Entscheidungsvorlage
Ersatzneubau der Brücke Münchener Straße über die Bahn –
westliches Teilbauwerk BW 1.152b
hier: Nachtragsobjektplan Nr. 2 Kurztext: Ersatzneubau Brücke Münchener Straße BW 1.152b
Allgemeines
Für die Maßnahme wurde der Direkte Objektplan am 12.02.2020 durch den Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum mit Gesamtkosten in Höhe von 7,6 Mio. Euro genehmigt. Bereits für die Vergabe der Bauleistungen wurde ein erster Nachtragobjektplan notwendig. Dieser Nachtragsobjektplan wurde am 23.07.2020 in Höhe von 8,71 Mio. € genehmigt.
Die veranschlagten Kosten des direkten Objektplans bzw. des 1. Nachtragsobjektplans können nun leider nicht gehalten werden. Der vorliegende Nachtragsobjektentwurf umfasst die Kostenmehrung, die sich im Zuge der Bauausführung ergeben hat, sowie eine Abschätzung der noch anstehenden Mehrkosten.
Bei den Abbrucharbeiten an der Brücke Münchener Straße kam es im Oktober 2020 zu einem Störfall (Stromüberschlag) mit der Oberleitung der Bahn. Die Bauarbeiten mussten daraufhin eingestellt werden. Unter laufendem Betrieb der Bahn bestand für Arbeiten an der Brücke Lebensgefahr. Es wurde mit Hochdruck an einer Lösung gearbeitet. Die kritischen Abbrucharbeiten konnten nur unter Komplettsperrungen der drei darunterliegenden Gleise erfolgen. Die DB Netz AG konnte diese notwendigen Totalsperrungen der Gleise jeweils nur an Samstagen von 20:00 Uhr bis Sonntag 4:00 morgens in Aussicht stellen. Auf diesen Vorgaben basierend konnten die Abbrucharbeiten Ende Januar 2021 wiederaufgenommen werden. Durch diesen Vorfall kam es zu einer 5-monatigen Bauzeitverschiebung. Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegt noch keine Entscheidung vor, wer für diesen Vorfall verantwortlich ist. Auch die angemeldeten Mehrkosten der Ausführungsfirma sind bisher strittig.
Im Mai 2021 wurde bei den Abbrucharbeiten eine Abdichtungsschicht hinter dem Widerlager vorgefunden, die nach den durchgeführten Analysen asbesthaltig war. Es musste hierfür in Abstimmung mit dem Gewerbeaufsichtsamt ein Sanierungskonzept erstellt werden, welches den Umgang mit dem Gefahrstoff Asbest auf der Baustelle regelt. Für die Beseitigung der asbesthaltigen Schicht musste nach TRGS 519 ein aufwendiges Verfahren eingesetzt werden. Durch diesen Asbestfund kam es ebenfalls zu einer Bauunterbrechung mit angemeldeten Mehrkosten.
Für diese Störfälle und deren Bauzeitverlängerung wurden entsprechende Nachtragangebote der ausführenden Firma eingereicht. Diese Nachtragforderungen werden derzeit vom Vergabemanagement (RA/3-VMN) und SÖR geprüft. Bisher liegen noch keine endgültigen Ergebnisse vor.
Das Aushubmaterial der Baugrube wurde auf einem Zwischenlager zur Beprobung gelagert. Im April 2021 wurde an einem größeren Haufwerk ein DK I Material gem. Deponieverordnung vorgefunden. Die Entsorgung dieses Material musste daher über eine geeignete Deponie erfolgen. Die Mehrkosten belaufen sich auf ca. 260.000 €.
Bauzeit
Der Baubeginn erfolgte im August 2020 und die Fertigstellung war für Mai 2022 angedacht. Aufgrund der Bauzeitverlängerung konnte die Maßnahme erst im Dezember 2022 mit einer Verkehrsfreigabe erfolgen. Die Gesamtbauzeit der Maßnahme beträgt statt der geplanten 22 nun 29 Monate.
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Baukosten
Die Projektkosten betragen laut beiliegender Kostenzusammenstellung insgesamt inklusive Mehrwertsteuer 9.980.000 EUR.
Nach dieser Aufstellung werden damit Mehrkosten in Höhe von insgesamt 1.270.000,00 Euro angezeigt. Die Mehrkosten liegen bei etwa 15% Prozent der bereits genehmigten Gesamtkosten aus dem Nachtragsobjektplan.
Finanzierung und Mittelbedarf
Die Maßnahme wurde im MIP 2020/2023 aufgenommen. In der Sitzung des Ältestenrates wurde am 23.10.2019 der „Projekt-Freeze“ beschlossen. In der Öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 21.11.2019 wurde das Projekt in der Haushaltsberatung beschlossen. Der Objektplan wurde in der Sitzung am 12.02.2020 genehmigt. Der erste Nachtragsobjektplan wurde am 23.07.2020 behandelt.
Die Finanzierung erfolgt über folgenden IA-Nummer: E5410104900U „BW 1.152b Brücke Münchener Str“ (Ausgaben) E5410104999E „Ern. Brücke Münchener Str. BW 1.152b“ (Einnahmen)
Aufgrund der Kostensteigerung werden zur weiteren Finanzierung der Maßnahme insgesamt noch 1,27 Mio. € benötigt. Die Einnahmen erhöhen sich nicht. Die Mehrkosten in Höhe von 1,27 Mio. € werden in Abstimmung mit SÖR/V-2 bzw. Ref.II/Stk über den Investitionsauftrag E5410085904U „Dr.- Gustav-Heinemann-Brücke BW 1.220“ finanziert.
Es wird folgender Mittelbedarf benötigt:
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Einnahmen 2023 4.320.000 EUR -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------