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Bericht

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Berichtsvorlage Vpl/075/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 19.01.2023 öffentlich Bericht

Betreff: A73 - Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen AS Nürnberg-Hafen Ost bis AK Nürnberg Süd

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.12.2021

Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.12.2021 Schreiben der Autobahn Nordbayern vom 07.10.2022

Bericht:

Die SPD-Stadtratsfraktion bittet in ihrem Antrag vom 15.12.2021 darum, dass sich die Verwaltung erneut bei den zuständigen Stellen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A73 im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Nürnberg-Hafen Ost und dem Autobahnkreuz Nürnberg Süd einsetzt.

Da für Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen die Autobahn GmbH des Bundes zuständig ist, hat die Verwaltung diese mit Schreiben vom 25.01.2022 um Prüfung und Stellungnahme zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung im betreffenden Abschnitt gebeten.

In der Antwort vom 07.11.2022 legt die Autobahn GmbH des Bundes dar, dass im Rahmen der Planfeststellung für den Ausbau die Auswirkungen auf die Luftschadstoff- und Lärmbelastung geprüft wurden. Mit den planfestgestellten Lärmschutzmaßnahmen, die alle beim Ausbau umgesetzt wurden, sei die Lärmbeeinträchtigung im Ausbauabschnitt geringer als vor dem Ausbau. Auch die nach dem Ausbau zu erwartende Luftschadstoffbelastung wurde im Planfeststellungsverfahren als richtlinienkonform eingestuft.

Damit sieht die Autobahn GmbH des Bundes die geltenden Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus Gründen des Immissionsschutzes nicht vorliegen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

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