BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg
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Nürnberg, 10. Februar 2022
Förderung von lnklusionsschüler*innen in Berufsintegrationsklassen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verlangsamtes Lernen, mangelnde Impulskontrolle, Aggressionen und eine sozial-emotionale Auffälligkeit sowie Bedürftigkeit: Die Wahrscheinlichkeit, dass in den Berufsintegrations klassen der Berufsschulen, in denen junge Menschen mit Sprachdefiziten lernen, auch Schülerinnen“ mit Förderbedarf sitzen, ist hoch. Dies ist vor allem im Bereich der „sprachlernenden“ Schülerinnen ein sehr sensibles Thema - insbesondere da es hier Schülerinnen mit Lese-Rechtschreib-Schwächen mit Förderbedarf gibt, der ihnen jedoch nicht attestiert wird.
De facto handelt es sich bei diesen Fällen um Förderklassen, die so aber nicht genannt werden und deshalb auch keine entsprechende Unterstützung erhalten. Dies hat zur Folge - sollte es auch zukünftig keine spezielle Förderung geben - dass sich die Perspektiven für die Schülerinnen sehr negativ entwickeln.
Diesen Schülerinnen fehlt häufig die öffentliche Lobby. Zudem ist eine Unterstützung seitens der Eltern oftmals nicht möglich, da auch diese meist nicht über genügend Sprachkompetenz und Kenntnisse des deutschen Bildungssystems verfügen, um Einspruch einlegen zu können. Somit drohen den betroffenen Schülerinnen massivste Bildungsnachteile.
Gerade die vielen Monate der Corona-Beschulung haben die bereits vorher schwierige Situation noch verstärkt - das Erlernen der deutschen Sprache im Zusammenhang mit einem Schulabschluss im beruflichen Bereich und einem möglichen Förderschwerpunkt wird extrem erschwert.
BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung berichtet,
> wie viele Schülerinnen in den Berufsintegrationsklassen einen offensichtlichen Förderbedarf haben, auch wenn dieser nicht attestiert ist - aufgeschlüsselt nach Förderbedarf. > welche Unterstützungsmaßnahmen zur Attestierung der Förderbedarfe sowie zur individuellen Förderung im Rahmen der Inklusion ergriffen werden können. > welche Möglichkeiten der speziellen Förderung für diese Schülerinnen geplant sind. > ob eine Alternativlösung mit einem „Zwischenschuljahr“ (zusätzlich zu Eingangs und Abschlussklassen) mit mehr Förderung für Schülerinnen mit Lernproblemen durchführbar ist. Hierzu nimmt die Stadt - sofern möglich - Verhandlungen mit der Regierung von Mittelfranken beziehungsweise dem bayerischen Kultusministerium auf. > welche Möglichkeiten des digitalen Lernens für die Schülerinnen der Berufs integrationsklassen bestehen. > inwieweit weiterhin die Möglichkeit besteht, unterjährig zusätzliche Klassen einzurichten, um Schülerinnen aufzufangen. > welche Folgen es hat, wenn Schülerinnen das Klassenziel nicht erreichen. > wie viele Schülerinnen in den Berufsschulen aufgrund dieses Förderbedarfs keinen Abschluss erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Klaßen Dr. Anja Prölß-Kammerer Stadträtin stv. Fraktionsvorsitzende B‘90/DIE GRÜNEN SPD-Stadtratsfraktion