Beschlussvorlage Vpl/071/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 19.01.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Neubau einer Lichtsignalanlage an der Kreuzung Hamburger Straße / Wiener Straße
Anlagen: LSA-Plan 382 Nr. 6 vom 17.10.2022
Sachverhalt (kurz):
Die spannungsrisskorrosionsgefährdeten Brücken Hafenstraße über den Main-Donau-Kanal und Hafenstraße über die Südwesttangente müssen erneuert werden. Durch die Baumaßnahmen sind erhebliche Verkehrsverlagerungen und Umleitungsverkehr in der Hamburger Straße zu erwarten.
Da die Verkehrsdichte in der Wiener Straße seit dem Umbau der Kreuzung Wiener Straße / Marthweg und der Anschlussstelle Königshof kontinuierlich zunimmt, wird das Ausbiegen aus der Hamburger Straße zunehmend schwieriger.
Um ein sicheres Ausbiegen mit vertretbarer Wartezeit aus der Hamburger Straße zu gewährleisten, soll die Kreuzung Hamburger Straße / Wiener Straße mit einer Lichtsignalanlage (LSA) ausgestattet werden.
Von der Erfordernis einer LSA bei einer weiteren Entwicklung des Verkehrsaufkommens wurde bereits im AfV am 14.10.2010 berichtet.
Da sich die Baumaßnahmen an den Hafenbrücken über mehrere Jahre hinziehen, ist eine stationäre LSA wirtschaftlicher als mobile Lösungen. Die Kosten einer stationären LSA - je nach Ausstattung - betragen brutto inkl. BVK ca. 168.000 Euro (ohne Steuerkabel) bis ca. 258.000 Euro (mit Steuerkabel) und die einer mobilen LSA ca. 225.000 Euro (brutto inkl. BVK).
Eine LSA an dieser Stelle ermöglicht sowohl dem Umleitungsverkehr als auch dem Schwerverkehr aus dem Hafengebiet auf direktem Weg die Autobahnen zu erreichen, ohne bewohnte Stadtteile mit Lärm- und Schadstoffemissionen zu belasten. Auch der querende Fuß- und Radverkehr sowie der ÖPNV - hier die Buslinie 66 – profitieren von einer Ampelregelung.
Daher empfiehlt die Verwaltung sowohl aus Kostengründen als auch aus verkehrlichen Gründen die Umgestaltung des Knotens durch den Bau einer Lichtsignalanlage. Damit verbunden ist eine Ummarkierung im Kreuzungsbereich sowie Deckschichterneuerung der Fahrbahn in Höhe von rd. 115.000 Euro.
Insgesamt werden für die Umsetzung der Maßnahme investive Mittel in Höhe von ca. 373.000 Euro benötigt. Die Finanzierung erfolgt aus dem pauschalen LSA-MIP-Ansatz P5414700000U sowie dem Hafenbrückenprojekt. Zusätzlich wird ein Antrag auf Förderung nach dem GVFG bei der Regierung von Mittelfranken gestellt.
Die Planung ist innerhalb der Verwaltung abgestimmt worden. Im Rahmen der Errichtung der LSA wird eine Deckenerneuerung im Knotenpunktbereich vorgesehen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 373.000 € Folgekosten 4.900 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 373.000 € davon Sachkosten 4.900 € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Planungen betreffen alle Verkehrsteilnehmenden bzw. gesellschaftliche Gruppierungen gleichermaßen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt den Neubau einer Lichtsignalanlage an der Kreuzung Hamburger Straße / Wiener Straße und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme baldmöglichst umzusetzen.