Beschlussvorlage BoB/001/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 22.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Abbruch des Baudenkmals Radrennbahn Kellerstraße 4 in Reichelsdorf
Anlagen: Entscheidungsvorlage Plan Abrissantrag
Sachverhalt (kurz):
Eine der ältesten und wohl die einzige noch weitgehend erhaltene kombinierte Rad- und Motorradrennbahn Deutschlands, ein überregionales Zeugnis der Industrie- und Sportgeschichte aus dem Jahr 1904, soll abgerissen werden. Der Abbruch von Baudenkmalen ist nach der StrGO dem Rat vorzulegen.
Das Areal der Radrennbahn wird seit Jahren mit dem Ziel „Wohnungsbau“ überplant (Bebauungsplanverfahren Nr. 4654), siehe dazu auch Sachbehandlung in gleicher Sitzung. Eine erste angeforderte Aussage des fachlich zuständigen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD) in einem frühen Stadium der Planung kam nicht zustande. Erst nach Abschluss der öffentlichen Beteiligungen wurde aus einer Gruppierung vor Ort heraus der Petitionsausschuss des Landtags eingeschaltet, der das BLfD zur fachlichen Stellungnahme aufforderte. 2022 wurde nunmehr durch das BLfD die Denkmaleigenschaft der Radrennbahn erkannt.
Zur Umsetzung der Wohnungsbauten wird vom Investor der Abbruch der Anlage begehrt. Die Anlage ist in einem baulich schlechten Zustand und kann selbst nach einer kostenträchtigen Sanierung nicht mehr wirtschaftlich genutzt werden. Auch wurde die Anschaulichkeit der Radrennbahn als Gesamtanlage mit der Beseitigung historischer Nebenanlagen erheblich reduziert. Eine Versagung der Erlaubnis wäre unverhältnismäßig. In Abwägung der Eigentümerinteressen mit dem öffentlichen Interesse am Erhalt des Denkmals soll deshalb dem Abbruchantrag stattgegeben werden.
Als Reminiszenz an dieses Baudenkmal soll ein Teilstück von ca. 30 m der insgesamt 400 m langen Bahn als "Kunst- und Erinnerungsobjekt" erhalten bleiben.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stpl
Beschlussvorschlag:
Der Stadtplanungsausschuss beschließt, dass
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die Genehmigung für den Abriss der Radrennbahn auf der Grundlage der Entscheidungsvorlage durch die Untere Denkmalbehörde erteilt werden soll,
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aus stadthistorischen Gründen rund 30 m der Bahn erhalten und in das Freiraumkonzept des neuen Viertels integriert werden sollen.