Haushaltssperre

← Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit (25.01.2023)

Entscheidungsvorlage

Anlage · 25.01.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Altenfurt Sicherheit & Ordnung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Anlage zur Anmeldung zur Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit

Betreff: Freiwillige Feuerwehr Nürnberg – Altenfurt hier: Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten

Der bisherige stellvertretende Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg – Altenfurt, Herr Thomas Scheibe, erklärte seinen Rücktritt. Der stellvertretende Kommandant wurde zuletzt am 21.10.2018 gewählt. Seine sechsjährige Wahlperiode würde demnach grundsätzlich noch andauern. Seitens der Stadt Nürnberg war daher für diese Funktion eine Neuwahl anzuberaumen.

In einer Dienstversammlung am 25.09.2022 wurde Herr Dennis C a m g ö z zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg – Altenfurt gewählt. Der Gewählte hat die Wahl angenommen. Seine sechsjährige Wahlperiode läuft ab dem 25.09.2022.

Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) wird der Feuerwehrkommandant von den Feuerwehrdienstleistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt. Feuerwehrkommandant kann nur werden, wer die Voraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BayFwG erfüllt. Gleichfalls bedarf der Gewählte gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.

Diese gesetzlichen Bestimmungen gelten nach Art. 8 Abs. 5 BayFwG hinsichtlich des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten entsprechend. § 7 Abs. 1 der Ausführungsverordnung zum BayFwG (AVBayFwG) konkretisiert unter anderem die an den Kommandanten zu stellenden fachlichen Voraussetzungen (erfolgreicher Lehrgangsbesuch).

Soweit im Einzelfall erforderliche Lehrgänge noch nicht besucht werden konnten, lässt Art. 8 Abs. 3 Satz 2 BayFwG die ausnahmsweise Bestätigung zu, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, dass der Betreffende die Lehrgänge in angemessener Frist mit Erfolg besuchen wird. Gemäß Nr. 8.2.2 der Bek. des StMI zum Vollzug des BayFwG (VollzBekBayFwG) soll die Frist ein Jahr nicht überschreiten.

Der stellvertretende Kommandant, Herr Dennis Camgöz, muss noch am Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ teilnehmen. Ansonsten erfüllt der Gewählte die Voraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 und 4 BayFwG.

Der Gewählte ist nach Auffassung von FW auch aufgrund seiner sonstigen Kenntnisse und Erfahrungen sowie seiner Persönlichkeit zur Wahrnehmung der ihm durch Wahl verliehenen Führungsfunktionen geeignet.

FW schlägt daher vor, dem stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg – Altenfurt die für seine Amtsführung notwendige Bestätigung ab 25.09.2022 unter der auflösenden Bedingung, dass er den erforderlichen Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ innerhalb eines Jahres, gerechnet ab dem Zugang der Bestätigungsverfügung, mit Erfolg besucht, zu erteilen.

Download ↓