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Sitzungsvorlage

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Beschlussvorlage Vpl/068/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 01.12.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Markierung eines Schutzstreifens in der Virnsberger Straße

Anlagen: Straßenplan 2.2430.5.1 Straßenplan 2.2430.5.2

Sachverhalt (kurz):

Im Rahmen einer dringend erforderlichen Fahrbahnsanierung seitens SÖR zur Behebung von Straßenschäden soll die Radinfrastruktur optimiert und ein Lückenschluss mit Schutzstreifen für Radfahrende geschaffen werden. Diese Maßnahme schafft Verbesserungen für den Radverkehr und ist innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums umsetzbar. Eine optimale Radverkehrsinfrastruktur in der Virnsberger Straße erfordert einen Komplettumbau, welcher mit deutlich höheren Kosten sowie einem deutlich längeren Umsetzungshorizont verbunden ist.

Die im Bestand markierten Radstreifen entsprechen mit ihrem Maß von 1,50 + 0,25 Meter nicht mehr dem heutigen Standard. Nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) ist die Mindestbreite für Radfahrstreifen mit 1,60 + 0,25 Metern festgelegt, zuzüglich einem Sicherheitstrennstreifen von mindestens 0,5 Metern zum ruhenden Verkehr. Ein Sicherheitstrennstreifen zu den bestehenden Längsparkplätzen fehlt in der Bestandsmarkierung.

Der vorliegende Straßenquerschnitt ist für die Neumarkierung von Radfahrstreifen zu schmal, da aufgrund des LKW-Verkehrs eine Fahrbahnbreite von 6,35 Metern nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) eingehalten werden soll. Schutzstreifen bieten in dieser Situation eine geeignete Möglichkeit, da sie im Bedarfsfall temporär unter vorausgesetzter Rücksichtnahme auf den Radverkehr befahren werden dürfen. Im vorliegenden Fall können dadurch 1,75 Meter breite Schutzstreifen zuzüglich eines 0,5 Meter breiten Sicherheitstrennstreifens bei parkendem Verkehr realisiert werden. Um auf der Südseite ein durchgehendes Angebot für den Radverkehr zu schaffen und gleichzeitig die erforderlichen Maße einhalten zu können, müssen einzelne Längsparkplätze entfallen. Der gewonnene Platz kommt durch die Vergrößerung von Baumscheiben den schützenswerten Bestandsbäumen zu Gute.

Die Gesamtkosten dieser Maßnahme liegen bei ca. 425.000 Euro. Davon fallen ca.65.000 Euro für die Verkehrssicherung und ca. 360.000 Euro als Baukosten an. Die Gesamtkosten werden zu ca. 315.000 Euro aus dem Radetat und zu ca. 110.000 Euro aus dem Unterhaltsetat finanziert. Die jährlichen Folgekosten der Maßnahme liegen bei ca. 9.200 Euro. Die Umsetzung der Planung ist für das Jahr 2023 vorgesehen, ist aber abhängig von der Entwicklung der weiteren Personalsituation in den beteiligten Dienststellen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 425.000 € Folgekosten 9.200 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 425.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Radwegeetat und Unterhaltsetat

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Virnsberger Straße zwischen Illesheimer Str. und Buttendorfer Str. gemäß den Vpl-Plänen Nr. 2.2430.5.1 vom 11.03.2022 mit letzter Änderung vom 16.09.2022 und 2.2430.5.2 vom 11.03.2022 mit letzter Änderung vom 16.09.2022.

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