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← Sitzung des Werkausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg (ASN) (30.11.2022)

Bericht

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Digitalisierung & Verwaltung

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Berichtsvorlage ASN/031/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 30.11.2022 öffentlich Bericht

Nürnberg (ASN)

Betreff: Stellenplan zum Wirtschaftsplan ASN für das Jahr 2023; Neue Stelle "Sachbearbeitung IT" zur einstweiligen Anrechnung auf die unbesetzte Stelle 820.7205 in Vorbereitung der

Stellenschaffung; Bewertung der Aufgaben und Tätigkeiten

Anlagen: Antrag auf Stellenwertüberprüfung und Anrechnungsvorschlag Arbeitsplatzbeschreibung

Bericht:

Nach dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (IT-SiG 2.0) hat sich ASN als Betrieb der kritischen Infrastruktur (KRITIS) beim zuständigen Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einer Zertifizierung zu unterziehen und die Zertifizierungsvorbereitungen hierfür spätestens in der ersten Jahreshälfte 2023 aufzunehmen. Der Zertifizierungsumfang sieht vor, dass KRITIS-Betreiber wie z. B. ASN hinsichtlich der IT-Sicherheit Mindestanforderungen sowie die zugrundeliegenden gesetzlichen Pflichten gem. IT-SiG 2.0 erfüllen müssen. Darüber hinaus wird sich die Müllverbrennungsanlage im Rahmen der anstehenden Novellierung der 17. BImschV einer Zertifizierung nach EG-Öko-Auditverordnung (EMAS) zu unterziehen haben. Dies bedeutet, dass ASN seine Kompetenzen und personellen Ressourcen im Bereich IT- Sicherheit, IT-Konzeption und IT-Systemeverwaltung deutlich verstärken muss und hierbei im Vorfeld wie auch begleitend zu den Zertifizierungsarbeiten nicht nur zunächst eine grundlegende Digitalisierungsstrategie auszuarbeiten, zu erstellen und umzusetzen hat, sondern auch das Initiieren und Umsetzen von Projekten zur Realisierung dieser Strategie bewerkstelligen muss. Dies bringt erwartungsgemäß auch eine Erneuerung der IT-Konzeption und -Koordination mit sich und erfordert in der Aufgabenwahrnehmung des Tätigkeitsfeldes auch die Betreuung und den Betrieb komplexer Fachanwendungen mit höchstem Verfügbarkeitsanspruch.

Die Stelle soll im Rahmen des nächsten Stellenschaffungsverfahrens dauerhaft geschaffen werden. Entsprechende Anträge werden fristgerecht eingereicht. Bis dahin ist eine Anrechnung auf die Stelle 820.7205 (Sachbearbeiter/in Finanzbuchhaltung, EGr. 8 TVöD) beabsichtigt. Die Finanzierung der Stelle ist gesichert. Die Bewertung der Aufgaben und Tätigkeiten durch das Competence Center Stellenbewertung beim Referat für Finanzen, Personal und IT (Ref. I/II-CC) ist noch nicht abgeschlossen (angestrebter Zielwert EGr. 11 TVöD).

Zur Vermeidung wirtschaftlicher, aber auch genehmigungsrelevanter Nachteile durch verzögerte Aufgabenwahrnehmung soll die Stelle im Vorgriff auf das noch ausstehende Stellenschaffungsverfahren zunächst im Rahmen der Anrechnung auf die Stelle 820.7205 (siehe oben) zur vorerst befristeten Besetzung, vorbehaltlich der Festlegung des Stellenwerts, ausgeschrieben werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der rein stellenplanorganisatorische Vorgang (Neuformulierung von Aufgaben und Neubewertung einer Stelle) hat keine Diversity-Relevanz.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I / II

DIP/PrO

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