Beilage
Betreff:
Satzung Nr. 72 "Bauhof" zur Aufhebung der planungsrechtlichen Festsetzungen des
Bebauungsplans Nr. 3787 für das Gebiet um den Bauhof zwischen Lorenzer Straße,
Königstormauer, Peuntgasse, Johannesgasse und Theatergasse
Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Entscheidungsvorlage
Ausgangssituation
In Nürnberg bestehen seit einigen Jahren Bestrebungen die Fußgängerzone in der Altstadt zu erweitern und zeitgleich eine höhere Aufenthaltsqualität zu schaffen. Im Zuge dessen soll auch der Bauhof in der Nürnberger Altstadt umgestaltet werden. Daraus ergibt sich für die Verwaltung die Aufgabe im Plangebiet eine baurechtliche Anpassung vorzunehmen. Ziel der Planung ist die Umgestaltung des Bauhofs im Bereich zwischen Königstormauer und den Gebäuden Lorenzer Straße 30, Bauhof 9, Bauhof 5 und Bauhof 2. So soll eine Veränderung des Verkehrskonzepts des Bauhofs zugunsten von mehr Grünflächen im Sinne der Klimaziele der Stadt Nürnberg und einer verbesserten Aufenthaltsqualität erreicht werden. In diesem Zusammenhang soll ein Teil der PKW-Stellflächen rückgebaut und weitere Grünflächen hergestellt werden. Für das Plangebiet gelten derzeit die planungsrechtlichen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 3787 für das Gebiet um den Bauhof zwischen Lorenzer Straße, Königstormauer, Peuntgasse, Johannesgasse und Theatergasse (Amtsblatt Nr. 26 vom 10.07.1970, Seite 520 mit Änderung vom 20.02.1974 und teilweise außer Kraft getreten durch Bebauungsplan Nr. 4321 vom 15.09.1993). Um die Erweiterung der Fußgängerzone zu verwirklichen, ist die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 3787 im genannten Bereich erforderlich. Der von der Aufhebung betroffene Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 3787, bezieht sich vornehmlich auf die PKW-Stellflächen und die Tiefgarageneinfahrt im Bauhof. Genutzt wird diese Fläche hauptsächlich durch den ruhenden Verkehr. Weiterhin gibt es kleinere Grünflächen und einen erhaltenswerten Baumbestand. Die angrenzenden Gebäude gehören zur Verwaltung der Stadt Nürnberg.
Kosten
Durch die Aufhebung der planungsrechtlichen Festsetzungen entstehen der Stadt Nürnberg keine Kosten. Für den Umbau des Bauhofs sind von den entsprechenden Dienststellen Mittel in den Haushalt einzustellen.
Zeitliche Umsetzung
Das Satzungsverfahren im hier vorliegenden Regelverfahren kann in ca. zwei Jahren abgeschlossen werden. Der nächste Schritt ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
Fazit
Entsprechend der Zielstellungen der Stadt Nürnberg zur Umgestaltung und Erweiterung der Fußgängerzone, sowie der Schaffung von höherer Aufenthaltsqualität soll der Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 3787 mit den Festsetzungen Stellplätze, Grünflächen, Tiefgarageneinfahrt und Straßenraum aufgehoben, um eine Umgestaltung des Bauhofs mit einer Reduktion der Stellflächen zugunsten von mehr Grünflächen und Aufenthaltsmöglichkeiten zu ermöglichen.
1