Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 2 Vorlagendokumente TOP Ö 6 Klärwerk 1, Erweiterung der BHKW-Anlagen (BHKW 5) Sitzungsvorlage SUN/061/2022 3 Erläuterungsbericht SUN/061/2022 6 TOP Ö 7 Unterhaltsmaßnahmen im Kanalbau Sitzungsvorlage SUN/060/2022 15 Beschluss WerkA/SUN vom 23.03.2010 SUN/060/2022 19 Vermerk "Kosten der Unterhaltsmaßnahmen" SUN/060/2022 20 TOP Ö 8 Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (StadtentwässerungUmweltanalytikBetriebsS – SUNBS) Sitzungsvorlage SUN/059/2022 27 Synopse SUN/059/2022 30 Entwurf der Änderungssatzung SUN/059/2022 32
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Werkausschusses Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Sitzungszeit
Donnerstag, 26.01.2023, 10:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
6. Klärwerk 1, Erweiterung der BHKW-Anlagen (BHKW 5) Beschluss
Objektplan SUN/061/2022
Walthelm, Britta
7. Unterhaltsmaßnahmen im Kanalbau Beschluss
Anhebung der zulässigen Einzelabrufgrenzen SUN/060/2022
Walthelm, Britta
8. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für Stadtentwässerung Gutachten
und Umweltanalytik Nürnberg SUN/059/2022
(StadtentwässerungUmweltanalytikBetriebsS – SUNBS)
Walthelm, Britta
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 15.12.2022,
öffentlicher Teil
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Stadtentwässerung und 26.01.2023 öffentlich Beschluss
Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Betreff:
Klärwerk 1, Erweiterung der BHKW-Anlagen (BHKW 5)
Objektplan
Anlagen: Erläuterungsbericht
Sachverhalt (kurz): Im Klärwerk 1 sind derzeit 4 Blockheizkraftwerke (BHKW) im Einsatz. Die Anlagen werden zur Eigenversorgung mit Strom und Wärme genutzt. Durch den vermehrten Anfall von Klärgas, verbunden mit begrenzter Speicherkapazität, kann das anfallende Gas nicht komplett verarbeitet werdenund muss deshalb abgefackelt werden. Zur Verbesserung der Energiebilanz, Erfüllung von Umweltschutzauflagen und als Maßnahme zur Bekämpfung der Energiekrise ist es erforderlich, ein weiteres BHKW zu installieren.
Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf 3.850.000 Euro. Der Abschluss der Maßnahme ist bis März 2025 geplant.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 3.850.000 € Folgekosten 471.700 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 3.850.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Technisches Vorhaben der Abwasserreinigung - ohne Auswirkungen auf unterschiedliche Personengruppen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag: Der Werkausschuss/SUN beschließt den Objektplan für die Maßnahme „Erweiterung der BHKW- Anlagen (BHKW 5)“ vom 12.12.2022.
Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf 3.850.000 Euro. Die anfallenden Folgekosten betragen rund 471.700 Euro/Jahr.
Objektplan
1. Sachverhalt und geplantes Vorgehen
Begründung der Maßnahme
Im Klärwerk 1 der Stadt Nürnberg sind aktuell vier Blockheizkraftwerke (BHKW) im Einsatz und verarbeiten das Klärgas zu Strom und Wärme. Der gewonnene Strom sowie die gewonnene Wärme werden zur Deckung des Eigenbedarfs verwendet.
Die Auslastung der vorhandenen BHKW hat in den letzten Jahren bereits an die 90 % betragen, wobei die fehlenden 10 % auf verschiedene Stillstände, bedingt durch regelmäßige Wartung, Gasmangel, Reparaturen, etc. zurückzuführen sind. Eine höhere Auslastung von über 90 % ist demnach nicht möglich.
Nachdem der Gasanfall in den letzten Jahren auch gestiegen ist (Gasanfall im Mittel bei ca. 25.000,00 Nm³/d), können die vorhandenen BHKW das anfallende Gas in Extremfällen nicht mehr komplett verarbeiten. Sofern dann auch die beiden Gasspeicherbehälter (max. Speicherkapazität von 8.000,00 m³) voll sind, muss das überschüssige Klärgas über die Gasfackel verbrannt werden und kann somit nicht sinnvoll genutzt werden.
Um in Zukunft die Gasspitzen zur Strom- und Wärmeproduktion nutzen zu können und gleichzeitig die Gasfackellaufzeiten zu reduzieren, wird seitens der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) angestrebt, ein weiteres - fünftes BHKW am Standort zu installieren. Die Erweiterung der Anlage trägt zur Erhöhung der Eigenstromerzeugung und zur Verbesserung der Energiebilanz bei.
Geplantes Vorhaben
Die am Standort bereits installierten Blockheizkraftwerke kommen alle vom Hersteller Jenbacher. BHKW 1 und 2 haben den Motortyp JMS 316 GS-B.LC („316er BHKW“). Bei BHKW 3 und 4 wird der Motortyp JMS 312 GS-B.L („312er BHKW“) eingesetzt. Als BHKW 5 soll ein 312er Jenbacher BHKW, welches mit den vorhandenen BHKWs 3 und 4 baugleich ist, installiert werden.
Im Zuge der Realisierung des Projektes soll u.a. eine Dimensionierung und Errichtung der Abluftanlagen, Notkühlanlagen, etc. sowie Dimensionierung und Aufstellung einer zentralen Gasfilteranlage für gesamte BHKW-Infrastruktur erfolgen.
Die Untersuchungen und Umbauarbeiten, sowie die Montage und der Anschluss der Peripherie werden während des laufenden Klärwerkbetriebes erfolgen.
Rechtliche Anforderungen
Für die Errichtung und den Betrieb des 5. BHKW ist eine Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG erforderlich. Das Vorhaben ist der Ziffer 1.2.2.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV zuzuordnen. Hierfür ist ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen.
Zusätzlich muss eine standortbezogene Umweltverträglichkeits-Vorprüfung gemäß Ziffer 1.2.2.2 des Anhangs 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt werden.
Zudem wird das BHKW in einem Betriebsbereich, der unter den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung fällt, errichtet. Folglich muss das Vorhaben auch, entsprechend dem Sicherheitsmanagementsystem „sichere Durchführung von Änderungen“, anhand einer systematischen Gefahrenanalyse bewertet werden.
Fachlich Beteiligten
Die Projektleitung der Maßnahme erfolgt über die Fachdienststelle SUN/S-2/P.
Die fachtechnische Betreuung wird u.a. von folgenden Dienststellen wahrgenommen:
-
Bauwesen SUN/S-2/P
-
Risikomanagement SUN/S-2/P
-
Dokumentation SUN/S-2/P
-
Elektrotechnik SUN/S-2/E
-
Leittechnik SUN/S-2/L
-
Maschinenbau SUN/S-2/M
-
Betrieb des Schlammweges SUN/S-2/S
-
Energiemanagement SUN/WL-U
Bei der Planung und Realisierung der Maßnahme wird SUN durch ein externes Ingenieurbüro sowie externe Fachplaner unterstützt. Des Weiteren werden zur Klärung fachspezifischer Fragen externe Gutachter (statische Untersuchungen, Emissions-/Immissionsbetrachtung, Risikobeurteilung, Schallprognose, etc.) hinzugezogen.
Umfang der Baumaßnahme
Die Gesamtmaßnahme umfasst im Wesentlichen: o Planung und Beschaffung eines betriebsfertigen 5ten BHKW o Planung sämtlicher Anschlüsse und Trassen (Kabel, Leitungen, Rohre, etc.) sowie Herstellung sämtlicher Peripherie o An bindung an Zu- und Abluftsystem o An bindung an Abgassystem (Wärmetauscher, Kaminanschluss, etc.) o Wä rmeanbindung an Verbund o Kü hlung (Notkühlung, Gemischkühlung) o An bindung an zentrale Ölversorgung o Au fstellen und Realisierung eines Konzeptes für eine zentrale Klärgasaufbereitung aller 5 BHKW o Ba utechnik (u.a. Fundamentarbeiten, Schallschutzhaube BHKW 5, etc.) o Ele ktrotechnische Ausrüstung (Schaltanlage (NSHV), Trafo, Verkabelung und Anschluss des BHKW) o An bindung BHKW 5 an die bestehende Prozessleittechnik
Sämtliche Kosten werden im Objektplan berücksichtigt.
2. Kosten
Die Gesamtkosten für das geplante Projekt setzen sich wie folgt zusammen:
- Eigenleistung Eigenleistung aller betroffenen Abteilungen 450.000,- €
Eigenleistung – Summe 450.000,- €
- Planungsleistungen
-
Maschinentechnische Ausrüstung/Bautechnische Anpassung 174.000,- €
-
Planungsleistungen Elektrotechnische Ausrüstung 157.000,- €
-
Planungsleistungen Prozessleittechnik 90.000, - €
Planungsleistungen – Summe 421.000,- €
- Ausführung
-
Maschinentechnische Ausrüstung 1.422.000,- €
-
Bautechnische Anpassung 302.000,- €
-
Elektrotechnische Ausrüstung 659.000,- €
-
Prozessleittechnik 360.000,- €
Ausführung – Summe 2.743.000,- €
- Prüfung und Gutachten Prüfung und Gutachten 92.000,- €
Prüfung und Gutachten – Summe 92.000,- €
- Sonstiges, Unvorhergesehenes Sonstiges, Unvorhergesehenes 144.000,- €
Sonstiges, Unvorhergesehenes – Summe 144.000,- €
Summe gesamt – Brutto 3.850.000,- €
3. Daten der Maßnahme
Projektnummer: 96700.023 geplante Bauzeit: März 2020 bis März 2025 Kostenanschlagsumme 3.850.000,- € Geplante Finanzierung siehe nachfolgende Tabelle
| Jahr | Erwarteter Mittelbedarf |
|---|
Vorjahr(e) 487.000,- € 2022 102.000,- € 2023 1.543.000,- € 2024 1.287.000,- € 2025 431.000,-€
Gesamt 3.850.000,- €
Gesamt Personal- und Sachkosten 3.850.000,- €
Abschreibungsdauer * 10 Jahre
Abschreibung pro Jahr 385.000 €/a
kalkulatorische Zinsen (4,50%) auf €
50% der Gesamtkosten
1.925.000,- € * 0,45/a * 86.625,- €/a
Gesamt 471.625,- €/a
Gerundet 471.700,- €/a
* Für das 5te BHKW wird mit einer Laufzeit von 10 Jahren gerechnet. Demnach wird eine Abschreibungsdauer von 10 Jahren angesetzt. Bei einem Dauerbetrieb sind 8.000 Bh pro Jahr realistisch. Die Laufzeit von 10 Jahren beruht daher auf den Vorgaben der Firma Jenbacher, welche laut neuem Wartungsplan einen Betrieb von 80.000 Bh erlauben.
Die künftig anfallenden Folgekosten – ohne die Instandhaltung – betragen gerundet
471.700 Euro pro Jahr und werden durch den kostendeckenden Wirtschaftsplan der
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg ausgeglichen.
4. Kostenzusammenstellung
Die Kostenzusammenstellung ergibt sich wie folgt und wurde im Projektmodul angelegt:
| Auftragsnr. | Beschreibung | Kosten |
|---|
Eigenleistung
| ATI-004450 | Eigenleistung | 450.000,00 € |
|---|
Planungsleistungen
- Maschinentechnische Ausrüstung/Bautechnische Anpassung
| ATI-004730 | Objektplanung (Ingenieurbauwer, Planungsleistung Maschinentechnik | 174.056,00 € |
|---|
- Planungsleistungen Elektrotechnische Ausrüstung
| ATI-004730 | Planung Technische Ausrüstung, Planungsleistung Elektrotechnik | 77.557,11 € |
|---|---|---|
| ATI-004730 | Planung Technische Ausrüstung, Planungsleistung Elektrotechnik | 80.000,00 € |
- Planungsleistungen Prozessleittechnik
| ATI-004730 | Planung Technische Ausrüstung, Planungsleistungen Prozessleittechnik | 80.000,00 € |
|---|---|---|
| ATI-004730 | Planung Technische Ausrüstung, vorgezogene Planungsleistungen | 10.000,00 € |
Ausführung
- Maschinentechnische Ausrüstung
| ATI-005797 | Technische Anlagen - BHKW 5 | 1.421.610,25 € |
|---|
- Bautechnische Anpassung
| ATI-005798 | BHKW 5 - Baukonstruktionen, Gründung, Einbauten | 301.516,75 € |
|---|
- Elektrotechnische Ausrüstung
| ATI-004877 | NSHV-Schaltanlage | 238.782,18 € |
|---|---|---|
| ATI-004877 | Elektroinstallation, Anschluss des BHKW, Trafo, Verkabelung | 415.000,00 € |
| ATI-005253 | Sonstiges ELT | 5.000,00 € |
- Prozessleittechnik
| ATI-005062 | Prozessleitsystem Anpassung, Änderung, Integration | 360.000,00 € |
|---|
Prüfung und Gutachten
| ATI-005011 | Gutachten zur Luftreinhaltung | 14.161,00 € |
|---|---|---|
| ATI-005011 | Risikobeurteilung (iterativ) | 39.359,25 € |
| ATI-005011 | schalltechnische Untersuchungen | 8.949,40 € |
| ATI-005011 | Statik | 30.000,00 € |
Sonstiges, Unvorhergesehenes
| ATI-004929 | LV-Kosten (Veröffentl., Druck, | 305,06 € |
|---|---|---|
| ATI-005796 | Sonstiges, Unvorhergesehenes | 143.703,00 € |
Gesamt (brutto) 3.850.000,00 €
5. Lageplan
Standort Nürnberg - Klärwerk 1
Ausführungsbereich Gebäude G40
Aufstellungskonzept BHKW 5 auf der Südseite des Gebäudes G40 und Rohrleitungsverläufe
Aufstellungskonzept zentrale Klärgasaufbereitung
6. Genehmigung
Der Objektplan mit der geschätzten Summe von 3.850.000 Euro wird zur Genehmigung vorgelegt.
Nürnberg, den 12.12.2022 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Abwasserreinigung Planung und Projektmanagement i.A.
Glanz (6944)
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Stadtentwässerung und 26.01.2023 öffentlich Beschluss
Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Betreff:
Unterhaltsmaßnahmen im Kanalbau
Anhebung der zulässigen Einzelabrufgrenzen
Anlagen: Beschluss WerkA/SUN vom 23.03.2010 Vermerk "Kosten der Unterhaltsmaßnahmen"
Sachverhalt (kurz): Bauliche Unterhaltsmaßnahmen am Nürnberger Kanalisationsnetz und seinen Sonderbauwerken werden von SUN mit Jahresrahmenverträgen durchgeführt.
Für die Abwicklungen einzelner Baumaßnahmen aus den Rahmenverträgen besteht eine Höchstabrufgrenze. Diese liegt gemäß Beschluss WerkA/SUN vom 23.03.2010 bei maximal 125.000 Euro für die „haltungsweise Kanalauswechslung“ und gemäß Nr. 6.2.1 b) der geltenden Vergaberichtlinie der Stadt bei maximal 30.000 Euro für die „punktuelle Kanalauswechslung“ und „Unterhaltsarbeiten an den Sonderbauwerken“.
Aufgrund der allgemeinen Baupreissteigerungen in den letzten Jahren werden die kurzfristigen Handlungsmöglichkeiten bei Einhaltung der Höchstabrufgrenzen zunehmend eingeschränkt. Die Abrufgrenzen sollen daher angehoben werden.
Seitens RA/3-VMN und Rpr bestehen keine Einwände.
Die Verteilung der neuen Höchstabrufgrenzen ist im Beschlusstext aufgeführt
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Technisches Vorhaben der Abwasserableitung - ohne Auswirkungen auf unterschiedliche Personengruppen. Durch die Maßnahme sind keine Diversity- Aspekte betroffen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
RA/3-VMN
Rpr
Beschlussvorschlag: Der Werkausschuss/SUN beschließt die Anhebung der Einzelabrufgrenzen für bauliche Unterhaltsmaßnahmen
bei „haltungsweisen Kanalauswechslungen“ bis maximal 250.000 Euro und
bei „punktuellen Kanalauswechslungen“ und „Unterhaltsarbeiten an den Sonderbauwerken“ bis maximal 50.000 Euro
als Ausnahmeregelung von der VBRL.
ÖÖ
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Stadtentwässerung und 26.01.2023 öffentlich Gutachten
Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Stadtrat 01.02.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff: Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für Stadtentwässerung und Umweltanalytik
Nürnberg (StadtentwässerungUmweltanalytikBetriebsS – SUNBS)
Anlagen: Synopse Entwurf der Änderungssatzung
Sachverhalt (kurz): In Anpassung an die aktuellen Vergaberichtlinien der Stadt Nürnberg (insbesondere Punkt 3.1 „Eigenbetriebe“) wird die Betriebssatzung entsprechend geändert.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Änderungen in der Betriebssatzung haben keine Auswirkungen auf unterschiedliche Personengruppen. Durch die Maßnahme sind keine Diversity- Aspekte betroffen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag WerkA SUN Ö 26.01.2023: Der Werkausschuss SUN begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (StadtentwässerungUmweltanalytikBetriebsS – SUNBS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag StR Ö 01.02.2023: Entsprechend dem Gutachten des Werkausschusses SUN vom 26.01.2023 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (StadtentwässerungUmweltanalytikBetriebsS – SUNBS) beschlossen.
SYNOPSE
Betriebssatzung für Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
(StadtentwässerungUmweltanalytikBetriebsS – SUNBS)
| Fassung Vom 15. Dezember 1995 (Amtsblatt S. 519), zuletzt geändert durch Satzung vom 22.Juli 2022 (Amtsblatt S. 304) | Änderung |
|---|---|
| § 5 Zuständigkeit des Werkausschusses (1) Der Werkausschuss kann jederzeit von der Werkleitung über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens Berichterstattung verlangen. (2) Der Werkausschuss ist als vorberatender Ausschuss in allen Angelegenheiten von Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg tätig, die dem Beschluss des Stadtrates unterliegen. (3) Der Werkausschuss entscheidet als beschließender Ausschuss über alle Werkangelegenheiten, soweit nicht die Werkleitung (§ 4), der Stadtrat (§ 6) oder der Oberbürgermeister (§ 7) zuständig sind, insbesondere über: 1. Erlass einer Geschäftsanweisung für die Werkleitung; 2. Projektgenehmigung bei Bauvorhaben mit Baukosten von mehr als 1,5 Mio. Euro sowie Genehmigung neuer Gesamtkosten bei Überschreitung der genehmigten Kosten um mehr als 10 %, mindestens aber 750.000,-- Euro; 3 Mehrausgaben für einzelne Vorhaben des Vermögensplanes, die 10 % des Ansatzes, mindestens jedoch den Betrag von 750.000,-- Euro übersteigen; 4. erfolgsgefährdende Mehraufwendungen, soweit sie den Betrag von 250.000,-- Euro übersteigen; | § 5 Zuständigkeit des Werkausschusses (1) Der Werkausschuss kann jederzeit von der Werkleitung über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens Berichterstattung verlangen. (2) Der Werkausschuss ist als vorberatender Ausschuss in allen Angelegenheiten von Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg tätig, die dem Beschluss des Stadtrates unterliegen. (3) Der Werkausschuss entscheidet als beschließender Ausschuss über alle Werkangelegenheiten, soweit nicht die Werkleitung (§ 4), der Stadtrat (§ 6) oder der Oberbürgermeister (§ 7) zuständig sind, insbesondere über: 1. Erlass einer Geschäftsanweisung für die Werkleitung; 2. Projektgenehmigung bei Bauvorhaben mit Baukosten von mehr als 1,5 Mio. Euro sowie Genehmigung neuer Gesamtkosten bei Überschreitung der genehmigten Kosten um mehr als 10 %, mindestens aber 750.000,-- Euro; 3. Mehrausgaben für einzelne Vorhaben des Vermögensplanes, die 10 % des Ansatzes, mindestens jedoch den Betrag von 750.000,-- Euro übersteigen; 4. erfolgsgefährdende Mehraufwendungen, soweit sie den Betrag von 250.000,-- Euro übersteigen; |
| 5. Verfügungen über Anlagevermögen und die Verpflichtung hierzu sowie sonstige Liegenschaftsangelegenheiten aller Art (z. B. Erwerb, Veräußerung, Belastungen, grundstücksgleiche Rechte, Versteigerungen, Enteignungen, Miet-, Pacht- und sonstige Nutzungsverhältnisse), wenn der Geschäftswert im Einzelfall 500.000,-- Euro übersteigt; 6. Aufnahme von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften sowie über den Abschluss sonstiger Rechtsgeschäfte, die einer Aufnahme von Darlehen wirtschaftlich gleichkommen im Rahmen der Kreditermächtigung für betriebliche Zwecke, soweit sie den Betrag von 250.000,-- Euro überschreiten; 7. die Vergabe von Lieferungen, Dienstleistungen und Konzessionen, wenn der Wert 250.000,-- Euro bzw. bei Bauleistungen 500.000,-- Euro und bei freiberuflichen Dienstleistungen 200.000,-- Euro übersteigt (bei Nachtragsangeboten und Auftragsänderungen gelten dieselben Wertgrenzen); 8. Erlass von Forderungen und Abschluss von gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichen, soweit der Gegenstandswert im Einzelfall mehr als 50.000,-- Euro beträgt; 9. die Einleitung eines Rechtsstreites (Aktivprozess), soweit der Streitwert mehr als 50.000,-- Euro im Einzelfall beträgt; 10. Personalangelegenheiten (Art. 43 Abs. 1 Satz 1 GO), soweit nicht der Stadtrat, der Oberbürgermeister oder die Werkleitung zuständig ist 11. den Vorschlag an den Stadtrat, den Jahresabschluss festzustellen und über die Behandlung des Ergebnisses zu entscheiden. | 5. Verfügungen über Anlagevermögen und die Verpflichtung hierzu sowie sonstige Liegenschaftsangelegenheiten aller Art (z. B. Erwerb, Veräußerung, Belastungen, grundstücksgleiche Rechte, Versteigerungen, Enteignungen, Miet-, Pacht- und sonstige Nutzungsverhältnisse), wenn der Geschäftswert im Einzelfall 500.000,-- Euro übersteigt; 6. Aufnahme von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften sowie über den Abschluss sonstiger Rechtsgeschäfte, die einer Aufnahme von Darlehen wirtschaftlich gleichkommen im Rahmen der Kreditermächtigung für betriebliche Zwecke, soweit sie den Betrag von 250.000,-- Euro überschreiten; 7. die Vergabe von Lieferungen, Dienstleistungen, Konzessionen, Bauleistungen und freiberuflichen Dienstleistungen, wenn der Wert 500.000,-- Euro übersteigt (bei Nachtragsangeboten und Auftragsänderungen gelten dieselben Wertgrenzen); 8. Erlass von Forderungen und Abschluss von gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichen, soweit der Gegenstandswert im Einzelfall mehr als 50.000,-- Euro beträgt; 9. die Einleitung eines Rechtsstreites (Aktivprozess), soweit der Streitwert mehr als 50.000,-- Euro im Einzelfall beträgt; 10. Personalangelegenheiten (Art. 43 Abs. 1 Satz 1 GO), soweit nicht der Stadtrat, der Oberbürgermeister oder die Werkleitung zuständig ist 11. den Vorschlag an den Stadtrat, den Jahresabschluss festzustellen und über die Behandlung des Ergebnisses zu entscheiden. |
|---|
Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für Stadtentwässerung und Umweltanalytik
Nürnberg (StadtentwässerungUmweltanalytikBetriebsS – SUNBS) vom 15. Dezember
1995 (Amtsblatt S. 519), zuletzt geändert durch Satzung vom 22. Juli 2022 (Amtsblatt
S. 304)
Vom ...................………………
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 und Art. 88 Abs. 5 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBl. S. 374), folgende Satzung:
Art. 1
§ 5 Abs. 3 Nr. 7 wird wie folgt gefasst:
„7. die Vergabe von Lieferungen, Dienstleistungen, Konzessionen, Bauleistungen und freiberuflichen Dienstleistungen, wenn der Wert 500.000,-- Euro übersteigt (bei Nachtragsangeboten und Auftragsänderungen gelten dieselben Wertgrenzen);“
Art. 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.