Planungsverband Region Nürnberg Hauptmarkt 16 90403 Nürnberg
03.11.2022
22. Änderung des Regionalplans Region Nürnberg (7)
Änderung des Kapitels 3 „Siedlungswesen“
Ihr Schreiben vom 21.09.2022; Ihr Zeichen PVRN/22. Änd
Sehr geehrter Herr Dr. Jung, sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Beteiligung am Verfahren zur 22. Änderung des Regionalplans der Region Nürnberg. Die Fortschreibung des Kapitels „3 Siedlungswesen“ im Regionalplan der Planungsregion Nürnberg wird ausdrücklich begrüßt. Denn eine regionalplanerische Aktualisierung der Ziele und Grundsätze für neue Siedlungsflächeninanspruchnahmen in der Region 7 entlang strengerer und v.a. differenzierter Prüfkriterien, die sich der Innenentwicklung, dem Erhalt wertvoller Freiflächen, einem Flächenmonitoring und umsichtiger und bedarfsgerechter Inanspruchnahme (von teilweise vormaligen Außenbereichsflächen) verschreibt, entspricht den Positionen der Stadt Nürnberg. Auch hinsichtlich des Stands – 01.07.1988
- des Kapitels 3 und den damit einhergegangenen Änderungen der
Rahmenbedingungen im Laufe der vergangenen gut 30 Jahre erscheint eine Aktualisierung und Anpassung an die gegenwärtigen Rahmenbedingungen der Siedlungsentwicklung dringend erforderlich.
Nachfolgend werden die Einwendungen, Anregungen sowie Hinweise vonseiten der Stadt Nürnberg zum Entwurf der 22. Änderung des Regionalplans entsprechend der Struktur jeweils unterteilt in Ziele und Grundsätze und Begründung des Kapitels 3 Siedlungswesen vorgebracht und soweit erforderlich begründet.
Allgemeines
Bei Vergleich der geltenden Ziele und Grundsätze (Stand: 1988) mit der vorliegenden Entwurfsfassung fällt auf, dass in der überarbeiteten Version 2022 kaum noch konkrete Ortsnennungen vorhanden sind. Dies erschwert die Ableitung konkreter Handlungserfordernisse auf der lokalen Planungsebene. Siedlungsentwicklung sollte auch auf regionalplanerischer Ebene stärker mit der Grünflächenentwicklung zusammen gedacht werden. Insbeson-
dere, da Siedlungserweiterungen und Themen des Freiraumschutzes Seite 2 von 9 häufige Konfliktschwerpunkte in der Regionalplanung darstellen. Eine abgestimmte Siedlungs- und Freiflächenentwicklung wird auch in der derzeit laufenden Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) aufgegriffen. Die Teilfortschreibung umfasst Änderungen im LEP-Kapitel 3.1.3. zu einer abgestimmten Siedlungs- und Freiflächenentwicklung.
Vor dem Hintergrund der noch nicht abgeschlossenen Teilfortschreibung des LEP, stellt sich für die gegenständliche Änderung des Regionalplans die Frage auf welcher Grundlage sie basiert – auf der derzeit (noch) geltenden Fassung des LEP oder der in Fortschreibung befindlichen Fassung? Hieraus ergeben sich für die, an der Regionalplanänderung beteiligten Kommunen sowie für die Öffentlichkeit Unsicherheiten hinsichtlich der Abstimmung von Regional- und Landesplanung. Denn einerseits ist die geltende Fassung des LEP nicht mehr aktuell, aber gesichert und andererseits ist die in Fortschreibung befindliche Fassung des LEP zwar aktuell, aber nicht gesichert. Daher hätte es sich empfohlen mit der Durchführung der vorliegenden Regionalplanänderung zu warten bis die LEP-Teilfortschreibung abgeschlossen und somit gesichert ist.
3.1 Siedlungsstruktur
Im teilfortgeschriebenen LEP von 2022 wurde unter Kapitel 3 Siedlungsstruktur insbesondere auch deutlich betont (zu 3.1.1 Integrierte Siedlungsstruktur): „Bei Planungsentscheidungen sollen frühzeitig die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung sowie die Altersstruktur der Bevölkerung berücksichtigt werden (vgl. 1.2.6). Dies gilt insbesondere auch für die Bedarfe der erheblich wachsenden Anzahl an älteren und pflegebedürftigen Menschen sowie der Menschen mit Behinderung, wie z.B. Quartiersräume für gemeinschaftliche Aktivitäten.“
ZIELE UND GRUNDSÄTZE:
Z 1: Die vorgenannten Aspekte des LEP sollten auch in der Überarbeitung des Kapitels 3.1 des Regionalplans zum Ausdruck kommen. Insofern wird eine entsprechende textliche Ergänzung in Anlehnung an das aktualisierte LEP vorgeschlagen, insbesondere bei der Zielformulierung. Vorschlag: „Siedlungsflächen sind bedarfsgerecht auszuweisen. Dabei sind die Ausprägungen des demographischen Wandels in der Region sowie die regionale Raumstruktur zu beachten; bei Planungsentscheidungen sind insbesondere auch die Bedürfnisse älterer und pflegebedürftiger Menschen sowie weiterer Bevölkerungsgruppen, welche einen erschwerten Zugang zum Wohnungsmarkt haben, zu berücksichtigen.“
G 2: Der Grundsatz sollte ergänzt werden, wie folgt: Neue Siedlungsflächen sollen, unter Wahrung einer kompakten Siedlungsstruktur und unter Beachtung der Anforderungen an Klimaanpassung und Klimaschutz schonend in die Natur und Landschaft eingebunden werden. Dem Erhalt und der Neuschaffung strukturgebender Ortsränder im Hinblick auf das Orts- und Landschaftsbild sowie dem Erhalt ökologisch wertvoller Flächen ist in diesem Zusammenhang besonderes Gewicht beizumessen.
G 5: Der Grundsatz sollte, unter Berücksichtigung des Prinzips der mehrfachen Innenentwicklung, als Ziel formuliert werden. Neben dem Erhalt von Freiflächen und Grünstrukturen sollte auch deren Neuschaffung in die Festlegung aufgenommen werden. Vorschlag: Innerhalb verdichteter Siedlungsstrukturen ist bei der Neuausweisung von Siedlungsflächen sowie bei Maßnahmen der Innenentwicklung darauf hinzuwirken, dass Freiflächen und Grünstrukturen erhalten bzw. neu geschaffen werden, da diese bedeutsame klimatische, soziale oder ökologische Funktionen innehaben.
Darüber hinaus wird angeregt die infolge der BauGB-Novelle erlassene neue Verordnung der bayerischen Staatsregierung über Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten in das Kapitel 3.1 Siedlungsstruktur einzubringen und ebenfalls bei der regionalplanerischen Prüfung und Bewertung neuer Wohnbauflächenausweisungen zu berücksichtigen.
BEGRÜNDUNG:
In der Begründung zu Kapitel 3.1 Siedlungsstruktur wird ausgeführt, dass bandartige Siedlungsentwicklungen wie beispielsweise im Pegnitztal zu vermeiden sind. Dies steht im Widerspruch zur im weiteren Textverlauf geschilderten, angestrebten Minimierung des Verkehrsaufkommens und der Erleichterung der Anbindung an ÖPNV-Knotenpunkte. Zur Reduzierung der MIV-Wege ist verstärkte Siedlungsentwicklung entlang der schienengebundenen Verkehrstrassen wichtig. Daher sollte eine entsprechende Abwägungshilfe gegeben werden.
Der ÖPNV muss angebots-, nicht bedarfsorientiert geplant werden, da eine Bedarfsorientierung teils eine Angebotsverschlechterung bedeuten würde. Der öffentliche Nahverkehr bildet einen wichtigen Baustein der Daseinsvorsorge, insbesondere in dünner besiedelten Bereichen, und ist für die Verkehrswende von enormer Bedeutung. Wenn sich das Angebot verbessert, wird es auch vermehrt genutzt.
Eine aktive Steuerung der Vermeidung der weiteren Zerschneidung der offenen Landschaft und Waldflächen, sowie des Schutzes ökologisch wertvoller Freiräume kann nur durch entsprechende verbindliche freiraumplanerische Festlegungen erreicht werden. Daher sollte das Kapitel Freiraum parallel zum Kapitel Siedlungswesen fortgeschrieben und beide Themenfelder stärker in Bezug zueinander gesetzt werden. Grundsätzlich sollte in der Begründung auch auf die Notwendigkeit der Umsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung hingewiesen werden. Dies betrifft sowohl die Innen-, als auch die Außenentwicklung. Statt „klimaschonend“ oder „energieeffizient“ werden Begriffe wie „klimaneutral“ und „nachhaltig“ als zielführender im Sinne einer notwendigen CO - 2 Reduktion angesehen. Auf die wachsende Bedeutung und die vielfältigen Funktionen von Grün- und Freiflächen im Zuge des Klimawandels und der Klimaanpassung sollte dezidierter eingegangen werden.
Aus Sicht bzw. mit Bezug auf die Stadt Nürnberg werden in der Begründung Vorgaben/Richtlinien zur Entwicklung der Siedlungsstrukturen in bereits
hoch verdichteten Gebieten bzw. Stadtteilen von Ballungszentren vermisst. Seite 4 von 9 Hier bedarf es ergänzender Leitlinien für eine integrierte und sozial verträgliche Stadtentwicklungs- bzw. Nachverdichtungspolitik. Jede Nachverdichtung erzeugt weiteren Bedarf an sozialer Infrastruktur und muss dazu beitragen, das bestehende Infrastrukturangebot der kommunalen Daseinsvorsorge bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe betrifft dies insbesondere die raumwirksamen Planungen zur Kindertagesbetreuung, zur Kinder- und Jugendarbeit sowie Spiel- und Aktionsflächen für junge Menschen und ihre Familien. Bei weiterer Nachverdichtung in bereits hoch verdichteten Gebieten müssen bereits bestehende soziale Infrastrukturdefizite anteilig abgebaut und nachhaltig verbessert werden. Bestehende Lücken dürfen sich keinesfalls in Konkurrenz zu anderen Raumnutzungsinteressen vergrößern. In sozial angespannten Gebieten bzw. Quartieren sind hohe Integrationsleistungen zu erbringen; ein höherer Ressourceneinsatz für soziale Infrastruktur ist hier bedarfsgerecht und sollte im Sinne einer sozial nachhaltigen Siedlungsentwicklungsstrategie eingefordert werden.
3.2 Wohnungswesen
Der Wohnungsmarkt der Stadt Nürnberg ist seit Jahren angespannt. Flächenknappheit und hohe Zuzugszahlen infolge der wirtschaftlichen Bedeutung Nürnbergs sind Gründe dafür. Die Verbindung von maßvoller Flächeninanspruchnahme und Bereitstellung von angemessenem (was Qualität und Quantität angeht) Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen zeigt den Spannungsbogen des wohnungspolitischen Handlungsspielraums von Kommunen auf.
Die Konzentration auf die Entwicklung von Wohnraum an integrierten Standorten entspricht den wohnungspolitischen Leitzielen der Stadt Nürnberg und gründet auf der Vorgabe, Innenentwicklung der Außenentwicklung vorzuziehen. Eine hochverdichtete Stadt wie Nürnberg stößt hierbei mitunter an ihre Grenzen, da sie mit Einbußen bei der Freiraumversorgung und Infrastrukturausstattung einhergehen würde. An dieser Stelle sei ergänzend darauf hingewiesen, dass die Preissteigerung im Bausektor – auch durch den teils ungebremsten Anstieg von Bodenpreisen – der Realisierung von angemessenem Wohnraum für alle immer mehr entgegensteht. Klimagerechte und energieeffiziente Wohnbauformen sind daher häufig nicht realisierbar bzw. nicht mehr sozialverträglich.
Die Anpassung der Siedlungsstruktur sowohl an die unterschiedlichen Folgen des demografischen Wandels als auch an die veränderten Haushaltsgrößen und zielgruppenspezifischen Anforderungen an zeitgemäßen Wohnraum sowie Wohnumfeld spiegelt die Veränderungen der Region Nürnberg der letzten Jahre folgerichtig wider. Der Wohnungsmarkt muss sich diesen komplexen Anforderungen durch Wohnformen unterschiedlicher Größe und Ausstattung anpassen. Neben dem in Nürnberg dominierenden Geschosswohnungsbau, sowie Einfamilienhäusern, Reihen- und Doppelhäusern, nimmt der Anteil an altersgerechten und gemeinschaftlichen Wohnformen zu. Die beiden letztgenannten Wohnformen bedürfen dabei einer besonderen Berücksichtigung bei der Ausweisung von Wohnbauland. Der geförderte Wohnungsbau ist unabdingbar
für die Wohnraumversorgung von Bevölkerungsgruppen mit geringem und mittlerem Einkommen und nimmt daher eine vorrangige Stellung bei der kommunalen Wohnungspolitik ein.
Die Bestrebungen zur bedarfsgerechten Erhaltung und Weiterentwicklung des Wohnungsbestands sollten aus ökologischen Gründen ausgeweitet werden, jedoch stehen hier hohe Kosten und mangelnde Förderkulissen dem Ansinnen entgegen.
ZIELE UND GRUNDSÄTZE:
G 2: Der Grundsatz sollte als Ziel formuliert werden. Zudem erscheint der Begriff „klimagerecht“ hier unpassend und sollte ersetzt werden durch „klimaangepasst, klimaneutral und nachhaltig“. Vorschlag: Flächensparende, klimaangepasste, klimaneutrale und nachhaltige Wohnformen sind zu realisieren.
G 3: Insbesondere bei Großvorhaben des Geschosswohnungsbaus ist eine adäquate Ausstattung mit öffentlich nutzbaren Grünflächen und sozialen Infrastrukturen im näheren Umfeld im Hinblick auf gesunde Wohnverhältnisse von besonderer Bedeutung. Der Grundsatz ist dahingehend zu ergänzen. Vorschlag: Großvorhaben des Geschosswohnungsbaus sollen sich auf die Metropole sowie Mittelzentren konzentrieren […]. Dabei ist auf eine ausreichende Grünflächenversorgung und eine Versorgung mit sozialer Infrastruktur im näheren räumlichen Umfeld zu achten.
BEGRÜNDUNG
In Bezug auf Großvorhaben des Geschosswohnungsbaus (G 3) ist nicht definiert, welche Vorhaben als Großvorhaben gelten. Insbesondere hinsichtlich der unterschiedlichen Gemeindegrößen in der Region 7 erscheint der Begriff „Großvorhaben des Geschosswohnungsbaus“ noch zu unkonkret. Diesbezüglich wird eine Begriffsschärfung angeregt. Weiterhin wird angeregt, die Auswirkungen auf das Orts- bzw. das Landschaftsbild darzulegen.
Darüber hinaus wäre der Begriff des „demographischen Wandels“ zu präzisieren: In einer Metropolregion wie Nürnberg geht es nicht alleine um Wachstums-, Stagnations- und Schrumpfungsprozesse sowie einen veränderten Altersaufbau der Bevölkerung, sondern auch um hyperdiverse Stadtgesellschaften. Zuwanderung aus dem In- und Ausland führt zu weiterer Diversifizierung der Bevölkerung. Diese Diversität schlägt sich vor allem in den dichtesten Gebieten einer Großstadt nieder, in der Neuankömmlinge sich zuerst mit Wohnraum versorgen. Umliegende Infrastrukturen sollten diese Diversität und evtl. entstehende Unterstützungsbedarfe der Stadtteilbevölkerung berücksichtigen. Daher sollte auch durchgängig von einer „mehrfachen Innenentwicklung“ gesprochen werden: Neben den Funktionen Wohnen und Grün sind auch soziale Infrastrukturbedarfe in ausreichendem Maße vorzuhalten und damit bei der Verteilung knapper Flächen zu berücksichtigen.
3.3 Gewerbliches Siedlungswesen Seite 6 von 9
Die Stadt Nürnberg sieht die Entwicklung interkommunaler Gewebegebiete zur Regelung der aus dem Siedlungsdruck resultierenden räumlichen Konflikte, weniger geeignet als der Planungsverband – außer bei der Umnutzung von Konversionsflächen wie dem ehemaligen US-Flugfeld und jetzigen gemeinsamen Gewerbegebiet Nürnberg-Feucht-Wendelstein. Auch künftig werden Grund und Boden benötigt – darin liegt der eigentliche Mangel. Zudem ist bei interkommunalen Gewerbegebieten der Abstimmungsbedarf sehr hoch (Beispiel des letztendlich in den 1990ern nach vielen Jahren gescheiterten Kooperationsprojektes des gemeinsamen Gewerbegebietes im Städtedreieck Nürnberg-Fürth-Erlangen).
Es wird dafür auch im gewerblichen Bereich stärker auf die Umsetzung des Grundsatzes „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ gesetzt. Dies bietet die insgesamt bessere Möglichkeit einer auf die Bedürfnisse der einzelnen Kommune abgestellten optimierten gewerblichen Entwicklung.
Aus den genannten Gründen gewichtet die Stadt Nürnberg bei den für das Siedlungswesen in der Region Nürnberg ausgearbeiteten Zielen und Grundsätzen für das gewerbliche Siedlungswesen (Kap. 3.3) den Grundsatz einer verstärkten Hinwendung zu interkommunalen Kooperationsformen bei gewerblichen Entwicklung nachrangig. Es präferiert die anderen beiden Grundsätze einer schwerpunktmäßigen gewerblichen flächensparenden, klimagerechten und energieeffizienten Siedlungsentwicklung in der Nähe der Hauptorte der Wohnbauentwicklung und geeigneter ÖPNV-Anbindung.
ZIELE UND GRUNDSÄTZE
G 3: Es wird angeregt den Grundsatz umzuformulieren und durch ein Ziel zu ergänzen. Die Themenfelder Klimaschutz, Klimaanpassung und Nachhaltigkeit, sowie die Schaffung von Grün und das Schwammstadtprinzip sollten aufgenommen und in der Begründung näher erläutert werden. Gerade im Zuge des Klimawandels wird eine adäquate Grünausstattung von Industrie- und Gewerbegebieten immer wichtiger und sollte auch in der Regionalplanung verankert werden. Vorschlag: (Z) Neue Gewerbeflächen sind flächensparend und so zu entwickeln, dass sie den notwendigen Anforderungen an die Klimaanpassung und den Klimaschutz gerecht werden. Eine angemessene Be- und Durchgrünung der gewerblich genutzten Flächen ist sicherzustellen. (G) Flächensparende, klimaangepasste, klimaneutrale und nachhaltige Bauformen sollen im gewerblichen Siedlungswesen verstärkt umgesetzt werden.
BEGRÜNDUNG
In der Begründung wird erläutert, dass eine hochwertige Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln entscheidend dazu beiträgt, „das Pendleraufkommen im motorisierten Individualverkehr zu minimieren“. Auch dem Radund (unter Umständen) dem Fußverkehr kommt bei der Reduzierung von Pendlerwegen mit dem MIV eine wichtige Bedeutung zu. Gewerbliche Siedlungsentwicklungen sollten daher auch Radrouten, Radschnellwege
und Radvorrangrouten berücksichtigen. Gleiches gilt für den im Begründungstext genannten Fall, wenn aufgrund spezifischer Standortanforderungen oder lokaler Gegebenheiten „eine Realisierung gewerblicher Siedlungsflächen in räumlicher Nähe zu den Hauptorten der Wohnbauflächenentwicklung nicht möglich sein sollte“. Dass die Flächen für Parkzwecke reduziert werden können, wird ausdrücklich begrüßt.
3.4 Städtebau und Dorferneuerung
ZIELE UND GRUNDSÄTZE
G 3: Der Grundsatz sollte sich nicht ausschließlich auf den Siedlungsraum fokussieren, sondern auch den Landschaftsraum mit in den Fokus nehmen. Vorschlag: Auf die Erhaltung besonders charakteristischer Beispiele dörflicher Siedlungsweisen und -strukturen und deren zugehörige Landschaftsräume soll hingewirkt werden.
BEGRÜNDUNG
In der Begründung wird geschildert, dass integrierte Verkehrskonzepte für den ÖPNV und MIV für die Bewahrung attraktiver und lebenswerter Stadtkerne zu realisieren sind. Solche Konzepte sind sinnvoll, sollten jedoch den gesamten Umweltverbund berücksichtigen. Daher ist der entsprechende Spiegelstrich „Realisierung integrierter Verkehrskonzepte für den ÖPNV und MIV“ um „Rad- und Fußverkehr“ zu ergänzen. Weiterhin wird unter demselben Spiegelstrich die Realisierung von „ausreichenden Parkplatzangeboten“ gefordert zur Bewahrung attraktiver und lebenswerter Stadtkerne. Jedoch führt eine Erhöhung der Zahl der Parkplätze unweigerlich zu mehr motorisiertem Individualverkehr, welcher die Stadtkerne nicht lebenswerter macht, sondern die bestehende Belastung der Bewohner durch Straßenverkehrslärm und Luftschadstoffe erhöht. Zudem erfordert die Neuverteilung des öffentlichen Raums zwangsläufig eine Reduzierung der Flächen für den ruhenden Verkehr. Daher ist die angeführte Aussage in der Begründung bzgl. „ausreichenden Parkplatzangeboten“ kritisch zu betrachten und sollte gestrichen werden.
Umweltbericht
zu 1: Kurzdarstellung von Inhalt und Zielen der Änderung sowie Beziehungen zu anderen relevanten Programmen und Plänen Auf Seite 1 des Umweltberichts werden die Kapitel 1 bis 3 des LEP Bayern als für die Fortschreibung des Regionalplans relevante Kapitel benannt. Die derzeit laufende Teilfortschreibung des LEP umfasst auch Änderungen im Kapitel 3.1.3. u.a. zu einer abgestimmten Siedlungs- und Freiflächenentwicklung. Grün- und freiraumplanerische Themen sollten daher verstärkt in das Kapitel Siedlungswesen und die zugehörigen Unterlagen einfließen. Zu 4: Relevante Ziele des Umweltschutzes und Berücksichtigung bei der vorliegenden Regionalplanfortschreibung In der Tabelle sollte das Schutzgut Landschaft als eigenständiges Schutzgut aufgenommen werden, auch wenn die relevanten Rechtsgrundlagen sich teilweise mit denen für Tiere/Pflanzen überschneiden. Gerade bei der Fortschreibung des Kapitels Siedlungswesen spielt das Orts- und Landschaftsbild eine tragende Rolle. Auch bedeutende
historische Landnutzungsformen, die regionstypisch sind, wie der Hopfen- Seite 8 von 9 anbau oder der Gemüseanbau im Knoblauchsland können somit besser gewürdigt werden. Beim Schutzgut Mensch ist neben dem Erhalt von Freiflächen auch der Erhalt von Grünflächen als relevantes Umweltziel zu ergänzen. Insbesondere in dichten Ballungszentren wie den Metropolen oder Mittelzentren kommt öffentlichen Grünflächen eine hohe Bedeutung für die menschliche Gesundheit und die Naherholung zu.
zu 5.1: Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit (UB S. 7) In der Beschreibung der Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sollte stärker auf die Schaffung von Grün- und Freiflächen eingegangen werden. Der Aussage, dass allein die Schaffung von zielgruppenspezifischem Wohnraum in ausreichender Zahl dafür sorgen soll, eine der menschlichen Gesundheit förderliche Wohnumfeldqualität zu schaffen, kann in der Form nicht zugestimmt werden. Weiterhin fehlt ein Hinweis auf die Zunahme von Hitze-Extremwettersituationen im Zuge des Klimawandels und deren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit.
Weitere Anregungen und Hinweise
Positiv hervorzuheben ist der Grundsatz, zur Erfassung und Aktivierung vorhandener und vorrangig zu nutzender Innenentwicklungspotenziale ein kommunales Flächen- und Leerstandsmanagement zu installieren (Kap. 3.1, G 4). Dies wird vonseiten der Stadt Nürnberg ausdrücklich unterstützt. Mit dem städtischen Bauflächenkataster, in dem sowohl Baulücken wie auch potentielle Bauflächen erfasst werden, und den Potenzialflächenkartierungen im Masterplan Gewerbeflächen sowie im Rahmen des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderten Projekts „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ hat die Stadt Nürnberg diesbezüglich bereits wichtige Schritte unternommen.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass auch Kapitel 8 Soziale und kulturelle Infrastruktur des Regionalplans (Stand: 1988) unbedingt einer Überarbeitung bedarf, da sich die Situation und Rahmenbedingungen, z.B. in der Pflege alter Menschen, seither stark verändert haben. Zum Schutz des Freiraums und der Landschaftsstruktur wird weiterhin angeregt, das Kapitel 7 Freiraumstruktur ebenfalls fortzuschreiben.
Fazit
Der Katalog der Festlegungen zum Siedlungswesen enthält derzeit nur ein einziges Ziel der Raumordnung. Alle übrigen Festlegungen werden lediglich als Grundsätze getroffen, womit es dem Plankapitel weitgehend an Verbindlichkeit fehlt. Konkrete Handlungserfordernisse lassen sich auf den untergeordneten Planungsebenen somit nur schwer ableiten.
In hoch verdichteten Städten wie Nürnberg konkurrieren Wohnungsbau, Grün- und Freiflächenschaffung/ -erhalt, Gewerbe, Handel sowie soziale, kulturelle und Bildungsinfrastruktur miteinander um die wenigen verfügbaren Flächen. Zwischen diesen Belangen bestehen regelmäßig Konflikte und Nutzungskonkurrenzen, die im Rahmen der Regionalplanung i.d.R.
nicht aufgelöst und somit in der kommunalen Bauleitplanung adäquat dargestellt und abgewogen werden müssen. Verfahren sind bereits jetzt komplex und aufwendig. Es muss daher aus Sicht der Stadt Nürnberg vermieden werden, dass kommunale Bauleitplanverfahren zur Schaffung von Baurecht für z.B. dringend benötigtem Wohnraum noch komplexer und langwieriger werden.
Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen als Ansprechpartner Herr Raphael Schneider, Stadtplanungsamt, Tel. Nr. 0911 / 231 – 14 82 4, Mail Raphael.Schneider@stadt.nuernberg.de gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus König