FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
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Nürnberg, 06.12.2022
Antrag zu TOP Ö2 im der Kommission für Integration am 08.12.2022:
Bleibeperspektive für aus der Ukraine geflohene Drittstaatlerlnnen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die aktuelle Lage der aus der Ukraine geflohenen sogenannten „Drittstaatler*innen“ hat sich durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Ukroine-Aufenthalts-Übergangsverordnung des Bundes
(gültig ab 01.09.2022) massiv verschlechtert: Sie erhalten de facto keine Aufenthaltserlaubnis mehr, auch wenn dies durch Ermessensspielräume möglich wäre.
Zum Hintergrund: Generell gilt, dass geflüchtete Personen für einen Zeitraum von 90 Tagen von der Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sind (ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet). Daraufhin sollte eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, um den weiteren Verbleib in Deutschland sicherzustellen.
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz erhalten die Drittstaatler*innen jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen (ukrainische Staatsangehörigkeit, Familienangehörige mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24, ukrainisch anerkannter Flüchtlingsstatus, dauerhafter ukrainischer Aufenthaltstitel oder langfristig unsichere Rückkehr ins Heimatland). Das bedeutet, dass seit dem 01.09.2022 der visumsfreie Aufenthalt für aus der Ukraine eingereiste Drittstaatsangehörige endete und diese Menschen ausreisepflichtig werden, wenn der beantragte Aufenthaltstitel abgelehnt wird. Im besonderen Maße betrifft dies dramatischerweise Studierende und Akademiker*innen.
In vielen Fällen wurden hier bereits Ablehnungsbescheide erlassen und Anträge für alternative Aufenthaltstitel nicht mehr akzeptiert. Damit wird in Kauf genommen, dass den sogenannten
Drittstaatler*innen, deren Perspektive und Zukunftspläne durch den Krieg in der Ukraine ebenfalls zerstört wurden, nun ohne Aufenthaltsperspektive in Deutschland dastehen.
Gleichzeitig gäbe es Ermessensspielräume für die kommunale Ausländerbehörde, eine mittelfristige Perspektive für diese Personengruppe zu eröffnen.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Verwaltung berichtet über die aktuellen Zahlen der aus der Ukraine geflohenen
Drittstaatsangehörigen.
- Die Verwaltung berichtet darüber, welche Möglichkeiten sie sieht bzw. welcher Praxis
gefolgt wird, um geflüchteten Personen - auch aus Drittstatten - die Möglichkeit zu geben, sich in Sicherheit und Freiheit zu bewegen.
- Die Verwaltung prüft die Möglichkeit der Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels oder
einer Fiktionsbescheinigung, die für weitere sechs Monate den Aufenthalt in Deutschland ermöglicht, solange nicht abschließend über den Antrag entschieden worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Reka Lörincz Achim Mletzko Stadträtin Fraktionsvorsitzender