Der Geschäftsbereich der Referentin für Schule und Sport, dem im Einzelnen die Dienststellen das Amt für Allgemeinbildende Schulen (SchA), das Amt für Berufliche Schulen (SchB), das Institut für Pädagogik und Schulpsychologie (IPSN), der SportService Nürnberg (SpS) und der Hausverwaltenden Einheit Schule und Sport (HVE) zugeordnet sind, berichtet über:
Die Inklusion im Nürnberger Schul- und Sportbereich 2021/22
hier: Antrag der Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD „Förderung von Inklusionsschüler*innen in Berufsintegrationsklassen“ vom 10.02.2022
1. Gesamtbetrachtung
Das Schuljahr 2021/22 stand sowie auch die beiden vorherigen Jahre im Zeichen der Pandemie bzw. gegen Ende des Schuljahres im Ausklang der akuten Phase. Diese positive Neuentwicklung ermöglichte allmählich eine Rückkehr zur Normalität im Schulalltag. Der Präsenzunterricht wurde weitestgehend wieder möglich. Gleichzeitig wurde auch die Digitalisierung weiter vorangebracht.
Die Rahmenbedingungen für die Verbesserung der pandemiebedingten sozialen und fachlichen Defizite waren somit wieder gegeben. Sportliche Aktivitäten und ein aktives vielfältiges Schulleben konnten in der zweiten Hälfte des Schuljahres wiederaufgenommen werden.
Auch wenn der Fokus verstärkt auf die Schulen im Allgemeinen gerichtet war, ist und bleibt die Inklusion eine wichtige Herausforderung schulischer und gesellschaftlicher Entwicklungsprozesse.
Inklusion ist und bleibt ein vielfältiger Prozess, der auf der Grundlage eines humanistischen, sozialen Wertesystems basiert. Menschen mit ihrer individuellen Ausgangslage sollen schon im Kindesalter als gleichwertig angesehen, wertgeschätzt und respektiert werden. Vielfalt soll als Normalität und Bereicherung begriffen werden. Menschen mit Beeinträchtigungen sollen die Chance bekommen, ein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches Leben zu führen und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. All das entspricht dem Menschenbild, das in Artikel 1 des Grundgesetzes verankert ist: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Auf internationaler Ebene ist der gesetzliche Rahmen zur Umsetzung der Inklusion die UN- Behindertenrechtskonvention. Die Inklusion soll alle Bereiche des öffentlichen Lebens umfassen. Auf das Ziel der Inklusion wurde, trotz widriger Umstände im letzten Schuljahr, weiter hingearbeitet.
Der vorliegende Bericht präsentiert eine Übersicht über die Aktivitäten im Bereich des Referats für Schule und Sport im Felde der Inklusion. Im Fokus stehen dabei verwaltungsinterne Prozesse, Tätigkeiten des IPSN und weitere Unterstützungssysteme. Weiterhin werden die Inklusionsbestrebungen an den Nürnberger Schulen sowie das inklusive Handeln beim Sportservice beleuchtet. Best-Practice-Beispiele bilden die Anstrengungen der Ämter und Dienststellen ab. Ferner wird dargestellt, wie und wo Inklusion bei baulichen Maßnahmen berücksichtigt wird. Abschließend wird auf das weitere Vorgehen des Referats für Schule und Sport eingegangen.
2. Weiterentwicklung der inklusiven Prozesse im Schul- und Sportbereich
2.1 Digitaler Beratungswegweiser „Inklusion an Schulen“
So wie im letzten Bericht angekündigt, wurde der digitale Beratungswegweiser Inklusion mit Unterstützung von KoM eingerichtet und steht ab Mitte Dezember zur Verfügung, unter folgendem Link: https://www.nuernberg.de/internet/inklusion_an_schulen/.
Der digitale Beratungswegweiser ist keine abgeschlossene Sammlung, sondern soll fortlaufend angepasst und ergänzt werden. Dazu gehört zum einen das Monitoring des Nutzerverhaltens auf der Website und zum anderen die Netzwerkarbeit mit Anbietern. Ein wesentlicher Aspekt der weiteren Bearbeitung ist die Aktualisierung der Kontakte, Vorgaben und Angebote, um Interessenten ein niederschwelliges und verlässliches Instrument an die Hand zu geben.
2.2 Werkstatt-Programm „Lernen – individuell und gemeinsam“
Für ein Kooperationsprojekt mit der Robert-Bosch-Stiftung bzw. der Deutschen Schulakademie wurde ein Antrag auf Finanzierung über den Inklusionstopf des Aktionsplans der Stadt Nürnberg gestellt. Angestrebt wird eine Kooperation für das Werkstatt-Programm „Lernen – individuell und gemeinsam“, weil auf diese Weise ein intensiver und innovativer Knowhow-Transfer zum Thema „Individualisierung und Personalisierung von Lernen“ realisierbar ist, der in dieser Qualität aus eigenen Ressourcen nicht möglich wäre. Das Ziel ist, dadurch einen Verbund von Schulen unterschiedlicher Schularten zusammenzuführen, die im Hinblick auf Inklusion einen gemeinsamen Wirkungsraum bilden, ihre Kooperation ausbauen und einen inklusionsermöglichenden Unterricht entwickeln. Parallel werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bereiche Pädagogik und des Teams Schulpsychologie am IPSN den Prozess begleiten und als Multiplikatorinnen sowie Multiplikatoren ausgebildet. Ein solcher Verbund könnte dann modellhaft Vorbild auch für andere Standorte innerhalb Nürnbergs sein, sodass das bei IPSN aufgebaute Knowhow dann auch anderen Schulen zur Verfügung steht.
3. Veranstaltungen zum Thema „Inklusion“ am IPSN
3.1 Hospitationen
Im Schuljahr 21/22 lagen situationsbedingt die Prioritäten der Lehrkräfte auf dem Thema „Digitales Unterrichten“. Auf die sonst üblichen und in der Regel gut besuchten Hospitationen wurde aufgrund der pandemischen Situation bewusst verzichtet.
3.2 Fortbildungen und Kurse
Explizite Einzelveranstaltungen zum Thema Inklusion fanden teilweise geringe Resonanz, bis auf Angebote z. B. zum Thema Lerncoaching oder „Männlich-weiblich-divers“ und Angebote der Schulpsychologie.
Das verschobene Seminar „Stärke statt (Ohn-)macht - das Konzept der Neuen Autorität in der Schule“ wurde von Kolleginnen und Kollegen der Giechburgschule, ein privates sonderpädagogisches Förderzentrum in Scheßlitz, einem kleinen Kreis an Interessentinnen und Interessenten vorgestellt. Das Konzept und die dortige Umsetzung überzeugten, sodass
die Fortbildung im laufenden Programm im Rahmen der Führungskräfte-Fortbildungen für die Zielgruppe der Schulleitungen angeboten wird.
Das Fachteam Inklusion brachte sich in die Vorbereitung und Durchführung des 3. Fachtags „Schulbegleitung“ ein und führte dort Workshops zum Thema „Diklusion“ (Digital-inklusive Bildung) und „Selbstfürsorge“ durch.
Im Rahmen des schulübergreifenden Projektes „MSRG innovativ!” (Mehr Schulerfolg an den Realschulen und Gymnasien der Stadt Nürnberg) wurde in einem intensiven Prozess in mehreren Fokusgruppen das Thema „individuelle Förderung“ aus unterschiedlichen Perspektiven bearbeitet. Dabei ging es um die Frage, wie individuelle Förderung in Zeiten von Pandemie und Digitalisierung neu gedacht und gemacht werden muss, um für die Schülerinnen und Schüler mit den unterschiedlichsten Bedarfen hilfreiche Unterstützungsangebote bereitzustellen. Die Schülerinnen und Schüler wurden in zwei Gesprächsrunden in diese Fragestellung einbezogen und im Anschluss wurden in mehreren Workshops konkrete Maßnahmen entwickelt. Diese wurden auf dem MSRG-Fachtag den Schulleitungen mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Schulentwicklungs-Teams vorgestellt. Darunter befand sich zum Beispiel eine umfangreiche digitale Materialiensammlung für die Klassenleiterstunden in allen Jahrgangsstufen, um dort das Gemeinschaftsgefühl, aber auch das individuelle psychische Wohlergehen zu stärken. Oder eine Sammlung für eine digitale Lernumgebung zur Sprachförderung auf der Basis von Teams, mit der Schülerinnen und Schüler der oberen Jahrgänge selbstständig und ortsunabhängig üben und trainieren können.
Ein wichtiger Faktor eines inklusionsermöglichenden Unterrichts sind Lernformate für individualisiertes Lernen: Hier wurden mehrere Schulen bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung durch Prozessbegleitung unterstützt: z. B. eine Abteilung der B2, die an dem von Prof. Wilbers begleiteten Modellversuch PerLen (personalisiertes Lernen mit digitalen Medien) teilnimmt. Außerdem ein Team der BBS (Bertolt-Brecht-Schule), das sich mit entsprechenden Fragen der Unterrichtsentwicklung auseinandersetzt.
3.3 Weiterentwicklung und Perspektiven
Für das Programm 22/23 wurde ein neues modulares und hybrides Konzept für den bisherigen „Inklusions-Kurs“, unter dem Titel „Lernreise Inklusion”, entwickelt. Mangels Anmeldungen, wurden die ersten beiden Module abgesagt, beziehungsweise reduziert, auf ein reines Online- Format.
Im Programm „Schule Vision 2040“ finden Hospitationen zu Schulen statt, die Lernen so gestalten, dass Inklusion ermöglicht wird: Die Blautopf-Schule in Blaubeuren, deren Konzept des Lernbüros besonders für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen geeignet ist; das Albrecht-Ernst-Gymnasium in Oettingen, das seit Jahren das Konzept der Lernlandschaften für individuelles Lernen in den Kernfächern optimiert; die Max-Brauer-Schule in Hamburg, sowie die BS24 in Hamburg-Eidelstedt, die das Konzept der Lernlandschaften explizit für Klassen der Arbeitsvorbereitung bzw. für Klassen mit Schülerinnen und Schülern mit Fluchthintergrund aufbauen. Die Resonanz auf diese Angebote ist sehr gut.
4. Inklusionsmodelle an Nürnberger Schulen im Schuljahr 2021/22
4.1 Allgemeinbildende Schulen
4.1.1 Einzelintegration
Neben den folgenden Maßnahmen gibt es eine Vielzahl von Schulen mit Klassen, in denen einzelne Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf integriert beschult werden.
Bezüglich der Inklusionsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden städtischen Realschulen und Gymnasien, findet Inklusion im Rahmen der sog. Einzelinklusion an Schulen statt. Es gibt auch Schulen, die Schülerinnen und Schüler außerhalb der Einzelinklusionsmaßnahme mit einer Zusatzstunde fördern oder die Kinder mit Schulbegleitung beschulen.
Schülerinnen oder Schüler werden in besonderen Fällen auch dahingehend beraten, Inklusionsmaßnahmen in der Schule anerkennen zu lassen (z. B. an Gymnasien und Realschulen über die Dienststelle des Ministerialbeauftragten), in Einzelfällen lehnen die Schülerinnen und Schüler das jedoch ab.
Insgesamt sind im Schuljahr 2022/23 drei Schülerinnen und Schüler mehr in Einzelintegration an den allgemeinbildenden städtischen Realschulen und Gymnasien wie im letzten Schuljahr 2021/22. Auch die Zahl der zusätzlichen Förderstunden mit LWS-Budget hat im Schuljahr 2022/23 signifikant, an den allgemeinbildenden städtischen Realschulen und Gymnasien, wieder zugenommen.
| Schule | Anzahl der Schülerinnen und Schüler (SuS) | Lehrerwochen- stunden (LWS) |
|---|---|---|
| Peter-Vischer-Schule (PVS) | 1 | 3 |
| Veit-Stoß-Realschule (VSR) | 3 | 9 |
| Adam-Kraft-Realschule (AKR) | 1 | 2 |
| Bertolt-Brecht-Schule (BBS) | 3 | 4 |
| Labenwolf-Gymnasium (LG) | 2 | 3 |
| Sigena-Gymnasium (SG) | 1 | 3 |
| Johannes-Scharrer-Gymnasium (JSG) | 1 | 3 |
Die LWS zur Förderung der Schülerinnen und Schüler werden durch den jeweiligen Mobilen Sonderpädagogischen Dienst durch eine individuelle Betrachtung der Situation des einzelnen Kindes bzw. Jugendlichen veranschlagt.
| Schuljahr | SuS in Einzelintegration | Zusätzliche Förderstunden im LWS-Budget |
|---|---|---|
| 2017/2018 | 13 | 28 |
| 2018/2019 | 14 | 31 |
| 2019/2020 | 16 | 33 |
| 2020/2021 | 11 | 27 |
| 2021/2022 | 9 | 21 |
| 2022/2023 | 12 | 27 |
4.1.2 Exemplarische Aktivitäten für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf an
städtischen Realschulen und Gymnasien
Rollstuhlprojekt an der Bertolt-Brecht-Schule (BBS)
Ganz im Sinne einer Transformation der Gesellschaft ging es darum, den Schülerinnen und Schülern einen Perspektivwechsel zu ermöglichen, der ihnen erlaubt, sich in andere hineinzuversetzen und nachhaltig zu handeln.
Die Schülerinnen und Schüler haben die zahlreichen Barrieren des Alltags, die sich heute immer noch für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer ergeben, gemeinsam analysiert. Hilfsangebote und Beratungsmöglichkeiten der Schulgemeinschaft
Jede Schule gibt etwa auf der eigenen Homepage eine Liste mit Hilfsangeboten und Beratungsmöglichkeiten der Schulgemeinschaft bekannt (Beispiel unten JSG). Darin ist auch eine Ansprechperson zum Thema Gesundheitliche Beeinträchtigungen und Inklusion o. ä. benannt.
Thema des pädagogischen Tags am Hermann-Kesten-Kolleg: Umgang mit psychischen Erkrankungen von Schülerinnen und Schülern. Spezialisierung und Ausbildung einer Lehrkraft der BBS als Multiplikatorin: Online- Fortbildung „Diversität und Inklusion in Schulpartnerschaften mitdenken - Soziale Ungleichheiten verringern (SDG 10) -Nachhaltige Entwicklungsziele“ "Breitenförderungsmaßnahmen" durch die Corona-Pandemie an der PVS:
o Ausweitung und Intensivierung der Treffen des Beratungsnetzes an der PVS (Schulpsychologie, Schulberatung, Schulseelsorge, Sonderpädagogen), um Schülerinnen und Schüler sowie Kolleginnen und Kollegen bei individuellen Fragestellungen zu Problemen in Folge der Corona-Pandemie den Wiedereinstieg in den Schulalltag zu erleichtern. o Ausweitung des Gegensteuern-Projekts im Jahr 2021 auf die gesamte 8. Jahrgangsstufe und Anfang 2022 einmalig für einzelne Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen, um in Zusammenarbeit mit dem IPSN das Arbeiten und Lernen im Distanzunterricht zu fördern bzw. bei Motivationsproblemen zu helfen. o Verstärkung des Projekts "Umgang mit Prüfungsangst" (Schulpsychologie und Schullaufbahnberatung) in Jahrgangsstufe 6, Gymnasium, als Reaktion auf den gestiegenen Beratungsbedarf hinsichtlich der Folgen der Corona-Pandemie in der Unterstufe (bislang in den 5. Klassen).
4.1.3 Partnerklassen
Partnerklassen der Förderschule oder der allgemeinen Schule kooperieren eng mit einer Klasse der jeweils anderen Schulart. Regelmäßig findet gemeinsamer lernzieldifferenter Unterricht statt. Angebote des Schullebens und außerunterrichtlicher Aktivitäten werden gemeinsam genutzt.
Die Zahl der Partnerklassen bleibt im Vergleich zum vorhergehenden Schuljahr 2021/22 in Nürnberg konstant. Eine genaue Auflistung der Kooperationen zwischen den Grund- oder Mittelschulen und Förderzentren findet sich im Anhang.
4.1.4 Kooperationsklassen
In den langjährig bewährten Kooperationsklassen der Grund- und Mittelschulen werden Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten in Unterricht und Erziehung nachhaltig gefördert. Merkmal der Kooperationsklasse ist der durchgängig gemeinsame Unterricht in allen Fächern. Dies erfordert eine qualitative und quantitative Anpassung der Unterrichts- und Förderangebote an die individuellen Bildungs- und Erziehungsbedarfe der Schülerinnen und Schüler. In Kooperationsklassen werden drei bis fünf Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf integriert beschult.
Neu hinzugekommen sind jeweils eine Grund- und eine Mittelschule in Kooperation mit einem Förderzentrum, nämlich die GS Scharrerschule in Kooperation mit dem SFZ Jean-Paul-Platz und die MS Schlößleinsgasse in Kooperation mit dem SFZ Eva-Seligmann-Schule. Zahlenmäßig ist eine Kooperationsklasse weniger zu verzeichnen, im Vergleich zum letzten Schuljahr.
4.1.5 Alternative schulische Angebote (AsA)
Das Alternative schulische Angebot (AsA) stellt eine Sonderform der Mobilen Sonderpädagogischen Diensten (MSD) dar. So zeigt es sich als eine Form der Erziehungshilfe. Ziel ist eine vorbeugende Wirkung, um das Auftreten massiver Verhaltensauffälligkeiten zu verhindern. Daher setzt das AsA in schwierigen
Erziehungssituationen an, z. B. bei Schüler-Lehrer-Konflikten, Leistungsverweigerung, massivem Störverhalten oder Schulschwänzen.
Neu hinzugekommen ist das sonderpädagogische Förderzentrum Martin Luther, das mit der Grundschule Michael Ende im Hinblick auf Alternative schulische Angebote, kooperiert.
Insgesamt ist, im Vergleich zum vorhergehenden Schuljahr 2021/22, eine Schule mit “Alternativem schulischen Angebot” weniger zu verzeichnen.
4.1.6 Schulen mit dem Schulprofil Inklusion
Schulen, die dieses Profil erworben haben, nehmen Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf auf der Grundlage eines inklusiven Bildungs- und Erziehungskonzepts auf. Der Unterricht und das Schulleben orientieren sich an den Bedürfnissen und Möglichkeiten aller Schülerinnen und Schüler. Lehrkräfte der Förderschulen sind in das Kollegium der allgemeinen Schule eingebunden, in Kooperation mit den Lehrkräften der allgemeinen Schule gestalten sie vielfältige Formen des kooperativen Lernens. Ein weiterer Vorteil ist, dass durch den kontinuierlichen fachlichen Austausch zwischen den Kolleginnen und Kollegen der Förderschule und der allgemeinen Schule ein Kompetenztransfer stattfindet. Die Schulen erhalten exklusiv eine zusätzliche Unterstützung durch eine Sonderschullehrkraft und eine weitere Differenzierungsstunde. Festzuhalten ist, dass diese Unterstützung von Seiten des Kultusministeriums weiterhin nur staatlichen Schulen offensteht.
Im Vergleich zum vorherigen Schuljahr, ist die Anzahl der Schulen mit dem Schulprofil Inklusion gleichgeblieben. Eine genaue Auflistung findet sich im Anhang.
4.2 Berufliche Schulen
Die beruflichen Schulen streben weiterhin an, ein für die Schülerinnen und Schüler sowie Studierenden auf der Basis der organisatorischen Gegebenheiten aufbauendes Inklusionsnetzwerk zu entwickeln. Um diesen Prozess wissenschaftlich zu unterstützen und von Erfahrungswissen anderer zu lernen, ist weiterhin ein NQS-Forum1 zum Schwerpunktthema Inklusion geplant. Das Thema Digitalisierung und Anpassungen der Schulentwicklungsprozesse waren im Schuljahr 2021/22 so zentral, dass der Themenfokus für die Organisationsentwicklung im vergangenen Jahr hierauf gelegt wurde. Das Vorhaben bleibt jedoch bestehen.
Wissenschaftliche Expertise zum Thema soll zum einen durch Prof. Dr. Roland Stein, Lehrstuhl für Sonderpädagogik V - Pädagogik bei Verhaltensstörungen der Julius-Maximilians- Universität in Würzburg eingebracht werden, der maßgeblich an der Entwicklung des „Netzwerkes Berufliche Schulen Mainfranken“ beteiligt war. Zum anderen wird das Thema Inklusion durch Frau Prof. Dr. Nicole Kimmelmann, Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik, Friedrich-Alexander-Universität, Nürnberg aus pädagogischer Sicht beleuchtet.
Frau Prof. Kimmelmann sichert darüber hinaus weiterhin zu, den Prozess der Bildung eines Netzwerkes für den Bereich der beruflichen Schulen in Nürnberg, über das NQS-Forum hinaus, wissenschaftlich zu unterstützen. Ziel ist es wertschätzende Lern- und
1 NQS = Nürnberger Qualitätsmanagement an (beruflichen) Schulen
Ausbildungsbedingungen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf zu schaffen, aber auch Lehrkräfte bestmöglich auf die fordernden Aufgaben vorzubereiten und bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
4.2.1 Einzelintegration
Im Rahmen der Einzelinklusion wurden von den beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg 19 Fälle gemeldet, von denen neun Inklusionsbedarf im Bereich der körperlichen Entwicklung und Motorik (elf im Vorjahr), sechs in der Sensorik (Hören und Sehen, neun im Vorjahr) und vier in der geistigen Entwicklung (neun im Vorjahr) aufwiesen. Die Zahlen sind im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen.
Einzelinklussionsschüler/innen Schuljahr 2021/22
4
Hören/Sehen geistige Entwicklung 9 körperlich-motorische 6 Entwicklung
Quelle: Eigene Darstellung, SchB
Um das Lernen der Schülerinnen und Schüler mit besonderen Förderbedarfen individuell gestalten zu können, beantragen die Schulen in Abstimmung mit dem MSD für Schülerinnen und Schüler mit großen Unterstützungsbedarfen Budget- und Anrechnungsstunden bei der Regierung von Mittelfranken. Über die Direktorate B1 bis B14 hinweg wurden im Schuljahr 2021/22 insgesamt neun Lehrerwochenstunden beantragt.
Anrechnungs-und Budgetstunden für Einzelinklusion im Schuljahr 2021/22
33
27 24 20 19
9
2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22
Quelle: Eigene Darstellung, SchB
Da Jugendliche und junge Erwachsene ihren Bildungsweg selbst (unter 18-Jährige in Abstimmung mit ihren Erziehungsberechtigten) wählen, liegt die zukünftige Entwicklung der Zahl der Einzelinklusionen von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs der Schulen liegt.
4.2.2 Fokus Berufsintegrationsklassen
Die Berufsintegrationsklassen (BI-Klassen) weisen eine sehr heterogene Schülerschaft auf. Traumatisierte Kriegsflüchtlinge, die noch nie Frieden erlebt haben, kommen wie auch nichtalphabetisierte Jugendliche teilweise mit, teilweise ohne Eltern an unsere Schulen. Die speziellen Förderbedarfe liegen bei BI-Schülerinnen und Schülern wie auch in anderen Klassen der Berufsvorbereitung und den Regel- und Fachklassen der beruflichen Schulen vor. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Berufsintegrationsklassen mit Förderbedarf lässt sich für die Pädagoginnen und Pädagogen nicht bestimmen. Die Unterscheidung zwischen mangelnden Sprachkenntnissen auf der einen Seite und Förderbedarfen in den Bereichen Lernen oder sprachliche Entwicklung auf der anderen Seite können Lehrkräfte nicht vornehmen. Vermuten die Erziehungsberechtigten oder die Lehrkraft jedoch einen Förderbedarf, dann kann der MSD auf Initiative einer Lehrkraft in der Klasse, der Eltern/ bzw. Erziehungsberechtigten oder Vormünder durch den MSD grundsätzlich geprüft werden. Gerade im Förderbereich sprachliche Entwicklung ist dazu jedoch ein Mindestmaß an Sprachkenntnissen in Deutsch notwendig. Diese ist gerade bei Schülerinnen und Schülern in den BIK/V-Klassen oft noch nicht vorhanden. Die Zustimmung und Mitwirkung der Erziehungsberechtigten bzw. des gesetzlichen Vormunds ist immer Grundvoraussetzung dafür, dass Diagnostik und eventuell anschließende Fördermaßnahmen der Einzelintegration durch den MSD veranlasst werden können.
Das Spektrum an Unterstützungsmaßnahmen für die Schülerinnen und Schüler der BI- Klassen in der beruflichen Bildung der Stadt Nürnberg ist weitreichend:
So stehen alleine den elf Vorklassen der Berufsintegration (BIK/V) an der B5 zwei Vollzeitkräfte der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es am Direktorat 5, an dem die BIK/V-Klassen eingerichtet sind, die folgenden Unterstützungssysteme:
-
eine weitere sozialpädagogische Kraft,
-
zwei Schulpsychologinnen bzw. -psychologen
-
Alternatives schulisches Angebot (AsA) für die BIK/V-Klassen: 5 Stunden
Förderschullehrkraft + 5 Stunden Lehrkraft der B5
-
Multiprofessionelles Team an der Schule
-
Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe in Kooperation mit IPSN
-
Regelmäßige Berufsbereichskonferenzen für die Berufsintegration an der B5 zur
intensiven Abstimmung der Lehrkräfte in den BI-Klassen und der o. g. Fachkräfte
- Bereichsbetreuung für die Berufsintegration, die jederzeit für die Lehrkräfte und
Sozialpädagogen erreichbar ist.
In enger Kooperation mit der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und dem Jugendamt werden passgenaue Lösungen auch für die Schülerinnen und Schüler gefunden, für die es außerhalb des Regelschulsystem geeignetere Angebote gibt: z. B. SOS-Kinderdorf, Berufsvorbereitende Maßnahmen der Agentur, Zuerkennung des Reha-Status usw.
Die Höchstdauer für die schulische Berufsintegration beträgt aktuell vier Jahre: die Berufsintegrationsvorklasse und die Berufsintegrationsklasse können mit Zustimmung der
Lehrerkonferenz jeweils wiederholt werden, etwa weil das Klassenziel nicht erreicht wurde. Zu beachten gilt es hier, dass die Berufsintegrationsvorklassen in Nürnberg nicht uniform organisiert sind, sondern unterschiedliche Sprach- und Leistungsniveaus abbilden, die auf der Basis der Eingangstestung der Schülerinnen und Schüler möglichst passgenau festgelegt werden. Zudem ist ein unterjähriges Wechseln in eine Klasse mit höherem oder niedrigerem Anspruch möglich. Die Einführung eines weiteren „Zwischenschuljahres“, also eines zusätzlichen fünften Jahres der schulischen Berufsintegration scheint daher nicht indiziert. Digitale Lerngelegenheiten werden den Schülerinnen und Schülern der Berufsintegration wie auch den anderen Schülerinnen und Schülern geboten. In der Zeit der Corona-Pandemie wurden je nach Verfügbarkeit auch Leihgeräte durch die Schulen zur Verfügung gestellt. Die unterjährige Einrichtung von Klassen der Berufsintegration ist in Nürnberg gängige Praxis, soweit diese Klassen von der Regierung genehmigt und eine Förderzusage erteilt wird. Sobald aus den Anmeldungen zur Testung am Direktorat 5 der Bedarf an zusätzlichen Klassen sichtbar wird, stellt das Amt für Berufliche Schulen einen Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung zur Einrichtung der zusätzlichen Klassen. Wird dieser erteilt und werden Fördergelder in Aussicht gestellt, dann kann für die kooperativen Klassen das öffentliche Ausschreibungsverfahren eingeleitet werden. Aktuell (Stand 18.11.2022) befinden sich neben den 31 bestehenden Klassen der Berufsintegration2 zwei weitere DK-BS und drei BV-Flexi- Klassen im Ausschreibungsverfahren.
4.2.3 Exemplarische Aktivitäten für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf an den
beruflichen Schulen
Fortführung der intensiven Zusammenarbeit mit dem MSD, wodurch die eingesetzten Lehrkräfte in kollegialen Fallberatungen zu einer noch gezielteren Handlungsfähigkeit geführt werden konnten. Ausbau der digitalen Kompetenzen der Lehrkräfte in der Zeit der Corona-Pandemie und Erstellung asynchroner Lerninhalte als Bestandteil der pädagogischen Arbeit: Schülerinnen und Schülern stehen jetzt vermehrt Selbstlernmaterialien wie Lernvideos zur Verfügung, um den Stoff in ihrer eigenen Geschwindigkeit und mit ihrer eigenen Technik nochmals zu wiederholen. zahlreiche „Breitenförderungsmaßnahmen“, die den individuellen Bedürfnissen und Problemfeldern der Jugendlichen Rechnung tragen. Förderung des engmaschigen Netzes durch die intensive Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrkräften, Schulleitung, Schulpsychologie, Sozialpädagogik und MSD: effektive Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Unterstützungsbedarfen.
4.2.2 Alternative schulische Angebote (AsA)
Am Direktorat 5 ist wie im Vorjahr eine Stelle für eine Zweitqualifikantin für den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen und soziale-emotionale Entwicklung eingerichtet. Hierdurch kann nicht nur eine enge Kooperation, sondern sogar eine Verzahnung der schulischen Aktivitäten mit denen des MSD weitergeführt werden. In Abstimmung mit dem Schulleiter der Alfred-Welker-Schule verfügt das Direktorat 5 über eine Stelle, die sich in zwölf
2 inkl. Brückenklassen, DK-BS, IVK
Lehrerwochenstunden Unterrichtszeit und fünf Wochenstunden Einsatz in der MSD-AsA-Ü- Klasse an der Beruflichen Schule Direktorat 5 und „klassischem MSD“ Dienst an den beruflichen Schulen gliedert. Die Lehrkraft verfügte schon vor ihrer Anstellung über Erfahrung in der Durchführung Alternativer schulischer Angebote, und konnte hierdurch mit Beginn der Tätigkeit wichtige Beiträge bei der Förderung der Schülerinnen und Schüler leisten. Damit existiert ein äußerst wertvolles Bindeglied zwischen dem MSD und den beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg.
5. Inklusives Handeln im Sportbereich
5.1 Netzwerk Inklusiver Sport
Gemeinsam mit dem Freizeitnetzwerk Sport der Lebenshilfe Nürnberg erarbeitet der SportService für den „inklusiven Sport“ Ansatzpunkte konkreter Maßnahmen. Dabei ist die enge Kooperation mit Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertretern, Sportlerinnen und Sportlern sowie Experteninnen und Experten selbstverständlich. Ziel ist, dass Menschen mit Behinderung Sport machen können, auch mit Menschen ohne Behinderung. Im Rahmen des Host Town Programs und der dadurch geschaffenen Ressourcen trifft dieses Netzwerk aktuell auf großes Interesse und wird durch weitere Akteurinnen und Akteure sowie Unterstützerinnen und Unterstützer stetig gestärkt und ausgebaut.
5.2 Unterstützung des „Freizeitnetzwerks Sport“
Das Freizeitnetzwerk Sport ermöglicht und erleichtert Menschen mit Behinderung den Zugang zum organisierten Sport. "Inklusion durch Begegnung" kann beim gemeinsamen Sporttreiben leicht gelingen. Wesentlich sind Assistenzen, die Sportlerinnen und Sportler im jeweils erforderlichen Umfang unterstützen. Der Bedarf nach Unterstützung durch Assistenzen ist nach den großen pandemiebedingten Einschränkungen gestiegen – es gilt, viele in diesem Zeitraum entstandene Defizite auszugleichen. Aktuell gibt es einen großen Bedarf, die Sportlerinnen und Sportler bei der (Wieder-)Aufnahme des Trainings zu motivieren und zu unterstützen – die Hemmschwellen scheinen durch die mit der Corona-Pandemie entstandenen Ängste gewachsen zu sein.
Grundsätzlich werden die inklusiven Sportangebote durch das Freizeitnetzwerk Sport fachlich begleitet und unterstützt. Auch im Host Town Program übernimmt das Freizeitnetzwerk Sport durch seine Expertise eine tragende Rolle.
Perspektivisch ist weiterhin eine stärkere Vernetzung und der Ausbau von Kommunikationsstrukturen hinsichtlich der Aktivitäten im inklusiven Sport angedacht.
5.3 Möglichkeiten der Bezuschussung inklusiver Sportangebote
Im Rahmen der Projektförderung werden u. a. Programme zur Inklusion im und mit dem Sport unterstützt. In den vergangenen Jahren wurden folgende Projekte ausgezeichnet und gefördert:
o „1. Sportinklusionstag“ des Tuspo 1888 Nürnberg e. V. (2021) o „Ausbau Rollstuhltennis“ des Schwimmerbunds Bayern 07 e. V. (2021)
o Inklusive Veranstaltung „Rund um den Dutzendteich" des Yacht-Clubs Nürnberg e.V. und des Rolli-Treffs-Franken e. V. (2018) o „Showdown – Erweiterung des Sportangebotes“ des BVSV Nürnberg e.V. (2018)
Einzelne Projekte wurden im Anschluss durch die Sportförderinitiative Team Nürnberg (Initiative des SportService) aufgenommen und gefördert z. B. die Inklusionsschwimmgruppe des TSV Altenfurt (seit 2017).
Der Behinderten- und Versehrtensportverein (BVSV) Nürnberg e.V. erhält zur Durchführung seines Auftrages im Bereich des Behindertensports einen jährlichen Zuschuss. Für 2021 wurde wie im Vorjahr ein Zuschuss von 2.600 EUR gewährt. Der SportService verwaltet diesen Zuschuss.
Seit 2020 wurde durch den Stadtrat ein Sonderzuschuss in Höhe von 20.000 € für Nürnberger Sportvereine jährlich etabliert, der speziell Maßnahmen der Inklusion und für Seniorinnen und Senioren zugutekommen soll. Im Bereich inklusiver Sport können demnach u. a. notwendige Materialien, Baumaßnahmen von Vereinen für den inklusiven Sport, Ausbildungen- /Fortbildungen im Bereich inklusiven Sport und Assistenzen von Sportangeboten gefördert werden.
Auch Projektinitiierungen im inklusiven Bereich können einen Zuschuss erhalten. Im Jahr 2021 konnten die folgenden Projektinitiierungsanträge hinsichtlich einer Bezuschussung genehmigt werden:
o Das Projekt „Schwimmgruppe Inklusion“ des Post SV Nürnberg e.V. o Das Projekt „Inklusionssporttag“ des Turn- und Sportverein 1888 e.V.
6. Bauliche Maßnahmen
Inklusion ist ein Querschnittsthema. Schulbereichsübergreifendes Denken und Handeln sind in der Inklusion unerlässlich und werden in allen Bereichen berücksichtigt, z. B. auch bei der Planung und Gestaltung der Schulgebäude und bei der Modernisierung von Bestandsbauten.
Standards, hinsichtlich Inklusion, bei Neubauten von Nürnberger Schulen
Blindenleitsystem am Boden [von der Straße (Haltestelle) bis zum Sekretariat] Aula, Mehrzweckräume, Turnhalle sind ausgestattet mit Induktionsschleifen Behindertenparkplätze an den Schulen auf jeder Etage besteht eine Behindertentoilette (im Idealfall im Erdgeschoss eine Behindertentoilette mit automatischer Türöffnung) im Einzelfall eine Behindertentoilette mit Duschmöglichkeit Fahrstuhl Haupteingang mit Gegensprechanlage, Klingel, Kamera und mit Türantrieb Verwendung kontrastreicher Farben für seheingeschränkte zur Markierung von Übergängen (zu Beginn der Treppenstufe und am Ende der Treppenstufe, Boden und Wände haben unterschiedliche Farben) ein inklusives Klassenzimmer pro Zug o inklusive Klassenzimmer sind größer (75 m² statt 66 m² pro Klassenzimmer) o Inklusionsklassenzimmer haben auch eine Induktionsschleife im Klassenzimmer
Schulgebäude und -gelände sind barrierefrei (Pausenhofgestaltung nach DIN 18034)
Das von der Schulfamilie der BBS neu bezogene Gebäude in der Karl-Schönleben-Straße 100 wurde nach den o. g. Standards realisiert.
Bestandsbauten
Die meisten Schulen und Räumlichkeiten des Sports stammen aus einer Zeit, in der Inklusion keine große Beachtung fand, bzw. es standen auch nicht die baulichen Möglichkeiten von heute zur Verfügung. Trotz der baulichen Herausforderungen und Denkmalschutzbestimmungen wurden erneut zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um auch bei Altgebäuden fördernde Voraussetzungen für Inklusion zu schaffen (siehe Auflistung im Anhang).
Sportstätten
Beim Neubau von städtischen Sportstätten, welche in der Regel im Zusammenhang mit einem Schulneubau verwirklicht werden, werden die bereits für Schulen genannten Aspekte und Regelungen ebenso berücksichtigt. Für neuzubauende Sporthallen gelten ähnliche Anforderungen (barrierefreier Zugang, barrierefreie Umkleidemöglichkeit, barrierefreie Toiletten, Behindertenparkplatz, Aufzug, Induktionsschleife in den Hallen und ggf. in den Gymnastik- und Konditionsräumen), um allen Schülerinnen und Schülern, aber auch Bürgerinnen und Bürgern den Zugang und die Nutzung der Bewegungsräume zu ermöglichen. Sofern bei Sporthallen Tribünen mit vorgesehen werden, wird darauf geachtet, dass diese barrierefrei zu erreichen ist, barrierefreie Besuchertoiletten vorgesehen werden und über entsprechende Plätze mit guter Sicht für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer verfügen. Ein umfangreiches Bauprojekt, bei dem großer Wert auf Barrierefreiheit gelegt wird, ist das Volksbad. Durch die Planung von Aufzügen, Rampen, behindertengerechte Umkleiden/Sanitäranlagen, Beachtung von Nachhallzeiten, Kontraste/Schriftgrößen und Brailleschrift wird das Volksbad für alle in gleicher Weise zugänglich und nutzbar werden.
7. Ausblick in das Jahr 2023
Im Jahr 2023 werden zahlreiche Projekte zur Förderung des inklusiven Gedankens vom Referat für Schule & Sport und den zugeordneten Dienststellen angestoßen und durchgeführt.
Zunächst einmal sei auf das Werkstatt-Programm „Lernen – individuell und gemeinsam“ verwiesen. Durch die Zusammenarbeit zwischen der Robert-Bosch-Stiftung, dem IPSN und mehreren Schulen soll in der zweijährigen Projektphase ab September 2023 ein gemeinsamer Wirkungsraum bilden, ihre Kooperation ausbauen und einen inklusionsermöglichenden Unterricht entwickeln.
Ein weiterer Baustein zur Schulentwicklung ist MSRG innovativ! (Mehr Schulerfolg an den Realschulen und Gymnasien der Stadt Nürnberg). Im Rahmen von MSRG innovativ! werden Ansätze weiterverfolgt, die sich im vergangenen Jahr als erfolgreich oder bedeutsam erwiesen haben: der Fokusbereich „Lern-Reich“ entwickelt z. B. einen Prototyp für eine digitale Lernumgebung auf der Basis von 0365, wie sie an Schulen mit etablierten Lernlandschaft-
bzw. Lernbürokonzepten im Einsatz ist. Der Fokusbereich „Anders lernen, anders prüfen“ beschäftigt sich mit der Frage, welche Spielräume und Ansätze es für eine stärkenorientierte individualisierte Leistungsrückmeldung gibt. Diese Frage erweist sich in vielen Diskussionen um eine Veränderung des Lernens hin zu einer stärkeren Orientierung am individuellen Kind oder Jugendlichen als Flaschenhals für eine echte Entwicklung der Lernkultur.
Im sportlichen Bereich wird sich Nürnberg als Host Town der Special Olympics World Games 2023 präsentieren. Im Vorfeld der Spiele im Juni werden die 216 teilnehmenden Länderdelegationen mit ihren Athletinnen und Athleten bei 216 Kommunen in ganz Deutschland zu Gast sein, um Land und Leute kennen zu lernen. Dies ist das größte Inklusionsprojekt, das es in der Bundesrepublik Deutschland je gab. Nürnberg wird als Host Town vom 12. – 15. Juni 2023 die Delegation aus Österreich empfangen und den 130 Sportlerinnen und Sportlern, den Unified Partnerinnen und Partnern, so wie dem Betreuerteam einen erlebnisreichen und unvergesslichen Aufenthalt gestalten. Es ist aber nicht nur der viertägige Besuch, der Nürnberg zur Host Town macht. Mit dem Host Town Program werden im Vorfeld des Besuches Projekte und Maßnahmen unterstützt und initiiert, die die Inklusion in den Bereichen Sport, Kultur, Schule, Wissenschaft usw. voranbringen und sichtbar machen. Ziel ist es eine Nachhaltigkeit zu generieren, so dass der Gedanke der Inklusion auch nach den Weltspielen in Nürnberg bleibt und durch den Aus- und Aufbau eines großen Netzwerkes stetig vorangetrieben wird. Inklusion soll im gesamten gesellschaftlichen Zusammenleben sichtbar gemacht werden und Menschen und Akteure vor Ort begeistern und das gegenseitige Verständnis von Menschen mit und ohne Behinderung zu stärken, sowie Vorurteile und Berührungsängste abzubauen.
Wie im Bericht ersichtlich sind die Nürnberger Schulen mit all ihren pädagogischen Projekten und Aktivitäten auf einem guten Weg hin zu einer inklusiven Schullandschaft. Perspektivisch wäre der Ausbau der Schulen mit dem Schulprofil Inklusion auf weitere Schularten in Nürnberg durchaus wünschenswert. Bei einer Beantragung des Schulprofils Inklusion muss sich die Schule auf ein inklusives Bildungs- und Erziehungskonzept für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf verständigen. Inklusion ist damit ein wesentlicher Baustein des Schulentwicklungsprozesses, der von der Schulgemeinschaft individuell gestaltet werden kann. Dabei ist das Zusammenwirken unterschiedlicher Professionen aufgrund deren Kompetenzen unerlässlich. Dies gilt auch für das soziale Umfeld, begleitende soziale Dienste, andere Bildungseinrichtungen wie Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der beruflichen Inklusion. Hierfür wären unterschiedliche Standorte, u. a. auch neuzugründende Schulen denkbar. Daher wird man mit den zuständigen Stellen in Kontakt treten, um gemeinschaftlich die Vielfalt an Schulen mit dem Schulprofil Inklusion in Nürnberg auszubauen.
Anhang
zu 4.1.3 Partnerklassen im Schuljahr 2022/23 Grundschule Friedrich-Hegel-Schule (kooperiert mit Partnerklassen der Merianschule, Förderzentrum „Geistige Entwicklung“) Grundschule Wahlerschule (kooperiert mit vier Partnerklassen der Jahrgangstufen 1- 4 der Jakob-Muth-Schule, Förderzentrum „Geistige Entwicklung“ der Lebenshilfe) Mittelschule Konrad-Groß-Schule (kooperiert mit Partnerklassen der Paul-Moor- Schule, Sonderpädagogisches Förderzentrum Merseburger Str.) Grundschule Dunant-Schule bildet vier Partnerklassen, die an der Jakob-Muth- Schule, SFZ „Geistige Entwicklung“ der Lebenshilfe, unterrichtet werden. Dazu werden vier Regelklassen am Förderzentrum unterrichtet [IKON-Klassen (Intensiv kooperierende Klassen Nürnberg) mit wissenschaftlicher Begleitung]
zu 4.1.4 Kooperationsklassen im Schuljahr 2022/23 Grund-/Mittelschulen in Kooperation mit Förderzentren:
| GS Knauerschule | SFZ Bärenschanze |
|---|---|
| GS Erich-Kästner-Schule | SFZ Eva-Seligmann-Schule |
| GS Eibach | SFZ Eva-Seligmann-Schule |
| GS Reutersbrunnenschule | SFZ Bärenschanze |
| GS Scharrerschule | SFZ Jean-Paul-Platz |
| GS Friedrich Wanderer | SFZ Bärenschanze |
| GS Birckenwald-Schule | SFZ Eva-Seligmann-Schule |
| MS Schlößleinsgasse | SFZ Eva-Seligmann-Schule |
zu 4.1.5 Alternative schulische Angebote (AsA) in Kooperation mit Förderzentren im Schuljahr 2022/23
| GS Michael-Ende | SFZ Martin-Luther |
|---|---|
| GS Bartholomäus | SFZ Paul-Moor |
| GS Friedrich-Wilhelm-Herschel | SFZ Langwasser |
| GS Ludwig-Uhland-Schule | SFZ Paul-Moor-Schule |
| MS (D) St. Leonhard | SFZ Bärenschanze |
| MS (D) Adalbert-Stifter-Schule | SFZ Langwasser |
| MS Dr.-Theo-Schöller-Schule | SFZ Bärenschanze |
| MS Friedrich-Wilhelm-Herschel | SFZ Jean-Paul-Platz |
zu 4.1.6 Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ im Schuljahr 2022/23 GS Hegelschule GS Bismarckschule GS Michael-Ende-Schule MS Bismarckschule GS Wahler-Schule MS St. Leonhard RS Geschwister-Scholl BS Alfred-Welker
zu 6. Maßnahmen der Hausverwaltungseinheit Schule und Sport (HVE – Schule und Sport), die im Hinblick auf Barrierefreiheit erfolgt sind:
2021 und 2022
KIA Metropol Arena, Neubau der Sporthalle in inklusionsgerechter Bauweise Grundschule Insel Schütt, zusätzliche behindertengerechte WC-Anlage im Bau Bismarckschule Haupthaus, Umbau des Gebäudes mit zwei Aufzugsanlagen, barrierefreiem Eingang mit automatischer Türöffnung und behindertengerechten WC- Anlagen fertiggestellt Ludwig Uhland Schule / Umbau Kleinhallen mit behindertengerechter WC-Anlage und Aufzug fertiggestellt Bertolt-Brecht-Schule, Neuerrichtung behindertengerechter WC-Anlage im Platzwarthaus fertiggestellt Grimmschule, Ertüchtigung von Klassenzimmern mit Schallschutz, gemäß geforderten Nachhallzeiten für Schüler mit schwerer Hörschädigung