Sitzungsunterlagen
Sitzung des Verkehrsausschusses
01.12.2022
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Auswahl eines Modellstadtteils für das Projekt "Fußgängerfreundliche Stadtteile" Bericht Vpl/062/2022 5 TOP Ö 2 Runder Tisch Radverkehr Bericht Vpl/067/2022 9 TOP Ö 3 Ausweitung des Nürnberger Fahrradverleihsystems VAG_Rad auf die Städte Erlangen, Fürth und Schwabach Sitzungsvorlage Vpl/069/2022 12 Zweckvereinbarung über die Errichtung und den Betrieb eines Fahrradverleihsystems in 16 den Städten Erlangen, Fürth und Schwabach Vpl/069/2022 TOP Ö 4 Bewohnerparken - Untersuchung des Gebietes St. Leonhard Sitzungsvorlage Vpl/064/2022 21 Entscheidungsvorlage Vpl/064/2022 25 Übersichtsplan Untersuchungsgebiet St. Leonhard Vpl/064/2022 28 TOP Ö 5 Sicher abbiegen am Steinbühler Tunnel Sitzungsvorlage Vpl/052/2022 29 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Vpl/052/2022 33 Straßenplan 2.2396.2.1 Vpl/052/2022 35 TOP Ö 6 Markierung eines Schutzstreifens in der Virnsberger Straße Sitzungsvorlage Vpl/068/2022 36 Straßenplan 2.2430.5.1 Vpl/068/2022 40 Straßenplan 2.2430.5.2 Vpl/068/2022 41 TOP Ö 8 Leopoldstraße - Erweiterung Grünanlage und Straßenraumgestaltung Sitzungsvorlage Vpl/065/2022 42 Straßenplan 2.2367.2.1 Vpl/065/2022 46 TOP Ö 9 Maiacher Straße, zwischen An der Marterlach und Unterführung Sitzungsvorlage Vpl/066/2022 47 Straßenplan 2.2432.2.1 Vpl/066/2022 51
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Verkehrsausschusses
Sitzungszeit
Donnerstag, 01.12.2022, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Auswahl eines Modellstadtteils für das Projekt Bericht
"Fußgängerfreundliche Stadtteile" Vpl/062/2022
Ulrich, Daniel
2. Runder Tisch Radverkehr Bericht
hier: mündlicher Bericht Vpl/067/2022
Ulrich, Daniel
3. Ausweitung des Nürnberger Fahrradverleihsystems VAG_Rad auf Beschluss
die Städte Erlangen, Fürth und Schwabach Vpl/069/2022
Ulrich, Daniel
4. Bewohnerparken - Untersuchung des Gebietes St. Leonhard Beschluss
Ulrich, Daniel
5. Sicher abbiegen am Steinbühler Tunnel Beschluss
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom Vpl/052/2022
02.06.2022
Ulrich, Daniel
6. Markierung eines Schutzstreifens in der Virnsberger Straße Beschluss
Ulrich, Daniel
7. Ausbau der Bingstraße zwischen Torwartstraße und der Straße Beschluss
"Am Tiergarten" Vpl/070/2022
(Beilagen werden nachgereicht)
Ulrich, Daniel
8. Leopoldstraße - Erweiterung Grünanlage und Beschluss
Straßenraumgestaltung Vpl/065/2022
Ulrich, Daniel
9. Maiacher Straße, zwischen An der Marterlach und Unterführung Beschluss
Ulrich, Daniel
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 27.10.2022,
öffentlicher Teil
Berichtsvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 01.12.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Auswahl eines Modellstadtteils für das Projekt "Fußgängerfreundliche Stadtteile"
Bericht:
In der AfV-Sitzung am 07.07.2022 wurde die Fußverkehrsstrategie für Nürnberg beschlossen. Gleichzeitig wurde die geplante Vorgehensweise zur Auswahl eines Modellstadtteils für das Projekt "Fußgängerfreundliche Stadtteile" vorgestellt. Im Nachgang der Sitzung hat die Verwaltung, wie angekündigt, die Mitgliedervereine der AGBV dazu aufgefordert, ihr Interesse als Modellstadtteil zu bekunden.
Erfreulicherweise haben sich fünf Stadtteile für das Projekt beworben. Zwei von diesen, Höfles und Werderau, müssen vorerst zurückgestellt werden, da sie die aufgestellten Kriterien der dichten Bebauung mit einer hohen Nutzungsmischung nicht erfüllen. In diesen Fällen wäre die angestrebte Übertragbarkeit der modellhaften Durchführung auf die als nächstes anstehenden Stadtteile innerhalb des Rings der B4R nicht gewährleistet.
Der Bürgerverein Gostenhof-Kleinweidenmühle-Muggenhof und Doos e.V. hat sein Interesse im Rahmen mit einem Projekt „Fürther Straße“ bekundet. Die Fürther Straße wird im Zusammenhang mit der Radvorrangroute in Kooperation mit der Stadt Fürth beplant. Eine Teilnahme am Projekt "Fußgängerfreundliche Stadtteile" ist damit nicht zielführend.
St. Leonhard wäre strukturell gut für das Modellprojekt geeignet, weist aufgrund der Barrierewirkung der umliegenden Verkehrstrassen jedoch teils eigenständige Problematiken auf, die sich nicht auf alle anderen Stadtteile innerhalb des Bundesstraßenrings übertragen lassen. Auch liegen bereits erste Erkenntnisse zum Fußverkehr im Stadtteil vor. Daher ist geplant, St. Leonhard als ersten Stadtteil nach dem Modellprojekt auf Fußgängerfreundlichkeit zu untersuchen.
Das erste Modellprojekt "Fußgängerfreundliche Stadtteile" soll im Vereinsgebiet des VV Wöhrd e.V. stattfinden. Wöhrd weist eine breite Vielfalt hinsichtlich der Nutzungen und der soziodemographischen Zusammensetzung der Bevölkerung auf. Durch die Nähe zum Naherholungsgebiet Wöhrder See, den zahlreichen Bildungseinrichtungen, Nahversorgern und der Gastronomie werden zahlreiche Fragestellungen des Fußverkehrs abgedeckt. Die Verwaltung konnte auf Einladung dem Vereinsvorstand und seinen Mitgliedern das Projekt diesen Sommer bereits vorstellen.
Nach den ersten Vorbereitungen 2022 soll das Projekt 2023 starten.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Vom Modellprojekt "Fußgängerfreundliche Stadtteile" profitieren insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmenden, Kinder, Senioren, Mobilitätseingeschränkte, und die, die viel zu Fuß unterwegs sind.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Berichtsvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 01.12.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Runder Tisch Radverkehr
hier: mündlicher Bericht
Bericht:
Am 5. Oktober 2022 fand die 24. Sitzung des Runden Tisches Radverkehr statt. Auf der Tagesordnung wurde das weitere Vorgehen der Radvorrangrouten von Seiten der Verwaltung vorgestellt und gemeinsam mit den Mitgliedern diskutiert. Anschließend wurde die Evaluation der Fahrradstraßen Stufe 1 präsentiert, auch im Hinblick auf mögliche Änderungen der 2. Stufe, die ab 2023 sukzessive umgesetzt werden soll.
Über die Ergebnisse der Sitzung wird mündlich berichtet.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 01.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Ausweitung des Nürnberger Fahrradverleihsystems VAG_Rad auf die Städte Erlangen,
Fürth und Schwabach
Anlagen: Zweckvereinbarung über die Errichtung und den Betrieb eines Fahrradverleihsystems in den Städten Erlangen, Fürth und Schwabach
Sachverhalt (kurz):
Seit 2019 betreibt die VAG in Nürnberg das Fahrradverleihsystem VAG_Rad. Das Angebot wurde nach der Einführung aufgrund der positiven Resonanz und der laufend steigenden Anzahl von Ausleihen in den Folgejahren Zug um Zug weiter ausgebaut. Rund 2.000 Fahrräder stehen an inzwischen 43 Stationen sowie in der sog. „Flexzone“ innerhalb der Ringstraße sowie in Langwasser zur Verfügung. Dazu kommen 13 Lastenräder an 11 Lastenrad-Stationen.
Von Anfang an gab es Überlegungen, den Fahrradverleih über die Nürnberger Stadtgrenze hinaus anzubieten. Im Jahr 2022 gab es bereits einen ersten Pilotversuch in Erlangen im Rahmen des Forschungsprojektes „Straße der Zukunft“.
Das Angebot eines Verleihsystems stellt in der multimodalen Wegekette eine ideale Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr dar, macht ein Umsteigen vom MIV auf den ÖPNV attraktiver und trägt so zu einem klimafreundlicheren und energieeffizienten Stadtverkehr und letztendlich auch zur Mobilitätswende bei.
Ein geeigneter Startzeitpunkt für das stadtübergreifende System ist die ohnehin anstehende Neuausschreibung des Verleihsystems in Nürnberg durch die VAG; hierbei können die in den Nachbarstädten zu erbringenden Leistungen mit ausgeschrieben werden. Ggf. können sich im Nachgang auch noch benachbarte kreisabhängige Gemeinden, welche an die Städte angrenzen, mit einklinken. Die Nachbarstädte übernehmen die jeweils dort anfallenden Kosten.
Grundlage für eine Ausschreibung über das Nürnberger Stadtgebiet hinaus ist, dass die Stadt Nürnberg als Aufgabenträgerin des ÖPNV mit den Nachbarstädten eine entsprechende Zweckvereinbarung gemäß Art. 7 Abs. 2 Satz 1 KommZG abschließt. Der Entwurf dieser Zweckvereinbarung wurde zwischen den Nachbarn abgestimmt (Anlage 1). Vor Unterzeichnung der Zweckvereinbarung und der Genehmigung durch die Regierung von Mittelfranken ist eine Zustimmung des Stadtrates (und der Stadträte der Nachbarstädte) erforderlich.
Die Ausschreibung selbst wird im Jahr 2023 durch die VAG durchgeführt. Start des städteübergreifenden Fahrradverleihsystems ist für Januar 2024 vorgesehen.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es sind keine Belange mit Diversity-Relevanz betroffen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
BgA
VAG
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss stimmt dem Abschluss der Zweckvereinbarung über die Errichtung und den Betrieb eines Fahrradverleihsystems in den Städten Erlangen, Fürth und Schwabach zu.
Die Stadt Nürnberg,
vertreten durch
Herrn Oberbürgermeister Marcus König,
– nachfolgend „Stadt Nürnberg“ genannt –
und
die Stadt Erlangen,
vertreten durch
Herrn Oberbürgermeister Dr. Florian Janik,
– nachfolgend „Stadt Erlangen“ genannt –
und
die Stadt Fürth
vertreten durch
Herrn Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung,
– nachfolgend „Stadt Fürth“ genannt –
und
die Stadt Schwabach
vertreten durch
Herrn Oberbürgermeister Peter Reiß
– nachfolgend „Stadt Schwabach“ genannt –
– gemeinsam „Gebietskörperschaften“ genannt –
die Städte Erlangen, Fürth und Schwabach
– gemeinsam auch „Aufgabenträger“ genannt –
schließen gemäß Art. 7 Abs. 2 Satz 1 KommZG folgende
Zweckvereinbarung
über die Errichtung und den Betrieb eines Fahrradverleihsystems
in den Städten Erlangen, Fürth und Schwabach
Präambel
Die Aufgabenträger wollen in ihren Gebietskörperschaften ein Fahrradverleihsystem – wie in Anlage 1 näher dargestellt – zum Start im Januar 2024 errichten und nachfolgend betreiben lassen. Dies soll durch das von der Stadt Nürnberg damit betraute städtische Unternehmen, erfolgen.
Vor diesem Hintergrund schließen die Gebietskörperschaften die folgende Zweckvereinbarung:
§ 1
Gegenstand der Vereinbarung
Gegenstand der vorliegenden Zweckvereinbarung ist die Erweiterung des Aufgaben- und Zuständigkeitsgebiets der Stadt Nürnberg um die Aufgabe, in den Stadtgebieten der Aufgabenträger ab Oktober 2023 Fahrradverleihstationen zu errichten und ab Januar 2024 das Fahrradverleihsystem gemäß Anlage 1 zu betreiben. Anlage 1 ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung.
§ 2
Aufgabenübertragung
(1) Die Städte Erlangen, Fürth und Schwabach übertragen hiermit die Aufgabe, in der Stadt Erlangen, der Stadt Fürth sowie der Stadt Schwabach ein Fahrradverleihsystem – gemäß Anlage 1 – zu errichten und zu betreiben, mit befreiender Wirkung auf die Stadt Nürnberg, die sich zur Übernahme dieser Aufgabe verpflichtet (sog. delegierende Aufgabenübertragung).
Die Stadt Nürnberg sowie das von der Stadt Nürnberg betraute städtische Unternehmen sind berechtigt, die Größe sowie den Umfang des jeweiligen Fahrradverleihsystems, den Standort der jeweiligen Station sowie den Umfang der jeweiligen Flexzone – gemäß Anlage 1 – vorzugeben.
(2) Die übrigen Zuständigkeiten und Aufgabenbereiche der Städte Erlangen, Fürth und Schwabach bleiben von dieser Aufgabenübertragung unberührt.
§ 3
Kostenersatz
(1) Für die Erfüllung der übertragenen Aufgabe erhält die Stadt Nürnberg von den Aufgabenträgern einen angemessenen Kostenersatz, der die Personal- und Sachkosten im Zusammenhang mit dieser Aufgabenübertragung deckt.
(2) Der Kostenersatz ist der Höhe nach auf den nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung berechneten Aufwand begrenzt. Die Gebietskörperschaften gehen bei Abschluss dieser Zweckvereinbarung einvernehmlich davon aus, dass mit der Wahrnehmung der Aufgabe nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 bei der Stadt Nürnberg ein zusätzlicher Aufwand – wie in Anlage 1 dargestellt – anfällt, der vom jeweiligen Aufgabenträger gegenüber der Stadt Nürnberg zu ersetzen ist.
(3) Der Kostenersatz für die Übernahme dieser Aufgabe wird rückwirkend gewährt. Die Stadt Nürnberg wird dafür sorgen, dass dem jeweiligen Aufgabenträger spätestens bis acht Wochen nach dem jeweiligen Quartalsende eine prüffähige Abrechnung vorliegt. Der jeweilige Aufgabenträger hat das Recht, die der Abrechnung für sein Stadtgebiet zu Grunde liegenden Unterlagen einzusehen. Der Kostenersatz ist mit Erhalt der Abrechnung und gemäß Zahlungsfrist zur Zahlung fällig.
§ 4
Nutzung von Infrastruktur
Für die Ausweitung des Fahrradverleihsystems einschließlich der Errichtung der hierfür benötigten Fahrradverleihstationen gestattet der jeweilige Aufgabenträger der Stadt Nürnberg, ihre öffentlichen Verkehrsflächen bzw. -räume im erforderlichen Umfang, ab 1. Oktober 2023 für die Errichtung der Fahrradverleihstationen und – zum Start im Januar 2024 – für den Betrieb des Fahrradverleihsystems in Anspruch zu nehmen. Der jeweilige Aufgabenträger wird der Stadt Nürnberg insoweit – sofern erforderlich – eine Sondernutzungserlaubnis erteilen, erforderliche Instruktionsverfahren auf seine Kosten durchführen und diese Flächen der Stadt Nürnberg unentgeltlich für die Errichtung der Fahrradverleihstationen sowie für den Betrieb des Fahrradverleihsystems zur Verfügung stellen. Der jeweilige Aufgabenträger verzichtet diesbezüglich auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren gemäß der jeweiligen Sondernutzungsgebührenordnung des jeweiligen Aufgabenträgers. Sofern eine Befreiung von den Sondernutzungsgebühren nicht möglich sein sollte, werden die anfallenden Kosten vom jeweiligen Aufgabenträger gemäß § 3 Abs. 1 zusätzlich getragen.
Sollte eine Fahrradverleihstation auf Grund von Maßnahmen des jeweiligen Aufgabenträgers oder Dritten geändert, gesichert oder verlegt werden müssen, werden die hierfür anfallenden Kosten vom jeweiligen Aufgabenträger getragen.
§ 5
Streitigkeiten und Schlichtung
Soweit aus dieser Vereinbarung Streitigkeiten zwischen den Gebietskörperschaften entstehen, ist vor Beschreitung des Rechtsweges zunächst die Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde zur Schlichtung anzurufen.
§ 6
Haftung
Für Fehler und / oder im Falle von Rechtsstreitigkeiten betreffend der Errichtung und des Betriebs des Fahrradverleihsystems haftet die Stadt Nürnberg allein.
§ 7
Dauer der Zweckvereinbarung, Kündigung
(1) Diese Vereinbarung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Mittelfränkischen Amtsblatt in Kraft und wird für die Dauer von 36 Monaten fest abgeschlossen. Danach kann die Zweckvereinbarung von jeder Vertragspartei, ohne Angabe eines Grundes, mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Quartal gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben,
wenn der Betrieb des Fahrradverleihsystems im Stadtgebiet des jeweiligen Auftraggebers zu gehäuften Beschwerden oder negativer Presse führt;
sofern der Betrieb des Fahrradverleihsystems für die Stadt Nürnberg wirtschaftlich unzumutbar wird oder der Betrieb auf Grund eines Stadtrats- oder Gremienbeschlusses eingestellt werden muss;
sofern die Stadt Nürnberg oder ein beauftragter Dritte im Zuge der Vergabe keinen Durchführungsvertrag mit einem Betreiber für das Fahrradverleihsystem abschließen kann oder die Vergabe für den Betrieb des Fahrradverleihsystems im Zuge eines Vergabeverfahrens angegriffen oder aufgehoben wird;
sofern die Regierung von Mittelfranken die Genehmigung für den Betrieb des Fahrradverleihsystems in den Stadtgebieten der jeweiligen Aufgabenträger nicht erteilt.
(3) Bei Rechtsstreitigkeiten mit Dritten ist die Stadt Nürnberg berechtigt, diese Vereinbarung fristlos zu kündigen.
§ 8
Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden oder sollte diese Vereinbarung eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen bzw. nichtigen Bestimmung bzw. anstelle der Regelungslücke soll eine rechtswirksame Ersatzbestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen bzw. nichtigen Bestimmung bzw. dieser Vereinbarung als Ganzes und der Interessenverteilung in dieser Vereinbarung entsprechen.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform gemäß § 126 BGB. Das Schriftformerfordernis ist nicht aufhebbar.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Nürnberg.
(4) Nebenabreden bestehen nicht.
§ 9
Inkrafttreten
(1) Die Zweckvereinbarung bedarf gemäß Art. 12 Abs. 2 Satz 1 KommZG der Genehmigung durch die Regierung von Mittelfranken. Sie tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Mittelfränkischen Amtsblatt in Kraft. Vorgenannte Genehmigung wird durch die Stadt Nürnberg beantragt.
(2) Von dieser Vereinbarung werden fünf Ausfertigungen erstellt. Jede Gebietskörperschaft sowie die Regierung von Mittelfranken erhalten nach Unterzeichnung der Vereinbarung jeweils eine Ausfertigung dieser Vereinbarung samt Anlagen sowie Ausfertigungen sämtlicher Nachträge, Fortschreibungen usw., sobald diese unterzeichnet wurden.
Nürnberg, den ____________ Erlangen, den ____________
Herr Marcus König Herr Dr. Florian Janik Oberbürgermeister Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg der Stadt Erlangen
________________________ _________________________
Fürth, den _______________ Schwabach, den ___________
Herr Dr. Thomas Jung Herr Peter Reiß Oberbürgermeister Oberbürgermeister der Stadt Fürth der Stadt Schwabach
________________________ _________________________
Anlage 1
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 01.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Bewohnerparken - Untersuchung des Gebietes St. Leonhard
Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Untersuchungsgebiet St. Leonhard
Sachverhalt (kurz):
Die Gebiete innerhalb des Bundesstraßenrings, die noch keine Bewohnerparkgebiete sind und über dichte Blockrandbebauung sowie eine Vielzahl von unterschiedlichen Nutzungen neben dem Wohnen verfügen, sollen nach und nach untersucht werden, um zu entscheiden, ob hier ebenfalls Bewohnerparken eingeführt werden kann. Deshalb wurde nun die Situation im Stadtteil St. Leonhard geprüft.
Im Untersuchungsgebiet bestehen insgesamt 2.486 öffentliche Stellplätze. Der Anteil gebietsfremder Parkender beträgt vormittags rd. 63 % bei einer Gesamtauslastung der Stellplätze von 89 %. Ein Fremdparkeranteil von 63 % ist im Vergleich zu den bisher eingeführten Bewohnerparkgebieten eher gering. Unter Berücksichtigung des derzeit noch verstärkt genutzten Homeoffice und online stattfindender Studienveranstaltungen lassen die Untersuchungsergebnisse dennoch darauf schließen, dass die Einführung einer Bewohnerparkregelung zumindest tagsüber zu einer Verbesserung der Parksituation für Bewohnerinnnen und Bewohner führen kann. In den Abend- und Nachtstunden wird die Bewohnerparkregelung keine Erleichterung bringen, da in dieser Zeit der verdrängbare Fremdparkeranteil sehr gering ist und die Bewohnerinnen und Bewohner untereinander um die begrenzt vorhandenen Stellplätze konkurrieren.
Als Ergebnis der Untersuchung schlägt die Verwaltung die Einrichtung einer Bewohnerparkregelung zum nächstmöglichen Zeitpunkt vor. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden rechtzeitig vorher mittels Postwurfsendung über die Regelung in ihrem Gebiet informiert.
Als nächstes wird für den Stadtteil Schweinau untersucht, ob die erforderlichen Kriterien für die Einführung einer Bewohnerparkregelung erfüllt werden.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es gibt keine Hinweise, dass bestimmte Personengruppen durch die Regelung besonders benachteiligt werden.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
ZV-KVÜ
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt:
-
Im untersuchten Gebiet St. Leonhard soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Bewohnerparkregelung eingeführt werden.
-
In einer ersten Stufe werden ca. 20 % der Stellplätze im öffentlichen Straßenraum für Bewohnerinnen und Bewohner reserviert.
-
Die Regelungszeit wird analog der anderen Gebiete innerhalb des Rings auf werktags 9 bis 20 Uhr festgelegt.
-
Bei größerer Nachfrage können weitere Stellplätze verwaltungsintern in die Bewohnerparkregelung einbezogen werden.
-
Die Verwaltung untersucht als nächstes das Gebiet Schweinau.
-
Die Verwaltung beauftragt den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung, unter Beibehaltung der bisherigen Überwachungsdichte seinen Einsatzbereich rechtzeitig vor der Einführung der Bewohnerparkregelung auf das komplette Gebiet St. Leonhard auszuweiten.
Bewohnerparken – Untersuchung des Gebiets St. Leonhard
Anlass
Die Gebiete innerhalb des Bundesstraßenrings, die noch keine Bewohnerparkgebiete sind und über dichte Blockrandbebauung sowie eine Vielzahl von unterschiedlichen Nutzungen neben dem Wohnen verfügen, sollen nach und nach untersucht werden, um zu entscheiden, ob hier ebenfalls Bewohnerparken eingeführt werden kann. Insbesondere im Hinblick auf die beschlossene Ausweitung von gebührenpflichtigem Parken in den Stadtteilen innerhalb des Rings kann Bewohnerparken ein sinnvolles Instrument auch in St. Leonhard darstellen, um die Parksituation für die Bewohnerinnen und Bewohner zumindest tagsüber zu erleichtern. Deshalb hat die Verwaltung nun die Situation im Stadtteil St. Leonhard geprüft.
1. Abgrenzung des Gebiets
Das Gebiet ist begrenzt durch den Frankenschnellweg, die Bertha-von-Suttner-Straße und Blücherstraße, die Schwabacher Straße und die Grünanlage Am Pferdemarkt, die Bahnlinie nach Ansbach und die Geisseestraße (siehe Übersichtsplan im Anhang). In diesem Gebiet überwiegt Geschosswohnungsbau, es gibt kaum Stellplätze auf Privatgrund und es besteht eine hohe Nutzungsvielfalt mit verschiedenen kleineren und größeren Betrieben. Mit der U-Bahnlinie 2 besteht eine sehr gute und leistungsfähige ÖPNV-Erschließung, was eine wichtige Voraussetzung für eine Bewohnerparkregelung darstellt.
Westlich an das Untersuchungsgebiet grenzt eine lockerere Wohnbebauung, teilweise mit privaten Stellplätzen an. Damit werden für das westlich angrenzende Gebiet zwei wichtige Kriterien für eine Bewohnerparkregelung nicht erfüllt. Der Parkdruck ist hier deutlich geringer und Bewohner, die über einen privaten Stellplatz verfügen, können keinen Bewohnerparkausweis ausgestellt bekommen. Deshalb wurde die aufwändige Kennzeichenerfassung nur im östlichen Teil St. Leonhards durchgeführt.
2. Kenndaten
2.1. Strukturdaten
Für das Untersuchungsgebiet wurden eine Stellplatzanalyse vorgenommen und die relevanten Kenndaten zusammengestellt. In den folgenden Tabellen sind die wesentlichen Kenndaten dargestellt:
| Gebiete | Einwohner | Haushalte | aushalte | sozialvers.Beschäf- tigte am Arbeitsort | Betriebe | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| St. Leonhard | 14.392 | 7.094 | 1.274 | 154 |
| Stellplätze im Gebiete | Freies Parken | einge- schränktes Haltverbot | Behinderten- stellplätze | Parkschein/ Parkscheibe | E-Parkplätze | Summe öf- |
|---|---|---|---|---|---|---|
| fentlicher | ||||||
| Stellplätze | ||||||
| St. Leonhard | 2.355 | 15 | 18 | 96 | 2 | 2.486 |
2.2. Kennzeichenerfassung
Um zusätzlich zu den oben genannten Strukturdaten und Stellplätzen den Anteil an gebietsfremden Parkenden feststellen zu können, ist eine Kennzeichenerfassung an einem sog. Normalwerktag erforderlich. Die Bestandsaufnahme aller im öffentlichen Straßenraum abgestellten Kraftfahrzeuge erfolgte an einem Donnerstag im Juli 2022 zwischen 9 Uhr und 12 Uhr am
Vormittag. Dabei wurde unterschieden nach Kfz, die von Bewohnerinnen und Bewohnern im Gebiet zugelassen sind, und gebietsfremden Kfz:
| Gebiete | Bewohner | Gebietsfremde | Summe | Anteil ge- | Auslastung | ZV KVÜ | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bietsfrem- | öffentlicher | Einsatz | ||||||
| der Parker | Stellplätze | |||||||
| privat | gewerb- lich | N-…. | Andere Kennz. | |||||
| St. Leonhard | 825 | 0 | 758 | 628 | 2211 | 63% | 89% |
3. Ergebnis
3.1. Auslastung der Stellplätze
Bezogen auf die Anzahl der legalen und zeitlich unbeschränkten Stellplätze sowie der Stellplätze mit Parkschein-/Parkscheibenregelung im öffentlichen Straßenraum ergibt sich im untersuchten Gebiet vormittags eine Auslastung von rd. 89 %. Eine Auslastung unter 100 % bedeutet, dass weniger Kfz im Gebiet abgestellt waren, als freie Stellplätze vorhanden sind. Der Anteil gebietsfremder Parkender betrug vormittags rd. 63 %. Ein Fremdparkeranteil von 63 % ist im Vergleich zu den anderen bisher eingeführten Bewohnerparkgebieten an der unteren Grenze. Bei der Bewertung muss allerdings berücksichtigt werden, dass gegebenenfalls durch Homeoffice und teilweise immer noch online stattfindende Vorlesungen mehr Bewohnerinnen und Bewohner zu Hause sind und weniger Fremde im Gebiet parken, als dies vor der Pandemie der Fall war. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren lassen die Untersuchungsergebnisse darauf schließen, dass die Einführung einer Bewohnerparkregelung zu einer Verbesserung der Parksituation für Bewohner führen wird. Allerdings kann die Bewohnerparkregelung nur tagsüber zu einer Verbesserung der Parksituation für die Bewohnerinnen und Bewohner führen. In den Abend- und Nachtstunden kann eine Bewohnerparkregelung keine Erleichterung bringen, da dann der verdrängbare Fremdparkeranteil sehr gering ist und die Bewohnerinnen und Bewohner selbst um die begrenzt vorhandenen Stellplätze konkurrieren.
3.2. Einsatz der Verkehrsüberwachung
Für den Erfolg der Bewohnerparkregelung ist eine regelmäßige Überwachung des Gebietes unablässig. Neben einer entspannteren Parksituation für Bewohnerinnen und Bewohner des Gebietes ist es auch Ziel der Bewohnerparkregelung, regelkonformes Parken durchzusetzen und die Kreuzungsbereiche und Gehwege wieder für die Fußgängerinnen und Fußgänger frei zu bekommen.
Da es im Gebiet bisher nur im östlichen Bereich eine regelmäßige Überwachung gibt, ist es nach Auffassung der Verwaltung zwingend erforderlich, bereits mehrere Wochen vor der Einführung der Bewohnerparkregelung die Verkehrsteilnehmenden im gesamten Gebiet auf eine regelmäßige Überwachung und StVO-konformes Parken vorzubereiten. Dies führt nach den bisherigen Erfahrungen des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung (ZV KVÜ) bei der Bevölkerung zu einer besseren Akzeptanz der anschließend eingeführten Bewohnerparkregelung.
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs sollte durch den ZV KVÜ mit gleichbleibender Intensität wie in bisherigen Überwachungsgebieten sichergestellt werden. Sollten alle noch ausstehenden Stellen besetzt werden, kann der ZV KVÜ das komplette Gebiet gut mit abdecken. Es müssen also für die Bewohnerparkregelung in St. Leonhard keine neuen Stellen geschaffen werden.
4. Empfehlung
Die Verwaltung schlägt vor, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Bewohnerparkregelung im untersuchten Gebiet einzurichten. Die Entwicklung der Parksituation in den westlichen Bereichen, die an das neue Bewohnerparkgebiet anschließen, wird beobachtet.
4.1. Regelungszeit und Anzahl der Stellplätze
Da die Struktur des Gebietes mit den bereits bestehenden Bewohnerparkgebieten in innerstädtischen Wohngebieten vergleichbar ist, wird die Regelungszeit werktags 9 bis 20 Uhr für zweckmäßig erachtet.
Nach bestehender Rechtslage dürfen innerhalb eines Regelungsgebietes werktags von 9 Uhr bis 18 Uhr bis zu 50 %, in der übrigen Zeit bis zu 75 % der Stellplätze im öffentlichen Straßenraum für Bewohnerinnen und Bewohner reserviert werden. Es hat sich bewährt, in einer ersten Anlaufphase zunächst ca. 15 % bis 20 % der Stellplätze für Bewohnerinnen und Bewohner zu reservieren. Damit werden zu Beginn der Regelung von den 2.355 öffentlichen Stellplätzen zunächst rd. 470 für Bewohnerinnen und Bewohner reserviert. Bei Bedarf wird die Anzahl der Bewohnerstellplätze nach und nach entsprechend der Ausweisnachfrage angepasst.
Die örtliche Festlegung der reservierten Stellplätze erfolgt bei einer Begehung des Gebietes durch die zuständigen Dienststellen der Verwaltung. Stellplatzkorrekturen können in Einzelfällen vorgenommen werden, um eine Optimierung der Regelung zu erreichen. Auf die ansässigen Gewerbetreibenden wird bei der Ausweisung Rücksicht genommen. Aus diesem Grund werden entlang der Rothenburger Straße, der Schwabacher Straße und im Straßenzug Schlachthofstraße / Am Leonhardspark keine Bewohnerstellplätze ausgewiesen.
Bei der Begehung wird gleichzeitig geprüft, wo gebührenpflichtiges Parken sinnvoll und zulässig ist. Damit kann der Auftrag aus dem AfV zur Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung zusammen mit der Einführung der Bewohnerparkregelung abgearbeitet werden.
4.2. Bürgerinformation
Rechtzeitig vor der Einführung der Bewohnerparkregelung erhalten alle Haushalte im Gebiet per Postwurfsendung einen Flyer mit den wichtigsten Informationen und Kontaktdaten. Der Bürgerverein St. Leonhard/Schweinau wird vorab über die geplante Einführung im Gebiet informiert. Darüber hinaus wird im Vorfeld der Einführung in Abstimmung mit der Wirtschaftsförderung geklärt, welche im Gebiet ansässigen Gewerbetreibenden über die Ziele und Umsetzung der Bewohnerparkregelung informiert werden sollen. Der Zeitpunkt der Einführung wird zusätzlich über die Medien und auf der Internetseite des Verkehrsplanungsamtes bekanntgegeben.
5. Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung untersucht als nächstes das Gebiet Schweinau auf seine Eignung als Bewohnerparkgebiet. Sollten auch in diesem Gebiet die erforderlichen Kriterien erfüllt werden, könnte dort nach derzeitigem Planungsstand Anfang des Jahres 2024 eine Bewohnerparkregelung eingeführt werden.
BBeewwoohhnneerrppaarrkkggeebbiieett SStt.. LLeeoonnhhaarrdd
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Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 01.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Sicher abbiegen am Steinbühler Tunnel
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 02.06.2022
Anlagen: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Straßenplan 2.2396.2.1
Sachverhalt (kurz):
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt Verbesserungen für den Radverkehr im Bereich An den Rampen / Gibitzenhofstraße, insbesondere eine Radführung An den Rampen von West nach Ost. Die Vorlage der Verwaltung wurde am 22.09.2022 im AfV vertagt, um Änderungswünsche in der Planung bei einem Ortstermin zu besprechen.
Der Termin fand am 06.10.2022 statt. Die beantragte Wegeführung ist grundsätzlich möglich. Um die Verkehrssicherheit (Sichtbarkeit) insbesondere für aus dem Tunnel nach Süden fahrende Radfahrerinnen und Radfahrer zu erhöhen, wird der Radius für den abbiegenden Kfz- Verkehr verringert und eine zusätzliche Haltelinie markiert. Damit wird zügiges Abbiegen verhindert. Der bauliche Aufwand steigt geringfügig.
Eine komfortable Anbindung der Bereiche Ackerstraße/An den Rampen/Espanstraße an die Radverkehrsinfrastruktur wird durch folgende Maßnahme hergestellt:
- Verschiebung der Längsparkplätze auf die Fahrbahn An den Rampen (ermöglicht eine
Radverkehrsfreigabe auf dem so verbreiterten Gehweg).
- Kreuzungsbereich zur Gibitzenhofstraße wird so optimiert, dass die Querungsmöglichkeiten
für den Rad- und Fußverkehr nachhaltig verbessert werden.
Von einem großräumigen Umbau der Kreuzung wird im Zuge dieser Maßnahme abgesehen. Die aufwendige Überarbeitung der Beschleunigung der Straßenbahnlinien 4 und 6 durch verkehrsabhängige Schaltungen würden eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme gefährden. Mögliche Anpassungen der Signaltechnik werden dann im Zuge des Umbaus der Unteren Mentergasse und Peter-Henlein-Straße zur Fahrradstraße vorgenommen.
Die Kosten für diese Maßnahme erhöhen sich von ca. 40.000 Euro auf ca. 65.000 Euro. Die Maßnahme soll aus dem Budget für Radwege finanziert werden. Die Umsetzung seitens SöR ist vorraussichtlich für Anfang 2023 geplant.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 65.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 65.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Finanzierung läuft über MIP-Nr. P5414200000U „Bau von öffentlichen Radwegen“.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Verbesserung für schwache Verkehrsteilnehmende (Fuß- und Radverkehr) durch Verbesserungen in der Erreichbarkeit und an den Querungsmöglicheiten.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
VB
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Nr. 2.2396.2.1 vom 17.11.2021 mit letzter Änderung vom 11.10.2022.
| 65 65/40 BLS erneuern/ergänzen An den Rampen 6 5/5 0cm d 65/49 0 c m Gehweg / Rad frei Leitbake B est a n 32 V 91 V a71 51 VI 31 Gehweg / Rad frei 5 40 0 c gnundronedoB 1nofeleToe:G.leT1retiebraeeBdoeerGnAoeG gnutlawrevsgnussemreV tengieeg 3 5 Bügel m V LSA versetzen 1 /42 1 6 11 7 zwingend 0cm Absenkung wegen schleifendem Schnitt thcin 9 1 V 221/43 221/44 V a9 9 64/4 siewhcansmutnegiE 6 dnu 221/41 64/9 1 4 71 noitamrofnioeG E s V p II 7 1 a n I V 64/11 ß e s tra 1 0 200/3 221/40 st r a gnulietbAoeG V ß e 64 of 199/8 h ehcsireyaB n e z bit 1 2 I a51 Gi sla I 64/3 V V 221/39 rüf :gnureitraK etrakrulF 4 I 1 e tmA 5 ß a str :netadsisaboeG 1 II er 56/2 V V k c :egaldnurgnalP 1 0 1 2 A 49 49/3 dnu red 64/5 V 200/13 50 3 V gnussemreV gnulletsraD V I 221/45 64/2 11 4a 6 II 1 56 48/5 5 49/2 V H s N 221/19 r. 8 1 0/12 48/4 | gez. i.V. Krause Yürü (34076) gez. Jülich Bräuning-Fürbach Lageplan M = 1 : 500 2.2396.2.1 06.04.22 Br-Fürbach Instruktionserg. 02.08.22 Br-Fürbach Markierungen An den Rampen 11.10.22 Br-Fürbach Änderung nach OT Radverkehrsführung Gehweg Südseite und Anbindung Untere Mentergasse | |||
|---|---|---|---|---|
| 65 65/40 BLS erneuern/ergänzen An den Rampen 6 5/5 0cm d 65/49 0 c m Gehweg / Rad frei Leitbake B est a n 32 V 91 V a71 51 VI 31 Gehweg / Rad frei 5 40 0 c 3 5 Bügel m V LSA versetzen 1 /42 1 6 11 7 zwingend 0cm Absenkung wegen schleifendem Schnitt V 221/43 221/44 V a9 9 64/4 6 221/41 64/9 1 4 71 E s V p II 7 1 a n I V 64/11 ß e s tra 1 0 221/40 st r a ß of e 64 h n e z bit 1 2 I a51 Gi I 64/3 V 221/39 I 1 5 1 II 56/2 V V 1 0 1 2 49 49/3 64/5 V 200/13 50 3 V I 221/45 64/2 11 4a 6 II 1 56 48/5 49/2 H s N 221/19 r. 2 48/4 | el n n u T er hl ü b n ei St 61 Umsetzung im Rahmen der geplanten Fahrradstraße 2. Stufe 1 II 61/6 d n a st 61/5 e B 62 60 Untere Mentergasse Kinderhaus 60/4 Nürnberg III 2 55 56/4 | gez. i.V. Krause Yürü (34076) gez. Jülich Bräuning-Fürbach Lageplan M = 1 : 500 2.2396.2.1 06.04.22 Br-Fürbach Instruktionserg. 02.08.22 Br-Fürbach Markierungen An den Rampen 11.10.22 Br-Fürbach Änderung nach OT Radverkehrsführung Gehweg Südseite und Anbindung Untere Mentergasse | ||
| 1 |
i.V. Krause rü (34076) gez. Jülich ning-Fürbach
Lageplan
M = 1 : 500 2.2396.2.1
truktionserg. arkierungen An den Rampen rung nach OT Radverkehrsführung Gehweg Südseite und Anbindung Untere Mentergasse
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 01.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Markierung eines Schutzstreifens in der Virnsberger Straße
Anlagen: Straßenplan 2.2430.5.1 Straßenplan 2.2430.5.2
Sachverhalt (kurz):
Im Rahmen einer dringend erforderlichen Fahrbahnsanierung seitens SÖR zur Behebung von Straßenschäden soll die Radinfrastruktur optimiert und ein Lückenschluss mit Schutzstreifen für Radfahrende geschaffen werden. Diese Maßnahme schafft Verbesserungen für den Radverkehr und ist innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums umsetzbar. Eine optimale Radverkehrsinfrastruktur in der Virnsberger Straße erfordert einen Komplettumbau, welcher mit deutlich höheren Kosten sowie einem deutlich längeren Umsetzungshorizont verbunden ist.
Die im Bestand markierten Radstreifen entsprechen mit ihrem Maß von 1,50 + 0,25 Meter nicht mehr dem heutigen Standard. Nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) ist die Mindestbreite für Radfahrstreifen mit 1,60 + 0,25 Metern festgelegt, zuzüglich einem Sicherheitstrennstreifen von mindestens 0,5 Metern zum ruhenden Verkehr. Ein Sicherheitstrennstreifen zu den bestehenden Längsparkplätzen fehlt in der Bestandsmarkierung.
Der vorliegende Straßenquerschnitt ist für die Neumarkierung von Radfahrstreifen zu schmal, da aufgrund des LKW-Verkehrs eine Fahrbahnbreite von 6,35 Metern nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) eingehalten werden soll. Schutzstreifen bieten in dieser Situation eine geeignete Möglichkeit, da sie im Bedarfsfall temporär unter vorausgesetzter Rücksichtnahme auf den Radverkehr befahren werden dürfen. Im vorliegenden Fall können dadurch 1,75 Meter breite Schutzstreifen zuzüglich eines 0,5 Meter breiten Sicherheitstrennstreifens bei parkendem Verkehr realisiert werden. Um auf der Südseite ein durchgehendes Angebot für den Radverkehr zu schaffen und gleichzeitig die erforderlichen Maße einhalten zu können, müssen einzelne Längsparkplätze entfallen. Der gewonnene Platz kommt durch die Vergrößerung von Baumscheiben den schützenswerten Bestandsbäumen zu Gute.
Die Gesamtkosten dieser Maßnahme liegen bei ca. 425.000 Euro. Davon fallen ca.65.000 Euro für die Verkehrssicherung und ca. 360.000 Euro als Baukosten an. Die Gesamtkosten werden zu ca. 315.000 Euro aus dem Radetat und zu ca. 110.000 Euro aus dem Unterhaltsetat finanziert. Die jährlichen Folgekosten der Maßnahme liegen bei ca. 9.200 Euro. Die Umsetzung der Planung ist für das Jahr 2023 vorgesehen, ist aber abhängig von der Entwicklung der weiteren Personalsituation in den beteiligten Dienststellen.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 425.000 € Folgekosten 9.200 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 425.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Radwegeetat und Unterhaltsetat
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Virnsberger Straße zwischen Illesheimer Str. und Buttendorfer Str. gemäß den Vpl-Plänen Nr. 2.2430.5.1 vom 11.03.2022 mit letzter Änderung vom 16.09.2022 und 2.2430.5.2 vom 11.03.2022 mit letzter Änderung vom 16.09.2022.
| 1 418/5 2 8/ 6 II 4 3 68/13 68/32 I e 419 68/15 ß ß e a r tS a 2 St r r e d r n I e a m ls ei h h c e s a lF 18 28 Ill 22 III 1 2 I I II 68/11 24 IV 6 8 1/ 8 437/11 4 3 7 gnundronedoB tztühcseg gnutlawrevsgnussemreV tengieeg Virnsberger Straße thcin siewhcansmutnegiE hcilthcerrebehru dnu I I 395 noitamrofnioeG 3/693 04/693 396/5 396/4 15 396/6 396/7 ehcsireyaB Markierung Sicherheitsstreifen 54 VI 34 93 I 396/8 Einzeiler /39 sla 1/1 II rüf etrakrulF S 1/1 nefiertsstiehrehciS 71a I tsi Parken Fahrbahn S tmA nefiertsztuhcS 69a II 69 I :netadsisaboeG 67 I nalP :egaldnurgnalP red 63 I 65 I M 1:100 gnulletsraD 3 9 6 9/ reseiD 35 I II II 55 75 II | I 396/37 gez. Wunder Stock(23771) gez. Jülich Wenzel 53 73 Markierungsplan I M = 1 : 500 2.2430.5.1 16.09.22 Biallas Fahrbahnsanierung Virnsberger Straße zwischen Illesheimer Straße und Haus Nr.18 Markierung Schutzstreifen 15 I | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 418/5 2 8/ 6 II 4 3 68/13 68/32 I e 419 68/15 ß ß e a r tS a 2 St r r e d r n I e a m ls ei h h c e s a lF 18 28 Ill 22 III 1 2 I I II 68/11 24 IV 6 8 1/ 8 437/11 4 3 7 Virnsberger Straße I I 395 3/693 04/693 396/5 396/4 15 396/6 396/7 Markierung Sicherheitsstreifen 54 VI 34 93 I 396/8 Einzeiler /39 1/1 II S 1/1 nefiertsstiehrehciS 71a I Parken Fahrbahn S nefiertsztuhcS 69a II 69 I 67 I 63 I 65 I M 1:100 3 9 6 9/ 35 I II II 55 75 II | 418/5 II 4 I e ß a r tS 2 r e d n I a ls h c a lF 18 I I | I 396/37 gez. Wunder Stock(23771) gez. Jülich Wenzel 53 73 Markierungsplan I M = 1 : 500 2.2430.5.1 16.09.22 Biallas Fahrbahnsanierung Virnsberger Straße zwischen Illesheimer Straße und Haus Nr.18 Markierung Schutzstreifen 15 I | ||||||
| 4 3 7 Virnsberger Straße | ||||||||
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Markierungsplan
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|---|---|---|---|---|---|
| Markierung Sicherheitsstreifen Einzeiler 1/1 S 1/1 nefiertsstiehrehciS Parken Fahrbahn S nefiertsztuhcS M 1:100 4 0 4 1/ 4 0 2 1/ | 4 III 2 92/ 1 92 1 I 9 406/1 I 7 0 1 11/ 2 7 /1 1 2 1 /2 1 2 5 8 I 11/ 2 9/ 9 ß e 9 a 3 Str II er orf 4 211/12 d n 211 utt e 3 B r. 1 I II 0 b 5 II 4 I 9/ 39 | gez. Wunder Stock(23771) gez, Jülich Wenzel Markierungsplan M = 1 : 500 2.2430.5.2 18.05.22 Wenzel Rotfurt Bestand 03.08.22 Wenzel Baumscheiben Virnsberger Straße 09.09.22 Wenzel Instruktionserg. zwischen Haus Nr.18 und Buttendorfer Straße 16.09.22 Biallas Fahrbahnsanierung Markierung Schutzstreifen 2 1 | |||
| 2/404 52 I 72 400/17 6 1 I 6/36 92 /0 I I 0 4 13 I 8 1 /0 0 4 6 9 3 4 1 5 0/ 1 0/ 0 4 | 400/19 91 22/004 I 12 I 32 51 I 71 I / 8 Baumschutzmaßnahmen erforderlich: Vor Umsetzung Rücksprache mit SÖR/1-A/2 11 I 31 12/004 2 I 1 0/ 3 1 0 0/ 4 0 4 0 1 0/ 0 | ||||
| 0 4 I II 77 I 22 75a 396/41 0 0 4 1 /7 74 3 4 I 1 94 /7 I 9 3 I 7 1 6/ 39 III 20 I 6 1 6/ 39 9 3 | I 18 4 7/ 9 3 3 7/ | 4 0/11 40 9 0/ 0 4 7 0/ 0 4 5 7/ 9 3 I I 14 16 III 0/ 2 1 2 H 4 0 s N H s N 2 1 1 /13 r . 1 0 a 211/11 H 1 4 sN | |||
| 1/ r /1 | 3 9 I 9/ |
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Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 01.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Leopoldstraße - Erweiterung Grünanlage und Straßenraumgestaltung
Anlagen: Straßenplan 2.2367.2.1
Sachverhalt (kurz):
Anlass für die Planung ist die abgeschlossene Sanierung des Marie-Juchacz-Park im Stadterneuerungsgebiet St. Leonhard. Durch die aktuelle Planung verschmelzen die beiden Seiten der sanierten Grünanlage. Durch die Unterbrechung der Straße wird eine Verkehrsberuhigung erreicht und die Qualität des Naherholungsbereichs verbessert werden. Zusätzlich entsteht eine attraktive Durchfahrtsmöglichkeit für Radfahrende, attraktive Fußwegeverbindungen und mehrere Grünflächen inklusive Baumpflanzungen. Die Erreichbarkeit der Quartiere für den MIV ist weiterhin gut. Rettungskräfte und die Müllabfuhr können aufgrund herausnehmbarer Pfosten die Durchfahrt weiterhin nutzen, für den privaten Kfz-Verkehr entstehen Wendemöglichkeiten jeweils vor und hinter der Parkanlage.
Um die Planung gesamtheitlich betrachten zu können wurde ein zukünftiger Ausbau der Leopoldstraße bereits mitbedacht und erfolgt in einem zweiten Bauabschnitt. Für die zeitnahe Umsetzung des ersten Bauabschnitts im Jahr 2023 wird nur der mittige Teil der Planung vorgezogen.
Insbesondere die Verschmelzung der beiden Flächen wird vom Bürgerverein St. Leonhard/ Schweinau als sehr positiv und wirkliche Aufwertung des Quartiers bezeichnet.
Bilanziell werden 520 qm Fläche entsiegelt, die für zukünftige Planungen andernorts angerechnet werden können.
Die Kosten der Grünanlagenerweiterung belaufen sich auf ca. 235.500 Euro. Die Ausführung ist für das Jahr 2023 geplant. Die Maßnahme wird weitestgehend aus dem Masterplan Freiraum finanziert.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 235.500 € Folgekosten 2.970 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 235.500 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Attraktive Fuß- und Radwegeverbindungen sowie Erhöhung der Aufenthaltsqualität.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
VB
SÖR
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Leopoldstraße vom 15.10.2022, Vpl-Nr. 2.2367.2.1 mit letzter Änderung vom 22.07.2022.
Bilanziell werden 520 qm Fläche entsiegelt, die für zukünftige Planungen andernorts angerechnet werden können.
| 1 9 IV 1 7 IV 1 5 IV 358 M a r ie - J u c h a c 2 z 7 IV - P a 2 5 IV r k Wasserleitung 2 3 IV ggfl. verlegen Einbau von überbaubaren Substrat prüfen - Gehwegverbreiterung auf 2,50m IV Wasserleitung ggfl. verlegen Baumscheibe vergrößern Leopoldstraße 356/2 357 L v a e m rs p e e tz en gnundronedoB 1nofeleToe:G.leT1retiebraeeBdoeerGnAoeG gnutlawrevsgnussemreV tengieeg 356/1 FW 6 Bügel 94 thcin 4 Bügel VI FW Vorbehaltsfläche 2 Carsharing Stellplätze 4 BügVel 35 siewhcansmutnegiE dnu noitamrofnioeG Litfaßsäule und Straßen- Gehweg befestigen beleuchtung versetzten 354/1 gnulietbAoeG für Feuerwehrüberfahrt 224/8 355 2. Baua ehcsireyaB sla B lü rüf :gnureitraK etrakrulF 26 II 224/9 c h e r tmA s tr a :netadsisaboeG 24 II 0 3 ß e :egaldnurgnalP I red dnu II I 22 gnulletsraD I gnussemreV 3 9 20 II I 224/10 3 7 I IV I IV 18 II I | gez. Wunder Meier (31075) gez. Jülich Bräuning-Fürbach Lageplan M = 1 : 500 2.2367.2.1 05.07.22 Br-Fürbach Instruktionserg. 22.07.22 Br-Fürbach Grünflächen Leopoldstraße Erweiterung Grünanlage und Straßenraumgestaltung | |
|---|---|---|
| 70 36 70/13 I Der Regelabstand zur vorhandenen Wasserleitung wird unterschritten, ggf. sind Wurzelschutzmaßnahmen erforderlich 38 II herausnehmbare Pfosten mit Warnbänderung Rad-/Gehweg Lampe versetzen Lampe 356 versetzen ve L r a s m et p ze e n 8 Bügel Leopoldstraße Halteverbot für 74 Wendekehre VI Grünflächengestaltung durch herausnehmbare Pfosten SÖR/1-A und SÖR/1-G mit Warnbänderung 354 bschnitt 1. Bauabschnitt 215/5 362 4 3 4 1 IV IV 215/4 | gez. Wunder Meier (31075) gez. Jülich Bräuning-Fürbach Lageplan M = 1 : 500 2.2367.2.1 05.07.22 Br-Fürbach Instruktionserg. 22.07.22 Br-Fürbach Grünflächen Leopoldstraße Erweiterung Grünanlage und Straßenraumgestaltung |
z. Wunder ier (31075) gez. Jülich ning-Fürbach
Lageplan
M = 1 : 500 2.2367.2.1
truktionserg. rünflächen Leopoldstraße Erweiterung Grünanlage und Straßenraumgestaltung
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 01.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Maiacher Straße, zwischen An der Marterlach und Unterführung
Anlagen: Straßenplan 2.2432.2.1
Sachverhalt (kurz):
Die Verwaltung beabsichtigt im Zuge des Schul- und Hortneubaus an der Maicher Straße, den westlichen Gehwegbereich so umzugestalten, dass dieser den Anforderungen des Neubaus entspricht und die Schulwegsicherheit für die Schülerinnen und Schüler verbessert wird. Dazu zählt auch die neu angepasste Querungshilfe auf Höhe der Kreuzung Maiacher Straße/An der Materlach. Zusätzlich wird die Bushaltestelle "Sportplatz Süd" in beiden Richtungen barrierefrei ausgebaut.
Durch eine neue Flächenentsiegelung von ca. 115 m² bekommen die bestehenden Bäume mehr Raum und es werden außerdem zwei Neupflanzungen im öffentlichen Raum durchgeführt. Die neu entsiegelten Flächen werden vorgemerkt.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 403.000 Euro. Zusätzlich entstehen 1.100 Euro Folgekosten für den Unterhalt u. a. für die Baumpflege. Die Finanzierung ist mit ca. 350.000 Euro über das ÖPP-Projekt Schulneubau Maiacher Straße gedeckt und für die restlichen Kosten werden Mittel aus den Unterhaltsbudget bereitgestellt. Die Umsetzung ist in Abstimmung mit dem Schulneubau geplant. Erste Teilabschnitte werden vorraussichtlich Ende 2023 umgesetzt werden können.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 402.400 € Folgekosten 1.100 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 402.400 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Finanzierung ist mit ca. 350.000 Euro über das ÖPP-Projekt Schulneubau Maiacher Straße gedeckt. Die restlichen Kosten werden Mittel aus dem Unterhaltsbudget bereitgestellt.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Verbesserung der Schulwegsicherheit durch ausreichend breite Gehwege und optimierte Querungsmöglichkeit. Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle Sportplatz Süd
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
VB
Behindertenrat
SÖR Ref.I-II_ÖPP
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Nr. 2.2432.2.1 vom 04.03.2022 mit letzter Änderung vom 18.07.2022.
| 674/56 I A n d e r M 674/57 a r t e r gnundronedoB 1nofeleToe:G.leT1retiebraeeBdoeerGnAoeG gnutlawrevsgnussemreV tengieeg la c h thcin siewhcansmutnegiE dnu 674/58 noitamrofnioeG 11 gnulietbAoeG ehcsireyaB sla I 24 rüf :gnureitraK etrakrulF I tmA 26 :netadsisaboeG :egaldnurgnalP red dnu gnulletsraD gnussemreV | gez. Wunder Yürü (34076) gez. Jülich Bräuning-Fürbach Lageplan M = 1 : 500 2.2432.2.1 18.07.22 Br-Fürbach Instruktionserg. Maiacher Straße zwischen An der Marterlach und Unterführung | |
|---|---|---|
| nachrichtlich - ÖPP-Projekt "Maiacher Straße - Neubau Schule und Hort" 675/1 Schulbus 58 I 3cm T-30-Zone 16cm 16/20cm 0 / 3 c m ufahrt Fah rr a d z 58 18 3 c m neu Zufa h r t Straße Maiacher Abstand zu Gasleitung zu gering - keine kritische Baumart gemäß Merkblatt DVGW | gez. Wunder Yürü (34076) gez. Jülich Bräuning-Fürbach Lageplan M = 1 : 500 2.2432.2.1 18.07.22 Br-Fürbach Instruktionserg. Maiacher Straße zwischen An der Marterlach und Unterführung | |
| keine kritische Baumart gemäß Merkblatt DVGW |
Schulbus
. Wunder ü (34076) gez. Jülich ing-Fürbach Lageplan
M = 1 : 500 2.2432.2.1
ruktionserg. Maiacher Straße zwischen An der Marterlach und Unterführung