Haushaltssperre

← Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) (25.01.2023)

Sitzungsvorlage

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Beschlussvorlage SÖR/132/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 25.01.2023 öffentlich Beschluss

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff:

Direkter Objektplan für den Ersatzneubau Brücke Frankenschnellweg (BW 1.418)

Anlagen: Entscheidungsvorlage Kostenzusammenstellung Bauwerksskizze Lageplan Stellungnahme

Sachverhalt (kurz):

Die Brücke Frankenschnellweg über den Main-Donau-Kanal und über die Südwesttangente (Bauwerk 1.190) ist gemäß gutachterlicher Prüfung (Handlungsanweisung zur Überprüfung und Beurteilung älterer Bauwerke) eine Spannbetonbrücke mit spannungsrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl, der nur noch eine zeitlich begrenzte Nutzungsperspektive eingeräumt wird.

Sie stellt derzeit ein hohes verkehrliches Gefahrenpotential und wirtschaftliches Risiko dar und muss schnellstmöglich ersetzt werden, um weitere verkehrliche Einschränkungen bis hin zu Bauwerkssperrungen bei weiterer Verschlechterung des Bauwerkszustandes auszuschliessen.

Die Brücke hat für die Nürnberger Infrastruktur, die gesamte Metropolregion und insbesondere den Hafen einschließlich der hafennahen Gewerbebetriebe eine hohe Bedeutung. Der vorliegende Objektplan umfasst den Abbruch des bestehenden Bauwerks und den Ersatzneubau der Brücke einschließlich der Anbindung an bestehende Verkehrsanlagen. Zudem enthalten sind begleitende Maßnahmen im Bereich Umwelt sowie Baufeldfreimachungen. Aufgrund der beidseitigen Veranlassung der Erneuerung der Brücke über den Main-Donau- Kanal durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) und die Stadt Nürnberg werden die Kosten hierfür und für die damit zusammenhängenden Umbauten der Verkehrsanlagen entsprechend eines Kostenteilungsschlüssels umgelegt. Dieser beträgt für die Stadt Nürnberg 42,7 % und für die WSV 57,3% % der Kostenteilungsmasse. Hierdurch ergibt sich eine Einnahmeerwartung von ca. 64.414.373 Euro.

Für den städtischen Anteil der Gesamtmaßnahme wurde im August 2021 ein Zuschussantrag bei der Regierung von Mittelfranken gestellt und im Juli 2022 aktualisiert. Durch die Gewährung von Zuwendungen ergibt sich eine weitere Einnahmeerwartung von ca. 23.344.737 Euro.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 119.289.500 € Folgekosten 911.007 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 104.314.540 € davon Sachkosten 911.007 € pro Jahr

davon konsumtiv 14.974.960 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Planungen betreffen alle Verkehrsteilnehmer bzw. gesellschaftliche Gruppierungen gleichermaßen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss genehmigt den Direkten Objektplan für den Ersatzneubau der Brücke Frankenschnellweg mit allen dazugehörigen im Sachverhalt näher beschriebenen Maßnahmen. Die Genehmigung erfolgt vorbehaltlich der Mittelfreigabe durch Stk.

Die Gesamtkosten betragen ca. 119.289.500 Euro.

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