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Sitzung gesamt öffentlich

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Flughafen Gostenhof Marcus König Langwasser Hauptmarkt Kornburg Gibitzenhof Altstadt Wetzendorf St. Johannis Höfen Gebersdorf Hasenbuck Energie & Versorgung Steinbühl Reichelsdorf St. Peter Eberhardshof Verkehr & Mobilität St. Lorenz Soziales & Gesundheit Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Umweltausschusses

- direkt im Anschluss an den WerkA

(ASN) -

08.02.2023

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Ein Jahrzehnt Urban Gardening in Nürnberg Bericht Ref.III/007/2023 4 Bericht Ref.III/007/2023 7 TOP Ö 2 Erlass einer Verordnung über den Schutz der Beweidung im Stadtgebiet Nürnberg (Beweidungsverordnung – BewVO) Sitzungsvorlage UwA/001/2023 16 Sachverhalt UwA/001/2023 20 Verordnungstext mit Anlagen 1 - 6 (Karten der beweideten Flächen) UwA/001/2023 23 Anlage1 Rehhof-Ost Beweidungsverordnung UwA/001/2023 25 Anlage2 Rehhof-West Beweidungsverordnung UwA/001/2023 26 Anlage3 Gebersdorfer-Wiesen Beweidungsverordnung UwA/001/2023 27 Anlage4 Moorenbrunnfeld Beweidungsverordnung UwA/001/2023 28 Anlage5 GleiwitzerStr-Nord Beweidungsverordnung UwA/001/2023 29 Anlage6 GleiwitzerStr-Sued Beweidungsverordnung UwA/001/2023 30 Beschluss des Naturschutzbeirates vom 10.01.2023 UwA/001/2023 31 Broschüre "Faszination Schafe" UwA/001/2023 32 TOP Ö 3 Altlastenfinanzierung durch die Stadt Nürnberg – Übernahme von Sanierungsmaßnahmen an ausgewählten Standorten Sitzungsvorlage UwA/011/2022 64 Sachverhaltsdarstellung UwA/011/2022 68 Abstimmungsvermerk mit Ref. VII / LA UwA/011/2022 72

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Umweltausschusses

Sitzungszeit

Mittwoch, 08.02.2023, direkt im Anschluss an der WerkA (ASN)

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Ein Jahrzehnt Urban Gardening in Nürnberg Bericht

Ref.III/007/2023 Walthelm, Britta

2. Erlass einer Verordnung über den Schutz der Beweidung im Gutachten

Stadtgebiet Nürnberg (Beweidungsverordnung – BewVO) UwA/001/2023

Walthelm, Britta

3. Altlastenfinanzierung durch die Stadt Nürnberg – Übernahme von Beschluss

Sanierungsmaßnahmen an ausgewählten Standorten UwA/011/2022

Walthelm, Britta

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 30.11.2022,

öffentlicher Teil

Berichtsvorlage Ref.III/007/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Umweltausschuss 08.02.2023 öffentlich Bericht

Betreff:

Ein Jahrzehnt Urban Gardening in Nürnberg

Anlagen: Bericht

Bericht:

In Nürnberg entstanden in den letzten Jahren rund 20 urbane Gärten. Auch außerhalb der Stadtmauern wird Nürnberg als eine Stadt wahrgenommen, in der "die neue Art des Gärtnerns" wächst und gedeiht und auch von städtischer Seite unterstützt wird. Der Bericht gibt einen Überblick über 14 Gemeinschaftsgärten im Gartennetzwerk Nürnberg und drei urbane Gartenprojekte.

Das Gartennetzwerk Nürnberg berichtet mündlich über seine Arbeit.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.III/007/2023

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Urban-Gardening-Bewegung ist bunt und vielfältig. Alle Interessierten können in den Projekten partizipieren.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.III/007/2023

Ein Jahrzehnt Urbanes Gärtnern in Nürnberg

Seit rund einem Jahrzehnt wächst in Nürnberg das Interesse stetig bei Einwohnerinnen und Einwohnern in Städten an „Grün“, am eigenen Anbauen und Ernten von Obst und Gemüse.

Das wohl bekannteste urbane Gartenprojekt, der Stadtgarten von Bluepingu in

Eberhardshof, feierte in diesem Jahr im Sommer bereits sein zehnjähriges Bestehen.

Urbane Gärten haben in der aktuellen Zeit des Klimawandels eine besondere Bedeutung: si

stärken im Kleinen die lokale urbane Landwirtschaft und vermitteln längst vergessenes

Wissen. Wir stehen heute vor großen globalen Herausforderungen wie der zunehmenden

Verstädterung, knapper werdenden Ressourcen und der Sicherung der Ernährung. So rückt

e

in unserer Zeit die bislang eher unbedeutende urbane Landwirtschaft als ein Instrument für nachhaltige Entwicklung in den Fokus.

Doch nicht nur die Ernährung spielt beim Gärtnern eine Rolle: jeder Platz, der begrünt ist,

trägt in heißen Wochen und Monaten zur Kühlung in unserer Stadt bei.

Nürnberg hat eine Vielzahl an Urbanen Gärten, die sich in den letzten Jahren gegründet und

etabliert haben und aus dem Stadtbild nicht mehr wegzudenken sind. Auf Brach- und

Privatflächen sowie auch im öffentlichen Raum haben sich so rund 20 ehrenamtlich geführte

Gartenprojekte gebildet.

Neben der Wissensvermittlung sind Stadtgärten und –gärtchen auch Begegnungsorte für die

Nachbarschaft – ein Ort zum Verweilen und des „sich Engagierens“ im eigenen Viertel.

Urbanes Gärtnern geht aber auch über die eigentlichen Gärten hinaus: der Stadtgarten hat i

Nürnberg das Saatgutfestival etabliert und organisiert jährlich einen Jungpflanzenverkauf mit

samenfesten alten Obst- und Gemüsesorten.

n

Zudem hat sich das Gartennetzwerk Nürnberg gebildet. 15 Gemeinschaftsgärten sind derzei

hier gelistet. Sie reichen von einigen Hochbeeten auf betonierten Flächen bis zu größeren

Brachflächen, auf denen gegärtnert wird.

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I. Übersicht der urbanen Gärten

1. Stadtgarten Nürnberg

Abbildung 1

Der stadtgarten ist ein gemeinschaftlicher Garten in Nürnberg

Eberhardshof und lädt alle Interessierten zum Gärtnern und

Mitgestalten ein. Gegründet wurde er 2012 und hat inzwischen

zwei Umzüge innerhalb von Eberhardshof hinter sich. Der

stadtgarten ist ein Ort des gemeinschaftlichen Gärtnerns aber

auch des Austausches und Lernens. Hier wird ein rein

ökologischer Gartenbau verwirklicht. Regelmäßig werden

Feste veranstaltet und Kochkurse angeboten.

www.stadtgarten-nuernberg.de

Ort: hinter dem Heizhaus am Quelleturm/ Straße „Eberhardshof“

Träger: Bluepingu e.V.

2. Essbare Stadt

Abbildung 4

Die "Essbare Stadt" ist ein Konzept zur Nutzung des

städtischen Raums zum Anbau von Lebensmitteln.

Öffentlicher Raum und insbesondere öffentliche

Grünflächen werden nicht mehr als kommunal

verwaltete Flächen gesehen, sondern als

Aktionsflächen der Bürgerschaft. Ziel ist die

Umwandlung brachliegender oder rein ästhetisch

bepflanzter Flächen hin zu Mischflächen mit

essbaren Pflanzen, Obstbäumen, Beikräutern,

Sträuchern und Stauden. Idealerweise ermöglicht

diese veränderte Nutzung Anwohnenden

gemeinschaftliches Gärtnern direkt vor ihrer

Haustüre und leistet einen Beitrag zum

nachbarschaftlichen Miteinander und zur Erhöhung

des persönlichen Selbstversorgungsanteils mit

Lebensmitteln.

Abbildung 5

www.essbare-stadt-nuernberg.de

derzeit zehn Standorte: Jakobsplatz, Egidienplatz, Lindengarten (St. Johannis), Bielingplatz,

Vischers Hochbeete, Garten des Südens, Allersberger Vespergarten, Hasenbuck, Znack Zity

am Z-Bau und Garten am Erfahrungsfeld

Träger: Bluepingu e.V.

Abbildung 2

Abbildung 3

Garten des Südens/ Kreuzung Hochbeete am Eingang zum Erfahrungsfeld

Humboldtstraße/ Voltastraße

3. Wolfsgarten

Auf einem 3.000 Quadratmeter großen ehemaligen Hochseilgartengelände in der

Reutersbrunnenstr. 42 in Gostenhof entsteht ein naturnahes, kulturelles Stadtteil- und

Begegnungszentrum/Veranstaltungsgelände. Aus dem vorhandenen Material des

rückgebauten Seilgartens wurden Sitzgelegenheiten und Ruheinseln oder Kunstobjekte

gebaut, zudem entstanden Spielflächen für Kinder auf dem naturbelassenen Gelände.

Darüber hinaus wurde ein großzügiger Nachbarschaftsgarten angelegt. Für Strom- und

Wasserversorgung sollen weitgehend erneuerbare Energien genutzt werden (Solarmodule,

Zisterne, Komposttoiletten).

www.wolfsherz.org/wolfsgarten/

Ort: Reutersbrunnenstraße 42

Träger: wolfsherz gUG

Abbildung 6

Abbildung 7

4. Die Wiese

Die Wiese ist eines der wenigen unbebauten Grundstücke im Stadtteil Steinbühl im

Nürnberger Süden. Gemeinschaftlich und nachbarschaftlich wird diese Fläche neu belebt. Es

kann sich in Gartenarbeit gestürzt – von Tomatenhochbeet bis bienenfreundliche

Blumenwiese ist alles möglich – oder einfach entspannt werden. Hier entsteht eine grüne

Aktionsfläche, ein Mutmacher-Ort und eine inklusive Oase für alle im Viertel.

www.wiese.bluepingu.de

Ort: Wiesenstraße 19

Träger: Bluepingu e.V.

5. Kollekt Jardin

Der Gemeinschaftsgarten Kollekt Jardin e.V. ist

von Natur aus sehr vielschichtig und

multikulturell. Hier verbinden sich Natur

Umwelt, Kreativität, Street-Art und Handwerk

zu einem außergewöhnlich diversen Konzept.

Kollekt Jardin erschafft eine Plattform, die

alternative Lösungsansätze für die Entwicklung

der Stadtgesellschaft findet, frei nach dem

Motto "Gemeinsames Schaffen schafft

Gemeinschaft". Wichtig sind den

Ehrenamtlichen soziales Engagement,

Integration, Toleranz und empathische

Begegnungen zwischen Mensch und Natur

Durch die Kooperation mit dem Naturfreunden Nürnberg-Mitte e.V., welche auch auf der

Fläche ansässig sind, bilden sich immer wieder neue Synergien und Ideen für das Projekt.

Abbildung 8

www.kollektjardin.de

Ort: Adolf-Braun-Straße 40

Träger: Kollekt Jardin e.V.

6. Südpunktgärtchen

Abbildung 9

Das interkulturelle Südpunktgärtchen entstand

im Jahr 2019 in Kooperation von Südpunkt und

dem Arbeitskreis BN-Interkulturell. Das

Gärtchen dient als Ort der Begegnung, des

Austauschs und des Lernens.

Träger: Bund Naturschutz Nürnberg

Ort: Südpunkt

7. Unique Garden Höfen

Abbildung 10

Der Höfener Unique Garden entstand 2017 und

ist ein Gartenprojekt für und mit Geflüchteten in

Gemeinschaftsunterkünften. Die Idee dazu kam

von Adam Ibrahim, dem Hausmeister der

Gemeinschaftsunterkunft. Der Garten fördert

Integration und ist ein Treffpunkt für

gemeinsame Unternehmungen. Zudem

vermittelt das Gartenprojekt den Beteiligten

einen bewussteren Umgang mit Natur und

Umwelt.

Entstanden ist das Projekt durch die Zusammenarbeit von Adam Ibrahim mit dem

Kreisverband Nürnberg-Stadt des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) und der Cura Life

GmbH. Die Kreisgruppe des BUND Naturschutz Nürnberg und der AK BN-Interkulturell

liefern dabei Unterstützung durch die Bereitstellung des Materials für zehn Hochbeete.

Ort: Buchheimer Straße 6

Träger: Bund Naturschutz Nürnberg

8. GOgarten

Der GOgarten basiert auf der Nutzung interkultureller Gärten und öffentlicher Anlagen.

Wichtig ist hierbei die Einbindung von und Kooperation mit lokalen Aktionen und Akteuren.

Eine der Säulen sind die Aktionen im Rahmen des Projektes GOkids als sicheres

Freiluftatelier. Der GOgarten bietet Raum für Erwachsenenbildung, interkultureller

Begegnung und Austausch. Ein halböffentlicher Bereich bietet Raum für Eigeninitiative und

Experimente.

www.gnn.life/garten/gogarten

Ort: Austraße 101

Träger: GoKultur e.V.

9. Z-Bau Nordgarten

Das Gartenprojekt Nordgarten ist eine grüne Spielwiese auf dem Z-Bau-Gelände in

Nürnberg. Alle Interessierten können mitmachen - sei es beim Gärtnern, Werkeln oder

gemeinsamen Grillen.

www.nordgarten.net

Ort: Frankenstraße 200

Träger: Arbeitskreis Nordgarten

Abbildung 11

10. Heilkräutergärten Hallertor und Hesperidengärten

Der Heilkräutergarten am Hallertor, einstmals für die

Produktwerbung einer Firma angelegt, wurde Ende

Abbildung 12

2010 vom Bund Naturschutz übernommen und

aufgebaut. Aufgrund des Interesses und

Engagements einiger Bürgerinnen und Bürger und der

daraus resultierenden Idee durch eine Kooperation

zwischen dem Referat für Umwelt und Gesundheit der

Stadt Nürnberg, des Servicebetriebs öffentliche

Raum (SÖR) und dem Bund Naturschutz nahm der

Garten Gestalt an. Seit der Einweihung 2011 wird der

Heilkräutergarten laufend durch neue Pflanzenarten

ergänzt. So befinden sich mittlerweile circa 100 verschiedene Pflanzenarten auf 140

Quadratmetern.

Die im Barockstil angelegten Hesperidengärten sind an den Rückseiten der Häuser der

Johannisstraße angelegt. Während den Öffnungszeiten sind sie für Interessierte zugänglich

und laden zu einem netten Aufenthalt in der Kaffeestube oder zum Relaxen im Freien ein.

Seit dem Mittelalter legten sich wohlhabende Familien rund um ihre Sommerhäuser

Barockgärten an, welche mit Brunnen, Skulpturen, Blumenbeeten und Rasenflächen den

Prunk des Adels demonstrierten. Ein Teil der Hesperidengärten wird seit 2014 zu einem

zweiten Heilkräutergarten umgestaltet. Als Vorbild dient der Heilkräutergarten am Hallertor.

Orte: Hallertor und Hesperidengärten

Träger: Bund Naturschutz Nürnberg

11. Sebalder Hofgärtchen

Das Sebalder Hofgärtchen ist u.a. aufgrund der

großen Beliebtheit und der positiven Resonanz des

Kräutergartens am Hallertor vom Bund Naturschutz

ins Leben gerufen worden. Ermöglicht wurde das

Urban-Gardening-Projekt durch die Zusammenarbe

von städtischen Behörden, Kommunalpolitik un

Nürnberger Bürgern.

Abbildung 13

it

In den vom BN aufgestellten Pflanzkästen kann

jeder, der einen grünen Daumen hat oder einen

bekommen möchte, die Patenschaft für ein Bee

übernehmen und dieses nach seinen Vorstellungen bepflanzen. Doch auch wer nur

gelegentlich gärtnern möchte, kann sich an den Gemeinschaftsbeeten des BN beteiligen

Und wer gar nicht gärtnern mag, der ist natürlich auch willkommen, kann im Hofgärtchen

spazieren gehen, sich auf der Bank entspannen, den Gärtnern über die Schultern schauen

oder auf einen Plausch vorbeikommen. Es gibt keinen Zaun – geöffnet ist immer und für

jeden!

Ort: Heugäßchen

Träger: Bund Naturschutz Nürnberg

12. Interkultureller Garten Nürnberg Langwasser

Auf Wunsch des Stadtrates, der Förderung durch das Stadtteilforum Langwasser und dem

Zusammenschluss aller sozialen und kulturellen Einrichtungen, Parteien und Vereinen in

Langwasser wurde 2009 der Interkulturelle Garten aufgebaut. Bei diesem Projekt geht es vor

allem um interkulturelles Lernen, Völkerverständigung und Integration aller Menschen mit unterschiedlichen sozialen und kulturellen Einstellungen.

Der Garten ist in viele Kleinbeete mit jeweils circa 25 Quadratmeter aufgeteilt, die von

unterschiedlichen Menschen gehegt und gepflegt werden. Durch die Vielzahl an Kleinbeeten

ohne Zäune begegnen sich verschiedene Kulturen zum Austausch. Um ein Beet

bewirtschaften zu dürfen, müssen man Mitglied des Vereins werden.

Ort: Coseler Straße 92

Träger: Interkultureller Garten Nürnberg-Langwasser e.V.

  1. Deine Gemüse Selbsterntegärten e.V.

Selbst Obst und Gemüse anzubauen, scheint für viele Städterinnen und Städter ein

unerfüllbarer Traum. Doch seit 2013 gibt es in Nürnberg den Verein "Dein Gemüse", bei dem

man Parzellen anmieten und selbst gärtnern und ernten kann. Die Idee stammt ursprünglich

aus Österreich und ist dort schon seit Ende der 80er Jahre sehr beliebt.

Die Parzellen sind mit Bio-Saatgut bereits vorbepflanzt und auch Wasser und Werkzeuge

stehen bereit, so dass man gleich losgärtnern kann. Von Mai bis November kann man sich

nach Herzenslust auf seinem Bereich austoben und sich mit anderen Gleichgesinnten

austauschen.

www.dein-gemuese-franken.de

Ort: Wetzendorf, Bielefelder Straße 11

Träger: Dein Gemüse Franken e.V.

14. Feldfreude

Link Gemüse in Nürnberg Buch ist bereits seit vier Generationen ein Gemüsebaubetrieb im

Nürnberger Knoblauchsland. Mit „FeldFreude bei Link Gemüse“ bietet der Familienbetrieb

seit 2022 die Möglichkeit an, sich seinen eigenen Gemüsegarten im Nürnberger Norden z

pachten. Das Besondere: man erhält seinen Gemüsegarten bereits mit einer

Erstbepflanzung. Ca. 15 Gemüse- und Salatsorten, das sind bis zu 200 Jungpflanzen, sind

bereits eingesetzt und müssen bei der Gartenübergabe im Mai für die erste Ernte erst einma

nur noch gepflegt werden. In der Jahrespacht sind bereits die Kosten für Bewässerung un

den Gebrauch der Gartengeräte eingeschlossen. In der wöchentlich stattfindenden

Gärtnersprechstunde ist Stefan Link vor Ort auf dem „FeldFreude“-Acker und gibt Tipps und

Hilfestellung rund um den Anbau.

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www.link-gemuese.de/feldfreude

Ort: Am Wegfeld 21

Träger: Link Gemüse

Urbane Garten-Experimente

Weltacker Nürnberg

Der „Weltacker“ ist ein Bildungsprojekt und teilt die weltweit verfügbare Ackerfläche durch die Zahl der Menschen. So erhält jeder Mensch 2.000 Quadratmeter. Darauf muss wachsen,

was uns ernährt und versorgt. Das Projekt stellt anschaulich dar, wie Ernährung und

Versorgung in einer globalisierten Welt realisiert werden können. In verschiedenen Städte

gibt es bereits „Weltäcker“.

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Die Stiftung Innovation und Zukunft Nürnberg baut gemeinsam mit SDGs go local (Bluepingu

e.V.) einen „Weltacker“ in Nürnberg auf. Die Stadt stellt dafür eine 2.500 Quadratmeter

große Fläche am Westpark zur Verfügung. Die Technische Hochschule Nürnberg hat die Standortsuche der Stadt begleitet.

Mit dem „Weltacker“ soll ein vielfältiges Angebot an kulturellen und integrativen Lerninhalten

entstehen. Er bietet eine praktische und greifbare Plattform, um sich mit Flächenverbrauch

Agrarwirtschaft, Klima, Umwelt, Gesundheit, Armut, Hunger, gerechter Verteilung sowie

nachhaltigem Konsum und nachhaltiger Produktion auseinanderzusetzen.

Die Eröffnung ist für dieses Jahr geplant.

www.weltacker-nuernberg.de

Ort: Parkplatz Von-der-Tann-Straße im Westpark

Träger: Innovation und Zukunft Stiftung

Foodcube/ Aquaponik

Wie lassen sich innovative Landwirtschaft und die Neunutzung urbaner Räume verbinden?

Foodcube ist eine Lehr- und Schauanlage für Aquaponik. Auf städtischen Plätzen, an

Schulen und Lehreinrichtungen schaffen die grünen Inseln neue Aufenthalts- und Lernorte

an denen man beim Kräuterzupfen etwas über die Landwirtschaft der Zukunft lernen kann

, .

Im Rahmen eines Lehrkonzepts können Partizipierende selbst Forschung betreiben, eigenen

Fragestellungen nachgehen und mit bei der Weiterentwicklung der Technologie mitwirken.

Aquaponik ist eine innovative Form der Landwirtschaft, die Synergien schafft: Fische und

Pflanzen wachsen in einem gemeinsamen Wasser- und Nährstoffkreislauf - das ist

nachhaltig, effektiv und wartungsarm. Was in Großstädten wie Berlin bereits im großen Sti

betrieben wird und sich in Industrieanlagen und Gewächshäusern versteckt, ist bei Foodcube

sehr kompakt. Die Anlagen können energieautark an nahezu jedem gewünschten Wirkort betrieben werden.

www.urbanlab-nuernberg.de

Ort: Frankenstraße 200

Träger: Urban Lab Nürnberg

Auf der Mauer

Seit 2016 läuft das Projekt „Auf der Mauer“ zur Förderung der biologischen Vielfalt auf der

Stadtmauer im Bereich des Spittlertorzwingers. Es ist aus einer Zusammenarbeit des

Bündnisses Biodiversität und dem Bund Naturschutz entstanden. Mitarbeiterinnen des

Bunds Naturschutz vermitteln Schülerinnen und Schülern der umliegenden Schulen Wissen

zu Nutzpflanzen. Gemeinsam bauen sie mit den jungen Menschen Gemüse, Kräuter und

Beeren an. Die Kinder lernen auf diese Weise die biologische Vielfalt und eine gesunde

Ernährung kennen.

Ort: Mauer am Spittlertorzwinger

Träger: Bund Naturschutz

Finanzierung: Das Projekt wird derzeit noch aus Sponsoringmitteln finanziert.

Rosenprojekt

2019 wurde auf Anregung des ehemaligen Referenten für Umwelt und Gesundheit, Dr. Peter

Pluschke, das Rosenprojekt der Stiftung Stadtökologie gestartet. Das Rosenprojekt soll zur

Verbesserung des Stadtgrüns und des Stadtklimas beitragen. Rosen sind hierzu besonders

geeignet, da sie wenig Bodenfläche, Wasser und Pflege benötigen.

Orte: Das Projekt wurde inzwischen an sechs Standorten in der Altstadt umgesetzt.

Träger: Stiftung Stadtökologie beim Referat für Umwelt und Gesundheit

II. Finanzielle Unterstützung durch die Stadtverwaltung

Einige der Urbanen Gärten erhalten Zuschüsse über die Stadtverwaltung. Der Stadtgarten in

Eberhardshof erhält 2.700 Euro jährlich als Pachtzuschuss.

Die Essbare Stadt wird jährlich mit 15.000 Euro gefördert.

Weitere Gartenprojekte erhalten im Rahmen der Agenda 21 Projektförderung Zuschüsse bis

zu 2.000 Euro jährlich.

Beschlussvorlage UwA/001/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Umweltausschuss 08.02.2023 öffentlich Gutachten

Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Erlass einer Verordnung über den Schutz der Beweidung im Stadtgebiet Nürnberg

(Beweidungsverordnung – BewVO)

Sachverhalt (kurz):

Schafbeweidung ist eine jahrhundertealte Tradition zur Landschaftspflege und hat seit langem auch seinen festen Platz in der Großstadt Nürnberg. Die Wanderschäferei, aber auch die örtlich als landschaftspflegerische Maßnahme eingesetzte Schafbeweidung, leisten einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität in unserem urbanen Lebensraum. Deshalb ist es erklärtes Ziel der Umweltverwaltung, diese Tradition zu wahren und zu schützen.

Zu diesem Zweck soll in Fortführung eines Pilotprojekts in Gebersdorf, wo bereits seit 2020 eine Reglementierung der Hundehaltung während der Beweidung per Einzelanordnungen verfügt wurde, auf mehreren beweideten Flächen innerhalb des Stadtgebiets ein Wege- und Anleingebot für Hunde per Verordnung festgesetzt werden.

Die Ausweitung des Reglements auf mehrere Flächen über die Gebersdorfer Wiesen hinaus geht auch auf eine Initiative der Mitglieder des Umweltausschusses in der Sitzung vom 16.06.2021 zurück. Mit dem vorgelegten Entwurf wird der entsprechende Beschluss begehrt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Erlass der Beweidungsverordnung hat keine Auswirkungen auf unterschiedliche Personengruppen. Durch die Maßnahme sind keine Diversity- Aspekte betroffen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Gutachtenvorschlag:

Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Verordnung über den Schutz der Beweidung im Stadtgebiet Nürnberg (Beweidungsverordnung – BewVO) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Verordnung zu erlassen.

Beschlussvorschlag:

Entsprechend dem Gutachten des Umweltausschusses vom 08.02.2023 wird der Erlass der beiliegenden Verordnung über den Schutz der Beweidung im Stadtgebiet Nürnberg (Beweidungsverordnung – BewVO) beschlossen.

Erlass einer Verordnung über den Schutz der Beweidung im Stadtgebiet

Nürnberg; (Beweidungsverordnung – BewVO)

Sachverhalt

Die Schafbeweidung ist eine jahrhundertealte Tradition zur Landschaftspflege und gehört seit langem auch zur Großstadt Nürnberg. Der Schafzug über den Hauptmarkt landet mit spektakulären Bildern regelmäßig auf den Titelseiten der lokalen Presse. Die Wanderschäferei, aber auch die örtlich als landschaftspflegerische Maßnahme eingesetzte Schafbeweidung, leisten einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität in unserem urbanen Lebensraum. Durch die Pflege von Wiesenflächen mit Hilfe einer Schafbeweidung werden diese in ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit entwickelt und bieten so geschützten Tier- und Pflanzenarten den so wichtigen Rückzugs- und Lebensraum, der in unserer Landschaft immer knapper wird. Verglichen mit einer maschinellen Mahd ist die Beweidung dynamischer und ressourcenschonender. Deshalb ist es Ziel und Anspruch der Umweltverwaltung diese wertvolle Tradition im Stadtgebiet zu erhalten und zu schützen.

In einer dicht besiedelten Großstadt wie Nürnberg bleiben Konflikte hinsichtlich der Nutzung begrenzter Flächen freilich nicht aus. In diesem Fall ist es vor allem das Zusammentreffen von Hunden und Schafherden, was bereits zu Schäden und Streitigkeiten geführt hat. Oftmals mangelt es an Rücksichtnahme auf die Sensibilität der Schafe und Hütehunde, sei es aus Unwissen oder Anspruchsdenken. Schafe sind sehr ängstliche Tiere und reagieren panisch, wenn sich fremde Hunde der Herde nähern. Hütehunde haben die Aufgabe, die Herde vor Eindringlingen wie beispielsweise fremden Hunden zu schützen und dafür zu sorgen, dass die Herde bei Panik nicht ausbricht.

Abbildung 14

Schafherde der Rasse „Rouge du Roussillon“ in Gebersdorf

Um solche Konflikte zu vermeiden und damit zur Erhaltung und zum Schutz der Schafbeweidung in Nürnberg beizutragen, schlägt die Verwaltung eine Verordnung über den Schutz der Beweidung im Stadtgebiet Nürnberg (Beweidungsverordnung – BewVO) vor. Darin wird für ausgewählte Weideflächen ein Wege- und Anleingebot für die Zeiten der Beweidung festgesetzt.

Die ersten Ansätze einer ordnungsrechtlichen Unterstützung der Beweidungstätigkeit wurden in Gebersdorf unternommen. Trotz intensiver Öffentlichkeitsarbeit (Naturschutzwacht, Informationstafeln, Aufklärung durch Mitarbeiter der NOA.kommunal) war auf Basis freiwilliger Verhaltensregeln eine Beweidung ohne Gefährdung des Hütehundes und der Schafherde nicht möglich. Aus diesem Grund wurden für die Jahre 2020 bis 2022 Allgemeinverfügungen erlassen, mit welchen verboten wurde, auf den Wiesen Hunde mitzuführen, wenn die Wiesen beweidet werden. Es hat sich gezeigt, dass die Hundereglementierung während der Beweidung positive Auswirkungen auf die Durchführung dieser hat. Für die angestrebte konfliktfreie Koexistenz von Beweidung und Freizeitnutzung stellt das Verbot ein wichtiges Reglement dar. Dies haben die örtliche Schäferin und der örtliche Naturschutzwächter bestätigt. Nun soll die Reglementierung nicht mehr in Form von kontinuierlich neu zu erlassenden Einzelanordnungen, sondern dauerhaft für die Zeit der Beweidung und um weitere Flächen ergänzt, festgesetzt werden.

Diese Ergänzung folgt auch der Beratung in der Umweltausschusssitzung vom 16.06.2021, in welcher der einstimmige Beschluss gefasst wurde, eine solche Verordnung für die Gebersdorfer Wiesen auf den Weg zu bringen. Der Beschluss wurde jedoch verbunden mit dem Auftrag an die Verwaltung, zu prüfen, inwieweit weitere beweidete Flächen unter das vorgesehene Reglement gefasst werden können. Diesen Prüfauftrag hat die Umweltverwaltung wahrgenommen.

Abbildung 15

Spaziergänger neben der Schafherde

Es wurden alle beweideten Flächen im Stadtgebiet Nürnberg einer Prüfung hinsichtlich der Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit einer Normsetzung unterzogen. Dies wurde nach Ortseinsichten und Unterredungen mit Schäferin und Schäfer für sechs Flächen im Stadtgebiet bejaht. Die Flächen können dem Verordnungstext und den Karten entnommen werden. Die Normsetzung betrifft also die Wiesen in Gebersdorf und Flächen eines Wanderschäfers. Hinsichtlich weiterer beweideter Flächen im Norden und Süden des Stadtgebiets hat die Prüfung sowie Unterredungen mit dem Schäfer und dem Landschaftspflegeverband Nürnberg e. V. keine Notwendigkeit für eine Normsetzung ergeben. Für die beweideten Flächen in den Naturschutzgebieten Pegnitztal Ost und Hainberg besteht bereits ein Reglement über die Naturschutzgebietsverordnungen.

Das Verfahren sieht vor der Begutachtung im Umweltausschuss einen Beschluss im Naturschutzbeirat vor. Dieser wurde am 10.01.2023 wie folgt gefasst: „Der Beirat begrüßt die von der Verwaltung vorgestellte Beweidungsverordnung. Die Wanderschäferei und die örtlich als landschaftspflegerische Maßnahme eingesetzte Schafbeweidung, leisten einen sehr wichtigen Beitrag zum Naturschutz und zur Biodiversität in unserem urbanen Lebensraum. Der Beirat unterstützt die vorgestellte Verordnung, die diese Tradition schützen soll.“

Um eine Akzeptanz für die Regelungen in der Bürgerschaft zu erreichen, wurden die örtlichen Bürgervereine im Dezember 2022 über den Verordnungserlass informiert und hatten die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Auch die privaten Eigentümer und die Kreisgruppe Nürnberg-Stadt des BUND Naturschutz in Bayern e. V. sowie die Kreisgruppe Nürnberg des Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V. wurden informiert. Es wurden keine wesentlichen Einwendungen erhoben.

Mit Erlass der Verordnung über den Schutz der Beweidung im Stadtgebiet Nürnberg (Beweidungsverordnung – BewVO) würde die praktische Arbeit der Schäferinnen und Schäfer in Nürnberg unterstützt und ein Zeichen für den Erhalt der Beweidungstradition und damit für die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie der Stadt Nürnberg sowie dem Schutz und der Förderung der Biotop- und Artenvielfalt im Stadtgebiet gesetzt werden.

Verordnung über den Schutz der Beweidung im Stadtgebiet Nürnberg

(Beweidungsverordnung – BewVO)

Vom …...............................

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 31 Abs. 1 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GVBl. S. 352), folgende Verordnung:

Inhaltsübersicht: § 1 Zweck und Geltungsbereich § 2 Verbote § 3 Befreiung § 4 Ordnungswidrigkeiten § 5 Inkrafttreten Anlagen 1 bis 6

§ 1

Zweck und Geltungsbereich

(1) Im Stadtgebiet Nürnberg werden einige Wiesenflächen zum Zwecke der Landschaftspflege durch Schäfer beweidet. Die Beweidung ist eine wertvolle Form der Landschaftspflege, dient der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie der Stadt Nürnberg sowie dem Schutz und der Förderung der Biotop- und Artenvielfalt im Stadtgebiet. Im Rahmen der Beweidungstätigkeit kam es in der Vergangenheit des Öfteren zu konfliktären Situationen zwischen Schafherden mit Hütehunden und anderen Hunden. Um solche Konflikte, die sowohl an den Schafen als auch den beteiligten Hunden Schäden nach sich ziehen können, in der Zukunft möglichst zu verhüten, wird das Recht zum Mitführen von Hunden auf den beweideten Flächen in Nürnberg unter Maßgabe der folgenden Vorschriften beschränkt. (2) Folgende Wiesenflächen dienen der Beweidung im Sinne des Abs. 1: 1. Rehhof Ost: Wiesenfläche östlich der Landenwiesenstraße 2. Rehhof West: Wiesenfläche südwestlich der Landenwiesenstraße 3. Gebersdorfer Wiesen: Wiesenfläche zwischen Rednitz, Gebersdorfer Straße und Hainbergstraße 4. Moorenbrunnfeld: Wiesenfläche zwischen Gleiwitzer Straße, Liegnitzer Straße und Oelser Straße 5. Gleiwitzer Straße Nord: Wiesenfläche zwischen Gleiwitzer Straße und Oberem Brandgraben 6. Gleiwitzer Straße Süd: Wiesenfläche südwestlich der Gleiwitzer Straße und des Oberen Brandgrabens.

____________________________________________________________ 1

Der Geltungsbereich und der genaue Grenzverlauf der Flächen ergeben sich aus den Karten Nrn. 1, 2 und 5 (M 1:2.500) und den Karten Nrn. 3, 4 und 6 (M 1:5.000) der unteren Naturschutzbehörde vom 20.12.2022, die als Anlagen 1 bis 6 Bestandteil dieser Verordnung sind. Als Grenze gilt jeweils die Innenkante der Begrenzungslinie.

§ 2

Verbote

Wenn auf den in § 1 Abs. 2 genannten Wiesenflächen eine Schafherde anwesend ist, dürfen Hunde nur auf den in den Karten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 rot dargestellten Wegen mitgeführt werden. Die Hunde sind auf diesen Wegen mit einer Leine von höchstens 120 cm Länge anzuleinen.

§ 3

Befreiung

(1) Von den Verboten dieser Verordnung kann auf Antrag Befreiung gewährt werden, wenn 1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder 2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist. (2) Die Befreiung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden.

§ 4

Ordnungswidrigkeiten

Nach Art. 57 Abs. 2 Nr. 3 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro belegt werden, wer Hunde 1. entgegen § 2 Satz 1 außerhalb der dort genannten Wege oder 2. entgegen § 2 Satz 2 auf diesen Wegen mit einer Leine von mehr als 120 cm Länge oder unangeleint mitführt.

§ 5

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.

____________________________________________________________ 2

KARTE ZUR BEWEIDUNGSVERORDNUNG 1: REHHOF OST ÖÖ 22 VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER BEWEIDUNG IM STADTGEBIET NÜRNBERG ANLAGE 1 GEMARKUNG: LAUFAMHOLZ

DIESE KARTE IST BESTANDTEIL DER VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER BEWEIDUNG IM STADTGEBIET NÜRNBERG ZEICHENERKLÄRUNG: Die Verordnung wurde vom Stadtrat Für die Richtigkeit der Karte am beschlossen. Nürnberg, den 20.12.2022 Geltungsbereich Wege gemäß § 2 BewVO Nürnberg, den Stadt Nürnberg Stadtgrenze Stadt Nürnberg Umweltamt 0 50 100 150 Meter gez. Köppel ¯ Maßstab: 1:2.500 Marcus König Dr. Klaus Köppel Oberbürgermeister Amtsleitung Geobasisdaten: © Stadt Nürnberg 2022 25

KARTE ZUR BEWEIDUNGSVERORDNUNG 2: REHHOF WEST ÖÖ 22 VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER BEWEIDUNG IM STADTGEBIET NÜRNBERG ANLAGE 2 GEMARKUNG: LAUFAMHOLZ

DIESE KARTE IST BESTANDTEIL DER VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER BEWEIDUNG IM STADTGEBIET NÜRNBERG ZEICHENERKLÄRUNG: Die Verordnung wurde vom Stadtrat Für die Richtigkeit der Karte am beschlossen. Nürnberg, den 20.12.2022 Geltungsbereich Wege gemäß § 2 BewVO Nürnberg, den Stadt Nürnberg Stadtgrenze Stadt Nürnberg Umweltamt 0 50 100 150 Meter gez. Köppel ¯ Maßstab: 1:2.500 Marcus König Dr. Klaus Köppel Oberbürgermeister Amtsleitung Geobasisdaten: © Stadt Nürnberg 2022 26

KARTE ZUR BEWEIDUNGSVERORDNUNG 3: GEBERSDORFER WIESEN ÖÖ 22 VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER BEWEIDUNG IM STADTGEBIET NÜRNBERG ANLAGE 3 GEMARKUNG: GROSSREUTH B. SCHWEINAU

DIESE KARTE IST BESTANDTEIL DER VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER BEWEIDUNG IM STADTGEBIET NÜRNBERG ZEICHENERKLÄRUNG: Die Verordnung wurde vom Stadtrat Für die Richtigkeit der Karte am beschlossen. Nürnberg, den 20.12.2022 Geltungsbereich Wege gemäß § 2 BewVO Nürnberg, den Stadt Nürnberg Stadtgrenze Stadt Nürnberg Umweltamt 0 50 100 150 200 Meter gez. Köppel ¯ Maßstab: 1:5.000 Marcus König Dr. Klaus Köppel Oberbürgermeister Amtsleitung Geobasisdaten: © Stadt Nürnberg 2022 27

KARTE ZUR BEWEIDUNGSVERORDNUNG 4: MOORENBRUNNFELD ÖÖ 22 VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER BEWEIDUNG IM STADTGEBIET NÜRNBERG ANLAGE 4 GEMARKUNG: LANGWASSER

DIESE KARTE IST BESTANDTEIL DER VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER BEWEIDUNG IM STADTGEBIET NÜRNBERG ZEICHENERKLÄRUNG: Die Verordnung wurde vom Stadtrat Für die Richtigkeit der Karte Geltungsbereich am beschlossen. Nürnberg, den 20.12.2022 Wege gemäß § 2 BewVO Nürnberg, den Stadt Nürnberg Stadtgrenze Stadt Nürnberg Umweltamt ¯ 0 50 100 150 200 gez. Köppel Meter Maßstab: 1:5.000 Marcus König Dr. Klaus Köppel Geobasisdaten: Oberbürgermeister Amtsleitung © Stadt Nürnberg 2022 28

0 50 100 150 200 Meter

KARTE ZUR BEWEIDUNGSVERORDNUNG 5: GLEIWITZER STRASSE NORÖÖ D 22 VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER BEWEIDUNG IM STADTGEBIET NÜRNBERG ANLAGE 5 GEMARKUNG: LANGWASSER

DIESE KARTE IST BESTANDTEIL DER VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER BEWEIDUNG IM STADTGEBIET NÜRNBERG ZEICHENERKLÄRUNG: Die Verordnung wurde vom Stadtrat Für die Richtigkeit der Karte am beschlossen. Nürnberg, den 20.12.2022 Geltungsbereich Wege gemäß § 2 BewVO Nürnberg, den Stadt Nürnberg Stadtgrenze Stadt Nürnberg Umweltamt 0 50 100 150 Meter gez. Köppel ¯ Maßstab: 1:2.500 Marcus König Dr. Klaus Köppel Oberbürgermeister Amtsleitung Geobasisdaten: © Stadt Nürnberg 2022 29

KARTE ZUR BEWEIDUNGSVERORDNUNG 6: GLEIWITZER STRASSE SÜDÖÖ 22 VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER BEWEIDUNG IM STADTGEBIET NÜRNBERG ANLAGE 6 GEMARKUNG: LANGWASSER

DIESE KARTE IST BESTANDTEIL DER VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER BEWEIDUNG IM STADTGEBIET NÜRNBERG ZEICHENERKLÄRUNG: Die Verordnung wurde vom Stadtrat Für die Richtigkeit der Karte am beschlossen. Nürnberg, den 20.12.2022 Geltungsbereich Wege gemäß § 2 BewVO Nürnberg, den Stadt Nürnberg Stadtgrenze Stadt Nürnberg Umweltamt 0 50 100 150 200 Meter gez. Köppel ¯ Maßstab: 1:5.000 Marcus König Dr. Klaus Köppel Oberbürgermeister Amtsleitung Geobasisdaten: © Stadt Nürnberg 2022 30

Naturschutzbeirat

156. Sitzung am 10. Januar 2023

Anlage zu TOP 3

Vorstellung Beweidungsverordnung

Beschlussfassung zur Verordnung über den Schutz der Beweidung im Stadtgebiet Nürnberg

Beschluss

des Naturschutzbeirates der Stadt Nürnberg vom 10. Januar 2023

- einstimmig -

Der Beirat begrüßt die von der Verwaltung vorgestellte Beweidungsverordnung. Die Wanderschäferei und die örtlich als landschaftspflegerische Maßnahme eingesetzte Schafbeweidung, leisten einen sehr wichtigen Beitrag zum Naturschutz und zur Biodiversität in unserem urbanen Lebensraum. Der Beirat unterstützt die vorgestellte Verordnung, die diese Tradition schützen soll.

Am 10.01.2023

gez. Britta Walthelm (Vorsitzende)

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Mitten

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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Schafe gehören zu den ältesten Nutztieren der Welt. Seit Jahrhunderten gestalten sie unsere Landschaft. Auch in Nürnberg hat die Beweidung das Stadtbild in besonderer Weise geprägt. Ein großer Teil unserer Stadtfläche ist auf Sand gebaut. Es sind vor allem diese wenig ertragreichen Sandböden, die traditionell beweidet werden. Ist die Haltung von Schafen in der Großstadt mit ihren zahlreichen Nutzungsansprüchen überhaupt noch möglich? Diese schöne Broschüre zeigt, wie es geht – und dass Idealist sein muss, wer heute als Schäfer oder Schäferin exis- tieren will. Ihnen gebührt für ihre Arbeit unser großer Respekt und unsere Unterstützung. Referent für Umwelt und Gesundheit der Stadt Nürnberg Die Schafhutungen sind für die biologische Vielfalt in Nürnberg von besonderer Bedeutung. Zahlreiche Pflanzen und Dr. Peter Pluschke Tierarten finden nur noch in diesen alten Kulturlandschaften einen Lebensraum. Die Nürnberger Weideflächen sind alle Bestandteil der „Sandachse Franken”, einem Netz bedeutsamer Sandlebensräume, die sich entlang der Flüsse Regnitz, Pegnitz und Rednitz sowie deren Zuflüssen von Bamberg im Norden bis Weißenburg im Süden ziehen. Die wolligen Vierbeiner gestalten Freiräume mit Weitblick und hohem ästhetischen Wert, die für uns Menschen besonders reizvoll sind. Ein hohes Maß an Abwechslung durch verschiedenste Landschaftselemente wie Gehölzgrup- pen, Hecken oder Einzelbäumen macht Weideflächen zu attraktiven parkähnlichen Erholungsgebieten. Die Schäferei ermöglicht eine ressourcenschonende Pflege dieser Freiräume. Die Herstellung von Produkten wie Schafwolle, Schafskäse oder Lammfleisch eröffnet regionale Vermarktungsmöglich- keiten – ganz im Sinne der Nachhaltigkeit. Zudem bietet die Schäferei eine Möglichkeit für naturferne Stadtmenschen und ihre Kinder, Nutztiere inmitten der Großstadt zu erleben. Besuchen Sie bei Gelegenheit einmal einen Schafschur- tag und erleben Sie, wie fasziniert Alt und Jung von den Schafen sind. Die kulturellen und ökologischen Hintergründe der Beweidung mit Schafen und insbesondere der Wanderschafhal- tung sind vielen von uns nicht mehr bekannt. Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen diese besondere Welt, die zum Glück in Nürnberg noch existiert, näher bringen. Ich wünsche Ihnen allen viel Freude beim Blättern – und interessante Begegnungen mit den Schafen in unserer Stadt. Dr. Peter Pluschke < 3 34

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Wanderschäferei – eine uralte Tradition Die Wanderschäferei hat ganze Kulturlandschaften geprägt – mit hoher Bedeutung für biologische Vielfalt, Landschaftsbild und Erholung. Im Jah- resverlauf führen die Schäfer ihre Herde je nach Futterangebot von Weide zu Weide. Dabei müssen weite Strecken zurückgelegt werden. Vor allem die Sommer- und Winterweiden liegen oft weit auseinander. 365 Tage unter freiem Himmel Hainberg . .. . . . I Ob Kälte, Hitze, oder Regen – der Schäfer zieht bei jedem Wetter mit seinen . Schafen zu den Futterplätzen. Bis zu 15 Kilometer können es an manchen . Tagen sein. Die Schäfer verbringen mit ihren Tieren fast das ganze Jahr . ... unter freiem Himmel. Nur die Mutterschafe und Lämmer bleiben zeitweise .. .. in den Stallungen. .. . .. . . . Ohne diese traditionelle Nutzung würde so manches charakteristische Land- . . . . .... schaftsbild in der Region rund um Nürnberg verloren gehen. Die uralte . Tradition wird jedoch nur noch von wenigen Menschen aufrechterhalten. . . . . . . . . . . ... I WWoohhnn-- uunndd SScchhllaaffppllaattzz ffüürr uunntteerrwweeggss –– ddeerr SScchhääffeerrwwaaggeenn Gebersdorf < 4 35 .. .. . . . . . . . . . . . . . . . . ...

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Pegnitztal I .. .. . . . . . . . . . . . . . . . . ... .. .. . . . . . . . . Große Bereiche des Stadt- . . . . gebietes von Nürnberg . . wurden früher beweidet. . . ... Einige der alten Triebwege sind heute noch vorhanden und werden genutzt (rote Pfeile). I Moorenbrunnfeld < 5 36 Die Reise durch das Stadt- gebiet birgt zahlreiche Herausforderungen. Die Schäfer nutzen die frühen Morgenstunden, um die Tiere sicher über verkehrs- reiche Straßen führen zu können. Insgesamt drei Wanderschäfer sind heute noch in und am Rande der Stadt unterwegs.

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Seit sechs Generationen Der Nürnberger Wanderschäfer Erich Kißlinger hat sich mit seiner Familie schon in sechster Generation der Schäferei verschrieben. Der Wanderschäfer zieht von Nürnberg aus mit einem Teil der Herde über 100 km weit bis nach Oberfranken in die Fränkische Alb. Der Sohn ist in seine Fußstapfen getreten, betreut eine eigene Herde rund um Nürnberg und bildet auch Lehrlinge aus. Trotz der schwierigen Arbeitsbedingungen bei Wind und Wetter gibt es für die Kißlingers keinen schöneren Beruf. Ohne die Herde würden auch in der Fränkischen Schweiz viele prä- gende Landschaftselemente ihren Charakter verlieren. .... . . . . . . ............ . H e u te si n d e s n u r n o c h w e n ig e Fl ä ch e n im U m k r e is d e s N ü rn b e rger Flughafens, die von den Kißlingers im Stadtgebiet beweidet werden. Erich Kißlinger erinnert sich, dass bis in die 1960er-Jahre noch ca. zehn selbstständige Schäfereien in Nürnberg tätig waren. < 6 37

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< 7 38 In der Herde laufen auch Zie- gen und Esel mit. Gerade auf stark zugewachsenen Flächen sind sie von unschätzbarem Wert, da sie bevorzugt an Ge- hölzen knabbern und dichten Gebüschflächen wieder ihren offenen Charakter verleihen. Schäferin Luisa Belz I Die Schäferei ” ist wie eine Sucht: Hat man einmal damit angefangen, kommt man nicht mehr davon los.“ Erich Kißlinger in Berufskleidung mit Hirtenstab

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HAINBERG Ein Relikt Nürnberger Sandlandschaften Der Hainberg ist durch die militärische Nutzung als Truppenübungs- platz bis in die 1990er-Jahre von moderner Landwirtschaft und Bebauung verschont geblieben. Heute beheimatet das 213 Hektar große Gebiet die größte Sand- magerrasenfläche Nordbayerns. Charakteristisch für die nur locker bewachsenen kargen Sandflächen ist das Silbergras. Die Silbergrasflu- ren gehören zu den gefährdetsten Vegetationsbeständen Bayerns. Die herausragende Qualität des europaweit geschützten Flora-Fauna- Habitat-Gebietes ist nur durch die Schafbeweidung zu erhalten. Die goldbraunen Merinoschafe der Schäferei Wüst verbringen hier einen Großteil des Jahres und sorgen so für die Pflege der Sandmagerrasen. Im Herbst und Winter zieht die Herde zu den Winterweiden nach Norden über den Regnitzgrund bis nach Herzogenaurach. Aufgrund seiner hohen Bedeutung für den Naturschutz wurde der Hainberg der Deutschen Bundesstiftung Umwelt zur Bewahrung übertragen. Der größte Teil liegt im Landkreis Fürth. .... . . . . Eine hier vorkommende Pflanzenkuriosi- . . tät ist der „Österreichische Beifuß“. Das ............ . V o r k o m m e n s o l l a u f k r oa ti s c h e S o ld a te n zu r ü c k g eh e n , d i e i h n i m D r e i ß ig j äh r ig e n Krieg als Weingewürz ansäten. Damals war der Hainberg Teil des Wallenstein- schen Lagers mit rund 80.000 Menschen und 15.000 Pferden. < 8 39

HAIN IN BER

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< 9 40 Eine Rarität am Rande der Großstadt ist die am Boden brütende Heidelerche. In der weit- läufigen, wüstenartigen Sandlandschaft auf dem Hainberg findet sie ideale Bedingungen. Die Ziegen in der Herde sorgen dafür, dass die Büsche sich nicht weiter ausbreiten. Erste Pionierpflanze auf den lockeren Sanden ist das Silbergras

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PEGNITZTAL Ein Idyll mit Stadtanbindung Das Landschaftsschutzgebiet Pegnitztal Ost ist eine historisch gewachsene Kulturlandschaft mit einer enormen Vielfalt an Lebensräumen. Neben den blütenreichen Mähwiesen gehören die Weiden mit den Schafen schon lange zum charakteristischen Bild. Das Pegnitztal ist nur eine von mehreren Stationen des Wanderschäfers Fritz Imsch. Die Herde beginnt im Frühjahr ihre Reise im Landkreis Nürn- berg bei Rückersdorf und zieht mehrmals im Jahr mitten durch das Stadt- gebiet. Ohne die Bewirtschaftung, ohne das Mähen und Beweiden, ginge die attraktive und schützenswerte Vielfalt in der Auenlandschaft verloren und damit die besondere Qualität dieses Gebiets, das auch für Erholung und Naturerleben von großer Bedeutung ist. Der hohe Artenreichtum macht das .... . . Tal zwischen Satzinger Mühle und . . .Autobahn zu dem wohl ökologisch . .w e r tv o ll st e n N a tu r r a u m N ü r n b e r g s. ............ Es s o ll d e s w e g e n a l s N at ur s c h u t z - gebiet ausgewiesen werden. < 10 41

PEGNIT NIT ZT

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< 11 42 Schafparade: Einzug ins Pegnitztal. Schäfer Fritz Imsch hat seine Herde immer im Blick. Die Schafbeweidung hat im Pegnitztal lange Tradition

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MOORENBRUNNFELD Ein Paradies für gestresste Großstadtseelen Das heutige Moorenbrunnfeld war noch zu Anfang des 20. Jahrhun- derts ein kleiner Teil einer ca. 220 Hektar großen Brache, die infolge wiederholter Waldbrände entstanden war. Im Zweiten Weltkrieg wur- de es militärisch als Lager der Wehrmacht genutzt. Durch die nachfol- gende Beweidung ist ein vielfältiges Landschaftsmosaik entstanden, das heute als Natur- und Erholungsraum unverzichtbar geworden ist. Ein einzelner Baum, eine kleine Strauchgruppe, weite Ausblicke – dieser natürliche Wechsel verschiedener Landschaftselemente macht den ästhetischen Reiz dieses Gebietes aus. Durch die Pflege der Schafe ist diese, für uns Menschen so reizvolle, parkähnliche Landschaft entstanden – und das ganz ohne planende menschliche Hand. Das Areal auf beiden Seiten der Gleiwitzer Straße gehört zu den größten Weideflächen des Schäfers Fritz Imsch im .... Nürnberger Stadtgebiet. . . . . . . ............ . < 12 43

MOORE ORE N
UNN FE

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< 13 44 Durch wechselnde Beweidung und Boden- verhältnisse entsteht ein Mosaik aus verschiedenen Landschaftselementen. Für die Nacht hat der Schäfer sogenannte Pferchflächen, auf denen die Schafe sicher verblei- ben können. Die Zauneidechse findet in der reich gegliederten Landschaft Sonnenplätze, Versteckmöglichkeiten und lockere Sande zur Eiablage.

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GEBERSDORF Vielfalt macht bunt Die kleine Schafherde auf den Gebersdorfer Wiesen gehört zu den wenigen noch lebenden „Rouge du Roussillon“, eine stark bedrohte Schafrasse aus den Pyrenäen. Die besonders robusten und an- passungsfähigen Tiere waren vor 30 Jahren fast ausgestorben. Ein eigenes Erhaltungszuchtprogramm sorgt mit Unterstützung des Tier- gartens Nürnberg dafür, dass das genetische Potenzial dieser alten Schafrasse nicht verloren geht. Früher gab es vielfältige regionale Nutztierrassen. Durch die Industri- alisierung und die Zucht von Hochleistungsrassen sind alte und sehr anpassungsfähige Tiere allmählich verdrängt worden. Die ursprünglichen und noch auf kein Leistungsmerkmal gezüchteten Rotkopfschafe sind eine von drei Nutztierrassen, die sowohl Milch, Fleisch als auch hochwertige Wolle liefert. Sie gehören zu den Fuchs- schafen und sind an der rötlichen Färbung von Kopf und Beinen zu erkennen. Seitdem die Rotkopfschafe der Züchterin Heidi Stafflinger im Auftrag des Umwelt- amtes der Stadt Nürnberg das kleine Wiesenareal bei Gebersdorf beweiden, hat sich eine hohe Artenvielfalt auf den .... städtischen Flächen eingestellt. . . . . . . ............ . < 14 45

GEBERS BERS D

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< 15 46 Durch die Beweidung haben sich auf den Gebersdorfer Wiesen seltene Pflanzenarten, wie z.B. die Sand-Gras- nelke, wieder ausbreiten können. Die anspruchslosen Tiere können besonders bei der Landschaftspflege von nährstoffarmen Standorten eingesetzt werden. Die Erhaltung genetischer Ressourcen alter anpassungs- fähiger Rassen gewinnt heute immer mehr an Bedeutung.

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< 16 47 Per Anhalter zur nächsten Weide Der Schaftrieb ist ein leben- des Biotopverbundsystem. An Fell, Klauen und im Kot „reisen“ Samen und Sporen, Spinnen, Käfer, Heuschre- cken, Schnecken und sogar Reptilien „per Anhalter“ mit. Ziehende Schafherden vernetzen so Lebensräume miteinander, die isoliert in der heute stark fragmentier- ten Landschaft liegen. Dies ermöglicht den genetischen Austausch bedrohter Tier- und Pflanzenarten und erhöht die Artenvielfalt.

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Seltene Lebensräume In Nürnberg sind es vor allem die kargen und für die Landwirtschaft wenig attraktiven Sandböden, die seit alters her beweidet werden. Diese nährstoffarmen Böden bildeten sich vor ca. 10.000 bis 20.000 Jahren durch starke westliche Winde und durch Ablagerungen der alten Flusssysteme. Ähnliches ereignete sich im gesamten Mittelfränkischen Becken von Pleinfeld im Süden bis Bamberg im Norden. Die Beweidung sorgte dafür, dass sich entlang dieser sogenannten „Sandachse Franken“ über Jahrhunderte hinweg gehölzarme landschafts- prägende Sandmagerrasen entwickelten. Neben den heute noch beweideten Kerngebieten am Hainberg, im Pegnitztal Ost und im Moorenbrunnfeld zieht sich diese Sandachse mit weiteren Sand- vorkommen durch das Nürnberger Stadtgebiet. Sie sind im Sebalder Reichswald, am Flughafen, in der Sandgrube am Föhrenbuck und auf weiteren kleinen Inseln zwischen Reichelsdorf und Kornburg zu erkennen. Seit die Schafhaltung nach dem Zweiten Weltkrieg verstärkt abnahm, ging der Bestand an Sandtrockenrasen weiter zurück. Vor allem im Raum Nürnberg wur- den Weiden bebaut, aufgeforstet oder in Ackerflächen umgewandelt. Die noch vorhandenen Restbestände mit ihrer typischen Pflanzen- und Tierwelt sind daher von besonderer Bedeutung. < 17 48

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1 < 18 49 Bei der Beweidung bleiben die Sande durch Tritt und Fraß der Schafe in Bewegung – und können immer wieder neu besiedelt werden. Der karge Pflanzenbewuchs und unbewachsene Sande sind im wahrsten Sinn des Wortes Lebensbedingung für die ver- schiedensten Insektenarten. Viele davon sind Raritäten und für die biologische Viel- falt von hoher Bedeutung. 1. Gefleckter Schmalbock 2. Grünwidderchen 3. Kleiner Feuerfalter 4. Rentierflechte 5. Himmelblauer Bläuling (Weibchen) 6. Himmelblauer Bläuling (Männchen) 7. Heide-Nelke 6

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1. Gefleckter Schmalbock 2. Grünwidderchen 3. Kleiner Feuerfalter 4. Rentierflechte 5. Himmelblauer Bläuling (Weibchen) 6. Himmelblauer Bläuling (Männchen) 7. Heide-Nelke 2 4 7 Mikrokosmos für kleine Überlebenskünstler Sandlebensräume gehören zu den faszinierendsten Lebensräumen unserer Region. Sie sind durch extreme Standortbedingungen gekennzeichnet. Die Böden trocknen schnell aus, Nährstoffe werden leicht ausgewaschen. Die 3 Temperatur der Bodenoberfläche kann 70°C erreichen. Die Pflanzen und Tiere, die hier leben, sind Hungerkünstler, Wassersparer, raffinierte Räuber und Verwandlungsmeister. Sie tarnen sich, haben einen dichten Pelz, leben unter der Erde, speichern Wasser, sparen Energie und haben noch eine ganze Reihe weiterer Möglichkeiten gefunden, den kar- gen Lebensbedingungen auf Sand zu trotzen. Die Beschäftigung mit ihnen öffnet den Blick auf eine Lebenswelt, die sich dem flüchtigen Betrachter nur zu leicht entzieht. 5 < 19 50

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Das harte Leben — bei Wind und Wetter ” unter freiem Himmel — das ist nur was für Idealisten.“ Schäfer Karl-Ludwig Schwarz < 20 51

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Immer auf Wanderschaft: Ein hartes, aber selbst- bestimmtes Leben. Der Beruf des Schäfers ist hart, ” aber ich würde mich jederzeit wieder für diese Arbeit entscheiden.“ Schäfer Erich Kießlinger Schmaler Lohn I für harte Arbeit Es ist ein idyllischer Anblick: Schafe grasen auf einer Wiese, daneben steht ein Schäfer mit Stock und Hut, begleitet vom treuen Hütehund. Die Realität ist weniger romantisch, als es auf den ersten Blick erscheint: Schafhaltung ist tägliche harte Arbeit, die Tage sind lang und das Einkommen oft nur noch unzureichend. Früher wurde der Beruf des Schäfers von Generation zu Generation weitergegeben. Heute ist es für die Betriebe schwer, Nach- wuchs zu finden. Der Beruf des Schäfers erfordert das ganze Jahr einen hohen Arbeitseinsatz der ganzen Familie. Heute existieren nur noch 242 Schäfereien in Bayern, ein Anteil von gerade einmal 0,2 Prozent aller land- wirtschaftlichen Betriebe. I Durch den Umgang mit der Natur ” besinnt man sich auf das Wesentliche: Geburt – Leben – Tod.“ Schafzüchterin Heidi Stafflinger < 21 52

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Unverzichtbarer Partner Der Hütehund ist unentbehrlich. Er ist unermüdlicher Arbeiter, unbe- stechlicher Freund und wichtigster Partner des Schäfers. Der Hund muss wachsam und mit hoher Verteidigungsbereitschaft die Herde immer unter Kontrolle haben. Das kann eine Herausfor- derung sein, wenn beim Wechsel der Weideflächen viel befahrene Straßen überquert werden müssen. Schafe sind von Natur aus sehr ängstlich. Unbekannte Geräusche oder andere Hunde in der Nähe beunruhigen die Herde und können schnell Panik auslösen. Hier hat der Hütehund die schwierige Aufga- be, die Herde zu beschützen und sie gleichzeitig trotz aller Aufregung zusammenzuhalten. Eine Beweidung von Landschaftsräumen und Erholungsflächen in der Stadt ist nur möglich, wenn ein intensives und vertrauensvolles Zusammenspiel aller Nutzer und gegenseitige Rücksicht gewährleis- tet sind. Es ist selbstverständlich, dass Spaziergänger mit Hund ihren Vierbeiner in der Nähe einer Schafherde an der Leine führen. < 22 53 Hütehund, Schäfer und Her- de sind ein eng aufeinander abgestimmtes Team. Wie ein lebender Zaun muss der Hütehund die Herde zu- sammenhalten und führen. Die Arbeitsfreude und die Veranlagung zum Hüten sind bei ihnen bereits in den Genen verankert. Viel Geduld und Einfühlungs- vermögen in das Wesen des Hütehundes sind nötig, bis der Gehilfe gelernt hat, seine anspruchsvollen Aufgaben zu erfüllen. Die Ausbildung dauert etwa drei bis vier Jahre.

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Ein perfekter Rohstoff Wolle ist ein wertvoller nachwachsender Rohstoff, der als Textil oder Dämmstoff und seit neuestem auch als erprobter Nährstofflieferant für Pflanzen Verwendung findet. Die Beschaffenheit und Qualität der Wolle kann je nach Schafrasse sehr unterschiedlich sein. Bekannt für ihre besonders weiche und weiße Wolle sind die Merinoschafe. Bei der Schur eines Schafs fallen ca. drei bis vier Kilogramm Wolle an. Etwa so viel wie für zwei Wollpullover. Dennoch: Der größte Teil der hier gewonnenen Schafwolle wird zur wei- teren Verarbeitung ins Ausland transportiert. Der geringe Preis für die Schafwolle deckt nicht einmal die Schurkosten. Während das ursprüngliche, wilde Schaf noch Haare hatte, wurde das dauerhafte Schaffell erst durch Menschenhand gezüchtet. Ab diesem Zeitpunkt kam kein Schaf mehr ungeschoren davon. Die Wolle wurde bereits vor über 4.000 Jahren in Mitteleuropa zur Textilherstellung ge- nutzt. Unser tipp Ungewaschene Schafwolle eignet sich als hochwertiger Langzeitdünger für Gemüse, Obst und Zierpflanzen. Sie gibt langsam Nährstoffe an die Pflanzen ab und hält den Boden durch ihre hohe Wasserspeicherkapazität länger feucht. Zudem wird sie von Schnecken gemieden. Auch in Hochbeeten und für Kübel- pflanzen wird sie gerne eingesetzt. < 24 55 Das jedes Haar umhüllende Wollfett (Lanolin) sorgt dafür, dass keine Feuchtig- keit auf die Haut gelangt. So können sich Schafe das ganze Jahr bei Wind, Wetter und extremen Temperaturen im Freien wohlfühlen. Das wertvolle Lanolin wird auch als Kosmetikprodukt und in der Heilkunde verwendet. Nur ca. 20 Prozent der Rohwolle verbleibt im Inland und wird über kleine Betriebe weiter verarbeitet. Die restliche Wolle wird direkt nach der Schur über Wollhändler ins Ausland verschifft.

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Das schwarze Schaf“, Der Wolf im Schafspelz“, Ungeschoren davonkommen“, Sün- ” ” ” ” denbock“, Das Schaf liegt auf Wolle, egal wie es sich wendet“, Das schwarze Schaf“, ” ” Der ist belämmert“, Den Bock zum Gärtner machen“, Sie ist geduldig wie ein Lamm“, ” ” Sc häfc he n zählen“, Ich ” ” habe keinen Mythos Schaf Bock“, Einen ” Bock schießen“, Das schwarze ” Schaf“, Seine Schäfchen ins Schafe gehören zu unseren ältesten Weggefährten. Sie wurden vor ” Trockene brin- rund 10.000 Jahren domestiziert und begleiten seitdem uns Menschen. gen“, Schä- Zwischen Mensch und Schaf besteht seitdem eine enge Verbindung. ” ferstündchen“, Das schwar- ze Schaf“, Schafe gedeihen auf äußerst kargen Böden und unter widrigen klima- ” Der Wolf im tischen Bedingungen. In vielen Regionen ist ihre Haltung die einzige ” Schafspelz“, Ungeschoren Möglichkeit der landwirtschaftlichen Nutzung. ” davonkommen“, Sündenbock“, Die existenzielle Bedeutung der Tiere für die Menschen lässt sich durch ” Das Schaf liegt auf Wol- zahlreiche Mythen, Sagen, Sprüche und Bräuche erkennen. Als symbol- ” le, egal wie es trächtige Figuren sind der Hirte und seine Schafe tief in Mythologie sich wendet“, und Religion verankert. Dem Schaf werden Attribute wie Unschuld Das schwarze Schaf“, Der und Fruchtbarkeit zugeordnet. Vom „Lamm Gottes“ bis zum „guten ” ” ist belämmert“, Den Bock Hirten“ hat die Schafsymbolik im Christentum hohe Aussagekraft. Auch ” zum Gärtner innerhalb der fernöstlichen Tierkreiszeichen steht das Schaf sowohl für machen“, Sie Sanftmut und Sensibilität als auch für Unsicherheit und Abhängigkeit. ist geduldig wie ein Lamm“, Weltweit spielt das Schaf als Opfertier bei rituellen Handlungen eine Schäfchen zäh- wichtige Rolle. len“, Ich habe ” ” keinen Bock“, Einen Bock ” schießen“, Das schwarze Schaf“, Seine Schäfchen ins Trockene bringen“, Schäferstünd- ” ” ” chen“, Das schwarze Schaf“, Der Wolf im Schafspelz“, Ungeschoren davonkommen“, ” ” ” Sündenbock“, Das Schaf liegt auf Wolle, egal wie es sich wendet“, Das schwarze Schaf“, ” ” ” Der ist belämmert“, Den Bock zum Gärtner machen“, Sie ist geduldig wie ein Lamm“, ” ” Schäfchen zählen“, Ich habe keinen Bock“, Einen Bock schießen“, Das schwarze ” ” ” ” Schaf“, Seine Schäfchen ins Trockene bringen“, Schäferstündchen“, Das schwar- ” ” ” ze Schaf“, Der Wolf im Schafspelz“, Ungeschoren davonkommen“, Sündenbock“, ” ” ” Das Schaf liegt auf Wolle, egal wie es sich wendet“, Das schwarze Schaf“, Der ” ” ” < 26 57 Ausschnitt von den Löffel- holzfenstern der Lorenz- kirche (aus der Werkstatt Albrecht Dürers). Die Fenster zeigen das Wappen der Nürnberger Patrizierfamilie Löffelholz von Kolberg. Es verdeut- licht die vielschichtige Rolle des Schafes in der Symbolik. Als Wappentier steht es für die Haltung und Zucht der Tiere in der Region. Als Teil der christlichen Ikonografie ist es Heilsbringer und steht als „Lamm Gottes“ für die Auferstehung Christi.

< 27 58

Abbildung 95

Aufbruch zur Reise durch das Stadtgebiet Schafe bieten Stadtkindern eine der seltenen Gelegen- heiten, einmal Kontakt mit Nutztieren zu haben. Faszination Schafe Der Anblick einer grasenden Herde strahlt Ruhe und Gelassenheit aus und hat besonders für die Menschen innerhalb einer hektischen Großstadtatmosphäre hohe Anziehungskraft. Wenn die Schafe von einer Weide zur anderen wandern, müssen sie Straßen und Plätze, Unterführungen und Brücken überwinden. Es ist ein Erlebnis der besonderen Art, die Herde im Morgengrauen auf ihrer Reise durch das Stadtgebiet zu begleiten. Noch schlafen die Bürger, die Sonne hat gerade erst den Horizont erhellt. Das leise gemeinsame Traben und Schnauben der Tiere in der frischen Morgenluft wirkt hier seltsam befremdlich. Aber lässt man sich auf entschleunigte Weise vertrauensvoll als Teil der Gemeinschaft auf den alten bekannten Wegen mitziehen, gleitet das Alltagsgesche- hen mit jedem Schritt weiter in die Ferne. Erreicht die Herde ihr Ziel, ergießt sie sich auf die Weide wie ein zum Stillstand kommender Lavastrom. So finden die ersten Spa- ziergänger des Tages ein Naturschauspiel vor, das wie von Zauber- hand dorthin gesetzt wurde. Als Nürnbergerin interessiere ich mich ” schon seit Langem für die Magerrasenflächen, die ich seit meiner Kindheit faszinierend finde – mitsamt der Schafe, die dort manchmal zu sehen sind.“ Pfarrerin Susanne Bammessel, St. Lorenz Nürnberg < 28 59

Abbildung 97

Abbildung 98

Abbildung 96

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Abbildung 99

Original und regional Rohwolle, Schaffelle, Lammfleisch, Lammsalami, Schafs oder auch Ziegenkäse – abseits von Massentierhaltung und ohne lange Transportwege werden von unseren lokalen Schäfern die verschiedensten regionalen Produkte erzeugt. Landschafts- pflege, Naturschutz und regionale Wirtschaftskreisläufe werden so miteinander verknüpft. Durch den Verzehr von regionalen Schafs- und auch Ziegenprodukten unterstützen Sie den Naturschutz und helfen unnötige Transporte zu vermeiden. koch tip Marinierzeit: 30 min. Zubereitungszeit: 10 min. Garzeit: 30 min. Lokal Zutaten für 4 Personen: und 1 TL Zimt, gem. Kreuzkümmel, 2 TL Chilipulver nachhaltig, 600g Lammschulter, 200g Aprikosen 2 Zwiebeln, 3 Knoblauchzehen direkt 2 EL Olivenöl, 2 EL Butter, vom Erzeuger 1 Limette, Pfeffer, Salz 2 Lorbeerblätter # Ziegenkäse # schaffelle # Schafskäse # schafwolle # Schafmilch # Filzwolle # Lammkotelett # lammgulasch # lammhaxe < 30 61 p lamm mit aprikose Zimt, Kreuzkümmel und Chilipulver mischen. Das Fleisch würfeln, in den Gewürzen wälzen und 30 min. kalt stellen. Aprikosen mit kochen- dem Wasser überbrühen und 30 min quellen lassen. Die Hälfte der Aprikosen in einem Sieb abtropfen lassen. Das Quellwasser auf 600ml auffüllen. Die Zwiebeln und den Knoblauch in grobe Stücke schneiden, zu den Aprikosen ins Wasser geben und im Mixer pürieren. In einer Pfanne Öl und Butter erhitzen und die gewürzten Fleischstücke scharf anbraten. Hitze reduzieren und die Aprikosenpaste, die restlichen ganzen Aprikosen, die Lorbeer- blätter und die in Scheiben geschnittene Limette dazugeben. Das Ragout zudecken und je nach gewünschter Konsistenz des Fleisches ca. 15-30 min. köcheln lassen. Mit Salz und Pfeffer abschmecken.

Abbildung 100

Abbildung 101

# lammgulasch # lammhaxe

< 31 62

Abbildung 102

IMPRESSUM

Herausgeber: Stadt Nürnberg Umweltamt Nürnberg

Lina-Amonstr.28, 90471 Nürnberg

Koordination: Gisa Treiber (Biodiversitätsagentur Umweltamt Stadt Nürnberg)

Text und Konzeption: Vera Boser und Gisa Treiber (Umweltamt Stadt Nürnberg), Hiltrud Gödelmann (Referat für Umwelt und Gesundheit Stadt Nürnberg)

Layout: Gerhard Illig Kommunikation

Druck: Gutenberg Druck & Medien GmbH, gedruckt auf FSC-zertifiziertem Papier

©Stadt Nürnberg

Alle Rechte vorbehalten, Nürnberg 2017

2. Auflage 2019

FOTONACHWEISE

Thomas Bachmann: Seite 27 / Chandra Moennsad Photodesign: Seite 5 oben und

Mitte; Seite 11 oben und Mitte rechts; Seite 16-17 unten; Seite 20-21 Mitte; Rückseite / Klaus Müller: Seite 13 unten / Horst Lößl: Seite 16 großes Bild; Seite 18 und 19 alle Fotos / Uschi Sondermann-Dülp: Seite 11, großes Bild; Seite 21 unten / Heidi Stafflinger: Seite 14-15 großes Bild, Seite 22 Mitte und 23 großes Bild / Stadtarchiv Nürnberg: Seite 11 unten (A 40 Nr. L-1309-F2-3) / Christine Dierenbach, Stadt Nürnberg: Seite 3 / Gisa Treiber, Umweltamt Stadt Nürnberg: alle Bilder ohne Seitenverweis / Dzmitry Yaku-

bovich, Shutterstock: Seite 9 oben

Beschlussvorlage UwA/011/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Umweltausschuss 08.02.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Altlastenfinanzierung durch die Stadt Nürnberg – Übernahme von Sanierungsmaßnahmen

an ausgewählten Standorten

Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Abstimmungsvermerk mit Ref. VII / LA

Sachverhalt (kurz):

Durch das Umweltamt wurden und werden seit knapp 40 Jahren Altlasten und Schadensfälle mit Boden- und Grundwasser bearbeitet. Insgesamt sind dies bislang rund 1.400 "Fälle" die im gesamten Stadtgebiet in Bearbeitung waren oder sind. Es handelt sich hierbei um industriell / gewerbliche Altstandorte oder Schadensfälle sowie Altdeponien. Durch die Bearbeitung wurden bereits viele Tonnen an Schadstoffen aus Boden und Grundwasser entfernt. Hierzu wurde bereits vielfach im Umweltausschuss berichtet. Mit dem nächsten Grundwasserbericht erfolgt die nächste größere Berichterstattung hierzu.

Im Hinblick auf die städtebauliche Entwicklung und die Nutzung von regenerativen Energiequellen können Grundwasserverunreinigungen investitionshemmend wirken, die Genehmigungsfähigkeit von geothermischen Anlagen oder sogar Bauvorhaben insgesamt erschweren.

Von der Behörde sind gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) die so genannten Handlungsstörer (Verursacher) oder Zustandsstörer (Grundstückseigentümer etc.) zur Sanierung von Altlasten heranzuziehen. Kann ein Zustands- oder Handlungsstörer jedoch aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen für Sanierungsmaßnahmen nicht in Anspruch genommen werden, so ist die zuständige Kreisverwaltungsbehörde in bestimmten Fällen zur Gefahrenabwehr berechtigt bzw. sogar verantwortlich. Sie kann dann die Sanierung auf Kosten der öffentlichen Hand im Wege der Ersatzvornahme veranlassen.

Für diese entsprechende Fallkonstellation in Einzelfällen – die zunehmend auftreten - werden durch das Umweltamt finanzielle Mittel benötigt, um im Bedarfsfall flexibel reagieren zu können und dabei z.B. städtebauliche Vorhaben zu befördern oder relevante Schadstoffausbreitungen zu unterbinden. Dabei sollen die jeweils erforderlichen Mittel für betroffene städtische Grundstücke aus bestehenden Ansätzen der jeweils zuständigen Dienststelle (LA, SÖR, BANOS etc.) bereitgestellt werden. Jährlich wird hier von insg. ca. 150.000.- Euro für die nächsten 10 Jahre ausgegangen.

Weiterer Finanzbedarf für Ersatzvornahmen auf Privatgrundstücken sollen gemäß Festlegung seitens Stk vorerst über einen bereits bei UwA vorhandenen Haushaltsansatz für Sachverständige und Gutachten gedeckt werden. Derzeit wird hier von einem jährlichen Mittelbedarf rund 50.000.- Euro für die nächsten 10 Jahre ausgegangen. Sofern das bei UwA hierfür zur Verfügung stehende Budget nicht ausreicht, soll das rechnerische Defizit im Rahmen der Abstimmungen mit Stk zum Jahresabschlusses durch den städtischen Gesamthaushalt ausgeglichen werden.

Durch den Einsatz von insgesamt rund 200.000 € jährlich (für vorerst 10 Jahre) soll für o.g. Fallkonstellationen ein maßgeblicher Beitrag zum Grundwasserschutz geleistet werden und im Bedarfsfall die Realisierung städtischer Vorhaben und / oder Planungen unterstützt werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 200.000 € Folgekosten 200.000 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 200.000 € davon Sachkosten 200.000 € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Fragestellungen und ihr Ergebnis haben keinerlei Auswirkungen auf Personen jeglichen Geschlechts.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. 3.BM / SÖR

Ref. I/II / Stk

Ref. VII / LA

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für städtische Altlastensanierungen an den beschriebenen Standorten mit den entsprechenden Fallkonstellationen wird grundsätzlich begrüßt und für sinnvoll erachtet.

  2. Für das weitere Vorgehen wird die Verwaltung beauftragt

a) Die finanzielle Deckung bei städtischen Grundstücken mit der jeweils zuständigen Stelle (LA, SÖR, BANOS etc.) sicherzustellen und

b) bei Grundstücken in Privatbesitz Ersatzvornahmen vorerst über einen bei UwA bestehenden Haushaltsansatz zu finanzieren. Sofern die bei UwA hierfür zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, soll das rechnerische Defizit nach enger Abstimmung mit Stk im Rahmen des Jahresabschlusses durch den städtischen Gesamthaushalt ausgeglichen werden.

Altlastenfinanzierung durch die Stadt Nürnberg – Übernahme von

Sanierungsmaßnahmen an ausgewählten Standorten

Einleitung

Durch das Umweltamt wurden und werden seit knapp 40 Jahren Altlasten und Schadensfälle mit Boden- und Grundwasser bearbeitet. Insgesamt sind dies bislang rund 1.400 "Fälle" die im gesamten Stadtgebiet in Bearbeitung waren oder sind. Es handelt sich hierbei um industriell / gewerbliche Altstandorte oder Schadensfälle sowie Altdeponien. Durch die Bearbeitung wurden bereits viele Tonnen an Schadstoffen aus Boden und Grundwasser entfernt. Hierzu wurde bereits vielfach im Umweltausschuss berichtet. Mit dem nächsten Grundwasserbericht erfolgt die nächste größere Berichterstattung hierzu.

Im Hinblick auf die städtebauliche Entwicklung und die Nutzung von regenerativen Energiequellen können Grundwasserverunreinigungen investitionshemmend wirken, die Genehmigungsfähigkeit von geothermischen Anlagen oder sogar Bauvorhaben insgesamt erschweren. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Grundwasserverunreinigungen oftmals nicht nur lokal begrenzt sind, sondern z.T. weit ausgedehnte Schadstofffahnen ausbilden und dadurch verschiedene Bauprojekte in einem größeren Umfeld beeinflussen können. Der durch die Altlastenproblematik verursachte kontaminationsbedingte Mehraufwand kann folglich in bestimmten Fällen einen limitierenden Faktor bei der Maßnahmenumsetzung darstellen.

Von der zuständigen Behörde (hier: Untere Bodenschutzbehörde im Umweltamt) sind gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) die so genannten Handlungsstörer (Verursacher) oder Zustandsstörer (Grundstückseigentümer etc.) zur Sanierung von Altlasten heranzuziehen. Grundsätzlich werden beim Vollzug der Bodenschutzgesetze die oben genannten Sanierungspflichtigen prioritär zur Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen angehalten bzw. verpflichtet. Dies geschieht in den meisten Fällen einvernehmlich, z.B. durch den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (ÖRV). Bei einzelnen Standorten erfolgt die Durchsetzung der Sanierungsmaßnahme auch auf Grundlage einer behördlichen Anordnung.

Kann ein Zustands- oder Handlungsstörer jedoch aus rechtlichen oder anderen Gründen für Sanierungsmaßnahmen nicht in Anspruch genommen werden, so ist die zuständige Kreisverwaltungsbehörde in bestimmten Fällen zur Gefahrenabwehr berechtigt bzw. sogar verantwortlich. Sie kann dann die Sanierung auf Kosten der öffentlichen Hand im Wege der Ersatzvornahme veranlassen.

Für entsprechende Fallkonstellationen in definierten Einzelfällen – die jedoch zunehmend auftreten - werden durch das Umweltamt finanzielle Mittel benötigt, um im Bedarfsfall flexibel reagieren zu können und dabei z.B. städtebauliche Vorhaben zu befördern oder erhebliche Schadstoffausbreitungen zu unterbinden. Mit der vorliegenden Vorlage wird der Beschluss zur Anmeldung der entsprechenden Haushaltsmittel begehrt.

Rechtliche Grundvoraussetzungen für die Verwendung öffentlicher Gelder

Nach Einschätzung des Rechtsamts ist die Verwendung öffentlicher Mittel für die Übernahme von Sanierungsmaßnahmen immer dann möglich, wenn die Stadt Nürnberg zur Sanierung angehalten ist und dabei die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet werden. Da gemäß § 4 BBodSchG grundsätzlich der Handlungs- bzw. Zustandsverantwortliche zur Sanierung verpflichtet ist, darf die Stadt erst dann mit öffentlichen Mitteln tätig werden, wenn die Inanspruchnahme der gem. § 4 BBodSchG Verpflichteten gescheitert ist. Andernfalls würde insbesondere der Grundsatz der Sparsamkeit verletzt werden.

Mögliche Fallkonstellationen

  1. Öffentliche Grundstücke mit relevanten Schadstofffahnen im Grundwasser

Im Stadtgebiet Nürnberg sind dem Umweltamt Standorte bekannt, bei denen über vorhandene Brunnen und Messstellen sanierungsrelevante Schadstoffkonzentrationen festgestellt wurden. Es handelt sich hierbei um öffentliche Grundstücke, wie Verkehrs- oder Grünflächen mit belasteten Schadstofffahnen im Grundwasser, bei denen die Eintragsstelle bzw. die Ursache trotz umfangreicher Recherchen und Amtsermittlungen nicht abschließend geklärt werden konnte. Es handelt sich um im Eigentum der Stadt stehende belastete Grundstücke, bei denen der Handlungsverantwortliche nicht mehr ermittelt werden kann. Über vorhandene Brunnen und Messstellen besteht an den betreffenden Standorten die Möglichkeit erhebliche Schadstoffmengen aus dem Grundwasser zu entfernen, die ansonsten weiterhin unkontrolliert abströmen würden. Durch die Verwendung von bereits existierender technischer Infrastruktur (z.B. zur Förderung von Grundwasser) kann der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gewahrt werden.

Unter Zugrundelegung dieser generellen Erwägungen wird die Verwendung öffentlicher Mittel zur Übernahme von Sanierungsmaßnahmen an den oben dargestellten Standorten aus Sicht des Rechtsamtes als unkritisch angesehen.

  1. Grundstücke mit beendeten öffentlich-rechtlichen Sanierungsverträgen und relevanten Restbelastungen

Für zahlreiche Altlasten-Grundstücke wurden in der Vergangenheit mit einem privaten Sanierungsverantwortlichen öffentlich-rechtliche Verträge abgeschlossen. Bei einigen Verträgen sind die Sanierungsziele durch eine Kostenobergrenze oder Höchstsanierungsdauer befristet. Diese Verträge wurden z.T. bereits in der Vergangenheit beendet oder laufen in den kommenden Jahren (2023-2025) aus. Auf Grundlage der aktuell vorliegenden Untersuchungsergebnisse ist absehbar, dass auch nach Beendigung des Sanierungsvertrages, trotz umfangreicher Sanierungsmaßnahmen noch relevante Restbelastungen im Untergrund verbleiben werden, die weiterhin als sanierungsrelevant einzustufen sind.

Mit Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Vertrages fällt der bisherige Sanierungsverantwortliche weg. Im nächsten Schritt sind durch die Verwaltung zunächst weitere in Frage kommende Störer zu recherchieren, die gegebenenfalls für die Fortsetzung der Sanierung in Anspruch genommen werden könnten. Sofern das Ermessen der Behörde bei der Störerauswahl auf Null reduziert ist, und somit keine anderen Sanierungspflichtigen zur Verfügung stehen, ist es aus fachlicher Sicht zielführend, die Sanierungsmaßnahme durch die Stadt Nürnberg mit der vorhandenen Sanierungsinfrastruktur im Sinne einer Abstromsicherung weiterzubetreiben (Verhinderung einer weiteren Ausbreitung in bisher unbelastete Bereiche).

Unter Beachtung der beschriebenen Vorgehensweise wird die Verwendung öffentlicher Mittel zur Übernahme von Sanierungsmaßnahmen an den oben dargestellten Standorten aus Sicht des Rechtsamtes ebenfalls als unkritisch angesehen.

  1. Sanierungsrelevante Grundstücke mit Rechtsstreitigkeiten

Im Zuge der bodenschutzrechtlichen Inanspruchnahme von Sanierungsverantwortlichen kommt es bei komplexen Fällen oftmals zu Rechtsstreitigkeiten. Im Rahmen der Verhandlungen bzgl. Art und Umfang der notwendigen Sanierungsmaßnahmen werden aufgrund der unterschiedlichen Interessenlagen oftmals kaum vereinbare Positionen vertreten, so dass z.B. der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages deutlich erschwert wird oder letztlich auch nicht zu Stande kommt. Durch die Untere Bodenschutzbehörde im Umweltamt müssen dann die erhobenen Forderungen mittels entsprechender Anordnungen geltend gemacht werden. Deren Vollzug und Durchsetzung gestalten sich insbesondere aufgrund von möglichen Klageerhebungen in der Praxis als sehr aufwendig und langwierig.

Mittels Ersatzvornahme könnte bei oben genannten Einzelfällen mit juristischen Auseinandersetzungen die erforderliche Sanierungsmaßnahme durch die Stadt Nürnberg zeitnah in die Wege geleitet werden. Voraussetzung für die Vollstreckung der Ersatzvornahme ist gemäß Stellungnahme des Rechtsamtes allerdings, dass im Vorfeld eine entsprechende Anordnung gegenüber dem Sanierungspflichtigen erlassen wurde, die entweder bestandskräftig oder sofort vollziehbar sein muss. Folglich ist der Eintritt der Bestandskraft des Bescheides zwingend abzuwarten. Zwischenzeitliche Klageerhebungen würden die Möglichkeit der Ersatzvornahme versperren. In Bezug auf den Sofortvollzug, der eine rasche Sanierung grundsätzlich ermöglichen könnte, muss der Sachverhalt in der Anordnung gesondert begründet werden.

Kosten- und Zeitrahmen

Die finanzielle Größenordnung für die vorgesehenen Maßnahmen liegt auf Grundlage vorliegender Kostenschätzungen aus vergleichbaren Projekten und Erfahrungswerten sowie unter Berücksichtigung von zukünftigen Kostensteigerungen bei ca. 200.000 € jährlich. Die Maßnahmen sind vorerst für einen Zeitraum von 10 Jahren vorgesehen und sollen in Abhängigkeit der Ergebnisse verlängert werden. Derzeit wird davon ausgegangen, dass ca. 150.000.- Euro jährlich für die unter 1. genannten Flächen im öffentlichen Eigentum aufzuwenden sind. Beispielhaft ist die Abstimmung mit LA beigefügt (siehe Anlage).

Finanzierungsmöglichkeiten

Förderprogramme für die Altlastensanierung mit öffentlichen Mitteln werden über die Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB), den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und nach Art. 7 Abs. 4 Finanzausgleichsgesetz (FAG) angeboten.

EFRE-Mittel sind jedoch an Flächenrecycling-Maßnahmen gekoppelt. Das EFRE- Finanzierungsinstrument kommt für die vorgesehenen Standorte (s.o.) nicht in Frage, weil sich aktuell kein konkreter Bezug zum Flächenrecycling ableiten lässt. Die maßgeblichen Standorte haben entweder bereits eine Nutzungsänderung erfahren oder verbleiben auf absehbare Zeit ein Gewerbe-/Industriestandort.

Bei der Anwendung von Art. 7, Abs. 4 FAG ist zu beachten, dass nur Kosten durch den Freistaat Bayern erstattungsfähig sind, soweit sie den Betrag von zwei Euro pro Einwohner und Jahr übersteigen. Für die Stadt Nürnberg mit einer überschlägigen Einwohnerzahl von derzeit rund 541.000 Einwohnern wären folglich erst Kosten größer 1.080.000 € / pro Jahr erstattungsfähig.

Für die Sanierung o.g. Standorte ist grundsätzlich eine Beteiligung der GAB (Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern) möglich, wenn die Kreisverwaltungsbehörde diese Maßnahmen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen gegenüber einem Verpflichteten nicht oder nicht auf dessen Kosten durchsetzen kann. Hierfür ist ein festgelegter Abstimmungsprozess und Verfahrensablauf mit der GAB vorgesehen. Im Regelfall trägt die GAB 75 % der anfallenden Sanierungskosten, die restlichen 25 % sind von der Kreisverwaltungsbehörde aus eigenen Haushaltsmitteln aufzubringen.

Zusammenfassung

 Grundsätzlich muss beim Vollzug der Bodenschutzgesetze die Prämisse gelten, dass prioritär die Handlungs- bzw. Zustandsstörer zur Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen angehalten bzw. verpflichtet werden.

 Für die in der Praxis allerdings durchaus häufiger auftretenden Fälle, in welchen dies nicht oder nur sehr unzureichend möglich ist, soll die Möglichkeit geschaffen werden, Sanierungsmaßnahmen in entsprechenden Konstellationen auch durch die Stadt

Nürnberg zu initiieren und umzusetzen. Hierfür werden entsprechende Mittel zur Umsetzung benötigt.

 Öffentliche Fördermöglichkeiten stehen nur für ausgewählte Fälle (s.o.) und nicht mit vollständiger Kostendeckung zur Verfügung. Grundsätzlich ist zumindest eine teilweise Vorfinanzierung durch die Stadt Nürnberg erforderlich.

 Durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln in einer Größenordnung von rund 200.000 € jährlich soll für o.g. Fallkonstellationen ein maßgeblicher Beitrag zum Grundwasserschutz geleistet werden und im Bedarfsfall die Realisierung städtischer Vorhaben und / oder städtebaulicher Planungen unterstützt werden. Dabei sollen 150.000.- Euro aus bereits vorhandenen Ansätzen der Dienststellen eingesetzt werden, denen die Grundstücke jeweils vermögensmäßig zugeordnet sind.

 Weitere Gelder in Höhe von jährlich rund 50.000 € sollen für Ersatzvornahmen auf Privatgrundstücken vorerst über einen bereits bei UwA vorhandenen Haushaltsansatz für Sachverständige und Gutachten gedeckt werden. Sofern das bei UwA hierfür zur Verfügung stehende Budget nicht ausreicht, soll das rechnerische Defizit nach Abstimmung mit Stk im Rahmen des Jahresabschlusses durch den städtischen Gesamthaushalt ausgeglichen werden. Die rechtlichen Möglichkeiten zur Refinanzierung werden im Nachgang ausgeschöpft.

Altlastenfinanzierung durch die Stadt Nürnberg – Übernahme von

Sanierungsmaßnahmen an ausgewählten Standorten

hier: Abstimmung mit LA zur Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen auf städtischen Grundstücken, die LA vermögensmäßig zugeordnet sind

I. Sachverhalt

  1. Einleitung

Im Frühjahr 2023 soll das Thema: „Altlastenfinanzierung durch die Stadt Nürnberg – Übernahme von Sanierungsmaßnahmen an ausgewählten Standorten“ behandelt werden. Mit der Ausschussvorlage soll die politische Zustimmung für die Durchführung von Altlastensanierungen in Ersatzvornahme durch die Stadt Nürnberg eingeholt werden.

Im ersten Schritt wurde die juristische Abstimmung mit RA (Frau Brunner) durchgeführt. Die Anforderungen von RA wurden in der aktuellen Entwurfsfassung der Ausschussvorlage berücksichtigt und eingearbeitet (siehe Anlage).

Im nächsten Schritt soll vorab die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen stadtintern soweit möglich abgeklärt werden, bevor die finale Textvorlage im Umweltausschuss eingereicht wird.

Bei einer der vorgeschlagenen Standortkategorien handelt es sich um öffentliche / städtische Grundstücke, für die aus bodenschutz- und wasserrechtlicher Sicht weiterer Handlungs- bzw. Sanierungsbedarf festgestellt wurde.

Für städtische Grundstücke, die LA nach AFB Ziffer 5.2.2 (2) vermögensmäßig zugeordnet sind, soll die Finanzierung mit bei LA bereitgestellten Haushaltsmitteln für Altlastensanierungen unter Berücksichtigung ggf. höher priorisierter LA-Projekte gewährleistet werden. UwA ist im Gegenzug dazu bereit, bei der Abwicklung fachlich und operativ zu unterstützen.

Für die beiden anderen Standortkategorien (Grundstücke mit auslaufenden öffentlichrechtlichen Verträgen und Grundstücke mit Rechtsstreitigkeiten) sollen nach Rücksprache mit StK andere Finanzierungsmöglichkeiten geprüft werden.

  1. Projektsteuerung und Koordination

Schritt 1: Abstimmungen UwA, WWA und LA zur Festlegung des Maßnahmenumfangs und Beplanung der vorhandenen oder künftig zu planenden Haushaltsmittel unter Berücksichtigung höher priorisierter LA-Projekte

Schritt 2: Grobkostenschätzung durch UwA für Untersuchungen, die im folgenden Kalenderjahr vorgesehen sind (rechtzeitig vor Anmeldung von Haushaltsmitteln)

Schritt 3: Weiterleitung der Kostenermittlung an LA zur Finanzplanung (bis Ende des 1. Quartals)

Schritt 4: Ausschreibung / Vergabe von Altlastenuntersuchungen und Sanierungsplanungen durch UwA in Abstimmung mit LA (nach erfolgter Bereitstellung von Haushaltsmitteln)

Schritt 5: Einschaltung eines externen Gutachterbüros zur Projektsteuerung

Schritt 6: Informationsweitergabe an ggf. betroffene Mieter/Pächter durch LA

Schritt 7: Koordination der Arbeiten durch UwA zusammen mit Gutachterbüro

Schritt 8: Rechnungsprüfung durch UwA zusammen mit Gutachterbüro

Schritt 9: Finanzierung der Maßnahmen durch LA

  1. Geplante städtische Altlasten-Standorte

a) Karlsruher Straße, Gemarkung Gibitzenhof, Flurnummer 116/1 (SÖR)

 Rückgebauter Notwasserbrunnen (2021)  zwei neue Grundwassermessstellen errichtet (2021)  stark erhöhte LHKW-Belastungen (Schadstofffahne)  Grundwassersanierung erforderlich

b) Glockenhofstraße (16-18), Gemarkung St. Peter, Flurnummer 38/2 (SÖR)

 Zuletzt Amtsermittlung (2018)  Grundwassermessstellen in der Glockenhoftraße vorhanden  stark erhöhte LHKW-Belastungen (Schadstofffahne)  Grundwassersanierung erforderlich

c) Dianastraße (92), Gemarkung Gibitzenhof, Flurnummer 349 (SÖR)

 Amtsermittlung (2021)  Historische Recherche (2022)  Bereich Frankenschnellweg-Böschung – ehem. Fasslager (KVF3) – Biotop  Altlastenverdacht – orientierende Erkundung erforderlich

d) Tiroler Straße / Ingolstädter Straße, Gemarkung Gibitzenhof, Flurnummer 509/16 (LA)

 Teilfläche der ehem. Südkaserne – Tankstellenschaden  neue Tramlinie Richtung Lichtenreuth /Technische Universität  4-wöchiger Pumpversuch (2022) – erhebliche Restbelastungen  Grundwassersanierung erforderlich (bereits in Abstimmung mit LA/3)

e) Rehlinger Straße, Gemarkung Reichelsdorf, Flurnummern 146/2, 154 (LA)

 Ehem. Firma Durbanol  Zuletzt Detailerkundung (2018)  PAK-Starkbelastungen Baufirma Schwab und im Grundwasserabstrom Richtung Biotop  Grundwassersanierung erforderlich (bereits in Abstimmung mit LA/3)

Bei den o.g Standorten a und b (Karlsruher Straße, Glockenhofstraße) handelt es sich um städtische Grundstücke mit hochbelasteten Schadstofffahnen. Für Standort c (Dianastraße) ist der Altlastenverdacht durch weitere Erkundungen zu klären und die Standorte d und e (Tiroler Straße, Rehlinger Straße) sind als langjährige Altlastenschadensfälle bekannt.

Für die Standorte a bis c sollen entsprechende Abstimmungsvereinbarungen mit der jeweiligen vermögensverwaltenden städtischen Einheit geschlossen werden. Für die Standorte d und e stellt LA die Finanzierung in der Größenordnung, wie in dieser Vereinbarung nachfolgend beschrieben, in seine Planungen mit ein.

In Abhängigkeit weiterer Untersuchungen und neuer Erkenntnisse können in Abstimmung mit LA im Rahmen der Planungsgespräche noch zusätzliche Grundstücke hinzukommen. Die oben aufgeführten Fälle d und e sollen aber vorerst bevorzugt bearbeitet werden.

  1. Kostenrahmen (Beträge inkl. MwSt)

Im Vorfeld einer Sanierungsmaßnahme sind umfassende Planungsleistungen zu erbringen (hier: Sanierungsplanung). Die Kosten für die Sanierungsplanung (inkl. Bauüberwachung) können bei einem Standort mit mittlerer Komplexität rund 50.000 € betragen.

Es ist anschließend zu berücksichtigen, dass zu Beginn einer Sanierungsmaßnahme höhere (einmalige) Investitionskosten für die Herstellung der Sanierungstechnik (Reinigungsanlage mit Filtereinheiten, Leitungen, Stromanschluss, Brunnen etc.) anfallen, die je nach Schwierigkeit bei ca. 30.000 – 60.000 € je Standort liegen können.

Laufende Kosten für Betrieb, Wartung und Unterhalt der Sanierungsinfrastruktur betragen nach den Erfahrungen von UwA/2 für einen Schadensfall ca. 20.000 € im Jahr.

Für die fachgutachterliche Begleitung, chemische Analytik und Dokumentation sind ca. 5.000 € bis 10.000 € jährlich einzuplanen

Beispielrechnung Sanierungsplanung für einen Schadensfall mittlerer Komplexität

(in Anlehnung an Leistungsphasen 1-9 HOAI)

Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung (Sanierungsplan gem. § 13 BBodSchG) 20.000,00 €

Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe 10.000,00 €

Bauoberleitung, Bauüberwachung, Dokumentation 20.000,00 €

50.000,00 €

Beispielrechnung für einen Schadensfall (1. Betriebsjahr)

Vorbereitende Arbeiten, evtl. Brunnenbohrung, Erdarbeiten, Aufstellen Reinigungsanlage, Pumpeneinbau, Stromanschluss 27.000,00 €

Miete und Betrieb Filterwechsel, für 12 Monate 25.000,00 €

Probenahme und Analytik 3.000,00 €

Fachgutachterliche Begleitung, 12 Monate 3.000,00 €

Dokumentation, Jahresbericht 2.000,00 €

60.000,00 €

Beispielrechnung für einen Schadensfall (2-5. Betriebsjahr, laufender Betrieb)

Miete, Betrieb, Wartung Filterwechsel, für 12 Monate 20.000,00 €

Probenahme und Analytik (monatlich) 1.500,00 €

Fachgutachterliche Begleitung, 12 Monate 2.000,00 €

Dokumentation, Jahresbericht 1.500,00 €

25.000,00 €

In der Planungsphase (Sanierungsvorbereitung) kann mit jährlichen Kosten von rund

100.000 € bis 150.000 € gerechnet werden (Annahme 3 Standorte in Bearbeitung und

unterschiedlicher Fortschritt der Planung)

In der Umsetzungsphase können die Kosten zwischen ca. 150.000 € und 200.000 € jährlich liegen (Annahme 2 Standorte in Umsetzung, 2 Standorte in der Planungsphase).

Die finanzielle Größenordnung bei einer Bearbeitung von gleichzeitig fünf Sanierungsstandorten im laufenden Betrieb beträgt erfahrungsgemäß mittelfristig bei rund 100.000 € bis 130.000 € jährlich (Annahme 5 Standorte in Betrieb, Kosten für Miete, Unterhalt, Gutachter)

Auf Grundlage der oben dargestellten Kostenschätzung kann ab Start des Projektes mit durchschnittlichen, jährlichen Kosten in Höhe von ca. 150.000 € für Altlastensanierungen kalkuliert werden.

II. UwA/L Herr Dr. Köppel

III. LA/L Herr Fleischmann

IV. LA/3 Herr Rupprecht

Am 14.12.2022 UwA/2 Im Auftrag

Alexander Heinel (14560)

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