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Sitzungsvorlage

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Beschlussvorlage UwA/011/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Umweltausschuss 08.02.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Altlastenfinanzierung durch die Stadt Nürnberg – Übernahme von Sanierungsmaßnahmen

an ausgewählten Standorten

Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Abstimmungsvermerk mit Ref. VII / LA

Sachverhalt (kurz):

Durch das Umweltamt wurden und werden seit knapp 40 Jahren Altlasten und Schadensfälle mit Boden- und Grundwasser bearbeitet. Insgesamt sind dies bislang rund 1.400 "Fälle" die im gesamten Stadtgebiet in Bearbeitung waren oder sind. Es handelt sich hierbei um industriell / gewerbliche Altstandorte oder Schadensfälle sowie Altdeponien. Durch die Bearbeitung wurden bereits viele Tonnen an Schadstoffen aus Boden und Grundwasser entfernt. Hierzu wurde bereits vielfach im Umweltausschuss berichtet. Mit dem nächsten Grundwasserbericht erfolgt die nächste größere Berichterstattung hierzu.

Im Hinblick auf die städtebauliche Entwicklung und die Nutzung von regenerativen Energiequellen können Grundwasserverunreinigungen investitionshemmend wirken, die Genehmigungsfähigkeit von geothermischen Anlagen oder sogar Bauvorhaben insgesamt erschweren.

Von der Behörde sind gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) die so genannten Handlungsstörer (Verursacher) oder Zustandsstörer (Grundstückseigentümer etc.) zur Sanierung von Altlasten heranzuziehen. Kann ein Zustands- oder Handlungsstörer jedoch aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen für Sanierungsmaßnahmen nicht in Anspruch genommen werden, so ist die zuständige Kreisverwaltungsbehörde in bestimmten Fällen zur Gefahrenabwehr berechtigt bzw. sogar verantwortlich. Sie kann dann die Sanierung auf Kosten der öffentlichen Hand im Wege der Ersatzvornahme veranlassen.

Für diese entsprechende Fallkonstellation in Einzelfällen – die zunehmend auftreten - werden durch das Umweltamt finanzielle Mittel benötigt, um im Bedarfsfall flexibel reagieren zu können und dabei z.B. städtebauliche Vorhaben zu befördern oder relevante Schadstoffausbreitungen zu unterbinden. Dabei sollen die jeweils erforderlichen Mittel für betroffene städtische Grundstücke aus bestehenden Ansätzen der jeweils zuständigen Dienststelle (LA, SÖR, BANOS etc.) bereitgestellt werden. Jährlich wird hier von insg. ca. 150.000.- Euro für die nächsten 10 Jahre ausgegangen.

Weiterer Finanzbedarf für Ersatzvornahmen auf Privatgrundstücken sollen gemäß Festlegung seitens Stk vorerst über einen bereits bei UwA vorhandenen Haushaltsansatz für Sachverständige und Gutachten gedeckt werden. Derzeit wird hier von einem jährlichen Mittelbedarf rund 50.000.- Euro für die nächsten 10 Jahre ausgegangen. Sofern das bei UwA hierfür zur Verfügung stehende Budget nicht ausreicht, soll das rechnerische Defizit im Rahmen der Abstimmungen mit Stk zum Jahresabschlusses durch den städtischen Gesamthaushalt ausgeglichen werden.

Durch den Einsatz von insgesamt rund 200.000 € jährlich (für vorerst 10 Jahre) soll für o.g. Fallkonstellationen ein maßgeblicher Beitrag zum Grundwasserschutz geleistet werden und im Bedarfsfall die Realisierung städtischer Vorhaben und / oder Planungen unterstützt werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 200.000 € Folgekosten 200.000 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 200.000 € davon Sachkosten 200.000 € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Fragestellungen und ihr Ergebnis haben keinerlei Auswirkungen auf Personen jeglichen Geschlechts.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. 3.BM / SÖR

Ref. I/II / Stk

Ref. VII / LA

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für städtische Altlastensanierungen an den beschriebenen Standorten mit den entsprechenden Fallkonstellationen wird grundsätzlich begrüßt und für sinnvoll erachtet.

  2. Für das weitere Vorgehen wird die Verwaltung beauftragt

a) Die finanzielle Deckung bei städtischen Grundstücken mit der jeweils zuständigen Stelle (LA, SÖR, BANOS etc.) sicherzustellen und

b) bei Grundstücken in Privatbesitz Ersatzvornahmen vorerst über einen bei UwA bestehenden Haushaltsansatz zu finanzieren. Sofern die bei UwA hierfür zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, soll das rechnerische Defizit nach enger Abstimmung mit Stk im Rahmen des Jahresabschlusses durch den städtischen Gesamthaushalt ausgeglichen werden.

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