Sitzungsunterlagen
Sitzung des Schulausschusses
16.12.2022
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 5 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Aktuelle Herausforderungen für den Schulbereich; hier: mündlicher Bericht Bericht Ref.IV/039/2022 7 TOP Ö 2 Entwicklung der Schülerzahlen an den beruflichen Schulen im Schuljahr 2022/23 Bericht Ref.IV/040/2022 11 Sachverhalt Ref.IV/040/2022 15 TOP Ö 3 Sachstandsbericht zu aktuellen Baumaßnahmen Sitzungsvorlage Ref.IV/041/2022 25 Antrag vom 18. Mai 2022 Berufsbildungszentrum DieLinke Ref.IV/041/2022 27 TOP Ö 4 IT-Strategie „Lernen und Lehren an städtischen und staatlichen Schulen in Nürnberg im Digitalen Zeitalter“: Bericht zur Umsetzung Bericht Ref.IV/042/2022 29 Sachverhalt Ref.IV/042/2022 33 TOP Ö 5 Die Inklusion im Nürnberger Schul- und Sportbereich 2021/2022; hier: Antrag der Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD „Förderung von Inklusionsschüler*innen in Berufsintegrationsklassen“ vom 10.02.2022 Bericht Ref.IV/043/2022 41 Sachverhalt Ref.IV/043/2022 45 Antrag der Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD „Förderung von 61 Inklusionsschüler*innen in Berufsintegrationsklassen“ vom 10.02.2022 Ref.IV/043/2022
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Schulausschusses
Sitzungszeit
Freitag, 16.12.2022, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Aktuelle Herausforderungen für den Schulbereich; hier: Bericht
mündlicher Bericht Ref.IV/039/2022
Trinkl, Cornelia mündlicher Bericht
2. Entwicklung der Schülerzahlen an den beruflichen Schulen im Bericht
Schuljahr 2022/23 Ref.IV/040/2022
Trinkl, Cornelia
3. Sachstandsbericht zu aktuellen Baumaßnahmen Beschluss
Trinkl, Cornelia Unterlagen werden nachgereicht
4. IT-Strategie „Lernen und Lehren an städtischen und staatlichen Bericht
Schulen in Nürnberg im Digitalen Zeitalter“: Bericht zur Ref.IV/042/2022
Umsetzung
Trinkl, Cornelia
5. Die Inklusion im Nürnberger Schul- und Sportbereich 2021/2022; Bericht
hier: Antrag der Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Ref.IV/043/2022
SPD „Förderung von Inklusionsschüler*innen in
Berufsintegrationsklassen“ vom 10.02.2022
Trinkl, Cornelia
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 21.10.2022,
öffentlicher Teil
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 16.12.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Aktuelle Herausforderungen für den Schulbereich; hier: mündlicher Bericht
Sachverhalt (kurz):
Die Verwaltung berichtet mündlich über die aktuellen Herausforderungen für den Schulbereich im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie, des Krieges in der Ukraine und der Energiekosten. Dabei liegt der Fokus auf relevanten Entwicklungen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die vielfältigen, gezielt schulischen Angebote sollen geflohenen Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine die schulische Integration ermöglichen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 16.12.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Entwicklung der Schülerzahlen an den beruflichen Schulen im Schuljahr 2022/23
Sachverhalt (kurz):
Die Schülerzahlen an den öffentlichen beruflichen Schulen sind insgesamt leicht rückläufig, obwohl die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen auf hohem Niveau liegt. Dies betrifft die duale Ausbildung, die vollschulische Berufsausbildung an den Berufsfachschulen wie auch die Weiterbildungsgänge. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler an der Wirtschaftsschule hat sich stabilisiert. Ebenso gleichbleibend stabil sind die Schülerzahlen an den öffentlichen Fachoberschulen. Die Berufsoberschulen verzeichnen einen Schülerrückgang. Neue Klassenformen ergänzen das Angebot für Berufsschulpflichtige ohne Ausbildungsvertrag in der Berufsvorbereitung und Berufsintegration. Ukrainische Schülerinnen und Schüler wurden an der Wirtschaftsschule in Brückenklassen der 5. bis 9. Jahrgangsstufe aufgenommen, ebenso in den IVK-WS Klassen. An den Berufsschulen besuchen ukrainische berufsschulpflichtige Jugendliche Berufsintegrationsvorklassen, DK-BS- Klassen sowie eine Brückenklasse 10. An der Rudolf-Diesel-Fachschule (RDF) wurde ein sogeanntes Y-Modell für die Fachrichtungen Informatiktechnik und Elektrotechnik zu Schuljahresbeginn durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) nicht genehmigt. Dies führte dazu, dass an der RDF eine Minderklasse eingerichtet werden musste.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die beruflichen Schulen stehen allen Schülerinnen und Schülern, die die schulspezifischen Eingangsvoraussetzungen erfüllen, offen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
StK
Entwicklung der Klassen- und Schülerzahlen an den öffentlichen beruflichen
Schulen in Nürnberg im Schuljahr 2022/23
hier: Sachverhalt
- Gesamtentwicklung der Schüler- und Klassenzahlen an den öffentlichen beruflichen
Schulen
Die Gesamtschülerzahl verringerte sich an den öffentlichen beruflichen Schulen im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 555 Schülerinnen und Schüler (-2,6%). Sie liegt aktuell bei 20.590 Jugendlichen und jungen Erwachsenen in 878 Klassen. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den Fachklassen der Berufsschulen ist insgesamt rückläufig (-473; -3,3%). Die Schülerzahlen in den Eingangsfachklassen stabilisierten sich. Die Trends in den verschiedenen Branchen werden im Folgenden beschrieben. Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz wurden nicht mehr gebildet. Es verblieben 73 noch Berufsschulpflichtige ohne Ausbildungsplatz in den Fachklassen (sogenannte „JoA-verteilt“). Hier handelt es sich um Jugendliche, die insbesondere wegen unregelmäßigem Schulbesuch im BVJ im Schuljahr 2021/22 auch im Folgejahr weiterhin berufsschulpflichtig blieben und keine BvB der Agentur für Arbeit besuchen (möchten). Berufsfachschulen verzeichneten ebenso rückläufige Schülerzahlen (-101 Schülerinnen und Schüler; dies entspricht einem Minus von 8,8%). Insgesamt erlernen in diesem Schuljahr 1.138 Jugendliche einen Ausbildungsberuf vollschulisch an einer städtischen Berufsfachschule. Die Schulen im Bereich der Weiterbildung (Fachschulen, Meisterschulen und Fachakademien) verzeichnen insgesamt einen Rückgang der Schülerschaft um 74 Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende (Minus 7%). Öffentliche Fach- und Berufsoberschulen zeigten insgesamt rückläufige Schülerzahlen (-91 Schülerinnen und Schüler; -2,8%), wobei der Rückgang auf die Berufsoberschulen zurückzuführen ist. Die Wirtschaftsschule Nürnberg verzeichnet ein Schülerplus, welches nicht nur auf der Einrichtung zusätzlicher Klassen für ukrainische Schülerinnen und Schüler beruht (+88 Schülerinnen und Schüler; + 15,4%). Entwicklung der Schülerzahlen an den öffentlichen beruflichen Schulen in Nürnberg
| Schularten | SJ 17/18 | SJ18/19 | SJ19/20 | SJ 20/21 | SJ 21/22 | SJ 22/23 | Veränderung zum Vorjahr |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Berufsschule duale Ausbildung *) | 15.160 | 15.091 | 15.233 | 14.573 | 14214 | 13.741 | -3,3% |
| Berufsschule BVJ, BIK, DK-BS, Neu- start | 1.475 | 1.310 | 1.226 | 1.042 | 824 | 929 | +12,7% |
| Berufsfach-schulen | 1.166 | 1.274 | 1.286 | 1.288 | 1.248 | 1.138 | -8,8% |
| FOS/BOS | 3.481 | 3.507 | 3.266 | 3.164 | 3.238 | 3.147 | -2,8% |
| Berufliche Weiter- bildung (Fachaka- demien/ Fachschu- len) | 1.105 | 1.120 | 1.299 | 1122 | 1.051 | 977 | -7,0% |
| Wirtschaftsschule (inkl. IVK-WS, Brü- ckenklassen 5-9) | 620 | 582 | 548 | 537 | 570 | 658 | +15,4% |
| GESAMT | 23.007 | 22.884 | 22.858 | 21.726 | 21.145 | 20.590 | -2,6% |
*) inklusive BGJ Quelle: SchB-Statistik 2022/23
Folgende grafische Darstellung zeigt die längerfristigen Trends: Deutlich zu erkennen sind die kontinuierlich leicht sinkenden Schülerzahlen der Auszubildenden im dualen System seit 2010/11.
Gesamtschülerzahl an den beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg
Berufsoberschule
Fachoberschule
20000 Fachakademie
Fachschule n e n15000 n -i / r Wirtschaftsschule (ohne e lü IVK-WS, ohne h c Brückenklassen 5-9) S 10000 Berufsfachschule
Berufsschule - JoA
Berufsschule BVJ, BIK, Brückenklasse 10, DK-BS, Neustart 0 Berufsschule - dual inkl. 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 BGJ (B11) Schuljahre
Quelle: SchB-Statistik 2022/23
2. Entwicklungstrends an den Schularten
a) Berufsschulen - Duale Ausbildung
Die Industrie- und Handelskammern in Bayern verzeichneten zum 14.10.2022 einen leichten Zuwachs an neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen im Vergleich zum Vorjahr.1 Der Bayerische Handwerkstag meldete zu Beginn des Ausbildungsjahres 2022/23 ein Minus von 1,1% bei den abgeschlossenen Neuverträgen (insgesamt 20.623 Neuverträge) im Vergleich zum Vorjahr bei einer noch hohen Zahl von nicht besetzten Ausbildungsstellen (5.800 bayernweit), sodass auch im Herbst 2022 noch viele Möglichkeiten für Jugendliche bestehen, im Handwerk eine duale Ausbildung zu beginnen.2 Bis zum 30.09.2022 hat sich die Zahl der Neuabschlüsse dann noch merklich auf 24.533 erhöht. Damit liegt die Ausbildungsbilanz im bayerischen Hand-
| Die Handwerksbranchen, die die Energie- und Mobilitätswende stel- | |
|---|---|
| len, sind bei jungen Menschen derzeit besonders gefragt. Reges Interesse besteht aktuell an | |
| Berufen wie Anlagenmechaniker/-in SHK, Elektroniker/-in, Kaminkehrer/-in oder Kfz-Mechatroni- | |
| ker/-in. |
1 vgl. Industrie- und Handelskammern in Bayern: Informationen für Presse, Funk und Fernsehen, Pressemitteilung vom 14.10.2022 2 Bayerischer Handwerkstag: Pressemitteilung vom 31.08.2022, https://www.hwk-bayern.de/artikel/krisensicherer-einstieg-ins-berufsleben-74,1650,10940.html, Stand 07.11.2022 3 Agentur für Arbeit, Regionaldirektion Bayern: Presseinfo Nr. 23 vom 02.11.2022, https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-by/2022-23
Die Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Bayern, meldete am 02.11.2022, dass sich der
Ausbildungsmarkt trotz großer Herausforderungen gut entwickelt hat. Der Fachkräftebedarf steht
bei den Betrieben weiterhin im Fokus. Die leichte Zurückhaltung während der Pandemie sei ak-
tuell nicht mehr zu beobachten. Unternehmen sichern sich ihren Fachkräftebedarf in erster Linie
über eigene Auszubildende. Die aktuellen Herausforderungen, die sich aus dem Krieg in der Uk-
raine ergeben, bringen für Unternehmen viele Unsicherheiten, wirtschaftliche Einschränkungen,
teils Existenzängste mit sich, dennoch halten die bayerischen Unternehmen an ihrer Ausbildungs-
bereitschaft fest und meldeten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum insgesamt 3.289 bzw. 3,3
Prozent mehr Ausbildungsstellen in Bayern bei den Arbeitsagenturen.4
a) Entwicklung der Fachkassen (duale Ausbildung) an den Nürnberger Berufsschulen
Die Gesamtzahl der Auszubildenden in der dualen Ausbildung ist im laufenden Schuljahr weiterhin rückläufig. Im Vergleich zu den von der Corona-Pandemie gekennzeichneten Jahren 2020/21 und 2021/22 stabilisierten sich die Schülerzahlen in den Eingangsklassen. Die Gesamtschülerzahlen in den Fachklassen erreichten zum 20.10.2022 dennoch bei weitem nicht das Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie.
Gewerblich-technische Ausbildungsberufe Die Berufsschule 1 verzeichnet einen leichten Schülerrückgang der dualen Klassen in den Fachbereichen Elektrotechnik und Metalltechnik (Anlagenmechaniker/-innen und Baumetallberufe im Handwerk). Stabile Zahlen sind im Ausbildungsberuf Mechatroniker/-in zu verzeichnen. Auch in den fertigungstechnischen Berufen der Industrie an der B2 ist die Gesamtzahl der Auszubildenden leicht rückläufig bei wieder steigenden Neuanmeldungen in den Eingangsklassen, so z. B. im „klassischen“ Mechanikerberuf“ Industriemechaniker/-in. Im Berufsbereich Kfz blieben die Schülerzahlen stabil. Verkehrsbetriebe, insbesondere die Deutsche Bahn AG sowie deren Konzerntöchter, bilden vermehrt Eisenbahner/-innen im Betriebsdienst aus, der gleiche Trend zeigt sich bei den Fachkräften im Fahrbetrieb. Die gewerblich-technischen Ausbildungsberufe an der B6 in den Bereichen Druck/Foto/Medien verzeichneten einen unerwartet hohen Rückgang der Anmeldezahlen. In den Bauberufen an der B11 blieben die Schülerzahlen (inklusive Baugrundklassen, BGJ) konstant. Dies betrifft die Bauspezialberufe (Bauzeichner/-innen, Bauwerksabdichter/-innen), den Berufsbereich Holztechnik (Zimmerer und Schreiner/-innen) sowie Maler/Lackierer/-innen. Leicht zu nahm die Schülerzahl bei den Rohrleitungsbauern.
Trends bei den kaufmännischen Ausbildungsberufen an Nürnberger Berufsschulen Die Auszubildendenzahlen in den „klassischen“ kaufmännischen Berufen der B4 sind, wie in den Vorjahren, erneut leicht rückläufig. Dies betrifft die Berufe Bankkaufmann/-frau, Kaufleute für Versicherungen und Finanzen, Fachangestellte für Markt- und Sozialforschung sowie Kaufleute im Groß- und Außenhandel. Stabil entwickelten sich die Ausbildungszahlen bei den Automobilkaufleuten (bei steigender Zahl der Auszubildenden in den Eingangsklassen) und im Bereich der Steuerfachangestellten. Der Berufsbereich Industriekaufleute entwickelte sich stabil, allerdings auf niedrigem Niveau. Auch an der B4 zeigt sich, dass sich die Neuanmeldungen (Jahrgangsstufe 10) wieder etwas stabilisieren. Das Vor-Corona-Niveau wurde jedoch nicht erreicht. Die Zahl der Ausbildungsabbrüche und Nichtantritte liegt weiterhin auf hohem Niveau.
Dies führt bei der Versicherungswirtschaft zur Verringerung der Fachklassen in den aufsteigenden Jahrgangsstufen, in den Bereichen Automobilwirtschaft, Großhandel, Steuerfachangestellte zu einer Reduzierung der Schülerinnen und Schüler.
4 Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Bayern: Presseinfo Nr. 22 vom 02.11.2022, https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-by/2022-22-ausbildungsmarkt
Die B6 verzeichnete eine leicht steigende Tendenz bei den Anmeldezahlen in den kaufmännischen Medienberufen: Gestalter für visuelles Marketing sowie im Buchhandel und bei den Kaufleuten für Marketingkommunikation. Im Einzelhandel sind die Schülerzahlen leicht rückläufig. Auch an der Berufsschule 6 brechen Jugendliche ihre duale Ausbildung relativ häufig ab. Die Berufsschule 9, Kompetenzzentrum für Büro- und Verwaltungsberufe, meldete zum Statistiktag 20.10.2022 in der dualen Ausbildung eine insgesamt stabile Entwicklung. Dies betrifft den branchenübergreifenden Beruf Kaufmann/-frau für Büromanagement sowie den Beruf Verwaltungsfachangestellte. Bei den Sozialversicherungsfachangestellten stieg die Zahl der Azubis in den Eingangsklassen im laufenden Schuljahr. Unternehmen der Logistikbranche bildet aktuell an der B14 weniger aus als im Vorjahr. Die Schülerzahlen in den Berufen Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistungen, Fachlagerist/-in und Fachkraft für Lagerlogistik sind leicht rückläufig. Die gleiche Tendenz zeigt sich bei den Re- NoPat-Berufen. Kaufleute für Verkehrsservice und Tourismuskaufleute werden in diesem Schuljahr mit leicht steigender Schülerzahl ausgebildet.
Berufe in der Gastronomie und im Lebensmittelhandwerk Erfreulich entwickelten sich die Auszubildendenzahlen an der Berufsschule 3, Kompetenzzentrum für Gastronomieberufe und Lebensmittelhandwerk: Die Schule verzeichnet insgesamt ein Plus von 37 Schülerinnen und Schülern in den Fachklassen. Dieser ist dem Zuwachs in den Berufen der Gastronomie geschuldet. Im Lebensmittelhandwerk blieben die Schülerzahlen konstant auf niedrigem Niveau.
Ausbildungsberufe im Gesundheitswesen und naturwissenschaftliche Berufe Die Berufsschule 8 meldete insgesamt einen leichten Rückgang der Auszubildenden in den Berufsbereichen Zahntechnik, Augenoptik und Zahnmedizinische Fachangestellte. Zugenommen haben erneut die Schülerzahlen im Beruf Medizinische Fachangestellte.
b) Berufsvorbereitung und Berufsintegration
Während der Sommerferien ab dem 01.08.2022 bis zum 20.10.2022 wurden alle Mittelschulabsolventeninnen und -absolventen, die noch nicht in dualen oder vollschulischen Ausbildungsgängen angemeldet waren, weiterhin die Mittelschule besuchen oder an eine weiterführende Schule wechselten, zur zentralen Beratung beim Amt für Berufliche Schulen eingeladen. Das Team Berufsschulberatung von SCHLAU und die für das Sachgebiet Berufsschulpflicht bei SchB zuständige Verwaltungskraft berieten die noch unversorgten Mittelschulabsolventeninnen sowie -absolventen und meldeten die Jugendlichen verbindlich in den für sie passenden Berufsvorbereitungsklassen an. An den Berufsschulen wurden insgesamt 46 Klassen der Berufsvorbereitung und Berufsintegration gebildet. Elf kooperative Klassen (Start Schuljahresbeginn) wurden öffentlich ausgeschrieben, darunter erstmals auch eine Neustartklasse mit ESF-Finanzierung. Ziele des Projektes BVJ Neustart sind es, alternative Wege beim Umgang mit benachteiligten Jugendlichen zu finden, die eine Verringerung der Zahl jener Jugendlichen im Schulsprengel bewirkt, die bisher nicht zum Schulbesuch oder zum Besuch von Vollzeitmaßnahmen zu bewegen waren. Die Schülerakquise und die Auswahl der Projektteilnehmerinnen und –teilnehmer erfolgte an der B3. Mit jedem Schüler und jeder Schülerin sowie deren Erziehungsberechtigten wurden Aufnahmegespräche geführt und Vereinbarungen zum Schulbesuch getroffen. Der Förderumfang schließt eine intensive (auch aufsuchende Sozialarbeit) von mindestens 20 Zeitstunden pro Woche ein, die vom außerschulischen Kooperationspartner geleistet wird. Die Mindestschülerzahl einer Neustartklasse beträgt zum 20.10. des Jahres acht Jugendliche, die Klasse an der B3 umfasste zum Stichtag 12 Berufsschulpflichtige.5
5 vgl. KMS VI.1-BS9220.0-1/23/12 vom 12.05.2021
Zwei ganzjährige DK-BS-Klassen6 für ukrainische Schülerinnen und Schüler wurden zu Schuljahresbeginn in Kooperation mit dem BCN gebildet. Aktuell sind nach Genehmigung der Klassen und der Fördermittel durch die Regierung von Mittelfranken fünf weitere kooperative Klassen öffentlich ausgeschrieben: Zwei zusätzliche DK-BS- Klassen für Schülerinnen und Schüler, die nach Schuljahresbeginn neu aus dem Ausland nach Nürnberg gezogen sind sowie drei BV-Flexi-Klassen für Berufsschulpflichtige, die ihre duale Ausbildung abbrechen bzw. die Probezeit an einer Berufsfachschule nicht bestehen werden und deshalb unterjährig in Klassen der Berufsvorbereitung aufgefangen werden müssen. Die B5 führte am 10.11.2022 den nächsten Sprachtest mit Schülerinnen und Schülern durch, die aus dem nicht deutschsprachigem Ausland in den letzten Wochen nach Unterrichtsbeginn im September nach Nürnberg gekommen sind. Eine der beiden DK-BS-Klassen, die nach der Durchführung der öffentlichen Ausschreibung starten kann, ist bereits jetzt mit 23 Jugendlichen gefüllt. Der Planungs- und Organisationsaufwand in der Berufsvorbereitung und Berufsintegration (inklusive Ausschreibung der kooperativen Klassenformen) sowie der Aufwand für die verwaltungstechnische Abwicklung und Dokumentation stellt SchB vor besondere Herausforderungen.
Berufsvorbereitungsklassen, Berufsintegrationsvorklassen, Berufsintegrationsklassen,
Neustartklasse, DK-BS-Klassen, Brückenklasse 10
| Berufsvorbereitung und Berufsintegration an beruflichen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Schulen | |||||
| Klassenart | Klassen | Schüler/-innen | |||
| BVJ/schulisch | 13 | 250 | |||
| BVJ/kooperativ | 6 | 112 | |||
| Neustart | 1 | 12 | |||
| BIK/V schulisch | 11 | 168 | |||
| BIK/schulisch | 8 | 232 | |||
| BIK/kooperativ | 4 | 83 | |||
| Brückenklasse 10 | 1 | 23 | |||
| DK-BS ganzjährig | 2 | 49 | |||
| Brückenklasse 5-9 (WS) | 2 | 41 | |||
| IVK (WS) | 3 | 69 | |||
| geplant | |||||
| DK-BS unterjährig | 2 | offen | |||
| BV-Flexi unterjährig | 3 | offen | |||
| 56 | 1039 |
Quelle: SchB-Statistik 2022/23 Insgesamt besuchen 194 ukrainische Schülerinnen und Schüler die beruflichen Schulen (Berufsschulen und Wirtschaftsschule) im laufenden Schuljahr (Stand Ende September 2022) in DK-BS- Klassen, Brückenklassen, IVK-WS-Klassen und BIK/V-Klassen. In der Großstadt Nürnberg müssen auch in Zukunft institutionenübergreifend stets neue Wege gefunden werden, um Jugendliche ohne klare Berufsorientierung Schritt für Schritt in die Arbeitsund Berufswelt zu integrieren. Hierbei sind u. a. zweijährige Berufsausbildungen (mit niedrigeren Anforderungsprofilen) ein wichtiger Baustein.
6 vgl. KMS VI.1-BS9400.10-1/66/33 vom 08.03.2022 sowie KMS SF-BS4400.10/257/1 vom 18.07.2022
Entwicklung der Schülerzahlen in der Berufsvorbereitung, Berufsintegration und Zahl der berufsschulpflichtigen Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz in den Fachklassen (JoA-
verteilt)
Berufsvorbereitung/Berufsintegration und JoA
1200 1100
| 480 | 558 525 459 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 436 | 380 | ||||
| 307 | |||||
| 90 |
n e n n600 4 -i / r e lü 400 h c S200
2010/112011/122012/132013/142014/152015/162016/172017/182018/192019/202020/212021/222022/23 Schuljahre Berufsschule BVJ, BIK, Brückenklasse 10, DK-BS, Neustart Berufsschule - JoA
Quelle: SchB-Statistiken 2022/23
c) Berufsfachschulen
Die Berufsfachschulen der Stadt Nürnberg besuchen im laufenden Schuljahr insgesamt 1.138 Jugendliche und qualifizieren sich damit in vollschulischer Form für einen Beruf im Handwerk oder in der Industrie bzw. streben einen staatlichen Berufsabschluss an. Dies sind 110 Schülerinnen und Schüler weniger als im Vorjahr. Folgende Trends zeigten sich an den einzelnen Berufsfachschulen: Stabil zwei Klassen für Technische Assistenteninnen und Assistenten für Informatik führt die B1 mit insgesamt 41 Schülerinnen und Schülern. Die Berufsfachschule für Fertigungstechnik besuchen 32 Jugendliche. An den Modeschulen werden 140 Berufsfachschülerinnen und -schüler für Bekleidung und 19 angehende bekleidungstechnische Assistenteninnen sowie Assistenten beschult. Rückläufige Tendenzen zeigen sich an der B7: Hier lernen aktuell 166 Jugendliche an der Berufsfachschule für Sozialpflege und 108 Schülerinnen sowie Schüler an der BFS für Ernährung und Versorgung. 108 Schülerinnen und Schüler werden an der B8 zu Medizinisch-technischen Laboratoriumsassistenteninnen und -assistenten ausgebildet. Im nächsten Schuljahr können an der BFS-MTLA nur noch Schülerinnen und Schüler mit einem Ausbildungsvertrag, den sie mit Kliniken oder Labors schließen, im Rahmen einer betrieblich-schulischen Ausbildung neu aufgenommen werden. Grundlage ist das zum 01.01.2023 bundesweit in Kraft tretende MTA-Reformgesetz. Die B8 veranstaltete dazu bereits eine Informationsveranstaltung für Ausbilderinnen und Ausbilder der Kliniken und Laborbetriebe und steht mit den bisherigen Praktikumsbetrieben in engem Kontakt, um den Übergang in die neue Ausbildungsform mit ihnen gemeinsam zu gestalten. Die ausgebildeten Fachkräfte werden von Kliniken und Labors auch zukünftig weiterhin dringend benötigt. Die Zahl der Berufsfachschülerinnen und -schüler an der BFS Büroberufe blieb nahezu konstant und beträgt aktuell 266 im Vergleich zu 271 im Vorjahr. An der B10 erhöhte sich die Zahl der angehenden Kinderpflegerinnen und -pfleger von 241 auf 254.
Der Rückgang der Berufsfachschülerinnen und -schüler an der B11 ist dem auslaufenden zweijährigen Beruf des Oberflächenbeschichters geschuldet. Die Berufsfachschule für Farb- und Raumgestaltung endet zum 31.07.2023.
Schülerinnen und Schüler in vollschulischen Ausbildungsgängen an den städtischen Be-
rufsfachschulen
Entwicklung der Schülerzahlen an den Berufsfachschulen der
Stadt Nürnberg
1424 1408 1391
n e 1000 n n
/ -i
r e lü h 600 c S
2010/112011/122012/132013/142014/152015/162016/172017/182018/192019/202020/212021/222022/23 Schuljahre
Quelle: SchB-Statistiken 2022/23
d) Fachschulen und Meisterschulen
Die Meisterschule für Sanitär-/Heizungs- und Klimatechnik (einjähriger Lehrgang an der B1) umfasst im Schuljahr 2022/23 insgesamt 27 angehende Meisterinnen und Meister. Die Meisterschule für Maler und Lackierer der B11 bildet 20 junge Erwachsene zu Meistern in diesem Handwerk aus. An den Fachschulen sind die Schülerzahlen rückläufig im Vergleich zum Vorjahr: Insgesamt 320 junge Erwachsene bilden sich im laufenden Schuljahr zu Staatlich geprüften Technikerinnen und Techniker an der Rudolf-Diesel-Fachschule (RDF) weiter (Vorjahr 381 Schülerinnen und Schüler). Um auf den Rückgang der Anmeldungen flexibel reagieren zu können, beantragte die Leitung der RDF im Mai 2022 die Einrichtung eines sogenannten Y-Modells für die Fachrichtungen Informatiktechnik und Elektrotechnik. Das Y-Modell ermöglicht es, alle inhaltsgleichen Fächer zweier Fachrichtungen gekoppelt zu unterrichten. Spareffekt: 16 (1. Jahr) bzw. 17 (2. Jahr) Unterrichtsstunden können fachrichtungsübergreifend unterrichtet werden. Alle weiteren, fachrichtungsspezifischen Fächer 21 (1. Jahr) bzw. 17 (2. Jahr) bleiben getrennt. Erst zu Unterrichtsbeginn am 13.09.2022 erhielt die B2 die Rückmeldung von der Regierung von Mittelfranken, dass das StMUK das beantragte Y-Modell nicht genehmigt. Zu diesem Zeitpunkt startete bereits der Unterricht und die Schülerinnen und Schüler waren aufgenommen. Sie müssen nun in zwei getrennten Klassen unterrichtet werden. Eine Minderklasse in der Fachrichtung Informatiktechnik mit 10 Schülerinnen und Schülern war nun nicht mehr vermeidbar. In Abstimmung mit Stk wird die Schule die Mehrkosten durch den Verzicht auf zwei Anrechnungsstunden sowie mit ihrem konsumtiven Budget in den Haushaltsjahren 2022, 2023 und 2024 ausgleichen.
e) Fachakademien
Die Studierendenzahlen an den städtischen Fachakademien bleibt insgesamt stabil:
Die Fachakademie für Wirtschaft der B6 führt aktuell 39 Studierende in zwei Klassen. An der B7 werden 64 junge Erwachsene zu Betriebswirtinnen und -wirten für Ernährungs- und Versorgungsmanagement ausgebildet (zzgl. 32 Berufspraktikantinnen und -praktikanten). Auch diese Fachkräfte sind, wie alle Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Weiterbildungseinrichtungen der Stadt, gefragte Fachkräfte, die sich im Anschluss an ihre Weiterbildung sehr gut auf dem Arbeitsmarkt positionieren können. Insgesamt 466 angehende Erzieherinnen und Erzieher besuchen aktuell die B10 an der Fachakademie für Sozialpädagogik (zzgl. 90 Berufspraktikantinnen und -praktikanten).
f) Wirtschaftsschule
Die Schülerzahlen an der Wirtschaftsschule Nürnberg stiegen im Vergleich zum Vorjahr (ohne die zusätzlichen Klassen für ukrainische Schülerinnen und Schüler) leicht an: 658 Schülerinnen und Schüler umfassen die insgesamt 29 Klassen der städtischen und staatlichen Wirtschaftsschule im Vergleich zu 570 Kindern in 26 Klassen im Vorjahr. Sehr engagiert hatte sich die Schule im Sommer 2022 bereiterklärt, zusätzliche Klassen für ukrainische Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9 in zwei staatliche Brückenklassen und der Jahrgangsstufe 10 in einer weiteren staatlichen IVK-WS-Klasse aufzunehmen.
g) FOS/BOS und Berufsschule Plus
Fachoberschulen Die Zahlen der Fachoberschülerinnen und –schüler an den öffentlichen Fachoberschulen, der BON, der Lothar-von-Faber-Schule sowie an der Staatlichen FOS II sind stabil und liegen aktuell bei insgesamt 2.652 Schülerinnen und Schüler (2021/22: 2.646 Schülerinnen und Schüler).
Berufsoberschulen Erneut rückläufig zeigt sich der Trend an den öffentlichen Berufsoberschulen: Die Staatliche BOS unterrichtet im laufenden Schuljahr 322 Schülerinnen und Schüler (Vorjahr 396 Schülerinnen und Schüler), die städtische BOS Sozialwesen und Gesundheit 173 Schülerinnen und Schüler (Vorjahr: 196 Schülerinnen und Schüler).
Berufsschule Plus am BBZ in Nürnberg Sehr leistungsfähigen Jugendlichen bietet die Berufsschule Plus am Berufsbildungszentrum in Nürnberg weiterhin die Möglichkeit, neben einer dualen Berufsausbildung an einer Berufsschule oder an einer Berufsfachschule in drei Jahren die Fachhochschulreifeprüfung abzulegen.
In diesem Schuljahr konnte an der B2 keine Eingangsklasse gebildet werden. An der B6 hingegen sind wieder zwei Eingangsklassen eingerichtet. Dort wurden die neun Schülerinnen und Schüler aus gewerblich-technischen Berufen mit aufgenommen.
Die Schülerinnen und Schüler besuchen die Berufsschule Plus entweder ab dem ersten Ausbildungsjahr. In diesem Fall gilt es im dritten Schulbesuchsjahr die Abschlussprüfung im Beruf und die Fachhochschulreifeergänzungsprüfung abzulegen. Starten Schülerinnen und Schüler in der elften Jahrgangsstufe an der Berufsschule Plus, dann können sie zeitlich versetzt ein Jahr nach dem Erwerb des Berufsabschlusses die Fachhochschulreifeprüfung ablegen.
Entwicklung der Schülerzahlen an der Berufsschule Plus in den Jahren 2018/19 bis
2022/23
| BBZ (B2) | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stichtag | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | Summe | ||||
| Schüler | Klassen | Schüler | Klassen | Schüler | Klassen | Schüler | Klassen | |
| 20.10.2018 | 16 | 1 | 15 | 1 | 13 | 1 | 44 | 3 |
| 20.10.2019 | 38 | 1 | 13 | 1 | 16 | 1 | 67 | 3 |
| 20.10.2020 | 22 | 1 | 20 | 1 | 13 | 1 | 55 | 3 |
| 20.10.2021 | 12 | 1 | 16 | 1 | 21 | 1 | 49 | 3 |
| 20.10.2022 | 0*) | 0 | 18 | 1 | 26 | 1 | 44 | 2 |
| BBZ (B6) | ||||||||
| Stichtag | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | Summe | ||||
| Schüler | Klassen | Schüler | Klassen | Schüler | Klassen | Schüler | Klassen | |
| 20.10.2018 | 61 | 2 | 22 | 1 | 27 | 1 | 110 | 4 |
| 20.10.2019 | 65 | 2 | 60 | 2 | 26 | 1 | 151 | 5 |
| 20.10.2020 | 55 | 2 | 43 | 2 | 39 | 2*) | 137 | 6 |
| 20.10.2021 | 53 | 2 | 52 | 2 | 30 | 1 | 135 | 5 |
| 20.10.2022 | 58 | 2 | 20 | 1 | 27 | 1 | 105 | 4 |
| *) Genehmigung von Regierung vom 28. Juli 2020 zur Bildung von drei 3. Klassen | ||||||||
| *) B2 keine 10. Eingangsklasse, die 9 Schülerinnen u. Schüler (gewerbl. techn.) werden an B6 beschult. |
Fazit
Die Tendenz rückläufiger Schülerzahlen an den beruflichen Schulen ist noch immer gegeben, obwohl Unternehmen eine hohe Ausbildungsbereitschaft zeigen, um dem Fachkräftemangel in vielen Branchen entgegen zu wirken. In den Eingangsklassen der dualen Ausbildung stabilisieren sich die Schülerzahlen aktuell. Der Schülerrückgang betrifft neben der beruflichen Erstausbildung auch die Weiterbildungsgänge. Gleichzeitig werden die jungen Fachkräfte in allen Branchen sehr gut vom Arbeitsmarkt absorbiert. Die Berufsintegrationsklassen und die Wirtschaftsschule besuchen im laufenden Schuljahr knapp 200 ukrainische berufsschulpflichtige Jugendliche. Neue Klassenformen in der Berufsvorbereitung (Neustartklasse, BV-Flexi-Klassen) wurden gebildet, um Jugendlichen ein passgenaues schulisches Angebot machen zu können. Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz wurden nicht mehr gebildet. An der RDF konnte ein Y-Modell in den Fachrichtungen Informatiktechnik und Elektrotechnik wider Erwarten nicht eingerichtet werden. Nach Jahren des Schülerrückgangs stabilisiert sich die Schülerzahl an der Wirtschaftsschule Nürnberg. Auch die öffentlichen Fachoberschulen sind nach wie vor sehr beliebt. Die Berufsoberschulen verzeichnen hingegen einen weiteren Schülerrückgang.
Beschlussvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 16.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Sachstandsbericht zu aktuellen Baumaßnahmen
Anlagen: Antrag vom 18. Mai 2022 Berufsbildungszentrum DieLinke
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.IV/041/2022
- Vüp 2-Mach mit.
■Entscheide sozial.
Antrag zur dringlichen Behandlung: Behebung de ragbaren Zustände am
Berufsbildungszentrum Nürnberg
OBERBÜRG ER ME:, TEiifijberg. den 'S 12.05.2022 t a MAI 2022
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Zur Zur Stellungnahme Kts. Antwort vor Absen- 2 jung vorlegen * Antwort zur Unterz.w.V. in einer Podiumsdiskussion der GEW, Hoc jms und Vertreterinnen aus dem Stadtrat, wozu alle demokratischen Fraktionen und Gruppen eingeladen waren, jedoch ausgerechnet die CSU, die das Schulreferat stellt, nicht vertreten war, kam zutage, dass die Zustände am BBZ nicht den Erfordernissen zur Gewährleistung eines geregelten und professionellen Unterrichtsgeschehens entsprechen.
Die Mängel stellen sich folgendermaßen dar und werden durch Behebungsvorschläge ergänzt:
1) Waschbecken: In einigen Gebäuden sind in den Klassenzimmern keine Waschbecken
verfügbar, in anderen Gebäuden funktionieren die vorhandenen Waschbecken nicht mehr, da man durch die Anschaffung sogenannter Whiteboards davon ausging, auf Waschbecken verzichten zu können. Zudem ist niemand zuständig, dort, wo Waschbecken noch funktionierend vorhanden sind, Handtücher und Seifenspender aufzufüllen. Gerade die Pandemie hat gezeigt, dass regelmäßiges Händewaschen im Zweifelsfall sogar lebensrettend sein kann, zumindest jedoch zur grundlegenden Basishygiene beiträgt. Aus diesem Grund sind in allen Klassenzimmern Waschbecken zu installieren bzw. wieder in Stand zu setzen sowie festzusetzen, wer in Zukunft die Handtuch- und Seifenspender auffüllt. Dazu muss evaluiert werden, wie viele Waschbecken mit welchen Mengen an Seife und Handtüchern zu bestücken sind und ob die Verträge mit den Reinigungsfirmen diese Dienstleistung umfassen. Falls dies nicht der Fall ist, müssen die Verträge um diese Dienstleistung ergänzt werden. Hierzu wird um einen zeitnahen Bericht im Stadtrat oder zuständigen Ausschuss gebeten! 2) Wasserversorgung: Insbesondere in den Koch-Klassen jedoch auch in den Klassenzimmern und in vielen Gebäuden der Berufsbildenden Schulen kommt aus den Wasserhähnen braunes, verunreinigtes Wasser. Gerade in den Koch-Klassen ist ein hygienischer Umgang mit Lebensmitteln von höchster Priorität. Lehrkräfte berichteten, dass in den fünf Küchen nach Wochenenden und Ferien sämtliche Hähne zunächst 30 bis 45 Minuten laufen müssen, um einigermaßen sauberes Wasser zutage zu fördern. Abgesehen von der immensen Wasserverschwendung, die dies bedeutet, ist die Verunreinigung schnellstmöglich zu beheben, um Gesundheits- und Hygienevorschriften einhalten zu können. 3) Reinigung der Klassenzimmer: Der Zustand der Klassenzimmer verschlechtert sich seit Jahren zusehends, da sie nicht mehr ordentlich gereinigt werden. Dies liegt laut Lehrkräften daran, dass die Reinigung an Fremdfirmen vergeben worden ist und einer Reinigungskraft pro Klassenzimmer lediglich 3 Minuten Zeit zustehen. In dieser Zeit können nicht einmal die Böden ordentlich gereinigt werden, während die Reinigung von Mobiliar und Fenstern ganz wegfällt. Aus diesem Grund ist eine Rekommunalisierung der Reinigung anzustreben. Kurzfristig müssen in einem ersten Schritt die Reinigungszeiten pro Klassenzimmer erhöht werden und Leistungen, wie z.B. das Reinigen von Möbeln und Fenstern in höherer Frequenz ergänzt werden. Desweiteren bitten wir die Verwaltung um einen Bericht bzw. eine Offenlegung der Leistungen und ihrer Frequenz, die von den Reinigungsfirmen erbracht werden müssen. 4) Fenster: In vielen Klassenzimmern sind die Fenster nicht zu öffnen, sodass z.B. während der Pandemie oder bei generellem Lüftungsbedarf nicht gelüftet werden kann. Dieser Zustand ist
zu beheben. Darüber hinaus sind an der Berufsschule B9 seit dem Einzug im Jahr 2013 die damals neu eingebauten Fenster kaputt bzw. von Rissen durchzogen. Hierbei handelt es sich um einen Baufehler. Jedoch hat sich die Verwaltung seither nicht um das Problem gekümmert, obwohl regelmäßig dazu aufgefordert wurde. Auch an der Bl sind seit 10-15 Jahren zahlreiche Fenster kaputt, die nicht ausgetauscht werden. Diese Missstände sind schnellstmöglich zu beheben. Auch hier wird die Verwaltung um Stellungnahme und Evaluation gebeten. 5) Hitze: An mehreren Berufsschulen, (u.a. Bl und B9) ist es insbesondere in den oberen Stockwerken in den Sommermonaten unerträglich heiß, sodass die Klassenräume bereits ab 10 Uhr morgens eine Temperatur zwischen 30 und 40 Grad aufweisen, auch, weil aufgrund der kaputten Fenster, keine Lüftung möglich ist. Das Arbeitsschutzgesetz besagt, dass sobald die Raumtemperatur 30 °C übersteigt, der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen ergreifen muss, um Hitzeschäden vorzubeugen. Bei mehr als 35 °C darf der Raum ohne geeignete Maßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum verwendet werden. Als Sachaufwandsträgerin ist die Stadt Nürnberg hier in der Pflicht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, so z.B. durch Beschattung, und für Abhilfe zu sorgen. Sollte dies nicht möglich sein, muss in letzter Konsequenz ein Unterrichten in den betroffenen Räumen untersagt werden. Es ist zu prüfen, ob Denkmalschutzmaßnahmen oder Arbeitsschutzmaßnahmen höher zu gewichten sind, wenn z.B. in der Berufsschule Bl Beschattungsinstallationen anzubringen sind. Um eine Evaluation über Temperaturen und notwendigen Maßnahmen wird gebeten. 6) Dach: Es wurde berichtet, dass aufgrund einer Restaurierung eines Dachs ganze Trakte und Klassenräume nicht mehr genutzt werden können. Wir bitten daher um einen Bericht der Verwaltung, wie und mit welchen Maßnahmen hier für Abhilfe gesorgt werden kann. 7) Duschen: Es wurde berichtet, dass vor 10 Jahren die Duschen der Sportanlagen auf der Insel Schütt erneuert worden sind. Aufgrund mangelnder Pflege und Reinigung, sind diese Duschen jedoch jetzt schon nicht mehr funktionstüchtig. Auch hier scheint das Problem an den mangelnden zeitlichen Kapazitäten der Reinigungskräfte zu liegen. Wir bitten daher die Verwaltung um eine Bestandsaufnahme und einen Bericht, wie die Problematik schnellstmöglich behoben werden kann. 8) Internet: In den meisten Schulgebäuden ist kein funktionierendes Internet vorhanden. Weder per Kabel noch in ausreichend funktionierender Weise als WLAN - das sogenannte #nuefreewifi funktioniert nicht. Jedoch sind die Lehrkräfte angehalten, ihr Klassenbuch digital zu führen oder aber bei Alarm (z.B. bei einem Amoklauf) die Informationen per Mail zu erhalten. Dies ist ohne Internet jedoch nicht möglich und es bedarf dringender Abhilfe.
Wir beauftragen daher die Verwaltung, zu sämtlichen obigen Punkten und allen Gebäuden des BBZ eine Bestandsaufnahme zu veranlassen und darüber im Stadtrat zu berichten. Im Anschluss soll eine Konferenz mit dem Personalrat sowie den Schulleitungen der Berufsbildungszentren durchgeführt werden, um eine Priorisierung der zu behebenden Missstände vorzunehmen, die dann zeitnah abgearbeitet werden müssen. Der Stadtrat ist halbjährlich über die Zwischenschritte zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Flach Gomez Özlem Demir Titus Schüller
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 16.12.2022 öffentlich Bericht
Betreff: IT-Strategie „Lernen und Lehren an städtischen und staatlichen Schulen in Nürnberg im
Digitalen Zeitalter„: Bericht zur Umsetzung
Sachverhalt (kurz):
Seit Beschluss des Stadtrates vom 15.02.2017 wird die Strategie "Lernen und Lehren an städtischen und staatlichen Schulen in Nürnberg im Digitalen Zeitalter" umgesetzt. Hiermit soll ein Bericht zum aktuellen Stand der Umsetzung vorgelegt werden (Stand 10/2022).
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Umsetzung der IT-Strategie soll positive Effekte auf das digitale Lernen und Lehren an allen öffentlichen Schulen Nürnbergs haben.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
IT-Strategie „Lernen und Lehren an
städtischen und staatlichen Schulen
in Nürnberg im Digitalen Zeitalter“
(Stadtrat 02/2017 und 09/2021)
– Bericht –
Sitzung des Schulausschusses am 16.12.2022
UMSETZUNG DER IT-STRATEGIE
GLASFASERANBINDUNG UND PROVIDER
Anbindung ans Feuerwehrnetz abgeschlossen bei Neubaumaßnahmen eingeplant letzte erforderliche Inhouse-Arbeiten erfolgen in Abstimmung mit H und Ref.IV/IT sofern Inhouse-Anbindung vorbereitet, werden Schulen derzeit sukzessive auf neuen Provider umgestellt (10 GBit/s, mit Backup-Leitung, Download = Upload), Altverträge werden gekündigt aktuell ca. 49% an Provider angebunden, 26% in Vorbereitung
MESH-NETZ UND RECHENZENTRUM
Mesh-Netz: Ertüchtigung und Erweiterung (vorerst) abgeschlossen, aktuell Inbetriebnahme des 18. Knotens Erweiterung künftig möglich, Knoten-/ Serverräume an Schulen werden bei Neubaumaßnahmen nach Bedarf eingeplant Rechenzentrum: zentrale Serverstrukturen wurden aufgebaut, aktuell keine Erweiterung nötig derzeit in Vorbereitung: Übernahme der Schulverwaltungen an staatlichen Schulen durch IT (Pilotstandorte wurden festgelegt, technische Lösungen werden geklärt)
GEBÄUDE-INHOUSE-VERNETZUNG
aktuell ca. 36% abgeschlossen, 14% in Umsetzung, 10% in Vorbereitung Verzögerungen durch o begrenzte Marktkapazitäten (Baufirmen ausge- bzw. überlastet) o erschwerte Marktlage wegen Krisen (Produktion und Lieferung) Prüfung von Alternativprodukten durch IT/NET, Ausbau und Verbesserung des schulischen „Corona-Alternativnetzes“ durch Ref.IV/IT o begrenzte städtische Personalkapazitäten (erfolglose Stellenbesetzungsverfahren bei H/IT) Versuch verstärkter externer Vergabe und Stellenwert-überprüfungen (bislang mäßig erfolgreich) insgesamt Abschluss innerhalb des Projektzeitraums derzeit eher unrealistisch
BESCHAFFUNG
aktuell Aufbau eines Inventarisierungssystems zukünftig Austausch von Standardgeräten zentral automatisiert gesteuert pädagogische Neukonzeption des Präsentationssystems, Umbau des Lehrerarbeitsplatzes momentan in Klärung: zentrale Software-Beschaffung auch hier Verzögerungen durch o erheblich erschwerte Marktlage wegen Krisen (Produktion und Lieferung) o begrenzte Markt-/Personalkapazitäten (insbes. Montage von Beamern / Tafelsystemen) insgesamt aber im Zeitplan
FORTBILDUNG
aktuell Aufbau eines Lehrer-Erlebnisraums am IPSN (Eintauchen in Schülerlebenswelt und innovative Technologieerfahrung) Schwerpunkte 2022/23: Schulung der Lehrkräfte: Dienstgeräte; neue Prüfungskultur; VR, 3D und KI im Unterricht Fokus: Starke Verknüpfung Medienzentrum / Medienpädagogik / Mediennutzung und -angebot für Lehrkräfte Teilnehmerinnen und Teilnehmer Schulungen im Bereich Schul-IT o 2019: 774 o 2020: 1.733 regulär + 2.500 Sonderschulungen (Lockdown) o 2021: 250 o 2022: Tendenz wie 2021 (Abnahme durch: Lehrkräftemangel, Abstellungen für Fortbildungen schwierig, Auslastung der Lehrkräfte?) neue Formate: Videos „OnDemand“, kompakte Online-Formate, Online- Sprechstunden Vernetzung der städtischen und staatlichen Fortbildungsangebote
IT-SERVICE
Ausbau und Verbesserung durch o Fachkarrieren und Stellenbesetzungen (Abschluss voraussichtlich Ende 2022) o Aufbau zentraler Managementsysteme, Automatisierungsprozesse; Service-App für alle Schulen (läuft, stetig weiterentwickelt) o Aufbau zentraler Inventarisierung in Vorbereitung (läuft) derzeit noch hohe Auslastung durch Projektstart Lehrerdienstgeräte, Lehrerarbeitsplatz, interne Umstrukturierung (Besetzungsverfahren, s. unten) und Personalausfälle (Corona-Pandemie, Langzeitabwesenheiten), dadurch noch hohe Ticketzahlen aktuell werden Gegenmaßnahmen ergriffen (u. a. Priorisierungen)
SOFTWARE
Aufbau einer Einheit „Applicationmanagement“ Ziel: zügige Verfügbarkeit von benötigten Standard-Applikationen für den Unterricht Prüfungen im Hinblick auf Datenschutz, IT-Sicherheit, Lizenzmodelle weiterhin: Bereitstellung des Gesamtsystems von Microsoft 365 inkl. MS Teams für alle Schulen im Sachaufwand (verbreitete Nutzung, endgültige Datenschutzklärung weiter ausstehend; adäquate Applikationen über die BayernCloud Schule des StMUK noch nicht verfügbar)
FINANZEN & FÖRDERUNGEN
PROGRAMME DES FREISTAATS
| 0,42 0,45 | 1,20 | |||
|---|---|---|---|---|
| 6, | ||||
| 1, | 67 |
GWLANR
DIGITALBUDGET 0,00
Gesamtkosten nicht anerkannte Kosten bereits abgerufen noch erwartet (ca.)
jeweils in Mio. €
ERLÄUTERUNGEN
GWLANR (Glasfaseranbindung): Fördersatz 80% > Refinanzierung (voraussichtl.) real nur ca. 55% wegen Deckelung und nicht als förderfähig aberkannten Ausgaben demnächst abgeschlossen DIGITALBUDGET: Fördersatz 90% > Refinanzierung real nur 68% wegen als nicht förderfähig aberkannten Ausgaben (s. Bericht 05/2019) abgeschlossen
PROGRAMME DES BUNDS (MIT FREISTAAT)
21,09 dBIR (ohne iFU)
| 4 | ,01 | ||
|---|---|---|---|
| 0,00 3,14 3,14 0,00 0,00 | |||
| 0,27 |
SoLe
SoLD
dBIR regio
BayARn
0,00 5,00 10,00 15,00 20,00 25,00
max. verfügbar bereits abgerufen noch erwartet
jeweils in Mio. €
ERLÄUTERUNGEN
allgemein: beantragt wurde jeweils das Optimum – um die Mittel trotz möglicher Planänderungen sicher abzurufen und den hohen Bedarf zu verdeutlichen dBIR (DigitalPakt Schule): Antragsvolumen ca. 53,4 Mio. € (ohne iFU / dBIR regio); 2. Abruf in Arbeit
SoLe (Leihgeräte): Fördersatz per se 100%; ergänzt um Mittel der IT-Strategie für weitere Bedarfe SoLD (Lehrerdienstgeräte): Fördersatz per se 100%; (bislang) ergänzt um Mittel der IT- Strategie für Vollausstattung, zusätzliche Zuwendungen wurden aber angekündigt dBIR regio (Zusatzprogramm DigitalPakt): aktuell Konzipierung, Umsetzung nur dessen, was realistisch und sinnvoll machbar ist (Ausgaben und Einnahmen daher ggf. geringer) BayARn (IT-Administration): bislang erst ein Antrag, weitere folgen; Bundesanteil ca. 2,9 Mio. €, Landesanteil derzeit geschätzt (variierende Jahresscheiben) allgemeine Informationen unter https://www.km.bayern.de/schule-digital/software-undhardware-ausstattung/foerderprogramme.html (zuletzt abgerufen am 18.10.2022)
AUSGABEN
15,00
| 8,59 | ||||
|---|---|---|---|---|
| 7,14 | 6,17 | |||
| 8,91 | ||||
| 2,69 | 2,80 | 5,01 | 4,61 | |
| 1,20 | ||||
| 0,81 |
12,00
9,00
6,00
3,00
0,00 2018 2019 2020 2021 2022
Infrastruktur Ausstattung
Ist-Ausgaben in Mio. € (Stichtag 06.10.2022)
ERLÄUTERUNGEN
ursprünglich geplant: 9,5 Mio. € pro Jahr, insgesamt 85 Mio. € 2018: Start des Projekts, „Findungsphase“ 2019: erstes reguläres Projektjahr 2020: Pandemiebedingte Beschleunigung (Leihgeräte, „Schnellvernetzung“, etc.) Erhöhung der Planansätze ab 2021 und gesamt 2021: Pandemiebedingte Beschleunigung, jedoch Verschlechterung der Marktlage 2022: Abschluss FTTB, weitere Verzögerungen im Baubereich 2023 ff.: Anpassung der Planung in Abstimmung mit Stk (Verschiebung der Ansätze wg. Haushaltsresten und Haushaltslage) insgesamt: übermäßige Verzögerungen vor allem im Bereich Infrastruktur (Gebäudevernetzung s. o., begrenzte Kapazitäten, sehr späte Rechnungsstellung)
SCHUL-IT IN NÜRNBERG: TEAM DIGITALE SCHULE
PROFESSIONALISIERUNG UND VERSTETIGUNG
Eingliederung in Ref.IV/ Bau, Digitales, strategische und zentrale Aufgaben „Doppelspitze“: Pädagogik und Infrastruktur Funktionen in Anlehnung an zentrale Stadt-IT, ergänzt um Schul-Anforderungen Einführung einer Koordinationsebene Einführung von Fachkarrieren und Teamstrukturen in der Technik zwecks fachlicher Schärfung, besserer Steuerung und größerer Attraktivität (überlasteter Arbeitsmarkt)
STATISTIK
Entwicklung 2017 vs. 2022 (gerundete Werte):
2017 2022 Differenz
Präsentationssysteme (Tafeln und Beamer) 1.200 2.850 + 1.650 WLAN-Access Points 300 2.100 + 1.800 Schülerleihgeräte 0 11.000 + 11.000 Lehrerdienstgeräte 0 5.350 + 5.350 sonstige Endgeräte (PCs, Notebooks, Monitore) 21.500 25.800 + 4.300 Peripheriegeräte (Drucker, Dokucam, Castingsticks etc.) 1.300 5.200 + 3.900 Verwaltungsgeräte (PCs, Monitore, Drucker) 1.300 1.400 + 100 SUMME zu betreuende Endgeräte 25.600 53.700 + 28.100 demgegenüber Schul-IT Technik (VK-Anteil) 9,5 25,75 + 16,25
Team Digitale Schule gesamt: 41,5 VK – davon 25,75 VK Technik; derzeit 35,0 VK besetzt (und 17,0 VK über BayARn finanziert) ab 2025 dauerhafte anteilige Finanzierung durch den Freistaat in Aussicht gestellt
EXKURS: integrierte Fachunterrichtsräume (iFU)
ALLGEMEINES
Zuständigkeit SchB (in Zusammenarbeit mit Team Digitale Schule) bislang 14 Projekte an 7 Schulen abgeschlossen (und abgerechnet) derzeit 44 Projekte an 13 Schulen generell vorbereitet, Umsetzung zum Teil gestartet, Abstimmungen mit Schulen und ZD (Vergaben) laufen Abrechnung im Förderprogramm, weitere Maßnahmen ggf. anteilig über Modernisierungspauschale
FÖRDERUNGEN
0,02
0
0,00 0,00
iFU-BUDGET
6,80 dBIR iFU
Gesamtkosten nicht anerkannte Kosten bereits abgerufen noch erwartet (ca.)
jeweils in Mio. €
ERLÄUTERUNGEN
iFU-BUDGET (Land): Fördersatz 90% ≈ Refinanzierung 88% abgeschlossen dBIR iFU (Bund): Fördersatz 90%, Antragsvolumen ca. 6,8 Mio. (für vollen Mittelabruf)
FINANZEN
2,00 1,66 1,50
0,65 0,61 0,50
1,00
0,50
0,00 2018 2019 2020 2021 2022
Plan Ist
jeweils in Mio. € (Stichtag 17.10.2022)
ERLÄUTERUNGEN
Start der MIP-Maßnahme aufgrund des bay. Förderprogramms (Planungen und Vorbereitung in 2018) Beginn der Umsetzung in 2019 insgesamt: übermäßig aufwändiges Programm, da intensive Rücksprachen mit Regierung und Schulen; Verzögerungen durch bauliche Anteile und Vergabeprozesse
Bildquellen: cleanpng.com, flaticon.com, pixabay.com, Microsoft Piktogramme; StMUK, BMBF; eigene Darstellungen
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 16.12.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Die Inklusion im Nürnberger Schul- und Sportbereich 2021/2022; hier: Antrag der
Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD „Förderung von
Inklusionsschüler*innen in Berufsintegrationsklassen„ vom 10.02.2022
Sachverhalt (kurz):
Die Verwaltung berichtet, auch exemplarisch, über die schulischen Aktivitäten im Bereich Inklusion in den Jahren 2021/22. Daneben werden die Aktivitäten der Förderung von Inklusion im Sportbereich ins Auge gefasst. Der Bericht stellt die Zusammenarbeit des Geschäftsbereichs, des Amts für Allgemeinbildende Schulen (SchA), des Amts für Berufliche Schulen (SchB), des Instituts für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg (IPSN), der Hausverwaltenden Einheit-Schule (HVE) sowie des SportService (SpS) dar. Dabei liegt der Fokus auf dem derzeitigen Stand der inklusiven Beschulung, Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Unterstützung sowie auf der weiteren Vorgehensweise.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Berücksichtigung der Diversität in den Schulen, dem Sportbereich und den Dienststellen der Stadt Nürnberg ist das Schlüsselelement der Inklusion.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Der Geschäftsbereich der Referentin für Schule und Sport, dem im Einzelnen die Dienststellen das Amt für Allgemeinbildende Schulen (SchA), das Amt für Berufliche Schulen (SchB), das Institut für Pädagogik und Schulpsychologie (IPSN), der SportService Nürnberg (SpS) und der Hausverwaltenden Einheit Schule und Sport (HVE) zugeordnet sind, berichtet über:
Die Inklusion im Nürnberger Schul- und Sportbereich 2021/22
hier: Antrag der Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD „Förderung von Inklusionsschüler*innen in Berufsintegrationsklassen“ vom 10.02.2022
1. Gesamtbetrachtung
Das Schuljahr 2021/22 stand sowie auch die beiden vorherigen Jahre im Zeichen der Pandemie bzw. gegen Ende des Schuljahres im Ausklang der akuten Phase. Diese positive Neuentwicklung ermöglichte allmählich eine Rückkehr zur Normalität im Schulalltag. Der Präsenzunterricht wurde weitestgehend wieder möglich. Gleichzeitig wurde auch die Digitalisierung weiter vorangebracht.
Die Rahmenbedingungen für die Verbesserung der pandemiebedingten sozialen und fachlichen Defizite waren somit wieder gegeben. Sportliche Aktivitäten und ein aktives vielfältiges Schulleben konnten in der zweiten Hälfte des Schuljahres wiederaufgenommen werden.
Auch wenn der Fokus verstärkt auf die Schulen im Allgemeinen gerichtet war, ist und bleibt die Inklusion eine wichtige Herausforderung schulischer und gesellschaftlicher Entwicklungsprozesse.
Inklusion ist und bleibt ein vielfältiger Prozess, der auf der Grundlage eines humanistischen, sozialen Wertesystems basiert. Menschen mit ihrer individuellen Ausgangslage sollen schon im Kindesalter als gleichwertig angesehen, wertgeschätzt und respektiert werden. Vielfalt soll als Normalität und Bereicherung begriffen werden. Menschen mit Beeinträchtigungen sollen die Chance bekommen, ein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches Leben zu führen und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. All das entspricht dem Menschenbild, das in Artikel 1 des Grundgesetzes verankert ist: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Auf internationaler Ebene ist der gesetzliche Rahmen zur Umsetzung der Inklusion die UN- Behindertenrechtskonvention. Die Inklusion soll alle Bereiche des öffentlichen Lebens umfassen. Auf das Ziel der Inklusion wurde, trotz widriger Umstände im letzten Schuljahr, weiter hingearbeitet.
Der vorliegende Bericht präsentiert eine Übersicht über die Aktivitäten im Bereich des Referats für Schule und Sport im Felde der Inklusion. Im Fokus stehen dabei verwaltungsinterne Prozesse, Tätigkeiten des IPSN und weitere Unterstützungssysteme. Weiterhin werden die Inklusionsbestrebungen an den Nürnberger Schulen sowie das inklusive Handeln beim Sportservice beleuchtet. Best-Practice-Beispiele bilden die Anstrengungen der Ämter und Dienststellen ab. Ferner wird dargestellt, wie und wo Inklusion bei baulichen Maßnahmen berücksichtigt wird. Abschließend wird auf das weitere Vorgehen des Referats für Schule und Sport eingegangen.
2. Weiterentwicklung der inklusiven Prozesse im Schul- und Sportbereich
2.1 Digitaler Beratungswegweiser „Inklusion an Schulen“
So wie im letzten Bericht angekündigt, wurde der digitale Beratungswegweiser Inklusion mit Unterstützung von KoM eingerichtet und steht ab Mitte Dezember zur Verfügung, unter folgendem Link: https://www.nuernberg.de/internet/inklusion_an_schulen/.
Der digitale Beratungswegweiser ist keine abgeschlossene Sammlung, sondern soll fortlaufend angepasst und ergänzt werden. Dazu gehört zum einen das Monitoring des Nutzerverhaltens auf der Website und zum anderen die Netzwerkarbeit mit Anbietern. Ein wesentlicher Aspekt der weiteren Bearbeitung ist die Aktualisierung der Kontakte, Vorgaben und Angebote, um Interessenten ein niederschwelliges und verlässliches Instrument an die Hand zu geben.
2.2 Werkstatt-Programm „Lernen – individuell und gemeinsam“
Für ein Kooperationsprojekt mit der Robert-Bosch-Stiftung bzw. der Deutschen Schulakademie wurde ein Antrag auf Finanzierung über den Inklusionstopf des Aktionsplans der Stadt Nürnberg gestellt. Angestrebt wird eine Kooperation für das Werkstatt-Programm „Lernen – individuell und gemeinsam“, weil auf diese Weise ein intensiver und innovativer Knowhow-Transfer zum Thema „Individualisierung und Personalisierung von Lernen“ realisierbar ist, der in dieser Qualität aus eigenen Ressourcen nicht möglich wäre. Das Ziel ist, dadurch einen Verbund von Schulen unterschiedlicher Schularten zusammenzuführen, die im Hinblick auf Inklusion einen gemeinsamen Wirkungsraum bilden, ihre Kooperation ausbauen und einen inklusionsermöglichenden Unterricht entwickeln. Parallel werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bereiche Pädagogik und des Teams Schulpsychologie am IPSN den Prozess begleiten und als Multiplikatorinnen sowie Multiplikatoren ausgebildet. Ein solcher Verbund könnte dann modellhaft Vorbild auch für andere Standorte innerhalb Nürnbergs sein, sodass das bei IPSN aufgebaute Knowhow dann auch anderen Schulen zur Verfügung steht.
3. Veranstaltungen zum Thema „Inklusion“ am IPSN
3.1 Hospitationen
Im Schuljahr 21/22 lagen situationsbedingt die Prioritäten der Lehrkräfte auf dem Thema „Digitales Unterrichten“. Auf die sonst üblichen und in der Regel gut besuchten Hospitationen wurde aufgrund der pandemischen Situation bewusst verzichtet.
3.2 Fortbildungen und Kurse
Explizite Einzelveranstaltungen zum Thema Inklusion fanden teilweise geringe Resonanz, bis auf Angebote z. B. zum Thema Lerncoaching oder „Männlich-weiblich-divers“ und Angebote der Schulpsychologie.
Das verschobene Seminar „Stärke statt (Ohn-)macht - das Konzept der Neuen Autorität in der Schule“ wurde von Kolleginnen und Kollegen der Giechburgschule, ein privates sonderpädagogisches Förderzentrum in Scheßlitz, einem kleinen Kreis an Interessentinnen und Interessenten vorgestellt. Das Konzept und die dortige Umsetzung überzeugten, sodass
die Fortbildung im laufenden Programm im Rahmen der Führungskräfte-Fortbildungen für die Zielgruppe der Schulleitungen angeboten wird.
Das Fachteam Inklusion brachte sich in die Vorbereitung und Durchführung des 3. Fachtags „Schulbegleitung“ ein und führte dort Workshops zum Thema „Diklusion“ (Digital-inklusive Bildung) und „Selbstfürsorge“ durch.
Im Rahmen des schulübergreifenden Projektes „MSRG innovativ!” (Mehr Schulerfolg an den Realschulen und Gymnasien der Stadt Nürnberg) wurde in einem intensiven Prozess in mehreren Fokusgruppen das Thema „individuelle Förderung“ aus unterschiedlichen Perspektiven bearbeitet. Dabei ging es um die Frage, wie individuelle Förderung in Zeiten von Pandemie und Digitalisierung neu gedacht und gemacht werden muss, um für die Schülerinnen und Schüler mit den unterschiedlichsten Bedarfen hilfreiche Unterstützungsangebote bereitzustellen. Die Schülerinnen und Schüler wurden in zwei Gesprächsrunden in diese Fragestellung einbezogen und im Anschluss wurden in mehreren Workshops konkrete Maßnahmen entwickelt. Diese wurden auf dem MSRG-Fachtag den Schulleitungen mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Schulentwicklungs-Teams vorgestellt. Darunter befand sich zum Beispiel eine umfangreiche digitale Materialiensammlung für die Klassenleiterstunden in allen Jahrgangsstufen, um dort das Gemeinschaftsgefühl, aber auch das individuelle psychische Wohlergehen zu stärken. Oder eine Sammlung für eine digitale Lernumgebung zur Sprachförderung auf der Basis von Teams, mit der Schülerinnen und Schüler der oberen Jahrgänge selbstständig und ortsunabhängig üben und trainieren können.
Ein wichtiger Faktor eines inklusionsermöglichenden Unterrichts sind Lernformate für individualisiertes Lernen: Hier wurden mehrere Schulen bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung durch Prozessbegleitung unterstützt: z. B. eine Abteilung der B2, die an dem von Prof. Wilbers begleiteten Modellversuch PerLen (personalisiertes Lernen mit digitalen Medien) teilnimmt. Außerdem ein Team der BBS (Bertolt-Brecht-Schule), das sich mit entsprechenden Fragen der Unterrichtsentwicklung auseinandersetzt.
3.3 Weiterentwicklung und Perspektiven
Für das Programm 22/23 wurde ein neues modulares und hybrides Konzept für den bisherigen „Inklusions-Kurs“, unter dem Titel „Lernreise Inklusion”, entwickelt. Mangels Anmeldungen, wurden die ersten beiden Module abgesagt, beziehungsweise reduziert, auf ein reines Online- Format.
Im Programm „Schule Vision 2040“ finden Hospitationen zu Schulen statt, die Lernen so gestalten, dass Inklusion ermöglicht wird: Die Blautopf-Schule in Blaubeuren, deren Konzept des Lernbüros besonders für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen geeignet ist; das Albrecht-Ernst-Gymnasium in Oettingen, das seit Jahren das Konzept der Lernlandschaften für individuelles Lernen in den Kernfächern optimiert; die Max-Brauer-Schule in Hamburg, sowie die BS24 in Hamburg-Eidelstedt, die das Konzept der Lernlandschaften explizit für Klassen der Arbeitsvorbereitung bzw. für Klassen mit Schülerinnen und Schülern mit Fluchthintergrund aufbauen. Die Resonanz auf diese Angebote ist sehr gut.
4. Inklusionsmodelle an Nürnberger Schulen im Schuljahr 2021/22
4.1 Allgemeinbildende Schulen
4.1.1 Einzelintegration
Neben den folgenden Maßnahmen gibt es eine Vielzahl von Schulen mit Klassen, in denen einzelne Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf integriert beschult werden.
Bezüglich der Inklusionsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden städtischen Realschulen und Gymnasien, findet Inklusion im Rahmen der sog. Einzelinklusion an Schulen statt. Es gibt auch Schulen, die Schülerinnen und Schüler außerhalb der Einzelinklusionsmaßnahme mit einer Zusatzstunde fördern oder die Kinder mit Schulbegleitung beschulen.
Schülerinnen oder Schüler werden in besonderen Fällen auch dahingehend beraten, Inklusionsmaßnahmen in der Schule anerkennen zu lassen (z. B. an Gymnasien und Realschulen über die Dienststelle des Ministerialbeauftragten), in Einzelfällen lehnen die Schülerinnen und Schüler das jedoch ab.
Insgesamt sind im Schuljahr 2022/23 drei Schülerinnen und Schüler mehr in Einzelintegration an den allgemeinbildenden städtischen Realschulen und Gymnasien wie im letzten Schuljahr 2021/22. Auch die Zahl der zusätzlichen Förderstunden mit LWS-Budget hat im Schuljahr 2022/23 signifikant, an den allgemeinbildenden städtischen Realschulen und Gymnasien, wieder zugenommen.
| Schule | Anzahl der Schülerinnen und Schüler (SuS) | Lehrerwochen- stunden (LWS) |
|---|---|---|
| Peter-Vischer-Schule (PVS) | 1 | 3 |
| Veit-Stoß-Realschule (VSR) | 3 | 9 |
| Adam-Kraft-Realschule (AKR) | 1 | 2 |
| Bertolt-Brecht-Schule (BBS) | 3 | 4 |
| Labenwolf-Gymnasium (LG) | 2 | 3 |
| Sigena-Gymnasium (SG) | 1 | 3 |
| Johannes-Scharrer-Gymnasium (JSG) | 1 | 3 |
Die LWS zur Förderung der Schülerinnen und Schüler werden durch den jeweiligen Mobilen Sonderpädagogischen Dienst durch eine individuelle Betrachtung der Situation des einzelnen Kindes bzw. Jugendlichen veranschlagt.
| Schuljahr | SuS in Einzelintegration | Zusätzliche Förderstunden im LWS-Budget |
|---|---|---|
| 2017/2018 | 13 | 28 |
| 2018/2019 | 14 | 31 |
| 2019/2020 | 16 | 33 |
| 2020/2021 | 11 | 27 |
| 2021/2022 | 9 | 21 |
| 2022/2023 | 12 | 27 |
4.1.2 Exemplarische Aktivitäten für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf an
städtischen Realschulen und Gymnasien
Rollstuhlprojekt an der Bertolt-Brecht-Schule (BBS)
Ganz im Sinne einer Transformation der Gesellschaft ging es darum, den Schülerinnen und Schülern einen Perspektivwechsel zu ermöglichen, der ihnen erlaubt, sich in andere hineinzuversetzen und nachhaltig zu handeln.
Die Schülerinnen und Schüler haben die zahlreichen Barrieren des Alltags, die sich heute immer noch für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer ergeben, gemeinsam analysiert. Hilfsangebote und Beratungsmöglichkeiten der Schulgemeinschaft
Jede Schule gibt etwa auf der eigenen Homepage eine Liste mit Hilfsangeboten und Beratungsmöglichkeiten der Schulgemeinschaft bekannt (Beispiel unten JSG). Darin ist auch eine Ansprechperson zum Thema Gesundheitliche Beeinträchtigungen und Inklusion o. ä. benannt.
Thema des pädagogischen Tags am Hermann-Kesten-Kolleg: Umgang mit psychischen Erkrankungen von Schülerinnen und Schülern. Spezialisierung und Ausbildung einer Lehrkraft der BBS als Multiplikatorin: Online- Fortbildung „Diversität und Inklusion in Schulpartnerschaften mitdenken - Soziale Ungleichheiten verringern (SDG 10) -Nachhaltige Entwicklungsziele“ "Breitenförderungsmaßnahmen" durch die Corona-Pandemie an der PVS:
o Ausweitung und Intensivierung der Treffen des Beratungsnetzes an der PVS (Schulpsychologie, Schulberatung, Schulseelsorge, Sonderpädagogen), um Schülerinnen und Schüler sowie Kolleginnen und Kollegen bei individuellen Fragestellungen zu Problemen in Folge der Corona-Pandemie den Wiedereinstieg in den Schulalltag zu erleichtern. o Ausweitung des Gegensteuern-Projekts im Jahr 2021 auf die gesamte 8. Jahrgangsstufe und Anfang 2022 einmalig für einzelne Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen, um in Zusammenarbeit mit dem IPSN das Arbeiten und Lernen im Distanzunterricht zu fördern bzw. bei Motivationsproblemen zu helfen. o Verstärkung des Projekts "Umgang mit Prüfungsangst" (Schulpsychologie und Schullaufbahnberatung) in Jahrgangsstufe 6, Gymnasium, als Reaktion auf den gestiegenen Beratungsbedarf hinsichtlich der Folgen der Corona-Pandemie in der Unterstufe (bislang in den 5. Klassen).
4.1.3 Partnerklassen
Partnerklassen der Förderschule oder der allgemeinen Schule kooperieren eng mit einer Klasse der jeweils anderen Schulart. Regelmäßig findet gemeinsamer lernzieldifferenter Unterricht statt. Angebote des Schullebens und außerunterrichtlicher Aktivitäten werden gemeinsam genutzt.
Die Zahl der Partnerklassen bleibt im Vergleich zum vorhergehenden Schuljahr 2021/22 in Nürnberg konstant. Eine genaue Auflistung der Kooperationen zwischen den Grund- oder Mittelschulen und Förderzentren findet sich im Anhang.
4.1.4 Kooperationsklassen
In den langjährig bewährten Kooperationsklassen der Grund- und Mittelschulen werden Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten in Unterricht und Erziehung nachhaltig gefördert. Merkmal der Kooperationsklasse ist der durchgängig gemeinsame Unterricht in allen Fächern. Dies erfordert eine qualitative und quantitative Anpassung der Unterrichts- und Förderangebote an die individuellen Bildungs- und Erziehungsbedarfe der Schülerinnen und Schüler. In Kooperationsklassen werden drei bis fünf Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf integriert beschult.
Neu hinzugekommen sind jeweils eine Grund- und eine Mittelschule in Kooperation mit einem Förderzentrum, nämlich die GS Scharrerschule in Kooperation mit dem SFZ Jean-Paul-Platz und die MS Schlößleinsgasse in Kooperation mit dem SFZ Eva-Seligmann-Schule. Zahlenmäßig ist eine Kooperationsklasse weniger zu verzeichnen, im Vergleich zum letzten Schuljahr.
4.1.5 Alternative schulische Angebote (AsA)
Das Alternative schulische Angebot (AsA) stellt eine Sonderform der Mobilen Sonderpädagogischen Diensten (MSD) dar. So zeigt es sich als eine Form der Erziehungshilfe. Ziel ist eine vorbeugende Wirkung, um das Auftreten massiver Verhaltensauffälligkeiten zu verhindern. Daher setzt das AsA in schwierigen
Erziehungssituationen an, z. B. bei Schüler-Lehrer-Konflikten, Leistungsverweigerung, massivem Störverhalten oder Schulschwänzen.
Neu hinzugekommen ist das sonderpädagogische Förderzentrum Martin Luther, das mit der Grundschule Michael Ende im Hinblick auf Alternative schulische Angebote, kooperiert.
Insgesamt ist, im Vergleich zum vorhergehenden Schuljahr 2021/22, eine Schule mit “Alternativem schulischen Angebot” weniger zu verzeichnen.
4.1.6 Schulen mit dem Schulprofil Inklusion
Schulen, die dieses Profil erworben haben, nehmen Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf auf der Grundlage eines inklusiven Bildungs- und Erziehungskonzepts auf. Der Unterricht und das Schulleben orientieren sich an den Bedürfnissen und Möglichkeiten aller Schülerinnen und Schüler. Lehrkräfte der Förderschulen sind in das Kollegium der allgemeinen Schule eingebunden, in Kooperation mit den Lehrkräften der allgemeinen Schule gestalten sie vielfältige Formen des kooperativen Lernens. Ein weiterer Vorteil ist, dass durch den kontinuierlichen fachlichen Austausch zwischen den Kolleginnen und Kollegen der Förderschule und der allgemeinen Schule ein Kompetenztransfer stattfindet. Die Schulen erhalten exklusiv eine zusätzliche Unterstützung durch eine Sonderschullehrkraft und eine weitere Differenzierungsstunde. Festzuhalten ist, dass diese Unterstützung von Seiten des Kultusministeriums weiterhin nur staatlichen Schulen offensteht.
Im Vergleich zum vorherigen Schuljahr, ist die Anzahl der Schulen mit dem Schulprofil Inklusion gleichgeblieben. Eine genaue Auflistung findet sich im Anhang.
4.2 Berufliche Schulen
Die beruflichen Schulen streben weiterhin an, ein für die Schülerinnen und Schüler sowie Studierenden auf der Basis der organisatorischen Gegebenheiten aufbauendes Inklusionsnetzwerk zu entwickeln. Um diesen Prozess wissenschaftlich zu unterstützen und von Erfahrungswissen anderer zu lernen, ist weiterhin ein NQS-Forum1 zum Schwerpunktthema Inklusion geplant. Das Thema Digitalisierung und Anpassungen der Schulentwicklungsprozesse waren im Schuljahr 2021/22 so zentral, dass der Themenfokus für die Organisationsentwicklung im vergangenen Jahr hierauf gelegt wurde. Das Vorhaben bleibt jedoch bestehen.
Wissenschaftliche Expertise zum Thema soll zum einen durch Prof. Dr. Roland Stein, Lehrstuhl für Sonderpädagogik V - Pädagogik bei Verhaltensstörungen der Julius-Maximilians- Universität in Würzburg eingebracht werden, der maßgeblich an der Entwicklung des „Netzwerkes Berufliche Schulen Mainfranken“ beteiligt war. Zum anderen wird das Thema Inklusion durch Frau Prof. Dr. Nicole Kimmelmann, Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik, Friedrich-Alexander-Universität, Nürnberg aus pädagogischer Sicht beleuchtet.
Frau Prof. Kimmelmann sichert darüber hinaus weiterhin zu, den Prozess der Bildung eines Netzwerkes für den Bereich der beruflichen Schulen in Nürnberg, über das NQS-Forum hinaus, wissenschaftlich zu unterstützen. Ziel ist es wertschätzende Lern- und
1 NQS = Nürnberger Qualitätsmanagement an (beruflichen) Schulen
Ausbildungsbedingungen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf zu schaffen, aber auch Lehrkräfte bestmöglich auf die fordernden Aufgaben vorzubereiten und bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
4.2.1 Einzelintegration
Im Rahmen der Einzelinklusion wurden von den beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg 19 Fälle gemeldet, von denen neun Inklusionsbedarf im Bereich der körperlichen Entwicklung und Motorik (elf im Vorjahr), sechs in der Sensorik (Hören und Sehen, neun im Vorjahr) und vier in der geistigen Entwicklung (neun im Vorjahr) aufwiesen. Die Zahlen sind im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen.
Einzelinklussionsschüler/innen Schuljahr 2021/22 Hören/Sehen geistige Entwicklung 9 körperlich-motorische 6 Entwicklung
Quelle: Eigene Darstellung, SchB
Um das Lernen der Schülerinnen und Schüler mit besonderen Förderbedarfen individuell gestalten zu können, beantragen die Schulen in Abstimmung mit dem MSD für Schülerinnen und Schüler mit großen Unterstützungsbedarfen Budget- und Anrechnungsstunden bei der Regierung von Mittelfranken. Über die Direktorate B1 bis B14 hinweg wurden im Schuljahr 2021/22 insgesamt neun Lehrerwochenstunden beantragt.
Anrechnungs-und Budgetstunden für Einzelinklusion im Schuljahr 2021/22
2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22
Quelle: Eigene Darstellung, SchB
Da Jugendliche und junge Erwachsene ihren Bildungsweg selbst (unter 18-Jährige in Abstimmung mit ihren Erziehungsberechtigten) wählen, liegt die zukünftige Entwicklung der Zahl der Einzelinklusionen von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs der Schulen liegt.
4.2.2 Fokus Berufsintegrationsklassen
Die Berufsintegrationsklassen (BI-Klassen) weisen eine sehr heterogene Schülerschaft auf. Traumatisierte Kriegsflüchtlinge, die noch nie Frieden erlebt haben, kommen wie auch nichtalphabetisierte Jugendliche teilweise mit, teilweise ohne Eltern an unsere Schulen. Die speziellen Förderbedarfe liegen bei BI-Schülerinnen und Schülern wie auch in anderen Klassen der Berufsvorbereitung und den Regel- und Fachklassen der beruflichen Schulen vor. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Berufsintegrationsklassen mit Förderbedarf lässt sich für die Pädagoginnen und Pädagogen nicht bestimmen. Die Unterscheidung zwischen mangelnden Sprachkenntnissen auf der einen Seite und Förderbedarfen in den Bereichen Lernen oder sprachliche Entwicklung auf der anderen Seite können Lehrkräfte nicht vornehmen. Vermuten die Erziehungsberechtigten oder die Lehrkraft jedoch einen Förderbedarf, dann kann der MSD auf Initiative einer Lehrkraft in der Klasse, der Eltern/ bzw. Erziehungsberechtigten oder Vormünder durch den MSD grundsätzlich geprüft werden. Gerade im Förderbereich sprachliche Entwicklung ist dazu jedoch ein Mindestmaß an Sprachkenntnissen in Deutsch notwendig. Diese ist gerade bei Schülerinnen und Schülern in den BIK/V-Klassen oft noch nicht vorhanden. Die Zustimmung und Mitwirkung der Erziehungsberechtigten bzw. des gesetzlichen Vormunds ist immer Grundvoraussetzung dafür, dass Diagnostik und eventuell anschließende Fördermaßnahmen der Einzelintegration durch den MSD veranlasst werden können.
Das Spektrum an Unterstützungsmaßnahmen für die Schülerinnen und Schüler der BI- Klassen in der beruflichen Bildung der Stadt Nürnberg ist weitreichend:
So stehen alleine den elf Vorklassen der Berufsintegration (BIK/V) an der B5 zwei Vollzeitkräfte der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es am Direktorat 5, an dem die BIK/V-Klassen eingerichtet sind, die folgenden Unterstützungssysteme:
-
eine weitere sozialpädagogische Kraft,
-
zwei Schulpsychologinnen bzw. -psychologen
-
Alternatives schulisches Angebot (AsA) für die BIK/V-Klassen: 5 Stunden
Förderschullehrkraft + 5 Stunden Lehrkraft der B5
-
Multiprofessionelles Team an der Schule
-
Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe in Kooperation mit IPSN
-
Regelmäßige Berufsbereichskonferenzen für die Berufsintegration an der B5 zur
intensiven Abstimmung der Lehrkräfte in den BI-Klassen und der o. g. Fachkräfte
- Bereichsbetreuung für die Berufsintegration, die jederzeit für die Lehrkräfte und
Sozialpädagogen erreichbar ist.
In enger Kooperation mit der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und dem Jugendamt werden passgenaue Lösungen auch für die Schülerinnen und Schüler gefunden, für die es außerhalb des Regelschulsystem geeignetere Angebote gibt: z. B. SOS-Kinderdorf, Berufsvorbereitende Maßnahmen der Agentur, Zuerkennung des Reha-Status usw.
Die Höchstdauer für die schulische Berufsintegration beträgt aktuell vier Jahre: die Berufsintegrationsvorklasse und die Berufsintegrationsklasse können mit Zustimmung der
Lehrerkonferenz jeweils wiederholt werden, etwa weil das Klassenziel nicht erreicht wurde. Zu beachten gilt es hier, dass die Berufsintegrationsvorklassen in Nürnberg nicht uniform organisiert sind, sondern unterschiedliche Sprach- und Leistungsniveaus abbilden, die auf der Basis der Eingangstestung der Schülerinnen und Schüler möglichst passgenau festgelegt werden. Zudem ist ein unterjähriges Wechseln in eine Klasse mit höherem oder niedrigerem Anspruch möglich. Die Einführung eines weiteren „Zwischenschuljahres“, also eines zusätzlichen fünften Jahres der schulischen Berufsintegration scheint daher nicht indiziert. Digitale Lerngelegenheiten werden den Schülerinnen und Schülern der Berufsintegration wie auch den anderen Schülerinnen und Schülern geboten. In der Zeit der Corona-Pandemie wurden je nach Verfügbarkeit auch Leihgeräte durch die Schulen zur Verfügung gestellt. Die unterjährige Einrichtung von Klassen der Berufsintegration ist in Nürnberg gängige Praxis, soweit diese Klassen von der Regierung genehmigt und eine Förderzusage erteilt wird. Sobald aus den Anmeldungen zur Testung am Direktorat 5 der Bedarf an zusätzlichen Klassen sichtbar wird, stellt das Amt für Berufliche Schulen einen Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung zur Einrichtung der zusätzlichen Klassen. Wird dieser erteilt und werden Fördergelder in Aussicht gestellt, dann kann für die kooperativen Klassen das öffentliche Ausschreibungsverfahren eingeleitet werden. Aktuell (Stand 18.11.2022) befinden sich neben den 31 bestehenden Klassen der Berufsintegration2 zwei weitere DK-BS und drei BV-Flexi- Klassen im Ausschreibungsverfahren.
4.2.3 Exemplarische Aktivitäten für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf an den
beruflichen Schulen
Fortführung der intensiven Zusammenarbeit mit dem MSD, wodurch die eingesetzten Lehrkräfte in kollegialen Fallberatungen zu einer noch gezielteren Handlungsfähigkeit geführt werden konnten. Ausbau der digitalen Kompetenzen der Lehrkräfte in der Zeit der Corona-Pandemie und Erstellung asynchroner Lerninhalte als Bestandteil der pädagogischen Arbeit: Schülerinnen und Schülern stehen jetzt vermehrt Selbstlernmaterialien wie Lernvideos zur Verfügung, um den Stoff in ihrer eigenen Geschwindigkeit und mit ihrer eigenen Technik nochmals zu wiederholen. zahlreiche „Breitenförderungsmaßnahmen“, die den individuellen Bedürfnissen und Problemfeldern der Jugendlichen Rechnung tragen. Förderung des engmaschigen Netzes durch die intensive Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrkräften, Schulleitung, Schulpsychologie, Sozialpädagogik und MSD: effektive Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Unterstützungsbedarfen.
4.2.2 Alternative schulische Angebote (AsA)
Am Direktorat 5 ist wie im Vorjahr eine Stelle für eine Zweitqualifikantin für den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen und soziale-emotionale Entwicklung eingerichtet. Hierdurch kann nicht nur eine enge Kooperation, sondern sogar eine Verzahnung der schulischen Aktivitäten mit denen des MSD weitergeführt werden. In Abstimmung mit dem Schulleiter der Alfred-Welker-Schule verfügt das Direktorat 5 über eine Stelle, die sich in zwölf
2 inkl. Brückenklassen, DK-BS, IVK
Lehrerwochenstunden Unterrichtszeit und fünf Wochenstunden Einsatz in der MSD-AsA-Ü- Klasse an der Beruflichen Schule Direktorat 5 und „klassischem MSD“ Dienst an den beruflichen Schulen gliedert. Die Lehrkraft verfügte schon vor ihrer Anstellung über Erfahrung in der Durchführung Alternativer schulischer Angebote, und konnte hierdurch mit Beginn der Tätigkeit wichtige Beiträge bei der Förderung der Schülerinnen und Schüler leisten. Damit existiert ein äußerst wertvolles Bindeglied zwischen dem MSD und den beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg.
5. Inklusives Handeln im Sportbereich
5.1 Netzwerk Inklusiver Sport
Gemeinsam mit dem Freizeitnetzwerk Sport der Lebenshilfe Nürnberg erarbeitet der SportService für den „inklusiven Sport“ Ansatzpunkte konkreter Maßnahmen. Dabei ist die enge Kooperation mit Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertretern, Sportlerinnen und Sportlern sowie Experteninnen und Experten selbstverständlich. Ziel ist, dass Menschen mit Behinderung Sport machen können, auch mit Menschen ohne Behinderung. Im Rahmen des Host Town Programs und der dadurch geschaffenen Ressourcen trifft dieses Netzwerk aktuell auf großes Interesse und wird durch weitere Akteurinnen und Akteure sowie Unterstützerinnen und Unterstützer stetig gestärkt und ausgebaut.
5.2 Unterstützung des „Freizeitnetzwerks Sport“
Das Freizeitnetzwerk Sport ermöglicht und erleichtert Menschen mit Behinderung den Zugang zum organisierten Sport. "Inklusion durch Begegnung" kann beim gemeinsamen Sporttreiben leicht gelingen. Wesentlich sind Assistenzen, die Sportlerinnen und Sportler im jeweils erforderlichen Umfang unterstützen. Der Bedarf nach Unterstützung durch Assistenzen ist nach den großen pandemiebedingten Einschränkungen gestiegen – es gilt, viele in diesem Zeitraum entstandene Defizite auszugleichen. Aktuell gibt es einen großen Bedarf, die Sportlerinnen und Sportler bei der (Wieder-)Aufnahme des Trainings zu motivieren und zu unterstützen – die Hemmschwellen scheinen durch die mit der Corona-Pandemie entstandenen Ängste gewachsen zu sein.
Grundsätzlich werden die inklusiven Sportangebote durch das Freizeitnetzwerk Sport fachlich begleitet und unterstützt. Auch im Host Town Program übernimmt das Freizeitnetzwerk Sport durch seine Expertise eine tragende Rolle.
Perspektivisch ist weiterhin eine stärkere Vernetzung und der Ausbau von Kommunikationsstrukturen hinsichtlich der Aktivitäten im inklusiven Sport angedacht.
5.3 Möglichkeiten der Bezuschussung inklusiver Sportangebote
Im Rahmen der Projektförderung werden u. a. Programme zur Inklusion im und mit dem Sport unterstützt. In den vergangenen Jahren wurden folgende Projekte ausgezeichnet und gefördert:
o „1. Sportinklusionstag“ des Tuspo 1888 Nürnberg e. V. (2021) o „Ausbau Rollstuhltennis“ des Schwimmerbunds Bayern 07 e. V. (2021)
o Inklusive Veranstaltung „Rund um den Dutzendteich" des Yacht-Clubs Nürnberg e.V. und des Rolli-Treffs-Franken e. V. (2018) o „Showdown – Erweiterung des Sportangebotes“ des BVSV Nürnberg e.V. (2018)
Einzelne Projekte wurden im Anschluss durch die Sportförderinitiative Team Nürnberg (Initiative des SportService) aufgenommen und gefördert z. B. die Inklusionsschwimmgruppe des TSV Altenfurt (seit 2017).
Der Behinderten- und Versehrtensportverein (BVSV) Nürnberg e.V. erhält zur Durchführung seines Auftrages im Bereich des Behindertensports einen jährlichen Zuschuss. Für 2021 wurde wie im Vorjahr ein Zuschuss von 2.600 EUR gewährt. Der SportService verwaltet diesen Zuschuss.
Seit 2020 wurde durch den Stadtrat ein Sonderzuschuss in Höhe von 20.000 € für Nürnberger Sportvereine jährlich etabliert, der speziell Maßnahmen der Inklusion und für Seniorinnen und Senioren zugutekommen soll. Im Bereich inklusiver Sport können demnach u. a. notwendige Materialien, Baumaßnahmen von Vereinen für den inklusiven Sport, Ausbildungen- /Fortbildungen im Bereich inklusiven Sport und Assistenzen von Sportangeboten gefördert werden.
Auch Projektinitiierungen im inklusiven Bereich können einen Zuschuss erhalten. Im Jahr 2021 konnten die folgenden Projektinitiierungsanträge hinsichtlich einer Bezuschussung genehmigt werden:
o Das Projekt „Schwimmgruppe Inklusion“ des Post SV Nürnberg e.V. o Das Projekt „Inklusionssporttag“ des Turn- und Sportverein 1888 e.V.
6. Bauliche Maßnahmen
Inklusion ist ein Querschnittsthema. Schulbereichsübergreifendes Denken und Handeln sind in der Inklusion unerlässlich und werden in allen Bereichen berücksichtigt, z. B. auch bei der Planung und Gestaltung der Schulgebäude und bei der Modernisierung von Bestandsbauten.
Standards, hinsichtlich Inklusion, bei Neubauten von Nürnberger Schulen
Blindenleitsystem am Boden [von der Straße (Haltestelle) bis zum Sekretariat] Aula, Mehrzweckräume, Turnhalle sind ausgestattet mit Induktionsschleifen Behindertenparkplätze an den Schulen auf jeder Etage besteht eine Behindertentoilette (im Idealfall im Erdgeschoss eine Behindertentoilette mit automatischer Türöffnung) im Einzelfall eine Behindertentoilette mit Duschmöglichkeit Fahrstuhl Haupteingang mit Gegensprechanlage, Klingel, Kamera und mit Türantrieb Verwendung kontrastreicher Farben für seheingeschränkte zur Markierung von Übergängen (zu Beginn der Treppenstufe und am Ende der Treppenstufe, Boden und Wände haben unterschiedliche Farben) ein inklusives Klassenzimmer pro Zug o inklusive Klassenzimmer sind größer (75 m² statt 66 m² pro Klassenzimmer) o Inklusionsklassenzimmer haben auch eine Induktionsschleife im Klassenzimmer
Schulgebäude und -gelände sind barrierefrei (Pausenhofgestaltung nach DIN 18034)
Das von der Schulfamilie der BBS neu bezogene Gebäude in der Karl-Schönleben-Straße 100 wurde nach den o. g. Standards realisiert.
Bestandsbauten
Die meisten Schulen und Räumlichkeiten des Sports stammen aus einer Zeit, in der Inklusion keine große Beachtung fand, bzw. es standen auch nicht die baulichen Möglichkeiten von heute zur Verfügung. Trotz der baulichen Herausforderungen und Denkmalschutzbestimmungen wurden erneut zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um auch bei Altgebäuden fördernde Voraussetzungen für Inklusion zu schaffen (siehe Auflistung im Anhang).
Sportstätten
Beim Neubau von städtischen Sportstätten, welche in der Regel im Zusammenhang mit einem Schulneubau verwirklicht werden, werden die bereits für Schulen genannten Aspekte und Regelungen ebenso berücksichtigt. Für neuzubauende Sporthallen gelten ähnliche Anforderungen (barrierefreier Zugang, barrierefreie Umkleidemöglichkeit, barrierefreie Toiletten, Behindertenparkplatz, Aufzug, Induktionsschleife in den Hallen und ggf. in den Gymnastik- und Konditionsräumen), um allen Schülerinnen und Schülern, aber auch Bürgerinnen und Bürgern den Zugang und die Nutzung der Bewegungsräume zu ermöglichen. Sofern bei Sporthallen Tribünen mit vorgesehen werden, wird darauf geachtet, dass diese barrierefrei zu erreichen ist, barrierefreie Besuchertoiletten vorgesehen werden und über entsprechende Plätze mit guter Sicht für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer verfügen. Ein umfangreiches Bauprojekt, bei dem großer Wert auf Barrierefreiheit gelegt wird, ist das Volksbad. Durch die Planung von Aufzügen, Rampen, behindertengerechte Umkleiden/Sanitäranlagen, Beachtung von Nachhallzeiten, Kontraste/Schriftgrößen und Brailleschrift wird das Volksbad für alle in gleicher Weise zugänglich und nutzbar werden.
7. Ausblick in das Jahr 2023
Im Jahr 2023 werden zahlreiche Projekte zur Förderung des inklusiven Gedankens vom Referat für Schule & Sport und den zugeordneten Dienststellen angestoßen und durchgeführt.
Zunächst einmal sei auf das Werkstatt-Programm „Lernen – individuell und gemeinsam“ verwiesen. Durch die Zusammenarbeit zwischen der Robert-Bosch-Stiftung, dem IPSN und mehreren Schulen soll in der zweijährigen Projektphase ab September 2023 ein gemeinsamer Wirkungsraum bilden, ihre Kooperation ausbauen und einen inklusionsermöglichenden Unterricht entwickeln.
Ein weiterer Baustein zur Schulentwicklung ist MSRG innovativ! (Mehr Schulerfolg an den Realschulen und Gymnasien der Stadt Nürnberg). Im Rahmen von MSRG innovativ! werden Ansätze weiterverfolgt, die sich im vergangenen Jahr als erfolgreich oder bedeutsam erwiesen haben: der Fokusbereich „Lern-Reich“ entwickelt z. B. einen Prototyp für eine digitale Lernumgebung auf der Basis von 0365, wie sie an Schulen mit etablierten Lernlandschaft-
bzw. Lernbürokonzepten im Einsatz ist. Der Fokusbereich „Anders lernen, anders prüfen“ beschäftigt sich mit der Frage, welche Spielräume und Ansätze es für eine stärkenorientierte individualisierte Leistungsrückmeldung gibt. Diese Frage erweist sich in vielen Diskussionen um eine Veränderung des Lernens hin zu einer stärkeren Orientierung am individuellen Kind oder Jugendlichen als Flaschenhals für eine echte Entwicklung der Lernkultur.
Im sportlichen Bereich wird sich Nürnberg als Host Town der Special Olympics World Games 2023 präsentieren. Im Vorfeld der Spiele im Juni werden die 216 teilnehmenden Länderdelegationen mit ihren Athletinnen und Athleten bei 216 Kommunen in ganz Deutschland zu Gast sein, um Land und Leute kennen zu lernen. Dies ist das größte Inklusionsprojekt, das es in der Bundesrepublik Deutschland je gab. Nürnberg wird als Host Town vom 12. – 15. Juni 2023 die Delegation aus Österreich empfangen und den 130 Sportlerinnen und Sportlern, den Unified Partnerinnen und Partnern, so wie dem Betreuerteam einen erlebnisreichen und unvergesslichen Aufenthalt gestalten. Es ist aber nicht nur der viertägige Besuch, der Nürnberg zur Host Town macht. Mit dem Host Town Program werden im Vorfeld des Besuches Projekte und Maßnahmen unterstützt und initiiert, die die Inklusion in den Bereichen Sport, Kultur, Schule, Wissenschaft usw. voranbringen und sichtbar machen. Ziel ist es eine Nachhaltigkeit zu generieren, so dass der Gedanke der Inklusion auch nach den Weltspielen in Nürnberg bleibt und durch den Aus- und Aufbau eines großen Netzwerkes stetig vorangetrieben wird. Inklusion soll im gesamten gesellschaftlichen Zusammenleben sichtbar gemacht werden und Menschen und Akteure vor Ort begeistern und das gegenseitige Verständnis von Menschen mit und ohne Behinderung zu stärken, sowie Vorurteile und Berührungsängste abzubauen.
Wie im Bericht ersichtlich sind die Nürnberger Schulen mit all ihren pädagogischen Projekten und Aktivitäten auf einem guten Weg hin zu einer inklusiven Schullandschaft. Perspektivisch wäre der Ausbau der Schulen mit dem Schulprofil Inklusion auf weitere Schularten in Nürnberg durchaus wünschenswert. Bei einer Beantragung des Schulprofils Inklusion muss sich die Schule auf ein inklusives Bildungs- und Erziehungskonzept für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf verständigen. Inklusion ist damit ein wesentlicher Baustein des Schulentwicklungsprozesses, der von der Schulgemeinschaft individuell gestaltet werden kann. Dabei ist das Zusammenwirken unterschiedlicher Professionen aufgrund deren Kompetenzen unerlässlich. Dies gilt auch für das soziale Umfeld, begleitende soziale Dienste, andere Bildungseinrichtungen wie Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der beruflichen Inklusion. Hierfür wären unterschiedliche Standorte, u. a. auch neuzugründende Schulen denkbar. Daher wird man mit den zuständigen Stellen in Kontakt treten, um gemeinschaftlich die Vielfalt an Schulen mit dem Schulprofil Inklusion in Nürnberg auszubauen.
Anhang
zu 4.1.3 Partnerklassen im Schuljahr 2022/23 Grundschule Friedrich-Hegel-Schule (kooperiert mit Partnerklassen der Merianschule, Förderzentrum „Geistige Entwicklung“) Grundschule Wahlerschule (kooperiert mit vier Partnerklassen der Jahrgangstufen 1- 4 der Jakob-Muth-Schule, Förderzentrum „Geistige Entwicklung“ der Lebenshilfe) Mittelschule Konrad-Groß-Schule (kooperiert mit Partnerklassen der Paul-Moor- Schule, Sonderpädagogisches Förderzentrum Merseburger Str.) Grundschule Dunant-Schule bildet vier Partnerklassen, die an der Jakob-Muth- Schule, SFZ „Geistige Entwicklung“ der Lebenshilfe, unterrichtet werden. Dazu werden vier Regelklassen am Förderzentrum unterrichtet [IKON-Klassen (Intensiv kooperierende Klassen Nürnberg) mit wissenschaftlicher Begleitung]
zu 4.1.4 Kooperationsklassen im Schuljahr 2022/23 Grund-/Mittelschulen in Kooperation mit Förderzentren:
| GS Knauerschule | SFZ Bärenschanze |
|---|---|
| GS Erich-Kästner-Schule | SFZ Eva-Seligmann-Schule |
| GS Eibach | SFZ Eva-Seligmann-Schule |
| GS Reutersbrunnenschule | SFZ Bärenschanze |
| GS Scharrerschule | SFZ Jean-Paul-Platz |
| GS Friedrich Wanderer | SFZ Bärenschanze |
| GS Birckenwald-Schule | SFZ Eva-Seligmann-Schule |
| MS Schlößleinsgasse | SFZ Eva-Seligmann-Schule |
zu 4.1.5 Alternative schulische Angebote (AsA) in Kooperation mit Förderzentren im Schuljahr 2022/23
| GS Michael-Ende | SFZ Martin-Luther |
|---|---|
| GS Bartholomäus | SFZ Paul-Moor |
| GS Friedrich-Wilhelm-Herschel | SFZ Langwasser |
| GS Ludwig-Uhland-Schule | SFZ Paul-Moor-Schule |
| MS (D) St. Leonhard | SFZ Bärenschanze |
| MS (D) Adalbert-Stifter-Schule | SFZ Langwasser |
| MS Dr.-Theo-Schöller-Schule | SFZ Bärenschanze |
| MS Friedrich-Wilhelm-Herschel | SFZ Jean-Paul-Platz |
zu 4.1.6 Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ im Schuljahr 2022/23 GS Hegelschule GS Bismarckschule GS Michael-Ende-Schule MS Bismarckschule GS Wahler-Schule MS St. Leonhard RS Geschwister-Scholl BS Alfred-Welker
zu 6. Maßnahmen der Hausverwaltungseinheit Schule und Sport (HVE – Schule und Sport), die im Hinblick auf Barrierefreiheit erfolgt sind:
2021 und 2022
KIA Metropol Arena, Neubau der Sporthalle in inklusionsgerechter Bauweise Grundschule Insel Schütt, zusätzliche behindertengerechte WC-Anlage im Bau Bismarckschule Haupthaus, Umbau des Gebäudes mit zwei Aufzugsanlagen, barrierefreiem Eingang mit automatischer Türöffnung und behindertengerechten WC- Anlagen fertiggestellt Ludwig Uhland Schule / Umbau Kleinhallen mit behindertengerechter WC-Anlage und Aufzug fertiggestellt Bertolt-Brecht-Schule, Neuerrichtung behindertengerechter WC-Anlage im Platzwarthaus fertiggestellt Grimmschule, Ertüchtigung von Klassenzimmern mit Schallschutz, gemäß geforderten Nachhallzeiten für Schüler mit schwerer Hörschädigung
BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg
Nürnberg, 10. Februar 2022
Förderung von lnklusionsschüler*innen in Berufsintegrationsklassen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verlangsamtes Lernen, mangelnde Impulskontrolle, Aggressionen und eine sozial-emotionale Auffälligkeit sowie Bedürftigkeit: Die Wahrscheinlichkeit, dass in den Berufsintegrations klassen der Berufsschulen, in denen junge Menschen mit Sprachdefiziten lernen, auch Schülerinnen“ mit Förderbedarf sitzen, ist hoch. Dies ist vor allem im Bereich der „sprachlernenden“ Schülerinnen ein sehr sensibles Thema - insbesondere da es hier Schülerinnen mit Lese-Rechtschreib-Schwächen mit Förderbedarf gibt, der ihnen jedoch nicht attestiert wird.
De facto handelt es sich bei diesen Fällen um Förderklassen, die so aber nicht genannt werden und deshalb auch keine entsprechende Unterstützung erhalten. Dies hat zur Folge - sollte es auch zukünftig keine spezielle Förderung geben - dass sich die Perspektiven für die Schülerinnen sehr negativ entwickeln.
Diesen Schülerinnen fehlt häufig die öffentliche Lobby. Zudem ist eine Unterstützung seitens der Eltern oftmals nicht möglich, da auch diese meist nicht über genügend Sprachkompetenz und Kenntnisse des deutschen Bildungssystems verfügen, um Einspruch einlegen zu können. Somit drohen den betroffenen Schülerinnen massivste Bildungsnachteile.
Gerade die vielen Monate der Corona-Beschulung haben die bereits vorher schwierige Situation noch verstärkt - das Erlernen der deutschen Sprache im Zusammenhang mit einem Schulabschluss im beruflichen Bereich und einem möglichen Förderschwerpunkt wird extrem erschwert.
BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung berichtet,
> wie viele Schülerinnen in den Berufsintegrationsklassen einen offensichtlichen Förderbedarf haben, auch wenn dieser nicht attestiert ist - aufgeschlüsselt nach Förderbedarf. > welche Unterstützungsmaßnahmen zur Attestierung der Förderbedarfe sowie zur individuellen Förderung im Rahmen der Inklusion ergriffen werden können. > welche Möglichkeiten der speziellen Förderung für diese Schülerinnen geplant sind. > ob eine Alternativlösung mit einem „Zwischenschuljahr“ (zusätzlich zu Eingangs und Abschlussklassen) mit mehr Förderung für Schülerinnen mit Lernproblemen durchführbar ist. Hierzu nimmt die Stadt - sofern möglich - Verhandlungen mit der Regierung von Mittelfranken beziehungsweise dem bayerischen Kultusministerium auf. > welche Möglichkeiten des digitalen Lernens für die Schülerinnen der Berufs integrationsklassen bestehen. > inwieweit weiterhin die Möglichkeit besteht, unterjährig zusätzliche Klassen einzurichten, um Schülerinnen aufzufangen. > welche Folgen es hat, wenn Schülerinnen das Klassenziel nicht erreichen. > wie viele Schülerinnen in den Berufsschulen aufgrund dieses Förderbedarfs keinen Abschluss erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Klaßen Dr. Anja Prölß-Kammerer Stadträtin stv. Fraktionsvorsitzende B‘90/DIE GRÜNEN SPD-Stadtratsfraktion