Beilage
Betreff:
Umgestaltung Umfeld Memorium Nürnberger Prozesse und Neubau
eines Besucherzentrums
Ergebnis des offenen Ideen- und Realisierungswettbewerbs
Bericht
1. Allgemein
Zur Umgestaltung des Umfeldes am Memorium Nürnberger Prozesse und Neubau eines Besucherzentrums wurde im März 2022 ein offener hochbaulicher und freianlagenplanerischer Ideen- und Realisierungswettbewerb nach RPW ausgelobt.
Ziel des Wettbewerbs war es, einen Ort zu schaffen, der der weltgeschichtlichen und musealen Bedeutung des Stadtraumes gerecht wird, und gleichzeitig die Stadt um ein herausragendes Ensemble bereichert. Dabei war die Authentizität des Ortes im Hinblick auf die laufende UNESCO-Welterbe-Bewerbung für den Justizpalast von großer Bedeutung.
In der Sitzung vom 08.10.2021 hat der Kulturausschuss beschlossen, ein Besucherzentrum für das „Memorium Nürnberger Prozesse“ auf dem städtebaulich zu entwickelnden Areal an der Fürther Straße / Bärenschanzstraße zu errichten.
In der Sitzung des AfS vom 17.03.2022 wurde über die Inhalte und Zielsetzung der Wettbewerbsaufgabe berichtet und die Durchführung eines Architektenwettbewerbes auf der Grundlage der vorgestellten Grundzüge der Auslobung beschlossen.
Das Preisgericht tagte am 15.11.2022. Unter dem Vorsitz von Herrn Architekt Prof. Jörg Springer wurden insgesamt 3 Preise und 4 Anerkennungen ausgezeichnet. Entsprechend der Empfehlung des Preisgerichts soll der erste Preisträger mit der Weiterführung der Planung beauftragt werden.
Alle Wettbewerbsarbeiten wurden in einer Ausstellung im Anschluss an die Preisgerichtssitzung bis zum 24.11.2022 in der Halle 14 Auf AEG der Öffentlichkeit gezeigt.
Über das Ergebnis des Wettbewerbes wird nachfolgend berichtet.
2. Anlass zur Durchführung eines Wettbewerbs
Im Ostflügel des Justizpalastes in der Bärenschanzstraße ist das „Memorium Nürnberger Prozesse“ als Erinnerungsstätte am authentischen und historischen Ort angesiedelt. Außerdem befindet sich hier der geschichtsträchtige Schwurgerichtssaal 600, der zwischenzeitlich für die Einbeziehung in den Ausstellungsrundgang freigegeben wurde. Die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien (IANP), eine Stiftung zur Förderung des Völkerrechtes, ist hier seit kurzem ebenfalls ansässig.
Durch die Fertigstellung des neuen Strafjustizzentrums westlich des Justizpalastes im Jahr 2018 wurde die Möglichkeit geschaffen, den Ostflügel umzustrukturieren und fast die gesamte Fläche künftig durch das "Memorium Nürnberger Prozesse“ zu nutzen.
Für die Zukunft plant das „Memorium“ umfassende Erweiterungen, die sowohl die Dauerausstellung und den Saal 600 als auch die Bedingungen für die Bildungsarbeit und Angebote des Besucherservices umfassen.
Vor diesem Hintergrund und um der herausragenden Bedeutung des Ortes und dem damit verbundenen großen öffentlichen Interesse Rechnung zu tragen, soll das städtebauliche Umfeld am „Memorium Nürnberger Prozesse“ neu gestaltet und durch ein Besucherzentrum ergänzt werden. Zur Sicherung der städtebaulichen und gestalterischen Qualität wurde 2022 ein offener hochbaulicher und freianlagenplanerischer Wettbewerb durchgeführt.
3. Wettbewerbsaufgabe
3.1 Wettbewerbsgebiet
Das Wettbewerbsgebiet liegt im Stadtteil Gostenhof und ist gekennzeichnet durch seine Nähe zur Innenstadt, zur Entwicklungsachse Fürther Straße und zum Naherholungsraum der Pegnitz.
Das Wettbewerbsgebiet mit einer Größe von ca. 9200 m² umfasst das städtische Areal einer ehemaligen KfZ-Werkstatt (heute Cube 600), den Parkplatz am Justizpalast und dem Zugang zum „Memorium Nürnberger Prozesse“ sowie Teilflächen der Bärenschanzstraße und Fürther Straße.
Die im Wettbewerbsgebiet liegenden Grundstücke befinden sich sowohl in städtischem als auch in staatlichem Eigentum.
Das Wettbewerbsgebiet ist in einen Ideen- und einen Realisierungsteil gegliedert. Der Realisierungsteil bezieht städtische und staatliche Grundstücke mit ein, der Ideenteil ausschließlich staatliche Grundstücke.
Das Wettbewerbsgebiet liegt innerhalb der Grenzen des förmlich festgelegten Stadterneuerungsgebietes Weststadt.
Im Realisierungsteil werden das Besucherzentrum und die Flächen vor dem Ostflügel, die der Fürther Straße, der Bärenschanzstraße und die Flächen östlich der Bärenschanzstraße behandelt, im Ideenteil sollen Vorschläge für die weitern Flächen westlich der Grundstücksmauer bis hin zum Hauptgebäude des Justizzentrums und teilweise längs der Fürther Straße betrachtet werden
3.2 Städtebauliche Leitlinien
- Städtebauliche Umgestaltung des Umfeldes am „Memorium Nürnberger Prozesse“ mit dem
Bewusstsein für die Einzigartigkeit des Orts (im Hinblick auf die laufende Bewerbung als UNESCO-Welterbe) und unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes, v.a. Justizpalast und Einfriedung Justizgelände.
- Bauliche Ergänzung der musealen Nutzungen im Ostflügel durch den Neubau eines
Besucherzentrums in hoher Architekturqualität.
- Schaffung von repräsentativen Freiflächen im Umfeld des „Memoriums Nürnberger Prozesse“
mit hoher Aufenthaltsqualität und großzügiger Begrünung.
- Erhalt der unter Denkmalschutz stehenden Einfriedung am Justizpalast als historisch
überlieferter Eindruck.
- Berücksichtigung einer offenen Sichtachse von der Fürther Straße zum Ostflügel des
Justizpalastes („Memorium Nürnberger Prozesse“) und Erhalt des Gesamtbilds des historischen Umfelds des Justizpalasts.
3.3 Besucherzentrum und Anbindung Ostflügel
Das künftige Besucherzentrum soll dem Empfang von Besucher und Besucherinnen dienen und Nutzungen wie Kartenverkauf, Garderoben, Gastronomien etc. beherbergen. Zur nachhaltigen Attraktivitätssteigerung soll eine Sonderausstellungsfläche in dem neuen Gebäude untergebracht werden. Das Raumprogramm wurde in der Sitzung des Kulturausschusses vom 08.10.2021 beschlossen.
Zentrale Aufgabe des Wettbewerbes war, eine inhaltliche, architektonische und funktionale Lösung zur Anbindung des Besucherzentrums an den Bestand aufzuzeigen. Ein sensibler und respektvoller Umgang mit dem Denkmal Ostflügel wurde erwartet.
4. Wettbewerbsverfahren
4.1 Wettbewerbsart
Das Wettbewerbsverfahren wurde als offener hochbaulicher und freianlagenplanerischer Ideenund Realisierungswettbewerb nach RPW ausgelobt und durchgeführt für Bewerbergemeinschaften aus Architektinnen und Architekten und Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten.
Dem Wettbewerb schließt sich für den Realisierungsteil zur Vergabe von Planungsleistungen ein Verhandlungsverfahren nach Vergabeverordnung (VgV) an.
4.2 Beteiligte am Wettbewerbsverfahren
Ausloberin des offenen Ideen- und Realisierungswettbewerbs war die Stadt Nürnberg, vertreten durch das Planungs- und Baureferat.
Aufgrund der herausragenden, historisch begründeten Bedeutung des Ortes und dem damit verbundenen internationalen Interesse sowie der Eigentümerverhältnisse der in den Wettbewerb miteinbezogenen Grundstücke waren neben der Verwaltung der Stadt Nürnberg im Wesentlichem folgende externe Beteiligte in das Verfahren (v.a. Formulierung der Wettbewerbsaufgabe, Preisgericht) miteinbezogen: Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Oberlandesgericht Nürnberg, Regierung von Mittelfranken und staatliches Bauamt Erlangen-Nürnberg.
4.3 Wettbewerbsergebnis
Es sind insgesamt 66 Wettbewerbsarbeiten eingegangen. Das Preisgericht hat 3 Preise und 4 Anerkennungen vergeben:
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Preis 1008 Benter Architektur GmbH, Friedrich Benter, Hamburg Henningsen Landschaftsarchitekten PartG mbB, Alexander Roscher, Berlin
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Preis 1030 Sebastian Brunke Architekt, Wien SI Landschaftsarchitektur ZT, Wien
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Preis 1062 Gruppe 030, Berlin Lorenz Landschaftsarchitekten Stadtplaner, Nürnberg
Anerkennung 1001 CODE UNIQUE Architekten GmbH, Dresden RSP Freiraum GmbH, Dresden
Anerkennung 1014 KOLLEKTIV B Keul & Gamböck GbR, Leipzig SERO Architekten Minkus Schroeter Partnerschaft mbB, Leipzig Einenkel Landschaftsarchitektur, Leipzig
Anerkennung 1047 LOA | Lars Otte Architektur, Köln Dipl.-Ing. Ralf Maier, Landschaftsarchitekt, AKNW, BDLA, IAKS, FLL
Anerkennung 1051 Cheret Bozic Architekten BDA, DWB, Stuttgart lohrer.hochrein Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH, München
Empfehlung des Preisgerichts für die weitere Bearbeitung: Das Preisgericht empfiehlt einstimmig, die Arbeit mit der Kennzahl 1008 zur Grundlage der weiteren Planung zu machen und deren Verfasser mit den weiteren Leistungen zu beauftragen.
Neben den Anmerkungen aus der Einzelbeurteilung sollten dabei die folgenden Hinweise berücksichtigt werden: Die Freianlagen sind im Hinblick auf einen höheren Grünanteil und bessere Aufenthaltsqualität zu überarbeiten. Das Treppenbauwerk unmittelbar vor dem Mittelrisalit des Ostflügels ist hinsichtlich seines Zusammenwirkens mit dem denkmalgeschützten Bestand zu überprüfen.
Der ‚schwebende Baumhain‘ ist konstituierendes Element des Entwurfs. In der weiteren Planung ist eine Umsetzung zu gewährleisten, die der gezeigten dichten und naturhaften Wirkung entspricht
4.4 Auszug aus dem Preisgerichtsprotokoll vom 15.11.2022 -
Beurteilungen der Preisträger
Erster Preisträger
Benter Architektur GmbH, Friedrich Benter, Hamburg Henningsen Landschaftsarchitekten PartG mbB, Alexander Roscher, Berlin
Mit einem ‚schwebenden Baumhain‘ als östlicher Fassung des Vorplatzes verweist der vorgeschlagene Neubau zeichenhaft auf den historischen Ort, den Ostflügel mit dem Saal 600 im Obergeschoß des Mittelrisalits. Zwischen bestehender Mauer und Neubau wird der Blick von der Fürther Straße auf den bedeutenden Bestand weitgehend freigehalten. Die klare und zurückhaltende, beinahe strenge Gestalt des Besucherzentrums ist zusammen mit der ungewohnten Geste des angehobenen Baumhains eine in ihrer Mehrdeutigkeit angemessene, architektonische Ausdrucksform für diese besondere Aufgabe. In selbstverständlicher Weise gelingt es, die besondere Bedeutung des Ortes zu vermitteln, ohne dass sich der Neubau in den Vordergrund drängen würde. Die Organisation der inneren Wege ist schlüssig, die angebotenen Flächen sind gut und flexibel nutzbar. Die großzügige Treppe zum kleinen Vorplatz vor dem Portal des Ostflügels ist aus der inneren Organisation heraus gut nachvollziehbar, das dafür notwendige zusätzliche Bauwerk unmittelbar vor der Fassade des Ostflügels wird aber wegen der Nähe zur Bestandsfassade und wegen der Inanspruchnahme einer Grundstücksfläche des Freistaats auch kritisch gesehen. Die Gestaltung des Vorplatzes überzeugt in der vorgeschlagenen Form noch nicht. Insgesamt aber ein gerade in der Spannung zwischen Zeichenhaftigkeit und Gelassenheit des architektonischen Ausdrucks herausragender, im besten Sinne angemessener Beitrag
Zweiter Preisträger
Sebastian Brunke Architekt, Wien SI Landschaftsarchitektur ZT, Wien
Der Grundgedanke, den gesamten Vorplatz von aufgehender Bebauung weitestgehend freizuhalten, ist auf den ersten Blick bestechend. Die wichtige Sicht von der Fürther Straße auf den Ostflügel bleibt trotz der Einschränkungen durch den zentralen Zugangspavillon gewahrt. Die Umgestaltung des Vorplatzes durch die runden Lichthöfe zusammen mit dem auf ein Minimum reduzierten Erschließungsbauwerk auf der Ostseite und mit der vorgeschlagenen ‚Bespielung‘
der Brandwand wird trotz eines gewissen Formalismus als angemessen bewertet. Die Umsetzbarkeit der Spiralrampe in der gezeigten, extrem filigranen Form wird allerdings bezweifelt. Kritisch ist auch der Umstand, dass der weitgehende Verzicht auf oberirdische Bauteile mit einer vollflächigen Unterbauung erkauft werden würde. Dafür müssten auch Teilflächen des Freistaats Bayern in Anspruch genommen werden, ein Heranrücken unmittelbar an der Gründung des denkmalgeschützten Bestands wäre problematisch. Zudem ließe die vollständige Unterbauung des Grundstücks nur sehr wenige Baumstandorte mit Wurzelschluss ins Erdreich zu. Umgekehrt liegt der Vorteil der eingeschossigen Unterbauung in den großen zusammenhängenden Flächen, die gute Nutzungsmöglichkeiten für die geforderten Ausstellungsflächen bieten. Drei Lichthöfe gewährleisten eine separate Zugänglichkeit und die notwendige natürliche Belichtung auch wenn z.B. die Seminarräume keinen Außenkontakt haben würden. Der Beitrag überzeugt in seiner Konsequenz, eine Realisierung wäre allerdings mit sehr hohem Aufwand verbunden
Dritter Preisträger
Gruppe 030, Berlin Lorenz Landschaftsarchitekten Stadtplaner, Nürnberg
Der Entwurf schlägt eine eingeschossige hofartige Bebauung vor, die auf den Mittelrisalit des Ostflügels mit dem Saal 600 hin orientiert ist. Obwohl mit dieser Anordnung nahezu der gesamte Raum zwischen Ostflügel und Fürther Straße in Anspruch genommen wird, erscheint der Vorschlag wegen des klaren und gut lesbaren räumlichen Bezugs zum Saal 600 als angemessen. Überaus selbstverständlich gelingt die Führung zum Portal des Ostflügels, auch wenn das (unnötige) direkte Anbauen eine nicht akzeptable Beeinträchtigung der Bestandsfassade darstellen würde. Leider müsste die gute und klare Wegeführung mit der Blockade der östlichen Zufahrt zu den Gerichtsgebäuden erkauft werden. Im Kontext der Formsprache der leichten, hölzernen Umbauung des Hofes erscheinen die beiden massiven Bauteile auf beiden Seiten des Zugangs von der Fürther Straße in ihrem architektonischen Ausdruck unverständlich. Mit dem eingeschossig für die Ausstellungsflächen unterbauten Hof, dem Café im Osten und den Aufenthaltsbereichen auf der Westseite gelingt eine ausgezeichnete Anordnung der einzelnen Nutzungen, deren besondere Qualität in ihrem an jeder Stelle präsenten Bezug zum Bestand mit dem Saal 600 liegt
Bezüglich weiterer Beurteilungen wird auf das beiliegende Protokoll des Preisgerichts vom 15.11.2022 verwiesen.
5. Weiteres Vorgehen
Nach der Entscheidung des Wettbewerbes schließt sich nach RPW für den Realisierungsteil, hier Neubau Besucherzentrum und Platzgestaltung, ein Verhandlungsverfahren nach Vergabeverordnung (VgV) zur Vergabe von Planungsleistungen an.
Vor Beginn des Vergabeverfahrens soll eine verbindliche Grundsatzentscheidung über das weitere Vorgehen des Projektes getroffen werden. Im Gespräch ist ein Beginn der Maßnahme in 3 bis 5 Jahren. Auf den noch offenen Antragsprozess zum UNESCO-Welterbe wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.