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Bericht

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Berichtsvorlage Vpl/076/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 19.01.2023 öffentlich Bericht

Betreff:

Volkacher Straße - EInrichtung einer Einbahnregelung im westlichen Abschnitt

Anlagen: Übersichtsplan

Bericht:

Bei der Verwaltung und bei der Verkehrsaktiengesellschaft Nürnberg (VAG) gingen vermehrt Beschwerden darüber ein, dass im westlichen Abschnitt der Volkacher Straße mit ihrem historisch bedingten engen Straßenquerschnitt sowohl private Kraftfahrzeuge als auch Linienbusse der VAG, der infra Fürth und der estw Erlangen im Begegnungsfall auf den Gehsteig ausweichen müssten. Auch die Müllabfuhr hat erhebliche Probleme, wenn entgegenkommende Fahrzeuge passieren wollen. Dies gefährdet Zufußgehende und führt zu Schäden am Gehweg. Grund für die Entwicklung ist die Neigung, private KfZ nicht auf priavtem Grund abzustellen, sondern im öffentlichen Raum, oft auch verbotswidrig. Die teilweise Nichteinhaltung des Parkverbots, aber auch die immer breiter werdenden Autos machen das aneinander Vorbeifahren zunehmend schwieriger.

Die VAG hat die Beschwerden zum Anlass genommen, die Situation vor Ort an verschiedenen Tagen über einen längeren Zeitraum zu beobachten und Testfahrten durchzuführen. Nach diesen Erhebungen kommt auch die VAG ebenso wie beobachtende BürgerInnen zum Schluss, dass die Befahrung des Gehsteiges keinen Einzelfall darstellt.

Die Buslinien, die in der Volkacher Straße verkehren, sind für die Anbindung des Wohngebietes an den ÖPNV von Bedeutung. Sie garantieren aufgrund der Haltestellen im Quartier kurze Fußwege für die Fahrgäste, was vor allem für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit, für ältere Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Kinder, die weiterführende Schulen besuchen, wichtig ist. Eine schlechtere Erschließung mit dem ÖPNV würde eine Zunahme des Kfz-Verkehrs im Gebiet mit sich bringen. Die Herausnahme der Buslinien ist daher keine Option. Da die Linienbusse aus den genannten Gründen auch nicht über eine andere Route geführt werden sollten, eine Verbesserung der Situation aber trotzdem angestrebt wird, hat die Verwaltung folgende Anpassungsmaßnahmen geprüft:

Straße,

Als Ergebnis der Prüfung kann vorrangig die Einrichtung einer Einbahnregelung empfohlen werden, weil nur diese effektiv die bestehenden Probleme beseitigen kann.

Bei einem Termin vor Ort am 13.12.2022 mit den Vorsitzenden des Vorstadtvereins Alt- Gründlach e.V., den Betriebsleitern der betroffenen Verkehrsbetriebe VAG, infra Fürth und estw Erlangen sowie mit Anwohnerinnen und Anwohnern hat die Verwaltung die geprüften Maßnahmen und deren voraussichtlich zu erwartenden Auswirkungen erläutert. Nach eingehender Diskussion der geprüften Maßnahmen und weiterer von den Anwesenden vorgebrachten Vorschläge und nach Abwägung aller Vor- und Nachteile haben die

Anwesenden den Absatz akzeptiert, in der Volkacher Straße im Abschnitt zwischen Großgründlacher Hauptstraße und Quellweg zunächst auf Probe eine Einbahnregelung in Fahrtrichtung Osten einzurichten. Um die Erreichbarkeit des Gebietes nicht unnötig zu verschlechtern und um weite Umwegefahrten für den Anliegerverkehr durch das Wohngebiet zu vermeiden, soll die Einbahnregelung auf den besonders engen westlichen Abschnitt zwischen Großgründlacher Hauptstraße und Quellweg beschränkt werden. Damit bleiben für die Anlieger im östlichen Abschnitt der Quellweg und die Hans-Fellner-Straße als alternative Abfahrtsmöglichkeiten erhalten und nicht der gesamte Gebietsverkehr muss über die Veitshöchheimer Straße das Viertel verlassen. Zusätzlich soll in der Volkacher Straße westlich des Quellwegs eine Ausweichstelle für Begegnungsverkehr geschaffen werden. Darüber hinaus wird im Quellweg ein weiteres Haltverbot beschildert, um den Einmündungsbereich freizuhalten. Bei Bedarf werden weitere Haltverbotsregelungen in der Hans-Fellner-Straße und in der Volkacher Straße eingerichtet.

Diese Regelung stellt auch sicher, dass die verkehrliche Bewertung des angedachten Neubaugebietes südlich der Volkacher Straße am östlichen Ende der Strecke sich nicht ändert. Die Erschließung bleibt unkritisch.

Nach ca. einem Jahr soll gemeinsam mit dem Vorstadtverein und den Betriebsleitern der betroffenen Verkehrsbetriebe besprochen werden, wie sich die Situation entwickelt hat, ob aufgrund der Änderung der Verkehrsführung neue Probleme entstanden sind und ob Nachbesserungen erforderlich sind. Sollte sich im Verlauf des Jahres zeigen, dass auch im Abschnitt östlich des Quellwegs massive Probleme bestehen, wird die Ausweitung der Einbahnregelung bis zur Veitshöchheimer Straße geprüft.

Die neue Verkehrsführung zur Verhinderung verkehrsgefährdender Situationen soll möglichst noch im Februar umgesetzt werden. Der Vorstand des Vorstadtvereins Alt-Gründlach e.V. wird vor Ausführung der Beschilderung informiert. Die Bewohnerinnen und Bewohner erhalten rechtzeitig vor der Umstellung einen Informationsflyer mit der Erklärung und Darstellung der vorgesehenen Änderung. Darüber hinaus wird die Verwaltung über die Medien auf die neue Verkehrsführung hinweisen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Mit der neuen Verkehrsführung entfallen Behinderungen der Linienbusse durch entgegenkommende Kfz, was den Fahrgästen des ÖPNV zugute kommt.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

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