Haushaltssperre

← Sitzung des Verkehrsausschusses (01.12.2022)

Sitzungsvorlage

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Beschlussvorlage Vpl/064/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 01.12.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Bewohnerparken - Untersuchung des Gebietes St. Leonhard

Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Untersuchungsgebiet St. Leonhard

Sachverhalt (kurz):

Die Gebiete innerhalb des Bundesstraßenrings, die noch keine Bewohnerparkgebiete sind und über dichte Blockrandbebauung sowie eine Vielzahl von unterschiedlichen Nutzungen neben dem Wohnen verfügen, sollen nach und nach untersucht werden, um zu entscheiden, ob hier ebenfalls Bewohnerparken eingeführt werden kann. Deshalb wurde nun die Situation im Stadtteil St. Leonhard geprüft.

Im Untersuchungsgebiet bestehen insgesamt 2.486 öffentliche Stellplätze. Der Anteil gebietsfremder Parkender beträgt vormittags rd. 63 % bei einer Gesamtauslastung der Stellplätze von 89 %. Ein Fremdparkeranteil von 63 % ist im Vergleich zu den bisher eingeführten Bewohnerparkgebieten eher gering. Unter Berücksichtigung des derzeit noch verstärkt genutzten Homeoffice und online stattfindender Studienveranstaltungen lassen die Untersuchungsergebnisse dennoch darauf schließen, dass die Einführung einer Bewohnerparkregelung zumindest tagsüber zu einer Verbesserung der Parksituation für Bewohnerinnnen und Bewohner führen kann. In den Abend- und Nachtstunden wird die Bewohnerparkregelung keine Erleichterung bringen, da in dieser Zeit der verdrängbare Fremdparkeranteil sehr gering ist und die Bewohnerinnen und Bewohner untereinander um die begrenzt vorhandenen Stellplätze konkurrieren.

Als Ergebnis der Untersuchung schlägt die Verwaltung die Einrichtung einer Bewohnerparkregelung zum nächstmöglichen Zeitpunkt vor. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden rechtzeitig vorher mittels Postwurfsendung über die Regelung in ihrem Gebiet informiert.

Als nächstes wird für den Stadtteil Schweinau untersucht, ob die erforderlichen Kriterien für die Einführung einer Bewohnerparkregelung erfüllt werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es gibt keine Hinweise, dass bestimmte Personengruppen durch die Regelung besonders benachteiligt werden.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

ZV-KVÜ

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt:

  1. Im untersuchten Gebiet St. Leonhard soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Bewohnerparkregelung eingeführt werden.

  2. In einer ersten Stufe werden ca. 20 % der Stellplätze im öffentlichen Straßenraum für Bewohnerinnen und Bewohner reserviert.

  3. Die Regelungszeit wird analog der anderen Gebiete innerhalb des Rings auf werktags 9 bis 20 Uhr festgelegt.

  4. Bei größerer Nachfrage können weitere Stellplätze verwaltungsintern in die Bewohnerparkregelung einbezogen werden.

  5. Die Verwaltung untersucht als nächstes das Gebiet Schweinau.

  6. Die Verwaltung beauftragt den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung, unter Beibehaltung der bisherigen Überwachungsdichte seinen Einsatzbereich rechtzeitig vor der Einführung der Bewohnerparkregelung auf das komplette Gebiet St. Leonhard auszuweiten.

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