Beilage 3.1
zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 15.12.2022
Entscheidungsvorlage
Neuplanung des Kinder- und Jugendhilfezentrums und Kinder- und Jugendnotdienstes
in der Reutersbrunnenstraße
1. Aktuelle Situation
Das Kinder- und Jugendhilfezentrum (KJHZ) und der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) sind die Hauptnutzer des Gebäudes und Geländes Reutersbrunnenstraße 34 mit ihren Angeboten an stationären Hilfen zur Erziehung in heilpädagogischen Wohngruppen und den stationären Inobhutnahmegruppen des KJND.
Aktuelles Luftbild vom Süden
Seit vielen Jahren sind beide Einrichtungen im Bestandsgebäude in der Reutersbrunnenstraße mangelhaft untergebracht. Darüber wurde regelmäßig im Jugendhilfeausschuss berichtet:
Kinder- und Jugendheim (KJHZ): Eine Generalsanierung des Gebäudes wäre zwar dringend erforderlich, ist jedoch unwirtschaftlich und für eine längerfristige Weiternutzung nicht ausreichend. Die Gesamtstruktur des pädagogischen Standards entspricht seit längerem nicht mehr den Vorgaben der Heimaufsicht. Kinder- und Jugendnotdienst (KJND): Die Bedarfslage hat sich in den letzten Jahren qualitativ und quantitativ erheblich über die Möglichkeiten des Gebäudes hinaus entwickelt. Die aktuelle Gebäudestruktur führt regelmäßig zu risikobesetzen Situationen, in denen beispielsweise kleine Kinder auf massiv verhaltensauffällige Jugendliche stoßen. Die Heimaufsicht bei der Regierung von Mittelfranken hat für den Betrieb zahlreiche Auflagen erteilt und sieht den weiteren Betrieb trotz der Dependance in der Bertha-von-Suttner Straße und perspektivisch an einem weiteren Außenstandort sehr kritisch. Damit die Stadt ihren Versorgungsauftrag für Nürnberg und Mittelfranken weiter erfüllen kann, werden von ihr deutliche räumliche Verbesserungen am Standort Reutersbrunnenstraße gefordert. Neben den stationären Wohngruppen-Angeboten sind bereits seit vielen Jahren weitere Dienste mit ambulanten Hilfen und sonstige Fachdienste mit Publikumsverkehr (z.B. Pflegekinderwesen, Adoptionsvermittlung) dort untergebracht, die mit dem KJHZ und KJND in einem engen fachlichen Zusammenhang stehen. Aufgrund der vielen unterschiedlichen Angebote und Nutzergruppen kommt es zu einer Vermischung im Bestandsgebäude. Eine klare Trennung der verschiedenen Funktionsbereiche ist nicht mehr gegeben.
Das Kinder- und Jugendhilfezentrum mit seinen heilpädagogischen Wohngruppen und den weiteren Aufgaben (insbesondere Adoption und Pflegekinderwesen) ist für das Jugendamt ein wichtiger Versorgungsbaustein in den stationären Hilfen zur Erziehung. Es ist ein bewährtes jugendhilfepolitisches Ziel, als öffentlicher Träger eine kommunale Jugendhilfeeinrichtung zu betreiben, um (bedingte) Unabhängigkeit von den freien Trägern der Jugendhilfe zu wahren. Eine Entscheidung, die sich in der aktuellen schwierigen Versorgungssituation mit stationären Jugendhilfeplätzen wieder sehr bewährt.
Erwähnt werden muss auch noch die bedeutende Unterstützung der Einrichtung durch den Förderverein (Freunde des Kinder- und Jugendheims), der u. a. vor 10 Jahren am Rande des Geländes ein modernes Gebäude errichtet hat, in dem eine der stationären Wohngruppen untergebracht ist. Die Begleitung durch den Förderverein hat eine lange Tradition, und er unterstützt in vielfältiger Art und Weise die dort lebenden Kinder und Jugendlichen.
Insgesamt sind diese Organisationseinheiten in der Reutersbrunnenstraße für die Infrastruktur der Jugendhilfe in Nürnberg und Mittelfranken unverzichtbar. Auch für Kooperationspartner wie die Kinder- und Jugendpsychiatrie, die Polizei und die freien Träger stellt die Einrichtung eine zentrale Säule für die Infrastruktur der Jugendhilfe dar. Daher soll das bestehende Angebotsspektrum auf dem städtischen Gelände auch langfristig weitergeführt und ggf. um weitere sinnvolle Angebote ergänzt werden.
2. Stand der Planungen
Das Gebäude wurde 1900 fertiggestellt. Das Grundstück wurde bis 1950 lediglich durch die Bebauung des Waisenhauses (jetzt KJHZ) genutzt. Beim Luftkrieg über Nürnberg wurde das Gebäude mit Ausnahme des westlichen Kopfbaus schwer zerstört und 1955/1956 von Grund auf neu errichtet. Im historischen Rückblick wurden im Gebäudebestand nach den damals gültigen Standards Wohngruppen gebildet, die grundsätzlich mit Mehrbettzimmern konzipiert waren.
Diese Raumstruktur in den Wohngruppen mit Zimmern in der Größe von ca. 29 m² erwiesen sich in einer ersten Konzeptionsphase einer Modernisierung (2012/2013) als Schwierigkeit: die Anordnung von tragenden Wänden und die Fassadengestaltung widersprachen der Überlegung, vorhandene Räume nach modernen Standards (Doppel- und Einzelzimmer) durch Umbaumaßnahmen herzustellen. Und auch Überlegungen, die Einrichtung oder Teile davon ganz zu verlagern, führten zu keinem Ergebnis. Die Maßnahme befindet sich seit Herbst 2014 im BIC-Verfahren, wurde zeitlich aber immer nach hinten verschoben. Parallel mussten zahlreiche kostenintensive Ertüchtigungsmaßnahmen durchgeführt werden, um Auflagen der Heimaufsicht und des Brandschutzes umzusetzen.
Auf Basis einer aktualisierten und überarbeiteten Gesamtkonzeption des Areals wurde Ende 2021 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, um die komplexen Anforderungen der Nutzung und die besonderen Gegebenheiten des Standorts, wie z.B. der beeindruckende Baumbestand, systematisch zusammenzuführen. Ziel der Machbarkeitsstudie war es, die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten aus gestalterischer, planerischer, wirtschaftlicher, ökologischer aber auch pädagogischer Sicht zu betrachten und zu einem ganzheitlichen Konzept zusammenzuführen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zeigen, dass diese komplexen Anforderungen in ansprechender Weise auf dem Areal umgesetzt werden können. Damit liegt nun endlich eine Entscheidungs- und Planungsvorlage für die weitere Entwicklung des Areals vor.
Das Jugendamt hat in der Vergangenheit immer wieder auf die zum Teil kritischen Rahmenbedingungen hingewiesen, die sich aus der Gebäudestruktur ergeben. Der Jugendhilfeausschuss hat sich im März 2016 auch einen direkten Eindruck vor Ort verschafft und den Planungsauftrag bekräftigt. Eine Neuplanung, wie sie jetzt mit der Machbarkeitsstudie vorgeschlagen wird, ist dem Grunde nach alternativlos, wenn diese zentrale Säule der Infrastruktur zukunftsfest gemacht werden soll.
3. Eckdaten der Machbarkeitsstudie
3.1. Anforderungsprofil - Nutzerinnen und Nutzer – Fachliches Konzept
Die Herausforderung besteht darin, dass auf dem Gelände sehr unterschiedliches Klientel aufeinandertrifft und es gilt, trotzdem eine harmonische und schutzgebende Situation für alle zu schaffen. Auch künftig sollen auf dem Areal unterschiedliche Einrichtungen untergebracht werden. Die meisten Institutionen wie das Kinder-und Jugendhilfezentrum (KJHZ), der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND), die Koordinierende Kinderschutzstelle (Koki) und die NOA-Gärtnerei sind bereits vor Ort. Weitere Angebote, wie z.B. ein Wohnangebot der Noris Inklusion, wurden in die Planung der Machbarkeitsstudie neu mit aufgenommen. Die zunächst angedachte Aufnahme der Mobilen Jugendarbeit mit ihrem Fuhrpark auf dem Gelände wurden dagegen im Laufe der Machbarkeitsstudie verworfen.
Im Folgenden werden die einzelnen Nutzergruppen und ihre Anforderungen kurz beschrieben:
Kinder und Jugendnotdienst (KJND) Der KJND ist die zentrale Anlaufstelle bei Krisen, Konflikten, bei Missbrauch und Gewalt. Die Besonderheit dieses Angebotes ist u. a. die Erreichbarkeit an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr sowohl telefonisch als auch vor Ort. Die im KJND betreuten Kinder und Jugendlichen verfügen häufig über das Potential, selbst aggressives Verhalten gegenüber anderen Kindern und Jugendlichen oder Mitarbeitenden zu zeigen und Grenzverletzungen und Übergriffe zu inszenieren.
mit Sonder-Inobhutnahme Notwendige Einzelbetreuungen in Einzelfällen aufgrund hohen Aggressionspotentials, Störungen der Impulssteuerung, mangelnde Gruppenfähigkeit, Dissozialität oder Suchtmittelgebrauch, Traumatisierungen;
mit Childhood-Bereich Im neuen Childhood-Bereich werden Kinder betreut, bei denen der Verdacht besteht, dass sie von sexualisierter oder körperlicher Gewalt betroffen oder Zeuge dieser Form von Gewalt geworden sind. Um es dem Kind zu ersparen, seine Geschichte vielen unterschiedlichen Menschen immer wieder und in einer jeweils anderen räumlichen Umgebung erzählen zu müssen, soll dies möglichst einmalig in einem kindgerechten Raum stattfinden. Das Interview kann in einem angrenzenden Raum von weiteren Fachkräften wie bspw. der Polizei, dem Jugendamt, der Staatsanwaltschaft, Fachanwälten, der Verteidigung und bei Wunsch auch dem/der Täter/in verfolgt werden. Außerdem können die jungen Menschen in der ihnen bekannten Umgebung dann auch weitere Beratungs- und therapeutische Angebote nutzen.
Familiäre Bereitschaftsbetreuung (FBB) Die Familiäre Bereitschaftsbetreuung unterstützt bei Inobhutnahmen durch Vermittlung von sehr kleinen Kindern in professionelle Bereitschaftspflegefamilien und gehört zu den Organisationseinheiten mit häufigen ambulanten Kontakten: Eltern, die in den Räumen einen Umgangskontakt mit ihren Kindern wahrnehmen können, Fachkräfte der Bereitschaftsbetreuung, die das jeweilige Kind begleiten, unterschiedliche Kooperationspartner, die an Krisen und Hilfeplangesprächen teilnehmen.
Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) Die Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) ist zur Beratung und Vermittlung spezieller Unterstützungsangebote für alle (werdenden) Nürnberger Eltern ab der Schwangerschaft bis zum Ende des sechsten Lebensjahrs da. Sie beinhalten Krisenintervention und die Entgegennahme von Hinweisen auf mögliche Kindeswohlgefährdungen sowie dem Betrieb der Koki-Hotline.
Kinder- und Jugendhilfezentrum (KJHZ) Dem Kinder- und Jugendhilfezentrum (KJHZ) sind die ambulanten Hilfen, die Heilpädagogischen Wohngruppen, der Fachdienst für die heilpädagogischen Gruppen sowie die Fachdienste Adoption und Vollzeitpflege zugeordnet.
mit Fachdienst Heilpädagogische Gruppen Der Fachdienst der heilpädagogischen Gruppen ist für die regelmäßige Beratung der Teams der Wohngruppen sowie der Kinder, Jugendlichen und deren Eltern/Familien zuständig.
mit Fachdienst Ambulante Hilfen Die ambulanten Hilfen bieten Hilfen ab 6 Jahre bis zum 21. Lebensjahr an. In Form von ambulanter intensiver Begleitung (AIB) werden Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr begleitet.
mit Fachdienst Adoption Der Fachdienst Adoption bietet Beratungen und Vermittlungen rund um das Thema Adoption an. Er arbeitet in Komm- und Gehstrukturen.
mit Fachdienst Vollzeitpflege Der Fachdienst Vollzeitpflege ist für alle Themen rund um das Pflegekinderwesen zuständig. Er arbeitet in Komm- und Gehstrukturen. Es gibt verschiedene Gruppen für Pflegefamilien und Kinder. Außerdem werden Umgangskontakte von Pflegekindern mit ihren leiblichen Eltern begleitet. Entsprechende Seminar-, Kinderbetreuungs- und Multifunktionsräume und Kochmöglichkeiten werden zusätzlich angeboten.
NOA Gärtnerei Die Noris-Arbeit (NOA) gGmbH wurde 1991 als kommunale Beschäftigungsgesellschaft der Stadt Nürnberg gegründet. Ziel ist es, „sozial benachteiligten Personengruppen mit dem Wohnsitz in Nürnberg durch Bereitstellung befristeter Arbeitsgelegenheiten in eigenen Werkstätten und durch Arbeit bei Dritten, durch Qualifizierung und Beratung den Zugang zur dauerhaften Erwerbsarbeit und gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen“. Die NOA betreibt eine Gärtnerei auf dem Gelände. Die angebauten Produkte werden vor Ort verkauft und je nach Bedarf werden die Wohngruppen mit frischen Salaten und Gemüse beliefert. Die Kooperation ist bewährt und die NOA- Gärtnerei pflegt das gesamte Außengelände der Reutersbrunnenstraße.
noris inklusion Als 100ige Tochter der Stadt Nürnberg fühlt sich die noris inklusion insbesondere den Menschen mit Behinderung und ihren Bedarfen verpflichtet, die ansonsten keine Bedarfsdeckung erfahren (Daseinsvorsorge). Unter dem Aspekt der inklusiven Entwicklung des Areals sollen Bewohnerinnen und Bewohner in Wohngruppen, in denen acht bzw. zehn Personen ein gemeinsames Zusammenleben gestalten und dort von pädagogischen Fachkräften und -helfern betreut werden, untergebracht werden.
3.2 Varianten der Machbarkeitsstudie
Für die Machbarkeitsstudie wurden unterschiedliche Varianten entwickelt: Variante 1: kompletter Abriss und Neubau der Gebäude, Variante 2: Neubau und Generalsanierung des kompletten Altbaus oder Variante 3: Neubau mit Abriss des Nachkriegsgebäudeteils und Generalsanierung des westlichen Kopfbaus (=> „Saal und Turnhalle“) Variante 4: Neubau mit Abriss des Ostflügels und Generalsanierung des Kopfbaus und
des Riegels
Die Varianten wurden mit allen an der Maßnahme Beteiligten (incl. Heimaufsicht) und allen potentiellen Nutzergruppen mehrmals diskutiert und bewertet. Die Entscheidung fiel auf Variante 4. In dieser sind alle Vorgaben der verschiedenen Nutzergruppen und die der Dienststellen (wie z.B. SÖR, Stpl, Vpl, Uwa, FW) berücksichtigt.
3.3 Favorisierte Variante 4: Neubau mit Abriss des Ostflügels und Generalsanierung des
Kopfbaus und des Riegels
Der westliche Kopfbau und der andockende Riegel bleiben erhalten. Auch der Erschließungstrakt zum ehemaligen Ostflügel, inklusive dem Kunstwerk von Michael Mathias Prechtl, bleibt bestehen und wird generalsaniert. Der Ostflügel, welcher den Ansprüchen moderner Pädagogik nicht genügen kann und städtebaulich schwächt, wird rückgebaut.
Westlich auf dem Areal befindet sich dann der KJND. Im Neubau auf dem östlichen Gelände werden die Wohngruppen des KJHZs untergebracht. Im Riegel des Bestandes kommen ebenerdig die Fachdienste des KJHZs unter. In den oberen Geschossen finden die Verwaltung des KJHZ und gemeinsame Bereiche Platz. Auf den obersten Etagen befindet sich noris inklusion und abschließend dazu die Freifläche der noris inklusion. Der Kopfbau besteht überwiegend aus gemeinsamen Bereichen des KJHZ und KJND. Auf Gartenebene sind dort die Räumlichkeiten der NOA geplant.
Die Wohngebäude des KJND und KJHZ bestehen aus mehreren, ineinander verbundenen Volumina, die versetzt zueinander platziert werden. Dabei werden unterschiedliche Einheiten für die verschiedenen BewohnerInnengruppen gebildet. Das Gefüge von Körpern und Räumen orientiert sich an den Baumbestand und ermöglicht so einen großen Erhalt der Bäume. Auch aus städtebaulicher Sicht fügt sich der Vorschlag gut auf dem Areal und die Umgebung ein.
Die Möglichkeit einer kurzen Bauabwicklung wird durch zwei Bauabschnitte umgesetzt. Zunächst werden die Gebäude für KJHZ und KJND erstellt. Nach dem Umzug wird der Ostflügel des Bestandes rückgebaut und der Kopfbau und Mitteltrakt saniert. Nach ca. 6 Jahren Bauzeit finden alle Einrichtungen auf dem Gelände ihren Platz.
Für die Zwischenzeit müssen die NOA, die gemeinsamen Bereiche von KJHZ und KJND, die Koki und die Verwaltung und Fachdienste von KJHZ eine Interimsmöglichkeit finden. Dies wäre, alternativ zu einer externen Anmietung, über Container auf einem Teil des Bolzplatzes denkbar. Dort könnten Koki und die Fachdienste bzw. auch die Verwaltung von KJHZ temporär Platz finden.
3.2 Kostenschätzung und voraussichtliche Bauzeit
Unter Berücksichtigung der zügigen Bauzeit und der Höhe der Baukosten ist Variante 4 die wirtschaftlichste Variante. Die Baukostensumme wird aufgrund der vorliegenden Machbarkeitsstudie zum Stand 10/2022 mit rd. 38 Mio. EUR angesetzt.
Investitionskostenzuschüsse werden für diese Art von Jugendhilfeeinrichtungen nicht gewährt. Die Investitionskosten werden in den Tagessätzen für das KJHZ sowie im KJND anteilig berücksichtigt und refinanziert. Weiterhin wäre eine Teilfinanzierung durch Mieteinnahmen über die Wohngruppen der noris inklusion und der NOA Gärtnerei denkbar. Über Stiftungsmittel könnte die Ausstattung der Einrichtung mitfinanziert werden.
Ab dem Projekt Freeze und der Mittelfreigabe wird von einer Bauzeit zwischen 6-8 Jahren ausgegangen.
4. Nächste Schritte
Die Machbarkeitsstudie belegt, dass die geforderten Nutzungen auf dem Gelände der Reutersbrunnenstraße in ansprechender und wirtschaftlicher Weise umgesetzt werden können. Damit liegt nach vielen Jahren der Prüfungen, Konzeptentwicklungen und Planungen ein Planungsvorschlag vor, der nun weiter ausgeführt und bis zum Projekt Freeze vorangetrieben werden kann. Bei H stehen die dafür notwendigen Planungsressourcen zur Verfügung.
Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, das Projekt auf Basis der Machbarkeitsstudie fachlich zu befürworten und die Verwaltung des Jugendamts zu beauftragen, die notwendigen nächsten Schritte im Prozess des Bauinvestitionscontrollings (BIC-Prozess) bis zum Projekt Freeze und zur Aufnahme der Maßnahme in den Mittelfristigen Investitionsplan (MIP) ab 2024/2025 einzuleiten. Das Vorgehen ist mit Herrn Ref. I/II sowie Herrn Ref. VI abgestimmt.