Beschlussvorlage SUN/060/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Stadtentwässerung und 26.01.2023 öffentlich Beschluss
Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Betreff:
Unterhaltsmaßnahmen im Kanalbau
Anhebung der zulässigen Einzelabrufgrenzen
Anlagen: Beschluss WerkA/SUN vom 23.03.2010 Vermerk "Kosten der Unterhaltsmaßnahmen"
Sachverhalt (kurz): Bauliche Unterhaltsmaßnahmen am Nürnberger Kanalisationsnetz und seinen Sonderbauwerken werden von SUN mit Jahresrahmenverträgen durchgeführt.
Für die Abwicklungen einzelner Baumaßnahmen aus den Rahmenverträgen besteht eine Höchstabrufgrenze. Diese liegt gemäß Beschluss WerkA/SUN vom 23.03.2010 bei maximal 125.000 Euro für die „haltungsweise Kanalauswechslung“ und gemäß Nr. 6.2.1 b) der geltenden Vergaberichtlinie der Stadt bei maximal 30.000 Euro für die „punktuelle Kanalauswechslung“ und „Unterhaltsarbeiten an den Sonderbauwerken“.
Aufgrund der allgemeinen Baupreissteigerungen in den letzten Jahren werden die kurzfristigen Handlungsmöglichkeiten bei Einhaltung der Höchstabrufgrenzen zunehmend eingeschränkt. Die Abrufgrenzen sollen daher angehoben werden.
Seitens RA/3-VMN und Rpr bestehen keine Einwände.
Die Verteilung der neuen Höchstabrufgrenzen ist im Beschlusstext aufgeführt
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Technisches Vorhaben der Abwasserableitung - ohne Auswirkungen auf unterschiedliche Personengruppen. Durch die Maßnahme sind keine Diversity- Aspekte betroffen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
RA/3-VMN
Rpr
Beschlussvorschlag: Der Werkausschuss/SUN beschließt die Anhebung der Einzelabrufgrenzen für bauliche Unterhaltsmaßnahmen
bei „haltungsweisen Kanalauswechslungen“ bis maximal 250.000 Euro und
bei „punktuellen Kanalauswechslungen“ und „Unterhaltsarbeiten an den Sonderbauwerken“ bis maximal 50.000 Euro
als Ausnahmeregelung von der VBRL.