Beschlussvorlage Vpl/073/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 19.01.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Volbehrstraße
Abrechnungsvoraussetzung
Anlagen: Entscheidungsvorlage Ausbauplan
Sachverhalt (kurz):
Um die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Volbehrstraße zu erreichen und die Abrechnungsvoraussetzungen trotz fehlender planungsrechtlicher Festsetzungen zum Ausbau der Straße zu schaffen, wurde am 10.11.2016 in einem förmlichen Beschluss die entsprechende Abwägung nach § 125 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 4-7 BauGB durch den zuständigen Ausschuss herbeigeführt.
Nachdem der Ausbau der Straße im Jahr 2021 abgeschlossen ist, kann jetzt der Abschluss der technischen Herstellung festgestellt werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Einnahmen zu erwarten.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Vpl/073/2022
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Vpl/073/2022
Beschlussvorschlag:
Es wird festgestellt, dass die Volbehrstraße südlich der Grundstücke mit den Fl.Nrn. 346/24, 346/81, 346/22, 346/13, 346/94, 346/92, weiterhin anliegend an dem westlich gelegenen alten Wendehammer der Volbehrstraße mit der Fl.Nr. 345/5 und den östlich des neu ausgebauten Wendehammers anliegenden Grundstücken mit den Fl.Nrn. 346/12, 346/80, 346/35 sowie entlang der südlich gelegenen Grundstücke mit den Fl.Nrn. 346/77, 346/74, 346/73, 346/71, 346/26, 346/97, 346/27 und 346/38 alle Gemarkung Erlenstegen, erstmalig hergestellt ist. Der Ausbau entspricht den Anforderungen des § 125 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB.