T I S C H V O R L A G E
Beilage 3.1.1
zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 15.12.2022
Unbegleitete, minderjährige Ausländer (umA) – Sicherung und Ausbau der
bestehenden Inobhutnahmekapazitäten in Nürnberg und Mittelfranken
Seit Frühsommer 2022 steigt die Anzahl von unbegleiteten, minderjährigen Ausländern (umA) in Nürnberg, aber auch deutschlandweit wieder deutlich an. Die jungen Menschen kommen dabei überwiegend nicht aus der Ukraine, sondern aus den klassischen Fluchtländer wie Syrien, Somalia oder Afghanistan.
Entwicklung der umA-Zahlen in Mittelfranken
(lt. Monatsmeldung der Regierung von Mittelfranken):
| Stand | umA | Veränderung |
|---|---|---|
| 30.11.2021 | 296 | |
| 31.10.2022 | 423 | |
| 30.11.2022 | 450 | + 27 umA i.V.z. 31.10.2022 + 154 umA i.V.z. Vorjahr |
Zum Stand 30.11.2022 wurden in der Nürnberger Zuständigkeit 146 umA von Allgemeinen Sozialdienst (ASD) betreut, davon befanden sich 47 im Verfahren der (vorläufigen) Inobhutnahme. Die rd. zehn Plätze der Clearingstelle der Rummelsberger Dienste sind bereits seit Wochen voll belegt. Außerdem stehen kaum Plätze für Anschlusshilfen zur Verfügung, so dass die Inobhutnahmestelle im Kinder- und Jugendhilfezentrum (KJND) in der Reutersbrunnenstraße sowie in der Außenstelle in der sog. Bertha völlig überlastet sind. Teilweise sind über 30 junge Menschen in der Außenstelle der Bertha untergebracht. Am 6. Dezember hat die Regierung von Mittelfranken als Aufsichtsbehörde die maximale Anzahl von umA in der Bertha auf 20 festgelegt.
Um die jugendhilferechtlichen Verantwortlichkeiten unter den Gebietskörperschaften gerechter aufteilen zu können, wurde im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise 2015ff ein bundesweites Umverteilungsverfahren nach dem Königsteiner Schlüssel festgelegt, das die Soll-Quoten bis auf Ebene der Kommunen vorgibt. Für die Stadt Nürnberg nennt die Regierung von Mittelfranken für Dezember 2022 eine Soll-Quote von 164 umA, d.h. Nürnberg erfüllt aktuell seine Quote noch nicht. Daher müssen alle umA, die aktuell in Nürnberg ankommen, in eigener Zuständigkeit betreut werden. Außerdem können jederzeit bis zu 18 weitere umA aus Bayern oder deutschlandweit dem Jugendamt Nürnberg zugewiesen werden.
Da der Kinder- und Jugendnotdienst auf Basis einer kommunalen Zweckvereinbarung auch für die mittelfränkischen Jugendämter bei Bedarf Inobhutnahmen (reguläre, aber auch für umA) durchführt, ist auch die Quote für ganz Mittelfranken relevant: es gilt eine Soll-Quote von 563 umA, d.h. es könnten bis zu 113 umA in Mittelfranken zugewiesen werden, die kurzfristig zu versorgen und unterzubringen wären.
Aufgrund der sehr angespannten Situation stehen die Jugendämter in Mittelfranken untereinander und mit der Regierung von Mittelfranken, die Jugendämter, Sozialreferentinnen und –referenten sowie die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach sowie die Jugendämter in Bayern mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales (StMAS) laufend in Kontakt.
Folgende Maßnahmen wurden ergriffen: Alle Jugendämter versuchen, möglichst wenige umA und weitere Inobhutnahmefälle über den KJND laufen zu lassen, eigene Unterbringungsmöglichkeiten zu finden und die Verfahren der (vorläufigen) Inobhutnahme zügig durchzuführen. Dringender Appell und laufender Austausch mit allen Freien Trägern in der Region, um zusätzliche Inobhutnahmeplätze oder Plätze für Anschlusshilfen zur Verfügung zu stellen. Mit Verweis auf die angespannte Personal- und Finanzsituation ergaben hier bisher aber nur vereinzelte zusätzliche Platzzusagen der Träger. Aktive Suche nach Trägern, die kurzfristig eine Einrichtung der (vorläufigen) Inobhutnahme aufbauen. Auch diese Aktivitäten waren bisher kaum erfolgreich. Erlangen prüft aktuell ein kleines Zusatzangebot von rd. 10 – 15 Plätzen. Im Landkreis Neustand-Aisch stünde eine Immobilie zur Verfügung, aber es konnte bisher kein Betriebsträger gefunden werden.
Um auf die beschriebenen, dynamischen Entwicklungen angemessen reagieren zu können und die Umsetzung des gesetzlichen Auftrages sicherzustellen, ist der Ausbau von (Bereitschafts-) Kapazitäten für die Jugendhilfe der Stadt Nürnberg und der Region dringend erforderlich. Dies soll in zwei Schritten und in enger Zusammenarbeit mit den Nachbarstädten erfolgen:
- Schritt: Sehr kurzfristige Anmietung eines Ausweichstandorts für die Bertha Ende 2022/Anfang 2023. 2. Schritt: Aufbau einer gemeinsamen Jugendhilfeeinrichtung mit den Städten Erlangen, Fürth, Schwabach sowie ggf. zwei Landkreisen im ersten Quartal 2023. Mit dem Betrieb soll ein Träger beauftragt werden. Der Betrieb der Einrichtung ist vorerst auf 18 Monate befristet und soll bei anhaltend hohem Jugendhilfebedarf nach Möglichkeit fortgesetzt werden können.
Ein potentieller Standort, der kurzfristig zur Verfügung steht und im Endausbau rund 50 Plätze bieten könnte, ist bereits in der konkreten Prüfung. Für die kurzfristige Entlastung der Bertha soll zunächst ein Teil des neuen Standorts von der Stadt Nürnberg/Jugendamt angemietet und über den KJND betrieben werden. Im Frühjahr 2023 soll dann ein Träger, mit dem die Städte bereits in Verhandlung stehen, den Standort und den Betrieb übernehmen.
Während der Phase als Ausweichstandort für die Bertha (1. Schritt) rechnet der KJND auf Basis der Gebührensatzung für die Einrichtungen der Krisenhilfe der Stadt Nürnberg (Kinder- und JugendhilfeKrisenGebS) weiterhin mit den belegenden Jugendämtern ab. Für die Fälle in eigener Zuständigkeit werden diese Kosten zur Erstattung durch den Freistaat Bayern angemeldet. Aufgrund der deutlich höheren Belegung des KJND kann von einer weitestgehenden Deckung der zusätzlichen Ausgaben (Anmietung, aber auch für zusätzliches Fachpersonal, Sicherheitsdienst, Sachkosten, Anschaffungen) ausgegangen werden.
Im 2. Schritt soll dann in interkommunaler Zusammenarbeit die Beauftragung und die finanzielle Absicherung der neuen Einrichtung durch die beteiligten Gebietskörperschaften vereinbart werden. Der tatsächlich finanzielle Aufwand für die beteiligten Kommunen richtet sich dabei nach der Nutzung der Plätze. Im Falle einer Belegung erstattet der Freistaat den Kommunen den anfallenden Tagessatz. Im Falle einer Nichtbelegung sind die entsprechenden Vorhaltekosten durch die beteiligten Kommunen zu tragen und werden dem Träger der Einrichtung erstattet. Eine Erstattung dieser Vorhaltekosten durch den Freistaat Bayern ist derzeit nicht möglich, sollte aber auch weiterhin mit Nachdruck von den Kommunen gefordert werden.
Nach bisherigem Stand der Vorverhandlungen sollen die 50 zur Verfügung stehenden Plätze unter den Kommunen analog der mittelfrankenweiten „Soll-Zuweisungen für umA“ aufgeteilt werden. Für die Stadt Nürnberg ständen demnach bis zu 25 Plätze zur Verfügung. Beispielhafte Verteilung:
Gebietskörperschaft Landes- Quote Finanzielle Umlage Plätze
Landkreis ERH 1,0% 13% 7 Landkreis Fürth 0,9% 11% 6 Stadt Erlangen 0,8% 10% 5 Stadt Fürth 1,0% 12% 6 Stadt Nürnberg 3,9% 49% 25 Stadt Schwabach 0,3% 4% 2