Handlungsfelder und Ziele des Nürnberger Orientierungsrahmens für städtische Schulen).
Im Schuljahr 2022/23 hat sich eine Erweiterung des Projektes durch eine Kooperation mit dem Reallabor um Oliver Funke ergeben, die sich als ausgesprochen wertvoll für die Projektentwicklung erwiesen hat. So wurden Elemente wie zum Beispiel Bauernhofpartnerschaften, ausgiebige Grundlagenbildung und die Möglichkeit eines e-Twinnings mit einer afrikanischen Partnerklasse eingewoben.
Zeitlicher Rahmen: Das Projekt findet in der Zeit zwischen den Herbst und Osterferien statt. Ein Startschuss für das Projekt in der bayerischen Woche der Gesundheit und Nachhaltigkeit lag in diesem Schuljahr nahe und wird in den folgenden Jahren wieder angestrebt. An insgesamt zehn Terminen im 14-tägigen Rhythmus werden drei Schulstunden und eine Pause zu einem zusammenhängenden Block von vier Projektstunden verschmolzen. Die Schulstunden setzen sich aus einer Doppelstunde eines den 17 Zielen verbundenen Faches zusammen (Geografie- /Biologie/Geschichte/ Sozialkunde, …) und einem weiteren möglichst kreativen einstündigen Fach (Kunst, Musik, …). Je nach Einbindung verschiedener Kompetenzen in das Projekt ist auch eine Einbindung von Deutsch, Englisch oder Mathematik denkbar.
Personeller Rahmen: Da im Schuljahr 2022/23 insgesamt sieben Schulklassen aus allen drei Schularten der Bertolt-Brecht-Schule an diesem Projekt teilnehmen, arbeiten im Projekt über ihre Unterrichtsverpflichtung insgesamt 12 Lehrkräfte mit, die durch Studierende der evangelischen Hochschule im Rahmen des Studium Generale unterstützt bzw. ergänzt werden. Das Stundendeputat der Lehrkräfte wird nicht aufgestockt, sondern die bestehenden Unterrichtsstunden werden mit den Projektinhalten gefüllt.
Vorbereitung der Lehrkräfte: Zu Beginn des Schuljahres finden mehrere Team-Treffen und Workshops statt. Diese dienen zum einen der Klärung organisatorischer Fragen wie der Lehrplanorganisation und Strukturierung der Leistungsmessung in den integrierten Fächern. Die Erfüllung des bayerischen Lehrplanes, des BayEUG und der entsprechenden Schulordnungen ist stets Prämisse während des Projektes. Zum anderen will die veränderte Rolle der Lehrkraft im Projekt vorbereitet sein, was durch IPSN (Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg) in Form von Workshops und intensiver Teambegleitung im Projekt unterstützt wird. Die Rolle der Lehrkräfte als Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter steht hierbei im Vordergrund. Ein von den Lehrkräften erarbeitetes Methodencurriculum zu Projektarbeitstechniken und zu Selbstständigkeit wird an die Jugendlichen gegeben, um so ihre Kompetenzen im Projekt zu stärken.
Projektpartnerschaften: Die Suche nach möglichen Projektpartnern liegt grundsätzlich bei den Schülerinnen und Schülern. Es bieten sich beispielsweise an: das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, einige Erlebnisbauernhöfe, der ambulante Kinder- und Jugendhospizdienst, die Obdachlosenhilfe Bollerwagencrew, die Energie und Umweltstation der Stadt Nürnberg, die UNICEF Hochschulgruppe, die Gretel-Bergmann-Grundschule, BluePingu, der Tiergarten Nürnberg. Elternarbeit: Die Eltern und Erziehungsberechtigten der beteiligten Jugendlichen werden einige Wochen vor dem Projekt in Kenntnis gesetzt und das Einverständnis zur Umsetzung in der jeweiligen Klasse eingeholt. Es wird die Möglichkeit geboten, Fragen zu stellen, Unklarheiten zu beseitigen und eventuelle Elternangebote in das Projekt zu integrieren. Ausblick: Der SDG DAY bietet die Chance sowohl Fachinhalte als auch übergeordnete Bildungsund Erziehungsziele in ein Projekt an einer Schule einzubinden. Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen die Notwendigkeit des fächerübergreifenden und ganzheitlichen Lernens wie es hier im Projekt SDG Day an der BBS praktisch umgesetzt wird. Die Durchführung einer Maßnahme zur Weiterentwicklung der Bildung im Bereich Nachhaltigkeit an der städt. Bertolt-Brecht-Schule ist nur eine Möglichkeit der Umsetzung eines derartigen Projektes und unterliegt permanenter Anpassung und Veränderung. Die Schule lernt mit den Jugendlichen und will auch das Projekt flexibel halten. Eine breite Umsetzung des Konzeptes an weiteren kommunalen Schulen wäre wünschenswert, denn dann könnte in den Schulen das Thema Bildung für nachhaltige Entwicklung einen gesicherten und qualitativ hochwertigen Rahmen erhalten. Die Erfahrungen an den vielen Schulen im Bundesgebiet, die Konzepte wie den Frei Day umsetzen, zeigen, dass das, was dort geschieht, auch ausstrahlt auf die ganze Schulgemeinschaft. So sollte auch ein Konzept für Nürnberg beginnen mit den Schulen, die Interesse haben und dann durch eine gute Kommunikation der Erfahrungen und Wirkungen weitere Kollegien und Schulen überzeugen. Grundsätzlich braucht es vor einer ausgedehnteren Einführung einen guten Informations- und Kommunikationsprozess über Ziele, Erfahrungen und Möglichkeiten, der möglichst anschaulich aus der Praxis berichtet. Darin steckt erfahrungsgemäß ein großes Motivationspotential. Im weiteren Austausch mit den Schulaufsichten werden weiterführende Möglichkeiten der Umsetzung eines solchen Projektes diskutiert und die Konformität mit Lehrplan und Schulgesetzen analysiert.
2) Der Nachhaltigkeitspreis 2022 für Schulen der Stadt Nürnberg
Der Nachhaltigkeitspreis soll gute Ideen und Projekte von Schülerinnen und Schülern sowie Schulen auszeichnen. Er wird von der Stadt Nürnberg in Zusammenarbeit mit der Sparkasse Nürnberg verliehen. Der Aufruf erfolgte 2022 zum zweiten Mal an allen weiterführenden allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Nürnberg: „Überall auf der Welt weiß man, dass wir uns um die Zukunft unseres Planeten und seiner Bewohner kümmern müssen. Das Wort „Nachhaltigkeit“ ist in aller Munde. Wir erwarten, dass Politik und Wirtschaft nachhaltig handeln, um auch den zukünftigen Generationen ein gerechtes und würdiges Leben zu ermöglichen. Jede und jeder von uns kann zu einer Welt beitragen, die für alle Menschen eine lebenswerte Umgebung bietet. Gerade Ihr jungen Menschen könnt dazu beitragen, dass uns das gelingt!“
Die SDGs sind die Grundlage für eine zukünftige Welt, in der es für alle Menschen einen weltweiten Fortschritt gibt, der aber auch die Soziale Gerechtigkeit und die ökologischen Grenzen der Welt berücksichtigt, und werden im Nachhaltigkeitspreis zum grundlegenden Kriterium der Teilnahme.
Teilnehmerkreis: Alle weiterführenden und beruflichen Schulen aus dem Stadtgebiet Nürnberg (ab der 5. Klasse) können sich mit langfristigen Nachhaltigkeitsprojekten (Dauer: mindestens zwei Jahre) bewerben. Es können Projekte innerhalb des Klassen- oder Kursverbands entwickelt werden.
Auch jahrgangsübergreifende Wahlfachgruppen können sich beteiligen oder beispielsweise die SMV einer Schule. Eine Beteiligung von Einzelpersonen ist nicht möglich.
Themenumriss: Der Wettbewerbsbeitrag soll in den drei Kategorien „Ökologie“, „Ökonomie“ oder „Soziale Gerechtigkeit“ angesiedelt sein und mehrere Nachhaltigkeitsziele verfolgen. Für ein langfristiges Nachhaltigkeitsprojekt gibt es eine finanzielle Anerkennung bis zu einer Höhe von € 2.000. Sie soll es der jeweiligen Schule ermöglichen, das eingereichte Projekt nicht nur durchzuführen, sondern es auch weiterzuentwickeln. Auf jeden Fall wird jedes Projekt medial vorgestellt und gewinnt dadurch Öffentlichkeit und Wertschätzung
In die Bewertung der eingereichten Projekte geht auch die Berücksichtigung der folgenden Fragen ein: „Wen in unserem Umfeld erreichen wir mit unserem Projekt?“ und „Wie strahlt unser Projekt stadt-, deutschland- und weltweit aus?“
Die Projekte können beispielsweise im Bereich des Klima- und Artenschutzes angesiedelt sein, die Schülerinnen und Schüler können sich innerhalb der Stadt sozial für die Gleichberechtigung von Kindern und Jugendlichen engagieren, fantasievolle Ideen für die eigene Generation im Bereich wirtschaftlicher Zusammenarbeit mit bereits bestehenden Projekten entwickeln, sich mit den Themen Menschenrechte, Energie und Wasser befassen. Es sind auch nachhaltige Kooperationen mit ausländischen Bildungseinrichtungen, Krankenhäusern etc. möglich. Es können sowohl Projekte, mit denen sich die Schule bereits beim KEIM-Wettbewerb 2021/22, dem Nachhaltigkeitspreis 2021 (ohne Berücksichtigung als Preisträger) oder für den Umweltpreis der Stadt Nürnberg beworben hat, als auch bereits bestehende Fairtrade- oder andere schon laufende Nachhaltigkeitsprojekte eingereicht werden.
Zeitplan: Die Bewerbungsunterlagen sind jährlich im Netz zu finden unter: www.schulen-innuernberg.de. Der Bewerbungsschluss für den Nachhaltigkeitspreis 2022 war am Freitag, 18.11.2022. Im Dezember 2022 hat eine Jury die Wettbewerbsbeiträge bewertet. In der Jury sind: Frau Ref. III, Frau Ref. IV, Frau Ref. V, Frau SchA/D, Frau SchB/D und die Projektleiterin der Sparkasse Nürnberg. Die Preisverleihung findet im Januar 2023 statt. Dort werden die Gewinner des Nachhaltigkeitspreises 2022 vorgestellt.
3) Tag der Nachhaltigkeit an städtischen Schulen in Nürnberg
Schulen in Nürnberg engagieren sich vielfältig und sehr aktiv im Bereich der Bildung für nachhaltige Entwicklung. Der Tag der Nachhaltigkeit, der seinen Ursprung im Projekt “AchtE drauf!” der Peter- Vischer-Schule hat und zur Etablierung des Umwelttags der städtischen Schule führte, soll dieses Engagement an den städtischen Schulen sichtbar machen – für die gesamte Schulfamilie und auch das Umfeld der jeweiligen Schule.
Der Aktionstag an einer städtischen Schule kann eingebettet in die Europäische Nachhaltigkeitswoche, die bayerische Woche für Gesundheit und Nachhaltigkeit oder auch unabhängig während eines Schuljahres durchgeführt werden. Dies gibt den Schulen viel Handlungsfreiheit: BNE-Projekte haben einen großen zeitlichen Vorlauf, gerade z. B. auch für Aktivitäten in Blockklassen an beruflichen Schulen oder in Verbindung mit ausgewählten Lerninhalten in den verschiedenen Jahrgangsstufen.
Am Ende eines Kalenderjahrs werden durch das Amt für Allgemeinbildende Schulen sowie das Amt für Berufliche Schulen eine Sammlung der Kurzberichte erstellt, um auch andere Schulen anzuregen sich in dieser Weise zu engagieren. Die Projekte und Aktivitäten der Schulen werden zum Jahresende im Schulausschuss vorgestellt.
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus [OBERBÜRGERMEIS fER Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg Fax:(0911) 231-2930
0 2. NQV. 2021
gruene@stadt.nuernberg.de
Bus: Linie 36, 46,47 (Rathaus) ,n- U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 2. November 2021
Einführung des Frei Days an Nürnberger Schulen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wie stellen wir uns, als Stadt, den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts? Um eine Lösung für die essenziellen Zukunftsfragen unserer Zeit wie Bevölkerungswachstum, Klimawandel, Gleichberechtigung, Ressourcenknappheit etc, zu finden, braucht es Freiräume, die Partizipation und Kreativität ermöglichen - aber auch einen Ort, der diesen Prozess bereits im Kindesalter fördert. Ein solcher Ort ist die Schule: Neben der Vermittlung von Bildung sollte dabei ebenso Platz zur Entdeckung der Welt, für die Entwicklung von konkreten und innovativen Lösungen sowie für Selbstbildung vorhanden sein.
Diesen Platz gewährt der Frei Day - ein Lernformat, das einen festen Bestandteil im Stundenplan darstellt. Die Schülerinnen bringen ihre eigenen Ideen mit und entwickeln Projekte zu tagesaktuellen Themen wie Gleichstellung, Rassismus oder der Klimakrise. Dabei setzen sie sich intensiv mit den Themen der 17 Nachhaltigkeitszielen der UN (Sustainable Development Goals (SDG)) auseinander. Am Frei Day arbeiten die Schülerinnen klassen- und jahrgangsübergreifend an Projekten, die fest in den Schulablauf integriert sind und nicht benotet werden.
Viele bayerischen Schulen haben den Frei Day bereits etabliert. Die Bertolt-Brecht-Realschule ist die erste Schule in Nürnberg, die den Frei Day eingeführt hat. Die Schülerinnen bekommen alle zwei Wochen vier Stunden Zeit, um sich mit ihren Themen zu beschäftigen. Damit ist in Nürnberg der Start eines neuen Bildungskonzeptes, das global denkt und lokal handelt, gelungen.
Um ihre Schülerinnen zu fördern und zukunftsgerichtet auszubilden, braucht die Stadt aberweitere Schulen, die den Frei Day etablieren.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
-
Die Stadtverwaltung stellt das Konzept des Frei Days vor.
-
Die Stadtverwaltung berichtet über die Erfahrungen aus anderen bayerischen Schulen, die
den Frei Day schon umgesetzt haben.
- Die Stadtverwaltung berichtet über die Umsetzung des Frei Days an der Bertolt-Brecht-
Realschule.
- Die Stadtverwaltung stellt ein Konzept zur Umsetzung des Frei Days an Nürnberger Schulen
vor.
- Die Stadtverwaltung sucht und unterstützt weitere Pilotschulen zur Umsetzung des
Frei Days.
- Die Stadtverwaltung setzt sich mit Firmen, Unternehmen und Partnern der Stadt zusammen,
um die Förderung an Schulen und für Berufsschulen zu erweitern.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Ärzten Andrea Friedei Stadtrat stv. Fraktionsvorsitzende
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 10.02.2023 öffentlich Beschluss
Betreff: Vollzug der Schulordnung für die Berufsschulen in Bayern (BSO); hier: Bestellung von Berufsschulbeiräten/-beirätinnen und deren Stellvertretern/-innen sowie eines/r Vertreter/in
und dessen/deren Stellvertreter/in für das gemeinsame Schulforum der B10
Anlagen: 04_02_ Auszug aus BSO_Stand_111222 04_03_ Info-Flyer Berufsschulen 2023 04_04_Berufsschulbeirat_Beschluss_20_22 04_05_Stellungnahme_Die_Ausschussgemeinschaft_Berufschulbeiräte 04_06_Stellungnahme_Die_Grünen_Berufschulbeiräte 04_07_Stellungnahme_CSU_Berufschulbeiräte 04_08_Stellungnahme_SPD_Berufschulbeiräte 04_09_Stellungnahme_AFD_Berufschulbeiräte 04_10_Stellungnahme_Die_Bunten_Berufschulbeiräte Sitzung_des_Schulausschusses_20170714_TOP_OE_8_Beschluss (1)
Sachverhalt (kurz):
Gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a BSO gehört jedem Berufsschulbeirat ein Vertreter oder eine Vertreterin des Aufwandsträgers an (s. Beilage). Die Vertreter/-innen des Aufwandsträgers in den Berufsschulbeiräten der Nürnberger Berufsschulen und deren Stellvertreter/-innen werden von den Stadtratsfraktionen / den Ausschussgemeinschaften vorgeschlagen und vom Schulausschuss bestellt, zuletzt für die Periode 2020/2022 mit Beschluss vom 09.02.2021 (s. Beilage).
Gemäß Beschluss des Schulausschusses vom 14.07.2017 wird die Vertretung des Sachaufwandsträgers im gemeinsamen Schulforum der B10 durch Stadträte/innen wahrgenommen. Die Vertreter/innen des Aufwandsträgers im Schulforum der B10 und deren Stellvertreter/-innen werden analog zur Verteilung der Aufgaben als Berufsschulbeiräte von den Stadtratsfraktionen / den Ausschussgemeinschaften vorgeschlagen und vom Schulausschuss bestellt (s. Beilage).
Die Verwaltung bittet um Beschluss für die Periode 2022/24.
Gem. § 23 BSO wird für die Periode 2022/24 ebenfalls der gemeinsame Berufsschulbeirat gebildet, welchem ein Verteter/eine Vertreterin des Schulträgers angehört. Die Vertretung des Schulträgers wird von der Schulreferentin Cornelia Trinkl übernommen. Die Stellvertretung wird von der Amtsleitung der Beruflichen Schulen Ulrike Horneber übernommen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss bestellt auf Vorschlag der Stadtratsfraktionen / der Ausschussgemeinschaften als Vertreter/-innen des Aufwandsträgers in den Berufsschulbeiräten 2022/2024 an den Berufsschulen der Stadt Nürnberg und im gemeinsamen Schulforum der B10 nachstehend aufgeführte Stadtratsmitglieder sowie deren Stellvertreter/-innen:
Berufsschule 1 Hr. Stadtrat Goldmann D. (Stellv.: Hr. Stadtrat Dix H.) Berufsschule 2 Fr. Stadträtin Buchsbaum H. (Stellv.: Fr. Stadträtin Bälz C.) Berufsschule 3 Fr. Stadträtin Arabackyj C. (Stellv.: Hr. Stadtrat Ahmed N.) Berufsschule 4 Fr. Stadträtin Friedel A. (Stellv.: Fr. Stadträtin Klaßen G.) Berufsschule 5 Hr. Stadtrat Sormaz Ü. (Stellv.: Hr. Stadtrat Dörfler J.) Berufsschule 6 Hr. Stadtrat Arzten P. (Stellv.: Fr. Stadträtin Friedel A.) Berufsschule 7 Hr.Stadtrat Feder M. (Stellv.: Hr. Stadtrat Hübscher R. ) Berufsschule 8 Fr. Stadträtin Bälz C. (Stellv.: Fr. Stadträtin Buchsbaum H.) Berufsschule 9 Hr. Stadtrat Schüller T. (Stellv.: Fr. Stadträtin Demir Ö.) Berufl. Schule Dir. 10 Fr. Stadträtin Dr. Prölß-Kammerer A. (Stellv.: Fr. Stadträtin Yilmaz Y.) Berufsschule 11 Hr. Stadtrat Frank D. (Stellv.: Fr. Stadträtin Kasfiki E.) Berufsschule 14 Fr. Stadträtin Kasfiki E. (Stellv.: Hr. Stadtrat Frank D. )
(4) 1Wer im doppelqualifizierenden Bildungsgang Berufsschule Plus die Berufsschule erfolgreich besucht und ÖÖ 44 die Berufsabschlussprüfung sowie die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife erfolgreich abgelegt hat, erhält ein Zeugnis, das die Berechtigung zum Studium an Fachhochschulen bescheinigt (Zeugnis der Fachhochschulreife). 2Das Zeugnis weist die Gesamtnoten in den vier Fächern gemäß § 9 Abs. 1 ErgPOFHR, die Jahresfortgangsnote des naturwissenschaftlichen Fachs des dritten Jahres des Zusatzunterrichts sowie die Prüfungsgesamtnote aus. 3Im gesellschaftswissenschaftlichen Fach wird die Gesamtnote aus der Jahresfortgangsnote im gesellschaftswissenschaftlichen Fach des Zusatzunterrichts und aus der Note im Fach Politik und Gesellschaft aus dem Abschlusszeugnis der Berufsschule gebildet, wobei beide Noten gleichwertig sind. 4Das Zeugnis der Fachhochschulreife ist an den erfolgreichen Berufsabschluss gebunden.
§ 18 Durchschnittsnote, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule, mittlerer Schulabschluss (1) 1Aus den Noten in den Pflichtfächern mit Ausnahme des Fachs Sport wird eine Durchschnittsnote – auf eine Dezimalstelle – gebildet; es wird nicht gerundet. 2Fächer, die vor der letzten Jahrgangsstufe abgeschlossen wurden, werden mitgerechnet. 3Eine Bemerkung gemäß § 13 Abs. 6 Satz 3 bleibt unberücksichtigt. 4Die Durchschnittsnote wird im Abschlusszeugnis ausgewiesen. 5 § 13 Abs. 2 Satz 1 gilt entsprechend. (2) 1Schülerinnen und Schüler, die unter Einschluss der allgemein bildenden Fächer eine Durchschnittsnote gemäß Abs. 1 Satz 1 von mindestens 3,0 erzielen und mindestens ausreichende Englischkenntnisse nachweisen, erhalten, sofern sie nicht bereits wenigstens einen mittleren Schulabschluss besitzen, von Amts wegen folgende Eintragung in das Abschlusszeugnis: „Dieses Zeugnis verleiht in Verbindung mit dem Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren den mittleren Schulabschluss“; Schülerinnen und Schüler, die bereits einen mittleren Schulabschluss besitzen, erhalten die Eintragung in das Abschlusszeugnis nur auf Antrag. 2Der Eintrag unterbleibt, wenn im Zeugnis mehr als zwei Bemerkungen nach § 13 Abs. 6 Satz 3 enthalten sind. 3Die geforderten Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Pflichtunterrichts entsprechen müssen, werden nachgewiesen durch die Note „ausreichend“ in diesem Fach
-
im Abschlusszeugnis über den erfolgreichen oder qualifizierenden Abschluss der Mittelschule oder
-
im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 oder 10 eines Gymnasiums, einer Realschule, einer Wirtschaftsschule oder einer Schule besonderer Art oder
-
im Zeugnis über den Nachweis erforderlicher Englischkenntnisse für den mittleren Schulabschluss der Berufsschule und Berufsfachschule und für den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss gemäß § 28 Abs. 5 der Mittelschulordnung oder
-
im Abschlusszeugnis der Berufsschule.
4Die geforderten Englischkenntnisse werden ferner nachgewiesen durch ein vom Staatsministerium allgemein anerkanntes Zertifikat. 5Einzelfallentscheidungen obliegen den Regierungen. 6Sie können in Fällen besonderer Härte den Nachweis ausreichender Kenntnisse einer anderen modernen Fremdsprache als Ersatz für Englisch genehmigen.
Teil 6 Berufsschulbeirat, Zusammenarbeit mit außerschulischen Stellen
§ 19 Zusammensetzung
(1) 1Dem Berufsschulbeirat gehören an:
-
die Schulleiterin oder der Schulleiter,
-
drei Lehrkräfte, die hauptamtlich oder nicht unterhälftig beschäftigt sind,
-
je ein Vertreter
a) des Aufwandsträgers,
b) der Schülerinnen und Schüler,
c) der Erziehungsberechtigten,
- je zwei Vertreter
a) der Arbeitgeber,
b) der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
c) der zuständigen Stellen gemäß § 24 Abs. 2.
2Den Vorsitz führt, soweit er als Vertreter des Aufwandsträgers an der Sitzung teilnimmt, der Landrat oder Oberbürgermeister oder sein gesetzlicher Vertreter, im Übrigen die Schulleiterin oder der Schulleiter.
(2) An den Sitzungen können beratend teilnehmen
-
Vertreter der Schulaufsichtsbehörden,
-
je ein Vertreter
a) der im Religionsunterricht vertretenen Religionsgemeinschaften,
b) der Berufsberatung der Agentur für Arbeit,
-
die Schulärztin, der Schularzt oder ein anderer Vertreter des öffentlichen Gesundheitsdienstes,
-
wenn an der Schule landwirtschaftliche Fachklassen bestehen, je ein Vertreter
a) des örtlich zuständigen Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,
b) des Bayerischen Bauernverbands,
-
wenn die Schule von Auszubildenden für die öffentliche Verwaltung besucht wird, ein Vertreter der Behörden,
-
wenn die Schule von Auszubildenden des Handwerks besucht wird, ein Vertreter der Gesellenausschüsse,
-
wenn an der Schule Jugendsozialarbeit eingerichtet ist, ein Vertreter der öffentlichen und freien Jugendhilfe.
§ 20 Wahl und Bestellung der Vertreter im Berufsschulbeirat
(1) Unter Vorsitz der Schulleiterin oder des Schulleiters wählt mit einfacher Mehrheit
-
die Lehrerkonferenz die Vertreter nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2,
-
die Tagessprecherausschüsse die Vertreter nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b,
-
die Erziehungsberechtigten die Vertreter nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. c. (2) 1Es entsenden:
-
das zuständige Organ des Aufwandsträgers die Vertreter nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a,
-
die örtlich zuständigen Gliederungen der die Vertreter nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Arbeitgeberorganisationen Buchst. a,
-
der Deutsche Gewerkschaftsbund die Vertreter nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. b,
-
die zuständigen Stellen die Vertreter nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. c,
-
die örtlich zuständigen kirchlichen Oberbehörden die Vertreter nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a,
-
der Behördenvorstand die Vertreter nach § 19 Abs. 2 Nr. 5,
-
der Bayerische Bauernverband die Vertreter nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. b,
-
die örtlich zuständige Handwerkskammer die Vertreter nach § 19 Abs. 2 Nr. 6,
-
die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Vertreter nach § 19 Abs. 2 Nr. 7. 2Die Mitglieder nach Satz 1 Nr. 2 und 3 müssen im Schulsprengel, die Mitglieder nach Satz 1 Nr. 4 im Bezirk ihrer für die Berufsschule zuständigen Stelle ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz haben.
§ 21 Amtszeiten und Mitgliedschaft
(1) 1Die Mitglieder nach § 20 Abs. 1 werden alle zwei Jahre gewählt. 2Ihre Amtszeit beginnt mit dem ersten Zusammentritt des Berufsschulbeirats nach der Wahl und endet mit dem ersten Zusammentritt des Berufsschulbeirats nach der darauf folgenden Wahl. 3Die Mitgliedschaft endet vorzeitig bei den Vertretern der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler mit dem Ausscheiden aus der Schule, bei den Erziehungsberechtigten mit dem Ausscheiden des Kindes aus der Berufsschule; die Mitgliedschaft endet ferner vorzeitig mit der Amtsniederlegung sowie bei Verlust der Wählbarkeit. 4Beim Ausscheiden während der Amtszeit wird die Person mit der nächsthöheren Stimmenzahl Mitglied.
(2) Die Amtszeit der bestellten Mitglieder endet mit der Bestellung eines neuen Mitglieds.
(3) 1 § 16 Abs. 4 BaySchO gilt entsprechend. 2Notwendige Fahrtkosten und Verdienstausfälle werden auf Antrag vom Aufwandsträger erstattet.
§ 22 Geschäftsgang
(1) 1Die Schulleiterin oder der Schulleiter beruft im Einvernehmen mit dem Vertreter des Aufwandsträgers den Berufsschulbeirat nach Bedarf zu den Sitzungen ein, mindestens jedoch einmal im Jahr. 2Der Berufsschulbeirat ist einzuberufen, wenn ein Mitglied nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a oder Nr. 4 oder ein Drittel der Mitglieder es beantragt. (2) 1Die Tagesordnung setzt die Schulleiterin oder der Schulleiter fest; sie ist mit der Einladung allen Mitgliedern und den Teilnahmeberechtigten rechtzeitig zu übermitteln. 2Anträge von Mitgliedern und Teilnahmeberechtigten sind nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen, wenn sie spätestens drei Tage vor der Sitzung der Schulleitung zugegangen sind.
(3) 1 § 17 Abs. 1 und 2 Satz 4 bis 7 BaySchO gilt entsprechend. 2Bei Abstimmungen sind neben den Mitgliedern die Teilnahmeberechtigten nach § 19 Abs. 2 in den jeweils sie betreffenden Angelegenheiten stimmberechtigt; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der oder des Vorsitzenden den Ausschlag. 3 § 18a BaySchO gilt entsprechend.
(4) Der Berufsschulbeirat kann sich eine Geschäftsordnung geben.
§ 23 Gemeinsamer Berufsschulbeirat
(1) 1Dem gemeinsamen Berufsschulbeirat gehören an:
-
ein Vertreter des Schulträgers,
-
je zwei Vertreter der in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 3 Buchst. b und c und Nr. 4 genannten Gruppen.
2Den Vorsitz führt der Vertreter des Schulträgers.
(2) Die Vertreter der Schulleiter werden von ihnen, die übrigen Vertreter nach Abs. 1 Nr. 2 von den jeweiligen Gruppenvertretern in den Berufsschulbeiräten jeweils aus ihrer Mitte gewählt.
(3) Die §§ 21 und 22 gelten entsprechend.
§ 24 Zusammenarbeit mit außerschulischen Stellen
(1) 1Die Berufsschulen wirken im Rahmen ihrer Zuständigkeit mit den Ausbildenden, den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und den Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern der jeweiligen
Ausbildungsbetriebe vertrauensvoll zusammen. 2Mindestens für jedes Schulhalbjahr werden den Ausbildungsbetrieben auf Antrag über die Schülerinnen oder Schüler die Themenbereiche für die einzelnen Fächer übermittelt. 3Auf Einladung soll die Berufsschule Vertreter zu Versammlungen der örtlichen oder regionalen Gremien der Ausbildungsbetriebe entsenden. 4Die Sätze 1 bis 3 gelten für die Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen und mit den Trägern überbetrieblicher Ausbildung entsprechend.
(2) Zuständige Stellen im Sinn dieser Schulordnung sind die nach Teil 3 Kapitel 1 BBiG zuständigen Stellen.
§ 25 Weitergabe von Informationen
(1) Es werden hinsichtlich ihrer Schülerinnen und Schüler jeweils baldmöglichst unterrichtet:
- die Ausbildungsbetriebe über
a) alle ausbildungsbedeutsamen Angelegenheiten,
b) Fehltage und Beurlaubungen, für die der Schule keine Ablichtung der dem Ausbildungsbetrieb vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung übermittelt wurden,
c) Erziehungs-, Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen,
d) einen deutlichen Abfall der schulischen Leistungen,
-
die Erziehungsberechtigten über Fehltage und Beurlaubungen,
-
die zuständigen Stellen über die Durchschnittsnote nach § 18 Abs. 1, wenn die Schülerin oder der Schüler die Aufnahme dieser Note in das Berufsabschlusszeugnis beantragt.
(2) Zur Vermeidung von zeitlichen Überschneidungen des Berufsschulunterrichts mit Maßnahmen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 stellen, soweit erforderlich, die Berufsschulen den Maßnahmeträgern auf Anforderung Listen zur Verfügung, in denen die Namen der betroffenen Schülerinnen und Schüler, die besuchten Fachklassen und ihre Ausbildungsbetriebe enthalten sind.
Teil 7 Schlussvorschrift
§ 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2008 in Kraft.
(2) § 22 Abs. 3 Satz 3 tritt mit Ablauf des 31. Juli 2025 außer Kraft.
München, den 30. August 2008
Bayerisches Staatsministerium für
Unterricht und Kultus
Siegfried Schneider, Staatsminister
Anlage 1 (zu § 9 Abs. 1)
Stundentafeln für die Berufsschulen in Bayern
1Die Zahl der Wochenstunden bzw. der Unterrichtswochen und die Fächer des fachlichen Unterrichts werden für jeden Beruf bzw. jedes Berufsfeld vom Staatsministerium gesondert festgelegt.
2Bei Vollzeitunterricht und bei Blockunterricht darf der Pflichtunterricht 39 Wochenstunden nicht übersteigen. 3Der allgemein bildende Unterricht umfasst in den Fächern Religionslehre, Ethik, Islamischer Unterricht, Deutsch und Politik und Gesellschaft mindestens je drei Jahreswochenstunden, verteilt auf die Regelausbildungsdauer des Ausbildungsberufs.
Berufliche Schule Druck-, Foto-und Medienberufe •Sozialversicherungs- Berufliche Schule Direktorat 5 •Medientechnologe/-in fachangestellte/-r Direktorat 14 Deumentenstraße 1 -Druck •Verwaltungsfachangestellte/-r Schönweißstraße 7 90489 Nürnberg -Weiterverarbeitung •Berufsfachschule für Büroberufe 90461 Nürnberg Amt für Telefon 0911 231-8760 •Fotograf/-in Telefon 0911 231-3945 Berufliche Schulen Telefax 0911 231-8761 •Mediengestalter/-in für Telefax 0911 231-3946 E-Mail b5@stadt.nuernberg.de Digital-und Printmedien Berufliche Schule E-Mail b14@stadt.nuernberg.de Internet www.b5.nuernberg.de Fachrichtungen: Direktorat 11 Internetwww.b14.nuernberg.de -Beratung & Planung Deumentenstraße 1 Handwerklich-gestalterische -Gestaltung & Technik 90489 Nürnberg Kaufmännische Berufe in den Berufe -Konzeption & Visualisierung Telefon 0911 231-8856 Bereichen Spedition/Logistik,
Berufsschulen
•Florist/-in Telefax 0911 231-8857 Tourismus und Recht, BVJ •Friseur/-in E-Mail b11@stadt.nuernberg.de •BVJ Kaufmännische •Berufsfachschule für Internet www.b11.nuernberg.de Grundbildung
der Stadt Nürnberg
Bekleidung Berufliche Schule •Fachkraft für Kurier-, •Berufsfachschule für Direktorat 8 Bau-, Maler-, Holzberufe Express- und bekleidungstechnische Äußere Bayreuther Straße 8 BGJ, BIK, BVJ Postdienstleistungen Assistenten 90491 Nürnberg •Ausbaufacharbeiter/-in •Kauffrau/-mann für Spedition Telefon 0911 231-8797 •Bauwerksabdichter/-in und Logistikdienstleistungen Berufsvorbereitung einschließlich Telefax 0911 231-8799 •Bauzeichner/-in •Kauffrau/-mann für Kurier-, Ausbildungsberufe und Berufsintegrationsklassen E-Mail b8@stadt.nuernberg.de •Beton-und Express-und
berufliche Kompetenzzentren
verschiedene Berufsfelder Internet www.b8.nuernberg.de Stahlbetonbauer/-in (10. Jgst.) Postdienstleistungen BVJ /s, BVJ/k, BIK/Vs, •BGJ Holztechnik •Kauffrau/-mann für Tourismus BIK/s, BIK/k •BGJ Zimmerer/Zimmerin und Freizeit s. Veröffentlichung Gesundheitsberufe, Natur- •Esstrichleger/-in (10. Jgst.) •Kauffrau/-mann für Verkehrs- „Berufsvorbereitung“ wissenschaftliche Berufe •Fahrzeuglackierer/-in service •Medizinische/-r •Fliesen-, Platten-und •Notarfachangestellte/-r (10. Jgst) Fachangestellte/-r Mosaikleger/-in •Rechtsanwaltsfachangestellte/-r •Tiermedizinische/-r •Gleisbauer/-in •Patentanwalts- 2023 Fachangestellte/-r •Hochbaufacharbeiter/-in fachangestellte/-r (10. Jgst.) Berufliche Schule •Zahnmedizinische/-r •Holzmechaniker/-in •Tourismuskaufmann/-frau Direktorat 6 Fachangestellte/-r •Kanalbauer/-in (10 Jgst.) Äußere Bayreuther Straße 8 •Augenoptiker/-in •Maler/-in und Lackierer/-in Kaufmännische Berufe im 90491 Nürnberg •Chemielaborant/-in •Maurer/-in (10. Jgst.) Bereich Lager/Logistik Telefon 0911 231-8777 •Chemielaborjungwerker/-in •Rohrleitungsbauer/-in Außenstelle der B 14 -8780 •Pharmazeutischkauf- •Schreiner/-in, Tischler/-in Sulzbacher Str. 102 Telefax 0911 231-8781 männische/-r Angestellte/-r •Straßenbauer/-in (10 Jgst.) 90489 Nürnberg E-Mail b6@stadt.nuernberg.de •Zahntechniker/-in •Stuckateur/-in Telefon 0911231-31055 Internet www.b6.nuernberg.de •Berufsfachschule für •Tiefbaufacharbeiter/-in Telefax 0911231-31056 medizinische Technologinnen •Trockenbaumonteur/-in Berufsschule Plus und Technologen für •Zimmerer/Zimmerin •Fachlagerist/-in für nicht-technische Berufe Laboratoriumsanalytik •BVJ Farbe/Bautechnik •Fachkraft für Lagerlogistik Ziele: Berufsabschluss und •BIK/k Fachhochschulreife Berufliche Schule •Berufsfachschule für Direktorat 9 Bautechnik Kaufm. Berufe, BVJ, BIK Wieselerstraße3 •Buchhändler/-in 90489 Nürnberg •Kauffrau/-mann im Telefon 0911 231-10750 Einzelhandel Telefax 0911 231-10755 •Gestalter/-in für visuelles E-Mail b9@stadt.nuernberg.de Marketing Internet www.b9.nuernberg.de •Verkäufer/-in Impressum: •Kauffrau/-mann für Marketing- Kaufmännische Berufe: Herausgeber: Stadt Nürnberg –Amt für Berufliche Schulen Kommunikation Büroberufe, Äußere Bayreuther Str. 8, 90491 Nürnberg •Medienkauffrau/-mann für verwaltungsorientierte Druck: SAFNER Druck und Verlags GmbH Digital und Print Berufe, BIK Mittelgrundstraße24/28, 96170 Bamberg •Fotomedienfachfrau/-mann •Kaufmann/-frau für Stand: November 2022 •BVJ Handel und Medien Büromanagement Auflage: 1.600
Wer muss sich anmelden? ZUORDNUNG DER Berufliche Schule Kfz-Berufe •BVJ Gastronomie/Hotellerie/ Direktorat 2 Äußere Bayreuther Straße 8 Lebensmittelhandwerk AUSBILDUNGSBERUFE ZU An den städtischen Berufsschulen Nürnbergs müssen sich alle Fürther Straße 77 90491 Nürnberg berufsschulpflichtigen Jugendlichen mit und ohne Ausbildungs- DEN 90429 Nürnberg Telefon 0911 231-8732 Berufliche Schule vertraganmelden.BeiJugendlichenmitbetrieblichemAusbildungs- BERUFSSCHULEN DER Telefon 0911 231-3951 Telefax 0911 231-8742 Direktorat 4 verhältnis ist nicht der Wohnort, sondern der Sitz des Betriebes für STADT NÜRNBERG -3952 E-Mail b2-kfz@stadt.nuernberg.de Schönweißstraße 7 denBeschulungsortmaßgeblich. Telefax 0911 231-3953 90461 Nürnberg E-Mail •Kraftfahrzeugmechatroniker/-in Telefon 0911 231-3948 Bei nicht im Flyer aufgeführten Ausbildungsberufen ist davon b2-fue@stadt.nuernberg.de Fachrichtungen: Telefax 0911 231-3947 auszugehen,dasseinsogenannterFachsprengeleingerichtetistund Berufliche Schule Internet www.b2.nuernberg.de -Karosserietechnik E-Mail b4@stadt.nuernberg.de eineBerufsschuleaußerhalbNürnbergszuständigist. D Au ir g ek u t s o te ra n t s t 1 raße 30 Berufsschule Plus -Pkw-Technik Internetwww.b4.nuernberg.de -Motorradtechnik 90461 Nürnberg für technische Berufe -Nutzfahrzeugtechnik Kaufmannsberufe: Sowohl die Schülerin bzw. der Schüler als auch gegebenenfalls Telefon 0911 231-2601 Ziele: Berufsabschluss und -System-und Hochvolttechnik Berufe der Absatz-und Erziehungsberechtigte und der Arbeitgeber tragen für die Telefax 0911 231-8901 Fachhochschulreife •Mechaniker/-in für Land-und Kreditwirtschaft, rechtzeitige Anmeldung Rechnung. Im Rahmen eines Ausbildungs- E-Mail b1@stadt.nuernberg.de Metallberufe, BIK, BVJ Baumaschinentechnik der Industrie und verhältnisses ist der Betrieb dazu verpflichtet, berufsschulpflichtige Internet www.b1.nuernberg.de •Fachkraft für Metalltechnik •Karosserie-und Fahrzeugbau- der Kundenberatung, BVJ/s JugendlichefürdenBerufsschulunterrichtfreizustellen. Fachrichtungen: mechaniker/-in •Automobilkauffrau/-mann Elektro-und -Montagetechnik Fachrichtungen: •Bankkauffrau/-mann Berufsschulberechtigte (z. B. Jugendliche mit betrieblichem Aus- Bau-Metall-Berufe, BVJ -Zerspanungstechnik -Karosserieinstandhaltungs- •BVJ Handel und bildungsvertrag und Hochschulzugangsberechtigung) können am •Anlagenmechaniker/-in •Feinwerkmechaniker/-in technik Dienstleistungen Berufsschulunterricht teilnehmen. Die Anmeldefristen gelten Sanitär-, Heizungs-, Klima- Fachrichtungen: -Karosserie-und Fahrzeug- •Fachangestellte/-r für Marktanalog. technik(HWK) -Feinmechanik bautechnik und Sozialforschung •Anlagenmechaniker/-in (IHK) -Maschinenbau •Zweiradmechatroniker/-in •Fachangestellte/-r in steuer-und Bis wann muss man sich anmelden? (10. JgSt.) -Werkzeugbau Fachrichtungen: wirtschaftsberatenden •Elektroanlagenmonteur/-in -Zerspanungstechnik -Fahrradtechnik Berufen Alle Jugendlichen mit Ausbildungsvertrag, die in Nürnberg •Elektroniker/-in •Fertigungsmechaniker/-in -Motorradtechnik •Industriekauffrau/-mann b ei e n r e u s fssc A h u u s l b p i f l l d ic u h n t g ig sve si r n tr d a , gs mü b ss is en z s u ic m h u 0 m 1 g .0 e 8 h . e 2 n 0 d 23 nac a h m Ab fü sc r hlu s s ie s - - Fa E In c n f h e o r r r i g c m h ie a t - u ti u n o n g n d : s- G u e n b d ä udetechnik • • • G I M n i d a e u s ß c s e h t r r i e i n e im e m n e e - c c u h h n a a d n n i i k A k e e n r r l / / a - - i g i n n en- • • F M V a u e h l c k rr h a a a n d n is m i i k e o e r n u r/ t n - e i g n u s r f t / ü e -i c r n h R n e i i k fen-und • • A K K u a a ß u u e f f f f n r r h a a a u u n / / - - d m m e a a ls n n m n n a f f n ü ü a r r g G e r m oß en - t und zuständigen Direktorat anmelden. Die zuständige Berufsschule Telekommunikationstechnik führer/-in Versicherungen und entnehmenSiedennebenstehendenListen. (10. JgSt.) •Oberflächenbeschichter/-in Berufliche Schule Finanzanlagen Berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz melden •Elektroniker/-in für •Stanz-und Umform- Direktorat 3 •BVJ Handel-und Dienstleistung sich regelmäßig bis zum 28.07.2023 für eine Klassenform der -Automatisierungstechnik mechaniker/-in Deumentenstr. 1 Berufsvorbereitung direkt an der zuständigen Berufsschule an. -Betriebstechnik •Technische/-r Systemplaner/-in 90489 Nürnberg Weitere Informationen finden Sie im (grünen) BVJ-Flyer der Stadt -Gebäude-und Infrastruktur- Fachrichtungen: Telefon 0911 231-8752 Nürnberg. systeme -Stahl-und Metallbau Telefax 0911 231-15159 Weitere Informationsblätter -Geräte und Systeme -Versorgungs-und E-Mail b3@stadt.nuernberg.de des Amts für Berufliche -Maschinen-und Antriebs- WennbisAnfangSeptember2023vonderberuflichenSchulekeine Ausrüstungstechnik Internet www.b3.nbg.de Schulen technik Mitteilungüber den genauenUnterrichtsbeginn und-ort erfolgt ist -Elektrotechnische Systeme oder der Ausbildungsvertrag erst später abgeschlossen wird, hat •Fachkraft für Metalltechnik •Technische/-r Produkt- Nahrungs-/ Gastronomie- •Berufsvorbereitung umgehend Meldung an die zuständige Berufsschule zu erfolgen. Fachrichtungen: Designer/-in berufe, BIK, BVJ •Berufsfachschulen Die genauen Öffnungszeiten der Sekretariate in den Sommerferien -Konstruktionstechnik Fachrichtungen: •Bäcker/-in •Wirtschaftsschule entnehmenSiebittederSchulhomepage. -Metallgestaltung -Maschinen-und Anlagen- •Fachkraft für Gastronomie •Berufsgrundschuljahr •Industrie-Elektriker/-in konstruktion •Fachkraft Küche Die Stadt Nürnberg legt großen Wert auf die Unterrichtsqualität F - a B c e h t r r i i c e h b t s u te n c g h e n n i : k -Produktgestaltung und •Fachfrau/-mann für System- I w n erde d n ieser Klass V e e n r f ö o f r f m en e t n lichu d n e g r Konstruktion Gastronomie (10. Jgst.) ihrerberuflichenBildungsgänge.DamitimVorfeldinsbesonderedie -Geräte und Systeme •Werkzeugmechaniker/-in •Fachmann/-frau für Restaurant Berufsvorbereitung sowie der räumlichen, personellen und organisatorischen Rahmen- •Klempner/-in (= Flaschner/-in) Berufsfachschulen auf- •Verfahrensmechaniker/-in für und Veranstaltungsgastronomie bedingungen geschaffen werden können, bitten wir dringend um •Konstruktionsmechaniker/-in Beschichtungstechnik •Fleischer/-in geführt. Einzelheiten entfrühzeitigeAnmeldung. •Mechatroniker/-in •Zerspanungsmechaniker/-in •Hotelkauffrau/-mann (10. Jgst.) nehmen Sie bitte den •Metallbauer/-in •Berufsfachschule für •Kaufmann/-frau für einschlägigenBroschüren. Wann beginnt der Unterricht? Fachrichtungen: Fertigungstechnik Hotelmanagement Nicht aufgeführt sind Schul- -Konstruktionstechnik •BVJ Technik II •Koch/Köchin arten der beruflichen Wei- Unterrichtsbeginn ist im Schuljahr 2023/24 der 12.09.2023. Die -Metallgestaltung •Konditor/-inFachverkäufer/-in im terbildung, wie z. B. Fachberufsbezogenen Einschulungstage können im Einzelfall etwas •Berufsfachschule für Verkehrsberufe Lebensmittelhandwerk schulen (Meister- bzw. späteroderfrüherliegenundwerdenbeiAnmeldungmitgeteilt. technische Assistenten/-innen •Eisenbahner/-in im Schwerpunkt: Bäckerei, Technikerschule) und FachfürInformatik Betriebsdienst Konditorei, Fleischerei akademien. •BVJ Technik I •Fachkraft im Fahrbetrieb
Stadt Nürnberg Beschlussbuchauszug
Sitzung des Ferienausschusses
(findet anstelle des Stadtrates und seiner Fachgremien statt) am 09.02.2021
Die Behandlung des Tagesordnungspunktes war öffentlich. Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, Beschlussfähigkeit war gegeben.
- Vollzug der Schulordnung für die Berufsschulen in Bayern (BSO), hier: Bestellung von BerufsschulbeirätenZ-beirätinnen und deren Stellvertretern/-innen sowie einesZr Vertreter/in und dessenZderen Stellvertreter/in für das gemeinsame Schulforum der
B10
Beschluss:
Der Ferienausschuss bestellt auf Vorschlag der Stadtratsfraktionen / der Ausschussgemeinschaften als VertreterZ-innen des Aufwandsträgers in den Berufsschulbeiräten 2020/2022 an den Berufsschulen der Stadt Nürnberg und im gemeinsamen Schulforum der B10 nachstehend aufgeführte Stadtratsmitglieder sowie deren StellvertreterZ-innen:
Berufsschule 1 Hr. Stadtrat Goldmann D. (Stellv.: Hr. Stadtrat Dix H.) Berufsschule 2 Fr. Stadträtin Buchsbaum H (Stellv.: Fr. Stadträtin Bälz C.) Berufsschule 3 Fr. Stadträtin Arabackyj C. (Stellv.: Hr. Stadtrat Ahmed N. ) Berufsschule 4 Fr. Stadträtin Friedei A (Stellv.: Fr. Stadträtin Klaßen G. ) Berufsschule 5 Fr. Stadträtin Thiele A (Stellv.: Hr. Stadtrat Damm A. ) Berufsschule 6 Hr. Stadtrat Ärzten P. (Stellv.: Fr. Stadträtin Friedei A.) Berufsschule 7 Hr.Stadtrat Feder M. (Stellv.: Hr. Stadtrat Hübscher R. ) Berufsschule 8 Fr. Stadträtin Bälz C. (Stellv.: Fr. Stadträtin Buchsbaum H.) Berufsschule 9 Hr. Stadtrat Betz F. (Stellv.: Fr. Stadträtin Flach Gomez K.) Beruf!. Schule Dir. 10 Fr. Stadträtin Dr. Prölß-Kammerer A. (Stellv.: Fr. Stadträtin Yilmaz Y.) Berufsschule 11 Hr. Stadtrat Frank D. (Stellv.: Fr. Stadträtin Kasfiki E.) Berufsschule 14 Fr. Stadträtin Kasfiki E. (Stellv.: Hr. Stadtrat Frank D. )
Einstimmig beschlossen
Die Richtigkeit der Beschlussabschrift aus der Niederschrift wird hiermit bestätigt.
Stadt Nürnberg, 10.02.2021
trcus
Drews, Iris im Auftrag von Die_Ausschussgemeinschaft
Montag, 9. Januar 2023 14:04
Önder, Lisa
AW: Vollzug der Berufsschulordnung, Neubildung der Berufsschulbeiräte 2023/24
Gesendet: An: Betreff:
Hallo Frau Önder, ja passt so. Vielen Dank! Und entschuldigen Sie den Buchstabendreher in Ihrem Namen in der Mail unten. Viele Grüße Iris Drews Von: Önder, Lisa Gesendet: Montag, 9. Januar 2023 13:58 An: Die_Ausschussgemeinschaft Betreff: AW: Vollzug der Berufsschulordnung, Neubildung der Berufsschulbeiräte 2023/24 Liebe Frau Drews, vielen Dank! Ich habe Herrn Sormaz als Berufsschulbeirat und Herrn Dörfler als seinen Vertreter eingetragen. Ich hoffe das passt so. Liebe Grüße Lisa Önder Von: Drews, Iris <Iris.Drews@stadt.nuernberg.de> Im Auftrag von Die_Ausschussgemeinschaft Gesendet: Montag, 9. Januar 2023 13:51 An: Önder, Lisa <Lisa.Oender@stadt.nuernberg.de> Betreff: Vollzug der Berufsschulordnung, Neubildung der Berufsschulbeiräte 2023/24 Sehr geehrte Frau Ödner, wie vorhin am Telefon besprochen hier die Rückmeldung für die Neubildung der Berufsschulbeiräte. Die Ausschussgemeinschaft 2020 – 2026 würde Herrn Ümit Sormaz und Herr Jürgen Dörfler schicken. Mit freundlichen Grüßen Iris Drews -- Die Ausschussgemeinschaft 2020-2026 Stadträtinnen und Stadträte Nürnberg
Jürgen Dörfler (Freie Allianz), Alexander Damm (Freie Allianz), Jan Gehrke (ÖDP), Inga Hager (ÖDP), Ümit Sormaz (FDP), Marion Padua (Linke Liste), Alexandra Thiele (Die Guten) Adresse: Theresienstraße 5, 90403 Nürnberg Bürozeiten: Montag – Freitag, 10:00 – 14:00 Uhr Telefon +49 (0)9 11 / 231-7140 E-Mail die-ausschussgemeinschaft@stadt.nuernberg.de Internet Die Ausschussgemeinschaft 2020 -2026
Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken. Pro Blatt sparen Sie durchschnittlich 15 g Holz, 260 ml Wasser, 0,05 kWh Strom und 5 g CO2. Von: Önder, Lisa Gesendet: Donnerstag, 22. Dezember 2022 17:05 An: Die_Ausschussgemeinschaft Cc: Thiele, Alexandra ; Damm, Alexander Betreff: WG: Vollzug der Berufsschulordnung, Neubildung der Berufsschulbeiräte 2023/24 Sehr geehrte Damen und Herren, gerne möchte ich an meine unten stehende Anfrage erinnern. Leider steht die Abgabefrist für den Schulausschuss kurz bevor, weshalb ich leider bis morgen eine Rückmeldung benötige. Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen erholsame Weihnachtsfeiertage.
@Frau Thiele und Herr Damm: Es tut mir leid, ich hatte Sie zuvor fälschlicherweise bei meiner Mail an die Bunte Ag CC gesetzt. Mit freundlichen Grüßen i.A. Lisa Önder Verwaltungsleitung Stadt Nürnberg Amt für Berufliche Schulen Äußere Bayreuther Str. 8, EG, Zi. A 041 c, 90491 Nürnberg Telefon +49 (0)9 11 / 2 31-87 06 Telefax +49 (0)9 11 / 2 31-87 02 E-Mail lisa.oender@stadt.nuernberg.de Internet nuernberg.de Von: Önder, Lisa Gesendet: Montag, 5. Dezember 2022 13:28 An: Die_Ausschussgemeinschaft <die-ausschussgemeinschaft@stadt.nuernberg.de> Cc: Ref.IV <Ref.IV@stadt.nuernberg.de>; Horneber, Ulrike <Ulrike.Horneber@stadt.nuernberg.de> Betreff: Vollzug der Berufsschulordnung, Neubildung der Berufsschulbeiräte 2023/24 Sehr geehrte Damen und Herren, im Schuljahr 2022/2023 sind die Berufsschulbeiräte für die Periode 2023/2024 neu zu bilden und die Vertreterin/der Vertreter des Schulforums der Beruflichen Schule Direktorat 10 neu zu benennen. Wir bitten Sie, Ihre Vertreterin / Ihren Vertreter sowie deren Stellvertreterin / dessen Stellvertreter für die o. g. Gremien bis spätestens 20.12.2022 dem Amt für Berufliche Schulen mitzuteilen. Die Beschlussfassung soll im Schulausschuss am 10.02.2022 erfolgen. Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen i.A. Lisa Önder Verwaltungsleitung Stadt Nürnberg Amt für Berufliche Schulen Äußere Bayreuther Str. 8, EG, Zi. A 041 c, 90491 Nürnberg Telefon +49 (0)9 11 / 2 31-87 06 Telefax +49 (0)9 11 / 2 31-87 02 E-Mail lisa.oender@stadt.nuernberg.de Internet nuernberg.de Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet. This e-mail may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended recipient (or have received the email in error) please notify the sender immediately and destroy this e-mail. Any unauthorized copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail is strictly forbidden. Umsatzsteueridentifikationsnummer (nach § 27 a UstG): DE 133 552 578 Die Zugangsvoraussetzungen für die elektronische Kommunikation mit der Stadt Nürnberg finden Sie unter zugangseroeffnung.nuernberg.de Bitte beachten Sie, dass die Stadt Nürnberg E-Mails incl. Dateianhängen nur bis zu einer Größe von 20 Megabyte (MB) entgegen nimmt. Für umfangreichere Dateien nutzen Sie bitte unseren Datenaustauschservice unter da.nuernberg.de. Vielen Dank.
Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken. Pro Blatt sparen Sie durchschnittlich 15 g Holz, 260 ml Wasser, 0,05 kWh Strom und 5 g CO2.
ÖÖ
Kraus, Michael
Dienstag, 13. Dezember 2022 10:45
Önder, Lisa
CSU
AW: Vollzug der Berufsschulordnung, Neubildung der Berufsschulbeiräte 2023/24
Gesendet: An: Cc: Betreff:
Sehr geehrte Frau Önder, ich darf Ihnen nach Beschlussfassung der CSU-Stadtratsfraktion am 12.12.2022 folgende (unveränderte) Vertreterinnen und Vertreter der Fraktion für die Berufsschulbeiräte melden:
-
B2: Helmine Buchsbaum (Stv. Claudia Bälz)
-
B8: Claudia Bälz (Stv. Helmine Buchsbaum)
-
B11: Daniel Frank (Stv. Eleni Kasfiki)
-
B14: Eleni Kasfiki (Stv. Daniel Frank)
Mit freundlichen Grüßen Michael Kraus Fraktionsgeschäftsführer
CSU-Stadtratsfraktion Nürnberg Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Tel.: +49 911 231 2907 Fax.:+49 911 231 4051 www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de csu@stadt.nuernberg.de Von: Önder, Lisa Gesendet: Montag, 5. Dezember 2022 13:39 An: CSU Betreff: AW: Vollzug der Berufsschulordnung, Neubildung der Berufsschulbeiräte 2023/24 Korrektur: Die Beschlussfassung soll im Schulausschuss am 10.02.2023 erfolgen. Von: Önder, Lisa Gesendet: Montag, 5. Dezember 2022 13:24 An: CSU <CSU@stadt.nuernberg.de> Cc: Ref.IV <Ref.IV@stadt.nuernberg.de>; Horneber, Ulrike <Ulrike.Horneber@stadt.nuernberg.de> Betreff: Vollzug der Berufsschulordnung, Neubildung der Berufsschulbeiräte 2023/24 Sehr geehrte Damen und Herren, im Schuljahr 2022/2023 sind die Berufsschulbeiräte für die Periode 2023/2024 neu zu bilden und die Vertreterin/der Vertreter des Schulforums der Beruflichen Schule Direktorat 10 neu zu benennen. Wir bitten Sie, Ihre Vertreterin / Ihren Vertreter sowie deren Stellvertreterin / dessen Stellvertreter für die o. g. Gremien bis spätestens 20.12.2022 dem Amt für Berufliche Schulen mitzuteilen. Die Beschlussfassung soll im Schulausschuss am 10.02.2022 erfolgen. Mit freundlichen Grüßen i.A. Lisa Önder Verwaltungsleitung Stadt Nürnberg Amt für Berufliche Schulen Äußere Bayreuther Str. 8, EG, Zi. A 041 c, 90491 Nürnberg Telefon +49 (0)9 11 / 2 31-87 06 Telefax +49 (0)9 11 / 2 31-87 02 E-Mail lisa.oender@stadt.nuernberg.de
Internet nuernberg.de Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet. This e-mail may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended recipient (or have received the email in error) please notify the sender immediately and destroy this e-mail. Any unauthorized copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail is strictly forbidden. Umsatzsteueridentifikationsnummer (nach § 27 a UstG): DE 133 552 578 Die Zugangsvoraussetzungen für die elektronische Kommunikation mit der Stadt Nürnberg finden Sie unter zugangseroeffnung.nuernberg.de Bitte beachten Sie, dass die Stadt Nürnberg E-Mails incl. Dateianhängen nur bis zu einer Größe von 20 Megabyte (MB) entgegen nimmt. Für umfangreichere Dateien nutzen Sie bitte unseren Datenaustauschservice unter da.nuernberg.de. Vielen Dank.
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ÖÖ
Neumayr, Erik
Freitag, 9. Dezember 2022 11:05
Önder, Lisa
AfD; klaus.krestel@afdbayern.de; michael.feder@afdbayern.de; Roland- Alexander Hübscher - Stadt Nürnberg (rh@roland-huebscher.de); willibald.schlesinger@afdbayern.de
AW: Vollzug der Berufsschulordnung, Neubildung der Berufsschulbeiräte 2023/24
Gesendet: An: Cc:
Betreff:
Sehr geehrte Frau Önder, bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 05.12.2022 melden wir für den Zeitraum 2023/2024 wie bisher Herrn Stadtrat Michael Feder als Mitglied im Berufsschulbeirat und Herrn Stadtrat Roland Hübscher als dessen Stellvertreter. Mit freundlichen Grüßen, Erik Neumayr (Fraktionsgeschäftsführer) Von: Önder, Lisa Gesendet: Montag, 5. Dezember 2022 13:26 An: AfD Cc: Ref.IV ; Horneber, Ulrike Betreff: Vollzug der Berufsschulordnung, Neubildung der Berufsschulbeiräte 2023/24 Sehr geehrte Damen und Herren, im Schuljahr 2022/2023 sind die Berufsschulbeiräte für die Periode 2023/2024 neu zu bilden und die Vertreterin/der Vertreter des Schulforums der Beruflichen Schule Direktorat 10 neu zu benennen. Wir bitten Sie, Ihre Vertreterin / Ihren Vertreter sowie deren Stellvertreterin / dessen Stellvertreter für die o. g. Gremien bis spätestens 20.12.2022 dem Amt für Berufliche Schulen mitzuteilen. Die Beschlussfassung soll im Schulausschuss am 10.02.2022 erfolgen. Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen i.A. Lisa Önder Verwaltungsleitung Stadt Nürnberg Amt für Berufliche Schulen Äußere Bayreuther Str. 8, EG, Zi. A 041 c, 90491 Nürnberg Telefon +49 (0)9 11 / 2 31-87 06 Telefax +49 (0)9 11 / 2 31-87 02 E-Mail lisa.oender@stadt.nuernberg.de Internet nuernberg.de Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet. This e-mail may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended recipient (or have received the email in error) please notify the sender immediately and destroy this e-mail. Any unauthorized copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail is strictly forbidden. Umsatzsteueridentifikationsnummer (nach § 27 a UstG): DE 133 552 578 Die Zugangsvoraussetzungen für die elektronische Kommunikation mit der Stadt Nürnberg finden Sie unter zugangseroeffnung.nuernberg.de Bitte beachten Sie, dass die Stadt Nürnberg E-Mails incl. Dateianhängen nur bis zu einer Größe von 20 Megabyte (MB) entgegen nimmt. Für umfangreichere Dateien nutzen Sie bitte unseren Datenaustauschservice unter da.nuernberg.de. Vielen Dank.
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Strassmann, Gabriele
Montag, 9. Januar 2023 15:55
Önder, Lisa
'Titus Schüller'; özlem Demir (oezlem.demir.nbg@gmx.de); 'Florian Betz'; 'kathrin.flach.gomez@die-linke-bayern.de'; stadtrat@die-linke- nuernberg.de; 'ernesto'
AW: Vollzug der Berufsschulordnung, Neubildung der Berufsschulbeiräte 2023/24
Gesendet: An: Cc:
Betreff:
Sehr geehrte Frau Önder,
die Bunte AG schlägt für den Berufsschulbeirat für die Periode 2023/2024 für die Berufsschule 9 den Stadtrat Herrn Schüller und als seine Stellvertreterin die Stadträtin Frau Demir vor.
Mit freundlichen Grüßen Gabriele Strassmann
Bunte Ausschussgemeinschaft Stadtratsbüro DIE LINKE Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg, Zi. 113 0911 - 231 74441 Mail: Gabriele.Strassmann@stadt.nuernberg.de
Von: Önder, Lisa Gesendet: Donnerstag, 22. Dezember 2022 17:06 An: Bunte-AG Cc: Betz, Florian ; Flach Gomez, Kathrin Betreff: WG: Vollzug der Berufsschulordnung, Neubildung der Berufsschulbeiräte 2023/24
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne möchte ich an meine unten stehende Anfrage erinnern.
Leider steht die Abgabefrist für den Schulausschuss kurz bevor, weshalb ich leider bis morgen eine Rückmeldung benötige.
Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen erholsame Weihnachtsfeiertage.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Lisa Önder Verwaltungsleitung
Stadt Nürnberg Amt für Berufliche Schulen Äußere Bayreuther Str. 8, EG, Zi. A 041 c, 90491 Nürnberg
Telefon +49 (0)9 11 / 2 31-87 06 Telefax +49 (0)9 11 / 2 31-87 02
E-Mail lisa.oender@stadt.nuernberg.de Internet nuernberg.de
Von: Önder, Lisa Gesendet: Montag, 5. Dezember 2022 13:30 An: Bunte-AG <Bunte-AG@stadt.nuernberg.de> Cc: Ref.IV <Ref.IV@stadt.nuernberg.de>; Horneber, Ulrike <Ulrike.Horneber@stadt.nuernberg.de> Betreff: Vollzug der Berufsschulordnung, Neubildung der Berufsschulbeiräte 2023/24
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Schuljahr 2022/2023 sind die Berufsschulbeiräte für die Periode 2023/2024 neu zu bilden und die Vertreterin/der Vertreter des Schulforums der Beruflichen Schule Direktorat 10 neu zu benennen.
Wir bitten Sie, Ihre Vertreterin / Ihren Vertreter sowie deren Stellvertreterin / dessen Stellvertreter für die o. g. Gremien bis spätestens 20.12.2022 dem Amt für Berufliche Schulen mitzuteilen.
Die Beschlussfassung soll im Schulausschuss am 10.02.2022 erfolgen.
Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Lisa Önder Verwaltungsleitung
Stadt Nürnberg Amt für Berufliche Schulen Äußere Bayreuther Str. 8, EG, Zi. A 041 c, 90491 Nürnberg
Telefon +49 (0)9 11 / 2 31-87 06 Telefax +49 (0)9 11 / 2 31-87 02 E-Mail lisa.oender@stadt.nuernberg.de Internet nuernberg.de
Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet.
This e-mail may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended recipient (or have received the email in error) please notify the sender immediately and destroy this e-mail. Any unauthorized copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail is strictly forbidden.
Umsatzsteueridentifikationsnummer (nach § 27 a UstG): DE 133 552 578
Die Zugangsvoraussetzungen für die elektronische Kommunikation mit der Stadt Nürnberg finden Sie unter zugangseroeffnung.nuernberg.de
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Nürnberg E-Mails incl. Dateianhängen nur bis zu einer Größe von 20 Megabyte (MB) entgegen nimmt. Für umfangreichere Dateien nutzen Sie bitte unseren Datenaustauschservice unter da.nuernberg.de. Vielen Dank.
Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken. Pro Blatt sparen Sie durchschnittlich 15 g Holz, 260 ml Wasser, 0,05 kWh Strom und 5 g CO2.
Beschluss
I.
TOP: 8
Schulausschuss
Sitzungsdatum 14.07.2017
öffentlich
Betreff: Antrag der Stadtratsfraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 17.02.2016 hier: Stellungnahme zur Beantragung eines Akademiebeirats für die Berufliche Schule 10 (B10)
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
angenommen / beschlossen, mit : Stimmen
abgelehnt, mit Stimmen
angenommen mit großer Mehrheit
abgelehnt mit großer Mehrheit
Beschlusstext: Der Schulausschuss beschließt, dass das Schulforum der Fachakademie für Sozialpädagogik (B10) und das Schulforum der Berufsfachschule für Kinderpflege (B10) in der Regel gemeinsam tagen. Die Vertretung des Sachaufwandsträgers wird im gemeinsamen Schulforum der B10 durch Stadträte/innen wahrgenommen. Die Fraktionen / Ausschussgemeinschaften des Schulausschusses werden analog zur Verteilung der Aufgaben als Berufsschulbeiräte durch die Verwaltung aufgefordert, einen Vertreter/in bzw. Stellvertreter/in hierfür zu benennen.Zudem wird ein ständiger Gast aus dem Jugendamt eingeladen..
II. 3.BM
III. Abdruck an:
Ref. I/OrgA Ref. II/Stk
Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in):
Dr. Gsell Dr. Gsell Rückert
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 10.02.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Satzung zur Änderung der Satzung für die Städtische Fachakademie für Wirtschaft
Anlagen: Entwurf der Änderungssatzung Sachverhalt
Sachverhalt (kurz):
Die Städtische Fachakademie für Wirtschaft soll um die Schwerpunkte Personalwirtschaft und Informationswirtschaft erweitert werden. Darüber hinaus sind redaktionelle Anpassungen vorzunehmen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Änderung der Satzung hat keine Diversity-Relevanz.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag:
Der Schulausschuss begutachtet die beiligende Satzung zur Änderung der Satzung für die Städtische Fachakademie für Wirtschaft und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Schulausschusses vom 10.02.2023 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung für die Städtische Fachakademie für Wirtschaft beschlossen.
Satzung zur Änderung der Satzung für die Städtische Fachakademie für Wirtschaft vom
5. August 1991 (Amtsblatt S. 281)
Vom …………...................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674), und auf Grund von Art. 27 Abs. 2 Satz 1 und Art. 44 Abs. 4 Satz 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, ber. S. 632), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 5. Juli 2022 (GVBl. S. 308), folgende Satzung:
Art. 1
- Nach dem Einleitungssatz wird folgende Inhaltsübersicht eingefügt:
„Inhaltsübersicht: § 1 Widmung und Titel § 2 Organisation § 3 Aufnahme § 4 Unterricht und Prüfung § 5 Inkrafttreten“
-
In § 1 Abs. 1 werden die Wörter „im Ausbildungsschwerpunkt Außenhandel“ durch die Wörter „mit den Schwerpunkten Außenwirtschaft, Personalwirtschaft und Informationswirtschaft“ ersetzt.
-
§ 3 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Die Aufnahme richtet sich nach der Schulordnung für die Fachakademien vom 9. Mai 2017 (GVBl. S. 118) in der jeweils geltenden Fassung.“
b) In Abs. 3 wird das Wort „Abschlußzeugnis“ durch das Wort „Abschlusszeugnis“ ersetzt.
- § 4 wird wie folgt gefasst:
„§ 4
Unterricht und Prüfung
Die Schulordnung für die Fachakademien vom 9. Mai 2017 (GVBl. S. 118) ist in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.“
Art. 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
Antrag zur Einführung der Schwerpunkte „Personalwirtschaft“ und „Informations-
wirtschaft“ an der städtischen Fachakademie für Wirtschaft ab dem Schuljahr 2023/24
hier: Sachverhalt
1. Aktueller Schwerpunkt an der Fachakademie für Wirtschaft der Stadt Nürnberg
Die Fachakademie für Wirtschaft bietet jungen Erwachsenen nach ihrem erfolgreichen Abschluss in einem staatlich anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und späterer einschlägiger beruflicher Tätigkeit von mindestens einem Jahr oder einschlägigen beruflichen Tätigkeit von mindestens fünf Jahren eine vertiefte berufliche Fortbildung und Allgemeinbildung.1 Dabei spricht die Fachakademie für Wirtschaft als Zielgruppe vor allem Personen ohne Hochschulzugangsberechtigung an, die sich beruflich verändern möchten und Positionen in der Wirtschaft wahrnehmen wollen, die sonst nur Akademikerinnen und Akademikern vorbehalten sind. Die Studierenden der FAW eignen sich während der Weiterbildung fachliche und personale Kompetenzen an, die zur Übernahme von Aufgaben im mittleren Funktionsbereich in Unternehmen befähigen. Zusätzlich wird den Studierenden der Fachakademie die Teilnahme an der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife (FHR) ermöglicht. Eine schriftliche Abschlussprüfung findet hierzu im Fach Englisch statt. Zudem werden für das Reifezeugnis die Noten der Fächer Deutsch, Mathematik, Politik und Gesellschaft sowie die Durchschnittsnote aus dem Abschlusszeugnis zum/zur Staatlich geprüfte/-n Betriebswirt/-in übernommen. Der Abschluss zum/zur Staatlich geprüfte/-n Betriebswirt/-in“ verleiht das Prädikat „Bachelor Professional in Wirtschaft“. Der Abschluss ist somit im Deutschen Qualifikationsrahmen der Niveaustufe 6 zugeordnet und dem Bachelorabschluss an Hochschulen und Universitäten gleichwertig. In Bayern gibt es drei Fachakademien für Wirtschaft. Neben der städtischen Fachakademie gibt es zwei staatlich anerkannte Fachakademien in privater Trägerschaft in der Landeshauptstadt München. Somit stellt die städtische Fachakademie im nordbayerischen Raum die einzige öffentliche kaufmännische berufliche Weiterbildungsmöglichkeit dar (neben privaten Anbietern und Angeboten der IHK). Die Fachakademie für Wirtschaft bildet Studierende bisher im Schwerpunkt Außenwirtschaft mit Spanisch oder im Schwerpunkt Außenwirtschaft mit Französisch aus und stellt somit den vor allem exportorientierten Betrieben in der Region die benötigten Fachkräfte zur Verfügung. Die Chancen am Arbeitsmarkt sind für Absolventen/- innen in der Region sehr gut.
1 vgl. dazu § 5 FakO sowie Art. 18 BayEUG.
2. Entwicklung der Anzahl der Studierenden und Klassen an der Fachakademie für
Wirtschaft
Die Fachakademie für Wirtschaft sieht sich – wie nahezu alle beruflichen Weiterbildungsangebote - seit geraumer Zeit mit rückläufigen Anmeldezahlen konfrontiert. Ab dem Schuljahr 2017/18 konnte in den folgenden Jahren nur eine Eingangsklasse gebildet werden, so dass sich die Anzahl der Klassen von ehemals vier auf mittlerweile zwei Klassen reduziert hat. Aufgrund umfangreicher Informations- und Werbemaßnahmen ist ab dem Schuljahr 2022/23 ein Anstieg der Anmeldezahlen zu verzeichnen. Ab dem Schuljahr 2023/24 kann mit zwei Eingangsklassen gerechnet werden, so dass sich perspektivisch die Klassenzahl in den nächsten Jahren wieder auf das Niveau von vier Klassen bewegt. Um den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen und die berufliche Weiterbildung in Bayern zu stärken (und damit auch die duale Ausbildung), arbeiten die Fachakademien in Bayern zusammen mit dem Kultusministerium und dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung an einer Reform der Fachakademieordnung sowie des Lehrplans.
3. Die Schwerpunkte Personalwirtschaft und Informationswirtschaft
Mit der Erweiterung des Bildungsangebots an der Fachakademie für Wirtschaft durch die Einführung der Wahlmöglichkeit zusätzlicher Schwerpunktfächer, werden folgende Ziele verfolgt:
Durch das erweiterte Bildungsangebot fühlen sich mehr weiterbildungswillige Personen der Region angesprochen. Durch Vergrößerung der Zielgruppe, kann dem Fachkräftemangel in der Region wirkungsvoll entgegengesteuert werden. Das Bildungsangebot stellt eine echte Alternative zu vergleichbaren Studiengängen an den Hochschulen dar. Für den Schwerpunkt Informationswirtschaft spricht der zunehmende Bedarf an IT-Spezialisten/-innen in Unternehmen mit fachlicher kaufmännischer Erstausbildung und unternehmensspezifischem Know-how. Die Einrichtung der neuen Schwerpunkte Personalwirtschaft und Informationswirtschaft sind der Regierung von Mittelfranken anzuzeigen.2
3.1. Schwerpunkt Personalwirtschaft: Unterrichtsinhalte und Weiterbildungsschwer-
punkte3
Im Schwerpunkt Personalwirtschaft werden Studierenden die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen für die praktische Arbeit im Personalbereich vermittelt. Der Schwerpunkt gliedert sich in die Schwerpunktfächer Personalbeschaffung und Personalentwicklung sowie Personalverwaltung. Neben den Kenntnissen aus dem Bereich des Personalmanagements erwerben die Studierenden die Fähigkeiten, Maßnahmen im Rahmen der Personalorganisation, der Personalpolitik und des Personalmarketings zielorientiert zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren.
3.2. Schwerpunkt Informationswirtschaft: Unterrichtsinhalte und Weiterbildungs-
schwerpunkte3
Im Schwerpunkt Informationswirtschaft werden den Studierenden die notwendigen Kompetenzen vermittelt, um als Bindeglied zwischen den Fachabteilungen eines Unternehmens und der DV/Organisation den Prozess der Digitalisierung betrieblicher Problemstellungen maßgeblich mitzugestalten. Vertiefte Kenntnisse sollen es den Studierenden ermöglichen, im späteren Berufsleben Ansprechpartner/-in bei der Planung, Einführung und Betreuung von DV-Systemen zu sein sowie solche Projekte zu leiten. Das Schwerpunktfach „Integrierte Informationsverwaltung“ vermittelt die zum Aufbau und zur Verwaltung eines Netzwerks erforderlichen Kenntnisse. Die Studierenden setzen sich mit unterschiedlichen Datenbankmodellen auseinander, realisieren im Fach Software-Engineering weitgehend selbstständig eine relationale Datenbank und werden mit den Problemen der Planung und Verwaltung einer Datenbank sowie deren Schutz vor unberechtigten Zugriff vertraut. Sie befassen sich mit den verschiedenen betrieblichen Datenbeständen und deren Integration bei betrieblichen integrierten Anwendungssystemen sowie mit neuen Entwicklungen.
2 vgl. dazu Art. 27, Abs. 1, Satz 3 BayEUG 3 vgl. dazu Lehrplan für die Fachakademie für Wirtschaft von 1997 (https://www.isb.bayern.de/download/25660/fak_lp_wirtschaft.pdf)
Das Schwerpunktfach „Software Engineering“ vermittelt den Studierenden die für eine systematische Vorgehensweise bei der Entwicklung von Software erforderliche Methodenkompetenz und soll darüber hinaus ihre Bereitschaft und Fähigkeit zu kooperativer Mitarbeit in einem Team fördern. Die Studierenden können nach den Regeln der strukturierten Programmierung Probleme in Teilbereiche gliedern, Daten strukturieren und Lösungsalgorithmen entwickeln, dokumentieren, testen, beurteilen und verbessern.
4. Fachkräftebedarf in der Region nach Spezialistinnen und Spezialisten4
Der Fachkräftemangel für Spezialistinnen und Spezialisten mit den Schwerpunkten Personalwirtschaft, Informationswirtschaft und Außenwirtschaft nimmt bis 2035 in der Region der IHK Nürnberg für Mittelfranken bedenkliche Ausmaße an. Nachfolgende Grafiken (siehe nächste Seite) zeigen den Bedarf in den genannten Berufsgruppen in der Region der IHK Nürnberg für Mittelfranken.5 Der Aufgaben- und Tätigkeitsbereich von Staatlich geprüften Betriebswirten/-innen mit den Schwerpunkten Informationswirtschaft und Personalwirtschaft lassen sich in die Berufsgruppe „Unternehmensorganisation, Buchhaltung, Recht und Verwaltung“ sowie in die Berufsgruppe „Berufe Unternehmensführung, -organisation“ zuordnen. In der Berufsgruppe „Unternehmensorganisation, Buchhaltung, Recht und Verwaltung“ wird im Jahr 2035 ein relativer Engpass6 von 30% prognostiziert. In absoluten Zahlen bedeutet dies ein Engpass von 7.700 Spezialisten/-innen. Bayernweit wird im Jahr 2035 ein Engpass von 48.000 Spezialisten/-innen und ein relativer Engpass6 von knapp 28% erwartet. Für die Berufsgruppe „Berufe Unternehmensführung, -organisation“ wird ein relativer Engpass6 von fast 32% erwartet wird (ein Engpass von 4.800 Spezialisten). Bayernweit wird für diese Berufsgruppe im Jahr 2035 ein Engpass von 28.200 Spezialisten prognostiziert und ein relativer Engpass von 30%. Zur Vollständigkeit wird der Fachkräftebedarf für die Berufsgruppen in der Region aufgeführt, denen der Aufgaben- und Tätigkeitsbereich für Staatlich geprüfte Betriebswirte mit dem Schwerpunkt Außenwirtschaft zuzuordnen sind. Hier wird für das Jahr 2035 ein relativer Engpass von 35% und über 36% vorhergesagt.
4 Anforderungsniveau 3: Komplexe Spezialistentätigkeit; vgl. dazu Bundesagentur für Arbeit: Klassifikation der Berufe 2010; S. 27, abrufbar unter: https://www.arbeitsagentur.de/datei/Klassifikation-der- Berufe_ba017989.pdf, Stand 18.02.2022 5 .Quelle: Fachkräftemonitor der IHK Bayern (http://www.ihk-fachkraeftemonitor-bayern.de/). Seite aktuell nicht erreichbar, Daten liegen vor. 6 Relativer Engpass = Verhältnis der fehlenden Fachkräfte zur grundsätzlichen Nachfrage
Berufsgruppe: Unternehmensorganisation, Buchhaltung, Recht und Verwaltung (Region IHK Nürnberg für Mittelfranken)
9000 35% 30,20% 27,90% 30%
25% ) t u 6000 )v lo s b 5000 20% it a le a ( s s a p g n E 3 4 0 0 0 0 0 0 15% r ( s s a p g n E 10%
5%
0 0% 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 Jahre
Engpass Relativer Engpass
Berufsgruppe: Berufe Unternehmensführung, -organisation (Region IHK Nürnberg für Mittelfranken)
6000 35 31,8 29,4 5000 27,1
) t u 4000 )v lo s b 20 it a le a ( s s a p g n E 2 3 0 0 0 0 0 0 15 r ( s s a p g n E
0 0 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 Jahre
Engpass Relativer Engpass
Berufsgruppe: Kaufmännische Dienstleistungen, Warenhandel (Region IHK Nürnberg für Mittelfranken)
5000 40,00% 35% 35,00%
9,10
30,00%
) t u lo 3000 25,00% )v it a s b le a ( s s a p g n E 2 2 0 5 0 0 0 0 11 1 2 5 0 , , 0 0 0 0 % % r ( s s a p g n E 10,00%
5,00%
0 0,00% 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 Jahre
Engpass Relativer Engpass
Berufsgruppe: Einkaufs-, Vertriebs- und Handelsberufe (Region IHK Nürnberg für Mittelfranken)
4500 40,00% 36,20% 4000 33,60% 35,00%
30,00%
) t u lo 25,00% )v it a s b 2500 le a ( s s a p g n E 1 2 5 0 0 0 0 0 12 1 2 5 0 , , 0 0 0 0 % % r ( s s a p g n E 10,00%
500 5,00%
0 0,00% 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 Jahre
Engpass Relativer Engpass
5. Stundentafel3
Die Stundentafel der Fachakademie für Wirtschaft umfasst in den Schwerpunkten Außenwirtschaft, Personalwirtschaft und Informationswirtschaft die folgenden Fächer:
5.1. Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlfächer (1. und 2. Studienjahr)
| Fächer | 1. Studien- jahr | 2. Studienjahr (nach Schwerpunkten) | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Außenwirt- schaft | Personal- wirtschaft | Informati- onswirt- schaft | |||||||
| Pflichtfächer | |||||||||
| Betriebswirtschaft | 6 | 4 | 4 | 4 | |||||
| Volkswirtschaft | 2 | 3 | 3 | 3 | |||||
| Organisation mit Datenverarbei- tung | 4 | - | - | - | |||||
| Wirtschaftsmathematik mit Statis- tik | 2 | 2 | 2 | 2 | |||||
| Rechnungswesen | 4 | - | - | - | |||||
| Recht | 4 | - | - | - | |||||
| Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | |||||
| Englisch | 3 | 2 | 2 | 2 | |||||
| Politik u. Gesellschaft | 1 | 1 | 1 | 1 | |||||
| Wahlpflichtfächer7 | |||||||||
| Französisch | 3 | - | - | - | |||||
| Spanisch | 3 | - | - | - | |||||
| Wirtschaftsenglisch | 3 | - | - | - | |||||
| Wahlfächer | |||||||||
| Naturwissenschaftliche Grundla- gen8 | 2 | - | - | - | |||||
| Mathematik8 | - | 2 | 2 | 2 | |||||
| Berufs- und Arbeitspädagogik | 2 | - | - | - | |||||
| Französisch9 | - | - | 2 | 2 | |||||
| Italienisch10 | - | (2) | (2) | (2) | |||||
| Spanisch9 | - | - | 2 | 2 | |||||
| Russisch10 | - | (2) | (2) | (2) | |||||
| Englische Konversation | 2 | 2 | 2 | 2 |
7 Die Studierenden haben eine Sprache zu wählen. 8 Fach dient zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife. 9 Das Fach kann nur von Studierenden gewählt werden, bei denen die jeweilige Sprache nicht Schwerpunktfach ist. 10 Fach wird aktuell nicht an der Fachakademie angeboten.
| Französische Konversation11 | - | 2 | - | - | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Spanische Konversation11 | - | 2 | - | - | ||
| Zwischensumme | 32 (38) | 14 (20) | 14 (20) | 14 (20) |
5.2. Schwerpunktfächer und Ergänzungsfächer (2. Studienjahr)
| Fächer | 1. Studien- jahr | 2. Studienjahr (nach Schwerpunkten) | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Außenwirt- schaft | Personal- wirtschaft | Informati- onswirt- schaft | |||||||
| Schwerpunktfächer12 | |||||||||
| Personalbeschaffung u. -entwick- lung | - | - | 6 | - | |||||
| Personalverwaltung | - | - | 6 | - | |||||
| Integrierte Informationsverarbei- tung | - | - | - | 6 | |||||
| Softwareengineering | - | - | - | 6 | |||||
| Außenwirtschaft | - | 6 | - | - | |||||
| Französisch/Spanisch | - | 6 | - | - | |||||
| Ergänzungsfächer13 | |||||||||
| Absatzwirtschaft | - | 2 | 2 | 2 | |||||
| Finanzwirtschaft | - | 2 | 2 | 2 | |||||
| Personalwirtschaft | - | 2 | - | 2 | |||||
| Informationswirtschaft | - | 2 | 2 | - | |||||
| Außenwirtschaft | - | - | 2 | 2 | |||||
| Produktionswirtschaft10 | - | (2) | (2) | (2) | |||||
| Verkehrswirtschaft | - | 2 | 2 | 2 | |||||
| Grundstücks- u. Wohnungswirt- schaft10 | - | (2) | (2) | (2) | |||||
| Steuerrecht10 | - | (2) | (2) | (2) | |||||
| Touristik10 | - | (2) | (2) | (2) | |||||
| Gesamtsumme | 32 (38) | 32 (38) | 32 (38) | 32 (38) |
11 Das Fach kann nur von Studierenden mit dem Schwerpunkt Außenwirtschaft mit Französisch bzw. Spanisch gewählt werden. 12 Die Studierenden haben einen Schwerpunkt zu wählen, der sich jeweils aus zwei Schwerpunktfächern zusammensetzt. 13 Die Studierenden haben drei Ergänzungsfächer zu wählen, die sich vom Schwerpunkt unterscheiden. Die Einrichtung der Ergänzungsfächer richtet sich nach dem Wahlverhalten der Studierenden und der notwendigen Gruppengröße.
6. Kosten
Die Fachakademie für Wirtschaft bildete Studierende seit mindestens dem Schuljahr 2001/02 bis zum Schuljahr 2016/17 zweizügig im 1. und 2. Studienjahr aus (vier Klassen). Aktuell findet die Ausbildung einzügig in beiden Jahrgangsstufen (1. und 2. Studienjahr) statt. Ziel der Einrichtung der Schwerpunkte Personalwirtschaft und Informationswirtschaft ist es nicht, eine über die Zweizügigkeit hinausgehende Zahl von Klassen einzurichten. Vielmehr soll ein breites, adressatengerechtes Angebot gestärkt und gleichzeitig die schulorganisatorische Flexibilität der Fachakademie erhöht werden. Eingerichtet werden sollen Klassen in jeweils jenen Schwerpunkten bzw. in jenem Schwerpunkt, der am stärksten nachgefragt wird und eine stabile Klassenbildung ermöglicht.14 Insgesamt entstehen keine Mehrkosten durch die Einrichtung der neuen Schwerpunkte bei zwei Eingangsklassen. Falls es in der Zukunft durch erhöhte Anmeldezahlen notwendig werden würde, dass mehr als zwei Eingangsklassen gebildet werden könnten, wird dies dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
7. Fazit
Durch Ausweitung des Bildungsangebots mit den Schwerpunkten „Personalwirtschaft“ und „Informationswirtschaft“ an der Fachakademie für Wirtschaft erhöht sich auf der einen Seite die Attraktivität der öffentlichen beruflichen Weiterbildung und indirekt auch die Attraktivität einer dualen (kaufmännischen) Ausbildung. Aufgrund des Alleinstellungsmerkmals der Fachakademie für Wirtschaft als öffentliche berufliche Weiterbildungseinrichtung im nordbayerischen Raum, ist die Erhöhung der Schwerpunktangebote eine passgenauere Ausrichtung für Fortbildungsinteressierte in der Region und stellt eine Maßnahme dar, um dem Fachkräftebedarf der regionalen Betriebe Rechnung zu tragen. Gleichzeitig bietet die Fachakademie für Wirtschaft mit diesen Fachrichtungen ein zukunftsorientiertes Angebot für junge Erwachsene, die nach beruflicher Erstausbildung in kaufmännischen Berufen und Berufspraxis eine Weiterqualifizierung in den Bereichen Personalwirtschaft oder Informationswirtschaft anstreben. Es entstehen im Vergleich zu den Vorjahren keine Mehrkosten für die Stadt Nürnberg. Um eine Begutachtung der Einrichtung der beiden neuen Schwerpunkte „Personalwirtschaft“ und „Informationswirtschaft“ der Fachakademie für Wirtschaft durch den Schulausschuss der Stadt Nürnberg wird gebeten.
14 vgl. dazu § 10 FakO
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 10.02.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff: Satzung über die Berufsfachschule für Medizinische Technologie für Laboratoriumsanalytik (Berufsfachschulsatzung Medizinische Technologie Laboratoriumsanalytik - BFS/MTL)
Sachverhalt (kurz):
Zum 01.01.2023 tritt das Bundesgesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin (MTA-Reformgesetz vom 24.02.2021) in Kraft. Ein Bestandteil dieses Gesetzes ist das neue Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz – MTBG). Es beinhaltet erhebliche Neuerungen in der Ausbildung der Medizinisch-technischen Laboratoriumsassistenten/-innen. Die bisherige, schulische Ausbildung an der Berufsfachschule für Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten/-innen läuft gleichzeitig bis zum 31.12.2026 aus und wird durch eine betrieblich-schulische Ausbildung ersetzt. Eine neue Satzung für die BFS/MTL wird deshalb notwendig, ebenso die Anzeige der wesentlichen Änderung bei der Regierung von Mittelfranken spätestens drei Monate vor Aufnahme des Unterrichts. Die bisherige Satzung über die Berufsfachschule für Medizinischtechnische Laboratoriumsassistenten/-innen bleibt parallel hierzu in Kraft, um die Beschulung der aktuell dort in Ausbildung befindlichen Schülerinnen und Schüler abschließen zu können.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Ausbildung von Medizinischen Technologen/-innen für Laboratoriumsanalytik steht allen Schüler/-innen mit entspr. Ausbildungsvertrag und entspr. Eingangsvoraussetzungen offen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
StK
Empfehlungsvorschlag:
Gutachtenvorschlag:
Der Schulausschuss begutachtet die beiliegende Satzung über die Berufsfachschule für Medizinische Technologie für Laboratoriumsanalytik (Berufsfachschulsatzung Medizinische Technologie Laboratoriumsanalytik - BFS/MTL) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Schulausschusses vom 10.02.2023 wird der Erlass der beiliegenden Satzung über die Berufsfachschule für Medizinische Technologie für Laboratoriumsanalytik (Berufsfachschulsatzung Medizinische Technologie Laboratoriumsanalytik - BFS/MTL) beschlossen.
Satzungsänderung für die Berufsfachschule für Medizinische Technologie für
Laboratoriumsanalytik (Berufsfachschulsatung Mediinische Technologie
Laboratoriumsanalytik – BFS/MTL)
hier: Neue Satzung für Medizinische Technologen/-innen für Laboratoriumsanalytik
aufgrund gesetzlicher Änderungen
Gesetzesänderungen für die Ausbildung von Medizinisch-technischen Laboratoriumsas-
sistenten/-innen zum 01.01.2023
Zum 01.01.2023 tritt das bundesweite Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin (MTA-Reformgesetz vom 24.02.2021) in Kraft, mit diesem ein neues Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz – MTBG). Es begründet erhebliche Neuerungen in der Ausbildung der Medizinisch-technischen Laboratoriumsassistenten/-innen. Die bisherige, schulische Ausbildung an der Berufsfachschule für Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten/-innen läuft gleichzeitig bis zum 31.12.2026 aus. Auf Landesebene wurden die Berufsfachschulordnung Gesundheitswesen (BFSO Gesundheit), die BaySchO sowie das BayEUG zum 01.08.2022 angepasst. Eine erneute Anpassung der BFSO Gesundheit wird voraussichtlich zum 01.01.2023 in Kraft gesetzt. Diese wesentliche Änderung der Ausbildung von Medizinischen Technologinnen und Technologen für Laboratoriumsanalytik gilt es von kommunalen Schulen gem. Art. 27 (1) BayEUG drei Monate vor Aufnahme des Unterrichts gegenüber der Regierung von Mittelfranken anzuzeigen.1 Die Satzung der BFS-MTLA vom 26.07.1995 muss an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Bei kommunalen Berufsfachschulen erhält der Schulträger wie bisher den Lehrpersonalzuschuss gem. Art. 18 BaySchFG.2
Ausbildung von Medizinischen Technologen/-innen ab dem Schuljahr 2023/24 an der B8 Ein neuer, in Lernfeldern gegliederter und einzelne Kompetenzen beschreibender Lehrplan wird aktuell durch eine Lehrplankommission beim ISB Bayern für die BFS Medizinische Technologie für Laboratoriumsanalytik erarbeitet. Der Lehrplanentwurf soll im Frühjahr 2023 zur Verfügung gestellt werden. Dieser wird die Basis für das schulinterne Curriculum und die didaktische Jahresplanung an der B8 darstellen. Die Träger der praktischen Ausbildung werden die zeitliche und sachliche Gliederung in einem Ausbildungsplan festlegen. Das schulische Curriculum und der Ausbildungsplan sollen im gegenseitigen Einvernehmen von Schule und Träger abgestimmt werden. Zwischen der Schule und den Trägern der praktischen Ausbildung sind Kooperationsverträge zu schließen.
Aktueller Stand der Planungen an der B8
Für Kliniken und Labore, die die Absolventen der Berufsfachschule MTLA bisher eingestellt haben und diese teilweise in Praktika betreut haben, wurde eine Informationsveranstaltung über die zukünftige Ausbildung und die notwendigen Änderungen in diesem Zusammenhang zu Schuljahresbeginn 2022/23 durchgeführt. Die Veranstaltung ist auf reges Interesse gestoßen und war sehr gut besucht. Viele Kliniken und Labore zeigten im Anschluss sehr großes Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit mit der BFS-MTLA, da ein erheblicher Fachkräftemangel in den Laboren besteht. Grundlage der zukünftigen Zusammenarbeit müssen laut MTBG Kooperationsvereinbarungen zwischen Schule und Kliniken/Laboren sein, welche zukünftig Träger der Ausbildung sind, d. h. Auszubildende mit Ausbildungsvertrag einstellen und mit der Schule zusammen ausbilden.
1 vgl. dazu Art. 27 (1) 3 BayEUG 2 vgl. dazu KMS VI.5-BS9600.8.1-3/1/93 vom 17.11.2022
Positiv an dieser neuen gesetzlichen Vorgabe ist, dass zukünftig auch Auszubildende dieses Berufs eine angemessene Ausbildungsvergütung (vom Träger der Ausbildung, d. h. einer Klinik oder einem Labor) erhalten, was bisher nicht der Fall war. Laut MTBG dürfen ab Ausbildungsjahr 2023/2024 an der BFS mit der neuen Bezeichnung „Berufsfachschule für medizinische Technologie für Laboratoriumsanalytik“ nur noch Schülerinnen und Schüler aufgenommen und beschult werden, die einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger der praktischen Ausbildung abgeschlossen haben.
Aufgrund des großen Interesses werden aktuell Kooperationsvereinbarungen mit folgenden Klinken/Laboren in der Region angebahnt: Klinikum Nürnberg Juraklinik Scheßlitz (Krankenhausgesellschaft des Landkreises Bamberg) Klinikum Bamberg, Klinikum am Bruderwald Klinik Hallerwiese - Cnopfsche Kinderklinik Nürnberg Klinikum Forchheim – Fränkische Schweiz Klinikum St. Marien Amberg Klinikum Neumarkt Klinikum Altmühlfranken Synlab Nürnberg
Weiterhin wurde von der B8 eine Musterkooperationsvereinbarung vorbereitet und mit SchB und RA abgestimmt. Ab dem 19. Dezember 2022 wird nun mit den o. g. Trägern begonnen, entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.
Fazit
Ab dem Schuljahr können an der Berufsfachschule für Medizinisch-technische Loboratoriumsassistenten/-innen nur noch Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die mit einem Träger (Klinik oder Labor) einen Ausbildungsvertrag geschlossen haben und deren Träger eine Kooperationsvereinbarung mit der B8 im Vorfeld trifft. Die neue, betrieblich-schulische Ausbildung zum/zur Medizinischen Technologen/-in für Laboratoriumsanalytik basiert auf einem neuen Lehrplan sowie in der praktischen Ausbildung auf dem Ausbildungsplan der Träger (Kliniken und Labore). Der Lehrplan wird den Berufsfachschulen im Entwurf ab Frühjahr 2023 vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung Bayern zur Verfügung gestellt. Die Satzung über die Berufsfachschule für Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten/innen gilt es dafür zu erneuern. Um eine Begutachtung des beiliegenden Satzungsentwurfs, welcher den neuen Vorgaben zur Umsetzung des Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin sowie des Gesetzes über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz – MTBG) Rechnung trägt, wird gebeten.
Satzung über die Berufsfachschule für Medizinische Technologie für
Laboratoriumsanalytik
(Berufsfachschulsatzung Medizinische Technologie Laboratoriumsanalytik –
BFS/MTL)
Vom …………...................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674), und auf Grund von Art. 27 Abs. 2 Satz 1 und Art. 44 Abs. 4 Satz 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, ber. S. 632), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 5. Juli 2022 (GVBl. S. 308), folgende Satzung:
Inhaltsübersicht:
§ 1 Widmung und Aufgabe § 2 Organisation § 3 Auswahlverfahren § 4 Schulordnung § 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 1
Widmung und Aufgabe
(1) Die Stadt Nürnberg errichtet und unterhält zur Ausbildung von Medizinischen Technologinnen / Medizinischen Technologen eine Berufsfachschule für Medizinische Technologie für Laboratoriumsanalytik.
(2) Die Ausbildung richtet sich nach dem Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz – MTBG) vom 24. Februar 2021 (BGBl. I S. 274) und der hierzu ergangenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen (MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – MTAPrV) vom 24. September 2021 (BGBl. I S. 4467) in der jeweils geltenden Fassung.
§ 2
Organisation
(1) Die Schule wird dem Amtsbereich des Amtes für Berufliche Schulen zugeordnet.
(2) Die Schule wird organisatorisch der Beruflichen Schule, Direktorat 8 angegliedert.
§ 3
Auswahlverfahren
(1) Bewerberinnen/Bewerber werden in die Berufsfachschule aufgenommen, wenn sie mit einem Kooperationspartner als Träger der praktischen Ausbildung einen Ausbildungsvertrag gemäß § 26 MTBG abgeschlossen haben. Übersteigen die Anmeldungen die Kapazitäten der Schule insgesamt, werden die Plätze in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
(2) Der Kooperationspartner muss mit der Beruflichen Schule, Direktorat 8 eine Kooperationsvereinbarung gemäß § 22 MTBG geschlossen haben und die praktische Ausbildung von Medizinischen Technologinnen / Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik gemäß § 19 MTBG durchführen.
§ 4
Schulordnung
Die Schulordnung für die Berufsfachschulen des Gesundheitswesens vom 31. Mai 2022 (GVBl. S. 322) ist in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
§ 5
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München
Per E-Mail
Bereichsleitungen 4 der Regierungen (per OWA)
Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, 17.11.2022 VI.5-BS9600.8.1-3/1/93 Telefon: 089 2186 1810 Name: Frau Erhart
Umsetzung des Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzbe-
rufe in der Medizin
Fachliche und rechtliche Informationen zum Schulbetrieb
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 1. Januar 2023 tritt das Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform- Gesetz) vom 24. Februar 2021 (BGBl. I S. 274) in Kraft. Dessen Art. 1 beinhaltet ein neues Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz – MTBG), welches zu bedeutsamen Neuerungen in der Ausbildung in den bisherigen medizinisch-technischen Assistenzberufen der vier Fachrichtungen führt. Nach dem 31. Dezember 2022 darf keine
Ausbildung mehr nach bisherigem Recht (Bundes- und Landesrecht)
begonnen werden. Die vorher begonnenen Ausbildungen können bis
zum Ablauf des 31. Dezember 2026 fortgesetzt und abgeschlossen
werden.
Telefon: 089 2186 0 E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de Salvatorstraße 2 ∙ 80333 München Telefax: 089 2186 2800 Internet: www.km.bayern.de U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz
Im Folgenden möchten wir Ihnen und den bisherigen Berufsfachschulen für technische Assistentinnen und Assistenten in der Medizin bezüglich des Schulbetriebs den Sachstand kommunizieren.
1. Schulordnung
Neben dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie der Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (BaySchO) ist die neue Schulordnung für die Berufsfachschulen des Gesundheitswesens (Berufsfachschulordnung Gesundheitswesen - BFSO Gesundheit) vom 31. Mai 2022 (GVBl. S. 322), die am 1. August 2022 in Kraft getreten ist, die wesentliche schulrechtliche Grundlage für den Schulbetrieb an den bisherigen Berufsfachschulen für technische Assistentinnen und Assistenten in der Medizin. Im Folgenden der Link zur Veröffentlichung der BFSO Gesundheit: https://www.verkuendung-bayern.de/files/gvbl/2022/13/gvbl-2022-13.pdf. Die im Rahmen der durch das eingangs erwähnte MTBG veranlassten Änderungen in der Ausbildungsrichtung technische Assistentinnen und Assistenten in der Medizin werden durch eine erste Änderungsverordnung zur BFSO Gesundheit umgesetzt und voraussichtlich ebenfalls zum 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Das Normerlassverfahren hierfür wurde bereits mit der Ressort- und daran anschließenden Verbändeanhörung eingeleitet.
2. Lehrplan
Die u. a. auf Grundlage der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen (MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - MTAPrV) vom 24. September 2021 (BGBl. I S. 4467) zu erstellenden bayerischen Lehrpläne für die BFS für Medizinische Technologie in den Fachrichtungen Laboratoriumsanalytik und Radiologie werden derzeit am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung von zwei eingesetzten Lehrplankommissionen erarbeitet. Bei aktuellem Sachstand gehen wir davon aus, dass wir Ihnen noch im Frühjahr 2023 den Lehrplanentwurf zur Verfügung stellen können, so dass Sie die entsprechenden Vorbereitungen konkretisieren können.
Zeitgleich wird der gesamte Lehrplan dann in die Verbändeanhörung gehen, bei der Sie wiederum über Ihre Träger die Möglichkeit zur Stellungnahme haben werden.
Der Lehrplan wird im Rahmen eines kompetenz- und handlungsorientierten Ansatzes die in der MTAPrV beschriebenen Kompetenzen der einzelnen Fachrichtungen zu Fächern bündeln. Für jedes Schuljahr werden dann Lernfelder vorgegeben, die die entsprechenden Kompetenzbeschreibungen — konkretisiert durch Inhalte — ausweisen und mit Zeitrichtwerten hinterlegen. Der Lehrplan wird des Weiteren einen Anhaltspunkt zur Aufteilung des Umfangs an Unterricht auf Lehrkräfte des praktischen und theoretischen Unterrichts enthalten, so dass diesbezüglich eine in etwa hälftige Aufteilung der Kompetenzen und Inhalte im Ausbildungsverlauf abgebildet wird.
3. Schulinternes Curriculum und Ausbildungsplan (§ 24 MTBG)
Der Lehrplan stellt die verbindliche Grundlage für die Erstellung eines schulinternen Curriculums (didaktische Jahresplanung) dar. Zunächst ist für eine Übergangsfrist von drei Durchläufen (fünf Schuljahre) eine vereinfachte Planung in Form einer Zeitleiste mit zugeteilten Kompetenzen, die sich zu einer vollständigen didaktischen Jahresplanung entwickeln soll, ausreichend. Hilfe bei der Erstellung eines schulinternen Curriculums gibt der vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) herausgegebene Leitfaden „Didaktische Jahresplanung – Kompetenzorientierten Unterricht systematisch planen“, der auf der Homepage des ISB unter folgendem Link: https://isb.bayern.de/download/27187/didaktische_jahresplanung.pdf abgerufen werden kann. Neben dem schulinternen Curriculum, das die Schule erstellt, hat der Träger der praktischen Ausbildung einen Ausbildungsplan für eine zeitliche und sachliche Gliederung der praktischen Ausbildung zu erstellen. Das schulinterne Curriculum und der Ausbildungsplan sind im gegenseitigen Einvernehmen von Schule und Träger der praktischen Ausbildung abzustimmen.
5.Träger der praktischen Ausbildung (§ 21 MTBG)
Das MTBG weist dem Träger der praktischen Ausbildung deutlich mehr Verantwortung zu, was in § 21 Abs. 2 MTBG deutlich wird. Falls der Träger der praktischen Ausbildung von der Möglichkeit Gebrauch macht, Aufgaben an die Schule zu delegieren (§ 21 Abs. 3 MTBG), so ist dies in die Kooperationsverträge nach § 22 Nr. 1 MTBG aufzunehmen und durch den Träger mit den für die Aufgabe notwendigen Ressourcen für die Schule zu hinterlegen.
6. Qualifikation der Lehrkräfte
Bezüglich der notwendigen Qualifikation für Lehrkräfte dürfen wir auf das KMS zur Einstellung und Verwendung von Lehrkräften vom 4. August 2022 mit Az. VI.5-BS9600.8.1-3/1/85 verweisen.
7. Fragen im Zusammenhang mit dem Rechtsstatus der betroffenen
Berufsfachschulen
Neben den beschriebenen Änderungen der Ausbildungsinhalte wird die Umsetzung des MTBG auch eine Änderung der Berufsbezeichnungen (vgl. § 1 Abs. 1 MTBG) und eine damit einhergehende Änderung der amtlichen Bezeichnung der Berufsfachschulen zur Folge haben. Anstelle der bisherigen Bezeichnungen werden sie künftig die Bezeichnung Berufsfachschulen für Medizinische Technologie für [jeweilige Fachrichtung/en] führen.
Schulorganisationsrechtlich ergeben sich Parallelen zur Umsetzung
des Pflegeberufegesetzes zum 1. Januar 2020, weshalb als ergän-
zende Information auf das KMS vom 25.04.2019 Az. VI.8-BO9204-0-
3/10/4 nebst Musterbescheid als Anlage hingewiesen wird.
a) Gemäß Art. 100 BayEUG anerkannte Berufsfachschulen für Techni-
sche Assistentinnen und Assistenten in der Medizin
Nach dem 31.12.2022 darf keine Ausbildung mehr nach bisherigem Recht (Bundes- und Landesrecht) begonnen werden. Die Berufsfachschulen für Technische Assistentinnen und Assistenten in der Medizin müssen bis spä-
testens 31.12.2026 auslaufen (vgl. die Frist in § 73 Abs. 1 MTBG). Sie behalten bis zur Einstellung des Schulbetriebs der „alten“ Ausbildungen für die „alten“ Ausbildungen ihre „alte“ Schulbezeichnung und ihre „alte“ Schulnummer.
Wenn Schulträger die Ausbildung nach dem MTBG durchführen möchten, ist Folgendes veranlasst (vgl. § 18 MTBG, Art. 99 BayEUG): Antrag des Schulträgers bei der zuständigen Regierung auf Genehmigung einer wesentlichen Änderung gemäß Art. 99 Abs. 1 Satz 1 BayEUG und auf Bestätigung der Fortgeltung der bestehenden schulrechtlichen staatlichen Anerkennung gemäß Art. 100 BayEUG der Schule(n) der „alten“ Ausbildungsrichtung(en).1
Antragsfrist: Nachdem die „neue“ Ausbildung in der medizinischen Technologie in Bayern nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 BayEUG am 1. August 2023 beginnt – abweichende Regelungen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 BayEUG liegen nicht vor – ist der Antrag bis spätestens zum 1. April 2023 bei der zuständigen Regierung einzureichen.
Dem Antrag sind beizufügen: Angaben zu den Schulräumlichkeiten und den Lehr- und Lernmitteln (vgl. § 18 Abs. 2 Nr. 4 MTBG). Soweit diese unverändert bleiben, genügt die Angabe des Datums und des Aktenzeichens des Genehmigungsbescheids bzw. des Änderungsgenehmigungsbescheids, falls es nach der Genehmigung der Schule insoweit Änderungen gegeben hat. Soweit bisher noch nicht genehmigte Räumlichkeiten genutzt werden sollen, sind die im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens gemäß Art. 92 BayEUG üblichen Unterlagen einzureichen.
1 Die Bestätigung der schulrechtlichen staatlichen Anerkennung gemäß Art. 100 BayEUG fällt in die Zuständigkeit des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Der Antrag ist gleichwohl – wie auch sonst bei Anträgen auf staatliche Anerkennung gemäß Art. 100 BayEUG üblich – bei der zuständigen Regierung zur Weiterleitung an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus einzureichen.
Angaben zu den Lehrkräften, vgl. § 18 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 MTBG: Neben dem Namen ist für jede Lehrkraft das Datum der Genehmigung anzugeben (wichtig mit Blick auf den Bestandsschutz vgl. § 74 Abs. 3 MTBG). Neu eintretende Lehrkräfte, die nicht unter den Bestandsschutz fallen (d.h., die vor dem 01.01.2023 noch nicht genehmigt waren) müssen den fachlichen Anforderungen des § 18 Abs. 2 MTBG genügen2 (hierzu sind die üblichen Nachweise vorzulegen). Unabhängig davon, ob sie unter den Bestandsschutz fallen, sind für neu eintretende Lehrkräfte (wie üblich) erweiterte Führungszeugnisse vorzulegen, die nicht älter als 3 Monate alt sein dürfen;
Angaben zur Schulleitung, vgl. § 18 Abs. 2 Nr. 1 MTBG (hier gilt das zu den Lehrkräften Gesagte entsprechend);
das schulinterne Curriculum (§ 24 MTBG), siehe hierzu oben, Nr. 3.;
eine schriftliche Erklärung des Schulträgers der Schule, dass Kooperationsvereinbarungen gemäß § 21 Abs. 3 MTBG abgeschlossen wurden oder werden, die gewährleisten, dass die Schule ihren Pflichten gemäß § 22 MTBG vollumfänglich nachkommen kann. Im letzteren Fall erfolgt im Änderungsgenehmigungsbescheid die Auflage, dass der Schulträger spätestens zum Beginn des ersten Schuljahres der neuen Ausbildungsrichtung schriftlich erklären muss, dass entsprechende Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen wurden.
Die zuständige Regierung prüft den Antrag und erteilt, soweit die Anforderungen gem. § 18 Abs. 2 MTBG und die schulrechtlichen Voraussetzungen
2 Die Möglichkeit einer befristeten Genehmigung mit Auflage der Nachqualifikation gemäß § 18 Abs. 3 MTBG wird in Bayern eröffnet, vgl. KMS vom 04.08.2022, Az.: VI.5- BS9600.8.1-3/1/85.
des Art. 99 BayEUG vorliegen, die Genehmigung der wesentlichen Änderung. Die Änderungsgenehmigung beinhaltet insbesondere den neuen Schulnamen, die Genehmigung der neuen Ausbildungsrichtung, ggf. die Genehmigung neuer Lehrkräfte und neuer Räumlichkeiten sowie die staatliche Genehmigung und Anerkennung der Berufsfachschulen für Medizinische Technologie nach dem Bundesrecht (§ 74 Abs. 1 MTBG)3.
Die schulrechtliche Genehmigung muss vorliegen, bevor die betreffende Schule mit der Ausbildung nach dem MTBG beginnt.
Soweit ein Schulträger an einem Standort bislang Berufsfachschulen verschiedener „alter“ Fachrichtungen betrieben hat, kann er diese - soweit die o.g. Voraussetzungen für die Erteilung der Änderungsgenehmigung vorliegen - künftig jeweils als neue Berufsfachschule betreiben. Die Schulbezeichnungen müssen jedoch die Unterscheidbarkeit der Schulen gewährleisten.
Zeitgleich mit der Änderungsgenehmigung ist seitens der Regierungen Folgendes veranlasst: Da die neuen Berufsfachschulen für Medizinische Technologie nach erteilter Änderungsgenehmigung vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus jeweils eine neue Schulnummer erhalten, sind die Änderungsgenehmigungsbescheide der Regierungen in Abdruck per E-Mail sowohl an Ref. VI.8 des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (alexander.hoenert@stmuk.bayern.de) als auch an Frau Martina Unterpaintner (martina.unterpaintner@stmuk.bayern.de) zu übermitteln.
An Ref. VI.8 (alexander.hoenert@stmuk.bayern.de) ist zudem eine Stellungnahme zu übermitteln, ob die Weitergeltung der schulrechtlichen staatlichen Anerkennung gemäß Art. 100 BayEUG für die neue
3 § 74 Abs. 1 MTBG: Schulen, die am 31.12.2022 nach den Vorschriften des Gesetzes über technische Assistenten in der Medizin in der am 31.12.2022 geltenden Fassung staatlich anerkannt sind, gelten weiterhin als staatlich anerkannt, wenn die Anerkennung nicht zurückgenommen oder nach Maßgabe des § 74 Abs. 2 MTBG widerrufen wird.
Berufsfachschule für Medizinische Technologie seitens der Regierung befürwortet wird. Gegen eine Befürwortung können z. B. aktuelle schulaufsichtliche Beanstandungen oder noch nicht ausgeräumte schulaufsichtliche Beanstandungen im vorangegangenen Schuljahr gegen die bisherige Berufsfachschule der „alten“ Ausbildungsrichtung sprechen. Solange mit der Änderungsgenehmigung nicht auch ein Schulträgerwechsel verbunden ist, ist die 80 %-Grenze4 für die Frage der Fortgeltung der schulrechtlichen staatlichen Anerkennung nicht maßgeblich (die grundlegende Änderung der Ausbildung in der Medizinischen Technologie mit der Folge, dass Ausbildungen in der Medizinischen Technologie künftig nur noch in der neuen Form angeboten werden können, beruht auf bundesrechtlichen Vorgaben und nicht auf der Entscheidung des jeweiligen Schulträgers).
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus prüft anhand der vorgenannten Angaben, ob die Voraussetzungen der seinerzeit für die Schule der „alten“ Ausbildungsrichtung erfolgten staatlichen Anerkennung gemäß Art. 100 BayEUG für die neue Ausbildungsrichtung Medizinische Technologie im Wesentlichen fortbestehen und teilt das Ergebnis den Schulträgern mit.
b) Gemäß Art. 90 ff. BayEUG genehmigte Berufsfachschulen für Tech-
nische Assistentinnen und Assistenten in der Medizin
Es gilt - bis auf die Ausführungen zur schulrechtlichen staatlichen Anerkennung gemäß Art. 100 BayEUG – das unter Buchstabe a) Gesagte entsprechend.
Für eine künftige schulrechtlich staatliche Anerkennung von Schulen, die zum 01.01.2023 noch nicht schulrechtlich staatlich anerkannt
4 Mindestens 80 % des stundentafelmäßigen Unterrichts müssen durch das bisherige Lehrpersonal erteilt werden (vgl. KMS nebst Anlage vom 11.05.2018, Az. VI.8- BO9200.0/5/1, vom 26.03.2019, Az. II.1-BO4400.0/147/3 und vom 31.08.2022, Az. VI.8- BO4400.0/147/7).
sind, wird dem Umstand, dass die Neustrukturierung verbindlich bundesrechtlich vorgegeben ist und damit nicht in den Verantwortungsbereich des Schulträgers fällt, in geeigneter Weise Rechnung getragen werden. Hierzu erfolgt zu gegebener Zeit eine Abstimmung zwischen den örtlich zuständigen Regierungen und dem Staatsministerium.
c) Neugründungen ab 01.01.2023:
Die bundesrechtlichen Bestimmungen zur staatlichen Genehmigung/Anerkennung im Sinne des § 18 MTBG müssen vorliegen.
Die schulrechtliche Genehmigung (Art. 90 ff. BayEUG) betreffend gilt die Vorlage der Kooperationsverträge gem. § 21 Abs. 3 MTBG das zur Änderungsgenehmigung Gesagte (s.o. Buchst. a)) entsprechend. Im Übrigen gelten die üblichen schulrechtlichen Vorgaben.
Im Rahmen der schulrechtlichen Genehmigung erfolgt die Feststellung der Genehmigung/ staatlichen Anerkennung nach dem Bundesrecht (§ 18 MTBG).
8. Schulfinanzierung
a. Weiterführung einer bestehenden Berufsfachschule für technische Assistentinnen bzw. Assistenten in der Medizin nach schulrechtlicher Änderungsgenehmigung (Art. 99 Abs. 1 BayEUG) als Berufsfachschule für Medizinische Technologinnen bzw. Technologen
Die Finanzierung einer Berufsfachschule für Medizinische Technologinnen bzw. Technologen, die aus einer bestehenden Berufsfachschule für technische Assistentinnen bzw. Assistenten in der Medizin durch Änderungsgenehmigung hervorgeht, erfolgt über die staatlich geregelten Refinanzierungsstrukturen Krankenhausfinanzierung und Schulfinanzierung.
Es wird darauf hingewiesen, dass allein das Inkrafttreten des MTBG keinen Anspruch auf Investitionskostenförderung nach dem KHG/BayKrG für bereits bestehende Berufsfachschulen begründet. Gleiches gilt für die Ausbildungskosten nach § 17 a KHG. Wer bisher keinen Anspruch hatte, erhält diesen nicht automatisch mit Inkrafttreten des MTBG.
b. Schulfinanzierung und staatliche Anerkennung im schulrechtlichen Sinne nach Schulgründung:
In der Gründungsphase einer privaten Berufsfachschule für Medizinische Technologinnen bzw. Technologen erhält der Träger zunächst keine Förderung seiner laufenden Kosten nach Schulfinanzierungsrecht: Der Schulgeldersatz scheidet wegen des bundesgesetzlichen Verbots, Schulgeld oder Prüfungsgebühren zu erheben, aus (Art. 47 Abs. 3, 4 BaySchFG, § 41 Abs. 3 Nr. 1 MTBG). Aufgrund des gesetzlichen Verbots Schulgeld zu erheben, scheidet auch die Gewährung des Gesundheitsbonus nach der KMBek vom 12. Juni 2019, Az. VI.7-BH9001.7/41/9 aus, da ein Verzicht des Schulträgers auf die Erhebung von Schuldgeld von vornherein bereits nicht möglich ist. Ein Betriebszuschuss wird erst nach einer Mindestwartezeit von drei Schuljahren gewährt (Art. 45 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BaySchFG).
Die staatliche Anerkennung im schulrechtlichen Sinne (Art. 100 BayEUG) ist frühestens nach zwei aufeinanderfolgenden und hinreichend erfolgreichen Abschlussprüfungen möglich. Da in der Anfangszeit der neuen Ausbildung die Schulen zunächst von unten kommend aufgebaut werden und die Vollzeitausbildung mindestens drei Schuljahre dauert, ist eine staatliche Anerkennung im schulrechtlichen Sinne frühestens nach vier Schuljahren vorstellbar.
Bei kommunalen Berufsfachschulen erhält der Schulträger von Anfang an den Lehrpersonalzuschuss (Art. 18 BaySchFG). Kommunale Schulen sind außerdem öffentliche Schulen (Art. 3 Abs. 1 Satz 3 BayEUG). Sie stehen
schulrechtlich auf einer Stufe mit den staatlichen Schulen; eine staatliche Anerkennung wie bei den privaten Ersatzschulen ist nicht vorgesehen.
Eine Förderung für Investitionsmaßnahmen bei gegründeten privaten Berufsfachschulen für Medizinische Technologinnen bzw. Technologen ist rechtlich erst ab dem Zeitpunkt möglich, in dem ein Betriebszuschuss ausgezahlt werden kann (Art. 45 Abs. 3 i.V.m. Art. 43 BaySchFG i.V.m. § 19 AV BaySchFG). Investitionsmaßnahmen an kommunalen Berufsfachschulen können hingegen von Anfang an staatlich gefördert werden (Art. 5 BaySchFG i.V.m. Art. 10 BayFAG).
c. Krankenhausfinanzierung nach Schulgründung – staatliche Anerkennung der Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Nr. 1a KHG: Bei privaten Berufsfachschulen ist der Träger in der Anfangszeit auf eine Finanzierung seiner laufenden Kosten aus dem Ausbildungsbudget nach der Krankenhausfinanzierung angewiesen (§ 17a KHG) sowie auf eine Förderung von Investitionskosten nach dem KHG/BayKrG, weil eine übergangsweise Finanzierung aus Schulgeldern ausscheidet bzw. die landesrechtliche Schulfinanzierung frühestens nach drei Jahren einsetzt. aa. Grundsätzlich müssen Berufsfachschulen, die neu gegründet werden, die Voraussetzungen des § 2 Nr. 1a KHG erfüllen, um Ausbildungskosten nach § 17a KHG sowie Investitionskosten nach dem KHG/BayKrG zu erhalten. Gefordert wird hierfür ausweislich des Gesetzeswortlauts des § 2 Nr. 1a KHG kumulativ:
-
Staatlich anerkannte Einrichtung,
-
Einrichtung ist an einem Krankenhaus situiert,
-
notwendigerweise mit einem Plankrankenhaus verbundene Ausbil-
dungsstätte und
- Krankenhaus ist Träger oder Mitträger der Ausbildungsstätte.
Der Begriff der staatlichen Anerkennung im bundesrechtlichen KHG -Zusammenhang ist nicht identisch mit dem schulrechtlichen Begriff der landesrechtlichen Anerkennung privater Ersatzschulen (zur staatlichen Aner-
kennung gem. Art. 100 BayEUG vgl. oben Nr. 7a). Für die insoweit geforderte staatliche Anerkennung im Sinne des § 2 Nr. 1a KHG ist eine Anerkennung nach dem Bundesberuferecht, hier nach § 18 MTBG ausreichend. bb. Eine Ausnahme hiervon regelt § 76 Abs. 1 Nr. 2 MTBG. Berufsfachschulen, die die Ausbildungen für die hier genannten Medizinischen Technologinnen bzw. Technologen durchführen und mit Krankenhäusern Kooperationsvereinbarungen über die Durchführung der praktischen Ausbildung nach dem MTBG abgeschlossen haben, gelten als mit Krankenhäusern notwendigerweise verbundene Ausbildungsstätten im Sinne des § 2 Nr. 1a des KHG (§ 76 Abs. 1 Nr. 2 MTBG). Diese Ausnahme findet für den Bereich der Ausbildungskostenförderung Anwendung, nicht aber für die Investitionskostenförderung nach dem KHG/BayKrG. Bei kommunalen Berufsfachschulen für Medizinische Technologinnen bzw. Technologen gibt es von Anfang an eine parallele Fördermöglichkeit von Schulfinanzierung und der Krankenhausfinanzierung. Wir bitten die Regierungen, die betroffenen Berufsfachschulen in geeigneter Weise so zeitnah zu informieren und weiterhin bei der Umsetzung der Neuordnung beratend und unterstützend zu begleiten, dass die zum 1.
April nächsten Jahres einzureichenden Genehmigungen durch die Re-
gierungen vor dem 1. August 2023 erteilt werden können.
Hierfür möchten wir Ihnen bereits an dieser Stelle unseren herzlichen Dank aussprechen!
Mit freundlichen Grüßen gez. Maximilian Pangerl Leitender Ministerialrat
Horneber, Ulrike
Hufmann, Stephanie im Auftrag von SchB
Mittwoch, 30. November 2022 13:54
Horneber, Ulrike
WG: KMS v. 17.11.2022 Nr. VI.5-BS9600.8.1-3/1/93 Umsetzung des Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin - Fachliche und rechtliche Informationen zum Schulbetrieb
KMS vom 17_11_2022 Umsetzung des Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin.pdf; KMS vom 04_08_2022 Einstellung und Verwendung von Lehrkräften an nicht staatlichen Berufsfachschulen für technische Assistentinnen und Assistenten i.pdf; KMS vom 2019_04_25 Umsetzung des Pflegeberufegesetzes - Information zu schulrechtlichen Fragen, Information zu den Pflegefachhelferausbildungen.pdf; Lehrerliste_BFS_MT.xlsm
Gesendet: An: Betreff:
Anlagen:
Mit freundlichen Grüßen,
Stephanie Hufmann Verw. Ang. Stadt Nürnberg SchB Amt für Berufliche Schulen Telefon +49 (0)911/231-8704
Von: Peter.Leis@REG-MFR.Bayern.de Gesendet: Mittwoch, 30. November 2022 13:12 An: B8 ; SchB ; mtaschule@uk-erlangen.de; Susanne.Krapp@uk-erlangen.de; Frau Anita Scheibinger (mtra@klinikum-nuernberg.de) ; Alexandra.Klischat@klinikum-nuernberg.de Cc: Gudrun.Gumbrecht@reg-mfr.bayern.de; Bodo.Domroese@REG-MFR.Bayern.de Betreff: KMS v. 17.11.2022 Nr. VI.5-BS9600.8.1-3/1/93 Umsetzung des Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin - Fachliche und rechtliche Informationen zum Schulbetrieb
An die Berufsfachschulen für Medizinisch-Technische Assistenten für Medizinisch-Technische Laboratoriumsassistenten, für Medizinisch-Technische Radiologieassistenten in Mittelfranken an das Amt für berufliche Schulen der Stadt Nürnberg an das Klinikum Nürnberg an das Staatliche Berufliche Schulzentrum für Gesundheitsberufe Erlangen
Sehr geehrte Damen und Herren.
mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz – MTBG) vom 24.02.2021 (BGBl. I S. 274) wird die Ausbildung ab dem Jahr 2023 neu geordnet. Wir bringen dazu anliegendes KMS vom 17.11.2022 Nr. VI.5-BS9600.8.1-3/1/93 mit der Bitte um Beachtung - soweit einschlägig - zur Kenntnis. Anmerkung: Dieses Schreiben richtet sich hinsichtlich staatlicher Genehmigung und staatlicher Anerkennung einer „Berufsfachschule für Medizinische Technologie für …“ nach Landesrecht an private Schulen bzw. deren Schulträger.
Bei kommunalen Schulen gilt hinsichtlich der Errichtung einer „Berufsfachschule für Medizinische Technologie“ folgendes:
Gemäß Art. 27 Abs. 1 BayEUG werden kommunale Schulen durch Satzung errichtet. Es bedarf deshalb einer entsprechenden Änderung/Ergänzung der bestehenden Schulsatzung. Dazu steht die Regierung von Mittelfranken gerne beratend zur Verfügung, insbesondere auch was die Festlegung der neuen amtlichen Schulbezeichnung betrifft (vgl. Art. 29 Abs. 1 BayEUG). Die Schulerrichtung ist dann der Regierung von Mittelfranken mit dem Nachweis der Satzungsveröffentlichung anzuzeigen. Zudem ist über die staatliche Anerkennung nach Bundesrecht gemäß § 74 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 18 Abs. 1 MTBG zu befinden. Der Anzeige sind deshalb die auf Seite 5 und 6 des anliegenden KMS vom 17.11.2022 genannten Angaben bzw. Unterlagen (Spiegelstriche 1 bis 5) beizufügen:
Auszug aus dem KMS: Dem Antrag sind beizufügen: Angaben zu den Schulräumlichkeiten und den Lehr- und Lernmitteln (vgl. § 18 Abs. 2 Nr. 4 MTBG). Da hierzu hier keine aktuellen Unterlagen vorliegen, bitten wir um eine Raumzusammenstellung mit Flächenangaben
Angaben zu den Lehrkräften, vgl. § 18 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 MTBG: Neben dem Namen ist für jede Lehrkraft das Datum der Genehmigung anzugeben (wichtig mit Blick auf den Bestandsschutz vgl. § 74 Abs. 3 MTBG); es wird gebeten, dazu anliegende Excel-Datei zu verwenden. Neu eintretende Lehrkräfte, die nicht unter den Bestandsschutz fallen (d.h., die vor dem 01.01.2023 noch nicht genehmigt waren) müssen den fachlichen Anforderungen des § 18 Abs. 2 MTBG genügen2 (hierzu sind die üblichen Nachweise vorzulegen). Unabhängig davon, ob sie unter den Bestandsschutz fallen, sind für neu eintretende Lehrkräfte (wie üblich) erweiterte Führungszeugnisse vorzulegen, die nicht älter als 3 Monate alt sein dürfen;
Angaben zur Schulleitung, vgl. § 18 Abs. 2 Nr. 1 MTBG (hier gilt das zu den Lehrkräften Gesagte entsprechend);
das schulinterne Curriculum (§ 24 MTBG), siehe hierzu die Ausführungen unter Nr. 3. des KMS vom 17.11.2022;
eine schriftliche Erklärung des Schulträgers der Schule, dass Kooperationsvereinbarungen gemäß § 21 Abs. 3 MTBG abgeschlossen wurden oder werden, die gewährleisten, dass die Schule ihren Pflichten gemäß § 22 MTBG vollumfänglich nachkommen kann. Im letzteren Fall erfolgt die Auflage, dass der Schulträger spätestens zum Beginn des ersten Schuljahres der neuen Ausbildungsrichtung schriftlich erklären muss, dass entsprechende Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen wurden.
Im Wege der Anzeigebetätigung wird Regierung von Mittelfranken als zuständige Schulaufsichtsbehörde nach Prüfung der eingereichten Unterlagen der Schule im S. d. § 18 Abs. 1 und 2 MTBG (nach den bundesrechtlichen Bestimmungen) ggfs. die staatliche Anerkennung verleihen. Dazu müssen die Schulen die Mindestanforderungen des § 18 Abs. 2 MTBG nachweisen.
Eine schulrechtliche (landesrechtliche) staatliche Anerkennung sieht das BayEUG bei öffentlichen (staatlichen und kommunalen) Schulen nicht vor.
Wir bitten die Schulleitungen, diese Nachricht auch an sie zuständigen Stellen des Schulträgers weiterzuleiten, soweit nicht im Verteiler enthalten.
Staatliche Berufsfachschulen für Medizinische Technologie werden gemäß Art. 26 Abs. 1 BayEUG durch Rechtsverordnung des Staatsministeriums errichtet (Schulerrichtungsverordnung).
Mit freundlichen Grüßen
Peter Leis Regierung von Mittelfranken Promenade 27 91522 Ansbach Tel: 0981 53 1725 PC-Fax: 0981 53 981725 Zentral-Fax: 0981 53 1206 E-Mail: Peter.Leis@reg-mfr.bayern.de www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Von: KM Abteilung VI Referat 5 <km.a6r5@schulen.bayern.de> Gesendet: Donnerstag, 17. November 2022 15:13 An: Regierungen Bereich BL4 <Reg_BL4@schulen.bayern.de> Betreff: VI.5-BS9600.8.1-3/1/93 Umsetzung des Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin Fachliche und rechtliche Informationen zum Schulbetrieb
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente.
------------------------------------- Abteilung Berufliche Schulen Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus