Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 2 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Zukunft der Galeria Karstadt-Kaufhof Häuser in Nürnberg Bericht WiF/018/2022 4 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.11.2022 WiF/018/2022 8 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 10.11.2022 WiF/018/2022 9 Antrag der Freien Allianz für Nürnberg vom 18.11.2022 WiF/018/2022 10 TOP Ö 2 Strukturanalyse Gewerbegebiet Schafhof/Klingenhof Sitzungsvorlage WiF/001/2023 11 Entscheidungsvorlage WiF/001/2023 15 TOP Ö 3 Vollzug des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) Sitzungsvorlage OA/011/2022 21 Sachverhaltsdarstellung OA/011/2022 25 Sonntagsverkaufsverordnung 2023 OA/011/2022 27 TOP Ö 5 Freiwillige Feuerwehr Nürnberg - Altenfurt Sitzungsvorlage FW/009/2022 28 Entscheidungsvorlage FW/009/2022 31
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit
Sitzungszeit
Mittwoch, 25.01.2023, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Zukunft der Galeria Karstadt-Kaufhof Häuser in Nürnberg Bericht
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.11.2022 WiF/018/2022
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 10.11.2022
Antrag der Freien Wähler Nürnberg e.V. (Freie Allianz für
Nürnberg) vom 18.11.2022
Sachverständige: Herr Thomas Vieweg, Betriebsrat des Hauses Galeria Nürnberg a. d. Lorenzkirche,
Frau Katharina Lorenz, Betriebsrätin des Hauses Galeria Nürnberg
Langwasser,
Frau Heike Boch-Jackson, Betriebsrätin des Hauses Galeria
Nürnberg Königstraße,
Frau Jaana Hampel, ver.di Mittelfranken
Fraas, Michael, Dr.
2. Erhalt und Sicherung des Gewerbegebiets Schafhof/Klingenhof - Beschluss
Ergebnisse der Strukturanalyse und Handlungsempfehlungen WiF/001/2023
Sachverständiger:
Herr Sebastian Siebert, STADTRAUMKONZEPT GmbH
Fraas, Michael, Dr.
3. Vollzug des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) Gutachten
Verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2023 - OA/011/2022
Sonntagsverkaufsverordnung 2023 (SoVerkVO 2023)
König, Marcus
4. Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) Gutachten
Neuerlass der Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor
Gefahren durch Hunde (Hundehaltungsverordnung – HundeVO)
(Beilagen werden nachgereicht)
König, Marcus
5. Freiwillige Feuerwehr Nürnberg - Altenfurt Beschluss
hier: Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten FW/009/2022
Vogel, Christian
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02.12.2022,
öffentlicher Teil
Berichtsvorlage WiF/018/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 02.12.2022 öffentlich Bericht
Arbeit
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 25.01.2023 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Zukunft der Galeria Karstadt-Kaufhof Häuser in Nürnberg
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.11.2022
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 10.11.2022
Antrag der Freien Wähler Nürnberg e.V. (Freie Allianz für Nürnberg) vom 18.11.2022
Sachverständige: Herr Thomas Vieweg, Betriebsrat des Hauses Galeria Nürnberg a. d. Lorenzkirche, Frau Katharina Lorenz, Betriebsrätin des Hauses Galeria Nürnberg Langwasser, Frau Heike Boch-Jackson, Betriebsrätin des Hauses Galeria Nürnberg Königstraße,
Frau Jaana Hampel, ver.di Mittelfranken
Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.11.2022 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 10.11.2022 Antrag der Freien Allianz für Nürnberg vom 18.11.2022
Bericht:
Am 31.10.2022 hat die Galeria Karstadt Kaufhof GmbH erneut ein Schutzschirmverfahren nach § 270b der Insolvenzordnung beantragt, um sich in Eigenverwaltung zu sanieren. Laut Presseberichten soll im Zuge der Sanierung mindestens ein Drittel der verbliebenen 131 Standorte in Deutschland geschlossen werden. Mit einer Veröffentlichung der zur Überprüfung anstehenden Standorte ist nicht vor Januar 2023 zu rechnen.
In Nürnberg betreibt die Galeria Karstadt Kaufhof GmbH drei Standorte mit rund 420 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: Galeria Nürnberg an der Lorenzkirche (Karstadt), Galeria Nürnberg Königstraße (Kaufhof) und Galeria Nürnberg Langwasser (Karstadt; im Franken- Center).
Es erfolgt mündlicher Bericht.
Als Sachverständige berichten in der Sitzung Herr Thomas Vieweg, Betriebsrat des Hauses Galeria Nürnberg an der Lorenzkirche, Frau Katharina Lorenz, Betriebsrätin des Hauses Galeria Nürnberg Langwasser, Frau Heike Boch-Jackson, Betriebsrätin des Hauses Galeria Nürnberg Königstraße und Frau Jaana Hampel, ver.di Mittelfranken.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Im Unternehmen arbeiten viele weibliche Beschäftigte in Teilzeit sowie ältere Menschen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Fraktion der
Christlich-Sozialen Union
im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff´scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231 - 2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231 - 4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
21.11.2022 Antragsteller: Pirner
Nürnberger Filialen von Galeria Karstadt Kaufhof
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Berichte über mögliche Schließungen von Galeria Karstadt Kaufhof-Filialen sind besorgniserregend, wenngleich zum jetzigen Zeitpunkt nicht feststeht, welche Standorte zur Überprüfung anstehen. Im Frühjahr 2020 ist es dank des Einsatzes von Oberbürgermeister Marcus König mit vereinten Kräften gelungen, eine Schließung der damals bedrohten Karstadt-Filialen Lorenzkirche und Langwasser zu verhindern.
Alle drei Nürnberger Galeria-Filialen – d.h. Karstadt Lorenzkirche, Kaufhof und Karstadt Langwasser – haben eine wichtige Bedeutung für Nürnberg als Einkaufsstandort. Auch hat die Nürnberger Innenstadt genügend Frequenz und Kaufkraft für zwei Galeria-Filialen in unmittelbarer Nähe. Wichtig ist aber, dass das Unternehmen in seine Häuser investiert. Denn das Geschäftsmodell Kaufhaus hat Zukunft, muss aber stets weiterentwickelt werden.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung berichtet über den derzeitigen Sachstand zu den drei Nürnberger Filialen von Galeria Karstadt Kaufhof.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender
A22111800 Karstadt-Kaufhof.docx
SPD spd@stadt.nuernberg.de U1,1)11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 / 231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG
"RWA
OBERBÜTGERMEISTER 1 0. NOV. 2022 SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg /.......fir......... An den Oberbürgermeister vT j-: ' ‘.'■--hm3 der Stadt Nürnberg ' - Marcus König V Rathaus \z 90403 Nürnberg
Nürnberg, 10. November 2022 Antragsteller: Dr. Blaschke, Arabackyj
Zukunft der Galeria Karstadt-Kaufhof Häuser in Nürnberg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
durch einheitliches Eintreten von Stadt Nürnberg und Mitarbeitenden für unsere drei Galeria-Standorte in Nürnberg und auch durch intensive Vereinbarungen mit den Grundeigentümern des Gebäudes Karstadt an der Lorenzkirche zur Verbesserung des baulichen Umfeldes ist es in der Vergangenheit gelungen, alle drei Standorte der Galeria Karstadt Kaufhof GmbH in Nürnberg zu halten.
Unabhängig von Weiterentwicklungsbedarfen im Einzelhandel bleiben Warenhäuser mit ihrer Zentralitätsfunktion ein wichtiger Fixpunkt für eine lebendige Innenstadt und ein herausragender Anlaufpunkt im Shoppingerlebnis der Besucherinnen und Besucher. Darüber hinaus sind die Warenhäuser bedeutende Arbeitgeber im Einzelhandel unserer Stadt.
Anlässlich der aktuellen Medienberichte über drohende Schließungen von Häusern stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit den folgenden
Antrag:
Die Verwaltung berichtet über ihren Kenntnisstand zur Erhaltung der drei Nürnberger Häuser der Galeria Karstadt Kaufhof GmbH in Nürnberg und über die Wirkungen der geschlossenen Vereinbarungen zur Umfeldverbesserung in diesem Zusammenhang.
Es wird angeregt, Vertreter der Belegschaft der Galeria-Häuser als Sachverständige in den Ausschuss einzuladen.
Mit freundlichen Grüßen
n’UceXi'H
C-Äwßacktn
Thorsten Brehm Dr. Ulrich Blaschke Claudia Arabackyj/ / Fraktionsvorsitzender Stadtrat Stadträtin Sfadtratsfraktion Nürnberg
SPD
Freie Allianz Nürnberg
für
(vormals Freie Wähler Nürnberg e.V.)
Herrn OB Marcus König
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg 18.11.2022
Rettung von Galeria Karstadt Kaufhof in Nürnberg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die angemeldete Insolvenz von Galeria Karstadt Kaufhof bedroht auch die Existenz der drei Standorte in Nürnberg. Bereits 2020 standen die Filialen in Nürnberg-Langwasser und an der Lorenzkirche kurz vor dem Aus, das durch ein starkes Engagement von Stadt und Beschäftigten der beiden Warenhäuser glücklicherweise noch verhindert werden konnte. Auch jetzt braucht es eine solche Kraftanstrengung. Schließlich geht es nicht nur um zahlreiche Arbeitsplätze, sondern auch um den unverzichtbaren Wert von Galeria Karstadt Kaufhof für eine attraktive Innenstadt.
Antrag:
Die Verwaltung gibt einen aktuellen Sachstandsbericht ab und berichtet über ihre Gespräche mit der Nürnberger Filialgeschäftsführerin Sabine Gladasch.
Mit freundlichen Grüßen
Stadtrat/Vorsitzender Jürgen Horst Dörfler, Dipl. Betriebswirt FH Stadtrat Alexander Damm, Apotheker/Pharmazierat Büro der AG: Theresienstraße 5, 90403 Nbg., Mo-Fr. 10-14 Uhr Mail: die-ausschussgemeinschaft@stadt.nuernberg.de
WiF/001/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 25.01.2023 öffentlich Beschluss
Arbeit
Betreff:
Erhalt und Sicherung des Gewerbegebiets Schafhof/Klingenhof - Ergebnisse der
Strukturanalyse und Handlungsempfehlungen
Sachverständiger: Herr Sebastian Siebert, STADTRAUMKONZEPT GmbH
Anlagen: Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz):
Nach dem vom Stadtrat am 21.10.2020 beschlossenen Masterplan Gewerbeflächen werden für die Bestandsgebiete Langwasser-Breslauer Straße, Sandreuth, Schafhof/Klingenhof und Schmalau-West Strukturanalysen durchgeführt. Zur Strukturanalyse für Kleinreuth bei Schweinau wurde bereits im Ältestenrat / Ferienausschuss vom 01.04.2020 berichtet und ein Beschluss gefasst.
Das Gewerbegebiet Schafhof/Klingenhof ist als bedeutender Gewerbestandort zu erhalten und zu sichern. Die Wirtschaftsförderung Nürnberg hat das Büro Stadtraumkonzept aus Dortmund mit der Erstellung der Strukturanalyse für Schafhof/Klingenhof beauftragt. Über die Ergebnisse der Strukturanalyse und entsprechende Handlungsempfehlungen wird informiert.
Als Sachverständiger nimmt Herr Sebastian Siebert, Stadtraumkonzept, an der Sitzung teil.
Die Strukturanalyse steht auf der Webseite der Wirtschaftsförderung Nürnberg unter www.nuernberg.de/internet/wirtschaft/ zum Download zur Verfügung.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Durch die Strukturanalyse Schafhof/Klingenhof werden keine Personengruppen aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Alter, Religion oder anderer personenbezogener Merkmale bevorzugt oder benachteiligt
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stpl
Vpl
UwA
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss erkennt die große Bedeutung des Gewerbegebiets Schafhof/Klingenhof als Standort insbesondere für klassisches produzierendes Gewerbe an.
Entsprechend der Ergebnisse der Strukturanalyse soll das Gewerbegebiet langfristig gesichert und gestärkt werden. Hierzu bildet der bestehende und bereits im Masterplan Gewerbeflächen definierte Umgriff des Gewerbegebiets die Grundlage. Zur qualitativen Sicherung wird die Wirtschaftsförderung Nürnberg beauftragt, geeignete Maßnahmen in den genannten Handlungsbereichen zu erarbeiten und das hierfür notwendige Stakeholder- und Projektmanagement aufzusetzen.
Erhalt und Sicherung des Gewerbegebiets Schafhof/Klingenhof - Ergebnisse der
Strukturanalyse und Handlungsempfehlungen
Entscheidungsvorlage:
Das Gewerbegebiet Schafhof/Klingenhof ist ein bedeutendes Gewerbegebiet, das es zu erhalten und zu sichern gilt. Um die richtigen Weichen hierfür zu stellen, hat die Wirtschaftsförderung Nürnberg eine Strukturanalyse für dieses Gewerbegebiet beauftragt. Diese Vorlage zeigt die Ergebnisse der Strukturanalyse und die Handlungsbereiche auf.
Einordung - Teil des Masterplans Gewerbeflächen
Die Weiterentwicklung der bestehenden Gewerbegebiete ist eines der Hauptziele des vom Stadtrat am 21.10.2020 beschlossenen Masterplans Gewerbeflächen. Der mit der Attraktivität Nürnbergs als Wirtschaftsstandort einhergehenden konstant starken Nachfrage nach Gewerbeflächen der letzten Jahre steht ein immer weiter sinkendes Angebot an freien Gewerbeflächen gegenüber. Vor diesem Hintergrund sowie dem Leitgedanken einer flächenund ressourcensparenden Stadtentwicklung spielen die Bestandsgebiete mit ihren Revitalisierungs- und Nachverdichtungsmöglichkeiten eine entscheidende Rolle. Deshalb ist es wichtig, diese zu erhalten und zu sichern.
Aus diesem Grund werden u.a. Strukturanalysen für die Bestandsgebiete Langwasser- Breslauer Straße, Sandreuth, Schafhof/Klingenhof und Schmalau-West durchgeführt. Zur Strukturanalyse für Kleinreuth bei Schweinau wurde bereits im Ältestenrat / Ferienausschuss vom 01.04.2020 berichtet und Beschluss gefasst.
Lage und Beschreibung des Gewerbegebiets Schafthof/Klingenhof
Die beiden rund vier Kilometer nordöstlich der Nürnberger Innenstadt liegenden Gewerbegebiete Schafhof (ca. 75 ha) und Klingenhof (ca. 25 ha) wurden gemeinsam betrachtet, da sie räumlich direkt aneinandergrenzen (vgl. Abb. 1) und die Branchen der ansässigen Unternehmen sehr stark vergleichbar sind.
Abb. 1: Lage des Gewerbegebiets Schafhof/Klingenhof im Stadtgebiet
Quelle: Stadt Nürnberg
Das Gewerbegebiet Schafhof/Klingenhof ist mit 218 ansässigen Unternehmen für den Wirtschaftsstandort Nürnberg von besonderer Bedeutung. Zahlreiche bekannte Unternehmen wie Vitesco Technologies, ein Technologieanbieter für Fahrzeugelektrifizierung, Nexans
Industries, einer der weltweit führenden Kabelhersteller, oder das vor allem auf Hochpräzisionskugellager spezialisierte langjährige Nürnberger Familienunternehmen GMN Paul Müller Industrie haben sich hier niedergelassen. Auch das bekannte sog. RESI-Areal befindet sich mitten im Gewerbegebiet.
Ein solches Gewerbegebiet muss erhalten und gesichert werden. Das heißt, es muss im bestehenden Umgriff und damit vor Konflikten u.a. mit heranrückenden Wohnnutzungen geschützt werden, und es muss für Unternehmen langfristig attraktiv bleiben und sowohl den heutigen als auch den zukünftigen Ansprüchen der Betriebe entsprechen.
Vorgehensweise und Ergebnisse der Strukturanalyse
Die Strukturanalyse für das Gewerbegebiet Schafhof/Klingenhof wurde im Auftrag der Wirtschaftsförderung Nürnberg vom Büro Stadtraumkonzept, Dortmund, durchgeführt.
Für die Strukturanalyse hat Stadtraumkonzept alle ansässigen Unternehmen inkl. Eigentümerstruktur erfasst und die planungsrechtlichen, städtebaulichen und strukturellen Gegebenheiten vor Ort, vor allem auch mit Blick auf Erscheinungsbild, Verkehrssicherheit, Energieversorgung und Klimaresilienz untersucht. Die Strukturanalyse hat Flächenpotenziale identifiziert und wichtige Erkenntnisse geliefert, um frühzeitig Fehlentwicklungen im Gewerbegebiet zu erkennen.
Die Analyse wurde von einer intensiven Beteiligung der Unternehmen vor Ort sowie der Eigentümerinnen und Eigentümer im Rahmen von Interviews und einem Workshop im Gewerbegebiet am 23.09.2022 begleitet und anschließend mit Vertreterinnen und Vertretern von Stadtplanungsamt, Verkehrsplanungsamt und Umweltamt diskutiert.
Daraus hat die Wirtschaftsförderung Nürnberg in enger Abstimmung mit den ansässigen Unternehmen sowie den Eigentümerinnen und Eigentümern Handlungsbereiche abgeleitet. Diese gilt es in den nächsten Jahren umzusetzen, um den Standort weiterzuentwickeln und zukunftsfest aufzustellen. Die Strukturanalyse steht auf der Webseite der Wirtschaftsförderung Nürnberg unter www.nuernberg.de/internet/wirtschaft/ zum Download zur Verfügung.
Ergebnis der Strukturanalyse: Flächen und Nutzungen
Im Masterplan Gewerbeflächen werden beide Gebiete als Standorte insbesondere für klassische produzierende Gewerbebetriebe definiert, die auch langfristig für diese Branche gestärkt werden sollen. Die drei größten Branchengruppen im Gebiet sind die wirtschaftsnahen Dienstleistungen mit 66 Unternehmen (vor allem im HighTech Center Nürnberg (HTCN), rund um das Ofenwerk sowie dem RESI-Areal), das produzierende Gewerbe mit 33 Unternehmen (z.B. Vitesco Technologies, A.R.C. Laser, Nexans Industries) sowie das KFZ-Gewerbe mit 23 Unternehmen (vor allem entlang der Äußeren Bayreuther Straße, dem Ofenwerk und im Bereich Neumeyerstraße). In der Gesamtbetrachtung prägt jedoch das klassische produzierende Gewerbe das Gebiet, da diese Betriebe den Großteil der Flächen nutzen.
Flächenpotenziale ergeben sich zum einen durch brachliegende oder mindergenutzte Freiflächen, wovon verteilt im Gebiet sechs identifiziert wurden (vgl. orange Flächen in Abb. 2). Zum andern bieten teilweise auch großflächige ebenerdige Parkflächen (vgl. blaue Flächen in Abb. 2) Flächenoptionen durch effizientere Nutzungskonzepte.
Abb. 2: Flächenpotenziale im Gewerbegebiet
Quelle: Stadtraumkonzept GmbH
Handlungsbedarf
Es gilt, gemeinsam mit Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den flächensuchenden Unternehmen Nutzungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Insbesondere die effizientere Nutzung der Parkplatzflächen bedarf einer genaueren Betrachtung. Dieser Austausch und die Unterstützung bei der Vermittlung von Flächen sind Teil des Kerngeschäfts der Wirtschaftsförderung Nürnberg und bilden einen stetig laufenden Prozess.
Ergebnis der Strukturanalyse: Verkehr und Mobilität
Die Anbindung des Gebiets besteht über die Äußere Bayreuther Straße sowie den beiden U-Bahn-Haltestellen Herrnhütte und Nürnberg-Nordost (vgl. Abb. 3). Letztere ist zugleich Start- und Endhaltepunkt der Regionalbahnlinie 21 („Gräfenbergbahn“). Die innere Erschließung erfolgt über die drei Buslinien 30, 31 und 32. Ausgewiesene Radwege sind nur an der Äußeren Bayreuther Straße, der Bessemerstraße sowie der Pirnaer Straße zu finden. Fahrrad-Leihstationen gibt es innerhalb des Gewerbegebiets nicht, nur am Rande des Gebiets an den beiden U-Bahn-Haltestellen sowie im nordöstlich angrenzenden Nordostpark. Auch eine öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ist nicht vorhanden, einzelne Unternehmen (z.B. Vitesco Technologies) besitzen jedoch betriebseigene Ladepunkte auf ihrem Gelände.
Abb. 3: Anbindung und innere Erschließung
Quelle: Stadtraumkonzept GmbH
Handlungsbedarf
Das Gewerbegebiet ist sehr gut an das überörtliche Straßennetz angebunden. Auch die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV und die innere Erschließung sind positiv zu bewerten. Eine Ausnahme bildet die Otto-Kraus-Straße im Südosten, da hier nur eine eingeschränkte Durchlässigkeit (vgl. rote Ausrufezeichen in Abb. 3) vorhanden und die Straße nicht ans Busnetz angeschlossen ist. Handlungsbedarfe ergeben sich zudem am zeitweise überlasteten Verkehrsknotenpunkt Schafhofstraße/Neumeyerstraße (vgl. nördliches grünes Ausrufezeichen in Abb. 3), für den bereits eine beschlossene Planung für die Signalisierung vorliegt, und dem allgemeinen Ausbau von Radwegen sowie Rad-Leihstationen. Auch die fehlende Infrastruktur an E-Ladestationen wurde insbesondere von den Unternehmen angesprochen. Ziel muss vor allem die Unterstützung der Mobilitätswende sein, indem mehr Verkehr auf den öffentlichen sowie den Rad- und Fußverkehr verlagert wird und die Rahmenbedingungen zur Förderung der E-Mobilität verbessert werden.
Ergebnis der Strukturanalyse: Energie
Im Rahmen einer Luftbildanalyse wurden auf insgesamt 14 Gebäudedächern Photovoltaikbzw. Solarthermieanlagen erhoben. Dies entspricht einem Anteil von 4,2 % der gesamten Gebäude im Gebiet. Auch zwei konkrete Beispiele der Geothermienutzung konnten im Rahmen von Interviews mit den Eigentümerinnen und Eigentümern der Immobilien besprochen werden (vgl. Abb. 4). Das Thema Energieversorgung ist nicht erst durch die diesjährige Energiekrise ein bedeutender Faktor für die Unternehmen geworden. Die Aspekte Versorgungssicherheit, Energiekosten und Nachhaltigkeit spielen hierbei entscheidende Rollen, was die durchgeführten Gespräche mit den verschiedenen Unternehmen sowie die Diskussion im Gewerbegebietsworkshop ebenfalls verdeutlichen.
Abb. 4: Nutzung regenerativer Energien
Quelle: Stadtraumkonzept GmbH
Handlungsbedarf
Wesentliche Akteure sind hierbei die Unternehmen bzw. Eigentümerinnen und Eigentümer selbst, sodass die Stadt Nürnberg hauptsächlich unterstützend durch Beratungen und Förderungen zum notwendigen Ausbau der regenerativen Energien im Gewerbegebiet sowie bei der Umsetzung betrieblicher Maßnahmen zur Energieeinsparung eingreifen kann.
Ergebnis der Strukturanalyse: Klimaresilienz und Grün
Der Klimawandel, der sich auch in Nürnberg vor allem durch einen allgemeinen Temperaturanstieg zeigt, aber auch eine Zunahme extremer Niederschlagsereignisse befürchten lässt, stellt auch die Wirtschaft vor große Herausforderungen. Das Gewerbegebiet Schafhof/ Klingenhof weist einen sehr hohen Versiegelungsgrad auf und ist nahezu vollständig durch Gebäude, Parkplätze und Straßen überbaut. Grünflächen und Bäume sind weder auf den Betriebsflächen noch im öffentlichen Raum in großer Zahl zu finden. Wie bereits die Gründachkartierung der Stadt Nürnberg aus dem Jahr 2017 gezeigt hat, finden sich auch weiterhin kaum begrünte Dachflächen im Gebiet. Hier hat das Gewerbegebiet noch großes Entwicklungspotenzial. Der hohe Versiegelungsgrad und das damit verbundene Defizit an Grünflächen bedingen eine auch von Seiten einiger Unternehmen kommunizierte stärker werdende Hitzebelastung.
Handlungsbedarf
Für die Klimaanpassung ist die Schaffung grüner Infrastruktur sowohl auf privaten Betriebsflächen als auch im öffentlichen Raum ein zentraler Baustein. Zu den möglichen Maßnahmen zählen beispielsweise Entsiegelung, Anpflanzung, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Regenwasserrückhaltung oder Kühlung durch Verschattung.
Ergebnis der Strukturanalyse: Vernetzung
Im Rahmen des Gewerbegebietsworkshops wurde seitens der Unternehmen sowie Eigentümerinnen und Eigentümer der Wunsch nach einem intensiveren Austausch im Gewerbegebiet geäußert. Eine Vernetzung der Akteure vor Ort kann einen deutlichen Mehrwert für die Weiterentwicklung des Standorts darstellen. In einem aktiven und engagierten Unternehmensnetzwerk können beispielsweise Themen platziert und diskutiert, gemeinsam Maßnahmen erarbeitet oder Dienstleistungen und Güter wie Beratungen oder Energie zusammen in Anspruch genommen bzw. beschafft werden. Die Wirtschaftsförderung Nürnberg befürwortet diesen Impuls und wird den Aufbau eines Standortnetzwerks unterstützen und begleiten.
Nächste Schritte
Das Gebiet Schafhof/Klingenhof ist ein wichtiges, etabliertes Gewerbegebiet und Standort vieler Unternehmen und Arbeitsplätze. Sowohl die Sicherung des bestehenden und bereits im Masterplan Gewerbeflächen definierten Umgriff als auch die langfristige Attraktivität sind entscheidend, um die bereits ansässigen Unternehmen zu halten, Neuansiedlungen zu ermöglichen und somit Arbeits- und Ausbildungsplätze sowie lokale Wertschöpfungsketten zu erhalten. Grundlage hierfür sind die dargestellten Handlungsbereiche mit ihren Maßnahmenansätzen. Diese sind jedoch mit unterschiedlichen, derzeit kaum abzuschätzenden Kriterien verbunden. Dabei spielen nicht nur der Ressourceneinsatz (u.a. Personal, finanzielle Mittel) und vor allem der tatsächliche Handlungsspielraum der Akteurinnen und Akteure, sondern ebenfalls der daraus resultierende Zeitraum (mittelfristig/langfristig umsetzbar) eine entscheidende Rolle. Gerade die Bereitschaft der Unternehmen vor Ort, sich zu engagieren, Maßnahmen umzusetzen und dadurch Veränderungen anzustoßen, ist eine entscheidende Grundlage, um das Gewerbegebiet langfristig zukunftsfähig aufzustellen. Vor diesem Hintergrund wird die Wirtschaftsförderung Nürnberg geeignete Maßnahmen in den genannten Handlungsbereichen erarbeiten und das hierfür notwendige Stakeholder- und Projektmanagement aufsetzen.
Anmerkung zur Diversity-Relevanz Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilt oder benachteiligt. Das Vorhaben ist damit nicht Diversity-relevant. Die Maßnahme hat weder diskriminierende Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.
Referat VII
OA/011/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 25.01.2023 öffentlich Gutachten
Arbeit
Stadtrat 01.02.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Vollzug des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG)
Verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2023 - Sonntagsverkaufsverordnung 2023 (SoVerkVO
2023)
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Sonntagsverkaufsverordnung 2023
Sachverhalt (kurz):
In Bayern dürfen Gemeinden anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen jährlich an höchstens vier Sonn- und Feiertagen die Öffnung von Verkaufsstellen für bis zu fünf Stunden zulassen. Seit dem Jahr 2010 wurden für die Südstadt und das übrige Stadtgebiet jeweils zwei getrennte Verkaufssonntage festgesetzt. Nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.11.2015 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 18.05.2016 sowie dreier Umfragen im Jahr 2015 wurde die bisherige Regelung den in den Urteilen aufgestellten Anforderungen angepasst. Ab dem Jahr 2017 wurde nur noch je ein Verkaufssonntag für die Altstadt anlässlich des Altstadtfestes/Herbstmarktes und für die Südstadt anlässlich des Maifestes auf dem Aufseßplatz zugelassen. Diese Regelung soll beibehalten werden.
Nach Abstimmung in der Nachbarschaftskonferenz der Städteachse und unter Berücksichtigung der kirchlichen Feiertage sind im Jahr 2023 folgende verkaufsoffene Sonntage vorgesehen:
-
07.05.2023 anlässlich des Maifestes am Aufseßplatz für das Gebiet der Südstadt
-
17.09.2023 anlässlich des Altstadtfestes/Herbstmarktes für das Gebiet der Altstadt
Für die Festlegung der Termine muss die Sonntagsverkaufsverordnung 2023 beschlossen werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aufgrund der Beschäftigtenstruktur im Einzelhandel sind überdurchschnittlich Frauen, geringfügig Beschäftigte und Beschäftigte mit niedrigen Einkommen im Umfang von 5 h plus Wegezeit betroffen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. VII
Gutachtenvorschlag:
Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in 2023 (Sonntagsverkaufsverordnung 2023 - SoVerkVO 2023) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Verordnung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 25.01.2023 wird der Erlass der beiliegenden Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in 2023 (Sonntagsverkaufsverordnung 2023 - SoVerkVO 2023) beschlossen.
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 25.01.2023
Verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2023 – Sonntagsverkaufsverordnung (SoVerkV)
1. Rechtsgrundlage
Nach § 14 des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) dürfen in Bayern Gemeinden anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen jährlich höchstens vier verkaufsoffene Sonnund Feiertage festsetzen, an denen Verkaufsstellen bis zu fünf Stunden öffnen können. Die Öffnungszeiten müssen außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen und spätestens um 18:00 Uhr enden.
2. Bisherige Regelungen in Nürnberg
Seit dem Jahr 2010 wurden in Nürnberg jeweils zwei getrennte Verkaufssonntage für einen Teil der Südstadt zum Maifest bzw. zum Herbstvolksfest sowie für das übrige Stadtgebiet zum Ostermarkt und zum Altstadtfest/Herbstmarkt genehmigt. Damit wurde die gesetzlich höchstzulässige Anzahl von vier verkaufsoffenen Sonntagen ausgeschöpft.
Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18.05.2016 führten dazu, dass die bisherigen Regelungen überarbeitet werden mussten. Seit dem Jahr 2017 wird nur noch je ein verkaufsoffener Sonntag in der Südstadt anlässlich des Maifestes auf dem Aufseßplatz und einer in der Altstadt anlässlich des Altstadtfestes/- Herbstmarktes zugelassen. Aufgrund der Urteile mussten auch die Gebiete, in denen die Sonntagsöffnung möglich ist, erheblich verkleinert werden. Das Gebiet der Südstadt wurde nahezu halbiert. Für den verkaufsoffenen Sonntag zum Altstadtfest/Herbstmarkt wurde die Fläche auf die Altstadt innerhalb des historischen Mauerrings begrenzt.
Aufgrund der Corona-Beschränkungen konnten in den Jahren 2020 und 2021 keine verkaufsoffenen Sonntage durchgeführt werden, nachdem die anlassgebenden Veranstaltungen abgesagt werden mussten. Im Jahr 2022 fanden beide verkaufsoffenen Sonntage statt.
3. Anhörung von Verbänden, Organisationen und Kirchen
Wie in den Vorjahren hat das Ordnungsamt eine Anhörung der betroffenen Verbände und Organisationen sowie der Kirchen durchgeführt. Dabei ergaben sich gegenüber den Vorjahren keine neuen Positionen.
Die Kirchen, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Gewerkschaft ver.di lehnen verkaufsoffene Sonntage aus grundsätzlichen Erwägungen ab. In seiner Stellungnahme vom 21.11.2022 weist der DGB u. a. darauf hin, dass die Stadt Erlangen im Jahr 2023 offensichtlich auf verkaufsoffene Sonntage verzichtet. Ferner wird darauf hingewiesen, dass sich die zusätzlichen Ladenöffnungen negativ auf Familien und das soziale Zusammenleben auswirken. Auch für kleine und mittelständische Unternehmen sollen sich negative Auswirkungen ergeben. Zudem wird auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.05.2017 verwiesen, in dem festgestellt wurde, dass das allgemeine Erwerbsinteresse potentieller Kunden sowie das Umsatzinteresse eines Verkaufsstelleninhabers eine Sonntagsöffnung nicht rechtfertigt.
Die IHK Nürnberg für Mittelfranken, die Handwerkskammer für Mittelfranken und der Handelsverband Bayern e.V. begrüßen die verkaufsoffenen Sonntage. Der HBE in seiner Stellung vom 16.11.2022 mitgeteilt, dass er die beabsichtigten Sonntagsöffnungen 2023 außerordentlich begrüßt.
4. Abstimmung in der Städteachse
Wie in den Vorjahren wurden die geplanten verkaufsoffenen Sonntage in der Städteachse abgestimmt. Danach ergeben sich folgende Sonntagsöffnungen:
ER: wegen geringer Nachfrage sind aktuell keine verkaufsoffenen Sonntage geplant
FÜ: 19.03. Frühlingsmarkt 01.10. und 08.10. Michaeliskirchweih
N: 07.05. Südstadtfest 17.09. Altstadtfest/Herbstmarkt
SC: April Autoshow (Termin steht noch nicht fest) 23.07. Bürgerfest 17.09. Herbstkirchweih, 22.10. Trempelmarkt
Die Überschneidung in Nürnberg und Schwabach am 17.09.2023 lässt sich nicht vermeiden, da eine Verschiebung in Nürnberg auf den 24.09.2023 wegen der Friedenstafel nicht möglich ist.
5. Verkaufsoffene Sonntage 2023
Es wird vorgeschlagen, die Regelung der Vorjahre fortzuführen. Die Termine für das Jahr 2023 wurden in der Nachbarschaftskonferenz mit Erlangen, Fürth und Schwabach abgestimmt. Für Nürnberg wurden folgende Termine festgelegt:
-
07.05.2023 anlässlich des Maifestes am Aufseßplatz für die Südstadt
-
17.09.2023 anlässlich des Altstadtfestes/Herbstmarkt für die Innenstadt
Die verkaufsoffenen Sonntage dürfen nur durchgeführt werden, wenn die anlassgebenden Veranstaltungen „Maifest“ in der Südstadt und „Altstadtfest/Herbstmarkt“ in der Innenstadt stattfinden. Sollte eine Veranstaltung entfallen, entfällt auch der jeweilige verkaufsoffene Sonntag.
Zur Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage muss die Sonntagsverkaufsverordnung neu erlassen werden.
Nürnberg, 21.12.2022 Ordnungsamt i.V. gez. Pollack
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in 2023
(Sonntagsverkaufsverordnung 2023 – SoVerkVO 2023)
Vom ............................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), zuletzt geändert durch Art. 430 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), in Verbindung mit § 12 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung - DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Dezember 2022 (GVBl. S. 679), folgende Verordnung:
Inhaltsübersicht: § 1 Südstadtsonntag § 2 Altstadtsonntag § 3 Öffnungsbedingung § 4 Inkrafttreten
§ 1
Südstadtsonntag
Aus Anlass des Maifestes auf dem Aufseßplatz dürfen Verkaufsstellen innerhalb des durch folgende Straßen begrenzten Gebietes am 07.05.2023 zwischen 13 Uhr und 18 Uhr geöffnet sein: Bahnlinie zwischen Marientunnel und Kreuzung An den Rampen/Gibitzenhofstraße/Untere Mentergasse, Gibitzenhofstraße, Pfälzerstraße, Schuckertstraße, Gudrunstraße, Wodanstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Hainstraße, Regensburger Straße. Satz 1 gilt auch für die Verkaufsstellen, die an die dem Gebiet zugewandte Seite der genannten Straßen angrenzen.
§ 2
Altstadtsonntag
Aus Anlass des Altstadtfestes und des Herbstmarktes dürfen Verkaufsstellen innerhalb der Nürnberger Altstadt (umfasst durch die Straßen Vestnertorgraben, Maxtor, Maxtorgraben, Rathenauplatz, Laufertorgraben, Marientorgraben, Königstorgraben, Bahnhofsplatz, Frauentorgraben, Spittlertorgraben, Westtorgraben, Neutorgraben) am 17.09.2023 zwischen 13 Uhr und 18 Uhr geöffnet sein. Satz 1 gilt nur für die Verkaufsstellen, die innerhalb des durch die aufgeführten Straßen begrenzten Gebietes liegen.
§ 3
Öffnungsbedingung
Die Sonntagsöffnungen nach § 1 und § 2 entfallen, wenn die anlassgebende Veranstaltung entfällt.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
FW/009/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 25.01.2023 öffentlich Beschluss
Arbeit
Betreff:
Freiwillige Feuerwehr Nürnberg - Altenfurt
hier: Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten
Anlagen: Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz): In der Dienstversammlung vom 25.09.2022 wurde Herr Dennis Camgöz zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg - Altenfurt gewählt. Die Gewählten bedürfen gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG der Bestätigung durch die Gemeinde.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FW/009/2022
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Möglichkeit zur Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr und folglich auch die Möglichkeit zur Wahl zur/m (stellvertretende/r) Kommandant/in richtet sich grds. an alle geeigneten Bürger/innen
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FW/009/2022
Beschlussvorschlag: Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) wird Herr Dennis Camgöz, wh. Zähringerstr. 5 c, 90475 Nürnberg, als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg - Altenfurt in seinem Amt bestätigt.
Die Bestätigung unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass er den erforderlichen Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ innerhalb eines Jahres, gerechnet ab dem Zugang der Bestätigungsverfügung, mit Erfolg besucht.
Anlage zur Anmeldung zur Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit
Betreff: Freiwillige Feuerwehr Nürnberg – Altenfurt hier: Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten
Der bisherige stellvertretende Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg – Altenfurt, Herr Thomas Scheibe, erklärte seinen Rücktritt. Der stellvertretende Kommandant wurde zuletzt am 21.10.2018 gewählt. Seine sechsjährige Wahlperiode würde demnach grundsätzlich noch andauern. Seitens der Stadt Nürnberg war daher für diese Funktion eine Neuwahl anzuberaumen.
In einer Dienstversammlung am 25.09.2022 wurde Herr Dennis C a m g ö z zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg – Altenfurt gewählt. Der Gewählte hat die Wahl angenommen. Seine sechsjährige Wahlperiode läuft ab dem 25.09.2022.
Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) wird der Feuerwehrkommandant von den Feuerwehrdienstleistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt. Feuerwehrkommandant kann nur werden, wer die Voraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BayFwG erfüllt. Gleichfalls bedarf der Gewählte gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.
Diese gesetzlichen Bestimmungen gelten nach Art. 8 Abs. 5 BayFwG hinsichtlich des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten entsprechend. § 7 Abs. 1 der Ausführungsverordnung zum BayFwG (AVBayFwG) konkretisiert unter anderem die an den Kommandanten zu stellenden fachlichen Voraussetzungen (erfolgreicher Lehrgangsbesuch).
Soweit im Einzelfall erforderliche Lehrgänge noch nicht besucht werden konnten, lässt Art. 8 Abs. 3 Satz 2 BayFwG die ausnahmsweise Bestätigung zu, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, dass der Betreffende die Lehrgänge in angemessener Frist mit Erfolg besuchen wird. Gemäß Nr. 8.2.2 der Bek. des StMI zum Vollzug des BayFwG (VollzBekBayFwG) soll die Frist ein Jahr nicht überschreiten.
Der stellvertretende Kommandant, Herr Dennis Camgöz, muss noch am Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ teilnehmen. Ansonsten erfüllt der Gewählte die Voraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 und 4 BayFwG.
Der Gewählte ist nach Auffassung von FW auch aufgrund seiner sonstigen Kenntnisse und Erfahrungen sowie seiner Persönlichkeit zur Wahrnehmung der ihm durch Wahl verliehenen Führungsfunktionen geeignet.
FW schlägt daher vor, dem stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg – Altenfurt die für seine Amtsführung notwendige Bestätigung ab 25.09.2022 unter der auflösenden Bedingung, dass er den erforderlichen Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ innerhalb eines Jahres, gerechnet ab dem Zugang der Bestätigungsverfügung, mit Erfolg besucht, zu erteilen.