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← Sitzung des Jugendhilfeausschusses (15.12.2022)

Sachverhalt Auf dem Weg zur inklusiven Lösung in der Kinder- und Jugendhilfe

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage 4.1

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 15.12.2022

Auf dem Weg zur inklusiven Lösung in der Kinder- und Jugendhilfe

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurden die Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt, die in drei Stufen erreicht werden soll. Bei der inklusiven Lösung geht es um rund 360.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland mit einer seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderung. Bisher sind nur die rund 100.000 Kinder mit einer seelischen Behinderung durch das Kinder- und Jugendhilferecht erfasst, die ca. 260.000 Kinder mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung hingegen nicht.1 Ziel ist, alle Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammenzuführen.

In der ersten Stufe ab 2021 geht es insb. um Schnittstellenbereinigungen zwischen Jugendund Eingliederungshilfe, in der zweiten Stufe ab 2024 kommen Verfahrenslotsen zum Einsatz. Diese Verfahrenslotsen (§ 10b SGB VIII) sollen junge Menschen und deren Familien, die (potentiell) Anspruch auf Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII oder Teil 2 SGB IX haben, beraten, unterstützen und begleiten. Zudem sollen die Verfahrenslotsen die Jugendämter bei der Zusammenführung der Leistungen für alle jungen Menschen strukturell unterstützen.

Die dritte Stufe sieht die Übernahme der vorrangigen Zuständigkeit des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für Leistungen der Eingliederungshilfe auch für junge Menschen mit (drohenden) körperlichen oder geistigen Behinderungen, die nach derzeitiger Rechtslage Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 2 erhalten, im Jahr 2028 vor. Voraussetzung hierfür ist, dass bis spätestens 1. Januar 2027 ein Bundesgesetz verkündet wird, das konkrete Regelungen vor allem zum leistungsberechtigten Personenkreis, zu Art und Umfang der Leistung, zum Verfahren und zur Kostenbeteiligung vorsieht. Die Regierungskoalition hat in ihrem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode vereinbart, dass die gesetzliche Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe bereits in dieser Legislaturperiode erfolgen soll. Im Juni 2022 startete das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) den Beteiligungsprozess für die sog. dritte Stufe.

Schrittweise Umsetzung der inklusiven Lösung in Nürnberg:

 1. Stufe - Schnittstellenbereinigung: Wie im JHA am 22. Juli 2021 berichtet, setzt das Jugendamt Nürnberg die KJSG vorgegebenen Änderungen in zahlreichen, parallelverlaufenden Projekten Maßnahmenpaketen um. Zur Koordination steht seit Juli 2022 eine halbe Vollkraftstelle zur Verfügung, die zum 1. November 2022 ihre Arbeit aufnehmen konnte. Unterstützt werden die Jugendämter durch zahlreiche neue bzw. überarbeitete Empfehlungen des Bayerischen Landesjugendamts und des Landesjugendhilfeausschusses.

 2. Stufe - Verfahrenslotse: Nürnberg setzt bereits vor Inkrafttreten der zweiten Stufe Anfang 2024 Verfahrenslotsen in Nürnberg ein (siehe JHA am 28. Juli 2022). Das Jugendamt Nürnberg hat sich dafür erfolgreich um ein bayerisches Modellprojekt beworben. Da es sich um ein völlig neues Arbeitsfeld handelt, sollen in Bayern unterschiedliche organisatorische Verankerungen und Aufgabenzuschnitte erprobt, aber auch z.B. Eingruppierungsfragen geklärt werden. Die Ergebnisse sollen in landesweite fachliche Empfehlungen münden. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS), der Bay-

1 vgl. BMFSFJ, Pressemitteilung vom 27.06.2022

erische Städte- und der Landkreistag, der Vorstand des bayerischen Landesjugendhilfeausschusses und das Bayerische Landesjugendamt koordinieren und begleiten dieses Modellprojekt. Mit einem Festbetrag zur Personalkostenförderung in Höhe von 75.000 € werden zehn Jugendämter der bayerischen Städte und Landkreise vom Oktober 2022 bis Dezember 2023 mit unterschiedlichsten Ansätzen gefördert werden. In Mittelfranken nimmt der Landkreis Nürnberger Land ebenfalls am Modellprojekt teil. In den Haushaltsberatungen 2023 wurden zwei Vollkraftstellen für Verfahrenslotsen im Jugendamt geschaffen. Eine Stelle wird nun vorab als bayerische Projektstelle ausgeschrieben, die zweite Stelle soll im Herbst 2023 besetzt werden. Die Stellen sind beim Fachdienst Inklusion angesiedelt. Das Jugendamt geht davon aus, dass der Bedarf an Beratungsleistungen wesentlich höher sein wird, als diese zwei Stellen abdecken können. Daher ist ein weiterer schrittweiser Aufbau ab 2024 geplant.

 3. Stufe – Inklusive Lösung: Die geplante Umsetzung der 3. Stufe wirft viele rechtliche Fragen auf, speziell in Bayern geht es aber auch um die Sicherstellung einer sachgerechten, adressatenorientierten Verortung der Zuständigkeit für Eingliederungsleistungen auf kommunaler Ebene. Bisher liegen diese Aufgaben bei den bayerischen Bezirken und es gibt noch keinen Konsens, wie sich diese Aufgabenverteilung künftig darstellen soll. Aufgrund der besonderen Bayerischen Rahmenbedingungen wurde die Stadt Nürnberg als Modellkommune vom BMFSJF für das Bundesprogramm „Umsetzung KJSG: Umstellung der Verwaltungsstrukturen im Bereich der Eingliederungshilfe“ unter Leitung des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung Speyer (FÖV) im Frühjahr 2022 angefragt. Eine Teilnahme der Stadt Nürnberg/Jugendamt wäre nur gemeinsam mit dem Bezirk Mittelfranken möglich, daher hat das Jugendamt Kontakt zum Sozialreferat des Bezirks Mittelfranken aufgenommen und von dort positive Signale erhalten. Das Thema wurde im Sozialausschuss des Bezirkes im September 2022 vorgestellt und wird auch von diesem unterstützt. Leider liegt dem Jugendamt immer noch keine schriftliche Zusage über die verhandelten Fördereckpunkte des Bundes vor, von der eine finale Teilnahme der Stadt Nürnberg gemeinsam mit dem Bezirk Mittelfranken abhängt.

Im Zuge der Kontaktaufnahme mit dem Bezirk Mittelfranken entstand in den letzten Monaten eine vertrauensvolle und fruchtbare Gesprächsbasis auf Leitungsebene, so dass vereinbart wurde, auch unabhängig vom Bundesmodellprogramm gemeinsam an diesem Thema zu arbeiten und mögliche Szenarien für die besondere Situation in Bayern zu entwickeln. Der Diskussionsprozess soll auf eine Grundlage mit möglichst fundierter Faktenbasis gestellt werden. Dafür sollen Stärken und Schwächen der aktuellen organisatorischen Verortung (Jugendhilfe: Jugendämter - Eingliederungshilfe: Bezirke) und insbesondere Schnittstellenprobleme in der Tagespraxis herausgearbeitet und ggf. bearbeitet werden. Beides soll auf Basis von Prozessanalysen erfolgen. Die Mehrzahl der Jugendämter in Bayern verfügt bereits über standardisierte Prozessbeschreibungen („Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (PEB)“). Nach dem gleichen Schema sollen nun ausgewählte Kernprozesse der Eingliederungshilfe für junge Menschen beschrieben werden. Die Prozessbeschreibungen sollen dabei helfen, die Verfahren in der Leistungsgewährung und Leistungssteuerung der Eingliederungshilfe bei der Stadt Nürnberg (für Eingliederungsleistungen nach dem SGB VIII) sowie dem Bezirk Mittelfranken (für Eingliederungsleistungen nach dem SGB IX) transparent darzustellen, um auf dieser Basis Unterschiede aber auch Gemeinsamkeiten in der Gewährung als auch bei der Steuerung von Leistungen diskutieren und bewerten zu können. Die gemeinsamen Prozessanalysen sollen auch dazu beitragen, die vom Gesetzgeber vorgesehene Zusammenführung der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für junge Menschen auf der Basis von Prozessbeschreibungen fachlich fundierter diskutieren zu können. Außerdem können erste vorsichtige Schätzungen zum notwendigen Personalaufwand abgeleitet werden.

Mit dieser Idee konnten der Bezirk Mittelfranken und das Jugendamt Nürnberg das StMAS überzeugen, so dass aktuell über das Landesjugendamt eine projektbezogene Unterstützung vorbereitet wird. Erste Austauschgespräche zwischen Jugendamt und Bezirk sind bereits terminiert, die moderierten Workshops zu den Prozessbeschreibungen starten voraussichtlich Anfang 2023. Außerdem entstand unter Federführung des StMAS eine Sondierungsrunde, an der die kommunalen Spitzenverbände, alle Bezirke, die regionalen Sprecherinnen und Sprecher der Jugendämter, das Landesjugendamt und der Vorsitzende des Landesjugendhilfeausschusses teilnehmen.

Die Umsetzung der inklusiven Lösung in der Kinder- und Jugendhilfe wird derzeit sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene vorangetrieben. Das Jugendamt Nürnberg bringt sich in diese Prozesse mit seiner Fachexpertise ein. Ein erster wichtiger Meilenstein ist dabei die Gesprächsbasis, die mit dem Bezirk Mittelfranken aufgebaut werden konnte und die nun in den geplanten und vom StMAS finanzierten Workshops vertieft werden soll.

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