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Bericht Prüfung Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2021

Anlage · 30.11.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Rechnungsprüfungsamt

140-14.20.00-8/1/1

Bericht

für den

Rechnungsprüfungsausschuss am 30.11.2022

öffentlich

über die Prüfung des

Haushalts- und

Wirtschaftsjahres 2021

der Stadt Nürnberg

November 2022

Inhaltsverzeichnis

1 VORBEMERKUNGEN 4

1.1 Prüfungsauftrag und -abwicklung 4

1.2 Prüfungsunterlagen und -methodik 5

1.3 Feststellung der Jahresabschlüsse 2020, 2019 und Entlastung 6

2 JAHRESABSCHLUSS 2021 DER STADT NÜRNBERG 7

2.1 Kennzahlen aus der Ergebnisrechnung 2021 7

2.2 Prüfungen im Bereich Produkte/Dienststellen 9

2.2.1 111110 Konzernsteuerung – Bürgermeisteramt (BgA) Prüfung der Wirtschaftsführung, insbesondere in den Bereichen Veranstaltungen und Ehrungen sowie Stadtentwicklung 9 2.2.2 111310 Finanzbuchhaltung – Kassen- und Steueramt (KaSt) Ordnungsgemäße Verwaltung von Durchlaufdebitoren/ Verwahrgeldern 10 2.2.3 111520 Amt für Informationstechnologie (IT) Prüfung der Funktionsfähigkeit der Kostenund Leistungsrechnung sowie des Controllings 12 2.2.4 122130 Fahrerlaubnisangelegenheiten – Ordnungsamt (OA) Prüfung der Fahrerlaubnisangelegenheiten 14 2.2.5 210300, 211300-231300. 421010, 424000 und 424003 Ankauf Überlassung / Vermietung, Vergabe von Sporthallen und Zuschüsse an Sportvereine – Referat für Schule und Sport (Ref. IV) Prüfung der Sporthalle am Flughafen, der KIA Metropol Arena, der Stadionhalle und der Vermietung / Überlassung von Sporthallen 16 2.2.6 252020 Kunst und Ausstellungen – KunstKulturQuartier (KuKuQ) Prüfung der Kunstvilla 23 2.2.7 311500 Weitere Hilfen (8. und 9. Kapitel SGB XII) – Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt (SHA) Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten 25 2.2.8 365300 Kindertageseinrichtungen freie Träger – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J) Prüfung der Betriebskostenförderung freier Träger 28 2.2.9 547000 Bereitstellung einer U-Bahninfrastruktur – U-Bahnbauamt Prüfung der Vertragsbeziehungen mit der VAG, deren Anpassungen mit Wirkung vom 01.07.2020 und die Abrechnung der festgelegten Kostenträgerschaft 31 2.2.10 555200 Forstwirtschaftlicher Betrieb – Tiergarten (Tg) Prüfung des Forstwirtschaftlichen Betriebes beim Tiergarten 33 2.2.11 Zusammenarbeit der Leistungsträger im Sozialbereich – Referat für Jugend, Familie und Soziales (SHA) Prüfung der Zusammenarbeit der Leistungsträger 35 2.2.12 Freiwillige konsumtive Zuwendungen (Art. 5) – 2. Bürgermeisterin Prüfung der Gewährung von freiwilligen Zuwendungen der Stadt Nürberg 37

2.3 Prüfung von Vergaben im Bereich der Verwaltungsprüfung 38

2.3.1 Prüfungsauftrag und -durchführung 38 2.3.2 Prüfungsverfahren und deren Volumen 38 2.3.3 Prüfungsergebnisse im Einzelnen 39

2.4 Prüfung im Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Ordnungsgemäße

Bewirtschaftung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) 40

2.5 Informationstechnik 41

2.5.1 Vorbemerkungen 41 2.5.2 Bericht über die Prüfung der dezentralen Erfassung zahlungsrelevanter Daten in HCM 41 2.5.3 Prüfung der elektronischen Rechnungsverarbeitung bei der Stadt Nürnberg 43 2.5.4 Bericht über die Prüfung von Doppelzahlungen im SAP-Rechnungswesen 46 2.5.5 Migration des SAP Business Warehouse auf das Nachfolgeprodukt BW/4HANA 48 2.5.6 Vorstudie für das S/4HANA-Migrationsprojekt 49 2.5.7 Rahmenvereinbarung SAP-Lizenzen 50 2.5.8 Vergabeprüfung im IT-Bereich 51

Seite 2 von 124 Inhaltsverzeichnis

2.6 Technische Prüfung 52

2.6.1 Prüfungsspektren und Durchführung 52 2.6.2 Prüfungsvolumen 53 2.6.3 Materielles Ergebnis 53 2.6.4 Prüfungsergebnisse im Einzelnen 53 2.6.5 Beteiligungsunternehmen 80

2.7 Betätigung der Stadt bei Beteiligungsunternehmen privaten Rechts 81

2.7.1 Unter Art. 94 Abs. 1 GO fallende Unternehmen 81 2.7.2 Sonstige Beteiligungen 88

2.8 Auftragsprüfungen 89

2.8.1 Deutsch-Amerikanisches Institut Amerika-Haus Nürnberg e.V. 89 2.8.2 Europäische Metropolregion Nürnberg (EMN) e.V. 90 2.8.3 Haus der Heimat e.V. 90 2.8.4 Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V. (LPV) 91 2.8.5 Planungsverband Region Nürnberg 93 2.8.6 Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nürnberg (ZRFN) 94

2.9 Verwendungsnachweise 96

2.9.1 Bundesprogramm „Demokratie leben!“ 96 2.9.2 Perspektiven im Quartier - ESF-Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ Prüfung des zweiten Förderzeitraums 01.01.2019 bis 30.06.2022 97

3 JAHRESABSCHLÜSSE 2021 DER RECHTSFÄHIGEN STIFTUNGEN 99

4 JAHRESABSCHLUSS 2021 DES KLINIKUMS 100

4.1 Vorbemerkung 100

4.2 Kommunalunternehmen Klinikum Konzernabschluss 101

4.2.1 Konzernbilanz 2021 106 4.2.2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2021 108

5 JAHRESABSCHLUSS 2021 STIFTUNG STAATSTHEATER NÜRNBERG 112

6 ZENTRALE ANLAUFSTELLE FÜR KORRUPTIONSPRÄVENTION 121

7 HINWEISGEBERMELDESTELLE BEIM RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT 123

8 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 124

Inhaltsverzeichnis Seite 3 von 124

1 Vorbemerkungen

1.1 Prüfungsauftrag und -abwicklung

Der Jahresabschluss der Stadt sowie die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe werden durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft (Örtliche Prüfungen, Art. 103 Gemeindeordnung (GO)). Das Rechnungsprüfungsamt ist nach Art. 104 GO umfassend als Sachverständiger heranzuziehen.

Die Rechnungsprüfung erstreckt sich insbesondere darauf (Art. 106 Abs. 1 GO), ob

belegt sind,

Inhalte der Rechnungsprüfung sind außerdem

wobei auf das Ergebnis der Abschlussprüfung (Art. 107 GO) durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit abzustellen ist,

und bei Kommunalunternehmen. Die Rechnungsprüfung umfasst außerdem die Buch-, Betriebs- und sonstigen Prüfungen, die sich die Gemeinde bei der Hingabe eines Darlehens oder sonst vorbehalten hat (Art. 106 Abs. 4 GO),

Dem Rechnungsprüfungsamt obliegen ferner die Überwachung der ordnungsgemäßen Erledigung der Kassengeschäfte, die ordnungsgemäße Einrichtung der Kassen und das Zusammenwirken mit der Verwaltung (Art. 106 Abs. 5 GO). Zudem ist bei der Leitung des Rechnungsprüfungsamtes die Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention der Stadt Nürnberg sowie die Hinweisgebermeldestelle angesiedelt.

Schließlich führt das Rechnungsprüfungsamt im Einzelfall Prüfungen im Auftrag des Stadtrats und des Oberbürgermeisters (Art. 104 Abs. 2 GO) durch und nimmt satzungsgemäß Prüfungsaufgaben im Klinikum, beim Staatstheater Nürnberg und bei der Flughafen Nürnberg GmbH u. a. wahr.

In Ergänzung dazu arbeitet das Rechnungsprüfungsamt regelmäßig in verschiedenen städtischen Projekten mit1 und berät die Verwaltung.

1 Im Prüfungszeitraum Mitarbeit v.a. bei SAP BW/4HANA, Migration auf S/4HANA

Seite 4 von 124 Vorbemerkungen

Als Grundlage für die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss werden diesem Berichte vorgelegt, die eine Zusammenfassung der Ergebnisse und Prüfungsfeststellungen darstellen.

Wie seit Umstellung auf die Doppik praktiziert, ist im vorliegenden Bericht zum Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2021 (mit den jeweils gekürzt wiedergegebenen Inhalten der Prüfungen in den Dienststellen und städtischen Unternehmen sowie Auftragsprüfungen) das Ergebnis der Prüfung des doppischen Jahresabschlusses der Stadt 2021 selbst noch nicht enthalten. Nach Abschluss dieser Prüfung wird das Rechnungsprüfungsamt den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg vorlegen. Die Vorlage ist im Juni 2023 geplant. Beide Berichte bilden die Grundlage für die örtliche Prüfung und die dann vorgesehene Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Feststellung und Entlastung bezüglich des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg durch den Stadtrat.

Die bei den städtischen Eigenbetrieben zum Wirtschaftsjahr 2021 bereits vollständig durchgeführten Prüfungen sind im entsprechenden Bericht aufgenommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss kann hier insoweit begutachten.

1.2 Prüfungsunterlagen und -methodik

Zur Prüfung wurden wie üblich insbesondere herangezogen:

dende Unterlagen für die Jahresabschlüsse, SAP-Auswertungen

Als Folge der umfangreichen Prüfungsgebiete wird generell in Stichproben geprüft, die allerdings die erforderliche Prüfungsaussage zulassen müssen. Wo möglich, wird der begleitenden Prüfung der Vorrang eingeräumt. Der Prüfungszeitraum bezieht sich im Allgemeinen auf das Jahr 2021, zum Teil werden auch Prüfungen bereits bezogen auf 2022 im vorliegenden Sachverständigenbericht skizziert.

Viele Bemerkungen und Anregungen werden möglichst schon während der Prüfung mit den Geprüften abgestimmt. Zudem gibt es Schlussberichte und -besprechungen sowie generell Stellungnahmen der Dienststellen. Insoweit sind Prüfungen immer auch darauf angelegt, zur weiteren Verbesserung der Verwaltungsabläufe beizutragen. Dies schließt die Überwachung noch nicht ausgeräumter Feststellungen ein.

Das Rechnungsprüfungsamt ist kontinuierlich um die Verbesserung seiner Prüfungsmethoden (Ganzjahresplan, Risikoorientierung, Effizienz und Effektivität etc.) bemüht, greift dabei insbesondere auch auf den interkommunalen Ideen-Austausch zurück und versucht, regelmäßig geeignete Fortbildungen zu realisieren.

Vorbemerkungen Seite 5 von 124

1.3 Feststellung der Jahresabschlüsse 2020, 2019 und Ent-

lastung

Der konsolidierte Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg, der Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg und die Jahresabschlüsse 2020 der von ihr verwalteten rechtsfähigen kommunalen Stiftungen sowie der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, NürnbergStift, Franken-Stadion Nürnberg, Nürnberg- Bad und Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss am 03.12.2021 bzw. 24.06.2022 geprüft/begutachtet und am 15.12.2021 bzw. 20.07.2022 vom Stadtrat festgestellt.

Mit den Feststellungen wurde jeweils die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.

Seite 6 von 124 Vorbemerkungen

2 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg

2.1 Kennzahlen aus der Ergebnisrechnung 2021

Die Abschlussprüfung 2021 wird durch Rpr planmäßig im April/Mai 2023 abgeschlossen sein. Aus Aktualitätsgründen wird nachfolgend die Ergebnisrechnung 2021 im Vergleich zum Vorjahr kurz beleuchtet.

Ergebnisrechnung 2021

Gesamtergebnisrechnung 2021 2020 Veränderung
Euro Euro absolut in %
1 Steuern und ähnliche Abgaben 1.104.331.411,23 948.757.685,15 155.573.726,08 16,4
2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 606.752.743,63 603.119.438,61 3.633.305,02 0,6
3 Sonstige Transfererträge 7.766.943,60 6.994.042,29 772.901,31 11,1
4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 72.147.371,47 71.777.450,82 369.920,65 0,5
5 Auflösung von Sonderposten 53.972.548,61 55.861.297,46 -1.888.748,85 -3,4
6 Privatrechtliche Leistungsentgelte 36.135.652,01 34.264.487,05 1.871.164,96 5,5
7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 313.984.055,23 308.581.079,16 5.402.976,07 1,8
8 Sonstige ordentliche Erträge 79.494.907,69 83.205.520,93 -3.710.613,24 -4,5
9 Aktivierte Eigenleistungen 6.936.499,80 7.444.640,18 -508.140,38 -6,8
10 Bestandsveränderungen 101.426,79 92.543,25 8.883,54 9,6
Ordentliche Erträge 2.281.623.560,06 2.120.098.184,90 161.525.375,16 7,6
11 Personalaufwendungen 590.766.367,91 574.787.236,36 15.979.131,55 2,8
12 Versorgungsaufwendungen 94.435.499,68 116.628.527,25 -22.193.027,57 -19,0
13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 272.907.058,08 283.400.491,36 -10.493.433,28 -3,7
14 Abschreibungen 208.498.669,70 106.502.399,46 101.996.270,24 95,8
15 Transferaufwendungen 890.694.912,13 815.405.980,18 75.288.931,95 9,2
16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 232.177.653,96 212.082.896,07 20.094.757,89 9,5
Ordentliche Aufwendungen 2.289.480.161,46 2.108.807.530,68 180.672.630,78 8,6
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit -7.856.601,40 11.290.654,22 -19.147.255,62 -169,6
17 Finanzerträge 24.518.009,66 9.147.948,70 15.370.060,96 168,0
18 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 28.499.838,95 32.646.977,55 -4.147.138,60 -12,7
Finanzergebnis -3.981.829,29 -23.499.028,85 19.517.199,56 83,1
Ordentliches Jahresergebnis -11.838.430,69 -12.208.374,63 369.943,94 3,0
19 Außerordentliche Erträge 38.575.859,29 623.728,97 37.952.130,32 >1000
20 Außerordentliche Aufwendungen 8.723.104,14 1.275.074,71 7.448.029,43 584,1
Außerordentliches Ergebnis 29.852.755,15 -651.345,74 30.504.100,89 >1000
Jahresergebnis 18.014.324,46 -12.859.720,37 30.874.044,83 240,1

Auch das Jahr 2021 stand wiederum im Zeichen der Corona-Pandemie, in fast allen Bereichen der Stadtverwaltung waren durch die Corona-bedingten Schließungen und Einschränkungen Einnahmeausfälle zu verkraften, andererseits pandemiebedingte Mehraufwendungen zu ver-

zeichnen. Trotzdem konnte 2021 aufgrund von Steuermehreinnahmen und höheren außerordentlichen Erträgen ein Jahresüberschuss von 18,01 Mio. Euro erzielt werden. Das Jahresergebnis lag damit um 30,87 Mio. Euro über dem Vorjahresergebnis.

Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit ergab mit 7,86 Mio. Euro erstmals ein negatives Ergebnis und verschlechterte sich damit im Vergleich zum Vorjahr um 19,15 Mio. Euro. Das Finanzergebnis konnte zwar um 19,52 Mio. Euro verbessert werden, war aber weiterhin mit 3,98 Mio. Euro negativ. Ein Ausgleich dieser beiden negativen Ergebnisse war allerdings aufgrund enorm gestiegener Erträge durch das außerordentliche Ergebnis möglich. Dieses verbesserte sich insbesondere durch außerordentliche Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen und Zuschüssen um 26,94 Mio. Euro auf 29,85 Mio. Euro.

Bei den ordentlichen Erträgen war ein Anstieg von rund 161,53 Mio. Euro zu verzeichnen, was im Wesentlichen auf höhere Steuererträge (+155,57 Mio. Euro) und Mehrerträge bei den Zuwendungen und Umlagen (+3,63 Mio. Euro) zurückzuführen war. Dabei führten insbesondere Nachzahlungen aus den Vorjahren zu einem Anstieg der Gewerbesteuererträge um 131,20 Mio. Euro. Die Mehrerträge bei den Zuwendungen und Umlagen sind hauptsächlich auf Erstattungen für die kommunalen Corona Testzentren zurückzuführen.

Der Anstieg der ordentlichen Aufwendungen betrug 180,67 Mio. Euro. Wesentlichen Anteil an diesem Anstieg haben die um 102,00 Mio. Euro (+95,8 %) gestiegenen Abschreibungen. So erfolgten im Berichtsjahr außerplanmäßige Abschreibungen an Gebäuden i. H. v. 97,20 Mio. Euro.

Das Finanzergebnis fällt 2021 um 19,52 Mio. Euro besser aus als im Vorjahr, was insbesondere auf rund 15,37 Mio. Euro höhere Finanzerträge zurückzuführen war. Wesentlicher Grund für diese Mehrerträge waren Ertragssteigerungen bei der Verzinsung der Gewerbe- und Umsatzsteuer (+458 %). Gleichzeitig sanken die Finanzaufwendungen um 4,15 Mio. Euro. Die Zinslastquote beträgt 1,2 % (Vorjahr 1,5 %).

Die Verschuldung der Stadt im Kernhaushalt inkl. ÖPP/ÖÖP beträgt zum Bilanzstichtag 1,51 Mrd. Euro und bewegt sich damit auf Vorjahresniveau. Da eine Entwicklung bei den künftigen Steuererträgen schwer abschätzbar ist, muss aufgrund der weiterhin bestehenden Finanzierungslücken bei den geplanten Investitionen mit einer weiteren Steigerung der Verschuldung gerechnet werden. Aufgrund der Zinswende der EZB im Jahr 2022 muss künftig mit einem nicht unerheblichen Anstieg der Zinsaufwendungen gerechnet werden.

Die umfassende Darstellung des Jahresabschlusses (2021) erfolgt in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses im Juni 2023.

2.2 Prüfungen im Bereich Produkte/Dienststellen

2.2.1 111110 Konzernsteuerung – Bürgermeisteramt (BgA)

Prüfung der Wirtschaftsführung, insbesondere in den Be-

reichen Veranstaltungen und Ehrungen sowie Stadtent-

wicklung

Prüfungsbericht vom 18.05.2022

Die Kernaufgabe des Bürgermeisteramtes (BgA) ist die organisatorische und fachliche Unterstützung des Stadtrates und des Oberbürgermeisters, in dessen Geschäftsbereich das Amt verortet ist. BgA hat ein eigenes Produkt (111110 Konzernsteuerung – OBM/Bürgermeisteramt), das acht Leistungen beinhaltet. Diese Prüfung konzentrierte sich auf die Leistungen „L111110005 Stadtentwicklung“ und „L111110002 Veranstaltungen und Ehrungen“. Darüber hinaus wurden die dem Produkt „111100 Stadtratsangelegenheiten“ zugeordneten Vergabevorgänge in die Prüfung mit einbezogen.

Ein Bestandteil der Prüfung war die Begutachtung von Vergaben und Beschaffungen. Darüber hinaus erfolgte eine Prüfung von Verträgen und Vereinbarungen mit Dritten sowie eine Betrachtung der Aufwendungen und Erträge der Teilbudgets K1 bis K5 (ohne K3). Dies erfolgte stets im Hinblick auf Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Vollständigkeit.

Die von Rpr geprüften Vergaben lagen alle im unterschwelligen Bereich (unter 214.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen ab dem 01.01.2020), somit war das nationale Vergaberecht anzuwenden. Gemäß § 2 Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) werden Aufträge im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben. Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit gewahrt. Das Vergaberecht berücksichtigt auch die Grundsätze der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit. Ab einer Gesamtauftragssumme von 5.000 Euro brutto ist ZD/3 für die Vergabe aller freiberuflichen Dienstleistungen sowie der Lieferungen (Waren) zuständig, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit Baumaßnahmen erbracht werden (1.4.6 a VBRL), außer es handelt sich um eine Spezialbeschaffung (1.4.7 VBRL). In der Auflistung der Spezialbeschaffungen im Vergabehandbuch wird BgA nicht genannt. Darüber hinaus existieren im städtischen Vertragshandbuch für verschiedene Vertragsarten Musterverträge, die an vorgesehenen Stellen verändert oder ergänzt werden dürfen. Die Verträge sind in der vorliegenden Form zu nutzen. Jede darüberhinausgehende Änderung muss im Vorfeld mit dem/der zuständigen Justiziar/Justiziarin abgestimmt werden (siehe AdO Nr. 015/B vom 14.11.2012 & Nr. 5 B vom 27.01.2021).

Vier der geprüften Vergaben von BgA wurden von ZD/3 durchgeführt. Die städtischen Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien wurden in diesen Beschaffungen somit berücksichtigt (1.4.6 a VBRL).

Darüber hinaus gab es Vergaben für die Beauftragung von Caterer für Veranstaltungen. Die Vergabe eines Cateringauftrages erfolgte stets über BgA/2. Auch bei Beschaffungen über 5.000 Euro wurde ZD/3 nicht involviert (1.4.6 a VBRL). Die Wertgrenze für einen Direktkauf betrug im Prüfungszeitraum 5.000 Euro netto (BayMBl. 2020 Nr. 155). Darüberhinausgehende Vergaben bedürfen eines Vergabeverfahrens mit der Einholung von mindestens drei Angeboten (§ 11 Abs. 1 UVgO). Dies wurde ebenfalls für Cateringmaßnahmen größtenteils nicht umgesetzt. Auch wurden nicht die Musterverträge von RA verwendet, sondern stets die Verträge der Caterer angenommen und unterschrieben, ohne dies mit RA abzustimmen.

Des Weiteren wurden Verträge im Bereich der Stadtentwicklung (BgA/SE) geprüft. Auch hier wichen die geprüften Verträge von dem Musterwerkvertrag, der von RA bereitgestellt wird, ab und wurden nicht von BgA/SE verwendet.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Musterverträge von RA in keinem der geprüften Bereiche innerhalb BgA verwendet wurden. BgA sollte diesbezüglich alle Aufgabengebiete ihrer Dienststelle daraufhin prüfen, ob auch hier Verträge bzw. Vertragsmuster verwendet werden, die nicht den städtischen Mustern entsprechen bzw. nicht mit RA abgestimmt wurden. Im Bereich der Cateringvergaben wurden das Vergaberecht und die städtischen Richtlinien teilweise nicht umgesetzt. BgA/2 sollte diesbezüglich mit ZD/3 unter Berücksichtigung der VBRL die zukünftige Vorgehensweise abstimmen.

In ihrer Stellungnahme vom 03.08.2022 erläuterte BgA, dass BgA/2 mit ZD/3 und RA/3 die (mögliche) Anpassung der Sonderzuständigkeiten gem. 1.4.7 VBRL anstrebt. Mit dieser Änderung könnte BgA/2 wie bisher ihre Cateringvergaben ohne Einbeziehung von ZD/3 durchführen. Des Weiteren wurde mitgeteilt, dass sowohl im Bereich von BgA/2 als auch im Bereich von BgA/SE bei allen künftigen Vergaben versucht wird, mit den potentiellen Auftragnehmern mit RA abgestimmte Musterverträge zu verwenden. Eine Abstimmung mit RA seitens BgA erfolgte bereits.

2.2.2 111310 Finanzbuchhaltung – Kassen- und Steueramt (KaSt)

Ordnungsgemäße Verwaltung von Durchlaufdebitoren/

Verwahrgeldern

Prüfungsbericht vom 31.10.2022

Rpr prüfte das Verfahren von Zahlungseingängen, welche durch die Finanzsoftware nicht automatisch einem Zahlungsempfänger zugeordnet werden konnten. Die Buchungsgruppe ermittelt in diesen Fällen Grund und Empfänger der Zahlung. Werden Doppelzahlungen oder Fehlüberweisungen festgestellt, erfolgt nach Rücksprache mit der Fachdienststelle eine Rücküberweisung. Kann eine offene Zahlungserwartung (z.B. Forderung, Zahlstellenablieferung etc.) zugeordnet werden, wird der Zahlungsausgleich gebucht. Ist dies nicht möglich, kann der Geldeingang aber einer Dienststelle zugeordnet werden, erfolgt die Buchung auf einem für diesen Fall eingerichteten Durchlaufdebitor der Dienststelle zur dortigen weiteren Klärung. Ist kein Empfänger ermittelbar, wird der Zahlungseingang auf den zentralen Durchlaufdebitor bei KaSt gebucht. Dieser soll regelmäßig von den Dienststellen abgeglichen werden, ob dort gebuchte Verwahrgelder ihren Bereich betreffen. Wenn innerhalb eines Jahres keine Rückerstattung durchgeführt oder ein Zahlungsausgleich gebucht werden kann, werden diese Verwahrgeldbestände in den städtischen Gesamthaushalt vereinnahmt.

bearbeitung sowie Fachkenntnis festgestellt werden. Die Vorgesetztenfunktion wurde durch die Gruppenleitung wahrgenommen. Dies zeigt sich insbesondere an der geringen Anzahl nicht geklärter Verwahrgeldfälle. Im Jahr 2021 wurden nur insgesamt 93 nicht geklärte Einzahlungen in einer Gesamthöhe von rd. 33,2 TEuro aus den Jahren 2019 und 2020 in den städtischen Gesamthaushalt vereinnahmt (siehe Ausführungen Vereinnahmungen).

Abbildung 1

Rund 50 % des Gesamtbetrages resultierten aus Einzahlungen über 1.000,00 Euro. Für den größten Einzelbetrag war die Recherche bei nur einer einzelnen Dienststelle dokumentiert. Rpr sieht zumindest bei Beträgen über 500,00 Euro erhöhten Klärungsaufwand für erforderlich. Bei bereits zugeordneten Verwahrgeldern können andere Fachdienststellen keine Kenntnis über den Zahlungseingang erhalten.

gestellt. Gestaffelt nach Betragshöhe werden die Gruppen- und Sachgebietsleitung sowie die Kassenverwalterin in den Auszahlungsprozess einbezogen.

gruppe. Rpr empfiehlt, hier die für Auszahlungsanordnungen befugten Dienststellenmitarbeiter (entsprechend Betragshöhe) z.B. durch Mitzeichnung einzubeziehen, um die Kompetenz der zugrundeliegenden Information sicherzustellen sowie die Übermittlung falscher Zahlungsempfänger auszuschließen.

ten Einzahlungen durch die Sparkasse Nürnberg regelmäßig nicht beantwortet werden. Eine Klärung dieses Sachverhaltes ist durch KaSt anzustreben.

in den städtischen Gesamthaushaushalt vereinnahmt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch solche ungeklärten Einzahlungen einer Zweckbindung (z.B. Spenden oder Zuwendungen) unterliegen. Eine mögliche Verwendung zweckgebundener Mittel zur Deckung des Gesamthaushaltes könnte das Ansehen der Stadt Nürnberg beschädigen oder sogar rechtlich unzulässig sein. Nach Auffassung des Rpr besteht hier Bedarf an einer Regelung in den AFB, welche zu den Einziehungsverfügungen ermächtigt. Vor den Vereinnahmungen sollte den Dienststellen eine Liste der zur Einziehung vorgesehenen Beträge mit den jeweilig vorhandenen Informationen nochmals nachdrücklich zur Verfügung gestellt werden. Auch Bereiche außerhalb der Kernstadt, wie z.B. Eigenbetriebe, sollten einbezogen werden. Sollte ein Verwahrgeld einem falschen Durchlaufdebitor zugeordnet sein, besteht in diesem Fall die Möglichkeit der Kenntnisnahme durch den korrekten Zahlungsempfänger.

2.2.3 111520 Amt für Informationstechnologie (IT)

Prüfung der Funktionsfähigkeit der Kosten- und Leis-

tungsrechnung sowie des Controllings

Prüfungsbericht vom 21.10.2022

Rpr prüft derzeit die Funktionsfähigkeit der Kosten- und Leistungsrechnung sowie des Controllings der Stadt Nürnberg. Bei dieser Querschnittsprüfung liegt der Fokus auf den Bereichen Bildungszentrum im Bildungscampus, Jugendamt, Marktamt und Landwirtschaftsbehörde, Tiergarten sowie Informationstechnologie. In diesem fünften Bericht zur genannten Thematik werden die Erkenntnisse zum Amt für Informationstechnologie (IT) dargestellt.

Durch Rpr wurden Aufbau und Inhalte der Kosten- und Leistungsrechnung sowie des Controllings bei IT untersucht. Dies umfasste die organisatorischen Gegebenheiten sowie den Aufbau von internem und externem Berichtswesen. Des Weiteren waren Kostenarten-, Kostenstellenund Kostenträgerrechnung wesentliche Prüfbereiche. Zudem wurden die Aussagen zum Leistungs- und Finanzcontrolling analysiert. In die Prüfung wurden schwerpunktmäßig die Buchungsdaten des Haushaltsjahres 2021 einbezogen.

Sämtliche Aufgaben im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung und des Controllings werden bei IT von drei Personen im Umfang von 2,15 Vollkraft-Stellen laut Stellenplan wahrgenommen. Dabei werden neben den Kosten- und Preiskalkulationen unter anderem die Kosten im Rahmen des Strategieprojektes 2 (IT-Strategie und IT-Audit im Rahmen der Digitalisierung der Stadt Nürnberg) sowie für die MIP-Maßnahme Nr. 873 „Einführung der Plattform SAP HANA“ ermittelt. Spezifische Auswertungen aus dem SAP-System bilden unter anderem die Grundlage für das Controlling. So werden auch zweimal jährlich standardisierte Controllingberichte von IT an externe Stellen (Stk und DiP) übermittelt. Diese umfassen Aussagen zur erbrachten Leistung, zur finanziellen Situation sowie zum personalwirtschaftlichen Bereich bei IT.

Im Rahmen der Kostenartenrechnung werden die Buchungen aus der Finanzbuchhaltung automatisch abgeleitet und im SAP-Modul CO (Controlling) mitkontiert. Auswertungen hierzu werden von IT über diverse Berichtsformate in SAP Business Warehouse und seit dem Jahr 2022 auch über SAP BW/4HANA vorgenommen. Diese bieten die Voraussetzungen für eine Betrachtung der Gesamtkostensituation auf Leistungs-, Produkt- und Dienststellenebene.

Bei der Kostenstellenrechnung wurden einerseits der Aufbau der Kostenstellensystematik sowie andererseits die Umlage der Kosten von Vor- auf Endkostenstellen geprüft. Neben Vorkostenstellen (Dienststellenleitung und Verwaltung, Gebäude) sind als Hauptkostenstellen die Leistungen von IT enthalten (Service Desk, Application Management, System Services, Network Solutions, die Bereiche für SAP ERP und HCM, Document Management System, Zentrale Infrastruktur Schulen, Kundencenter, Service Management und IT-Sicherheit sowie Strategische gesamtstädtische Projekte). Die Umlage der Kostenstellen erfolgt automatisiert gemäß den entsprechenden Systemeinstellungen in SAP. Die jeweiligen Kostenstellenkosten werden dabei sukzessive im Rahmen des Stufenleiterverfahrens weiterverrechnet. Dabei wird die Gebäudekostenstelle auf die Dienststellenleitung und direkt auf die entsprechenden Endkostenstellen beziehungsweise Leistungskostenstellen im gleichen Gebäude umgelegt. In einem zweiten Schritt werden dann die auf der Vorkostenstelle Dienststellenleitung und Verwaltung befindlichen primären und sekundären Kostenstellenkosten auf alle Leistungskostenstellen weiterverrechnet. Bei der Umlage der Kosten kommen anteilige Schlüsselungen zur Anwendung. Diese Voreinstellungen von prozentualen Aufteilungen sind in „statistischen Kennzahlen“ hinterlegt. Anhand dieser werden die Kosten automatisch von den jeweiligen Sender-

an die entsprechenden Empfängerkostenstellen verrechnet. Bei IT werden die von den betreffenden Stellen belegten Flächen (in Quadratmetern) sowie die auf den entsprechenden Empfängerkostenstellen jeweils befindliche Anzahl an Personen hierfür als Bezugsgrößen herangezogen. Die im System hinterlegten statistischen Kennzahlen wären regelmäßig, mindestens einmal jährlich anhand der jeweiligen Gegebenheiten zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Im Rahmen der Kostenträgerstückrechnung wurden mehrere Kalkulationen zu den IT- Leistungen geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass oft nur eine Teilkostenbetrachtung vorliegt. So wurde für die Arbeiten im Zusammenhang mit der softwaretechnischen Anbindung des Buchhaltungsprogrammes SAP des Eigenbetriebes NürnbergStift an die städtische SAP- Infrastruktur lediglich Personalaufwand berücksichtigt. Bei der Kalkulation der Kosten der Personalabrechnung mit SAP HCM sind nur direkt zuordenbare Hardware- und Softwarekomponenten sowie anteilige Personalkosten von Mitarbeitern der betreffenden IT-Bereiche enthalten. Ebenso verhält es sich für die Leistung „Terminalserver“. Eine weitergehende Erfassung von Kosten im Rahmen der Kostenträgerstückrechnung findet sich bei der Leistung „WLAN“, da hier neben den Kosten für Hard- und Software sowie für das bei dieser Leistungsbereitstellung tätige Personal auch anteilige Gemeinkostenbestandteile berücksichtigt sind. Jedoch ist hier kein Bezug zu belastbaren Buchungsdaten aus SAP erkennbar. Die hier ermittelten Stückkosten stellen zumindest die Ausgangsbasis für die Verrechnungspreise dieser Leistung dar.

All den hier gezeigten Kalkulationen ist gemein, dass sie nur isoliert für die jeweilige Leistung und zudem nur unvollständig Aussagen zu den betreffenden Kosten, Erlösen und letztlich jeweiligen Ergebnissen der betrachten Leistungen des IT-Portfolios treffen. Für eine Gesamtbetrachtung auf Produktebene sind sie nicht zielführend. Mit den bestehenden separaten und nicht aufeinander abgestimmten Kostenermittlungen ist eine vollumfängliche Kosten-, Erlösund Ergebnisberechnung für das Produkt der Informationsverarbeitung nicht möglich.

Stattdessen sollte eine integrierte Gesamtkalkulation aller IT-Leistungen unter Einbeziehung sämtlicher Posten auf allen Sachkonten für das gesamte Produkt mit anschließender Verteilung auf die Kostenstellen und letztlich auch auf die Kostenträger bzw. einzelnen Leistungen erfolgen. Unter Zugrundelegung aller geplanten Leistungsmengen für das Gesamtjahr lassen sich die Stückkosten und somit auch die Erlöse für die Leistungen sowie zusammengefasst für das gesamte Produkt Informationsverarbeitung berechnen. Durch die Berücksichtigung sämtlicher Kosten, Erlöse und Leistungsmengen in einem integrierten Rechenwerk und durch die jeweilige Abstimmung aufeinander lässt sich eine vollständige Kostendeckung ohne Kostenüber- oder auch Unterdeckungen anvisieren. Diese Gesamtkalkulation sollte so detailliert wie nötig, aber auch praktikabel gestaltet werden.

Neben den vorgenannten Themen wurden auch die Inhalte in den Controllingberichten für die Zeiträume Januar bis einschließlich Juli 2021, das Gesamtjahr 2021 sowie Januar bis einschließlich Juli 2022 zur Leistung und finanziellen Situation für das Produkt von IT (111520 Amt für Informationstechnologie (IT)) geprüft. Kennzahlensets mit wesentlichen Zielen und Kennzahlen sind bei IT zwar auf Produkt- nicht aber auf Ebene der einzelnen IT-Leistungen vorhanden. Das Kennzahlenset beinhaltet fünf Kennzahlen. Dabei handelt es sich um die stadtweit im Einsatz befindlichen PCs, die Relation von durchgeführten zu geplanten stadtweiten IT-Maßnahmen, die Anzahl der Nutzer des Dokumentenmanagementsystems, die durchschnittliche Behebungszeit für stadtweite Störungen sowie die Kosten pro IT-Arbeitsplatz ohne Fachverfahren. Zu diesen Kenngrößen sind im Controllingbericht relativ ausführliche Erläuterungen enthalten, die einen zumindest groben Überblick über die wesentlichen Entwicklungen und Einflussgrößen sowie sich hieraus ergebenden Erkenntnisse bieten. Kennzahlen auf Ebene der einzelnen Leistungen wären in den Controllingbericht künftig noch mit aufzunehmen, um dessen Aussagegehalt zu erhöhen.

In den Berichten zum Finanzcontrolling werden in tabellarischen Darstellungen die jeweiligen Planwerte, Haushaltsermächtigungen und Hochrechnungen sowie sich aus dem Vergleich ergebende Abweichungen und letztlich auch entsprechende Salden für die Teilbudgets K1 (Sachbudget), K2 (Personalbudget) sowie I1 (bewegliches Vermögen) dargestellt. Die weiteren Erläuterungen des Finanzcontrollings umfassen Aussagen zu ausgewählten Sachkonten auf Ertrags- und auch auf Aufwandsseite bei denen im jeweiligen Betrachtungszeitraum bedeutende Abweichungen von den ursprünglich im Rahmen der Haushaltsplanung angesetzten Werten aufgetreten sind. Diese Über- und Unterschreitungen von Planwerten bewegen sich teilweise bis in den siebenstelligen Bereich. Auch anhand deren betragsmäßigen Relevanz ergibt sich die Notwendigkeit einer weitergehenden Analyse der jeweiligen Ursachen und Einflussgrößen. Hierbei kann festgestellt werden, dass diese Aussagen bei der Mehrzahl der betrachteten Sachkonten im erforderlichen Umfang getätigt wurden. Bei einigen Sachkonten waren ungeplante Mehraufwendungen zu verzeichnen, deren Ursache auf die Pandemie zurückgeführt werden kann. Dennoch sollte auch hier die Darstellung der jeweiligen Gründe im Rahmen der Abweichungsanalyse in einzelnen Fällen noch vertieft werden.

2.2.4 122130 Fahrerlaubnisangelegenheiten – Ordnungsamt (OA)

Prüfung der Fahrerlaubnisangelegenheiten

Prüfungsbericht vom 28.10.2022

Dem Ordnungsamt (OA) obliegen als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises die Fahrerlaubnisangelegenheiten. Somit ist OA für die Durchführung des Zulassungswesens für den öffentlichen Straßenverkehr einschließlich der damit einhergehenden Verwaltungs-, Beratungs- und Auskunftsleistungen zuständig. Hierzu gehört auch die Überwachung und Zulassung von Fahrschulen und Fahrlehrern sowie die Erteilung von Erlaubnissen zur Beförderung von Gütern und Personen. Der Schwerpunkt der Prüfung lag bei Einzelfallbegutachtungen im Bereich der Entziehung und (Wieder-)Erteilung von Führerscheinen und dem Umtausch in EU- Führerscheine. Darüber hinaus erfolgte eine Prüfung von Vergaben und Beschaffungen sowie eine Betrachtung der Ist-Aufwendungen und -Erträge des Produktes. Die Prüfungen erfolgten stets im Hinblick auf Ordnungs- und Rechtsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Vollständigkeit.

OA verwendet für die Abwicklung seiner Führerscheinvorgänge die Software IKOL-FS und führt für jeden einzelnen Vorgang in dem System eine e-Akte. Über die eingesetzte Software ist neben der Bearbeitung aller Verwaltungstätigkeiten auch eine automatisierte Antragsbearbeitung für die Bestellung des Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei möglich. Für die Prüfung wurden aus den Teilbereichen Umtausch, Entziehung, (Wieder-)Erteilung jeweils 10 Vorgänge stichprobenartig aus dem Jahr 2021 ausgewählt und nach vorher festgelegten Kriterien (z.B. Einhaltung von Fristen, Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und Bezahlung der geforderten Gebühren) geprüft. Darüber hinaus wurde geprüft, ob die seitens OA festgelegte Gebührenhöhe im Rahmen der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr liegt.

  1. Umtausch Bis Anfang 2033 sollen alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, ein EU-weit einheitliches Format bekommen. Dazu müssen alleine in Deutschland rund 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden, davon etwa 15 Millionen Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine (ausgegeben zwischen 01.01.1999 und 18.01.2013). Dies geschieht aber nicht ad hoc, sondern zeitlich gestaffelt. Der Umtausch ist verpflichtend. Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, kann mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro belangt werden. Bei LKW- und Busführerscheinen handelt es sich sogar um eine Straftat. Gesetzlich ist geregelt, bis wann die Führerscheine umgetauscht werden müssen. Obwohl seit längerem bekannt ist, dass es die Pflicht zum Umtausch der Führerscheine gibt, hielt sich der Andrang zunächst in Grenzen. Im Jahr 2018 wurden insgesamt (OA inklusive BA/NOS) 1.563 Führerscheine umgetauscht. Im Jahr 2021 waren es dann alleine bei OA 9.147.

  2. Entziehung Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB ist die Folge eines schweren Fehlverhaltens oder einer Straftat im Straßenverkehr. Anders als beim zeitlich begrenzten Fahrverbot ist beim Führerscheinentzug nicht direkt absehbar, ob und wann man seine Fahrerlaubnis wiedererhält. Er ist vorerst endgültig. Im Jahr 2021 wurden 296 Fahrerlaubnisentzüge seitens der Stadt Nürnberg durchgeführt. Im gleichen Zeitraum wurden 278 gerichtliche Entzüge bei Bürgern durchgeführt, für die Fahrerlaubnisbehörde Nürnberg zuständig ist. Im Vergleich zum Jahr 2018 waren es 356 behördliche und 296 gerichtliche Entziehungen.

  3. (Wieder-)Erteilung Mit der (Wieder-)Erteilung ist die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach Entziehung der bisherigen Fahrerlaubnis oder dem freiwilligen Verzicht gemeint. Eine (Wieder-)Erteilung geschieht nicht automatisch, sondern setzt einen Antrag des Betroffenen voraus. Zwischen einem Fahrverbot und einer Entziehung der Fahrerlaubnis besteht ein deutlicher Unterschied. Im Gegensatz zu einem Fahrverbot, das lediglich ein ein- bis dreimonatiges Verbot, Kraftfahrzeuge zu führen, beinhaltet, hat die Entziehung zu einem zunächst endgültigen Zustand (§ 3 StVG) zur Folge. Auch nach Ablauf einer etwaigen Sperre wird die Fahrerlaubnis nicht automatisch neu erteilt, sondern muss vom Betroffenen neu beantragt werden. Für die (Wieder-) Erteilung gelten grundsätzlich die gleichen Vorschriften wie für die Ersterteilung (§ 20 Abs. 1 FeV). Die Fahrerlaubnisbehörde prüft hierbei, ob der Antragsteller zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet und befähigt ist (§ 11 FeV). Sofern sich Zweifel an der Fahreignung ergeben, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine fachärztliche oder auch medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle an (§§ 11 Abs. 3, 13 und 14 FeV). Die Anzahl der Wiedererteilungen hat sich kaum verändert innerhalb der Jahre 2018 bis 2021. So wurden 2018 787 und 2021 779 Wiedererteilungen festgestellt.

Fazit der Prüfung der Fahrerlaubsnisangelegenheiten

Im geprüften Fachgebiet waren die Auswirkungen der Corona-Pandemie ebenfalls spürbar, was sich u.a. im Rückgang der erwirtschafteten Erträge im Jahr 2020 widerspiegelt. Der Schwerpunkt der Prüfung lag in der Auswahl von jeweils 10 Fällen aus den Bereichen EU-Führerscheinumtausch, sowie Entziehung und (Wieder-)Erteilung. Die Prüfung erfolgte auf Rechtmäßigkeit und hier insbesondere ob die spezialgesetzlichen Regelungen eingehalten wurden. Darüber hinaus wurde auch ein Augenmerk auf die Gebührenhöhe gelegt. Seitens Rpr waren hierzu keine Feststellungen zu treffen.

Einige der von Rpr ausgewählten und geprüften Vorgänge waren weit über 100 Seiten lang und jeder Fall ist in gewisser Art und Weise einzigartig. Somit müssen die Mitarbeiter jeden

Fall mit hohem Aufwand bearbeiten, um zu einer individuellen und rechtmäßigen Entscheidung zu gelangen. Dafür wird ein hoher Grad an Fachwissen benötigt. Es kommt immer wieder vor, dass Betroffene mit der Entscheidung von OA nicht einverstanden sind und dementsprechend Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. In dem Fall wird dann der gesamte Vorgang dem Rechtsamt (RA) vorgelegt. Hieraus ergibt sich ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch zwischen RA und OA. RA kann in diesen Fällen als weitere Kontrollinstanz angesehen werden.

Kritisch sieht Rpr allerdings die lange Wartezeit von teilweise bis zu sieben Monaten in manchen Bereichen der Fahrerlaubnisangelegenheiten. Daraus ergibt sich des Öfteren, dass Untätigkeitsklage (§ 75 VwGo) eingereicht wird, wenn ein Antrag (z.B. auf Wiedererteilung eines Führerscheines) nicht innerhalb einer angemessenen Frist entschieden wurde. In der Regel müssen vor Klageerhebung mindestens drei Monate ab Antragstellung bzw. Widerspruchserhebung verstrichen sein (§ 75 Satz 2 VwGO).

2.2.5 210300, 211300-231300. 421010, 424000 und 424003 Ankauf

Überlassung / Vermietung, Vergabe von Sporthallen und

Zuschüsse an Sportvereine – Referat für Schule und Sport

(Ref. IV)

Prüfung der Sporthalle am Flughafen, der KIA Metropol

Arena, der Stadionhalle und der Vermietung / Überlassung

von Sporthallen

Prüfungsbericht vom 12.08.2022

Die Stadt Nürnberg misst dem Sport eine große Bedeutung bei, da der Sport positive Auswirkungen auf die Stadtgesellschaft hat. So bietet der Sport gemäß Entscheidungsvorlage zur Sitzung des Stadtrates vom 25.09.2019 (Sport-Agenda) u.a. Gesundheitsförderung, Steigerung der Lebensqualität durch Bewegung sowie Teilhabe und Sozialisation durch Vereine. Aus diesem Grund wird der Sport, vom Breitensport bis hin zum Leistungssport, von der Stadt Nürnberg unterstützt und gefördert.

Die Unterstützung des Sports, der Sportvereine und Sportverbände in Nürnberg reicht von der Bereitstellung von Sportstätten über die Mitwirkung bei der Pflege von Vereinssportplätzen, der Beratung und Information über alle Fragen des Sports bis hin zu Zuschüssen.

Geprüft wurde vor allem, ob in Bezug auf die Sporthalle am Flughafen, die KIA Metropol Arena und die Stadionhalle wirtschaftlich gehandelt wurde und ob bei der Vermietung und Überlassung von Sporthallen die Entgelte richtig festgesetzt wurden.

Sporthalle am Flughafen

Per Dringlichkeitsanordnung am 18.10.2018 wurde Herr 3. BM bevollmächtigt, die Stadt Nürnberg beim Abschlusses des Kaufvertrages mit werk: b events GmbH zu vertreten. Dieser hat das Angebot vom 17.10.2018 der Firma werk: b events GmbH am 18.10.2018 angenommen. Das Angebot umfasste den Erwerb der Zelthalle samt Anlagen und Einbauten unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung sowie teilweise Bauarbeiten zu einem Gesamtpreis von 810.000 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sonderleistungen, die nach tatsächlichen Kosten weiterberechnet werden sollten, beinhalteten die notwendigen Anpassungen zum Betrieb als Sporthalle. Weiterhin wurden Vereinbarungen getrof-

fen zu der Verpflichtung der Stadt Nürnberg zur Übernahme des zwischen der EB Eventhallen GmbH und dem Flughafen Nürnberg geschlossenen Mietvertrags für die Fläche des Eventpalastes und den bereits bei werk: b events GmbH fest gebuchten Veranstaltungen für die Jahre 2018 und 2019.

Das Zelt war zum Zeitpunkt des Ankaufes als ortsfester Bau nur noch bis 01.10.2019 zugelassen. Eine neue Baugenehmigung war von der Stadt Nürnberg bis 01.10.2019 einzuholen.

Die tatsächlichen investiven Gesamtkosten betrugen laut SAP für die Eventsporthalle 1.578.633 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Gemeinde soll nach Art. 74 Abs. 1 GO Vermögensgegenstände nur erwerben, wenn das zu Ihrer Aufgabenerfüllung notwendig ist. Gemäß Art. 57 Abs. 1 GO sollen die Gemeinden im eigenen Wirkungskreis in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind. Insbesondere sind auch Einrichtungen des öffentlichen Unterrichts, der Jugendertüchtigung und des Breitensports genannt. Dagegen gehört die Bereitstellung und Unterhalt von Schulsportstätten gemäß Art. 3 BaySchFG zu den Pflichtaufgaben der Stadt Nürnberg.

Von der Schließung der Turnhalle am BBZ waren die Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen, ca. 5 Sportvereine, die dem Breitensport zuzuordnen sind, der Bayerische Hockeyverband e.V. und die Nürnberg Falcons GmbH (Leistungssport) betroffen. Die Halle sollte nach Auffassung der Verwaltung (Tischvorlage) multifunktional nutzbar sein und sowohl dem Vereinssport als auch dem Schulsport zur Verfügung stehen. Hierfür sollte die Halle in zwei Einzeleinheiten trennbar sein. Weitere Schulsporthallensanierungen sollten ebenfalls mit dieser Zeltlösung abgefangen werden.

Die Einschätzung der Verwaltung, dass die mobile Halle zwar kurzfristig in erster Linie den Falcons hilft, nachhaltig aber insbesondere dem Schulsport und auch anderen Sportarten dient, ist bisher nicht umfassend eingetreten (30.11.2021). Laut Belegungsplan vom 01.11.2018 bis 30.11.2021 wurde die Halle bisher von keiner Schule genutzt, da sie für den Schulsport auskunftsgemäß nicht geeignet war und ist. Rpr ist der Auffassung, dass der Ankauf der Halle der Erfüllung lediglich freiwilliger Aufgaben (Förderung des Leistungssportes) diente, vor allem da sie nicht dem Schulsport zur Verfügung stand. Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme in diesem Punkt ist fraglich.

Laut Stellungnahme von Ref. IV war die Eventsporthalle ursprünglich zum Zeitpunkt des Ankaufs vorrangig als Ausweichsporthalle für den Sportunterricht aller Berufsschulklassen des BBZ während der Sperrung und der Sanierung der Sporthalle am Schulgebäude in der Bayreuther Straße erworben worden. Aufgrund der räumlichen Nähe zum Schulstandort und der möglichen, nachrangigen Vermietung während der Standzeit an Vereine, vor allem aber durch die damalig bescheinigte Dringlichkeit einer Sanierung der Schulsporthalle am BBZ bot sich die Eventsporthalle zum damaligen Zeitpunkt als zeitlich und räumlich sinnvollste Lösung an, um ein absehbares Sporthallendefizit im Schulsportbereich in der Innenstadt zu vermeiden. In der Zwischenzeit wurde die Sanierung der Sporthalle BBZ baulich und wirtschaftlich durch die beteiligten Referate der Stadt Nürnberg immer wieder neu betrachtet und bewertet; hier wurde bis heute keine finale Lösungsfindung erwirkt, sodass – nachdem die Halle beim BBZ immer wieder in Betrieb genommen werden konnte

In Bezug auf die Gesamtmaßnahme konnte nicht geprüft werden, ob damals mit den vermeintlichen Abschlüssen des Kaufvertrages und des Geschäftsbesorgungsvertrages wirtschaftlich gehandelt und ein Vergabeverfahren durchgeführt wurde, da keinerlei Unterlagen über ein formales oder zumindest vereinfachtes Vergabeverfahren vorgelegt wurden.

Der Kaufvertrag bedurfte der Schriftform und damit der Unterschriften der Vertragsparteien auf derselben Urkunde. Herr 3. BM hat das Angebot der Firma werk: b events GmbH vom 17.10.2018 mit Schreiben vom 18.10.2018 angenommen, wobei das Angebot nicht unterzeichnet ist. Ref. IV wurde gebeten den Formfehler zu bereinigen.

Ref. IV hat eine unterschriebene Version bei werk: b event GmbH angefordert.

Auch der Geschäftsbesorgungsvertrag bedurfte der Unterschriften der Vertragsparteien auf derselben Urkunde. Es konnte nur ein Vertrag ohne Unterschriften vorgelegt werden. Ref. IV wurde aufgefordert bei werk:B events GmbH anzufragen, ob dort eine unterschriebene Fassung vorliegt (Die Geschäftsbeziehungen existieren noch). Andernfalls ist es fraglich, ob der Vertrag wirksam zustande gekommen ist. Es wäre dann rechtlich zu prüfen, ob die Geschäftsbesorgung dem Wettbewerb unterzogen werden kann, wenn die Halle im städtischen Vermögen bleibt.

Auch hier wurde eine unterschriebene Version bei werk: b event GmbH angefordert.

Für die Nutzung der Eventhalle werden die Schulraumüberlassungsbedingungen (SchÜB) angewandt. Nach Nr. 1.8 SchÜB ist für die Raumnutzung ein Benutzungsentgelt zu entrichten, das unter besonderen Voraussetzungen ermäßigt oder erlassen werden kann. Nach Nr. 7.3 SchÜB kann bei gemeinnützigen oder im schulischen Interesse liegenden Veranstaltungen das Benutzungsentgelt ermäßigt oder die unentgeltliche Benutzung gestattet werden.

Im Angebot vom 17.10.2018 und damit im Vertrag unter „Sonstige Vereinbarungen“ ist enthalten, dass der Verkäufer die bereits im Eventpalast fest gebuchten Events in den Jahren 2018 und 2019 noch in Absprache mit dem Käufer durchführen kann. Dem Käufer entstehen dadurch keinerlei Kosten. Die Veranstaltungen fanden zum Nulltarif statt. In SAP wurden keine entsprechenden Erträge gebucht.

Für Rpr ist nicht nachvollziehbar, warum die Veranstaltungen kostenfrei vertraglich vereinbart wurden. Weder waren sie gemeinnützig noch lagen die Veranstaltungen im besonderen städtischen Interesse (Siemens Event, Hochzeiten,..).

Gemäß Anlage zu SchÜB gibt es 3 Nutzergruppen mit unterschiedlichen Tarifen. Nutzergruppe 1 umfasst förderungsfähige Sportvereine und -verbände sowie Nutzer, die von der Sportkommission der Gruppe der förderungsfähigen Sportvereine zugeordnet wurden. Die Nutzergruppe 1 weist die geringsten Tarife mit 11,70 Euro pro Stunde für eine Vierfachturnhalle aus. Zur Nutzergruppe 2 gehören alle gemeinnützigen Einrichtungen, soweit sie nicht unter die Nutzergruppe 1 fallen. Nutzergruppe 3 mit den höchsten Tarifen mit

78 Euro pro Stunde für eine Vierfachturnhalle sind alle Nutzer, die nicht in die Nutzergruppen 1 und 2 fallen.

Förderungsfähige Sportvereine sind nach den Sportförderrichtlinien der Stadt Nürnberg unter anderem Vereine, die im Vereinsregister eingetragen sind, einer staatlich geförderten Dachorganisation des bayerischen Sports angehören und gemeinnützig sind.

Die Nürnberg Falcons BC GmbH ist kein eingetragener Verein und erfüllte auch nicht den Tatbestand der Gemeinnützigkeit. Aus Sicht von Rpr hätten die Nürnberg Falcons der Nutzergruppe 3 zugeordnet werden müssen, vor allem da eine Zuordnung zu Nutzergruppe 1 durch die Sportkommission nicht vorgelegt werden konnte.

Für Ref. IV sind aufgrund der mangelhaften Datenlage und eines Personalwechsels beinahe aller am Erwerb und Betrieb Beteiligten seit 2020 ff. mündliche Absprachen nicht mehr, schriftliche nur auf Basis der dem Rechnungsprüfungsamt vorliegenden schriftlichen Unterlagen nachzuvollziehen. Gründe für besondere Nutzungsentgelte für Vereine bzw. werk: b event GmbH sind ebenso nicht mehr nachzuvollziehen.

Zu den investiven Kosten (1,6 Mio. Euro) aus dem Kaufvertrag kommen auch laufende Kosten aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag in Höhe von insgesamt 560 TEuro (Jahre 2019 – 2021) dazu, so dass die Maßnahme in Bezug auf ihre Wirtschaftlichkeit fragwürdig erscheint, vor allem da eine Vergabe nicht nachgewiesen werden und die Nutzung für Schulsport nicht wie geplant erfolgen konnte. Das Jahr 2018 wurde bei den laufenden Kosten nicht berücksichtigt ebenso wenig wie die sonstigen konsumtiven Aufwendungen für die Eventsporthalle.

Da die Baugenehmigung zum 30.11.2021 ausgelaufen ist, kann die Halle an dem Standort Flughafen derzeit nicht mehr genutzt werden und muss bis Ende des Jahres 2022 umgesetzt werden. Eine Aufgabenerfüllung durch die Nutzung der Halle ist deshalb zum derzeitigen Stand nicht möglich. Auskunftsgemäß wurde in einer Referentenbesprechung vorgeschlagen, die Halle für einen symbolischen Wert von 1 Euro zu verkaufen und der Stadt Nürnberg Nutzungsrechte einzuräumen. Eine konkrete Entscheidung über die Zukunft der Halle wurde jedoch noch nicht getroffen.

Rpr wies darauf hin, dass die Gemeinde nach Art. 75 Abs. 1 GO Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung Ihrer Aufgaben nicht braucht, grundsätzlich veräußern kann, aber diese in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußern darf. Der Rest-Buchwert der Eventsporthalle beläuft sich zum Stand 29.06.2022 auf 1.495.913 Euro. Nach Art 75 Abs. 3 GO sind die Verschenkung und die unentgeltliche Überlassung von Gemeindevermögen unzulässig. Die Veräußerung oder Überlassung von Gemeindevermögen in Erfüllung von Gemeindeaufgaben oder herkömmlicher Anstandspflichten fallen nicht unter dieses Verbot.

Laut Stellungnahme von Ref. IV ist seit April 2022 der Sportbetrieb in der Eventsporthalle am Flughafen eingestellt. Trotz zahlreicher Versuche von Seiten Ref. IV, mit Unterstützung zu beteiligender Stellen die Halle zu versetzen bzw. zu veräußern, konnte hier innerstädtisch noch keine Lösung gefunden werden. Ref. IV befindet sich augenblicklich gemeinsam mit dem Rechtsamt in Prüfung der noch bestehenden Verträge bezüglich der Eventhalle, jedoch hängt der Bestand dieser maßgeblich von der Weiterverwendung der Halle ab.

KIA Metropol Arena

Privatrechtliche Entgelte sind so festzusetzen, dass die von der Stadt für den laufenden Betrieb und Unterhalt, für Abschreibungen, Zinsen und für sonstige Leistungen aufzubringende Kosten voll gedeckt werden.

Die KIA Metropol Arena ist im August 2021 in Betrieb gegangen. Bereits am 23.06.2021 wurde in der Stadtratssitzung die Entgeltordnung für die KIA Metropol Arena beschlossen. Da es noch keine Erfahrungswerte gab, was der Betrieb der Halle kostet, wurden die Preise von vergleichbaren Hallen im Bundesgebiet auf die KIA Metropol Arena umgelegt.

Rpr hat empfohlen, die Entgelte nach zwei Betriebsjahren hinsichtlich Kostendeckung zu überprüfen.

Aufgrund der extrem schwierigen Situation durch die Corona-bedingten Einschränkungen und den damit verbundenen finanziellen Einbußen für die Sportvereine (Ankermieter) hat der Stadtrat folgenden Beschluss gefasst: Für den Zeitraum der derzeitigen Saison der Basketball Liga (bis Mai 2022) wurde von den in der Betriebsbeschreibung definierten Sportvereinen keine Hallenmiete erhoben. Dem Stadtrat sollte bis März 2022 ein Konzept für die zukünftige Preisgestaltung in diesem Bereich vorgelegt werden.

Ermäßigungen für Hallenmieten sind darüber hinaus grundsätzlich nicht vorgesehen. In besonders begründeten Einzelfällen sind diese durch den Betreiber der Halle (Stadt Nürnberg) und mit der Referentin für Schule und Sport abzusprechen und durch diese zu genehmigen.

Diese Sonderermäßigungen sind in zwei Fällen erfolgt und auskunftsgemäß richtig abgewickelt worden. Rpr hat empfohlen die Genehmigung der Referentin schriftlich vorzunehmen und die Entscheidungsbefugnis über sonstige Ermäßigungen auf die Referentin unbefristet vom Stadtrat übertragen zu lassen.

Ref. IV hat zugesichert, die Überprüfung der Entgelte hinsichtlich der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie im ersten Quartal 2023 vorzunehmen. Einbezogen werden hier auch zusätzlich die im letzten halben Jahr deutlich gestiegenen Kosten im Bereich Reinigung, Energie und Versorgungsdienstleistungen.

Die dauerhafte, zeitlich unbefristete Übertragung der Entscheidungsbefugnis von Mietermäßigungen auf die Leitung des Ref. IV durch den Stadtrat wird eingeleitet.

Vorrangig ist die KIA-Metropol Arena gemäß Betriebsbeschreibung vom 20.02.2020 für Bundesliga - Sportveranstaltungen vorgesehen. Entstehende Lücken aufgrund fehlender Bedarfsanmeldungen für Sportveranstaltungen sollten, im Sinne einer Vollauslastung der Halle, mit kulturellen bzw. gesellschaftlichen Veranstaltungen effektiv gefüllt werden. Es sollte folgende Verteilung angestrebt werden, 75 % Sportveranstaltungen und 25 % Kulturveranstaltungen / Events. Auskunftsgemäß wird von einer Vollauslastung bei einer täglichen Belegung der Halle gesprochen.

In der Hausordnung, die am 23.06.2021 im Stadtrat beschlossen wurde, sind entsprechende Vergabekriterien enthalten. Aufgrund der Tatsache, dass die Halle erst im August

2021 in Betrieb genommen wurde und die Corona-Pandemie grassierte, war die Anwendung der Kriterien im Jahr 2021 nicht notwendig, da die Anfragen gering ausgefallen sind und Veranstaltungen sogar abgesagt wurden. Die Auslastung 2021 betrug 28 %. Zu ca. 76 % war die Halle für Sportveranstaltungen vergeben und zu ca. 24 % für sonstige gesellschaftliche Anlässe.

Stadionhalle/Stadionnutzungsvertrag

Zwischen der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH als Betreiber des Stadions Nürnberg (die Stadt ist zu 100 % Gesellschafter des Betreibers) und der Stadt Nürnberg als Nutzer wurde der Stadion-Nutzungsvertrag 2005 geschlossen. Laut Präambel des Vertrages möchte der Nutzer den Vertragsgegenstand zu Veranstaltungen, die im öffentlichen Interesse der Stadt Nürnberg liegen, nutzen. Die Nutzungsüberlassung der Turnhalle erfolgt auch zum Zwecke der sportlichen Betätigung durch die Bevölkerung, Schulen und Sportvereine im Rahmen einer üblichen Turnhallennutzung. Derzeit beträgt die Vergütung für 230 Nutzungstage zu diesem Zweck 38.000 Euro. Der Betreiber überlässt dem Nutzer dafür die Turnhalle für sportliche Zwecke. Der Nutzer ist berechtigt Untervermietungen vorzunehmen.

Für die Untervermietungen zur Turnhallennutzung an Sportvereine, Schulen und die Bevölkerung ist SpS zuständig. Für die Festsetzung der Nutzungsentgelte greift die SchÜB.

Im Jahr 2021 wurden von den Endnutzern zu sportlichen Zwecken insgesamt 3.525,79 Euro brutto erzielt. Dies steht im Missverhältnis zu dem Betrag in Höhe von 38.000 Euro für die Bereitstellung für 230 Nutzungstage im Jahr an den Betreiber. Ursache hierfür ist die Corona- Pandemie. Die Halle war nicht ausgelastet. Aber selbst im Jahr 2019 wurden lediglich 6.967,96 Euro brutto erzielt.

Vermietung und Überlassung von Sporthallen

Benutzungsgebühren und privatrechtliche Entgelte sind grundsätzlich so festzusetzen, dass die von der Stadt für den laufenden Betrieb und Unterhalt, für Abschreibungen, Zinsen und für sonstige Leistungen aufzubringenden Kosten voll gedeckt werden. Die Fachdienststellen haben mindestens jährlich oder bei gegebenem Anlass zu prüfen, ob und ggf. wie Gebühren und/oder Entgelte an die Kostenentwicklung anzupassen sind und ggf. das Weitere zu veranlassen. Die Überprüfung ist aktenkundig zu machen. Nach 7.2 Satz 2 SchÜB beschließt der Schulausschuss über künftige Anpassungen der Entgeltsätze.

Auskunftsgemäß sind die Entgelte, die für die Überlassung von Sporthallen an förderfähige Sportvereine (Nutzergruppe 1) nach den Schulraumüberlassungsbedingungen (SchüB) erhoben werden, nicht kostendeckend, sondern vielmehr kommen hier indirekte Zuschüsse an die Sportvereine zum Tragen.

Die SchÜB samt Anlage wurde zum 01.01.2014 letztmals geändert, es erfolgte jedoch keine Erhöhung der Entgeltsätze. Diese wurden letztmals zum 01.01.2007 aufgrund der Erhöhung der Umsatzsteuer entsprechend erhöht. Nachdem die letzte Erhöhung der Entgeltsätze 15 Jahre zurückliegt, können auch die Tarife der Nutzergruppen 2 und 3 nicht kostendeckend sein.

SpS hat bereits 2011 und 2013 versucht, einen Inflationsausgleich zu verfolgen und eine Anpassung der Entgelte sowohl im Schulausschuss als auch im Stadtrat beschließen zu lassen. Dies wurde jedoch seitens der Politik vermieden.

Rpr hat empfohlen, nach nunmehr 8 Jahren erneut zu prüfen, wie die Entgelte an die Kostenentwicklung anzupassen sind und eine Erhöhung dem Schulausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Auch wäre eine Kalkulation der kostendeckenden Entgelte hilfreich, um die Höhe der indirekten Zuschüsse zu beziffern.

Hier befindet sich Ref. IV im Augenblick im Abstimmungsprozess mit allen Beteiligten, in dem die Belastungen der Vereine durch die Corona-Pandemie und durch die augenblickliche Energiemangellage einbezogen werden müssen.

Aufgrund des Referentenbeschlusses und den Bestimmungen der SchÜB wurden die Entgelte für die Raumnutzung vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 für Sportvereine, die die Sporthallen in dieser Zeit nutzten, um 50 % ermäßigt. Begründet wurde dies durch die Corona- Pandemie. Gemäß Nr. 9.2 SchÜB war für die Ermäßigung der SportService zuständig. Es wurde damit die finanzielle Belastung der Sportvereine aufgrund der Corona-Pandemie gemindert.

Zuschüsse an Sportvereine

Die Stadt Nürnberg fördert den Breiten- und Leistungssport. Wichtigste Träger des Sports sind die Sportverbände und -vereine. Sie benötigen zur Bewältigung der an sie gestellten Herausforderungen die Unterstützung der öffentlichen Hand. Dies sind insbesondere finanzielle Hilfen. Deshalb gewährt die Stadt Nürnberg freiwillige Zuschüsse an Nürnberger Sportvereine. Diese werden mit der Sportförderrichtlinie geregelt.

Seit dem Jahr 2012 werden städtische Zuwendungen und Zuschüsse grundsätzlich durch die Zuwendungsgeschäftsanweisung (ZuwGA) allgemein geregelt. Werden Zuwendungen nach besonderen städtischen Richtlinien gewährt, so gelten diese ergänzend (Nr. 1 ZuwGA).

Es wurde bereits vor der Prüfung festgestellt, dass die Sportförderrichtlinien nicht in vollem Umfang ergänzend gelten, obwohl in den Sportförderrichtlinien auf die ZuwGA hingewiesen wird. Es werden Mindestanforderungen der ZuwGA teilweise nicht erfüllt.

Mit dem Sportservice wurde vereinbart, dass die Sportförderrichtlinien an die ZuwGA angepasst werden soll, wenn eine inhaltliche Änderung erfolgt. Dies wird in Kürze erwartet. Es wurde bereits begonnen, einen Teil der Anträge entsprechend zu ändern.

Gemäß StellungnahIme von Ref. IV können im Rahmen der Digitalisierung aller Antragsformulare perspektivisch die Forderungen der ZuwGA erfüllt werden.

2.2.6 252020 Kunst und Ausstellungen – KunstKulturQuartier

(KuKuQ)

Prüfung der Kunstvilla

Prüfungsbericht vom 09.03.2022

Allgemeines

Das KunstKulturQuartier (KuKuQ) betreibt die Kunstvilla gemäß dem Aufgabengliederungsplan der Stadt Nürnberg. Hierbei handelt es sich um ein Museum, das sich der regionalen Kunstgeschichte widmet. Im Mittelpunkt steht die Aufarbeitung und Dokumentation des Kunstgeschehens in Nürnberg ca. seit 1900. Unter dieser Vorgabe wird im Rahmen von Ausstellungen und Veranstaltungen sowohl der Fachwelt als auch einem breiten Publikum Kunst zugänglich gemacht. Zudem liegt der Fokus auf der wissenschaftlichen Arbeit, um sowohl in historischer Hinsicht als auch auf die Gegenwartskunst bezogen einen Beitrag zur Kunstgeschichte Nürnbergs zu leisten. Der Sammlungsbestand setzt sich aus Werken der städtischen Kunstsammlung, Stiftungen, Spenden, Nachlässen und im geringen Teil aus Ankäufen zusammen.

Auswirkungen der Covid-19-Pandemie

Wie im gesamten öffentlichen Leben, wirkte sich die Pandemie auch auf den Betrieb der Kunstvilla erheblich aus. Aufgrund der verhängten Lockdowns war man in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt zweimal gezwungen, den Museumsbetrieb für einen längeren Zeitraum komplett einzustellen und das Haus für die Öffentlichkeit zu schließen.

Entwicklung der Besucherzahlen

Die Gesamtbesucherzahl stieg in den Jahren 2017 – 2019 kontinuierlich an. Im Jahr 2019 konnte mit 11.970 Besuchenden der bislang höchste Stand seit Eröffnung der Kunstvilla verzeichnet werden. Die Dienststelle geht davon aus, dass sich der Trend ohne die Corona-Pandemie weiter fortgesetzt hätte. Stattdessen zeigt das Ergebnis der Gesamtbesucherzahlen des Jahres 2020 einen deutlichen Rückgang im Vergleich zu den betrachteten Vorjahren auf.

Freie Eintritte

Die freien Eintritte sind im Beobachtungszeitraum ebenfalls stetig gestiegen. Aus Sicht von Rpr erscheint deren Anteil, gemessen an der Gesamtbesucherzahl, recht hoch. Es ist darauf zu achten, diesen auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen.

Buchhaltung und Belegprüfung

Die Buchhaltung ist für alle Teilbereiche zentral bei KuKuQ/Vw angesiedelt. Hier erfolgt u. a. auch die Verbuchung von Kreditorenrechnungen der Kunstvilla. Von Rpr wurde für diesen Bereich eine Belegprüfung durchgeführt. Die Prüfung hat ergeben, dass die Rechnungssachbearbeitung grundsätzlich ordnungsgemäß und sorgfältig ist.

Gebührenkalkulation

Die letzte Anpassung der Gebühren der Kunsteinrichtungen im KuKuQ, insbesondere der Eintrittsgelder, erfolgte im Laufe des Jahres 2013 mit Gültigkeit ab 2014. Ausschlaggebend hierfür war u. a. die Eröffnung der Kunstvilla im Mai 2014. Seither wurde keine Gebührenkalkulation im Sinne des Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) mehr durchgeführt. Rpr weist auf das Erfordernis einer aktuellen Kalkulation hin. Die Überprüfung und Anpassung der Finanzzahlen

im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung ist nicht ausreichend, um den Vorgaben des KAG gerecht zu werden.

Darstellung der Gebühren im Internetauftritt

Im Rahmen der Prüfung wurden die im Internetauftritt der Kunstvilla angegebenen Gebühren mit den Festsetzungen der Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung – SeGebS) verglichen. Hierbei fiel auf, dass die angebotene „Leitungsführung“ keinen satzungsgemäßen Gebührentatbestand darstellt. Demnach fehlt die rechtliche Grundlage zur Gebührenerhebung. Soll diese Leistung fortgeführt werden, so ist sie zunächst in die Gebührensatzung aufzunehmen.

Zuwendungen

Die Kunstvilla erhält Sach- und Geldzuwendungen im Sinne der Richtlinie zum Umgang mit Sponsoring, Spenden, Werbung und mäzenatischen Schenkungen bei der Stadt Nürnberg (Sponsoringrichtlinie – SponsR). Zuwendungen, die im jährlichen Spendenbericht des Finanzreferates an den Ältestenrat und Finanzausschuss aufzuführen sind, wurden für das Berichtsjahr dort dargestellt.

Vergaben

Die Kunstvilla erteilt Aufträge im Sinne des Vergaberechts und der hierzu geltenden innerdienstlichen Vorschriften der Stadt Nürnberg. Die geprüften Auftragserteilungen lagen alle innerhalb des Anwendungsbereichs des nationalen Vergaberechts nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Unter Berücksichtigung der dortigen Vorgaben wäre in allen prüfungsrelevanten Bereichen die Durchführung förmlicher Vergabeverfahren erforderlich gewesen. Da es sich jeweils um wiederkehrende Beauftragungen des gleichen Beschaffungsgegenstandes bzw. der gleichen Leistungen handelte, konnte zur Beurteilung dieses Erfordernisses nicht vom Wert der Einzelbeauftragungen ausgegangen werden. Vielmehr war deren Gesamtauftragswert ausschlaggebend. Die seitens der Dienststelle vorgenommenen Direktkäufe waren unter Berücksichtigung der hierfür geltenden Voraussetzungen der UVgO aus Sicht von Rpr hingegen nicht zulässig, da insbesondere die Wertgrenzen nicht eingehalten wurden. Die grundsätzliche Zuständigkeit für die Durchführung der geprüften Beschaffungsund Vergabeverfahren der Kunstvilla hätte im Hinblick auf den Regelungsgehalt der Vergabeund Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (VBRL) federführend bei ZD/3 gelegen. Um dem Vergaberecht sowie den innerdienstlichen Vorgaben zukünftig zu entsprechen und gleichzeitig den von der Dienststelle formulierten, individuellen Anforderungen des Kunstbereiches dennoch gerecht werden zu können, sind Absprachen mit ZD/3 erforderlich. Neben der Wahl des jeweils geeigneten Verfahrens sollte hierbei auch das Instrument der mehrjährigen Rahmenvereinbarung nach der UVgO in Erwägung gezogen werden.

Schlussbemerkung

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind bezogen auf das Prüfungsjahr 2020 in allen Bereichen der Kunstvilla erkennbar. Davon abgesehen unterliegt sie mit ihrem Betrieb den Regelungen der Sehenswürdigkeitensatzung. Damit verfolgt sie zwar nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, dennoch ist die Durchführung regelmäßiger Gebührenkalkulationen erforderlich. Darüber hinaus sind Vergaben und Beschaffungen zukünftig im Einklang mit den Regelungen des Vergaberechts und den diesbezüglichen Vorschriften der Stadt Nürnberg vorzunehmen.

2.2.7 311500 Weitere Hilfen (8. und 9. Kapitel SGB XII) – Amt für

Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt

(SHA)

Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierig-

keiten

Prüfungsbericht vom 16.05.2022

Geprüft wurde der Anwendungsbereich der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, §§ 67 ff. SGB XII, innerhalb des hierfür einschlägigen Produktes 311500 ´Weitere Hilfen´. Hierbei wurden im Rahmen der Verwaltungsprüfung die Wirtschaftsführung sowie das Verwaltungshandeln geprüft. Der Schwerpunkt lag hier auf der Begutachtung des ordnungsgemäßen, rechtmäßigen und nachvollziehbaren Handelns bei der ambulanten Betreuung sowie der Pensionsbegleitung auf Basis einer System-/Funktionsprüfung. Der Betrachtungszeitraum umfasste die Jahre 2016 bis 2020, wobei gegebenenfalls auch spätere Entwicklungen in die Prüfung mit einbezogen wurden.

Die Leistungen der Hilfen nach §§ 67 ff SGB XII sind demnach identisch mit den grundsätzlichen Zielen der Sozialhilfe - Sicherung eines menschenwürdigen Lebens, Ermöglichung der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und Befähigung zur Selbsthilfe. Hiernach steht den Betroffenen gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 und § 67 Satz 1 SGB XII ein Rechtsanspruch auf Hilfeleistungen zu.

Vereinfachte Darstellung des Verfahrens zur Gewährung der Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII:

Abbildung 2

Eine selektive Bestimmung der für den Prüfungsgegenstand relevanten Zahlen aller Leistungsbezieher sowie deren Entwicklung ist insgesamt nur eingeschränkt möglich. Die von SHA vorgelegten Daten ergeben dabei folgende Übersicht:

Jahr 2020 2019 2018 2017 2016
Leistungsbezieher 1.228 1.138 1.178 843 628

Laut Stellungnahme von SHA/3-3 gilt es jedoch zu beachten, dass die Abbildung der Jahre 2016 und 2017 lediglich den Bereich des ambulant betreuten Wohnens darstellt. Als Begründung wird diesbezüglich die Divergenz von personellem Engpass zur Datenerfassung angegeben. „Die Eingabe in die Erfassungsdatenbank des statistischen Landesamtes erfolgt manuell.“ Eine separate Auswertung auf Basis des Anwendungsprogramms ´SOKON´ ist derzeit nicht möglich. Künftig sollte jedoch mit Blick auf die angestrebte Nutzung/Implementierung der TAU-Office-Anwendung eine transparente und nachvollziehbare Datenerfassung/-auswertung möglich sein.

Es kann davon ausgegangen werden, dass, bezogen auf die Jahre 2016 und 2017, „die Zahlen im Bereich des Jahres 2018 liegen“. Ungeachtet dessen ist, auch mit Bezug auf das Jahr 2020 sowie nach Einschätzung von SHA/3-3, mit einem künftigen Zuwachs an Hilfebedürftigen zu rechnen. Gründe hierfür sind insbesondere der zu erwartende Anstieg der Bevölkerung im Stadtgebiet Nürnberg, der demografische Wandel, die strukturelle Wohnungsmarktsituation sowie in Folge dessen die fehlende Flexibilität der Zuordnung/Wechsel von und zu einer passgenauen Wohnform. Im Weiteren ist davon auszugehen, dass im steigenden Umfang leistungsberechtigte Menschen mehrere Maßnahmen in Anspruch nehmen (Drehtüreffekt). Ungleich schwerer und derzeit nicht abschließend bestimmbar lässt sich die Zu- und Unterbringung von teilstationären und stationären Hilfen für Leistungsbezieher in der Zuständigkeitsverantwortung des Bezirkes Mittelfranken prognostizieren.

Insgesamt ist demnach festzuhalten, dass SHA sich weiterhin vertieft und systematisch mit den Risiken des demografischen Wandels, der Wohnungsmarksituation sowie der Anpassungen durch die Überführung der Eingliederungshilfe ins SGB IX befassen muss.

Das Sachkonto ´Hilfe zur Überwind.bes.soz.Schwierigkeiten a.v.E.´ zeigt für die vergangenen Jahre folgende Entwicklung:

Jahr 2020 2019 2018 2017 2016
Euro Euro Euro Euro Euro
Gesamtaufwendungen 3.789.755 3.665.205 3.574.578 3.212.591 3.050.838

Die Leistungen innerhalb der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten außerhalb von Einrichtungen (a.v.E.) gliedern sich dabei in die Ambulante Betreuung, Pensionsbegleitung, Notübernachtung, Essen/Betreuung/Wärmestube, Rückkehrhilfen sowie Entmüllungen/Schädlingsbekämpfung.

Aufwendungen für Hilfen nach §§67 ff. SGB XII 4.000.000 € 3.500.000 € 3.000.000 € 2.500.000 € 2.000.000 € 1.500.000 € 1.000.000 € 500.000 €

2016 2017 2018 2019 2020
Entmüllungen/Schädlingsbekämpfung 7.753 € 15.919 € 14.196 € 15.095 € 1.936 €
Rückkehrhilfen 10.619 € 11.544 € 7.456 € 7.606 € 4.822 €
Essen / Betreuung u.a. Wärmestube 301.305 € 302.081 € 362.462 € 398.437 € 343.315 €
Notübernachtung 392.258 € 453.619 € 441.736 € 440.933 € 394.244 €
Pensionsbegleitung 543.053 € 562.808 € 620.094 € 653.354 € 722.517 €
Ambulante Betreuung 1.795.851 € 1.866.620 € 2.128.633 € 2.149.780 € 2.322.941 €

Insgesamt verzeichnen die Leistungen nach §§ 67 ff. SGB XII im betrachteten Zeitraum eine kontinuierliche Steigerung. Die Gesamtaufwendungen stiegen dabei von rund 3,05 Mio. Euro im Jahr 2016 auf rund 3,8 Mio. Euro im Jahr 2020. Die Ursachen hierfür sind u.a. der gestiegene Bedarf sowie die intensivierten Bemühungen von SHA der Sozialraumbefriedung und hier insbesondere der Ausbau der Pensionsbegleitungen.

Die Prüfung hat gezeigt, dass das Leistungsangebot in Nürnberg insgesamt sehr komplex ist. Die Aufbau- und Ablauforganisation sind dabei in sich schlüssig und nachvollziehbar. Der Bestand oder die Schaffung von Doppelstrukturen hinsichtlich anderer Hilfen konnte dabei vorliegend ausgeschlossen werden. Anspruchsvoll erscheint nach wie vor die Abgrenzung zu Leistungen der Eingliederungshilfe des Bezirks Mittelfranken. Mit Blick auf die faktische Primärzuständigkeit der Stadt Nürnberg gilt es weiter im erhöhten Maße die Zuständigkeitsübernahme und Kostenlastverteilung zu prüfen bzw. zu hinterfragen. Aus Sicht von Rpr sollten verstärkt ausgearbeitete und standardisierte Vorgaben sowie Auswertungen zur Bestimmung der Zuständigkeit festgelegt werden. Überdies sind aufgrund der spezialisierten Abgrenzung von Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII und Eingliederungshilfe Maßnahmen fachbezogener Fortbildungen/Schulungen zu fördern.

Die Leistungen der Ambulanten Betreuung und Pensionsbegleitung werden in Nürnberg von einer Vielzahl von Trägern der freien Wohlfahrtspflege wahrgenommen. Die eingesehenen Vereinbarungen zwischen der Stadt Nürnberg und den entsprechenden Leistungserbringern hatten dabei die gebotene Aktualität. Wesentliche Vereinbarungsbestandteile, wie Leistungsvereinbarung, Ausschlusskriterien, Vergütungs- und Prüfungsregelungen wurden entsprechend berücksichtigt. Hinsichtlich der Feststellungen, insbesondere bezüglich des zu vermeidenden Risikos einer Fehleinschätzung bezüglich der Anpassungen der Fachleistungsstunden und Kostentagessätze mit den Trägern sowie der derzeitigen organisatorischen Verantwortlichkeiten, wird im Weiteren auf den ausführlichen Prüfbericht (Ziffer 4.4.1) verwiesen.

Anhand einer systematischen Stichprobenziehung konnte im Rahmen einer Fallaktenprüfung der Eindruck gewonnen werden, dass die Mitarbeiter die menschlich oft schwierigen Situationen mit sehr viel Einfühlungsvermögen und dem Ziel, für die Betroffenen eine adäquate Lösung zu finden, angingen. Die sachlichen und rechtskonformen Entscheidungen waren dabei

nicht zu beanstanden. Insgesamt positiv hervorzuheben ist die stets praxisnahe Verfahrensdauer. Entsprechend der unterschiedlich ausdifferenzierten Aufgabentypen konnte eine zeitgerechte Sachbearbeitung festgestellt werden. Hinsichtlich der monatlichen Nachweise der Leistungserbringer für die Ambulante Betreuung ist künftig auf einen vergleich- und wertbaren Qualitätsstandard hinzuwirken.

2.2.8 365300 Kindertageseinrichtungen freie Träger – Amt für

Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J)

Prüfung der Betriebskostenförderung freier Träger

Prüfungsbericht vom 16.09.2022

Gegenstand der Prüfung war die kindbezogene Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) und KiföG für Kindertageseinrichtungen freier Träger. Der Schwerpunkt lag hierbei auf der Förderung durch den Freistaat Bayern und der Stadt Nürnberg, die Erfassung der entsprechend notwendigen Daten im Fachverfahren KiBiG.web und die Anwendung der entsprechenden Vorgaben.

Neben den städtischen Kindertageseinrichtungen sind auch zahlreiche Einrichtungen von freien Trägern (Art. 3 BayKiBiG) auf dem Stadtgebiet Nürnberg tätig. Diese tragen in einem erheblichen Maß zur Betreuung von Kindern bei und sind für die Aufgabenerfüllung unverzichtbar. Alle Träger müssen ebenso wie städtische Einrichtungen die entsprechenden Vorschriften hierfür einhalten.

Im Stadtgebiet Nürnberg hat sich durch das Subsidiaritätsprinzip nach Art. 4 Abs. 3 BayKiBiG eine vielfältige Trägerlandschaft etabliert. Den freien Trägern werden umfassende finanzielle Hilfen zum Bau und Betrieb einer KiTa von Seiten des Freistaates Bayern und der Stadt Nürnberg gewährt. Weiterhin erfolgen intensive fachliche Beratungen vor und während der Bauphase sowie im laufenden Betrieb der Einrichtung.

Die aktuell 163 freien Träger von KiTas betrieben zum Stichtag 31.12.2021 insgesamt 347 Einrichtungen. Die Anzahl der Einrichtungen reicht von einer Elterninitiative mit einer KiTa bis zu einem großen Träger (z.B. AWO, kirchliche Träger, Kinderhaus gGmbH) mit einer Vielzahl von Einrichtungen. Die Stadt Nürnberg betreibt als Träger insgesamt 132 Einrichtungen.

Hierbei unberücksichtigt sind die weiteren Betreuungsformen wie die Kindertagespflege (siehe Prüfbericht Rpr vom 04.06.2018).

Eine KiTa freier Träger wird durch verschiedene Quellen finanziert. Der individuelle Elternbeitrag, den jeder Träger für seine Einrichtungen selbst festlegen kann, ist ein Baustein der Finanzierung. Hinzu kommt die kindbezogene Förderung seitens des Freistaates Bayern und der Stadt Nürnberg sowie zusätzliche staatliche Leistungen. Des Weiteren werden individuelle Förderungen, Programme und Projekte wie z.B. die qualitative Weiterentwicklung anteilig finanziert. Die qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürnberg hat einen hohen Stellenwert, da aufgrund des § 22 Abs. 2 SBG VIII und Art. 10 ff. BayKiBiG der Betrieb von Kindertageseinrichtungen als eine Aufgabe und ein Ziel der Jugendhilfe definiert wird. Damit leisten sie neben den Erziehungsberechtigten einen wichtigen Beitrag in den Bereichen der Bildung und Erziehung.

Die Maßnahmen sind unter anderem Kitaförderung plus, Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter, Frühstart, und weitere. Eine ausführliche Beschreibung der Maßnahmen und Inhalte wurde im Jugendhilfeausschuss (JHA) vom 17.09.2020 erörtert.

Die Summe der genannten Leistungen entspricht dem Gesamtförderanspruch des Trägers der Kindertageseinrichtung gegenüber der Stadt Nürnberg (Art. 18 Abs. 1, Art. 22 S. 1 BayKiBiG). Die Stadt Nürnberg wiederum beantragt bei der Regierung von Mittelfranken die staatliche Förderung zur Refinanzierung der städtischen Kosten (Art. 22 S. 2 BayKiBiG).

Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde seitens des StMAS die „Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie 2021 (Beitragsersatz 2021)“ erlassen. Diese regelt die ersatzweisen Zahlungen an Träger freier Einrichtungen in bestimmten Konstellationen im Rahmen der Pandemie. Eltern mussten für eine geschlossene Einrichtung keinen Elternbeitrag entrichten. Die Einrichtungen erhielten im Gegenzug eine entsprechende Ersatzzahlung.

Das Produkt ´365300 Kindertageseinrichtungen freie Träger` gliedert sich in fünf Leistungen. Es umfasst die Fach- und Rechtsaufsicht, Jugendhilfeplanung, Beratung, Gebäude und die Zuwendungen an die freien Träger. Auf das Gesamtergebnis betrachtet ist der überwiegende Teil der Erträge (rd. 94,5 %) und Aufwendungen (rd. 91,6 %) den KiTas freier Träger zuzuordnen. Die Gesamtzuwendungen an die Träger betrugen im Jahr 2021 insgesamt rd. 150,39 Mio. Euro.

ZUWENDUNGEN KITAS FREIE TRÄGER

Abbildung 3

5,06Mio. Euro €

87,75Mio. Euro€ 57,58Mio. Eur o€

Bezogen auf die Gesamtförderung 2021 und die Gesamtzahl der KiTas freier Träger (347) betrug die Förderung pro Einrichtung im Durchschnitt 433.400 Euro. Kindbezogen (19.830 Kinder) liegt sie demnach bei 7.584 Euro.

Für den Betrieb einer KiTa und damit einhergehende Beanspruchung der Förderung (Art. 18 BayKiBiG) sind die nach Art. 19 BayKiBiG entsprechenden Fördervoraussetzungen maßgeblich. Gem. § 23 Abs. 1 AVBayKiBiG ist die Bewilligungsbehörde verpflichtet, entsprechende Prüfungen bei den Trägern von Kindertageseinrichtungen durchzuführen. Diese Prüfungen sollen gemeinsam mit den Kommunen in Höhe von mindestens 20 % der erfassten Förderfälle erfolgen (§ 23 Abs. 1 S. 3 AVBayKiBiG). Die Regierung von Mittelfranken und die Stadt Nürnberg als Rechtsaufsicht der freien Träger haben sich darauf verständigt, dass jeweils rd. 10 % der Einrichtungen jährlich in die Prüfung einbezogen werden. Pro Einrichtung werden ca. 20 % der förderfähigen Kinder und 100 % des eingesetzten Personals geprüft. Der Prüfungszeitraum erstreckt sich dabei immer auf das abgeschlossene vergangene Betriebsjahr. In diesem Zuge prüft J/B4-2 jährlich rd. 33 der aktuell 347 Einrichtungen.

Ziel der Prüfungen durch das Jugendamt und der Regierung von Mittelfranken ist die ordnungsgemäße Abrechnung für die kindbezogene Förderung sowie ein ordnungsgemäßer Betrieb der Einrichtungen. Durch die Prüfungen ist der Träger angehalten, die Abrechnungen korrekt zu erstellen und die Einrichtungen rechtssicher zu betreiben. J ist sehr entschlossen, ein gutes Verhältnis zu den Trägern zu unterhalten, da die Stadt Nürnberg für die Betreuung von Kindern auf die Mitarbeit der freien Träger angewiesen ist.

Die Prüfungen der Regierung von Mittelfranken sind größtenteils Plausibilitätsprüfungen ohne Vor-Ort-Termin bei den Trägern. Nach Aussage von J/B4-2 erhält die Stadt Nürnberg über die geprüften Einrichtungen keine Rückmeldung. J seinerseits übermittelt regelmäßig die Prüflisten an die Regierung, so dass diese Ihre Prüfung entsprechend durchführen kann.

Prüfungsergebnis

Im Rahmen der Prüfung durch Rpr konnten aufgrund der während des Prüfungszeitraums bereits terminierten Vor-Ort-Termine drei Prüfungen begleitet werden. Die Zuständigkeiten bei J/B4-2 waren jeweils unterschiedlich, so dass auch die Vielfalt der Stichproben gewahrt ist. Die unterschiedlichen geprüften Einrichtungsformen (Krippe und Kiga) wurden von verschieden Trägern betrieben, so dass auch hier unterschiedliche Arbeitsweisen zum Tragen kommen. Insgesamt haben die geprüften Einrichtungen 95 Plätze, wobei 25 Kinddaten (rd. 26 %) und 30 Personaldaten geprüft wurden.

Weiterhin wurden stichprobenartig bereits durch J im Jahr 2021 geprüfte Einrichtungen begutachtet. Hierfür wurden anhand der 33 durchgeführten Prüfungen die Unterlagen von acht Einrichtungen angefordert und geprüft. Die Auswahl der Einrichtungen erfolgte auch hier nach Standort, Einrichtungsart und Größe sowie den Feststellungen durch J. Insgesamt beliefen sich die Einrichtungen auf 254 Plätze, von denen 62 Kinder sowie 55 Personaldaten in Augenschein genommen wurden. Dies entspricht rd. 24 % der Plätze.

Die Prüfung durch Rpr hat gezeigt, dass beide Seiten bestrebt sind, die umfangreichen Vorschriften für den Betrieb einer KiTa einzuhalten, die Fördergelder in voller Höhe bereitzustellen und den Trägern die Nachreichung von Unterlagen im Rahmen einer Prüfung einzuräumen. Weiterhin zeigte die Prüfung, dass durchaus auch negative Bescheide im Rahmen einer Prüfung erstellt werden. Der Prüfauftrag von J/B4-2 wird durch die regelmäßige jährliche Prüfung verschiedener Einrichtungen, die Dokumentation der Prüfungen in Prüflisten regelmäßig erfüllt.

Die Rechtsaufsicht freier Träger (J/B4-2) bindet erhebliche Haushaltsmittel im Rahmen der Betriebskostenförderung freier Träger. Die Prüfung hat gezeigt, dass die Fehlerquote im geprüften Bereich gering ist. Das Risiko einer bewussten Falscherfassung für eine höhere Förderung ist aufgrund der Prüfungen der Aufsichtsbehörden und der digitalen Transparenz gering. Ein solcher Träger riskiert den Entzug der Betriebserlaubnis und damit weitergehende Förderungen. Kleinere Prüfungsfeststellungen wurden während der Prüfung besprochen.

Die Prüfung ist abgeschlossen.

2.2.9 547000 Bereitstellung einer U-Bahninfrastruktur – U-Bahn-

bauamt

Prüfung der Vertragsbeziehungen mit der VAG, deren

Anpassungen mit Wirkung vom 01.07.2020 und die Abrech-

nung der festgelegten Kostenträgerschaft

Prüfungsbericht vom 10.05.2022

Der Aufgabenbereich des U-Bahnbauamtes, seit 2009 dem Referat VI, Planungs- und Baureferat zugeordnet, ist u.a. in drei technische Bereiche aufgeteilt. Befasst wurde sich ausschließlich mit dem nichttechnischen Bereich ´Entschädigung/Verwaltung UB/EV´, verantwortlich für alle Finanz-, Zuschuss- und allgemeinen Verwaltungsaufgaben.

Prüfungsgegenstand waren die Vertragsbeziehungen der Stadt Nürnberg insbesondere mit der Verkehrsaktiengesellschaft VAG. Es wurden Inhalte der alten geltenden Verträge von 1982 hinsichtlich U-Bahnbau, U-Bahnpacht und Betriebsführung mit der Anpassung der neugefassten Verträge ab 01.07.2020 verglichen. Demnach wurde u.a. in Teilen die Abrechnung der Kostenträgerschaft, Berechnung und Buchung des vertraglich vereinbarten Pachtzinses einer-

wurden Teilbudgets der
konsumtiven Budgetbewirtschaftung und grundsätzlich das Zuwendungsverfahren von Inves-
titionen außerhalb des Produktes 547000 betrachtet.

Im Wesentlichen wurden seitens Rpr zusammenfassende Punkte in der Rückschau festgestellt:

Sowohl im bis Mitte 2020 geltenden Pachtvertrag, als auch im erneuerten Pachtvertrag, geltend ab 01.07.2020 werden die im Eigentum der Stadt als Bau- und Kostenträger befindlichen U-Bahnanlagen im Rahmen des Betriebes gewerblicher Art nach ihrer Fertigstellung an die VAG verpachtet. Hierbei wird ein festgelegter jährlicher Pachtzins je gepachtetem Kilometer U-Bahn-Betriebsstrecke in monatlichen Raten an die Stadt gezahlt, der sich mit Inbetriebnahme von weiteren U-Bahn-Bau-Strecken entsprechend der Streckenlänge erhöht.

Ausgehend von einem ursprünglichen jährlichen Betrag von 150.000 DM wurde die Pachtzinsrate im 5 Jahresrhythmus (1985, 1990, 1995) um jeweils 5 % erhöht. Danach stagnierte die Erhöhung der Pachtzinsrate 10 Jahre zwischen 1995 bis 2005.

Die vertraglich deklarierte, jährliche Erhöhung des Pachtzinses wurde dann rückwirkend im Pachtvertrag von 2020 auf 1 % festgesetzt. Die vorgeschriebene Schriftformerfordernis bei Änderungen des Altvertrages (hier rückwirkend mit Wirkung zum 01.07.2005) wurde nach Feststellung von Rpr nicht vollständig beachtet. Rpr versteht zudem die Formulierung bezüglich jährlicher Zinserhöhung um 1 % eher mit Bezug auf das Vorjahr, als bezogen auf das Jahr 2005.

Der Pachtvertrag 2020 enthält nun auch einen zu leistenden Pachtzins für die an die VAG verpachteten Park & Ride Parkhäuser an den U-Bahnhöfen Röthenbach bei Schweinau und Herrnhütte (jährlich rd. 470 TEuro und rd. 345 TEuro) und des Bike & Ride Fahrradparkhauses am U-Bahnhof Hauptbahnhof (jährlich rd. 85 TEuro). Erst mit Beginn des neuen Vertrages erhielten die P+R-Anlagen den Status des Betriebes gewerblicher Art. Eine jährliche Erhöhung des Pachtzinses wurde hier nicht festgelegt. Entsprechend der vertraglichen Erklärung, dass eine jährliche Überprüfung des Pachtzinses möglich ist, empfiehlt Rpr im Prüfbericht einen ggf. annähernd am Verbraucherpreisindex orientierten Pachtzins (seit 2005 Veränderungsrate von 25,2 % gegenüber gestiegenen 15,3 % des Pachtzinses).

Rpr stellte fest, dass die Pachtraten für das 2. Halbjahr 2020 entsprechend der Veränderung der Streckenlänge des BA 2.1 Gebersdorf – Großreuth hätten anteilig kalkuliert werden müssen.

Nach Stellungnahme seitens UB und Ref.I/II (verfügt am 08.07. und 13.07.2022) wird darauf verwiesen, dass der Abschluss der Verträge, deren Überwachung, sowie Änderungen im Bestand bzw. Vertragsfortschreibungen im Zuständigkeitsbereich von Ref. I/II liegen. Die gegenwärtig vereinbarte Preissteigerung von 1 % wurde im Zuge der Direktvergabe der Verkehrsleistungen durch den sog. öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) vom Zentralfinanzamt Nürnberg steuerrechtlich betrachtet. Aus Sicht Ref. I/II sollte von einer erneuten Überprüfung wegen Anpassung des Vertrages auch unter Berücksichtigung der Doppelrolle der Stadt als Gesellschafter und Vertragspartner (Ergebnissituation Verlustausgleich VAG > Gewinnabführung N-ERGIE) abgesehen werden. Mit der gleichen Begründung wurde auch eine jährliche Pachtzinserhöhung bei den P+R-Häusern und dem Fahrradparkhaus abgelehnt.

Zugesichert wird, seitens Rpr festgestellte mögliche Pachtmehrerträge i.H.v. rd. 33 TEuro durch die Veränderung der gepachteten Kilometer bei Betriebsstrecke U3 BA 2.1 in Abstimmung mit der VAG noch einmal zu überprüfen.

Die alten Betriebsführungsverträge über das Parkhaus Röthenbach und das Parkhaus Herrnhütte von 1987 und 1996 wurden nicht erneuert und sind auch nicht mehr rechtsgültig, nachdem der Status der P+R Anlagen sich zum Betrieb gewerblicher Art verändert hat und diese jetzt im neuen Vertragswerk geregelt werden. Allerdings hätten diese in der Zeit der Gültigkeit modifiziert werden müssen (Anpassung Umsatzsteuerhöhe und Haftungsformulierung).

Das Kostenrisiko der VAG für die Erhaltung der U-Bahnanlagen wurde bis zur Erneuerung des Vertrages der Höhe nach auf 50 % der ausgewiesenen Abschreibungen begrenzt. Der übersteigende Betrag wurde seit 2016 von der Stadt als sog. Unterhaltsausgleich gezahlt. Seitens UB wird der Verzicht auf eine stichprobenartige Überprüfung der Einzelrechnungen (2019 über 6.000 Rechnungsbelege) für den Unterhaltsausgleich u.a. mit dem gemeinsam mit der VAG seit 2017 abgestimmten Tätigkeitskatalog erklärt. Die Nachzahlung des von Rpr festgestellten aufgrund von fehlendem Vorzeichen rechnerisch um rd. 412 TEuro zu wenig gezahlten Unterhaltsausgleich 2019 der Stadt an die VAG wird für das Jahr 2023 zugesichert.

Die Entwicklung des K1-Sachbudgets 2018 bis 2020 war in der Gesamtbetrachtung jeweils defizitär (2018 rd. Minus 1 Mio. Euro, 2020 rd. 3 Mio. Euro Unterdeckung). Hauptsächlich begründet lag dies an der jährlich steigenden Tendenz des Unterhaltsausgleichs an die VAG. Ab 2021 werden nur die im ÖDLA stehenden Ausgleichszahlungen unabhängig vom Instandhaltungs-/Erhaltungsaufwand der VAG und dem festgelegten Abschreibungswert geleistet und zu einer realistischeren Einschätzung der Erstattungen an die VAG führen.

Die Rechnungsbearbeitung wurde bei UB insgesamt als ordnungsgemäß beurteilt. UB wird die Hinweise im Prüfbericht hinsichtlich Bruttoprinzip, Kontierungsrichtlinien, Abgrenzungsrelevanz bzw. ggf. Anlegen eines Rechnungsplans bei wiederkehrenden Mietraten künftig beachten.

2.2.10 555200 Forstwirtschaftlicher Betrieb – Tiergarten (Tg)

Prüfung des Forstwirtschaftlichen Betriebes beim Tier-

garten

Prüfungsbericht vom 15.09.2022

Allgemeines

Die Stadt Nürnberg ist Eigentümerin von Wald im Sinne des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG). Dieser Körperschaftswald verteilt sich mit einer Gesamtfläche von ca. 214 Hektar auf rund 60 Waldstücke im gesamten Stadtgebiet. Aufgrund der hieraus entstehenden vielfältigen gesetzlichen aber auch stadtspezifischen Anforderungen unterhält der Tiergarten den Forstwirtschaftlichen Betrieb. Sein Aufgabengebiet ergibt sich im Wesentlichen aus dem BayWaldG, der Verordnung über die Bewirtschaftung und Beaufsichtigung des Körperschaftswaldes (Körperschaftswaldverordnung – KWaldV), dem hieraus entwickelten und für die Stadt Nürnberg verbindlichen Forstwirtschaftsplan sowie den gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten. Letztere werden insbesondere auf einer Länge von rund 67 km Waldrand, der sich aus der Gesamtfläche der städtischen Wälder ergibt, durchgeführt. Neben der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags stellt die Klimaveränderung eine der größten Herausforderungen für die heutige und zukünftige Waldbewirtschaftung dar. Zudem erwirtschaftet der Betrieb für die Stadt Nürnberg, beispielsweise durch Aufforstungen bzw. ökologische Aufwertungen, wichtige Ökopunkte und schafft mit einem gepflegten Wald einen wesentlichen Erholungswert für die Gesellschaft.

Betriebsleitung und -ausführung

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist die Forstbetriebsleitung und –ausführung von der jeweiligen Körperschaft für ihren Wald zu regeln. Die Stadt Nürnberg hat hier von der Möglichkeit der Übertragung an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth-Uffenheim als untere Forstbehörde Gebrauch gemacht. Dieses tritt insoweit als Fachvorgesetzte für Tg auf. Rpr schätzt die Regelung auch für die Zukunft als sinnvoll ein, da die mit Betriebsleitung- und ausführung verbundenen Anforderungen von der Stadt Nürnberg und ihrem Forstwirtschaftlichen Betrieb augenscheinlich nicht ohne Weiteres wahrgenommen werden könnten. Zudem übt die Behörde die Forstaufsicht für den Freistaat Bayern aus. Mit der Übertragung erscheint die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zum Erhalt des Waldes und seine sachgemäße Bewirtschaftung somit in einer Weise sichergestellt, bei der aufsichtliche Maßnahmen mithin nicht zu erwarten sind.

Tg-interne Organisation

Nach dem Organigramm des Tiergartens ist der Forstwirtschaftliche Betrieb der Abteilung 4 zugeordnet. Diese ist wiederum direkt der Dienststellenleitung unterstellt. Die Abteilungsleitung nimmt in Personalunion auch die Leitung des geprüften Bereiches wahr. Tg-interne Dienstanweisungen oder ähnliche Vorgaben bzw. Anforderungen bestehen, nach Aussage des Betriebes, nicht. Die betrieblichen Abläufe und Entscheidungsprozesse finden hingegen stark auf Bereichs- bzw. Abteilungsebene statt. Eine regelmäßige interne Betrachtung des Betriebes durch die übergeordnete Führungsebene unter den Vorgaben des Vier-Augen-Prinzips erscheint aus Sicht von Rpr daher empfehlenswert.

Einnahmen

Der überwiegende Teil der prüfungsrelevanten Erträge entfällt auf die Einnahmen aus dem Holzverkauf. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Nürnberger Wald nicht vorwiegend der Holzproduktion, sondern vielmehr als Erholungsstätte für die Bevölkerung dient. Der Forstwirtschaftliche Betrieb nimmt Baumfällungen somit grundsätzlich nur in unabweisbaren Fällen zum Erhalt der Nürnberger Wälder vor. Erhöhte Erträge sind daher zumeist ein Anzeichen für negative Waldbedingungen (z. B. lange Trockenperioden, Sturmereignisse oder Krankheiten).

Qualitativ hochwertiges Holz wird über zwei Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, in denen der Betrieb Mitglied ist, insbesondere an Sägewerke vermarktet. Die so getätigten Holzverkäufe sind aus Prüfungssicht nachvollziehbar.

Zudem fällt bei Arbeiten zur Verkehrssicherung Schadholz an, das aufgrund seiner Qualität für den Holzmarkt wenig attraktiv ist und damit nicht mehr an Sägewerke vermarktet werden kann. Soweit möglich, wird solches Holz im Wald belassen und damit ein Beitrag zur Steigerung der Bodenqualität und Artenvielfalt geleistet. Ansonsten müsste es auf Kosten der Stadt Nürnberg entsorgt werden. Sollten sich Stämme noch für den Brennholzverkauf eignen, erfolgt eine entsprechende Vermarktung im Rahmen eines Eigenverkaufs. Die diesbezüglichen Preisfestsetzungen des Betriebes sind für Rpr nur schwer nachvollziehbar. Eine über die Rechnungsstellung hinausgehende plausible Dokumentation der Verkäufe erfolgt nicht, erscheint jedoch dringend ratsam.

Vergaben

Der Forstwirtschaftliche Betrieb erteilt Aufträge, die grundsätzlich im Wettbewerb und in transparenten Verfahren zu vergeben sind. Hierbei ist das jeweils geltende Vergaberecht einzuhalten. Ebenso müssen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach den Bedingungen der Gemeindeordnung (GO) Beachtung finden. Die Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (VBRL) geben als innerdienstliche Vorschrift die Zuständigkeiten für Beschaffungen bei der Stadt Nürnberg vor.

Bei den geprüften Vergaben ist davon auszugehen, dass es sich in den einzelnen Bereichen grundsätzlich um wiederkehrende Beauftragungen der gleichen Leistung handelt. Demnach liegt nach Auffassung von Rpr jeweils ein Gesamtauftrag vor, dessen Wert für die Wahl des zutreffenden Verfahrens heranzuziehen ist. Allerdings wurden die relevanten Aufträge allesamt ohne Durchführung von förmlichen Vergabeverfahren und ohne weitere Beteiligung der zentralen Beschaffungsstelle erteilt. Es erfolgten regelmäßig Direktbeauftragungen. Eine nachvollziehbare Dokumentation, wird seitens des Forstwirtschaftlichen Betriebs nicht geführt. Davon abgesehen besteht keine Regelung gemäß den VBRL in der Form, dass Spezialbeschaffungen für den eigenen Bedarf selbst vorgenommen werden können. Aus Sicht von Rpr ist in Abstimmung mit der zuständigen zentralen Beschaffungsstelle eine generelle Einordnung der Auftragsvergaben für Lieferungen und Dienstleistungen hinsichtlich der jeweiligen vergaberechtlichen Behandlung notwendig, um zukünftig den rechtlichen wie auch den stadtinternen Vorgaben zu entsprechen. Die Ergebnisse sind allgemein nachvollziehbar und im Sinne eines ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns zu dokumentieren.

Schlussbemerkung

Ungeachtet der obigen Ausführungen wurde im Rahmen der Prüfung ersichtlich, dass der Forstwirtschaftliche Betrieb einen wichtigen Beitrag zur Aufgabenerfüllung der Stadt Nürnberg als Eigentümerin von Wald leistet.

2.2.11 Zusammenarbeit der Leistungsträger im Sozialbereich –

Referat für Jugend, Familie und Soziales (SHA)

Prüfung der Zusammenarbeit der Leistungsträger

Prüfungsbericht vom 28.10.2022

Geprüft wurde die Zusammenarbeit der Leistungsträger innerhalb des gesetzlich-zuständigen Leistungsauftrages und der eingesetzten organisatorischen Struktur.

Die Teilergebnishaushalte der Stadt Nürnberg weisen für das Geschäftsjahr 2021 im Produktbereich ´soziale Leistungen´ (SHA) ca. 166 Mio. Euro, im Produktbereich ´Kinder, Jugend und Familienhilfe´ (J) ca. 420 Mio. Euro sowie für kommunale Leistungen JCN ca. 143 Mio. Euro aus. Die gesamten ordentlichen Aufwendungen stellen mit ca. 892 Mio. Euro den größten „Ausgabenblock“ der Stadt Nürnberg dar.2 In den drei Fachämtern sind mehrere hundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Gemessen an diesen Größenordnungen ist eine regelmäßige prüfungsseitige Betrachtung der sozialen Ämter in vielfacher Hinsicht erforderlich.

Die Erkenntnisse durch regelmäßige Prüfungshandlungen des Rechnungsprüfungsamtes in den vergangenen Jahren, insbesondere anhand von begleitenden Einzelprüfungen, systemund einzelfallbezogener Schwerpunktprüfungen und der Prüfung von Verwendungsnachweisen, haben u.a. eine sachliche und/oder zeitliche Überschneidung von Leistungen in unterschiedlicher Trägerschaft sowie abweichende intensive Zusammenarbeit aufgezeigt. Die Recherchen, Fragestellungen und Auswertungen der Rückmeldungen der gegenständlichen Prüfung erfolgten dabei unter Betrachtung der Aspekte von Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns.

Die Zusammenarbeit wird, soweit sie sozialdatenschutzrechtlich zulässig ist, als wichtiges Instrument gesehen, die Verwaltungsaufgaben innerhalb des Ref.V. möglichst optimal zu erfüllen, Hilfebedürftige zu unterstützen, aber auch die Sozialausgaben, soweit möglich effizient, wirtschaftlich und sparsam zu verwalten.

Die Prüfung beinhaltete u.a. das Anschreiben (inkl. Fragenkatalog) ´Prüfung der Zusammenarbeit der Leistungsträger vom 26.08.2022´ an die organisatorisch zuständige Steuerungsund Koordinierungseinheit – Ref. V –. Die entsprechenden Fachämter wurden hierbei um Mitteilung und Erläuterungen gebeten, ob und in welchem Rahmen sowie in welcher Art und Weise eine Zusammenarbeit jeweils zwischen

Sozialamt und Jugendamt | Sozialamt und Jobcenter

Jobcenter und Jugendamt | Jobcenter und Sozialamt

Jugendamt und Sozialamt | Jugendamt und Jobcenter

aus jeweiliger Sicht des Fachamtes durchgeführt bzw. realisiert wird.

Im Konkreten sah die Prüfung hierbei die Beantwortung folgender thematisierter Fragen vor.

2 Als Grundlage wurden die ordentlichen Aufwendungen des Haushaltsplans 2021, Band 2 herangezogen. Darin sind sowohl Transferaufwendungen als auch Personal- und Versorgungsaufwendungen enthalten.

  1. Beantwortet werden sollten u.a.: Gibt es einen regelmäßigen fachlichen Austausch? o Gibt es hierzu Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise, Fachrunden oder ähnliche o Zusammenkünfte?

Welche Aspekte der Zusammenarbeit werden darin besprochen oder erörtert (z.B. o Fallbesprechungen)?

Welche Erfahrungen haben die einzelnen Fachämter hierzu bisher gemacht? o Welche Auswirkungen hat die strukturelle Zusammenarbeit aus der Sicht der o Fachämter auf die fachliche Arbeit sowie die Anzahl der Hilfeempfänger selbst?

  1. Welche verwaltungsinternen Kooperationsvereinbarungen und/oder politischen Beschlüsse zur Zusammenarbeit zwischen den Fachämtern gelten aktuell? 6. Gibt es zur Thematik der Zusammenarbeit weitere über das Sozialgesetzbuch hinausgehende (ggf. landesrechtliche) Regelungen, Erlasse oder Handlungsanweisungen, die für die Fachämter verpflichtend sind? 7. Gibt es interkommunale Zusammenkünfte oder Arbeitsebenen zu dieser Thematik? 8. Gibt es Beratungsangebote, die von den Fachämtern gemeinsam wahrgenommen werden? 9. Gibt es aus Sicht der Fachämter Bestimmungen des Datenschutzes, die einer Zusammenarbeit entgegenstehen oder sie ggf. sogar erschweren könnten? Die insgesamt umfassenden Stellungnahmen der Verwaltung werden seitens des Rpr positiv beurteilt. Darin haben die Leistungsträger eingehend die verschiedenen Aspekte der Zusammenarbeit zwischen den drei „sozialen Ämtern“ erläutert und dokumentiert. Dies war bisher, soweit erkennbar, weder Gegenstand verwaltungsseitiger Darstellungen noch prüfungsseitiger Betrachtungen und zeigt nachdrücklich verschiedene Formen der Zusammenarbeit, was auch aus Gründen der Transparenz hilfreich und geboten ist.

Die Stellungnahmen zeigten auch, dass sich die drei betroffenen Ämter anlässlich der Prüfung selbst mit der Thematik eingehend befasst haben.

Der ganz überwiegende Teil der betreffenden Zusammenarbeit wurde mit ´kollegial´, ´niedrigschwellig´, ´zielführend´ und/oder ´sehr gut´ beschrieben. Im Sinne der Kunden ist stets eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit elementar. In den entsprechenden Stellungnahmen wurde, ob auf operativer oder strategischer Ebene eine positive, lösungsorientierte, zuverlässige und von gegenseitigem Vertrauen geprägte Kooperation geschildert. Aufgrund der thematischen Vielschichtigkeit, der zahlreichen zu beantworteten Fragen sowie den unterschiedlichen Beantwortungsmustern wird im Weiteren auf den vollständigen Prüfbericht verwiesen.

Im Rahmen der prüfungsseitigen Betrachtung wurde überdies auf Einzelfallprüfungen verzichtet. Es bestand zudem keine Veranlassung, sämtliche in der Stellungnahme aufgeführten Regularien, Vereinbarungen, Verträge, Handlungsanweisungen, Arbeitskreisen, Leitfäden oder Arbeitshilfen nochmals durch das Rpr zu sichten und im Einzelfall zu bewerten. Dies wird ggf. Gegenstand künftiger Schwerpunktprüfungen in den jeweiligen Fachämtern sein.

Prüfungsseitige Bemerkungen oder Beanstandungen zur dargestellten Zusammenarbeit der Leistungsträger haben sich nicht ergeben. Eines formellen Ausräumungsverfahrens bedarf es daher nicht.

2.2.12 Freiwillige konsumtive Zuwendungen (Art. 5) – 2. Bürger-

meisterin

Prüfung der Gewährung von freiwilligen Zuwendungen

der Stadt Nürberg

Prüfungsbericht vom 06.07.2021

Entsprechend dem Prüfungsvermerk vom 06.07.2021 wurde seitens der 2. BM am 05.08.2021 ein vorläufiger Sachstand der von Rpr geforderten Nachprüfung übermittelt. Am 09.11.2021 erfolgte die endgültige Stellungnahme der 2. BM zum Prüfbericht. Damit einhergehend wurden die betroffenen Zuwendungsvorgänge an Rpr zur Begutachtung übermittelt.

Die Nachprüfung seitens Rpr ist abgeschlossen. Auf die einzelnen Prüfungsfeststellungen aus dem Bericht vom 06.07.2021 wird hier nicht erneut eingegangen. Aufgrund der Überprüfung der Sachverhalte durch den Fachbereich der 2. BM wurden viele offenen Fragen geklärt, und teilweise entsprechende Nachweise vorgelegt.

Abschließend ist aus Sicht von Rpr anzumerken, dass zentrale Prüfungsfeststellungen aus dem Prüfungsbericht aus unserer Sicht nach wie vor nicht vollständig ausgeräumt sind. Teilweise wurden lediglich Aussagen bzw. Besprechungen mit den betroffenen Zuwendungsempfängern als Nachweise anerkannt. Ergänzende Unterlagen zu den Verwendungsnachweisen (insbesondere endgültige Jahresabschlüsse, Einzelnachweise) wurden nicht vorgelegt. Entsprechend kann hier keine Nachprüfung erfolgen. Die mündlichen in den Einzelstellungnahmen erwähnten Besprechungen sind nicht dokumentiert. Festgestellte Jahresüberschüsse sind weiterhin belassen worden, und nicht wie gem. Nr. 15.10 ZuwGA verrechnet bzw. zurückgefordert. Es wurde vielmehr mit in der Vergangenheit angehäuften Verlusten bzw. dem Corona-Jahr 2020 das Belassen begründet. Dies ist nicht zulässig.

Seitens Rpr bestehen grundsätzliche Bedenken hinsichtlich der Nichtausräumung der o.g. offenen Punkte. Es besteht hier das Risiko, dass Vermögensnachteile für die Stadt Nürnberg entstehen. Rpr empfiehlt ggf. eine Beratung durch RA, um mögliche negative Folgen für Mitarbeitende der Stadt Nürnberg auszuschließen. Im Rahmen der haushalts- und zuwendungsrechtlichen Vorschriften sind auch unpopuläre Entscheidungen (Verrechnungen, Rückforderungen, Reduzierungen) zu treffen; sie sind seitens der Verwaltung im Sinne des Grundsatzes einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung umzusetzen.

Insgesamt ist festzuhalten, dass künftig insbesondere die genauere Abgrenzung der institutionellen Förderung bzw. Projektförderung, die Dokumentation der Sachbearbeitung sowie die Prüfung der Anträge und Verwendungsnachweise noch sorgfältiger erfolgen müssen. Die Antragsteller müssen ebenso darauf achten, die entsprechenden Vorschriften der ZuwNB einzuhalten und zuwendungsrelevante Unterlagen vorzulegen, die inhaltlich der ZuwGA sowie der ZuwNB entsprechen. Die Feststellungen aus dem Rpr-Prüfbericht sind durch den Geschäftsbereich der 2.BM weiterzuverfolgen.

2.3 Prüfung von Vergaben im Bereich der Verwaltungsprü-

fung

2.3.1 Prüfungsauftrag und -durchführung

Die Verwaltungsprüfung als organisatorischer Teil der örtlichen Rechnungsprüfung umfasst neben den durchzuführenden Prüfungen der Jahresabschlüsse der Stadt Nürnberg gemäß § 30 KommHV-Doppik auch die Begutachtung der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen. Gemäß den städtischen Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien (VBRL) sind Zuständigkeiten der entsprechenden Genehmigungen und die Unterrichtung von Rpr bei Aufhebung von Verfahren festgelegt, deren Umfang grundsätzlich nur eine Stichprobenprüfung zulässt.

Zur Anwendung des Vergaberechts für eine schnelle und effiziente Beschaffung in Dringlichkeits- und Notfallsituationen, ausgelöst durch die Corona-Pandemie 2020, galten für 2021 die mit Rundschreiben des BMWi vom 19.03.2020 veröffentlichten erhöhten Schwellenwerte bei Unterschwellenvergaben und diverse Verfahrenserleichterungen ab EU-Schwellenwert weiterhin.

2.3.2 Prüfungsverfahren und deren Volumen

Im Prüfungszeitraum 2021 waren im Rahmen der Vergabeprüfung 60 Vorgänge in Höhe von 123.884.398,36 Euro zu prüfen. Mit einem Volumen von gerundet 121 Mio. Euro hatten Verfahren der Vergabeverordnung (VgV Verfahren) oberhalb des bis 31.12.2021 gültigen Schwellenwertes für Liefer- und Dienstleistungen von 214.000 Euro netto den größten Anteil.

48 % des Gesamtvergabevolumens waren Vergaben im Zusammenhang mit der Corona- Pandemie (vor allem im Rahmen von Auftragserweiterungen des Impfzentrumbetriebes und der mobilen Impfteams, Ausschreibungen für das Testzentrum und die Neuausrichtung der Impfstrategie ab Nov. 2021). Mit 20 % Anteil ragte die Vergabe „Mittagsverpflegung für städtische Kitas“ als Einzelbeauftragung mit einem Vergabevolumen in Höhe von rd. 25 Euro brutto hervor.

Die geprüften EU-weiten Vergaben wurden zu gut einem Drittel des Gesamtvergabevolumens im Offenen Regelverfahren und zu fast 45 % als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Die insgesamt 45 VgV Vergaben gliedern sich zudem wie folgt auf:

VgV Verfahren

Vergabesumme und Anzahl nach Vergabeart

Abbildung 4

Offenes Verfahren

31; 39.532.723 €

11; 55.446.686 €

Nichtoffenes Verfahren

1; 24.879.579 €

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb

2; 969.356 €

Beauftragungen unterhalb des Schwellenwertes nach UVgO fielen 2021 in Höhe von insgesamt rund 3 Mio. Euro an. Die sowohl meisten als auch bzgl. Vergabesumme höchsten UVgO

Beauftragungen wurden als Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Im Einzelnen verteilten sich die 15 Vergaben nach UVgO folgendermaßen:

UVgO Verfahren

Vergabesumme und Anzahl nach Vergabeart

Abbildung 5

Öffentliche Ausschreibung

3; 792.271 €

Beschränkte Ausschreibung

3; 489.116 €

8; 1.643.946 € ohne Teilnahmewettbewerb

Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsvergabe ohne

1; 130.722 € Teilnahmewettbewerb

Die Vergaben werden Rpr entsprechend den in den Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg Nr. 2.10 VBRL genannten Wertgrenzen für die Beteiligung zugeleitet. Je nach Unterscheidung freiberufliche oder nicht freiberufliche Dienstleistung und je nach Vergabeart besteht demnach die Vorlagepflicht bei über 100.000 Euro Hauptauftragssumme oder bei mehr als 500.000 Euro. Bei Nachträgen richtet sich die Rpr-Genehmigung nach Gesamtauftragssummen in gleicher Höhe und auch danach, ob die Summe aller Nachträge zugleich 20 v.H. der Hauptauftragssumme übersteigt. Rpr wurde 2021 über insgesamt 8 Aufhebungen gemäß Nr. 4 VBRL über 50.000 Euro unterrichtet.

2.3.3 Prüfungsergebnisse im Einzelnen

Bei einer hervorzuhebenden Vergabe hat Rpr gemäß § 60 VgV „ungewöhnlich niedrige Angebote“ an einem Aufklärungsgespräch mit einem Bieter teilgenommen. Im Ergebnis des Gesprächs und nach nachgereichten Ergänzungen des Bieters wurde die Auskömmlichkeit seitens der Vergabestelle ZD/3 sowie vom Bedarfsträger J als gegeben beurteilt. Die seitens Rpr ausgehend von der noch nicht zufriedenstellenden Prüfpflicht des Auftraggebers nochmals

Der besagte
Bieter musste dennoch zwingend aufgrund unzulässiger nachträglicher Änderung des Angebots
ausgeschlossen werden, weil zwischen Angebotsabgabe und Zuschlagsentscheidung ein Identi-
tätswechsel stattgefunden hat („e.K“ obwohl „GmbH & Co.KG“).

Weitere Feststellungen ergaben sich bei den Vergaben aus folgenden Gründen:

Bieter,

heliegender Angebote und der Gewichtung von 50 % Qualität,

Begründung bzw. durch fehlende Übereinstimmung der Erläuterung mit der Bewertung,

(Luftreinigungsfilter). Künftig ist frühzeitig eine produktneutrale Ausschreibung mit Eignungsprüfung mittels Interessenbekundungsverfahren erforderlich,

50 %iger Gewichtung des Preises ist keine Verhandlung über den Preis erfolgt,

gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarungen Schulbus-, Sport- und Badfahrten und

7 Mio. Euro) wurden 2021 nach langen Laufzeiten (häufig > 8 Jahre) wiederholt neue Ausschreibungen befürwortet. Auffällig war zudem ein 2021 mehrfach bezuschlagter Marktteilnehmer hinsichtlich erörterungswürdiger Auskömmlichkeit. Dies ist bei künftigen Reinigungsleistungen zu beobachten. Weiterhin wurde bei einer herausstechenden Reini-

abweichendes Vorgehen von den übrigen stadtweiten
Reinigungsvergaben festgestellt (andere Gewichtung 85 % zu 15 %; extern beauftragtes Pla-
nungsbüro für die Erstellung der Vergabeunterlagen; das Zurückgreifen auf ein normalerweise
durch ZD/3-G begleitetes, dem Grunde nach standardisiertes Reinigungsverfahren wurde
durch aus Sicht von Rpr nicht begründeter Alleinzuständigkeit von RA/3-VMN außer Acht ge-
lassen).

2.4 Prüfung im Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg

(SÖR)

Ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Zentralen

Omnibusbahnhofes (ZOB)

Prüfungsbericht vom 09.09.2022

Rpr hat geprüft, ob im Kalenderjahr 2021 die Bewirtschaftung des Zentralen Omnibusbahnhofes unter Beachtung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften und vertraglichen Regelungen ordnungsgemäß erfolgte.

Im Wesentlichen waren folgende Feststellungen zu treffen:

Wiederaufnahme des Fernreisebusverkehrs kann auf Grundlage der aktuellen Gebührensatzung nicht mit einer Kostendeckung durch Einfahrtsgebühren gerechnet werden. Es wurden deshalb Anregungen und Hinweise gegeben, um eine Steigerung des Kostendeckungsgrades zu erzielen.

mäß. So ist die Höhe der SÖR zustehenden Benutzungsgebühren durch Quittungen nachgewiesen. Die entsprechenden Zahlungen der NOA-kommunal GmbH wurden vollständig und fristgerecht vereinnahmt. Auch die Bezahlung der für die Bewirtschaftung des ZOB anfallenden Personal- und Sachkosten durch SÖR erfolgte stets vertragskonform.

ebenso weitgehend ordnungsgemäß. Lediglich bei der Straßenreinigung werden aktuell fehlerhafte Straßenreinigungsgebühren festgesetzt, da nach der Ausweitung der Reinigungsintervalle für den ZOB die Anlage A zur Straßenreinigungssatzung nicht entspre-

chend angepasst wurde. So ist der ZOB weiterhin der Reinigungsklasse 3 zugeteilt obwohl aufgrund des Aufwandes der tatsächlichen Reinigung diese der Reinigungsklasse 4 zuzuordnen wäre.

Mit Vermerk vom 29.09.2022 nahm SÖR wie folgt Stellung:

einstellte, wird SÖR eine neue Gebührenkalkulation durchführen. Dabei werden auch die Hinweise und Anregungen von Rpr mit überprüft und gegebenenfalls mit einbezogen.

satzung wird bei der nächsten Satzungsänderung veranlasst.

Die Prüfung ist damit abgeschlossen.

2.5 Informationstechnik

2.5.1 Vorbemerkungen

Die Prüfungstätigkeit im Bereich der Informationstechnik (IT) erstreckte sich auf folgende Teilaufgaben:

nungsmäßigkeit, Funktionalität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit sowie

chen Leistungen.

Rpr prüft überwiegend begleitend – insbesondere durch die Mitarbeit in Projekt- und Arbeitsgruppen der Verwaltung – den ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik und gibt gutachterliche Stellungnahmen bei Verfahrenseinführungen und Beschaffungen von Hard- und Software sowie Dienstleistungen ab.

Bei folgenden Projekten wird derzeit die Entwicklung, Einführung und Vorbereitung für den Einsatz neuer IT-Verfahren begleitend geprüft:

BW/4HANA,

2.5.2 Bericht über die Prüfung der dezentralen Erfassung zah-

lungsrelevanter Daten in HCM

Prüfungsbericht vom 12.07.2019 an Ref. I/II

Vom Rechnungsprüfungsamt wurde die dezentrale Erfassung von zahlungsrelevanten Daten im Tarifbereich in fünf Organisationseinheiten geprüft.

Eine erste Berichterstattung über die Ergebnisse der Einzelprüfungen erfolgte im Bericht über die Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2017. Seitdem erfolgten jährlich Updates, zuletzt im Bericht über die Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2020.

Die zwei wesentlichen Feststellungen wurden ausgeräumt:

Fehlendes 4-Augen-Prinzip (4AP)

Seitens Rpr wurde festgestellt, dass bei der Eingabe von zahlungsrelevanten Daten das 4AP keine Beachtung findet und eine ausreichende Funktionstrennung sowie ein wirksames internes Kontrollsystem fehlen.

Um diese Komponenten bei der systemtechnischen Erfassung durch die Personalsachbearbeitenden der dezentralen Einheiten im TMW3 zu gewährleisten, kommt seit Juni 2022 das Prüfungstool hr-easy audit zum Einsatz.

In hr-easy audit wurden Prüfroutinen für alle dezentral zu erfassenden Lohnarten eingerichtet. Die neuen dezentralen und prozessintegrierten Kontrollen wurden zum Einstieg in Abstimmung mit Rpr je nach Relevanz der betreffenden Lohnarten (z. B. Betragshöhe) gewichtet und erfolgen mit einer Häufigkeit von 10 oder 100 Prozent. Es werden keine zu prüfenden Fälle generiert, wenn die Daten maschinell übermittelt und in SAP HCM eingespielt werden (z.B. durch SP-Expert4) oder die Lohnarten direkt in SAP HCM durch die Zeitauswertung generiert werden.

Die dezentral Zuständigen rufen mit einer in SAP HCM integrierten Transaktion den Prüfreport in hr-easy audit auf. Die für die prozessintegrierte Kontrolle zuständigen Mitarbeitenden wurden von den Dienststellen benannt und können nur innerhalb ihrer Organisationseinheit Fälle bearbeiten. Systemseitig ist dabei sichergestellt, dass diesen Mitarbeitenden keine eigenen Erfassungen zur Kontrolle vorgeschlagen werden. Die Kontrollergebnisse sowie weitere Kommentare und Anlagen werden im System gespeichert und dienen der Dokumentation dieser Tätigkeiten. Trotz möglicher Kontrolle bleiben die in SAP HCM gemachten Eingaben weiterhin direkt zahlungswirksam, eine Verzögerung der Auszahlung zu Lasten der Beschäftigten ergibt sich hierdurch nicht.

Mittels übergreifender Auswertungsmöglichkeiten in hr-easy audit soll im Nachgang durch das Personalamt (PA) zentral überprüft werden, ob die Stichproben durch die dezentral Zuständigen auch abgearbeitet werden. Die Überprüfung der Abarbeitung erfolgt PA-seitig jeweils nach drei Monaten, erstmalig im September 2022. Nach Aussage von PA/4 war die erste Überprüfung noch von Anlaufschwierigkeiten seitens der Dienststellen geprägt.

Keine vorschriftsmäßigen Erfassungsbelege

Bisher fehlten zentrale Vorgaben für einheitliche und inhaltlich vollständige Erfassungsbelege und die nach KommHV-Doppik verpflichtenden Unterschriften wurden in den Dienststellen oftmals nicht geleistet. Von PA wurden (Muster-)Erfassungsbelege mit Feldern für alle relevanten Daten sowie den verpflichtenden Unterschriften zur Verfügung gestellt. Die Dienststellen können daneben auch weiterhin eigene Vordrucke einsetzten, soweit diese die kassenrechtlichen Vorgaben abbilden.

3 Time Managers Workplace (TMW), ein Tool der SAP-Zeitwirtschaft 4 Dienstplanprogramm

2.5.3 Prüfung der elektronischen Rechnungsverarbeitung bei der

Stadt Nürnberg

Prüfungsbericht vom 11.08.2022

Prüfungsgegenstand

Gemäß der EU-Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen ist die öffentliche Verwaltung verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.

Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe hat die Stadt Nürnberg im Juli 2016 das Projekt „Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung – eRechnung“ initiiert.

Seit April 2021 erfolgt die elektronische Rechnungsverarbeitung (eRechnung) in SAP mit dem SAP Add On VIM (OpenText Venture Invoice Management for SAP Solutions). Die Projektsteuerungsgruppe hat in ihrer letzten Sitzung am 14.07.2021 einstimmig den Abschluss des Einführungsprojekts eRechnung zum 26.07.2021 beschlossen.

Rpr hat die elektronische Rechnungsverarbeitung auf Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit geprüft.

Geprüft wurden insbesondere:

Wesentliche rechnungslegungsrelevante Prozesse des Workflows

Der VIM-Workflow ist ein mit dem Produkt VIM ausgelieferter, mit SAP-Technologien entwickelter, Workflow, der direkt und voll integriert im SAP ERP-System läuft. Der gesamte VIM- Workflow wird durch ein Set an Prüfregeln gesteuert.

Jeder Prüfungsschritt wird von einer definierten Bearbeiterrolle durchgeführt. So wird beispielsweise eine falsche oder fehlende Dienststellenummer von der Clearingstelle bearbeitet, die Freigabe zur Zahlung kann nur durch die Kasse geschehen. Die Prüfungsschritte werden in einer logischen Reihenfolge durchlaufen.

Prozessüberblick:

Abbildung 6

Die gesamte Verarbeitung - vom Start des VIM-Workflows bis zum Beenden - wird durch eine einheitlich strukturierte Prozesshistorie protokolliert.

Bei jeder Aktion wird ein Protokoll-Eintrag geschrieben.

Erteilung der Feststellungsvermerke

Gemäß KommHV-Doppik sind alle, eine Buchung auslösenden Vorfälle, insbesondere jeder Anspruch und jede Zahlungsverpflichtung, auf ihren Grund und ihre Höhe zu prüfen.

Der Prozess „Feststellung“ wurde über die auf jeder Rechnung enthaltenen Leitweg-ID so eingerichtet, dass ausschließlich die von der jeweiligen Organisationseinheit benannten Feststellungsbeauftragten im Workflow an diesem Prozess beteiligt werden.

Für die Rolle „Feststellung“ sind Regelwerksprüfungen vorgesehen, die alle bearbeitet bzw. behoben werden müssen, bevor die Feststellung erfolgen kann.

Erteilung der Anordnung

Gemäß KommHV-Doppik sind schriftliche oder bei automatisierten Verfahren auf elektronischem Weg übermittelte Anordnungen (Kassenanordnungen) zu erteilen, wenn Auszahlungen zu leisten und die damit verbundenen Buchungen vorzunehmen sind (Auszahlungsanordnung).

Der Prozess „Anordnung“ wurde ebenfalls über die auf jeder Rechnung enthaltenen Leitweg- ID so eingerichtet, dass ausschließlich die von der jeweiligen Organisationseinheit benannten Anordnungsbefugten im Workflow an diesem Prozess beteiligt werden.

Zahlungsfreigabe

Die Zahlungsfreigabe erfolgt durch Mitarbeiter der Kasse, die der VIM-Rolle „Kasse“ zugeordnet sind.

Derzeit werden von der Kasse noch - wie bei Papierrechnungen - 100 Prozent der zur Zahlung anstehenden Vorgänge geprüft. Zukünftig wird die Prüfung im Rahmen eines internen Kontrollsystems nur noch stichprobenartig erfolgen.

Funktionstrennung

Bei der Vergabe der Berechtigungen wurde darauf geachtet, dass die Funktionstrennung eingehalten wird. Feststellungsbefugte können keine Anordnung und Anordnungsbefugte keine Feststellung erteilen. Mitarbeiter der Kasse können weder Anordnung noch Feststellung erteilen.

Systemeinstellungen und Benutzerkonzept

Die Prüfung der übergreifenden SAP-Systemeinstellungen wurde von einem externen Dinstleister mit einer GRC-Software5 durchgeführt.

Die erste Prüfung ergab mehrere Feststellungen. Alle kritischen Berechtigungen wurden umgehend durch IT/SKN bereinigt. Die abschließende Prüfung ergab keine Auffälligkeiten.

Unter Beachtung des für VIM gültigen Benutzerkonzepts wurden die Benutzer ihren beantragten Organisationseinheiten und Berechtigungsrollen zugeordnet.

Die Prüfung ergab, dass die Berechtigungen auf das zur Aufgabenerfüllung erforderliche Maß beschränkt waren.

Archivierung der rechnungsbegründenden Unterlagen

Zur Ablage der VIM-Dokumente im städtischen DMS wird die Schnittstelle SAP-ArchiveLink genutzt.

Die im DMS abgelegten rechnungslegungsrelevanten Dokumente sind mit dem jeweiligen Buchungsvorgang verbunden und können sowohl in VIM als auch im SAP-System jederzeit visualisiert werden.

Zur Gewährleistung der Revisionssicherheit wird die Zugriffsberechtigung auf den Speicherort im DMS auf einen technischen Benutzer VIM eingeschränkt. Dieser technische Benutzer hat keine Löschrechte.

Datensicherung

Die Datenhaltung bei IT erfolgt auf hochverfügbaren Speichersystemen. Diese verfügen über eine redundante Ausstattung in allen Bereichen. Wartungsverträge mit kurzen Reaktionszeiten und Lieferung von Ersatzteilen zum Teil innerhalb weniger Stunden stellen den schnellstmöglichen Ersatz ausgefallener Komponenten sicher.

Die Datensicherung ist räumlich getrennt von den Speichersystemen. Es werden ausschließlich eigene Leitungen und eigene Standorte benutzt.

Governance, Risk & Compliance (GRC) ist ein Kontroll- und Managementsystem für sicherheitsrelevante Un-

ternehmensbereiche

5

Datenschutzrechtliche Freigabe

Die Beschreibung einer Verarbeitungstätigkeit nach Art. 30 DSGVO wurde am 13.04.2021 elektronisch an den behördlichen Datenschutz übermittelt.

Am 10.05.2021 wurde von Ref. I/II-DSB mit Vermerk erklärt, dass gegen die Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit „eRechnung“ keine datenschutzrechtlichen Einwände bestehen.

Einbindung der elektronischen Signatur

Bei der Erteilung der sachlichen und rechnerischen Feststellung und der Erteilung der Anordnung schreibt die KommHV-Doppik beim Einsatz automatisierter Verfahren die elektronische Signatur vor.

Zur Einhaltung der Revisionssicherheit und der Beweiswerterhaltung ist nach Meinung von Rpr das in SAP integrierte dedizierte Rollen- und Benutzerkonzept ausreichend. Das Berechtigungskonzept stellt die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip sicher. Die Nachvollziehbarkeit der Berechtigungsvergabe, des Berechtigungsumfangs und der Veränderung der Benutzerrechte gewährt die Sicherstellung der rechnungsrelevanten Daten im SAP-System. Die Protokollierung in dem in SAP integrierten Workflowsystem zur Rechnungsbearbeitung verhindert unberechtigte Zugriffe und gewährleistet die Authentizität und Integrität.

Prüfungsergebnis

Das Regelwerk und die einzelnen Workflow-Prozesse wurden bereits während des Customizings mit Rpr abgestimmt. Die ordnungsgemäße Umsetzung gemäß den geltenden Vorschriften wurde beachtet.

Die Dokumentation der Verfahrensbeschreibung entspricht dem tatsächlichen IT-gesteuerten Prozess.

Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.

Insgesamt wird die ordnungsgemäße und sichere Rechnungsverarbeitung bestätigt.

Die Implementierung der, von der KommHV-Doppik als Ersatz der Schriftform geforderten, elektronischen Signatur steht noch aus.

2.5.4 Bericht über die Prüfung von Doppelzahlungen im SAP-

Rechnungswesen

Prüfungsbericht vom 08.08.2022

Die Einführung der elektronischen Rechnungsverarbeitung hat Rpr zum Anlass genommen, eine Schwerpunktprüfung von Doppelzahlungen für das 4. Quartal 2021 durchzuführen. Geprüft wurden alle im Zeitraum von 01.10.2021 bis 31.12.2021 gebuchten Kreditorenbelege, unabhängig davon, ob die Zahlung via elektronischem Workflow generiert oder über den herkömmlichen Papierprozess in SAP gebucht wurde.

Funktionale Prozesse waren nicht Gegenstand der Prüfung.

Durch Doppelzahlungen von Lieferantenrechnungen entsteht immer ein finanzieller Schaden. Eine Doppelzahlung liegt vor, wenn die Eingangsrechnung eines Lieferanten zweimal gebucht und der Rechnungsbetrag zweimal ausgezahlt wurde. Berücksichtigt wurden bei der Prüfung

auch mögliche Doppelzahlungen, die durch die Buchung der gleichen Rechnung bei verschiedenen Organisationseinheiten entstehen.

Für doppelt bezahlte Rechnungen gibt es diverse Gründe. Häufigste Ursachen:

kursieren, häufig als Original und als Kopie oder

vider und einmal als Papierrechnung an die Organisationseinheit selbst.

Die exportierten Datensätze mit den Buchungen aus SAP wurden durch Rpr in die Analysesoftware IDEA6 importiert und dort ausgewertet. Die Identifizierung möglicher Doppelzahlungen erfolgte durch Kombinationen der Datenfelder Referenzbelegnummer (Rechnungsnummer der Eingangsrechnung), Betrag und Kreditorenkonto in mehreren Prüfungsläufen in IDEA.

Rpr hat rund 540.000 Kreditorenbelege i. H. v. ca. 402 Mio. EUR hinsichtlich möglicher Doppelzahlungen geprüft. Näher betrachtet wurden überwiegend Rechnungsbeträge ab 250 EUR. Anhand der Auswertungen waren sechs Doppelzahlungen mit mindestens einem Workflow in VIM und fünfzehn Doppelzahlungen ohne Beteiligung eines VIM-Workflows festzustellen. Unter Einbeziehung von zwei Doppelbuchungen mit einer Zahlsperre summieren sich die festgestellten Fehlbuchungen für dieses Quartal auf einen Betrag von rund 25.000 Euro.

Die Prüfung ergab, dass Doppelzahlungen in unterschiedlichen Formen während der gesamten Verarbeitungs- und Buchungsprozesse auftraten.

Festzustellen war, dass die bestehende automatisierte Prüfung im SAP-Rechnungswesen auf Doppelzahlungen in ihrer aktuellen Ausgestaltung nicht immer ausreicht und aus Rpr-Sicht durch ergänzende Sicherungsmaßnahmen unterstützt werden sollte. Rpr wird künftig nach dem Abschluss der HH-Jahre eine Prüfung auf Doppelzahlungen durchführen.

Daneben erscheint aus Rpr-Sicht ein Ausbau der systemischen Dublettenprüfung angezeigt. Bspw. sollte die maschinelle Prüfung hier künftig ohne einen Abgleich des Belegdatums durchgeführt und ein erweitertes (IT-gestütztes) Konzept zur Prüfung auf Doppelzahlungen schon im Buchungsprozess entwickelt werden. Die Empfehlungen hinsichtlich des aktuellen ERP- Systems sind von KaSt und IT auch im Hinblick auf die anstehende S/4HANA-Migaration zu bewerten und deren Umsetzung zeitlich einzuordnen.

Eine abschließende Prüfung der erkannten Doppelzahlungen muss bei den anordnenden Dienststellen und Referaten erfolgen. Die betroffenen Dienststellen wurden von Rpr aufgefordert, die Zahlungen final zu prüfen und ggf. eine Rückforderung in die Wege zu leiten.

6 IDEA ist eine Software für den Import, die Selektion und die Analyse großer Datenmengen. Mit IDEA können Daten beliebiger Größe und Struktur aus nahezu allen Quellsystemen eingelesen und ausgewertet werden.

2.5.5 Migration des SAP Business Warehouse auf das Nachfol-

geprodukt BW/4HANA

Ausgangssituation

Die Firma SAP hat für die Produktlinien Business Warehouse (BW) und Enterprise-Resource- Planning (ERP) das Ende der Wartung und Weiterentwicklung für den 31.12.2027 angekündigt und bot die Umstellung auf das Nachfolgeprodukt SAP HANA an. In einem ersten Schritt sollte das SAP BW-System auf die neue Plattform BW/4HANA portiert werden. SAP-BW unterstützt im Wesentlichen die Haushaltsplanung und das städtische Finanzcontrolling.

Das Projekt befindet sich seit Beginn 2020 in der Umsetzungsphase. Ziel war die Produktivsetzung im Januar 2021.

Beteiligung von Rpr

Rpr beteiligt sich seit 2018 an dem Projekt insbesondere beim Projektcontrolling und den für die Durchführung notwendigen Beschaffungsverfahren.

Umsetzung 2022

Die Produktivsetzung für die Planungsfunktionen und die Budgetbewirtschaftung erfolgte für das HH-Jahr 2022.

Allerdings konnten aufgrund fehlender Ressourcen bei IT/SKN noch nicht alle Arbeitspakete des Projekts abgeschlossen werden. Die Verzögerungen sind auch dadurch bedingt, dass einige Arbeitspakete in der Umsetzung aufwändiger oder komplexer sind als ursprünglich geplant.

Beschaffung externer Beratungsleistung

IT/SKN benötigte für die Umstellung von SAP BW 7.5 auf SAP BW/4HANA eine externe Beratungsleistung. Im Februar 2020 wurde ein Kontingent von 40 Tagen vergeben. Aufgrund der anhaltenden Personalausfälle im Fachbereich wurden im Juni 2021 zusätzlich acht Beratungstage beauftragt, damit sich die Umsetzung der Arbeitspakete nicht noch weiter verzögert.

Nachdem auch im Jahr 2022 internes Personal ausfällt, wurden 2022 nochmals 15 Beratungstage extern vergeben. Bis Oktober 2022 wurde von den 15 beauftragten Beratertagen acht Tage verbraucht; der Rest wird noch für die geplanten Projektabschlussarbeiten benötigt.

Projektziel

Ein Abschluss des Projekts kann laut Projektleitung noch in 2022 erfolgen. Die Arbeitspakete „Personalkostenplanung“ und „Berichte Haushaltsplan und Stadtrat“ sind – Stand Oktober 2022 – im Testbetrieb und können voraussichtlich bis Ende des Jahres abgeschlossen werden.

Projektkosten

Im MIP wurden originär für das Projekt 4.346 TEuro eingestellt (Teilprojekt „Einführung von SAP BW/4HANA“ in der Einzelmaßnahme Nr. 873 - Einführung der Plattform SAP HANA).

Bis Oktober 2022 wurden davon 3.263.888,23 EUR verbraucht. Die bereitgestellten Haushaltsmittel werden voraussichtlich nicht überschritten.

2.5.6 Vorstudie für das S/4HANA-Migrationsprojekt

Ausgangsituation

Nach der Umstellung auf BW/4HANA soll zukünftig auch die im Finanzwesen eingesetzt Software (SAP ERP) durch das Nachfolgeprodukt S/4HANA abgelöst werden.

Dem POA wurde in der Sitzung vom 10.12.2019 angekündigt, dass die Verwaltung eine Vorstudie (mit externer Beratungsleistung) für das anstehende Projekt der SAP S/4HANA Migration erstellt.

Die Vorstudie wurden im ersten Halbjahr 2021 fertiggestellt. Über die Ergebnisse hat Rpr aus seiner Sicht bereits im Sachverständigenbericht des Vorjahres berichtet.

Die Projektleitung hat die Ergebnisse dem Ältestenrat und dem Finanzausschuss in der Sitzung vom 15.11.2021 präsentiert.

Der Ältestenrat und Finanzausschuss befürworten und unterstützen das notwendige Projekt zur Umstellung der derzeitig eingesetzten SAP ERP-Software auf das Nachfolgeprodukt SAP S/4HANA, um auch weiterhin den Anforderungen an das Haushalts- und Rechnungswesen gerecht zu werden und den Weg zu einem neuen Stand der Technik mitzugehen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Projektplanung fortzuführen und alle erforderlichen Schritte für eine erfolgreiche Umstellung einzuleiten.

Beteiligung von Rpr

Rpr war bei der Erstellung der Vorstudie im Rahmen der begleitenden Prüfung von Beginn an bei allen wesentlichen Projektschritten aktiv beteiligt und wird auch während des Migrationsprojekts in der Projektsteuerungsgruppe (informell), in der Projektgruppe (als festes Mitglied) sowie in Teilprojekten und Workshops vertreten sein.

Vergabeverfahren „Migration von SAP ERP auf S/4HANA

Die Ergebnisse der Vorstudie wurden einem Review unterzogen und die Auswahl sowie der Umfang der Arbeitspakete den Bedürfnissen der Stadt Nürnberg angepasst. Dies stellt die Grobplanung für das S/4HANA Projekt dar.

Das vorrangige Ziel ist die erfolgreiche Migration des ERP-Systems auf das S/4HANA System. Es ist vorgesehen im 1. Halbjahr 2024 mit der Migration zu beginnen. Aktuell wird von einer circa zweijährigen Migrationsphase ausgegangen, sodass Ende des 2. Halbjahrs 2026 die Migration erfolgreich durchgeführt sein sollte.

Das gesamte Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) wird mit Unterstützung von Rpr durchgeführt. Insbesondere

werden mit der Projektleitung, der Vergabestelle und dem Fachbereich in enger Zusammenarbeit erstellt und abgestimmt bzw. durchgeführt.

Der Teilnahmewettbewerb wurde am 20.07.2022 veröffentlicht. Insgesamt hatten sich 13 Firmen für den Auftrag interessiert; allerdings gingen lediglich zwei Teilnahmeanträge ein.

Die Referenzprüfung ergab, dass beide Firmen die geforderten Kriterien erfüllen und grundsätzlich für den Auftrag geeignet sind.

Die Angebotsaufforderungen wurden am 20.10.2022 versandt.

Der Schlusstermin für den Angebotseingang ist der 30.11.2022. Nach formeller Prüfung und Bewertung der schriftlichen Angebote werden voraussichtlich im Januar 2023 die Präsentationen und Verhandlungen mit den Bietern durchgeführt.

Der Projektstart wird voraussichtlich zum 01.04.2023 erfolgen.

2.5.7 Rahmenvereinbarung SAP-Lizenzen

Ausgangssituation

Die SAP-Software ist bei der Stadt Nürnberg in den Bereichen Finanzwirtschaft, Logistik und Personalwirtschaft im Einsatz und deckt somit in allen Bereichen der Kernverwaltung und der angebundenen Eigenbetriebe Basisprozesse und erweiterte Funktionalitäten ab. Ebenso werden bei der Stadt Nürnberg SAP-Landschaften des Klinikums Nürnberg und der Stiftung Staatstheater Nürnberg betrieben. Für SAP müssen nutzerbezogene Lizenzen beschafft werden, pro nutzender Person also eine Lizenz.

Jährlich führt die Auditabteilung der SAP Deutschland SE & Co. KG (SAP) eine Vermessung durch, um zu prüfen, ob sich die Anzahl der nutzenden Personen verändert hat. Sollte bei dieser offziellen SAP-Vermessung eine Unterlizenzierung festgestellt werden, stellt das einen Lizenzverstoß dar. Als Schadenersatz ist dann auf Basis der SAP-Listenpreise nachzulizenzieren. Solche Nachforderungen sind nicht rabattierfähig und es würde der Listenpreis in Rechnung gestellt.

Im Vorgriff führt IT/SKN jährlich selbst eine „Vorvermessung“ durch, um eine Unterlizenzierung frühzeitig festzustellen.

In den letzten Jahren wurden jeweils zusätzlich mindestens 50 „SAP Business Suite User Professional“ benötigt. Nachdem es für SAP-Lizenzen keinen Markt gibt, wurden die entsprechenden Angebote bei SAP eingeholt.

Die Angebote enthielten entweder eine aus städtischer Sicht nicht nachzuvollziehende Rabattierung auf den Listenpreis oder einen Sonderrabatt sowie eine Befristung der Angebote zum jeweiligen Quartalsende. Alle Versuche der Vergabestelle, den Preis oder die Bindefrist zu verhandeln, wurden seitens der SAP abgelehnt. Teilweise mussten die Vergaben per dringlicher Anordnungen des Oberbürgermeisters genehmigt werden, um die von der SAP vorgegebene Frist einzuhalten.

Aufgrund der Komplexität der Vertragsgestaltung und des nach bisherigen Erfahrungen stark begrenzten Handlungsspielraums mit dem Vertrieb, wurde auf Anregung von ZD in Abstimmung mit IT und Rpr beschlossen, eine Rabattvereinbarung mit der SAP zu verhandeln und abzuschließen.

Für die Erstellung der Rabattvereinbarung auf Grundlage eines Entwurfs von ZD und für die Durchführung der Verhandlungen mit SAP wurde ein auf dieses Gebiet spezialisiertes Beratungsunternehmen beauftragt.

Der Beratungsauftrag umfasste folgende Aufgaben:

Ergebnis

Als Ergebnis konnte mit der SAP eine Rahmenvereinbarung mit einem festen Rabattierungssatz auf den Listenpreis für die rabattierfähigen Produkte sowie auf sonstige Zukäufe geschlossen werden. Außerdem konnte die Rabattierung auf den Listenpreis für die Digital Access-Lizenzen erhöht werden. Daneben wurden auch die angestrebten Anrechnungen und Stilllegungen sowie ein jährliches Konfigurationsrecht berücksichtigt. Die Rabattierung auf Zukäufe ist bis zum 30.11.2024 und das Konfigurationsrecht bis zum 30.09.2024 nutzbar.

Die mit einer Rahmenvereinbarung angestrebten Ziele für die Stadt Nürnberg wurden vollständig erreicht.

Weiteres Vorgehen

Im Rahmen der Projekts S/4HANA-Migration soll auf Basis der bereits erhobenen Informationen und Erkenntnisse im Rahmen des Vorprojekts und der Analysen des Beratungsauftrags der auf die individuellen Bedürfnisse der Stadt Nürnberg abgestimmte lizenzrechtliche Umstieg in die S/4HANA-Welt durchgeführt werden.

2.5.8 Vergabeprüfung im IT-Bereich

In Abstimmung mit dem Beschaffungsmanagement der Zentralen Dienste werden Vergabeverfahren und Beschaffungsmaßnahmen auf dem Gebiet des kommunalen Finanzwesens sowie komplexe IT-Beschaffungen vorab mit Rpr abgestimmt.

Sämtliche Feststellungen und Anregungen des Rpr im Rahmen der Vergabeprüfungen wurden berücksichtigt. In einem Verfahren erfolgte nach Beanstandung durch Rpr eine Aufhebung.

Im Berichtsjahr 2021 wurden insgesamt 27 Vergaben mit einer Gesamtsumme von ca. 51,44 Mio. Euro geprüft.

Die folgende Grafik zeigt einen Anstieg der IT-Vergabeprüfungen und der Vergabesumme in den letzten Jahren. Dies war vor allem durch den gestiegenen IT-Bedarf für Homeoffice und Homeschooling bedingt.

Entwicklung der

geprüften IT-Vergaben

Abbildung 7

60 50 40 Anzahl der geprüften IT-Vergaben 30 Vergabesumme 20 in Mio. Euro 10 0 2017 2018 2019 2020 2021

2.6 Technische Prüfung

2.6.1 Prüfungsspektren und Durchführung

Neben der sachgerechten Anwendung der Haushalts- und Verwaltungsvorschriften im öffentlichen Bauen umfasst die technische Prüfung die Einhaltung einschlägiger Gesetze und Normen, wie auch Vertrags- und Verdingungsordnungen (VOB, VgV, UVgO, HOAI) gegenüber privatrechtlich beauftragten Auftragnehmern und extern beauftragten Architekten und Ingenieuren.

Rpr ist bei der Prüfung von Investitionsansätzen für die Haushaltsplanung und in der Vergabeprüfung von Bau- und Planungsleistungen im Genehmigungsverfahren ab bestimmten Schwellenwerten einzubeziehen. In den Bau- sowie den Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (BRL und VBRL) sind die Schwellenwerte und Zuständigkeiten für die Information und Beteiligung von Rpr vor den entsprechenden Genehmigungen im Verfahren festgelegt. Bei Bedarf wird in Einzelfällen zur Anwendung einschlägiger Vorschriften und Vertragsgestaltungen beraten. Im Rahmen der Vergabeprüfung werden Checklisten verwendet, die auch der Korruptionsprävention dienen. Daneben werden begleitende Maßnahmenprüfungen und ex-post-Prüfungen, insbesondere in Form der Prüfung von Bauabrechnungen durchgeführt.

Unabhängig von der jeweiligen Betriebsform bzw. organisatorischen Zuordnung der Baudienststellen wird die Planung und Bauüberwachung von Maßnahmen in Eigenausführung wie auch die Wahrung der Bauherrnfunktion gegenüber ausführenden Unternehmen und externen Ingenieuren/Architekten geprüft. Grundsätzlich werden nur abgeschlossene Verwaltungshandlungen nachvollzogen. Der Umfang des Prüfungsgebiets macht eine Beschränkung auf Teilgebiete und Stichproben notwendig.

Die Mobile Prüfung ist bei der Bauausführung vor Ort präventiv und unterstützend im Einsatz.

Neben den Gesamtergebnissen zur Vergabeprüfung sind auch Einzelergebnisse von ex-postsowie BIC-Prüfungen verkürzt wiedergegeben.

2.6.2 Prüfungsvolumen

Im Prüfungszeitraum 2021 waren im Rahmen der Vergabeprüfung Vorgänge zu städtischen Baumaßnahmen – einschließlich Eigenbetriebe, ohne Beteiligungsgesellschaften – in Höhe von rund 225 Mio. Euro zu prüfen.

Die geprüften Vorgänge betrafen Baumaßnahmen, die von Baudienststellen teils selbst durchgeführt, teils extern vergeben aber auch von Bedarfsträgern eigenständig abgewickelt wurden.

Für die Wohnungsbaugesellschaft Nürnberg Kommunal GmbH (WBG kommunal) wurden Vergaben in Höhe von insgesamt 4,33 Mio. Euro vorgelegt.

2.6.3 Materielles Ergebnis

Für 2021 wurden Minderungen in Höhe von rund 725 Euro bei Vergaben zu Bauleistungen ermittelt.

Aus der BIC-Prüfung ergaben sich in diesem Prüfungsjahr materielle Reduzierungen in Höhe von rund 366.000 Euro.

Ein Anteil von 16.615 Euro entfiel auf Rückforderungen aus materiellen Feststellungen bei der ex-post-Prüfung von Abrechnungen einzelner Bauleistungen fertiggestellter Maßnahmen.

2.6.4 Prüfungsergebnisse im Einzelnen

2.6.4.1 Vergabeprüfung

Im Rahmen ausgewählter Schwellenwerte steht die Prüfung von Rpr im Verfahren an letzter Stelle vor der Genehmigung und muss rechtzeitig (innerhalb der laufenden Binde-/Zuschlagsfristen) abgeschlossen sein. Eventuelle Korrekturen, die aufgrund der schwachstellenorientierten Prüfung angebracht erscheinen, sollten dabei im Vorfeld mit den zuständigen Dienststellen einvernehmlich abgestimmt werden.

Bauleistungen bzw. Leistungen in deren Zusammenhang (VOB)

Nach Nr. 2.10.2 der VBRL besteht für alle Bauvergaben über 500.000 Euro Vorlagepflicht bei Rpr.

Außerdem sind alle Vorgänge ab 100.000 Euro betroffen, bei denen nach öffentlicher und beschränkter Ausschreibung bzw. offenem oder nicht offenem Verfahren nicht der Mindestbietende den Zuschlag erhalten soll.

Freihändige Vergaben sind grundsätzlich ab 100.000 Euro dem Rechnungsprüfungsamt zuzuleiten.

Für Nachtragsangebote (Angebote deren Leistungen nicht vom ursprünglichen Auftrag umfasst sind) besteht Vorlagepflicht, wenn die ursprüngliche Auftragssumme mit der Erweiterung zusammen mehr als 500.000 Euro beträgt und die Summe aller Nachträge zugleich insgesamt 20 % der Hauptauftragssumme übersteigt oder mehr als 500.000 Euro beträgt.

Auf die Prüfungsgebiete Tiefbau/Hochbau/Technische Ausrüstung entfielen dabei 2021 jeweils:

Anzahl der Vergaben nach Prüfungsgebieten

Abbildung 8

Vergabesummen in Mio. Euro nach Prüfungsgebieten

Abbildung 9

2021 wurden stadtweit (einschließlich Eigenbetriebe, ohne WBG-kommunal) 114 Bauvergaben aus dem Bereich VOB im Gesamtbetrag von rund 185,25 Mio. Euro zur Prüfung vorgelegt.

Die Anzahl der Vergaben beinhaltete 25 Nachtragsangebote in Höhe von 7,00 Mio. Euro.

Bei der Vergabeprüfung wurden lediglich geringfügige materielle Reduzierungen festgestellt.

Formale Feststellungen ergaben sich beispielsweise aus folgenden Gründen:

der Vergabeakte verknüpft,

berg vorgesehen, sondern erst mit erheblicher Verspätung eingereicht,

Freiberufliche Leistungen an Ingenieure, Architekten und Gutachter

Gem VBRL sind vor der Genehmigungserteilung durch die jeweils zuständigen Instanzen alle Vergabevorschläge über freiberufliche Dienstleistungen ab 100.000 Euro bei Rpr vorzulegen.

Für Auftragserweiterungen und Nachträge besteht Vorlagepflicht, wenn die Gesamtauftragssumme mehr als 100.000 Euro beträgt und die Summe aller Nachträge zugleich insgesamt 20 % der Hauptauftragssumme übersteigt oder mehr als 100.000 Euro beträgt.

Im Oberschwellenbereich ist gem. § 74 VgV das Regelverfahren für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV.

Da das Rechnungsprüfungsamt gem. VBRL Nr. 2.10 die zweite Prüfinstanz bei diesem Vergabeverfahren ist, wird es üblicherweise von der Baudienststelle bereits im Vorfeld der Vergabeprüfung zu den Verhandlungsgesprächen als Beisitzer eingeladen. Rpr entscheidet hierbei im pflichtgemäßen Ermessen jeweils fallweise über die Teilnahme.

Entscheidungskriterien sind hierbei u. a.:

wird,

Prinzipiell ist die Teilnahme von Rpr aus Prüfungssicht nicht zwingend erforderlich, da eine ordnungsgemäße Abwicklung der Verhandlungsgespräche unabhängig davon gewährleistet sein muss.

Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens sind aus der Sicht von Rpr, dass:

mentation) werden,

den, dass subjektive Einschätzungen und Entscheidungsgründe für einen sachkundigen Dritten objektiv nachvollziehbar sind,

mindest stichpunktartig aufgenommen werden und die Bewertungen nicht nur rechnerisch, sondern auch inhaltlich nachvollziehbar sind,

Insgesamt wurden 87 Vorgänge in Höhe von 39,94 Mio. Euro vorgelegt.

Auf die Prüfungsbereiche Tiefbau/Hochbau/Technische Ausrüstung entfielen dabei 2021 jeweils:

Anzahl der Vergaben nach Vergabesumme nach

Prüfungsgebieten Prüfungsgebieten

Abbildung 11

Abbildung 10

Bei der Vergabeprüfung wurden lediglich geringfügige materielle Reduzierungen in Höhe von 724,53 Euro festgestellt.

Feststellungen ergaben sich u. a. aus folgenden Gründen:

nicht korrekt bestimmt,

der Vergabeakte verknüpft.

2.6.4.2 Kostenprüfung (Bauinvestitionscontrolling, BIC)

Anfang 2010 wurde für die Durchführung von Baumaßnahmen das BIC-Verfahren bei der Stadt Nürnberg eingeführt.

Anlässlich erheblicher Kostensteigerungen bei großen Baumaßnahmen wurde seitens Ref. I. und Ref.II ein Maßnahmenprogramm zur Baukostenkontrolle vorgelegt, auf deren Basis der BIC-Prozess weiterentwickelt wurde. Wesentliche Änderung im BIC-Prozess ist, dass der Projekt-Freeze erst nach der Genehmigungsplanung erfolgt und nicht - wie früher - nach der Entwurfsplanung.

Das Rechnungsprüfungsamt erbringt im BIC-Prozess über seine gesetzlichen Aufgaben hinaus Beratungsleistungen für die Stadt als Bauherrin:

In der Phase 2 (Projektkonkretisierung) prüft Rpr die Angemessenheit bzw. Plausibilität des von der Baudienststelle aufgestellten Kostenrahmens. Diese Prüfung erfolgt bei Neubauten i.d.R. über eine Vergleichsberechnung mit einem sogenannten Einwertverfahren, bei dem auf einen Bezugswert (beispielsweise Brutto-Rauminhalt oder Brutto-Grundfläche) zurückgegriffen wird. Dieser wird dann mit einem Kostenkennwert multipliziert und ergibt so die Gesamtkosten des Bauwerks.

In der Phase 3 (Planung) erfolgt die Kostenschätzung. Weicht diese von dem in Phase 2 geprüften Kostenrahmen ab, werden die Kosten abermals Rpr zur Prüfung vorgelegt.

Nach Abschluss der Vorplanung und ggf. Entscheidung, dass die Maßnahme weiterverfolgt werden soll, wird die Entwurfsplanung mit Abschluss der detaillierten Kostenberechnung erstellt. Weicht die Kostenberechnung von der Kostenschätzung ab, werden die Kosten erneut Rpr zur Prüfung vorgelegt.

Bei Projekten, die an externe Planer vergeben werden, wird auch geprüft, ob die Baudienststellen ihren Bauherrenaufgaben im erforderlichen Umfang nachgekommen sind und ob die Kostenermittlungen externer Planer bei der Entgegennahme in Stichproben auf fachliche und sachliche Richtigkeit bewertet wurden. Außerdem wird untersucht, ob bzw. welche Maßnahmen von Prozessbeteiligten zur Kostensteuerung bei Mehrkosten ergriffen wurden.

Die Verantwortung für Kostenplanung und Kostensteuerung liegt, auch wenn die Kostenermittlung durch externe Planer erstellt wurde, grundsätzlich bei der Baudienststelle.

Im Prüfungsjahr 2021 wurden 18 Maßnahmen, zwei davon wiederholt, in Höhe von insgesamt 165,48 Mio. Euro bei Rpr zur Prüfung eingereicht. Es waren Reduzierungen in Höhe von rund 366.000 Euro veranlasst.

Zu den Prüfungen im Einzelnen:

Egidienplatz 23 – Generalsanierung Pellerhaus

Das Bibliotheks- und Archivgebäude zählt zu den Ikonen des Wiederaufbaus aus den 1950iger Jahren und wurde zum Denkmal von nationaler Bedeutung erklärt. Zukünftig soll das Gebäude nach einem Konzept von KuM als "Haus des Spiels" genutzt werden. Die geplante neue Erschließung orientiert sich an den baurechtlich erforderlichen Fluchtwegen und den Nutzeranforderungen. Dazu sieht die Planung im Westen eine untergeordnete Neubebauung (Treppenturm) vor. Die verschiedenen Treppenhäuser sollen entweder ertüchtigt oder neu eingebaut werden. Die barrierefreie Erschließung aller Geschosse wird durch zwei neue Aufzugsanlagen ermöglicht.

Die von der Baudienststelle H vorgelegte Kostenberechnung in Höhe von 34.783.267 Euro wurde in der BIC-Phase 3 von Rpr geprüft.

Durch das Alleinstellungsmerkmal des denkmalgeschützten Bibliotheks- und Archivgebäudes war eine Plausibilitätsprüfung der Kostenberechnung des Architekturbüros mittels statistischen Kostenkennwerten für die Kosten des Bauwerks (Kostengruppe 300+400 gem. DIN 276) nach Auffassung Rpr nicht zielführend. Von Rpr wurden daher kostenrelevante Positionen auf Schlüssigkeit untereinander stichprobenartig geprüft. Zusätzlich wurden sie mit den Preisen anderer städtischer Maßnahmen verglichen.

Gleichzeitig prüfte Rpr, ob die Baudienststelle ihren Bauherrenaufgaben im erforderlichen Umfang nachgekommen ist. Die Nachfragen hierzu beim zuständigen Sachbearbeiter ergaben, dass die Fachabteilungen von H u.a. nach den folgenden Kriterien in Stichproben geprüft haben:

Während der Planungsphase wurde durch die Projektleitung fortlaufend folgendermaßen eingegriffen um Kosteneinsparungen zu realisieren:

Klima),

terialqualitäten, Schadstoffe, klimatische Raumsimulationen),

Verzicht auf Veranstaltungsraum Gewölbekeller). Zum Teil konnten im Raumprogramm vorgesehene Nutzungen zusammengelegt und dadurch eine Mehrfachnutzung und Flächeneffizienz erzielt werden.

Rpr hat empfohlen, die vorgelegten Gesamtbaukosten in Höhe von 34.783.267 Euro als Kostenobergrenze festzulegen und ein projektspezifisches Risikomanagement nach DIN EN 31010 einzurichten.

Marientormauer 17 – Sanierung nördlicher Marientorzwinger

Die Gesamtmaßnahme umfasst die Sanierung bzw. Umgestaltung der drei Teilbereiche Pocketpark Marientorzwinger (Zwingeranlage im Bereich zwischen Katharinengasse und ehemaligen Zwinger-Biergarten), Straßenraum der Katharinengasse und südlicher Rosa-Luxemburg- Platz, sowie die Grünfläche zwischen Kino und Gewerbemuseumsplatz.

Die Gesamtmaßnahme wird sowohl durch H als auch durch SÖR bearbeitet. Die Gesamtkoordination erfolgt durch H.

Die Maßnahme wurde in der Phase 3 des BIC-Verfahrens zur Prüfung vorgelegt. Grundlage der Kostenprüfung durch Rpr war das baufachliche Gutachten von H vom 16.02.2021. Die hierin enthaltene Kostenberechnung des externen Architekturbüros vom 30.11.2020 schloss mit Kosten i. H. von 2.916.604,13 Euro brutto.

Von Rpr wurde geprüft, ob die Kostenermittlungen grundsätzlich inhaltlich nachvollziehbar und vollständig waren. Darüber hinaus wurde bei kostenrelevanten Positionen der Kostengruppen 300 bis 500 stichprobenartig geprüft, ob

mittlung untereinander schlüssig,

Die Kostenprüfung durch Rpr ergab in der KG 300 Mengenkorrekturen, die insgesamt zu einer Kostensteigerung i. H. von 31.553 Euro brutto führten.

Bei den Außenanlagen (KG 500) fiel bei der Prüfung ein im Vergleich zu den anderen Positionen überhöhter Einheitspreis auf. Seitens der Baudienststelle wurde er als Schreibfehler anerkannt. Die Korrektur führte zu einer Reduzierung der Kosten i. H. von 23.750 Euro brutto.

Von Prüfungsseite wurde mit Vermerk vom 22.04.2021 empfohlen, die im Rahmen der Prüfung korrigierten Gesamtbaukosten i. H. von 2.924.407 Euro brutto als Kostenobergrenze festzulegen.

Zwischenzeitlich wurde in der öffentlichen Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 15.04.2021 die städtebauliche Neuordnung des nördlichen Marientorzwingers beschlossen. Durch den Beschluss auf die Maßnahme aufmerksam gemacht, intervenierte der Verein „Altstadtfreunde Nürnberg e.V.“ und sprach erfolgreich bei der Stadtverwaltung bzgl. der Änderung der geplanten Fassadengestaltung des wiederaufzubauenden Turms „G“ und der erweiterten Bearbeitung des Wehrgangs vor.

Dementsprechend erfolgte eine Umplanung der Fassade des Turms als Sandsteinfassade. Die, in Folge der Planungsänderung angepasste Kostenberechnung mit Stand vom 15.06.2021 wurde erneut bei Rpr zur Prüfung vorgelegt. Hierin wurden auch die Korrekturen des Rpr-Vermerks vom 22.04.2021 übernommen. Sie endete mit Gesamtbaukosten i. H. von 2.994.118 Euro.

Seitens Rpr wurden die Kostenveränderungen im Vergleich zum letzten Kostenstand stichprobenartig betrachtet und auf Plausibilität geprüft. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.

Es war jedoch festzustellen, dass durch die Umplanung des externen Architekturbüros zusätzliche Honorarkosten i. H. von ca. 11.376 Euro anfielen.

Laufertorzwinger 1 – Laufertorturm, Fassaden- und Dachsanierung

Beim leerstehenden, denkmalgeschützten Laufertorturm soll das Dach und die Natursteinfassade saniert, sowie Reparaturarbeiten im Inneren des Turms durchgeführt werden. Für den Turm ist aufgrund der komplexen Anforderungen hinsichtlich Baurecht und baulicher Beschaffenheit zukünftig keine Nutzung vorgesehen.

Die Kostenberechnung des baufachlichen Gutachtens des H vom 29.03.2021 schloss zunächst mit Kosten i. H. von 1.747.400,00 Euro brutto.

Von Rpr wurde stichprobenartig geprüft, ob die Kostenermittlung grundsätzlich inhaltlich nachvollziehbar und vollständig war. Prüfungsseitig ergaben sich einige Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Kostenpositionen, so dass die Baudienststelle daraufhin weitere Erläuterungen und eine überarbeitete Kostenermittlung des Statikers übersandte.

Die Kostenberechnung basierte auf Einheitspreisen von 2020 und berücksichtigte Kostensteigerungen bis Baubeginn 2022. Dazu wurden die Gesamtbaukosten (KG 200-700) inkl. BVK pauschal mit 2,1 % beaufschlagt. Rpr wies darauf hin, dass der Stand der Kostenberechnung dem aktuellen Preisstand zu entsprechen habe, eine Indizierung der Kosten vom Zeitpunkt des Projekt Freeze bis zum tatsächlichen Baubeginn erfolge dann ggf. im Zuge der MIP- Aufstellung durch Stk in Absprache mit der Baudienststelle.

Aufgrund der Hinweise des Rpr übermittelte H eine aktualisierte Kostenberechnung vom 12.05.2021 mit Gesamtkosten in Höhe von 1.748.500 Euro brutto. In dieser wurden u. a. die Anmerkungen der Kostenprüfung berücksichtigt und die Einheitspreise beim Gewerk Zimmererarbeiten auf den aktuellen Preisstand angepasst. Die Gesamtkosten wurden weiterhin zusätzlich mit einem Baupreisindex i. H. von rund 36.000 Euro bzw. ca. 2,1 % beaufschlagt.

Von Prüfungsseite wurde daher empfohlen, die im Rahmen der Prüfung korrigierten und um den Aufschlag für den Baupreisindex bereinigten Gesamtbaukosten i. H. von 1.712.500 Euro brutto als Kostenobergrenze festzulegen.

WBG-K: Pilotystraße 4 – Ertüchtigung ehem. B7 zur Interimsnutzung

Die ehemalige Berufsschule 7 soll lt. Ausführungen des baufachlichen Gutachtens der WBG- K vom 17.09.2021 als Interimsstandort für die Mittelschule der Uhlandschule ertüchtigt werden. Nach der Bestandsaufnahme der Gebäudeteile und Priorisierung wurden notwendige Einzelmaßnahmen, wie u. a. der Rückbau der Lehrküchen, der Einbau von Herren WCs, die Ertüchtigung der Decken des B-Baus, die Verbesserung der IT-Infrastruktur, die Nachbesserung des Brandschutzes im Bereich des Treppenhauses im C-Bau etc. festgelegt.

Die Maßnahme befand sich in der Phase 3 des BIC-Verfahrens. Die Kostenberechnung schloss mit Kosten i. H. von 4.995.000,00 Euro brutto.

Von Rpr wurde stichprobenartig geprüft, ob die Kostenermittlung der Bauwerkskosten (KG 300 und 400) grundsätzlich inhaltlich nachvollziehbar und vollständig war. Bei kostenrelevanten Positionen der Kostenberechnung wurde stichprobenartig geprüft, ob

mittlung untereinander schlüssig,

Prüfungsseitig ergaben sich hieraus einige Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Kostenpositionen, die seitens der WBG-K nachvollziehbar aufgeklärt werden konnten. Bei einer Position der KG 400 (Außengeräte der Kälteanlagen) wurde der Preisansatz aufgrund der Nachfrage durch Rpr von der WBG-K korrigiert. Die angesetzten Gesamtbaukosten verringerten sich dadurch um ca. 24.000 Euro brutto auf 4.971.000 Euro brutto.

Von Prüfungsseite wurde daher empfohlen, die im Rahmen der Prüfung korrigierten Gesamtbaukosten i. H. von 4.971.000 Euro brutto als Kostenobergrenze festzulegen.

WBG-K: Elsa-Brandström-Straße – Neubau KiGa und schulvorbereitende Einheit

Für den geplanten Neubau der KiGa und der schulvorbereitenden Einheit wurde bei Rpr das baufachliche Gutachten der WBG-K mit Gesamtkosten in Höhe von 9.312.000,00 Euro zur Prüfung vorgelegt.

Der zweigruppige Kindergarten an der Elsa-Brandströmstraße ist sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den pädagogischen Anforderungen. Er soll deshalb durch einen Neubau mit vier Kindergartengruppen und einer schulvorbereitenden Einheit, in der Kinder mit besonderem sonderpädagogischem Förderbedarf gefördert werden, ersetzt werden.

Zur Prüfung der Kosten auf Plausibilität nahm Rpr die Kostenkennwerte des Bauwerks (KG 300 + 400) für die Gebäudeart Kinderbetreuungseinrichtungen aus aktuellen städtischen Maßnahmen heran. Der Kostenkennwert der WBG-K für den Neubau i. H. von 2.917,73 Euro/m² Bruttogeschoßfläche (BGF) lag um 2,6 % über dem durchschnittlichen Kennwert der städtischen Einrichtungen von 2.843,50 Euro/m² BGF. Diese Abweichung befand sich nach Ansicht von Rpr im Toleranzrahmen und war daher akzeptabel.

Der Anteil der Kostengruppe 700 an den Kostengruppen 200 bis 600 betrug rd. 33 % und lag damit im Bereich des üblicherweise bei städtischen Baumaßnahmen angesetzten prozentualen Anteils der KG 700 in Höhe von 30 – 35 %.

Die Prüfung durch Rpr, ob und in wie weit die WBG-K ihren Bauherrenaufgaben bei der Entgegennahme der Leistungen der externen Planer im erforderlichen Umfang nachgekommen ist, ergab keine Auffälligkeiten. Die WBG-K bestätigte hierbei u. a., dass die Kosten aller Planer gemäß eigener Prüfung und Plausibilisierung mit der gebotenen Sorgfalt ermittelt wurden und keine ausgewiesenen oder versteckten Sicherheiten enthielten.

Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die vorgelegten Gesamtbaukosten in Höhe von 9.312.000,00 Euro für den Neubau des Kindergartens und der schulvorbereitenden Einheit als Kostenobergrenze festzulegen.

WBG-K: Dunantstraße 10 – 5-zügige Grundschule mit Hort, Turnhalle und öffentlichem

Grünbereich

Die Maßnahme umfasst eine fünfzügige Grundschule für 500 Schüler und eine in den Neubau integrierte kooperative Ganztagsbildungs-Kombieinrichtung („Kombihort“) mit 12 Gruppen für 300 Kinder. Das Gebäude enthält außerdem zwei als Einzelhallen ausgeführte Sporthallen. Die Außensportflächen werden vereinstauglich ausgeführt. Der Verbindungspark zur Wohnbebauung umfasst einen großen Kinderspielplatz und als vorbereitende Maßnahme u.a. den Abriss des alten Kindergartens. Der dreigeschoßige Schulneubau besteht aus drei Flügeln, die um eine zen-trale Erschließungs- und Pausenhalle organisiert sind.

Bei Rpr wurde am 20.08.2021 ein Vorabzug der Kostenschätzung der WBG-K mit Gesamtkosten in Höhe von 64.499.000 Euro zur Prüfung vorgelegt.

Die Prüfung auf Plausibilität ergab, dass der Kostenkennwert für die Bauwerkskosten (KG 300+400) von 3.047,20 Euro/m² um rd. 16 % über dem Kostenkennwert der Baumaßnahme „Forchheimer Straße – Neubau Grundschule“ lag, die im Oktober 2020 im Rahmen des BIC- Prozesses auf Plausibilität geprüft wurde.

Nachdem seitens Rpr um Aufklärung zur Höhe des Kostenkennwertes gebeten wurde, teilte die WBG-K mit, dass aufgrund abgeschlossener Kostenoptimierungen und -bereinigungen die abgeschlossene Kostenberechnung nunmehr unter 55.000.000 Euro liegen würde.

Am 09.09.2021 wurde die Kostenberechnung (Stand 06.09.2021) in Höhe von 51.422.000 Euro zur Prüfung vorgelegt.

Die Differenzen der Kostenermittlungen wurden von der WBG-K auf Nachfrage des Rpr ohne genauere Erläuterungen mit Kostenoptimierungen der Kostengruppen (KG) 200-500 und mit Fehlerbereinigung der KG 600-700 begründet.

Auf Grund einiger Feststellungen seitens Rpr wurde die Kostenberechnung überarbeitet, die neue Gesamtsumme betrug 51.223.000 Euro.

Eine vertiefte Prüfung der Kosten seitens Rpr konnte zunächst nicht erfolgen, da die angeforderte detaillierte Kostenberechnung nicht übermittelt wurde.

Mit Stand 25.10.2021 wurden die Gesamtkosten in Höhe von 48.215.000 Euro erneut zur Prüfung vorgelegt (der Verbindungspark zur Wohnbebauung war aus der Maßnahme herausgelöst worden). Die von Rpr angeforderte vollständige, detaillierte Kostenberechnung (nach der 3. Ebene der DIN 276) einschl. Aufschlüsselung von Mengen, Bezugseinheiten und Einheitspreisen war nicht enthalten. Es konnte daher nicht geprüft werden, ob die Kostenermittlung grundsätzlich inhaltlich nachvollziehbar und vollständig war.

Zur Prüfung auf Plausibilität wurde von Rpr für die Gebäudeart (Schule, Hort und Turnhalle) ein durchschnittlicher Kostenkennwert für die Bauwerkskosten (KG 300+400) in Höhe von 2.744 Euro/m2 ermittelt, der auf aktuellen städtischen Bildungsimmobilien dieser Größenordnung basierte und mittels Baupreisindex fortgeschrieben wurde. Der von der WBG-K zur Prüfung vorgelegte Kostenkennwert überschritt den von Rpr ermittelten Wert um rund 7,3 %.

Die WBG-K erläuterte hierzu, dass die beiden Einfachturnhallen einen erheblichen Kosteneinfluss hätten. Sie seien voll in das Gebäude integriert und mit Unterrichtsräumen überbaut. Der Orientierungswert könne deshalb nicht pauschal übernommen, sondern müsse den sich daraus ergebenden spezifischen Planungsbedingungen angepasst werden. Diese Begründung war für Rpr nachvollziehbar und akzeptabel.

Der vorgelegte prozentuale Anteil der KG 700 an den Gesamtbaukosten betrug rd. 31,7 % und lag damit im Rahmen des üblicherweise bei städtischen Baumaßnahmen angesetzten prozentualen Anteils der KG 700 in Höhe von 30 – 35 %.

Die Prüfung durch Rpr, ob und in wie weit die WBG-K ihren Bauherrenaufgaben bei der Entgegennahme der Leistungen der externen Planer im erforderlichen Umfang nachgekommen ist, ergab keine Auffälligkeiten. Die WBG-K bestätigte hierbei u. a., dass die Kosten aller Planer gemäß eigener Prüfung und Plausibilisierung mit der gebotenen Sorgfalt ermittelt wurden und keine ausgewiesenen oder versteckten Sicherheiten enthielten.

Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die vorgelegten Gesamtbaukosten in Höhe von 48.215.000 Euro für den Neubau der Grundschule und des Kinderhortes als Kostenobergrenze festzulegen.

WBG-K: Uhlandstraße – Neubau 4-zügige Grundschule

Die Ludwig-Uhland-Schule soll um einen solitär stehenden Neubau für eine vierzügige Grundschule mit insgesamt 400 Schulplätzen erweitert werden. Der Entwurf sieht eine viergeschossige Bauweise plus Dachgeschoss unter weitestgehender Erhaltung des Baumbestandes vor. Zur Minimierung der Eingriffe in den Baumbestand wurde auf eine Unterkellerung verzichtet und stattdessen – in Abstimmung mit Stpl und Denkmalschutz – ein Dachgeschoss geplant. Der Neubau soll im südwestlichen Bereich des Schulareals als Randbebauung zur Grolandstraße liegen.

Bei Rpr wurde die Kostenzusammenstellung der WBG-K mit Gesamtkosten in Höhe von 23.823.000,00 Euro zur Prüfung vorgelegt.

Zur Prüfung auf Plausibilität wurde von Rpr für die Gebäudeart Allgemeinbildende Schulen ein durchschnittlicher Kostenkennwert für die Bauwerkskosten (KG 300+400) in Höhe von 2.705 Euro/m2 ermittelt, der auf aktuellen städtischen Bildungsimmobilien dieser Größenordnung basierte und mittels Baupreisindex fortgeschrieben wurde. Der von der WBG-K zur Prüfung vorgelegte Kostenkennwert überschritt den von Rpr ermittelten Wert um rund 4,5 %.

Die WBG-K gab bei der Maßnahme folgende Faktoren an, die den Kostenkennwert beeinflussen:

adäquaten Gebäudehülle (Fassaden- und Dachausbildung) und

senhalle im EG ausgehend, durchgehendem Luftraum mit Brandschutzverglasung zu den aufgehenden Geschossen hin.

Diese Begründungen waren für Rpr nachvollziehbar und akzeptabel.

Der vorgelegte prozentuale Anteil der KG 700 an den Gesamtbaukosten betrug rd. 31,6 % und lag damit im Rahmen des üblicherweise bei städtischen Baumaßnahmen angesetzten prozentualen Anteils der KG 700 in Höhe von 30 – 35 %.

Die Prüfung durch Rpr, ob und in wie weit die WBG-K ihren Bauherrenaufgaben bei der Entgegennahme der Leistungen der externen Planer im erforderlichen Umfang nachgekommen ist, ergab keine Auffälligkeiten. Die WBG-K bestätigte hierbei u. a., dass die Kosten aller Planer

gemäß eigener Prüfung und Plausibilisierung mit der gebotenen Sorgfalt ermittelt wurden und keine ausgewiesenen oder versteckten Sicherheiten enthielten.

Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die vorgelegten Gesamtbaukosten in Höhe von 23.823.000 Euro für den Neubau der Grundschule und des Kinderhortes als Kostenobergrenze festzulegen.

WBG-K: Fischbach – Neubau 3-gruppiger Hort, Erweiterung der GS und Einfachturn-

halle

Am bestehenden Schulstandort der Grundschule Fischbach wird für den Neubau eines 3-gruppigen Hortes, einer Fachraumerweiterung der Grundschule sowie eines Ersatzneubaus der 1fach Turnhalle ein den Nutzungsmix zusammenfassender Neubau errichtet. Die bestehende und zu ersetzende Turnhalle kann während des Neubaus erhalten werden und wird erst nach dessen Vollendung abgerissen. Der solitär stehende Neubau liegt im südlichen, an das Bestandsgebäude angrenzenden Grundstücksbereich und sieht eine 2-geschossige Bauweise vor. Das Gebäude ist im nordwestlichen Teil aufgeständert, um geschützte und überdachte Freiflächen zu ermöglichen. Auf eine Unterkellerung wurde wegen des hohen Grundwasserstands verzichtet.

Bei Rpr wurde die Kostenzusammenstellung der WBG-K mit Gesamtkosten in Höhe von 15.830.000,00 Euro zur Prüfung vorgelegt.

Zur Prüfung auf Plausibilität wurde von Rpr für die Gebäudeart Allgemeinbildende Schulen ein durchschnittlicher Kostenkennwert für die Bauwerkskosten (KG 300+400) in Höhe von 2.971 Euro/m2 ermittelt, der auf aktuellen städtischen Bildungsimmobilien dieser Größeordnung basierte und mittels Baupreisindex fortgeschrieben wurde. Der von der WBG-K zur Prüfung vorgelegte Kostenkennwert überschritt den von Rpr ermittelten Wert um rund 7,1 %.

Die WBG-K gab bei der Maßnahme u. a. folgende Faktoren an, die den Kostenkennwert beeinflussten:

auf das Gebäudevolumen,

noch unbebauten Gebiet,

zusammenhängende abgeschirmte Pausenhof- und Hortaußenanlagen geschaffen werden, was zu einer Teilaufständerung zwingt,

lage, Heizsystem mit Erdwärmepumpe und geothermische Wärmegewinnung durch Erdsonden und

Außenanlagenflächen, die bis zur Fischbacher Hauptstraße hin überarbeitet werden müssen.

Der vorgelegte prozentuale Anteil der KG 700 an den Gesamtbaukosten betrug rd. 32,5 % und lag damit im Rahmen des üblicherweise bei städtischen Baumaßnahmen angesetzten prozentualen Anteils der KG 700 in Höhe von 30 – 35 %.

Die Prüfung durch Rpr, ob und in wie weit die WBG-K ihren Bauherrenaufgaben bei der Entgegennahme der Leistungen der externen Planer im erforderlichen Umfang nachgekommen ist, ergab keine Auffälligkeiten. Die WBG-K bestätigte hierbei u. a., dass die Kosten aller Planer gemäß eigener Prüfung und Plausibilisierung mit der gebotenen Sorgfalt ermittelt wurden und keine ausgewiesenen oder versteckten Sicherheiten enthielten.

Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die vorgelegten Gesamtbaukosten in Höhe von 15.830.000 Euro für den Neubau der Grundschule und des Kinderhortes als Kostenobergrenze festzulegen.

Generalsanierung und Erweiterung Grünanlage Annette-Kolb-Straße

Zur Prüfung vorgelegt wurden das baufachliche Gutachten zum Vorentwurf Spielplatz Annette- Kolb-Anlage von SÖR/1-G, der Erläuterungsbericht des Landschaftsarchitekten vom 24.03.2021 sowie ein Vorentwurfsplan und eine Kostenschätzung mit Gesamtkosten in Höhe von brutto 2.000.000,00 Euro.

Die Annette-Kolb-Anlage mit Spielplatz wurde Anfang der 90er Jahre hergestellt und im Laufe der Zeit durch einzelne Spielgeräte ergänzt. Die Anlage grenzt im Süden an die Annette-Kolb- Straße, im Osten an die Wohnbebauung rund um den Hans-Fallada-Weg und die Tucholskystraße, im Westen an das Gebäude der Freien Christengemeinde Langwasser sowie die Anlagen der Bertolt-Brecht-Mittelschule und im Nordwesten an das neue Wohngebiet Langwasser T an. Im Norden geht die Anlage in den Wald um den Langwassersee über. Die Spielflächen sind nach zeitgemäßen Ansprüchen neu zu überplanen. Die Anlage teilt sich in einen gehölzbestandenen Spielbereich im Südwesten, eine offene, zentrale Wiese im südlicheren Teil und einen Trockengraben, der sich von Süd nach Nord zum angrenzen Grünzug erstreckt. Diese Aufteilung soll beibehalten werden. Die bestehende BMX-Bahn und der Bolzplatz werden in die neuen Spielbereiche integriert, alle weiteren Geräte werden ersetzt und das Spielangebot im Süden und Südwesten erweitert. Der bestehende Baumbestand im Bereich der BMX-Bahn und in den Randbereichen der Anlage soll erhalten werden.

Von Rpr wurden die Kosten auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautechnisch zusammengehörender Positionen in der Kostenschätzung waren untereinander plausibel. Die Höhe der Einheitspreise erschien angemessen. Jedoch wurde entgegen dem Schreiben von Ref. I/II vom 24.10.2018, wonach etwaige Sicherheitszuschläge grundsätzlich nicht akzeptiert werden, eine Sicherheit in Höhe von 93.933,32 Euro (ca. 5 % der Gesamtkosten) angesetzt.

Rpr hat empfohlen, die von SÖR/1-G vorgelegten Kosten ohne die Sicherheit von 93.933,32 Euro in Höhe von aufgerundet brutto 1.907.000,00 Euro zu übernehmen.

Da die Kostenberechnung von der genehmigten Kostenschätzung abwich, war eine erneute Vorlage bei Rpr erforderlich. Es wurden das baufachliche Gutachten von SÖR/1-G vom 26.07.2021, der Erläuterungsbericht des Landschaftsarchitekten vom 22.07.2021 sowie der Entwurfsplan und die Kostenberechnung vom 22.07.2021 mit Gesamtkosten in Höhe von brutto 2.108.000,00 Euro zur Prüfung vorgelegt.

Die Erhöhung war im Wesentlichen zusätzlichen inklusiven Angeboten bei den Spielgeräten und beim Orientierungs-/Informationssystem, Preissteigerungen bei Stahl- und Holzmaterialien und der Konkretisierung der Sanierung der bestehenden Rollbahn geschuldet. Demgegenüber wurden Minderungen z. B. bei Rampen und Treppen sowie bei den Abbruchmaßnahmen vorgenommen.

Die vorgelegten Mehrkosten wurden geprüft und erschienen plausibel.

Von Rpr wurde empfohlen, die von der Baudienststelle begründete Kostenmehrung mit den nun erforderlichen Gesamtbaukosten von brutto 2.108.000 Euro zu übernehmen.

Fahrradstraße Maxtorgraben-Nordring

Zur Prüfung vorgelegt wurden die Sitzungsvorlage vom 22.04.2020 mit der zugehörigen Entscheidungsvorlage und den entsprechenden Plänen sowie die Kostenschätzung der Baudienststelle SÖR/1-S vom 30.04.2021.

Die Radschnellverbindung Nürnberg-Erlangen führt vom Nürnberger Maxtor über die Friedrichstraße, Schweppermannstraße, Pilotystraße und Kleinreuther Weg nach Norden bis zum Nordring. Die weitere Führung ist noch nicht festgelegt.

Als erster Teil der gesamten Radschnellverbindung wurden Straßenpläne für den ca. 1,7 km langen Abschnitt zwischen Maxtor und Nordring in der Nürnberger Nordstadt erstellt. In der Friedrichstraße wird das, in Resten noch verbliebene Kopfsteinpflaster im Straßenraum entfernt und durch Asphalt ersetzt. Zwischen Meuschelstraße und Schweppermannstraße wird das Kopfsteinpflaster durch einen hochwertigen, radverkehrstauglichen Pflasterbelag ausgetauscht. Im Zuge dessen werden Parkbuchten vorgesehen, Bäume gepflanzt, eine LSA im Knotenpunkt mit der Pirckheimer Straße errichtet und Kreuzungsbereiche beschildert und rot markiert. In der Schweppermannstraße, der Pilotystraße und im Kleinreuther Weg werden die Kreuzungsbereiche angepasst, beschildert und rot markiert, um dem Radverkehr Vorrang zu geben. Die gesamte Strecke wird als Fahrradstraße beschildert. Per Zusatzschild wird der Kfz- Verkehr nur für Anlieger freigegeben. Als Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30.

Die Baukosten wurden von SÖR/1-S mit Kostenstand vom 30.04.2021 in Höhe von insgesamt brutto 2.763.000 Euro vorgelegt.

Von Rpr wurde die Kostenschätzung auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautechnisch zusammengehörender Positionen in der Kostenschätzung waren untereinander plausibel. Die Höhe der Einheitspreise erschien angemessen. Gesondert ausgewiesene Sicherheiten für Unwägbarkeiten beim Bauen im Bestand waren nicht enthalten. Es wurde jedoch festgestellt, dass die Bauverwaltungskosten (BVK) nicht korrekt ermittelt wurden.

Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die von Rpr berichtigten Kosten in Höhe von gerundet brutto 2.753.000 Euro zu übernehmen.

Fahrradstraße Maxtorgraben bis Nordring – Quartiersplatz Kleinreuther Weg

Zur Prüfung vorgelegt wurden das baufachliche Gutachten von SÖR vom 18.06.2021, die Kostenschätzungen der Baudienststelle SÖR/1-S sowie die Pläne aus der Ausschussvorlage vom 10.06.2021.

Der Quartiersplatz Kleinreuther Weg ist ein, ausschließlich den Fußgängern und Radfahrern vorbehaltener und von ihnen frequentierter Platz, der Treffpunkt ist und Aufenthaltsfunktion hat. Er entstand als Verkehrsberuhigungsmaßnahme in den 80er Jahren, Straßen wurden abgehängt und 12 Platanen gepflanzt. Die Oberflächenbefestigung blieb erhalten.

Der Platz ist baulich in einem schlechten Zustand. Das Wurzelwerk der Bäume hat zu Hebungen und Aufbrüchen in den verschiedenen Belägen geführt, die zusammen mit den Bordsteinkanten Hindernisse in der Begehbarkeit des Platzes darstellen und auch für Radfahrer schlecht zu passieren sind. Die Planung sieht einen niveaugleichen, barrierefreien Ausbau vor.

Dafür werden die Bordsteine entfernt und einheitliches, hochwertiges Granitpflaster mit gesägter Oberfläche für eine gute Begeh- und Befahrbarkeit, unter besonderer Berücksichtigung des wertvollen Baumbestands, eingebaut.

Der Platz liegt auf der Route des Radschnellweges Nürnberg-Erlangen, der 2022 realisiert werden soll. In diesem Zusammenhang soll der Quartiersplatz aufgewertet und neu gestaltet werden.

Die Baukosten wurden von SÖR/1-S in Höhe von insgesamt brutto 1.248.000 Euro vorgelegt.

Von Rpr wurde die Kostenschätzung auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautechnisch zusammengehörender Positionen in der Kostenschätzung waren untereinander plausibel. Die Höhe der Einheitspreise erschien angemessen. Gesondert ausgewiesene Sicherheiten für Unwägbarkeiten beim Bauen im Bestand waren nicht enthalten. Es wurde jedoch festgestellt, dass die BVK nicht korrekt ermittelt wurden.

Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die von Rpr berichtigten Kosten in Höhe von gerundet brutto 1.254.000 Euro zu übernehmen.

Neubau Grünanlage Hintere Dorfäckerstraße

Zur Prüfung vorgelegt wurden das baufachliche Gutachten von SÖR/1-G vom 30.04.2021, ein Entwurfsplan der Maßnahme und die Kostenberechnung.

Entlang der Hinteren Dorfäckerstraße wird eine Grünanlage mit integriertem Bolzplatz und Spielbereichen neu errichtet. Die Grünanlage hat durch die in West-Ost Richtung verlaufende Rad-/Fußwegverbindung und sowohl als Naherholungs- und Spielfläche für die Wohnbevölkerung als auch für die im vorhandenen und geplanten Gewerbegebiet arbeitenden Personen eine überörtliche Funktion. Darüber hinaus übt der Grünzug eine optische und funktionale Trennfunktion zwischen der Wohnnutzung im Norden und der gewerblichen Nutzung im Süden aus.

Bei den Flächen handelt es sich um ehemalige landwirtschaftliche Produktionsflächen im Gemüsebau. Im Nordwesten befindet sich eine Fläche mit Gehölzbestand. Die Grundstücke der zukünftigen Grünanlage befinden sich in städtischem Eigentum. Es befindet sich dort noch ein Beregnungsbrunnen, der vertraglich bis zum Herbst 2021 durch den Wasserverband Knoblauchsland genutzt wird. Das bestehende Brunnenhaus wird erhalten, der Brunnen und ein Stromanschluss der N-ergie gehen vertragsgemäß ins Eigentum der Stadt Nürnberg über.

Der Bolzplatz wird als Hartplatz in einer Größe von 25m x 40m ausgeführt und eignet sich somit neben Basketball und Fußball auch für Handball und Hockey. Grundsätzlich werden Bolzplätze durch SÖR nicht beleuchtet, nachdem der Stromanschluss jedoch vorhanden ist, werden Leerrohre vom Brunnenhaus zu den Ecken des Bolzplatzes vorgesehen, so dass eine Nachrüstung problemlos erfolgen könnte. Hinter dem Bolzplatz werden Tischtennisplatten angeordnet. Außerdem soll ein kleiner Bewegungspark mit Parcours- und Calistenics-Elementen in die Grünanlage eingebettet werden. Der Hartplatz wird mit zwei Kleinfeldtoren und zwei Basketballkörben ausgestattet. Die Linierung erfolgt für Fußball, Handball, Basketball und Hockey.

In den Grünanlagen ist der Einbau von vier Parkliegen, zwei langen Bänken und zwei Tisch- Bank-Kombinationen geplant. Fahrradständer und Abfallbehälter ergänzen das Angebot. Der Fuß- und Radweg im Norden stellt eine Verbindung an den ÖPNV dar und soll mit einer Straßenbeleuchtung versehen werden.

Die Baukosten wurden von SÖR/1-G in Höhe von insgesamt brutto 1.027.019,51 Euro vorgelegt.

Von Rpr wurde die Kostenschätzung auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautechnisch zusammengehörender Positionen in der Kostenschätzung waren untereinander plausibel. Die Höhe der Einheitspreise erschien angemessen. Gesondert ausgewiesene Sicherheiten für Unwägbarkeiten beim Bauen im Bestand waren nicht enthalten. Es wurde jedoch festgestellt, dass die BVK nicht korrekt ermittelt wurden.

Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die von Rpr berichtigten Kosten in Höhe von gerundet brutto 1.017.720,76 Euro zu übernehmen.

Ausbau der Gebersdorfer Straße zwischen Rangaustraße und Felsenstraße

Im Jahr 2017 war die Maßnahme mit Kosten in Höhe von insgesamt 4.149.000 Euro vorgelegt worden. Da sich die Kosten erhöht haben, war eine erneute Vorlage bei Rpr erforderlich. Die Maßnahme wurde nun mit Gesamtkosten von 5.038.000 Euro vorgelegt. Die Ursache für die Kostensteigerung wurde nicht erläutert. Den vorgelegten Unterlagen konnte nur durch Vergleich mit den im Jahr 2017 übergebenen Unterlagen entnommen werden, dass die Maßnahme um den Kreuzungsbereich Felsenstraße / Wörnitzstraße erweitert wurde und eine zusätzliche LSA neu errichtet werden soll.

Von Rpr wurde die Kostenschätzung auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautechnisch zusammengehörender Positionen in der Kostenschätzung waren untereinander plausibel. Die Höhe der Einheitspreise erschien angemessen. Gesondert ausgewiesene Sicherheiten für Unwägbarkeiten beim Bauen im Bestand waren nicht enthalten. Es wurde jedoch festgestellt, dass die BVK nicht korrekt ermittelt wurden.

Es lagen mehrere Fehler bei der Berechnung der BVK vor, die sich jedoch weitgehend aufhoben, so dass von Rpr empfohlen wurde, die von der Baudienststelle vorgelegten Gesamtkosten in Höhe von gerundet brutto 5.038.000 Euro zu übernehmen.

Neubau Rad-/Fußwegbrücke über den Nordring

Grundlage der Kostenprüfung durch Rpr war der Erläuterungsbericht von SÖR/1-B vom 05.08.2021, die korrigierte Baukostenzusammenstellung von SÖR/1-B vom 19.08.2021, der Erläuterungsbericht vom 04.08.2021 mit Plänen und der korrigierten Kostenberechnung vom 29.07.2021 des Ingenieurbüros sowie der Kostenanschlag für Straßenbegleitgrünmaßnahmen von SÖR/1-G vom 04.08.2021.

Der zu erstellende Geh- und Radweg verbindet die derzeitige Sackgasse des bestehenden Geh- und Radwegs „Zum Nordbahnhof“ im Süden des Rings B4(R) mit dem westlichen Gehweg der „Rollnerstraße“. Ein Grundstücksankauf zwischen dem Flurstück Nr. 3428, Großreuth h.d.Veste und dem Horneckerweg ist für die Wegeverbindung erforderlich. Zur Kreuzung des Weges mit dem Nordring ist eine Geh- und Radwegbrücke über den im Einschnitt verlaufenden Ring zu errichten. Im weiteren Verlauf ist die Querung mit der Straße „Horneckerweg“ umzubauen. Querungshilfen für den Geh- und Radverkehr sind zu errichten. Die Maßnahmen beinhalten zudem die komplette Wegebeleuchtung (einschl. Brücke) und die für die Entwässerung der Wege erforderlichen technischen Einrichtungen. Die angrenzenden Bereiche im Eigentum der Stadt werden nach Fertigstellung der Wegeverbindung begrünt.

Neben der Brücke wird in der nördlichen Böschung eine Treppe für Fußgänger errichtet. Diese verknüpft den nördlichen Gehweg entlang des Nordringes mit der Freiraumverbindung und

dem Spielplatz auf der südlichen Böschung. Abgesehen von der Beleuchtung ist keine begleitende Führung von Sparten entlang der Trasse geplant.

Die Baukosten wurden in Höhe von insgesamt brutto 5.176.190 Euro vorgelegt.

Von Rpr wurden die Kosten auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautechnisch zusammengehörender Positionen in der Kostenberechnung erschienen untereinander plausibel.

Da die vorgelegten Kosten eine Indizierung bis zum Jahr 2024 enthielten, die Kosten jedoch den aktuellen Preisstand abbilden sollen und eine eventuell notwendige Indizierung im Rahmen der künftigen MIP-Fortschreibungen erfolgt, wurde die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von 4.440.000 Euro zum MIP angemeldet.

Helmut-Herold-Platz – Umbau der Grünanlage mit Spielplatz, Abhängung Frankenstraße

Zur Prüfung vorgelegt wurden das baufachliche Gutachten zum Entwurf Helmut-Herold-Platz, Umbau der Grünanlage mit Spielplatz und Abhängung Frankenstraße vom 20.10.2021 und der Erläuterungsbericht des Landschaftsarchitekten vom 13.10.2021 sowie ein Vorabzug des Entwurfsplans und die Kostenberechnung von SÖR/1-G vom 20.10.2021.

Der Helmut-Herold-Platz soll zu einem begrünten Freiraum mit vielfältigen Aufenthaltsqualitäten entwickelt werden. Der Spielplatz soll neu konzipiert und die Frankenstraße als verbindendes Element in einen Fußgängerbereich umgebaut werden. Auch die anliegende Kirche und das Pflegeheim planen Sanierungen bzw. Neubauten. Die Kirchengemeinde wird eine Nutzungsvereinbarung für öffentliche Nutzung eingehen, somit kann ein Streifen Kirchgrund mit ausgebaut und gefördert werden.

Durch die Umwidmung des Straßenteils in Fußgängerbereich (Wegfall von ca. 30 Stellplätzen) erwächst ein großes Potential für Entsiegelung und Erhöhung der Biodiversität sowie der Aufenthaltsqualität. Die vorliegende Planung erhält in hohem Maße die vorhandene Baumstruktur, Großbaumverpflanzungen sind angedacht. Alle Aufenthaltsbereiche bekommen vielfältige Sitzgelegenheiten und abwechslungsreiche biologisch wirksame Begrünung. Der Platz erweitert sich über den Bereich der ehemaligen Straße hinaus und verbindet Platz und Spielplatz miteinander. Die Spielflächen werden für unterschiedliche Altersklassen durch besondere Spielgeräte und Elemente aufgewertet, moderne Fitnessgeräte werten den Aktionsbereich auf.

Die Baukosten wurden von SÖR/1-G mit Kostenstand vom 20.10.2021 in Höhe von insgesamt brutto 2.460.000 Euro vorgelegt.

Von Rpr wurden die Kosten auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautechnisch zusammengehörender Positionen in der Kostenberechnung waren untereinander plausibel. Die Höhe der Einheitspreise erschien angemessen. Gesondert ausgewiesene Sicherheiten für Unwägbarkeiten beim Bauen im Bestand waren nicht enthalten.

Rpr empfahl, die von der Baudienststelle vorgelegten Gesamtkosten in Höhe von gerundet brutto 2.460.000 Euro zu übernehmen.

Zeltnerstraße zwischen Frauentorgraben und Sandstraße

Die Maßnahme war bereits im Jahr 2020 mit Kosten in Höhe von insgesamt 1.259.000 Euro vorgelegt worden. Da sich die Kosten erhöht haben, war eine erneute Vorlage bei Rpr erforderlich. Die Maßnahme wurde nun mit Gesamtkosten von 1.397.000 Euro vorgelegt.

In der ursprünglich vorgelegten Entwurfsplanung zur BIC-Kostenprüfung war von der Baudienststelle von einem zu geringen Verkehrsaufkommen ausgegangen und damit eine zu geringe Belastungsklasse für die Fahrbahnbefestigung ermittelt worden. Der Ausführungsplan mit Deckenhöhen- und Gefälleangaben wurde mittlerweile ausgearbeitet. Die Ausschreibungsunterlagen mit dem Leistungsverzeichnis wurden von der Baudienststelle erstellt. In der nun vorgelegten Ausführungsplanung wurde die Belastungsklasse korrigiert; daraus folgte ein dickerer Schichtenaufbau der Fahrbahnflächen mit Mehrkosten. Die von Vpl im Mai 2020 geplante Anordnung von Verkehrs- und Grünflächen blieb unverändert.

Die Baukosten einschließlich der BVK wurden von der Baudienststelle von ursprünglich 1.259.000 Euro um 138.000 Euro auf 1.397.000 Euro erhöht. Die Erhöhung setzte sich zusammen aus 97.600 Euro für Straßenbauarbeiten, 26.400 Euro für die archäologische Beobachtung bei den Aufgrabungsarbeiten und 14.000 Euro für die besondere Ausstattung der Grünfläche in der Straßenmitte mit Entwässerungsmulde und Schotterrigole zur Versickerung des Straßenwassers.

Nach telefonischer Rücksprache mit der Sachbearbeiterin der Baudienststelle wurde im Zuge der detaillierten Mengenberechnung zur Ausführungsplanung, die als Unterlage zum Leistungsverzeichnis der Ausschreibung dient, die Verkehrsbelastung berichtigt. Daraus ergab sich der geänderte Schichtenaufbau der Verkehrsfläche. Die hier eingesetzten Einheitspreise wurden aus Preisspiegeln von vor Kurzem eingegangenen Angeboten ermittelt. Die Preise entsprachen somit der aktuellen Marktlage.

Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die von der Baudienststelle begründete Kostenmehrung von 138.000 Euro mit den nun erforderlichen Gesamtbaukosten in Höhe von brutto 1.397.000 Euro zu übernehmen.

Rückbau Brücke Günthersbühler Straße über die Bahn

Zur Prüfung vorgelegt wurden der Erläuterungsbericht des Ingenieurbüros zum Vorentwurf Rückbau Brücke Günthersbühler Straße über die Eisenbahn vom 10.06.2021, sowie der Objektentwurf mit Plänen und Kostenberechnung.

Die Brücke wurde im Jahr 1939 als einfeldrige Stahlbetonbrücke erstellt. Sie überquert die Trasse der Ringbahn und hat bei einer nutzbaren Fahrbahnbreite von 2,75 m, einen Fahrstreifen. Die Ringbahn wurde im Jahr 1980 stillgelegt und die Bahntrasse rückgebaut. Bei der weiterhin regelmäßig stattfindenden Bauwerksprüfung wurde eine stetige Verschlechterung der Bausubstanz festgestellt, deshalb ist die Brücke nur noch für die Brückenklasse 30/30 zugelassen. Aufgrund hoher lnstandsetzungskosten und des Wegfalls der ursprünglichen Funktion als Überführung der Bahntrasse, ist der Rückbau der Brücke und der Bau eines Damms geplant.

Die Baukosten wurden von SÖR in Höhe von insgesamt brutto 2.860.000 Euro vorgelegt.

Bei der Prüfung der kostenrelevanten Positionen auf Plausibilität stellte Rpr fest, dass die Einheitspreise für Dritte nachvollziehbar hinterlegt und angemessen waren, die Mengenansätze bautechnisch zusammengehörender Positionen untereinander plausibel erschienen und keine wesentlichen Sparten unberücksichtigt geblieben sind. Gesondert ausgewiesene Sicherheiten für Unwägbarkeiten beim Bauen im Bestand waren nicht enthalten.

Die Kostenzusammenstellung wies einen Additionsfehler von 10.000 Euro auf. Rpr empfahl daher, die von Rpr korrigierten Gesamtkosten in Höhe von brutto 2.850.000 Euro als Kostenobergrenze festzulegen.

Radweg Hainstraße zwischen Regensburger Straße und Scharrerstraße

Zur Prüfung vorgelegt wurden das baufachliche Gutachten, der Straßenplan und Kostenermittlungen mit Gesamtkosten in Höhe von 877.000 Euro.

Entlang der Hainstraße zwischen Regensburger Straße und Scharrerstraße reichen die bestehenden Flächen für Radfahrer und Fußgänger nicht aus, um die erforderlichen Regelbreiten der Verkehrswege zu gewährleisten, weshalb ein erhöhtes Unfallrisiko besteht. Daher ist eine Verbreiterung der Geh- und Radwegfläche um 2,00 m geplant. Dies ermöglicht einen Zweirichtungsradweg mit einer Breite von 2,50 m, einen Gehweg mit mindestens 2,00 m Breite, sowie einen Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn mit einer Breite von 0,50 m. Die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer wird somit deutlich erhöht.

Weiterhin ist vorgesehen, die Bushaltestelle Peterskirche umzugestalten, um Konfliktpunkte zwischen Radfahrern und wartenden Fahrgästen zu beseitigen.

Die Baukosten wurden von SÖR in Höhe von insgesamt brutto 877.000 Euro vorgelegt.

Bei der Prüfung der kostenrelevanten Positionen auf Plausibilität stellte Rpr fest, dass die Einheitspreise für Dritte nachvollziehbar hinterlegt und angemessen waren, die Mengenansätze bautechnisch zusammengehörender Positionen untereinander plausibel erschienen und keine wesentlichen Sparten unberücksichtigt geblieben sind. Gesondert ausgewiesene Sicherheiten für Unwägbarkeiten beim Bauen im Bestand waren nicht enthalten.

Rpr empfahl, die von der Baudienststelle vorgelegten Gesamtkosten in Höhe von brutto 877.000 Euro als Kostenobergrenze festzulegen.

2.6.4.3 Mobile Prüfung

Das Vertragssoll, das mit der Auftragserteilung erfüllt werden muss, wird durch die Gesamtheit der Angaben über die ausgeschriebenen Leistungen definiert. Durch unvorschriftsmäßige oder vereinfachte technische Ausführung werden Leistungen gegenüber dem Vertrag erspart. Eine geänderte oder minderwertige Ausführung der geschuldeten Leistung wird dadurch unter Umständen überhöht vergütet. Durch das Nichteinhalten von vertraglichen Pflichten auf der Seite der Ausführenden können erhebliche finanzielle Nachteile bei der Baudurchführung entstehen.

Das Ziel der mobilen Prüfung ist Schadensprävention und Minimierung des Risikos überhöhter Abrechnungen. Ausführende Firmen müssen mit einem unvermittelten Besuch der mobilen Prüfung rechnen. Letztendlich haben aber die Baudienststellen bzw. beauftragte Ingenieure/Architekten die Verantwortung bei der Bauaufsicht. Im Gegensatz zu anderen Prüfungsergebnissen lässt sich der Wert dieser Prüfung nicht materiell bemessen.

Feststellungen werden in der Regel formlos mit der zuständigen Baudienststelle abgeklärt und die Erledigung überwacht. Müssen in kritischen Situationen Entscheidungen gefällt werden, werden diese im Rahmen der Prüfung mitgetragen. Alle Baustellenbegehungen werden umfangreich dokumentiert. Bei der Prüfung von Nachtragsangeboten und Abrechnungsprüfungen kann auf dieses Material zurückgegriffen werden.

2021 konnten, bedingt durch Corona, nur wenige Maßnahmen begleitet werden. Im Hochbau wurden 2, bei SUN 0, bei SÖR grau (Straßenbau) 4 und bei SÖR grün (Gartenbau) 8 Maßnahmen regelmäßig besucht. Die Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Mitarbeitern verlief in allen Bereichen kooperativ, Hinweise und Feststellungen wurden angenommen und den ausführenden Firmen gegenüber meist zügig umgesetzt.

2.6.4.4 Ex-post-Prüfungen

Bei der ex-post-Prüfung werden ausgewählte Maßnahmen innerhalb der gesetzten Schwerpunkte geprüft. Neben der reinen Abrechnungsprüfung wird dabei auch die Einhaltung des ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens und der haushaltsrechtlichen Belange nach den bei der Projektabwicklung gültigen Vorschriften geprüft.

Tatsächlich ausgeführte Mengen werden, soweit vorhanden, mit den Angebotspreisen der ursprünglich nächstfordernden Bieter hochgerechnet, die Ursachen von Nachträgen kritisch hinterfragt, Abrechnungsfehler aufgezeigt und Maßnahmen zur Verfahrensverbesserung empfohlen.

In der Bauabrechnung sind die genehmigten Mittel – einschließlich Nachträge – den tatsächlichen Ausgaben gegenüberzustellen.

Nach Nr. 8 Abs. 1 BRL wären die Bauabrechnungen unverzüglich nach der Inbetriebnahme der Einrichtung von der Baudienststelle zu erstellen. Werden jedoch im Rahmen der Prüfungsplanung Informationen für eine Schwerpunktprüfung bei den Dienststellen angefordert, liegt oftmals noch keine Schlussrechnung der fertiggestellten Maßnahmen vor und Genehmigungen für Nachträge stehen noch aus. Laut den Baufertigstellungsanzeigen hätten die Maßnahmen verwaltungstechnisch jedoch längst abgeschlossen sein müssen.

Im Prüfungszeitraum konnten 18 Prüfungen abgeschlossen werden.

Aus der Rückforderung von Überzahlungen ergaben sich finanzielle Auswirkungen in Höhe von 16.615 Euro.

Zu den Prüfungen im Einzelnen:

Königshammer Straße 64 – Neubau Kiho (3) und Schulerweiterung mit Mittagsbetreu-

ung

Die Baumaßnahme wurde als Ganzes im Team nach Fertigstellung (ex-post) geprüft. Hierbei wurde die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Abwicklung des Bauvorhabens sowie die Erfüllung der Bauherrnfunktion der Baudienststelle H gegenüber den ausführenden externen Planern und Unternehmen geprüft. Aufgrund der umfangreichen Baumaßnahme wurden einzelne Fachplanungs- und Bauleistungen ausgewählt.

Die Prüfung erfolgte anhand des Objektplans, der Kostenverfolgungen, vorgelegter Verdingungsunterlagen, Verträge und Rechnungen einschl. dazugehöriger rechnungsbegründender Unterlagen ausgewählter Objekt- und Fachplanungsleistungen bzw. Gewerke.

Die Prüfung ergab insgesamt betrachtet keine größeren Feststellungen. Aus Sicht von Rpr wurde die Maßnahme im Wesentlichen ordnungsgemäß umgesetzt.

Folgende formale und materielle Feststellungen waren zu treffen:

und Flaschnerarbeiten,

Subunternehmer bei allen überprüften Objektplanungs- und Fachplanungsleistungen,

anlagen,

Kenntnisnahme dieser.

Seitens Rpr wurde empfohlen, den o. g. überzahlten Betrag zeitnah zurückzufordern, damit die Rückforderungsansprüche nicht verwirkt werden.

Sanierung Kulturzentrum Z-Bau – Frankenstr. 200, 2. Bauabschnitt - Metallbauarbeiten

Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungsunterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung.

Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben, den Zuschlag erhielt der einzige Bieter. Mit dem Auftragnehmer wurde eine Nachtragsvereinbarungen abgeschlossen. Diese wurde von RA/3-VMN geprüft und genehmigt.

Die Durchführung der Arbeiten erfolgte gemäß den Planungen und den Angaben im Leistungsverzeichnis.

Die materielle Prüfung der Schlussrechnung ergab eine Abweichung in Höhe von 2.975,00 Euro brutto zu Lasten des Auftraggebers. Dieser Betrag wurde durch das Hochbauamt vom Auftragnehmer zurückgefordert.

Schweinauer Str. 20 – MittelschuleSt. Leonhard, - Dachdeckerarbeiten

Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungsunterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung.

Die Prüfung des Gewerkes Dachdeckerarbeiten ergab insgesamt betrachtet keine größeren Feststellungen, die Maßnahme wurde aus Sicht Rpr ordnungsgemäß umgesetzt. Folgende formale Feststellungen waren zu treffen:

Materielle Feststellungen waren nicht veranlasst.

Schnieglinger Str. 71 – Westfriedhof – Neubau Sozialraumgebäude – Objektplanung Ge-

bäude

Geprüft wurden die Abrechnung der Objektplanerleistungen insbesondere im Hinblick auf anrechenbare Kosten sowie Übereinstimmung mit den vertraglichen Leistungen.

Die Vorschriften der BRL der Stadt Nürnberg zur Vorbereitung der Maßnahme und Bereitstellung der Finanzmittel wurden ordnungsgemäß eingehalten. Die Prüfung ergab jedoch, dass das Honorar nicht korrekt ermittelt wurde. Die Interpolation der Tabellenwerte gem. HOAI 2013 war fehlerhaft.

Dadurch stellte das Architekturbüro 8.757,46 Euro zu wenig in Rechnung.

Regenbogenstraße 73, Grundschule – Dachsanierung

Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungsunterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung.

Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben, den Zuschlag erhielt der günstigste Bieter. Die beauftragte Summe betrug 200.147,23 Euro. Mit dem Auftragnehmer wurden zwei Nachtragsvereinbarungen abgeschlossen. Diese wurden von RA/3-VMN geprüft und genehmigt. Die Abrechnungssumme betrug 378.353,21 Euro und lag somit um 178.205,98 Euro (89,04 %) über der ursprünglichen Auftragssumme.

Die Prüfung durch Rpr ergab, dass die extreme Kostensteigerung der Dachsanierung durch unzureichende Bauteiluntersuchungen bei der Vorplanung, die Aufschluss über den schlechten Zustand der hofseitigen Dachflächen und der Gauben gegeben hätten, verursacht wurden.

Die materielle Prüfung der Schlussrechnung ergab eine Abweichung in Höhe von 243,33 Euro brutto zu Lasten des Auftraggebers, dieser Betrag wurde vom Auftragnehmer zurückgefordert.

BBZ – Äußere Bayreuther Str. 20 - Bauteil B – Objektplanung Gebäude

Der Leistungsbereich Objektplanung Gebäude wurde insbesondere hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung geprüft.

Die Mehrwertsteuer wurde zwischen 1.7.2020 und 31.12.2020 temporär auf 16 % gesenkt. Dies hatte auch Auswirkungen auf Architektenverträge. So wurden Architektenleistungen, die in diesem Zeitraum erbracht und vollendet wurden, mit einem Umsatzsteuersatz von 16 % abgerechnet.

Die Prüfung ergab, dass keine Vereinbarungen zu einer Teilschlussrechnung nach den abgrenzbaren Leistungsphasen 1 bis 7 getroffen wurden. Dadurch hätte sich der in Rechnung gestellte Betrag insgesamt von 125.645,95 Euro um 983,76 Euro auf 124.662,19 Euro reduziert.

Seitens Rpr wurde empfohlen, Rücksprache mit dem Rechtsamt und dem Kassen- und Steueramt zu halten, ob die mündliche Vereinbarung nachträglich durch eine schriftliche Vereinbarung bestätigt werden kann.

Nelson-Mandela-Platz – Neubau Fahrradparkhaus

Prüfungsschwerpunkt bei der Baumaßnahme war die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung der Hauptgewerke Stahlbauarbeiten, Spinde und Blechverkleidungen, sowie der Objektplanungsleistung des extern beauftragten Architekturbüros (AB).

Die Prüfung ergab, dass die Vorschriften der BRL der Stadt Nürnberg zur Vorbereitung der Maßnahme und Bereitstellung der Finanzmittel ordnungsgemäß eingehalten wurden. Die Ausführung der betrachteten Gewerke erfolgte grundsätzlich gemäß Planung und Ausschreibung.

Folgende formale und materielle Feststellungen waren bei den geprüften Gewerken zu treffen:

von 736,54 Euro,

Ermittlung des bei der Schlussrechnung zu zahlenden Restbetrags,

Bei der Objektplanungsleistung des Architekten war festzustellen, dass das AB pflichtwidrig kein Bautagebuch geführt hat. Rpr empfahl UB zu prüfen, ob und in wie weit das Honorar aufgrund der fehlenden, vertraglich vereinbarten Leistung gekürzt werden sollte.

Zudem konnten dem Rpr nicht alle vertraglich vereinbarten Kostenstände des AB, wie die Aufstellung der Vergabebudgets nach Gewerken, die Kostenermittlung auf Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse (LVs), die Kostenkontrolle der LPH 6 (Vergleich Kostenberechnung - bepreiste LVs), die Kostenverfolgung bzw. -kontrolle in LPH 8 und die Kostenfeststellung nach DIN 276 zur Prüfung vorgelegt werden. Aus Sicht Rpr berechtigt das Fehlen von Grundleistungen zur Honorarkürzung. Auch hier empfahl Rpr dem UB zu prüfen, ob und inwieweit dies im vorliegenden Fall erfolgen sollte.

Preißlerstr. 6, Johann.Daniel-Preißler-Mittelschule – Erneuerung Turnhallenboden

Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungsunterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung.

Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben, den Zuschlag erhielt der günstigste Bieter.Die Durchführung der Arbeiten erfolgte gemäß den Planungen und den Angaben im Leistungsverzeichnis.

Bei der Prüfung waren folgende formalen Feststellungen zu treffen:

Prüfung vorgelegt werden, da sie nicht mehr auffindbar waren,

ersichtlich, ob das Aufmaß gemeinsam von Auftaggeber und Auftragnehmer erstellt wurde.

Die materielle Prüfung der Schlussrechnung ergab keine Abweichung.

BBZ - Äußere Bayreuther Str. 20 – Bauteil B - Flachdachabdichtung

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung erfolgte anhand der Vergabeunterlagen, der Aufmaße und der Abschlags- und Schlussrechnungen.

Die Maßnahme wurde aus Sicht Rpr ordnungsgemäß umgesetzt. Die Vorschriften der BRL der Stadt Nürnberg zur Vorbereitung der Maßnahme und Bereitstellung der Finanzmittel wurden eingehalten. Die Durchführung der Dachabdichtungsarbeiten erfolgte gemäß der Planung und des Leistungsverzeichnisses.

Die Prüfung der Schlussrechnung ergab folgende formale Feststellungen.

Materielle Feststellungen waren nicht veranlasst.

Weiltinger Straße 25 – Neubau eines 4-gruppigen Kinderhortes - Rohbauarbeiten

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung erfolgte anhand der Vergabeunterlagen, Verträge und Rechnungen einschließlich dazugehörender rechnungsbegründender Unterlagen.

Die materielle Prüfung der Schlussrechnung ergab eine Abweichung in Höhe von insgesamt 3.137,77 Euro brutto zu Lasten des Auftraggebers. Zum einen wurden im Zuge der Prüfung eines Nachtrags durch RA/3-VMN mit der Firma neue Einheitspreise vereinbart, bei der Abrechnung wurden diese Korrekturen jedoch nicht übernommen sondern mit den ursprünglichen von der Firma angebotenen Einheitspreisen abgerechnet. Hieraus ergab sich insgesamt eine Überzahlung in Höhe von 649,82 Euro brutto. Zum anderen gestand die ausführende Firma auf Nachfrage von Rpr einen Aufmaßfehler ein. Dieses Zugeständnis in der Stellungnahme der Firma war weder dem Architekturbüro noch H aufgefallen. Daher informierte Rpr anschließend H über das fehlerhafte Aufmaß, was zu einer Reduzierung der Abrechnungssumme bei der entsprechenden Position um 2.487,95 Euro führte. Das Hochbauamt sagte zu, den Gesamtbetrag in Höhe von 3.137,77 Euro brutto vom Auftragnehmer zurückzufordern.

Rothenburger Straße 45 – Umbau zum Familienzentrum

2019 wurde die Prüfung der Gewerke Maler- und Schreinerarbeiten der im April 2018 abgeschlossenen Maßnahme angekündigt und die Prüfungsunterlagen angefordert. Die Unterlagen wurden nur teilweise vorgelegt und enthielten keine Schlussrechnungen bzw. vollständige Nachtragsbeauftragungen.

Daher wurde die Prüfung zunächst zurückgestellt und erfolgte dann 2021 sukzessive nach Eingang der vollständigen Unterlagen der beiden Gewerke bei Rpr.

Es war festzustellen, dass

tragsbestimmungen nicht erfüllten und

haltsrechtlichen Vorschriften zur Genehmigung vorgelegt wurden.

Die materielle Prüfung der Schlussrechnungen ergab keine Abweichungen.

Sanierung Kulturzentrum Z-Bau - Frankenstr. 200, 2. Bauabschnitt – Demontage der sa-

nitären Anlagen und Provisorien

Bei oben genannter Baumaßnahme wurde die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Abwicklung des Bauvorhabens beim Gewerk „Demontage der sanitären Anlagen“ geprüft. Die Prüfung erfolgte anhand der Vergabeunterlagen einschließlich der Nachträge, der Aufmaße, der Bestandspläne, der Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung.

Folgende formale und materielle Feststellungen wurden getroffen:

gegeben, somit konnte nicht nachvollzogen werden, ob es sich um Fachkräfte oder Helfer handelte,

ginal vorhanden,

sätzlichen Vertragsbedingungen geführt,

und unterlagen somit offensichtlich keinerlei Kontrolle.

Seitens Rpr wurde empfohlen, den o. g. überzahlten Betrag von der Baufirma zeitnah zurückzufordern, damit die Rückforderungsansprüche nicht verwirkt werden.

Sanierung Kulturzentrum Z-Bau - Frankenstr. 200, 2. Bauabschnitt – sanitäre Installati-

onen

Bei oben genannter Baumaßnahme wurde die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Abwicklung des Bauvorhabens beim Gewerk sanitäre Anlagen geprüft. Die Prüfung erfolgte anhand der Vergabeunterlagen einschließlich der Nachträge, der Aufmaße, der Bestandspläne, der Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung.

Folgende formale und materielle Feststellungen wurden getroffen:

kein Datum der Prüfung durch das Ingenieurbüro vorhanden war,

gegeben, somit konnte nicht nachvollzogen werden, ob es sich um Fachkräfte oder Helfer handelte,

weise nicht im Original vor,

ginal vorhanden,

sätzlichen Vertragsbedingungen geführt,

schrift des beauftragten Ingenieurbüro nachgewiesen werden.

Seitens Rpr wurde empfohlen, den o. g. überzahlten Betrag von der Baufirma zeitnah zurückzufordern, damit die Rückforderungsansprüche nicht verwirkt werden.

Bielingplatz 2, Peter-Vischer-Schule, Aufstockung IZBB – Raumlufttechnische Anlagen

Bei oben genannter Baumaßnahme wurde die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Abwicklung des Bauvorhabens beim Gewerk Raumlufttechnische Anlagen geprüft. Die Prüfung erfolgte anhand der Vergabeunterlagen einschließlich der Nachträge, der Aufmaße, der Bestandspläne, der Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung.

Folgende formale und materielle Feststellungen wurden getroffen:

sind in der Leistungsbeschreibung Anzahl, Art und Maße von Mustern und Musterkonstruktionen sowie der Ort der Anbringung anzugeben. Aus den Unterlagen ging hervor, dass Mustergeräte verbaut wurden, im Leistungsverzeichnis war dazu allerdings keine Position vorgesehen.

auf Grund von fehlenden oder nicht mit den Bestandsunterlagen übereinstimmenden Angaben in den Aufmaßen nicht nachvollzogen werden.

tion aufgenommen. Somit wurden die Leistungen über eine eventuell zu teuere Position abgerechnet.

Die Feststellungen wurden von der Baudienststelle zur Kenntnis genommen, es wurde zugesagt, die von Rpr gegebenen Empfehlungen künftig zu beachten.

Wiesenstraße - Umgestaltung der Freifläche um die Christuskirche – Landschaftsbau-

arbeiten

Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungsunterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung.

Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben, den Zuschlag erhielt der einzige Bieter.Die Durchführung der Arbeiten erfolgte gemäß den Planungen und den Angaben im Leistungsverzeichnis.

Bei der Prüfung waren keine formalen Feststellungen zu treffen:

Die materielle Prüfung der Schlussrechnung ergab eine Abweichung in Höhe von 21.110,08 Euro brutto zu Gunsten des Auftraggebers. Diese resultierte aus einer Reduzierung der 1. Abschlagsrechnung und einem Additionsfehler in der Schlussrechnung. Die Reduzierung in der 1. Abschlagsrechnung erfolgte aufgrund der unterschiedlichen Finanzierung. Die Bäume und Baumstandorte wurden durch eine Spende des Rotary Club Nürnberg - Kaiserburg finanziert. Deshalb wurden alle Positionen die Baumstandorte betreffen, gesondert und über eine eigene Haushaltsstelle abgerechnet.

Sanierung der Hallertorbrücke und Neubau der Rad- und Gehwegunterführung südlich

der Hallertorbrücke

Bei der Maßnahme wurden die Planungsleistungen insbesondere im Hinblick auf anrechenbare Kosten sowie Übereinstimmung mit den vertraglichen Vereinbarungen geprüft. Insgesamt wurden 3 Einzelverträge mit Ingenieurbüros geschlossen. Der erste Vertrag zwischen dem Ingenieurbüro und der VAG war nicht Gegenstand dieser Prüfung. Der zweite Vertrag beinhaltete die Planung der Unterführung (Objektplanung, Tragwerksplanung und Planung der Verkehrsanlagen) und der dritte Vertrag die Ausführungsplanung zur Generalsanierung der Hallertorbrücke, die in diesem Fall nicht an die ausführende Firma mitvergeben wurde, sondern im Vorfeld der Ausschreibung der Bauleistungen vom Ingenieurebüro erbracht werden sollte. Die beiden letzteren Verträge wurden zwischen der Stadt Nürnberg und dem Ingenieurbüro geschlossen und waren daher Gegenstand der Prüfung.

Die Objektplanung, Tragwerksplanung und Planung der Verkehrsanlagen für die Rad- und Fußwegunterführung südlich der Hallertorbrücke wurden mit einer Gesamtsumme von 124.206,41 Euro beauftragt. Es wurde ein Nachtragsangebot in Höhe von 1.663,32 Euro vorgelegt und genehmigt. Die Leistungen wurden in einer Teilschlussrechnung mit einer Gesamtsumme von 127.532,32 Euro abgerechnet. Die Diskrepanz beruhte auf der Anpassung der anrechenbaren Kosten. Die Berechnung des Honorars in der Teilschlussrechnung war nicht zu beanstanden.

Die Genehmigungs- und Ausführungsplanung bezüglich der Sanierung der Hallertorbrücke wurde mit einer Gesamtsumme von 317.868,91 Euro beauftragt. Es wurde ein Nachtrag in Höhe von 16.669,85 Euro vorgelegt und genehmigt. Die Leistungen wurden mit der Schlussrechnung in Höhe von 334.538,76 Euro abgerechnet, was dem beauftragten Betrag entspricht. Die Berechnung des Honorars war nicht zu beanstanden.

Uhlandstraße im Bereich Uhlandschule mit Kreuzung Uhland-/Grolandstraße – Straßen-

bau

Bei o.g. Baumaßnahme wurde insbesondere die ordnungsgemäße Beauftragung der Leistungen und die Abrechnung geprüft.

Die Ausschreibung erfolgte entsprechend dem geltenden Vergaberecht als öffentliche Ausschreibung mit der eVergabe. Den Zuschlag erhielt der wenigstnehmende Bieter. Die Straßenbauarbeiten wurden entsprechend der Planung und den Angaben im Leistungsverzeichnis durchgeführt. Die Aufmaße und Aufmaßpläne waren sehr übersichtlich und nachvollziehbar abgefasst. Die Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung wurden in der Reihenfolge des Leistungsverzeichnisses aufgestellt, die Einheitspreise stimmten überein.

Die Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes ergab keine monetären Feststellungen.

Generalsanierung Stuttgarter Straße / Rotbuchenstraße

Die Baumaßnahme zur Sanierung der Abwasserleitungen in der Stuttgarter- / Rotbuchenstraße wurde entsprechend der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Nürnberg und der Gemeindeordnung geprüft. Die Prüfung erfolgte in Form von Stichproben. Als Grundlagen dienten die Teil- und Schlussrechnungen, Leistungsverzeichnisse, Verträge, Aufmaße, Zeichnungen, Mengenberechnungen, Liefernachweise und der Schriftverkehr. Im ersten Bauabschnitt erfolgte im Jahr 2017 die Erneuerung der Schächte. Im Jahr 2018 wurde im zweiten Bauabschnitt der bestehende Betonrohrkanal mittels Schlauchliner saniert.

Beide Maßnahmen wurden öffentlich ausgeschrieben. Der Zuschlag wurde jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Erneuerung der Schächte wurde mit 240.589,51 Euro beauftragt. Es wurde ein Nachtrag in Höhe von 2.732,01 Euro vorgelegt und genehmigt. Die Leistungen wurden mit der Schlussrechnung in Höhe von 238.990,53 Euro abgerechnet. Die Sanierung mit Schlauchliner wurde mit 111.843,25 Euro beauftragt. Die Leistungen wurden mit der Schlussrechnung in Höhe von 113.027,50 Euro abgerechnet.

Die Aufmaße beider Maßnahmen waren übersichtlich und nachvollziehbar aufgestellt, die Abrechnung der Leistungen durch den Auftragnehmer erfolgte zeitnah zum Leistungsstand auf der Baustelle. Die abgerechneten Leistungen entsprechen den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses und der Ausführungsplanung. Materielle Feststellungen waren nicht zu treffen.

2.6.5 Beteiligungsunternehmen

Technische Prüfung bei der Flughafen Nürnberg GmbH

Gem. einer Änderung der Geschäftsordnung für den Vergabeausschuss der Flughafen GmbH ist bei zustimmungspflichtigen Bauvergaben nur noch die Zustimmung von RA/3-Vergabemanagement erforderlich. Somit entfällt die Prüfung durch Rpr.

Wohnungsbaugesellschaft Nürnberg Kommunal GmbH (WBG-K)

Die WBG-Kommunal GmbH (WBG-K) wurde von der Stadt Nürnberg beauftragt, die Baubetreuung für zahlreiche Projekte, deren Fertigstellung bis 31.12.2022 beabsichtigt ist, zu übernehmen. Für die Mehrzahl der Projekte wurden zusätzlich Leistungen der Projektklärung und Projektentwicklung beauftragt.

Per Nachtrag wurde die WBG-K außerdem mit Neubau bzw. Sanierung von mehreren Feuerwehrgerätehäusern beauftragt.

Zu diesem Zweck wurden zwischen der Stadt Nürnberg und der WBG-K jeweils entsprechende Baubetreuungsverträge geschlossen. Für ihre Tätigkeit erhält die WBG-K eine Vergütung für die von ihr übernommene Betreuungstätigkeit. Diese ermittelt sich auf Grundlage der Bruttobaukosten bzw. der anrechenbaren Kosten nach HOAI. Darüber hinaus zur Erfüllung des Vertrags erforderliche, sonstige Sonderfachleistungen werden ebenfalls vergütet, wenn entsprechende Rechnungen vorliegen.

Vergaben VOB

Aus der Vergabeprüfung entfielen auf die WBG-K insgesamt 6 VOB-Vergaben in Höhe von rund 4,33 Mio. Euro. Materielle Feststellungen waren nicht zu treffen.

2.7 Betätigung der Stadt bei Beteiligungsunternehmen pri-

vaten Rechts

Rechtsgrundlagen für die Prüfung der Betätigung der Stadt Nürnberg bei Unternehmen in Rechtsformen des privaten Rechts sind Art. 94 und 106 Abs. 4 GO.

Nach Art. 94 Abs. 3 GO ist die Stadt Nürnberg verpflichtet, jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihr mindestens der zwanzigste Teil der Anteile eines Unternehmens gehört. Der Beteiligungsbericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans gemäß Absatz 1 Nr. 5 dieses Artikels, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten.

Im Beteiligungsbericht des Referats für Finanzen, Personal und IT wird dem Art. 94 Abs. 3 GO grundsätzlich Rechnung getragen. Der aktuelle Beteiligungsbericht gibt die Entwicklung für das Wirtschaftsjahr 2020 wieder. Der Beteiligungsbericht 2022, der die Entwicklung für das Wirtschaftsjahr 2021 darstellt, befindet sich in Arbeit. Die Fertigstellung ist für Ende des Jahres geplant.

Im Prüfungszeitraum 2021 war die Stadt Nürnberg an folgenden Unternehmen beteiligt:

2.7.1 Unter Art. 94 Abs. 1 GO fallende Unternehmen

Nr. Unternehmen Stand 31.12.2021 Beteiligung Stadt Nürnberg in %
Gezeichnetes Kapital
Kapitalanteil Stadt Nürn-
berg in Euro
1 Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) 204.200.000 204.200.000 100,0
2 noris inklusion gemeinnützige GmbH 2.759.4427 2.759.442 100,0
3 Klee-Center GmbH, Existenzgründerzentrum 430.000 430.000 100,0
4 Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH 100.000 100.000 100,0
5 Noris-Arbeit (NOA) gemeinnützige Beschäfti- gungsgesellschaft mbH der Stadt Nürnberg 25.600 25.600 100,0
6 NürnbergStift Service GmbH Nürnberg 25.000 25.000 100,0
7 NOA.kommunal GmbH 25.000 25.000 100,0
8 wbg Immohold Verwaltungs-GmbH 25.000 25.000 100,0
9 Projektentwicklungsgesellschaft St. Leon- hard-Nord mbH Siedlungsmodell Nürnberg 25.565 24.261 94,9

Beteiligung Stadt

Nürnberg in %

7 Tatsächlich beträgt das im Handelsregister eingetragene Stammkapital 5.397.000 DM, da noch keine Umstellung auf Euro erfolgt ist.

Nr. Unternehmen Stand 31.12.2021 Beteiligung Stadt Nürnberg in %
Gezeichnetes Kapital
Kapitalanteil Stadt Nürn-
berg in Euro
10 IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürn- berg-Fürth-Erlangen GmbH 35.500 20.000 56,3
11 wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen 12.600.000 8.932.140 70,9
12 Flughafen Nürnberg GmbH 43.124.000 21.562.000 50,0
13 NürnbergMesse GmbH 100.204.900 50.071.750 49,9

Beteiligung Stadt

Nürnberg in %

Abschlussprüfungen und -ergebnisse 2021

Nr. Unternehmen Beauftragte Prüfungsgesell- schaft Zeitpunkt der Jahresergeb-
Berichtser- nis
stellung in TEuro8
1 Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) mit Organge- sellschaften
Städt. Werke Nürnberg GmbH (StWN) Deloitte GmbH Wirtschaftsprü- fungs-gesellschaft 14.04.2022 +85.068 (+10.465)
N-ERGIE Aktiengesellschaft Nürnberg (N-ERGIE AG) Deloitte GmbH Wirtschaftsprü- fungs-gesellschaft 03.03.2022 +151.227 (+121.965) 9
VAG Verkehrs-Aktiengesell- schaft Nürnberg (VAG) Deloitte GmbH Wirtschaftsprü- fungs-gesellschaft 14.04.2022 -81.336 (-89.463)
Fränk. Energie-Gesellschaft mbH, Nürnberg (FEG) Keine Prüfung des Jahresab- schlusses10 -1 (-2)

Beauftragte Prüfungsgesell-

schaft

Zwischen der StWN und ihren Tochtergesellschaften N-ERGIE AG, VAG sowie FEG bestehen Ergebnisabführungsverträge. Diese sehen die Abführung des handelsrechtlichen Jahresüberschusses bzw. die Übernahme eines eventuell bestehenden Jahresfehlbetrages vor. Da die StWN an der N-ERGIE jedoch nur mit 60,2 % beteiligt ist, garantiert die StWN der außenstehenden Gesellschafterin Thüga AG eine angemessene Ausgleichszahlung nach § 304 Abs. 2 S. 1 AktG.

Zwischen der StWN als Organträgerin sowie den Organgesellschaften N-ERGIE, VAG und FEG bestehen zudem körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaften.

8 Jahresergebnis vor Ergebnisabführung und Ergebnisverwendung, Ergebnisse 2020 in Klammern 9 Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung/-verwendung und Ausgleichszahlung an Thüga AG 10 Aufgrund der derzeit ruhenden Geschäftstätigkeit wurde auf eine Prüfung des Jahresabschlusses verzichtet. Derzeit betreibt die Gesellschaft lediglich Vermögensverwaltung.

Aufgrund der bestehenden Ergebnisabführungsverträge wird das Jahresergebnis der StWN maßgeblich von den erwirtschafteten Ergebnissen der Tochtergesellschaften N-ERGIE AG und VAG beeinflusst.

Ergebnisermittlung der StWN: 2021 2020

TEUR TEUR

Aufgrund EAV abgeführter Gewinn der N-ERGIE AG +63.613 (+72.349) Aufgrund EAV übernommene Verluste der VAG -81.336 (-89.463) Aufgrund EAV übernommene Verluste der FEG -2 (-1) Eigenes Ergebnis StWN +102.793 (+27.580)

+85.068 (+10.465)

Jahresergebnis der StWN

Die StWN erzielte im Geschäftsjahr 2021 einen Jahresüberschuss in Höhe von 85,1 Mio. Euro. Das Jahresergebnis ist geprägt durch den Verkauf von Geschäftsanteilen an der wbg an die Stadt Nürnberg.

Der Jahresüberschuss 2021 setzt sich zusammen aus den übernommenen Gewinnen und Verlusten der Tochtergesellschaften in Höhe von -17,7 Mio. Euro (i.Vj.: -17,1 Mio. Euro) und dem eigenen Ergebnis der StWN in Höhe von 102,8 Mio. Euro (i.Vj.: 27,6 Mio. Euro). Die StWN veräußerte in 2021 weitere Anteile an der wbg an die Stadt Nürnberg. Nachdem sie im Vorjahr noch mit 25,01 % beteiligt war, hält sie zum 31.12.2021 nur noch 10,01 % der Anteile an der wbg. Aus dieser konzerninternen Veräußerung erzielte sie einen Veräußerungsgewinn in Höhe von 101,6 Mio. Euro (i. Vj. 27,9 Mio. Euro).

Das Jahresergebnis der N-ERGIE AG betrug vor Ergebnisverwendung und Ausgleichszahlung 151,2 Mio. Euro. Davon wurden gemäß Ergebnisabführungsvertrag 63,6 Mio. Euro an die StWN abgeführt. Weitere 30,6 Mio. Euro flossen als Ausgleichszahlung an die Thüga AG als außenstehende Aktionärin. Der verbleibende Jahresüberschuss der N-ERGIE AG in Höhe von 57,0 Mio. Euro wurde mit Zustimmung der StWN in die Gewinnrücklagen eingestellt. Die Ergebnisverbesserung gegenüber dem Vorjahr um rd. 29 Mio. Euro ist maßgeblich auf die Erhöhung der sonstigen betrieblichen Erträge (+ 15,9 Mio. Euro) sowie des Finanzergebnisses (+12,8 Mio. Euro) zurückzuführen. Die Zunahme bei den sonstigen betrieblichen Erträgen resultiert vorwiegend aus der Auflösung von Rückstellungen und die Erhöhung des Finanzergebnisses aus der Aufwertung der Anteile an der Gemeinschaftskraftwerk Irsching GmbH.

Bei der VAG verringerten sich die Fahrgastzahlen gegenüber dem Vorjahr nochmals um 1,6 %. Gegenüber 2019 – dem Vor-Corona-Zeitraum – entspricht dies einem Minus von 21,4 %. Dennoch konnte in 2021 der Jahresverlust vor Verlustübernahme um 8,1 Mio. Euro bzw. 9,1 % gegenüber dem Vorjahr verringert werden. Dies liegt vor allem daran, dass die Einbußen bei den Fahrgeldeinnahmen auch in 2021 überwiegend durch den ÖPNV- Rettungsschirm ausgeglichen wurden. Das Defizit der VAG beläuft sich auf 81,3 Mio. Euro. Für 2022 wird ein Jahresverlust vor Verlustausgleich in Höhe von rd. 125 Mio. Euro erwartet.

Nr. Unternehmen Beauftragte Prüfungsgesell- schaft Zeitpunkt der Jahresergeb-
Berichtser- nis
stellung in TEuro11
2 noris inklusion gemeinnüt- zige GmbH Dr. Ernst Beck Wirtschaftsprüfer 21.06.2022 -830 (-344)
3 Klee-Center GmbH, Exis- tenzgründerzentrum TaXPerts Audit GmbH Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft 17.08.2022 +5 (+15)
4 Stadion Nürnberg Betriebs- GmbH Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 14.04.2022 +59 (-124)
5 Noris-Arbeit (NOA) gemein- nützige Beschäftigungsge- sellschaft mbH der Stadt Nürnberg Auretax GmbH Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft 29.07.2022 -219 (-751)
6 NürnbergStift Service GmbH Nürnberg Solidaris Revisions-GmbH Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft -35412 (+11)
7 NOA.kommunal GmbH Auretax GmbH Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft 31.05.2022 +247 (+271)
8 wbg Immohold Verwaltungs- GmbH Keine Prüfung des Jahresab- schlusses13 +1 (+1)
9 Projektentwicklungsgesell- schaft St. Leonhard-Nord mbH Siedlungsmodell Nürn- berg Keine Prüfung des Jahresab- schlusses14 -16 (-16)
10 IGZ Innovations- und Grün- derzentrum Nürnberg-Fürth- Erlangen GmbH Christian Kachelmann Wirtschaftsprüfer aus der Kanz- lei Fischer & Partner GbR 12.05.2022 +7 (+83)
11 wbg Nürnberg GmbH Immo- bilienunternehmen Bavaria Revisions- und Treu- hand AG Wirtschaftsprüfungsge- sellschaft Steuerberatungsge- sellschaft 21.04.2022 +12.209 (+16.198)
12 Flughafen Nürnberg GmbH PKF Fasselt Partnerschaft mbB Wirtschafts- prüfungsgesellschaft Steuerbe- ratungsgesellschaft 15.03.2022 -14.882 (-41.210)
13 NürnbergMesse GmbH Rödl & Partner GmbH Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 24.05.2022 -46.012 (-57.811)

Beauftragte Prüfungsgesell-

schaft

Der Arbeitsbereich der noris inklusion gemeinnützige GmbH stand auch in 2021 noch stark unter dem Einfluss der Corona-Pandemie. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Jahresverlust

11 Es handelt sich um Ergebnisse vor Verlustausgleich. Ergebnisse 2020 in Klammern. 12 Zum Zeitpunkt der Berichterstellung war die Jahresabschlussprüfung noch nicht abgeschlossen. Das Jahresergebnis ist daher vorläufig. 13 Für ihre Tätigkeit erhält die Gesellschaft die vereinbarte Haftungsvergütung sowie den gesellschaftsvertraglich vereinbarten Aufwendungsersatz. Auf eine Prüfung des Jahresabschlusses wurde aufgrund Geringfügigkeit verzichtet. 14 Aufgrund der derzeit ruhenden Geschäftstätigkeit wurde auf die Prüfung des Jahresabschlusses verzichtet.

in 2021 deutlich erhöht, und zwar von 344 TEuro auf 830 TEuro. Belastet wurde das Ergebnis vor allem durch vermehrte Aufwendungen für medizinischen Sachbedarf, zusätzlich anfallende Raummieten sowie Personalkosten für Leiharbeit zum Auffangen von Personalausfällen. Nach wie vor nicht kostendeckend ist der Druckereibetrieb.

Für das abgelaufene Wirtschaftsjahr weist die Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH einen Jahresüberschuss in Höhe von 59 TEuro aus. Die Geschäftstätigkeit der Stadion Nürnberg Betriebs- GmbH litt auch im abgelaufenen Geschäftsjahr noch stark unter den massiven Corona-Beschränkungen. In 2021 betrugen die Umsatzerlöse nur rd. 60 % der Umsatzerlöse des Jahres 2019. Ein Teil der Ausfälle konnte durch die Corona-Hilfen kompensiert werden.

Die Noris-Arbeit (NOA) gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft mbH erzielte im Geschäftsjahr 2021 einen Jahresverlust in Höhe von 219 TEuro. In 2021 reduzierten sich die Umsatzerlöse gegenüber 2020 weiter. Bereinigt um Zuschüsse liegen diese damit um rd. 180 TEuro unter denen des Jahres 2020 und um rd. 760 TEuro unter denen des Vor-Corona-Zeitraumes von 2019. Der überwiegende Teil des Umsatzrückgangs ist auf eine pandemiebedingt schlechtere Belegungsquote bzw. Unterbrechungen in den AGH-Maßnahmen zurückzuführen. Weitere Gründe sind Ladenschließungen und geringere Zuschüsse wegen der Unterbrechungen von Maßnahmen aufgrund Corona. Zum 31.12.2021 weist die Gesellschaft einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 37 TEuro (i.Vj. 434 TEuro) aus. Aufgrund von der Stadt übernommener Verluste in Höhe von 616 TEuro sowie eines Forderungsverzichtes in Höhe von 198 TEuro konnte dieser gegenüber dem Vorjahr deutlich reduziert werden. Dennoch ist die Gesellschaft auch zum 31.12.2021 bilanziell überschuldet. Die Geschäftsführung hat infolgedessen die insolvenzrechtliche Überschuldung analysiert. Demnach verfügt die Gesellschaft über ausreichende finanzielle Mittel, so dass trotz der weiterhin bestehenden bilanziellen Überschuldung nicht von einer insolvenzrechtlichen Überschuldung auszugehen ist.

Die NOA.kommunal GmbH ist für die Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe tätig. Dabei erbringt sie sog. Jedermannstätigkeiten. In 2021 erwirtschaftete die NOA.kommunal GmbH einen Jahresüberschuss von 247 TEuro (i.Vj.: 274 TEuro). Damit verringerte sich der Jahresüberschuss gegenüber dem Vorjahr um 9,0 %. Insbesondere die Umsatzerlöse liegen mit 4,6. Euro im Geschäftsjahr 2021 wesentlich niedriger als im Vorjahr (5,4 Mio. Euro). Darin enthalten sind Personalkostenzuschüsse von rd. 2,3 Mio. Euro.

Gegenstand der Projektentwicklungsgesellschaft St. Leonhard-Nord GmbH war in der Vergangenheit die Entwicklung der Flächen des ehemaligen Schlachthofgeländes Nürnberg zu einer Wohnsiedlung. Da dieses Vorhaben abgeschlossen ist, übt die Gesellschaft derzeit keine aktive Geschäftstätigkeit aus. Sie steht der Stadt Nürnberg für künftige Aufgaben zur Verfügung. Der in 2021 erzielte Jahresfehlbetrag von 16 TEuro ist auf die laufenden Aufwendungen des Geschäftsjahres zurückzuführen, denen aufgrund der ruhenden Geschäftstätigkeit keine Erträge gegenüberstehen. Getragen werden diese, soweit zahlungswirksam, durch die Verwendung des Restbestands an liquiden Mitteln. Im Mai 2022 hat der Stadtrat beschlossen, die Reaktivierung und Umstrukturierung der Gesellschaft anzugehen.

Das Jahresergebnis der IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH sank in 2021 von 83 TEuro auf 7 TEuro. In 2021 kam es zu erheblichen Personalengpässen, so dass verstärkt Personaldienstleister eingesetzt werden mussten, um die Handlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Daraus resultierten Mehrkosten für die IGZ. Des Weiteren war die Gesellschaft durch Renovierungskosten belastet. In den Folgejahren sind weitere Sanierungsmaßnahmen geplant, die das Ergebnis auch in den Folgejahren belasten dürften.

In 2021 erhöhte sich die unmittelbare Beteiligung der Stadt Nürnberg an der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen (wbg) erneut. Mit Vertrag vom 28.10.2021 und wirtschaftlicher Wirkung zum 01.11.2021 erwarb die Stadt Nürnberg weitere 15 % von der StWN, so dass sie

nunmehr mit 70,89 % an der wbg beteiligt ist. Wie in den Vorjahren erzielte die wbg auch in 2021 einen Jahresüberschuss. Dieser belief sich auf 12,2 Mio. Euro und ist damit um 4,0 Mio. Euro niedriger als in 2020. Als Gründe sind zum einen geringe Umsatzerlöse zu nennen, da in 2021 im Bauträgergeschäft keine Einheiten übergeben wurden. Zum anderen lag der Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwand deutlich über den Werten der Vorjahre.

Die Flughafen Nürnberg GmbH konnte in 2021 ihren Jahresverlust im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduzieren. In 2020 hatte sie noch einen Verlust in Höhe von 41,2 Mio. Euro ausgewiesen, in 2021 belief sich dieser auf 14,8 Mio. Euro. Ab Mai 2021 stieg das Verkehrsaufkommen am Albrecht Dürer Airport sukzessive an, so dass in 2021 rd. 1,1 Mio. Passagiere befördert wurden. Dies waren 16 % mehr als im Vorjahr und zugleich 74 % weniger als im Jahr 2019. Wesentlich zur Ergebnisverbesserung beigetragen haben die Kompensationszahlungen für Ausfälle wegen der Corona-Pandemie auf Grundlage der Bundesrahmenregelung in Höhe von rd. 14 Mio. Euro. Im Gegenzug sanken Betriebs- und Personalaufwand, insbesondere aufgrund von Kurzarbeit, in 2021 deutlich. Des Weiteren wurde das Eigenkapital durch die Gesellschafter – Freistaat Bayern und Stadt Nürnberg – um 50 Mio. Euro verstärkt.

Die Messewirtschaft war in 2021 nach wie vor stark von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Dies hatte auch Auswirkungen auf die NürnbergMesse GmbH. Gegenüber 2019, das aufgrund turnusmäßiger Messezyklen vergleichbar ist, sanken die Umsatzerlöse um 174,0 Mio. Euro auf nur noch 48,1 Mio. Euro. Dies entspricht einem Rückgang von 78,3 %. Grund sind die große Anzahl abgesagter Präsenzveranstaltungen. Diese konnten aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen nur in den Monaten September bis November 2021 im Messezentrum Nürnberg stattfinden. Damit ist 2021 das ausstellerschwächste Messejahr seit über 30 Jahren. Das Jahresergebnis reduzierte sich in 2021 auf -46,0. Euro. Gegenüber 2019 bedeutet dies einen Rückgang um 48,0 Mio. Euro. Damals war noch ein Jahresüberschuss in Höhe von 2,0 Mio. Euro erwirtschaftet worden. Positiv wirkten sich die Zahlung von Novemberund Dezemberhilfen in Höhe von rd. 40 Mio. Euro aus. Zur Verstärkung des Eigenkapitals wurden durch die Gesellschafter in 2021 Einlagen in Höhe von 40 Mio. Euro erbracht.

Feststellung gemäß §§ 53 und 54 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)

Den vorliegenden Abschlussprüfungsberichten ist zu entnehmen, dass alle Prüfungen unter Beachtung der Erfordernisse des § 53 HGrG erfolgten. Die Abschlussprüfer bestätigten, dass die Prüfungen nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 HGrG keine Besonderheiten ergeben haben, die nach ihrer Auffassung Anlass zu Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gegeben hätten. Dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg ist bei allen o. g. Gesellschaften das Unterrichtungs- und Informationsrecht nach § 54 HGrG eingeräumt.

Auswirkungen auf den städtischen Haushalt

Die öffentliche Zweckerfüllung der kommunalen Unternehmen ermöglicht nicht immer ein kostendeckendes Wirtschaften oder das Erzielen von Gewinnen. Die Pflicht zur wirtschaftlichen Führung der Unternehmen ist hiervon unberührt.

In der folgenden Aufstellung werden die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt dargestellt, die sich aus den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu obigen Unternehmen ergeben15. Dabei konzentriert sich die Aufstellung aus Wesentlichkeitsgründen auf Kapiteleinlagen

15 Da nur die Unternehmen nach § 53 HGrG betrachtet werden, sind in der Aufstellung u.a. Zahlungen an die Eigenbetriebe sowie an das Staatstheater Nürnberg nicht enthalten.

und Verlustübernahmen16. Soweit Unternehmen Gewinne erzielen, wirken sich diese auf den Haushalt regelmäßig nicht aus, da sie in den Unternehmen verbleiben. Dargestellt ist das jeweilige Haushaltsjahr der Stadt Nürnberg. Die in der Tabelle angegebenen Werte spiegeln die Zahlungsflüsse zwischen der Stadt Nürnberg und den Unternehmen wider.

Auswirkungen auf den städtischen Haushalt:

Nr. 2021 2020
in TEuro in TEuro
1. Verlustübernahmen / verlustbebedingte Ausgleichs- zahlungen 4.886 805
noris inklusion, gemeinnützige GmbH 734 805
Noris-Arbeit (NOA) gemeinnützige Beschäftigungs-gesell- schaft mbH der Stadt Nürnberg 616 0
Flughafen Nürnberg GmbH 3.536 0
2. Kapitaleinlagen 45.000 10.000
Nürnberg Messe GmbH 20.000 10.000
Nürnberg Flughafen GmbH 25.000 0
Summe 49.886 10.805

Die Verlustausgleichszahlung betrifft den Verlust der noris inklusion gemeinnützige GmbH des Jahres 2019 und beinhaltet auch den Verlust des BUNI Kultur- und Freizeittreffs17 in Höhe von 60 TEuro. In 2021 wurden die Verluste der NOA aus 2020 in Höhe von 616 TEuro übernommen. Bei der Zahlung an die Flughafen Nürnberg GmbH in Höhe von 3.536 TEuro handelt es sich um eine Coronabedingte Ausgleichszahlung.

Die Kapitaleinlage in die NürnbergMesse GmbH resultiert aus dem Konsortialvertrag von 2017. Darin haben sich die beiden Hauptgesellschafter Freistaat Bayern und Stadt Nürnberg verpflichtet, jeweils 100 Mio. Euro, verteilt auf zehn Jahre, in die der NürnbergMesse GmbH einzulegen. Ziel ist die Finanzierung des weiteren Unternehmenswachstums und der künftigen Immobilieninvestitionen (Modernisierung der Hallen und der Geländeinfrastruktur). Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie wurde die für 2026 geplante Einlage auf das Jahr 2021 vorgezogen. Um das Eigenkapital der Nürnberg Flughafen GmbH zu verstärken, wurden seitens der Stadt Nürnberg 25 Mio. Euro in die Kapitalrücklage eingelegt.

16 Zuschüsse bleiben außer Betracht, da diese meist projektbasiert sind und die Förderung einer Vielzahl von Einzelprojekten umfasst. 17 Bei dem Freizeittreff BUNI handelt es sich um eine gemeinsame Einrichtung der noris inklusion gemeinnützige GmbH und der Lebenshilfe Nürnberg.

2.7.2 Sonstige Beteiligungen

Nr. Unternehmen Stand 31.12.2021 Gezeichne- Beteiligung Stadt Nürn- berg in %
tes Kapital Kapitalanteil Stadt Nürnberg in Euro
1 wbg Nürnberg Beteiligungs GmbH 25.000 12.250 49,0
2 GkF Gesellschaft für kulturelle Freiräume mbH 25.000 8.750 35,0
3 Hafen Nürnberg – Roth GmbH 1.535.000 291.650 19,0
4 Zollhof Betreiber GmbH 100.000 8.000 8,0
5 Landesgewerbeanstalt Bayern 5.246.938 59.075 1,1
6 afk – Aus- und Fortbildungskanäle GmbH für elektronische Medien 25.565 256 1,0
7 WISO-Führungskräfte-Akademie Nürnberg (WFA) Gemeinnützige Trägergesellschaft mbH 102.258 767 0,8
8 Partnerschaften Deutschland – Berater der öffentlichen Hand GmbH k.A. 2.500 0,1
9 Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ) GbR k.A.18 50,0

Beteiligung Stadt Nürn-

berg in %

Die wbg Nürnberg Beteiligungs GmbH (wbg-B) ist vorwiegend mit der Bewirtschaftung von eigenen Immobilien sowie im Bauträgergeschäft tätig. Dabei werden die Geschäfte im Rahmen der Geschäftsbesorgung von der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen übernommen, die die verbleibenden 51 % der Anteile hält. In 2021 erzielte wbg-B ein Jahresergebnis von 202 TEuro (i.Vj. 1.287 TEuro).

Die Energie Region GmbH wurde in 2021 liquidiert. Sie ist daher zum 31.12.2021 nicht mehr in den Beteiligungen enthalten. Aus der Liquidation hat die Stadt Nürnberg eine Schlusszahlung in Höhe von 4 TEuro erhalten.

Das Kunst- und Kulturpädagogische Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ) wird gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages in der Rechtsform der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) betrieben, Gesellschafter sind jeweils zur Hälfte die Stadt Nürnberg und die öffentlich-rechtliche Stiftung „Germanisches Nationalmuseum“.

18 Aufgrund der Rechtsform ist kein gezeichnetes Kapital vorhanden.

2.8 Auftragsprüfungen

2.8.1 Deutsch-Amerikanisches Institut Amerika-Haus Nürnberg

e.V.

Prüfungsbericht vom 08.02.2022

Aufgrund der entsprechenden Bitte des Instituts hat der Oberbürgermeister am 28.07.2021 das Rechnungsprüfungsamt beauftragt, die Jahresrechnung 2020 zu prüfen. Da die Jahresrechnung erst im November des Jahres 2021 erstellt wurde, konnte die Prüfung erst Anfang 2022 beendet werden.

Die Prüfung erstreckte sich auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der daraus entwickelten Jahresrechnung.

Das Ergebnis ist aus nachfolgender Tabelle ersichtlich:

2020 2019
Euro Euro
Einnahmen: 2020 2019 Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) aus dem Vorjahr +128.789,57 +96.612,97 Laufende Haushaltsmittel 272.501,73 410.226,45 401.291,30 506.839,42
Ausgaben: 230.728,41 378.049,85
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) +170.562,89 +128.789,57

Die Jahresrechnung 2020 des Deutsch-Amerikanischen Instituts schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 170.562,89 Euro. Allerdings sind darin 56.500,55 Euro Grantgelder der US-Botschaft enthalten, die für laufende Projekte im Jahr 2020 zweckgebunden sind.

Bei den Zuschüssen ist anzumerken, dass es sich nur bei den Mitteln vom Freistaat Bayern und der Stadt Nürnberg um institutionelle Förderungen handelt. Die Gelder des Auswärtigen Amtes und der Kulturabteilung der US-Botschaft dagegen sind Projektfördermittel. Die Kulturabteilung der Botschaft gibt vor, dass die Zuschüsse nur für Aushilfen und Minijobs eingesetzt werden können. Ansonsten sind Personalkosten nicht förderfähig.

Vereinfachend lässt sich feststellen, dass das strukturelle Defizit der Vorjahre nicht mehr gegeben ist, da sowohl die Personalkosten (142.170,43 Euro) als auch die Betriebskosten (54.442,39 Euro) durch die institutionelle Förderung (208.500 Euro) gedeckt werden können. Projektmittel dürfen hierfür in der Regel nicht verwendet werden.

Einsparungen wurden vor allem durch eine Stellenstreichung in der Bibliothek erzielt.

Die Belege wurden im Rahmen der Prüfung stichprobenartig durchgesehen. Die Ausgabenbewirtschaftung war unserer Einschätzung nach angemessen.

Mit Prüfungsbericht vom 08.02.2022 wurde bestätigt, dass der vorgelegte Abschluss der Jahresrechnung 2020 des Deutsch-Amerikanischen Instituts, Amerika Haus Nürnberg e.V., mit den in den Büchern ausgewiesenen Ergebnissen übereinstimmt.

2.8.2 Europäische Metropolregion Nürnberg (EMN) e.V.

Prüfungsbericht vom 19.07.2022

Die Europäische Metropolregion ist eine öffentlich-rechtliche Gemeinschaft eigener Art (Sui generis). Mit Satzung vom 07.05.2014 wurde diese Gemeinschaft durch den Verein EMN Europäische Metropolregion Nürnberg e.V. ergänzt. Alle Finanzgeschäfte werden seit 01.01.2015 vom Verein EMN e.V. abgewickelt. Der Jahresabschluss für den Verein vom 01.01.2021 – 31.12.2021 wurde von einem Steuerberater aufgestellt. Dieser ist für die ordnungsgemäße Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 01.01.2021 bis 31.12.2021 verantwortlich. Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.11.2016 wurde die Rechnungsprüfung von den Rechnungsprüfungsämtern des Landratsamtes Nürnberger Land und der Stadt Nürnberg durchgeführt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung des Vereins schließt mit einem Plus in Höhe von rund 116 TEuro ab.

Die Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2021 ordnungsgemäß erstellt worden ist. Eine ordnungsgemäße Haushaltsführung des Vereins EMN e.V. wurde bestätigt.

2.8.3 Haus der Heimat e.V.

Prüfungsbericht vom 28.09.2022

Das Haus der Heimat e.V. (HdH) in Nürnberg erhält für seinen laufenden Betrieb Zuwendungen vom Freistaat Bayern, ausgereicht durch das Haus des Deutschen Ostens (HDO) und der Stadt Nürnberg – Amt für Kultur und Freizeit. Der Bezirk Mittelfranken gewährt dem Verein einen Zuschuss.

Gem. Nr. 1.4 zu Art. 44 BayHO wurde deshalb zwischen den Zuwendungs- bzw. Zuschussgebern vereinbart, dass die Prüfung des Verwendungsnachweises mit Zustimmung des Oberbürgermeisters der Stadt Nürnberg vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg durchgeführt wird.

Die Prüfung erfolgte in ausgewählten Stichproben und orientierte sich schwerpunktmäßig an den Vorgaben des staatlichen Zuwendungsrechts (ANBest-I). Das Prüfungsergebnis wurde mit dem Haus des Deutschen Ostens abgestimmt.

Im Jahr 2021 hat das HdH folgende Zuwendungen und Zuschüsse erhalten:

Art der Zuwendungs- Betrag
Zuwendungsgeber
Zuwendung bescheid vom Euro
Freistaat Bayern – Haus des deutschen Ostens institutionell 11.11.2021 190.000
Bezirk Mittelfranken institutionell 30.06.2021 25.600
Stadt Nürnberg – Amt für Kultur und Freizeit institutionell 24.02.2021 84.600
Stadt Nürnberg Investitionskosten- zuschuss 09.04.2021 112.000

Darüber hinaus fördert die Stadt Nürnberg den Betrieb des HdH durch die direkte Übernahme der Erbbaukosten (rd. 34.000 Euro jährlich).

Das HdH selbst erwirtschaftete 2021 sonstige Einnahmen (Mitgliedsbeiträge, Raummieten u.ä.) in Höhe von rund 24.000 Euro.

Die Gesamtausgaben des HdH betrugen im Jahr 2021 rund 436.000 Euro.

Die Verwendungsnachweisprüfung bzw. die Prüfung der Haushaltsführung des HdH führte zusammenfassend zu folgendem Ergebnis:

überein.

zweckentsprechende Verwendung der Zuwendungen und Zuschüsse für das Jahr 2021 schließen ließen.

angemessenen Rahmen bewegt haben.

2.8.4 Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V. (LPV)

Prüfungsbericht vom 03.05.2022

Auf Bitte des Landschaftspflegeverbandes Nürnberg e. V. (LPV) vom 16.02.2022 hat Herr Oberbürgermeister König das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg (Rpr) mit der Prüfung der Jahresrechnung 2021 des LPV beauftragt.

Buchführung

Die Geschäftsvorfälle des LPV werden in einem chronologisch geführten Buchungsjournal zeitlich (chronologische Abfolge aller Einnahmen und Ausgaben) erfasst und zur Erstellung der Jahresrechnung den jeweiligen Sachkonten (sachliche Buchführung) zugeordnet. Die Ergebnisse der zeitlichen und sachlichen Buchführung müssen in Einnahmen und Ausgaben übereinstimmen.

Zur Abwicklung des ausschließlich unbaren Zahlungsverkehrs existiert ein Girokonto bei der Sparkasse Nürnberg. Die einzelnen Auszahlungen erfolgen mittels handschriftlich ausgefüllter Überweisungsformulare. Rpr weist darauf hin, dass hierbei stets ein ordnungsgemäßer Verfahrensablauf zu gewährleisten ist. Dies gilt insbesondere für die Feststellungsvermerke (sachliche und rechnerische Richtigkeit) und das Anordnungswesen im Rahmen des Vier-Augen-Prinzips.

Genehmigung des Haushaltsplanes 2021

Der vom Vorstand erarbeitete Haushaltsplan 2021 wurde unter coronabedingten Verzögerungen am 21.10.2021 den versammelten Mitgliedern vorgelegt, wobei er ohne Enthaltungen und ohne Gegenstimmen beschlossen wurde. Der damit genehmigte Haushaltsplan 2021 weist Einnahmen in Höhe von 226.662 Euro und Ausgaben von 270.234,10 Euro aus. Insgesamt wurde mit einem Gesamtsaldo in Höhe von - 43.572,10 Euro gerechnet.

Vorlage der Jahresrechnung

Im Einzelnen stellte sich die seitens des LPV übersandte Jahresrechnung mit Stand zum 03.03.2022 wie folgt dar:

Lfd. Einnahmen 208.632,44 Euro

Lfd. Ausgaben 235.679,13 Euro

Saldo -27.046,69 Euro

Vortrag aus 2020 85.664,86 Euro

Geldbestand am Ende des Geschäftsjahres 2021 58.618,17 Euro

Prüfung der Jahresrechnung

Bei der Sichtung der Unterlagen fiel seitens der Prüfung auf, dass bei zwei zeitlich erfassten Einnahmebuchungen die betragsmäßige Zuordnung zu den jeweiligen Sachkonten fehlerhaft war. Es wurde um Überprüfung gebeten. Hierbei stellte sich beim Prüfungstermin am 08.03.2022 in den Räumlichkeiten des LPV heraus, dass den besagten Buchungen zwei Ausgaben in jeweils gleicher Höhe vorangingen, die grundsätzlich nicht hätten getätigt werden dürfen. Die jeweiligen Empfänger der o. g. Zahlungen erstatteten die zu Unrecht erhaltenen Beträge umgehend in voller Höhe zurück. Diese Rückerstattungen wurden nach Eingang auf dem Girokonto jedoch unzutreffend im Buchungsjournal berücksichtigt, was letztendlich zu einer Differenz i. H. v. 1.771,64 Euro auf der Einnahmen- und Ausgabenseite führte. Die festgestellte Abweichung wirkte sich wiederum in gleicher Höhe auf die ermittelten Jahresergebnisse aus.

Bereinigung der Jahresrechnung

Am 08.03.2022 wurde eine Bereinigung des Buchungsjournals durch den LPV vorgenommen. Nach Feststellung des Rechnungsprüfungsamtes wurde die hieraus folgende Jahresrechnung nun richtig aus den Sachkonten entwickelt. Sie schließt mit folgendem Ergebnis ab:

Lfd. Einnahmen 210.404,08 Euro

Lfd. Ausgaben 237.450,77 Euro

Saldo - 27.046,69 Euro

Vortrag aus 2020 85.664,86 Euro

Geldbestand am Ende des Geschäftsjahres 2021 58.618,17 Euro

Vermögensbestand

Das Vermögen am Ende des Geschäftsjahres 2021 ist in der Jahresrechnung dargestellt und setzt sich wie folgt zusammen:

Girokonto Sparkasse Nürnberg 58.618,17 Euro

Vermögensbestand zum 31. Dezember 2021 58.618,17 Euro

Damit besteht Übereinstimmung mit dem Geldbestand am Ende des Geschäftsjahres 2021.

Prüfungsfeststellungen

Aus Sicht von Rpr ist die bereinigte Jahresrechnung 2021 vor Einbringung in die Mitgliederversammlung erneut dem Vorstand zum Beschluss vorzulegen. Weitere schriftliche Feststellungen waren nicht zu treffen. Beanstandungen von nicht wesentlicher Bedeutung wurden mündlich ausgeräumt. Auskünfte und Erläuterungen sind seitens des LPV bereitwillig erteilt worden.

Prüfungsbestätigung

Nach dem Ergebnis der Prüfung anhand der bereinigten Sachkonten und sonstigen Unterlagen sowie der erteilten Auskünfte wird bestätigt, dass die Jahresrechnung 2021 des Landschaftspflegeverbandes Nürnberg e. V. mit den in den Büchern ausgewiesenen Beträgen übereinstimmt. Es ergaben sich bei der Prüfung der Jahresrechnung wiederum keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung in Frage gestellt werden müsste.

2.8.5 Planungsverband Region Nürnberg

Prüfungsbericht vom 27.09.2022

Der Planungsverband Region Nürnberg ist Träger der Regionalplanung in seinem Verbandsbereich. Er hat insbesondere zur Aufgabe, über den Regionalplan sowie über dessen Fortschreibung zu beschließen. Außerdem hat der Planungsverband an der Ausarbeitung und Aufstellung von Zielen der Raumordnung durch Staatsbehörden mitzuwirken, Stellungnahmen zu Verfahren abzugeben, an denen er beteiligt ist, darauf hinzuwirken, dass Ziele der Raumordnung beachtet werden und bei Konflikten zwischen Verbandsmitgliedern auf eine einheitliche Lösung hinzuwirken.

Nach § 20 der Planungsverbandssatzung erfolgt die örtliche Prüfung der Jahresrechnung durch das Rechnungsprüfungsamt eines Verbandsmitglieds, das nicht den Verbandsvorsitzenden entsendet. Auf Bitte des Planungsverbandes vom 28.06.2022 hat Herr Oberbürgermeister zugestimmt, dass das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg die Prüfung der Jahresrechnung 2021 des Verbandes durchführt.

Die Prüfung erstreckte sich auf die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und die Jahresrechnung mit den entsprechenden Anlagen. Die Jahresrechnung 2021 wurde ordnungsgemäß und fristgerecht aufgestellt. Sie ist ausgeglichen und schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einer Gesamtsumme von 61.626,76 Euro. Entgegen der ursprünglich geplanten Verminderung der Rücklage um 4.400,00 Euro führte der Jahresabschluss 2021 zu einer Rücklagenentnahme in Höhe von 5.523,38 Euro. Ursache hierfür waren vor allem Mindereinnahmen bei den Zuweisungen vom Land.

Mit Bericht vom 27.09.2022 konnte bestätigt werden, dass die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Planungsverbands Region Nürnberg ordnungsgemäß und sorgfältig ist. Die hierfür geltenden Grundsätze und Vorschriften wurden allgemein eingehalten. Die Haushaltsmittel wurden zweckentsprechend und satzungsgemäß verwendet. Die Finanzlage ist geordnet.

2.8.6 Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmie-

rung Nürnberg (ZRFN)

Prüfungsbericht vom 02.03.2022

Der ZRFN ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Verbandsmitglieder sind die Städte Erlangen, Fürth und Nürnberg, sowie die Landkreise Erlangen-Höchstadt, Fürth und Nürnberger Land. Gemäß der Zweckverbandssatzung erfolgt die örtliche Prüfung der Jahresrechnung durch das Rechnungsprüfungsamt eines Verbandsmitglieds, das nicht den Verbandsvorsitzenden entsendet. Es findet die KommHV-Kameralistik Anwendung. Auf Bitte des ZRFN vom 30.07.2021 hat Herr Oberbürgermeister König das Rechnungsprüfungsamt (Rpr) mit der örtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2019 und 2020 beauftragt.

Infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie konnte im Jahr 2020 eine gesonderte Bitte um örtliche Prüfung in Bezug auf die Jahresrechnung 2019 seitens des ZRFN an den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg nicht herangetragen werden. Demnach konnte für das Haushaltsjahr 2019 die Feststellung der Jahresrechnung sowie der Beschluss über die Entlastung nicht fristgerecht zum 30.06.2021 vorgenommen werden.

Haushaltssatzungen und Haushaltspläne 2019 und 2020

Die Haushaltssatzungen der Jahre 2019 und 2020 kamen ordnungsgemäß zu Stande. Sie enthalten jeweils keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Haushaltspläne waren ausgeglichen. Die Gliederungen und Gruppierungen entsprechen den haushaltsrechtlichen Vorschriften.

Die Haushaltssatzung 2019 mit Haushaltsplan wurde von der Verbandsversammlung am 10.12.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen und der Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Nach der rechtsaufsichtlichen Würdigung im Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 13.12.2018, wurde die Haushaltssatzung im Mittelfränkischen Amtsblatt Nr. 2 vom 15.02.2019 amtlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung 2020 mit Haushaltsplan wurde von der Verbandsversammlung am 09.12.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen und der Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Nach der rechtsaufsichtlichen Würdigung im Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 18.12.2019, wurde die Haushaltssatzung im Mittelfränkischen Amtsblatt Nr. 1 vom 15.01.2020 amtlich bekannt gemacht.

Kassenverwaltung, Bewirtschaftung und Buchführung

Die Kassengeschäfte des Zweckverbandes werden gemäß der Verbandssatzung von diesem selbst geführt. Der Grundsatz der Trennung von Anordnung und Vollzug war gewahrt. Die Einziehung der Einnahmen der Haushaltsjahre 2019 und 2020 erfolgte grundsätzlich rechtzeitig. Mit den Ausgabemitteln wurde sparsam und wirtschaftlich verfahren. Die Buchführung entsprach hinsichtlich der Führung des Zeitbuches in visuell lesbarer Form den Anforderungen. Sie war ordnungsgemäß, sicher und wirtschaftlich. Die Aufzeichnungen waren vollständig, richtig, klar, übersichtlich und nachprüfbar. Sie fanden zeitnah statt.

In den beiden Berichtsjahren wurde die Buchführung entgegen der Empfehlung des BKPV aus dem Prüfbericht 2018 nicht über ein automatisiertes Verfahren abgebildet. Insbesondere das Sachbuch und die Jahresrechnung werden über das Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel geführt bzw. erstellt. Der Zweckverband holte aufgrund der o.g. Empfehlung Angebote

entsprechender Anbieter ein. Eine Umsetzung erfolgte in Abwägung mit dem geringen Buchungsumfang von rund 200 Buchungen jährlich, der Anwendbarkeit in der Verwaltungspraxis des Zweckverbandes und aus Kostengründen nicht.

Ergebnisse der Jahresrechnungen 2019 und 2020

Die Jahresrechnungen 2019 und 2020 mit den vorgeschriebenen Bestandteilen und Anlagen wurden ordnungsgemäß und fristgerecht aufgestellt. Sie sind ausgeglichen und schließen mit jeweils einer Gesamtsumme in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:

Haushaltsjahr 2019: Verwaltungshaushalt 1.586.471,75 Euro Vermögenshaushalt 106.192,51 Euro Gesamthaushalt 1.692.664,26 Euro

Haushaltsjahr 2020: Verwaltungshaushalt 1.722.619,73 Euro Vermögenshaushalt 45.067,94 Euro Gesamthaushalt 1.767.687,67 Euro

Entwicklung der Rücklage

Die Rücklage schließt jeweils über der vorgeschriebenen Mindestrücklage (1 v. H. der durchschnittlichen Ausgaben des Verwaltungshaushalts der letzten drei Haushaltsjahre) ab.

Haushaltsjahr 2019: Stand 01.01.2019 122.962,19 Euro Zuführung 106.192,51 Euro Stand 31.12.2019 229.154,70 Euro

Haushaltsjahr 2020: Stand 01.01.2020 229.154,70 Euro Entnahme 45.067,94 Euro Stand 31.12.2020 184.086,76 Euro

Empfehlung zur Feststellung und Entlastung

Die Jahresrechnungen zum 31.12.2019 und 31.12.2020 wurden ordnungsgemäß erstellt. Prüfungsfeststellungen, die das Abschlussbild unmittelbar berühren, liegen nicht vor. Die Finanzlage ist geordnet. Es ergeben sich somit keine Hinweise, die gegen die Empfehlung der Feststellung und Entlastung bezogen auf die Haushaltsjahre 2019 und 2020 des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nürnberg sprechen würden.

2.9 Verwendungsnachweise

2.9.1 Bundesprogramm „Demokratie leben!“

Prüfungsberichte vom 10.12.2021 und 19.09.2022

Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ als Nachfolgeprogramm von „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ wurden lokale „Partnerschaften für Demokratie" vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben gefördert. Bis zum Jahr 2021 wurde seitens des Bundes ein jährlicher Förderbescheid erstellt, dessen Abschluss dann bis zum 31.12. des Folgejahres erfolgen musste. Seit 2022 beträgt die Laufzeit des Förderbescheides vier Jahre. In jedem Jahr muss nun der Abschluss bis zum 30.09. des Folgejahres erfolgen. Durch diese Umstellung sind im diesjährigen Sachverständigenbericht zwei Prüfberichte enthalten.

Die lokalen „Partnerschaften für Demokratie“ sollen die zielgerichtete Zusammenarbeit aller vor Ort relevanten Akteurinnen und Akteure gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit sowie für die Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens unter aktiver Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger unterstützen und zur nachhaltigen Entwicklung lokaler und regionaler Bündnisse in diesen Themenfeldern beitragen. Leitziele der lokalen „Partnerschaften für Demokratie“ in Nürnberg sind Antidiskriminierungsarbeit, Menschenrechtsbildung und Arbeit gegen Rechtsextremismus. Zielgruppen sind vor allem Multiplikator/innen, Mitglieder von (Sport-)vereinen und Migrantenselbstorganisationen, ehrenamtlich Aktive in Stadtteilnetzwerken, politisch Verantwortliche in den Stadtteilen und Mitglieder der Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg, Mitglieder des Nürnberger Präventionsnetzwerkes gegen religiös begründete Radikalisierung sowie Mitglieder des Runden Tisches „Menschenrechte“.

Gemäß den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) erfolgte für das jeweilige Berichtsjahr eine Vorprüfung der Verwendungsnachweise der Einzelprojektträger/innen und je eines Verwendungsnachweises der Koordinierungsstelle und der Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Belege.

Im Jahr 2020 wurden 28 Einzelprojekte verschiedener Projektträger/innen umgesetzt, an die die Zuwendungen des Bundes und die Eigenmittel der Stadt Nürnberg weitergeleitet wurden. Die Gesamtförderung betrug rund 126 TEuro. Für das Jahr 2021 waren es 24 Einzelprojekte mit einer Gesamtförderung von 122 TEuro. Begleitet wurden die Einzelprojekte durch das federführende Amt (Menschenrechtsbüro) und eine externe Koordinierungsstelle. Die externe Koordinierungsstelle ist beim Kreisjugendring angesiedelt und wurde ebenfalls zusammen mit der Öffentlichkeitsarbeit gefördert.

2.9.2 Perspektiven im Quartier - ESF-Bundesprogramm

„JUGEND STÄRKEN im Quartier“

Prüfung des zweiten Förderzeitraums 01.01.2019 bis

30.06.2022

Prüfungsbericht vom 29.09.2022

„Perspektiven im Quartier“ ist ein Projekt des Referates für Jugend, Familie und Soziales (Projektträger). In Kooperation von städtischem Jugendamt und der Noris-Arbeit gGmbH (NOA) als Teilprojektträger wurde es im Zeitraum 01.01.2019 bis 30.06.2022 wie geplant umgesetzt. Primärziel hierbei ist die Vorbereitung junger Menschen mit besonderem individuellen Unterstützungsbedarf nach § 13 Abs. 1 SGB VIII auf die (Wieder-)Aufnahme von schulischer und beruflicher Bildung sowie berufsvorbereitender Maßnahmen bzw. Arbeit.

Das Projekt wurde aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Die Förderung umfasst laut Bewilligungsbescheid des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) vom 18.06.2019 max. 50 Prozent (bis zu einer Höhe von 525.000,00 Euro) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Verwendung der Zuwendung ist abweichend von Nr. 6.1 ANBest-Gk bis zum 31.10.2022 bei der Bewilligungsbehörde nachzuweisen (Verwendungsnachweis).

Der Nachweis für die zweckentsprechende Verwendung der vom BAFzA bewilligten Mittel aus dem ESF für das o.g. Projekt ist gemäß Ziffern 7.2 ANBest-P und 7.2.ANBest-Gk vom Rechnungsprüfungsamt zu prüfen und zu bescheinigen (Vorprüfung). Prüfungsmaßstab sind die Auflagen und Bedingungen des Zuwendungsbescheides vom 17.07.2015 und die Änderungsbescheide vom 08.08.2019, 15.10.2019, 12.02.2020 sowie 01.04.2022 des BAFzA, die AN- Best-P und ANBest-Gk, die Förderrichtlinien, der Förderleitfaden zur finanztechnischen Umsetzung, der vorgelegte Zwischenbericht für den Zeitraum 01.01.2019 bis 30.06.2020, der zahlenmäßige Nachweis des Projektträgers/Kooperationspartners sowie die angepassten Zielwerte (Output- und Ergebnisindikator) gemäß der E-Mail der Servicestelle JUGEND STÄRKEN vom 09.09.2021. Wesentlicher Bestandteil des Verwendungsnachweises soll die begründende Darstellung der mit dem Zuwendungsbescheid bewilligten Ausgabenansätze sein. Im Weiteren wurde auf die Feststellungen sowie strukturellen und verfahrenstechnischen Erkenntnisse nach Prüfbericht vom 19.04.2019 zur Vorprüfung der ersten Förderphase 01.01.2015 bis 31.12.2018 eingegangen.

Anhaltspunkte für eine mögliche bestehende Vergaberechtspflichtigkeit von Leistungen lagen nicht vor.

Anhand des vorgelegten Verwendungsnachweises ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine zweckfremde Verwendung der Fördermittel. Der rechnerische Nachweis war zeitlich gegliedert und entsprach den Vorgaben des Finanzierungsplans. Die erforderlichen Belege waren geordnet und nachprüfbar erfasst. Die fristgerechte Mittelverwendung konnte bestätigt werden. Der eingereichte und bewilligte Finanzierungsplan wurde dabei eingehalten. Die sachliche und rechnerische Richtigkeit der abgerechneten Ausgaben und Einnahmen konnte somit bestätigt werden. Der rechnerische Abgleich des zahlenmäßigen Nachweises und der vorgelegten Belege ergab insgesamt keine Beanstandungen.

Für die erhaltenen Zuwendungen und die Weiterleitung der ESF-Mittel sowie für die Ausreichung der kommunalen Geldleistungen an die NOA konnte der Mittelabruf/Zahlungsfluss entsprechend nachvollzogen werden.

Anzeichen für ein erhöhtes Risiko hinsichtlich der nicht ordnungsgemäßen Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel lagen nicht vor.

Bezüglich der Zielerreichung konnte seitens des Rechnungsprüfungsamtes keine fachtechnische Einschätzung vorgenommen werden.

Nicht abschließend bewertet werden konnte zudem das tatsächliche Erfordernis und die bestimmte Umsetzbarkeit nach den Ziffern 6.3 ANBest-Gk und 6.2.1 ANBest-P „Im Sachbericht ist auf die wichtigsten Positionen des zahlenmäßigen Nachweises einzugehen“. Das Formblatt ´Sachbericht´ zum Verwendungsnachweis sah hier keinen expliziten Gliederungspunkt für ergänzende Erläuterungen vor.

Insgesamt zeigte sich, dass durch die Erfahrungen aus der ersten Förderphase, die fortwährende Anwendung des e2-Förderportals, die zeitgerechte und transparente Darstellung von Änderungsanträgen,-mitteilungen und -bescheiden sowie die deutlich vereinfachten Personalkostenabrechnungen schlüssige und effiziente Prüfungshandlungen vorgenommen werden konnten. Die in Ergänzung zur Vorprüfung des Verwendungsnachweises der ersten Förderphase nachteiligen strukturellen sowie verfahrenstechnischen Erkenntnisse wiederholten sich nicht.

3 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen Stiftun-

gen

Innerhalb der rechtsfähigen Stiftungen (im Berichtsjahr insgesamt 28) unterliegen die von der Stadt kommunal verwalteten kommunalen Stiftungen (7 Stiftungen, u.a. Heilig-Geist-Spital- Stiftung) der örtlichen Prüfung und Feststellung/Entlastung durch den Stadtrat (A-Stiftungen).

Des Weiteren bestehen 18 rechtsfähige allgemeine Stiftungen (B-Stiftungen), welche kommunal verwaltet werden, aber Stiftungszwecke erfüllen, welche nicht einer kommunalen Aufgabenerfüllung zugeordnet werden können (z. B. Förderung Hochschuleinrichtungen – Länderaufgabe).

Außerdem existieren drei weitere Stiftungen (C-Stiftungen), welche anhand ihres Stiftungszweckes zwar dem Bereich der kommunalen Aufgabenerfüllung zugeordnet werden können und deren Betreuung durch die Stiftungsverwaltung erfolgt (Vermögensverwaltung etc.), aber nicht kommunal verwaltet werden. Dies bedeutet, dass z. B. Entscheidungen über die Verwendung von Ausrichtungsmitteln nicht durch städtische Stellen/Organe, sondern durch jeweilig unterschiedlich zusammengesetzte Stiftungskuratorien getroffen werden.

Die insgesamt 21 Stiftungen der Kategorien B und C unterliegen damit nicht der örtlichen Rechnungsprüfung, sondern sind durch die Stiftungsaufsicht bei der Regierung von Mittelfranken zu prüfen.

Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen Stiftungen Seite 99 von 124

4 Jahresabschluss 2021 des Klinikums

4.1 Vorbemerkung

Das Klinikum der Stadt Nürnberg wird seit 01.01.1998 als selbständiges Unternehmen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) geführt.

Die wesentlichen kommunalrechtlichen und -wirtschaftlichen Vorschriften für das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg sind in Art. 89, 90 und 91 GO, in der Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV) sowie in der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Krankenhäuser (WkKV) enthalten. Die nach Art. 89 Abs. 3 GO erforderliche Unternehmenssatzung ist mit Beschluss des Stadtrats vom 24.11.1997 erlassen worden (Klinikumssatzung – KlinS).

Beim Kommunalunternehmen sind nach Art. 107 GO der Jahresabschluss und der Lagebericht vom BKPV oder von einem Wirtschaftsprüfer bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen. Die Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt umfasst neben der sog. Betätigungsprüfung nach Art. 106 Abs. 4 GO gemäß § 13 Abs. 4 Satz 1 KlinS Prüfungen nach Art. 103 GO.

Der Verwaltungsrat des Klinikums ist für die Feststellung des Jahresabschlusses des Kommunalunternehmens sowie die Ergebnisverwendung gemäß Art. 90 Abs. 2 GO zuständig.

Das Klinikum erstellte für 2021 den Jahresabschluss des Kommunalunternehmens sowie die Jahresabschlüsse seiner Tochterunternehmen. Ebenso legte das Klinikum für 2021 einen Konzernabschluss Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen vor. Dieser beinhaltet neben dem Jahresabschluss des Klinikums die Jahresabschlüsse der verbundenen Unternehmen „Klinikum Nürnberg Service-GmbH“ (KNSG), „ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH“, „Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH“ (KNL), „KDL – Krankenhaus – Dienstleistungsgesellschaft mbH“ (KDL), „Klinikum Nürnberg Medical School GmbH“, „Schaukel Kinderbetreuung gGmbH und „ABC AmbulantesBehandlungsCentrum 2 GmbH“ (seit 01.04.2021). Darüber hinaus enthält der Konzernabschluss anteilsmäßig den Jahresabschluss der „A.R.Z. – Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg gGmbH“, an der das Klinikum und die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern jeweils zur Hälfte beteiligt sind, sowie den Jahresabschluss der SAPV Team Nürnberg GmbH, an der das Klinikum zu 35 % beteiligt ist.

Die Prüfung der vorgenannten Jahresabschlüsse wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG, Düsseldorf, durchgeführt.

Zu allen Jahresabschlüssen 2021 wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

4.2 Kommunalunternehmen Klinikum Konzernabschluss

Aufgrund der zunehmenden konzerninternen gegenseitigen Verrechnungen sowohl in den Bilanzen als auch in den Gewinn- und Verlustrechnungen des Kommunalunternehmens und seiner Tochterunternehmen bzw. Beteiligungen stellt das Rechnungsprüfungsamt den um die o. g. Leistungsbeziehungen konsolidierten jeweiligen Konzernabschluss des Klinikums dar.

Im Konzernabschluss sind neben dem Einzelabschluss des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen die Einzelabschlüsse der folgenden Tochtergesellschaften enthalten:

Verbundene Unternehmen

Die „Klinikum Nürnberg Service GmbH“ (KNSG) ist eine 100 %ige Tochter des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen mit einer Stammeinlage von 25 TEuro. Das Klinikum Nürnberg und die KNSG betreiben die sogenannten „Servicebereiche“ gemeinsam in Form eines Gemeinschaftsbetriebes. Diese Servicebereiche sind der Patientenservice mit Empfang, die Küche, die Näherei, die Wäscherei (Kommissionierung), die Materialwirtschaft, die Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte sowie der Transportdienst und der Reinigungsservice. Seit 2020 betreibt die KNSG zudem die Gastronomie eines Bistros im Klinikum Nürnberg Standort Süd. Darüber hinaus ist die KNSG seit 1. Januar 2021 auch für die Energieversorgung des gesamten Klinikums einschließlich dessen Tochterunternehmen verantwortlich. Die KNSG erbringt ausschließlich Dienstleistungen für das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg und beteiligt sich als Unternehmen nicht am Wirtschaftsverkehr.

Die „ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH“ (ABC GmbH) ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen mit einer Stammeinlage von 25 TEuro. Gegenstand der Gesellschaft ist die Bereitstellung und der Betrieb einer leistungsfähigen Versorgungsstruktur für ambulante Patienten. Die ABC GmbH betreibt insgesamt neun medizinische Versorgungszentren (MVZ) an sieben Standorten in der Stadt Nürnberg sowie dem Landkreis Nürnberger Land. Im Jahr 2021 wurde zum 01.04.2021 ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ am Wöhrder See) sowie zum 01.10.2021 eine Filialpraxis des bestehenden MVZ am Krankenhaus Lauf in Röthenbach an der Pegnitz neu zugelassen. Die Versorgungszentren decken u.a. die Bereiche Neurologie, Chirurgie und Radiologie ab.

Die „Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH“ (KNL) ist seit 19.01.2006 eine 100 %ige Tochtergesellschaft des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen (Stammkapital 26 TEuro). Kern der Geschäftstätigkeit ist die akutstationäre Versorgung der Bevölkerung im Landkreis Nürnberger Land durch medizinisch leistungsfähige Krankenhäuser, die den im Krankenhausplan des Freistaates Bayern festgelegten oder mit den Krankenkassen vereinbarten Versorgungsauftrag erfüllen. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb der Krankenhäuser Altdorf und Lauf a. d. Pegnitz. Zur Ergänzung der akutstationären Versorgung erbringt die KNL ambulante Leistungen in Form von ambulanten Operationen, spezialisierten Ambulanzen sowie der ambulanten Notfallversorgung einschließlich der Teilnahme am Notarztdienst.

Die „KDL (Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft mbH) (Stammkapital 25 TEuro) ist ein 100 %iges Tochterunternehmen der KNL. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Reinigungsdienstleistungen an den Betriebsstätten der KNL in Altdorf und Lauf.

Die Klinikum Nürnberg Medical School GmbH (Stammkapital 100 TEuro) ist eine 100 %ige Tochter des Kommunalunternehmens Klinikum Nürnberg. Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 24. Juli 2013 gegründet und am 03. September 2013 ins Handelsregister eingetragen. Kern der Geschäftstätigkeit ist die Durchführung der Kooperation mit der Para-

celsus Medizinischen Privatuniversität Salzburg zum Betrieb des Standortes Nürnberg der Privatuniversität. Dies beinhaltet insbesondere die Durchführung von Lehrveranstaltungen, die Durchführung von und Mitwirkung an Aktivitäten im Bereich der humanmedizinischen Forschung zur Sicherstellung einer forschungsgeleiteten Lehre und des zeitnahen Wissenstransfers neuer medizinischer Erkenntnisse in die Patientenversorgung. Des Weiteren umfasst die Geschäftstätigkeit die administrative Betreuung des Standortes sowie weitere Aktivitäten, die für die praktische Durchführung des Studiums in Nürnberg erforderlich sind.

Die Schaukel Kinderbetreuung gGmbH (Stammkapital 25 TEuro) ist eine 100 %ige Tochter des Kommunalunternehmens Klinikum Nürnberg. Kern der Geschäftstätigkeit der Schaukel Kinderbetreuung gGmbH ist der Betrieb von Kindertagesstätten. Hierfür gibt es sowohl auf dem Gelände des Klinikums Nürnberg Süd als auch am Klinikum Nord altersgemischte Betriebsstätten, in denen sowohl Krippen- als auch Kindergartenkinder betreut werden.

Die „ABC AmbulantesBehandlungsCentrum 2 GmbH“ (ABC 2 GmbH) wurde zum 01.04.2021 als 100 %ige Tochtergesellschaft des Kommunalunternehmens Klinikum Nürnberg übernommen (Stammkapital 26 TEuro). Bis zum 31.03.2021 war die Gesellschaft als MVZ Innere Medizin und Allgemeinmedizin an der 310Klinik GmbH firmiert. Der Geschäftsführerwechsel und die Umfirmierung wurden am 29.07.2021 im Handelsregister eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft ist die Bereitstellung und der Betrieb einer leistungsfähigen Versorgungsstruktur für ambulante Patienten. Die ABC 2 GmbH betreibt ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) in der Stadt Nürnberg.

Beteiligungen

Die „A.R.Z. – Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg GmbH“ wurde am 29.10.2002 gegründet. Am 09.11.2016 wurde die Gesellschaft durch Satzungsänderung in eine gemeinnützige GmbH umgewandelt, die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 16.12.2016. Der Name der Gesellschaft lautet jetzt „A.R.Z. – Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg gGmbH“. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt unverändert 200 TEuro und wird zu je 50 % vom Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen und der Deutschen Rentenversicherung gehalten. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von medizinischen und therapeutischen Leistungen zur ambulanten Rehabilitation, Intensivierten Reha-Nachsorge (IRENA) und die Abgabe von Heilmitteln. Die Gesellschaft wird nach § 310 HGB anteilsmäßig in den Konzernabschluss einbezogen (Quotenkonsolidierung).

Die „SAPV Team Nürnberg GmbH“ wurde am 22.06.2010 gegründet. Das Stammkapital beträgt 25 TEuro und wird mit 35 % vom Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen sowie mit 65 % vom Hospiz-Team Nürnberg e. V. gehalten. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung spezialisierter Leistungen in der ambulanten Palliativversorgung nach § 38 b SGB V i. V. m. § 135 d SGB V insbesondere im Stadtgebiet Nürnberg.

Jahresergebnisse der einzelnen Gesellschaften

Die Jahresergebnisse des Konzerns Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen, des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen und der verbundenen Unternehmen bzw. Beteiligungen stellen sich wie folgt dar (Jahresergebnisse vor Konsolidierung von Erträgen und Aufwendungen aus den gegenseitigen Leistungsbeziehungen):

Gesellschaft Jahresüberschuss/Jahres- fehlbetrag (-) in Euro Veränderung
31.12.2021 31.12.2020 absolut in %
Konzern Klinikum Nürnberg 437.620,38 -2.529.917,71 2.967.538,09 117,3
Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen (KU) -969.203,83 -4.984.764,76 4.015.560,93 80,6
Klinikum Nürnberg Service GmbH (KNSG) -12.938,28 -300.037,93 287.099,65 95,7
KNL Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH, Lauf a. d. Pegnitz 213.690,04 -1.848.335,22 2.062.025,26 111,6
KDL - Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft mbh, Lauf a. d. Pegnitz 686,78 1.006,77 -319,99 -31,8
ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH -3.965.739,41 -1.679.003,00 -2.286.736,41 -136,2
A.R.Z. - Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg gGmbH 847.540,16 476.155,06 371.385,10 78,0
SAPV Team Nürnberg GmbH 83.384,85 -1.937,62 85.322,47 >1.000,0
Klinikum Nürnberg Medical School GmbH 388.485,03 474.548,07 -86.063,04 -18,1
Schaukel Kinderbetreuung gGmbH 0,00 0,00 0,00 0,0
ABC AmbulantesBehandlungsCentrum 2 GmbH 0,00 0,00 0,00 0,0

Der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2021 erzielte Konzernjahresüberschuss in Höhe von 438 TEuro (Einzelposten siehe unter Punkt 4.2.2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung) wird im Wesentlichen durch die Jahresergebnisse des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen, der KNL GmbH und der ABC GmbH geprägt.

Das Jahresergebnis 2021 des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen verbesserte sich zum Vorjahr um 4,02 Mio. Euro, sodass zum Bilanzstichtag ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 969 TEuro ausgewiesen wird. Die Ergebnisverbesserung ist insbesondere auf den Anstieg der Erlöse aus Krankenhausleistungen (+19,09 Mio. Euro), der sonstigen Erlöse (+10,00 Mio. Euro) und der sonstigen betrieblichen Erlöse (+29,43 Mio. Euro) zurückzuführen. Die sonstigen Erlöse enthalten im Wesentlichen Apothekenerlöse, Erlöse aus Konzernverrechnungen sowie Erlöse aus Vermietungen und Boni-Erlöse. Die sonstigen betrieblichen Erlöse beinhalten insbesondere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Erträge gemäß dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) sowie ein Pflegebonus nach § 26d KHG. Den gestiegenen Erlösen stehen insbesondere ein gestiegener Personalaufwand (+23,14 Mio. Euro) und Materialaufwand (+25,21) sowie gestiegene sonstige betriebliche Aufwendungen (+6,14 Mio. Euro) gegenüber.

Für das Jahr 2022 geht das Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen aufgrund der Corona- Pandemie und der Ukraine-Krise von einem Fehlbetrag von ca. 4,0 Mio. Euro aus.

Das Jahresergebnis der KNL GmbH verbesserte sich um 2,06 Mio. Euro und weist zum 31.12.2021 einen Jahresüberschuss von 214 TEuro (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 1,85 Mio. Euro) aus. Die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH ist im Berichtsjahr im Wesentlichen durch die Corona-Pandemie und den damit verbundenen Auswirkungen geprägt. Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr um 4,4 % gestiegen und enthalten u.a. Erlöse zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen in Höhe von 6,85 Mio. Euro. Die KNL GmbH erwartet für das Jahr 2022 ein negatives Jahresergebnis in Höhe von 928 TEuro. Durch das konzernweite Cashpooling war die Liquidität der Gesellschaft jederzeit sichergestellt.

Die KNSG weist zum 31.12.2021 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 13 TEuro aus (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 300 TEuro). Das Ergebnis entspricht der geplanten Entwicklung. Im Vergleich zum Wirtschaftsplan liegt der Jahresfehlbetrag um 17 TEuro über dem Planansatz von -30 TEuro. Für das Jahr 2022 wird ein positives Jahresergebnis in Höhe von 224 TEuro erwartet. Die Fortführung des Unternehmens ist aufgrund ausreichend vorhandener Liquidität gesichert.

Das Ergebnis der KDL GmbH hat sich im Vergleich zum Vorjahr nur unwesentlich verändert, zum 31.12.2021 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 686,78 Euro (Vorjahr: Jahresüberschuss in Höhe von 1.006,77 Euro) ausgewiesen. Für 2022 wird mit einem ähnlichen Ergebnis gerechnet.

Die ABC GmbH schließt das Geschäftsjahr 2020 mit einem Jahresfehlbetrag von 3,97 Mio. Euro ab (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 1,68 Mio. Euro). Zur Stärkung des Eigenkapitals erfolgte durch den Gesellschafter eine Einlage in die Kapitalrücklage, indem dieser einen Forderungsverzicht gegen Besserungsschein dreier Gesellschafterdarlehen in Höhe von 4,11 Mio. Euro erklärt hat. Damit weist die Gesellschaft keinen „Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag“ mehr aus. Der Jahresfehlbetrag ist u.a. auf nicht realisierte Umsatzpotentiale aufgrund von Personalausfällen insbesondere im ärztlichen Bereich, auf eine Personalmehrung durch Gründung neuer MVZs sowie auf Entgeltsteigerungen zurückzuführen. Darüber hinaus wirken sich der pandemiebedingte Rückgang der Patientenanzahl sowie die mit dem Erwerb weiterer Kassenarztsitze in Zusammenhang stehende Abschreibungen und teilweise einmaligen Instandhaltungsaufwendungen negativ auf das Jahresergebnis aus. Für 2022 wird ein EBITDA in Höhe von 47 TEuro angestrebt. Laut der Geschäftsführung ist eine Fortführung des Unternehmens aufgrund von ausreichend vorhandener Liquidität durch das Cash-Pooling mit der Muttergesellschaft jederzeit gesichert.

Die A.R.Z. – gGmbH konnte abermals ein positives Ergebnis erzielen, zum Jahresende wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 848 TEuro (Vorjahr: 476 TEuro) ausgewiesen. Ursächlich für die Ergebnisverbesserung ist im Wesentlichen der durch Minderbelegungszuschläge der gesetzlichen Krankenkassen und durch gewährte Corona-Hygienezuschläge gestiegene Umsatz (+11,3 %). Die Geschäftsführung geht von einer verlässlichen, an die Erfordernisse der Corona-Pandemie angepassten Belegung und Auslastung sowie von einer kontinuierlichen Nachfrage aus. Für das Geschäftsjahr 2022 erwartet die Geschäftsführung ein Jahresergebnis in Höhe von 114 TEuro.

Die SAPV Team Nürnberg GmbH weist einen Jahresüberschuss zum 31.12.2021 in Höhe von 83 TEuro aus (Vorjahr: Jahresfehlbetrag Höhe von 2 TEuro). Dabei stiegen im Wesentlichen die Umsätze um 199 TEuro, während sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 120 TEuro erhöhten. Die Geschäftsführung geht aufgrund der Corona-Pandemie von einer weiterhin hohen Nachfrage an palliativer Begleitung im häuslichen Umfeld und einer damit

einhergehenden leichten Umsatzsteigerung bei gleichbleibender Ergebnissituation im Geschäftsjahr 2022 aus.

Die Klinikum Nürnberg Medical School GmbH schließt das Geschäftsjahr 2021 mit einem Jahresüberschuss von 388 TEuro (Vorjahr: Jahresüberschuss in Höhe von 475 TEuro) ab. Durch Anlaufverluste weist die Gesellschaft weiterhin einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 48 TEuro aus, welcher sich jedoch durch das gute Jahresergebnis 2021 weiter reduziert hat (Vorjahr: 437 TEuro). Zur Sicherstellung der Finanzierung der Gesellschaft wurde der Gesellschaft im Jahr 2015 ein langfristiges Gesellschafterdarlehen mit einer Laufzeit von zehn Jahren zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2021 wird erwartet, die gute wirtschaftliche Entwicklung fortsetzen zu können und mittelfristig neben den Studiengebühren und dem klassischen Fundraising auch weitere Förderungen zu erhalten. Die Geschäftsführung geht für das Jahr 2022 von einem Jahresüberschuss in Höhe von 237 TEuro aus.

Die Schaukel Kinderbetreuung gGmbH erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2021 einen Verlust in Höhe von 294 TEuro (Vorjahr: Verlust in Höhe von 740 TEuro), welcher durch das Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen unterjährig ausgeglichen wurde. Ursächlich für die Ergebnisverbesserung sind im Wesentlichen die gesunkenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen (-397 TEuro). Diese beinhalten u.a. Mietaufwendungen, vom Klinikum Nürnberg bezogene Verwaltungsdienstleistungen sowie Kosten für die Lohnbuchhaltung. Insgesamt sieht die Geschäftsführung die wirtschaftliche Entwicklung der Schaukel Kinderbetreuung gGmbH im Jahr 2021 – unter Beachtung der besonderen Corona-Situation – als zufriedenstellend an. Für das Geschäftsjahr 2022 wird trotz weiterhin erschwertem Geschäftsbetrieb mit konstanten Umsatzerlösen gerechnet.

Die ABC 2 GmbH erwirtschaftete im Rumpfgeschäftsjahr vom 01.04.2021 bis zum 31.12.2021 einen Verlust in Höhe von 512 TEuro (Rumpfgeschäftsvorjahr vom 01.01.2021 bis 31.03.2021: Verlust in Höhe von 26 TEuro), welcher durch das Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen unterjährig ausgeglichen wurde. Den Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 380 TEuro stehen dabei Materialaufwendungen (106 TEuro), Personalaufwendungen (291 TEuro) sowie Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen (495 TEuro) gegenüber. Die Geschäftsführung rechnet für das Jahr 2022 mit einem um 173 TEuro gestiegenen, aber weiterhin negativen EBITDA in Höhe von 179 TEuro.

4.2.1 Konzernbilanz 2021

Die Entwicklung der Bilanz wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben:

Konzern Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen 31.12.2021 31.12.2020 Veränderung
Euro Euro absolut in %
AKTIVA
Anlagevermögen (gesamt) 498.449.154,26 505.180.272,59 -6.731.118,33 -1,3
• Immaterielle Vermögensgegenstände 6.808.129,00 6.456.624,50 351.504,50 5,4
• Grundstücke und Gebäude 391.280.052,26 403.668.515,23 -12.388.462,97 -3,1
• Technische Anlagen 35.566.859,00 38.639.034,00 -3.072.175,00 -8,0
• Einrichtungen und Ausstattungen 50.913.651,50 48.932.226,00 1.981.425,50 4,0
• Anlagen im Bau 13.770.649,95 7.400.326,71 6.370.323,24 86,1
• Finanzanlagen 109.812,55 83.546,15 26.266,40 31,4
Umlaufvermögen (gesamt) 251.039.806,83 193.515.851,31 57.523.955,52 29,7
• Vorräte 23.446.703,46 22.226.823,76 1.219.879,70 5,5
• Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 221.021.635,73 147.241.070,27 73.780.565,46 50,1
• Wertpapiere des Umlaufvermögens 159.880,94 478.305,26 -318.424,32 -66,6
• Kassenbestand u. Bankguthaben 6.411.586,70 23.569.652,02 -17.158.065,32 -72,8
Rechnungsabgrenzungsposten 1.728.068,59 1.588.177,28 139.891,31 8,8
Bilanzsumme 751.217.029,68 700.284.301,18 50.932.728,50 7,3
PASSIVA
Eigenkapital (gesamt) 76.230.962,72 72.841.170,34 3.389.792,38 4,7
• gezeichnetes/festgesetztes Kapital 15.338.756,44 15.338.756,44 0,00 0,0
• Kapitalrücklagen 113.434.464,75 110.482.292,75 2.952.172,00 2,7
• Gewinnrücklagen 3.031.882,64 3.031.882,64 0,00 0,0
• Gewinnvortrag/Verlustvortrag (-) -56.011.761,49 -53.481.843,78 -2.529.917,71 -4,7
• Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) 437.620,38 -2.529.917,71 2.967.538,09 117,3
Passiver Unterschiedsbetrag aus Konsolidierung 405.188,01 455.188,01 -50.000,00 -11,0
Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens 319.551.204,16 327.885.903,72 -8.334.699,56 -2,5
Rückstellungen 184.760.092,22 175.854.142,90 8.905.949,32 5,1
Verbindlichkeiten 167.631.190,29 120.611.077,76 47.020.112,53 39,0
Rechnungsabgrenzungsposten 2.638.392,28 2.636.818,45 1.573,83 0,1
Bilanzsumme 751.217.029,68 700.284.301,18 50.932.728,50 7,3

Die Konzernbilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 50,93 Mio. Euro auf 751,22 Mio. Euro.

Das konsolidierte Anlagevermögen verringerte sich um 6,73 Mio. Euro bzw. 1,3 % auf 498,45 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 29,44 Mio. Euro (davon 2,18 Mio. Euro aus Konsolidierungskreisänderungen) und Zuschreibungen in Höhe von 26 TEuro Wertminderungen durch Abschreibungen (35,95 Mio. Euro) und Wertminderungen

aus Anlagenabgängen (247 TEuro) gegenüber. Die wesentlichen Investitionen innerhalb des Konzerns sind auf Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände sowie auf die baulichen Tätigkeiten im Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg zurückzuführen. Dies betrifft insbesondere die Fortführung der vorbereitenden Maßnahmen für die beiden Großprojekte Eltern-Kind- Zentrum am Standort Süd und Zentrum für seelische Gesundheit am Standort Nord.

Die bilanzierten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 221,02 Mio. Euro (Vorjahr: 147,24 Mio. Euro) entfallen mit 111,71 Mio. Euro im Wesentlichen auf den Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie mit 106,10 Mio. Euro auf Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (Forderungen aus Fördermittelzusagen für Investitionen und sonstige Zuwendungen).

Das Eigenkapital erhöhte sich zum 31.12.2021 um 3,39 Mio. Euro auf 76,23 Mio. Euro. Dies ist auf den Jahresüberschuss in Höhe von 438 TEuro sowie auf eine Erhöhung der Kapitalrücklagen um 2,95 Mio. Euro zurückzuführen. Das Eigenkapital setzt sich neben dem Jahresüberschuss (438 TEuro) aus dem gezeichneten Kapital (15,34 Mio. Euro), der Kapitalrücklage (113,43 Mio. Euro), der Gewinnrücklage (3,03 Mio. Euro) und dem Verlustvortrag (- 56,01 Mio. Euro) zusammen.

Der passive Unterschiedsbetrag in Höhe von 405 TEuro resultiert aus der Erstkonsolidierung der Schaukel Kinderbetreuung gGmbH aus dem Jahr 2019, verringert um die jährliche erfolgswirksame Auflösung über zehn Jahre.

Die nach § 5 KHBV zu bildenden Sonderposten verringerten sich im Berichtsjahr um 8,33 Mio. Euro auf 319,55 Mio. Euro. Die Auflösung der Sonderposten bewirkt die Neutralisierung der Abschreibung auf die Wirtschaftsgüter des so finanzierten Anlagevermögens. Die Entwicklung der Sonderposten entspricht somit der Entwicklung des mit den entsprechenden Fördermitteln finanzierten Anlagevermögens.

Der Bestand an Rückstellungen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 8,91 Mio. Euro auf 184,76 Mio. Euro. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen belaufen sich zum 31.12.2021 auf 34,23 Mio. Euro (Vorjahr: 32,16 Mio. Euro). Die Rückstellung wurde versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2018 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen wurden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Der zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen beläuft sich auf 1,87 % und entspricht dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Die Ausschüttungssperre aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Jahren und dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Jahren beträgt zum 31.12.2021 rund 3,2 Mio. Euro.

Weitere wesentliche Posten im Bestand der Rückstellungen entfallen mit 60,99 Mio. Euro auf Personalrückstellungen (u.a. Altersteilzeit, Urlaub und Überstunden) und mit 33,13 Mio. Euro auf abgebildete Erlösrisiken. Die Rückstellung für mögliche Mindererlöse aus dem Pflegebudget aus dem Vorjahr in Höhe von 26,67 Mio. Euro wurde aufgelöst, da im Geschäftsjahr eine Einigung mit den Krankenkassen erzielt wurde. Darüber hinaus wurde eine Rückstellung für mögliche Mindererlöse aus dem Pflegebudget 2021 in Höhe von 4,61 Mio. Euro gebildet, da die Genehmigung des Pflegebudgets 2021 bei Abschlusserstellung noch nicht vorlag und es noch Unsicherheiten hinsichtlich der Berücksichtigung pflegeentlastender Maßnahmen (PEM) gibt.

Die Verbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 47,02 Mio. Euro bzw. 39,0 % auf 167,63 Mio. Euro erhöht. Der Anstieg der Verbindlichkeiten ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (noch nicht zweckentsprechend verwendete Fördergelder) von 46,16 Mio. Euro auf 85,30 Mio. Euro zurückzuführen. Darüber hinaus entfallen die wesentlichen Posten mit 35,35 Mio. Euro auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und mit 16,68 Mio. Euro auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

4.2.2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2021

In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen 2021 aus der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben:

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2021 2020 Veränderung
Euro Euro absolut in %
ERTRÄGE 827.540.793,32 740.943.481,33 86.597.311,99 11,7
Erlöse aus Krankenhausleistungen 584.851.711,41 563.648.125,65 21.203.585,76 3,8
Erlöse aus Wahlleistungen 20.151.028,55 22.766.898,32 -2.615.869,77 -11,5
Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses 46.225.231,05 41.677.757,95 4.547.473,10 10,9
Nutzungsentgelte der Ärzte 2.138.876,53 2.552.856,56 -413.980,03 -16,2
Sonstige Umsatzerlöse 52.855.351,60 43.333.498,46 9.521.853,14 22,0
Bestandsveränderungen 1.245.124,01 -1.118.152,47 2.363.276,48 211,4
andere aktivierte Eigenleistungen 749.224,48 745.584,44 3.640,04 0,5
Zuweisungen u. Zuschüsse der Öffentlichen Hand 1.563.179,03 1.643.906,07 -80.727,04 -4,9
sonstige betriebliche Erträge 46.241.023,86 13.735.282,06 32.505.741,80 236,7
Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen 47.363.536,84 24.498.981,38 22.864.555,46 93,3
Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten 23.846.949,13 27.346.090,29 -3.499.141,16 -12,8
Zinsen und ähnliche Erträge 259.556,83 62.652,62 196.904,21 314,3
Erträge aus der Auflösung des passivischen Unterschiedsbetrages 50.000,00 50.000,00 0,00 0,0
AUFWENDUNGEN 827.103.172,94 743.473.399,04 83.629.773,90 11,2
Personalaufwand 498.407.305,01 469.087.953,36 29.319.351,65 6,3
Materialaufwand 174.163.297,85 153.084.732,32 21.078.565,53 13,8
Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten 49.049.859,72 25.225.249,46 23.824.610,26 94,4
Aufwendungen für die nach dem KHG geförderte Maßnahmen 1.070.979,01 1.352.498,19 -281.519,18 -20,8
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 35.945.344,93 37.282.478,28 -1.337.133,35 -3,6
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 29,02 17.511,97 -17.482,95 -99,8
sonstige betriebliche Aufwendungen 61.145.472,24 52.520.273,60 8.625.198,64 16,4
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.990.329,55 4.617.168,22 373.161,33 8,1
Steuern 2.330.555,61 285.533,64 2.045.021,97 716,2
ERGEBNIS 437.620,38 -2.529.917,71 2.967.538,09 117,3

Die Gewinn- und Verlustrechnung 2021 auf Konzernebene schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 438 TEuro ab und liegt damit um 2,97 Mio. Euro über dem Vorjahresergebnis.

Die Umsatzerlöse erhöhten sich auf Konzernebene um 32,24 Mio. Euro bzw. 4,8 % auf 706,22 Mio. Euro. Hierbei waren sowohl bei den Erlösen aus Krankenhausleistungen (Anstieg um 21,20 Mio. Euro bzw. 3,8 % auf 584,85 Mio. Euro) als auch bei den Erlösen aus ambulanten Leistungen (Anstieg um 4,55 Mio. Euro bzw. 10,9 % auf 46,23 Mio. Euro) eine Erhöhung zu verzeichnen. Demgegenüber stehen verminderte Erlöse aus Wahlleistungen (- 2,62 Mio. Euro) und Nutzungsentgelten der Ärzte (-414 TEuro).

Die sonstigen Umsatzerlöse erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 9,52 Mio. Euro bzw. 22,0 % auf 52,86 Mio. Euro. Dies ist im Wesentlichen auf erhöhte Erlöse aus Apothekenverkäufen zurückzuführen. Darüber hinaus beinhalten die sonstigen Umsatzerlöse im Wesentlichen Personal- und Sachkostenerstattungen sowie Erträge aus Vermietungen und Verpachtungen.

Die wesentlichen Leistungszahlen im somatischen Bereich der Kliniken stellen sich wie folgt dar:

Somatik (Stationär) 2021 2020 +/-
Fallzahlen (DRG-Fallpauschalen) 87.790 90.553 - 2.763
Casemix 85.502 87.048 - 1.546

Im somatischen Bereich reduzierten sich im Jahr 2021 sowohl die Anzahl der abgerechneten Fallzahlen um 3,1 % als auch der Casemix (Summe der mit dem kaufmännischen Schweregrad gewichteten Behandlungsfälle) um 1,8 %. Ursächlich für den Rückgang waren im Wesentlichen durch Corona ausgelöste diverse Allgemeinverfügungen, insbesondere in der ersten Jahreshälfte 2021, nach denen planbare stationäre Aufnahmen, Operationen und Rehabilitations- bzw. Vorsorgeleistungen zu verschieben waren, soweit es medizinisch vertretbar war.

Psychiatrie (Vollstationär) 2021 2020 +/-
Fallzahlen 4.952 4.761 + 287
DMI 1,0925 1,0785 + 0,0140
Day Mix (DM) 101.590 96.817 + 4.773
Vollstat. Verweildauer (Tage) 18,78 18,86 - 0,08

In den psychiatrischen Tageskliniken ist die Zahl der Pflegetage von 20.427 Tagen um 54,5 % auf 31.467 Tage im Jahr 2021 gestiegen. Dies lässt sich darauf zurückführen, dass es in 2021 im Vergleich zu 2020 keine zeitweise Komplettschließung der Tageskliniken aufgrund der Corona-Pandemie gab. Das Leistungsniveau von 2019 mit 39.516 wurde jedoch deutlich unterschritten.

Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich um 32,51 Mio. Euro auf 46,24 Mio. Euro. Der Anstieg ist insbesondere auf die Auflösung von Rückstellungen zurückzuführen. Die im Vorjahr gebildete Rückstellung für Erlösrisiken wegen des nicht geeinten Pflegebudgets 2020 wurde aufgelöst, da im Geschäftsjahr eine Einigung mit den Krankenkassen erzielt wurde. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (30,9 Mio. Euro), Erträge gemäß dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) (7,2 Mio. Euro) und Erträge aus Förderprojekten (1,0 Mio. Euro).

Der Personalaufwand stellt mit 498,41 Mio. Euro die größte Position innerhalb der Aufwendungen dar. Im Geschäftsjahr 2021 war in diesem Bereich ein Anstieg um 29,32 Mio. Euro bzw. 6,3 % (Vorjahr: 4,1 %) zu verzeichnen. Hierbei wurden jahresdurchschnittlich in allen

Konzernunternehmen 6.693 Vollkräfte (VK; ohne Auszubildende) beschäftigt, was eine Zunahme der VK im Vergleich zum Vorjahr um 234 VK bedeutet. Neben der mengenmäßigen Ausweitung wirkten sich insbesondere die Tarifanpassungen des TVöD-K (+1,40 % zum 01.04.2021) und des TV-Ärzte/VKA (Anhebung der Entgelte um 2,0 % zum 01.01.2021) aufwandserhöhend aus. Darüber hinaus wurden im Bereich der Pflege (P-Tabelle) bereits zum 1. März 2021 diverse Zulagen und Zuschläge erhöht sowie eine neue Pflegezulage in Höhe von monatlich 70 Euro eingeführt.

Im Bereich der Sachkosten stieg der Materialaufwand um 21,08 Mio. Euro bzw. 13,8 % auf 174,16 Mio. Euro an. Dabei erhöhten sich die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe um 14,8 % auf 150,19 Mio. Euro. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen sind um 7,8 % auf 23,97 Mio. Euro gestiegen.

Die Abschreibungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 1,35 Mio. Euro bzw. 3,6 % auf 35,95 Mio. Euro verringert. Die darin enthaltenen Abschreibungen auf nicht gefördertes Anlagevermögen stiegen hingegen um 1,7 Mio. Euro auf 12,9 Mio. Euro (+ 15,5 %) an. Dies ist im Wesentlichen auf die außerplanmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes der ABC 2 GmbH (1,35 Mio. Euro) sowie die in 2021 mehr getätigten Investitionen aus Eigenmitteln zurückzuführen. Die mit den Abschreibungen korrespondierenden Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für gefördertes Vermögen verringerten sich um 3,50 Mio. Euro auf 23,85 Mio. Euro.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 8,63 Mio. Euro bzw. 16,4 % auf 61,15 Mio. Euro erhöht. Der Anstieg resultiert größtenteils aus periodenfremden Aufwendungen in Höhe von 6,8 Mio. Euro, die insbesondere eine Erhöhung der Rückstellung für das Risiko der Rückforderung von Umsatzsteuer für Fertigarzneimittel durch die Krankenkassen sowie eine Rückstellung für weitere Erlösrisiken beinhalten. Dagegen verringerten sich die freiwilligen Personalaufwendungen (- 91,6 %) sowie die Verwaltungsaufwendungen für Digitalisierung (- 67,3 %) im Vergleich zum Vorjahr.

In Summe ergibt sich für den Konzern Klinikum Nürnberg im Geschäftsjahr 2021 ein Jahresüberschuss in Höhe von 438 TEuro (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 2,53 Mio. Euro). Insgesamt erhöhte sich das Betriebsergebnis EBITDA um 8,73 Mio. Euro bzw. 64,3 %. Hierbei stehen sich der Anstieg der Gesamtleistung, insbesondere durch Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, um 9,7 % und der Anstieg der gesamten Betriebsaufwendungen um 8,1 % gegenüber. Das EBITDA der Muttergesellschaft hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 5,4 Mio. Euro verbessert und auch die KNL GmbH verzeichnet ein verbessertes EBITDA gegenüber dem Vorjahr.

Gemäß den Ausführungen im Lagebericht hat die Corona-Pandemie auch im ersten Quartal 2022 maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung des Klinikum Nürnberg. Hohe Krankheitsausfälle der Belegschaft wegen Quarantäne oder Isolation, ein nach wie vor verminderter Zuspruch elektiver Patienten, gestörte Lieferketten sowie stark steigende Energiepreise aufgrund des Ukrainekrieges belasten das Ergebnis des Klinikums in den ersten Monaten. Für das Geschäftsjahr 2022 wurde der Ganzjahresausgleichsmechanismus dem Grunde nach verlängert, jedoch steht die konkrete Ausgestaltung noch nicht fest, sondern soll erst zum 31. Oktober 2022 vereinbart werden. Insofern hängt die Prognose für das Gesamtjahr 2022 maßgeblich davon ab, wie schnell es gelingt, die Einschränkungen durch die Pandemie hinter sich zu lassen und zu einer normalen Geschäftsentwicklung zurückzukehren.

Die Abhängigkeit von funktionierenden Märkten mit globalen Lieferbeziehungen wurde in der COVID-19-Pandemie und der Ukraine-Krise besonders deutlich. Um dem Risiko von Lieferverzögerungen und Lieferausfällen zu begegnen, hat sich das Klinikum seit 2021 im Bereich der Bezugsquellen breiter aufgestellt und noch mehr Augenmerk auf die Lieferfähigkeit gelegt.

Parallel dazu wurde die Vorratshaltung entsprechend nach oben angepasst, was die Liquidität zusätzlich belastet.

Neben den gestörten Lieferketten und teilweise stark gestiegenen Preisen für pflegerisches und medizinischen Material steigen seit Beginn des russisch-ukrainischen Krieges die Energiekosten drastisch. Durch die Einkaufspolitik für Energie im Konzern Klinikum Nürnberg halten sich die Auswirkungen auf das Jahresergebnis 2022 noch in Grenzen. Das Risiko für die darauffolgenden Jahre ist aber aktuell nicht einschätzbar, da es einerseits auf die weitere Entwicklung des Konflikts mit Russland sowie andererseits auf die staatlichen Stützungsmaßnahmen ankommt. Das Klinikum beobachtet die Entwicklung aber sehr engmaschig, um frühzeitig auf sich abzeichnende Trends zu reagieren.

Darüber hinaus steht auch das Klinikum, so wie viele andere Krankenhäuser, vor der Herausforderung qualifiziertes Fachpersonal zu akquirieren und langfristig zu halten. Dieser Fachkräftemangel in allen Berufsgruppen stellt ein Risiko für die Unternehmensentwicklung und eine Verschärfung des Trends der sinkenden Erlöse dar. Die immer höheren Anforderungen und Mindestvorgaben im Pflegedienst treffen auf einen zunehmenden Fachkräftemangel. Mittlerweile gibt es Pflegepersonaluntergrenzen in fast allen Bereichen. Krankenhäuser sind teilweise gezwungen Betten oder sogar Stationen zu sperren, da die sanktionsbewehrten Personalvorgaben nicht durchgängig erfüllt werden können. Das Klinikum begegnet diesem Risiko durch verstärkte Anstrengungen in der Ausbildung von Gesundheitsberufen, der Anwerbung ausländischer Fachkräfte und einer familienfreundlichen und wertschätzenden Personalpolitik.

Für das Geschäftsjahr 2022 geht die Geschäftsführung für das Mutterunternehmen von Umsätzen in Höhe von rund 640 Mio. Euro, einem EBITDA von rund 8,5 Mio. Euro sowie einem Jahresfehlbetrag von ca. 4 Mio. Euro aus, wobei diese Ansätze je nach weiterer Entwicklung der Pandemie, Kostenanstiegen im Materialbereich, regulatorischer Eingriffe sowie gesetzgeberischer Stützungsmaßnahmen der Krankenhäuser erheblichen Schwankungen unterliegen können.

Der Vorstand geht nicht von einer Bestandsgefährdung für das Klinikum Nürnberg aus, auch wenn ein Restrisiko verbleibt, da die wirtschaftlichen Folgen des Ukrainekrieges und der COVID-19-Pandemie sowie der damit verbundenen Dauer des Ausnahmezustands derzeit nicht abschätzbar sind.

5 Jahresabschluss 2021 Stiftung Staatstheater Nürn-

berg

Prüfungsgrundlagen

Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Staatstheater Nürnberg“ (StNG)

In der Vereinbarung zwischen dem Freistaat und der Stadt Nürnberg vom 16.09.2003 wurde festgelegt, dass das Theater Nürnberg in gemeinsamer Trägerschaft von Freistaat und Stadt Nürnberg als Staatstheater Nürnberg betrieben werden soll. Zu diesem Zweck wurde die Stiftung Staatstheater Nürnberg als eine Stiftung des öffentlichen Rechts durch Gesetz des Bayerischen Landtags vom 27.12.2004 zum 01.01.2005 gegründet.

Im Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Staatstheater Nürnberg“ sind u. a. die im Folgenden kurz beschriebenen Inhalte festgelegt.

Zweck der Stiftung ist die Förderung der darstellenden Kunst. Zu diesem Zweck übernahm die Stiftung das vorher von der Stadt Nürnberg getragene Theater Nürnberg und führt dessen Betrieb unter dem Namen Staatstheater Nürnberg fort. Hierbei verfolgt die Stiftung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Als Stiftungsvermögen übereignete die Stadt Nürnberg alle den Zwecken des Staatstheaters Nürnberg dienenden beweglichen Vermögensgegenstände unentgeltlich der Stiftung.

Als Stiftungsorgane wurden der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand eingerichtet. Der Stiftungsrat überwacht die Tätigkeit des Stiftungsvorstands. Er besteht aus sechs Mitgliedern, von denen drei vom Freistaat Bayern und drei von der Stadt Nürnberg bestellt und abberufen werden. Der Stiftungsvorstand besteht aus dem Staatsintendanten und dem geschäftsführenden Direktor. Er führt nach Maßgabe des Gesetzes zur Errichtung der „Stiftung Staatstheater Nürnberg“ sowie der Stiftungssatzung und entsprechend den Richtlinien sowie Beschlüssen des Stiftungsrates die Geschäfte der Stiftung.

Stiftungssatzung

Die Satzung der Stiftung Staatstheater Nürnberg (StNüS) enthält nähere Bestimmungen über die Verwaltung der Stiftung und die Tätigkeit ihrer Organe sowie Einzelheiten zum Vollzug des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung Staatstheater Nürnberg. Die StNüS regelt u. a. die Aufgaben des Stiftungsrates und des Stiftungsvorstandes. Weiterhin ist in § 8 Abs. 2 der StNüS bestimmt, dass durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg die Jahresrechnung der Stiftung Staatstheater Nürnberg zu prüfen ist.

Die StNüS wurde in der Stiftungsratssitzung am 09.02.2005 gemäß Art. 8 Abs. 3 und Art. 11 Abs. 1 Satz 1 StNG beschlossen. Gemäß Art. 11 Abs. 1 Satz 2 wurde die Stiftungssatzung der Stiftungsaufsicht (Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst) zur Genehmigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 07.07.2005 hat die Stiftungsaufsicht die Stiftungssatzung mit dem Hinweis genehmigt, dass aus ihrer Sicht noch wenige redaktionelle Änderungen vorzunehmen wären. Diese wurden im Umlaufverfahren vom Stiftungsrat mit Schreiben vom 07.07.2006 als beschlossen vermerkt.

Bewirtschaftungsgrundsätze

Die Bewirtschaftungsgrundsätze enthalten unter Ziffer 1 Ausführungen zum Haushalts- und Wirtschaftsjahr. Demnach umfasst das Haushalts- und Wirtschaftsjahr der Stiftung Staatstheater Nürnberg den Zeitraum vom 01.09. eines Jahres bis zum 31.08. des Folgejahres. Weiterhin sind in den Bewirtschaftungsgrundsätzen Festlegungen zum Wirtschaftsplan und zur Jahresrechnung getroffen.

Wirtschaftsplan 2020/2021

Nach § 6 Abs. 1 StNüS Ziffer 5 ist der Stiftungsrat der Stiftung Staatstheater Nürnberg für die Feststellung des Wirtschaftsplans zuständig. Der Wirtschaftsplan besteht nach Nr. 2a der Bewirtschaftungsgrundsätze für die Stiftung Staatstheater Nürnberg aus dem Erfolgsplan und dem Finanzplan. Während der Erfolgsplan auf die Planung der Erträge und Aufwendungen abstellt, umfasst der Finanzplan die geplanten Einnahmen und Ausgaben.

Der Erfolgsplan 2020/2021 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.221 TEuro ab. Das tatsächliche Jahresergebnis von 3.263 TEuro ist um 4.484 TEuro besser ausgefallen als geplant. Hierbei liegen die Ist-Erträge um 8.340 TEuro und die Ist-Aufwendungen um 12.824 TEuro unter den Planwerten. Insgesamt hat insbesondere die Corona-Pandemie zu diesen starken Planabweichungen geführt.

Die Planabweichung im Bereich der Erträge ist im Wesentlichen auf die Eintrittsgelder und den damit zusammenhängenden Erlösen wie bspw. die Garderobengebühr zurückzuführen. Die Eintrittsgelder allein lagen um 6.697 TEuro unter Plan. Auf der Aufwandsseite ist die Planunterschreitung im Wesentlichen auf Minderausgaben im Bereich der Personalausgaben zurückzuführen. Sowohl die Ausgaben für eigenes Personal als auch für Gastpersonal lagen um 11.329 TEuro deutlich unter den Planansätzen.

Der Finanzplan, der gemäß Nr. 2a der Bewirtschaftungsgrundsätze für die Stiftung Staatstheater alle geplanten Einnahmen und Ausgaben für den gewöhnlichen Theaterbetrieb sowie für Investitionen umfassen soll, schloss für die Spielzeit 2020/2021 mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis ab.

Die Finanzrechnung weist gegenüber dem Finanzplan ein um 3.545 TEuro besseres Finanzergebnis aus. Die Einnahmen verringerten sich dabei gegenüber dem Plan um 4.443 TEuro. Insbesondere die Einnahmen aus Eintrittsgeldern lagen deutlich unter Plan. Gleichzeitig wurden die Planansätze bei den Ausgaben um 7.988 TEuro unterschritten. Dies ist im Wesentlichen auf die Verringerung der Personalkosten für Festpersonal und Gäste zurückzuführen.

Erstellung der Jahresrechnung

Die Jahresrechnung besteht gemäß Nr. 2b der Bewirtschaftungsgrundsätze der Stiftung Staatstheater Nürnberg aus der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang und dem Lagebericht. Sie ist um eine Finanzrechnung zu ergänzen. Bezogen auf das Haushaltsund Wirtschaftsjahr stellt die Finanzrechnung die Ergebnisrechnung zum Finanzplan dar. Sämtliche zur Jahres- und Finanzrechnung von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden von den Verantwortlichen der Stiftung Staatstheater Nürnberg im gewünschten Umfang erteilt.

Bilanz zum 31.08.2021

Die Entwicklung der Bilanz zum 31.08.2021 wird nachfolgend in komprimierter Form – im Vergleich zum Vorjahresstichtag – wiedergegeben.

Staatstheater Nürnberg 31.08.2021 31.08.2020 Veränderung
EUR EUR absolut in %
AKTIVA
Anlagevermögen (gesamt) 7.969.066,72 7.802.709,49 166.357,23 2,1
• Immaterielle Vermögensgegenstände 349.435,00 418.798,00 -69.363,00 -16,6
• Sachanlagen 7.262.425,89 7.026.705,66 235.720,23 3,4
• Finanzanlagen 357.205,83 357.205,83 0,00 0,0
Umlaufvermögen (gesamt) 11.527.038,64 8.024.882,31 3.502.156,33 43,6
• Vorräte 728.652,18 594.409,76 134.242,42 22,6
• Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 10.495.165,59 6.585.057,49 3.910.108,10 59,4
• Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 303.220,87 845.415,06 -542.194,19 -64,1
Rechnungsabgrenzungsposten 418.246,17 410.079,87 8.166,30 2,0
Summe - Aktiva - 19.914.351,53 16.237.671,67 3.676.679,86 22,6
PASSIVA
Eigenkapital 15.474.124,09 12.211.617,33 3.262.506,76 26,7
• Stiftungskapital 1.627.617,59 1.627.617,59 0,00 0,0
• Kapitalrücklage 8.710.606,03 5.506.086,79 3.204.519,24 58,2
• Gewinn-/Verlustvortrag 1.873.393,71 3.204.519,24 -1.331.125,53 -41,5
• Jahresüberschuss (+), Jahresfehlbetrag (-) 3.262.506,76 1.873.393,71 1.389.113,05 74,1
Rückstellungen 1.705.812,19 1.480.391,63 225.420,56 15,2
Verbindlichkeiten 2.658.202,07 2.420.008,47 238.193,60 9,8
Rechnungsabgrenzungsposten 76.213,18 125.654,24 -49.441,06 -39,3
Summe - Passiva - 19.914.351,53 16.237.671,67 3.676.679,86 22,6

Die Bilanzsumme der Stiftung Staatstheater Nürnberg erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 3.677 TEuro bzw. 22,6 %. Auf der Aktivseite erhöhten sich insbesondere die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um 3.910 TEuro bzw. 59,4 %. Ursächlich hierfür sind insbesondere Zuwendungen des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Höhe von 7.043 TEuro für das Wirtschaftsjahr 2021, welche erst im November 2021 ausbezahlt wurden. Im Gegenzug verringerte sich der Kontokorrentkontostand bei der Stadt Nürnberg um 2.948 TEuro. Die Abnahme der liquiden Mittel um 542 TEuro ist

auf die gesunkenen Kontokorrentkonto- bzw. Tagesgeldkontobestände bei der Sparkasse zurückzuführen.

Auf der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital (+3.263TEuro) infolge des erzielten Jahresüberschusses. Der Jahresüberschuss aus dem Vorjahr in Höhe von 1.873 TEuro wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Neben dem Eigenkapital erhöhten sich die Rückstellungen (+225 TEuro), insbesondere aufgrund von Urlaubsansprüchen, sowie die Verbindlichkeiten (+238 TEuro).

Das Anlagevermögen beinhaltet die immateriellen Vermögensgegenstände, das Sachanlagevermögen sowie die Finanzanlagen. Insgesamt standen Zugängen in Höhe von 2.280 TEuro Wertminderungen durch Abgänge und Abschreibungen in Höhe von 2.114 TEuro gegenüber. Die Zugänge betrafen im Geschäftsjahr 2020/2021 vorwiegend das Inszenierungsvermögen mit einer Reihe von Neuinszenierungen im Bereich Oper und Ballett (498 TEuro) sowie Schauspiel (485 TEuro). Noch nicht fertiggestellte Neuinszenierungen werden unter den geleisteten Anzahlungen ausgewiesen. Weitere wesentliche Zugänge betreffen die technischen Anlagen, Maschinen und Betriebsvorrichtungen (+406 TEuro). Dort wurden u.a. ein Projektor inkl. Optiklinsen für 75 TEuro sowie ein Elektro-Vierradgabelstapler für 30 TEuro angeschafft. Darüber hinaus verzeichnen die anderen Anlagen sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung wesentliche Zugänge (+220 TEuro), welche insbesondere Instrumente und DV-Anlagen beinhalten. Die immateriellen Vermögensgegenstände weisen Zugänge in Höhe von 47 TEuro aus. Diese sind auf Lizenzen (27 TEuro) und auf EDV-Software (20 TEuro) zurückzuführen. Die Lizenzen werden linear auf ein bzw. fünf Jahre abgeschrieben, die EDV-Software wird über drei oder zehn Jahre abgeschrieben.

Unter der Position Finanzanlagen ist die Beteiligung an der Staatstheater Nürnberg Service GmbH in Höhe von 352 TEuro ausgewiesen. Zum 01.09.2015 wurden 51 % der Anteile erworben, so dass die Stiftung Staatstheater seitdem 100 % der Anteile hält. Gegenüber dem Vorjahr hat sich keine Veränderung ergeben. Weitere 5 TEuro entfallen auf die Einzahlung eines Genossenschaftsanteils bei der Kommunale IT-Union eG (KITU) und stellen aus bilanzrechtlicher Sicht eine Ausleihung dar.

Die Position Vorräte umfasst neben den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (323 TEuro), den fertigen Erzeugnissen und Waren (32 TEuro) sowie dem Fundus (148 TEuro) auch sonstige Vorräte (226 TEuro). Die sonstigen Vorräte entfallen im Wesentlichen auf Kostüm- und Bühnenbildfragmente für spätere Inszenierungen. Der Ansatz erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungsund Herstellungskosten. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie fertigen Erzeugnissen und Waren wurde mittels Inventur ermittelt. Diese erfolgte im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht wie vorgeschrieben an einem Stichtag, sondern über einen Zeitraum von knapp drei Wochen. Mengenmäßige Veränderungen innerhalb dieser Zeitspanne bzw. zum Bilanzstichtag wurden damit nicht erfasst. Dieses Vorgehen war der Corona-Pandemie geschuldet, entspricht aber nicht den gesetzlichen Vorgaben.

Die Position „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ enthält das Kontokorrentkonto bei der Stadtkasse Nürnberg, welches für die Stiftung Staatstheater Nürnberg eine kurzfristige Anlageform ihrer liquiden Mittel darstellt und auf dem die Betriebsmittelzuschüsse der Stadt Nürnberg verbucht werden. Dieses beläuft sich zum 31.08.2021 auf 1.777 TEuro. Gegenüber dem Vorjahr hat sich dieses um 2.948 TEuro verringert. Weitere 421 TEuro an Forderungen bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen. Sie betreffen die Leistungsbeziehungen zur Staatstheater Nürnberg Service GmbH sowie der Staatstheater Nürnberg Gastronomie GmbH.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 43 TEuro und entfallen im Wesentlichen auf Abonnementverkäufen. Zum Zeitpunkt der Prüfung im Mai 2022 waren diese überwiegend beglichen.

Die liquiden Mittel betreffen vor allem die Guthaben aus den Kontokorrent- bzw. Tagesgeldkonten bei der Sparkasse Nürnberg (293 TEuro).

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet zum Bilanzstichtag vorwiegend Ausstattungskosten sowie Gästehonorare für Aufführungen, welche erst in einer späteren Spielzeit Premiere haben. Des Weiteren sind in dieser Position vorausbezahlte Beiträge für Versicherungen und Wartungsverträge für das folgende Geschäftsjahr ausgewiesen.

Der aus dem Vorjahr resultierende Jahresüberschuss in Höhe von 1.873 TEuro wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Das Stiftungskapital beträgt unverändert 1.628 TEuro. Zusammen mit dem Jahresüberschuss des laufenden Geschäftsjahres von 3.263 TEuro und einer Kapitalrücklage von 8.711 TEuro ergibt sich ein Eigenkapital in Höhe von 15.474 TEuro.

Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich zum 31.08.2021 auf 1.706 TEuro. Sie wurden für ungewisse Verbindlichkeiten (415 TEuro), Urlaubsansprüche (903 TEuro), Mehrarbeit (336 TEuro), Altersteilzeit (20 TEuro) und Steuern (32 TEuro) gebildet.

Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen müssen von der Stiftung Staatstheater Nürnberg nicht gebildet werden, da die Pensionslasten von der Stadt Nürnberg getragen werden. Die Stiftung Staatstheater Nürnberg zahlt hierfür an die Stadt Nürnberg einen Versorgungszuschlag. Dieser wird unter den Personalaufwendungen abgebildet.

Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich der Rückstellungsbestand um 225 TEuro bzw. 15,2 %. Der Großteil davon entfällt auf Personalrückstellungen (207 TEuro). Urlaub und Zeitguthaben konnten nicht wie geplant eingebracht werden; für schwangere Frauen bestand aufgrund Corona ein sofortiges Beschäftigungsverbot. Zudem erhöhte sich die Zahl der Langzeiterkrankten.

Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten verringerten sich geringfügig um 34 TEuro bzw. 7,6 %. Verbraucht wurde die Rückstellung für Brandschutz, da die Maßnahmen zwischenzeitlich umgesetzt werden konnten. Der Rückstellungsbestand betrifft vor allem zu erwartenden Nachzahlungen für Betriebskosten sowie ausstehende Rechnungen der Stadt Nürnberg sowie der Tochtergesellschaften der Stiftung Staatstheater.

Neu gebildet wurde eine Rückstellung für Altersteilzeit, da erstmals wieder ein Altersteilzeitvertrag abgeschlossen wurde. Die Steuerrückstellung resultiert aus Feststellungen der Betriebsprüfung.

Die Verbindlichkeiten umfassen erhaltene Anzahlungen aus Kartenverkäufen (1.029 TEuro), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (408 TEuro), Verbindlichkeiten gegen Stiftungsträger (344 TEuro) bzw. verbundene Unternehmen (131 TEuro) sowie sonstige Verbindlichkeiten (746 TEuro).

Bei den erhaltenen Anzahlungen handelt es sich um Einnahmen aus dem Verkauf von Karten, Gutscheinen und Abonnements vor dem Bilanzstichtag für Aufführungen nach diesem Stichtag. Auch in der abgelaufenen Spielzeit konnten etliche Veranstaltungen pandemiebedingt nicht durchgeführt werden. Da im Geschäftsjahr 2020/21 zudem aus Kulanzgründen auf die Entwertung von Gutscheinen verzichtet wurde, sind die Anzahlungen gegenüber dem langjährigen Durchschnittswert deutlich erhöht.

Soweit Tickets über Vorverkaufsstellen verkauft werden, werden diese monatlich auf Basis eines vom System generierten Reports als Verbindlichkeiten gebucht. Beim Abgleich zum Jahresende ergab sich eine Differenz in Höhe von 16 TEuro, die bis zum Ende der Abschlussprüfung nicht geklärt werden konnte.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen vor allem Investitions- und Instandhaltungsarbeiten, Reinigung, Wartung, Miete/Nebenkosten für Gebäude sowie Versicherungskosten. Zum Zeitpunkt der Prüfung waren die Verbindlichkeiten nahezu vollständig beglichen.

Bei den Verbindlichkeiten gegen Stiftungsträger handelt es sich um Verbindlichkeiten gegen die Stadt Nürnberg aus internen Leistungen, insbesondere im Bereich IT sowie Personalabrechnung und -gestellung, Bautätigkeit und Bürgschaftsübernahme. Die Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen resultieren vorwiegend aus Leistungsbeziehungen zu den eigenen Tochterunternehmen, insbesondere der Staatstheater Nürnberg Service GmbH sowie der Staatstheater Nürnberg Gastronomie GmbH (75 TEuro). Des Weiteren sind Verbindlichkeiten gegenüber den Tochtergesellschaften der Stiftungsträgerin, vorwiegend der N-ERGIE AG für Stromgebühren sowie der VAG enthalten.

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen abzuführende Lohn-/Kirchensteuer in Höhe von 340 TEuro für den Monat August 2021. Weitere 298 TEuro betreffen die Abrechnung von Gästehonoraren, 92 TEuro entfallen auf die Rückzahlung von Kurzarbeitergeld.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 76 TEuro beinhaltet insbesondere Einnahmen aus Werbemobilien von 11 TEuro, aus Vermietung von Ausstattung von 11 TEuro und zweckgebundene Spenden für Projekte in künftigen Spielzeiten in Höhe von 33 TEuro.

Erfolgsrechnung 2020/2021

Die folgende Darstellung gibt einen Überblick über die Gewinn- und Verlustrechnung des Wirtschaftsjahres 2020/2021 (01.09.2020 – 31.08.2021) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Staatstheater Nürnberg 01.09.2020- 31.08.2021 01.09.2019- 31.08.2020 Veränderung
Euro Euro absolut in %
ERTRÄGE 44.220.896,86 47.920.080,46 -3.699.183,60 -7,7
Umsatzerlöse 1.189.364,87 4.806.400,10 -3.617.035,23 -75,3
Sonstige betriebliche Erträge 43.031.531,99 43.113.680,36 -82.148,37 -0,2
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,0
Erträge aus Steuern 0,00 0,00 0,00 0,0
AUFWENDUNGEN 40.958.390,10 46.046.686,75 -5.088.296,65 -11,1
Materialaufwand 1.958.202,86 3.339.545,25 -1.381.342,39 -41,4
Personalaufwand 29.351.804,85 33.116.437,75 -3.764.632,90 -11,4
Abschreibungen 2.070.368,75 2.116.214,08 -45.845,33 -2,2
Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.460.985,06 7.381.231,94 79.753,12 1,1
Zinsaufwendungen 84.835,55 88.387,73 -3.552,18 -4,0
Aufwendungen aus Steuern 32.193,03 4.870,00 27.323,03 >100
ERGEBNIS 3.262.506,76 1.873.393,71 1.389.113,05 -74,1

Die Umsatzerlöse verringerten sich in der Spielzeit 2020/21 im Vergleich zur Vorsaison um 3,62 Mio. Euro auf 1,19 Mio. Euro bzw. um 75,3 %. Dabei reduzierten sich insbesondere die Einnahmen aus Eintrittsgeldern (-3,56 Mio. Euro) sowie aus der Garderobengebühr (-189 TEuro). Die stark rückläufige Einnahmenentwicklung steht in direktem Zusammenhang mit der ab 10. März 2020 erfolgten Betriebsschließung infolge der Corona-Pandemie.

Die sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um 82 TEuro auf 43,03 Mio. Euro, was einer Verringerung von 0,2 % entspricht. Sie beinhalten im Wesentlichen die Betriebskostenzuschüsse der Stiftungsträger. Diese belaufen sich analog dem Vorjahr auf 42,26 Mio. Euro. Die Zuschüsse werden je zur Hälfte vom Freistaat Bayern bzw. der Stadt Nürnberg getragen. Des Weiteren sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen Einnahmen aus Spenden (275 TEuro), periodenfremde Erträge (202 TEuro) sowie Kostenerstattungen für Personalausgaben (182 TEuro) enthalten.

Die Materialaufwendungen belaufen sich auf 1.958 TEuro. Gegenüber dem Vorjahr verringerten sie sich um 1.381 TEuro (-41,4 %). Dabei sanken sowohl die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (-268 TEuro), als auch die Aufwendungen für bezogene Leistungen (-1.113 TEuro), insbesondere aufgrund gesunkener Gästeverpflichtungen.

Die Personalaufwendungen stellen den größten Kostenblock dar. Sie belaufen sich auf 29.352 TEuro und setzen sich zusammen aus 23.506 TEuro Aufwendungen für Löhne und Gehälter sowie 5.846 TEuro Aufwendungen für soziale Abgaben und Altersversorgung. Nachdem die Personalaufwendungen bereits im Vorjahr um 829 TEuro gesunken waren, verminderten sich diese gegenüber dem Vorjahr erneut (-3.765 TEuro). Grund ist das Fortbestehen der Corona-Pandemie. Auch im Geschäftsjahr 2020/21 wurde für einen Teil der Mitarbeiter Kurzarbeit beantragt. Dabei war das Festpersonal deutlich länger in Kurzarbeit als im Vorjahr.

Von der Bundesagentur für Arbeit erhielt das Staatstheater rd. 3,7 Mio. Euro an Kurzarbeitergeld, wodurch sich die Personalaufwendungen entsprechend reduzierten.

Die Abschreibungen in Höhe von 2.070 TEuro betreffen mit 117 TEuro Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und mit 1.954 TEuro Abschreibungen auf Sachanlagen. Forderungen wurden im Berichtsjahr nicht wertberichtigt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 7.461 TEuro und fallen damit nur geringfügig höher aus als im Vorjahr (+80 TEuro). Rd. 850 TEuro betreffen die Vergütungen für die Staatstheater Nürnberg Service GmbH sowie die Staatstheater Nürnberg Gastronomie GmbH. Wie bereits im Vorjahr sind die Bereitstellungsentgelte inbegriffen, um das Servicepersonal halten und den Spielbetrieb kurzfristig hochfahren zu können. Nahezu halbiert haben sich die Kosten für Musikinstrumente und Urheberrechte. Diese belaufen sich in 2020/21 auf 318 TEuro.

Des Weiteren sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen für eine Medienkampagne zum Restart des Spielbetriebs am Staatstheater für die Spielzeit 2021/2022 enthalten. Die Kampagne startete Mitte September 2021. Diese Aufwendungen in Höhe von rd. 160 TEuro stellen Aufwand der neuen Spielzeit dar und wären im Geschäftsjahr 2020/2021 als „geleistete Vorauszahlungen“ unter den Forderungen zu aktivieren gewesen. Im Ergebnis sind die sonstigen Aufwendungen um diesen Betrag zu hoch und das Jahresergebnis ist um ca. 160 TEuro zu niedrig. Im Folgejahr kehrt sich dieser Effekt um.

Bei den Zinsaufwendungen handelt es sich um die im Berichtsjahr angefallene Bürgschaftsprovision. Im Zusammenhang mit dem Neubau der Theaterwerkstätten hatte die Stadt Nürnberg gegenüber dem Investor eine Bürgschaft zugunsten des Staatstheaters Nürnberg abgegeben.

Die Aufwendungen für Steuern betreffen Feststellungen aus der abgelaufenen Betriebsprüfung.

Prüfungsergebnis

Aufgrund § 8 Abs. 2 StNüS wurde die Jahresrechnung zum 31.08.2021 durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Das Prüfungsergebnis wurde im „Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung zum 31. August 2021 der Stiftung Staatstheater Nürnberg“ vom 24.05.2022 dokumentiert.

Nach dem zusammengefassten Prüfungsergebnis des Rechnungsprüfungsamtes

schriften,

führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stiftung Staatstheater Nürnberg,

Lage der Stiftung Staatstheater Nürnberg zutreffend wider,

dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung in Frage gestellt werden müsste.

Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung des Stiftungsvorstandes

Der Stiftungsrat hat in der Stiftungsratssitzung am 02.06.2022 die Jahresrechnung zum 31.08.2021 gemäß § 6 Abs.1 Nr. 5 StNüS festgestellt und gemäß § 6 Abs.1 Nr. 6 StNüS die Entlastung des Stiftungsvorstandes beschlossen. Des Weiteren wurde beschlossen, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

6 Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention

Allgemeines

Die Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Nürnberg ihre Aufgaben nach Recht und Gesetz, also unparteiisch und gerecht, erfüllen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass persönliche Beziehungen oder Vorteile die Entscheidungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst beeinflussen können. Nur eine integre Verwaltung hat das Vertrauen von Bürgerinnen, Bürgern und Wirtschaft.

Die Stadt Nürnberg beschäftigt sich daher seit vielen Jahren aktiv und offensiv mit der Bekämpfung von Korruption. Ein offensiver und öffentlicher Umgang mit dieser Thematik dient der Gefahrenabwehr und nicht zuletzt auch dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Trotz zahlreicher und effektiver Kontrollsysteme ist jedoch weiterhin Wachsamkeit geboten.

Der Begriff Korruption bezeichnet Straftaten, bei denen Amtsträger ihre Position bzw. Vertrauensstellung und die ihnen übertragenen Befugnisse dazu ausnutzen, sich oder Dritte materielle oder immaterielle Vorteile zu verschaffen. Korruption ist als Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung in den §§ 331 ff. Strafgesetzbuch (StGB) strafrechtlich sanktioniert. Diese Delikte werden in der Regel in Verbindung mit weiteren Straftaten, den sogenannten Begleitdelikten, begangen: Z. B. Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung), Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB).

Korruption wird in der Öffentlichkeit stärker wahrgenommen, als es noch vor einigen Jahren der Fall war. Auch die Öffentlichkeit reagiert zunehmend sensibler.

Um Korruption bekämpfen zu können, ist die Stadt Nürnberg auf Hinweisgeber angewiesen.

Städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es untersagt, in Bezug auf ihre dienstlichen Aufgaben für sich oder Dritte Belohnungen oder Geschenke anzunehmen, zu fordern oder sich versprechen zu lassen. Dies gilt auch dann, wenn keine Beeinflussung der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters beabsichtigt ist. Neben den strafrechtlichen Folgen zieht eine unrechtmäßige Annahme von Zuwendungen bei Beamten dienstordnungsrechtliche Maßnahmen und bei Beschäftigten arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich.

Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention beim Rechnungsprüfungsamt

Seit 2001 gibt es beim Rechnungsprüfungsamt die Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention. Die Aufgaben umfassen die Entgegennahme und Überprüfung von (auch anonymen) Hinweisen, die Beratung und Aufklärungsarbeit bei mutmaßlichen Korruptionsvorkommnissen und die Unterstützung bei der Ausarbeitung dienststelleninterner Präventionsmaßnahmen und Kontrollmechanismen. Unabhängig von der Einrichtung der Zentralen Anlaufstelle für Korruptionsprävention ist jede städtische Dienststellenleitung/Werkleitung für die Verhinderung von Korruption in ihrem Bereich verantwortlich.

Unter der Hotline +49 911 231-5987 können sich Beschäftigte der Stadt Nürnberg, Bürgerinnen und Bürger oder auch Firmen melden, wenn sie Hinweise auf eine mögliche Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit bei der Stadt Nürnberg geben möchten.

Durch einen Anrufbeantworter ist die Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention jederzeit erreichbar, gleiches gilt für das Kontaktformular im Internet unter:

https://nuernberg.de/internet/rechnungspruefungsamt/korruptionspraevention.html.

Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention Seite 121 von 124

Die Stadt Nürnberg betreffend gingen bei der Zentralen Anlaufstelle für Korruptionsprävention im Berichtszeitraum seit Beginn der Corona-Pandemie signifikant weniger Hinweise ein.

spezifizierten Vorteil anbot. Die Prüfung des gemeldeten Sachverhaltes ergab, dass u. E. der konkrete Verdacht einer versuchten Bestechung vorlag, da aktiv die Beeinflussung des dienstlichen Handelns beabsichtigt war.

Versuche, Mitarbeitende durch Geschenke oder sonstige Vorteile zu pflichtwidrigen Handlungen zu veranlassen, sind sofort auf dem Dienstweg dem Referat für Finanzen, Personal und IT zu melden.

Sensibilisierung

Die Zentrale Anlaufstelle bietet im Rahmen des gemeinsamen Fortbildungsprogramms der Städteachse ein Seminar zur Korruptionsprävention an.

Der Ansprechpartner der zentralen Anlaufstelle hat in zehn Informationsveranstaltungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Gesundheitsamt (Gh), beim Außendienst der Stadt Nürnberg (ADN) und beim Bürgeramt Mitte (BAM) – zum Thema Korruptionsprävention und dem Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken sensibilisiert. Ziel dieser Informationsveranstaltungen war es, einen Überblick über das Thema Korruption zu geben, das Problembewusstsein zu schärfen und die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sensibilisieren und ihnen eine Hilfestellung zu geben, um im konkreten Einzelfall die Anbahnung von Korruptionsversuchen erkennen zu können.

Zusammenarbeit mit Dritten

Seit 2002 arbeitet die Stadt Nürnberg bei der Korruptionsprävention und -bekämpfung in einer Arbeitsgruppe eng mit der Kriminalpolizei zusammen. In der Arbeitsgruppe werden Prüfungen und Ermittlungen bei konkreten Verdachtsmomenten erörtert und das weitere Vorgehen abgestimmt. Es finden jährlich mehrere Sitzungen statt.

Seite 122 von 124 Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention

7 Hinweisgebermeldestelle beim Rechnungsprü-

fungsamt

Allgemeines

Ende Juli 2022 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes („HinSchG-E“) beschlossen. Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, die durch die Verordnung (EU) 2020/1503 geändert worden ist.

Das Gesetz wird voraussichtlich noch dieses Jahr in Kraft treten.

Grundlagen

Der Hinweisgeberschutz in der Bundesrepublik Deutschland soll wirksam und nachhaltig verbessert werden, denn Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen.

Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (Whistleblower) im beruflichen Umfeld sollen künftig umfassend geschützt werden. Für hinweisgebende Personen und bestimmte andere Personen gilt nach einer Meldung ein Schutz vor Repressalien.

Der sachliche Anwendungsbereich umfasst zahlreiche Rechtsbereiche, dazu zählen Verstöße gegen diverse EU-rechtliche Regelungen, nationales Strafrecht und bestimmte ordnungsrechtliche Regelungen, die bußgeldbewehrt sind und dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dienen.

Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle

Die Richtlinie (EU) 2019/1937 und das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichten öffentliche Beschäftigungsgeber zur Einrichtung einer internen Hinweisgebermeldestelle, an die sich hinweisgebende Personen mit Informationen über Verstöße oder Missstände wenden können.

Für Gemeinden und Gemeindeverbande richtet sich die Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen nach dem jeweiligen Landesrecht, da dem Bund insoweit infolge des „Durchgriffsverbots“ nach Artikel 84 Absatz 1 Satz 7 GG eine unmittelbare Aufgabenübertragung an Gemeinden und Gemeindeverbande verwehrt ist (Erläuterungen zu § 12 HinSchG des Gesetzentwurfes).

Das Rechnungsprüfungsamt wurde beauftragt, eine Hinweisgebermeldestelle für die Entgegennahme von Hinweisen von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzurichten.

Hinweisgebermeldestelle beim Rechnungsprüfungsamt Seite 123 von 124

8 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Der vorliegende Bericht beinhaltet im Wesentlichen die Prüfungen in städtischen Dienststellen, Unternehmen und die Auftragsprüfungen. Die Ergebnisse – aufgrund der umfangreichen Prüfungsgebiete generell nur in Stichproben möglichen Prüfungen – spiegeln auch für das Haushaltsjahr 2021 eine insgesamt ordnungsgemäße Wirtschaftsführung wider.

Zum 31.12.2021 beliefen sich die Verbindlichkeiten der Stadt Nürnberg im Kernhaushalt incl. ÖPP/ÖÖP auf 1,51 Mrd. Euro. Unter Berücksichtigung der aus Steuermitteln (teil-) finanzierten Eigenbetriebe betrugen die Schulden der Stadt Nürnberg sogar 1,56 Mrd. Euro. Um die dauernde Leistungsfähigkeit weiterhin zu gewährleisten und die Verschuldung im Griff zu behalten, hat die Regierung von Mittelfranken in der Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2022 die Stadt Nürnberg deutlich dazu aufgefordert, ihren Haushalt unverzüglich und umfassend zu konsolidieren. Deswegen hat der Finanzreferent dem Stadtrat für die Haushaltsberatungen 2023 ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Ausgaben vorgeschlagen. Sparbeschlüsse sind zur Aufrechterhaltung der dauernden Leistungsfähigkeit und zur Verringerung der Schulden zwingend erforderlich.

Im Juni 2023 wird das Rechnungsprüfungsamt die Berichte zur derzeit noch nicht abgeschlossenen Prüfung der Jahresabschlüsse 2021 der Stadt Nürnberg sowie der rechtsfähigen Stiftungen vorlegen. Die Berichte bilden die Grundlage für die dann vorgesehene Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Feststellung und Entlastung bezüglich des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg sowie der Stiftungen im Stadtrat.

Nürnberg, 11.11.2022 Rechnungsprüfungsamt

gez. Berschneider (59 63) (Unterschrift liegt elektronisch vor)

Seite 124 von 124 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis

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