Beschlussvorlage H/002/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Bau- und Vergabeausschuss 26.01.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Muggenhofer Straße 120
Haus für Kinder
Sanierung Wasserschaden EG und 1. OG
hier: Objektplan
Anlagen: Entscheidungsvorlage Anlage 1_Lageplan Anlage 2_Grundrisse, Schnitt Anlage 3_Planungs- und Kostendatenblatt
Sachverhalt (kurz):
Bei dem Objekt Muggenhofer Straße 120 handelt es sich um ein Haus für Kinder. Das Gebäude wurde im Rahmen des Ausbauprogramms Kita 2013 durch die WBG-Kommunal errichtet und bietet im Erdgeschoss Platz für 48 Krippenkinder und im Obergeschoss Platz für 50 Kindergartenkinder.
Aufgrund eines Schadens am Fettabscheider ist innerhalb eines unbekannten Zeitraums Wasser über eine Fuge in den Fußbodenaufbau eingedrungen und hat sich im gesamten EG (~700 m²) auf Ebene der Dämmung verteilt. Im Erdgeschoss sind ein Rückbau bis auf die Rohdecke und eine Bautrocknung erforderlich. Hierfür ist eine Demontage aller Einbaumöbel und aller technischer Einrichtungen notwendig.
Desweiteren wurde im Technikraum (EG) entlang einer Entwässerungsfallleitung Wasseraustritt festgestellt. Eine Leckageortung hat ergeben, dass das Werkraumbecken im Obergeschoss die Schadensursache darstellt. Die Schadensbehebung erfolgt in den vier betroffenen Räumen im Obergeschoss nahezu analog zum Erdgeschoss.
Während der Sanierungsarbeiten wird die gesamte Einrichtung in einer angemieteten Containeranlage untergebracht. Es wird von einer Mietdauer von 24 Monaten ausgegangen. Die Mietkosten müssen im Rahmen der Maßnahme finanziert werden. Dem Bau- und Vergabeausschuss wird der Objektplan für die Notmaßnahme zur Entscheidung vorgelegt. Schadensersatzforderungen werden zur Zeit geprüft.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt in Abstimmung mit StK/1 aus dem Nottopf C1117200001B.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 1.677.255 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 1.677.255 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Vergabe erfolgt unter Beachtung vergaberechtlicher Grundsätze. Es sind keine Auswirkungen auf Chancengleichheit und bestimmte Personengruppen zu erwarten sind.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
ZD/1
StK/1
Beschlussvorschlag:
Der Bau-und Vergabeausschuss genehmigt den Objektplan zur Durchführung der Sanierung Wasserschaden EG und 1. OG im Haus für Kinder in der Muggenhofer Straße 120.
Nach der vorliegenden Kostenberechnung betragen die voraussichtlichen Gesamtkosten brutto 1.677.255,30 Euro.
Die Finanzierung erfolgt nach Abstimmung mit Stk/1 in 2023 aus dem Nottopf.