Beilage
Beteiligung zur 22. Änderung des Regionalplans der Region Nürnberg (7) – Änderung des Kapitels 3 Siedlungswesen: Behandlung und Beschluss der Stellungnahme der Stadt
Nürnberg
1. Anlass
Der Planungsausschuss des Planungsverbands Region Nürnberg hat am 25.07.2022 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 22. Änderung des Regionalplans (Änderung des Kapitels 3 „Siedlungswesen“) beschlossen. Der Regionalplan ist ein langfristiges Ordnungs- und Entwicklungskonzept, das aus dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) entwickelt wird. Gemäß Art. 21 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) konkretisiert der Regionalplan die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung und damit die anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung für die Region Nürnberg. Die regionalplanerischen Ziele stellen für alle öffentlichen Planungsträger verbindlich Vorgaben dar, die zu beachten sind.
2. Änderung des Kapitels 3 „Siedlungswesen“
Die letzte inhaltliche Überarbeitung des Kapitels 3 „Siedlungswesen“ des Regionalplanes erfolgte 1988. Seitdem hat es keine Fortschreibung mehr gegeben. Die Siedlungsentwicklung in der Region hat sich in den letzten Jahren jedoch sehr dynamisch gestaltet und tiefgreifend verändert, so dass eine Fortschreibung auch seitens der Stadt Nürnberg erforderlich erscheint und begrüßt wird. Einher mit einer dynamischen Siedlungsentwicklung gehen spezielle Herausforderungen an die Regionalplanung diese Prozesse möglichst raumverträglich in sozialer, ökologischer und ökonomischer Sicht zu gestalten und hierfür entsprechende raumordnerische Erfordernisse zu schaffen. Das Kapitel wird somit durch die Änderung an die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte sowie an die künftigen Herausforderungen angepasst. Dies umfasst folgende Inhalte:
Siedlungsstruktur: Erhalt der polyzentrischen Siedlungsstruktur in der Region Bedarfsgerechte Ausweisung von Siedlungsflächen Schonende Einbindung in die Landschaft und Erhalt strukturgebender Ortsränder Erhalt von Erholungsfunktionen innerhalb von Erholungsschwerpunkten Aktivierung von Innenentwicklungspotenzialen durch kommunales Flächen- und Leerstandsmanagement Erhalt von Freiflächen und Grünstrukturen bei Neuausweisung von Siedlungsflächen sowie Maßnahmen der Innenentwicklung
Wohnungswesen: Bedarfsgerechter Erhalt und Weiterentwicklung der Wohnungssubstanz Flächensparende, klimagerechte und energieeffiziente Wohnformen Konzentration von Großvorhaben des Geschosswohnungsbaus auf Metropolen
Gewerbliches Siedlungswesen: Forcierung von interkommunalen Kooperationsformen Realisierung von Schwerpunkten gewerblicher Siedlungsentwicklung möglichst in räumlicher Nähe zu Hauptorten der Wohnbauflächenentwicklung und mit Anbindung an den ÖPNV Flächensparende, klimagerechte und energieeffiziente Bauformen
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Städtebau und Dorferneuerung: Steigerung der Attraktivität des Innenbereichs und Stärkung der innerörtlichen Versorgungs- und Wohnfunktionen Weiterentwicklung der Stadtkerne innerhalb der Metropole Nürnberg/Fürth/Erlangen/Schwabach zur Wahrnehmung ihrer jeweiligen Funktionen innerhalb der Region Erhalt besonders charakteristischer Beispiele dörflicher Siedlungsweisen und
- strukturen
3. Stellungnahme der Stadt Nürnberg
Die Stadt Nürnberg wurde nun seitens des Planungsverbands Region Nürnberg gebeten, Stellung zu nehmen. Neben den Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie den betroffenen Kommunen ist auch die Öffentlichkeit dazu aufgerufen sich im Verfahren zu äußern. Die Unterlagen zur Änderung des Regionalplans werden daher auch in Nürnberg öffentlich ausgelegt. Nürnberger Bürgerinnen und Bürger haben noch bis 16.12.2022 die Möglichkeit sich die Unterlagen im Stadtplanungsamt anzusehen. Darüber hinaus werden die Unterlagen auch im Internet zur Verfügung gestellt.
Der beiliegende Entwurf für die Stellungnahme der Stadt Nürnberg vom 03.11.2022 basiert auf einer umfassenden Beteiligung aller berührten Geschäftsbereiche und Referate. Im Aufbau orientiert sich die Stellungnahme der Stadt Nürnberg an der Gliederung des Regionalplans.
Die Fortschreibung des Kapitels „3 Siedlungswesen“ im Regionalplan der Planungsregion Nürnberg wird seitens der Verwaltung ausdrücklich begrüßt. Denn eine regionalplanerische Aktualisierung der Ziele und Grundsätze für neue Siedlungsflächeninanspruchnahmen in der Region 7 entlang strengerer und v.a. differenzierter Prüfkriterien, die sich der Innenentwicklung, dem Erhalt wertvoller Freiflächen, einem Flächenmonitoring und umsichtiger und bedarfsgerechter Inanspruchnahme (von teilweise vormaligen Außenbereichsflächen) verschreibt, entspricht den Positionen der Stadt Nürnberg.
In Bezug auf die Berücksichtigung des demographischen Wandels, bzw. der Bedürfnisse älterer und pflegebedürftiger Menschen sowie weiterer Bevölkerungsgruppen, welche einen erschwerten Zugang zum Wohnungsmarkt haben, wird seitens der Stadt Nürnberg noch Nachbesserungsbedarf gesehen. Ebenso wie bei einigen Grundsätzen zum Erhalt von Natur und Landschaft sowie Anforderungen an Klimaanpassungen und Klimaschutz. Aus Sicht bzw. mit Bezug auf die Stadt Nürnberg werden in der Begründung Vorgaben/Richtlinien zur Entwicklung der Siedlungsstrukturen in bereits hoch verdichteten Gebieten bzw. Stadtteilen von Ballungszentren vermisst. Hier bedarf es ergänzender Leitlinien für eine integrierte und sozial verträgliche Stadtentwicklungs- bzw. Nachverdichtungspolitik. Darüber hinaus wird angeregt die infolge der BauGB-Novelle erlassene neue Verordnung der bayerischen Staatsregierung über Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten in das Kapitel 3.1 Siedlungsstruktur einzubringen und ebenfalls bei der regionalplanerischen Prüfung und Bewertung neuer Wohnbauflächenausweisungen zu berücksichtigen. Auch im Bereich der gewerblichen Entwicklung setzt Nürnberg stärker auf den Grundsatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Interkommunale Gewerbegebiete erscheinen jedoch aus den Erfahrungen der Stadt Nürnberg weniger geeignet. Die Stadt Nürnberg regt an, neben integrierten Konzepten für den ÖPNV und MIV den gesamten Umweltverbund und somit auch den Rad- und Fußverkehr zu berücksichtigen.
Die genauen Anregungen und Ergänzungen der Stadt Nürnberg sind dem beiliegenden Entwurf der Stellungnahme zu entnehmen. Darin wird auch deutlich formuliert, dass die Anforderungen aus dem Regionalplan nicht dazu führen dürfen, dass kommunale Bauleitplanverfahren zur Schaffung von Baurecht für z.B. dringend benötigten Wohnraum noch komplexer und langwieriger werden.
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