Beschlussvorlage SUN/055/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Stadtentwässerung und 15.12.2022 öffentlich Beschluss
Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Betreff:
Anpassung der Zweckvereinbarungen der Abwassergäste aufgrund § 2 b UStG
Anlagen: Zweckvereinbarung Stadt Stein Zweckvereinbarung Stadt Schwabach Zweckvereinbarung Stadt Oberasbach Zweckvereinbarung Markt Heroldsberg Zweckvereinbarung Gemeinde Kalchreuth Zweckvereinbarung Gemeinde Großhabersdorf Zweckvereinbarung Gewerbepark Nürnberg Feucht Wendelstein (GNF) Zweckvereinbarung Gemeinde Schwaig
Sachverhalt (kurz): Durch die Einführung des § 2 b UStG wird der städtische Unternehmensbereich von den bisherigen Tätigkeiten der Betriebe gewerblicher Art ausgeweitet. Unter anderem sind künftig alle Tätigkeiten steuerpflichtig, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage und in einem potentiellen Wettbewerb zu Dritten erbracht werden.
Es kommt also darauf an, ob die Aufgabenübertragung auf der Grundlage der zwischen uns bestehenden öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarungen auch an einen privaten Dritten erfolgen könnte. Aus Sicht SUN ist dies nicht der Fall, da Art. 34 BayWG die Pflicht zur Abwasserentsorgung ausschließlich auf die Gemeinden überträgt.
Das Bestreben von SUN ist, durch vorausschauendes Handeln, eine Umsatzsteuerpflicht für unsere Abwassergäste möglichst auszuschließen. Die Rechtslage ist kompliziert und es sind viele Akteure auf Bundes- und Landesebene sowie die EU beteiligt.
SUN hat sich daher mit Unterstützung von KaSt bei der Regierung von Mittelfranken darum bemüht, eine Bestätigung zu bekommen, dass es sich bei den geschlossenen Zweckvereinbarungen erstens um Vereinbarungen handelt, die eine übertragbare Teilaufgabe beinhalten und, dass zweitens eine Übertragung dieser Aufgabe auf einen privaten Dritten nicht möglich wäre. Nach erfolgter Bestätigung sind die Zweckvereinbarungen mit den Abwassergästen entsprechend anzupassen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Kaufm. Angelegenheit – keine Auswirkung auf unterschiedliche Personengruppen. Es sind keine Diversity-Aspekte betroffen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
KaSt
Beschlussvorschlag: Der Werkausschuss/SUN stimmt den vorgelegten Anpassungen der Zweckvereinbarungen mit den Abwassergästen zu.