Kopie Stk/1 - Hr. Bock
200-19-70/1 Bo
Projekt Erneuerung Hafenbrücken - Teilprojekt Frankenschnellweg
Direkter Objektplan für den Ersatzneubau Brücke FSW (BW 1.418)
Verwaltungsvereinbarung MDK / 656 über den Ersatzneubau der Hafenbrücken
Nürnberg über den Main-Donau-Kanal, Brücke Frankenschnellweg, Kreisstraß N4-
BW 1.418
hier: Stellungnahme seitens Stk zu den Anmeldungen für den Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg am 25.01.2023
I. Stk liegen die Anmeldungen zur Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg am 25.01.2023 zur Stellungnahme vor.
Grundsätzlich bestehen gegen die Vorlagen keine Bedenken.
Die Planung wurde von Stk nicht innerhalb des BIC-Verfahrens begleitet. Die inhaltliche Angemessenheit der genannten Kosten, insbesondere der Massen- und Mengenangaben sowie die angesetzten Einheitspreise konnten seitens der BIC-Geschäftsstelle in Kürze der Zeit nicht geprüft werden.
Die im Objektplan dargestellten Gesamtkosten wurden zur Fortschreibung des Mittelfristigen Investitionsplans 2023 - 2026 angemeldet und sind auskömmlich. Der in der Anlage 2.3 genannte Mittelbedarf weicht allerdings von der Veranschlagung im Mittelfristigen Investitionsplan 2023 - 2026 ab. Der Mittelbedarf ist daher nochmals kritisch zu prüfen und ein Finanzierungsvorschlag zu erarbeiten. Die daraus folgenden Erkenntnisse sind mit den zu erwartenden Drittmitteln im Rahmen der kommenden MIP- Fortschreibung entsprechend anzumelden; der MIP ist entsprechend fortzuschreiben.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass vor Aüsschreibungsveröffentlichung einer Bauleistung die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zuwendungsgebers vorliegen muss. Sollten Kosten, die auf der übergeordneten Maßnahme 709, Erneuerung spannungsrissgefährdete Brücken im Hafenbereich, gebucht werden, förderfähig sein, ist sicherzustellen, dass diese im Förderbescheid bzw. in der späteren Schlussabrechnung erfasst sind.
In der Anmeldung der Verwaltungsvereinbarung sind bei der Frage nach den finanziellen Auswirkungen (Ziffer 1) die Gesamtkosten auf 14.974.960 EUR, davon investiv 0 EUR und konsumtiv 14.974.960 EUR, abzuändern.
II. 3. BM/SÖR
Nürnberg, 16.12.2022 F ' ' i, Personal und IT
(7595) Bo
Abdruck: Rpr