Haushaltssperre

← Sitzung des Werkausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg (ASN) (30.11.2022)

Antrag auf Stellenwertüberprüfung und Anrechnungsvorschlag

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Antrag auf Stellenwertüberprüfung

I. 1. Angaben zur Stelle

1.1 Zuordnung

Dienststelle (Kurzbez.) ASN Stellen-Nummer Künftig 820.7309, unter vorgezogener Anr. auf Stelle(n) 820.7205/5411/7005
Abteilung ASN/K (Kaufmännischer Bereich)
Sachgebiet/Gruppe ASN/K-P (Allgemeine Verwaltung/Personalwesen)
Funktionsbezeichnung Sachbearbeiter IT (w/m/d)

1.2 Stellenart und bisheriger Stellenwert

Tarifbeschäftigtenstelle

Entgeltgruppe

Beamtenstelle

Besoldungsgruppe

Grundlage = bisherige Arbeitsplatzbeschreibung vom

1.3 Als einschlägig betrachtete Bewertung der Aufgaben/Tätigkeiten

Entgeltgruppe Besoldungsgruppe 11 TVöD A 11 BayBesG

Bei Stellen für Tarifbeschäftigte als einschlägig betrachteter Tarifvertrag:

2. Begründung des Antrags

2.1 Bei gleichbleibendem Aufgaben- und Delegationsbereich

Der Aufgaben- und Delegationsbereich ist gleichgeblieben. Geändert hat sich / Ändern soll sich ab – entfällt –

2.2 Der bisherige Aufgaben- und/oder Delegationsbereich

(Bitte aktuelles Formular zur Erstellung der Arbeitsplatzbeschreibung verwenden)

hat sich geändert / soll sich ändern ab (01.01.2023) dargestellt in der neuen Arbeitsplatzbeschreibung vom 04.11.2022 .B..e..g..r.ü..n..d..u..n..g..:. ...........N...a..c.h. dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (IT-SiG 2.0) hat sich ASN als Betrieb der kritischen Infrastruktur (KRITIS) beim zuständigen Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einer Zertifizierung zu unterziehen und die Zertifizierungsvorbereitungen hierfür spätestens in der ersten Jahreshälfte 2023 aufzunehmen. Der Zertifizierungsumfang sieht vor, dass KRITIS-Betreiber wie z. B. ASN hinsichtlich der IT-Sicherheit Mindestanforderungen sowie die zugrundeliegenden gesetzlichen Pflichten gem. IT-SiG 2.0 erfüllen müssen. Darüber hinaus wird sich die Müllverbrennungsanlage im Rahmen der anstehenden Novellierung der 17. BImschV einer

Zertifizierung nach EG-Öko-Auditverordnung (EMAS) zu unterziehen haben. Dies bedeutet, dass ASN seine Kompetenzen und personellen Ressourcen im Bereich IT-Sicherheit, IT-Konzeption und IT- Systemeverwaltung deutlich verstärken muss und hierbei im Vorfeld wie auch begleitend zu den Zertifizierungsarbeiten nicht nur zunächst eine grundlegende Digitalisierungsstrategie auszuarbeiten, zu erstellen und umzusetzen hat, sondern auch das Initiieren und Umsetzen von Projekten zur Realisierung dieser Strategie bewerkstelligen muss. Dies bringt erwartungsgemäß auch eine Erneuerung der IT-Konzeption und -Koordination mit sich und erfordert in der Aufgabenwahrnehmung des Tätigkeitsfeldes auch die Betreuung und den Betrieb komplexer Fachanwendungen mit höchstem Verfügbarkeitsanspruch.

Die Stelle soll im Rahmen des nächsten Stellenschaffungsverfahrens dauerhaft geschaffen werden. Entsprechende Anträge werden fristgerecht eingereicht. Bis dahin ist eine Anrechnung auf die Stellen 820.7205 (Sachbearbeiter/in Finanzbuchhaltung, EGr. 8 TVöD, bis 31.12.2022), 820.5411(Schichtleiter/in, EGr. 9 c TVöD, vom 01.01. bis 28.02.2023) und 820.7005 (Stabsstelle Kaufmännischer Bereich, EGr. 14 TVöD, ab 01.03.2023) beabsichtigt. Die Finanzierung der Stelle ist gesichert. Zur Vermeidung wirtschaftlicher, aber auch genehmigungsrelevanter Nachteile durch verzögerte Aufgabenwahrnehmung ist beabsichtigt, die Stelle im Vorgriff auf das noch ausstehende Stellenschaffungsverfahren zunächst im Rahmen der Anrechnung auf die o. g. Stellen zur vorerst befristeten Besetzung, vorbehaltlich der Festlegung des Stellenwerts, ausgeschrieben werden.

2.3 Begründung der Änderung im einzelnen

ASN stellt die Entsorgung von Haus- und Gewerbemüll für rund 1 Mio. Einwohner im Großraum sowie über die sich aus dem Verbrennungsprozess dieser Abfälle generierte Energieerzeugung auch einen Teil der Energieversorgung der N-Ergie sicher. Als Unternehmen der sog. kritischen Infrastruktur besteht die Verpflichtung von Aufrechterhaltung und Nachweis der diesen Dienstleistungen zugrunde liegenden Leistungserbringung. Die diesbezüglich bereits in naher Zukunft zu erbringenden Zertifizierungen zu KRITIS 2.0 und EMAS (s. o.) mit den vorausgehenden hochaufwendigen Vorbereitungsmaßnahmen können einerseits mit den bestehenden Personalressourcen nicht erbracht werden, und setzen andererseits auch eine umfangreiche und rechtzeitige Analyse der bestehenden IT-Infrastruktur bei ASN mit all seinen hieraus erwachsenden Teilaufgaben voraus, die für das begleitende Erstellen und Umsetzen einer sinnvollen und effektiven digitalen Fachstrategie in und für die Zusammenarbeit mit IT und DiP unerlässlich ist.

II. PR ASN

II. DIP/PrO

II. Ref. I/II-CC

II. ASN

Nürnberg, 08.11.2022 Erste Werkleiterin ASN Dienststelle und Mitzeichnung des Zweiten Werkleiters ASN

gezeichnet: Walthelm gezeichnet: Kauppert

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