Haushaltssperre

← Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses (31.01.2023)

Sitzung gesamt - Öffentlich Stand: 25.01.2023

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Marcus König Personal- und Organisationsausschuss Soziales & Gesundheit Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Personal- und

Organisationsausschusses

31.01.2023

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Nachreichung Ö 3 Vorlagendokumente * TOP Ö 1 Übernahme von Auszubildenden bzw. Nachwuchskräften Sitzungsvorlage PA/012/2023 4 Bericht PA/012/2023 7

Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg

An die Mitglieder des Personal- und Organisationsausschusses

E-Mail: obm@stadt.nuernberg.de

Internet: www.nuernberg.de

Datum: 24.01.2023

NACHREICHUNG

ZUR SITZUNG

DES PERSONAL- UND ORGANISATIONSAUSSCHUSSES AM 31.01.2023

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

im Nachgang zur bereits zugestellten Einladung/Tagesordnung übermittle ich die Unterlagen zu

Öffentliche Sitzung

1. Übernahme von Auszubildenden bzw. Nachwuchskräften Beschluss

Riedel, Harald

Mit freundlichen Grüßen

Abbildung 1

Marcus König Oberbürgermeister

ÖÖ 11

Beschlussvorlage PA/012/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Personal- und Organisationsausschuss 31.01.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Übernahme von Auszubildenden bzw. Nachwuchskräften

Anlagen: Bericht

Sachverhalt (kurz):

Die Klärung des Abschlusses zusätzlicher über den konkreten Bedarf hinausgehender Ausbildungsverträge sowie die Schaffung der notwendigen Instrumente zur Verbuchung nach erfolgreich absolvierter Ausbildung, sollte keine qualifizierte Planstelle zur Verfügung stehen, wurde mit den mit den ausbildenden Dienststellen sowie der Gesamtjugendauszubildendenvertretung und dem Gesamtpersonalrat erörtert. Im Ergebnis wird ein modifizierter Beschlussvorschlag eingebracht.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 937.000 € Folgekosten 937.000 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 937.000 € davon Personalkosten 937.000 € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage PA/012/2023

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Ausbildungensangebote der Stadt Nürnberg stehen allen Geschlechtern offen. Im gewerblich-technischen Bereich finden sich in der Regel etwas mehr männliche Personen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage PA/012/2023

Beschlussvorschlag:

Der Beschluss vom 11.05.2021 zur unbefristeten Übernahme von Auszubildenden wird modifiziert.

Für die Ausbildung und Übernahme von Pflegefachkräften, Erzieherinnen und Erzieher (praxisintegrierte Ausbildung) und Verwaltungsauszubildenden gilt der Beschluss vom 11.05.2021 zur unbefristeten Übernahme nach erfolgreicher Ausbildung und persönlicher Eignung unverändert fort.

Ab dem Einstellungsjahrgang 2024 (Beginn 01.09.2024) werden Auszubildende im gewerblichtechnischen Bereich sowie Notfallsanitäterinnen und -sanitäter, die nicht unbefristet übernommen werden können, nach erfolgreicher Ausbildung und persönlicher Eignung für ein Jahr befristet beschäftigt.

Die notwendigen Mittel im Stellenplan Teil B werden ab dem Jahr 2027 bereitgestellt.

ÖÖ 11

Beilage zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 31.01.2023

Übernahme von Auszubildenden bzw. Nachwuchskräften

I. Bericht

In der Sitzung des POA vom 21.06.2022 wurde die Verwaltung beauftragt in weitere Abstimmungen mit den beteiligten Ausbildungseinheiten, insbesondere im gewerblich-technischen Bereich zu gehen. Zielsetzung war die Klärung des Abschlusses zusätzlicher über den konkreten Bedarf hinausgehender Ausbildungsverträge sowie die Schaffung der notwendigen Instrumente zur Verbuchung nach erfolgreich absolvierter Ausbildung, sollte keine qualifizierte Planstelle zur Verfügung stehen.

Zwar erscheint eine angemessene Ausweitung der Ausbildungszahlen über den konkreten bzw. planbaren Bedarf hinaus zur Absicherung des zukünftigen Fachkräftebedarfs (z. B. bei Ausbildungsabbruch, Nichtbestehen oder Nichtannahme eines Beschäftigungsangebots) und im Sinne einer Kontinuität eines Ausbildungsangebots insbesondere in Anbetracht der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt für Fachkräfte sinnvoll. Hierfür sind jedoch haushaltsrechtskonforme Lösungen notwendig. Der Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags setzt regelmäßig eine besetzbare Planstelle im Stellenplan voraus (§ 6 Abs. 1 KommHV). Sollte zum Zeitpunkt der Übernahmeanforderung noch keine Planstelle im Stellenplan Teil A zur Verfügung stehen, wäre eine Übergangslösung über das bereits vorhandene Instrument der (befristeten) „Beschäftigung nach Ausbildung über Bedarf“ (Planstellen- Nrn. xxx.97xx, Produkt 111233) und über eine Verlängerung der Verbuchungsmöglichkeit von bis zu einem Jahr möglich. Sollte dann immer noch keine freie qualifizierte Planstelle im Stellenplan Teil A zur Verfügung stehen, müsste zukünftig eine Anrechnung auf eine andere freie Planstelle der ausbildenden Dienststelle bzw. des Eigenbetriebs erfolgen.

Dieser Ansatz wurde mit den ausbildenden Dienststellen und Eigenbetrieben diskutiert. Die große Mehrheit der ausbildenden Bereiche sieht leider keine Möglichkeit diesen Ansatz umzusetzen. Wesentliche Gegenargumente sind:

  1. Das durch die Übernahme von über Bedarf ausgebildeten Kräften Überkapazitäten entstehen können, da die Zahl der in den verschiedenen Ausbildungsberufen zu besetzenden Stellen im gewerblich-technischen Bereich deutlich geringer ist als in anderen Bereichen der Stadt. 2. Die (zeitweilige) Anrechnung von selbst ausgebildeten Kräften auf gerade verfügbaren freien Planstellen, die Besetzung dieser Planstellen mit dem eigentlich benötigten Fachpersonal verzögert. Die Dauer der Anrechnung ist dabei nicht kalkulierbar. 3. Der fachfremde Einsatz von selbst ausgebildeten Kräften in anderen Aufgabenbereichen (z. B. als Hilfskraft oder in Tätigkeiten, die nicht unmittelbar dem spezifischen Ausbildungsprofil entsprechen – z. B. als Hausmeister) häufig nicht möglich und/oder von den betroffenen Personen nicht erwünscht sein wird. Zudem wird befürchtet, dass mit jedem neuen Ausbildungsjahrgang weitere fachfremde Anrechnungen hinzukommen, wenn zwischenzeitlich nicht genügend geeignete Stellen zu besetzen sind. Eine kurzfristige Nachsteuerung im Hinblick auf die tatsächliche Bedarfslage ist kaum möglich, da die Verpflichtung zur Übernahme bereits mit Abschluss des Ausbildungsvertrags eingegangen wird. 4. Es wurde zusätzlich problematisiert, dass selbst die planbare Fluktuation über die Ruhestandseintritte nicht unmittelbar geeignet ist, um die Anzahl der benötigten Nachwuchskräfte

A 120.171 - 2 -

sicher daraus abzuleiten. Durch veränderte fachliche Anforderungen und technische Entwicklungen ergeben sich im Laufe der Zeit auch Veränderungen im Hinblick auf die fachlichen Schwerpunkte, die nicht immer rechtzeitig im Voraus absehbar sind. 5. Des Weiteren sind Berufsanfänger und -anfängerinnen nicht auf allen Stellen im Fachbereich einsetzbar.

Aufgrund dieser Unsicherheiten werden trotz der bekannten langfristigen Entwicklungen auf dem Fachkräftemarkt aktuell keine nennenswerten Möglichkeiten gesehen, die Ausbildung von gewerblich-technischen Fachkräften über den planbaren Bedarf hinaus auszudehnen, soweit dies mit einer Übernahmegarantie verknüpft ist. Zwar werden die Dienststellen und Eigenbetriebe bei der langfristigen Planung durch die strategische Personalplanung unterstützt, so dass wesentliche Entwicklungen im Hinblick auf bestimmte Gruppen von Fachkräften (Jobfamilien) dargestellt werden können und entsprechende Schlüsse auf zukünftige Ausbildungsbedarfe gezogen werden können. In diesem Zusammenhang ist aber anzumerken, dass eine stellenscharfe Betrachtung über einen langen Planungshorizont nicht möglich ist. Auf die Notwendigkeit einer Modifizierung des Beschlusses wurde neben den Gesprächen der letzten Wochen auch in den zurückliegenden strategischen Planungsgesprächen von den Dienststellen und Eigenbetrieben hingewiesen, die im gewerblich-technischen Bereiche engagiert sind.

Die angekündigten und im November 2022 beschlossenen Sparmaßnahmen zur Haushaltskonsolidierung haben darüber hinaus die Geschäftsgrundlage für den Beschluss zur unbefristeten Übernahme aus dem Mai 2021 nachhaltig verändert. Das wurde sehr deutlich von den Dienststellen/Eigenbetrieben kommuniziert.

Zusammenfassend haben die Vertreter und Vertreterinnen der ausbildenden gewerblichtechnischen Dienststellen/Eigenbetriebe darauf hingewiesen, dass die aktuelle Beschlusslage zur Absicherung des Fachkräftebedarfs modifiziert werden müsste, um eine Ausbildung über den planbaren Bedarf hinaus bzw. im bisherigen Umfang zu ermöglichen. Grundsätzlich wird dies im Hinblick auf die Ausbildungswünsche junger Bewerberinnen und Bewerber, die Deckung zusätzlicher Bedarfe und im Hinblick auf die effiziente und fachgerechte Durchführung der Ausbildung für sinnvoll erachtet.

Anders sieht es in den großen Ausbildungs- und Beschäftigungsbereichen für Pflege, Erziehung und Verwaltung aus. In diesen Ausbildungsbereichen ist der Bedarf an Nachwuchskräften regelmäßig höher als die Zahl der ausgebildeten Fachkräfte bzw. die zur Verfügung stehenden Ausbildungskapazitäten. Im Gegensatz zu den kleinteiligen gewerblich-technischen Fachbereichen ist der Beschluss für die Übernahmegarantie in der Pflege, im Erziehungsdienst und der Verwaltung daher gut umsetzbar.

Die gewonnenen Erkenntnisse aus den Gesprächen wurden im Dezember 2022 und Anfang Januar 2023 mit der GJAV und dem GPR besprochen. Die Interessensvertretung hält den Beschluss aus dem Mai 2021 nach wie vor für grundsätzlich richtig und steht weiterhin zu den Ausführungen in der seinerzeit vorgelegten Stellungnahme. Entscheidend für die GJAV und den GPR ist, dass eine Reduzierung der Ausbildungszahlen im gewerblich-technischen Bereich nicht beabsichtigt war und auch nicht erwünscht ist. Darüber hinaus ist für die Interessensvertretung bedeutend, dass die beschlossenen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im November 2022 die Geschäftsgrundlage des Beschlusses aus 2021 nachhaltig verändert haben, weshalb sie aktuell die Notwendigkeit eines Kompromisses in Form eines modifizierten Beschlussvorschlags nachvollziehen können.

Der modifizierte Vorschlag sieht vor für die Auszubildenden in der Pflege, für die Auszubildenden im Beruf der Erzieher*innen sowie für die Verwaltungsauszubildenden an der Beschlussfassung vom 11.05.2021 festzuhalten. Gleichzeitig soll den Auszubildenden im ge-

werblich-technischen Bereich und den Notfallsanitäterinnen und -sanitätern, die nicht unbefristet übernommen werden können, bei persönlicher Eignung und erfolgreich abgeschlossener Ausbildung künftig ein befristetes Arbeitsverhältnis von zwölf Monaten angeboten werden.

Mit dem Vorschlag ist die Erwartung verbunden, dass sich die Ausbildungsplatzzahlen im gewerblich-technischen Bereich wieder dem Niveau der Vorjahre annähern (Durchschnitt 30,5 Einstellungen pro Jahr für den Zeitraum 2017 - 2022).

gewerbliche Ausbildung Einstellungen Vorjahre 2017 2018 2019 2020 2021 2022
22 26 27 36 35 37

Für den Vorschlag müssen die Personalkosten für das bisherige Instrument der „Beschäftigung nach Ausbildung über Bedarf“ (Produkt 111233) ab 2027 erhöht werden. In Abstimmung mit Stk ergibt sich aktuell ein maximaler Mehraufwand für das zusätzliche halbe Jahr von 937.000 Euro pro Jahr (Berechnung aufgrund der Durchschnittspersonalkosten 2023 der Entgeltgruppe 5 TVöD). Erfahrungsgemäß ist mit geringeren Ausgaben zu rechnen, da diese Verbuchungsmöglichkeiten auch in der Vergangenheit nie maximal ausgeschöpft werden mussten. Die Mittel wären erstmalig anteilig im Jahr 2027 erforderlich, da dann der Ausbildungsjahrgang 2024 soweit es sich um dreijährige Ausbildungsgänge handelt im Sommer 2027 zur Abschlussprüfung antritt. Mit dem Jahr 2028 wäre der rechnerische Maximalbetrag erstmalig einzuplanen.

Beschlussvorschlag

Der Beschluss vom 11.05.2021 zur unbefristeten Übernahme von Auszubildenden wird modifiziert.

Für die Ausbildung und Übernahme von Pflegefachkräften, Erzieherinnen und Erzieher (praxisintegrierte Ausbildung) und Verwaltungsauszubildenden gilt der Beschluss vom 11.05.2021 zur unbefristeten Übernahme nach erfolgreicher Ausbildung und persönlicher Eignung unverändert fort.

Ab dem Einstellungsjahrgang 2024 (Beginn 01.09.2024) werden Auszubildende im gewerblich-technischen Bereich sowie Notfallsanitäterinnen und -sanitäter, die nicht unbefristet übernommen werden können, nach erfolgreicher Ausbildung und persönlicher Eignung für ein Jahr befristet beschäftigt.

Die notwendigen Mittel im Stellenplan Teil B werden ab dem Jahr 2027 bereitgestellt.

III. Herrn Ref. I/II

IV. a) GPR b) GJAV

V. PA

VI. Ref. I/II / POA

Nürnberg, 12.01.2023 Personalamt

(14141)

Abdruck je an: BgA Stk DiP

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