Haushaltssperre

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Entscheidungsvorlage

Anlage · 01.12.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Schweinau St. Leonhard Verkehr & Mobilität

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Bewohnerparken – Untersuchung des Gebiets St. Leonhard

Anlass

Die Gebiete innerhalb des Bundesstraßenrings, die noch keine Bewohnerparkgebiete sind und über dichte Blockrandbebauung sowie eine Vielzahl von unterschiedlichen Nutzungen neben dem Wohnen verfügen, sollen nach und nach untersucht werden, um zu entscheiden, ob hier ebenfalls Bewohnerparken eingeführt werden kann. Insbesondere im Hinblick auf die beschlossene Ausweitung von gebührenpflichtigem Parken in den Stadtteilen innerhalb des Rings kann Bewohnerparken ein sinnvolles Instrument auch in St. Leonhard darstellen, um die Parksituation für die Bewohnerinnen und Bewohner zumindest tagsüber zu erleichtern. Deshalb hat die Verwaltung nun die Situation im Stadtteil St. Leonhard geprüft.

1. Abgrenzung des Gebiets

Das Gebiet ist begrenzt durch den Frankenschnellweg, die Bertha-von-Suttner-Straße und Blücherstraße, die Schwabacher Straße und die Grünanlage Am Pferdemarkt, die Bahnlinie nach Ansbach und die Geisseestraße (siehe Übersichtsplan im Anhang). In diesem Gebiet überwiegt Geschosswohnungsbau, es gibt kaum Stellplätze auf Privatgrund und es besteht eine hohe Nutzungsvielfalt mit verschiedenen kleineren und größeren Betrieben. Mit der U-Bahnlinie 2 besteht eine sehr gute und leistungsfähige ÖPNV-Erschließung, was eine wichtige Voraussetzung für eine Bewohnerparkregelung darstellt.

Westlich an das Untersuchungsgebiet grenzt eine lockerere Wohnbebauung, teilweise mit privaten Stellplätzen an. Damit werden für das westlich angrenzende Gebiet zwei wichtige Kriterien für eine Bewohnerparkregelung nicht erfüllt. Der Parkdruck ist hier deutlich geringer und Bewohner, die über einen privaten Stellplatz verfügen, können keinen Bewohnerparkausweis ausgestellt bekommen. Deshalb wurde die aufwändige Kennzeichenerfassung nur im östlichen Teil St. Leonhards durchgeführt.

2. Kenndaten

2.1. Strukturdaten

Für das Untersuchungsgebiet wurden eine Stellplatzanalyse vorgenommen und die relevanten Kenndaten zusammengestellt. In den folgenden Tabellen sind die wesentlichen Kenndaten dargestellt:

Gebiete Einwohner Haushalte Haushalte sozialvers.Beschäf- tigte am Arbeitsort sozialvers.Beschäf- Betriebe Betriebe
tigte am Arbeitsort
St. Leonhard 14.392 7.094 1.274 154
Stellplätze im Gebiete Freies Parken einge- schränktes Haltverbot Behinderten- stellplätze Parkschein/ Parkscheibe E-Parkplätze Summe öf-
fentlicher
Stellplätze
St. Leonhard 2.355 15 18 96 2 2.486

2.2. Kennzeichenerfassung

Um zusätzlich zu den oben genannten Strukturdaten und Stellplätzen den Anteil an gebietsfremden Parkenden feststellen zu können, ist eine Kennzeichenerfassung an einem sog. Normalwerktag erforderlich. Die Bestandsaufnahme aller im öffentlichen Straßenraum abgestellten Kraftfahrzeuge erfolgte an einem Donnerstag im Juli 2022 zwischen 9 Uhr und 12 Uhr am

Vormittag. Dabei wurde unterschieden nach Kfz, die von Bewohnerinnen und Bewohnern im Gebiet zugelassen sind, und gebietsfremden Kfz:

Gebiet Bewohner Gebietsfremde Summe Anteil ge- bietsfrem- der Parker Auslastung öffentlicher Stellplätze ZV KVÜ- Einsatz
privat gewerb- lich N-…. Andere
Kennz.
St. Leonhard 825 0 758 628 2211 63% 89% im östl. Teilbe- reich

3. Ergebnis

3.1. Auslastung der Stellplätze

Bezogen auf die Anzahl der legalen und zeitlich unbeschränkten Stellplätze sowie der Stellplätze mit Parkschein-/Parkscheibenregelung im öffentlichen Straßenraum ergibt sich im untersuchten Gebiet vormittags eine Auslastung von rd. 89 %. Eine Auslastung unter 100 % bedeutet, dass weniger Kfz im Gebiet abgestellt waren, als freie Stellplätze vorhanden sind. Der Anteil gebietsfremder Parkender betrug vormittags rd. 63 %. Ein Fremdparkeranteil von 63 % ist im Vergleich zu den anderen bisher eingeführten Bewohnerparkgebieten an der unteren Grenze. Bei der Bewertung muss allerdings berücksichtigt werden, dass gegebenenfalls durch Homeoffice und teilweise immer noch online stattfindende Vorlesungen mehr Bewohnerinnen und Bewohner zu Hause sind und weniger Fremde im Gebiet parken, als dies vor der Pandemie der Fall war. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren lassen die Untersuchungsergebnisse darauf schließen, dass die Einführung einer Bewohnerparkregelung zu einer Verbesserung der Parksituation für Bewohner führen wird. Allerdings kann die Bewohnerparkregelung nur tagsüber zu einer Verbesserung der Parksituation für die Bewohnerinnen und Bewohner führen. In den Abend- und Nachtstunden kann eine Bewohnerparkregelung keine Erleichterung bringen, da dann der verdrängbare Fremdparkeranteil sehr gering ist und die Bewohnerinnen und Bewohner selbst um die begrenzt vorhandenen Stellplätze konkurrieren.

3.2. Einsatz der Verkehrsüberwachung

Für den Erfolg der Bewohnerparkregelung ist eine regelmäßige Überwachung des Gebietes unablässig. Neben einer entspannteren Parksituation für Bewohnerinnen und Bewohner des Gebietes ist es auch Ziel der Bewohnerparkregelung, regelkonformes Parken durchzusetzen und die Kreuzungsbereiche und Gehwege wieder für die Fußgängerinnen und Fußgänger frei zu bekommen.

Da es im Gebiet bisher nur im östlichen Bereich eine regelmäßige Überwachung gibt, ist es nach Auffassung der Verwaltung zwingend erforderlich, bereits mehrere Wochen vor der Einführung der Bewohnerparkregelung die Verkehrsteilnehmenden im gesamten Gebiet auf eine regelmäßige Überwachung und StVO-konformes Parken vorzubereiten. Dies führt nach den bisherigen Erfahrungen des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung (ZV KVÜ) bei der Bevölkerung zu einer besseren Akzeptanz der anschließend eingeführten Bewohnerparkregelung.

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs sollte durch den ZV KVÜ mit gleichbleibender Intensität wie in bisherigen Überwachungsgebieten sichergestellt werden. Sollten alle noch ausstehenden Stellen besetzt werden, kann der ZV KVÜ das komplette Gebiet gut mit abdecken. Es müssen also für die Bewohnerparkregelung in St. Leonhard keine neuen Stellen geschaffen werden.

4. Empfehlung

Die Verwaltung schlägt vor, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Bewohnerparkregelung im untersuchten Gebiet einzurichten. Die Entwicklung der Parksituation in den westlichen Bereichen, die an das neue Bewohnerparkgebiet anschließen, wird beobachtet.

4.1. Regelungszeit und Anzahl der Stellplätze

Da die Struktur des Gebietes mit den bereits bestehenden Bewohnerparkgebieten in innerstädtischen Wohngebieten vergleichbar ist, wird die Regelungszeit werktags 9 bis 20 Uhr für zweckmäßig erachtet.

Nach bestehender Rechtslage dürfen innerhalb eines Regelungsgebietes werktags von 9 Uhr bis 18 Uhr bis zu 50 %, in der übrigen Zeit bis zu 75 % der Stellplätze im öffentlichen Straßenraum für Bewohnerinnen und Bewohner reserviert werden. Es hat sich bewährt, in einer ersten Anlaufphase zunächst ca. 15 % bis 20 % der Stellplätze für Bewohnerinnen und Bewohner zu reservieren. Damit werden zu Beginn der Regelung von den 2.355 öffentlichen Stellplätzen zunächst rd. 470 für Bewohnerinnen und Bewohner reserviert. Bei Bedarf wird die Anzahl der Bewohnerstellplätze nach und nach entsprechend der Ausweisnachfrage angepasst.

Die örtliche Festlegung der reservierten Stellplätze erfolgt bei einer Begehung des Gebietes durch die zuständigen Dienststellen der Verwaltung. Stellplatzkorrekturen können in Einzelfällen vorgenommen werden, um eine Optimierung der Regelung zu erreichen. Auf die ansässigen Gewerbetreibenden wird bei der Ausweisung Rücksicht genommen. Aus diesem Grund werden entlang der Rothenburger Straße, der Schwabacher Straße und im Straßenzug Schlachthofstraße / Am Leonhardspark keine Bewohnerstellplätze ausgewiesen.

Bei der Begehung wird gleichzeitig geprüft, wo gebührenpflichtiges Parken sinnvoll und zulässig ist. Damit kann der Auftrag aus dem AfV zur Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung zusammen mit der Einführung der Bewohnerparkregelung abgearbeitet werden.

4.2. Bürgerinformation

Rechtzeitig vor der Einführung der Bewohnerparkregelung erhalten alle Haushalte im Gebiet per Postwurfsendung einen Flyer mit den wichtigsten Informationen und Kontaktdaten. Der Bürgerverein St. Leonhard/Schweinau wird vorab über die geplante Einführung im Gebiet informiert. Darüber hinaus wird im Vorfeld der Einführung in Abstimmung mit der Wirtschaftsförderung geklärt, welche im Gebiet ansässigen Gewerbetreibenden über die Ziele und Umsetzung der Bewohnerparkregelung informiert werden sollen. Der Zeitpunkt der Einführung wird zusätzlich über die Medien und auf der Internetseite des Verkehrsplanungsamtes bekanntgegeben.

5. Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung untersucht als nächstes das Gebiet Schweinau auf seine Eignung als Bewohnerparkgebiet. Sollten auch in diesem Gebiet die erforderlichen Kriterien erfüllt werden, könnte dort nach derzeitigem Planungsstand Anfang des Jahres 2024 eine Bewohnerparkregelung eingeführt werden.

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