Sitzungsunterlagen
Sitzung des Umweltausschusses
- direkt im Anschluss an den WerkA
(ASN) -
30.11.2022
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Trinkwasserqualität in Nürnberg Bericht UwA/014/2022 4 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 01.08.2022 UwA/014/2022 8 Sachvortrag zum Antrag Trinkwasserverordnung WSG N-ERGIE AG UwA/014/2022 9 Bericht über den Zustand der Wasserschutzgebiete UwA/014/2022 10 TOP Ö 2 "30 Jahre LPV Nürnberg e.V." Bericht UwA/015/2022 15 Bericht "30 Jahre LPV Nürnberg e.V." UwA/015/2022 18 TOP Ö 3 Ausweisung der Ziegellach als Naturschutzgebiet (NSG) Sitzungsvorlage UwA/016/2022 21 Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 02.08.2022 UwA/016/2022 25 Behandlung in der Sitzung des Naturschutzbeirats vom 06.07.2021 UwA/016/2022 29 TOP Ö 4 Fällgenehmigungen in Zusammenhang mit Bauprojekten - hier: Antrag der ÖDP, Die Guten, Die Linke, Die Linke Liste, Die Piraten vom 30.05.2022 Bericht UwA/017/2022 30 Sachverhalt UwA/017/2022 33 Erfassung Erteilung Genehmigungen UwA/017/2022 37 Baumschutzverordnung (BaumSchVO) UwA/017/2022 38 Strassenbaumbericht 2020 UwA/017/2022 41 Antrag der ÖDP, Die Guten, Die Linke, Die Linke Liste, Die Piraten vom 30.05.2021 59
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Umweltausschusses
- direkt im Anschluss an den WerkA (ASN) -
Sitzungszeit
Mittwoch, 30.11.2022, 15:30 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Trinkwasserqualität in Nürnberg Bericht
Walthelm, Britta
2. "30 Jahre LPV Nürnberg e.V." Bericht
Walthelm, Britta
3. Ausweisung der Ziegellach als Naturschutzgebiet (NSG) Beschluss
Walthelm, Britta
4. Fällgenehmigungen in Zusammenhang mit Bauprojekten - hier: Bericht
Antrag der ÖDP, Die Guten, Die Linke, Die Linke Liste, Die Piraten UwA/017/2022
vom 30.05.2022
Walthelm, Britta
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.10.2022,
öffentlicher Teil
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 30.11.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Trinkwasserqualität in Nürnberg
Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 01.08.2022 Sachvortrag zum Antrag Trinkwasserverordnung WSG N-ERGIE AG Bericht über den Zustand der Wasserschutzgebiete
Bericht:
Die CSU-Stadtratsfraktion hat mit dem vorliegenden Antrag Bezug genommen auf die für Anfang 2023 angekündigte Novellierung der Trinkwasserverordnung und deren Anwendung für das Trinkwasser im Stadtgebiet. Darüber hinaus wurde ein Bericht über den aktuellen Zustand der Wasserschutzgebiete, aus denen das Trinkwasser für die Stadt Nürnberg gewonnen wird, eingefordert.
Für die Trinkwasserversorgung des Stadtgebietes ist die N-ERGIE AG zuständig. Aus diesem Grund wurde die N-ERGIE AG seitens der Verwaltung um entsprechende Stellungnahme und Berichterstattung gebeten.
Auf die entsprechenden beigefügten Unterlagen der N-ERGIE AG wird verwiesen. Seitens N-ERGIE AG erfolgt der Sachvortrag in der Aussschuss-Sitzung sowie die Beantwortung auftretender Fragen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die behandelten Fragen sind unabhängig von Diversity-Aspekten, da das Trinkwasser im Stadtgebiet in einheitlicher Qualität bereitsgestellt wird.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
N-ERGIE AG
Antrag der CSU-Fraktion zum Thema Trinkwasserqualität in
Nürnberg vom 1.8.2022:
Zu den im o.g. Antrag aufgeworfenen Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:
Die aktuelle EU-Trinkwasserrichtlinie fordert die Umsetzung in nationales Recht bis spätestens Januar 2023. Derzeit existiert für die Novellierung der deutschen Trinkwasserverordnung lediglich ein Referentenentwurf, zu dem VKU und DVGW umfangreiche Stellungnahmen mit der Forderung nach zahlreichen Nachbesserungen abgegeben haben. Aus unserer Sicht steht bis heute nicht fest, welche Parameter neu aufgenommen werden und ob Grenzwerte im vorgeschlagenen Umfang abgesenkt werden.
Ungeachtet dessen hat die N-ERGIE vorausschauend und aus Eigenverantwortung heraus für einen Teil der möglicherweise neu aufgenommenen Parameter schon in den vergangenen Jahren Untersuchungen durchgeführt.
So liegen für PFAS, Halogenessigsäuren und somatische Coliphagen ausreichend Analysenergebnisse vor, um einen Konflikt mit den beabsichtigten Grenzwerten ausschließen zu können. Chrom, Arsen und Blei sind bereits Bestandteil der geltenden Trinkwasserverordnung, die diskutierten verschärften Grenzwerte werden hinsichtlich Blei und Chrom keine Auswirkungen auf die N-ERGIE haben. Wir weisen jedoch darauf hin, dass Hausinstallationen möglicherweise davon betroffen sein werden. Sollte der Grenzwert für Arsen auf den beabsichtigten Wert abgesenkt werden, müssen Planung und Realisierung einer im Wasserwerk Krämersweiher mittelfristig ohnehin vorgesehenen Aufbereitungsstufe zur Arsenreduzierung umgehend begonnen werden.
Für Microcystin-LR, Bisphenol A, Chlorit und Chlorat liegen bislang keine Untersuchungsergebnisse vor. Die derzeit verfügbaren Analysenverfahren erreichen die erforderlichen Nachweisgrenzen noch nicht. Einen Nachweis dieser Stoffe in relevanten Konzentrationen halten wir für unwahrscheinlich. Die Untersuchungen auf die letztgenannten Parameter planen wir für den Zeitraum nach Verabschiedung der novellierten Trinkwasserverordnung ein.
In der Anlage fügen wir einen ausführlichen Bericht über die Wasserschutzgebiete bei, in den Wasser für die Versorgung der Stadt Nürnberg gewonnen wird. Aufgrund mehrerer aufeinanderfolgender Trockenjahre sind die Grundwasserstände in den Wasserschutzgebieten Ranna und Ursprung ungewöhnlich niedrig. In den Wasserschutzgebieten Erlenstegen und Genderkingen zeigen die Grundwasserstände aufgrund der Nähe zu den entsprechenden Vorflutern einen an den Oberflächenwasserspiegel angelehnten Verlauf.
Bericht über den Zustand der
Wasserschutzgebiete
Allgemein: Weite Teile Nordbayerns zeigen nach wie vor extrem trockene Niederschlagsverhältnisse. Die Mehrheit der Grundwassermessstellen in den oberflächennahen und tiefen Grundwasserstockwerken weisen niedrige und niedrige und sehr niedrige Grundwasserstände auf.
Witterung Die Niederschlagssummen des hydrologischen Winterhalbjahres (November 2021 bis April 2022) beträgt für Nordbayern 350 mm (95 % vom Mittelwert 1971 bis 2000) und für Südbayern 331 mm (74 % vom Mittelwert). Das winterliche Niederschlagsdefizit fällt in Südbayern größer aus, da dort - bis auf den zu nassen Dezember - alle anderen Monate (November, Januar, Februar, markant zu trockener März, April) statistisch zu trocken ausfielen. In Nordbayern waren zwei der sechs Monate zu trocken (November und markant zu trockener März) und der Aprilniederschlag erreichte im Norden höhere Werte. Dies lag besonders an Nassschneefällen in Unterfranken Anfang April und stärkerem Regen in Nordbayern im letzten Aprildrittel. Der Niederschlag des bisherigen hydrologischen Sommerhalbjahres (Mai bis September) summiert sich in Nordbayern auf 178 mm (56 % vom Mittelwert 1971 bis 2000, Niederschlagsdefizit 139 mm) und in Südbayern auf 404 mm (79 % vom Mittelwert, Niederschlagsdefizit 107 mm).
Die gemessenen Temperaturen lagen in beiden Zeiträumen deutlich über den langjährigen Mittelwerten. Besonders der Februar lag im Winter mit +3,5 Grad über dem langjährigen Mittel. Die Zahl der Eistage (Tagesmaximum unter 0 Grad) lagen deutlich unter dem Mittelwert (20 bis 28 Tage) sowie die Sommertage (Tagesmaximum über 25 Grad) deutlich über den Mittelwerten lagen und das 3 bis 5-Fache der üblichen Anzahl erreichten.
Grundwasser Die Grundwasserneubildung und der damit verbundene Anstieg der Grundwasserstände findet im hydrologischen Winterhalbjahr (November bis April) statt. In Nordbayern fielen ein Teil der Winterniederschläge erst im April und konnten damit nicht mehr maßgeblich zur Grundwasserneubildung beitragen. In Südbayern war das Winterhalbjahr insgesamt zu trocken (s.o.). Auch die folgenden Monate waren in ganz Bayern zu trocken. Deshalb wird in fast ganz Bayern das langjährig mittlere Niveau der nicht erreicht. Besonders betroffen sind hier der fränkische Jura, der mittelfränkische Sandsteinkeuper und zum Teil Messstellen entlang der nordbayerischen Flüsse (Quartär). In Südbayern unterschreiten die meisten Messstellen das für diese Jahreszeit übliche Niveau bereits erheblich. Besonders betroffen sind hier viele Messstellen des Quartär und der Alpinen Gesteine. Trotz der Mitte August besonders in Südbayern ergiebigen Niederschläge hat sich der Trend zu einem Rückgang der Niedrigwassersituation im Grundwasser nicht weiterfortgesetzt. Über ganz Bayern betrachtet liegt der aktuelle Anteil der niedrig klassifizierten Messstellen im obersten Grundwasserstockwerk mit rd. 67% weiterhin erheblich über dem Niveau der Jahre 2020 (rd. 31%) und 2021 (rd. 13%). Auch während des ausgeprägten Trockenjahres 2015 war der Anteil niedriger Messstellen zum August mit rd. 60% geringer. Auf Grund der bayernweit stark ausgetrockneten Böden sowie dem hohen Wasserbedarf der Vegetation ist für das weitere hydrologische Sommerhalbjahr (Mai bis Oktober) mit rückläufigen
Grundwasserständen und Quellschüttungen zu rechnen. Bei anhaltender Trockenheit wird sich die Anzahl an Messstellen mit niedrigen Werten wieder erhöhen. Aufgrund der zu geringen Niederschläge der letzten Jahre weist die Grundwasserneubildung in Bayern bereits seit 2003, und somit seit nahezu 20 Jahren, ein mittleres jährliches Defizit von rd. 16% auf. Diese Situation hat sich durch das erneut unterdurchschnittliche Jahr 2021 nicht gebessert. Durch die zuletzt gehäuft aufgetretenen Trockenjahre (2015, 2018, 2019, 2020) könnte dieses Defizit allenfalls durch ein außergewöhnlich niederschlagsreiches Winterhalbjahr 2022/23 verringert werden.
(alle vorhergehenden Informationen sind aus den Lageberichten des Niedrigwasserinformationssystems des bayerischen LfU zusammengestellt und im Internet verfügbar)
Wasserschutzgebiet Ranna
Die Grundwassermessstellen liegen wir folgt:
-
Die Messstelle PB05 liegt ca. 3,5 km nordwestlich der Fassung Ranna I
-
Die Messstelle PB06 liegt ca. 2,2 km nordöstlich der Fassungen Ranna II
Beide Grundwassermessstellen liegen im jeweiligen Anstrombereich der Quellfassungen.
Bei beiden Grundwassermessstellen liegen die Grundwasserstände deutlich unter den langjährigen Mittelwerten (der letzten 20 Jahre). Bezogen auf die letzten Jahre erfolgte eine nennenswerte Grundwasserneubildung in den Jahren 2018, 2020 und 2021, konnte jedoch die Defizite etwas aufhalten, aber nicht vollständig ausgleichen.
Wasserschutzgebiet Ursprung
Die Grundwassermessstellen liegen wie folgt:
-
Die Messstelle 210 liegt ca. 1,2 km südöstlich der Brunnen
-
Die Messstelle 218 liegt ca. 1 km östlich der Brunnen
-
Die Messstelle 219 liegt ca. 0,8 km nordöstlich der Brunnen
Alle Grundwassermessstellen liegen im Anstrombereich des Grundwassers im Reichswald.
Bei allen drei Grundwassermessstellen liegen die Grundwasserstände deutlich unter den langjährigen Mittelwerten (der letzten 20 Jahre). Bezogen auf die letzten Jahre erfolgte im Jahr 2018 (und andeutungsweise 2022) eine nennenswerte Grundwasserneubildung.
Wasserschutzgebiet Erlenstegen
Die Grundwassermessstellen liegen wie folgt:
- Die Messstelle VP01 liegt ca. 0,2 km nördlich der Brunnen und des Wasserwerkes
Erlenstegen nahe der Bundestrasse 14.
- Die Messstelle EBS23 liegt ca. 0,25 km südlich der Brunnen und der Pegnitz nahe
der Ruine Oberbürg
- Die Messstelle VP04 liegt ca. 0,25 km südlich der Brunnen und der Pegnitz in
Richtung Unterbürg
- Die Messstelle P7M liegt 0,9 km nördlich der Brunnen im Erlenstegener Forst
Wegen der Nähe zum Vorfluter Pegnitz zeigen die Grundwasserspiegel in den Messstellen einen an den Oberflächengewässerwasserspiegel angelehnten Verlauf.
Wasserschutzgebiet Genderkingen
Die Grundwassermessstellen liegen wie folgt:
- Die Messstelle III/1 liegt zwischen dem Vorfluter Donau und nahe dem
Horizontalfilterbrunnen 2 und wird durch die Entnahme und die Donau beeinflusst
- Die Messstelle Gpe4 liegt zwischen den Horizontalfilterbrunnen 2 und 1 und wird von
der Entnahme und Donau/Lech beeinflusst
- Die Messstelle Gpe1 liegt südlich der Brunnen im und ist stark durch die
Wasserführung des Lechs beeinflusst
Wegen der Nähe zu dem Vorfluter Donau zeigen die Grundwasserspiegel in den Messstellen einen an den Oberflächengewässerwasserspiegel angelehnten Verlauf. Da der Lech eine ausgeprägtere Stauhaltung hat, sind die Verläufe der Grundwasserspiegel in größerer Entfernung zur Donau gedämpfter. Auch die künstliche Absenkung des Donauwasserspiegels im Frühsommer 2022 (Baustelle Donabrücke Bertholdsheim) ist deutlich an der Messstelle III/1 zu sehen.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 30.11.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
"30 Jahre LPV Nürnberg e.V."
Anlagen: Bericht "30 Jahre LPV Nürnberg e.V."
Bericht:
Im Jahr 1992 wurde der Landschaftspflegeverband (LPV) Nürnberg e.V. auf Initiative der Unteren Natursschutzbehörde im Umweltamt gegründet. Zum 30 jährigen Jubiläum im Jahr 2022 können alle Beteiligten auf eine Entwicklung zurückblicken, die von viel Arbeit und großem Erfolg beim Erhalt der Kulturlandschaften, sowie dem Aufbau eines funktionierenden Biotopverbundsystems geprägt ist. Der LPV ist ein zuverlässiger Partner in der Naturschutzarbeit im Stadtgebiet, der Pflichtaufgaben der Stadt Nürnberg übernimmt, die Untere Naturschutzbehörde im Umweltamt personell entlastet und staatliche und städtische Naturschutzziele auf kooperativem Weg umsetzt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Diversity - Relevanz wurde geprüft, es ist keine Relevanz erkennbar.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. III
„30 Jahre LPV Nürnberg e.V.“ (1992 bis 2022)
Der Landschaftspflegeverband (LPV) Nürnberg e.V. wurde am 17.12.1992 auf Initiative der Unteren Naturschutzbehörde im Umweltamt als erster Landschaftspflegeverband auf Ebene einer kreisfreien Stadt gegründet.
Mit dem LPV wurde für die Stadt Nürnberg ein gemeinnütziger Verein geschaffen, um den behördlichen Naturschutz bei der Umsetzung seiner gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen, die Untere Naturschutzbehörde im Umweltamt personell zu entlasten und um Pflichtaufgaben der Stadt Nürnberg zu übernehmen. Die Geschäftsstelle ist bei der Naturschutzbehörde angesiedelt.
Die Ziele des gleichberechtigten Aktionsbündnisses aus Naturschützern, Landwirten und Kommunalpolitikern (Drittelparität) sind der Erhalt und die Entwicklung der Kulturlandschaften, sowie der Aufbau eines Biotopverbundsystems im Stadtgebiet Nürnberg.
Während in den ersten Jahren die Pflege der kartierten städtischen Biotope die Arbeit des LPV prägte, bewältigt das Team heute eine große Vielfalt an Aufgaben. Die Arbeiten reichen von der Pflege bestehender wertvoller Biotope und deren Neuanlage, über die Umsetzung des städtischen Ökokontos, der Planung und Umsetzung von Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen im Auftrag der Stadt Nürnberg und anderen Eingriffsverursachern, bis zur Konzeption, Umsetzung und wissenschaftliche Begleitung von überregional bedeutenden Naturschutz- und Artenschutzprojekten. Auch bei der Beratung von privaten und juristischen Flächeneigentümern in Naturschutzfragen und der Umsetzung von Pflegeund Umweltbildungsprojekten ist der LPV aktiv.
Die Biotopentwicklung d.h. die Pflege und Herstellung ökologisch wertvoller Flächen, stellt nach wie vor eine der Hauptarbeitsschwerpunkte des LPV dar. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen werden i.d.R. staatliche Fördermittel nach den Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR) bei der Regierung von Mittelfranken beantragt. Gefördert werden die Maßnahmen mit 70 bis 90 % über staatliche Fördermittel. Die restlichen Kosten werden je zur Hälfte über städtische Zuschüsse und Eigenmittel des LPV finanziert.
Die Pflege des Naturschutzgebietes (NSG) „Sandgruben am Föhrenbuck“ hat der LPV bereits im Jahr 1993 übernommen. In enger Absprache mit der Unteren und Höheren Naturschutzbehörde und den Bayerischen Staatsforsten als Grundstückseigentümer wird kontinuierlich an der Weiterentwicklung des NSG als Hotspot der Biodiversität gearbeitet. Dabei wurden bisher auf einer Fläche von über 9 Hektar neue Lebensräume wie Rohbodenstandorte und wechselfeuchte Flächen geschaffen. Finanziert werden die Maßnahmen über Ausgleichsmaßnahmen, Mittel des Bayerischen Naturschutzfond, Gemeinwohlleistungen des Freistaats Bayern und Mittel der Regierung von Mittelfranken. Im Naturschutzgebiet „Pegnitztal Ost“ setzt der LPV seit 2021 im Auftrag der Unteren Naturschutzbehörde verschiedene Besucherlenkungsmaßnahmen um.
Im Rahmen des städtischen Ökokontos wertet der LPV seit dem Jahr 2005 im Auftrag der Stadt Nürnberg Flächen ökologisch auf. Bis zum Jahr 2022 wurden 91 Flurstücke mit einer Pflegefläche von 36,88 Hektar fertiggestellt und befinden sich in der Dauerpflege des sogenannten Hergestellten Ökokontos. Im Jahr 2022 befinden sich 37 Flurstücke mit einer Pflegefläche von 9,49 Hektar im Ökokonto der Stadt Nürnberg in der Herstellungs- und Entwicklungspflege. Damit pflegt und entwickelt der Landschaftspflegeverband 2022
insgesamt 46,37 ha Ausgleichsflächen, die im Rahmen des stadteigenen Ökokontos hergestellt werden bzw. wurden. Seit 2018 hat der LPV auf 7 Hektar städtischen und Staatsforst Flächen Ausgleichs- und
Artenschutzmaßnahmen umgesetzt. Für städtische und private Eingriffe wurden
Ausgleichsflächen für die Zauneidechse, Kreuzkröte, Nachtkerzenschwärmer, Kiebitz und Gebüschbrüter geschaffen. Im Rahmen dieser Maßnahmen wurden z.B. Hecken, Reptilienmeiler, Kiebitzseigen und Tümpel angelegt. Außerdem plante und begleitete der LPV mehrere Mahdgutübertragungen und die Anlage von Sandmagerrasen. Nach der Herstellung blieben alle Ausgleichsflächen in der Pflege des LPV.
Mit seinen Umweltbildungsprojekten ist es dem LPV gelungen, eine Vielzahl von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen für die Schönheit und Einzigartigkeit der Natur zu begeistern. So konnten alleine im aktuellen, seit 2015 laufenden Umweltbildungsprojekt „Lebensader Bahn 2.0“ im Erlenstegener Forst 2.600 Kinder und 700 Erwachsene in Zusammenarbeit mit freischaffenden Umweltpädagogen*innen betreut werden. Im Rahmen der Projekte schuf und unterhält der LPV attraktive und viel genutzte naturnahe Erholungsflächen in den Außenbezirken sowie vier Naturerlebnispfade. Zur Finanzierung der Projekte und Erholungsinfrastruktur hat der LPV Drittmittel bei öffentlichen und privaten Stiftungen akquiriert.
Über das Projekt „ökologische Grabenpflege“ unterhält der LPV seit 2017 in Zusammenarbeit mit den Gewässeranliegern und unter finanzieller Beteiligung des Umweltamtes (UWA) und Servicebetriebs Öffentlicher Raum (SÖR) rund 10 Kilometer Fließgewässer in kommunaler Zuständigkeit (sog. Gewässer III. Ordnung) nach ökologischen Kriterien.
Mit dem Projekt „Blühflächen im Stadtgebiet“ leistet der LPV Nürnberg zusammen mit Landwirten aus dem Stadtgebiet seit 2017 einen wichtigen Beitrag zu Erhalt und Förderung von Artenvielfalt in der Agrarlandschaft. Flächeneigentümer und Landwirte stellen dabei freiwillig und unentgeltlich ihre Ackerflächen zur Verfügung und säen dort ein- bzw. mehrjährige Blühmischungen an. Der LPV stellt hierfür geeignetes Saatgut zur Verfügung. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 8 ha mehrjährige und 25,4 ha einjährige Blühflächen angelegt. Dies gelang mit finanzieller der Unterstützung der Sparkassenstiftung.
Der LPV Weg des kooperativen Naturschutzes dient der Akzeptanz der Projekte und Maßnahmen, erfordert jedoch ein hohes Maß an konzeptionellem Arbeiten. Komplexe Anforderungen bei konkurrierenden Nutzungsinteressen erfordern immer höhere Abstimmungs- und Moderationsaufwand für die Mitarbeitenden des LPV. Der LPV Nürnberg führt in Nürnberg politisch bedeutsame Pflichtaufgaben mit einer Mindestausstattung an Personal (4,78 Vollzeitstellen Stand 26.10.2022) sehr effizient und auf hohem fachlichen Niveau durch. Aus fachlichen, politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Erwägungen sind die Leistungen des LPV für die Stadt Nürnberg unverzichtbar. Die Geschäftsführung des LPV wurde von Frau Dürnberger von 1992 bis 2022 übernommen. Sie hat den LPV maßgeblich aufgebaut und zusammen mit dem LPV Team geprägt. Ab März 2023 beginnt für Frau Dürnberger die Freistellungsphase ihres Sabbaticals womit ihre Tätigkeit als Geschäftsführerin beim LPV endet.
Zum 30jährigen Jubiläum können alle Beteiligten auf eine Entwicklung zurückblicken, die sich durch viel Arbeit und großem Erfolg beim Erhalt der Kulturlandschaften und dem Aufbau eines funktionierenden Biotopverbundsystems auszeichnet. Viele Kontakte und Netzwerke
sind entstanden und der LPV hat sich zu einem zuverlässigen Partner in der Naturschutzarbeit im Stadtgebiet entwickelt.
Beschlussvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 30.11.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Ausweisung der Ziegellach als Naturschutzgebiet (NSG)
Anlagen: Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 02.08.2022 Behandlung in der Sitzung des Naturschutzbeirats vom 06.07.2021
Sachverhalt (kurz):
Seit mehreren Jahren besteht der städtische Wille die Ziegellach als Naturschutzgebiet auszuweisen (vgl. Beschluss des UmwA vom 04.07.2007, Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 14.07.2020, Sitzung UmwA vom 28.07.2021, Stadratsbeschluss vom 29.09.2021, Sitzung UmwA vom 05.10.2022). Zur Historie der beabsichtigten Ausweisung wird zudem auf die beiliegende Behandlung im Naturschutzbeirat vom 06.07.2021 hingewiesen.
In der letzmaligen Behandlung im UmwA am 05.10.2022 wurde von der Umweltverwaltung mitgeteilt, dass die für die NSG-Ausweisung zuständige Abteilung der Regierung von Mittelfranken leider nicht absehen kann, wann sie die Planungen zur Ausweisung wieder aufnehmen kann.
Die Gründe wurde im Schreiben der Regierung vom 02.08.2022 wie folgt dargelegt. In einer Gesamtbewertung wird festgehalten, "…dass die Ziegellach sicherlich von hohem naturschutzfachlichem Wert und grundsätzlich zur Ausweisung als NSG geeignet ist…". Es wird jedoch nicht ausgeschlossen, dass die Sanierungsplanung für die laufende Grundwassersanierung (PFC-Schaden am Flughafen Nürnberg) in Zukunft noch an neue Erkentnisse angepasst werden muss. Da vermieden werden muss, dass eine Naturschutzgebietsverordnung ein Hindernis für die weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte der Sanierung darstellt, schätzt die Regierung von Mittelfranken den Aufwand für die Erarbeitung von Schutzgutachten und Schutzgebietsverordnung als höher ein, als in anderen ebenfalls wichtigen Gebieten im Regierungsbezirk.
Der Umweltausschuss war in seiner Sitzung am 05.10.2021 mit dieser Rückmeldung nicht zufrieden und beabsichtigte daher die Ausweisung der Ziegellach als NSG zeitnah durch eine erneute Beschlussfassung voranzutreiben.
Mit dem hiermit vorgelegten Entwurf wird der entsprechende Beschluss begehrt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Unterschutzstellung eines Naturschutzgebietes enfaltet keine diversity relevanten Auswirkungen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Umweltausschuss ist mit der Antwort der Regierung von Mittelfranken nicht zufrieden. Die Verwaltung wird beauftragt dafür tätig zu werden, dass die Ausweisung der Ziegellach als Naturschutzgebiet zeitnah und mit der Festlegung eines konkreten, zeitlichen Horizonts erfolgt.
Naturschutzbeirat
147. Sitzung am 06. Juli 2021
TOP4 Aktuelles
Ausweisung Naturschutzgebiet Ziegelach
Bereits 1991 hat der Leiter des seinerzeitigen Forstamts Nürnberg (und spätere Leiter des Nationalparks Bayerischer Wald) Herr Karl Friedrich Sinner angeregt, die Ziegellach aufgrund des überaus wertvolle Baumbestandes mit alten Eichen und der großen Anzahl geschützter Tierarten als Naturschutzgebiet auszuweisen. Im Rahmen diverser Anträge und Diskussionen auf allen Ebenen wurde das Thema NS Ziegellach in politischen und fachlichen Gremien seither mehrfach behandelt. Mit Beschluss des Umweltausschusses (UmWA) vom 04.07.2007 hat die Stadt Nürnberg die zuständige Regierung von Mittelfranken gebeten, die erforderlichen Schritte für eine Ausweisung als NSG einzuleiten. Fragen der verkehrlichen Erschließung des Flughafens und der PFT – Sanierung des belasteten Grundwassers im dortigen Bereich haben die Einleitung eines Verfahrens bislang verhindert. Der Forstbetrieb bewirtschaftet den Wald nach wie vor unter vorrangiger Berücksichtigung ökologischer Ziele. Im Rahmen des Grundwassermonitorings konnte nun festgestellt werden, dass die laufende Grundwassersanierung sogar einen positiven Einfluss auf das Waldgebiet hat, da das gereinigte Grundwasser in die Ziegellach geleitet wird. Der Beirat begrüßt die Entwicklung. Er regt die Ausweisung als Naturwald als gute Ergänzung zum NSG Verfahren an. Eine Naturwaldausweisung hätte keine Außenwirkung, hier geht es vor allem um eine Herausnahme aus der forstwirtschaftlichen Nutzung. Hierzu empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit Herrn Wurm/Forstbetrieb und Herrn Kölling/Leiter des ALEF. Die UNB wird wieder berichten In der Sitzung des UmWA vom 16.06.2021 wurde nun erneut ein einstimmiger mündlicher Beschluss gefasst, auf die zuständige Regierung zuzugehen und das Unterschutzstellungsverfahren einzuleiten. In der Sitzung des UmWA vom 28.07.2021 und Stadtrat am 29.09.2021 soll der Beschluss noch einmal formal gefasst werden. Die Regierung von Mittelfranken begrüßt die erfreuliche Entwicklung und geht davon aus, dass sie zeitnah das Thema angehen wird.
Am 07.07.2021 Im Auftrag gez. Boser (Vorsitzende)
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 30.11.2022 öffentlich Bericht
Betreff: Fällgenehmigungen in Zusammenhang mit Bauprojekten - hier: Antrag der ÖDP, Die Guten,
Die Linke, Die Linke Liste, Die Piraten vom 30.05.2022
Bericht:
Ausgangspunkt für den Antrag ist ein Defizit an Bäumen in der hochverdichteten Großstadt Nürnberg mit ihrer außerordentlich großen Bedeutung, insbesondere für die Wohnqualität und das Klima.
Die Anfrage bezieht sich auf Bauprojekte bzw. Bebauung im Geltungsbereich der Baumschutzverordnung (BaumSchVO) von privaten und städtischen Vorhabenträgern, sowie städtischen Töchtern.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Ein Diversitycheck wurde durchgeführt, es besteht keine Relevanz.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Sachverhalt
Antrag Fällgenehmigungen und Bauprojekte vom 30.05.2021 der ÖDP, Die Guten, Die Linke, Die Linke Liste, Die Piraten
Einleitung
In einer verdichteten Großstadt wie Nürnberg haben Bäume eine außerordentlich große Bedeutung, insbesondere für die Wohnqualität und das Klima. Sie verbessern durch Staubfilterung, Verdunstung und Sauerstoffproduktion die Stadtluft und wirken der Aufheizung der Stadt entgegen. Sie bieten Lebensraum für Tiere und leisten einen wichtigen Beitrag zur Artenvielfalt. Vor dem Hintergrund des Klimawandels nehmen in den Sommermonaten Hitze- und Trockenperioden zu. Somit werden Grünstrukturen in der Stadt einerseits immer wichtiger für die Bürgerinnen und Bürger, andererseits geraten sie zunehmend selbst unter Hitzestress und müssen klimaangepasst gepflegt und gestaltet werden.
Die Stadt Nürnberg stellt sich dieser Problematik auf verschiedenen Ebenen. Die Aufgabe ist angesichts Flächenkonkurrenzen und Ressourcenknappheit jedoch keine leichte. Der Masterplan Freiraum schlägt z.B. eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen vor, um Nürnberg in den nächsten Jahren u.a. an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Die konkrete Umsetzung wird regelmäßig fortgeschrieben und mit Finanzmitteln unterfüttert. Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) hat in den letzten Jahren u.a. seine Mittel für den Grünunterhalt und insbesondere die Bewässerung von Straßenbäumen erhöht. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Nürnberger Forstbetriebs der Ämter für Landwirtschaft und Forsten in Fürth und Roth, der Umweltverwaltung in Nürnberg sowie des Forstbetriebs der Bayer. Forsten arbeitet an der Umsetzung der gemeinsamen Waldstrategie, die mit Neupflanzungen klimastabiler Arten dem Klimawandel begegnet. Für Bürgerinnen und Bürger bestehen verschiedene Möglichkeiten, selbst für Bäume in der Stadt aktiv zu werden
- sei es im Rahmen einer Baumpatenschaft oder mit der Unterstützung durch städtische
Fördermittel für Begrünungsmaßnahmen oder die Pflanzung von Bäumen in Privatgärten.
Baumschutzverordnung
Die Stadt Nürnberg hat auf Basis der Möglichkeiten des Bayerischen Naturschutzgesetzes 1977 eine Verordnung zum Schutz von Bäumen (Verordnung zum Schutz des Baumbestandes im Stadtgebiet Nürnberg (nuernberg.de) erlassen, die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gilt. Wenn ein Baum gefällt, zurückgeschnitten oder sonstige Eingriffe am Baum oder dem Wurzelbereich durchgeführt werden sollen, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden bzw. dies im Baugenehmigungsverfahren dargestellt werden. Vor einer Baumbeseitigung wird erst geprüft, ob der Baum durch einen fachgerechten Kronenrückschnitt oder durch bauliche Alternativen erhalten werden kann. Bei einer Baumbeseitigung kann eine Ersatzpflanzung verlangt werden.
Auch wenn durch die Antragsstellung nicht angesprochen, so muss doch an dieser Stelle erwähnt werden, dass eine Vielzahl von Fällen im Vollzug der BaumschutzVO die normale Entwicklung des privaten Baumbestandes in im Zusammenhang bebauten Ortsteilen des Stadtgebietes betrifft. Obwohl sich ältere Baumindividuen oftmals überraschend robust hinsichtlich des Klimawandels zeigen, muss festgestellt werden, dass insbesondere Nadelgehölze und/oder Birken in den letzten Jahren vermehrt Trockenschäden zeigen, so dass Maßnahmen zur Baumpflege (Totholzentfernung, Rückschnitte) oder sogar Entnahmen erforderlich werden. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist der Umgang mit stark wüchsigen Bäumen, die sich nach mehreren Jahrzehnten in den zunehmend kleiner werdenden Gärten früherer Neubaugebiete, als sich in Größe und Ausmaß als zunehmend schwierig erweisen. Den gemäß BaumschutzVO sichergestellten Schutzzweck erfüllen diese Bäume oftmals
ausdrücklich. Insofern ergeben sich hierzu zum Teil intensive Diskussionen und aufwändige Verfahren zur Klärung von Genehmigungsvorsetzung für Eingriffe in den Baumbestand zwischen Antragssteller und Verwaltung.
Baumschutz bei Bautätigkeit
Die Stadt Nürnberg als Kreisverwaltungsbehörde und damit als Untere Naturschutzbehörde (im Umweltamt) wird je nach rechtlichem Verfahren in unterschiedlicher Ausprägung tätig. Im Rahmen von Bauleitplanverfahren und Planfeststellungsverfahren wird das Umweltamt als ein Träger öffentlicher Belange im Kontext der kommunalen Planungshoheit, beziehungsweise seitens der Planfeststellungsbehörde beteiligt. Grundsätzlich tritt das Umweltamt hierbei für einen möglichst umfangreichen Erhalt bestehenden Baumbestands ein. Diese Positionierung geht als ein Beitrag in die Abwägung und Entscheidungsfindung der jeweils agierenden Behörde ein und muss hier mit anderen Beiträgen und Interessen konkurrieren.
Bei Bauvorhaben gem. §30 BauGB, handelt es sich um Bauvorhaben innerhalb eines
rechtskräftigen Bebauungsplanes ggfs. mit grünordnerischen Festsetzungen. Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens können Bestandsbäume zum Erhalt festgesetzt werden. Diese sind bei späteren Bauvorhaben prinzipiell zu berücksichtigen und zu erhalten. Dies wird im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens seitens Unterer Naturschutzbehörde im Umweltamt geprüft. Dennoch können in der weiteren Ausarbeitung und Vertiefung im Rahmen der Genehmigungsplanung Gründe vorliegen, die nach genauer Prüfung veranlassen den Baum trotz Festsetzung zur Fällung frei zu geben. Dies ist jedoch als Befreiung vom Bebauungsplan zu beantragen und durch das Stadtplanungsamt in Zustimmung durch das Umweltamt unter der Auflage geeigneter Ersatzpflanzungen freizugeben. Hierfür sind entsprechend fachliche Begründungen in Form von Sachverständigengutachten seitens der Bauherrenschaft zu erbringen.
Bäume, welche im Rahmen eines B-Planes nicht zum Erhalt festgesetzt sind, können bei entsprechender Baumgröße der Baumschutzverordnung unterliegen. Jedoch besteht innerhalb der festgelegten Baugrenzen oder Baulinien des B-Planes Baurecht, d.h. Bäume müssen zu Gunsten des Bauvorhabens freigegeben werden, der Eigentümer hat das Recht die Fläche zu bebauen. Hierfür wird ebenfalls entsprechend Ersatz gefordert bzw. ist dieser bei einem bilanzierten Bebauungsplan bereits übergeordnet vorgesehen.
Bei Bauvorhaben gem. §34 BauGB handelt es sich um Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, dem sogenannten Innenbereich. Hier ist eine Genehmigung auf Grundlage der Baumschutzverordnung für die Fällung geschützter Bäume erforderlich, welche in der Baugenehmigung der Stadt Nürnberg konzentriert wird. Eine Versagung einer solchen Genehmigung vom Baumschutz bedarf der Abwägung mit dem Verfassungsrecht der Eigentumsfreiheit des Bauherrn, wodurch der Möglichkeit zur Ablehnung einer Genehmigung Grenzen gesetzt werden, hier wird auf § 4,1 der Baumschutzverordnung hingewiesen.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird zunächst über die prinzipielle Zulässigkeit des Bauvorhabens entschieden. Wenn gem. Prüfung durch das Stadtplanungsamt Baurecht besteht, werden weitere Dienststellen beteiligt, diese prüfen das Vorhaben auf die jeweiligen Belange. Da Bauvorhaben, vor allem im verdichteten städtischen Bereich immer komplexer werden, ist eine sehr detailreiche Prüfung seitens Unterer Naturschutzbehörde erforderlich. Hierzu wird die vorgesehene Planung, genauso wie Bestandsbäume unter Zuhilfenahme von Sachverständigengutachten mit Aussagen über Verkehrssicherheit, Vitalität, Zukunftschancen und Folgen aus zu erwartenden Eingriffen und Maßnahmen betrachtet und fließen in die Abwägung mit ein. Falls sich Belange
widersprechen und bei stadtinterner Abstimmung keine Einigung erzielt wird, wie es beispielsweise bei zulässigem Planungsrecht und Belangen des Naturschutzes vorkommt, werden diese seitens der Bauordnungsbehörde (BoB) als federführende Dienststelle im Genehmigungsverfahren abgewogen. Dies kann dazu führen, dass auch geschützte Bäume zur Fällung mit Ersatz freigegeben werden, entspricht jedoch nicht dem Regelfall. Der Ersatz wird über den Freiflächengestaltungsplan geregelt und in der Baugenehmigung festgesetzt.
Die Untere Naturschutzbehörde im Umweltamt kann Fällgenehmigungen versagen, wenn sie aus fachlicher Sicht durch entsprechend anderweitige, eingriffsminimierte Maßnahmen (z.B. Rückschnitt) zu umgehen sind. Weiterhin kann eine Fällung versagt werden, wenn zwar Baurecht besteht, jedoch eine Umplanung zumutbar erscheint und dadurch Bäume erhalten werden können. Dies ist vor allem bei Vorhaben gem. §34 BauGB der Fall. Hier werden anhand einer relativ detailgenauen Prüfung Möglichkeiten zum Baumerhalt betrachtet.
Baumverlust durch Bautätigkeit
Mit Zunahme der Bautätigkeit in Nürnberg in den letzten Jahren hat die Zahl der Verfahren, zugenommen. So hat die Untere Naturschutzbehörde hat in den Jahren 2016 – 2020 ca. 900 Stellungnahmen pro Jahr im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren in Zusammenhang mit Baumbestand verfasst.
Das Maß des Baumverlustes durch „Bauprojekte“ in Nürnberg - wie im Antrag erfragt - zu erfassen ist jedoch eine komplexe Fragestellung. Das liegt u.a. daran, dass unter „Bauprojekten“ ganz vielfältige Vorhaben zu verstehen sind. Hierzu zählen die klassische Wohnbebauung, die gewerbliche Bebauung, Gebäudeabbrüche und -sanierungen, ebenso wie jegliche Form von Infrastruktur (Straßen, Fuß-/Radwege, Brücken, Kanalbau, U-Bahn, Versorgungsleitungen etc.). Auch können die Sanierung von Altlasten oder die Beseitigung von Kampfmitteln zu Eingriffen in den Baumbestand führen.
Diese vielgestaltigen Vorhaben mit potentieller Einwirkung auf den Baumbestand unterliegen unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen und Verfahren mit jeweils eigener fachlicher Schwerpunktsetzung und damit verbundenen Abwägungen hinsichtlich Baumerhalt. So hat z.B. die Kampfmittelräumung und die Altlastensanierung wg. der damit verbundenen Beseitigung von Gefahren und Belastungen oftmals Vorrang vor dem Baumerhalt.
Weiter regelt die BaumschVO den Schutz des Baumbestandes im Stadtgebietens innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§1,1 BaumschVO). Sie gilt nicht für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und Kleingartenanlagen i. S. des Bundeskleingartengesetzes (§ 1,2 BaumSchVO). § 3 der BaumschVO schließlich regelt, welche Bäume der BaumschutzVO unterliegen.
Innerhalb der Stadtverwaltung gibt es außerdem unterschiedliche Zuständigkeiten bzgl. Baumschutz. Der Baumschutz und -unterhalt auf stadteigenem Grund – und damit die entsprechende Anwendung der BaumschutzVO (soweit im Geltungsbereich der BaumschVO) wird i.d.R. in Eigenregie durch den Servicebetrieb Öffentlicher Raume (SÖR) durchgeführt. Dieser entscheidet eigenständig über Erhalt bzw. Fällungen und Ersatz, oftmals unter dem Aspekt der „Verkehrssicherung“.
Gleiches gilt für die Unternehmen der DB AG, die hinsichtlich Baumerhalt etc. auf eigenen Flächen auch rechtlich selbst zuständig sind.
Die meisten Fälle in der Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde beziehen sich somit auf Genehmigungen auf Grundlage des §34 BauGB im Zusammenhang bebauter Ortsteile („Innenbereich“) und in Umsetzung von Bebauungsplänen nach §30 BauGB.
Seit Anfang Februar 2022 werden in diesem Kontext Daten zu Fällgenehmigungen und Auflagen für Ersatzpflanzungen bei Bauvorhaben im Innenbereich gemäß §30 und §34 detailliert erfasst (siehe Anlage).
Die Auswertung der erhobenen Zahlen zeigt ein leichtes Plus an Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen gegenüber Fällungen. Dies ist jedoch rein rechnerisch aus der Summe an Stückzahlen zu lesen. Hierbei ist zu beachten, dass die absolute Anzahl an Jungbäumen die Zahl gefällter Altbäume allein anhand der Größen- und Grünvolumendifferenz in Wirkung und Bedeutung (gestalterisch, funktional, ökologisch, klimatisch etc.) nicht wertgleich kompensieren kann. Zudem greift eine rein quantitative Sicht zu kurz: Der Stammumfang eines Baumes sagt nur bedingt etwas über seine Wertigkeit aus, z.B. hat ein junger Laubbaum hat trotz eines geringen Stammumfangs ein großes ökologisches Potential.
Fazit
Man muss in aller Deutlichkeit feststellen, dass die in den letzten Jahren erfolgten rechtlichen Regelungen zur Erleichterung der Nachverdichtung (Reduzierung von Abstandsflächen, Zulässigkeit höherer baulicher Dichten etc.) und deren Umsetzung, so begrüßenswert dies unter dem Aspekt „Flächensparen“ auch ist, den durch die BaumschVO geschützten Baumbestand im Stadtgebiet zusätzlich unter Druck gebracht haben.
Die seit Februar 2022 begonnene detaillierte Bilanzierung wird daher fortgeführt und soll in Form einer regelmäßigen Berichterstattung im Umweltausschuss vorgestellt werden.
Mit der der seit Juni dieses Jahres gültigen Begrünungssatzung für die Stadt Nürnberg wurde die rechtliche Möglichkeit zur frühzeitigen Berücksichtigung und Ausgestaltung des Baumschutzes bei Bauvorhaben gestärkt.
Mit dem Förderprogramm „Der geschenkte Baum“ wurde in diesem Jahr ein zusätzlicher Anreiz zur Pflanzung von Bäumen (auch Obstbäumen) in privaten Gärten geschaffen. Und schließlich ist die Umweltverwaltung offen und aktiv, um weitere besonders schützenswerte Baumindividuen als Naturdenkmal auszuweisen. Die letzte Ergänzung ist 2020 erfolgt.
Erfassung Erteilung Genehmigungen zur Fällung und Auflage Ersatzpflanzungen in
Baugenehmigungsverfahren unter Beteiligung UwA
ab Februar 2022 BV im Innenbereich gem. §30 und §34 genehmigungspflichtige Fällungen gem. BaumSchVO Verweis: Antrag ödp vom 31.05.2021, Besprechung mit Ref. III am 13.01.2022 Stichtag 14.10.2022
Auf rund 660 Stellungnahmen zu Bauvorhaben im Innenbereich seitens UNB im Erfassungszeitraum von 01.02. bis einschließlich 14.10.2022 entfallen schließlich insgesamt 87 Genehmigungen mit Fällung gem. BaumSchVO, die im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren konzentriert wurden, bzw. Genehmigungen nach BaumSchVO, die nachträglich oder zusätzlich zum Baugenehmigungsverfahren verbescheidet wurden und in direktem Zusammenhang stehen.
Die Summe des zur Beseitigung genehmigten Baumbestandes beläuft sich insgesamt auf 284 Stk., davon 204 Bäume mit einem Stammumfang zwischen 80 und 150 cm und 80 Bäume mit einem Stammumfang über 150 cm. Hierfür wurde insgesamt Ersatz von 333 Stück Neupflanzungen festgelegt. Davon wurden 29 Ausgleichszahlungen à 900 € geleistet, die verbliebenen 304 Forderung in Form von Ersatzpflanzungen sind mit Abschluss der Baumaßnahme bis zur Aufnahme der Nutzung zu pflanzen und auf Dauer zu unterhalten.
Rechnerisch ergibt sich ein Plus an 49 Baumpflanzungen bzw. Ausgleichszahlungen aus Ersatzforderungen der BaumSchVO. Zusätzlich wurden im Zuge der Freiflächengestaltung bei den o.g. 87 Bauvorhaben 44 Neupflanzungen aus anderen öffentlich-rechtlichen Forderungen wie beispielsweise Kinderspielplatzsatzung, Stellplatzsatzung, Begrünungssatzung oder grünordnerischen Festsetzungen aus B-Plänen festgelegt.
Auszug aus der Erfassung:
Grafische Auswertung der erhobenen Zahlen:
Aufgestellt am 27.10.2022, UwA/3-1
Verordnung zum Schutz des Baumbestandes
im Stadtgebiet Nürnberg
(BaumschutzVO - BaumSchVO)
Vom 24. April 1999 (Amtsblatt S. 186, ber. S. 234),
geändert durch Verordnung vom 15. November 2001 (Amtsblatt S. 569)
Die Stadt Nürnberg erläßt auf Grund von Art. 12 Abs. 2 und Ortsbild zu beleben und die Lebensqualität der und 3, 45 Abs. 1 Nr. 4 und 37 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes Bürger zu erhöhen; über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft 2. die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erund die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturhöhen und Lebensraum für wildlebende Tiere sischutzgesetz - BayNatSchG) i. d. F. d. Bek. vom 18. Aucherzustellen; gust 1998 (GVBl. S. 593) mit Zustimmung der Regierung von Mittelfranken vom 16. April 1999 Nr. 820-8628 N fol- 3. das Kleinklima günstig zu beeinflussen, die Reinhalgende Verordnung: tung der Luft zu fördern und schädliche Umwelteinwirkungen zu mildern; 4. die Vielzahl von Pflanzen in der Stadt unter Berück-
§ 1 sichtigung ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit
zu fördern.
Geltungsbereich, Schutzgegenstand
(1) Diese Verordnung regelt den Schutz des Baumbestandes im Stadtgebiet innerhalb der im Zusammenhang § 3 bebauten Ortsteile.
Verbote
(2) Diese Verordnung gilt nicht für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und Kleingartenanlagen i. S. (1) Es ist verboten, geschützte Bäume und Ersatzdes Bundeskleingartengesetzes. Sie findet ferner keine pflanzungen sowie Teile von ihnen Anwendung, wenn durch Rechtsverordnung nach Art. 7, 9 und 12 Abs. 1 BayNatSchG oder Einzelanordnung 1. zu entfernen, insbesondere zu fällen, abzuschneinach Art. 48 Abs. 2 BayNatSchG eine Regelung zum den, abzubrennen oder zu entwurzeln; Schutz des Baumbestandes getroffen wird. 2. zu zerstören, insbesondere Maßnahmen vorzu- (3) Dem Schutz dieser Verordnung unterliegen Bäume, nehmen oder dadurch bewirkte Zustände aufrechtwenn sie zuerhalten, die zum Absterben von Bäumen führen; 1. einen Stammumfang von mindestens 80 cm, ge- 3. zu verändern, insbesondere an Bäumen Eingriffe messen in 100 cm über dem Erdboden, aufweisen vorzunehmen, die das charakteristische Aussehen oder nachhaltig verändern oder das weitere Wachstum dauerhaft verhindern; 2. nach § 6 als Ersatz für Bestandsminderungen gepflanzt worden sind. 4. zu beschädigen oder in ihrem Weiterbestand zu beeinträchtigen, insbesondere den Wurzelbereich (4) Nicht unter Schutz stehen (Bodenfläche unter der Baumkrone zuzüglich 150 cm nach außen gemessen) oder die Baumkrone zu 1. Obstbäume, außer Walnuß, Eßkastanie und Obststören durch bäume, die nach § 6 als Ersatz für Bestandsminderungen gepflanzt worden sind; a) Abgrabungen, Ausschachtungen oder Aufschüttungen, 2. Bäume, die in Baumschulen und Gärtnereien für gewerbliche Zwecke gezogen werden. b) Ablagern und Abstellen von schwerem Baumaterial, c) Befahren mit schweren Arbeitsgeräten oder § 2 schweren Fahrzeugen, Schutzzweck d) Befestigen oder Verdichten der Bodenfläche, e) Lagern oder Ausschütten von Salzen, Ölen, Der Baumbestand des in § 1 Abs. 1 genannten Gel- Säuren, Laugen und ähnlichen Stoffen, tungsbereiches wird geschützt, um 1. eine angemessene Durchgrünung der bebauten Gebiete der Stadt zu gewährleisten, das Straßen-
- Nachtrag Dezember 2001 1
es sei denn, die Maßnahme gilt gemäß § 5 Abs. 3 als genehmigt oder wurde unter Nebenbestimmungen ge- § 5 mäß § 5 Abs. 4 oder 5 genehmigt.
Verfahren
(2) Nicht verboten sind: (1) Wer Eingriffe an Bäumen vornehmen will, die ge- 1. fachgerechte Pflegemaßnahmen; hierzu zählen insmäß § 1 geschützt sind, hat dies der Stadt unter Angabe besondere alle ordnungsgemäßen Maßnahmen zur der Gründe schriftlich anzuzeigen. In der Anzeige sind Pflege und Erhaltung geschützter Bäume, wie das die betroffenen Bäume nach Art und Stammumfang zu Ausschneiden von Totholz, von aneinander reibenbezeichnen. Es ist ein Lageplan (M 1:100) beizufügen, den Ästen und von angebrochenen Ästen; diese der außer den betroffenen Bäumen auch alle anderen Maßnahmen sind der Stadt eine Woche vor Beginn auf dem Grundstück vorhandenen Bäume maßstabsgeanzuzeigen. recht unter Angabe von Art und Stammumfang enthalten 2. Maßnahmen die zur Abwehr einer unmittelbaren muß. Im Einzelfall können weitere Unterlagen gefordert Gefahr für die Allgemeinheit oder für einzelne not- oder zugelassen werden. wendig sind; dabei dürfen nur diejenigen Pflanzen- (2) Anzeigeberechtigt sind die Eigentümer oder die teile entfernt werden, welche die Gefahr verursadinglich Berechtigten. Dies gilt auch für Eigentümer eines chen. In diesen Fällen ist die Stadt – Umweltamt – Nachbargrundstückes, wenn sie darlegen, durch den oder die Polizei unverzüglich über Art und Ausmaß Baum in ihren bürgerlich-rechtlichen Nachbarrechten (§§ der durchgeführten Maßnahmen schriftlich oder te- 910, 1004 BGB) beeinträchtigt zu sein. Mit schriftlicher lefonisch zu unterrichten. Einverständniserklärung der Eigentümer oder dinglich Berechtigten sind auch Mieter oder Pächter der Baumgrundstücke anzeigeberechtigt.
§ 4
(3) Die Stadt bestätigt den Eingang der Anzeige, wenn
Genehmigung alle Unterlagen nach Abs. 1 vorliegen. Die Maßnahme
darf einen Monat nach dem von der Stadt bestätigten Eingangstermin ausgeführt werden, es sei denn, die Handlungen nach § 3 Abs. 1 gelten als genehmigt, wenn Stadt hat bereits vorher mitgeteilt, daß sie die Maßnahme die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 vorliegen oder könnicht untersagen wird. nen von der Stadt als Untere Naturschutzbehörde gemäß § 5 Abs. 4 oder 5 unter Nebenbestimmungen genehmigt (4) Beabsichtigt die Stadt, die Maßnahme zu untersawerden, wenn gen oder nur unter Nebenbestimmungen zu genehmigen, so teilt die Stadt dies rechtzeitig vor Ablauf der in Abs. 3 1. andernfalls ein Grundstück nicht bebaut werden Satz 2 genannten Frist mit; Abs. 3 Satz 2 1. Halbsatz ist könnte, obwohl der Grundstückseigentümer einen dann nicht anzuwenden. Die Maßnahme darf erst ausge- Rechtsanspruch auf Bebauung hat und die erforderführt werden, wenn eine Genehmigung erteilt worden ist. lichen Maßnahmen zum Schutz des zu erhaltenden Baumbestandes getroffen werden; (5) Wird die Maßnahme durch ein Vorhaben veranlaßt, das nach anderen Rechtsvorschriften gestattungsbedürf- 2. andernfalls der Bestand oder die Nutzbarkeit eines tig ist (z.B.: Baugenehmigungsverfahren, immissionsvorhandenen Gebäudes oder einer sonstigen baulischutzrechtliche oder wasserrechtliche Verfahren, Planchen Anlage bzw. eine bereits ausgeübte gewerblifeststellungen bei Fachplanungen), so ist eine Genehmiche Nutzung eines Grundstücks in unzumutbarer gung erforderlich. Der Genehmigungsantrag ist bei der Weise beeinträchtigt würde; für dieses Vorhaben zuständigen Behörde einzureichen; 3. die Einhaltung der Verbote nach § 3 Abs. 1 zu einer Abs. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. In diesem Versonstigen nicht beabsichtigten Härte führen würde; fahren wird die Genehmigung durch die nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Gestattung ersetzt; sie 4. der Eingriff erforderlich ist, um eine standortgerechdarf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen des § te Bepflanzung des Grundstückes oder seiner un- 4 vorliegen. mittelbaren Umgebung sicherzustellen oder anderweitigen Belangen des Natur- und Landschafts- (6) Wird die Genehmigung mit Nebenbestimmungen schutzes Rechnung zu tragen; versehen, so kann zur Gewährleistung der Erfüllung der Nebenbestimmungen eine Sicherheitsleistung gefordert 5. überwiegende Gründe des Allgemeinwohls die werden. Maßnahme erforderlich machen; 6. die Erhaltung eines Baumes wegen Erkrankung oder anderer Schäden mit zumutbarem Aufwand
§ 6
nicht möglich ist
Ersatzpflanzungen
und die Maßnahme mit den öffentlichen Belangen i. S. dieser Verordnung, insbesondere mit den in § 2 angeführten Schutzzwecken, vereinbar ist. (1) Die Stadt kann die Genehmigung nach § 5 Abs. 4 oder 5 für die Entfernung von Bäumen unter der Auflage erteilen, daß durch die Anpflanzung von Bäumen ein angemessener Ersatz für die eintretende Bestandsminderung geleistet wird. Dabei können Pflanzenart und Pflanzfristen näher bestimmt werden.
2 35. Nachtrag Dezember 2001
(2) Die Ersatzpflanzung bemißt sich nach dem Stamm- § 6 Abs. 1 oder § 7 zu einer Genehmigung nach § 4 nicht umfang des entfernten Baumes. Beträgt der Stammum- nachkommt. fang des entfernten Baumes, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, bis zu 150 cm, ist als Ersatz eine durch die BaumSchVO geschützte Laubbaumart mit ei-
§ 9
nem Mindestumfang von 18/20 cm, gemessen in 1 m über dem Erdboden, zu pflanzen. Beträgt der Umfang Inkrafttreten mehr als 150 cm, ist für jeden weiteren angefangenen Meter Stammumfang ein zusätzlicher Baum der vorbe- (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bezeichneten Qualität zu pflanzen. Wachsen die zu pflankanntmachung* im Amtsblatt der Stadt Nürnberg in Kraft. zenden Bäume nicht an, ist die Ersatzpflanzung zu wiederholen. (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung zum Schutz des Baumbestandes im Stadtgebiet Nürnberg vom 9. August (3) Haben Handlungen i. S. von § 3 Abs. 1, die die Ei- 1990 (Amtsblatt S. 296) außer Kraft. gentümer, sonstige Berechtigte oder von den Vorgenannten beauftragte Dritte durchgeführt haben, zur Beschädigung, zur Entfernung, zur Zerstörung oder zum Abster- * Tag der Bekanntmachung: 05.05.1999 ben von Bäumen geführt, so kann die Stadt den Verursachern gegenüber anordnen, daß angemessene Ersatzpflanzungen zum Ausgleich für die eingetretenen Bestandsminderungen durchgeführt werden. Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 gelten entsprechend. § 8 bleibt unberührt.
§ 7
Ausgleichszahlungen
(1) Kommen Verpflichtete Auflagen gemäß § 6 Abs. 1, eine Ersatzpflanzung vorzunehmen, nicht nach oder sind Ersatzpflanzungen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich, so haben sie Ausgleichszahlungen zu leisten. (2) Die Höhe der Ausgleichszahlungen bemißt sich nach dem Preis der Bäume, die sonst als Ersatzpflanzung gepflanzt werden müßten (§ 6 Abs. 2), zuzüglich einer Pflanzkostenpauschale von 30 % des Nettoerwerbspreises. (3) Die Ausgleichszahlungen werden zweckgebunden für die Neupflanzung von Bäumen verwendet.
§ 8
Ordnungswidrigkeiten
(1) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Abs. 1 Bäume oder Ersatzpflanzungen sowie Teile von ihnen ohne vorherige Anzeige nach § 5 Abs. 1, vor Ablauf der Frist oder vorheriger Mitteilung nach § 5 Abs. 3 oder ohne Genehmigung nach § 5 Abs. 4 oder 5 entfernt, zerstört, verändert, beschädigt oder in ihrem Weiterbestand beeinträchtigt; 2. entgegen § 3 Abs. 2 Nr. 2 Pflanzenteile beseitigt, die die Gefahr nicht verursachen. (2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Nebenbestimmung in Form einer Auflage nach § 5 Abs. 4 oder 5,
- Nachtrag Dezember 2001 3
Servicebetrieb
Öffentlicher Raum
Nürnberg
Straßenbaumbericht 2020
Inhaltsverzeichnis:
-
Allgemein.............................................................................................................................3
-
SituationsberichtStraßenbäume2020...............................................................................3
2.1. ZusammensetzungdesStraßenbaumbestandes2020.....................................................3
2.2. MaßnahmenanStraßenbäumen2020................................................................................3
2.2.1. Unterhaltsmaßnahmen2020...........................................................................................4
2.2.2. Unterhaltsaufwendungen2020.......................................................................................4
2.3. Ersatzpflanzungen2020......................................................................................................5
2.4. StandortsanierungenvonBaumscheiben2020.................................................................6
2.5. Neupflanzungen 2020..........................................................................................................7
2.6. Bestandsübersicht 2020......................................................................................................7
- Maßnahmenzur StärkungdesGrünsinderStadt............................................................9
3.1. ÖffentlicheProjektefürmehrStadtgrün............................................................................ 9
3.1.1. DieBaumpatenschaften..................................................................................................9
3.1.2. DieWässerpatenschaften.............................................................................................10
3.1.3. DieBaumspenden........................................................................................................11
3.2. SÖR-Projekte& MaßnahmenfürmehrStadtgrün.........................................................11
3.2.1. SÖR-Straßenbaumliste.................................................................................................12
3.2.2. MasterplanStraßenbegleitgrün-AufgabenundZiele ...................................................12 3.2.3. Jour-Fixe von N-ERGIE und SÖR zum Thema Sparten und Bäume ............................. 13
3.2.4. Standortverbesserung bei Bäumen im Bestand ............................................................ 13
3.2.5. Pilotprojekt Nachpflanzung von Straßenbäumen........................................................... 14
3.2.6. „Mobile Bäume“............................................................................................................. 14
3.2.7. Schaffung neuer Stellen im Straßenbegleitgrün ............................................................ 14 4.
Ausblick 2021..................................................................................................................... 15 4.1.
Ersatzpflanzungen 2021 .................................................................................................... 15 4.2.
Neupflanzungen 2021........................................................................................................ 15 4.3.
Baumpflege 2021 ............................................................................................................... 15 5.
Fraktionsanträge zum Thema Straßenbäume.................................................................. 16 6.
Anhang ...............................................................................................................................17
1. Allgemein
Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) erläutert im nachfolgenden Bericht die Situation des Straßenbaumbestands im Nürnberger Stadtgebiet im Jahr 2020.
Die Zahlen, die genannt werden, stellen eine Momentaufnahme dar (Stichtag 31.12.2020). Der Baumbestand verändert sich laufend durch Neupflanzungen, Fällungen und die Einbeziehung noch nicht erfasster Bestände. Der Bericht gibt zudem einen Ausblick auf diegeplanten PflanzundPflegemaßnahmenfürdenBerichtszeitraumim Folgejahr.
2. Situationsbericht Straßenbäume2020
Zum 31.12.2020 wurden im Straßenbaumkataster 28.145 Straßenbäume gezählt. Davon sind 22.010 Straßenbäume an Einzelstandorten sowie 6.258 Straßenbäume in flächenhaften, waldähnlichen Beständen erfasst. 123 Baumstandorte entfallen aufgrund Bereinigungen in der Datenbank. Genaue Erläuterungen sind der Bilanz in Kapitel 2.6 zu entnehmen.
Zusätzlichbefindensichca.50.000nochnichtkartierteBäumeinflächenhaften,waldähnlichen Beständen entlang der Straßen (innerhalb von öffentlichenStraßenverkehrsflächen). Der Gesamtbestand an Straßenbäumen in Nürnberg beläuft sich damit geschätzt auf ca. 80.000 Bäume.
1. Zusammensetzung des Straßenbaumbestandes2020
Die Zusammensetzung des Straßenbaumbestandes im Stadtgebiet Nürnberg hat sich im VergleichzumVorjahrnichtverändert.DiezehnhäufigstenBaumartenmiteinemAnteilvon ca. 90% sind:1.Ahorn(ca.25 %),2.Linde(ca.21 %),3.Eiche(ca. 19%),4.Hainbuche (ca.6%),5.Robinie(ca.5%),6.Platane(ca.4%),7.Kiefer(ca.4%),8.Birke (ca.3%), 9. Esche (ca. 1 %), 10. Apfeldorn / Rotdorn (ca. 1 %). Die restlichen 10 % der Straßenbäumesetzensichausca.40weiterenBaumartenzusammen.
Die meisten dieser Baumarten werden von SÖR als geeignet für das regionale Klima eingestuft und im SÖR-Standardsortiment empfohlen. Zwei Baumarten, die Kiefer mit einem Anteil von 4 % und die Birke mit einem Anteil von ca. 3 %, kommen nicht ausreichend mit den Klimaveränderungen zurecht. Beide Arten werden von SÖR grundsätzlich nicht als Straßenbäume empfohlen. Die flach wurzelnden Birken, die auf durchlässige, lockere Böden und kühleres Klima angewiesen sind, werden aus diesem Grund und wegen ihrer Allergie auslösenden Wirkung nicht mehr als Straßenbäume verwendet. Kiefern werden nur anbesondersgeeignetenStandortengepflanzt.
2. Maßnahmen an Straßenbäumen 2020
Alle Straßenbäume werden durch geschulte SÖR – Mitarbeiter gemäß den fachlich vorgegebenen Richtlinien regelmäßig begutachtet. Im Durchschnitt geschieht dies alle 9 bis 15 Monate. Als „kritisch“ eingestufte Bäume werden 2 x pro Jahr kontrolliert. Die Bäume werdenimbelaubtenundnichtbelaubtenZustandinderDatenbank erfasst.
Ausdieser Erfassung ergebensichnotwendige Pflege- und Sicherungsmaßnahmen. Diese werdenvonbeauftragtenFachfirmendurchgeführt und von15speziell ausgebildeten SÖR- Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern überwacht. In schwierigen, nicht eindeutigen Fällen werden zertifizierte Gutachter zur Einschätzung des jeweiligen Baumzustandes und der sich darausergebendenSicherungsmaßnahmenbeauftragt.
2.2.1. Unterhaltsmaßnahmen2020
| 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Baumüberprüfungen im Rahmen der Verkehrssicherungskontrollen(Stück) | 28.660 | 28.863 | 29.022 | 28.615 | 28.589 | 21.445 | 21.400 |
| Kontrollaufwand für Straßenbäume mit Eigenpersonal (Stunden) | 6.246 | 5.853 | 5.956 | 5.949 | 7.192 | 5.065 | 5.100 |
| entspricht ca. Minuten /Baum | 13,08 | 12,17 | 12,31 | 12,47 | 15,09 | 14,17 | 15,00 |
| Baumschnittmaßnahmenzur Beseitigung von Verkehrsgefährdungen(Stück) | 3.286 | 3.432 | 4.725 | 4.357 | 5.131 | 6.157 | 6.000 |
| „EingehendeUntersuchungen“ durch Gutachter(Stück) | 49 | 27 | 33 | 48 | 58 | 57 | 26 |
| Baumfällungen aus kartierten Einzelstandorten entlang der Straße(Stück): | |||||||
| wegen Baumaßnahmen (v.a.Sparten) | 5 | 0 | 4 | 9 | 10 | 18 | 10 |
| aus Gründen derVerkehrssicherheit | 86 | 81 | 73 | 108 | 215 | 333 | 216 |
| Summe: | 91 | 81 | 77 | 117 | 225 | 351 | 226 |
| nachrichtlich: Baumfällungen aus flächenhaften, waldähnlichen Beständen im Straßenbegleitgrün(Stück) | |||||||
| wg. zu dichtem Bestand und Unfallgefahr | 251 | 37 | 381 | 196 | 138 | 496 | 431 |
2.2.2. Unterhaltsaufwendungen2020
| 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Baumpflege | 312.422€ | 347.400€ | 381.300€ | 402.034€ | 544.110€ | 893.494€ | 905.896€ |
| Baumfällung | 55.133€ | 38.600€ | 43.644€ | 44.670€ | 96.020€ | 157.675€ | 111.965€ |
| „Untersuchungen“ externerGutachter | 26.088€ | 12.584€ | 13.398€ | 24.252€ | 20.955€ | 17.964€ | 7.786€ |
| Kosten Wässerung (4. + 5.Standjahr) | 49.088€ | 47.000€ | 72.500€ | 73.000€ | 76.000€ | 67.300€ | 88.000€ |
| Schädlings- Bekämpfung (Ei- chenprozessions- spinner) | 14.631€ | 14.623€ | 11.840€ | 37.326€ | 178.730€ | 257.235€ | 108.833€ |
| Baumscheibe- Pflege(externe Leistungen) | 193.599€ | 246.327€ | 343.612€ | 264.546€ | 529.628€ | 577.940€ | 497.992€ |
| Gesamt- Aufwendungen (ohne Kosten für Eigenpersonal) | 650.961€ | 706.534€ | 866.294€ | 845.828€ | 1.445.443€ | 1.971.608€ | 1.720.472€ |
2020sinddieGesamtaufwendungenfürdenBaumunterhaltimVergleichzumVorjahrleicht gesunken. Betrachtet man die Einzelpositionen, ist die Kostenentwicklung im Bereich Baumpflege und Baumfällung auf die Gesamtzahl der Bäume bezogen vergleichbar mit demVorjahr. Die Kosten für Wässerungen im 4. und 5. Standjahr erhöhten sich wegen vieler Neu- und Ersatzpflanzungen in den Jahren 2016 und 2017. Diese Bäume werden 10 x pro Jahr mit jeweils 200LiterWassernversorgt.
Die Aufwendungen für die Schädlingsbekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) sind wegen der trockenen und warmen Witterung weiterhin hoch. Der Befall war 2020 insgesamtgeringer. DieKostensindauchgesunken, weilVeranstaltungen im Freienaufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnten. Die zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen für mit EPS befallenen Bäumen, die im Vorfeld von Großveranstaltungen wie Rock im Park durchgeführt werden, wurden auf ein notwendiges Maß reduziert. Die zusätzlichen Baum- VerkehrssicherungskontrollenimVorfeldvonVeranstaltungensindentsprechendentfallen.
InsgesamtwurdenwiebereitsimVorjahrwenigerBaumüberprüfungenimRahmenderVerkehrssicherungskontrollen durchgeführt. Die Differenz zu dem in der Datenbank erfassten BaumbestandergabsichausdergestiegenenAnzahl anderweitiger Aufgabenerledigungen wie der Bürgermeldungsbearbeitung, der Erstellung vonInstruktionsanfragen und dem größerenAufwandanKontrollenzurSicherungnachSturm-und Starkwindereignissen.
2.3. Ersatzpflanzungen2020
Jährlich müssen Straßenbäume aus unterschiedlichen Gründen gefällt werden. Ersatzpflanzungen werden i. d. R. nur an Einzelstandorten vorgenommen. Im Frühjahr 2020 wurden im Stadtgebiet Nürnberg 162 Ersatzpflanzungen an 84 Straßen mit insgesamt 39 verschiedenenBaumartendurchgeführt(sieheAnhang6.1.). Der durchschnittliche Aufwandswert pro Baum liegt bei rund 2.500 €.
In den flächenhaften, waldähnlichen Beständen dient das Entnehmen von Bäumen überwiegend der Förderung des vorhandenen entwicklungswürdigen Baumbestandes. Wegen des meist zu dichten Bestandes sind hier Ersatzpflanzungen im Hinblick auf eine nachhaltigeGehölzentwicklungnichtzielführend.
In die Baumpflanzungen (Ersatzpflanzungen und Neupflanzungen) fließen auch finanzielle Mittel aus Baumspenden der „Bäume für Nürnberg Stiftung“, des „Freundeskreis für Suchtkrankenhilfe Nürnberg“, der „Siedlervereinigung Siemens Nürnberg e. V. “, des „VorstadtvereinNürnbergLaufamholze.V.“undvonEinzelspendern(sieheKapitel3.1.3.) ein.
Zusätzlich standen die Gelder für Ausgleichszahlungen in Höhe von 167.400 € zur Verfügung,dieimJahr2019fürprivateBaumfällungenbeimUmweltamteinbezahlt wurden. ImJahr2020SÖRpflanztvondiesemGeld52 Straßenbäume.
Es wurden davon Ersatzpflanzungen an vier Standorten in der Wettersteinstraße / Otto- Bärnreuther-Straße, Würzburger Straße, Zerzabelshofer Hauptstraße und Züricher Straße und Neupflanzungen an 48 Standorten in der Bismarckstraße, Bülowstraße, Erich-Ollenhauer- Straße, Glogauer Straße, Gugelstraße, Günthersbühler Straße, Gustav-Adolf- Straße, Gustav-Adolf-Straße/Dieselstraße, Happurger Straße, Henfenfelder Straße / Strindbergstraße, Hintere Bleiweißstraße, In der Finstermail, Langseestraße, Moritzbergstraße, Oedenberger Straße, Paulstraße, Peter-Henlein-Straße, Rehhofstraße, Stephanstraße, ValznerweiherstraßeundWirthstraßeausgeführt. (Die Vorgabe von 3.250 € pro Baumstandort wurde wie folgt berechnet: 2.500 € Brutto- Herstellungskosten incl. der 3-jährigen Pflege und von zzgl. 30 % VerwaltungskostenpauschalegemäßBaumschutzverordnung).
Im Jahr 2020 wurden für die Planung des Neuen Konzerthauses durch das Amt für Kultur und Freizeit im Straßenbegleitgrün 6 neue Baumstandorte in der Münchner Straße und 4 neue Bäume in der Walkürenstraße finanziert und durch SÖR gebaut. Die Fällung von 3 StraßenbäumenanderMünchenerStraßegingdenMaßnahmenvoraus.
Als Ersatz für geplante Fällungen ging die Stadt Nürnberg eine freiwillige Selbstverpflichtung ein mit dem Ziel, 51 Straßenbäume in der Südstadt zu pflanzen. Durch SÖR wurden 225 mögliche Standorte ausgewertet. Nach einer Vorauswahl verblieben davon etwa 100 Standorte. Einige Standorte konnten bereits durch SÖR instruiert und geplant werden. Die Pflanzungen sind für das Jahr 2021 vorgesehen: 6 x neue Baumstandorte in der Tristanstraßeund4x neueBaumstandorteinderKleestraße.
Für die weiteren Standorte stehen detaillierte Untersuchungen und Instruktionen nochaus.
2.4. Standortsanierungen von Baumscheiben2020
Im Jahr 2020 wurden an 35 Baumstandorten im ganzen Stadtgebiet Ersatzpflanzungen in leerenBaumscheibenvorgenommen,die2019saniertwurden. Es wurden 34 vorhandene Baumstandorte zur Vorbereitung der Baumpflanzung vergrößert und davon 11 Baumstandorte neu ausgebaut. Die Ersatzpflanzung erfolgt im Frühjahr 2021 in folgenden Straßen: Äußere Sulzbacher Straße, Bleichstraße, Dombühler Straße, Eberhardshofstraße, Esslinger Straße, Gugelstraße, Gunther Straße, Happurger Straße, Johann-Sebastian-Bach Straße, Juttastraße, Laufamholzstraße, Paulstraße, Petersauracher Straße, Rieterstraße, Roonstraße, Sittenbacher Straße, Thäterstraße, Wertheimer Straße, Wolframs Eschenbacher Straße undWeihergartenstraße. Die Gesamtkosten für diese Sanierungen betrugen rund 200.000€.
Sanierungen von Baumstandorten mit Baumbestand konnten im Jahr 2020 aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht wie geplant durchgeführt werden.
2.5. Neupflanzungen2020
In 2020 wurden im Stadtgebiet Nürnberg insgesamt 236 neue Bäume in ca. 50 verschiedenenStraßenmit44verschiedenenBaumartengepflanzt(sieheAnhang 6.1.). Die Gesamtkosten betrugen ca. 1.253.000 €.
DarausergabensichdurchschnittlicheKostenvonca.5.300€proBaum.Dieseliegenunter dem Durchschnitt aus dem Jahr 2019 mit ca. 6.100 € pro Baum und weiterhin erheblich über dem langjährigen Kalkulationsdurchschnitt von 3.000 € pro Baum, der als Richtwert zurKostenermittlungenbeiStraßenbaumpflanzungengilt.
Inden Durchschnittskosten ist die3-jährigeFertigstellungs- undEntwicklungspflege enthalten (in manchen Fällen auch eine 5-jährige Pflege), das Baumsubstrat, welches in die neuen Baumscheiben eingebaut wird, ggf. mit Belüftungssystemen in überbauten Bereichen oder Wurzelschutz zu benachbarten Sparten etc. Diese Aufwendungen werden aus investiven Mitteln finanziert. Die sich jährlich verändernden Durchschnittskosten erklären sich aus Steigerung oder Minderungen der Einheitspreise aus den Ausschreibungen und den verschiedenen Baumstandorten und durch die unterschiedlich hohen Herstellungskosten. Baumpflanzungen in Grünstreifen sind günstiger als die aufwendigeren StraßenbaumstandorteinbefestigtenFlächen.
2.6. Bestandsübersicht2020
AusdenobenangeführtenVeränderungenergibtsichnachfolgendeBestandsübersichtvon erfassten (kartierten) Bäumen in derDatenbank:
Gesamtbestand an StraßenbäumeninNürnberg ca. 80.000Bäume nicht erfasste/kartierteStraßenbäume ca. 50.000Bäume insgesamt erfasster/ kartierter Bestand zum 31.12.2019 28.335Bäume
davon Straßenbaumbestand an Einzelstandorten (zum 31.12.2019) 21.838Bäume Fällungen an Einzelstandorten 2020 -226Bäume Ersatzpflanzungen2020 +162Bäume Neupflanzungen2020 +236Bäume
Saldo Straßenbaumbestand an Einzelstandorten (zum 31.12.2020) 22.010Bäume
Mehrung: +172Bäume
nachrichtlich: erfasste Straßenbäume in flächenhaften, waldähnlichen Beständen zum31.12.2019 6.689Bäume
Fällungen wg. Verkehrssicherheit in zu dichtem Bestand 2020 -431Bäume
erfasste Straßenbäume in flächenhaften, waldähnlichenBeständen 6.258Bäume
(zum 31.12.2020) Bereinigung Datenbank im Bereich Bürgeramt Süd zum 31.12.2020 -123Bäume
insgesamt erfasster/kartierter Baumbestand zum31.12.2020 28.145Bäume
Überblick der Fällungen an Einzelstandorten: Neupflanzungen und Ersatzpflanzungen im Zeitraum von 2007 bis 2020:
| 1 93 138 72 146 178 143 132 250 2 212 168 72 61 58 30 | 0 | 9 2 154 247 241 257 4 112 184 1 90 77 103 96 | 36 | ||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 3 | 93 | 4 | 7 | 7 | 5 | ||||||||||||||||||||||
| 1 | 8 72 146 178 143 132 2 2 168 72 61 58 30 | 2 | 1 25 | 24 | 1 | 2 4 | |||||||||||||||||||||
| 8 | |||||||||||||||||||||||||||
| 72 | 5 | ||||||||||||||||||||||||||
| 2 | 1 | 1 2 | 4 | 6 1 | 7 | 14 8 | 3 | 132 | 2 | 2 0 | 4 | 1 | 1 | 2 | 8 | ||||||||||||
| 6 | 62 | ||||||||||||||||||||||||||
| 72 | 61 | 58 | 1 | 8 | 90 | 77 | 1 | 0 | 3 9 | 6 | 1 | 4 1 | |||||||||||||||
| 30 | |||||||||||||||||||||||||||
| 2 | 00 | 72 | 00 | 82 | 00 | 92 | 01 | 0201120122 -27 -35 | 01 | 32 | 01 | 4201520162 | 01 | 72 | 01 22 | 82 | 01 35 | 92 | 02 22 | ||||||||
| 5 - | - 1 |
Fällungen an Einzelstandorten
-100 Neupflanzungen
-200 Ersatzpflanzungen -300
-400
Grafik (SÖR,2020)
Die Fällungen in den flächenhaften, waldähnlichen Beständen resultierten vor allem aus dem zu dichten Baumbestand und der verstärkten Durchforstung dieser Bereiche. Um den entwicklungsfähigen Bäumen mehr Lebensraum (Licht und Luft) zu verschaffen, werden gezielt Wildwuchs oder geschädigte Bäume entfernt. Ersatzpflanzungen sind hier im HinblickaufeinenachhaltigeBaumentwicklungnicht zielführend.
Die hoheZahl an Fällungen von Bäumenan Einzelstandorten istder extremenTrockenheit in den Jahren 2015, 2018 und 2019 geschuldet. Die Stückzahl ist zum Vorjahr wieder gesunken.Aufgrundder Klimaerwärmung wirdabermiteinem höheren Ausfallder Bäume vor allemimAltbestandzurechnensein.
Die Datenbank wurde um 123, im Bürgeramtsbereich Süd doppelt erfasste Straßenbäume bereinigt. Die Bäume wurden bis zur Gründung des SÖR von den Bürgerämtern erfasst. Das ehemalige Gartenbauamt hatte in seiner Datenerfassung zur Bestandsaufnahme der Straßenbäume im Stadtgebiet einen Teil der Bäume mitaufgenommen und in der Datenbank verankert. Mit Übernahme der Bäume in die Verantwortung des SÖR fand eine neue Bestandserfassung durch ein externes Büro statt. Diese Daten wurden in die SÖR-Datenbankeingespieltundvergessen,mitdenerfasstenBäumenderBürgerämterabzugleichen.
Der doppelte Datenbestand wird sukzessive bereinigt. Im Jahr 2017 erfolgte dies für den Bürgeramtsbereich Nord. In den Jahren 2018 bis 2020für den Bürgeramtsbereich Südund Bäume,dieinnicht-städtischenFlächenerfasstwaren.
3. Maßnahmen zur Stärkung des Grüns in derStadt
1. Öffentliche Projekte für mehrStadtgrün
1. DieBaumpatenschaften
Zum 31.12.2020 sind 1.315 Baumpatinnen und -paten (2019: 1.158) registriert, die insgesamt 1.865 Straßenbäume (2019: 1.721) betreuen. Hinzu kommt noch eine unbekannte ZahlangepflegtenBaumscheibenohnePatenschaftsverträge.
ImVergleichzumVorjahrergibtsicheinZuwachsvon157Patenund144 Bäumen.
DieAnzahl derStraßenbäumeinPatenschaften(Stand31.12.2020):
2000 1865
1074 1074
1200 1
Die regionale Verteilung der Baumpatinnen und Baumpaten auf die SÖR-Bezirke ergibt sich wie folgt (Stand 31.12.2020):
Bezirk 5-Ost Bezirk 6 -Süd Bezirk 1 -Nord
63 22 15
Bezirk 2 -Nordstadt
Bezirk 4 -Südstadt
Bezirk 3 -Altstadt
Grafiken (SÖR,2020)
Die überwiegende Anzahl der Baumpatinnen und -paten ist in der Nordstadt, der Altstadt und in der Südstadt aktiv. Das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger für Baumpatenschaften konnte in den Jahren seit 2015 durch aktive Maßnahmen des SÖR (z. B. das Baumpatenfest) mit dem Bund Naturschutz, der Sparkasse Nürnberg und den BLUEPINGUE e. V. etc. kontinuierlich gesteigertwerden.
Aufgegebene Patenschaften konnten stets mehr als ausgeglichen werden. Die Anzahl der Baumpatinnen und Baumpaten und der neu abgeschlossenen Baumpatenschaften erreichte2020denhöchstenStandseitEinführungder Baumpatenschaften.
Die Bürgerinnen und Bürger zeigen großes Interesse und Eigeninitiative, was für alle BeteiligenundganzbesondersfürdieBäumeinderStadtsehrpositivist.
3.1.2. DieWässerpatenschaften
Das Bewässern der Bäume in Patenschaften wird meist privat und auf Kosten der Baumpatinnen und Baumpaten organisiert. DieWasserentnahme aus privaten Hausanschlüssen ist teils mit Schwierigkeiten verbunden. Im Jahr 2019 hat der SÖR gemeinsam mit der N- ERGIE das Pilotprojekt "Wässerpatenschaften" ins Leben gerufen. Die Wässerpaten gießen einen oder mehrere Bäume einmal und bei besonders großer Hitzebelastung zweimal wöchentlichmitjeweils 200LiterWasser.
Die Teilnehmer bekommen das nötige Equipment undeine Unterweisung, um an denstädtischen Hydranten für die Baumwässerungen Wasser zu entnehmen. Die Kosten für die Ausstattung und den Wasserverbrauch übernimmt der SÖR. Die zur Verfügung stehenden Patenschaften waren innerhalb kürzester Zeit vergeben, was zeigt, dass das Projekt von der Nürnberger Bevölkerung sehr positiv wahrgenommen wird. Die Kapazitäten wurden deshalbimJahr2020von50auf150Plätze erhöht.
ÜbersichtderdurchschnittlichenNiederschlägeStadtNürnberg:2011bis 2020:
| Jahr: | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ØNiederschläge (Liter/Jahr/m²) | 566,5 | 647,2 | 622,8 | 468,1 | 587,1 | 667,8 | 450,7 | 540,2 | 548,8 |
| Prozentvom langjährigem Mittel (% v. l.M.) | 89% | 102% | 98% | 73% | 92% | 105% | 71% | 85% | 91% |
Quelle:https://www.wetterkontor.de/de/wetter/deutschland/monatswerte-station.asp
- Vgl. Jahreswerte der Niederschläge in der Stadt München im Jahr 2020: 962,9 l/m²
entspricht 102 % v.l.M.
- Die Sonnenscheindauer lag im Jahr 2020 in Nürnberg mit einer Summe von 2033,2
Stunden bei 116 % v.l.M.
3. DieBaumspenden
2020 sind weiterhin Baumspendeneingänge zu verzeichnen. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmenhaben einverstärktes Interesse an der Pflanzung vonBäumen imnahenWohnundFirmenumfeldundimgesamtenStadtgebiet. Die Möglichkeit über die Aktion „Aus 1 mach 3“ Bäume zu spenden wird von Vereinen, Personen des öffentlichen Lebens und der „Stiftung Bäume für Nürnberg“ in Anspruch genommen. Insgesamt sind bis 31. Dezember 2020 folgende Spenden eingegangen:
- Spendeder„BäumefürNürnbergStiftung“mit9.600€fürachtStraßenbäumeimStadt-
gebiet und 6.400 € für sechs Straßenbäume im Bereich der FürtherStraße.
- Spende „Freundeskreis für Suchtkrankenhilfe Nürnberg“ mit 1.000 € für einen Baum
in der Glockenhofstraße amAnton-Müller-Platz.
- Spenden der „Siedlervereinigung Siemens Nürnberg e. V. “ mit insgesamt 2.400 € für
drei Bäume amSiedlerfestplatz.
- Spende „Vorstadtverein Nürnberg Laufamholz e. V. “ mit 800 € für einen Straßen-
baum in der Moritzbergstraße.
- Kleinspende von 200 € für einen Straßenbaum in der Erich-Ollenhauer-Straße.
Mit den Spenden wurden insgesamt 20 Straßenbäume im ganzen Stadtgebiet gepflanzt.
3.2. SÖR -Projekte & Maßnahmen für mehrStadtgrün
Die geringen Niederschläge in den Jahren 2015, 2018 und 2019 bewirkten im Altbaumbestand innerhalb geschlossener Baumbestände und an Einzelstandorten erhebliche Ausfälle. Im großen Maße waren Birken und Kiefern und an ungünstigen Standorten Hainbuchen betroffen. In der Bilanz lässt sich mittlerweile ein Schädigungsumfang von rund 10 % des Straßenbaumbestandes feststellen, der im schlechtesten Fall zu einem weiteren Absterben der Bäume in den nächsten Jahren führt. Weitere extreme Trockenperioden und der Anstieg der DurchschnittstemperaturenwerdendieseNegativentwicklungverstärken.
Die Arbeit von SÖR hat das Ziel, die Bäume und deren Vitalität für die Zukunft zu sichern. Die heutige Pflege entscheidet darüber, wie der Baumbestand in 50 Jahren aussieht. Notwendig sind eine vorausschauende Planung, regelmäßige Wasserversorgung, Schnitt- und Düngemaßnahmen, damit die Bäume eine klimawirksame Größe und Lebensalter erreichen. Bäume wachsen in der Stadt nicht von allein. Aus diesem Grund arbeitet SÖR anhand bewährter und neuerMethodenanStrategienfürmehrGrünin Nürnberg.
1. SÖR-Straßenbaumliste
Bei der Auswahl der Baumarten für den Straßenraum legt SÖR größten Wert auf die Verwendung von hitze-, trockenheits- und möglichst schadstoffverträglichen Arten, um klimabedingtenAusfällenentgegenzuwirken.
Baumarten,diesichim Nürnberger Straßenbegleitgrünbewähren, werdenindas Standardsortiment von SÖR aufgenommen (SÖR-Straßenbaumliste). Die langjährigen Erfahrungen von SÖR werden mit der GALK-Straßenbaumliste, Empfehlungen der LWG Veitshöchheim und im Austausch von Erfahrungen mit anderen Kommunen auf fachlich hohem Niveau entwickelt und laufend aktualisiert. Regionale Besonderheiten wie geringere Niederschläge werden besonders berücksichtigt. Deshalb wachsen in Nürnberg nicht genau die gleichen Baumartenwie z.B.inMünchenoder Hamburg.
2. MasterplanStraßenbegleitgrün- Aufgaben und Ziele
Das Projekt Masterplan Straßenbegleitgrün wurde im Herbst 2019 vom SÖR ins Leben gerufen, weil Nürnberg, gemessen an seinem Straßennetz mit Straßenbäumen stark unterversorgt ist. Durch behördenübergreifende Beteiligungs- und Abstimmungsprozesse werden verschiedene Interessen in Bezug auf Straßenbäume und Straßenbegleitgrün in einem in der Praxis nutzbarem Masterplan Straßenbegleitgrün gebündelt. Dieser Masterplan zeigt, wie wichtig es ist, die Nachhaltigkeit des Straßenbaumbestands und des Straßenbegleitgrüns zusichern.EinestrategischePlanung nachgestalterischen Aspektenwertet Standorte undFlächenqualitativundquantitativauf.
Für dieAnalyse der Nürnberger Stadtgebiete wurdenfolgende Kriterien herangezogen: Aktueller Straßenbaumbestand, bioklimatischer Belastungsgrad, Verschmutzungsgrad der Luft,AusweisungvonINSEKundStadterneuerungsgebieten.* Diese Analyse liefert dieGrundlagefür eine Priorisierung der Stadtgebiete. Schrittweise wird für jedes priorisierte Stadtgebiet ein Aktionsplan erarbeitet. Dieser Aktionsplan beinhaltet die zur Verbesserung der Bestandssituation erarbeiteten Maßnahmen, einen zeitlichen Ablaufplan und die dafür notwendigen finanziellen Mittel. Die Priorisierung der Stadtgebiete legt den Handlungsbedarf fest. Eine Flexibilität zugunsten konkreter Bauvorhaben in den Stadtgebieten bleibt aber erhalten. Durch die Bereitstellung finanzieller Mittel, Förderungen, Investorenvorhaben etc. oder durch die Bearbeitung von Straßen und Flächen durch andere Dienststellen wird parallel auch in weniger hoch priorisierten Gebieten Straßenbegleitgrün verwirklicht. Die Priorisierung zeigt, dass nach der Weststadt, für die es bereits ein funktionierendes Konzept gibt (Weststadtkonzept), dass bereits fortlaufend umgesetzt wird, die Südstadt, die aktuell höchste Priorität besitzt. Hier wird derzeit speziell für das Gebiet GalgenhofeinAktionsplanerarbeitet,welcherindenkommendenJahrenstufenweiseumgesetzt werdensoll. BiszurVorlagederFortschreibungdesStraßenbaumberichteswirdeseinePräsentationdes MasterplanesStraßenbegleitgrüngeben.
*Der gebietsbezogene Anteil an übergeordneten Freiraum- und Radschnellwegeverbindungen wurde ebenfalls berücksichtigt,spieltaberbeiderPriorisierungeineuntergeordneteRolle
3.2.3. Jour-Fixe von N-ERGIE und SÖR zum Thema Sparten und Bäume
Regelmäßig sind Termine zwischen der N-ERGIE und SÖR zur Abstimmung geplant. Ziel ist es, gemeinsame Lösungen zum Schutz von Sparten und Bäumen zu optimieren. FolgendePunktewerdengemeinsamerstellt:
-
Liste möglicher Schutzmaßnahmen für Bäume undSparten.
-
Bewertung der spartenkritischen und spartenunkritischen Baumarten auf Basis der
GALK- und SÖR- Straßenbaumliste, um auch bei ungünstigen Platzverhältnissen Ersatzpflanzenzukönnen.
- QualitätsstandardsvonSÖRmitfestgelegtenStandardabständenderN-ERGIEzuVer-
undEntsorgungsleitungen.
-
Prüfung von baulichen Schutzmaßnahmen fürLeitungen.
-
Vorgaben für die Straßenplanung mit Mindestbreiten für verschiedene Straßentypen.
-
Gefahrbaumkataster der N-ERGIE als Überprüfungsmöglichkeit zum Abschätzen ne-
gativer Interaktionen zwischenLeitungen und Baumwurzeln und zur Dokumentation kritischerStandorte.
- Durchführung von Wurzelsondierungen, um das Maß der gegenseitigen Beeinflussung
von Wurzeln und Leitungenfestzustellen.
- DieSchmausenbuckstraßeistalsTestprojektfürkritischeBaumstandorteanGasleitun-
gen geplant, um auch an schwierigen Standorten Ersatzpflanzungen zu ermöglichen.
Ausblick auf 2021 und Folgejahre:
-
Künftig regelmäßige Treffen der Arbeitsgruppe im ersten und zweiten Halbjahr.
-
Weitere Konkretisierung der möglichen Schutzmaßnahmen und praktischeUmsetzung.
-
Testprojekt Schmausenbuckstraße zur praktischen Anwendung der abgestimmten
Möglichkeiten.
-
WeitereWurzelsondierungen
-
Auswertung Gefahrbaumkataster
3.2.4. Standortverbesserung bei Bäumen imBestand
Wie in den Vorjahren wird bei Bäumen im ganzen Stadtgebiet regelmäßig eine Tiefenvorratsdüngung durchgeführt. Bei diesem Verfahren werden mit Bohrern Kavernen im Boden erzeugt, in welche Bodenhilfsstoffe wie Splitt, Liapor und Dünger wie Baumfutter oder vergleichbareseingebrachtwurden. Diese Maßnahme verbessert die Nährstoff-und Wasseraufnahme, regt die Wurzelneubildung an, fördert den Gasaustausch und das Bodenleben.
3.2.5. Pilotprojekt Nachpflanzung vonStraßenbäumen
Lange, heiße,trockeneSommer undgeringeNiederschlägeimWinter haben indenletzten Jahren dazu geführt, dass trotz intensivierter Bewässerungsmaßnahmen mehr Bäume absterben. Diese müssen gefällt und ersetzt werden. Die Nachpflanzung von verwaisten StandortenkannimungünstigstenFallbiszuanderthalbJahredauern. Damit in Zukunft mehr Bäume zügiger nachgepflanzt werden, wurde 2019 das „Pilotprojekt Nachpflanzung“fürdenBereichNürnbergNordgestartet.ZusammenmitdemBürgerverein Nürnberg-NordwurdeeinAufrufandieBewohnerinnenundBewohnerdesVereinsgebietes gestartet, um tote oder abgängige Bäume an den SÖR zu melden, sodass kurzfristig eine FällungundgleichzeitigeErsatzpflanzungvorgenommenwerdenkann.
ImJahr2019wurdeandenfolgenden10Standorten2019zügigErsatz gepflanzt:
-
4xErsatzpflanzungeninderÄußereBayreutherStraßemitWinter-LindenundPlatanen
-
2x ErsatzpflanzungeninderKreulstraßemitAmberbaum
-
1x ErsatzpflanzungenimNordostparkmitAmberbaum
-
1x ErsatzpflanzunginderSchillerstraßemitErle
-
2x ErsatzpflanzungeninderSchweppermannstraßemitSäulen-Eiche
ImJahr2020konntenaufgrundderCorona-PandemiekeineErsatzpflanzungenimProjektgebiet durchgeführt werden. Es ist geplant diese Standorte im Jahr 2021 zu bepflanzen.
3.2.6. „MobileBäume“
Standorte für mobile Bäume werden innerhalb des mittleren Rings verwendet, die besondere Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas, des Stadtbildes, zur Lenkung oder zur Beruhigung von Verkehrsströmen benötigen und wenn aufgrund von bestehenden Leitungen, Bauten im Untergrund (z. B. in der Altstadt oder über U-Bahn-Schächten) oder bei Mehrfachnutzungen von Stadtplätzen (z. B. Hauptmarkt, Aufseßplatz) keine Bäume gepflanzt werden können. Mobile Bäume werden aufgrund der hohen Kosten für BereitstellungundUnterhaltnuranbesondersdringlichenOrten eingesetzt.
2020 wurden 7 neue Baumstandorte mit „Mobilen Bäumen“geschaffen: •1 x Mobile Baum am Nelson-Mandela-Platz mitSilber-Linde •6 x Mobile Bäume in der Balthasar-Neumann-Straße mit Japanischer Nelkenkirsche Es wurden 4 Mobile Bäume versetzt:
- 2 x Mobile Bäume vom Hauptmarkt zum Kornmarkt mit Baumart: Japanischer Nelken-
kirsche
- 2 x Mobile Bäume vom Aufseßplatz zum Weinmarkt mit Baumart: Baum-Felsenbirne
3.2.7. Schaffung neuer Stellen imStraßenbegleitgrün
2020 wurden in der Abteilung SÖR/2 –W/8 Baumkontrolle und Pflege für den Bereich Baumschutz an Baustellen eine neue Vollzeitstelle für die Baustellenkontrolle besetzt.
4. Ausblick 2021
1. Ersatzpflanzungen2021
Insgesamt sind für das Jahr 2021 ca. 132 Straßenbaum-Ersatzpflanzungen im ganzen Stadtgebietgeplant(sieheAnhang6.2).DafüristeinkalkulierterKostenaufwandvonca. 330.000 €vorgesehen.
Die Sanierung von leeren, wieder zu bepflanzenden Baumscheiben ist an 46 Standorten im ganzen Stadtgebiet in Vorbereitung. Die Standorte werden vergrößert, 12 davon neu ausgebaut. Die Ersatzpflanzungen an diesen Standorten werden im Jahr 2022 ausgeführt. DafüristeinkalkulierterKostenaufwandvonca.287.000€ vorgesehen.
4.2. Neupflanzungen2021
NeupflanzungenvonStraßenbäumengehenimNormalfallimmermitderUmgestaltungund der Neuplanung von Straßen einher. Die technisch mögliche und wünschenswerte Anzahl neuer Straßenbäume lässt sich in der Praxis aufgrund von Sachzwängen und Abwägungsprozessen bei der Ausarbeitung der Grundlagenplanung selten realisieren. Optimierungen sind hier angestrebt. Eine erste Verbesserung stellt das Integrieren und Abstimmen von Spartenlagen hinsichtlich geplanter Baumstandorte im Entwurf zum Straßenplan des Verkehrsplanungsamtesdar.
Einzelne neue Standorte ohne zusammenhängende Straßenumbaumaßnahme werden seitens SÖR/1-G in Abhängigkeit der Personalkapazität auch geplant, abgestimmt und umgesetzt.
Insgesamt sind für 2021 ca. 199 Straßenbaum - Neupflanzungen vorgesehen (siehe Anhang6.2).
4.3. Baumpflege2021
Für die Baumpflege werden in 2021 folgende Arbeiten und Kosten veranschlagt: Bäume inGrünanlagen 1.400.000€ Bäume imStraßenbegleitgrün 1.500.000€ Bäume aufSpielplätzen 150.000€
5. Fraktionsanträge zum ThemaStraßenbäume
- Antrag Ökologisch-Demokratische Partei ÖDP vom 25.04.2021:
Mehr Schutz fürStraßenbäume
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Um Straßenbäume am Leben zu erhalten, wird der Sanierung von Baumscheiben oberste Priorität eingeräumt. Dazu sind beginnend in der Leipziger Straße Absperrbügel oder Poller zu installieren, um das wiederrechtliche Parken zu verhindern. Entlang der Straße soll die Länge jeder Baumscheibe mindestens 2m ab Stammaußenkante betragen, also eine Länge von 4m plus Stammdurchmesser haben. (Der Abstand zur StraßeundFußwegkannjaindenmeistenFällennichtvergrößertwerden).
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Die Platanenallee Leipziger Straße soll als Naturdenkmal ausgewiesen werden.
Stellungnahme SÖR vom06.05.2021
zu Punkt 1: Der Antrag zur Sanierung der Baumstandorte und dem fachgerechten Schutz der Bäume vor den Auswirkungen des ruhenden Verkehrs in der Leipziger Straße ist zu begrüßen. Der Baumbestand umfasst ca. 67 Bäume, die aufgrund von Alter, Größe und Blattmasseessentiellfüreinkühleresundgesundes KlimaimWohngebietsind. DieSchönheit der Bäume wirkt identitätsstiftend für die Menschen im Quartier. Problematisch für die Bäume im Straßenbegleitgrün ist der hohe Nutzungsdruck durch den ruhenden Verkehr. Damit die Platanenallee möglichst langfristig erhalten bleibt und positiv auf das Klima wirkt, isteswichtig,dieVitalitätdieserBäumezu fördern.
Seitens SÖR wird die Planung eines Konzepts mit folgenden Zielen angeregt:
- Nachhaltiger undfachgerechter Schutz der Baumstandorte vor parkenden Fahrzeu-
genmitwirksamenMaßnahmenwie z.B.denEinbauvon Pollern.
- SanierungderBaumstandortezumErhaltundVerbesserungderVitalitätderBäume
mittels auf den Standort abgestimmter, fachgerechter Maßnahmen wie z. B. die Oberflächen- und Tiefenlockerung bzw. Tiefenvorratsdüngung etc. im Bereich der verdichtetenBaumstandorte.
zu Punkt 2:Die Untere Naturschutzbehörde prüft derzeit die Ausweisung der Platanenallee in der Leipziger Straße als Naturdenkmal.
Allgemein:Die in den Jahren 2019 und 2020 durch SÖR erstellten und vorgestellten Konzepte sind wichtige Werkzeuge zur Förderung und den Erhalt eines gesunden und nachhaltigen Baumbestandes inNürnberg:
- Qualitätsstandards der Stadt Nürnberg -SÖR- für die Planung und Pflanzung von öffentli-
chen Baumstandorten“: Planungsvorgaben für Standorte von Straßenbäumen und Bäumen in Grünanlagen wie z. B. zu Größe und Bauweise von Baumscheiben, Substrat, Bepflanzung und Ausstattung der Baumscheiben, Baumpflanzung, Pflege der Baumstandorte,BaumartenundBaumqualität.(VorgestelltimSÖR-Werkausschussam 23.07.2020)
- „Soll-Konzept zur Bewässerung von Straßenbäumen“:
Die regelmäßige Wasserversorgung wird verbessert. Die bisherige Wasserversorgung neu gepflanzter Bäumen vom 1. bis zum 5. Standjahr wird bis zum 15. Standjahr verlängert. „Alt“-Bäume sollen in Phasen starker Trockenheit und Hitze regelmäßig mit Wasser versorgt werden. (Vorgestellt im SÖR-Werkausschuss am 08.05.2019)
- „Soll-Konzept zur Jungbaumpflege von öffentlichen Bäumen in der Stadt Nürnberg“:
Für Jungbäumen vom 1. bis zum 24. Standjahr werden mittels regelmäßig durchgeführter Schnitt- Dünge- und Pflegemaßnahmen die Voraussetzungen für eine gesunde Entwicklung geschaffen, die sich nachhaltig auf die Vitalität und die Lebensdauer der Bäume auswirken. Auch die fachgerechte Pflege von Altbäumen durch Schnitt- und Düngemaßnahmen wird berücksichtigt, um die Vitalität möglichst lange zu erhalten. (VorgestelltimSÖR-Werkausschuss am12.02.2020)
6. Anhang
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Straßenbaum-Ersatz-und Neupflanzungen gesamt2020
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Ausblick Straßenbaum-Ersatz-und Neupflanzungen gesamt 2021
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Fraktionsanträge
Impressum
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg Sulzbacher Straße 2-6 90489 Nürnberg Telefon: 0911 231-7637 E-Mail: soer@stadt.nuernberg.de Internet: www.soer.nuernberg.de