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← Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) (07.12.2022)

Entscheidungsvorlage

Anlage · 07.12.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Stadtentwicklung & Planung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Entscheidungsvorlage

Generalsanierung der historischen äußeren Stadtgrabenstützmauer, Sanierungsabschnitt 2

BW 2.061 Neutorgraben

hier: Nachtragsobjektplan Nr. 1

Sachverhalt

Der Objektplan der Maßnahme wurde am 08.09.2021 mit Gesamtkosten in Höhe von 1.461.000 Euro genehmigt.

Die veranschlagten Kosten des Objektplans können leider nicht gehalten werden.

Nach Beginn der Arbeiten, also nach Abnahme der Vorsatzschale, zeigte sich, dass sowohl die Steine der Vorsatzschale, als auch die darunterliegende mittelalterliche Wand in schlechterem Zustand sind, als in den Voruntersuchungen ermittelt. Dies macht mengenmäßig umfassendere Steinsanierungsund Steinersatzarbeiten notwendig. Darüber hinaus wurden im Rücken der Wand historische Wandvorsprünge (Rück-Pfeiler) freigelegt, welche eine Planungsänderung der Entlastungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen erforderten – statt der ursprünglich geplanten Pfähle, werden im Mauerrücken Beton-Entlastungslamellen eingebaut. Auch übertrafen die eingehenden Angebotspreise der Bauleistungs-Ausschreibungen die angenommenen Erfahrungspreise deutlich.

Im Ergebnis führt das zu Mehrkosten in Höhe von insgesamt 517.000 Euro. Es liegen ansonsten keine Änderungen zum genehmigten Sanierungs- und Instandsetzungsentwurf vor.

Bauzeit

Der Baubeginn war im Juni 2022. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist aktuell für Ende Juni 2023 geplant.

Baukosten

Die Projektkosten betragen laut beiliegender Kostenzusammenstellung insgesamt inklusive Mehrwertsteuer 1.977.000,00 EUR.

Es werden damit Mehrkosten in Höhe von insgesamt 517.000,00 Euro angezeigt. Die Mehrkosten liegen bei etwa 35% Prozent der bereits genehmigten Gesamtkosten aus dem Direkten Objektplan.

Für die Sanierungsmaßnahme wurden Fördermittel seitens des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege in Höhe von 50.000 Euro und seitens der Bayerischen Landesstiftung in Höhe von 113.000 Euro. Von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz wurden insgesamt 100.000 Euro Förderung in Aussicht gestellt. Dies führt insgesamt zu reduzierten städtischen Eigenmitteln.

Finanzierung und Mittelbedarf

Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme und damit des hier behandelten zweiten Sanierungsabschnittes erfolgt aus dem Pauschalansatz P5418500000U. Hieraus wurden 2021 insgesamt 1.461.000 Euro freigegeben.

Zur weiteren Finanzierung der Maßnahme werden insgesamt noch 517.000 Euro benötigt. Zur Deckung der Mehrkosten werden die noch vorhandenen Mittel des Pauschalansatzes „Stadtgrabenstützmauer“ (P5418500000U) in Höhe von 239.000 Euro und 278.000 Euro aus den noch vorhandenen Mitteln des Pauschalansatzes „Brücken“ (P54151000000U) herangezogen

Folgekosten

Es ergeben sich keine erhöhten Folgekosten.

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