Beschlussvorlage SÖR/127/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 25.01.2023 öffentlich Beschluss
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Berichtigung der Klassifizierung der Kreisstraßen N1 und N2
hier: Neufestsetzungen der Ortsdurchfahrten (OD)
- Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) -
Anlagen: Liste neue OD-Grenzen Lageplan KrN1 Lageplan KrN2 Generalverkehrsplan Nürnberg -Auschnitt Übersichtskarte Umstufung
Sachverhalt (kurz):
Durch die Verlegung der Kreisstraße N1 und die mittlerweile veränderte Bebauung in den Ortsteilen Katzwang und Worzeldorf wird es erforderlich, nach Art. 4 Abs. 1 BayStrWG die Ortsdurchfahrtsgrenzen neu festzusetzen. Dabei ergeben sich veränderte Erschließungs- bzw. Verknüpfungsbereiche. Diese sind in beiliegender Liste dargestellt.
Die förmliche Festsetzung erfolgt gem. Art. 4 Abs. 2 BayStrWG nach Anhörung der Gemeinde durch die Regierung von Mittelfranken. Der vorliegende Vorschlag wurde bereits mit der Regierung von Mittelfranken einvernehmlich abgestimmt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Wegerechtsverfahren können sich auf unterschiedliche Personen- und Nutzergruppen auswirken. Dies wurde zeitlich vorab in den Planungsprozess eingebracht, intensiv geprüft und abgewogen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Den Neufestsetzungen der Ortsdurchfahrtsgrenzen der Kreisstraßen N1 und N2 wird wie in der beiliegenden Auflistung zugestimmt.
Inkrafttreten des vorstehenden Beschlusses: Mit Bescheid durch die Regierung von Mittelfranken.