← Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses (30.11.2022)
Sitzung gesamt öffentlich
Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.
Sitzungsunterlagen
Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses
30.11.2022
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente
Tagesordnung -öffentlich- 4
Vorlagendokumente
TOP Ö 1 Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2021
Bericht Rpr/007/2022 6
Bericht Prüfung Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2021 Rpr/007/2022 10
Bericht Prüfung Jahresabschlüsse 2021 Eigenbetriebe Rpr/007/2022 134
TOP Ö 2 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung
und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Sitzungsvorlage SUN/025/2022 258
Jahresabschluss und Lagebericht SUN 2021 SUN/025/2022 262
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (Prüfungsbericht) SUN/025/2022 313
TOP Ö 3 Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung
und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Sitzungsvorlage SUN/023/2022 399
TOP Ö 4 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
Sitzungsvorlage ASN/010/2022 403
Jahresabschluss von ASN 2021 (siehe Prüfungsbericht der Fa. Baker Tilly
Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG) mit Bestätigungsvermerk des
Abschlussprüfers (Prüfungsbericht) ASN/010/2022
407
TOP Ö 5 Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
Sitzungsvorlage ASN/011/2022 512
TOP Ö 6 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs NürnbergStift
(NüSt)
Sitzungsvorlage Ref.V/026/2022 516
Geschäftsbericht 2021 Ref.V/026/2022 520
TOP Ö 7 Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs NürnbergStift
(NüSt)
Sitzungsvorlage Ref.V/027/2022 620
TOP Ö 8 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs Franken-Stadion
(FSN)
Sitzungsvorlage FSN/005/2022 624
1.1 a Prüfbericht BKPV JA 2021 Bericht FSN/005/2022 628
1.1 b Prüfbericht BKPV JA 2020 Anlagen FSN/005/2022 652
1.2 Jahresabschlussbericht 2021 Rödl & Partner FSN/005/2022 697
TOP Ö 9 Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetrieb Franken-Stadion
(FSN)
Sitzungsvorlage FSN/006/2022 762
TOP Ö 10 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs NürnbergBad
Sitzungsvorlage NüBad/024/2022 766
NürnbergBad Kurzbericht JAP 2021 signiert NüBad/024/2022 770
NürnbergBad Bericht JAP 2021 signiert NüBad/024/2022 806
TOP Ö 11 Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs NürnbergBad
Sitzungsvorlage NüBad/025/2022 882
2
TOP Ö 12 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 SÖR
Sitzungsvorlage SÖR/074/2022 886
SÖR Jahresabschluss 2021 mit Lagebericht und Bestätigungsvermerk SÖR/074/2022 890
TOP Ö 13 Entlastung für den Jahresabschluss 2021 SÖR
Sitzungsvorlage SÖR/075/2022 932
3
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
Sitzungszeit
Mittwoch, 30.11.2022, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2021
Berschneider, Alois
Bericht
Rpr/007/2022
2. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Berschneider, Alois
Gutachten
SUN/025/2022
3. Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Berschneider, Alois
Gutachten
SUN/023/2022
4. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
Berschneider, Alois
Gutachten
ASN/010/2022
5. Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
Berschneider, Alois
Gutachten
ASN/011/2022
4
6. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs
NürnbergStift (NüSt)
Berschneider, Alois
Gutachten
Ref.V/026/2022
7. Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs
NürnbergStift (NüSt)
Berschneider, Alois
Gutachten
Ref.V/027/2022
8. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs
Franken-Stadion (FSN)
Berschneider, Alois
Gutachten
FSN/005/2022
9. Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetrieb
Franken-Stadion (FSN)
Berschneider, Alois
Gutachten
FSN/006/2022
10. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs
NürnbergBad
Berschneider, Alois
Gutachten
NüBad/024/2022
11. Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs
NürnbergBad
Berschneider, Alois
Gutachten
NüBad/025/2022
12. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR)
Berschneider, Alois
Gutachten
SÖR/074/2022
13. Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR)
Berschneider, Alois
Gutachten
SÖR/075/2022
14. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 24.06.2022,
öffentlicher Teil
5
Seite 1 von 4
Berichtsvorlage
Rpr/007/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 30.11.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2021
Anlagen:
Bericht Prüfung Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2021
Bericht Prüfung Jahresabschlüsse 2021 Eigenbetriebe
Bericht:
Der heute vorliegende Bericht über die „Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2021
der Stadt Nürnberg“ beinhaltet die Prüfungsgebiete und -ergebnisse der bis zum 09.11.2022
abgeschlossenen Prüfungen. Sie beziehen sich grundsätzlich auf das Haushaltsjahr 2021 und
decken die Prüfungen in städtischen Dienststellen, Unternehmen und die Auftragsprüfungen
ab. Soweit nicht jährlich wiederkehrende Prüfungen durchzuführen sind, basiert die Auswahl
der Prüfungsgebiete auf einer risikoorientierten Prüfungsplanung; dabei werden
Prüfungstechniken aus der Revisionswirtschaft und der Wirtschaftsprüfung eingesetzt.
Die Prüfungen der doppischen Abschlüsse 2021 der Stadt sind derzeit noch nicht
abgeschlossen. Nach vollständiger Durchführung dieser Prüfungen durch das
Rechnungsprüfungsamt werden die Berichte über die „Prüfung des Jahresabschlusses 2021
der Stadt Nürnberg“ und die „Prüfung der Jahresabschlüsse der rechtsfähigen Stiftungen 2021“
im nächsten Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt. Der heute vorgelegte und die Berichte
zu den vorgenannten Jahresabschlüssen 2021 bilden die Grundlage zur vorgesehenen
Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und weiter für die Feststellung und
Entlastung im Stadtrat.
Die Ergebnisse der bereits vollständig durchgeführten Prüfungen der Jahresabschlüsse 2021
der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Abfallwirtschaftsbetrieb
Stadt Nürnberg, NürnbergStift, Franken-Stadion Nürnberg, NürnbergBad sowie Servicebetrieb
Öffentlicher Raum Nürnberg sind in einem weiteren heute beiliegenden Bericht über die
„Prüfung der Jahresabschlüsse 2021 der Eigenbetriebe“ abschließend enthalten.
Die Abschlüsse der Eigenbetriebe wurden bereits in den jeweiligen Werkausschüssen
behandelt und zur gesonderten Begutachtung auf die heutige Tagesordnung des
Rechnungsprüfungsausschusses gesetzt.
11
6
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Rpr/007/2022
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
7
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Rpr/007/2022
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
8
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Rpr/007/2022
Seite 4 von 4
9
Rechnungsprüfungsamt
140-14.20.00-8/1/1
Bericht
für den
Rechnungsprüfungsausschuss am 30.11.2022
öffentlich
über die Prüfung des
Haushalts- und
Wirtschaftsjahres 2021
der Stadt Nürnberg
November 2022
11
10
Seite 2 von 124 Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1 VORBEMERKUNGEN 4
1.1 Prüfungsauftrag und -abwicklung 4
1.2 Prüfungsunterlagen und -methodik 5
1.3 Feststellung der Jahresabschlüsse 2020, 2019 und Entlastung 6
2 JAHRESABSCHLUSS 2021 DER STADT NÜRNBERG 7
2.1 Kennzahlen aus der Ergebnisrechnung 2021 7
2.2 Prüfungen im Bereich Produkte/Dienststellen 9
2.2.1 111110 Konzernsteuerung – Bürgermeisteramt (BgA) Prüfung der Wirtschaftsführung,
insbesondere in den Bereichen Veranstaltungen und Ehrungen sowie Stadtentwicklung 9
2.2.2 111310 Finanzbuchhaltung – Kassen- und Steueramt (KaSt) Ordnungsgemäße Verwaltung
von Durchlaufdebitoren/ Verwahrgeldern 10
2.2.3 111520 Amt für Informationstechnologie (IT) Prüfung der Funktionsfähigkeit der Kosten-
und Leistungsrechnung sowie des Controllings 12
2.2.4 122130 Fahrerlaubnisangelegenheiten – Ordnungsamt (OA) Prüfung der
Fahrerlaubnisangelegenheiten 14
2.2.5 210300, 211300-231300. 421010, 424000 und 424003 Ankauf Überlassung / Vermietung,
Vergabe von Sporthallen und Zuschüsse an Sportvereine – Referat für Schule und Sport (Ref.
IV) Prüfung der Sporthalle am Flughafen, der KIA Metropol Arena, der Stadionhalle und der
Vermietung / Überlassung von Sporthallen 16
2.2.6 252020 Kunst und Ausstellungen – KunstKulturQuartier (KuKuQ) Prüfung der Kunstvilla 23
2.2.7 311500 Weitere Hilfen (8. und 9. Kapitel SGB XII) – Amt für Existenzsicherung und soziale
Integration - Sozialamt (SHA) Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten 25
2.2.8 365300 Kindertageseinrichtungen freie Träger – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien –
Jugendamt (J) Prüfung der Betriebskostenförderung freier Träger 28
2.2.9 547000 Bereitstellung einer U-Bahninfrastruktur – U-Bahnbauamt Prüfung der
Vertragsbeziehungen mit der VAG, deren Anpassungen mit Wirkung vom 01.07.2020 und die
Abrechnung der festgelegten Kostenträgerschaft 31
2.2.10 555200 Forstwirtschaftlicher Betrieb – Tiergarten (Tg) Prüfung des Forstwirtschaftlichen
Betriebes beim Tiergarten 33
2.2.11 Zusammenarbeit der Leistungsträger im Sozialbereich – Referat für Jugend, Familie und
Soziales (SHA) Prüfung der Zusammenarbeit der Leistungsträger 35
2.2.12 Freiwillige konsumtive Zuwendungen (Art. 5) – 2. Bürgermeisterin Prüfung der Gewährung
von freiwilligen Zuwendungen der Stadt Nürberg 37
2.3 Prüfung von Vergaben im Bereich der Verwaltungsprüfung 38
2.3.1 Prüfungsauftrag und -durchführung 38
2.3.2 Prüfungsverfahren und deren Volumen 38
2.3.3 Prüfungsergebnisse im Einzelnen 39
2.4 Prüfung im Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Ordnungsgemäße
Bewirtschaftung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) 40
2.5 Informationstechnik 41
2.5.1 Vorbemerkungen 41
2.5.2 Bericht über die Prüfung der dezentralen Erfassung zahlungsrelevanter Daten in HCM 41
2.5.3 Prüfung der elektronischen Rechnungsverarbeitung bei der Stadt Nürnberg 43
2.5.4 Bericht über die Prüfung von Doppelzahlungen im SAP-Rechnungswesen 46
2.5.5 Migration des SAP Business Warehouse auf das Nachfolgeprodukt BW/4HANA 48
2.5.6 Vorstudie für das S/4HANA-Migrationsprojekt 49
2.5.7 Rahmenvereinbarung SAP-Lizenzen 50
2.5.8 Vergabeprüfung im IT-Bereich 51
11
Inhaltsverzeichnis Seite 3 von 124
2.6 Technische Prüfung 52
2.6.1 Prüfungsspektren und Durchführung 52
2.6.2 Prüfungsvolumen 53
2.6.3 Materielles Ergebnis 53
2.6.4 Prüfungsergebnisse im Einzelnen 53
2.6.5 Beteiligungsunternehmen 80
2.7 Betätigung der Stadt bei Beteiligungsunternehmen privaten Rechts 81
2.7.1 Unter Art. 94 Abs. 1 GO fallende Unternehmen 81
2.7.2 Sonstige Beteiligungen 88
2.8 Auftragsprüfungen 89
2.8.1 Deutsch-Amerikanisches Institut Amerika-Haus Nürnberg e.V. 89
2.8.2 Europäische Metropolregion Nürnberg (EMN) e.V. 90
2.8.3 Haus der Heimat e.V. 90
2.8.4 Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V. (LPV) 91
2.8.5 Planungsverband Region Nürnberg 93
2.8.6 Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nürnberg (ZRFN) 94
2.9 Verwendungsnachweise 96
2.9.1 Bundesprogramm „Demokratie leben!“ 96
2.9.2 Perspektiven im Quartier - ESF-Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“
Prüfung des zweiten Förderzeitraums 01.01.2019 bis 30.06.2022 97
3 JAHRESABSCHLÜSSE 2021 DER RECHTSFÄHIGEN STIFTUNGEN 99
4 JAHRESABSCHLUSS 2021 DES KLINIKUMS 100
4.1 Vorbemerkung 100
4.2 Kommunalunternehmen Klinikum Konzernabschluss 101
4.2.1 Konzernbilanz 2021 106
4.2.2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2021 108
5 JAHRESABSCHLUSS 2021 STIFTUNG STAATSTHEATER NÜRNBERG 112
6 ZENTRALE ANLAUFSTELLE FÜR KORRUPTIONSPRÄVENTION 121
7 HINWEISGEBERMELDESTELLE BEIM RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT 123
8 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 124
12
Seite 4 von 124 Vorbemerkungen
1 Vorbemerkungen
1.1 Prüfungsauftrag und -abwicklung
Der Jahresabschluss der Stadt sowie die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe werden durch
den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft (Örtliche Prüfungen, Art. 103 Gemeindeordnung
(GO)). Das Rechnungsprüfungsamt ist nach Art. 104 GO umfassend als Sachverständiger
heranzuziehen.
Die Rechnungsprüfung erstreckt sich insbesondere darauf (Art. 106 Abs. 1 GO), ob
• die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,
• die Einzahlungen und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen begründet und
belegt sind,
• der jeweilige Jahresabschluss ordnungsgemäß aufgestellt ist,
• wirtschaftlich und sparsam verfahren wird.
Inhalte der Rechnungsprüfung sind außerdem
• der Jahresabschluss und die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe (Art. 106 Abs. 3 GO),
wobei auf das Ergebnis der Abschlussprüfung (Art. 107 GO) durch den Bayerischen Kom-
munalen Prüfungsverband (BKPV) oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit abzu-
stellen ist,
• die Betätigung der Gemeinde bei Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts
und bei Kommunalunternehmen. Die Rechnungsprüfung umfasst außerdem die Buch -,
Betriebs- und sonstigen Prüfungen, die sich die Gemeinde bei der Hingabe eines Darle-
hens oder sonst vorbehalten hat (Art. 106 Abs. 4 GO),
• die rechtsfähigen kommunalen Stiftungen.
Dem Rechnungsprüfungsamt obliegen ferner die Überwachung der ordnungsgemäßen Erle-
digung der Kassengeschäfte, die ordnungsgemäße Einrichtung der Kassen und das Zusam-
menwirken mit der Verwaltung (Art. 106 Abs. 5 GO). Zudem ist bei der Leitung des Rech-
nungsprüfungsamtes die Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention der Stadt Nürnberg
sowie die Hinweisgebermeldestelle angesiedelt.
Schließlich führt das Rechnungsprüfungsamt im Einzelfall Prüfungen im Auftrag des Stadtrats
und des Oberbürgermeisters (Art. 104 Abs. 2 GO) durch und nimmt satzungsgemäß Prüfungs-
aufgaben im Klinikum, beim Staatstheater Nürnberg und bei der Flughafen Nürnberg GmbH
u. a. wahr.
In Ergänzung dazu arbeitet das Rechnungsprüfungsamt regelmäßig in verschiedenen städti-
schen Projekten mit1 und berät die Verwaltung.
1 Im Prüfungszeitraum Mitarbeit v.a. bei SAP BW/4HANA, Migration auf S/4HANA
13
Vorbemerkungen Seite 5 von 124
Als Grundlage für die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss werden diesem Be-
richte vorgelegt, die eine Zusammenfassung der Ergebnisse und Prüfungsfeststellungen dar-
stellen.
Wie seit Umstellung auf die Doppik praktiziert, ist im vorliegenden Bericht zum Haushalts- und
Wirtschaftsjahr 2021 (mit den jeweils gekürzt wiedergegebenen Inhalten der Prüfungen in den
Dienststellen und städtischen Unternehmen sowie Auftragsprüfungen) das Ergebnis der Prü-
fung des doppischen Jahresabschlusses der Stadt 202 1 selbst noch nicht enthalten. Nach
Abschluss dieser Prüfung wird das Rechnungsprüfungsamt den Bericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg vorlegen. Die Vorlage ist im Juni 202 3 geplant.
Beide Berichte bilden die Grundlage für die örtliche Prüfung und die dann vorgesehene Begut-
achtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Feststellung und Entlastung bezüglich
des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg durch den Stadtrat.
Die bei den städtischen Eigenbetrieben zum Wirtschaftsjahr 2021 bereits vollständig durchge-
führten Prüfungen sind im entsprechenden Bericht aufgenommen. Der Rechnungsprüfungs-
ausschuss kann hier insoweit begutachten.
1.2 Prüfungsunterlagen und -methodik
Zur Prüfung wurden wie üblich insbesondere herangezogen:
• Haushaltssatzungen mit den Haushalts- und Wirtschaftsplänen
• Jahresabschlüsse samt den dazugehörenden Anlagen
• Kassenanordnungen, Auszahlungsnachweise und Buchungsunterlagen
• Summen- und Saldenlisten, Kontenblätter und Buchungsbelege sowie weitere begrün-
dende Unterlagen für die Jahresabschlüsse, SAP-Auswertungen
• Akten und Vorgänge der Fachdienststellen
• Betriebsabrechnungen bzw. Kostenrechnungen und interkommunale Vergleichsdaten
Als Folge der umfangreichen Prüfungsgebiete wird generell in Stichproben geprüft, die aller-
dings die erforderliche Prüfungsaussage zulassen müssen. Wo möglich, wird der begleitenden
Prüfung der Vorrang eingeräumt. Der Prüfungszeitraum bezieht sich im Allgemeinen auf das
Jahr 2021, zum Teil werden auch Prüfungen bereits bezogen auf 2022 im vorliegenden Sach-
verständigenbericht skizziert.
Viele Bemerkungen und Anregungen werden möglichst schon während der Prüfung mit den
Geprüften abgestimmt. Zudem gibt es Schlussberichte und -besprechungen sowie generell
Stellungnahmen der Dienststellen. Insoweit sind Prüfungen immer auch darauf angelegt, zur
weiteren Verbesserung der Verwaltungsabläufe beizutragen. Dies schließt die Überwachung
noch nicht ausgeräumter Feststellungen ein.
Das Rechnungsprüfungsamt ist kontinuierlich um die Verbesserung seiner Prüfungsmethoden
(Ganzjahresplan, Risikoorientierung, Effizienz und Effektivität etc.) bemüht, greift dabei insbe-
sondere auch auf den interkommunalen Ideen-Austausch zurück und versucht, regelmäßig ge-
eignete Fortbildungen zu realisieren.
14
Seite 6 von 124 Vorbemerkungen
1.3 Feststellung der Jahresabschlüsse 2020, 2019 und Ent-
lastung
Der konsolidierte Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg, der Jahresabschluss 2020 der
Stadt Nürnberg und die Jahresabschlüsse 2020 der von ihr verwalteten rechtsfähigen kommu-
nalen Stiftungen sowie der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg,
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, NürnbergStift, Franken-Stadion Nürnberg, Nürnberg-
Bad und Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg wurden vom Rechnungsprüfungsaus-
schuss am 03.12.2021 bzw. 24.06.2022 geprüft/begutachtet und am 1 5.12.2021 bzw.
20.07.2022 vom Stadtrat festgestellt.
Mit den Feststellungen wurde jeweils die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.
15
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 7 von 124
2 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
2.1 Kennzahlen aus der Ergebnisrechnung 2021
Die Abschlussprüfung 2021 wird durch Rpr planmäßig im April/Mai 2023 abgeschlossen sein.
Aus Aktualitätsgründen wird nachfolgend die Ergebnisrechnung 2021 im Vergleich zum Vor-
jahr kurz beleuchtet.
Ergebnisrechnung 2021
2021 2020
Euro Euro absolut in %
1 Steuern und ähnliche Abgaben 1.104.331.411,23 948.757.685,15 155.573.726,08 16,4
2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 606.752.743,63 603.119.438,61 3.633.305,02 0,6
3 Sonstige Transfererträge 7.766.943,60 6.994.042,29 772.901,31 11,1
4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 72.147.371,47 71.777.450,82 369.920,65 0,5
5 Auflösung von Sonderposten 53.972.548,61 55.861.297,46 -1.888.748,85 -3,4
6 Privatrechtliche Leistungsentgelte 36.135.652,01 34.264.487,05 1.871.164,96 5,5
7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 313.984.055,23 308.581.079,16 5.402.976,07 1,8
8 Sonstige ordentliche Erträge 79.494.907,69 83.205.520,93 -3.710.613,24 -4,5
9 Aktivierte Eigenleistungen 6.936.499,80 7.444.640,18 -508.140,38 -6,8
10 Bestandsveränderungen 101.426,79 92.543,25 8.883,54 9,6
Ordentliche Erträge 2.281.623.560,06 2.120.098.184,90 161.525.375,16 7,6
11 Personalaufwendungen 590.766.367,91 574.787.236,36 15.979.131,55 2,8
12 Versorgungsaufwendungen 94.435.499,68 116.628.527,25 -22.193.027,57 -19,0
13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 272.907.058,08 283.400.491,36 -10.493.433,28 -3,7
14 Abschreibungen 208.498.669,70 106.502.399,46 101.996.270,24 95,8
15 Transferaufwendungen 890.694.912,13 815.405.980,18 75.288.931,95 9,2
16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 232.177.653,96 212.082.896,07 20.094.757,89 9,5
Ordentliche Aufwendungen 2.289.480.161,46 2.108.807.530,68 180.672.630,78 8,6
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit -7.856.601,40 11.290.654,22 -19.147.255,62 -169,6
17 Finanzerträge 24.518.009,66 9.147.948,70 15.370.060,96 168,0
18 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 28.499.838,95 32.646.977,55 -4.147.138,60 -12,7
Finanzergebnis -3.981.829,29 -23.499.028,85 19.517.199,56 83,1
Ordentliches Jahresergebnis -11.838.430,69 -12.208.374,63 369.943,94 3,0
19 Außerordentliche Erträge 38.575.859,29 623.728,97 37.952.130,32 >1000
20 Außerordentliche Aufwendungen 8.723.104,14 1.275.074,71 7.448.029,43 584,1
Außerordentliches Ergebnis 29.852.755,15 -651.345,74 30.504.100,89 >1000
Jahresergebnis 18.014.324,46 -12.859.720,37 30.874.044,83 240,1
Veränderung
Gesamtergebnisrechnung
Auch das Jahr 2021 stand wiederum im Zeichen der Corona-Pandemie, in fast allen Bereichen
der Stadtverwaltung waren durch die Corona-bedingten Schließungen und Einschränkungen
Einnahmeausfälle zu verkraften, andererseits pandemiebedingte Mehraufwendungen zu ver-
16
Seite 8 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
zeichnen. Trotzdem konnte 2021 aufgrund von Steuermehreinnahmen und höheren außeror-
dentlichen Erträgen ein Jahresüberschuss von 18,01 Mio. Euro erzielt werden. Das Jahreser-
gebnis lag damit um 30,87 Mio. Euro über dem Vorjahresergebnis.
Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit ergab mit 7,86 Mio. Euro erstmals ein nega-
tives Ergebnis und verschlechterte sich damit im Vergleich zum Vorjahr um 19,15 Mio. Euro.
Das Finanzergebnis konnte zwar um 19,52 Mio. Euro verbessert werden, war aber weiterhin
mit 3,98 Mio. Euro negativ. Ein Ausgleich dieser beiden negativen Ergebnisse war allerdings
aufgrund enorm gestiegener Erträge durch das außerordentliche Ergebnis möglich. Dieses
verbesserte sich insbesondere durch außerordentliche Erträge aus der Auflösung von Son-
derposten aus Zuwendungen und Zuschüssen um 26,94 Mio. Euro auf 29,85 Mio. Euro.
Bei den ordentlichen Erträgen war ein Anstieg von rund 161,53 Mio. Euro zu verzeichnen, was
im Wesentlichen auf höhere Steuererträge (+155,57 Mio. Euro) und Mehrerträge bei den Zu-
wendungen und Umlagen (+3,63 Mio. Euro) zurückzuführen war. Dabei führten insbesondere
Nachzahlungen aus den Vorjahren zu einem Anstieg der Gewerbesteuererträge um
131,20 Mio. Euro. Die Mehrerträge bei den Zuwendungen und Umlagen sind hauptsächlich
auf Erstattungen für die kommunalen Corona Testzentren zurückzuführen.
Der Anstieg der ordentlichen Aufwendungen betrug 180,67 Mio. Euro. Wesentlichen Anteil an
diesem Anstieg haben die um 102,00 Mio. Euro (+95,8 %) gestiegenen Abschreibungen. So
erfolgten im Berichtsjahr außerplanmäßige Abschreibungen an Gebäuden i. H. v.
97,20 Mio. Euro.
Das Finanzergebnis fällt 2021 um 19,52 Mio. Euro besser aus als im Vorjahr, was i nsbeson-
dere auf rund 15,37 Mio. Euro höhere Finanzerträge zurückzuführen war. Wesentlicher Grund
für diese Mehrerträge waren Ertragssteigerungen bei der Verzinsung der Gewerbe- und Um-
satzsteuer (+458 %). Gleichzeitig sanken die Finanzaufwendungen um 4,15 Mio. Euro. Die
Zinslastquote beträgt 1,2 % (Vorjahr 1,5 %).
Die Verschuldung der Stadt im Kernhaushalt inkl. ÖPP/ÖÖP beträgt zum Bilanzstichtag
1,51 Mrd. Euro und bewegt sich damit auf Vorjahresniveau. Da eine Entwicklung bei den künf-
tigen Steuererträgen schwer abschätzbar ist, muss aufgr und der weiterhin bestehenden Fi-
nanzierungslücken bei den geplanten Investitionen mit einer weiteren Steigerung der Ver-
schuldung gerechnet werden. Aufgrund der Zinswende der EZB im Jahr 2022 muss künftig
mit einem nicht unerheblichen Anstieg der Zinsaufwendungen gerechnet werden.
Die umfassende Darstellung des Jahresabschlusses (2021 ) erfolgt in der Sitzung des Rech-
nungsprüfungsausschusses im Juni 2023.
17
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 9 von 124
2.2 Prüfungen im Bereich Produkte/Dienststellen
2.2.1 111110 Konzernsteuerung – Bürgermeisteramt (BgA)
Prüfung der Wirtschaftsführung, insbesondere in den Be-
reichen Veranstaltungen und Ehrungen sowie Stadtent-
wicklung
Prüfungsbericht vom 18.05.2022
Die Kernaufgabe des Bürgermeisteramtes (BgA) ist die organisatorische und fachliche Unter-
stützung des Stadtrates und des Oberbürgermeisters, in dessen Geschäftsbereich das Amt
verortet ist . BgA hat ein eigenes Produkt (111110 Konzernsteuerung – OBM/Bürger-
meisteramt), das acht Leistungen beinhaltet. Diese Prüfung konzentrierte sich auf die Leistun-
gen „L111110005 Stadtentwicklung“ und „L111110002 Veranstaltungen und Ehrungen“. Dar-
über hinaus wurden die dem Produkt „111100 Stadtratsangelegenheit en“ zugeordneten
Vergabevorgänge in die Prüfung mit einbezogen.
Ein Bestandteil der Prüfung war die Begutachtung von Vergaben und Beschaffungen. Darüber
hinaus erfolgte eine Prüfung von Verträgen und Vereinbarungen mit Dritten sowie eine Be-
trachtung der Aufwendungen und Erträge der Teilbudgets K1 bis K5 (ohne K3). Dies erfolgte
stets im Hinblick auf Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Vollständigkeit.
Die von Rpr geprüften Vergaben lagen alle im unterschwelligen Bereich (unter 214.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen ab dem 01.01.2020), somit war das nationale Vergaberecht
anzuwenden. Gemäß § 2 Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) werden Aufträge im
Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben. Dabei werden die Grundsätze
der Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit gewahrt. Das Vergaberecht berücksichtigt auch
die Grundsätze der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit. Ab einer Gesamtauftragssumme von
5.000 Euro brutto ist ZD/3 für die Vergabe aller freiberuflichen Dienstleistungen sowie der Lie-
ferungen (Waren) zuständig, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit Baumaßnahmen
erbracht werden (1.4.6 a VBRL), außer es handelt sich um eine Spezialbeschaffung (1.4.7
VBRL). In der Auflistung der Spezialbeschaffungen im Vergabehandbuch wird BgA nicht ge-
nannt. Darüber hinaus existieren im städtischen Vertragshandbuch für verschiedene Vertrags-
arten Musterverträge, die an vorgesehenen Stellen verändert oder ergänzt werden dürfen. Die
Verträge sind in der vorliegenden Form zu nutzen. Jede darüberhinausgehende Änderung
muss im Vorfeld mit dem/der zuständigen Justiziar/Justiziarin abgestimmt werden (siehe AdO
Nr. 015/B vom 14.11.2012 & Nr. 5 B vom 27.01.2021).
Vier der geprüften Vergaben von BgA wurden von ZD/3 durchgeführt. Die städtischen
Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien wurden in diesen Beschaffungen somit berücksichtigt
(1.4.6 a VBRL).
Darüber hinaus gab es Vergaben für die Beauftragung von Caterer für Veranstaltungen. Die
Vergabe eines Cateringauftrages erfolgte stets über BgA/2. Auch bei Beschaffungen über
5.000 Euro wurde ZD/3 nicht involviert (1.4.6 a VBRL). Die Wertgrenze für einen Direktkauf
betrug im Prüfungszeitraum 5.000 Euro netto (BayMBl. 2020 Nr. 155). Darüberhinausgehende
Vergaben bedürfen eines Vergabeverfahrens mit der Einholung von mindestens drei Angebo-
ten (§ 11 Abs. 1 UVgO). Dies wurde ebenfalls für Cateringmaßnahmen größtenteils nicht um-
gesetzt. Auch wurden nicht die Musterverträge von RA verwendet, sondern stets die Verträge
der Caterer angenommen und unterschrieben, ohne dies mit RA abzustimmen.
18
Seite 10 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Des Weiteren wurden Verträge im Bereich der Stadtentwicklung (BgA/SE) geprüft. Auch hier
wichen die geprüften Verträge von dem Musterwerkvertrag, der von RA bereitgestellt wird, ab
und wurden nicht von BgA/SE verwendet.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Musterverträge von RA in keinem der geprüften
Bereiche innerhalb BgA verwendet wurden. BgA sollte diesbezüglich alle Aufgabengebiete
ihrer Dienststelle daraufhin prüfen, ob auch hier Verträge bzw. Vertragsmuster verwendet wer-
den, die nicht den städtischen Mustern entsprechen bzw. nicht mit RA abgestimmt wurden. Im
Bereich der Cateringvergaben wurden das Vergaberecht und die städt ischen Richtlinien teil-
weise nicht umgesetzt. BgA/2 sollte diesbezüglich mit ZD/3 unter Berücksichtigung der VBRL
die zukünftige Vorgehensweise abstimmen.
In ihrer Stellungnahme vom 03.08.2022 erläuterte BgA, dass BgA/2 mit ZD/3 und R A/3 die
(mögliche) Anpassung der Sonderzuständigkeiten gem. 1.4.7 VBRL anstrebt. Mit dieser Än-
derung könnte BgA/2 wie bisher ihre Cateringvergaben ohne Einbeziehung von ZD/3 durch-
führen. Des Weiteren wurde mitgeteilt, dass sowohl im Bereich von BgA/2 als auch im Bereich
von BgA/SE bei allen künftigen Vergaben versucht wird, mit den potentiellen Auftragnehmern
mit RA abgestimmte Musterverträge zu verwenden. Eine Abstimmung mit RA seitens BgA
erfolgte bereits.
2.2.2 111310 Finanzbuchhaltung – Kassen- und Steueramt (KaSt)
Ordnungsgemäße Verwaltung von Durchlaufdebitoren/
Verwahrgeldern
Prüfungsbericht vom 31.10.2022
Rpr prüfte das Verfahren von Zahlungseingängen, welche durch die Finanzsoftware nicht au-
tomatisch einem Zahlungsempfänger zugeordnet werden konnten. Die Buchungsgruppe er-
mittelt in diesen Fällen Grund und Empfänger der Zahlung. Werden Doppelzahlungen oder
Fehlüberweisungen festgestellt, erfolgt nach Rücksprache mit der Fachdienststelle eine Rück-
überweisung. Kann eine offene Zahlungserwartung (z.B. Forderung, Zahlstellenablieferung
etc.) zugeordnet werden, wird der Zahlungsausgleich gebucht. Ist dies nicht möglich, kann der
Geldeingang aber einer Dienststelle zugeordnet werden, erfolgt die Buchung auf einem für
diesen Fall eingerichteten Durchlaufdebitor der Dienststelle zur dortigen weiteren Klärung. Ist
kein Empfänger ermittelbar, wird der Zahlungseingang auf den zentralen Durchlaufdebitor bei
KaSt gebucht. Dieser soll regelmäßig von den Dienststellen abgeglichen werden, ob dort ge-
buchte Verwahrgelder ihren Bereich betreffen. Wenn innerhalb eines Jahres keine Rückerstat-
tung durchgeführt oder ein Zahlungsausgleich gebucht werden kann, werden diese Verwahr-
geldbestände in den städtischen Gesamthaushalt vereinnahmt.
• Bei den Mitarbeitern konnte eine ausgesprochen motivierte und ordnungsgemäße Sach-
bearbeitung sowie Fachkenntnis festgestellt werden. Die Vorgesetztenfunktion wurde
durch die Gruppenleitung wahrgenommen. Dies zeigt sich insbesondere an der geringen
Anzahl nicht geklärter Verwahrgeldfälle. Im Jahr 2021 wurden nur insgesamt 93 nicht ge-
klärte Einzahlungen in einer Gesamthöhe von rd. 33,2 TEuro aus den Jahren 2019 und
2020 in den städtischen Gesamthaushalt vereinnahmt (siehe Ausführungen Vereinnah-
mungen).
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Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 11 von 124
Rund 50 % des Gesamtbetrages resultierten aus Einzahlungen über 1.000,00 Euro. Für
den größten Einzelbetrag war die Recherche bei nur einer einzelnen Dienststelle doku-
mentiert. Rpr sieht zumindest bei Beträgen über 500,00 Euro erhöhten Klärungsaufwand
für erforderlich. Bei bereits zugeordneten Verwahrgeldern können andere Fachdienststel-
len keine Kenntnis über den Zahlungseingang erhalten.
• Das Vier-Augenprinzip ist bei Auszahlungsvorgängen durch die Buchungsgruppe sicher-
gestellt. Gestaffelt nach Betragshöhe werden die Gruppen- und Sachgebietsleitung sowie
die Kassenverwalterin in den Auszahlungsprozess einbezogen.
• Rückmeldungen der Fachdienststellen führen zu Auszahlungen durch die Buchungs-
gruppe. Rpr empfiehlt, hier die für Auszahlungsanordnungen befugten Dienststellenmitar-
beiter (entsprechend Betragshöhe) z.B. durch Mitzeichnung einzubeziehen, um die Kom-
petenz der zugrundeliegenden Information sicherzustellen sowie die Übermittlung fal-
scher Zahlungsempfänger auszuschließen.
• Es sollte durch KaSt nicht hingenommen werden, dass schriftliche Anfragen zu ungeklär-
ten Einzahlungen durch die Sparkasse Nürnberg regelmäßig nicht beantwortet werden.
Eine Klärung dieses Sachverhaltes ist durch KaSt anzustreben.
• Durch Verfügung von Ref. I/II werden innerhalb eines Jahres nicht geklärte Verwahrgelder
in den städtischen Gesamthaushaushalt vereinnahmt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass
auch solche ungeklärten Einzahlungen einer Zweckbindung (z.B. Spenden oder Zuwendun-
gen) unterliegen. Eine mögliche Verwendung zweckgebundener Mittel zur Deckung des
Gesamthaushaltes könnte das Ansehen der Stadt Nürnberg beschädigen oder sogar recht-
lich unzulässig sein. Nach Auffassung des Rpr besteht hier Bedarf an einer Regelung in den
AFB, welche zu den Einziehungsverfügungen ermächtigt. Vor den Vereinnahmungen sollte
den Dienststellen eine Liste der zur Einziehung vorgesehenen Beträge mit den jeweilig vor-
handenen Informationen nochmals nachdrücklich zur Verfügung gestellt werden. Auch Be-
reiche außerhalb der Kernstadt, wie z.B. Eigenbetriebe, sollten einbezogen werden. Sollte
ein Verwahrgeld einem falschen Durchlaufdebitor zugeordnet sein, besteht in diesem Fall
die Möglichkeit der Kenntnisnahme durch den korrekten Zahlungsempfänger.
20
Seite 12 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
2.2.3 111520 Amt für Informationstechnologie (IT)
Prüfung der Funktionsfähigkeit der Kosten- und Leis-
tungsrechnung sowie des Controllings
Prüfungsbericht vom 21.10.2022
Rpr prüft derzeit die Funktionsfähigkeit der Kosten- und Leistungsrechnung sowie des Con-
trollings der Stadt Nürnberg. Bei dieser Querschnittsprüfung liegt der Fokus auf den Bereichen
Bildungszentrum im Bildungscampus, Jugendamt, Marktamt und Landwirtschaft sbehörde,
Tiergarten sowie Informationstechnologie. In diesem fünften Bericht zur genannten Thematik
werden die Erkenntnisse zum Amt für Informationstechnologie (IT) dargestellt.
Durch Rpr wurden Aufbau und Inhalte der Kosten- und Leistungsrechnung sowie des Control-
lings bei IT untersucht. Dies umfasste die organisatorischen Gegebenheiten sowie den Aufbau
von internem und externem Berichtswesen. Des Weiteren waren Kostenarten-, Kostenstellen-
und Kostenträgerrechnung wesentliche Prüfbereiche. Zudem wurden die Aussagen zum Leis-
tungs- und Finanzcontrolling analysiert. In die Prüfung wurden schwerpunktmäßig die Bu-
chungsdaten des Haushaltsjahres 2021 einbezogen.
Sämtliche Aufgaben im Rahmen der Kosten - und Leistungsrechnung und des Controllings
werden bei IT von drei Personen im Umfang von 2,15 Vollkraft-Stellen laut Stellenplan wahr-
genommen. Dabei werden neben den Kosten- und Preiskalkulationen unter anderem die Kos-
ten im Rahmen des Strategieprojektes 2 (IT-Strategie und IT-Audit im Rahmen der Digitalisie-
rung der Stadt Nürnberg) sowie für die MIP-Maßnahme Nr. 873 „Einführung der Plattform SAP
HANA“ ermittelt. Spezifische Auswertungen aus dem SAP -System bilden unter anderem die
Grundlage für das Controlling. So werden auch zweimal jährlich standardisierte Controllingbe-
richte von IT an externe Stellen (Stk und DiP) übermittelt. Diese umfassen Aussagen zur er-
brachten Leistung, zur finanziellen Situation sowie zum personalwirtschaftlichen Bereich bei
IT.
Im Rahmen der Kostenartenrechnung werden die Buchungen aus der Finanzbuchhaltung au-
tomatisch abgeleitet und im SAP -Modul CO (Controlling) mitkontiert. Auswertungen hierzu
werden von IT über diverse Berichtsformate in SAP Business Warehouse und seit dem Jahr
2022 auch über SAP BW/4HANA vorgenommen. Diese bieten die Vor aussetzungen für eine
Betrachtung der Gesamtkostensituation auf Leistungs-, Produkt- und Dienststellenebene.
Bei der Kostenstellenrechnung wurden einerseits der Aufbau der Kostenstellensystematik so-
wie andererseits die Umlage der Kosten von Vor - auf Endkostenstellen geprüft. Neben Vor-
kostenstellen (Dienststellenleitung und Verwaltung, Gebäude) sind als Hauptkostenstellen die
Leistungen von IT enthalten (Service Desk, Application Management, System Services, Net-
work Solutions, die Bereiche für SAP ERP und H CM, Document Management System, Zent-
rale Infrastruktur Schulen, Kundencenter, Service Management und IT-Sicherheit sowie Stra-
tegische gesamtstädtische Projekte). Die Umlage der Kostenstellen erfolgt automatisiert ge-
mäß den entsprechenden Systemeinstellungen in SAP. Die jeweiligen Kostenstellenkosten
werden dabei sukzessive im Rahmen des Stufenleiterverfahrens weiterverrechnet. Dabei wird
die Gebäudekostenstelle auf die Dienststellenleitung und direkt auf die entsprechenden End-
kostenstellen beziehungsweise Leistungskostenstellen im gleichen Gebäude umgelegt. In ei-
nem zweiten Schritt werden dann die auf der Vorkostenstelle Dienststellenleitung und Verwal-
tung befindlichen primären und sekundären Kostenstellenkosten auf alle Leistungskostenstel-
len weiterverrechnet. Bei der Umlage der Kosten kommen anteilige Schlüsselungen zur An-
wendung. Diese Voreinstellungen von prozentualen Aufteilungen sind in „statistischen Kenn-
zahlen“ hinterlegt. Anhand dieser werden die Kosten automatisch von den jeweiligen Sender-
21
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 13 von 124
an die entsprechenden Empfängerkostenstellen verrechnet. Bei IT werden die von den betref-
fenden Stellen belegten Flächen (in Quadratmetern) sowie die auf den entsprechenden Emp-
fängerkostenstellen jeweils befindliche Anzahl an Personen hierfür als Bezugsgrößen heran-
gezogen. Die im System hinterlegten statistischen Kennzahlen wären regelmäßig, mindestens
einmal jährlich anhand der jeweiligen Gegebenheiten zu überprüfen und gegebenenfalls an-
zupassen.
Im Rahmen der Kostenträgerstückrechnung wurden mehrere Kalkulationen zu den IT -
Leistungen geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass oft nur eine Teilkostenbetrachtung vorliegt.
So wurde für die Arbeiten im Zusammenhang mit der softwaretechnischen Anbindung des
Buchhaltungsprogrammes SAP des Eigenbetriebes NürnbergStift an die städtische SAP -
Infrastruktur lediglich Personalaufwand berücksichtigt. Bei der Kalkulation der Kosten der Per-
sonalabrechnung mit SAP HCM sind nur direkt zuordenbare Hardware- und Softwarekompo-
nenten sowie anteilige Personalkosten von Mitarbeitern der betreffenden IT -Bereiche enthal-
ten. Ebenso verhält es sich für die Leistung „Terminalserver“. Eine weitergehende Erfassung
von Kosten im Rahmen der Kostenträgerstückrechnung findet sich bei der Leistung „WLAN“,
da hier neben den Kosten für Hard- und Software sowie für das bei dieser Leistungsbereitstel-
lung tätige Personal auch anteilige Gemeinkostenbestandteile berücksichtigt sind. Jedoch ist
hier kein Bezug zu belastbaren Buchungsdaten aus SAP erkennbar. Die hier ermittelten Stück-
kosten stellen zumindest die Ausgangsbasis für die Verrechnungspreise dieser Leistung dar.
All den hier gezeigten Kalkulationen ist gemein, dass sie nur isoliert für die jeweilige Leistung
und zudem nur unvollständig Aussagen zu den betreffenden Kosten, Erlösen und letztlich je-
weiligen Ergebnissen der betrachten Leistungen des IT-Portfolios treffen. Für eine Gesamtbe-
trachtung auf Produktebene sind sie nicht zielführend. Mit den bestehenden separaten und
nicht aufeinander abgestimmten Kostenermittlungen ist eine vollumfängliche Kosten -, Erlös-
und Ergebnisberechnung für das Produkt der Informationsverarbeitung nicht möglich.
Stattdessen sollte eine integrierte Gesamtkalkulation aller IT- Leistungen unter Einbeziehung
sämtlicher Posten auf allen Sachkonten für das gesamte Produkt mit anschließender Vertei-
lung auf die Kostenstellen und letztlich auch auf die Kostenträger bzw. einzelnen Leistungen
erfolgen. Unter Zugrundelegung aller geplanten Leistungsmengen für das Gesamtjahr lassen
sich die Stückkosten und somit auch die Erlöse für die Leistungen sowie zusammengefasst
für das gesamte Produkt Informationsverarbeitung berechnen. Durch die Berücksichtigung
sämtlicher Kosten, Erlöse und Leistungsmengen in einem integrierten Rechenwerk und durch
die jeweilige Abstimmung aufeinander lässt sich eine vollständige Kostendeckung ohne Kos-
tenüber- oder auch Unterdeckungen anvisieren. Diese Gesamtkalkulation sollte so detailliert
wie nötig, aber auch praktikabel gestaltet werden.
Neben den vorgenannten Themen wurden auch die Inhalte in den Controllingberichten für die
Zeiträume Januar bis einschließlich Juli 2021, das Gesamtjahr 2021 sowie Januar bis ein-
schließlich Juli 2022 zur Leistung und finanziellen Situation für das Produkt von IT (111520
Amt für Informationstechnologie (IT)) geprüft. Kennzahlensets mit wesentlichen Zielen und
Kennzahlen sind bei IT zwar auf Produkt - nicht aber auf Ebene der einzelnen IT- Leistungen
vorhanden. Das Kennzahlenset beinhaltet fünf Kennzahlen. Dabei handelt es sich um die
stadtweit im Einsatz befindlichen PCs, die Relation von durchgeführten zu geplanten stadtwei-
ten IT-Maßnahmen, die Anzahl der Nutzer des Dokumentenmanagementsystems, die durch-
schnittliche Behebungszeit für stadtweite Störungen sowie die Kosten pro IT-Arbeitsplatz ohne
Fachverfahren. Zu diesen Kenngrößen sind im Controllingbericht relativ ausführliche Erläute-
rungen enthalten, die einen zumindest groben Überblick über die wesentlichen Entwicklungen
und Einflussgrößen sowie sich hieraus ergebenden Erkenntnisse bieten. Kennzahlen auf
Ebene der einzelnen Leis tungen wären in den Controllingbericht künftig noch mit aufzuneh-
men, um dessen Aussagegehalt zu erhöhen.
22
Seite 14 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
In den Berichten zum Finanzcontrolling werden in tabellarischen Darstellungen die jeweiligen
Planwerte, Haushaltsermächtigungen und Hochrechnungen sowie sich aus dem Vergleich er-
gebende Abweichungen und letztlich auch entsprechende Salden für die Teilbudgets K1
(Sachbudget), K2 (Personalbudget) sowie I1 (bewegliches Vermögen) dargestellt. Die weite-
ren Erläuterungen des Finanzcontrollings umfassen Aussagen zu ausgewählten Sachkonten
auf Ertrags- und auch auf Aufwandsseite bei denen im jeweiligen Betrachtungszeitraum be-
deutende Abweichungen von den ursprünglich im Rahmen der Haushaltsplanung angesetzten
Werten aufgetreten sind. Diese Über - und Unterschreitungen von Planwerten bewegen sich
teilweise bis in den siebenstelligen Bereich. Auch anhand deren betragsmäßigen Relevanz
ergibt sich die Notwendigkeit einer weitergehenden Analyse der jeweiligen Ursachen und Ein-
flussgrößen. Hierbei kann festgestellt werden, dass diese Aussagen bei der Mehrzahl der be-
trachteten Sachkonten im erforderlichen Umfang getätigt wurden. Bei einigen Sachkonten wa-
ren ungeplante Mehraufwendungen zu verzeichnen, deren Ursache auf die Pandemie zurück-
geführt werden kann. Dennoch sollte auch hier die Darstellung der jeweiligen Gründe im Rah-
men der Abweichungsanalyse in einzelnen Fällen noch vertieft werden.
2.2.4 122130 Fahrerlaubnisangelegenheiten – Ordnungsamt (OA)
Prüfung der Fahrerlaubnisangelegenheiten
Prüfungsbericht vom 28.10.2022
Dem Ordnungsamt (OA) obliegen als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises die Fahrer-
laubnisangelegenheiten. Somit ist OA für die Durchführung des Zulassungswesens für den
öffentlichen Straßenverkehr einschließlich der damit einhergehenden Verwaltungs -, Bera-
tungs- und Auskunftsleistungen zuständig. Hierzu gehört auch die Überwachung und Zulas-
sung von Fahrschulen und Fahrlehrern sowie die Erteilung von Erlaubnissen zur Beförderung
von Gütern und Personen. Der Schwerpunkt der Prüfung lag bei Einzelfallbegutachtungen im
Bereich der Entziehung und (Wieder-)Erteilung von Führerscheinen und dem Umtausch in EU-
Führerscheine. Darüber hinaus erfolgte eine Prüfung von Vergaben und Beschaffungen sowie
eine Betrachtung der Ist-Aufwendungen und -Erträge des Produktes. Die Prüfungen erfolgten
stets im Hinblick auf Ordnungs- und Rechtsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Vollständigkeit.
OA verwendet für die Abwicklung seiner Führerscheinvorgänge die Software IKOL -FS und
führt für jeden einzelnen Vorgang in dem System eine e-Akte. Über die eingesetzte Software
ist neben der Bearbeitung aller Verwaltungstätigkeiten auch eine automatisierte Antragsbear-
beitung für die Bestellung des Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei möglich. Für die
Prüfung wurden aus den Teilbereichen Umtaus ch, Entziehung, (Wieder-)Erteilung jeweils 10
Vorgänge stichprobenartig aus dem Jahr 2021 ausgewählt und nach vorher festgelegten Kri-
terien (z.B. Einhaltung von Fristen, Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und Bezah-
lung der geforderten Gebühren) g eprüft. Darüber hinaus wurde geprüft, ob die seitens OA
festgelegte Gebührenhöhe im Rahmen der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenver-
kehr liegt.
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Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 15 von 124
1. Umtausch
Bis Anfang 2033 sollen alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, ein
EU-weit einheitliches Format bekommen. Dazu müssen alleine in Deutschland rund 43 Millio-
nen Führerscheine umgetauscht werden, davon etwa 15 Millionen Papierführerscheine (aus-
gestellt bis 31.12.1998) sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine (ausgegeben zwi-
schen 01.01.1999 und 18.01.2013). Dies geschieht aber nicht ad hoc, sondern zeitlich gestaf-
felt. Der Umtausch ist verpflichtend. Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führer-
schein fährt und die Frist verstreichen lässt, kann mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von
10 Euro belangt werden. Bei LKW- und Busführerscheinen handelt es sich sogar um eine
Straftat. Gesetzlich ist geregelt , bis wann die Führersc heine umgetauscht werden müssen.
Obwohl seit längerem bekannt ist, dass es die Pflicht zum Umtausch der Führerscheine gibt,
hielt sich der Andrang zunächst in Grenzen. Im Jahr 2018 wurden insgesamt (OA inklusive
BA/NOS) 1 .563 Führerscheine umgetauscht. Im Jahr 2021 waren es dann alleine bei OA
9.147.
2. Entziehung
Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB ist die Folge eines schweren Fehlverhaltens
oder einer Straftat im Straßenverkehr. Anders als beim zeitlich begrenzten Fahrverbot ist beim
Führerscheinentzug nicht direkt absehbar, ob und wann man seine Fahrerlaubnis wiederer-
hält. Er ist vorerst endgültig. Im Jahr 2021 wurden 296 Fahrerlaubnisentzüge seitens der Stadt
Nürnberg durchgeführt. Im gleichen Zeitraum wurden 278 gerichtliche Entzüge bei Bürgern
durchgeführt, für die Fahrerlaubnisbehörde Nürnberg zuständig ist. I m Vergleich zum Jahr
2018 waren es 356 behördliche und 296 gerichtliche Entziehungen.
3. (Wieder-)Erteilung
Mit der (Wieder -)Erteilung ist die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach Entziehung der
bisherigen Fahrerlaubnis oder dem freiwilligen Verzicht gemeint. Eine (Wieder -)Erteilung ge-
schieht nicht automatisch, sondern setzt einen Antrag des Betroffenen voraus. Zwischen ei-
nem Fahrverbot und einer Entziehung der Fahrerlaubnis besteht ein deutlicher Unterschied.
Im Gegensatz zu einem Fahrverbot, das lediglich ein ein- bis dreimonatiges Verbot, Kraftfahr-
zeuge zu führen, beinhaltet, hat die Entziehung zu einem zunächst endgültigen Zustand (§ 3
StVG) zur Folge. Auch nach Ablauf einer etwaigen Sperre wird die Fahrerlaubnis nicht auto-
matisch neu erteilt, sondern muss vom Betroff enen neu beantragt werden. Für die (Wieder -)
Erteilung gelten grundsätzlich die gleichen Vorschriften wie für die Ersterteilung (§ 20 Abs. 1
FeV). Die Fahrerlaubnisbehörde prüft hierbei, ob der Antragsteller zum Führen von Kraftfahr-
zeugen geeignet und befähigt ist (§ 11 FeV). Sofern sich Zweifel an der Fahreignung ergeben,
ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine fachärztliche oder auch medizinisch- psychologische
Untersuchung (MPU) einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle an (§§ 11 Abs. 3, 13 und
14 FeV). Die Anzahl der Wiedererteilungen hat sich kaum verändert innerhalb der Jahre 2018
bis 2021. So wurden 2018 787 und 2021 779 Wiedererteilungen festgestellt.
Fazit der Prüfung der Fahrerlaubsnisangelegenheiten
Im geprüften Fachgebiet waren die Auswirkungen der Corona-Pandemie ebenfalls spürbar, was
sich u.a. im Rückgang der erwirtschafteten Erträge im Jahr 2020 widerspiegelt. Der Schwerpunkt
der Prüfung lag in der Auswahl von jeweils 10 Fällen aus den Bereichen EU -Führerschein-
umtausch, sowie Entziehung und (Wieder-)Erteilung. Die Prüfung erfolgte auf Rechtmäßigkeit und
hier insbesondere ob die spezialgesetzlichen Regelungen eingehalten wurden. Darüber hinaus
wurde auch ein Augenmerk auf die Gebührenhöhe gelegt. Seitens Rpr waren hierzu keine Fest-
stellungen zu treffen.
Einige der von Rpr ausgewählten und geprüften Vorgänge waren weit über 100 Seiten lang
und jeder Fall ist in gewisser Art und Weise einzigartig. Somit müssen die Mitarbeiter jeden
24
Seite 16 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Fall mit hohem Aufwand bearbeiten, um zu einer individuellen und rechtmäßigen Entscheidung
zu gelangen. Dafür wird ein hoher Grad an Fachwissen benötigt. Es kommt immer wieder vor,
dass Betroffene mit der Entscheidung von OA nicht einverstanden sind und dementsprechend
Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. In dem Fall wird dann der gesamte Vorgang dem
Rechtsamt (RA) vorgelegt. Hieraus ergibt sich ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch zwi-
schen RA und OA. RA kann in diesen Fällen als weitere Kontrollinstanz angesehen werden.
Kritisch sieht Rpr allerdings die lange Wartezeit von teilweise bis zu sieben Monaten in man-
chen Bereichen der Fahrerlaubnisangelegenheiten. Daraus ergibt sich des Öfteren, dass Un-
tätigkeitsklage (§ 75 VwGo) eingereicht wird, wenn ein Antrag (z.B. auf Wiedererteilung eines
Führerscheines) nicht innerhalb einer angemessenen Frist entschieden wurde. In der Regel
müssen vor Klageerhebung mindestens drei Monate ab Antragstellung bzw. Widerspruchser-
hebung verstrichen sein (§ 75 Satz 2 VwGO).
2.2.5 210300, 211300-231300. 421010, 424000 und 424003 Ankauf
Überlassung / Vermietung, Vergabe von Sporthallen und
Zuschüsse an Sportvereine – Referat für Schule und Sport
(Ref. IV)
Prüfung der Sporthalle am Flughafen, der KIA Metropol
Arena, der Stadionhalle und der Vermietung / Überlassung
von Sporthallen
Prüfungsbericht vom 12.08.2022
Die Stadt Nürnberg misst dem Sport eine große Bedeutung bei, da der Sport positive Auswir-
kungen auf die Stadtgesellschaft hat. So bietet der Sport gemäß Entscheidungsvorlage zur
Sitzung des Stadtrates vom 25. 09.2019 (Sport-Agenda) u.a. Gesundheitsförderung, Steige-
rung der Lebensqualität durch Bewegung sowie Teilhabe und Sozialisation durch Vereine. Aus
diesem Grund wird der Sport, vom Breitensport bis hin zum Leistungssport, von der Stadt
Nürnberg unterstützt und gefördert.
Die Unterstützung des Sports, der Sportvereine und Sportverbände in Nürnberg reicht von der
Bereitstellung von Sportstätten über die Mitwirkung bei der Pflege von Vereinssportplätzen,
der Beratung und Information über alle Fragen des Sports bis hin zu Zuschüssen.
Geprüft wurde vor allem, ob in Bezug auf die Sporthalle am Flughafen, die KIA Metropol Arena
und die Stadionhalle wirtschaftlich gehandelt wurde und ob bei der Vermietung und Überlas-
sung von Sporthallen die Entgelte richtig festgesetzt wurden.
Sporthalle am Flughafen
• Allgemeines zum Ankauf
Per Dringlichkeitsanordnung am 18.10.2018 wurde Herr 3. BM bevollmächtigt, die Stadt
Nürnberg beim Abschlusses des Kaufvertrages mit werk: b events GmbH zu vertreten.
Dieser hat das Angebot vom 17.10.2018 der Firma werk: b events GmbH am 18.10.2018
angenommen. Das Angebot umfasste den Erwerb der Zelthalle samt Anlagen und Ein-
bauten unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung sowie teilweise Bauarbeiten zu einem
Gesamtpreis von 810.000 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sonderleistungen,
die nach tatsächlichen Kosten weiterberechnet werden sollten, beinhalteten die notwen-
digen Anpassungen zum Betrieb als Sporthalle. Weiterhin wurden Vereinbarungen getrof-
25
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 17 von 124
fen zu der Verpflichtung der Stadt Nürnberg zur Übernahme des zwischen der EB Event-
hallen GmbH und dem Flughafen Nürnberg geschlossenen Mietvertrags für die Fläche
des Eventpalastes und den bereits bei werk : b events GmbH fest gebuchten Veranstal-
tungen für die Jahre 2018 und 2019.
Das Zelt war zum Zeitpunkt des Ankaufes als ortsfester Bau nur noch bis 01.10.2019
zugelassen. Eine neue Baugenehmigung war von der Stadt Nürnberg bis 01.10.2019 ein-
zuholen.
Die tatsächlichen investiven Gesamtkosten betrugen laut SAP für die Eventsporthalle
1.578.633 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Gemeinde soll nach Art. 74 Abs. 1 GO Vermögensgegenstände nur erwerben, wenn
das zu Ihrer Aufgabenerfüllung notwendig ist. Gemäß Art. 57 Abs. 1 GO sollen die Ge-
meinden im eigenen Wirkungskreis in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentli-
chen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens
ihrer Einwohner erforderlich sind. Insbesondere sind auch Einrichtungen des öffentlichen
Unterrichts, der Jugendertüchtigung und des Breitensports genannt. Dagegen gehört die
Bereitstellung und Unterhalt von Schulsportstätten gemäß Art. 3 BaySchFG zu den Pflicht-
aufgaben der Stadt Nürnberg.
Von der Schließung der Turnhalle am BBZ waren die Schülerinnen und Schüler der Be-
rufsschulen, ca. 5 Sportvereine, die dem Breitensport zuzuordnen sind, der Bayerische
Hockeyverband e.V. und die Nürnberg Falcons GmbH (Leistungssport) betroffen. Die
Halle sollte nach Auffassung der Verwaltung (Tischvorlage) multifunktional nutzbar sein
und sowohl dem Vereinssport als auch dem Schulsport zur Verfügung stehen. Hierfür
sollte die Halle in zwei Einzeleinheiten trennbar sein. Weitere Schulsporthallensanierun-
gen sollten ebenfalls mit dieser Zeltlösung abgefangen werden.
Die Einschätzung der Verwaltung, dass die mobile Halle zwar kurzfristig in erster Linie
den Falcons hilft, nachhaltig aber insbesondere dem Schulsport und auch anderen Sport-
arten dient, ist bisher nicht umfassend eingetreten (30.11.2021). Laut Belegungsplan vom
01.11.2018 bis 30.11.2021 wurde die Halle bisher von keiner Schule genutzt, da sie für
den Schulsport auskunftsgemäß nicht geeignet war und ist. Rpr ist der Auffassung, dass
der Ankauf der H alle der Erfüllung lediglich freiwilliger Aufgaben (Förderung des Leis-
tungssportes) diente, vor allem da sie nicht dem Schulsport zur Verfügung stand. Die Wirt-
schaftlichkeit der Maßnahme in diesem Punkt ist fraglich.
Laut Stellungnahme von Ref. IV war die Eventsporthalle ursprünglich zum Zeitpunkt des
Ankaufs vorrangig als Ausweichsporthalle für den Sportunterricht aller Berufsschulklassen
des BBZ während der Sperrung und der Sanierung der Sporthalle am Schulgebäude in
der Bayreuther Straße erworben worden. Aufgrund der räumlichen Nähe zum Schulstand-
ort und der möglichen, nachrangigen Vermietung während der Standzeit an Vereine, vor
allem aber durch die damalig bescheinigte Dringlichkeit einer Sanierung der Schulsport-
halle am BBZ bot sich die Eventsporthalle zum damaligen Zeitpunkt als zeitlich und räum-
lich sinnvollste Lösung an, um ein absehbares Sporthallendefizit im Schulsportbereich in
der Innenstadt zu vermeiden. In der Zwischenzeit wurde die Sanierung der Sporthalle BBZ
baulich und wirtschaftlich durch die beteiligten Referate der Stadt Nürnberg immer wieder
neu betrachtet und bewertet; hier wurde bis heute keine finale Lösungsfindung erwirkt,
sodass – nachdem die Halle beim BBZ immer wieder in Betrieb genommen werden konnte
– eine schulische Nutzung der Eventhalle kaum notwendig wurde.
26
Seite 18 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
• Vergabe
In Bezug auf die Gesamtmaßnahme konnte nicht geprüft werden, ob damals mit den ver-
meintlichen Abschlüssen des Kaufvertrages und des Geschäftsbesorgungsvertrages wirt-
schaftlich gehandelt und ein Vergabeverfahren durchgeführt wurde, da keinerlei Unterla-
gen über ein formales oder zumindest vereinfachtes Vergabeverfahren vorgelegt wurden.
• Kaufvertrag
Der Kaufvertrag bedurfte der Schriftform und damit der Unterschriften der Vertragspar-
teien auf derselben Urkunde. Herr 3. BM hat das Angebot der Firma werk: b events GmbH
vom 17.10.2018 mit Schreiben vom 18.10.2018 angenommen, wobei das Angebot nicht
unterzeichnet ist. Ref. IV wurde gebeten den Formfehler zu bereinigen.
Ref. IV hat eine unterschriebene Version bei werk: b event GmbH angefordert.
• Geschäftsbesorgungsvertrag / Betreibervertrag
Auch der Geschäftsbesorgungsvertrag bedurfte der Unterschriften der Vertragsparteien
auf derselben Urkunde. Es konnte nur ein Vertrag ohne Unterschriften vorgelegt werden.
Ref. IV wurde aufgefordert bei werk:B events GmbH anzufragen, ob dort eine unterschrie-
bene Fassung vorliegt (Die Geschäftsbeziehungen existieren noch). Andernfalls ist es
fraglich, ob der Vertrag wirksam zustande gekommen ist. Es wäre dann rechtlich zu prü-
fen, ob die Ge schäftsbesorgung dem Wettbewerb unterzogen werden kann, wenn die
Halle im städtischen Vermögen bleibt.
Auch hier wurde eine unterschriebene Version bei werk: b event GmbH angefordert.
• Erträge
Für die Nutzung der Eventhalle werden die Schulraumüberlassungsbedingungen (SchÜB)
angewandt. Nach Nr. 1.8 SchÜB ist für die Raumnutzung ein Benutzungsentgelt zu ent-
richten, das unter besonderen Voraussetzungen ermäßigt oder erlassen werden kann.
Nach Nr. 7.3 SchÜB kann bei gemeinnützigen oder im schulischen Interesse liegenden
Veranstaltungen das Benutzungsentgelt ermäßigt oder die unentgeltliche Benutzung ge-
stattet werden.
Im Angebot vom 17.10.2018 und damit im Vertrag unter „Sonstige Vereinbarungen“ ist
enthalten, dass der Verkäufer die bereits im Eventpalast fest g ebuchten Events in den
Jahren 2018 und 2019 noch in Absprache mit dem Käufer durchführen kann. Dem Käufer
entstehen dadurch keinerlei Kosten. Die Veranstaltungen fanden zum Nulltarif statt. In
SAP wurden keine entsprechenden Erträge gebucht.
Für Rpr ist nicht nachvollziehbar , warum die Veranstaltungen kostenfrei vertraglich ver-
einbart wurden. W eder waren sie gemeinnützig noch lagen die Veranstaltungen im be-
sonderen städtischen Interesse (Siemens Event, Hochzeiten,..).
Gemäß Anlage zu SchÜB gibt es 3 Nutzergruppen mit unterschiedlichen Tarifen. Nutzer-
gruppe 1 umfasst förderungsfähige Sportvereine und -verbände sowie Nutzer, die von der
Sportkommission der Gruppe der förderungsfähigen Sportvereine zugeordnet wurden.
Die Nutzergruppe 1 weist die geringsten Tar ife mit 11,70 Euro pro Stunde für eine Vier-
fachturnhalle aus. Zur Nutzergruppe 2 gehören alle gemeinnützigen Einrichtungen, soweit
sie nicht unter die Nutzergruppe 1 fallen. Nutzergruppe 3 mit den höchsten Tarifen mit
27
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 19 von 124
78 Euro pro Stunde für eine Vierfachturnhalle sind alle Nutzer, die nicht in die Nutzergrup-
pen 1 und 2 fallen.
Förderungsfähige Sportvereine sind nach den Sportförderrichtlinien der Stadt Nürnberg
unter anderem Vereine, die im Vereinsregister eingetragen sind, einer staatlich geförder-
ten Dachorganisation des bayerischen Sports angehören und gemeinnützig sind.
Die Nürnberg Falcons BC GmbH ist kein eingetragener Verein und erfüllte auch nicht den
Tatbestand der Gemeinnützigkeit. Aus Sicht von Rpr hätten die Nürnberg Falcons der
Nutzergruppe 3 z ugeordnet werden müssen, vor allem da eine Zuordnung zu Nutzer-
gruppe 1 durch die Sportkommission nicht vorgelegt werden konnte.
Für Ref. IV sind aufgrund der mangelhaften Datenlage und eines Personalwechsels bei-
nahe aller am Erwerb und Betrieb Beteiligten seit 2020 ff. mündliche Absprachen nicht
mehr, schriftliche nur auf Basis der dem Rechnungsprüfungsamt vorliegenden schriftli-
chen Unterlagen nachzuvollziehen. Gründe für besondere Nutzungsent gelte für Vereine
bzw. werk: b event GmbH sind ebenso nicht mehr nachzuvollziehen.
• Aufwendungen
Zu den investiven Kosten (1,6 Mio. Euro) aus dem Kaufvertrag kommen auch laufende
Kosten aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag in Höhe von insgesamt 560 TEuro (Jahre
2019 – 2021) dazu, so dass die Maßnahme in Bezug auf ihre Wirtschaftlichkeit fragwürdig
erscheint, vor allem da eine Vergabe nicht nachgewiesen werden und die Nutzung für
Schulsport nicht wie geplant erfolgen konnte. Das Jahr 2018 wurde bei den laufenden
Kosten nicht berücksichtigt ebenso wenig wie die sonstigen konsumtiven Aufwendungen
für die Eventsporthalle.
• Ausblick
Da die Baugenehmigung zum 30.11.2021 ausgelaufen ist, kann die Halle an dem Standort
Flughafen derzeit nicht mehr genutzt werden und muss bis Ende des Jahres 2022 umge-
setzt werden. Eine Aufgabenerfüllung durch die Nutzung der Halle ist deshalb zum der-
zeitigen Stand nicht möglich. Auskunftsgemäß wurde in einer Referentenbesprechung
vorgeschlagen, die Halle für einen symbolischen Wert von 1 Euro zu verkaufen und der
Stadt Nürnberg Nutzungsrechte einzuräumen. Eine konkrete Entscheidung über die Zu-
kunft der Halle wurde jedoch noch nicht getroffen.
Rpr wies darauf hin, dass die Gemeinde nach Art. 75 Abs. 1 GO Vermögensgegenstände,
die sie zur Erfüllung Ihrer Aufgaben nicht braucht, grundsätzlich veräußern kann, aber
diese in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußern darf. Der Rest-Buchwert der Event-
sporthalle beläuft sich zum Stand 29.06.2022 auf 1.495.913 Euro. Nach Art 75 Abs. 3 GO
sind die Verschenkung und die unentgeltliche Überlassung von Gemeindevermögen un-
zulässig. Die Veräußerung oder Überlassung von Gemeindevermögen in Erfüllung von
Gemeindeaufgaben oder herkömmlicher Anstandspflichten fallen nicht unter dieses Ver-
bot.
Laut Stellungnahme von Ref. IV ist seit April 2022 der Sportbetrieb in der Eventsporthalle
am Flughafen eingestellt. Trotz zahlreicher Versuche von Seiten Ref. IV, mit Unterstüt-
zung zu beteiligender Stellen die Halle zu versetzen bzw. zu veräußern, konnte hier in-
nerstädtisch noch keine Lösung gefunden werden. Ref. IV befindet sich augenblicklich
gemeinsam mit dem Rechtsamt in Prüfung der noch bestehenden Verträge bezüglich der
Eventhalle, jedoch hängt der Bestand dieser maßgeblich von der Weiterverwendung der
Halle ab.
28
Seite 20 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
KIA Metropol Arena
• Erträge
Privatrechtliche Entgelte sind so festzus etzen, dass die von der Stadt für den laufenden
Betrieb und Unterhalt, für Abschreibungen, Zinsen und für sonstige Leistungen aufzubrin-
gende Kosten voll gedeckt werden.
Die KIA Metropol Arena ist im August 2021 in Betrieb gegangen. Bereits am 23.06.2021
wurde in der Stadtratssitzung die Entgeltordnung für die KIA Metropol Arena beschlossen.
Da es noch keine Erfahrungswerte gab, was der Betrieb der Halle kostet, wurden die
Preise von vergleichbaren Hallen im Bundesgebiet auf die KIA Metropol Arena umgelegt.
Rpr hat empfohlen, die Entgelte nach zwei Betriebsjahren hinsichtlich Kostendeckung zu
überprüfen.
Aufgrund der extrem schwierigen Situation durch die Corona-bedingten Einschränkungen
und den damit verbundenen finanziellen Einbußen für die Sportvereine (Ankermieter) hat
der Stadtrat folgenden Beschluss gefasst: Für den Zeitraum der derzeitigen Saison der
Basketball Liga (bis Mai 2022) wurde von den in der Betriebsbeschreibung definierten
Sportvereinen keine Hallenmiete erhoben. Dem Stadtrat sollte bis März 2022 ein Konzept
für die zukünftige Preisgestaltung in diesem Bereich vorgelegt werden.
Ermäßigungen für Hallenmieten sind darüber hinaus grundsätzlich nicht vorgesehen. In
besonders begründeten Einzelfällen sind diese durch den Betreiber der Halle (Stadt Nürn-
berg) und mit der Referentin für Schule und Sport abzusprechen und durch diese zu ge-
nehmigen.
Diese Sonderermäßigungen sind in zwei Fällen erfolgt und auskunftsgemäß richtig abge-
wickelt worden. Rpr hat empfohlen die Genehmigung der Referentin schriftlich vorzuneh-
men und die Entscheidungsbefugnis über sonstige Ermäßigungen auf die Referentin un-
befristet vom Stadtrat übertragen zu lassen.
Ref. IV hat zugesichert, die Überprüfung der Entgelte hinsichtlich der Einschränkungen
durch die Corona-Pandemie im ersten Quartal 2023 vorzunehmen. Einbezogen werden
hier auch zusätzlich die im letzten halben Jahr deutlich gestiegenen Kosten im Bereich
Reinigung, Energie und Versorgungsdienstleistungen.
Die dauerhafte, zeitlich unbefristete Übertragung der Entscheidungsbefugnis von Mieter-
mäßigungen auf die Leitung des Ref. IV durch den Stadtrat wird eingeleitet.
• Vermietungen
Vorrangig ist die KIA -Metropol Arena gemäß Betriebsbeschreibung vom 20.02.2020 für
Bundesliga - Sportveranstaltungen vorgesehen. Entstehende Lücken aufgrund fehlender
Bedarfsanmeldungen für Sportveranstaltungen sollten, im Sinne einer Vollauslastung der
Halle, mit kulturellen bzw. gesellschaftlichen Veranstaltungen effektiv gefüllt werden. Es
sollte folgende Verteilung angestrebt werden, 75 % Sportveranstaltungen und 25 % Kul-
turveranstaltungen / Events. Auskunftsgemäß wird von einer Vollauslastung bei einer täg-
lichen Belegung der Halle gesprochen.
In der Hausordnung, die am 23.06.2021 im Stadtrat beschlossen wurde, sind entspre-
chende Vergabekriterien enthalten. Aufgrund der Tatsache, dass die Halle erst im August
29
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 21 von 124
2021 in Betrieb genommen wurde und die Corona-Pandemie grassierte, war die Anwen-
dung der Kriterien im Jahr 2021 nicht notwendig, da die Anfragen gering ausgefallen sind
und Veranstaltungen sogar abgesagt wurden. Die Auslastung 2021 betrug 28 %. Zu ca.
76 % war die Halle für Sportveranstaltungen vergeben und zu ca. 24 % für sonstige ge-
sellschaftliche Anlässe.
Stadionhalle/Stadionnutzungsvertrag
Zwischen der Stadion Nürnberg Betriebs -GmbH als Betreiber des Stadions Nürnberg (die
Stadt ist zu 100 % Gesellschafter des Betreibers) und der Stadt Nürnberg als Nutzer wurde
der Stadion-Nutzungsvertrag 2005 geschlossen. Laut Präambel des Vertrages möchte der
Nutzer den Vertragsgegenstand zu Veranst altungen, die im öffentlichen Interesse der Stadt
Nürnberg liegen, nutzen. Die Nutzungsüberlassung der Turnhalle erfolgt auch zum Zwecke
der sportlichen Betätigung durch die Bevölkerung, Schulen und Sportvereine im Rahmen einer
üblichen Turnhallennutzung. Derzeit beträgt die Vergütung für 230 Nutzungstage zu diesem
Zweck 38.000 Euro. Der Betreiber überlässt dem Nutzer dafür die Turnhalle für sportliche Zwe-
cke. Der Nutzer ist berechtigt Untervermietungen vorzunehmen.
Für die Untervermietungen zur Turnhallennutzung an Sportvereine, Schulen und die Bevölke-
rung ist SpS zuständig. Für die Festsetzung der Nutzungsentgelte greift die SchÜB.
Im Jahr 2021 wurden von den Endnutzern zu sportlichen Zwecken insgesamt 3.525,79 Euro
brutto erzielt. Dies steht im Missverhältnis zu dem Betrag in Höhe von 38.000 Euro für die
Bereitstellung für 230 Nutzungstage im Jahr an den Betreiber. Ursache hierfür ist die Corona-
Pandemie. Die Halle war nicht ausgelastet. Aber selbst im Jahr 2019 wurden lediglich
6.967,96 Euro brutto erzielt.
Vermietung und Überlassung von Sporthallen
• Erträge
Benutzungsgebühren und privatrechtliche Entgelte sind grundsätzlich so festzusetzen,
dass die von der Stadt für den laufenden Betrieb und Unterhalt, für Abschreibungen, Zin-
sen und für sonstige Leistungen aufzubringenden Kosten voll gedeckt werden. Die Fach-
dienststellen haben mindestens jährlich oder bei gegebenem Anlass zu prüfen, ob und
ggf. wie Gebühren und/oder Entgelte an die Kostenentwicklung anzupassen sind und ggf.
das Weitere zu veranlassen. Die Überprüfung ist aktenkundig zu machen. Nach 7.2 Satz 2
SchÜB beschließt der Schulausschuss über künftige Anpassungen der Entgeltsätze.
Auskunftsgemäß sind die Entgelte, die für die Überlassung von Sporthallen an förderfä-
hige Sportvereine (Nutzergruppe 1) nach den Schulraumüberlassungsbedingungen
(SchüB) erhoben werden, nicht kostendeckend, sondern vielmehr kommen hier indirekte
Zuschüsse an die Sportvereine zum Tragen.
Die SchÜB samt Anlage wurde zum 01.01.2014 letztmals geändert, es erfolgte jedoch
keine Erhöhung der Entgeltsätze. Diese wurden letztmals zum 01.01.2007 aufgrund der
Erhöhung der Umsatzsteuer entsprechend erhöht. Nachdem die letzte Erhöhung der Ent-
geltsätze 15 Jahre zurückliegt, können auch die Tarife der Nutzergruppen 2 und 3 nicht
kostendeckend sein.
SpS hat bereits 2011 und 2013 versucht, einen Inflationsausgleich zu verfolgen und eine
Anpassung der Entgelte sowohl im Schulausschuss als auch im Stadtrat beschließen zu
lassen. Dies wurde jedoch seitens der Politik vermieden.
30
Seite 22 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Rpr hat empfohlen, nach nunmehr 8 Jahren erneut zu prüfen, wie die Entgelte an die
Kostenentwicklung anzupassen sind und eine Erhöhung dem Schulausschuss zur Ent-
scheidung vorzulegen. Auch wäre eine Kalkulation der kostendeckenden Entgelte hilf-
reich, um die Höhe der indirekten Zuschüsse zu beziffern.
Hier befindet sich Ref. IV im Augenblick im Abstimmungsprozess mit allen Beteiligten, in
dem die Belastungen der Vereine durch die Corona-Pandemie und durch die augenblick-
liche Energiemangellage einbezogen werden müssen.
• Ermäßigungen
Aufgrund des Referentenbeschlusses und den Bestimmungen der SchÜB wurden die Ent-
gelte für die Raumnutzung vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 für Sportvereine, die die Sport-
hallen in dieser Zeit nutzten, um 50 % ermäßigt. Begründet wurde dies durch die Corona-
Pandemie. Gemäß Nr. 9.2 SchÜB war für die Ermäßigung der SportService zuständig. Es
wurde damit die finanzielle Belastung der Sportvereine aufgrund der Corona- Pandemie
gemindert.
Zuschüsse an Sportvereine
Die Stadt Nürnberg fördert den Breiten- und Leistungssport. Wichtigste Träger des Sports sind
die Sportverbände und -vereine. Sie benötigen zur Bewältigung der an sie gestellten Heraus-
forderungen die Unterstützung der öffentlichen Hand. Dies sind insbesondere finanzielle Hil-
fen. Deshalb gewährt die Stadt Nürnberg freiwillige Zuschüsse an Nürnberger Sportvereine.
Diese werden mit der Sportförderrichtlinie geregelt.
Seit dem Jahr 2012 werden städtische Zuwendungen und Zuschüsse grundsätzlich durch die
Zuwendungsgeschäftsanweisung (ZuwGA) allgemein geregelt. Werden Zuwendungen nach
besonderen städtischen Richtlinien gewährt, so gelten diese ergänzend (Nr. 1 ZuwGA).
Es wurde bereits vor der Prüfung festgestellt, dass die Sportförderrichtlinien nicht in vollem
Umfang ergänzend gelten, obwohl in den Spor tförderrichtlinien auf die ZuwGA hingewiesen
wird. Es werden Mindestanforderungen der ZuwGA teilweise nicht erfüllt.
Mit dem Sportservice wurde vereinbart, dass die Sportförderrichtlinien an die ZuwGA ange-
passt werden soll, wenn eine inhaltliche Änderung erfolgt. Dies wird in Kürze erwartet. Es
wurde bereits begonnen, einen Teil der Anträge entsprechend zu ändern.
Gemäß StellungnahIme von Ref. IV können im Rahmen der Digitalisierung aller Antragsfor-
mulare perspektivisch die Forderungen der ZuwGA erfüllt werden.
31
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 23 von 124
2.2.6 252020 Kunst und Ausstellungen – KunstKulturQuartier
(KuKuQ)
Prüfung der Kunstvilla
Prüfungsbericht vom 09.03.2022
Allgemeines
Das KunstKulturQuartier (KuKuQ) betreibt die Kunstvilla gemäß dem Aufgabengliederungs-
plan der Stadt Nürnberg. Hierbei handelt es sich um ein Museum, das sich der regionalen
Kunstgeschichte widmet. Im Mittelpunkt steht die Aufarbeitung und Dokumentation des Kunst-
geschehens in Nürnberg ca. seit 1900. Unter dieser Vorgabe wird im Rahmen von Ausstellun-
gen und Veranstaltungen s owohl der Fachwelt als auch einem breiten Publikum Kunst zu-
gänglich gemacht. Zudem liegt der Fokus auf der wissenschaftlichen Arbeit , um sowohl in
historischer Hinsicht als auch auf die Gegenwartskunst bezogen einen Beitrag zur Kunstge-
schichte Nürnbergs zu leisten. Der Sammlungsbestand setzt sich aus Werken der städtischen
Kunstsammlung, Stiftungen, Spenden, Nachlässen und im geringen Teil aus Ankäufen zusam-
men.
Auswirkungen der Covid-19-Pandemie
Wie im gesamten öffentlichen Leben, wirkte sich die Pandemie auch auf den Betrieb der Kunst-
villa erheblich aus. Aufgrund der verhängten Lockdowns war man in den Jahren 2020 und
2021 insgesamt zweimal gezwungen, den Museumsbetrieb für einen längeren Zeitraum kom-
plett einzustellen und das Haus für die Öffentlichkeit zu schließen.
Entwicklung der Besucherzahlen
Die Gesamtbesucherzahl stieg in den Jahren 2017 – 2019 kontinuierlich an. Im Jahr 2019
konnte mit 11.970 Besuchenden der bislang höchste Stand seit Eröffnung der Kunstvilla ver-
zeichnet werden. Die Dienststelle geht davon aus, dass sich der Trend ohne die Corona-Pan-
demie weiter fortgesetzt hätte. Stattdessen zeigt das Ergebnis der Gesamtbesucherzahlen
des Jahres 2020 einen deutlichen Rückgang im Vergleich zu den betrachteten Vorjahren auf.
Freie Eintritte
Die freien Eintritte sind im Beobachtungszeitraum ebenfalls stetig gestiegen. Aus Sicht von
Rpr erscheint deren Anteil, gemessen an der Gesamtbesucherzahl, recht hoch. Es ist darauf
zu achten, diesen auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen.
Buchhaltung und Belegprüfung
Die Buchhaltung ist für alle Teilbereiche zentral bei KuKuQ/Vw angesiedelt. Hier erfolgt u. a.
auch die Verbuchung von Kreditorenrechnungen der Kunstvilla. Von Rpr wurde für diesen Be-
reich eine Belegprüfung durchgeführt. Die Prüfung hat ergeben, dass die Rechnungssachbe-
arbeitung grundsätzlich ordnungsgemäß und sorgfältig ist.
Gebührenkalkulation
Die letzte Anpassung der Gebühren der Kunsteinrichtungen im KuKuQ, insbesondere der Ein-
trittsgelder, erfolgte im Laufe des Jahres 2013 mit Gültigkeit ab 2014. Ausschlaggebend hierfür
war u. a. die Eröffnung der Kunstvilla im Mai 2014. Seither wurde keine Gebührenkalkulation
im Sinne des Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) mehr durchgeführt. Rpr weist auf das
Erfordernis einer aktuellen Kalkulation hin. Die Überprüfung und Anpassung der Finanzzahlen
32
Seite 24 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung ist nicht ausreichend, um den Vorgaben des KAG
gerecht zu werden.
Darstellung der Gebühren im Internetauftritt
Im Rahmen der Prüfung wurden die im Internetauftritt der Kunstvilla angegebenen Gebühren
mit den Festsetzungen der Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkei-
ten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung – SeGebS) verglichen. Hierbei
fiel auf, dass die angebotene „Leitungsführung“ keinen satzungsgemäßen Gebührentatbe-
stand darstellt. Demnach fehlt die rechtliche Grundlage zur Gebührenerhebung. Soll diese
Leistung fortgeführt werden, so ist sie zunächst in die Gebührensatzung aufzunehmen.
Zuwendungen
Die Kunstvilla erhält Sach- und Geldzuwendungen im Sinne der Richtlinie zum Umgang mit
Sponsoring, Spenden, Werbung und mäzenatischen Schenkungen bei der Stadt Nürnberg
(Sponsoringrichtlinie – SponsR). Zuwendungen, die im jährlichen Spendenbericht des Finanz-
referates an den Ältestenrat und Finanzausschuss aufzuführen sind, wurden für das Berichts-
jahr dort dargestellt.
Vergaben
Die Kunstvilla erteilt Aufträge im Sinne des Vergaberechts und der hierzu geltenden inner-
dienstlichen Vorschriften der Stadt Nürnberg. Die geprüften Auftragserteilungen lagen alle in-
nerhalb des Anwendungsbereichs des nationalen Vergaberechts nach der Unterschwellen-
vergabeordnung (UVgO). Unter Berücksichtigung der dortigen Vorgaben wäre in allen prü-
fungsrelevanten Bereichen die Durchführung förmlicher Vergabeverfahren erforderlich gewe-
sen. Da es sich jeweils um wiederkehrende Beauftragungen des gleichen Beschaffungsge-
genstandes bzw. der gleichen Leistungen handelte, konnte zur Beurtei lung dieses Erforder-
nisses nicht vom Wert der Einzelbeauftragungen ausgegangen werden. Vielmehr war deren
Gesamtauftragswert ausschlaggebend. Die seitens der Dienststelle vorgenommenen Direkt-
käufe waren unter Berücksichtigung der hierfür geltenden Voraussetzungen der UVgO aus
Sicht von Rpr hingegen nicht zulässig, da insbesondere die Wertgr enzen nicht eingehalten
wurden. Die grundsätzliche Zuständigkeit für die Durchführung der geprüften Beschaffungs-
und Vergabeverfahren der Kunstvilla hätte im Hinblick auf den Regelungsgehalt der Vergabe-
und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (VBR L) federführend bei ZD/3 gelegen. Um
dem Vergaberecht sowie den innerdienstlichen Vorgaben zukünftig zu entsprechen und
gleichzeitig den von der Dienststelle formulierten, individuellen Anforderungen des Kunstbe-
reiches dennoch gerecht werden zu können, sind Absprachen mit ZD/3 erforderlich. N eben
der Wahl des jeweils geeigneten Verfahrens sollte hierbei auch das Instrument der mehrjähri-
gen Rahmenvereinbarung nach der UVgO in Erwägung gezogen werden.
Schlussbemerkung
Die Auswirkungen der Corona- Pandemie sind bezogen auf das Prüfungsjahr 2020 in allen
Bereichen der Kunstvilla erkennbar. Davon abgesehen unterliegt sie mit ihrem Betrieb den
Regelungen der Sehenswürdigkeitensatzung. Damit verfolgt sie zwar nicht in erster Linie ei-
genwirtschaftliche Zwecke, dennoch ist die Durchführung regelmäßiger Gebührenkalkulatio-
nen erforderlich. Darüber hinaus sind Vergaben und Beschaffungen zukünftig im Einklang mit
den Regelungen des Vergaberechts und den diesbezüglichen Vorschriften der Stadt Nürnberg
vorzunehmen.
33
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 25 von 124
2.2.7 311500 Weitere Hilfen (8. und 9. Kapitel SGB XII) – Amt für
Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt
(SHA)
Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierig-
keiten
Prüfungsbericht vom 16.05.2022
Geprüft wurde der Anwendungsbereich der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten, §§ 67 ff. SGB XII, innerhalb des hierfür einschlägigen Produktes 311500
´Weitere Hilfen´. Hierbei wurden im Rahmen der Verwaltungsprüfung die Wirtschaftsfüh rung
sowie das Verwaltungshandeln geprüft. Der Schwerpunkt lag hier auf der Begutachtung des
ordnungsgemäßen, rechtmäßigen und nachvollziehbaren Handelns bei der ambulanten Be-
treuung sowie der Pensionsbegleitung auf Basis einer System -/Funktionsprüfung. Der Be-
trachtungszeitraum umfasste die Jahre 2016 bis 2020, wobei gegebenenfalls auch spätere
Entwicklungen in die Prüfung mit einbezogen wurden.
Die Leistungen der Hilfen nach §§ 67 ff SGB XII sind demnach identisch mit den grundsätzli-
chen Zielen der Sozialhilfe - Sicherung eines menschenwürdigen Lebens, Ermöglichung der
Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und Befähigung zur Selbsthilfe. Hiernach steht den
Betroffenen gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 und § 67 Satz 1 SGB XII ein Rechtsanspruch auf
Hilfeleistungen zu.
Vereinfachte Darstellung des Verfahrens zur Gewährung der Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII:
34
Seite 26 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Eine selektive Bestimmung der für den Prüfungsgegenstand relevanten Zahlen aller Leis -
tungsbezieher sowie deren Entwicklung ist insgesamt nur eingeschränkt möglich. Die von SHA
vorgelegten Daten ergeben dabei folgende Übersicht:
Jahr 2020 2019 2018 2017 2016
Leistungsbezieher 1.228 1.138 1.178 843 628
Laut Stellungnahme von SHA/3- 3 gilt es jedoch zu beachten, dass die Abbildung der Jahre
2016 und 2017 lediglich den Bereich des ambulant betreuten Wohnens darstellt. Als Begrün-
dung wird diesbezüglich die Divergenz von personellem Engpass zur Datenerfassung ange-
geben. „Die Eingabe in die Erfassungsdatenbank des statistischen Landesamtes erfolgt ma-
nuell.“ Eine separate Auswertung auf Basis des Anwendungsprogramms ´SOKON´ ist derzeit
nicht möglich. Künftig sollte jedoch mit Blick auf die angestrebte Nutzung/Implementierung der
TAU-Office-Anwendung eine transparente und nachvollziehbare Datenerfassung/-auswertung
möglich sein.
Es kann davon ausgegangen werden, dass, bezogen auf die Jahre 2016 und 2017, „die Zahlen
im Bereich des Jahres 2018 liegen“. Ungeachtet dessen ist, auch mit Bezug auf das Jahr 2020
sowie nach Einschätzung von SHA/3-3, mit einem künftigen Zuwachs an Hilfebedürftigen zu
rechnen. Gründe hierfür sind insbesondere der zu erwartende Anstieg der Bevölkerung im
Stadtgebiet Nürnberg, der demografische Wandel, die strukturelle Wohnungsmarktsituation
sowie in Folge dessen die fehlende Flexibilität der Zuordnung/Wechsel von und zu einer pass-
genauen Wohnform. Im Weiteren ist davon auszugehen, dass im steigenden Umfang leis-
tungsberechtigte Menschen mehrere Maßnahmen in Anspruch nehmen (Drehtüreffekt). Un-
gleich schwerer und derzeit nicht abschließend besti mmbar lässt sich die Zu- und Unterbrin-
gung von teilstationären und stationären Hilfen für Leistungsbezieher in der Zuständigkeitsver-
antwortung des Bezirkes Mittelfranken prognostizieren.
Insgesamt ist demnach festzuhalten, dass SHA sich weiterhin vertieft und systematisch mit
den Risiken des demografischen Wandels, der Wohnungsmarksituation sowie der Anpassun-
gen durch die Überführung der Eingliederungshilfe ins SGB IX befassen muss.
Das Sachkonto ´Hilfe zur Überwind.bes.soz.Schwierigkeiten a.v.E.´ zeigt für die vergangenen
Jahre folgende Entwicklung:
Jahr 2020 Euro 2019 Euro 2018 Euro 2017 Euro 2016 Euro
Gesamtaufwendungen 3.789.755 3.665.205 3.574.578 3.212.591 3.050.838
Die Leistungen innerhalb der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten au-
ßerhalb von Einrichtungen (a.v.E.) gliedern sich dabei in die Ambulante Betreuung, Pensions-
begleitung, Notübernachtung, Essen/Betreuung/Wärmestube, Rückkehrhilfen sowie Entmül-
lungen/Schädlingsbekämpfung.
35
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 27 von 124
Insgesamt verzeichnen die Leistungen nach §§ 67 ff. SGB XII im betrachteten Zeitraum eine
kontinuierliche Steigerung. Die Gesamtaufwendungen stiegen dabei von rund 3,05 Mio. Euro
im Jahr 2016 auf rund 3,8 Mio. Euro im Jahr 2020. Die Ursachen hierfür sind u.a. der gestie-
gene Bedarf sowie die intensivierten Bemühungen von SHA der Sozialraumbefriedung und
hier insbesondere der Ausbau der Pensionsbegleitungen.
Die Prüfung hat gezeigt, dass das Leistungsangebot in Nürnberg insgesamt sehr komplex ist.
Die Aufbau- und Ablauforganisation sind dabei in sich schlüssig und nachvollziehbar. Der Be-
stand oder die Schaffung von Doppelstrukturen hinsichtlich anderer Hilfen konnte dabei vor-
liegend ausgeschlossen werden. Anspruchsvoll erscheint nach wie vor die Abgrenzung zu
Leistungen der Eingliederungshilfe des Bezirks Mittelfranken. Mit Blick auf die faktische Pri-
märzuständigkeit der Stadt Nürnberg gilt es weiter im erhöhten Maße die Zuständigkeitsüber-
nahme und Kostenlastverteilung zu prüfen bzw. zu hinterfragen. Aus Sicht von Rpr sollten
verstärkt ausgearbeitete und standardisierte Vorgaben sowie Auswertungen zur Bestimmung
der Zuständigkeit festgelegt werden. Überdies sind aufgrund der spezialisierten Abgrenzung
von Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII und Eingliederungshilfe Maßnahmen fachbezogener Fortbil-
dungen/Schulungen zu fördern.
Die Leistungen der Ambulanten Betreuung und Pensionsbegleitung werden in Nürnberg von
einer Vielzahl von Trägern der freien Wohlfahrtspflege wahrgenommen. Die eingesehenen
Vereinbarungen zwischen der Stadt Nürnberg und den entspr echenden Leistungserbringern
hatten dabei die gebotene Aktualität. Wesentliche Vereinbarungsbestandteile, wie Leistungs-
vereinbarung, Ausschlusskriterien, Vergütungs - und Prüfungsregelungen wurden entspre-
chend berücksichtigt. Hinsichtlich der Feststellungen, insbesondere bezüglich des zu vermei-
denden Risikos einer Fehleinschätzung bezüglich der Anpassungen der Fachleistungsstun-
den und Kostentagessätze mit den Trägern sowie der derzeitigen organisatorischen Verant-
wortlichkeiten, wird im Weiteren auf den ausführlichen Prüfbericht (Ziffer 4.4.1) verwiesen.
Anhand einer systematischen Stichprobenziehung konnte im Rahmen einer Fallaktenprüfung
der Eindruck gewonnen werden, dass die Mitarbeiter die menschlich oft schwierigen Situatio-
nen mit sehr viel Einfühlungsvermögen und dem Ziel, für die Betroffenen eine adäquate Lö-
sung zu finden, angingen. Die sachlichen und rechtskonformen Entscheidungen waren dabei
2016 2017 2018 2019 2020
Entmüllungen/Schädlingsbekämpfung 7.753 € 15.919 € 14.196 € 15.095 € 1.936 €
Rückkehrhilfen 10.619 € 11.544 € 7.456 € 7.606 € 4.822 €
Essen / Betreuung u.a. Wärmestube 301.305 € 302.081 € 362.462 € 398.437 € 343.315 €
Notübernachtung 392.258 € 453.619 € 441.736 € 440.933 € 394.244 €
Pensionsbegleitung 543.053 € 562.808 € 620.094 € 653.354 € 722.517 €
Ambulante Betreuung 1.795.851 € 1.866.620 € 2.128.633 € 2.149.780 € 2.322.941 €
- €
500.000 €
1.000.000 €
1.500.000 €
2.000.000 €
2.500.000 €
3.000.000 €
3.500.000 €
4.000.000 €
Aufwendungen für Hilfen nach §§67 ff. SGB XII
36
Seite 28 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
nicht zu beanstanden. Insgesamt positiv hervorzuheben ist die stets praxisnahe Verfahrens-
dauer. Entsprechend der unterschiedlich ausdifferenzierten Aufgabentypen konnte eine zeit-
gerechte Sachbearbeitung festgestellt werden. Hinsichtlich der monatlichen Nachweise der
Leistungserbringer für die Ambulante Betreuung ist künftig auf einen vergleich- und wertbaren
Qualitätsstandard hinzuwirken.
2.2.8 365300 Kindertageseinrichtungen freie Träger – Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J)
Prüfung der Betriebskostenförderung freier Träger
Prüfungsbericht vom 16.09.2022
Gegenstand der Prüfung war die kindbezogene F örderung nach dem Bayerischen Kinderbil-
dungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) und KiföG für Kindertageseinrichtungen freier Trä-
ger. Der Schwerpunkt lag hierbei auf der Förderung durch den Freistaat Bayern und der Stadt
Nürnberg, die Erfassung der entsprec hend notwendigen Daten im Fachverfahren KiBiG.web
und die Anwendung der entsprechenden Vorgaben.
Neben den städtischen Kindertageseinrichtungen sind auch zahlreiche Einrichtungen von
freien Trägern (Art. 3 BayKiBiG) auf dem Stadtgebiet Nürnberg tätig. Dies e tragen in einem
erheblichen Maß zur Betreuung von Kindern bei und sind für die Aufgabenerfüllung unverzicht-
bar. Alle Träger müssen ebenso wie städtische Einrichtungen die entsprechenden Vorschriften
hierfür einhalten.
Im Stadtgebiet Nürnberg hat sich durch das Subsidiaritätsprinzip nach Art. 4 Abs. 3 BayKiBiG
eine vielfältige Trägerlandschaft etabliert. Den freien Trägern werden umfassende finanzielle
Hilfen zum Bau und Betrieb einer KiTa von Seiten des Freistaates Bayern und der Stadt Nürn-
berg gewährt. Weiterhin erfolgen intensive fachliche Beratungen vor und während der Bau-
phase sowie im laufenden Betrieb der Einrichtung.
Die aktuell 163 freien Träger von KiTas betrieben zum Stichtag 31.12.2021 insgesamt 347
Einrichtungen. Die Anzahl der Einrichtungen reicht von einer Elterninitiative mit einer KiTa bis
zu einem großen Träger (z.B. AWO, kirchliche Träger, Kinderhaus gGmbH) mit einer Vielzahl
von Einrichtungen. Die Stadt Nürnberg betreibt als Träger insgesamt 132 Einrichtungen.
Hierbei unberücksichtigt sind die weiteren Betreuungsformen wie die Kindertagespflege (siehe
Prüfbericht Rpr vom 04.06.2018).
Eine KiTa freier Träger wird durch verschiedene Quellen finanziert. Der individuelle Elternbei-
trag, den jeder Träger für seine Einrichtungen selbst festleg en kann, ist ein Baustein der Fi-
nanzierung. Hinzu kommt die kindbezogene Förderung seitens des Freistaates Bayern und
der Stadt Nürnberg sowie zusätzliche staatliche Leistungen. Des Weiteren werden individuelle
Förderungen, Programme und Projekte wie z.B. die qualitative Weiterentwicklung anteilig fi-
nanziert. Die qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürnberg hat einen
hohen Stellenwert, da aufgrund des § 22 Abs. 2 SBG VIII und Art. 10 ff. BayKiBiG der Betrieb
von Kindertageseinrichtungen als eine Aufgabe und ein Ziel der Jugendhilfe definiert wird.
Damit leisten sie neben den Erziehungsberechtigten einen wichtigen Beitrag in den Bereichen
der Bildung und Erziehung.
Die Maßnahmen sind unter anderem Kitaförderung plus, Elternbegleiterinnen und Elternbe-
gleiter, Frühstart, und weitere. Eine ausführliche Beschreibung der Maßnahmen und Inhalte
wurde im Jugendhilfeausschuss (JHA) vom 17.09.2020 erörtert.
37
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 29 von 124
Die Summe der genannten Leistungen entspricht dem Gesamtförderanspruch des Trägers der
Kindertageseinrichtung gegenüber der Stadt Nürnberg (Art. 18 Abs. 1, Art. 22 S. 1 BayKiBiG).
Die Stadt Nürnberg wiederum beantragt bei der Regierung von Mittelfranken die staatliche
Förderung zur Refinanzierung der städtischen Kosten (Art. 22 S. 2 BayKiBiG).
Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde seitens des StMAS die „Richtlinie zur Gewährung
eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pande-
mie 2021 (Beitragsersatz 2021)“ erlassen. Diese regelt die ersatzweisen Zahlungen an Träger
freier Einrichtungen in bestimmten Konstellationen im Rahmen der Pandemie. Eltern mussten
für eine geschlossene Einrichtung keinen Elternbeitrag entrichten. Die Einrichtungen erhielten
im Gegenzug eine entsprechende Ersatzzahlung.
Das Produkt ´365300 Kindertageseinrichtungen freie Träger` gliedert sich in fünf Leistungen.
Es umfasst die Fach - und Rechtsaufsicht, Jugendhilfeplanung, Beratung, Gebäude und die
Zuwendungen an die freien Träger. Auf das Gesamtergebnis betrachtet ist der überwiegende
Teil der Erträge (rd. 94,5 %) und Aufwendungen (rd. 91,6 %) den KiTas freier Träger zuzuord-
nen. Die Gesamtzuwendungen an die Träger betrugen im Jahr 2021 insgesamt rd.
150,39 Mio. Euro.
Bezogen auf die Gesamtförderung 2021 und die Gesamtzahl der KiTas freier Träger (347)
betrug die Förderung pro Einrichtung im Durchschnitt 433.400 Euro. Kindbezogen (19.830
Kinder) liegt sie demnach bei 7.584 Euro.
Für den Betrieb einer KiTa und damit einhergehende Beanspruchung der Förderung (Art. 18
BayKiBiG) sind die nach Art. 19 BayKiBiG entsprechenden Fördervoraussetzungen maßgeb-
lich. Gem. § 23 Abs. 1 AVBayKiBiG ist die Bewilligungsbehörde verpflichtet, entsprechende
Prüfungen bei den Trägern von Kindertageseinrichtungen durchzuführen. Diese Prüfungen
sollen gemeinsam mit den Kommunen in Höhe von mindestens 20 % der erfassten Förderfälle
erfolgen (§ 23 Abs. 1 S. 3 AVBayKiBiG). Die Regierung von Mittelfranken und die Stadt Nürn-
berg als Rechtsaufsicht der freien Träger haben sich darauf verständigt, dass jeweils rd. 10 %
der Einrichtungen jährlich in die Prüfung einbezogen werden. Pro Einrichtung werden ca. 20 %
der förderfähigen Kinder und 100 % des eingesetzten Personal s geprüft. Der Prüfungszeit-
raum erstreckt sich dabei immer auf das abgeschlossene vergangene Betriebsjahr. In diesem
Zuge prüft J/B4-2 jährlich rd. 33 der aktuell 347 Einrichtungen.
5,06 Mio. Euro
€
87,75 Mio. Euro€
57,58 Mio. Eur
o€
ZUWENDUNGEN KITAS FREIE TRÄGER
38
Seite 30 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Ziel der Prüfungen durch das Jugendamt und der Regierung von Mittelfranken ist die ord-
nungsgemäße Abrechnung für die kindbezogene Förderung sowie ein ordnungsgemäßer Be-
trieb der Einrichtungen. Durch die Prüfungen ist der Träger angehalten, die Abrechnungen
korrekt zu erstellen und die Einrichtungen rechtssicher zu betreiben. J ist sehr entschlossen ,
ein gutes Verhältnis zu den Trägern zu unterhalten, da die Stadt Nürnberg für di e Betreuung
von Kindern auf die Mitarbeit der freien Träger angewiesen ist.
Die Prüfungen der Regierung von Mittelfranken sind größtenteils Plausibilitätsprüfungen ohne
Vor-Ort-Termin bei den Trägern. Nach Aussage von J/B4-2 erhält die Stadt Nürnberg über die
geprüften Einrichtungen keine Rückmeldung. J seinerseits übermittelt regelmäßig die Prüflis-
ten an die Regierung, so dass diese Ihre Prüfung entsprechend durchführen kann.
Prüfungsergebnis
Im Rahmen der Prüfung durch Rpr konnten aufgrund der während des Prüfungszeitraums
bereits terminierten Vor-Ort-Termine drei Prüfungen begleitet werden. Die Zuständigkeiten bei
J/B4-2 waren jeweils unterschiedlich, so dass auch die Vielfalt der Stichproben gewahrt ist.
Die unterschiedlichen geprüften Einrichtungsformen (Krippe und Kiga) wurden von verschie-
den Trägern betrieben, so dass auch hier unterschiedliche Arbeitsweisen zum Tragen kom-
men. Insgesamt haben die geprüften Einrichtungen 95 Plätze, wobei 25 Kinddaten (rd. 26 %)
und 30 Personaldaten geprüft wurden.
Weiterhin wurden stichprobenartig bereits durch J im Jahr 2021 geprüfte Einrichtungen begut-
achtet. Hierfür wurden anhand der 33 durchgeführten Prüfungen die Unterlagen von acht Ein-
richtungen angefordert und geprüft. Die Auswahl der Einrichtungen erfolgte auch hier nach
Standort, Einrichtungsart und Größe sowie den Feststellungen durch J. Insgesamt beliefen
sich die Einrichtungen auf 254 Plätze, von denen 62 Kinder sowie 55 Personaldaten in Augen-
schein genommen wurden. Dies entspricht rd. 24 % der Plätze.
Die Prüfung durch Rpr hat gezeigt, dass beide Seiten bestrebt sind, die umfangreichen Vor-
schriften für den Betrieb einer KiTa einzuhalten, die Fördergelder in voller Höhe bereitzustellen
und den Trägern die Nachreichung von Unterlagen im Rahmen einer Prüfung einz uräumen.
Weiterhin zeigte die Prüfung, dass durchaus auch negative Bescheide im Rahmen einer Prü-
fung erstellt werden. Der Prüfauftrag von J/B4-2 wird durch die regelmäßige jährliche Prüfung
verschiedener Einrichtungen, die Dokumentation der Prüfungen in Pr üflisten regelmäßig er-
füllt.
Die Rechtsaufsicht freier Träger (J/B4- 2) bindet erhebliche Haushaltsmittel im Rahmen der
Betriebskostenförderung freier Träger. Die Prüfung hat gezeigt, dass die Fehlerquote im ge-
prüften Bereich gering ist. Das Risiko einer bewussten Falscherfassung für eine höhere För-
derung ist aufgrund der Prüfungen der Aufsichtsbehörden und der digitalen Transparenz ge-
ring. Ein solcher Träger riskiert den Entzug der Betriebserlaubnis und damit weitergehende
Förderungen. Kleinere Prüfungsfeststellungen wurden während der Prüfung besprochen.
Die Prüfung ist abgeschlossen.
39
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 31 von 124
2.2.9 547000 Bereitstellung einer U-Bahninfrastruktur – U-Bahn-
bauamt
Prüfung der Vertragsbeziehungen mit der VAG, deren
Anpassungen mit Wirkung vom 01.07.2020 und die Abrech-
nung der festgelegten Kostenträgerschaft
Prüfungsbericht vom 10.05.2022
Der Aufgabenbereich des U-Bahnbauamtes, seit 2009 dem Referat VI, Planungs- und Baure-
ferat zugeordnet, ist u.a. in drei technische Bereiche aufgeteilt. Befasst wurde sich ausschließ-
lich mit dem nichttechnischen Bereich ´Entschädigung/Verwaltung UB/EV´, verantwortlich für
alle Finanz-, Zuschuss- und allgemeinen Verwaltungsaufgaben.
Prüfungsgegenstand waren die Vertragsbeziehungen der Stadt Nürnberg insbesondere mit
der Verkehrsaktiengesellschaft VAG. Es wurden Inhalte der alten geltenden Verträge von 1982
hinsichtlich U-Bahnbau, U-Bahnpacht und Betriebsführung mit der Anpassung der neugefass-
ten Verträge ab 01.07.2020 verglichen. Demnach wurde u.a. in Teilen die Abrechnung der
Kostenträgerschaft, Berechnung und Buchung des vertraglich vereinbarten Pachtzinses einer-
seits und des Unterhaltsausgleichs andererseits geprüft. Außerdem wurden Teilbudgets der
konsumtiven Budgetbewirtschaftung und grundsätzlich das Zuwendungsverfahren von Inves-
titionen außerhalb des Produktes 547000 betrachtet.
Im Wesentlichen wurden seitens Rpr zusammenfassende Punkte in der Rückschau festge-
stellt:
Sowohl im bis Mitte 2020 geltenden Pachtvertrag, als auch im erneuerten Pachtvertrag, gel-
tend ab 01.07.2020 werden die im Eigentum der Stadt als Bau- und Kostenträger befindlichen
U-Bahnanlagen im Rahmen des Betriebes gewerblicher Art nach ihrer Fertigstellung an die
VAG verpachtet. Hierbei wird ein festgelegter jährlicher Pachtzins je gepachtete m Kilometer
U-Bahn-Betriebsstrecke in monatlichen Raten an die Stadt gezahlt, der sich mit Inbetrieb-
nahme von weiteren U-Bahn-Bau-Strecken entsprechend der Streckenlänge erhöht.
Ausgehend von einem ursprünglichen jährlichen Betrag von 150.000 DM wurde die Pachtzins-
rate im 5 Jahresrhythmus (1985, 1990, 1995) um jeweils 5 % erhöht. Danach stagnierte die
Erhöhung der Pachtzinsrate 10 Jahre zwischen 1995 bis 2005.
Die vertraglich deklarierte, jährliche Erhöhung des Pachtzinses wurde dann rückwirkend im
Pachtvertrag von 2020 auf 1 % festgesetzt. Die vorgeschriebene Schriftformerfordernis bei
Änderungen des Altvertrages (hier rückwirkend mit Wirkung zum 01.07.2005) wurde nach
Feststellung von Rpr nicht vollständig beachtet. Rpr versteht zudem die Formulierung bezüg-
lich jährlicher Zinserhöhung um 1 % eher mit Bezug auf das Vorjahr, als bezogen auf das Jahr
2005.
Der Pachtvertrag 2020 enthält nun auch einen zu leistenden Pachtzins für die an die VAG
verpachteten Park & Ride Parkhäuser an den U -Bahnhöfen Röthenbach bei Schweinau und
Herrnhütte (jährlich rd. 470 TEuro und rd. 345 TEuro) und des Bike & Ride Fahrradparkhauses
am U-Bahnhof Hauptbahnhof (jährlich rd. 85 TEuro). Erst mit Beginn des neuen Vertrages
erhielten die P+R-Anlagen den Status des Betriebes gewerblicher Art. Eine jährliche Erhöhung
des Pachtzinses wurde hier nicht festgelegt. Entsprechend der vertraglichen Erklärung, dass
eine jährliche Überprüfung des Pachtzinses möglich ist, empfiehlt Rpr im Prüfbericht einen ggf.
annähernd am Verbraucherpreisindex orientierten Pachtzins (seit 2005 Veränderungsrate von
25,2 % gegenüber gestiegenen 15,3 % des Pachtzinses).
40
Seite 32 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Rpr stellte fest, dass die Pachtraten für das 2. Halbjahr 2020 entsprechend der Veränderung
der Streckenlänge des BA 2.1 Gebersdorf – Großreuth hätten anteilig kalkuliert werden müs-
sen.
Nach Stellungnahme seitens UB und Ref.I/II (verfügt am 08.07. und 13. 07.2022) wird darauf
verwiesen, dass der Abschluss der Verträge, deren Überwachung, sowie Änderungen im Be-
stand bzw. Vertragsfortschreibungen im Zuständigkeitsbereich von Ref. I/II liegen. Die gegen-
wärtig vereinbarte Preissteigerung von 1 % wurde im Zuge der Direktvergabe der Verkehrs-
leistungen durch den sog. öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) vom Zentralfinanzamt
Nürnberg steuerrechtlich betrachtet. Aus Sicht Ref. I/II sollte von einer erneuten Überprüfung
wegen Anpassung des Vertrages auch unter B erücksichtigung der Doppelrolle der Stadt als
Gesellschafter und Vertragspartner (Ergebnissituation Verlustausgleich VAG > Gewinnabfüh-
rung N-ERGIE) abgesehen werden. Mit der gleichen Begründung wurde auch eine jährliche
Pachtzinserhöhung bei den P+R-Häusern und dem Fahrradparkhaus abgelehnt.
Zugesichert wird, seitens Rpr festgestellte mögliche Pachtmehrerträge i.H.v. rd. 33 TEuro
durch die Veränderung der gepachteten Kilometer bei Betriebsstrecke U3 BA 2.1 in Abstim-
mung mit der VAG noch einmal zu überprüfen.
Die alten Betriebsführungsverträge über das Parkhaus Röthenbach und das Parkhaus Herrn-
hütte von 1987 und 1996 wurden nicht erneuert und sind auch nicht mehr rechtsgültig, nach-
dem der Status der P+R Anlagen sich zum Betrieb gewerblicher Art verändert hat und diese
jetzt im neuen Vertragswerk geregelt werden. Allerdings hätten diese in der Zeit der Gültigkeit
modifiziert werden müssen (Anpassung Umsatzsteuerhöhe und Haftungsformulierung).
Das Kostenrisiko der VAG für die Erhaltung der U-Bahnanlagen wurde bis zur Erneuerung des
Vertrages der Höhe nach auf 50 % der ausgewiesenen Abschreibungen begrenzt. Der über-
steigende Betrag wurde seit 2016 von der Stadt als sog. Unterhaltsausgleich gezahlt. Seitens
UB wird der Verzicht auf eine stichprobenartige Überprüfung der Einzelrechnungen (2019 über
6.000 Rechnungsbelege) für den Unterhaltsausgleich u.a. mit dem gemeinsam mit der VAG
seit 2017 abgestimmten Tätigkeitskatalog erklärt. Die Nachzahlung des von Rpr festgestellten
aufgrund von fehlendem Vorzeichen rechnerisch um rd. 412 TEuro zu wenig gezahlten Unter-
haltsausgleich 2019 der Stadt an die VAG wird für das Jahr 2023 zugesichert.
Die Entwicklung des K1 -Sachbudgets 2018 bis 2020 war in der Gesamtbetrachtung jeweils
defizitär (2018 rd. Minus 1 Mio. Euro, 2020 rd. 3 Mio. Euro Unterdeckung). Hauptsächlich be-
gründet lag dies an der jährlich steigenden Tendenz des Unterhaltsausgleichs an die VAG. Ab
2021 werden nur die im ÖDLA stehenden Ausgleichszahlungen unabhängig vom Instandhal-
tungs-/Erhaltungsaufwand der VAG und dem festgelegten Abschreibungswert geleistet und zu
einer realistischeren Einschätzung der Erstattungen an die VAG führen.
Die Rechnungsbearbeitung wurde bei UB insgesamt als ordnungsgemäß beurteilt. UB wird
die Hinweise im Prüfbericht hinsichtlich Bruttoprinzip, Kontierungsrichtlinien, Abgrenzungsre-
levanz bzw. ggf. Anlegen eines Rechnungsplans bei wiederkehrenden Mietraten künftig be-
achten.
41
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 33 von 124
2.2.10 555200 Forstwirtschaftlicher Betrieb – Tiergarten (Tg)
Prüfung des Forstwirtschaftlichen Betriebes beim Tier-
garten
Prüfungsbericht vom 15.09.2022
Allgemeines
Die Stadt Nürnberg ist Eigentümerin von Wald im Sinne des Bayerischen Waldgesetzes
(BayWaldG). Dieser Körperschaftswald verteilt sich mit einer Gesamtfläche von ca. 214 Hektar
auf rund 60 Waldstücke im gesamten Stadtgebiet. Aufgrund der hieraus entstehenden vielfäl-
tigen gesetzlichen aber auch stadtspezifischen Anforderungen unterhält der Tiergarten den
Forstwirtschaftlichen Betrieb. Sein Aufgabengebiet ergibt sich im Wesentlichen aus dem
BayWaldG, der Verordnung über die Bewirtschaftung und Beaufsichtigung des Körperschafts-
waldes (Körperschaftswaldverordnung – KWaldV), dem hieraus entwickelten und für die Stadt
Nürnberg verbindlichen Forstwirtschaftsplan sowie den gesetzlichen Verkehrssicherungs-
pflichten. Letztere werden insbesondere auf einer Länge von rund 67 km Waldrand, der sich
aus der Gesamtfläche der städtischen Wälder ergibt, durchgeführt. Neben der Erfüllung des
gesetzlichen Auftrags stellt die Klimaveränderung eine der größten Herausforderungen für die
heutige und zukünftige Waldbewirtschaftung dar. Zudem erwirtschaftet der Betrieb für die
Stadt Nürnberg, beispielsweise durch Aufforstungen bzw. ökologische Aufwertungen, wichtige
Ökopunkte und schafft mit einem gepfle gten Wald einen wesentlichen Erholungswert für die
Gesellschaft.
Betriebsleitung und -ausführung
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist die Forstbetriebsleitung und – ausführung von der je-
weiligen Körperschaft für ihren Wald zu regeln. Die Stadt Nürnberg hat hier von der Möglichkeit
der Übertragung an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth -Uffenheim als
untere Forstbehörde Gebrauch gemacht. Dieses tritt insoweit als Fachvorgesetzte für Tg auf.
Rpr schätzt die Regelung auch für die Zukunft als sinnvoll ein, da die mit Betriebsleitung- und
ausführung verbundenen Anforderungen von der Stadt Nürnberg und ihrem Forstwirtschaftli-
chen Betrieb augenscheinlich nicht ohne Weiteres wahrgenommen werden könnten. Zudem
übt die Behörde die Forstaufsicht für den Freistaat Bayern aus. Mit der Übertragung erscheint
die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zum Erhalt des Waldes und seine sachge-
mäße Bewirtschaftung somit in einer Weise sichergestellt, bei der aufsichtliche Maßnahmen
mithin nicht zu erwarten sind.
Tg-interne Organisation
Nach dem Organigramm des Tiergartens ist der Forstwirtschaftliche Betrieb der Abteilung 4
zugeordnet. Diese ist wiederum direkt der Dienststellenleitung unterstellt. Die Abteilungslei-
tung nimmt in Personalunion auch die Leitung des geprüften Bereiches wahr. Tg- interne
Dienstanweisungen oder ähnliche Vorgaben bzw. Anforderungen bestehen, nach Aussage
des Betriebes, nicht. Die betrieblichen Abläufe und Entscheidungsprozesse finden hingegen
stark auf Bereichs- bzw. Abteilungsebene statt. Eine regelmäßige interne Betrachtung des Be-
triebes durch die übergeordnete Führungsebene unter den Vorgaben des Vier-Augen-Prinzips
erscheint aus Sicht von Rpr daher empfehlenswert.
42
Seite 34 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Einnahmen
Der überwiegende Teil der prüfungsrelevanten Erträge entfällt auf die Einnahmen aus dem
Holzverkauf. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Nürnberger Wald nicht vorwiegend der
Holzproduktion, sondern vielmehr als Erholungsstätte für die Bevölkerung dient. Der Forstwirt-
schaftliche Betrieb nimmt Baumfällungen somit grundsätzlich nur in unabweisbaren Fällen
zum Erhalt der Nürnberger Wälder vor. Erhöhte Erträge sind daher zumeist ein Anzeichen für
negative Waldbedingungen (z. B. lange Trockenperioden, Sturmereignisse oder Krankheiten).
Qualitativ hochwertiges Holz wird über zwei Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, in denen
der Betrieb Mitglied ist, insbesondere an Sägewerke vermarktet. Die so getätigten Holzver-
käufe sind aus Prüfungssicht nachvollziehbar.
Zudem fällt bei Arbeiten zur Verkehrssicherung Schadholz an, das aufgrund seiner Qualität
für den Holzmarkt wenig attraktiv ist und damit nicht mehr an Sägewerke vermarktet werden
kann. Soweit möglich, wird solches Holz im Wald belassen und damit ein Beitrag zur Steige-
rung der Bodenqualität und Artenvielfalt geleistet. Ansonsten müsste es auf Kosten der Stadt
Nürnberg entsorgt werden. Sollten sich Stämme noch für den Brennholzverkauf eignen, erfolgt
eine entsprechende Vermarktung im Rahmen eines Eigenverkaufs. Die diesbezüglichen Preis-
festsetzungen des Betriebes sind für Rpr nur schwer nachvollziehbar. Eine über die Rech-
nungsstellung hinausgehende plausible Dokumentation der Verkäufe erfolgt nicht , erscheint
jedoch dringend ratsam.
Vergaben
Der Forstwirtschaftliche Betrieb erteilt Aufträge, die grundsätzlich im Wettbewerb und in trans-
parenten Verfahren zu vergeben sind. Hierbei ist das jeweils geltende Vergaberecht einzuhal-
ten. Ebenso müssen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach den Bedin-
gungen der Gemeindeordnung (GO) Beachtung finden. Die Vergabe- und Beschaffungsricht-
linien der Stadt Nürnberg (VBRL) geben als innerdienstliche Vorschrift die Zuständigkeiten für
Beschaffungen bei der Stadt Nürnberg vor.
Bei den geprüften Vergaben ist davon auszugehen, dass es sich in den einzelnen Bereichen
grundsätzlich um wiederkehrende Beauftragungen der gleichen Leistung handelt. Demnach
liegt nach Auffassung von Rpr jeweils ein Gesamtauftrag vor, dessen Wert für die Wahl des
zutreffenden Verfahrens heranzuziehen ist. Allerdings wurden die relevanten Auft räge alle-
samt ohne Durchführung von förmlichen Vergabeverfahren und ohne weitere Beteiligung der
zentralen Beschaffungsstelle erteilt. Es erfolgten regelmäßig Direktbeauftragungen. Eine
nachvollziehbare Dokumentation, wird seitens des Forstwirtschaftlichen Betriebs nicht geführt.
Davon abgesehen besteht keine Regelung gemäß den VBRL in der Form, dass Spezialbe-
schaffungen für den eigenen Bedarf selbst vorgenommen werden können. Aus Sicht von Rpr
ist in Abstimmung mit der zuständigen zentralen Beschaffungsstelle eine generelle Einordnung
der Auftragsvergaben für Lieferungen und Dienstleistungen hinsichtlich der jeweiligen verga-
berechtlichen Behandlung notwendig, um zukünftig den rechtlichen wie auch den stadtinter-
nen Vorgaben zu entsprechen. Die Ergebnisse sind allgemein nachvollziehbar und im Sinne
eines ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns zu dokumentieren.
Schlussbemerkung
Ungeachtet der obigen Ausführungen wurde im Rahmen der Prüfung ersichtlich, dass der
Forstwirtschaftliche Betrieb einen wichtigen Beitrag zur Aufgabenerfüllung der Stadt Nürnberg
als Eigentümerin von Wald leistet.
43
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 35 von 124
2.2.11 Zusammenarbeit der Leistungsträger im Sozialbereich –
Referat für Jugend, Familie und Soziales (SHA)
Prüfung der Zusammenarbeit der Leistungsträger
Prüfungsbericht vom 28.10.2022
Geprüft wurde die Zusammenarbeit der Leistungsträger innerhalb des gesetzlich-zuständigen
Leistungsauftrages und der eingesetzten organisatorischen Struktur.
Die Teilergebnishaushalte der Stadt Nürnberg weisen für das Geschäftsjahr 2021 im Produkt-
bereich ´soziale Leistungen´ (SHA) ca. 166 Mio. Euro, im Produktbereich ´Kinder, Jugend und
Familienhilfe´ (J) ca. 420 Mio. Euro sowie für kommunale Leistungen JCN ca. 143 Mio. Euro
aus. Die gesamten ordentlichen Aufwendungen stellen mit ca. 892 Mio. Euro den größten
„Ausgabenblock“ der Stadt Nürnberg dar.2 In den drei Fachämtern sind mehrere hundert Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Gemessen an diesen Größenordnungen ist eine regelmä-
ßige prüfungsseitige Betrachtung der sozialen Ämter in vielfacher Hinsicht erforderlich.
Die Erkenntnisse durch regelmäßige Prüfungshandlungen des Rechnungsprüfungsamtes in
den vergangenen Jahren, insbesondere anhand von begleitenden Einzelprüfungen, system -
und einzelfallbezogener Schwerpunktprüfungen und der Prüfung von Verwendungsnachwei-
sen, haben u.a. eine sachliche und/oder zeitliche Überschneidung von Leistungen in unter-
schiedlicher Trägerschaft sowie abweichende intensive Zusammenarbeit aufgezeigt. Die Re-
cherchen, Fragestellungen und Auswertungen der Rückmeldungen der gegenständlichen Prü-
fung erfolgten dabei unter Betrachtung der Aspekte von Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit
und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns.
Die Zusammenarbeit wird, soweit sie sozialdatenschutzrechtlich zulässig ist, als wichtiges In-
strument gesehen, die Verwaltungsaufgaben innerhalb des Ref.V. möglichst optimal zu erfül-
len, Hilfebedürftige zu unterstützen, aber auch die Sozialausgaben, soweit möglich effizient,
wirtschaftlich und sparsam zu verwalten.
Die Prüfung beinhaltete u.a. das Anschreiben (inkl. Fragenkatalog) ´Prüfung der Zusammen-
arbeit der Leistungsträger vom 26.08.2022´ an die organisatorisch zuständige Steuerungs -
und Koordinierungseinheit – Ref. V –. Die entsprechenden Fachämter wurden hierbei um Mit-
teilung und Erläuterungen gebeten, ob und in welchem Rahmen sowie in welcher Art und
Weise eine Zusammenarbeit jeweils zwischen
Sozialamt und Jugendamt | Sozialamt und Jobcenter
Jobcenter und Jugendamt | Jobcenter und Sozialamt
Jugendamt und Sozialamt | Jugendamt und Jobcenter
aus jeweiliger Sicht des Fachamtes durchgeführt bzw. realisiert wird.
Im Konkreten sah die Prüfung hierbei die Beantwortung folgender thematisierter Fragen vor.
2 Als Grundlage wurden die ordentlichen Aufwendungen des Haushaltsplans 2021, Band 2 herangezogen. Darin
sind sowohl Transferaufwendungen als auch Personal- und Versorgungsaufwendungen enthalten.
44
Seite 36 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
4. Beantwortet werden sollten u.a.:
o Gibt es einen regelmäßigen fachlichen Austausch?
o Gibt es hierzu Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise, Fachrunden oder ähnliche
Zusammenkünfte?
o Welche Aspekte der Zusammenarbeit werden darin besprochen oder erörtert (z.B.
Fallbesprechungen)?
o Welche Erfahrungen haben die einzelnen Fachämter hierzu bisher gemacht?
o Welche Auswirkungen hat die strukturelle Zusammenarbeit aus der Sicht der
Fachämter auf die fachliche Arbeit sowie die Anzahl der Hilfeempfänger selbst?
5. Welche verwaltungsinternen Kooperationsvereinbarungen und/oder politischen Be-
schlüsse zur Zusammenarbeit zwischen den Fachämtern gelten aktuell?
6. Gibt es zur Thematik der Zusammenarbeit weitere über das Sozialgesetzbuch hinausge-
hende (ggf. landesrechtliche) Regelungen, Erlasse oder Handlungsanweisungen, die für
die Fachämter verpflichtend sind?
7. Gibt es interkommunale Zusammenkünfte oder Arbeitsebenen zu dieser Thematik?
8. Gibt es Beratungsangebote, die von den Fachämtern gemeinsam wahrgenommen wer-
den?
9. Gibt es aus Sicht der Fachämter Bestimmungen des Datenschutzes, die einer Zusam-
menarbeit entgegenstehen oder sie ggf. sogar erschweren könnten?
Die insgesamt umfassenden Stellungnahmen der Verwaltung werden seitens des Rpr positiv
beurteilt. Darin haben die Leistungsträger eingehend die verschiedenen Aspekte der Zusam-
menarbeit zwischen den drei „sozialen Ämtern“ erläutert und dokumentiert. Dies war bisher,
soweit erkennbar, weder Gegenstand verwaltungsseitiger Darstellungen noch prüfungsseiti-
ger Betrachtungen und zeigt nachdrücklich verschiedene Formen der Zusammenarbeit, was
auch aus Gründen der Transparenz hilfreich und geboten ist.
Die Stellungnahmen zeigten auch, dass sich die drei betroffenen Ämter anlässlich der Prüfung
selbst mit der Thematik eingehend befasst haben.
Der ganz überwiegende Teil der betreffenden Zusammenarbeit wurde mit ´kollegial´, ´nied-
rigschwellig´, ´zielführend´ und/oder ´sehr gut´ beschrieben. Im Sinne der Kunden ist stets eine
konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit elementar. In den entsprechenden Stel-
lungnahmen wurde, ob auf operativer oder strategischer Ebene eine positive, lösungsorien-
tierte, zuverlässige und von gegenseitigem Vertrauen geprägte Kooperation geschildert. Auf-
grund der thematischen Vielschichtigkeit, der zahlreichen zu beantworteten Fragen sowie den
unterschiedlichen Beantwortungsmustern wird im Weiteren auf den vollständigen Prüfbericht
verwiesen.
Im Rahmen der prüfungsseitigen Betrachtung wurde überdies auf Einzelfallprüfungen verzich-
tet. Es bestand zudem keine Veranlassung, sämtliche in der Stellungnahme aufgeführten Re-
gularien, Vereinbarungen, Verträge, Handlungsanweisungen, Arbeitskreisen, Leitfäden oder
Arbeitshilfen nochmals durch das Rpr zu sichten und im Einzelfall zu bewerten. Dies wird ggf.
Gegenstand künftiger Schwerpunktprüfungen in den jeweiligen Fachämtern sein.
Prüfungsseitige Bemerkungen oder Beanstandungen zur dargestellten Zusammenarbeit der
Leistungsträger haben sich nicht ergeben. Eines formellen Ausräumungsverfahrens bedarf es
daher nicht.
45
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 37 von 124
2.2.12 Freiwillige konsumtive Zuwendungen (Art. 5) – 2. Bürger-
meisterin
Prüfung der Gewährung von freiwilligen Zuwendungen
der Stadt Nürberg
Prüfungsbericht vom 06.07.2021
Entsprechend dem Prüfungsvermerk vom 06.07.2021 wurde seitens der 2. BM am 05.08.2021
ein vorläufiger Sachstand der von Rpr geforderten Nachprüfung übermittelt. Am 09.11.2021
erfolgte die endgültige Stellungnahme der 2. BM zum Prüfbericht. Damit einhergehend wurden
die betroffenen Zuwendungsvorgänge an Rpr zur Begutachtung übermittelt.
Die Nachprüfung seitens Rpr ist abgeschlossen. Auf die einzelnen Prüfungsfeststellungen aus
dem Bericht vom 06.07.2021 wird hier nicht erneut eingegangen. Aufgrund der Überprüfung
der Sachverhalte durch den Fachbereich der 2. BM wurden viele offenen Fragen geklärt, und
teilweise entsprechende Nachweise vorgelegt.
Abschließend ist aus Sicht von Rpr anzumerken, dass zentrale Prüfungsfeststellungen aus
dem Prüfungsbericht aus unserer Sicht nach wie vor nicht vollständig ausgeräumt sind. Teil-
weise wurden lediglich Aussagen bzw. Besprechungen mit den betroffenen Zuwendungsemp-
fängern als Nachweise anerkannt. Ergänzende Unterlagen zu den Verwendungsnachweisen
(insbesondere endgültige Jahresabschlüsse, Einzelnachweise) wurden nicht vorgelegt. Ent-
sprechend kann hier keine N achprüfung erfolgen. Die mündlichen in den Einzelstellungnah-
men erwähnten Besprechungen sind nicht dokumentiert. Festgestellte Jahresüberschüsse
sind weiterhin belassen worden, und nicht wie gem. Nr. 15.10 ZuwGA verrechnet bzw. zurück-
gefordert. Es wurde vi elmehr mit in der Vergangenheit angehäuften Verlusten bzw. dem
Corona-Jahr 2020 das Belassen begründet. Dies ist nicht zulässig.
Seitens Rpr bestehen grundsätzliche Bedenken hinsichtlich der Nichtausräumung der o.g. of-
fenen Punkte. Es besteht hier das Risi ko, dass Vermögensnachteile für die Stadt Nürnberg
entstehen. Rpr empfiehlt ggf. eine Beratung durch RA , um mögliche negative Folgen für Mit-
arbeitende der Stadt Nürnberg auszuschließen. Im Rahmen der haushalts- und zuwendungs-
rechtlichen Vorschriften sind auch unpopuläre Entscheidungen (Verrechnungen, Rückforde-
rungen, Reduzierungen) zu treffen; sie sind seitens der Verwaltung im Sinne des Grundsatzes
einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung umzusetzen.
Insgesamt ist festzuhalten, dass künftig insbesondere die genauere Abgrenzung der instituti-
onellen Förderung bzw. Projektförderung, die Dokumentation der Sachbearbeitung sowie die
Prüfung der Anträge und Verwendungsnachweise noch sorgfältiger erfolgen müssen. Die An-
tragsteller müssen ebenso darauf achten, die entsprechenden Vorschriften der ZuwNB einzu-
halten und zuwendungsrelevante Unterlagen vorzulegen, die inhaltlich der ZuwGA sowie der
ZuwNB entsprechen. Die Feststellungen aus dem Rpr-Prüfbericht sind durch den Geschäfts-
bereich der 2.BM weiterzuverfolgen.
46
Seite 38 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
2.3 Prüfung von Vergaben im Bereich der Verwaltungsprü-
fung
2.3.1 Prüfungsauftrag und -durchführung
Die Verwaltungsprüfung als organisatorischer Teil der örtlichen Rechnungsprüfung umfasst
neben den durchzuführenden Prüfungen der Jahresabschlüsse der Stadt Nürnberg gemäß
§ 30 KommHV-Doppik auch die Begutachtung der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen.
Gemäß den städtischen Vergabe - und Beschaffungsrichtlinien (VBRL) sind Zuständigkeiten
der entsprechenden Genehmigungen und die Unterrichtung von Rpr bei Aufhebung von Ver-
fahren festgelegt, deren Umfang grundsätzlich nur eine Stichprobenprüfung zulässt.
Zur Anwendung des Vergaberechts für eine schnelle und effiziente Beschaffung in Dringlich-
keits- und Notfallsituationen, ausgelöst durch die Corona-Pandemie 2020, galten für 2021 die
mit Rundschreiben des BMWi vom 19.03.2020 veröffentlichten erhöhten Schwellenwerte bei
Unterschwellenvergaben und diverse Verfahrenserleichterungen ab EU -Schwellenwert wei-
terhin.
2.3.2 Prüfungsverfahren und deren Volumen
Im Prüfungszeitraum 2021 waren im Rahmen der Vergabeprüfung 60 Vorgänge in Höhe von
123.884.398,36 Euro zu prüfen. Mit einem Volumen von gerundet 121 Mio. Euro hatten Ver-
fahren der Vergabeverordnung (VgV Verfahren) oberhalb des bis 31.12.2021 gültigen Schwel-
lenwertes für Liefer- und Dienstleistungen von 214.000 Euro netto den größten Anteil.
48 % des Gesamtvergabevolumens waren Vergaben im Zusammenhang mit der Corona -
Pandemie (vor allem im Rahmen von Auftragserw eiterungen des Impfzentrumbetriebes und
der mobilen Impfteams, Ausschreibungen für das Testzentrum und die Neuausrichtung der
Impfstrategie ab Nov. 2021). Mit 20 % Anteil ragte die Vergabe „Mittagsverpflegung für städti-
sche Kitas“ als Einzelbeauftragung mit einem Vergabevolumen in Höhe von rd. 25 Euro brutto
hervor.
Die geprüften EU-weiten Vergaben wurden zu gut einem Drittel des Gesamtvergabevolumens
im Offenen Regelverfahren und zu fast 45 % als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewett-
bewerb ausgeschrieben. Die insgesamt 45 VgV Vergaben gliedern sich zudem wie folgt auf:
Beauftragungen unterhalb des Schwellenwertes nach UVgO fielen 2021 in Höhe von insge-
samt rund 3 Mio. Euro an. Die sowohl meisten als auch bzgl. Vergabesumme höchsten UVgO
31; 39.532.723 €
1; 24.879.579 €
2; 969.356 €
11; 55.446.686 €
VgV Verfahren
Vergabesumme und Anzahl nach Vergabeart
Offenes Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsverfahren mit
Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren ohne
Teilnahmewettbewerb
47
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 39 von 124
Beauftragungen wurden als Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrie-
ben. Im Einzelnen verteilten sich die 15 Vergaben nach UVgO folgendermaßen:
Die Vergaben werden Rpr entsprechend den in den Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der
Stadt Nürnberg Nr. 2.10 VBRL genannten Wertgrenzen für die Beteiligung zugeleitet. Je nach
Unterscheidung freiberufliche oder nicht freiberufliche Dienstleistung und je nach Vergabeart
besteht demnach die Vorlagepflicht bei über 100.000 Euro Hauptauftragssumme oder bei
mehr als 500.000 Euro. Bei Nachträgen richtet sich die Rpr -Genehmigung nach Gesamtauf-
tragssummen in gleicher Höhe und auch danach, ob die Summe aller Nachträge zugleich 20
v.H. der Hauptauftragssumme übersteigt. Rpr wurde 2021 über insgesamt 8 Aufhebungen ge-
mäß Nr. 4 VBRL über 50.000 Euro unterrichtet.
2.3.3 Prüfungsergebnisse im Einzelnen
Bei einer hervorzuhebenden Vergabe hat Rpr gemäß § 60 VgV „ungewöhnlich niedrige Ange-
bote“ an einem Aufklärungsgespräch mit einem Bieter teilgenommen. Im Ergebnis des Ge-
sprächs und nach nachgereichten Ergänzungen des Bieters wurde die Auskömmlichkeit sei-
tens der Vergabestelle ZD/3 sowie vom Bedarfsträger J als gegeben beurteilt. Die seitens Rpr
ausgehend von der noch nicht zufriedenstellenden Prüfpflicht des Auftraggebers nochmals
nachgeforderte vertiefte Begründung brachte die Aufklärung dann zum Abschluss. Der besagte
Bieter musste dennoch zwingend aufgrund unzulässiger nachträglicher Änderung des Angebots
ausgeschlossen werden, weil zwischen Angebotsabgabe und Zuschlagsentscheidung ein Identi-
tätswechsel stattgefunden hat („e.K“ obwohl „GmbH & Co.KG“).
Weitere Feststellungen ergaben sich bei den Vergaben aus folgenden Gründen:
• Unvollständige Vergabedokumentation bzgl. Nennung und Begründung ausgewählter
Bieter,
• nicht hinreichend begründeter Bewertungsvermerk insbesondere aufgrund preislich na-
heliegender Angebote und der Gewichtung von 50 % Qualität,
• ungenügende Transparenz der Bewertung durch fehlende mind. stichpunktartige verbale
Begründung bzw. durch fehlende Übereinstimmung der Erläuterung mit der Bewertung,
• fehlende Erklärung zwischen den großen preislichen Differenzen der jeweiligen Bieter,
• eine Unterrichtung seitens Rpr bei Nachträgen gem. VBRL wurde versehentlich versäumt,
3; 792.271 €
3; 489.116 €
1; 130.722 €
8; 1.643.946 €
UVgO Verfahren
Vergabesumme und Anzahl nach Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
ohne Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsvergabe mit
Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsvergabe ohne
Teilnahmewettbewerb
48
Seite 40 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
• aufgrund Dringlichkeit wurde für 2021 eine produktspezifische Ausschreibung begründet
(Luftreinigungsfilter). Künftig ist frühz eitig eine produktneutrale Ausschreibung mit Eig-
nungsprüfung mittels Interessenbekundungsverfahren erforderlich,
• trotz Verhandlungsverfahren bei gleicher qualitativer Bewertung beider Angebote und
50 %iger Gewichtung des Preises ist keine Verhandlung über den Preis erfolgt,
• unklar definierte Zusicherung einer ´pandemiebedingten´ Ausfallentschädigung auf die
gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarungen Schulbus-, Sport- und Badfahrten und
• bei einigen Reinigungsleistungen (insgesamt 14 Vergaben; Vergabevolumen v on rd.
7 Mio. Euro) wurden 2021 nach langen Laufzeiten (häufig > 8 Jahre) wiederholt neue Aus-
schreibungen befürwortet. Auffällig war zudem ein 2021 mehrfach bezuschlagter Markt-
teilnehmer hinsichtlich erörterungswürdiger Auskömmlichkeit. Dies ist bei künftigen Reini-
gungsleistungen zu beobachten. Weiterhin wurde bei einer herausstechenden Reini-
gungsvergabe in einigen Punkten ein abweichendes Vorgehen von den übrigen stadtweiten
Reinigungsvergaben festgestellt (andere Gewichtung 85 % zu 15 %; extern beauftragtes Pla-
nungsbüro für die Erstellung der Vergabeunterlagen; das Zurückgreifen auf ein normalerweise
durch ZD/3- G begleitetes, dem Grunde nach standardisiertes Reinigungsverfahren wurde
durch aus Sicht von Rpr nicht begründeter Alleinzuständigkeit von RA/3-VMN außer Acht ge-
lassen).
2.4 Prüfung im Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
(SÖR)
Ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Zentralen
Omnibusbahnhofes (ZOB)
Prüfungsbericht vom 09.09.2022
Rpr hat geprüft, ob im Kalenderjahr 2021 die Bewirtschaftung des Zentralen Omnibusbahnho-
fes unter Beachtung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften und vertraglichen Regelungen
ordnungsgemäß erfolgte.
Im Wesentlichen waren folgende Feststellungen zu treffen:
• Die Bewirtschaftung des ZOB erfolgt aktuell nicht annähernd kostendeckend. Auch nach
Wiederaufnahme des Fernreisebusverkehrs kann auf Grundlage der aktuellen Gebühren-
satzung nicht mit einer Kostendeckung durch Einfahrtsgebühren gerechnet werden. Es
wurden deshalb Anregungen und Hinweise gegeben, um eine Steigerung des Kostende-
ckungsgrades zu erzielen.
• Die Abwicklung der Benutzungsgebühren erfolgte im geprüften Zeitraum ordnungsge -
mäß. So ist die Höhe der SÖR zustehenden Benutzungsgebühren durch Quittungen nach-
gewiesen. Die entsprechenden Zahlungen der NOA-kommunal GmbH wurden vollständig
und fristgerecht vereinnahmt. Auch die Bezahlung der für die B ewirtschaftung des ZOB
anfallenden Personal- und Sachkosten durch SÖR erfolgte stets vertragskonform.
• Die konzerninternen Leistungen der Abfallentsorgung und Straßenreinig ung erfolgen
ebenso weitgehend ordnungsgemäß. Lediglich bei der Straßenreinigung werden aktuell
fehlerhafte Straßenreinigungsgebühren festgesetzt, da nach der Ausweitung der Reini-
gungsintervalle für den ZOB die Anlage A zur Straßenreinigungssatzung nicht entspre-
49
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 41 von 124
chend angepasst wurde. So ist der ZOB weiterhin der Reinigungsklasse 3 zugeteilt ob-
wohl aufgrund des Aufwandes der tatsächlichen Reinigung diese der Reinigungsklasse 4
zuzuordnen wäre.
Mit Vermerk vom 29.09.2022 nahm SÖR wie folgt Stellung:
• Nachdem sich im Laufe des Jahres 2022 wieder eine regelmäßigere Nutzung des ZOB
einstellte, wird SÖR eine neue Gebührenkalkulation durchführen. Dabei werden auch die
Hinweise und Anregungen von Rpr mit überprüft und gegebenenfalls mit einbezogen.
• Die Zuteilung des ZOB zur Reinigungsklasse 4 in der Anlage A zur Straßenreinigungs -
satzung wird bei der nächsten Satzungsänderung veranlasst.
Die Prüfung ist damit abgeschlossen.
2.5 Informationstechnik
2.5.1 Vorbemerkungen
Die Prüfungstätigkeit im Bereich der Informationstechnik (IT) erstreckte sich auf folgende Teil-
aufgaben:
• Prüfung bereits eingesetzter IT -Verfahren und der Organisation des Betriebes auf Ord-
nungsmäßigkeit, Funktionalität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit sowie
• Prüfung von Vergaben im IT-Bereich und begleitende Prüfung im Rahmen von freiberufli-
chen Leistungen.
Rpr prüft überwiegend begleitend – insbesondere durch die Mitarbeit in Projekt- und Arbeits-
gruppen der Verwaltung – den ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Einsatz der Informa-
tions- und Kommunikationstechnik und gibt gutachterliche Stellungnahmen bei Verfahrensein-
führungen und Beschaffungen von Hard- und Software sowie Dienstleistungen ab.
Bei folgenden Projekten wird derzeit die Entwicklung, Einführung und Vorbereitung für den
Einsatz neuer IT-Verfahren begleitend geprüft:
• Migration des SAP Business Warehouse (SAP BW) auf das Nachfolgeprodukt SAP
BW/4HANA,
• Vorstudie für das S/4HANA Migrationsprojekt – Ablösung des SAP-Rechnungswesens.
2.5.2 Bericht über die Prüfung der dezentralen Erfassung zah-
lungsrelevanter Daten in HCM
Prüfungsbericht vom 12.07.2019 an Ref. I/II
Vom Rechnungsprüfungsamt wurde die dezentrale Erfassung von zahlungsrelevanten Daten
im Tarifbereich in fünf Organisationseinheiten geprüft.
Eine erste Berichterstattung über die Ergebnisse der Einzelprüfungen erfolgte im Bericht über
die Prüfung des Haushalts - und Wirtschaftsjahres 2017. Seitdem erfolgten jährlich Updates,
zuletzt im Bericht über die Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2020.
50
Seite 42 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Die zwei wesentlichen Feststellungen wurden ausgeräumt:
Fehlendes 4-Augen-Prinzip (4AP)
Seitens Rpr wurde festgestellt, dass bei der Eingabe von zahlungsrelevanten Daten das 4AP
keine Beachtung findet und eine ausreichende Funktionstrennung sowie ein wirksames inter-
nes Kontrollsystem fehlen.
Um diese Komponenten bei der systemtechnischen Erfassung durch die Personalsachbear-
beitenden der dezentralen Einheiten im TMW 3 zu gewährleisten, kommt seit Juni 2022 das
Prüfungstool hr-easy audit zum Einsatz.
In hr-easy audit wurden Prüfroutinen für alle dezentral zu erfassenden Lohnarten eingerichtet.
Die neuen dezentralen und prozessintegrierten Kontrollen wurden zum Einstieg in Abstim-
mung mit Rpr je nach Relevanz der betreffenden Lohnarten (z. B. Betragshöhe) gewichtet und
erfolgen mit einer Häufigkeit von 10 oder 100 Prozent. Es werden keine zu prüfenden Fälle
generiert, wenn die Daten maschinell übermittelt und in SAP HCM eingespielt werden (z.B.
durch SP-Expert4) oder die Lohnarten direkt in SAP HCM durch die Zeitauswertung generiert
werden.
Die dezentral Zuständigen rufen mit einer in SAP HCM integrierten Transaktion den Prüfreport
in hr-easy audit auf. Die für die prozessintegrierte Kontrolle zuständigen Mitarbeitenden wur-
den von den Dienststellen benannt und können nur innerhalb ihrer Organisationseinheit Fälle
bearbeiten. Systemseitig ist dabei sichergestellt, dass diesen Mitarbeitenden keine eigenen
Erfassungen zur Kontrolle vorgeschlagen werden. Die Kontrollergebnisse sowie weitere Kom-
mentare und Anlagen werden im System gespeichert und dienen der Do kumentation dieser
Tätigkeiten. Trotz möglicher Kontrolle bleiben die in SAP HCM gemachten Eingaben weiterhin
direkt zahlungswirksam, eine Verzögerung der Auszahlung zu Lasten der Beschäftigten ergibt
sich hierdurch nicht.
Mittels übergreifender Auswertungsmöglichkeiten in hr-easy audit soll im Nachgang durch das
Personalamt (PA) zentral überprüft werden, ob die Stichproben durch die dezentral Zuständi-
gen auch abgearbeitet werden. Die Überprüfung der Abarbeitung erfolgt PA-seitig jeweils nach
drei Monaten, erstmalig im September 2022. Nach Aussage von PA/4 war die erste Überprü-
fung noch von Anlaufschwierigkeiten seitens der Dienststellen geprägt.
Keine vorschriftsmäßigen Erfassungsbelege
Bisher fehlten zentrale Vorgaben für einheitliche und inhaltlich vollständige Erfassungsbelege
und die nach KommHV-Doppik verpflichtenden Unterschriften wurden in den Dienststellen oft-
mals nicht geleistet. Von PA wurden (Muster-)Erfassungsbelege mit Feldern für alle relevanten
Daten sowie den verpflichtenden Unterschriften zur Verfügung gestellt. Die Dienststellen kön-
nen daneben auch weiterhin eigene Vordrucke einsetzten, soweit diese die kassenrechtlichen
Vorgaben abbilden.
3 Time Managers Workplace (TMW), ein Tool der SAP-Zeitwirtschaft
4 Dienstplanprogramm
51
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 43 von 124
2.5.3 Prüfung der elektronischen Rechnungsverarbeitung bei der
Stadt Nürnberg
Prüfungsbericht vom 11.08.2022
Prüfungsgegenstand
Gemäß der EU-Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen
ist die öffentliche Verwaltung verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu
verarbeiten.
Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe hat die Stadt Nürnberg im Juli 2016 das Projekt
„Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung – eRechnung“ initiiert.
Seit April 2021 erfolgt die elektronische Rechnungsverarbeitung (eRechnung) in SAP mit dem
SAP Add On VIM (OpenText Venture Invoice Management for SAP Solutions). Die Projekt-
steuerungsgruppe hat in ihrer letzten Sitzung am 14.07.2021 einstimmig den Abschluss des
Einführungsprojekts eRechnung zum 26.07.2021 beschlossen.
Rpr hat die elektronische Rechnungsverarbeitung auf Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit ge-
prüft.
Geprüft wurden insbesondere:
• die Systemeinstellungen und Protokollierung,
• das Rollen- und Benutzerkonzept,
• die Archivierung der rechnungsbegründenden Unterlagen und
• die Datensicherung.
Wesentliche rechnungslegungsrelevante Prozesse des Workflows
Der VIM-Workflow ist ein mit dem Produkt VIM ausgelieferter, mit SAP -Technologien entwi-
ckelter, Workflow, der direkt und voll integriert im SAP ERP -System läuft. Der gesamte VIM-
Workflow wird durch ein Set an Prüfregeln gesteuert.
Jeder Prüfungsschritt wird von einer definierten Bearbeiterrolle durchgeführt. So wird bei-
spielsweise eine falsche oder fehlende Dienststellenummer von der Clearingstelle bearbeitet,
die Freigabe zur Zahlung kann nur durch die Kasse geschehen. Die Prüfungsschritte werden
in einer logischen Reihenfolge durchlaufen.
52
Seite 44 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Prozessüberblick:
Die gesamte Verarbeitung - vom Start des VIM-Workflows bis zum Beenden - wird durch eine
einheitlich strukturierte Prozesshistorie protokolliert.
Bei jeder Aktion wird ein Protokoll-Eintrag geschrieben.
Erteilung der Feststellungsvermerke
Gemäß KommHV-Doppik sind alle, eine Buchung auslösenden Vorfälle, insbesondere jeder
Anspruch und jede Zahlungsverpflichtung, auf ihren Grund und ihre Höhe zu prüfen.
Der Prozess „Feststellung“ wurde über die auf jeder Rechnung enthaltenen Leitweg-ID so ein-
gerichtet, dass ausschließlich die von der jeweiligen Organisationseinheit benannten Feststel-
lungsbeauftragten im Workflow an diesem Prozess beteiligt werden.
Für die Rolle „ Feststellung“ sind Regelwerksprüfungen vorgesehen, die alle bearbeitet bzw.
behoben werden müssen, bevor die Feststellung erfolgen kann.
Erteilung der Anordnung
Gemäß KommHV-Doppik sind schriftliche oder bei automatisierten Verfahren auf elektroni-
schem Weg übermittelte Anordnungen (Kassenanordnungen) zu erteilen, wenn Auszahlungen
zu leisten und die damit verbundenen Buchungen vorzunehmen s ind (Auszahlungsanord-
nung).
Der Prozess „Anordnung“ wurde ebenfalls über die auf jeder Rechnung enthaltenen Leitweg-
ID so eingerichtet, dass ausschließlich die von der jeweiligen Organisationseinheit benannten
Anordnungsbefugten im Workflow an diesem Prozess beteiligt werden.
Zahlungsfreigabe
Die Zahlungsfreigabe erfolgt durch Mitarbeiter der Kasse, die der VIM-Rolle „Kasse“ zugeord-
net sind.
53
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 45 von 124
Derzeit werden von der Kasse noch - wie bei Papierrechnungen - 100 Prozent der zur Zahlung
anstehenden Vorgänge geprüft. Zukünftig wird die Prüfung im Rahmen eines internen Kon-
trollsystems nur noch stichprobenartig erfolgen.
Funktionstrennung
Bei der Vergabe der Berechtigungen wurde darauf geachtet, dass die Funktionstrennung ein-
gehalten wird. Feststellungsbefugte können keine Anordnung und Anordnungsbefugte keine
Feststellung erteilen. Mitarbeiter der Kasse können weder Anordnung noch Feststellung ertei-
len.
Systemeinstellungen und Benutzerkonzept
Die Prüfung der übergreifenden SAP-Systemeinstellungen wurde von einem externen Dinst-
leister mit einer GRC-Software5 durchgeführt.
Die erste Prüfung ergab mehrere Feststellungen. Alle kritischen Berechtigungen wurden um-
gehend durch IT/SKN bereinigt. Die abschließende Prüfung ergab keine Auffälligkeiten.
Unter Beachtung des für VIM gültigen Benutzerkonzepts wurden die Benutzer ihren beantrag-
ten Organisationseinheiten und Berechtigungsrollen zugeordnet.
Die Prüfung ergab, dass die Berechtigungen auf das zur Aufgabenerfüllung erforderliche Maß
beschränkt waren.
Archivierung der rechnungsbegründenden Unterlagen
Zur Ablage der VIM -Dokumente im städtischen DMS wird die Schnittstelle SAP-ArchiveLink
genutzt.
Die im DMS abgelegten rechnungslegungsrelevanten Dokumente sind mit dem jeweiligen Bu-
chungsvorgang verbunden und können sowohl in VIM als auch im SAP-System jederzeit visu-
alisiert werden.
Zur Gewährleistung der Revisionssicherheit wird die Zugriffsberechtigung auf den Speicherort
im DMS auf einen technischen Benutzer VIM eingeschränkt. Dieser technische Benutzer hat
keine Löschrechte.
Datensicherung
Die Datenhaltung bei IT erfolgt auf hochverfügbaren Speichersystemen. Diese verfügen über
eine redundante Ausstattung in allen Bereichen. Wartungsverträge mit kurzen Reaktionszeiten
und Lieferung von Ersatzteilen zum Teil innerhalb weniger Stunden stellen den schnellstmög-
lichen Ersatz ausgefallener Komponenten sicher.
Die Datensicherung ist räumlich getrennt von den Speichersystemen. Es werden ausschließ-
lich eigene Leitungen und eigene Standorte benutzt.
5 Governance, Risk & Compliance (GRC) ist ein Kontroll- und Managementsystem für sicherheitsrelevante Un-
ternehmensbereiche
54
Seite 46 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Datenschutzrechtliche Freigabe
Die Beschreibung einer Verarbeitungstätigkeit nach Art. 30 DSGVO w urde am 13.04.2021
elektronisch an den behördlichen Datenschutz übermittelt.
Am 10.05.2021 wurde von Ref. I/II-DSB mit Vermerk erklärt, dass gegen die Beschreibung der
Verarbeitungstätigkeit „eRechnung“ keine datenschutzrechtlichen Einwände bestehen.
Einbindung der elektronischen Signatur
Bei der Erteilung der sachlichen und rechnerischen Feststellung und der Erteilung der Anord-
nung schreibt die KommHV-Doppik beim Einsatz automatisierter Verfahren die elektronische
Signatur vor.
Zur Einhaltung der Revisionssicherheit und der Beweiswerterhaltung ist nach Meinung von
Rpr das in SAP integrierte dedizierte Rollen- und Benutzerkonzept ausreichend. Das Berech-
tigungskonzept stellt die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip sicher. Die Nachvoll-
ziehbarkeit der Berechtigungsvergabe, des Berechtigungsumfangs und der Veränderung der
Benutzerrechte gewährt die Sicherstellung der r echnungsrelevanten Daten im SAP -System.
Die Protokollierung in dem in SAP integrierten Workflowsystem zur Rechnungsbearbeitung
verhindert unberechtigte Zugriffe und gewährleistet die Authentizität und Integrität.
Prüfungsergebnis
Das Regelwerk und die einzelnen Workflow-Prozesse wurden bereits während des Customi-
zings mit Rpr abgestimmt. Die ordnungsgemäße Umsetzung gemäß den geltenden Vorschrif-
ten wurde beachtet.
Die Dokumentation der Verfahrensbeschreibung entspricht dem tatsächlichen IT-gesteuerten
Prozess.
Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.
Insgesamt wird die ordnungsgemäße und sichere Rechnungsverarbeitung bestätigt.
Die Implementierung der, von der KommHV -Doppik als Ersatz der Schriftform geforderten,
elektronischen Signatur steht noch aus.
2.5.4 Bericht über die Prüfung von Doppelzahlungen im SAP-
Rechnungswesen
Prüfungsbericht vom 08.08.2022
Die Einführung der elektronischen Rechnungsverarbeitung hat Rpr zum Anlass genommen,
eine Schwerpunktprüfung von Doppelzahlungen für das 4. Quartal 2021 durchzuführen. Ge-
prüft wurden alle im Zeitraum von 01.10.2021 bis 31.12.2021 gebuchten Kreditorenbelege,
unabhängig davon, ob die Zahlung via elektronischem Workflow generiert oder über den her-
kömmlichen Papierprozess in SAP gebucht wurde.
Funktionale Prozesse waren nicht Gegenstand der Prüfung.
Durch Doppelzahlungen von Lieferantenrechnungen entsteht immer ein finanzieller Schaden.
Eine Doppelzahlung liegt vor, wenn die Eingangsrechnung eines Lieferanten zweimal gebucht
und der Rechnungsbetrag zweimal ausgezahlt wurde. Berücksichtigt wurden bei der Prüfung
55
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 47 von 124
auch mögliche Doppelzahlungen, die durch die Buchung der gleichen Rechnung bei verschie-
denen Organisationseinheiten entstehen.
Für doppelt bezahlte Rechnungen gibt es diverse Gründe. Häufigste Ursachen:
• Kreditorenrechnungen werden doppelt erfa sst, weil diese mehrfach in den Dienststellen
kursieren, häufig als Original und als Kopie oder
• eine Rechnung wird doppelt zugesandt, einmal an den zentralen Posteingang beim Pro-
vider und einmal als Papierrechnung an die Organisationseinheit selbst.
Die exportierten Datensätze mit den Buchungen aus SAP wurden durch Rpr in die Analy-
sesoftware IDEA6 importiert und dort ausgewertet . Die Identifizierung möglicher Doppelzah-
lungen erfolgte durch Kombinationen der Datenfelder Referenzbelegnummer (Rechnungs-
nummer der Eingangsrechnung), Betrag und Kreditorenkonto in mehreren Prüfungsläufen in
IDEA.
Rpr hat rund 540.000 Kreditorenbelege i. H. v. ca. 402 Mio. EUR hinsichtlich möglicher Dop-
pelzahlungen geprüft. Näher betrachtet wurden überwiegend Rechnungsbeträge ab 250 EUR.
Anhand der Auswertungen waren sechs Doppelzahlungen mit mindestens einem Workflow in
VIM und fünfzehn Doppelzahlungen ohne Beteiligung eines VIM-Workflows festzustellen. Un-
ter Einbeziehung von zwei Doppelbuchungen mit einer Zahlsperre summieren sich die festge-
stellten Fehlbuchungen für dieses Quartal auf einen Betrag von rund 25.000 Euro.
Die Prüfung ergab, dass Doppelzahlungen in unterschiedlichen Formen während der gesam-
ten Verarbeitungs- und Buchungsprozesse auftraten.
Festzustellen war, dass die bestehende automatisierte Prüfung im SAP-Rechnungswesen auf
Doppelzahlungen in ihrer aktuellen Ausgestaltung nicht immer ausreicht und aus Rpr -Sicht
durch ergänzende Sicherungsmaßnahmen unterstützt werden sollte. Rpr wird künftig nach
dem Abschluss der HH-Jahre eine Prüfung auf Doppelzahlungen durchführen.
Daneben erscheint aus Rpr-Sicht ein Ausbau der systemischen Dublettenprüfung angezeigt.
Bspw. sollte die maschinelle Prüfung hier künftig ohne einen Abgleich des Belegdatums durch-
geführt und ein erweitertes (IT-gestütztes) Konzept zur Prüfung auf Doppelzahlungen schon
im Buchungsprozess entwickelt werden. Die Empfehlungen hinsichtlich des aktuellen ERP -
Systems sind von KaSt und IT auch im Hinblick auf die anstehende S/4H ANA-Migaration zu
bewerten und deren Umsetzung zeitlich einzuordnen.
Eine abschließende Prüfung der erkannten Doppelzahlungen muss bei den anordnenden
Dienststellen und Referaten erfolgen. Die betroffenen Dienststellen wurden von Rpr aufgefor-
dert, die Zahlungen final zu prüfen und ggf. eine Rückforderung in die Wege zu leiten.
6 IDEA ist eine Software für den Import, die Selektion und die Analyse großer Datenmengen. Mit IDEA können
Daten beliebiger Größe und Struktur aus nahezu allen Quellsystemen eingelesen und ausgewertet werden.
56
Seite 48 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
2.5.5 Migration des SAP Business Warehouse auf das Nachfol-
geprodukt BW/4HANA
Ausgangssituation
Die Firma SAP hat für die Produktlinien Business Warehouse (BW) und Enterprise-Resource-
Planning (ERP) das Ende der Wartung und Weiterentwicklung für den 31.12.2027 angekündigt
und bot die Umstellung auf das Nachfolgeprodukt SAP HANA an. In einem ersten Schritt sollte
das SAP BW-System auf die neue Plattform BW/4HANA portiert werden. SAP-BW unterstützt
im Wesentlichen die Haushaltsplanung und das städtische Finanzcontrolling.
Das Projekt befindet sich seit Beginn 2020 in der Umsetzungsphase. Ziel war die Produktiv-
setzung im Januar 2021.
Beteiligung von Rpr
Rpr beteiligt sich seit 2018 an dem Projekt insbesondere beim Projektcontrolling und den für
die Durchführung notwendigen Beschaffungsverfahren.
Umsetzung 2022
Die Produktivsetzung für die Planungsfunktionen und die Budgetbewirtschaftung erfolgte für
das HH-Jahr 2022.
Allerdings konnten aufgrund fehlender Ressourcen bei IT/SKN noch nicht alle Arbeitspakete
des Projekts abgeschlossen werden. Die Verzögerungen sind auch dadurch bedingt, dass ei-
nige Arbeitspakete in der Umsetzung aufwändiger oder komplexer sind als ursprünglich ge-
plant.
Beschaffung externer Beratungsleistung
IT/SKN benötigte für die Umstellung von SAP BW 7.5 auf SAP BW/4HANA eine externe Be-
ratungsleistung. Im Februar 2020 wurde ein Kontingent von 40 Tagen vergeben. Aufgrund der
anhaltenden Personalausfälle im Fachbereich wurden im Juni 2021 zusätzlich acht Beratungs-
tage beauftragt, damit sich die Umsetzung der Arbeitspakete nicht noch weiter verzögert.
Nachdem auch im Jahr 2022 internes Personal ausfällt, wurden 2022 nochmals 15 Beratungs-
tage extern vergeben. Bis Oktober 2022 wurde von den 15 beauftragten Beratertagen acht
Tage verbraucht; der Rest wird noch für die geplanten Projektabschlussarbeiten benötigt.
Projektziel
Ein Abschluss des Projekts kann laut Projektleitung noch in 2022 erfolgen. Die Arbeitspakete
„Personalkostenplanung“ und „Berichte Haushaltsplan und Stadtrat“ sind – Stand Oktober
2022 – im Testbetrieb und können voraussichtlich bis Ende des Jahres abgeschlossen wer-
den.
Projektkosten
Im MIP wurden originär für das Projekt 4.346 TEuro eingestellt (Teilprojekt „Einführung von
SAP BW/4HANA“ in der Einzelmaßnahme Nr. 873 - Einführung der Plattform SAP HANA).
Bis Oktober 2022 wurden davon 3.263.888,23 EUR verbraucht. Die bereitgestellten Haus-
haltsmittel werden voraussichtlich nicht überschritten.
57
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 49 von 124
2.5.6 Vorstudie für das S/4HANA-Migrationsprojekt
Ausgangsituation
Nach der Umstellung auf BW/4HANA soll zukünftig auch die im Finanzwesen eingesetzt Soft-
ware (SAP ERP) durch das Nachfolgeprodukt S/4HANA abgelöst werden.
Dem POA wurde in der Sitzung vom 10.12.2019 angekündigt, dass die Verwaltung eine Vor-
studie (mit externer Beratungsleistung) für das anstehende Projekt der SAP S/4HANA Migra-
tion erstellt.
Die Vorstudie wurden im ersten Halbjahr 2021 fertiggestellt. Über die Ergebnisse hat Rpr aus
seiner Sicht bereits im Sachverständigenbericht des Vorjahres berichtet.
Die Projektleitung hat die Ergebnisse dem Ältestenrat und dem Finanzausschuss in der Sit-
zung vom 15.11.2021 präsentiert.
Der Ältestenrat und Finanzausschuss befürworten und unterstüt zen das notwendige Projekt
zur Umstellung der derzeitig eingesetzten SAP ERP-Software auf das Nachfolgeprodukt SAP
S/4HANA, um auch weiterhin den Anforderungen an das Haushalts - und Rechnungswesen
gerecht zu werden und den Weg zu einem neuen Stand der Technik mitzugehen. Die Verwal-
tung wird beauftragt, die Projektplanung fortzuführen und alle erforderlichen Schritte für eine
erfolgreiche Umstellung einzuleiten.
Beteiligung von Rpr
Rpr war bei der Erstellung der Vorstudie im Rahmen der begleitenden Prüfung von Beginn an
bei allen wesentlichen Projektschritten aktiv beteiligt und wird auch während des Migrations-
projekts in der Projektsteuerungsgruppe (informell), in der Projektgruppe (als festes Mitglied)
sowie in Teilprojekten und Workshops vertreten sein.
Vergabeverfahren „Migration von SAP ERP auf S/4HANA
Die Ergebnisse der Vorstudie wurden einem Review unterzogen und die Auswahl sowie der
Umfang der Arbeitspakete den Bedürfnissen der Stadt Nürnberg angepasst. Dies stellt die
Grobplanung für das S/4HANA Projekt dar.
Das vorrangige Ziel ist die erfolgreiche Migration des ERP-Systems auf das S/4HANA System.
Es ist vorgesehen im 1. Halbjahr 2024 mit der Migration zu beginnen. Aktuell wird von einer
circa zweijährigen Migrationsphase ausgegangen, sodass Ende des 2. Halbjahrs 2026 die
Migration erfolgreich durchgeführt sein sollte.
Das gesamte Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) wird mit
Unterstützung von Rpr durchgeführt. Insbesondere
• die Leistungsbeschreibung inklusive Bewertungsmatrix,
• die Referenzüberprüfung der Bieter aus dem Teilnahmewettbewerb,
• das Verhandlungsverfahren und
• die Vergabedokumentation
58
Seite 50 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
werden mit der Projektleitung, der Vergabestelle und dem Fachbereich in enger Zusammen-
arbeit erstellt und abgestimmt bzw. durchgeführt.
Der Teilnahmewettbewerb wurde am 20.07.2022 veröffentlicht. Insgesamt hatten sich 13 Fir-
men für den Auftrag interessiert; allerdings gingen lediglich zwei Teilnahmeanträge ein.
Die Referenzprüfung ergab, dass beide Firmen die geforderten Krit erien erfüllen und grund-
sätzlich für den Auftrag geeignet sind.
Die Angebotsaufforderungen wurden am 20.10.2022 versandt.
Der Schlusstermin für den Angebotseingang ist der 30.11.2022. Nach formeller Prüfung und
Bewertung der schriftlichen Angebote werden voraussichtlich im Januar 2023 die Präsentati-
onen und Verhandlungen mit den Bietern durchgeführt.
Der Projektstart wird voraussichtlich zum 01.04.2023 erfolgen.
2.5.7 Rahmenvereinbarung SAP-Lizenzen
Ausgangssituation
Die SAP-Software ist bei der Stadt Nürnberg in den Bereichen Finanzwirtschaft, Logistik und
Personalwirtschaft im Einsatz und deckt somit in allen Bereichen der Kernverwaltung und der
angebundenen Eigenbetriebe Basisprozesse und erweiterte Funktionalitäten ab. Ebenso
werden bei der Stadt Nürnberg SAP -Landschaften des Klinikums Nürnberg und der Stiftung
Staatstheater Nürnberg betrieben. Für SAP müssen nutzerbezogene Lizenzen beschafft
werden, pro nutzender Person also eine Lizenz.
Jährlich führt die Auditabteilung der SAP Deutschland SE & Co. KG (SAP) eine Vermessung
durch, um zu prüfen, ob sich die Anzahl der nutzenden Personen verändert hat. Sollte bei
dieser offziellen SAP-Vermessung eine Unterlizenzierung festgestellt werden, stellt das einen
Lizenzverstoß dar. A ls Schadenersatz ist dann auf Basis der SAP -Listenpreise
nachzulizenzieren. Solche Nachforderungen sind nicht rabattierfähig und es würde der
Listenpreis in Rechnung gestellt.
Im Vorgriff führt IT/SKN jährlich selbst eine „Vorvermessung“ durch, um eine Unterlizenzierung
frühzeitig festzustellen.
In den letzten Jahren wurden jeweils zusätzlich mindestens 50 „SAP Business Suite User
Professional“ benötigt. Nachdem es für SAP -Lizenzen keinen Markt gibt, wurden die
entsprechenden Angebote bei SAP eingeholt.
Die Angebote enthielten entweder eine aus städtischer Sicht nicht nachzuvollziehende
Rabattierung auf den Listenpreis oder einen Sonderrabatt sowie eine Befristung der Angebote
zum jeweiligen Quartalsende. Alle Versuche der Vergabestelle, den Preis oder die B indefrist
zu verhandeln, wurden seitens der SAP abgelehnt . Teilweise mussten die Vergaben per
dringlicher Anordnungen des Oberbürgermeisters genehmigt werden, um die von der SAP
vorgegebene Frist einzuhalten.
Aufgrund der Komplexität der Vertragsgestaltung und des nach bisherigen Erfahrungen stark
begrenzten Handlungsspielraums mit dem Vertrieb, wurde auf Anregung von ZD in Abstim-
mung mit IT und Rpr beschlossen, eine Rabattvereinbarung mit der SAP zu verhandeln und
abzuschließen.
59
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 51 von 124
Für die Erstellung der Rabattvereinbarung auf Grundlage eines Entwurfs von ZD und für die
Durchführung der Verhandlungen mit SAP wurde ein auf dieses Gebiet spezialisiertes
Beratungsunternehmen beauftragt.
Der Beratungsauftrag umfasste folgende Aufgaben:
• Bewertung der aktuellen Verträge und des Lizenzbestands,
• Prüfung und Bewertung des aktuellen und künftig zu erwartenden Lizenzbedarfs,
• Optimierungsempfehlung zur Lizenzbeschaffung und
• Analyse und Einbezug der indirekten Nutzung in die Rahmenvereinbarung.
Ergebnis
Als Ergebnis konnte mit der SAP eine Rahmenvereinbarung mit einem festen
Rabattierungssatz auf den Listenpreis für die rabattierfähigen Produkte sowie auf sonstige
Zukäufe geschlossen werden. Außerdem konnte die Rabattierung auf den Listenpreis für die
Digital Access -Lizenzen erhöht werden. Daneben wurden auch die angestrebten
Anrechnungen und Stilllegungen sowie ein jährliches Konfigurationsrecht berücksichtigt. Die
Rabattierung auf Zukäufe ist bis zum 30.11.2024 und das Konfigurationsrecht bis zum
30.09.2024 nutzbar.
Die mit einer Rahmenvereinbarung angestrebten Ziele für die Stadt Nürnberg wurden
vollständig erreicht.
Weiteres Vorgehen
Im Rahmen der Projekts S/4HANA -Migration soll a uf Basis der bereits erhobenen
Informationen und Erkenntnisse im Rahmen des Vorprojekts und der Analysen des
Beratungsauftrags der auf die individuellen Bedürfnisse der Stadt Nürnberg abgestimmte
lizenzrechtliche Umstieg in die S/4HANA-Welt durchgeführt werden.
2.5.8 Vergabeprüfung im IT-Bereich
In Abstimmung mit dem Beschaffungsmanagement der Zentralen Dienste werden Vergabe-
verfahren und Beschaffungsmaßnahmen auf dem Gebiet des kommunalen Finanzwesens so-
wie komplexe IT-Beschaffungen vorab mit Rpr abgestimmt.
Sämtliche Feststellungen und Anregungen des Rpr im Rahmen der Vergabeprüfungen wurden
berücksichtigt. In einem Verfahren erfolgte nach Beanstandung durch Rpr eine Aufhebung.
Im Berichtsjahr 2021 wurden insgesamt 27 Vergaben mit einer Gesamtsumme von ca.
51,44 Mio. Euro geprüft.
Die folgende Grafik zeigt einen Anstieg der IT -Vergabeprüfungen und der Vergabesumme in
den letzten Jahren. Dies war vor allem durch den gestiegenen IT -Bedarf für Homeoffice und
Homeschooling bedingt.
60
Seite 52 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
2.6 Technische Prüfung
2.6.1 Prüfungsspektren und Durchführung
Neben der sachgerechten Anwendung der Haushalts- und Verwaltungsvorschriften im öffent-
lichen Bauen umfasst die technische Prüfung die Einhaltung einschlägiger Gesetze und Nor-
men, wie auch Vertrags - und Verdingungsordnungen (VOB, V gV, UVgO, HOAI) gegenüber
privatrechtlich beauftragten Auftragnehmern und extern beauftragten Architekten und Ingeni-
euren.
Rpr ist bei der Prüfung von Investitionsansätzen für die Haushaltsplanung und in der Verga-
beprüfung von Bau- und Planungsleistungen im Genehmigungsverfahren a b bestimmten
Schwellenwerten einzubeziehen. In den Bau- sowie den Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien
der Stadt Nürnberg (BRL und VBRL) sind die Schwellenwerte und Zuständigkeiten für die In-
formation und Beteiligung von Rpr vor den entsprechenden Genehmigungen im Verfahren
festgelegt. Bei Bedarf wird in Einzelfällen zur Anwendung einschlägiger Vorschriften und Ver-
tragsgestaltungen beraten. Im Rahmen der Vergabeprüfung werden Checklisten verwendet,
die auch der Korruptionsprävention dienen. Daneben werden begleitende Maßnahmenprüfun-
gen und ex-post-Prüfungen, insbesondere in Form der Prüfung von Bauabrechnungen durch-
geführt.
Unabhängig von der jeweiligen Betriebsform bzw. organisatorischen Zuordnung der Bau-
dienststellen wird die Planung und Bauüberwachung von Maßnahmen in Eigenausführung wie
auch die Wahrung der Bauherrnfunktion gegenüber ausführenden Unternehmen und externen
Ingenieuren/Architekten geprüft. Grundsätzlich werden nur abgeschlossene Verwaltungs-
handlungen nachvollzogen. Der Umfang des Prüfungsgebiets macht eine Beschränkung auf
Teilgebiete und Stichproben notwendig.
Die Mobile Prüfung ist bei der Bauausführung vor Ort präventiv und unterstützend im Einsatz.
Neben den Gesamtergebnissen zur Vergabeprüfung sind auch Einzelergebnisse von ex-post-
sowie BIC-Prüfungen verkürzt wiedergegeben.
0
10
20
30
40
50
60
2017 2018 2019 2020 2021
Entwicklung der
geprüften IT-Vergaben
Anzahl der geprüften
IT-Vergaben
Vergabesumme
in Mio. Euro
61
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 53 von 124
2.6.2 Prüfungsvolumen
Im Prüfungszeitraum 2021 waren im Rahmen der Vergabeprüfung Vorgänge zu städtischen
Baumaßnahmen – einschließlich Eigenbetriebe, ohne Beteiligungsgesellschaften – in Höhe
von rund 225 Mio. Euro zu prüfen.
Die geprüften Vorgänge betrafen Baumaßnahmen, die von Baudienststellen teils selbst durch-
geführt, teils extern vergeben aber auch von Bedarfsträgern eigenständig abgewickelt wurden.
Für die Wohnungsbaugesellschaft Nürnberg Kommunal GmbH (WBG kommunal) wurden
Vergaben in Höhe von insgesamt 4,33 Mio. Euro vorgelegt.
2.6.3 Materielles Ergebnis
Für 2021 wurden Minderungen in Höhe von rund 725 Euro bei Vergaben zu Bauleistungen
ermittelt.
Aus der BIC-Prüfung ergaben sich in diesem Prüfungsjahr materielle Reduzierungen in Höhe
von rund 366.000 Euro.
Ein Anteil von 16.615 Euro entfiel auf Rückforderungen aus materiellen Feststellungen bei der
ex-post-Prüfung von Abrechnungen einzelner Bauleistungen fertiggestellter Maßnahmen.
2.6.4 Prüfungsergebnisse im Einzelnen
2.6.4.1 Vergabeprüfung
Im Rahmen ausgewählter Schwellenwerte steht d ie Prüfung von Rpr im Verfahren an letzter
Stelle vor der Genehmigung und muss rechtzeitig (innerhalb der laufenden Binde-/Zuschlags-
fristen) abgeschlossen sein. Eventuelle Korrekturen, die aufgrund der schwachstellenorientier-
ten Prüfung angebracht erscheinen, sollten dabei im Vorfeld mit den zuständigen Dienststellen
einvernehmlich abgestimmt werden.
Bauleistungen bzw. Leistungen in deren Zusammenhang (VOB)
Nach Nr. 2.10.2 der VBRL besteht für alle Bauvergaben über 500.000 Euro Vorlagepflicht bei
Rpr.
Außerdem sind alle Vorgänge ab 100.000 Euro betroffen, bei denen nach öffentlicher und be-
schränkter Ausschreibung bzw. offenem oder nicht offenem Verfahren nicht der Mindestbie-
tende den Zuschlag erhalten soll.
Freihändige Vergaben sind grundsätzlich ab 100.000 Euro dem Rechnungsprüfungsamt zu-
zuleiten.
Für Nachtragsangebote (Angebote deren Leistungen nicht vom ursprünglichen Auftrag um-
fasst sind) besteht Vorlagepflicht, wenn die ursprüngliche Auftragssumme mit der Erweiterung
zusammen mehr als 500.000 Euro beträgt und die Summe aller Nachträge zugleich insgesamt
20 % der Hauptauftragssumme übersteigt oder mehr als 500.000 Euro beträgt.
Auf die Prüfungsgebiete Tiefbau/Hochbau/Technische Ausrüstung entfielen dabei 2021 je-
weils:
62
Seite 54 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Anzahl der Vergaben nach Prüfungsgebieten
Vergabesummen in Mio. Euro nach Prüfungsgebieten
2021 wurden stadtweit (einschließlich Eigenbetriebe, ohne WBG -kommunal) 114 Bauverga-
ben aus dem Bereich VOB im Gesamtbetrag von rund 185,25 Mio. Euro zur Prüfung vorgelegt.
63
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 55 von 124
Die Anzahl der Vergaben beinhaltete 25 Nachtragsangebote in Höhe von 7,00 Mio. Euro.
Bei der Vergabeprüfung wurden lediglich geringfügige materielle Reduzierungen festgestellt.
Formale Feststellungen ergaben sich beispielsweise aus folgenden Gründen:
• Unzureichende Dokumentation der Vergabe,
• Nichtbeachtung der gem. VBRL vorgesehenen Genehmigungszuständigkeit,
• von der Fachdienststelle in die eVergabe hochgeladene pdf-Dokumente wurden nicht mit
der Vergabeakte verknüpft,
• Nachtragsangebote wurden nicht unverzüglich, wie im Vergabehandbuch der Stadt Nürn-
berg vorgesehen, sondern erst mit erheblicher Verspätung eingereicht,
• Auskunft aus dem Gewerbezentralregister war älter als drei Monate oder fehlte ganz,
• unvollständige ZVB,
• fehlende Verlängerung der Bindefrist,
• fehlende Erklärung der Auskömmlichkeit des Angebots,
• Leistung nicht eindeutig und erschöpfend gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A beschrieben.
Freiberufliche Leistungen an Ingenieure, Architekten und Gutachter
Gem VBRL sind vor der Genehmigungserteilung durch die jeweils zuständigen Instanzen alle
Vergabevorschläge über freiberufliche Dienstleistungen ab 100.000 Euro bei Rpr vorzulegen.
Für Auftragserweiterungen und Nachträge besteht Vorlagepflicht, wenn die Gesamtauftrags-
summe mehr als 100.000 Euro beträgt und die Summe aller Nachträge zugleich insgesamt
20 % der Hauptauftragssumme übersteigt oder mehr als 100.000 Euro beträgt.
Im Oberschwellenbereich ist g em. § 74 VgV das Regelverfahren für die Vergabe von Archi-
tekten- und Ingenieurleistungen das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach
§ 17 VgV.
Da das Rechnungsprüfungsamt gem. VBRL Nr. 2.10 die zweite Prüfinstanz bei diesem Verga-
beverfahren ist, wird es üblicherweise von der Baudienststelle bereits im Vorfeld der Vergabe-
prüfung zu den Verhandlungsgesprächen als Beisitzer eingeladen. Rpr entscheidet hierbei im
pflichtgemäßen Ermessen jeweils fallweise über die Teilnahme.
Entscheidungskriterien sind hierbei u. a.:
• ob durch die Teilnahme eine Erleichterung/ Beschleunigung des Prüfvorgangs erwartet
wird,
• ob die laufenden Prüfungstätigkeiten eine Unterbrechung zulassen,
• ob die entsprechende personelle Kapazität vorhanden ist.
64
Seite 56 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Prinzipiell ist die Teilnahme von Rpr aus Prüfungssicht nicht zwingend erforderlich, da eine
ordnungsgemäße Abwicklung der Verhandlungsgespräche unabhängig davon gewährleistet
sein muss.
Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens sind aus der Sicht
von Rpr, dass:
• generell alle Schritte des Vergabeverfahrens g ewissenhaft dokumentiert (Vergabedoku-
mentation) werden,
• alle Bieter gleichbehandelt werden,
• die Verhandlungsgespräche so transparent, nachprüfbar und detailliert dokumentiert wer-
den, dass subjektive Einschätzungen und Entscheidungsgründe für einen sachkundigen
Dritten objektiv nachvollziehbar sind,
• die Gründe für die Punktevergaben durch die Bewerter schriftlich nachvollziehbar und zu-
mindest stichpunktartig aufgenommen werden und die Bewertungen nicht nur rechne-
risch, sondern auch inhaltlich nachvollziehbar sind,
• jedes Verhandlungsgespräch protokolliert wird.
Insgesamt wurden 87 Vorgänge in Höhe von 39,94 Mio. Euro vorgelegt.
Auf die Prüfungsbereiche Tiefbau/Hochbau/Technische Ausrüstung entfielen dabei 2021 je-
weils:
Anzahl der Vergaben nach Vergabesumme nach
Prüfungsgebieten Prüfungsgebieten
Bei der Vergabeprüfung wurden lediglich geringfügige materielle Reduzierungen in Höhe von
724,53 Euro festgestellt.
Feststellungen ergaben sich u. a. aus folgenden Gründen:
• Fehlerhafte Ermittlung der anrechenbaren Kosten für die Honorarberechnung,
• Nichtbeachtung der gem. VBRL vorgesehenen Genehmigungszuständigkeit,
• Bepunktung der Leistungskriterien aus den Wertungsbögen im VgV -Verfahren wurde
nicht korrekt bestimmt,
65
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 57 von 124
• keine Beauftragung der Lph 9,
• keine ausreichende Dokumentation des Wertungsvorgangs im VgV-Verfahren,
• von der Fachdienststelle in die eVergabe hochgeladene pdf-Dokumente wurden nicht mit
der Vergabeakte verknüpft.
2.6.4.2 Kostenprüfung (Bauinvestitionscontrolling, BIC)
Anfang 2010 wurde für die Durchführung von Baumaßnahmen das BIC -Verfahren bei der
Stadt Nürnberg eingeführt.
Anlässlich erheblicher Kostensteigerungen bei großen Baumaßnahmen wurde seitens Ref. I.
und Ref.II ein Maßnahmenprogramm zur Baukostenkontroll e vorgelegt, auf deren Basis der
BIC-Prozess weiterentwickelt wurde. Wesentliche Änderung im BIC-Prozess ist, dass der Pro-
jekt-Freeze erst nach der Genehmigungsplanung erfolgt und nicht - wie früher - nach der Ent-
wurfsplanung.
Das Rechnungsprüfungsamt erbringt im BIC-Prozess über seine gesetzlichen Aufgaben hin-
aus Beratungsleistungen für die Stadt als Bauherrin:
In der Phase 2 (Projektkonkretisierung) prüft Rpr die Angemessenheit bzw. Plausibilität des
von der Baudienststelle aufgestellten Kostenrahmens. Di ese Prüfung erfolgt bei Neubauten
i.d.R. über eine Vergleichsberechnung mit einem sogenannten Einwertverfahren, bei dem auf
einen Bezugswert (beispielsweise Brutto- Rauminhalt oder Brutto-Grundfläche) zurückgegrif-
fen wird. Dieser wird dann mit einem Kostenk ennwert multipliziert und ergibt so die Gesamt-
kosten des Bauwerks.
In der Phase 3 (Planung) erfolgt die Kostenschätzung. Weicht diese von dem in Phase 2 ge-
prüften Kostenrahmen ab, werden die Kosten abermals Rpr zur Prüfung vorgelegt.
Nach Abschluss der Vorplanung und ggf. Entscheidung, dass die Maßnahme weiterverfolgt
werden soll, wird die Entwurfsplanung mit Abschluss der detaillierten Kostenberechnung er-
stellt. Weicht die Kostenberechnung von der Kostenschätzung ab, werden die Kosten erneut
Rpr zur Prüfung vorgelegt.
Bei Projekten, die an externe Planer vergeben werden, wird auch geprüft, ob die Baudienst-
stellen ihren Bauherrenaufgaben im erforderlichen Umfang nachgekommen sind und ob die
Kostenermittlungen externer Planer bei der Entgegennahme in Stichproben auf fachliche und
sachliche Richtigkeit bewertet wurden. Außerdem wird untersucht, ob bzw. welche Maßnah-
men von Prozessbeteiligten zur Kostensteuerung bei Mehrkosten ergriffen wurden.
Die Verantwortung für Kostenplanung und Kostensteuerung liegt, auch wenn die Kostener-
mittlung durch externe Planer erstellt wurde, grundsätzlich bei der Baudienststelle.
Im Prüfungsjahr 2021 wurden 18 Maßnahmen, zwei davon wiederholt, in Höhe von insgesamt
165,48 Mio. Euro bei Rpr zur Prüfung eingereicht. Es waren Reduzierungen in Höhe von rund
366.000 Euro veranlasst.
66
Seite 58 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Zu den Prüfungen im Einzelnen:
Egidienplatz 23 – Generalsanierung Pellerhaus
Das Bibliotheks- und Archivgebäude zählt zu den Ikonen des Wiederaufbaus aus den 1950 -
iger Jahren und wurde zum Denkmal von nationaler Bedeutung erklärt. Zukünftig soll das Ge-
bäude nach einem Konzept von KuM als "Haus des Spiels" genutzt werden. Die geplante neue
Erschließung orientiert sich an den baurechtlich erforderlichen Fluchtwegen und den Nutzer-
anforderungen. Dazu sieht die Planung im Westen eine untergeordnete Neubebauung (Trep-
penturm) vor. Die verschiedenen Treppenhäuser soll en entweder ertüchtigt oder neu einge-
baut werden. Die barrierefreie Erschließung aller Geschosse wird durch zwei neue Aufzugs-
anlagen ermöglicht.
Die von der Baudienststelle H vorgelegte Kostenber echnung in Höhe von 34.783.267 Euro
wurde in der BIC-Phase 3 von Rpr geprüft.
Durch das Alleinstellungsmerkmal des denkmalgeschützten Bibliotheks- und Archivgebäudes
war eine Plausibilitätsprüfung der Kostenberechnung des Architekturbüros mittels statisti-
schen Kostenkennwerten für die Kosten des Bauwerks (Kostengruppe 300+ 400 gem. DIN
276) nach Auffassung Rpr nicht zielführend. Von Rpr wurden daher kostenrelevante Positio-
nen auf Schlüssig keit untereinander stichprobenartig geprüft. Zusätzlich wurden sie mit den
Preisen anderer städtischer Maßnahmen verglichen.
Gleichzeitig prüfte Rpr, ob die Baudienststelle ihren Bauherrenaufgaben im erforderlichen Um-
fang nachgekommen ist. Die Nachfragen hierzu beim zuständigen Sachbearbeiter ergaben,
dass die Fachabteilungen von H u.a. nach den folgenden Kriterien in Stichproben geprüft ha-
ben:
• inhaltliche Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit,
• Übereinstimmung mit den im Planungsprozess getroffenen Entscheidungen,
• Prüfung der Preisermittlung,
• Plausibilitätsprüfung der Mengenangaben,
• Plausibilitätsprüfung der ermittelten Kosten von Objekt- und Fachplanern,
• Vergleiche zwischen Kostenschätzung und Kostenberechnung,
• Erkennen und Beachtung von verbliebenen Kostenrisiken.
Während der Planungsphase wurde durch die Projektleitung fortlaufend folgendermaßen ein-
gegriffen um Kosteneinsparungen zu realisieren:
• Reduzierung von bautechnischen Eingriffen durch Entwurfsalternativen,
• Erarbeiten von alternativen Ausführungsarten zur Kostenabwägung,
• Überprüfen von technischen Standards und Möglichkeiten der Reduzierung (z.B. Lüftung/
Klima),
• vorgezogene detaillierte Untersuchungen des Bestandsgebäudes (Ausführungs- und Ma-
terialqualitäten, Schadstoffe, klimatische Raumsimulationen),
67
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 59 von 124
• kritische Prüfung und Anpassung der Flächen- und Raumforderungen der Nutzer (z.B.
Verzicht auf Veranstaltungsraum Gewölbekeller ). Zum Teil konnten im Raumprogramm
vorgesehene Nutzungen zusammengelegt und dadurch eine Mehrfachnutzung und Flä-
cheneffizienz erzielt werden.
Rpr hat empfohlen, die vorgelegten Gesamtbaukosten in Höhe von 34.783.267 Euro als Kos-
tenobergrenze festzulegen und ein projektspezifisches Risikomanagement nach DIN EN
31010 einzurichten.
Marientormauer 17 – Sanierung nördlicher Marientorzwinger
Die Gesamtmaßnahme umfasst die Sanierung bzw. Umgestaltung der drei Teilbereiche Po-
cketpark Marientorzwinger (Zwingeranlage im Bereich zwischen Katharinengasse und ehema-
ligen Zwinger-Biergarten), Straßenraum der Katharinengasse und südlicher Rosa-Luxemburg-
Platz, sowie die Grünfläche zwischen Kino und Gewerbemuseumsplatz.
Die Gesamtmaßnahme wird sowohl durch H als auch durch SÖR bearbeitet. Die Gesamtko-
ordination erfolgt durch H.
Die Maßnahme wurde in der Phase 3 des B IC-Verfahrens zur Prüfung vorgelegt. Grundlage
der Kostenprüfung durch Rpr war das baufachliche Gutachten von H vom 16.02. 2021. Die
hierin enthaltene Kostenberechnung des externen Architekturbüros vom 30.11.2020 schloss
mit Kosten i. H. von 2.916.604,13 Euro brutto.
Von Rpr wurde geprüft, ob die Kostenermittlungen grundsätzlich inhaltlich nachvollziehbar und
vollständig waren. Darüber hinaus wurde bei kostenrelevanten Positionen der Kostengruppen
300 bis 500 stichprobenartig geprüft, ob
• bautechnisch zusammengehörende Positionen insbesondere hinsichtlich der Mengener-
mittlung untereinander schlüssig,
• die angesetzten Einheitspreise auskömmlich und
• die angesetzten Mengen plausibel waren.
Die Kostenprüfung durch Rpr ergab in der KG 300 Mengenkorrekturen, die insgesamt zu einer
Kostensteigerung i. H. von 31.553 Euro brutto führten.
Bei den Außenanlagen (KG 500) fiel bei der Prüfung ein im Vergleich zu den anderen Positio-
nen überhöhter Einheitspreis auf. Seitens der Baudienststelle wurde er als Schreibfehler an-
erkannt. Die Korrektur führte zu einer Reduzierung der Kosten i. H. von 23.750 Euro brutto.
Von Prüfungsseite wurde mit Vermerk vom 22.04.2021 empfohlen, die im Rahmen der Prüfung
korrigierten Gesamtbaukosten i. H. von 2.924.407 Euro brutto als Kostenobergrenze festzule-
gen.
Zwischenzeitlich wurde in der öffentlichen Sitzung des Stadtplanungsausschusses am
15.04.2021 die städtebauliche Neuordnung des nördlichen Marientorzwingers beschlossen.
Durch den Beschluss auf die Maßnahme aufmerksam gemacht, intervenierte der Verein „Alt-
stadtfreunde Nürnberg e.V.“ und sprach erfolgreich bei der Stadtverwaltung bzgl. der Ände-
rung der geplanten Fassadengestaltung des wiederaufzubauenden Turms „G“ und der erwei-
terten Bearbeitung des Wehrgangs vor.
68
Seite 60 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Dementsprechend erfolgte eine Umplanung der Fassade des Turms als Sandsteinfassade.
Die, in Folge der Planungsänderung angepasste Kostenberechnung mit Stand vom
15.06.2021 wurde erneut bei Rpr zur Prüfung vorgelegt. Hierin wurden auch die Korrekturen
des Rpr-Vermerks vom 22.04.2021 übernommen. Sie endete mit Gesamtbaukosten i. H. von
2.994.118 Euro.
Seitens Rpr wurden die Kostenveränderungen im Vergleich zum letzten Kostenstand stichpro-
benartig betrachtet und auf Plausibilität geprüft. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.
Es war jedoch festzustellen, dass durch die Umplanung des externen Architekturbüros zusätz-
liche Honorarkosten i. H. von ca. 11.376 Euro anfielen.
Laufertorzwinger 1 – Laufertorturm, Fassaden- und Dachsanierung
Beim leerstehenden, denkmalgeschützten Laufertorturm soll das Dach und die Natursteinfas-
sade saniert, sowie Reparaturarbeiten im Inneren des Turms durchgeführt werden. Für den
Turm ist aufgrund der komplexen Anforderungen hinsichtlich Baurecht und baulicher Beschaf-
fenheit zukünftig keine Nutzung vorgesehen.
Die Kostenberechnung des baufachlichen Gutachtens des H vom 29.03. 2021 sc hloss zu-
nächst mit Kosten i. H. von 1.747.400,00 Euro brutto.
Von Rpr wurde stichprobenartig geprüft, ob die Kostenermittlung grundsätzlich inhaltlich nach-
vollziehbar und vollständig war. Prüfungsseitig ergaben sich einige Fragen und Anmerkungen
zu einzelnen Kostenpositionen, so dass die Baudienststelle daraufhin weitere Erläuterungen
und eine überarbeitete Kostenermittlung des Statikers übersandte.
Die Kostenberechnung basierte auf Einheitspreisen von 2020 und berücksichtigte Kostenstei-
gerungen bis Baubeginn 2022. Dazu wurden die Gesamtbaukosten (KG 200- 700) inkl. BVK
pauschal mit 2,1 % beaufschlagt. Rpr wies darauf hin, dass der Stand der Kostenberechnung
dem aktuellen Preisstand zu entsprechen habe, eine Indizierung der Kosten vom Zeitpunkt
des Projekt Fr eeze bis zum tatsächlichen Baubeginn erfolge dann ggf. im Zuge der MIP -
Aufstellung durch Stk in Absprache mit der Baudienststelle.
Aufgrund der Hinweise des Rpr übe rmittelte H eine aktualisierte K ostenberechnung vom
12.05.2021 mit Gesamtkosten in Höhe von 1.748.500 Euro brutto. In dieser wurden u. a. die
Anmerkungen der Kostenprüfung berücksichtigt und die Einheitspreise beim Gewerk Zimme-
rerarbeiten auf den aktuellen Preisstand angepasst. Die Gesamtkosten wurden weiterhin zu-
sätzlich mit einem Baupreisindex i. H. von rund 36.000 Euro bzw. ca. 2,1 % beaufschlagt.
Von Prüfungsseite wurde daher empfohlen, die im Rahmen der Prüfung korrigierten und um
den Aufschlag für den Baupreisindex bereinigten Gesamtbaukosten i. H. von 1.712.500 Euro
brutto als Kostenobergrenze festzulegen.
WBG-K: Pilotystraße 4 – Ertüchtigung ehem. B7 zur Interimsnutzung
Die ehemalige Berufsschule 7 soll lt. Ausführungen des baufachlichen Gutachtens der WBG-
K vom 17.09. 2021 als Interimsstandort für die Mittelschule der Uhlandschule ertüchti gt wer-
den. Nach der Bestandsaufnahme der Gebäudeteile und Priorisierung wurden notwendige
Einzelmaßnahmen, wie u. a. der Rückbau der Lehrküchen, der Einbau von Herren WCs, die
Ertüchtigung der Decken des B-Baus, die Verbesserung der IT-Infrastruktur, die Nachbesse-
rung des Brandschutzes im Bereich des Treppenhauses im C-Bau etc. festgelegt.
Die Maßnahme befand sich in der Phase 3 des BIC -Verfahrens. Die Kostenberechnung
schloss mit Kosten i. H. von 4.995.000,00 Euro brutto.
69
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 61 von 124
Von Rpr wurde stichprobenartig geprüft, ob die Kostenermittlung der Bauwerkskosten (KG 300
und 400) grundsätzlich inhaltlich nachvoll ziehbar und vollständig war. Bei kostenrelevanten
Positionen der Kostenberechnung wurde stichprobenartig geprüft, ob
• bautechnisch zusammengehörende Positionen insbesondere hinsichtlich der Mengener-
mittlung untereinander schlüssig,
• die angesetzten Einheitspreise auskömmlich und
• die angesetzten Mengen plausibel waren.
Prüfungsseitig ergaben sich hieraus einige Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Kostenpo-
sitionen, die seitens der WBG-K nachvollziehbar aufgeklärt werden konnten. Bei einer Position
der KG 400 (Außengeräte der Kälteanlagen) wurde der Preisansatz aufgrund der Nachfrage
durch Rpr von der WBG -K korrigiert. Die angesetzten Gesamtbaukosten verringe rten sich
dadurch um ca. 24.000 Euro brutto auf 4.971.000 Euro brutto.
Von Prüfungsseite wurde daher empfohlen, die im Rahmen der Prüfung korrigierten Gesamt-
baukosten i. H. von 4.971.000 Euro brutto als Kostenobergrenze festzulegen.
WBG-K: Elsa-Brandström-Straße – Neubau KiGa und schulvorbereitende Einheit
Für den geplanten Neubau der KiGa und der schulvorbereitenden Einheit wurde bei Rpr das
baufachliche Gutachten der WBG -K mit Gesamtkosten in Höhe von 9.312.000, 00 Euro zur
Prüfung vorgelegt.
Der zweigruppige Kindergarten an der Elsa-Brandströmstraße ist sanierungsbedürftig und ent-
spricht nicht mehr den pädagogischen Anforderungen. Er soll deshalb durch einen Neubau
mit vier Kindergartengruppen und einer schulvorbereitenden Einheit, in der Kinder mit beson-
derem sonderpädagogischem Förderbedarf gefördert werden, ersetzt werden.
Zur Prüfung der Kosten auf Plausibilität nahm Rpr die Kostenkennwerte des Bauwerks (KG
300 + 400) für die Gebäudeart Kinderbetreuungseinrichtungen aus aktuellen städtischen Maß-
nahmen heran. Der Kostenkennwert der WBG -K für den Neubau i. H. von 2.917,73 Euro/m²
Bruttogeschoßfläche (BGF) lag um 2,6 % über dem durchschnittlichen Kennwert der städti-
schen Einrichtungen von 2.843,50 Euro/m² BGF. Diese Abweichung befand sich nach Ansicht
von Rpr im Toleranzrahmen und war daher akzeptabel.
Der Anteil der Kostengruppe 700 an den Kostengruppen 200 bis 600 betrug rd. 33 % und lag
damit im Bereich des üblicherweise bei städtischen Baumaßnahmen angesetzten prozentua-
len Anteils der KG 700 in Höhe von 30 – 35 %.
Die Prüfung durch Rpr, ob und in wie weit die WBG -K ihren Bauherrenaufgaben bei der Ent-
gegennahme der Leistungen der externen Planer im erforderlichen Umfang nachgekommen
ist, ergab keine Auffälligkeiten. Die WBG-K bestätigte hierbei u. a., dass die Kosten aller Planer
gemäß eigener Prüfung und Plausibilisierung mit der gebotenen Sorgfalt ermittelt wurden und
keine ausgewiesenen oder versteckten Sicherheiten enthielten.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die vorgelegten Gesamtbau kosten in Höhe von
9.312.000,00 Euro für den Neubau des Kindergartens und der schulvorbereitenden Einheit als
Kostenobergrenze festzulegen.
70
Seite 62 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
WBG-K: Dunantstraße 10 – 5-zügige Grundschule mit Hort, Turnhalle und öffentlichem
Grünbereich
Die Maßnahme umfasst eine fünfzügige Grundschule für 500 Schüler und eine in den Neubau
integrierte kooperative Ganztagsbildungs-Kombieinrichtung („Kombihort“) mit 12 Gruppen für
300 Kinder. D as Gebäude enthält außerdem zwei als Einzelhallen ausgeführte Sporthallen.
Die Außensportflächen werden vereinstauglich ausgeführt. Der Verbindungspark zur Wohn-
bebauung umfasst einen großen Kinderspielplatz und als vorbereitende Maßnahme u.a. den
Abriss des alten Kindergartens. Der dreigeschoßige Schulneubau besteht aus drei Flügeln,
die um eine zen-trale Erschließungs- und Pausenhalle organisiert sind.
Bei Rpr wurde am 20.08.2021 ein Vorabzug der Kostenschätzung der WBG -K mit Gesamt-
kosten in Höhe von 64.499.000 Euro zur Prüfung vorgelegt.
Die Prüfung auf Plausibilität ergab, dass der Kostenkennwert für die Bauwerkskosten (KG
300+400) von 3.047,20 Euro/m² um rd. 16 % über dem Kostenkennwert der Baumaßnahme
„Forchheimer Straße – Neubau Grundschule“ lag, die im Oktober 2020 im Rahmen des BIC -
Prozesses auf Plausibilität geprüft wurde.
Nachdem seitens Rpr um Au fklärung zur Höhe des Kostenkennwertes gebeten wurde, teilte
die WBG-K mit, dass aufgrund abgeschlossener Kostenoptimierungen und -bereinigungen die
abgeschlossene Kostenberechnung nunmehr unter 55.000.000 Euro liegen würde.
Am 09.09.2021 wurde die Kostenberechnung (Stand 06.09. 2021) in Höhe von
51.422.000 Euro zur Prüfung vorgelegt.
Die Differenzen der Kostenermittlungen wurden von der WBG-K auf Nachfrage des Rpr ohne
genauere Erläuterungen mit Kostenoptimierungen der Kostengruppen (KG) 200-500 und mit
Fehlerbereinigung der KG 600-700 begründet.
Auf Grund einiger Feststellungen seitens Rpr wurde die Kostenberechnung überarbeitet, die
neue Gesamtsumme betrug 51.223.000 Euro.
Eine vertiefte Prüfung der Kosten seitens Rpr konnte zunächst nicht erfolgen, da die angefor-
derte detaillierte Kostenberechnung nicht übermittelt wurde.
Mit Stand 25.10.2021 wurden die Gesamtkosten in Höhe von 48.215.000 Euro erneut zur Prü-
fung vorgelegt (der Verbindungspark zur Wohnbebauung war aus der Maßnahme herausge-
löst worden). Die von Rpr angeforderte vollständige, detaillierte Kostenberechnung (nach der
3. Ebene der DIN 276) einschl. Aufschlüsselung von Mengen, Bezugseinheiten und Einheits-
preisen war nicht enthalten. Es konnte daher nicht gep rüft werden, ob die Kostenermittlung
grundsätzlich inhaltlich nachvollziehbar und vollständig war.
Zur Prüfung auf Plausibilität wurde v on Rpr für die Gebäudeart (Schule, Hort und Turnhalle)
ein durchschnittlicher Kostenkennwert für die Bauwerkskosten (KG 300+400) in Höhe von
2.744 Euro/m2 ermittelt, der auf aktuellen städtischen Bildungsimmobilien dieser Größen ord-
nung basierte und mittels Baupreisindex fortgeschrieben wurde. Der von der WBG-K zur Prü-
fung vorgelegte Kostenkennwert überschritt den von Rpr ermittelten Wert um rund 7,3 %.
Die WBG-K erläuterte hierzu, dass die beiden Einfachturnhallen einen erheblichen Kostenein-
fluss hätten. Sie seien voll in das Gebäude integriert und mit Unterrichtsräumen überbaut. Der
Orientierungswert könne deshalb nicht pauschal übernommen, sondern müsse den sich dar-
aus ergebenden spezif ischen Planungsbedingungen angepasst werden. Diese Begründung
war für Rpr nachvollziehbar und akzeptabel.
71
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 63 von 124
Der vorgelegte prozentuale Anteil der KG 700 an den Gesamtbaukosten betrug rd. 31,7 % und
lag damit im Rahmen des üblicherweise bei städtischen Baumaßnahmen angesetzten prozen-
tualen Anteils der KG 700 in Höhe von 30 – 35 %.
Die Prüfung durch Rpr, ob und in wie weit die WBG -K ihren Bauherrenaufgaben bei der Ent-
gegennahme der Leistungen der externen Planer im erforderlichen Umfang nachgekommen
ist, ergab keine Auffälligkeiten. Die WBG-K bestätigte hierbei u. a., dass die Kosten aller Planer
gemäß eigener Prüfung und Plausibilisierung mit der gebotenen Sorgfalt ermittelt wurden und
keine ausgewiesenen oder versteckten Sicherheiten enthielten.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die vorgelegten Gesamtbaukosten in Höhe von
48.215.000 Euro für den Neubau der Grundschule und des Kinderhortes als Kostenober-
grenze festzulegen.
WBG-K: Uhlandstraße – Neubau 4-zügige Grundschule
Die Ludwig-Uhland-Schule soll um einen solitär stehenden Neubau für eine vierzügige Grund-
schule mit insgesamt 400 Schulplätzen erweitert werden. Der Entwurf sieht eine viergeschos-
sige Bauweise plus Dachgeschoss unter weitestgehender Erhaltung des Baumbestandes vor.
Zur Minimierung der Eingriffe in den Baum bestand wurde auf eine Unterkel lerung verzichtet
und stattdessen – in Abstimmung mit Stpl und Denkmalschutz – ein Dachgeschoss geplant.
Der Neubau soll im südwestlichen Bereich des Schulareals als Randbebauung zur Groland-
straße liegen.
Bei Rpr wurde die Kostenzusammenstellung der WBG -K mit Gesamtkoste n in Höhe von
23.823.000,00 Euro zur Prüfung vorgelegt.
Zur Prüfung auf Plausibilität wurde von Rpr für die Gebäudeart Allgemeinbildende Schulen ein
durchschnittlicher Kostenkennwert für die Bauwerkskosten (KG 300+400) in Höhe von
2.705 Euro/m2 ermittelt, der auf aktuellen städtischen Bildungsimmobilien dieser Größen ord-
nung basierte und mittels Baupreisindex fortgeschrieben wurde. Der von der WBG-K zur Prü-
fung vorgelegte Kostenkennwert überschritt den von Rpr ermittelten Wert um rund 4,5 %.
Die WBG-K gab bei der Maßnahme folgende Faktoren an, die den Kostenkennwert beeinflus-
sen:
• die zur Grundflächenausnutzung erforderliche leicht polygonale Figur des Gebäudes,
• die erhöhten Anforderungen hinsichtlich einer zum denkmalgeschützten Nachbargebäude
adäquaten Gebäudehülle (Fassaden- und Dachausbildung) und
• die zur Belichtung des Innenbereichs erforderliche Li chthofausbildung mit, von der Pau-
senhalle im EG ausgehend, durchgehendem Luftraum mit Brandschutzverglasung zu den
aufgehenden Geschossen hin.
Diese Begründungen waren für Rpr nachvollziehbar und akzeptabel.
Der vorgelegte prozentuale Anteil der KG 700 an den Gesamtbaukosten betrug rd. 31,6 % und
lag damit im Rahmen des üblicherweise bei städtischen Baumaßnahmen angesetzten prozen-
tualen Anteils der KG 700 in Höhe von 30 – 35 %.
Die Prüfung durch Rpr, ob und in wie weit die WBG -K ihren Bauherrenaufgaben bei der Ent-
gegennahme der Leistungen der externen Planer im erforderlichen Umfang nachgekommen
ist, ergab keine Auffälligkeiten. Die WBG-K bestätigte hierbei u. a., dass die Kosten aller Planer
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Seite 64 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
gemäß eigener Prüfung und Plausibilisierung mit der gebotenen Sorgfalt ermittelt wurden und
keine ausgewiesenen oder versteckten Sicherheiten enthielten.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die vorgelegten Gesamtbaukosten in Höhe von
23.823.000 Euro für den Neubau der Grundschule und des Kinderhortes als Kostenober-
grenze festzulegen.
WBG-K: Fischbach – Neubau 3-gruppiger Hort, Erweiterung der GS und Einfachturn-
halle
Am bestehenden Schulstandort der Grundschule Fischbach wird für den Neubau eines 3-grup-
pigen Hortes, einer Fachraumerweiterung der Grundschule sowie eines Ersatzneubaus der 1-
fach Turnhalle ein den Nutzungsmix zusammenfassender Neubau errichtet. Die bestehende
und zu ersetzende Turnhalle kann während des Neubaus erhalten werden und wird erst nach
dessen Vollendung abgerissen. Der solitär stehende Neubau liegt im südlichen, an das Be-
standsgebäude angrenzenden Grundstücksbereich und sieht eine 2- geschossige Bauweise
vor. Das Gebäude ist im nordwestlichen Teil aufgeständert, um geschützte und überdachte
Freiflächen zu ermöglichen. Auf eine Unterkellerung wurde w egen des hohen Grundwasser-
stands verzichtet.
Bei Rpr wurde die Kostenzusammenstellung der WBG -K mit Gesamtkoste n in Höhe von
15.830.000,00 Euro zur Prüfung vorgelegt.
Zur Prüfung auf Plausibilität wurde von Rpr für die Gebäudeart Allgemeinbildende Schulen ein
durchschnittlicher Kostenkennwert für die Bauwerkskosten (KG 300+400) in Höhe von
2.971 Euro/m2 ermittelt, der auf aktuellen städtischen Bildungsimmobilien dieser Größeord-
nung basierte und mittels Baupreisindex fortgeschrieben wurde. Der von der WBG-K zur Prü-
fung vorgelegte Kostenkennwert überschritt den von Rpr ermittelten Wert um rund 7,1 %.
Die WBG-K gab bei der Maßnahme u. a. folgende Faktoren an, die den Kostenkennwert be-
einflussten:
• das ausgesprochen schlechte A/V -Verhältnis des Neubaus mit viel Hüllfläche bezogen
auf das Gebäudevolumen,
• eine zwingende lärmabschirmende Gebäudeausformung zum südöstlich angrenzenden,
noch unbebauten Gebiet,
• für die Außenanlagenanforderungen südlich der Bestandsschule müssen umfangreiche
zusammenhängende abgeschirmte Pausenhof- und Hortaußenanlagen geschaffen wer-
den, was zu einer Teilaufständerung zwingt,
• sehr umfangreiche, entsprechend städtischer Beschlusslage geplante Photovoltaikan-
lage, Heizsystem mit Erdwärmepumpe und geothermische Wärmegewinnung durch Erd-
sonden und
• die Lage des Neubaus tief im Grundstück mit sehr umfangreichen, nicht direkt schulischen
Außenanlagenflächen, die bis zur Fischbacher Hauptstraße hin überarbeitet werden müs-
sen.
Der vorgelegte prozentuale Anteil der KG 700 an den Gesamtbaukosten betrug rd. 32,5 % und
lag damit im Rahmen des üblicherweise bei städtischen Baumaßnahmen angesetzten prozen-
tualen Anteils der KG 700 in Höhe von 30 – 35 %.
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Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 65 von 124
Die Prüfung durch Rpr, ob und in wie weit die WBG -K ihren Bauherrenaufgaben bei der Ent-
gegennahme der Leistungen der externen Planer im erforderlichen Umfang nachgekommen
ist, ergab keine Auffälligkeiten. Die WBG-K bestätigte hierbei u. a., dass die Kosten aller Planer
gemäß eigener Prüfung und Plausibilisierung mit der gebotenen Sorgfalt ermittelt wurden und
keine ausgewiesenen oder versteckten Sicherheiten enthielten.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die vorgelegten Gesamtbaukosten in Höhe von
15.830.000 Euro für den Neubau der Grundschule und des Kinderhortes als Kostenober-
grenze festzulegen.
Generalsanierung und Erweiterung Grünanlage Annette-Kolb-Straße
Zur Prüfung vorgelegt wurden das baufachliche Gutachten zum Vorentwurf Spielplatz Annette-
Kolb-Anlage von SÖR/1- G, der Erläuterungsbericht des Landschaftsarchitekten vom
24.03.2021 sowie ein Vorentwurfsplan und eine Kostenschätzung mit Gesamtkosten in Höhe
von brutto 2.000.000,00 Euro.
Die Annette-Kolb-Anlage mit Spielplatz wurde Anfang der 90er Jahre hergestellt und im Laufe
der Zeit durch einzelne Spielgeräte ergänzt. Die Anlage grenzt im Süden an die Annette-Kolb-
Straße, im Osten an die Wohnbebauung rund um den Hans -Fallada-Weg und die Tuchols -
kystraße, im Westen an das Gebäude der Freien Christengemeinde Langwasser sowie die
Anlagen der Bertolt-Brecht-Mittelschule und im Nordwesten an das neue Wohngebiet Lang-
wasser T an. Im Norden geht die Anlage in den Wald um den Langwassersee über. Die Spiel-
flächen sind nach zeitgemäßen Ansprüchen neu zu überplanen. Die Anlage teilt sich in einen
gehölzbestandenen Spielbereich im Südwesten, eine offene, zentrale Wiese im südlicheren
Teil und einen Trockengraben, der sich von Süd nach Nord zum angrenzen Grünzug erstreckt.
Diese Aufteilung soll beibehalten werden. Die bestehende BMX-Bahn und der Bolzplatz wer-
den in die neuen Spielbereiche integriert, alle weiteren Geräte werden ersetzt und das Spiel-
angebot im Süden und Südwesten erweitert. Der bestehende Baumbestand im Bereich der
BMX-Bahn und in den Randbereichen der Anlage soll erhalten werden.
Von Rpr wurden die Kosten auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautechnisch zusam-
mengehörender Positionen in der Kostenschätzung waren untereinander plausibel. Die Höhe
der Einheitspreise erschien angemessen. Jedoch wurde entgegen dem Schreiben von Ref. I/II
vom 24.10.2018, wonach etwaige Sicherheitszuschläge grundsätzlich nicht akzeptiert werden,
eine Sicherheit in Höhe von 93.933,32 Euro (ca. 5 % der Gesamtkosten) angesetzt.
Rpr hat empfohlen, die von SÖR/1- G vorgelegten Kosten ohne die Sicherheit von
93.933,32 Euro in Höhe von aufgerundet brutto 1.907.000,00 Euro zu übernehmen.
Da die Kostenberechnung von der genehmigten Kostenschät zung abwich, war eine erneute
Vorlage bei Rpr erforderlich. Es wurden das baufachliche Gutachten von SÖR/1- G vom
26.07.2021, der Erläuterungsbericht des Landschaftsarchitekten vom 22.07.2021 sowie der
Entwurfsplan und die Kostenberechnung vom 22.07.2021 mit Gesamtkosten in Höhe von
brutto 2.108.000,00 Euro zur Prüfung vorgelegt.
Die Erhöhung war im Wesentlichen zusätzlichen inklusiven Angeboten bei den Spielgeräten
und beim Orientierungs-/Informationssystem, Preissteigerungen bei Stahl- und Holzmateria-
lien und der Konkr etisierung der Sanierung der bestehenden Rollbahn geschuldet. Demge-
genüber wurden Minderungen z. B. bei Rampen und Treppen sowie bei den Abbruchmaßnah-
men vorgenommen.
Die vorgelegten Mehrkosten wurden geprüft und erschienen plausibel.
74
Seite 66 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Von Rpr wurde empfohlen, die von der Baudienststelle begründete Kostenmehrung mit den
nun erforderlichen Gesamtbaukosten von brutto 2.108.000 Euro zu übernehmen.
Fahrradstraße Maxtorgraben-Nordring
Zur Prüfung vorgelegt wurden die Sitzungsvorlage vom 22.04.2020 mit der zug ehörigen Ent-
scheidungsvorlage und den entsprechenden Plänen sowie die Kostenschätzung der Bau-
dienststelle SÖR/1-S vom 30.04.2021.
Die Radschnellverbindung Nürnberg-Erlangen führt vom N ürnberger Maxtor über die Fried-
richstraße, Schweppermannstraße, Pilotystraße und Kleinreuther Weg nach Norden bis zum
Nordring. Die weitere Führung ist noch nicht festgelegt.
Als erster Teil der gesamten Radschnellverbindung w urden Straßenpläne für den ca. 1,7 km
langen Abschnitt zwischen Maxtor und Nordring in der Nürnberger Nordstadt erstellt. In der
Friedrichstraße wird das, in Resten noch verbliebene Kopfsteinpflaster im Straßenraum ent-
fernt und durch Asphalt ersetzt. Zwisc hen Meuschelstraße und Schweppermannstraße wird
das Kopfsteinpflaster durch einen hochwertigen, radverkehrstauglichen Pflasterbelag ausge-
tauscht. Im Zuge dessen werden Parkbuchten vorgesehen, Bäume gepflanzt, eine LSA im
Knotenpunkt mit der Pirckheimer Straße errichtet und Kreuzungsbereiche beschildert und rot
markiert. In der Schweppermannstraße, der Pilotystraße und im Kleinreuther Weg werden die
Kreuzungsbereiche angepasst, beschildert und rot markiert, um dem Radverkehr Vorrang zu
geben. Die gesamte Strecke wird als Fahrradstraße beschildert. Per Zusatzschild wird der Kfz-
Verkehr nur für Anlieger freigegeben. Als Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30.
Die Baukosten wurden von SÖR/1-S mit Kostenstand vom 30.04.2021 in Höhe von insgesamt
brutto 2.763.000 Euro vorgelegt.
Von Rpr wurde die Kostenschätzung auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautech-
nisch zusammengehörender Positionen in der Kostenschätzung waren untereinander plausi-
bel. Die Höhe der Einheitspreise erschien angemessen. Gesondert ausgewiesene Sicherhei-
ten für Unwägbarkeiten beim Bauen im Bestand waren nicht enthalten. Es wurde jedoch fest-
gestellt, dass die Bauverwaltungskosten (BVK) nicht korrekt ermittelt wurden.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die von Rpr berichtigten Kosten in Höhe von gerundet
brutto 2.753.000 Euro zu übernehmen.
Fahrradstraße Maxtorgraben bis Nordring – Quartiersplatz Kleinreuther Weg
Zur Prüfung vorgelegt wurden das baufachliche Gutachten von SÖR vom 18.06.2021, die Kos-
tenschätzungen der Baudienststelle SÖR/1-S sowie die Pläne aus der Ausschussvorlage vom
10.06.2021.
Der Quartiersplatz Kleinreuther Weg ist ein, ausschließlich den Fußgängern und Radfahrern
vorbehaltener und von ihnen frequentierter Platz, der Treffpunkt ist und Aufenthaltsfunktion
hat. Er entstand als Verkehrsberuhigungsmaßnahme in den 80er Jahren, Straßen wurden ab-
gehängt und 12 Platanen gepflanzt. Die Oberflächenbefestigung blieb erhalten.
Der Platz ist baulich in einem schlechten Zustand. Das Wurzelwerk der Bäume hat zu Hebun-
gen und Aufbrüchen in den verschiedenen Belägen geführt, die zusammen mit den Bordstein-
kanten Hindernisse in der Begehbarkeit des Platzes darstellen und auch für Rad fahrer
schlecht zu passieren sind. Die Planung sieht einen niveaugleichen, barrierefreien Ausbau vor.
75
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 67 von 124
Dafür werden die Bordsteine entfernt und einheitliches, hochwertiges Granitpflaster mit gesäg-
ter Oberfläche für eine gute Begeh- und Befahrbarkeit, unter besonderer Berücksichtigung des
wertvollen Baumbestands, eingebaut.
Der Platz liegt auf der Route des Radschnel lweges Nürnberg-Erlangen, der 2022 realisiert
werden soll. In diesem Zusammenhang soll der Quartiersplatz aufgewertet und neu gestal tet
werden.
Die Baukosten wurden von SÖR/1-S in Höhe von insgesamt brutto 1.248.000 Euro vorgelegt.
Von Rpr wurde die Kostenschätzung auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautech-
nisch zusammengehörender Positionen in der Kostenschätzung waren untereinander plausi-
bel. Die Höhe der Einheitspreise erschien angemessen. Gesondert ausgewiesene Sicherhei-
ten für Unwägbarkeiten beim Bauen im Bestand waren nicht enthalten. Es wurde jedoch fest-
gestellt, dass die BVK nicht korrekt ermittelt wurden.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die von Rpr berichtigten Kosten in Höhe von gerundet
brutto 1.254.000 Euro zu übernehmen.
Neubau Grünanlage Hintere Dorfäckerstraße
Zur Prüfung vorgelegt wurden das baufachliche Gutachten von SÖR/1-G vom 30.04.2021, ein
Entwurfsplan der Maßnahme und die Kostenberechnung.
Entlang der Hinter en Dorfäckerstraße wird eine Grünanlage mit integriertem Bolzplatz und
Spielbereichen neu errichtet. Die Grünanlage hat durch die in West-Ost Richtung verlaufende
Rad-/Fußwegverbindung und sowohl als Naherholungs- und Spielfläche für die Wohnbevöl-
kerung als auch für die im vorhandenen und geplanten Gewerbegebiet arbeitenden Personen
eine überörtliche Funktion. Darüber hinaus übt der Grünzug eine optische und funktionale
Trennfunktion zwischen der Wohnnutzung im Norden und der gewerblichen Nutzung im Süden
aus.
Bei den Flächen handelt es sich um ehemalige landwirtschaftliche Produktionsflächen im Ge-
müsebau. Im Nordwesten befindet sich eine Fläche mit Gehölzbestand. Die Grundstücke der
zukünftigen Grünanlage befinden sich in städtischem Eigentum. Es befindet sich dort noch ein
Beregnungsbrunnen, der vertraglich bis z um Herbst 2021 durch den Wasser verband Knob-
lauchsland genutzt wird. Das bestehende Brunnenhaus wird erhalten, der Brunnen und ein
Stromanschluss der N-ergie gehen vertragsgemäß ins Eigentum der Stadt Nürnberg über.
Der Bolzplatz wird als Hartplatz in einer Größe von 25m x 40m ausgeführt und eignet sich
somit neben Basketball und Fußball auch für Handball und Hockey. Grundsätzlich werden
Bolzplätze durch SÖR nicht beleuchtet, nachdem der Stromanschluss jedoch vorhanden ist,
werden Leerrohre vom Brunnenhaus zu den Ecken des Bolzplatzes vorgesehen, so dass eine
Nachrüstung problemlos erfolgen könnte. Hinter dem Bolzplatz werden Tischtennisplatten an-
geordnet. Außerdem soll ein kleiner Bewegungspark mit Parcours- und Calistenics-Elementen
in die Grünanlage eingebettet werden. Der Hartplatz wird mit zwei Kleinfeldtoren und zwei
Basketballkörben ausgestattet. Die Linierung erfolgt für Fußball, Handball, Basketball und Ho-
ckey.
In den Grünanlagen ist der Einbau von vier Parkliegen, zwei langen Bänken und zwei Tisch-
Bank-Kombinationen geplant. Fahrradständer und Abfallbehälter ergänzen das Angebot. Der
Fuß- und Radweg im Norden stellt eine Verbindung an den ÖPNV dar und soll mit einer Stra-
ßenbeleuchtung versehen werden.
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Seite 68 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Die Baukosten wurden von SÖR/1-G in Höhe von insgesamt brutto 1.027.019,51 Euro vorge-
legt.
Von Rpr wurde die Kostenschätzung auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautech-
nisch zusammengehörender Positionen in der Kostenschätzung waren untereinander plausi-
bel. Die Höhe der Einheitspreise erschien angemessen. Gesondert ausgewiesene Sicherhei-
ten für Unwägbarkeiten beim Bauen im Bestand waren nicht enthalten. Es wurde jedoch fest-
gestellt, dass die BVK nicht korrekt ermittelt wurden.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die von Rpr berichtigten Kosten in Höhe von gerundet
brutto 1.017.720,76 Euro zu übernehmen.
Ausbau der Gebersdorfer Straße zwischen Rangaustraße und Felsenstraße
Im Jahr 2017 war die Maßnahme mit Kosten in Höhe von insgesamt 4.149.000 Euro vorgelegt
worden. Da sich die Kosten erhöht haben, war eine erneute Vorlage bei Rpr erforderlich. Die
Maßnahme wurde nun mit Gesamtkosten von 5.038.000 Euro vorgelegt. Die Ursache für die
Kostensteigerung wurde nicht erläutert. Den vorgelegten Unterlagen konnte nur durch Ver-
gleich mit den im Jahr 2017 übergebenen Unterlagen entnommen werden, dass die Maß-
nahme um den Kreuzungsbereich Felsenstraße / Wörnitzstraße erweitert wurde und eine zu-
sätzliche LSA neu errichtet werden soll.
Von Rpr wurde die Kostenschätzung auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautech-
nisch zusammengehörender Positionen in der Kostenschätzung waren untereinander plausi-
bel. Die Höhe der Einheitspreise erschien angemessen. Gesondert ausgewiesene Sicherhei-
ten für Unwägbarkeiten beim Bauen im Bestand waren nicht enthalten. Es wurde jedoch fest-
gestellt, dass die BVK nicht korrekt ermittelt wurden.
Es lagen mehrere Fehler bei der Berechnung der BVK vor, die sich jedoch weitgehend aufho-
ben, so dass von Rpr empfohlen wurde, die von der Baudienststelle vorgelegten Gesamtkos-
ten in Höhe von gerundet brutto 5.038.000 Euro zu übernehmen.
Neubau Rad-/Fußwegbrücke über den Nordring
Grundlage der Kostenprüfung durch Rpr war der Erläuterungsbericht von SÖR/1 -B vom
05.08.2021, die korrigierte Baukostenzusammenstellung von SÖR/1 -B vom 19.08.2021, der
Erläuterungsbericht vom 04.08.2021 mit Plänen und der korrigierten Kostenberechnung vom
29.07.2021 des Ingenieurbüros sowie der Kostenanschlag für Straßenbegleitgrünmaßnahmen
von SÖR/1-G vom 04.08.2021.
Der zu erstellende Geh- und Radweg verbindet die derzeit ige Sackgasse des bestehenden
Geh- und Radwegs „Zum Nordbahnhof“ im Süden des Rings B4(R) mit dem westlichen Geh-
weg der „Rollnerstraße“. Ein Grundstücksankauf zwischen dem Flurstück Nr. 3428, Großreuth
h.d.Veste und dem Horneckerweg ist für die Wegeverbindung erforderlich. Zur Kreuzung des
Weges mit dem Nordring ist eine Geh - und Radwegbrücke über den im Einschnitt verlaufen-
den Ring zu errichten. Im weiteren Verlauf ist die Querung mit der Straße „Ho rneckerweg“
umzubauen. Querungshilfen für den Geh- und Radverkehr sind zu errichten. Die Maßnahmen
beinhalten zudem die komplette Wegebeleuchtung (einschl. Brücke) und die für die Entwäs-
serung der Wege erforderlichen technischen Einrichtungen. Die angrenzenden Bereiche im
Eigentum der Stadt werden nach Fertigstellung der Wegeverbindung begrünt.
Neben der Brücke wird in der nördlichen Böschung eine Treppe für Fußgänger errichtet. Diese
verknüpft den nördlichen Gehweg entlang des Nordringes mit der Freiraumverbindung und
77
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 69 von 124
dem Spielplatz auf der südlichen Böschung. Abgesehen von der Beleuchtung ist keine beglei-
tende Führung von Sparten entlang der Trasse geplant.
Die Baukosten wurden in Höhe von insgesamt brutto 5.176.190 Euro vorgelegt.
Von Rpr wurden die Kosten auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautechnisch zusam-
mengehörender Positionen in der Kostenberechnung erschienen untereinander plausibel.
Da die vorgelegten Kosten eine Indizierung bis zum Jahr 2024 enthielten, die Kosten jedoch
den aktuellen Preisstand abbilden sollen und eine eventuell notwendige I ndizierung im Rah-
men der künftigen MIP-Fortschreibungen erfolgt, wurde die Maßnahme mit Gesamtkosten in
Höhe von 4.440.000 Euro zum MIP angemeldet.
Helmut-Herold-Platz – Umbau der Grünanlage mit Spielplatz, Abhängung Frankenstraße
Zur Prüfung vorgelegt wurden das baufachliche Gutachten zum Entwurf Helmut-Herold-Platz,
Umbau der Grünanlage mit Spielplatz und Abhängung Frankenstraße vom 20.10.2021 und
der Erläuterungsbericht des Landschaftsarchitekten vom 13.10.2021 sowie ein Vorabzug des
Entwurfsplans und die Kostenberechnung von SÖR/1-G vom 20.10.2021.
Der Helmut-Herold-Platz soll zu einem begrünten Freiraum mit vielfältigen Aufenthaltsqualitä-
ten entwickelt werden. Der Spielplatz soll neu konzipiert und die Frankenstraße als verbinden-
des Element in einen Fu ßgängerbereich umgebaut werden. Auch die anliegende Kirche und
das Pflegeheim planen Sanierungen bzw. Neubauten. Die Kirchengemeinde wird eine Nut-
zungsvereinbarung für öffentliche Nutzung eingehen, somit kann ein Streifen Kirchgrund mit
ausgebaut und gefördert werden.
Durch die Umwidmung des Straßenteils in Fußgängerbereich (Wegfall von ca. 30 Stellplätzen)
erwächst ein großes Potential für Entsiegelung und Erhöhung der Biodiversität sowie der Auf-
enthaltsqualität. Die vorliegende Planung erhält in hohem Maße die vorhandene Baumstruktur,
Großbaumverpflanzungen sind angedacht. Alle Aufenthaltsbereiche bekommen vielfältige
Sitzgelegenheiten und abwechslungsreiche biologisch wirksame Begrünung. Der Platz erwei-
tert sich über den Bereich der ehemaligen Straße hinaus und verbindet Platz und Spielplatz
miteinander. Die Spielflächen werden für unterschiedliche Altersklassen durch besondere
Spielgeräte und Elemente aufgewertet, moderne Fitnessgeräte werten den Aktionsbereich
auf.
Die Baukosten wurden von SÖR/1-G mit Kostenstand vom 20.10.2021 in Höhe von insgesamt
brutto 2.460.000 Euro vorgelegt.
Von Rpr wurden die Kosten auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautechnisch zusam-
mengehörender Positionen in der Kostenberechnung waren untereinander plausibel. Die
Höhe der Einheitspreise erschien angemessen. Gesondert ausgewiesene Sicherheiten für Un-
wägbarkeiten beim Bauen im Bestand waren nicht enthalten.
Rpr empfahl, die von der Baudienststelle vorgelegten Gesamtkosten in Höhe von gerundet
brutto 2.460.000 Euro zu übernehmen.
Zeltnerstraße zwischen Frauentorgraben und Sandstraße
Die Maßnahme war bereits im Jahr 2020 mit Kosten in Höhe von insgesamt 1.259.000 Euro
vorgelegt worden. Da sich die Kosten erhöht haben, war eine erneute Vorlage bei Rpr erfor-
derlich. Die Maßnahme wurde nun mit Gesamtkosten von 1.397.000 Euro vorgelegt.
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Seite 70 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
In der ursprünglich vorgelegten Entwurfsplanung zur BIC -Kostenprüfung war von der Bau-
dienststelle von einem zu geringen Verkehrsaufkommen ausgegangen und damit eine zu ge-
ringe Belastungsklasse für die Fahrbahnbefestigung ermittelt worden. Der Ausführungsplan
mit Deckenhöhen- und Gefälleangaben wurde mittlerweile ausgearbeitet. Die Ausschrei-
bungsunterlagen mit dem Leistungsverzeichnis wurden von der Baudienststelle erstellt. In der
nun vorgelegten Ausführungsplanung wurde die Belastungsklasse korrigiert; daraus folgte ein
dickerer Schichtenaufbau der Fahrbahnflächen mit Mehrkosten. Die von Vpl im Mai 2020 ge-
plante Anordnung von Verkehrs- und Grünflächen blieb unverändert.
Die Baukosten einschließlich der BVK w urden von der Baudienststelle von ursprünglich
1.259.000 Euro um 138.000 Euro auf 1.397.000 Euro erhöht. Die Erhöhung setzt e sich zu-
sammen aus 97.600 Euro für Straßenbauarbeiten, 26.400 Euro für die archäologische Be-
obachtung bei den Aufgrabungsarbeiten und 14.000 Euro für die besondere Ausstattung der
Grünfläche in der Straßenmitte mit Entwässerungsmulde und Schotterrigole zur Versickerung
des Straßenwassers.
Nach telefonischer Rücksprache mit der Sachbearbeiterin der Baudienststelle wurde im Zuge
der detaillierten Mengenberechnung zur Ausführungsplanung, die als Unterlage zum Leis-
tungsverzeichnis der Ausschreibung dient, die Verkehrsbelastung berichtigt. Daraus erg ab
sich der geänderte Schichtenaufbau der Verkehrsfläche. Die hier eingesetzten Einheitspreise
wurden aus Preisspiegeln von vor Kurzem ei ngegangenen Angeboten ermittelt. Die Preise
entsprachen somit der aktuellen Marktlage.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die von der Baudienststelle begründete Kostenmehrung
von 138. 000 Euro mit den nun erforderlichen G esamtbaukosten in Höhe von brutto
1.397.000 Euro zu übernehmen.
Rückbau Brücke Günthersbühler Straße über die Bahn
Zur Prüfung vorgelegt wurden der Erläuterungsbericht des Ingenieurbüros zum Vorentwurf
Rückbau Brücke Günthersbühler Straße über die Eisenbahn vom 10.06.2021, sowie der Ob-
jektentwurf mit Plänen und Kostenberechnung.
Die Brücke wurde im Jahr 1939 als einfeldrige Stahlbetonbrücke erstellt. Sie überquert die
Trasse der Ringbahn und hat bei einer nutzbaren Fahrbahnbreite von 2,75 m, einen Fahrstrei-
fen. Die Ringbahn wurde im Jahr 1980 stillgelegt und die Bahntrasse rückgebaut. Bei der wei-
terhin regelmäßig stattfindenden Bauwerksprüfung wurde eine stetige Verschlechterung der
Bausubstanz festgestellt, deshalb ist die Brücke nur noch für die Brückenkl asse 30/30 zuge-
lassen. Aufgrund hoher lnstandsetzungskosten und des Wegfalls der ursprünglichen Funktion
als Überführung der Bahntrasse, ist der Rückbau der Brücke und der Bau eines Damms ge-
plant.
Die Baukosten wurden von SÖR in Höhe von insgesamt brutto 2.860.000 Euro vorgelegt.
Bei der Prüfung der kostenrelevanten Positionen auf Plausibilität stellte Rpr fest, dass die Ein-
heitspreise für Dritte nachvollziehbar hinterlegt und angemessen waren, die Mengenansätze
bautechnisch zusammengehörender Positionen untereinander plausibel erschienen und keine
wesentlichen Sparten unberücksichtigt geblieben sind. Gesondert ausgewiesene Sicherheiten
für Unwägbarkeiten beim Bauen im Bestand waren nicht enthalten.
Die Kostenzusammenstellung wies einen Additionsfehler von 10.000 Euro auf. Rpr empfahl
daher, die von Rpr korrigierten Gesamtkosten in Höhe von brutto 2.850.000 Euro als Kosten-
obergrenze festzulegen.
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Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 71 von 124
Radweg Hainstraße zwischen Regensburger Straße und Scharrerstraße
Zur Prüfung vorgele gt wurden das baufachliche Gutachten, der Straßenplan und Kostener-
mittlungen mit Gesamtkosten in Höhe von 877.000 Euro.
Entlang der Hainstraße zwischen Regensburger Straße und Scharrerstraße reichen die be-
stehenden Flächen für Radfahrer und Fußgänger nicht aus, um die erforderlichen Regelbreiten
der Verkehrswege zu gewährleisten, weshalb ein erhöhtes Unfallrisiko besteht. Daher ist eine
Verbreiterung der Geh- und Radwegfläche um 2,00 m geplant. Dies ermöglicht einen Zwei-
richtungsradweg mit einer Breite von 2,50 m, einen Gehweg mit mindestens 2,00 m Breite,
sowie einen Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn mit einer Breite von 0,50 m. Die Verkehrssicher-
heit für Fußgänger und Radfahrer wird somit deutlich erhöht.
Weiterhin ist vorgesehen, die Bushaltestelle Peterskirche um zugestalten, um Konfliktpunkte
zwischen Radfahrern und wartenden Fahrgästen zu beseitigen.
Die Baukosten wurden von SÖR in Höhe von insgesamt brutto 877.000 Euro vorgelegt.
Bei der Prüfung der kostenrelevanten Positionen auf Plausibilität stellte Rpr fest, dass die Ein-
heitspreise für Dritte nachvollziehbar hinterlegt und angemessen waren, die Mengenansätze
bautechnisch zusammengehörender Positionen untereinander plausibel erschienen und keine
wesentlichen Sparten unberücksichtigt geblieben sind. Gesondert ausgewiesene Sicherheiten
für Unwägbarkeiten beim Bauen im Bestand waren nicht enthalten.
Rpr empfahl, die von der Baudienststelle vorgelegten Gesamtkosten in Höhe von brutto
877.000 Euro als Kostenobergrenze festzulegen.
2.6.4.3 Mobile Prüfung
Das Vertragssoll, das mit der Auftragserteilung erfüllt werden muss, wird durch die Gesamtheit
der Angaben über die ausgeschriebenen Leistungen definiert. Durch unvorschriftsmäßige o-
der vereinfachte technische Ausführung werden Leistungen gegenüber dem Vertrag erspart.
Eine geänderte oder minderwertige Ausführung der geschuldeten Leistung wird dadurch unter
Umständen überhöht vergütet. Durch das Nichteinhalten von vertraglichen Pflichten auf der
Seite der Ausführenden können erhebliche finanzielle Nachteile bei der Baudurchführung ent-
stehen.
Das Ziel der mobilen Prüfung ist Schadensprävention und Minimierung des Risikos überhöhter
Abrechnungen. Ausführende Firmen müssen mit einem unvermittelten Besuch der m obilen
Prüfung rechnen. Letztendlich haben aber die Baudienststellen bz w. beauftragte Ingeni-
eure/Architekten die Verantwortung bei der Bauaufsicht. Im Gegensatz zu anderen Prüfungs-
ergebnissen lässt sich der Wert dieser Prüfung nicht materiell bemessen.
Feststellungen werden in der Regel formlos mit der zuständigen Baudienststelle abgeklärt und
die Erledigung überwacht. Müssen in kritischen Situationen Entscheidungen gefällt werden,
werden diese im Rahmen der Prüfung mitgetragen. Alle Baustellenbegehungen werden um-
fangreich dokumentiert. Bei der Prüfung von Nachtragsangeboten und Abrechnungsprüfungen
kann auf dieses Material zurückgegriffen werden.
2021 konnten, bedingt durch Corona, nur wenige Maßnahmen begleitet werden. Im Hochbau
wurden 2, bei SUN 0 , bei SÖR grau (Straßenbau) 4 und bei SÖR grün (Gartenbau) 8 Maß-
nahmen regelmäßig besucht. Die Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Mitarbeitern ver-
lief in allen Bereichen kooperativ, Hinweise und Feststellungen wurden angenommen und den
ausführenden Firmen gegenüber meist zügig umgesetzt.
80
Seite 72 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
2.6.4.4 Ex-post-Prüfungen
Bei der ex-post-Prüfung werden ausgewählte Maßnahmen innerhalb der gesetzten Schwer-
punkte geprüft. Neben der reinen Abrechnungsprüfung wird dabei auch die Einhaltung des
ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens und der haushaltsrechtlichen Belange nach den
bei der Projektabwicklung gültigen Vorschriften geprüft.
Tatsächlich ausgeführte Mengen werden, soweit vorhanden, mit den Angebotspreisen der ur-
sprünglich nächstfordernden Bieter hochgerechnet, die Ursachen von Nachträgen kritisch hin-
terfragt, Abrechnungsfehler aufgezeigt und Maßnahmen zur Verfahrensverbesserung empfoh-
len.
In der Bauabrechnung sind die genehmigten Mittel – einschließlich Nachträge – den tatsäch-
lichen Ausgaben gegenüberzustellen.
Nach Nr. 8 Abs. 1 BRL wären die Bauabrechnungen unverzüglich nach der Inbetriebnahme
der Einrichtung von der Baudienststelle zu erstellen. Werden jedoch im Rahmen der Prüfungs-
planung Informationen für eine Schwerpunktprüfung bei den Dienststellen angefordert, liegt
oftmals noch keine Schlussrechnung der fertiggestellten Maßnahmen vor und Genehmigun-
gen für Nachträge stehen noch aus. Laut den Baufertigstellungsanzeigen hätten die Maßnah-
men verwaltungstechnisch jedoch längst abgeschlossen sein müssen.
Im Prüfungszeitraum konnten 18 Prüfungen abgeschlossen werden.
Aus der Rückforderung von Überzahlungen ergaben sich finanzielle Auswirkungen in Höhe
von 16.615 Euro.
Zu den Prüfungen im Einzelnen:
Königshammer Straße 64 – Neubau Kiho (3) und Schulerweiterung mit Mittagsbetreu-
ung
Die Baumaßnahme wurde als Ganzes im Team nach Fertigstellung (ex-post) geprüft. Hierbei
wurde die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Abwicklung des
Bauvorhabens sowie die Erfüllung der Bauherrnfunktion der Baudienststelle H gegenüber den
ausführenden externen Planern und Unternehmen geprüft. Aufgrund der umfangreichen Bau-
maßnahme wurden einzelne Fachplanungs- und Bauleistungen ausgewählt.
Die Prüfung erfolgte anhand des Objektplans, der Kostenverfolgungen, vorgelegter Verdin-
gungsunterlagen, Verträge und Rechnungen einschl. dazugehöriger rechnungsbegründender
Unterlagen ausgewählter Objekt- und Fachplanungsleistungen bzw. Gewerke.
Die Prüfung ergab insgesamt betrachtet keine größeren Feststellungen. Aus Sicht von Rpr
wurde die Maßnahme im Wesentlichen ordnungsgemäß umgesetzt.
Folgende formale und materielle Feststellungen waren zu treffen:
• Überzahlung von 7.212,26 Euro bei der Abrechnung der Dachabdichtungs - Zimmerer-
und Flaschnerarbeiten,
• fehlende Verpflichtungserklärungen der weiteren am Projekt beteiligten Mitarbeiter bzw.
Subunternehmer bei allen überprüften Objektplanungs- und Fachplanungsleistungen,
• fehlende bzw. nicht den Anforderungen entsprechende Bautagebücher der Fachplaner,
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Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 73 von 124
• fehlende Aufstellung der anrechenbaren Kosten für das Honorar der Objektplanung Frei-
anlagen,
• fehlende bzw. unvollständige rechnungsbegründende Unterlagen,
• fehlende gemeinsame Firmenaufmaße,
• fehlende bzw. bzw. inhaltlich unvollständige Bautagesberichte der Firmen bzw. späte
Kenntnisnahme dieser.
Seitens Rpr wurde empfohlen, den o. g. überzahlten Betrag zeitnah zurückzufordern, damit
die Rückforderungsansprüche nicht verwirkt werden.
Sanierung Kulturzentrum Z-Bau – Frankenstr. 200, 2. Bauabschnitt - Metallbauarbeiten
Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten
entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungs-
unterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der
Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung.
Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben, den Zuschlag erhielt der einzige Bieter. Mit
dem Auftragnehmer wurde eine Nachtragsvereinbarungen abgeschlossen. Diese wurde von
RA/3-VMN geprüft und genehmigt.
Die Durchführung der Arbeiten erfolgte gemäß den Planungen und den Angaben im Leistungs-
verzeichnis.
Die materielle Prüfung der Schlussrechnung ergab eine Abweichung in Höhe v on
2.975,00 Euro brutto zu Lasten des Auftraggebers. Dieser Betrag wurde durch das Hochbau-
amt vom Auftragnehmer zurückgefordert.
Schweinauer Str. 20 – MittelschuleSt. Leonhard, - Dachdeckerarbeiten
Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten
entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungs-
unterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der
Abrechnung.
Die Prüfung des Gewerkes Dachdeckerarbeiten ergab insgesamt betrachtet keine größeren
Feststellungen, die Maßnahme wurde aus Sicht Rpr ordnungsgemäß umgesetzt. Folgende
formale Feststellungen waren zu treffen:
• fehlende Bautagebücher seitens des Arbeitgebers,
• fehlende gemeinsame Firmenaufmaße,
• fehlende bzw. inhaltlich unvollständige Bautagesberichte der Firma.
Materielle Feststellungen waren nicht veranlasst.
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Seite 74 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Schnieglinger Str. 71 – Westfriedhof – Neubau Sozialraumgebäude – Objektplanung Ge-
bäude
Geprüft wurden die Abrechnung der Objektplanerleistungen insbesondere im Hinblick auf an-
rechenbare Kosten sowie Übereinstimmung mit den vertraglichen Leistungen.
Die Vorschriften der BRL der Stadt Nürnberg zur Vorbereitung der Maßnahme und Bereitstel-
lung der Finanzmittel wurden ordnungsgemäß eingehalten. Die Prüfung ergab jedoch, dass
das Honorar nicht korrekt ermittelt wurde. Die Interpolation der Tabellenwerte gem. HOAI 2013
war fehlerhaft.
Dadurch stellte das Architekturbüro 8.757,46 Euro zu wenig in Rechnung.
Regenbogenstraße 73, Grundschule – Dachsanierung
Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten
entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungs-
unterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der
Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung.
Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben, den Zuschlag erhielt der güns tigste Bieter.
Die beauftragte Summe betrug 200.147,23 Euro. Mit dem Auftragnehmer wurden zwei Nach-
tragsvereinbarungen abgeschlossen. Diese wurden von RA/3 -VMN geprüft und genehmigt.
Die Abrechnungssumme betr ug 378.353,21 Euro und lag somit um 178.205,98 Euro
(89,04 %) über der ursprünglichen Auftragssumme.
Die Prüfung durch Rpr ergab, dass die extreme Kostensteigerung der Dachsanierung durch
unzureichende Bauteiluntersuchungen bei der Vorplanung, die Aufschluss über den schlech-
ten Zustand der hofseitigen Dachflächen und der Gauben gegeben hätten, verursacht wurden.
Die materielle Prüfung der Schlussrechnung ergab eine Abweichung in Höhe von 243,33 Euro
brutto zu Lasten des Auftraggebers, dieser Betrag wurde vom Auftragnehmer zurückgefordert.
BBZ – Äußere Bayreuther Str. 20 - Bauteil B – Objektplanung Gebäude
Der Leistungsbereich Objektplanung Gebäude wurde insbesondere hinsichtlich der Ordnungs-
mäßigkeit der Abrechnung geprüft.
Die Mehrwertsteuer wurde zwischen 1.7.2020 und 31.12.2020 temporär auf 16 % gesenkt.
Dies hatte auch Auswirkungen auf Architektenverträge. So wurden Architektenleistungen, die
in diesem Zeitraum erbracht und vollendet wurden, mit einem Umsatzsteuersatz von 16 %
abgerechnet.
Die Prüfung ergab, dass keine Vereinbarungen zu einer Teilschlussrechnung nach den ab-
grenzbaren Leistungsphasen 1 bis 7 getroffen wurden. Dadurch hätte sich der in Rechnung
gestellte Betrag insgesamt von 125.645,95 Euro um 983,76 Euro auf 124.662,19 Euro redu-
ziert.
Seitens Rpr wurde empfohlen, Rücksprache mit dem Rechtsamt und dem Kassen- und Steu-
eramt zu halten, ob die mündliche Vereinbarung nachträglich durch eine schriftliche Vereinba-
rung bestätigt werden kann.
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Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 75 von 124
Nelson-Mandela-Platz – Neubau Fahrradparkhaus
Prüfungsschwerpunkt bei der Baumaßnahme war die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung der
Hauptgewerke Stahlbauarbeiten, Spinde und Blechverkleidungen, sowie der Objektplanungs-
leistung des extern beauftragten Architekturbüros (AB).
Die Prüfung ergab, dass die Vorschriften der BRL der Stadt Nürnberg zur Vorbereitung der
Maßnahme und Bereitstellung der Finanzmittel ordnungsgemäß eingehalten wurden. Die Aus-
führung der betrachteten Gewerke erfolgte grundsätzlich gemäß Planung und Ausschreibung.
Folgende formale und materielle Feststellungen waren bei den geprüften Gewerken zu treffen:
• fehlerhafte Abrechnung des Gewerks Stahlbauarbeiten und dadurch Überzahlung in Höhe
von 736,54 Euro,
• geringfügige Überzahlung beim Gewerk Spinde in Höhe von 10 Euro, durch fehlerhafte
Ermittlung des bei der Schlussrechnung zu zahlenden Restbetrags,
• fehlende Bautagesberichte bei allen geprüften Gewerken.
Bei der Objektplanungsleistung des Architekten war festzustellen, dass das AB pflichtwidrig
kein Bautagebuch geführt hat. Rpr empfahl UB zu prüfen, ob und in wie weit das Honor ar
aufgrund der fehlenden, vertraglich vereinbarten Leistung gekürzt werden sollte.
Zudem konnten dem Rpr nicht alle vertraglich vereinbarten Kostenstände des AB, wie die Auf-
stellung der Vergabebudgets nach Gewerken, die Kostenermittlung auf Grundlage vom Planer
bepreister Leistungsverzeichnisse (LVs), die Kostenkontrolle der LPH 6 (Vergleich Kostenbe-
rechnung - bepreiste LVs), die Kostenverfolgung bzw. -kontrolle in LPH 8 und die Kostenfest-
stellung nach DIN 276 zur Prüfung vorgelegt werden. Aus Sicht Rpr berechtigt das Fehlen von
Grundleistungen zur Honorarkürzung. Auch hier empfahl Rpr dem UB zu prüfen, ob und in-
wieweit dies im vorliegenden Fall erfolgen sollte.
Preißlerstr. 6, Johann.Daniel-Preißler-Mittelschule – Erneuerung Turnhallenboden
Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten
entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungs-
unterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der
Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung.
Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben, den Zuschlag erhielt der günstigste Bie-
ter.Die Durchführung der Arbeiten erfolgte gemäß den Planungen und den Angaben im Leis-
tungsverzeichnis.
Bei der Prüfung waren folgende formalen Feststellungen zu treffen:
• Vom Auftragnehmer wurde ein Nachtrag gestellt, die Unterlagen konnten jedoch nicht zur
Prüfung vorgelegt werden, da sie nicht mehr auffindbar waren,
• die vorgelegten Aufmaße sind von der Bauleitung nicht gegengezeichnet. Daher ist nicht
ersichtlich, ob das Aufmaß gemeinsam von Auftaggeber und Auftragnehmer erstellt
wurde.
• fehlende Bautagesberichte seitens des Auftragnehmers,
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Seite 76 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
• fehlendes Bautagebuch des Auftraggebers.
Die materielle Prüfung der Schlussrechnung ergab keine Abweichung.
BBZ - Äußere Bayreuther Str. 20 – Bauteil B - Flachdachabdichtung
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung erfolgte anhand der Vergabeunterlagen,
der Aufmaße und der Abschlags- und Schlussrechnungen.
Die Maßnahme wurde aus Sicht Rpr ordnungsgemäß umgesetzt. Die Vorschriften der BRL
der Stadt Nürnberg zur Vorbereitung der Maßnahme und Bereitstellung der Finanzmittel wur-
den eingehalten. Die Durchführung der Dachabdichtungsarbeiten erfolgte gemäß der Planung
und des Leistungsverzeichnisses.
Die Prüfung der Schlussrechnung ergab folgende formale Feststellungen.
• fehlende Bautagebücher seitens des Arbeitgebers,
• fehlende gemeinsame Firmenaufmaße,
• fehlende bzw. inhaltlich unvollständige Bautagesberichte der Firma.
Materielle Feststellungen waren nicht veranlasst.
Weiltinger Straße 25 – Neubau eines 4-gruppigen Kinderhortes - Rohbauarbeiten
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung erfolgte anhand der Vergabeunterlagen,
Verträge und Rechnungen einschließlich dazugehörender rechnungsbegründender Unterla-
gen.
Die materielle Prüfung der Schlussrechnung ergab eine Abweichung in Höhe v on insgesamt
3.137,77 Euro brutto zu Lasten des Auftraggebers. Zum einen wurden im Zuge der Prüfung
eines Nachtrags durch RA/3- VMN mit der Firma neue Einheitspreise vereinbart, bei der Ab-
rechnung wurden diese Korrekturen jedoch nicht übernommen sondern mit den ursprüngli-
chen von der Firma angebotenen Einheitspreisen abgerechnet. Hieraus ergab sich insgesamt
eine Überzahlung in Höhe von 649,82 Euro brutto. Zum anderen gestand die ausführende
Firma auf Nachfrage von Rpr einen Aufmaßfehler ein. Dieses Zugeständnis in der Stellung-
nahme der Firma war weder dem Architekturbüro noch H aufgefallen. Daher informierte Rpr
anschließend H über das fehlerhafte Aufmaß, was zu einer Reduzierung der Abrechnungs-
summe bei der entsprechenden Position um 2.487,95 Euro führte. Das Hochbauamt sagte zu,
den Gesamtbetrag in Höhe von 3.137,77 Euro brutto vom Auftragnehmer zurückzufordern.
Rothenburger Straße 45 – Umbau zum Familienzentrum
2019 wurde die Prüfung der Gewerke Maler - und Schreinerarbeiten der im April 2018 abge-
schlossenen Maßnahme angekündigt und die Prüfungsunterlagen angefordert. Die Unterla-
gen wurden nur teilweise vorgelegt und enthielten keine Schlussrechnungen bzw. vollständige
Nachtragsbeauftragungen.
Daher wurde die Prüfung zunächst zurückgestellt und erfolgte dann 2021 sukzessive nach
Eingang der vollständigen Unterlagen der beiden Gewerke bei Rpr.
Es war festzustellen, dass
85
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 77 von 124
• die Aufmaßerstellung die Anforderungen der VOB/B und der zusätzlichen städtischen Ver-
tragsbestimmungen nicht erfüllten und
• Nachträge nicht frühzeitig, sobald Abweichungen erkennbar waren, gemäß den haus-
haltsrechtlichen Vorschriften zur Genehmigung vorgelegt wurden.
Die materielle Prüfung der Schlussrechnungen ergab keine Abweichungen.
Sanierung Kulturzentrum Z-Bau - Frankenstr. 200, 2. Bauabschnitt – Demontage der sa-
nitären Anlagen und Provisorien
Bei oben genannter Baumaßnahme wurde die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirt-
schaftlichkeit der Abwicklung des Bauvorhabens beim Gewerk „Demontage der sanitären An-
lagen“ geprüft. Die Prüfung erfolgte anhand der Vergabeunterlagen einschließlich der Nach-
träge, der Aufmaße, der Bestandspläne, der Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung.
Folgende formale und materielle Feststellungen wurden getroffen:
• Überzahlung von 803,25 Euro auf Grund von Abweichungen bei Stundenlohnarbeiten,
• Stundenlohnzettel wurden nicht fristgerecht geprüft und zurückgegeben,
• bei den Stundenlohnzetteln wurde die Qualifikation der eingesetzten Arbeitskraft nicht an-
gegeben, somit konnte nicht nachvollzogen werden, ob es sich um Fachkräfte oder Helfer
handelte,
• die zu den rechnungsbegründenden Unterlagen gehörenden Aufmaße waren nicht im Ori-
ginal vorhanden,
• die Bautagesberichte wurden vom Auftragnehmer nicht gem. Nr. 8 der vereinbarten zu-
sätzlichen Vertragsbedingungen geführt,
• sämtliche Bautagesberichte waren nicht vom beauftragten Ingenieurbüro unterschrieben
und unterlagen somit offensichtlich keinerlei Kontrolle.
Seitens Rpr wurde empfohlen, den o. g. überzahlten Betrag von der Baufirma zeitnah zurück-
zufordern, damit die Rückforderungsansprüche nicht verwirkt werden.
Sanierung Kulturzentrum Z-Bau - Frankenstr. 200, 2. Bauabschnitt – sanitäre Installati-
onen
Bei oben genannter Baumaßnahme wurde die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirt-
schaftlichkeit der Abwicklung des Bauvorhabens beim Gewerk sanitäre Anlagen geprüft. Die
Prüfung erfolgte anhand der Vergabeunterlagen einschließlich der Nachträge, der Aufmaße,
der Bestandspläne, der Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung.
Folgende formale und materielle Feststellungen wurden getroffen:
• Überzahlung von 513,19 Euro auf Grund einer fehlerhaften Abrechnung,
• die fristgerechte Prüfung von Stundenlohnzetteln konnte nicht nachvollzogen werden, da
kein Datum der Prüfung durch das Ingenieurbüro vorhanden war,
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Seite 78 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
• bei den Stundenlohnzetteln wurde die Qualifikation der eingesetzten Arbeitskraft nicht an-
gegeben, somit konnte nicht nachvollzogen werden, ob es sich um Fachkräfte oder Helfer
handelte,
• die zu den rechnungsbegründenden Unterlagen gehörenden Stundenlohnzettel lagen teil-
weise nicht im Original vor,
• die zu den rechnungsbegründenden Unterlagen gehörende Aufmaße waren nicht im Ori-
ginal vorhanden,
• die Bautagesberichte wurden vom Auftragnehmer nicht gem. Nr. 8 der vereinbarten zu-
sätzlichen Vertragsbedingungen geführt,
• eine Kontrolle der Bautagesberichte konnte nur bei 17 von 30 Berichten durch die Unter-
schrift des beauftragten Ingenieurbüro nachgewiesen werden.
Seitens Rpr wurde empfohlen, den o. g. überzahlten Betrag von der Baufirma zeitnah zurück-
zufordern, damit die Rückforderungsansprüche nicht verwirkt werden.
Bielingplatz 2, Peter-Vischer-Schule, Aufstockung IZBB – Raumlufttechnische Anlagen
Bei oben genannter Baumaßnahme wurde die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirt-
schaftlichkeit der Abwicklung des Bauvorhabens beim Gewerk Raumlufttechnische Anlagen
geprüft. Die Prüfung erfolgte anhand der Vergabeunterlagen einschließlich der Nachträge, der
Aufmaße, der Bestandspläne, der Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung.
Folgende formale und materielle Feststellungen wurden getroffen:
• Gem. den allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen in der VOB/C
sind in der Leistungsbeschreibung Anzahl, Art und Maße von Mustern und Musterkon-
struktionen sowie der Ort der Anbringung anzugeben. Aus den Unterlagen ging hervor,
dass Mustergeräte verbaut wurden, im Leistungsverzeichnis war dazu allerdings keine
Position vorgesehen.
• Eine transparente Ermittlung der Mengen lag nicht vor. Abgerechnete Mengen konnten
auf Grund von fehlenden oder nicht mit den Bestandsunterlagen übereinstimmenden An-
gaben in den Aufmaßen nicht nachvollzogen werden.
• Nachtragsleistungen wurden teilweise bei einer nicht dafür vorgesehenen Nachtragsposi-
tion aufgenommen. Somit wurden die Leistungen über eine eventuell zu teuere Position
abgerechnet.
Die Feststellungen wurden von der Baudienststelle zur Kenntnis genommen, es wurde zuge-
sagt, die von Rpr gegebenen Empfehlungen künftig zu beachten.
Wiesenstraße - Umgestaltung der Freifläche um die Christuskirche – Landschaftsbau-
arbeiten
Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten
entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrec hnungs-
unterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der
Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung.
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Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 79 von 124
Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben, den Zuschlag erhielt der einzige Bieter.Die
Durchführung der Arbeiten erfolgte gemäß den Planungen und den Angaben im Leistungsver-
zeichnis.
Bei der Prüfung waren keine formalen Feststellungen zu treffen:
Die materielle Prüfung der Schlussrechnung ergab eine Abweichung in Höhe von
21.110,08 Euro brutto zu Gunsten des Auftraggebers. Diese resultierte aus einer Reduzierung
der 1. Abschlagsrechnung und einem Additionsfehler in der Schlussrechnung. Die Reduzie-
rung in der 1. Abschlagsrechnung erfolgte aufgrund der unterschiedlichen Finanzierung. Die
Bäume und Baumstandorte wurden durch eine Spende des Rotary Club Nürnberg - Kaiserburg
finanziert. Deshalb wurden alle Positionen die Baumstandorte betreffen, gesondert und über
eine eigene Haushaltsstelle abgerechnet.
Sanierung der Hallertorbrücke und Neubau der Rad- und Gehwegunterführung südlich
der Hallertorbrücke
Bei der Maßnahme wurden die Planungsleistungen insbesondere im Hinblick auf anrechen-
bare Kosten sowie Übereinstimmung mit den vertraglichen Vereinbarungen geprüft. Insgesamt
wurden 3 Einzelverträge mit Ingenieurbür os geschlossen. Der erste Vertrag zwischen dem
Ingenieurbüro und der VAG war nicht Gegenstand dieser Prüfung. Der zweite Vertrag bein-
haltete die Planung der Unterführung (Objektplanung, Tragwerksplanung und Planung der
Verkehrsanlagen) und der dritte Vertrag die Ausführungsplanung zur Generalsanierung der
Hallertorbrücke, die in diesem Fall nicht an die ausführende Firma mitvergeben wurde, son-
dern im Vorfeld der Ausschreibung der Baul eistungen vom Ingenieurebüro erbracht werden
sollte. Die beiden letzteren Verträge wurden zwischen der Stadt Nürnberg und dem Ingenieur-
büro geschlossen und waren daher Gegenstand der Prüfung.
Die Objektplanung, Tragwerksplanung und Planung der Verkehrsanlagen für die Rad- und
Fußwegunterführung südlich der Hallertorbrücke wurden mit einer Gesamtsumme von
124.206,41 Euro beauftragt. Es wurde ein Nachtragsangebot in Höhe von 1.663,32 Euro vor-
gelegt und genehmigt. Die Leistungen wurden in einer Teilschlussrechnung mit einer Gesamt-
summe von 127.532, 32 Euro abgerechnet. Die Diskrepanz beruhte auf der Anpassung der
anrechenbaren Kosten. Die Berechnung des Honorars in der Teilschlussrechnung war nicht
zu beanstanden.
Die Genehmigungs- und Ausführungsplanung bezüglich der Sanierung der Hallertorbrücke
wurde mit einer Gesamtsumme von 317.868,91 Euro beauftragt. Es wurde ein Nachtrag in
Höhe von 16.669,85 Euro vorgelegt und genehmigt. Die Leistungen wurden mit der Schluss-
rechnung in Höhe von 334.538,76 Euro abgerechnet, was dem beauftragten Betrag entspricht.
Die Berechnung des Honorars war nicht zu beanstanden.
Uhlandstraße im Bereich Uhlandschule mit Kreuzung Uhland-/Grolandstraße – Straßen-
bau
Bei o.g. Baumaßnahme wurde insbesondere die ordnungsgemäße Beauftragung der Leistun-
gen und die Abrechnung geprüft.
Die Ausschreibung erfolgte entspr echend dem geltenden Vergaberecht als öffentliche Aus-
schreibung mit der eVergabe. Den Zuschlag erhielt der wenigstnehmende Bieter. Die Straßen-
bauarbeiten wurden entsprechend der Planung und den Angaben im Leistungsverzeichnis
durchgeführt. Die Aufmaße und Aufmaßpläne waren sehr übersichtlich und nachvollziehbar
abgefasst. Die Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung wurden in der Reihenfolge
des Leistungsverzeichnisses aufgestellt, die Einheitspreise stimmten überein.
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Seite 80 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Die Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes ergab keine monetären Feststellungen.
Generalsanierung Stuttgarter Straße / Rotbuchenstraße
Die Baumaßnahme zur Sanierung der Abwasserleitungen i n der Stuttgarter - / Rotbuchen-
straße wurde entsprechend der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Nürnberg und der Ge-
meindeordnung geprüft. Die Prüfung erfolgte in Form von Stichproben. Als Grundlagen dienten
die Teil- und Schlussrechnungen, Leistungsverzeichnisse, Verträge, Aufmaße, Zeichnungen,
Mengenberechnungen, Liefernachweise und der Schriftverkehr. Im ersten Bauabschnitt er-
folgte im Jahr 2017 die Erneuerung der Schächte. Im Jahr 2018 wurde im zweiten Bauab-
schnitt der bestehende Betonrohrkanal mittels Schlauchliner saniert.
Beide Maßnahmen wurden öffentlich ausgeschrieben. Der Zuschlag wurde jeweils auf das
wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Erneuerung der Schächte wurde mit 240.589,51 Euro be-
auftragt. Es wurde ein Nachtrag in Höhe von 2.732,01 Euro vorgelegt und genehmigt. Die
Leistungen wurden mit der Schlussrechnung in Höhe von 238.990,53 Euro abgerechnet. Die
Sanierung mit Schlauchliner wurde mit 111.843,25 Euro beauftragt. Die Leistungen wurden
mit der Schlussrechnung in Höhe von 113.027,50 Euro abgerechnet.
Die Aufmaße beider Maßnahmen waren übersichtlich und nachvollziehbar aufgestellt, die Ab-
rechnung der Leistungen durch den Auftragnehmer erfolgte zeitnah zum Leistungsstand auf
der Baustelle. Die abgerechneten Leistungen entsprechen den Vorgaben des Leistungsver-
zeichnisses und der Ausführungsplanung. Materielle Feststellungen waren nicht zu treffen.
2.6.5 Beteiligungsunternehmen
Technische Prüfung bei der Flughafen Nürnberg GmbH
Gem. einer Änderung der Geschäftsordnung für den Vergabeausschuss der Flughafen GmbH
ist bei zust immungspflichtigen Bauvergaben nur noch die Zustimmung von RA/3- Vergabe-
management erforderlich. Somit entfällt die Prüfung durch Rpr.
Wohnungsbaugesellschaft Nürnberg Kommunal GmbH (WBG-K)
Die WBG-Kommunal GmbH (WBG-K) wurde von der Stadt Nürnberg beauftr agt, die Baube-
treuung für zahlreiche Projekte, deren Fertigstellung bis 31.12.2022 beabsichtigt ist, zu über-
nehmen. Für die Mehrzahl der Projekte wurden zusätzlich Leistungen der Projektklärung und
Projektentwicklung beauftragt.
Per Nachtrag wurde die WBG-K außerdem mit Neubau bzw. Sanierung von mehreren Feuer-
wehrgerätehäusern beauftragt.
Zu diesem Zweck wurden zwischen der Stadt Nürnberg und der WBG -K jeweils entspre-
chende Baubetreuungsverträge geschlossen. Für ihre Tätigkeit erhält die WBG-K eine Vergü-
tung für die von ihr übernommene Betreuungstätigkeit. Diese ermittelt sich auf Grundlage der
Bruttobaukosten bzw. der anrechenbaren Kosten nach HOAI. Darüber hinaus zur Erfüllung
des Vertrags erforderliche, sonstige Sonderfachleistungen werden ebenfalls ver gütet, wenn
entsprechende Rechnungen vorliegen.
Vergaben VOB
Aus der Vergabeprüfung entfielen auf die WBG -K insgesamt 6 VOB-Vergaben in Höhe von
rund 4,33 Mio. Euro. Materielle Feststellungen waren nicht zu treffen.
89
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 81 von 124
2.7 Betätigung der Stadt bei Beteiligungsunternehmen pri-
vaten Rechts
Rechtsgrundlagen für die Prüfung der Betätigung der Stadt Nürnberg bei Unternehmen in
Rechtsformen des privaten Rechts sind Art. 94 und 106 Abs. 4 GO.
Nach Art. 94 Abs. 3 GO ist die Stadt Nürnberg verpflichtet, jährl ich einen Bericht über ihre
Beteiligungen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihr mindestens der
zwanzigste Teil der Anteile eines Unternehmens gehört. Der Beteiligungsbericht soll insbe-
sondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die
Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des ge-
schäftsführenden Unternehmensorgans gemäß Absatz 1 Nr. 5 dieses Artikels, die Ertragslage
und die Kreditaufnahme enthalten.
Im Beteiligungsbericht des Referats für Finanzen, Personal und IT wird dem Art. 94 Abs. 3 GO
grundsätzlich Rechnung getragen. Der aktuelle Beteiligungsbericht gibt die Entwicklung für das
Wirtschaftsjahr 2020 wieder. Der Beteiligungsbericht 2022, der die Entwicklung für das Wirt-
schaftsjahr 2021 darstellt, befindet sich in Arbeit. Die Fertigstellung ist für Ende des Jahres geplant.
Im Prüfungszeitraum 2021 war die Stadt Nürnberg an folgenden Unternehmen beteiligt:
2.7.1 Unter Art. 94 Abs. 1 GO fallende Unternehmen
Nr. Unternehmen
Stand 31.12.2021
Gezeichnetes Kapital
Kapitalanteil Stadt Nürn-
berg in Euro
Beteiligung Stadt
Nürnberg in %
1 Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) 204.200.000
204.200.000
100,0
2 noris inklusion gemeinnützige GmbH 2.759.4427
2.759.442
100,0
3 Klee-Center GmbH, Existenzgründerzentrum 430.000
430.000
100,0
4 Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH 100.000
100.000
100,0
5 Noris-Arbeit (NOA) gemeinnützige Beschäfti-
gungsgesellschaft mbH der Stadt Nürnberg
25.600
25.600
100,0
6 NürnbergStift Service GmbH Nürnberg 25.000
25.000
100,0
7 NOA.kommunal GmbH 25.000
25.000
100,0
8 wbg Immohold Verwaltungs-GmbH 25.000
25.000
100,0
9 Projektentwicklungsgesellschaft St. Leon-
hard-Nord mbH Siedlungsmodell Nürnberg
25.565
24.261
94,9
7 Tatsächlich beträgt das im Handelsregister eingetragene Stammkapital 5.397.000 DM, da noch keine Umstel-
lung auf Euro erfolgt ist.
90
Seite 82 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Nr. Unternehmen
Stand 31.12.2021
Gezeichnetes Kapital
Kapitalanteil Stadt Nürn-
berg in Euro
Beteiligung Stadt
Nürnberg in %
10 IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürn-
berg-Fürth-Erlangen GmbH
35.500
20.000
56,3
11 wbg Nürnberg GmbH
Immobilienunternehmen
12.600.000
8.932.140
70,9
12 Flughafen Nürnberg GmbH 43.124.000
21.562.000
50,0
13 NürnbergMesse GmbH 100.204.900
50.071.750
49,9
Abschlussprüfungen und -ergebnisse 2021
Nr. Unternehmen Beauftragte Prüfungsgesell-schaft Zeitpunkt der Berichtser-stellung Jahresergeb-nis in TEuro8
1 Städtische Werke Nürnberg
GmbH (StWN) mit Organge-
sellschaften
Städt. Werke Nürnberg
GmbH (StWN)
Deloitte GmbH Wirtschaftsprü-
fungs-gesellschaft 14.04.2022 +85.068 (+10.465)
N-ERGIE Aktiengesellschaft
Nürnberg (N-ERGIE AG)
Deloitte GmbH Wirtschaftsprü-
fungs-gesellschaft 03.03.2022
+151.227
(+121.965)
9
VAG Verkehrs-Aktiengesell-
schaft Nürnberg (VAG)
Deloitte GmbH Wirtschaftsprü-
fungs-gesellschaft 14.04.2022 -81.336 (-89.463)
Fränk. Energie-Gesellschaft
mbH, Nürnberg (FEG)
Keine Prüfung des Jahresab-
schlusses10 -1 (-2)
Zwischen der StWN und ihren Tochtergesellschaften N-ERGIE AG, VAG sowie FEG bestehen
Ergebnisabführungsverträge. Diese sehen die Abführung des handelsrechtlichen Jahresüber-
schusses bzw. die Übernahme eines eventuell bestehenden Jahresfehlbetrages vor. Da die
StWN an der N-ERGIE jedoch nur mit 60,2 % beteiligt ist, garantiert die StWN der außenste-
henden Gesellschafterin Thüga AG eine angemessene Ausgleichszahlung nach § 304 Abs. 2
S. 1 AktG.
Zwischen der StWN als Organträgerin sowie den Organgesellschaften N -ERGIE, VAG und
FEG bestehen zudem körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaften.
8 Jahresergebnis vor Ergebnisabführung und Ergebnisverwendung, Ergebnisse 2020 in Klammern
9 Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung/-verwendung und Ausgleichszahlung an Thüga AG
10 Aufgrund der derzeit ruhenden Geschäftstätigkeit wurde auf eine Prüfung des Jahresabschlusses verzichtet.
Derzeit betreibt die Gesellschaft lediglich Vermögensverwaltung.
91
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 83 von 124
Aufgrund der bestehenden Ergebnisabführungsverträge wird das Jahresergebnis der StWN
maßgeblich von den erwirtschafteten Ergebnissen der Tochtergesellschaften N -ERGIE AG
und VAG beeinflusst.
Ergebnisermittlung der StWN: 2021 2020
TEUR TEUR
Aufgrund EAV abgeführter Gewinn der N-ERGIE AG +63.613 (+72.349)
Aufgrund EAV übernommene Verluste der VAG -81.336 (-89.463)
Aufgrund EAV übernommene Verluste der FEG -2 (-1)
Eigenes Ergebnis StWN +102.793 (+27.580)
Jahresergebnis der StWN +85.068 (+10.465)
Die StWN erzielte im Geschäftsjahr 2021 einen Jahresüberschuss in Höhe von 85,1 Mio. Euro.
Das Jahresergebnis ist geprägt durch den Verkauf von Geschäftsanteilen an der wbg an die
Stadt Nürnberg.
Der Jahresüberschuss 2021 setzt sich zusammen aus den übernommenen Gewinnen und
Verlusten der Tochtergesellschaften in Höhe von - 17,7 Mio. Euro (i.Vj.: -17,1 Mio. Euro) und
dem eigenen Ergebnis der StWN in Höhe von 102,8 Mio. Euro (i.Vj.: 27,6 Mio. Euro). Die
StWN veräußerte in 2021 weitere Anteile an der wbg an die Stadt Nürnberg. Nachdem sie im
Vorjahr noch mit 25,01 % beteiligt war, hält sie zum 31.12.2021 nur noch 10,01 % der Anteile
an der wbg. Aus dieser konzerninternen Veräußerung erzielte sie einen Veräußerungsgewinn
in Höhe von 101,6 Mio. Euro (i. Vj. 27,9 Mio. Euro).
Das Jahresergebnis der N-ERGIE AG betrug vor Ergebnisverwendung und Ausgleichszahlung
151,2 Mio. Euro. Davon wurden gemäß Ergebnisabführungsvertrag 63,6 Mio. Euro an die
StWN abgeführt. Weitere 30,6 Mio. Euro flossen als Ausgleichszahlung an die Thüga AG als
außenstehende Aktionärin. Der verbleibende Jahresüberschuss der N-ERGIE AG in Höhe von
57,0 Mio. Euro wurde mit Zustimmung der StWN in die Gewinnrücklagen eing estellt. Die Er-
gebnisverbesserung gegenüber dem Vorjahr um rd. 29 Mio. Euro ist maßgeblich auf die Erhö-
hung der sonstigen betrieblichen Erträge (+ 15,9 Mio. Euro) sowie des Finanzergebnisses
(+12,8 Mio. Euro) zurückzuführen. Die Zunahme bei den sonstigen betrieblichen Erträgen re-
sultiert vorwiegend aus der Auflösung von Rückstellungen und die Erhöhung des Finanzer-
gebnisses aus der Aufwertung der Anteile an der Gemeinschaftskraftwerk Irsching GmbH.
Bei der VAG verringerten sich die Fahrgastzahlen gegenüber d em Vorjahr nochmals um
1,6 %. Gegenüber 2019 – dem Vor -Corona-Zeitraum – entspricht dies einem Minus von
21,4 %. Dennoch konnte in 2021 der Jahresverlust vor Verlustübernahme um 8,1 Mio. Euro
bzw. 9,1 % gegenüber dem Vorjahr verringert werden. Dies liegt v or allem daran, dass die
Einbußen bei den Fahrgeldeinnahmen auch in 2021 überwiegend durch den ÖPNV -
Rettungsschirm ausgeglichen wurden. Das Defizit der VAG beläuft sich auf 81,3 Mio. Euro.
Für 2022 wird ein Jahresverlust vor Verlustausgleich in Höhe von rd. 125 Mio. Euro erwartet.
92
Seite 84 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Nr. Unternehmen Beauftragte Prüfungsgesell-schaft Zeitpunkt der Berichtser-stellung Jahresergeb-nis in TEuro11
2 noris inklusion gemeinnüt-
zige GmbH
Dr. Ernst Beck Wirtschaftsprüfer 21.06.2022 -830 (-344)
3 Klee-Center GmbH, Exis-
tenzgründerzentrum
TaXPerts Audit GmbH Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft 17.08.2022 +5 (+15)
4 Stadion Nürnberg Betriebs-
GmbH
Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 14.04.2022 +59 (-124)
5 Noris-Arbeit (NOA) gemein-
nützige Beschäftigungsge-
sellschaft mbH der Stadt
Nürnberg
Auretax GmbH Wirtschaftsprü-
fungsgesellschaft 29.07.2022 -219 (-751)
6 NürnbergStift Service GmbH
Nürnberg
Solidaris Revisions-GmbH Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
-35412 (+11)
7 NOA.kommunal GmbH
Auretax GmbH Wirtschaftsprü-
fungsgesellschaft 31.05.2022 +247 (+271)
8 wbg Immohold Verwaltungs-
GmbH
Keine Prüfung des Jahresab-
schlusses13 +1 (+1)
9 Projektentwicklungsgesell-
schaft St. Leonhard-Nord
mbH Siedlungsmodell Nürn-
berg
Keine Prüfung des Jahresab-
schlusses14 -16 (-16)
10 IGZ Innovations- und Grün-
derzentrum Nürnberg-Fürth-
Erlangen GmbH
Christian Kachelmann
Wirtschaftsprüfer aus der Kanz-
lei Fischer & Partner GbR
12.05.2022 +7 (+83)
11 wbg Nürnberg GmbH Immo-
bilienunternehmen
Bavaria Revisions- und Treu-
hand AG Wirtschaftsprüfungsge-
sellschaft Steuerberatungsge-
sellschaft
21.04.2022 +12.209 (+16.198)
12 Flughafen Nürnberg GmbH PKF Fasselt
Partnerschaft mbB Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft Steuerbe-
ratungsgesellschaft
15.03.2022 -14.882 (-41.210)
13 NürnbergMesse GmbH Rödl & Partner GmbH Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
24.05.2022 -46.012 (-57.811)
Der Arbeitsbereich der noris inklusion gemeinnützige GmbH stand auch in 2021 noch stark
unter dem Einfluss der Corona-Pandemie. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Jahresverlust
11 Es handelt sich um Ergebnisse vor Verlustausgleich. Ergebnisse 2020 in Klammern.
12 Zum Zeitpunkt der Berichterstellung war die Jahresabschlussprüfung noch nicht abgeschlossen. Das Jahreser-
gebnis ist daher vorläufig.
13 Für ihre Tätigkeit erhält die Gesellschaft die vereinbarte Haftungsvergütung sowie den gesellschaftsvertraglich
vereinbarten Aufwendungsersatz. Auf eine Prüfung des Jahresabschlusses wurde aufgrund Geringfügigkeit
verzichtet.
14 Aufgrund der derzeit ruhenden Geschäftstätigkeit wurde auf die Prüfung des Jahresabschlusses verzichtet.
93
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 85 von 124
in 2021 deutlich erhöht, und zwar von 344 TEuro auf 830 TEuro. Belastet wurde das Ergebnis
vor allem durch vermehrte Aufwendungen für medizinischen Sachbedarf, zusätzlich anfallende
Raummieten sowie Personalkosten für Leiharbeit zum Auffangen von Personalausfällen. Nach
wie vor nicht kostendeckend ist der Druckereibetrieb.
Für das abgelaufene Wirtschaftsjahr weist die Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH einen Jahre-
süberschuss in Höhe von 59 TEuro aus. Die Geschäftstätigkeit der Stadion Nürnberg Betriebs-
GmbH litt auch im abgelaufenen Geschäftsjahr noch stark unter den massiven Corona- Be-
schränkungen. In 2021 betrugen die Umsatzerlöse nur rd. 60 % der Umsatzerlöse des Jahres
2019. Ein Teil der Ausfälle konnte durch die Corona-Hilfen kompensiert werden.
Die Noris-Arbeit (NOA) gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft mbH erzielte im Geschäfts-
jahr 2021 einen Jahresverlust in Höhe von 219 TEuro. In 2021 reduzierten sich die Umsatzer-
löse gegenüber 2020 weiter. Bereinigt um Zuschüsse liegen diese damit um rd. 180 TEuro
unter denen des Jahres 2020 und um rd. 760 TEuro unter denen des Vor-Corona-Zeitraumes
von 2019. Der überwiegende Teil des Umsatzrückgangs ist auf eine pandemiebedingt schlech-
tere Belegungsquote bzw. Unterbrechungen in den AGH -Maßnahmen zurückzuführen. Wei-
tere Gründe sind Ladenschließungen und geringere Zuschüsse wegen der Unterbrechungen
von Maßnahmen aufgrund Corona. Zum 31.12.2021 weist die Gesellschaft einen nicht durch
Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 37 TEuro (i.Vj. 434 TEuro) aus. Aufgrund von
der Stadt übernommener Verluste in Höhe von 616 TEuro sowie eines Forderungsverzichtes
in Höhe von 198 TEuro konnte dieser gegenüber dem Vorjahr deutlich reduziert werden. Den-
noch ist die Gesellschaft auch zum 31.12.2021 bilanziell überschuldet. Die Geschäftsführung
hat infolgedessen die insolvenzrechtliche Überschuldung analysiert. Demnach verfügt die Ge-
sellschaft über ausreichende finanzielle Mittel, so dass trotz der weiterhin bestehenden bilan-
ziellen Überschuldung nicht von einer insolvenzrechtlichen Überschuldung auszugehen ist.
Die NOA.kommunal GmbH ist für die Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe tätig. Dabei
erbringt sie sog. Jedermannstätigkeiten. In 2021 erwirtschaftete die NOA.kommunal GmbH
einen Jahresüberschuss von 247 TEuro (i.Vj.: 274 TEuro). Damit verringerte sich der Jahres-
überschuss gegenüber dem Vorjahr um 9,0 %. Insbesondere die Umsatzerlöse liegen mit
4,6. Euro im Geschäftsjahr 2021 wesentlich niedriger als im Vorjahr (5,4 Mio. Euro). Darin
enthalten sind Personalkostenzuschüsse von rd. 2,3 Mio. Euro.
Gegenstand der Projektentwicklungsgesellschaft St. Leonhard-Nord GmbH war in der Vergan-
genheit die Entwicklung der Flächen des ehemaligen Schlachthofgeländes Nürnberg zu einer
Wohnsiedlung. Da dieses Vorhaben abgeschlossen ist, übt die Gesellschaft derzeit keine ak-
tive Geschäftstätigkeit aus. Sie steht der Stadt Nürnberg für künftige Aufgaben zur Verfügung.
Der in 2021 erzielte Jahresfehlbetrag von 16 TEuro ist auf die laufenden Aufwendungen des
Geschäftsjahres zurückzuführen, denen aufgrund der ruhenden Geschäftstätigkeit keine Er-
träge gegenüberstehen. Getragen werden diese, soweit zahlungswirksam, durch die Verwen-
dung des Restbestands an liquiden Mitteln. Im Mai 2022 hat der Stadtrat beschlossen, die
Reaktivierung und Umstrukturierung der Gesellschaft anzugehen.
Das Jahresergebnis der IGZ Innovations - und Gründerzentrum Nürnberg -Fürth-Erlangen
GmbH sank in 2021 von 83 TEuro auf 7 TEuro. In 2021 kam es zu erheblichen Personaleng-
pässen, so dass verstärkt Personaldienstleister eingesetzt werden mussten, um die Hand-
lungsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Daraus resultierten Mehrkosten für die IGZ. Des Wei teren
war die Gesellschaft durch Renovierungskosten belastet. In den Folgejahren sind weitere Sa-
nierungsmaßnahmen geplant, die das Ergebnis auch in den Folgejahren belasten dürften.
In 2021 erhöhte sich die unmittelbare Beteiligung der Stadt Nürnberg an der wbg Nürnberg
GmbH Immobilienunternehmen (wbg) erneut. Mit Vertrag vom 28.10.2021 und wirtschaftlicher
Wirkung zum 01.11.2021 erwarb die Stadt Nürnberg weitere 15 % von der StWN, so dass sie
94
Seite 86 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
nunmehr mit 70,89 % an der wbg beteiligt ist. Wie in den Vorjahr en erzielte die wbg auch in
2021 einen Jahresüberschuss. Dieser belief sich auf 12,2 Mio. Euro und ist damit um
4,0 Mio. Euro niedriger als in 2020. Als Gründe sind zum einen geringe Umsatzerlöse zu nen-
nen, da in 2021 im Bauträgergeschäft keine Einheiten übergeben wurden. Zum anderen lag
der Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwand deutlich über den Werten der Vorjahre.
Die Flughafen Nürnberg GmbH konnte in 2021 ihren Jahresverlust im Vergleich zum Vorjahr
deutlich reduzieren. In 2020 hatte sie noch einen Verlust in Höhe von 41,2 Mio. Euro ausge-
wiesen, in 2021 belief sich dieser auf 14,8 Mio. Euro. Ab Mai 2021 stieg das Verkehrsaufkom-
men am Albrecht Dürer Airport sukzessive an, so dass in 2021 rd. 1,1 Mio. Passagiere beför-
dert wurden. Dies waren 16 % mehr als im Vorjahr und zugleich 74 % weniger als im Jahr
2019. Wesentlich zur Ergebnisverbesserung beigetragen haben die Kompensationszahlungen
für Ausfälle wegen der Corona-Pandemie auf Grundlage der Bundesrahmenregelung in Höhe
von rd. 14 Mio. Euro. Im Gegenzug sanken Betriebs- und Personalaufwand, insbesondere auf-
grund von Kurzarbeit, in 2021 deutlich. Des Weiteren wurde das Eigenkapital durch die Ge-
sellschafter – Freistaat Bayern und Stadt Nürnberg – um 50 Mio. Euro verstärkt.
Die Messewirtschaft war in 2021 nach wie vor stark von den Auswirkungen der Corona- Pan-
demie betroffen. Dies hatte auch Auswirkungen auf die NürnbergMesse GmbH. Gegenüber
2019, das aufgrund turnusmäßiger Messezyklen vergleichbar ist, sanken die Umsatzerlöse
um 174,0 Mio. Euro auf nur noch 48,1 Mio. Euro. Dies entspricht einem Rückgang von 78,3 %.
Grund sind die große Anzahl abgesagter Präsenzveranstaltungen. Diese konnten aufgrund
der Corona-Schutzmaßnahmen nur in den Monaten September bis November 2021 im Mes-
sezentrum Nürnberg stattfinden. Damit ist 2021 das ausstellerschwächste Messejahr seit über
30 Jahren. Das Jahresergebnis reduzierte sich in 2021 auf -46,0. Euro. Gegenüber 2019 be-
deutet dies einen Rückgang um 48,0 Mio. Euro. Damals war noch ein Jahresüberschuss in
Höhe von 2,0 Mio. Euro erwirtschaftet worden. Positiv wirkten sich die Zahlung von November-
und Dezemberhilfen in Höhe von rd. 40 Mio. Euro aus. Zur Verstärkung des Eigenkapitals
wurden durch die Gesellschafter in 2021 Einlagen in Höhe von 40 Mio. Euro erbracht.
Feststellung gemäß §§ 53 und 54 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
Den vorliegenden Abschlussprüfungsberichten ist zu entnehmen, dass alle Prüfungen unter
Beachtung der Erfordernisse des § 53 HGrG erfolgten. Die Abschlussprüfer bestätigten, dass
die Prüfungen nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 HGrG keine Besonderheiten ergeben haben, die nach
ihrer Auffassung Anlass zu Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gege-
ben hätten. Dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg ist bei allen o. g. Gesellschaften
das Unterrichtungs- und Informationsrecht nach § 54 HGrG eingeräumt.
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
Die öffentliche Zweckerfüllung der kommunalen Unternehmen ermöglicht nicht immer ein kos-
tendeckendes Wirtschaften oder das Erzielen von Gewinnen. Die Pflicht zur wirtschaftlichen
Führung der Unternehmen ist hiervon unberührt.
In der folgenden Aufstellung werden die Auswirkungen auf den städ tischen Haushalt darge-
stellt, die sich aus den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu obigen Unternehmen erge-
ben15. Dabei konzentriert sich die Aufstellung aus Wesentlichkeitsgründen auf Kapiteleinlagen
15 Da nur die Unternehmen nach § 53 HGrG betrachtet werden, sind in der Aufstellung u.a. Zahlungen an die
Eigenbetriebe sowie an das Staatstheater Nürnberg nicht enthalten.
95
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 87 von 124
und Verlustübernahmen16. Soweit Unternehmen Gewinne erzielen, wirken sich diese auf den
Haushalt regelmäßig nicht aus, da sie in den Unternehmen verbleiben. Dargestellt ist das je-
weilige Haushaltsjahr der Stadt Nürnberg. Die in der Tabelle angegebenen Werte spiegeln die
Zahlungsflüsse zwischen der Stadt Nürnberg und den Unternehmen wider.
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt:
Nr. 2021 in TEuro 2020 in TEuro
1. Verlustübernahmen / verlustbebedingte Ausgleichs-
zahlungen
4.886 805
noris inklusion, gemeinnützige GmbH 734 805
Noris-Arbeit (NOA) gemeinnützige Beschäftigungs -gesell-
schaft mbH der Stadt Nürnberg
616 0
Flughafen Nürnberg GmbH 3.536 0
2. Kapitaleinlagen 45.000 10.000
Nürnberg Messe GmbH 20.000 10.000
Nürnberg Flughafen GmbH 25.000 0
Summe 49.886 10.805
Die Verlustausgleichszahlung betrifft den Verlust der noris inklusion gemeinnützige GmbH des
Jahres 2019 und beinhaltet auch den Verlust des BUNI Kultur- und Freizeittreffs17 in Höhe von
60 TEuro. In 2021 wurden die Verluste der NOA aus 2020 in Höhe von 616 TEuro übernom-
men. Bei der Zahlung an die Flughafen Nürnberg GmbH in Höhe von 3.536 TEuro handelt es
sich um eine Coronabedingte Ausgleichszahlung.
Die Kapitaleinlage in die NürnbergMesse GmbH resultiert aus dem Konsortialvertrag von
2017. Darin haben sich die beiden Hauptgesellschafter Freistaat Bayern und Stadt Nürnberg
verpflichtet, jeweils 100 Mio. Euro, verteilt auf zehn Jahre, in die der NürnbergMesse GmbH
einzulegen. Ziel ist die Finanzierung des weiteren Unternehmenswachstums und der künftigen
Immobilieninvestitionen (Modernisierung der Hallen und der Geländeinfrastruktur). Aufgrund
der Auswirkungen der Corona- Pandemie wurde die für 2026 geplante Einlage auf das Jahr
2021 vorgezogen. Um das Eigenkapital der Nürnberg Flughafen GmbH zu verstärken, wurden
seitens der Stadt Nürnberg 25 Mio. Euro in die Kapitalrücklage eingelegt.
16 Zuschüsse bleiben außer Betracht, da diese meist projektbasiert sind und die Förderung einer Vielzahl von
Einzelprojekten umfasst.
17 Bei dem Freizeittreff BUNI handelt es sich um eine gemeinsame Einrichtung der noris inklusion gemeinnützige
GmbH und der Lebenshilfe Nürnberg.
96
Seite 88 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
2.7.2 Sonstige Beteiligungen
Nr. Unternehmen
Stand 31.12.2021 Gezeichne-
tes Kapital
Kapitalanteil Stadt Nürnberg
in Euro
Beteiligung
Stadt Nürn-
berg in %
1 wbg Nürnberg Beteiligungs GmbH 25.000
12.250
49,0
2 GkF Gesellschaft für kulturelle Freiräume
mbH
25.000
8.750
35,0
3 Hafen Nürnberg – Roth GmbH 1.535.000
291.650
19,0
4 Zollhof Betreiber GmbH 100.000
8.000
8,0
5 Landesgewerbeanstalt Bayern 5.246.938
59.075
1,1
6 afk – Aus- und Fortbildungskanäle GmbH für
elektronische Medien
25.565
256
1,0
7 WISO-Führungskräfte-Akademie Nürnberg
(WFA) Gemeinnützige Trägergesellschaft
mbH
102.258
767
0,8
8 Partnerschaften Deutschland – Berater der
öffentlichen Hand GmbH
k.A.
2.500
0,1
9 Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der
Museen in Nürnberg (KPZ) GbR
k.A.18 50,0
Die wbg Nürnberg Beteiligungs GmbH (wbg -B) ist vorwiegend mit der Bewirtschaftung von
eigenen Immobilien sowie im Bauträgergeschäft tätig. Dabei werden die Geschäfte im Rah-
men der Geschäftsbesorgung von der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen über-
nommen, die die verbleibenden 51 % der Anteile hält. In 2021 erzielte wbg-B ein Jahresergeb-
nis von 202 TEuro (i.Vj. 1.287 TEuro).
Die Energie Region GmbH wurde in 2021 liquidiert. Sie ist daher zum 31.12.2021 nicht mehr
in den Beteiligungen enthalten. Aus der Liquidation hat die Stadt Nürnberg eine Schlusszah-
lung in Höhe von 4 TEuro erhalten.
Das Kunst- und Kulturpädagogische Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ) wird gemäß den
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages in der Rechtsform der GbR (Gesellschaft bürgerli-
chen Rechts) betrieben, Gesellschafter sind jeweils zur Hälfte die Stadt Nürnberg und die öf-
fentlich-rechtliche Stiftung „Germanisches Nationalmuseum“.
18 Aufgrund der Rechtsform ist kein gezeichnetes Kapital vorhanden.
97
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 89 von 124
2.8 Auftragsprüfungen
2.8.1 Deutsch-Amerikanisches Institut Amerika-Haus Nürnberg
e.V.
Prüfungsbericht vom 08.02.2022
Aufgrund der entsprechenden Bitte des Instituts hat der Oberbürgermeister am 28.07.2021
das Rechnungsprüfungsamt beauftragt, die Jahresrechnung 2020 zu prüfen. Da die Jahres-
rechnung erst im November des Jahres 2021 erstellt wurde, konnte die Prüfung erst Anfang
2022 beendet werden.
Die Prüfung erstreckte sich auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der daraus ent-
wickelten Jahresrechnung.
Das Ergebnis ist aus nachfolgender Tabelle ersichtlich:
2020 Euro 2019 Euro
Einnahmen: 2020 2019 401.291,30 506.839,42
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) aus dem Vorjahr +128.789,57 +96.612,97
Laufende Haushaltsmittel 272.501,73 410.226,45
Ausgaben: 230.728,41 378.049,85
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) +170.562,89 +128.789,57
Die Jahresrechnung 2020 des Deutsch-Amerikanischen Instituts schließt mit einem Jahres-
überschuss in Höhe von 170.562,89 Euro. Allerdings sind darin 56.500,55 Euro Grantgelder
der US-Botschaft enthalten, die für laufende Projekte im Jahr 2020 zweckgebunden sind.
Bei den Zuschüssen ist anzumerken, dass es sich nur bei den Mitteln vom Freistaat Bayern
und der Stadt Nürnberg um institutionelle Förderungen handelt. Die Gelder des Auswärtigen
Amtes und der Kulturabteilung der US-Botschaft dagegen sind Projektfördermittel. Die Kultur-
abteilung der Botschaft gibt vor, dass die Zuschüsse nur für Aushilfen und Minijobs eingesetzt
werden können. Ansonsten sind Personalkosten nicht förderfähig.
Vereinfachend lässt sich feststellen, dass das strukturelle Defizit der Vorjahre nicht mehr ge-
geben ist, da sowohl die Personalkosten (142.170,43 Euro) als auch die Betriebskosten
(54.442,39 Euro) durch die institutionelle Förderung (208.500 Euro) gedeckt werden können.
Projektmittel dürfen hierfür in der Regel nicht verwendet werden.
Einsparungen wurden vor allem durch eine Stellenstreichung in der Bibliothek erzielt.
Die Belege wurden im Rahmen der Prüfung stichprobenartig durchgesehen. Die Ausgaben-
bewirtschaftung war unserer Einschätzung nach angemessen.
Mit Prüfungsbericht vom 08.02.2022 wurde bestätigt, dass der vorgelegte Abschluss der Jah-
resrechnung 2020 des Deutsch-Amerikanischen Instituts, Amerika Haus Nürnberg e.V., mit
den in den Büchern ausgewiesenen Ergebnissen übereinstimmt.
98
Seite 90 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
2.8.2 Europäische Metropolregion Nürnberg (EMN) e.V.
Prüfungsbericht vom 19.07.2022
Die Europäische Metropolregion ist eine öffentlich- rechtliche Gemeinschaft eigener Art (Sui
generis). Mit Satzung vom 07.05.2014 wurde diese Gemeinschaft durch den Verein
EMN Europäische Metropolregion Nürnberg e.V. ergänzt. Alle Finanzgeschäfte werden seit
01.01.2015 vom Verein EMN e.V. abgewickelt. Der Jahresabschluss für den Verein vom
01.01.2021 – 31.12.2021 wurde von einem S teuerberater aufgestellt. Dieser ist für die ord-
nungsgemäße Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 01.01.2021 bis
31.12.2021 verantwortlich. Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.11.2016
wurde die Rechnungsprüfung von den Rechnun gsprüfungsämtern des Landratsamtes Nürn-
berger Land und der Stadt Nürnberg durchgeführt.
Die Gewinn - und Verlustrechnung des Vereins schließt mit einem Plus in Höhe von rund
116 TEuro ab.
Die Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2021 ordnungsgemäß erstellt
worden ist. Eine ordnungsgemäße Haushaltsführung des Vereins EMN e.V. wurde bestätigt.
2.8.3 Haus der Heimat e.V.
Prüfungsbericht vom 28.09.2022
Das Haus der Heimat e.V. (HdH) in Nürnberg erhält für seinen laufenden Betrieb Zuwendun-
gen vom Freistaat Bayern, ausgereicht durch das Haus des Deutschen Ostens (HDO) und der
Stadt Nürnberg – Amt für Kultur und Freizeit. Der Bezirk Mittelfranken gewährt dem Verein
einen Zuschuss.
Gem. Nr. 1.4 zu Art. 44 BayHO wurde deshalb zwischen den Zuwendungs - bzw. Zuschuss-
gebern vereinbart, dass die Prüfung des Verwendungsnachweises mit Zustimmung des Ober-
bürgermeisters der Stadt Nürnberg vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg durchge-
führt wird.
Die Prüfung erfolgte in ausgewählten Stichproben und orientiert e sich schwerpunktmäßig an
den Vorgaben des staatlichen Zuwendungsrechts (ANBest -I). Das Prüfungsergebnis wurde
mit dem Haus des Deutschen Ostens abgestimmt.
Im Jahr 2021 hat das HdH folgende Zuwendungen und Zuschüsse erhalten:
Zuwendungsgeber Art der Zuwendung Zuwendungs- bescheid vom Betrag Euro
Freistaat Bayern – Haus des deutschen Ostens institutionell 11.11.2021 190.000
Bezirk Mittelfranken institutionell 30.06.2021 25.600
Stadt Nürnberg – Amt für Kultur und Freizeit institutionell 24.02.2021 84.600
Stadt Nürnberg Investitionskosten-
zuschuss 09.04.2021 112.000
99
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 91 von 124
Darüber hinaus fördert die Stadt Nürnberg den Betrieb des HdH durch die direkte Übernahme
der Erbbaukosten (rd. 34.000 Euro jährlich).
Das HdH selbst erwirtschaftete 2021 sonstige Einnahmen (Mitgliedsbeiträge, Raummieten
u.ä.) in Höhe von rund 24.000 Euro.
Die Gesamtausgaben des HdH betrugen im Jahr 2021 rund 436.000 Euro.
Die Verwendungsnachweisprüfung bzw. die Prüfung der Haushaltsführung des HdH führte
zusammenfassend zu folgendem Ergebnis:
• Die Angaben des Verwendungsnachweises 2021 stimmen mit den Büchern und Belegen
überein.
• Aus den geprüften Unterlagen haben sich keine Hinweise ergeben, die auf eine nicht
zweckentsprechende Verwendung der Zuwendungen und Zuschüsse für das Jahr 2021
schließen ließen.
• Stichprobenprüfungen ergaben im Übrigen, dass sich die Ausgaben insgesamt in einem
angemessenen Rahmen bewegt haben.
2.8.4 Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V. (LPV)
Prüfungsbericht vom 03.05.2022
Auf Bitte des Landschaftspflegev erbandes Nürnberg e. V. (LPV) vom 16.02.2022 hat Herr
Oberbürgermeister König das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg (Rpr) mit der Prü-
fung der Jahresrechnung 2021 des LPV beauftragt.
Buchführung
Die Geschäftsvorfälle des LPV werden in einem chronologisch geführten Buchungsjournal
zeitlich (chronologische Abfolge aller Einnahmen und Ausgaben) erfasst und zur Erstellung
der Jahresrechnung den jeweiligen Sachkonten (sachliche Buchführung) zugeordnet. Die Er-
gebnisse der zeitlichen und sachlichen Buchführung müssen in Einnahmen und Ausgaben
übereinstimmen.
Zur Abwicklung des ausschließlich unbaren Zahlungsverkehrs existiert ein Girokonto bei der
Sparkasse Nürnberg. Die einzelnen Auszahlungen erfolgen mittels handschriftlich ausgefüllter
Überweisungsformulare. Rpr weist darauf hin, dass hierbei stets ein ordnungsgemäßer Ver-
fahrensablauf zu gewährleisten ist. Dies gilt insbesondere für die Feststellungsvermerke
(sachliche und rechnerische Richtigkeit) und das Anordnungswesen im Rahmen des Vier-Au-
gen-Prinzips.
Genehmigung des Haushaltsplanes 2021
Der vom Vorstand erarbeitete Haushaltsplan 2021 wurde unter coronabedingten Verzögerun-
gen am 21.10.2021 den versammelten Mitgliedern vorgelegt, wobei er ohne Enthaltungen und
ohne Gegenstimmen beschlossen wurde. Der damit genehmigte Haushaltsplan 2021 weist
Einnahmen in Höhe von 226.662 Euro und Ausgaben von 270.234,10 Euro aus. Insgesamt
wurde mit einem Gesamtsaldo in Höhe von - 43.572,10 Euro gerechnet.
100
Seite 92 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Vorlage der Jahresrechnung
Im Einzelnen stellte sich di e seitens des LPV übersandte Jahresrechnung mit Stand zum
03.03.2022 wie folgt dar:
Lfd. Einnahmen 208.632,44 Euro
Lfd. Ausgaben 235.679,13 Euro
Saldo -27.046,69 Euro
Vortrag aus 2020 85.664,86 Euro
Geldbestand am Ende des Geschäftsjahres 2021 58.618,17 Euro
Prüfung der Jahresrechnung
Bei der Sichtung der Unterlagen fiel seitens der Prüfung auf, dass bei zwei zeitlich erfassten
Einnahmebuchungen die betragsmäßige Zuordnung zu den jeweiligen Sachkonten fehlerhaft
war. Es wurde um Überprüfung gebeten. Hier bei stellte sich beim Prüfungstermin am
08.03.2022 in den Räumlichkeiten des LPV heraus, dass den besagten Buchungen zwei Aus-
gaben in jeweils gleicher Höhe vorangingen, die grundsätzlich nicht hätten getätigt werden
dürfen. Die jeweiligen Empfänger der o. g. Zahlungen erstatteten die zu Unrecht erhaltenen
Beträge umgehend in voller Höhe zurück. Diese Rückerstattungen wurden nach Eingang auf
dem Girokonto jedoch unzutreffend im Buchungsjournal berücksichtigt, was letztendlich zu
einer Differenz i. H. v. 1.771,64 Euro auf der Einnahmen- und Ausgabenseite führte. Die fest-
gestellte Abweichung wirkte sich wiederum in gleicher Höhe auf die ermittelten Jahresergeb-
nisse aus.
Bereinigung der Jahresrechnung
Am 08.03.2022 wurde eine Bereinigung des Buchungsjournals durch den LPV vorgenommen.
Nach Feststellung des Rechnungsprüfungsamtes wurde die hieraus folgende Jahresrechnung
nun richtig aus den Sachkonten entwickelt. Sie schließt mit folgendem Ergebnis ab:
Lfd. Einnahmen 210.404,08 Euro
Lfd. Ausgaben 237.450,77 Euro
Saldo - 27.046,69 Euro
Vortrag aus 2020 85.664,86 Euro
Geldbestand am Ende des Geschäftsjahres 2021 58.618,17 Euro
Vermögensbestand
Das Vermögen am Ende des Geschäftsjahres 2021 ist in der Jahresrechnung dargestellt und
setzt sich wie folgt zusammen:
Girokonto Sparkasse Nürnberg 58.618,17 Euro
Vermögensbestand zum 31. Dezember 2021 58.618,17 Euro
Damit besteht Übereinstimmung mit dem Geldbestand am Ende des Geschäftsjahres 2021.
101
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 93 von 124
Prüfungsfeststellungen
Aus Sicht von Rpr ist die bereinigte Jahresrechnung 2021 vor Einbringung in die Mitglieder-
versammlung erneut dem Vorstand zum Beschluss vorzulegen. Weitere schriftliche Feststel-
lungen waren nicht zu treffen. Beanstandungen von nicht wesentlicher Bedeutung wurden
mündlich ausgeräumt. Auskünfte und Erläuterungen sind seitens des LPV bereitwillig erteilt
worden.
Prüfungsbestätigung
Nach dem Ergebnis der Prüfung anhand der bereinigten Sachkonten und sonstigen Unterla-
gen sowie der erteilten Auskünfte wird bestätigt, dass die Jahresrechnung 2021 des Land-
schaftspflegeverbandes Nürnberg e. V. mit den in den Büchern ausgewiesenen Beträgen
übereinstimmt. Es ergaben sich bei der Prüfung der Jahresrechnung wiederum keine Anhalts-
punkte dafür, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung in Frage gestellt werden
müsste.
2.8.5 Planungsverband Region Nürnberg
Prüfungsbericht vom 27.09.2022
Der Planungsverband Region Nürnberg ist Träger der Regionalplanung in seinem Verbands-
bereich. Er hat insbesondere zur Aufgabe, über den Regionalplan sowie über dessen Fort-
schreibung zu beschließen. Außerdem hat der Planungsverband an der Ausarbeitung und
Aufstellung von Zielen der Raumordnung durch Staatsbehörden mitzuwirken, Stellungnahmen
zu Verfahren abzugeben, an denen er beteiligt ist, darauf hinzuwirken, dass Ziele der Raum-
ordnung beachtet werden und bei Konflikten zwischen Verbandsmitgliedern auf eine einheitli-
che Lösung hinzuwirken.
Nach § 20 der Planungsverbandssatzung erfolgt die örtliche Prüfung der Jahresrechnung
durch das Rechnungsprüfungsamt eines Verbandsmitglieds, das nicht den Verbandsvorsit-
zenden entsendet. Auf Bitte des Planungsverbandes vom 28.06.2022 hat Herr Oberbürger-
meister zugestimmt, dass das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg die Prüfung der
Jahresrechnung 2021 des Verbandes durchführt.
Die Prüfung erstreckte sich auf die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und die Jahresrech-
nung mit den entsprechenden Anlagen. Die Jahresrechnung 2021 wurde ordnungsgemäß und
fristgerecht aufgestellt. Sie ist ausgeglichen und schließt in Einnahmen und Ausgaben mit ei-
ner Gesamtsumme von 61.626,76 Euro. Entgegen der ursprünglich geplanten Verminderung
der Rücklage um 4.400,00 Euro führte der Jahresabschluss 2021 zu einer Rücklagenent-
nahme in Höhe von 5.523,38 Euro. Ursache hierfür waren vor allem Mindereinnahmen bei den
Zuweisungen vom Land.
Mit Bericht vom 27.09.2022 konnte bestätigt werden, dass die Haushalts- und Wirtschaftsfüh-
rung des Planungsverbands Region Nürnberg ordnungsgemäß und sorgfältig ist. Die hierfür
geltenden Grundsätze und Vorschriften wurden allgemein eingehalten. Die Haushaltsmittel
wurden zweckentsprechend und satzungsgemäß verwendet. Die Finanzlage ist geordnet.
102
Seite 94 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
2.8.6 Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmie-
rung Nürnberg (ZRFN)
Prüfungsbericht vom 02.03.2022
Der ZRFN ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Verbandsmitglieder sind die Städte
Erlangen, Fürth und Nürnberg, sowie die Landkreise Erlangen-Höchstadt, Fürth und Nürnber-
ger Land. Gemäß der Zweckverbandssatzung erfolgt die örtliche Prüfung der Jahresrechnung
durch das Rechnungsprüfungsamt eines Verbandsmitglieds, das nicht den Verbandsvorsit-
zenden entsendet. Es findet die KommHV-Kameralistik Anwendung. Auf Bitte des ZRFN vom
30.07.2021 hat Herr Oberbürgermeister König das Rechnungsprüfungsamt (Rpr) mit der örtli-
chen Prüfung der Jahresrechnungen 2019 und 2020 beauftragt.
Infolge der Auswirkungen der Corona -Pandemie konnte im Jahr 2020 eine gesonderte Bitte
um örtliche Prüfung in Bezug auf die Jahresrechnung 2019 seitens des ZRFN an den Ober-
bürgermeister der Stadt Nürnberg nicht herangetragen werden. Demnach konnte für das
Haushaltsjahr 2019 die Feststellung der Jahresrechnung sowie der Beschluss über die Ent-
lastung nicht fristgerecht zum 30.06.2021 vorgenommen werden.
Haushaltssatzungen und Haushaltspläne 2019 und 2020
Die Haushaltssatzungen der Jahre 2019 und 2020 kamen ordnungsgemäß zu Stande. Sie
enthalten jeweils keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Haushaltspläne waren aus-
geglichen. Die Gliederungen und Gruppierungen entsprechen den haushaltsrechtlichen Vor-
schriften.
Die Haushaltssatzung 2019 mit Haushaltsplan wurde von der Verbandsversammlung am
10.12.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen und der Regierung von Mittelfranken als
Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Nach der rechtsaufsichtlichen Würdigung im Schreiben der
Regierung von Mittelfranken vom 13.12.2018, wurde die Haushaltssatzung im Mittelfränki-
schen Amtsblatt Nr. 2 vom 15.02.2019 amtlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung 2020 mit Haushaltsplan wurde von der Verbandsversammlung am
09.12.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen und der Regierung von Mittelfranken als
Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Nach der rechtsaufsichtlichen Würdigung im Schreiben der
Regierung von Mittelfranken vom 18.12.2019, wurde die Haushaltssatzung im Mittelfränki-
schen Amtsblatt Nr. 1 vom 15.01.2020 amtlich bekannt gemacht.
Kassenverwaltung, Bewirtschaftung und Buchführung
Die Kassengeschäfte des Zweckverbandes werden gemäß der Verbandssatzung von diesem
selbst geführt. Der Grundsatz der Trennung von Anordnung und Vollzug war gewahrt. Die
Einziehung der Einnahmen der Haushaltsjahre 2019 und 2020 erfolgte grundsätzlich rechtzei-
tig. Mit den Ausgabemitteln wurde sparsam und wirtschaftlich verfahren. Die Buchführung ent-
sprach hinsichtlich der Führung des Zeitbuches in visuell lesbarer Form den Anforderungen.
Sie war ordnungs gemäß, sicher und wirtschaftlich. Die Aufzeichnungen waren vollständig,
richtig, klar, übersichtlich und nachprüfbar. Sie fanden zeitnah statt.
In den beiden Berichtsjahren wurde die Buchführung entgegen der Empfehlung des BKPV aus
dem Prüfbericht 2018 nicht über ein automatisiertes Verfahren abgebildet. Insbesondere das
Sachbuch und die Jahresrechnung werden über das Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft
Excel geführt bzw. erstellt. Der Zweckverband holte aufgrund der o.g. Empfehlung Angebote
103
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 95 von 124
entsprechender Anbieter ein. Eine Umsetzung erfolgte in Abwägung mit dem geringen Bu-
chungsumfang von rund 200 Buchungen jährlich, der Anwendbarkeit in der Verwaltungspraxis
des Zweckverbandes und aus Kostengründen nicht.
Ergebnisse der Jahresrechnungen 2019 und 2020
Die Jahresrechnungen 2019 und 2020 mit den vorgeschriebenen Bestandteilen und Anlagen
wurden ordnungsgemäß und fristgerecht aufgestellt. Sie sind ausgeglichen und schließen mit
jeweils einer Gesamtsumme in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Haushaltsjahr 2019: Verwaltungshaushalt 1.586.471,75 Euro
Vermögenshaushalt 106.192,51 Euro
Gesamthaushalt 1.692.664,26 Euro
Haushaltsjahr 2020: Verwaltungshaushalt 1.722.619,73 Euro
Vermögenshaushalt 45.067,94 Euro
Gesamthaushalt 1.767.687,67 Euro
Entwicklung der Rücklage
Die Rücklage schließt jeweils über der vorgeschriebenen Mindestrücklage (1 v. H. der durch-
schnittlichen Ausgaben des Verwaltungshaushalts der letzten drei Haushaltsjahre) ab.
Haushaltsjahr 2019: Stand 01.01.2019 122.962,19 Euro
Zuführung 106.192,51 Euro
Stand 31.12.2019 229.154,70 Euro
Haushaltsjahr 2020: Stand 01.01.2020 229.154,70 Euro
Entnahme 45.067,94 Euro
Stand 31.12.2020 184.086,76 Euro
Empfehlung zur Feststellung und Entlastung
Die Jahresrechnungen zum 31.12.2019 und 31.12.2020 wurden ordnungsgemäß erstellt. Prü-
fungsfeststellungen, die das Abschlussbild unmittelbar berühren, liegen nicht vor. Die Finanz-
lage ist geordnet. Es ergeben sich somit keine Hinweise, die gegen die Empfehlung der Fest-
stellung und Entlastung bezogen auf die Haushaltsjahre 2019 und 2020 des Zweckverbandes
für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nürnberg sprechen würden.
104
Seite 96 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
2.9 Verwendungsnachweise
2.9.1 Bundesprogramm „Demokratie leben!“
Prüfungsberichte vom 10.12.2021 und 19.09.2022
Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ als Nachfolgeprogramm von „Tole-
ranz fördern – Kompetenz stärken“ wurden lokale „Partnerschaften für Demokratie" vom Bun-
desamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben gefördert. Bis zum Jahr 2021 wurde
seitens des Bundes ein jährlicher Förderbescheid erstellt, dessen Abschluss dann bis zum
31.12. des Folgejahres erfolgen musste. Seit 2022 beträgt die Laufzeit des Förderbescheides
vier Jahre. In jedem Jahr muss nun der Abschluss bis zum 30.09. des Folgejahres erfolgen.
Durch diese Umstellung sind im diesjährigen Sachverständigenbericht zwei Prüfberichte ent-
halten.
Die lokalen „Partnerschaften für Demokratie“ sollen die zielgerichtete Zusammenarbeit aller
vor Ort relevanten Akteurinnen und Akteure gegen Rec htsextremismus, Gewalt und Men-
schenfeindlichkeit sowie für die Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens unter akti-
ver Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger unterstützen und zur nachhaltigen Entwicklung
lokaler und regionaler Bündnisse in diesen Themenfeldern beitragen. Leitziele der lokalen
„Partnerschaften für Demokratie“ in Nürnberg sind Antidiskriminierungsarbeit, Menschen-
rechtsbildung und Arbeit gegen Rechtsextremismus. Zielgruppen sind vor allem Multiplika-
tor/innen, Mitglieder von (Sport -)vereinen und Migrantenselbstorganisationen, ehrenamtlich
Aktive in Stadtteilnetzwerken, politisch Verantwortliche in den Stadtteilen und Mitglieder der
Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg, Mitglieder des Nürnberger
Präventionsnetzwerkes gegen religiös begründete Radikalisierung sowie Mitglieder des Run-
den Tisches „Menschenrechte“.
Gemäß den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Ge-
bietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften (ANBest -GK) er-
folgte für das jeweilige Berichtsjahr eine Vorprüfung der Verwendungsnachweise der Einzel-
projektträger/innen und je eines Verwendungsnachweises der Koordinierungsstelle und der
Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Belege.
Im Jahr 2020 wurden 28 Einzelprojekte verschiedener Projektträger/innen umgesetzt, an die
die Zuwendungen des Bundes und die Eigenmittel der Stadt Nürnberg weitergeleitet wurden.
Die Gesamtförderung betrug rund 126 TEuro. Für das Jahr 2021 waren es 24 Einzelprojekte
mit einer Gesamtförderung von 122 TEuro. Begleitet wurden die Einzelprojekte durch das fe-
derführende Amt (Menschenrechtsbüro) und eine externe Koordinierungsstelle. Die externe
Koordinierungsstelle ist beim Kreisjugendring angesiedelt und wurde ebenfalls zusammen mit
der Öffentlichkeitsarbeit gefördert.
105
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 97 von 124
2.9.2 Perspektiven im Quartier - ESF-Bundesprogramm
„JUGEND STÄRKEN im Quartier“
Prüfung des zweiten Förderzeitraums 01.01.2019 bis
30.06.2022
Prüfungsbericht vom 29.09.2022
„Perspektiven im Quartier“ ist ein Projekt des Referates für Jugend, Familie und Soziales (Pro-
jektträger). In Kooperation von städtischem Jugendamt und der Noris -Arbeit gGmbH (NOA)
als Teilprojektträger wurde es im Zeitraum 01.01.2019 bis 30.06.2022 wie geplant umgesetzt.
Primärziel hierbei ist die Vorbereitung junger Menschen mit besonderem individuellen Unter-
stützungsbedarf nach § 13 Abs. 1 SGB VIII auf die (Wieder -)Aufnahme von schulischer und
beruflicher Bildung sowie berufsvorbereitender Maßnahmen bzw. Arbeit.
Das Projekt wurde aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Die Förderung
umfasst laut Bewilligungsbescheid des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Auf-
gaben (BAFzA) vom 18.06.2019 max. 50 Prozent (bis zu einer Höhe von 525.000,00 Euro)
der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Verwendung der Zuwendung ist abweichend
von Nr. 6.1 ANBest-Gk bis zum 31.10.2022 bei der Bewilligungsbehörde nachzuweisen (Ver-
wendungsnachweis).
Der Nachweis für die zweckentsprechende Verwendung der vom BAFzA bewilligten Mittel aus
dem ESF für das o.g. Projekt ist gemäß Ziffern 7.2 ANBest-P und 7.2.ANBest-Gk vom Rech-
nungsprüfungsamt zu prüfen und zu bescheinigen (Vorprüfung). Prüfungsmaßstab sind die
Auflagen und Bedingungen des Zuwendungsbescheides vom 17.07.2015 und die Änderungs-
bescheide vom 08.08.2019, 15.10.2019, 12.02.2020 sowie 01.04.2022 des BAFzA, die AN-
Best-P und ANBest-Gk, die Förderrichtlinien, der Förderleitfaden zur finanztechnischen Um-
setzung, der vorgelegte Zwischenbericht für den Zeitraum 01.01.2019 bis 30.06.2020, der zah-
lenmäßige Nachweis des Projektträgers/Kooperationspartners sowie die angepassten Ziel-
werte (Output - und Ergebnisindikator) gemäß der E -Mail der Servicestelle JUGEND
STÄRKEN vom 09.09.2021. Wesentlicher Bestandteil des Verwendungsnachweises soll die
begründende Darstellung der mit dem Zuwendungsbescheid bewilligten Ausgabenansätze
sein. Im Weiteren wurde auf die Feststellungen sowie strukturellen und verfahrenstechnischen
Erkenntnisse nach Prüfbericht vom 19.04.2019 zur Vorprüfung der ersten Förderphase
01.01.2015 bis 31.12.2018 eingegangen.
Anhaltspunkte für eine mögliche bestehende Vergaberechtspflichtigkeit von Leistungen lagen
nicht vor.
Anhand des vorgelegten Verwendungsnachweises ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine
zweckfremde Verwendung der Fördermittel. Der rechnerische Nachweis war zeitlich gegliedert
und entsprach den Vorgaben des Finanzierungsplans. Die erforderlichen Belege waren ge-
ordnet und nachprüfbar erfasst. Die fristgerechte Mittelverwendung konnte bestätigt werden.
Der eingereichte und bewilligte Finanzierungsplan wurde dabei eingehalten. Die sachliche und
rechnerische Richtigkeit der abgerechneten Ausgaben und Einnahmen konnte somit bestätigt
werden. Der rechnerische Abgleich des zahlenmäßigen Nachweises und der vorgelegten Be-
lege ergab insgesamt keine Beanstandungen.
Für die erhaltenen Zuwendungen und die Weiterleitung der ESF- Mittel sowie für die Ausrei-
chung der kommunalen Geldleistungen an die NOA konnte der Mittelabruf/Zahlungsfluss ent-
sprechend nachvollzogen werden.
106
Seite 98 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Anzeichen für ein erhöhtes Risiko hinsichtlich der nicht ordnungsgemäßen Verwendung der
zur Verfügung gestellten Mittel lagen nicht vor.
Bezüglich der Zielerreichung konnte seitens des Rechnungsprüfungsamtes keine fachtechni-
sche Einschätzung vorgenommen werden.
Nicht abschließend bewertet werden konnte zudem das tatsächliche Erfordernis und die be-
stimmte Umsetzbarkeit nach den Ziffern 6.3 ANBest-Gk und 6.2.1 ANBest-P „Im Sachbericht
ist auf die wichtigsten Positionen des zahlenmäßigen Nachweises einzugehen“. Das Formblatt
´Sachbericht´ zum Verwendungsnachweis sah hier keinen expliziten Gliederungspunkt für er-
gänzende Erläuterungen vor.
Insgesamt zeigte sich, dass durch die Erfahrungen aus der ersten Förderphase, die fortwäh-
rende Anwendung des e2- Förderportals, die zeitg erechte und transparente Darstellung von
Änderungsanträgen,-mitteilungen und -bescheiden sowie die deutlich vereinfachten Personal-
kostenabrechnungen schlüssige und effiziente Prüfungshandlungen vorgenommen werden
konnten. Die in Ergänzung zur Vorprüfung des Verwendungsnachweises der ersten Förder-
phase nachteiligen strukturellen sowie verfahrenstechnischen Erkenntnisse wiederholten sich
nicht.
107
Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen Stiftungen Seite 99 von 124
3 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen Stiftun-
gen
Innerhalb der rechtsfähigen Stiftungen (im Berichtsjahr insgesamt 28) unterliegen die von der
Stadt kommunal verwalteten kommunalen Stiftungen (7 Stiftungen, u.a. Heilig -Geist-Spital-
Stiftung) der örtlichen Prüfung und Feststellung/Entlastung durch den Stadtrat (A-Stiftungen).
Des Weiteren bestehen 18 rechtsfähige allgemeine Stiftungen (B-Stiftungen), welche kommu-
nal verwaltet werden, aber Stiftungszwecke erfüllen, welche nicht einer kommunalen Aufga-
benerfüllung zugeordnet werden können (z. B. Förderung Hochschuleinrichtungen – Län-
deraufgabe).
Außerdem existieren drei weitere Stiftungen (C -Stiftungen), welche anhand ihres Stiftungs-
zweckes zwar dem Bereich der kommunalen Aufgabenerfüllung zugeordnet werden können
und deren Betreuung durch die Stiftungsverwaltung erfolgt (Vermögensverwaltung etc.), aber
nicht kommunal verwaltet werden. Di es bedeutet, dass z. B. Entscheidungen über die Ver-
wendung von Ausrichtungsmitteln nicht durch städtische Stellen/Organe, sondern durch jewei-
lig unterschiedlich zusammengesetzte Stiftungskuratorien getroffen werden.
Die insgesamt 21 Stiftungen der Kategori en B und C unterliegen damit nicht der örtlichen
Rechnungsprüfung, sondern sind durch die Stiftungsaufsicht bei der Regierung von Mittelfran-
ken zu prüfen.
108
Seite 100 von 124 Jahresabschluss 2021 des Klinikums
4 Jahresabschluss 2021 des Klinikums
4.1 Vorbemerkung
Das Klinikum der Stadt Nürnberg wird seit 01.01.1998 als selbständiges Unternehmen in der
Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) geführt.
Die wesentlichen kommunalrechtlichen und -wirtschaftlichen Vorschriften für das Kommunal-
unternehmen Klinikum Nürnberg sind in Art. 89, 90 und 91 GO, in der Verordnung über Kom-
munalunternehmen (KUV) sowie in der Verordnung über die Wirtschaftsführung der ko mmu-
nalen Krankenhäuser (WkKV) enthalten. Die nach Art. 89 Abs. 3 GO erforderliche Unterneh-
menssatzung ist mit Beschluss des Stadtrats vom 24.11.1997 erlassen worden (Klinikumssat-
zung – KlinS).
Beim Kommunalunternehmen sind nach Art. 107 GO der Jahresabschl uss und der Lagebe-
richt vom BKPV oder von einem Wirtschaftsprüfer bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
zu prüfen. Die Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt umfasst neben der sog.
Betätigungsprüfung nach Art. 106 Abs. 4 GO gemäß § 13 Abs. 4 Satz 1 KlinS Prüfungen nach
Art. 103 GO.
Der Verwaltungsrat des Klinikums ist für die Feststellung des Jahresabschlusses des Kommu-
nalunternehmens sowie die Ergebnisverwendung gemäß Art. 90 Abs. 2 GO zuständig.
Das Klinikum erstellte für 2021 den Jahresabschluss des Kommunalunternehmens sowie die
Jahresabschlüsse seiner Tochterunternehmen. Ebenso legte das Klinikum für 2021 einen
Konzernabschluss Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen vor. Dieser beinhaltet neben
dem Jahresabschluss des Klinikums die Jahresabschlüsse der verbundenen Unternehmen
„Klinikum Nürnberg Service-GmbH“ (KNSG), „ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH“,
„Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH“ (KNL), „KDL – Krankenhaus – Dienstleistungsge-
sellschaft mbH“ (KDL), „Klinikum Nürnberg Medical School GmbH“, „Schaukel Kinderbetreu-
ung gGmbH und „ABC AmbulantesBehandlungsCentrum 2 GmbH“ (seit 01.04.2021). Darüber
hinaus enthält der Konzernabschluss anteilsmäßig den Jahresabschluss der „A.R.Z. – Ambu-
lantes Rehabilitationszentrum Nürnberg gGmbH“, an der das Klinikum und die Deutsche Ren-
tenversicherung Nordbayern jeweils zur Hälfte beteiligt sind, sowie den Jahresabschluss der
SAPV Team Nürnberg GmbH, an der das Klinikum zu 35 % beteiligt ist.
Die Prüfung der vorgenannten Jahresabschlüsse wurde von der Wirt schaftsprüfungsgesell-
schaft Baker Tilly GmbH & Co. KG, Düsseldorf, durchgeführt.
Zu allen Jahresabschlüssen 2021 wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
109
Jahresabschluss 2021 des Klinikums Seite 101 von 124
4.2 Kommunalunternehmen Klinikum Konzernabschluss
Aufgrund der zunehmenden konzerninternen gegenseitigen Verrechnungen sowohl in den Bi-
lanzen als auch in den Gewinn- und Verlustrechnungen des Kommunalunternehmens und
seiner Tochterunternehmen bzw. Beteiligungen stellt das Rechnungsprüfungsamt den um die
o. g. Leistungsbeziehungen konsolidierten jeweiligen Konzernabschluss des Klinikums dar.
Im Konzernabschluss sind neben dem Einzelabschluss des Klinikum Nürnberg Kommunalun-
ternehmen die Einzelabschlüsse der folgenden Tochtergesellschaften enthalten:
Verbundene Unternehmen
Die „Klinikum Nürnberg Service GmbH“ (KNSG) ist eine 100 %ige Tochter des Klinikum Nürn-
berg Kommunalunternehmen mit einer Stammeinlage von 25 TEuro. Das Klinikum Nürnberg
und die KNSG betreiben die sogenannten „Servicebereiche“ gemeinsam in Form eines Ge-
meinschaftsbetriebes. Diese Servicebereiche sind der Patientenservice mit Empfang, die Kü-
che, die Näherei, die Wäscherei (Kommissionierung), die Materialwirtschaft, die Aufberei-
tungseinheit für Medizinprodukte sowie der Transportdienst und der Reinigungsservice. Seit
2020 betreibt die KNSG zudem die Gastronomie eines Bistros im Klinikum Nürnberg Standort
Süd. Darüber hinaus ist die KNSG seit 1. Januar 2021 auch für die Energieversorgung des
gesamten Klinikums einschließlich dessen Tochterunternehmen verantwortlich. Die KNSG er-
bringt ausschließlich Dienstleistungen für das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg und
beteiligt sich als Unternehmen nicht am Wirtschaftsverkehr.
Die „ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH“ (ABC GmbH) ist eine 100 %ige Tochter-
gesellschaft des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen mit einer Stammeinlage von
25 TEuro. Gegenstand der Gesellschaft ist die Bereitstellung und der Betrieb einer leistungs-
fähigen Versorgungsstruktur für ambulante Patienten. Die ABC GmbH betreibt insgesamt
neun medizinische Versorgungszentren (MVZ) an sieben Standorten in der Stadt Nürnberg
sowie dem Landkreis Nürnberger Land. Im Jahr 2021 wurde zum 01.04.2021 ein medizini-
sches Versorgungszentrum (MVZ am Wöhrder See) sowie zum 01.10.2021 eine Filialpraxis
des bestehenden MVZ am Krankenhaus Lauf in Röthenbach an der Pegnitz neu zugelassen.
Die Versorgungszentren decken u.a. die Bereiche Neurologie, Chirurgie und Radiologie ab.
Die „Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH“ (KNL) ist seit 19.01.2006 eine 100 %ige Toch-
tergesellschaft des Kl inikum Nürnberg Kommunalunternehmen (Stammkapital 26 TEuro).
Kern der Geschäftstätigkeit ist die akutstationäre Versorgung der Bevölkerung im Landkreis
Nürnberger Land durch medizinisch leistungsfähige Krankenhäuser, die den im Krankenhaus-
plan des Freistaates Bayern festgelegten oder mit den Krankenkassen vereinbarten Versor-
gungsauftrag erfüllen. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb der Krankenhäuser Alt-
dorf und Lauf a. d. Pegnitz. Zur Ergänzung der akutstationären Versorgung erbringt die KNL
ambulante Leistungen in Form von ambulanten Operationen, spezialisierten Ambulanzen so-
wie der ambulanten Notfallversorgung einschließlich der Teilnahme am Notarztdienst.
Die „KDL (Krankenhaus -Dienstleistungsgesellschaft mbH) (Stammkapital 25 TEuro) ist ein
100 %iges Tochterunternehmen der KNL. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von
Dienstleistungen, insbesondere Reinigungsdienstleistungen an den Betriebsstätten der KNL
in Altdorf und Lauf.
Die Klinikum Nürnberg Medical School GmbH (Stammkapital 100 TEuro) ist eine 100 %ige
Tochter des Kommunalunternehmens Klinikum Nürnberg. Die Gesellschaft wurde mit Gesell-
schaftsvertrag vom 24. Juli 2013 gegründet und am 03. September 2013 ins Handelsregister
eingetragen. Kern der Geschäftstätigkeit ist die Durchführun g der Kooperation mit der Para-
110
Seite 102 von 124 Jahresabschluss 2021 des Klinikums
celsus Medizinischen Privatuniversität Salzburg zum Betrieb des Standortes Nürnberg der Pri-
vatuniversität. Dies beinhaltet insbesondere die Durchführung von Lehrveranstaltungen, die
Durchführung von und Mitwirkung an Aktivität en im Bereich der humanmedizinischen For-
schung zur Sicherstellung einer forschungsgeleiteten Lehre und des zeitnahen Wissenstrans-
fers neuer medizinischer Erkenntnisse in die Patientenversorgung. Des Weiteren umfasst die
Geschäftstätigkeit die administrative Betreuung des Standortes sowie weitere Aktivitäten, die
für die praktische Durchführung des Studiums in Nürnberg erforderlich sind.
Die Schaukel Kinderbetreuung gGmbH (Stammkapital 25 TEuro) ist eine 100 %ige Tochter
des Kommunalunternehmens Klinikum Nür nberg. Kern der Geschäftstätigkeit der Schaukel
Kinderbetreuung gGmbH ist der Betrieb von Kindertagesstätten. Hierfür gibt es sowohl auf
dem Gelände des Klinikums Nürnberg Süd als auch am Klinikum Nord altersgemischte Be-
triebsstätten, in denen sowohl Krippen- als auch Kindergartenkinder betreut werden.
Die „ABC AmbulantesBehandlungsCentrum 2 GmbH“ (ABC 2 GmbH) wurde zum 01.04.2021
als 100 %ige Tochtergesellschaft des Kommunalunternehmens Klinikum Nürnberg übernom-
men (Stammkapital 26 TEuro). Bis zum 31.03.2021 war die Gesellschaft als MVZ Innere Me-
dizin und Allgemeinmedizin an der 310Klinik GmbH firmiert. Der Geschäftsführerwechsel und
die Umfirmierung wurden am 29.07.2021 im Handelsregister eingetragen. Gegenstand der
Gesellschaft ist die Bereitstellung und der Betrieb einer leistungsfähigen Versorgungsstruktur
für ambulante Patienten. Die ABC 2 GmbH betreibt ein medizinisches Versorgungszentrum
(MVZ) in der Stadt Nürnberg.
Beteiligungen
Die „A.R.Z. – Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg GmbH“ wurde am 29.10.2002 ge-
gründet. Am 09.11.2016 wurde die Gesellschaft durch Satzungsänderung in eine gemeinnüt-
zige GmbH umgewandelt, die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 16.12.2016. Der
Name der Gesellschaft lautet jetzt „A.R.Z. – Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg
gGmbH“. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt unverändert 200 TEuro und wird zu je
50 % vom Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen und der Deutschen Rentenversiche-
rung gehalten. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von medizinischen und thera-
peutischen Leistungen zur ambulanten Rehabilitation, Intensivierten Reha- Nachsorge
(IRENA) und die Abgabe von Heilmitteln. Die Gesellschaft wird nach § 310 HGB anteilsmäßig
in den Konzernabschluss einbezogen (Quotenkonsolidierung).
Die „SAPV Team Nürnberg GmbH“ wurde am 22.06.2010 gegründet. Das Stammkapital be-
trägt 25 TEuro und wird mit 35 % vom Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen sowie mit
65 % vom Hospiz-Team Nürnberg e. V. gehalten. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbrin-
gung spezialisierter Leistungen in der ambulanten Palliativversorgung nach § 38 b SGB V i. V.
m. § 135 d SGB V insbesondere im Stadtgebiet Nürnberg.
111
Jahresabschluss 2021 des Klinikums Seite 103 von 124
Jahresergebnisse der einzelnen Gesellschaften
Die Jahresergebnisse des Konzerns Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen, des Klinikum
Nürnberg Kommunalunternehmen und der verbundenen Unternehmen bzw. Beteiligungen
stellen sich wie folgt dar (Jahresergebnisse vor Konsolidierung von Erträgen und Aufwendun-
gen aus den gegenseitigen Leistungsbeziehungen):
Der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2021 erzielte Konzernjahresüberschuss in Höhe von
438 TEuro (Einzelposten siehe unter Punkt 4.2.2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung) wird
im Wesentlichen durch die Jahresergebnisse des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen,
der KNL GmbH und der ABC GmbH geprägt.
Das Jahresergebnis 2021 des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen verbesserte sich
zum Vorjahr um 4,02 Mio. Euro, sodass zum Bilanzstichtag ein Jahresfehlbetrag in Höhe von
969 TEuro ausgewiesen wird. Die Ergebnisverbesserung ist insbesondere auf den Anstieg der
Erlöse aus Krankenhausleistungen (+19,09 Mio. Euro), der sonstigen Erlöse
(+10,00 Mio. Euro) und der sonstigen betrieblichen Erlöse (+29,43 Mio. Euro) zurückzuführen.
Die sonstigen Erlöse enthalten im Wesentlichen Apothekenerlöse, Erlöse aus Konzernver-
rechnungen sowie Erlöse aus Vermietungen und Boni-Erlöse. Die sonstigen betrieblichen Er-
löse beinhalten insbesondere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Erträge gemäß
dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) sowie ein Pflegebonus nach § 26d KHG. Den ge-
stiegenen Erlösen stehen insbesondere ein gestiegener Personalaufwand (+23,14 Mio. Euro)
und Materialaufwand (+25,21) sowie gestiegene sonstige betriebliche Aufwendungen
(+6,14 Mio. Euro) gegenüber.
31.12.2021 31.12.2020 absolut in %
Konzern Klinikum Nürnberg 437.620,38 -2.529.917,71 2.967.538,09 117,3
Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen (KU) -969.203,83 -4.984.764,76 4.015.560,93 80,6
Klinikum Nürnberg Service GmbH (KNSG) -12.938,28 -300.037,93 287.099,65 95,7
KNL Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH, Lauf a. d.
Pegnitz 213.690,04 -1.848.335,22 2.062.025,26 111,6
KDL - Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft mbh,
Lauf a. d. Pegnitz 686,78 1.006,77 -319,99 -31,8
ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH -3.965.739,41 -1.679.003,00 -2.286.736,41 -136,2
A.R.Z. - Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg
gGmbH 847.540,16 476.155,06 371.385,10 78,0
SAPV Team Nürnberg GmbH 83.384,85 -1.937,62 85.322,47 >1.000,0
Klinikum Nürnberg Medical School GmbH 388.485,03 474.548,07 -86.063,04 -18,1
Schaukel Kinderbetreuung gGmbH 0,00 0,00 0,00 0,0
ABC AmbulantesBehandlungsCentrum 2 GmbH 0,00 0,00 0,00 0,0
Gesellschaft
VeränderungJahresüberschuss/Jahres-fehlbetrag (-) in E uro
112
Seite 104 von 124 Jahresabschluss 2021 des Klinikums
Für das Jahr 2022 geht das Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen aufgrund der Corona-
Pandemie und der Ukraine-Krise von einem Fehlbetrag von ca. 4,0 Mio. Euro aus.
Das Jahresergebnis der KNL GmbH verbesserte sich um 2,06 Mio. Euro und weist zum
31.12.2021 einen Jahresüberschuss von 214 TEuro (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von
1,85 Mio. Euro) aus. Die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH ist
im Berichtsjahr im Wesentlichen durch die Corona- Pandemie und den damit verbundenen
Auswirkungen geprägt. Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr um 4,4 % gestiegen
und enthalten u.a. Erlöse zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und weiterer Ge-
sundheitseinrichtungen in Höhe von 6,85 Mio. Euro. Die KNL GmbH erwartet für das Jahr
2022 ein negatives Jahresergebnis in Höhe von 928 TEuro. Durch das konzernweite Cash-
pooling war die Liquidität der Gesellschaft jederzeit sichergestellt.
Die KNSG weist zum 31.12.2021 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 13 TEuro aus (Vorjahr:
Jahresfehlbetrag in Höhe von 300 TEuro). Das Ergebnis entspricht der geplanten Entwicklung.
Im Vergleich zum Wirtschaftsplan li egt der Jahresfehlbetrag um 17 TEuro über dem Planan-
satz von -30 TEuro. Für das Jahr 2022 wird ein positives Jahresergebnis in Höhe von
224 TEuro erwartet. Die Fortführung des Unternehmens ist aufgrund ausreichend vorhande-
ner Liquidität gesichert.
Das Ergebnis der KDL GmbH hat sich im Vergleich zum Vorjahr nur unwesentlich verändert,
zum 31.12.2021 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 686,78 Euro (Vorjahr: Jahresüber-
schuss in Höhe von 1.006,77 Euro) ausgewiesen. Für 2022 wird mit einem ähnlichen Ergebnis
gerechnet.
Die ABC GmbH schließt das Geschäftsjahr 2020 mit einem Jahresfehlbetrag von
3,97 Mio. Euro ab (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 1,68 Mio. Euro). Zur Stärkung des
Eigenkapitals erfolgte durch den Gesellschafter eine Einlage in die Kapitalrücklage, indem die-
ser einen Forderungsverzicht gegen Besserungsschein dreier Gesellschafterdarlehen in Höhe
von 4,11 Mio. Euro erklärt hat. Damit weist die Gesellschaft keinen „Nicht durch Eigenkapital
gedeckten Fehlbetrag“ mehr aus. Der Jahresfehlbetrag ist u.a. auf nicht realisierte Umsatzpo-
tentiale aufgrund von Personalausfällen insbesondere im ärztlichen Bereich, auf eine Perso-
nalmehrung durch Gründung neuer MVZs sowie auf Entgeltsteigerungen zurückzuführen. Dar-
über hinaus wirken sich der pandemiebedingte Rückgang der Patientenanzahl sowie die mit
dem Erwerb weiterer Kassenarztsitze in Zusammenhang stehende Abschreibungen und teil-
weise einmaligen Instandhaltungsaufwendungen negativ auf das Jahresergebnis aus. Für
2022 wird ein EBITDA in Höhe von 47 TEuro angestrebt. Laut der Geschäftsführung ist eine
Fortführung des Unternehmens aufgrund von ausreichend vorhandener Liquidität durch das
Cash-Pooling mit der Muttergesellschaft jederzeit gesichert.
Die A.R.Z. – gGmbH konnte abermals ein positives Ergebnis erzielen, zum Jahresende wird
ein Jahresüberschuss in Höhe von 848 TEuro (Vorjahr: 476 TEuro) ausgewiesen. Ursächlich
für die Ergebnisverbesserung ist im Wesentlichen der durch Minderbelegungszuschläge der
gesetzlichen Krankenkassen und durch gewährte Corona-Hygienezuschläge gestiegene Um-
satz (+11,3 %). Die Geschäftsführung geht von einer verlässlichen, an die Erfordernisse der
Corona-Pandemie angepassten Belegung und Auslastung sowie von einer kontinuierlichen
Nachfrage aus. Für das Geschäftsjahr 2022 erwartet die Geschäftsführung ein Jahresergebnis
in Höhe von 114 TEuro.
Die SAPV Team Nürnberg GmbH weist einen Jahresüberschuss zum 31.12.2021 in Höhe von
83 TEuro aus (Vorjahr: Jahresfehlbetrag Höhe von 2 TEuro). Dabei stiegen im Wesentlichen
die Umsätze um 199 TEuro, während sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um
120 TEuro erhöhten. Die Geschäftsführung geht aufgrund der Corona- Pandemie von einer
weiterhin hohen Nachfrage an palliativer Begleitung im häuslichen Umfeld und einer damit
113
Jahresabschluss 2021 des Klinikums Seite 105 von 124
einhergehenden leic hten Umsatzsteigerung bei gleichbleibender Ergebnissituation im Ge-
schäftsjahr 2022 aus.
Die Klinikum Nürnberg Medical School GmbH schließt das Geschäftsjahr 2021 mit einem Jah-
resüberschuss von 388 TEuro (Vorjahr: Jahresüberschuss in Höhe von 475 TEuro) ab. Durch
Anlaufverluste weist die Gesellschaft weiterhin einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehl-
betrag in Höhe von 48 TEuro aus, welcher sich jedoch durch das gute Jahresergebnis 2021
weiter reduziert hat (Vorjahr: 437 TEuro). Zur Sicherstellung der Finanzierung der Gesellschaft
wurde der Gesellschaft im Jahr 2015 ein langfristiges Gesellschafterdarlehen mit einer Laufzeit
von zehn Jahren zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2021 wird erwartet, die gute wirtschaft-
liche Entwicklung fortsetzen zu können und mittelfristig neben den Studiengebühren und dem
klassischen Fundraising auch weitere Förderungen zu erhalten. Die Geschäftsführung geht für
das Jahr 2022 von einem Jahresüberschuss in Höhe von 237 TEuro aus.
Die Schaukel Kinderbetreuung gGmbH erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2021 einen Verlust in
Höhe von 294 TEuro (Vorjahr: Verlust in Höhe von 740 TEuro), welcher durch das Klinikum
Nürnberg Kommunalunternehmen unterjährig ausgeglichen wurde. Ursächlich für die Ergeb-
nisverbesserung sind im Wesentlichen die gesunkenen sonstigen betrieblichen Aufwendun-
gen (-397 TEuro). Diese beinhalten u.a. Mietaufwendungen, vom Klinikum Nürnberg bezo-
gene Verwaltungsdienstleistungen sowie Kosten für die Lohnbuchhaltung. Insgesamt sieht die
Geschäftsführung die wirtschaftliche Entwicklung der Schaukel Kinderbetreuung gGmbH im
Jahr 2021 – unter Beachtung der besonderen Corona-Situation – als zufriedenstellend an. Für
das Geschäftsjahr 2022 wird trotz weiterhin erschwertem Geschäftsbetrieb mit konstanten
Umsatzerlösen gerechnet.
Die ABC 2 GmbH erwirtschaftete im Rumpfgeschäftsjahr vom 01.04.2021 bis zum 31.12.2021
einen Verlust in Höhe von 512 TEuro (Rumpfgeschäftsvorjahr vom 01.01.2021 bis 31.03.2021:
Verlust in Höhe von 26 TEuro), welcher durch das Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen
unterjährig ausgeglichen wurde. Den Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen in
Höhe von 380 TEuro stehen dabei Materialaufwendungen (106 TEuro), Personalaufwendun-
gen (291 TEuro) sowie Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen (495 TEuro)
gegenüber. Die Geschäftsführung rechnet für das Jahr 2022 mit einem um 173 TEuro gestie-
genen, aber weiterhin negativen EBITDA in Höhe von 179 TEuro.
114
Seite 106 von 124 Jahresabschluss 2021 des Klinikums
4.2.1 Konzernbilanz 2021
Die Entwicklung der Bilanz wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben:
31.12.2021 31.12.2020
Euro Euro absolut in %
AKTIVA
Anlagevermögen (gesamt) 498.449.154,26 505.180.272,59 -6.731.118,33 -1,3
• Immaterielle Vermögensgegenstände 6.808.129,00 6.456.624,50 351.504,50 5,4
• Grundstücke und Gebäude 391.280.052,26 403.668.515,23 -12.388.462,97 -3,1
• Technische Anlagen 35.566.859,00 38.639.034,00 -3.072.175,00 -8,0
• Einrichtungen und Ausstattungen 50.913.651,50 48.932.226,00 1.981.425,50 4,0
• Anlagen im Bau 13.770.649,95 7.400.326,71 6.370.323,24 86,1
• Finanzanlagen 109.812,55 83.546,15 26.266,40 31,4
Umlaufvermögen (gesamt) 251.039.806,83 193.515.851,31 57.523.955,52 29,7
• Vorräte 23.446.703,46 22.226.823,76 1.219.879,70 5,5
• Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 221.021.635,73 147.241.070,27 73.780.565,46 50,1
• Wertpapiere des Umlaufvermögens 159.880,94 478.305,26 -318.424,32 -66,6
• Kassenbestand u. Bankguthaben 6.411.586,70 23.569.652,02 -17.158.065,32 -72,8
Rechnungsabgrenzungsposten 1.728.068,59 1.588.177,28 139.891,31 8,8
Bilanzsumme 751.217.029,68 700.284.301,18 50.932.728,50 7,3
PASSIVA
Eigenkapital (gesamt) 76.230.962,72 72.841.170,34 3.389.792,38 4,7
• gezeichnetes/festgesetztes Kapital 15.338.756,44 15.338.756,44 0,00 0,0
• Kapitalrücklagen 113.434.464,75 110.482.292,75 2.952.172,00 2,7
• Gewinnrücklagen 3.031.882,64 3.031.882,64 0,00 0,0
• Gewinnvortrag/Verlustvortrag (-) -56.011.761,49 -53.481.843,78 -2.529.917,71 -4,7
• Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) 437.620,38 -2.529.917,71 2.967.538,09 117,3
Passiver Unterschiedsbetrag aus Konsolidierung 405.188,01 455.188,01 -50.000,00 -11,0
Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des
Sachanlagevermögens 319.551.204,16 327.885.903,72 -8.334.699,56 -2,5
Rückstellungen 184.760.092,22 175.854.142,90 8.905.949,32 5,1
Verbindlichkeiten 167.631.190,29 120.611.077,76 47.020.112,53 39,0
Rechnungsabgrenzungsposten 2.638.392,28 2.636.818,45 1.573,83 0,1
Bilanzsumme 751.217.029,68 700.284.301,18 50.932.728,50 7,3
Konzern Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen
Veränderung
Die Konzernbilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 50,93 Mio. Euro auf
751,22 Mio. Euro.
Das konsolidierte Anlagevermögen verringerte sich um 6,73 Mio. Euro bzw. 1,3 % auf
498,45 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 29,44 Mio. Euro (davon
2,18 Mio. Euro aus Konsolidierungskreisänderungen) und Zuschreibungen in Höhe von
26 TEuro Wertminderungen durch Abschreibungen (35,95 Mio. Euro) und Wertminderungen
115
Jahresabschluss 2021 des Klinikums Seite 107 von 124
aus Anlagenabgängen (247 TEuro) gegenüber. Die wesentlichen Investitionen innerhalb des
Konzerns sind auf Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände sowie auf die baulichen Tätig-
keiten im Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg zurückzuführen. Dies betrifft insbeson-
dere die Fortführung der vorbereitenden Maßnahmen für die beiden Großprojekte Eltern-Kind-
Zentrum am Standort Süd und Zentrum für seelische Gesundheit am Standort Nord.
Die bilanzierten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von
221,02 Mio. Euro (Vorjahr: 147,24 Mio. Euro) entfallen mit 111,71 Mio. Euro im Wesentlichen
auf den Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie mit 106,10 Mio. Euro
auf Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (Forderungen aus Fördermittel-
zusagen für Investitionen und sonstige Zuwendungen).
Das Eigenkapital erhöhte sich zum 31.12.2021 um 3,39 Mio. Euro auf 76,23 Mio. Euro. Dies
ist auf den Jahresüberschuss in Höhe von 438 TEuro sowie auf eine Erhöhung der Kapital-
rücklagen um 2,95 Mio. Euro zurückzuführen. Das Eigenkapital setzt sich neben dem Jahres-
überschuss (438 TEuro) aus dem gezeichneten Kapital (15,34 Mio. Euro), der Kapitalrücklage
(113,43 Mio. Euro), der Gewinnrücklage (3,03 Mio. Euro) und dem Verlustvortrag ( -
56,01 Mio. Euro) zusammen.
Der passive Unterschiedsbetrag in Höhe von 405 TEuro resultiert aus der Erstkonsolidierung
der Schaukel Kinderbetreuung gGmbH aus dem Jahr 2019, verringert um die jährliche erfolgs-
wirksame Auflösung über zehn Jahre.
Die nach § 5 KHBV zu bildenden Sonderposten verringerten sich im Berichtsjahr um
8,33 Mio. Euro auf 319,55 Mio. Euro. Die Auflösung der Sonderposten bewirkt die Neutralisie-
rung der Abschreibung auf die Wirtschaftsgüter des so finanzierten Anlagevermögens. Die
Entwicklung der Sonderposten entspricht somit der Entwicklung des mit den entsprechenden
Fördermitteln finanzierten Anlagevermögens.
Der Bestand an Rückstellungen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 8,91 Mio. Euro auf
184,76 Mio. Euro. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen belaufen sich
zum 31.12.2021 auf 34,23 Mio. Euro (Vorjahr: 32,16 Mio. Euro). Die Rückstellung wurde ver-
sicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richtta-
feln Heubeck 2018 G) nach dem Anwartschaftsbarwertver fahren (Projected-Unit-Credit-Me-
thode) ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen wurden bei der Ermitt-
lung der Verpflichtungen berücksichtigt. Der zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzin-
sung der Pensionsverpflichtungen beläuft sic h auf 1,87 % und entspricht dem durchschnittli-
chen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15
Jahren. Die Ausschüttungssperre aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pen-
sionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes
aus den vergangenen zehn Jahren und dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des ent-
sprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Jahren beträgt
zum 31.12.2021 rund 3,2 Mio. Euro.
Weitere wesentliche Posten im Bestand der Rückstellungen entfallen mit 60,99 Mio. Euro auf
Personalrückstellungen (u.a. Altersteilzeit, Urlaub und Überstunden) und mit 33,13 Mio. Euro
auf abgebildete Erlösrisiken. Die Rückstellung für mögliche Mindererlöse aus dem Pflege-
budget aus dem Vorjahr in Höhe von 26,67 Mio. Euro wurde aufgelöst, da im Geschäftsjahr
eine Einigung mit den Krankenkassen erzielt wurde. Darüber hinaus wurde eine Rückstellung
für mögliche Mindererlöse aus dem Pflegebudget 2021 in Höhe v on 4,61 Mio. Euro gebildet,
da die Genehmigung des Pflegebudgets 2021 bei Abschlusserstellung noch nicht vorlag und
es noch Unsicherheiten hinsichtlich der Berücksichtigung pflegeentlastender Maßnahmen
(PEM) gibt.
116
Seite 108 von 124 Jahresabschluss 2021 des Klinikums
Die Verbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 47,02 Mio. Euro bzw. 39,0 %
auf 167,63 Mio. Euro erhöht. Der Anstieg der Verbindlichkeiten ist im Wesentlichen auf den
Anstieg der Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (noch nicht zweck-
entsprechend verwendete Fördergelder) von 46,16 Mio. Euro auf 85,30 Mio. Euro zurückzu-
führen. Darüber hinaus entfallen die wesentlichen Posten mit 35,35 Mio. Euro auf Verbindlich-
keiten gegenüber Kreditinstituten und mit 16,68 Mio. Euro auf Verbindlichkeiten aus Lieferun-
gen und Leistungen.
4.2.2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2021
In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen 2021 aus der Konzern-
Gewinn- und Verlustrechnung und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben:
2021 2020
Euro Euro absolut in %
ERTRÄGE 827.540.793,32 740.943.481,33 86.597.311,99 11,7
Erlöse aus Krankenhausleistungen 584.851.711,41 563.648.125,65 21.203.585,76 3,8
Erlöse aus Wahlleistungen 20.151.028,55 22.766.898,32 -2.615.869,77 -11,5
Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses 46.225.231,05 41.677.757,95 4.547.473,10 10,9
Nutzungsentgelte der Ärzte 2.138.876,53 2.552.856,56 -413.980,03 -16,2
Sonstige Umsatzerlöse 52.855.351,60 43.333.498,46 9.521.853,14 22,0
Bestandsveränderungen 1.245.124,01 -1.118.152,47 2.363.276,48 211,4
andere aktivierte Eigenleistungen 749.224,48 745.584,44 3.640,04 0,5
Zuweisungen u. Zuschüsse der Öffentlichen Hand 1.563.179,03 1.643.906,07 -80.727,04 -4,9
sonstige betriebliche Erträge 46.241.023,86 13.735.282,06 32.505.741,80 236,7
Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen 47.363.536,84 24.498.981,38 22.864.555,46 93,3
Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten 23.846.949,13 27.346.090,29 -3.499.141,16 -12,8
Zinsen und ähnliche Erträge 259.556,83 62.652,62 196.904,21 314,3
Erträge aus der Auflösung des passivischen
Unterschiedsbetrages 50.000,00 50.000,00 0,00 0,0
AUFWENDUNGEN 827.103.172,94 743.473.399,04 83.629.773,90 11,2
Personalaufwand 498.407.305,01 469.087.953,36 29.319.351,65 6,3
Materialaufwand 174.163.297,85 153.084.732,32 21.078.565,53 13,8
Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten 49.049.859,72 25.225.249,46 23.824.610,26 94,4
Aufwendungen für die nach dem KHG geförderte Maßnahmen 1.070.979,01 1.352.498,19 -281.519,18 -20,8
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 35.945.344,93 37.282.478,28 -1.337.133,35 -3,6
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des
Umlaufvermögens 29,02 17.511,97 -17.482,95 -99,8
sonstige betriebliche Aufwendungen 61.145.472,24 52.520.273,60 8.625.198,64 16,4
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.990.329,55 4.617.168,22 373.161,33 8,1
Steuern 2.330.555,61 285.533,64 2.045.021,97 716,2
ERGEBNIS 437.620,38 -2.529.917,71 2.967.538,09 117,3
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Veränderung
Die Gewinn- und Verlustrechnung 2021 auf Konzernebene schließt mit einem Jahresüber-
schuss in Höhe von 438 TEuro ab und liegt damit um 2,97 Mio. Euro über dem Vorjahreser-
gebnis.
117
Jahresabschluss 2021 des Klinikums Seite 109 von 124
Die Umsatzerlöse erhöhten sich auf Konzernebene um 32,24 Mio. Euro bzw. 4,8 % auf
706,22 Mio. Euro. Hierbei waren sowohl bei den Erlösen aus Krankenhausleistungen (Anstieg
um 21,20 Mio. Euro bzw. 3,8 % auf 584,85 Mio. Euro) als auch bei den Erlösen aus ambulan-
ten Leistungen (Anstieg um 4,55 Mio. Euro bzw. 10,9 % auf 46,23 Mio. Euro) eine Erhöhung
zu verzeichnen. Demgegenüber stehen verminderte Erlöse aus Wahlleistungen ( -
2,62 Mio. Euro) und Nutzungsentgelten der Ärzte (-414 TEuro).
Die sonstigen Umsatzerlöse erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 9,52 Mio. Euro bzw.
22,0 % auf 52,86 Mio. Euro. Dies ist im Wesentlichen auf erhöhte Erlöse aus Apothekenver-
käufen zurückzuführen. Darüber hinaus beinhalten die sonstigen Umsatzerlöse im Wesentli-
chen Personal- und Sachkostenerstattungen sowie Erträge aus Vermietungen und Verpach-
tungen.
Die wesentlichen Leistungszahlen im somatischen Bereich der Kliniken stellen sich wie folgt
dar:
Somatik (Stationär) 2021 2020 +/-
Fallzahlen (DRG-Fallpauschalen) 87.790 90.553 - 2.763
Casemix 85.502 87.048 - 1.546
Im somatischen Bereich reduzierten sich im Jahr 2021 sowohl die Anzahl der abgerechneten
Fallzahlen um 3,1 % als auch der Casemix (Summe der mit dem kaufmännischen Schwere-
grad gewichteten Behandlungsfälle) um 1,8 %. Ursächlich für den Rückgang waren im We-
sentlichen durch Corona ausgelöste diverse Allgemeinverfügungen, insbesondere in der ers-
ten Jahreshälfte 2021, nach denen planbare stationäre Aufnahmen, Operationen und Rehabi-
litations- bzw. Vorsorgeleistungen zu verschieben waren, soweit es medizinisch vertretbar war.
Psychiatrie (Vollstationär) 2021 2020 +/-
Fallzahlen 4.952 4.761 + 287
DMI 1,0925 1,0785 + 0,0140
Day Mix (DM) 101.590 96.817 + 4.773
Vollstat. Verweildauer (Tage) 18,78 18,86 - 0,08
In den psychiatrischen Tageskliniken ist die Zahl der Pflegetage von 20.427 Tagen um 54,5 %
auf 31.467 Tage im Jahr 2021 gestiegen. Dies lässt sich darauf zurückführen, dass es in 2021
im Vergleich zu 2020 keine zeitweise Komplettschließung der Tageskliniken aufgrund der
Corona-Pandemie gab. Das Leistungsniveau von 2019 mit 39.516 wurde jedoch deutlich un-
terschritten.
Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich um 32,51 Mio. Euro auf 46,24 Mio. Euro.
Der Anstieg ist insbesondere auf die Auflösung von Rückstellungen zurückzuführen. Die im
Vorjahr gebildete Rückstellung für Erlösrisiken wegen des nicht geeinten Pflegebudgets 2020
wurde aufgelöst, da im Geschäftsjahr eine Einigung mit den Krankenkassen erzielt wurde. Die
sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen (30,9 Mio. Euro), Erträge gemäß dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)
(7,2 Mio. Euro) und Erträge aus Förderprojekten (1,0 Mio. Euro).
Der Personalaufwand stellt mit 498,41 Mio. Euro die größte Position innerhalb der Aufwen-
dungen dar. Im Geschäftsjahr 2021 war in diesem Bereich ein Anstieg um 29,32 Mio. Euro
bzw. 6,3 % (Vorjahr: 4,1 %) zu verzeichnen. Hierbei wurden jahresdurchschnittlich in allen
118
Seite 110 von 124 Jahresabschluss 2021 des Klinikums
Konzernunternehmen 6.693 Vollkräfte (VK; ohne Auszubildende) beschäftigt, was eine Zu-
nahme der VK im Vergleich zum Vorjahr um 234 VK bedeutet. Neben der mengenmäßigen
Ausweitung wirkten sich insbesondere die Tarifanpassungen des TVöD -K (+1,40 % zum
01.04.2021) und des TV-Ärzte/VKA (Anhebung der Entgelte um 2,0 % zum 01.01.2021) auf-
wandserhöhend aus. Darüber hinaus wurden im Bereich der Pflege (P -Tabelle) bereits zum
1. März 2021 diverse Zulagen und Zuschläge erhöht sowie eine neue Pflegezulage in Höhe
von monatlich 70 Euro eingeführt.
Im Bereich der Sachkosten stieg der Materialaufwand um 21,08 Mio. Euro bzw. 13,8 % auf
174,16 Mio. Euro an. Dabei erhöhten sich die Aufwendungen für Roh -, Hilfs- und Betriebs-
stoffe um 14,8 % auf 150,19 Mio. Euro. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen sind um
7,8 % auf 23,97 Mio. Euro gestiegen.
Die Abschreibungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 1,35 Mio. Euro bzw. 3,6 % auf
35,95 Mio. Euro verringert. Die darin enthaltenen Abschreibungen auf nicht gefördertes Anlage-
vermögen stiegen hingegen um 1,7 Mio. Euro auf 12,9 Mio. Euro (+ 15,5 %) an. Dies ist im We-
sentlichen auf die außerplanmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes der ABC
2 GmbH (1,35 Mio. Euro) sowie die in 2021 mehr getätigten Investitionen aus Eigenmitteln zu-
rückzuführen. Die mit den Abschreibungen korrespondierenden Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten für gefördertes Vermö gen verringerten sich um 3,50 Mio. Euro auf
23,85 Mio. Euro.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um
8,63 Mio. Euro bzw. 16,4 % auf 61,15 Mio. Euro erhöht. Der Anstieg resultiert größtenteils aus
periodenfremden Aufwendungen in Höhe von 6,8 Mio. Euro, die insbesondere eine Erhöhung
der Rückstellung für das Risiko der Rückforderung von Umsatzsteuer für Fertigarzneimittel
durch die Krankenkassen sowie eine Rückstellung für weitere Erlösrisiken beinhalten. Dage-
gen verringerten sich die freiwilligen Personalaufwendungen (- 91,6 %) sowie die Verwaltungs-
aufwendungen für Digitalisierung (- 67,3 %) im Vergleich zum Vorjahr.
In Summe ergibt sich für den Konzern Klinikum Nürnberg im Geschäftsjahr 2021 ein Jahres-
überschuss in Höhe von 438 TEuro (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 2,53 Mio. Euro).
Insgesamt erhöhte sich das Betriebsergebnis EBITDA um 8,73 Mio. Euro bzw. 64,3 %. Hierbei
stehen sich der Anstieg der Gesamtleistung, insbesondere durch Erträge aus der Auflösung
von Rückstellungen, um 9,7 % und der Anstieg der gesamten Betriebsaufwendungen um
8,1 % gegenüber. Das EBITDA der Muttergesellschaft hat sich im Vergleich zum Vorjahr um
5,4 Mio. Euro verbessert und auch die KNL GmbH verzeichnet ein verbessertes EBITDA ge-
genüber dem Vorjahr.
Gemäß den Ausführungen im Lagebericht hat die Corona -Pandemie auch im ersten Quartal
2022 maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung des Klinikum Nürnberg. Hohe
Krankheitsausfälle der Belegschaft wegen Quarantäne oder Isolation, ein nach wie vor ver-
minderter Zuspruch elektiver Patienten, gestörte Lieferketten sowie stark steigende Energie-
preise aufgrund des Ukrainekrieges belasten das Ergebnis des Klinikums in den ersten Mona-
ten. Für das Geschäftsjahr 2022 wurde der Ganzjahresausgleichsmechanismus dem Grunde
nach verlängert, jedoch steht die konkrete Ausgestaltung noch nicht fest, sondern soll erst zum
31. Oktober 2022 vereinbart werden. Insofern hängt die Prognose für das Gesamtjahr 2022
maßgeblich davon ab, wie schnell es gelingt, die Einschränkungen durch die Pandemie hinter
sich zu lassen und zu einer normalen Geschäftsentwicklung zurückzukehren.
Die Abhängigkeit von funktionierenden Märkten mit globalen Lieferbeziehungen wurde in der
COVID-19-Pandemie und der Ukraine-Krise besonders deutlich. Um dem Risiko von Lieferver-
zögerungen und Lieferausfällen zu begegnen, hat sich das Klinikum seit 2021 im Bereich der
Bezugsquellen breiter aufgestellt und noch mehr Augenmerk auf die Lieferfähigkeit gelegt.
119
Jahresabschluss 2021 des Klinikums Seite 111 von 124
Parallel dazu wurde die Vorratshaltung entsprechend nach oben angepasst, was die Liquidität
zusätzlich belastet.
Neben den gestörten Lieferketten und teilweise stark gestiegenen Preisen für pflegerisches
und medizinischen Material steigen seit Beginn des russisch- ukrainischen Krieges die Ener-
giekosten drastisch. Durch die Einkaufspolitik für Energie im Konzern Klinikum Nürnberg hal-
ten sich die Auswirkungen auf das Jahresergebnis 2022 noch in Grenzen. Das Risiko für die
darauffolgenden Jahre ist aber aktuell nicht einschätzbar, da es einerseits auf die weitere Ent-
wicklung des Konflikts mit Russland sowie andererseits auf die staatlichen Stützungsmaßnah-
men ankommt. Das Klinikum beobachtet die Entwicklung aber sehr engmaschig, um frühzeitig
auf sich abzeichnende Trends zu reagieren.
Darüber hinaus steht auch das Klinikum, so wie viele andere Krankenhäuser, vor der Heraus-
forderung qualifiziertes Fachpersonal zu akquirieren und langfristig zu halten. Dieser Fach-
kräftemangel in allen Berufsgruppen stellt ein Risiko für die Unternehmensentwicklung und
eine Verschärfung des Trends der sinkenden Erlöse dar. Die immer höheren Anforderungen
und Mindestvorgaben im Pflegedienst treffen auf einen zunehmenden Fachkräftemangel. Mitt-
lerweile gibt es Pflegepersonaluntergrenzen in fast allen Bereichen. Krank enhäuser sind teil-
weise gezwungen Betten oder sogar Stationen zu sperren, da die sanktionsbewehrten Perso-
nalvorgaben nicht durchgängig erfüllt werden können. Das Klinikum begegnet diesem Risiko
durch verstärkte Anstrengungen in der Ausbildung von Gesundhei tsberufen, der Anwerbung
ausländischer Fachkräfte und einer familienfreundlichen und wertschätzenden Personalpolitik.
Für das Geschäftsjahr 2022 geht die Geschäftsführung für das Mutterunternehmen von Um-
sätzen in Höhe von rund 640 Mio. Euro, einem EBITDA von rund 8,5 Mio. Euro sowie einem
Jahresfehlbetrag von ca. 4 Mio. Euro aus, wobei diese Ansätze je nach weiterer Entwicklung
der Pandemie, Kostenanstiegen im Materialbereich, regulatorischer Eingriffe sowie gesetzge-
berischer Stützungsmaßnahmen der Krankenhäuser erheblichen Schwankungen unterliegen
können.
Der Vorstand geht nicht von einer Bestandsgefährdung für das Klinikum Nürnberg aus, auch
wenn ein Restrisiko verbleibt, da die wirtschaftlichen Folgen des Ukrainekrieges und der
COVID-19-Pandemie sowie der damit verbundenen Dauer des Ausnahmezustands derzeit
nicht abschätzbar sind.
120
Seite 112 von 124 Jahresabschluss 2021 Stiftung Staatstheater Nürnberg
5 Jahresabschluss 2021 Stiftung Staatstheater Nürn-
berg
Prüfungsgrundlagen
Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Staatstheater Nürnberg“ (StNG)
In der Vereinbarung zwischen dem Freistaat und der Stadt Nürnberg vom 16.09.2003 wurde
festgelegt, dass das Theater Nürnberg in gemeinsamer Trägerschaft von Freistaat und Stadt
Nürnberg als Staatstheater Nürnberg betrieben werden soll. Zu diesem Zweck wurde die Stif-
tung Staatstheater Nürnberg als eine Stiftung des öffentlichen Rechts durch Gesetz des Bay-
erischen Landtags vom 27.12.2004 zum 01.01.2005 gegründet.
Im Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Staatstheater Nürnberg“ sind u. a. die im Folgenden
kurz beschriebenen Inhalte festgelegt.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der darstellenden Kunst. Zu diesem Zweck übernahm die
Stiftung das vorher von der Stadt Nürnberg getragene Theater Nürnberg und führt dessen
Betrieb unter dem Namen Staatstheater Nürnberg fort. Hierbei verfolgt die Stiftung ausschließ-
lich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwe-
cke“ der Abgabenordnung.
Als Stiftungsvermögen übereignete die Stadt Nürnberg alle den Zwecken des Staatstheater s
Nürnberg dienenden beweglichen Vermögensgegenstände unentgeltlich der Stiftung.
Als Stiftungsorgane wurden der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand eingerichtet. Der Stif-
tungsrat überwacht die Tätigkeit des Stiftungsvorstands. Er besteht aus sechs Mitgliedern, von
denen drei vom Freistaat Bayern und drei von der Stadt Nürnberg bestellt und abberufen wer-
den. Der Stiftungsvorstand besteht aus dem Staatsintendanten und dem geschäftsführenden
Direktor. Er führt nach Maßgabe des Gesetzes zur Errichtung der „Stiftung Staatstheater Nürn-
berg“ sowie der Stiftungssatzung und entsprechend den Richtlinien sowie Beschlüssen des
Stiftungsrates die Geschäfte der Stiftung.
Stiftungssatzung
Die Satzung der Stiftung Staatstheater Nürnberg (StNüS) enthält nähere Bestimmungen über
die Verwaltung der Stiftung und die Tätigkeit ihrer Organe sowie Einzelheiten zum Vollzug des
Gesetzes zur Errichtung der Stiftung Staatstheater Nürnberg. Die StNüS regelt u. a. die Auf-
gaben des Stiftungsrates und des Stiftungsvorstandes. Weiterhin ist in § 8 Abs. 2 der StNüS
bestimmt, dass durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg die Jahresrechnung
der Stiftung Staatstheater Nürnberg zu prüfen ist.
Die StNüS wurde in der Stiftungsratssitzung am 09.02.2005 gemäß Art. 8 Abs. 3 und
Art. 11 Abs. 1 Satz 1 StNG beschlossen. Gemäß Art. 11 Abs. 1 Satz 2 wurde die Stiftungssat-
zung der Stiftungsaufsicht (Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst) zur Ge-
nehmigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 07.07.2005 hat die Stiftungsaufsicht die Stift ungs-
satzung mit dem Hinweis genehmigt, dass aus ihrer Sicht noch wenige redaktionelle Änderun-
gen vorzunehmen wären. Diese wurden im Umlaufverfahren vom Stiftungsrat mit Schreiben
vom 07.07.2006 als beschlossen vermerkt.
121
Jahresabschluss 2021 Stiftung Staatstheater Nürnberg Seite 113 von 124
Bewirtschaftungsgrundsätze
Die Bewirtschaftungsgrundsätze enthalten unter Ziffer 1 Ausführungen zum Haushalts - und
Wirtschaftsjahr. Demnach umfasst das Haushalts- und Wirtschaftsjahr der Stiftung Staatsthe-
ater Nürnberg den Zeitraum vom 01.09. eines Jahres bis zum 31.08. des Folgejahres. Weiter-
hin sind in den Bewirtschaftungsgrundsätzen Festlegungen zum Wirtschaftsplan und zur Jah-
resrechnung getroffen.
Wirtschaftsplan 2020/2021
Nach § 6 Abs. 1 StNüS Ziffer 5 ist der Stiftungsrat der Stiftung Staatstheater Nürnberg für die
Feststellung des Wirtschaftsplans zuständig. Der Wirtschaftsplan besteht nach Nr. 2a der Be-
wirtschaftungsgrundsätze für die Stiftung Staatstheater Nürnberg aus dem Erfolgsplan und
dem Finanzplan. Während der Erfolgsplan auf die Planung der Erträge und Aufwendungen
abstellt, umfasst der Finanzplan die geplanten Einnahmen und Ausgaben.
Der Erfolgsplan 2020/2021 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.221 TEuro ab.
Das tatsächliche Jahresergebnis von 3.263 TEuro ist um 4.484 TEuro besser ausgefallen als
geplant. Hierbei liegen die Ist -Erträge um 8.340 TEuro und die Ist -Aufwendungen um
12.824 TEuro unter den Planwerten. Insgesamt hat insbesondere die Corona- Pandemie zu
diesen starken Planabweichungen geführt.
Die Planabweichung im Bereich der Erträge ist im Wesentlichen auf die Eintrittsgelder und den
damit zusammenhängenden Erlösen wie bspw. die Garderobengebühr zurückzuführen. Die
Eintrittsgelder allein lagen um 6.697 TEuro unter Plan. Auf der Aufwandsseite ist die Planun-
terschreitung im Wesentlichen auf Minderausgaben im Bereich der Personalausgaben zurück-
zuführen. Sowohl die Ausgaben für eigenes Personal als auch für Gastpersonal lagen um
11.329 TEuro deutlich unter den Planansätzen.
Der Finanzplan, der gemäß Nr. 2a der Bewirtschaftungsgrundsätze für die Stiftung Staatsthe-
ater alle geplanten Einnahmen und Ausgaben für den gewöhnlichen Theaterbetrieb sowie für
Investitionen umfassen soll, schloss für die Spielzeit 2020/2021 mit einem ausgeglichenen
Jahresergebnis ab.
Die Finanzrechnung weist gegenüber dem Finanzplan ein um 3.545 TEuro besseres Finan-
zergebnis aus. Die Einnahmen verringerten sich dabei gegenüber dem Plan um 4.443 TEuro.
Insbesondere die Einnahmen aus Eintrittsgeldern lagen deutlich unter Plan. Gleichzeitig wur-
den die Planansätze bei den Ausgaben um 7.988 TEuro unterschritten. Dies ist im Wesentli-
chen auf die Verringerung der Personalkosten für Festpersonal und Gäste zurückzuführen.
Erstellung der Jahresrechnung
Die Jahresrechnung besteht gemäß Nr. 2b der Bewirtschaftungsgrundsätze der Stiftung
Staatstheater Nürnberg aus der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang und
dem Lagebericht. Sie ist um eine Finanzrechnung zu ergänzen. Bezogen auf das Haushalts -
und Wirtschaftsjahr stellt die Finanzrechnung die Ergebnisrechnung zum Finanzplan dar.
Sämtliche zur Jahres- und Finanzrechnung von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise
wurden von den Verantwortlichen der Stiftung Staatstheater Nürnberg im gewünschten Um-
fang erteilt.
122
Seite 114 von 124 Jahresabschluss 2021 Stiftung Staatstheater Nürnberg
Bilanz zum 31.08.2021
Die Entwicklung der Bilanz zum 31.08.2021 wird nachfolgend in komprimierter Form – im Ver-
gleich zum Vorjahresstichtag – wiedergegeben.
Die Bilanzsumme der Stiftung Staatstheater Nürnberg erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr
deutlich um 3.677 TEuro bzw. 22,6 %. Auf der Aktivseite erhöhten sich insbesondere die For-
derungen und sonstigen Vermögensgegenstände um 3. 910 TEuro bzw. 59,4 %. Ursächlich
hierfür sind insbesondere Zuwendungen des Bayerischen Staatsministeriums für Wissen-
schaft und Kunst in H öhe von 7.043 TEuro für das Wirtschaftsjahr 2021, welche erst im No-
vember 2021 ausbezahlt wurden. Im Gegenzug verringerte sich der Kontokorrentkontostand
bei der Stadt Nürnberg um 2.948 TEuro. Die Abnahme der l iquiden Mittel um 542 TEuro ist
31.08.2021 31.08.2020
EUR EUR absolut in %
AKTIV A
Anlagevermögen (gesamt) 7.969.066,72 7.802.709,49 166.357,23 2,1
• Immaterielle Vermögensgegenstände 349.435,00 418.798,00 -69.363,00 -16,6
• Sachanlagen 7.262.425,89 7.026.705,66 235.720,23 3,4
• Finanzanlagen 357.205,83 357.205,83 0,00 0,0
Umlaufvermögen (gesamt) 11.527.038,64 8.024.882,31 3.502.156,33 43,6
• Vorräte 728.652,18 594.409,76 134.242,42 22,6
• Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 10.495.165,59 6.585.057,49 3.910.108,10 59,4
• Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 303.220,87 845.415,06 -542.194,19 -64,1
Rechnungsabgrenzungsposten 418.246,17 410.079,87 8.166,30 2,0
Summe - Aktiva - 19.914.351,53 16.237.671,67 3.676.679,86 22,6
PASSIVA
E igenkapital 15.474.124,09 12.211.617,33 3.262.506,76 26,7
• Stiftungskapital 1.627.617,59 1.627.617,59 0,00 0,0
• Kapitalrücklage 8.710.606,03 5.506.086,79 3.204.519,24 58,2
• Gew inn-/Verlustvortrag 1.873.393,71 3.204.519,24 -1.331.125,53 -41,5
• Jahresüberschuss (+), Jahresfehlbetrag (-) 3.262.506,76 1.873.393,71 1.389.113,05 74,1
Rückstellungen 1.705.812,19 1.480.391,63 225.420,56 15,2
Verbindlichkeiten 2.658.202,07 2.420.008,47 238.193,60 9,8
Rechnungsabgrenzungsposten 76.213,18 125.654,24 -49.441,06 -39,3
Summe - Passiva - 19.914.351,53 16.237.671,67 3.676.679,86 22,6
Staatstheater Nürnberg
Veränderung
123
Jahresabschluss 2021 Stiftung Staatstheater Nürnberg Seite 115 von 124
auf die gesunkenen Kontokorrentkonto- bzw. Tagesgeldkontobestände bei der Sparkasse zu-
rückzuführen.
Auf der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital (+3.263TEuro) infolge des erzielten Jahre-
süberschusses. Der Jahresüberschuss aus dem Vorjahr in Höhe von 1.873 TEuro wurde auf
neue Rechnung vorgetragen. Neben dem Eigenkapital erhöhten sich die Rückstellungen
(+225 TEuro), insbesondere aufgrund von Urlaubsansprüchen, sowie die Verbindlichkeiten
(+238 TEuro).
Das Anlagevermögen beinhaltet die immateriellen Vermögensgegenstände, das Sachanlage-
vermögen sowie die Finanzanlagen. Insgesamt standen Zugängen in Höhe von 2.280 TEuro
Wertminderungen durch Abgänge und Abschreibungen in Höhe von 2.114 TEuro gegenüber.
Die Zugänge betrafen im Geschäftsjahr 2020/2021 vorwiegend das Inszenierungsvermögen
mit einer Reihe von Neuinszenierungen im Bereich Oper und Ballett (498 TEuro) sowie Schau-
spiel (485 TEuro). Noch nicht fertiggestellte Neuinszenierungen werden unter den geleisteten
Anzahlungen ausgewiesen. Weitere wesentliche Zugänge betreffen die technischen Anlagen,
Maschinen und Betriebsvorrichtungen (+406 TEuro). Dort wurden u.a. ein Projektor inkl. Op-
tiklinsen für 75 TEuro sowie ein Elektro-Vierradgabelstapler für 30 TEuro angeschafft. Darüber
hinaus verzeichnen die anderen Anlagen sowie die Betriebs - und Geschäftsausstattung we-
sentliche Zugänge (+220 TEuro), welche insbesondere Instrumente und DV-Anlagen beinhal-
ten. Die immateriellen Vermögensgegenstände weisen Zugänge in Höhe von 47 TEuro aus.
Diese sind auf Lizenzen (27 TEuro) und auf EDV -Software (20 TEuro) zurückzuführen. Die
Lizenzen werden linear auf ein bzw. fünf Jahre abgeschrieben, die EDV -Software wird über
drei oder zehn Jahre abgeschrieben.
Unter der Position Finanzanlagen ist die Beteiligung an der Staatstheater Nürnberg Service
GmbH in Höhe von 352 TEuro ausgewiesen. Zum 01.09.2015 wurden 51 % der Anteile erwor-
ben, so dass die Stiftung Staatstheater seitdem 100 % der Anteile hält. Gegenüber dem Vor-
jahr hat sich keine Veränderung ergeben. Weitere 5 TEuro entfallen auf die Einzahlung eines
Genossenschaftsanteils bei der Kommunale IT-Union eG (KITU) und stellen aus bilanzrecht-
licher Sicht eine Ausleihung dar.
Die Position Vorräte umfasst neben den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (323 TEuro), den fer-
tigen Erzeugnissen und Waren (32 TEuro) sowie dem Fundus (148 TEuro) auch sonstige Vor-
räte (226 TEuro). Die sonstigen Vorräte entfallen im Wesentlichen auf Kostüm - und Bühnen-
bildfragmente für spätere Inszenierungen. Der Ansatz erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs-
und Herstellungskosten. Die Bestände an Roh- , Hilfs- und Betriebsstoffen sowie fertigen Er-
zeugnissen und Waren wurde mittels Inventur ermittelt. Diese erfolgte im abgelaufenen Ge-
schäftsjahr nicht wie vorgeschrieben an einem Stichtag, sondern über einen Zeitraum von
knapp drei Wochen. Mengenmäßige Veränderungen innerhalb dieser Zeitspanne bzw. zum
Bilanzstichtag wurden damit nicht erfasst. Dieses Vorgehen war der Corona- Pandemie ge-
schuldet, entspricht aber nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Die Position „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ enthält das Kontokorrent-
konto bei der Stadtkasse Nürnberg, welches für die Stiftung Staatstheater Nürnberg eine kurz-
fristige Anlageform ihrer liquiden Mittel darstellt und auf dem die Betriebsmittelzuschüsse der
Stadt Nürnberg verbucht werden. Dieses beläuft sich zum 31.08.2021 auf 1.777 TEuro. Ge-
genüber dem Vorjahr hat sich dieses um 2.948 TEuro verringert. Weitere 421 TEuro an For-
derungen bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen. Sie betreffen die Leistungsbezie-
hungen zur Staatstheater Nürnberg Service GmbH sowie der Staatstheater Nürnberg Gastro-
nomie GmbH.
124
Seite 116 von 124 Jahresabschluss 2021 Stiftung Staatstheater Nürnberg
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 43 TEuro und entfallen im
Wesentlichen auf Abonnementverkäufen. Zum Zeitpunkt der Prüfung im Mai 2022 waren diese
überwiegend beglichen.
Die liquiden Mittel betreffen vor allem die Guthaben aus den Kontokorrent - bzw. Tagesgeld-
konten bei der Sparkasse Nürnberg (293 TEuro).
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet zum Bilanzstichtag vorwiegend Ausstat-
tungskosten sowie Gästehonorare für Aufführungen, welche erst in einer späteren Spielzeit
Premiere haben. Des Weiteren sind in dieser Position vorausbezahlte Beiträge für Versiche-
rungen und Wartungsverträge für das folgende Geschäftsjahr ausgewiesen.
Der aus dem Vorjahr resultierende Jahresüberschuss in Höhe von 1.873 TEuro wurde auf
neue Rechnung vorgetragen. Das Stiftungskapital beträgt unverändert 1.628 TEuro. Zusam-
men mit dem Jahresüberschuss des laufenden Geschäftsjahres von 3.263 TEuro und einer
Kapitalrücklage von 8.711 TEuro ergibt sich ein Eigenkapital in Höhe von 15.474 TEuro.
Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich zum 31.08.2021 auf 1.706 TEuro. Sie wurden für
ungewisse Verbindlichkeiten (415 TEuro), Urlaubsansprüche (903 TEuro), Mehrarbeit
(336 TEuro), Altersteilzeit (20 TEuro) und Steuern (32 TEuro) gebildet.
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen müssen von der Stiftung Staatstheater Nürnberg
nicht gebildet werden, da die Pensionslasten von der Stadt Nürnberg getragen werden. Die
Stiftung Staatstheater Nürnberg zahlt hierfür an die Stadt Nürnberg einen Versorgungszu-
schlag. Dieser wird unter den Personalaufwendungen abgebildet.
Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich der Rückstellungsbestand um 225 TEuro bzw. 15,2 %.
Der Großteil davon entfällt auf Personalrückstellungen (207 TEuro). Urlaub und Zeitguthaben
konnten nicht wie geplant eingebracht werden; für schwangere Frauen bestand aufgrund
Corona ein sofortiges Beschäftigungsverbot. Zudem erhöhte sich die Zahl der Langzeiter-
krankten.
Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten verringerten sich geringfügig um
34 TEuro bzw. 7,6 %. Verbraucht wurde die Rückstellung für Brandschutz, da die Maßnahmen
zwischenzeitlich umgesetzt werden konnten. Der Rückstellungsbestand betrifft vor allem zu
erwartenden Nachzahlungen für Betriebskosten sowie ausstehende Rechnungen der Stadt
Nürnberg sowie der Tochtergesellschaften der Stiftung Staatstheater.
Neu gebildet wurde eine Rückstellung für Altersteilzeit, da erstmals wieder ein Altersteilzeit-
vertrag abgeschlossen wurde. Die Steuerrückstellung resultiert aus Feststellungen der Be-
triebsprüfung.
Die Verbindlichkeiten umfassen erhaltene Anzahlungen aus Kartenverkäufen (1.029 TEuro),
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (408 TEuro), Verbindlichkeiten gegen Stif-
tungsträger (344 TEuro) bzw. verbundene Unternehmen (131 TEuro) sowie sonstige Verbind-
lichkeiten (746 TEuro).
Bei den erhaltenen Anzahlungen handelt es sich um Einnahmen aus dem Verkauf von Karten,
Gutscheinen und Abonnements vor dem Bilanzstichtag für Aufführungen nach diesem Stich-
tag. Auch in der abgelaufenen Spielzeit konnten etliche Veranstaltungen pandemiebedingt
nicht durchgeführt werden. Da im Geschäftsjahr 2020/21 zudem aus Kulanzgründen auf die
Entwertung von Gutscheinen verzichtet wurde, sind die Anzahlungen gegenüber dem langjäh-
rigen Durchschnittswert deutlich erhöht.
125
Jahresabschluss 2021 Stiftung Staatstheater Nürnberg Seite 117 von 124
Soweit Tickets über Vorverkaufsstellen verkauft werden, werden diese monatlich auf Basis
eines vom System generierten Reports als Verbindlichkeiten gebucht. Beim Abgleich zum Jah-
resende ergab sich eine Differenz in Höhe von 16 TEuro, die bis zum Ende der Abschlussprü-
fung nicht geklärt werden konnte.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen vor allem Investitions - und
Instandhaltungsarbeiten, Reinigung, Wartung, Miete/Nebenkosten für Gebäude sowie Versi-
cherungskosten. Zum Zeitpunkt der Prüfung waren die Verbindlichkeiten nahezu vollständig
beglichen.
Bei den Verbindlichkeiten gegen Stiftungsträger handelt es sich um Verbindlichkeiten gegen
die Stadt Nürnberg aus internen Leistungen, insbesondere im Bereich I T sowie Personalab-
rechnung und -gestellung, Bautätigkeit und Bürgschaftsübernahme. Die Verbindlichkeiten ge-
gen verbundene Unternehmen resultieren vorwiegend aus Leistungsbeziehungen zu den ei-
genen Tochterunternehmen, insbesondere der Staatstheater Nürnberg Service GmbH sowie
der Staatstheater Nürnberg Gastronomie GmbH (75 TEuro). Des Weiteren sind Verbindlich-
keiten gegenüber den Tochtergesellschaften der Stiftungsträgerin, vorwiegend der N -ERGIE
AG für Stromgebühren sowie der VAG enthalten.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen abzuführende Lohn- /Kirchen-
steuer in Höhe von 340 TEuro für den Monat August 2021. Weitere 298 TEuro betreffen die
Abrechnung von Gästehonoraren, 92 TEuro entfallen auf die Rückzahlung von Kurzarbeiter-
geld.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 76 TEuro beinhaltet insbesondere
Einnahmen aus Werbemobilien von 11 TEuro, aus Vermietung von Ausstattung von 11 TEuro
und zweckgebundene Spenden für Projekte in künftigen Spielzeiten in Höhe von 33 TEuro.
126
Seite 118 von 124 Jahresabschluss 2021 Stiftung Staatstheater Nürnberg
Erfolgsrechnung 2020/2021
Die folgende Darstellung gibt einen Überblick über die Gewinn- und Verlustrechnung des Wirt-
schaftsjahres 2020/2021 (01.09.2020 – 31.08.2021) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
01.09.2020-
31.08.2021
01.09.2019-
31.08.2020
Euro Euro absolut in %
ERTRÄGE 44.220.896,86 47.920.080,46 -3.699.183,60 -7,7
Umsatzerlöse 1.189.364,87 4.806.400,10 -3.617.035,23 -75,3
Sonstige betriebliche Erträge 43.031.531,99 43.113.680,36 -82.148,37 -0,2
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,0
Erträge aus Steuern 0,00 0,00 0,00 0,0
AUFWENDUNGEN 40.958.390,10 46.046.686,75 -5.088.296,65 -11,1
Materialaufwand 1.958.202,86 3.339.545,25 -1.381.342,39 -41,4
Personalaufwand 29.351.804,85 33.116.437,75 -3.764.632,90 -11,4
Abschreibungen 2.070.368,75 2.116.214,08 -45.845,33 -2,2
Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.460.985,06 7.381.231,94 79.753,12 1,1
Zinsaufwendungen 84.835,55 88.387,73 -3.552,18 -4,0
Aufwendungen aus Steuern 32.193,03 4.870,00 27.323,03 >100
ERGEBNIS 3.262.506,76 1.873.393,71 1.389.113,05 -74,1
Staatstheater Nürnberg
Veränderung
Die Umsatzerlöse verringerten sich in der Spielzeit 2020/21 im Vergleich zur Vorsaison um
3,62 Mio. Euro auf 1,19 Mio. Euro bzw. um 75,3 %. Dabei reduzierten sich insbesondere die
Einnahmen aus Eintrittsgeldern ( -3,56 Mio. Euro) sowie aus der Garderobengebühr
(-189 TEuro). Die stark rückläufige Einnahmenentwicklung steht in direktem Zusammenhang
mit der ab 10. März 2020 erfolgten Betriebsschließung infolge der Corona-Pandemie.
Die sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um 82 TEuro
auf 43,03 Mio. Euro, was einer Verringerung von 0,2 % entspricht. Sie beinhalten im Wesent-
lichen die Betriebskostenzuschüsse der Stiftungsträger. Diese belaufen sich analog dem Vor-
jahr auf 42,26 Mio. Euro. Die Zuschüsse werden je zur Hälfte vom Freistaat Bayern bzw. der
Stadt Nürnberg getragen. Des Weiteren sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen Einnah-
men aus Spenden (275 TEuro), periodenfremde Erträge (202 TEuro) sowie Kostenerstattun-
gen für Personalausgaben (182 TEuro) enthalten.
Die Materialaufwendungen belaufen sich auf 1.958 TEuro. Gegenüber dem Vorjahr verringer-
ten sie sich um 1.381 TEuro (-41,4 %). Dabei sanken sowohl die Aufwendungen für Roh- ,
Hilfs- und Betriebsstoffe (-268 TEuro), als auch die Aufwendungen für bezogene Leistungen
(-1.113 TEuro), insbesondere aufgrund gesunkener Gästeverpflichtungen.
Die Personalaufwendungen stellen den größten Kostenblock dar. Sie belaufen sich auf
29.352 TEuro und setzen sich zusammen aus 23.506 TEuro Aufwendungen für Löhne und
Gehälter sowie 5.846 TEuro Aufwendungen für soziale Abgaben und Altersversorgung. Nach-
dem die Personalaufwendungen bereits im Vorjahr um 829 TEuro gesunken waren, vermin-
derten sich diese gegenüber dem Vorjahr erneut (-3.765 TEuro). Grund ist das Fortbestehen
der Corona-Pandemie. Auch im Geschäftsjahr 2020/21 wurde für einen Teil der Mitarbeiter
Kurzarbeit beantragt. Dabei war das Festpersonal deutlich länger in Kurzarbeit als im Vorjahr.
127
Jahresabschluss 2021 Stiftung Staatstheater Nürnberg Seite 119 von 124
Von der Bundesagentur für Arbeit erhielt das Staatstheater rd. 3,7 Mio. Euro an Kurzarbeiter-
geld, wodurch sich die Personalaufwendungen entsprechend reduzierten.
Die Abschreibungen in Höhe von 2.070 TEuro betreffen mit 117 TEuro Abschreibungen auf
immaterielle Vermögensgegenstände und mit 1.954 TEuro Abschreibungen auf Sachanlagen.
Forderungen wurden im Berichtsjahr nicht wertberichtigt.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 7.461 TEuro und fallen damit nur
geringfügig höher aus als im Vorjahr (+80 TEuro). Rd. 850 TEuro betreffen die Vergütungen
für die Staatstheater Nürnberg Service GmbH sowie die Staatstheater Nürnberg Gastronomie
GmbH. Wie bereits im Vorjahr sind die Bereitstellungsentgelte inbegriffen, um das Serviceper-
sonal halten und den Spielbetrieb kurzfristig hochfahren zu können. Nahezu halbiert haben
sich die Kosten für Musikinstrumente und Urheberrechte. Diese belaufen sich in 2020/21 auf
318 TEuro.
Des Weiteren sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen für eine Medienkampagne
zum Restart des Spielbetriebs am Staa tstheater für die Spielzeit 2021/ 2022 enthalten. Die
Kampagne startete Mitte September 2021. Diese Aufwendungen in Höhe von rd. 160 TEuro
stellen Aufwand der neuen Spielzeit dar und wären im Geschäftsjahr 2020/2021 als „geleistete
Vorauszahlungen“ unter den Forderungen zu aktivieren gewesen. Im Ergebnis sind die sons-
tigen Aufwendungen um diesen Betrag zu hoch und das Jahresergebnis ist um ca. 160 TEuro
zu niedrig. Im Folgejahr kehrt sich dieser Effekt um.
Bei den Zinsaufwendungen handelt es sich um die im Berichtsjahr angefallene Bürg-
schaftsprovision. Im Zusammenhang mit dem Neubau der Theaterwerkstätten hatte die Stadt
Nürnberg gegenüber dem Investor eine Bürgschaft zugunsten des Staatstheaters Nürnberg
abgegeben.
Die Aufwendungen für Steuern betreffen Feststellungen aus der abgelaufenen Betriebsprü-
fung.
Prüfungsergebnis
Aufgrund § 8 Abs. 2 StNüS wurde die Jahresrechnung zum 31.08.2021 durch das Rechnungs-
prüfungsamt geprüft. Das Prüfungsergebnis wurde im „Bericht über die Prüfung der Jahres-
rechnung zum 31. August 2021 der Stiftung Staatstheater Nürnberg“ vom 24.05.2022 doku-
mentiert.
Nach dem zusammengefassten Prüfungsergebnis des Rechnungsprüfungsamtes
• entsprechen die Buchführung und die Jahresrechnung zum 31.08.2021 den Rechtsvor-
schriften,
• vermittelt die Jahresrechnung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buch-
führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Fi-
nanz- und Ertragslage der Stiftung Staatstheater Nürnberg,
• steht der Lagebericht im Einklang mit der Jahresrechnung und spiegelt insgesamt die
Lage der Stiftung Staatstheater Nürnberg zutreffend wider,
• ergaben sich im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung keine Anhaltspunkte dafür,
dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung in Frage gestellt werden müsste.
128
Seite 120 von 124 Jahresabschluss 2021 Stiftung Staatstheater Nürnberg
Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung des Stiftungsvorstandes
Der Stiftungsrat hat in der Stiftungsratssitzung am 02.06.2022 die Jahresrechnung zum
31.08.2021 gemäß § 6 Abs.1 Nr. 5 StNüS festgestellt und gemäß § 6 Abs.1 Nr. 6 StNüS die
Entlastung des Stiftungsvorstandes beschlossen. Des Weiteren wurde beschlossen, das Jah-
resergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
129
Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention Seite 121 von 124
6 Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention
Allgemeines
Die Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt
Nürnberg ihre Aufgaben nach Recht und Gesetz, also unparteiisch und gerecht, erfül len. Es
darf nicht der Eindruck entstehen, dass persönliche Beziehungen oder Vorteile die Entschei -
dungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst beeinflussen können. Nur eine integre Ver -
waltung hat das Vertrauen von Bürgerinnen, Bürgern und Wirtschaft.
Die Stadt Nürnberg beschäftigt sich daher seit vielen Jahren aktiv und offensiv mit der Be-
kämpfung von Korruption. Ein offensiver und öffentlicher Umgang mit dieser Thematik dient
der Gefahrenabwehr und nicht zuletzt auch dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Trotz zahlreicher und effektiver Kontrollsysteme ist jedoch weiterhin Wachsamkeit geboten.
Der Begriff Korruption bezeichnet Straftaten, bei denen Amtsträger ihre Position bzw. Vertrau-
ensstellung und die ihnen übertragenen Befugnisse dazu ausnutzen, sich oder Dritte materi-
elle oder immaterielle Vorteile zu verschaffen. Korruption ist als Bestechung und Bestechlich-
keit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung in den §§ 331 ff. Strafgesetzbuch (StGB) straf-
rechtlich sanktioniert. Diese Delikte werden in der Regel in Verbindung mit weiteren Straftaten,
den sogenannten Begleitdelikten, begangen: Z. B. Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenord-
nung), Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB).
Korruption wird in der Öffent lichkeit stärker wahrgenommen, als es noch vor einigen Jahren
der Fall war. Auch die Öffentlichkeit reagiert zunehmend sensibler.
Um Korruption bekämpfen zu können, ist die Stadt Nürnberg auf Hinweisgeber angewiesen.
Städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es untersagt, in Bezug auf ihre dienstlichen
Aufgaben für sich oder Dritte Belohnungen oder Geschenke anzunehmen, zu fordern oder
sich versprechen zu lassen. Dies gilt auch dann, wenn keine Beeinflussung der Mitarbeiterin
bzw. des Mitarbeiters beabsichtigt ist. Neben den strafrechtlichen Folgen zieht eine unrecht-
mäßige Annahme von Zuwendungen bei Beamten dienstordnungsrechtliche Maßnahmen und
bei Beschäftigten arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich.
Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention beim Rechnungsprüfungsamt
Seit 2001 gibt es beim Rechnungsprüfungsamt die Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprä-
vention. Die Aufgaben umfassen die Entgegennahme und Überprüfung von (auch anonymen)
Hinweisen, die Beratung und Aufklärungsarbeit bei mutmaßlichen Korruptionsvorkommnissen
und die Unterstützung bei der Ausarbeitung dienststelleninterner Präventionsmaßnahmen und
Kontrollmechanismen. Unabhängig von der Einrichtung der Zentralen Anlaufstelle für Korrup-
tionsprävention ist jede städtische Diens tstellenleitung/Werkleitung für die Verhinderung von
Korruption in ihrem Bereich verantwortlich.
Unter der Hotline +49 911 231-5987 können sich Beschäftigte der Stadt Nürnberg, Bürgerin-
nen und Bürger oder auch Firmen melden, wenn sie Hinweise auf eine mögl iche Vorteilsan-
nahme oder Bestechlichkeit bei der Stadt Nürnberg geben möchten.
Durch einen Anrufbeantworter ist die Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention jederzeit
erreichbar, gleiches gilt für das Kontaktformular im Internet unter:
https://nuernberg.de/internet/rechnungspruefungsamt/korruptionspraevention.html.
130
Seite 122 von 124 Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention
Die Stadt Nürnberg betreffend gingen bei der Zentralen Anlaufstelle für Korruptionsprävention
im Berichtszeitraum seit Beginn der Corona-Pandemie signifikant weniger Hinweise ein.
• In einem Fall teilte eine städtische Mitarbeiterin mit, dass ein Bürger ihr einen nicht näher
spezifizierten Vorteil anbot. Die Prüfung des gemeldeten Sachverhaltes ergab, dass u. E.
der konkrete Verdacht einer versuchten Bestechung vorlag, da aktiv die Beeinflus sung
des dienstlichen Handelns beabsichtigt war.
Versuche, Mitarbeitende durch Geschenke oder sonstige Vorteile zu pflichtwidrigen Hand-
lungen zu veranlassen, sind sofort auf dem Dienstweg dem Referat für Finanzen, Perso-
nal und IT zu melden.
Sensibilisierung
Die Zentrale Anlaufstelle bietet im Rahmen des gemeinsamen Fortbildungsprogramms der
Städteachse ein Seminar zur Korruptionsprävention an.
Der Ansprechpartner der zentralen Anlaufstelle hat in zehn Informationsveranstaltungen Mit -
arbeiterinnen und Mitarbeiter beim Gesundheitsamt (Gh), beim Außendienst der Stadt Nürn -
berg (ADN) und beim Bürgeramt Mitte (BAM) – zum Thema Korruptionsprävention und dem
Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken sensibilisiert. Ziel dieser Informati -
onsveranstaltungen war es, einen Überblick über das Thema Korruption zu geben, das Prob-
lembewusstsein zu schärfen und die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sensibili-
sieren und ihnen eine Hilfestellung zu geben, um im konkreten Einzelfall die Anbahnung von
Korruptionsversuchen erkennen zu können.
Zusammenarbeit mit Dritten
Seit 2002 arbeitet die Stadt Nürnberg bei der Korruptionsprävention und -bekämpfung in einer
Arbeitsgruppe eng mit der Kriminalpolizei zusammen. In der Arbeitsgruppe werden Prüfungen
und Ermittlungen bei konkreten Verdachtsmomenten erörtert und das weitere Vorgehen ab -
gestimmt. Es finden jährlich mehrere Sitzungen statt.
131
Hinweisgebermeldestelle beim Rechnungsprüfungsamt Seite 123 von 124
7 Hinweisgebermeldestelle beim Rechnungsprü-
fungsamt
Allgemeines
Ende Juli 2022 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes
(„HinSchG-E“) beschlossen. Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU)
2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz
von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden , die durch die Vero rdnung (EU)
2020/1503 geändert worden ist.
Das Gesetz wird voraussichtlich noch dieses Jahr in Kraft treten.
Grundlagen
Der Hinweisgeberschutz in der Bundesrepublik Deutschland soll wirksam und nachhaltig ver-
bessert werden, denn Hinweisgeberinnen und Hinw eisgeber leisten einen wichtigen Beitrag
zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen.
Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (Whistleblower) im beruflichen Umfeld sollen künftig
umfassend geschützt werden. Für hinweisgebende Personen und bestimmte andere Perso-
nen gilt nach einer Meldung ein Schutz vor Repressalien.
Der sachliche Anwendungsbereich umfasst zahlreiche Rechtsbereiche, dazu zählen Verstöße
gegen diverse EU-rechtliche Regelungen, nationales Strafrecht und bestimmte ordnungs -
rechtliche Regelungen, die bußgeldbewehrt sind und dem Schutz von Leben, Leib oder Ge-
sundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dienen.
Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle
Die Richtlinie (EU) 2019/1937 und das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichten öffentliche Be-
schäftigungsgeber zur Einrichtung einer internen Hinweisgebermeldestelle, an die sich hin-
weisgebende Personen mit Informationen über Verstöße oder Missstände wenden können.
Für Gemeinden und Gemeindeverbande richtet sich die Pflicht zur Einrichtung interner Melde-
stellen nach dem jeweiligen Landesrecht, da dem Bund insoweit infolge des „Durchgriffsver-
bots“ nach Artikel 84 Absatz 1 Satz 7 GG eine unmittelbare Aufgabenübertragung an Gemein-
den und Gemeindeverbande verwehrt ist (Erläuterungen zu § 12 HinSchG des Gesetzentwur-
fes).
Das Rechnungsprüfungsamt wurde beauftragt, eine Hinweisgebermeldestelle für die Entge-
gennahme von Hinweisen von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzurichten.
132
Seite 124 von 124 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
8 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Der vorliegende Bericht beinhaltet im Wesentlichen die Prüfungen in städtischen Dienststellen,
Unternehmen und die Auftragsprüfungen. Die Ergebnisse – aufgrund der umfangreichen Prü-
fungsgebiete generell nur in Stichproben möglichen Prüfungen – spiegeln auch für das Haus-
haltsjahr 2021 eine insgesamt ordnungsgemäße Wirtschaftsführung wider.
Zum 31.12.2021 beliefen sich die Verbindlichkeiten der Stadt Nürnberg im Kernhaushalt incl.
ÖPP/ÖÖP auf 1,51 Mrd. Euro. Unter Berücksichtigung der aus Steuermitteln (teil-) finanzierten
Eigenbetriebe betrugen die Schulden der Stadt Nürnberg sogar 1,56 Mrd. Euro. Um die dau-
ernde Leistungsfähigkeit weiterhin zu gewährleisten und die Verschuldung im Griff zu behal-
ten, hat die Regierung von Mittelfranken in der Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2022 die
Stadt Nürnberg deutlich dazu aufgefordert, ihren Haushalt unverzüglich und umfassend zu
konsolidieren. Deswegen hat der Finanzreferent dem Stadtrat für die Haushaltsberatungen
2023 ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Ausgaben vorgeschlagen.
Sparbeschlüsse sind zur Aufrechterhaltung der dauernden Leistungsfähigkeit und zur Verrin-
gerung der Schulden zwingend erforderlich.
Im Juni 2023 wird das Rechnungsprüfungsamt die Berichte zur derzeit noch nicht abgeschlos-
senen Prüfung der Jahresabschlüsse 2021 der Stadt Nürnberg sowie der rechtsfähigen Stif-
tungen vorlegen. Die Berichte bilden die Grundlage für die dann vorgesehene Begutachtung
durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Feststellung und Entlastung bezüglich des Jah-
resabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg sowie der Stiftungen im Stadtrat.
Nürnberg, 11.11.2022
Rechnungsprüfungsamt
gez. Berschneider (59 63)
(Unterschrift liegt elektronisch vor)
133
Rechnungsprüfungsamt
140-14.20.00-8/1/1
Bericht
für den
Rechnungsprüfungsausschuss am 30.11.2022
öffentlich
über die Prüfung des
Haushalts- und
Wirtschaftsjahres 2021
der Stadt Nürnberg
November 2022
111
134
Seite 2 von 124 Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1 VORBEMERKUNGEN 4
1.1 Prüfungsauftrag und -abwicklung 4
1.2 Prüfungsunterlagen und -methodik 5
1.3 Feststellung der Jahresabschlüsse 2020, 2019 und Entlastung 6
2 JAHRESABSCHLUSS 2021 DER STADT NÜRNBERG 7
2.1 Kennzahlen aus der Ergebnisrechnung 2021 7
2.2 Prüfungen im Bereich Produkte/Dienststellen 9
2.2.1 111110 Konzernsteuerung – Bürgermeisteramt (BgA) Prüfung der Wirtschaftsführung,
insbesondere in den Bereichen Veranstaltungen und Ehrungen sowie Stadtentwicklung 9
2.2.2 111310 Finanzbuchhaltung – Kassen- und Steueramt (KaSt) Ordnungsgemäße Verwaltung
von Durchlaufdebitoren/ Verwahrgeldern 10
2.2.3 111520 Amt für Informationstechnologie (IT) Prüfung der Funktionsfähigkeit der Kosten-
und Leistungsrechnung sowie des Controllings 12
2.2.4 122130 Fahrerlaubnisangelegenheiten – Ordnungsamt (OA) Prüfung der
Fahrerlaubnisangelegenheiten 14
2.2.5 210300, 211300-231300. 421010, 424000 und 424003 Ankauf Überlassung / Vermietung,
Vergabe von Sporthallen und Zuschüsse an Sportvereine – Referat für Schule und Sport (Ref.
IV) Prüfung der Sporthalle am Flughafen, der KIA Metropol Arena, der Stadionhalle und der
Vermietung / Überlassung von Sporthallen 16
2.2.6 252020 Kunst und Ausstellungen – KunstKulturQuartier (KuKuQ) Prüfung der Kunstvilla 23
2.2.7 311500 Weitere Hilfen (8. und 9. Kapitel SGB XII) – Amt für Existenzsicherung und soziale
Integration - Sozialamt (SHA) Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten 25
2.2.8 365300 Kindertageseinrichtungen freie Träger – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien –
Jugendamt (J) Prüfung der Betriebskostenförderung freier Träger 28
2.2.9 547000 Bereitstellung einer U-Bahninfrastruktur – U-Bahnbauamt Prüfung der
Vertragsbeziehungen mit der VAG, deren Anpassungen mit Wirkung vom 01.07.2020 und die
Abrechnung der festgelegten Kostenträgerschaft 31
2.2.10 555200 Forstwirtschaftlicher Betrieb – Tiergarten (Tg) Prüfung des Forstwirtschaftlichen
Betriebes beim Tiergarten 33
2.2.11 Zusammenarbeit der Leistungsträger im Sozialbereich – Referat für Jugend, Familie und
Soziales (SHA) Prüfung der Zusammenarbeit der Leistungsträger 35
2.2.12 Freiwillige konsumtive Zuwendungen (Art. 5) – 2. Bürgermeisterin Prüfung der Gewährung
von freiwilligen Zuwendungen der Stadt Nürberg 37
2.3 Prüfung von Vergaben im Bereich der Verwaltungsprüfung 38
2.3.1 Prüfungsauftrag und -durchführung 38
2.3.2 Prüfungsverfahren und deren Volumen 38
2.3.3 Prüfungsergebnisse im Einzelnen 39
2.4 Prüfung im Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Ordnungsgemäße
Bewirtschaftung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) 40
2.5 Informationstechnik 41
2.5.1 Vorbemerkungen 41
2.5.2 Bericht über die Prüfung der dezentralen Erfassung zahlungsrelevanter Daten in HCM 41
2.5.3 Prüfung der elektronischen Rechnungsverarbeitung bei der Stadt Nürnberg 43
2.5.4 Bericht über die Prüfung von Doppelzahlungen im SAP-Rechnungswesen 46
2.5.5 Migration des SAP Business Warehouse auf das Nachfolgeprodukt BW/4HANA 48
2.5.6 Vorstudie für das S/4HANA-Migrationsprojekt 49
2.5.7 Rahmenvereinbarung SAP-Lizenzen 50
2.5.8 Vergabeprüfung im IT-Bereich 51
135
Inhaltsverzeichnis Seite 3 von 124
2.6 Technische Prüfung 52
2.6.1 Prüfungsspektren und Durchführung 52
2.6.2 Prüfungsvolumen 53
2.6.3 Materielles Ergebnis 53
2.6.4 Prüfungsergebnisse im Einzelnen 53
2.6.5 Beteiligungsunternehmen 80
2.7 Betätigung der Stadt bei Beteiligungsunternehmen privaten Rechts 81
2.7.1 Unter Art. 94 Abs. 1 GO fallende Unternehmen 81
2.7.2 Sonstige Beteiligungen 88
2.8 Auftragsprüfungen 89
2.8.1 Deutsch-Amerikanisches Institut Amerika-Haus Nürnberg e.V. 89
2.8.2 Europäische Metropolregion Nürnberg (EMN) e.V. 90
2.8.3 Haus der Heimat e.V. 90
2.8.4 Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V. (LPV) 91
2.8.5 Planungsverband Region Nürnberg 93
2.8.6 Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nürnberg (ZRFN) 94
2.9 Verwendungsnachweise 96
2.9.1 Bundesprogramm „Demokratie leben!“ 96
2.9.2 Perspektiven im Quartier - ESF-Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“
Prüfung des zweiten Förderzeitraums 01.01.2019 bis 30.06.2022 97
3 JAHRESABSCHLÜSSE 2021 DER RECHTSFÄHIGEN STIFTUNGEN 99
4 JAHRESABSCHLUSS 2021 DES KLINIKUMS 100
4.1 Vorbemerkung 100
4.2 Kommunalunternehmen Klinikum Konzernabschluss 101
4.2.1 Konzernbilanz 2021 106
4.2.2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2021 108
5 JAHRESABSCHLUSS 2021 STIFTUNG STAATSTHEATER NÜRNBERG 112
6 ZENTRALE ANLAUFSTELLE FÜR KORRUPTIONSPRÄVENTION 121
7 HINWEISGEBERMELDESTELLE BEIM RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT 123
8 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 124
136
Seite 4 von 124 Vorbemerkungen
1 Vorbemerkungen
1.1 Prüfungsauftrag und -abwicklung
Der Jahresabschluss der Stadt sowie die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe werden durch
den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft (Örtliche Prüfungen, Art. 103 Gemeindeordnung
(GO)). Das Rechnungsprüfungsamt ist nach Art. 104 GO umfassend als Sachverständiger
heranzuziehen.
Die Rechnungsprüfung erstreckt sich insbesondere darauf (Art. 106 Abs. 1 GO), ob
• die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,
• die Einzahlungen und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen begründet und
belegt sind,
• der jeweilige Jahresabschluss ordnungsgemäß aufgestellt ist,
• wirtschaftlich und sparsam verfahren wird.
Inhalte der Rechnungsprüfung sind außerdem
• der Jahresabschluss und die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe (Art. 106 Abs. 3 GO),
wobei auf das Ergebnis der Abschlussprüfung (Art. 107 GO) durch den Bayerischen Kom-
munalen Prüfungsverband (BKPV) oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit abzu-
stellen ist,
• die Betätigung der Gemeinde bei Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts
und bei Kommunalunternehmen. Die Rechnungsprüfung umfasst außerdem die Buch -,
Betriebs- und sonstigen Prüfungen, die sich die Gemeinde bei der Hingabe eines Darle-
hens oder sonst vorbehalten hat (Art. 106 Abs. 4 GO),
• die rechtsfähigen kommunalen Stiftungen.
Dem Rechnungsprüfungsamt obliegen ferner die Überwachung der ordnungsgemäßen Erle-
digung der Kassengeschäfte, die ordnungsgemäße Einrichtung der Kassen und das Zusam-
menwirken mit der Verwaltung (Art. 106 Abs. 5 GO). Zudem ist bei der Leitung des Rech-
nungsprüfungsamtes die Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention der Stadt Nürnberg
sowie die Hinweisgebermeldestelle angesiedelt.
Schließlich führt das Rechnungsprüfungsamt im Einzelfall Prüfungen im Auftrag des Stadtrats
und des Oberbürgermeisters (Art. 104 Abs. 2 GO) durch und nimmt satzungsgemäß Prüfungs-
aufgaben im Klinikum, beim Staatstheater Nürnberg und bei der Flughafen Nürnberg GmbH
u. a. wahr.
In Ergänzung dazu arbeitet das Rechnungsprüfungsamt regelmäßig in verschiedenen städti-
schen Projekten mit1 und berät die Verwaltung.
1 Im Prüfungszeitraum Mitarbeit v.a. bei SAP BW/4HANA, Migration auf S/4HANA
137
Vorbemerkungen Seite 5 von 124
Als Grundlage für die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss werden diesem Be-
richte vorgelegt, die eine Zusammenfassung der Ergebnisse und Prüfungsfeststellungen dar-
stellen.
Wie seit Umstellung auf die Doppik praktiziert, ist im vorliegenden Bericht zum Haushalts- und
Wirtschaftsjahr 2021 (mit den jeweils gekürzt wiedergegebenen Inhalten der Prüfungen in den
Dienststellen und städtischen Unternehmen sowie Auftragsprüfungen) das Ergebnis der Prü-
fung des doppischen Jahresabschlusses der Stadt 202 1 selbst noch nicht enthalten. Nach
Abschluss dieser Prüfung wird das Rechnungsprüfungsamt den Bericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg vorlegen. Die Vorlage ist im Juni 202 3 geplant.
Beide Berichte bilden die Grundlage für die örtliche Prüfung und die dann vorgesehene Begut-
achtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Feststellung und Entlastung bezüglich
des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg durch den Stadtrat.
Die bei den städtischen Eigenbetrieben zum Wirtschaftsjahr 2021 bereits vollständig durchge-
führten Prüfungen sind im entsprechenden Bericht aufgenommen. Der Rechnungsprüfungs-
ausschuss kann hier insoweit begutachten.
1.2 Prüfungsunterlagen und -methodik
Zur Prüfung wurden wie üblich insbesondere herangezogen:
• Haushaltssatzungen mit den Haushalts- und Wirtschaftsplänen
• Jahresabschlüsse samt den dazugehörenden Anlagen
• Kassenanordnungen, Auszahlungsnachweise und Buchungsunterlagen
• Summen- und Saldenlisten, Kontenblätter und Buchungsbelege sowie weitere begrün-
dende Unterlagen für die Jahresabschlüsse, SAP-Auswertungen
• Akten und Vorgänge der Fachdienststellen
• Betriebsabrechnungen bzw. Kostenrechnungen und interkommunale Vergleichsdaten
Als Folge der umfangreichen Prüfungsgebiete wird generell in Stichproben geprüft, die aller-
dings die erforderliche Prüfungsaussage zulassen müssen. Wo möglich, wird der begleitenden
Prüfung der Vorrang eingeräumt. Der Prüfungszeitraum bezieht sich im Allgemeinen auf das
Jahr 2021, zum Teil werden auch Prüfungen bereits bezogen auf 2022 im vorliegenden Sach-
verständigenbericht skizziert.
Viele Bemerkungen und Anregungen werden möglichst schon während der Prüfung mit den
Geprüften abgestimmt. Zudem gibt es Schlussberichte und -besprechungen sowie generell
Stellungnahmen der Dienststellen. Insoweit sind Prüfungen immer auch darauf angelegt, zur
weiteren Verbesserung der Verwaltungsabläufe beizutragen. Dies schließt die Überwachung
noch nicht ausgeräumter Feststellungen ein.
Das Rechnungsprüfungsamt ist kontinuierlich um die Verbesserung seiner Prüfungsmethoden
(Ganzjahresplan, Risikoorientierung, Effizienz und Effektivität etc.) bemüht, greift dabei insbe-
sondere auch auf den interkommunalen Ideen-Austausch zurück und versucht, regelmäßig ge-
eignete Fortbildungen zu realisieren.
138
Seite 6 von 124 Vorbemerkungen
1.3 Feststellung der Jahresabschlüsse 2020, 2019 und Ent-
lastung
Der konsolidierte Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg, der Jahresabschluss 2020 der
Stadt Nürnberg und die Jahresabschlüsse 2020 der von ihr verwalteten rechtsfähigen kommu-
nalen Stiftungen sowie der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg,
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, NürnbergStift, Franken-Stadion Nürnberg, Nürnberg-
Bad und Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg wurden vom Rechnungsprüfungsaus-
schuss am 03.12.2021 bzw. 24.06.2022 geprüft/begutachtet und am 1 5.12.2021 bzw.
20.07.2022 vom Stadtrat festgestellt.
Mit den Feststellungen wurde jeweils die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.
139
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 7 von 124
2 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
2.1 Kennzahlen aus der Ergebnisrechnung 2021
Die Abschlussprüfung 2021 wird durch Rpr planmäßig im April/Mai 2023 abgeschlossen sein.
Aus Aktualitätsgründen wird nachfolgend die Ergebnisrechnung 2021 im Vergleich zum Vor-
jahr kurz beleuchtet.
Ergebnisrechnung 2021
2021 2020
Euro Euro absolut in %
1 Steuern und ähnliche Abgaben 1.104.331.411,23 948.757.685,15 155.573.726,08 16,4
2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 606.752.743,63 603.119.438,61 3.633.305,02 0,6
3 Sonstige Transfererträge 7.766.943,60 6.994.042,29 772.901,31 11,1
4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 72.147.371,47 71.777.450,82 369.920,65 0,5
5 Auflösung von Sonderposten 53.972.548,61 55.861.297,46 -1.888.748,85 -3,4
6 Privatrechtliche Leistungsentgelte 36.135.652,01 34.264.487,05 1.871.164,96 5,5
7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 313.984.055,23 308.581.079,16 5.402.976,07 1,8
8 Sonstige ordentliche Erträge 79.494.907,69 83.205.520,93 -3.710.613,24 -4,5
9 Aktivierte Eigenleistungen 6.936.499,80 7.444.640,18 -508.140,38 -6,8
10 Bestandsveränderungen 101.426,79 92.543,25 8.883,54 9,6
Ordentliche Erträge 2.281.623.560,06 2.120.098.184,90 161.525.375,16 7,6
11 Personalaufwendungen 590.766.367,91 574.787.236,36 15.979.131,55 2,8
12 Versorgungsaufwendungen 94.435.499,68 116.628.527,25 -22.193.027,57 -19,0
13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 272.907.058,08 283.400.491,36 -10.493.433,28 -3,7
14 Abschreibungen 208.498.669,70 106.502.399,46 101.996.270,24 95,8
15 Transferaufwendungen 890.694.912,13 815.405.980,18 75.288.931,95 9,2
16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 232.177.653,96 212.082.896,07 20.094.757,89 9,5
Ordentliche Aufwendungen 2.289.480.161,46 2.108.807.530,68 180.672.630,78 8,6
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit -7.856.601,40 11.290.654,22 -19.147.255,62 -169,6
17 Finanzerträge 24.518.009,66 9.147.948,70 15.370.060,96 168,0
18 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 28.499.838,95 32.646.977,55 -4.147.138,60 -12,7
Finanzergebnis -3.981.829,29 -23.499.028,85 19.517.199,56 83,1
Ordentliches Jahresergebnis -11.838.430,69 -12.208.374,63 369.943,94 3,0
19 Außerordentliche Erträge 38.575.859,29 623.728,97 37.952.130,32 >1000
20 Außerordentliche Aufwendungen 8.723.104,14 1.275.074,71 7.448.029,43 584,1
Außerordentliches Ergebnis 29.852.755,15 -651.345,74 30.504.100,89 >1000
Jahresergebnis 18.014.324,46 -12.859.720,37 30.874.044,83 240,1
Veränderung
Gesamtergebnisrechnung
Auch das Jahr 2021 stand wiederum im Zeichen der Corona-Pandemie, in fast allen Bereichen
der Stadtverwaltung waren durch die Corona-bedingten Schließungen und Einschränkungen
Einnahmeausfälle zu verkraften, andererseits pandemiebedingte Mehraufwendungen zu ver-
140
Seite 8 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
zeichnen. Trotzdem konnte 2021 aufgrund von Steuermehreinnahmen und höheren außeror-
dentlichen Erträgen ein Jahresüberschuss von 18,01 Mio. Euro erzielt werden. Das Jahreser-
gebnis lag damit um 30,87 Mio. Euro über dem Vorjahresergebnis.
Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit ergab mit 7,86 Mio. Euro erstmals ein nega-
tives Ergebnis und verschlechterte sich damit im Vergleich zum Vorjahr um 19,15 Mio. Euro.
Das Finanzergebnis konnte zwar um 19,52 Mio. Euro verbessert werden, war aber weiterhin
mit 3,98 Mio. Euro negativ. Ein Ausgleich dieser beiden negativen Ergebnisse war allerdings
aufgrund enorm gestiegener Erträge durch das außerordentliche Ergebnis möglich. Dieses
verbesserte sich insbesondere durch außerordentliche Erträge aus der Auflösung von Son-
derposten aus Zuwendungen und Zuschüssen um 26,94 Mio. Euro auf 29,85 Mio. Euro.
Bei den ordentlichen Erträgen war ein Anstieg von rund 161,53 Mio. Euro zu verzeichnen, was
im Wesentlichen auf höhere Steuererträge (+155,57 Mio. Euro) und Mehrerträge bei den Zu-
wendungen und Umlagen (+3,63 Mio. Euro) zurückzuführen war. Dabei führten insbesondere
Nachzahlungen aus den Vorjahren zu einem Anstieg der Gewerbesteuererträge um
131,20 Mio. Euro. Die Mehrerträge bei den Zuwendungen und Umlagen sind hauptsächlich
auf Erstattungen für die kommunalen Corona Testzentren zurückzuführen.
Der Anstieg der ordentlichen Aufwendungen betrug 180,67 Mio. Euro. Wesentlichen Anteil an
diesem Anstieg haben die um 102,00 Mio. Euro (+95,8 %) gestiegenen Abschreibungen. So
erfolgten im Berichtsjahr außerplanmäßige Abschreibungen an Gebäuden i. H. v.
97,20 Mio. Euro.
Das Finanzergebnis fällt 2021 um 19,52 Mio. Euro besser aus als im Vorjahr, was i nsbeson-
dere auf rund 15,37 Mio. Euro höhere Finanzerträge zurückzuführen war. Wesentlicher Grund
für diese Mehrerträge waren Ertragssteigerungen bei der Verzinsung der Gewerbe- und Um-
satzsteuer (+458 %). Gleichzeitig sanken die Finanzaufwendungen um 4,15 Mio. Euro. Die
Zinslastquote beträgt 1,2 % (Vorjahr 1,5 %).
Die Verschuldung der Stadt im Kernhaushalt inkl. ÖPP/ÖÖP beträgt zum Bilanzstichtag
1,51 Mrd. Euro und bewegt sich damit auf Vorjahresniveau. Da eine Entwicklung bei den künf-
tigen Steuererträgen schwer abschätzbar ist, muss aufgr und der weiterhin bestehenden Fi-
nanzierungslücken bei den geplanten Investitionen mit einer weiteren Steigerung der Ver-
schuldung gerechnet werden. Aufgrund der Zinswende der EZB im Jahr 2022 muss künftig
mit einem nicht unerheblichen Anstieg der Zinsaufwendungen gerechnet werden.
Die umfassende Darstellung des Jahresabschlusses (2021 ) erfolgt in der Sitzung des Rech-
nungsprüfungsausschusses im Juni 2023.
141
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 9 von 124
2.2 Prüfungen im Bereich Produkte/Dienststellen
2.2.1 111110 Konzernsteuerung – Bürgermeisteramt (BgA)
Prüfung der Wirtschaftsführung, insbesondere in den Be-
reichen Veranstaltungen und Ehrungen sowie Stadtent-
wicklung
Prüfungsbericht vom 18.05.2022
Die Kernaufgabe des Bürgermeisteramtes (BgA) ist die organisatorische und fachliche Unter-
stützung des Stadtrates und des Oberbürgermeisters, in dessen Geschäftsbereich das Amt
verortet ist . BgA hat ein eigenes Produkt (111110 Konzernsteuerung – OBM/Bürger-
meisteramt), das acht Leistungen beinhaltet. Diese Prüfung konzentrierte sich auf die Leistun-
gen „L111110005 Stadtentwicklung“ und „L111110002 Veranstaltungen und Ehrungen“. Dar-
über hinaus wurden die dem Produkt „111100 Stadtratsangelegenheit en“ zugeordneten
Vergabevorgänge in die Prüfung mit einbezogen.
Ein Bestandteil der Prüfung war die Begutachtung von Vergaben und Beschaffungen. Darüber
hinaus erfolgte eine Prüfung von Verträgen und Vereinbarungen mit Dritten sowie eine Be-
trachtung der Aufwendungen und Erträge der Teilbudgets K1 bis K5 (ohne K3). Dies erfolgte
stets im Hinblick auf Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Vollständigkeit.
Die von Rpr geprüften Vergaben lagen alle im unterschwelligen Bereich (unter 214.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen ab dem 01.01.2020), somit war das nationale Vergaberecht
anzuwenden. Gemäß § 2 Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) werden Aufträge im
Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben. Dabei werden die Grundsätze
der Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit gewahrt. Das Vergaberecht berücksichtigt auch
die Grundsätze der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit. Ab einer Gesamtauftragssumme von
5.000 Euro brutto ist ZD/3 für die Vergabe aller freiberuflichen Dienstleistungen sowie der Lie-
ferungen (Waren) zuständig, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit Baumaßnahmen
erbracht werden (1.4.6 a VBRL), außer es handelt sich um eine Spezialbeschaffung (1.4.7
VBRL). In der Auflistung der Spezialbeschaffungen im Vergabehandbuch wird BgA nicht ge-
nannt. Darüber hinaus existieren im städtischen Vertragshandbuch für verschiedene Vertrags-
arten Musterverträge, die an vorgesehenen Stellen verändert oder ergänzt werden dürfen. Die
Verträge sind in der vorliegenden Form zu nutzen. Jede darüberhinausgehende Änderung
muss im Vorfeld mit dem/der zuständigen Justiziar/Justiziarin abgestimmt werden (siehe AdO
Nr. 015/B vom 14.11.2012 & Nr. 5 B vom 27.01.2021).
Vier der geprüften Vergaben von BgA wurden von ZD/3 durchgeführt. Die städtischen
Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien wurden in diesen Beschaffungen somit berücksichtigt
(1.4.6 a VBRL).
Darüber hinaus gab es Vergaben für die Beauftragung von Caterer für Veranstaltungen. Die
Vergabe eines Cateringauftrages erfolgte stets über BgA/2. Auch bei Beschaffungen über
5.000 Euro wurde ZD/3 nicht involviert (1.4.6 a VBRL). Die Wertgrenze für einen Direktkauf
betrug im Prüfungszeitraum 5.000 Euro netto (BayMBl. 2020 Nr. 155). Darüberhinausgehende
Vergaben bedürfen eines Vergabeverfahrens mit der Einholung von mindestens drei Angebo-
ten (§ 11 Abs. 1 UVgO). Dies wurde ebenfalls für Cateringmaßnahmen größtenteils nicht um-
gesetzt. Auch wurden nicht die Musterverträge von RA verwendet, sondern stets die Verträge
der Caterer angenommen und unterschrieben, ohne dies mit RA abzustimmen.
142
Seite 10 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Des Weiteren wurden Verträge im Bereich der Stadtentwicklung (BgA/SE) geprüft. Auch hier
wichen die geprüften Verträge von dem Musterwerkvertrag, der von RA bereitgestellt wird, ab
und wurden nicht von BgA/SE verwendet.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Musterverträge von RA in keinem der geprüften
Bereiche innerhalb BgA verwendet wurden. BgA sollte diesbezüglich alle Aufgabengebiete
ihrer Dienststelle daraufhin prüfen, ob auch hier Verträge bzw. Vertragsmuster verwendet wer-
den, die nicht den städtischen Mustern entsprechen bzw. nicht mit RA abgestimmt wurden. Im
Bereich der Cateringvergaben wurden das Vergaberecht und die städt ischen Richtlinien teil-
weise nicht umgesetzt. BgA/2 sollte diesbezüglich mit ZD/3 unter Berücksichtigung der VBRL
die zukünftige Vorgehensweise abstimmen.
In ihrer Stellungnahme vom 03.08.2022 erläuterte BgA, dass BgA/2 mit ZD/3 und R A/3 die
(mögliche) Anpassung der Sonderzuständigkeiten gem. 1.4.7 VBRL anstrebt. Mit dieser Än-
derung könnte BgA/2 wie bisher ihre Cateringvergaben ohne Einbeziehung von ZD/3 durch-
führen. Des Weiteren wurde mitgeteilt, dass sowohl im Bereich von BgA/2 als auch im Bereich
von BgA/SE bei allen künftigen Vergaben versucht wird, mit den potentiellen Auftragnehmern
mit RA abgestimmte Musterverträge zu verwenden. Eine Abstimmung mit RA seitens BgA
erfolgte bereits.
2.2.2 111310 Finanzbuchhaltung – Kassen- und Steueramt (KaSt)
Ordnungsgemäße Verwaltung von Durchlaufdebitoren/
Verwahrgeldern
Prüfungsbericht vom 31.10.2022
Rpr prüfte das Verfahren von Zahlungseingängen, welche durch die Finanzsoftware nicht au-
tomatisch einem Zahlungsempfänger zugeordnet werden konnten. Die Buchungsgruppe er-
mittelt in diesen Fällen Grund und Empfänger der Zahlung. Werden Doppelzahlungen oder
Fehlüberweisungen festgestellt, erfolgt nach Rücksprache mit der Fachdienststelle eine Rück-
überweisung. Kann eine offene Zahlungserwartung (z.B. Forderung, Zahlstellenablieferung
etc.) zugeordnet werden, wird der Zahlungsausgleich gebucht. Ist dies nicht möglich, kann der
Geldeingang aber einer Dienststelle zugeordnet werden, erfolgt die Buchung auf einem für
diesen Fall eingerichteten Durchlaufdebitor der Dienststelle zur dortigen weiteren Klärung. Ist
kein Empfänger ermittelbar, wird der Zahlungseingang auf den zentralen Durchlaufdebitor bei
KaSt gebucht. Dieser soll regelmäßig von den Dienststellen abgeglichen werden, ob dort ge-
buchte Verwahrgelder ihren Bereich betreffen. Wenn innerhalb eines Jahres keine Rückerstat-
tung durchgeführt oder ein Zahlungsausgleich gebucht werden kann, werden diese Verwahr-
geldbestände in den städtischen Gesamthaushalt vereinnahmt.
• Bei den Mitarbeitern konnte eine ausgesprochen motivierte und ordnungsgemäße Sach-
bearbeitung sowie Fachkenntnis festgestellt werden. Die Vorgesetztenfunktion wurde
durch die Gruppenleitung wahrgenommen. Dies zeigt sich insbesondere an der geringen
Anzahl nicht geklärter Verwahrgeldfälle. Im Jahr 2021 wurden nur insgesamt 93 nicht ge-
klärte Einzahlungen in einer Gesamthöhe von rd. 33,2 TEuro aus den Jahren 2019 und
2020 in den städtischen Gesamthaushalt vereinnahmt (siehe Ausführungen Vereinnah-
mungen).
143
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 11 von 124
Rund 50 % des Gesamtbetrages resultierten aus Einzahlungen über 1.000,00 Euro. Für
den größten Einzelbetrag war die Recherche bei nur einer einzelnen Dienststelle doku-
mentiert. Rpr sieht zumindest bei Beträgen über 500,00 Euro erhöhten Klärungsaufwand
für erforderlich. Bei bereits zugeordneten Verwahrgeldern können andere Fachdienststel-
len keine Kenntnis über den Zahlungseingang erhalten.
• Das Vier-Augenprinzip ist bei Auszahlungsvorgängen durch die Buchungsgruppe sicher-
gestellt. Gestaffelt nach Betragshöhe werden die Gruppen- und Sachgebietsleitung sowie
die Kassenverwalterin in den Auszahlungsprozess einbezogen.
• Rückmeldungen der Fachdienststellen führen zu Auszahlungen durch die Buchungs-
gruppe. Rpr empfiehlt, hier die für Auszahlungsanordnungen befugten Dienststellenmitar-
beiter (entsprechend Betragshöhe) z.B. durch Mitzeichnung einzubeziehen, um die Kom-
petenz der zugrundeliegenden Information sicherzustellen sowie die Übermittlung fal-
scher Zahlungsempfänger auszuschließen.
• Es sollte durch KaSt nicht hingenommen werden, dass schriftliche Anfragen zu ungeklär-
ten Einzahlungen durch die Sparkasse Nürnberg regelmäßig nicht beantwortet werden.
Eine Klärung dieses Sachverhaltes ist durch KaSt anzustreben.
• Durch Verfügung von Ref. I/II werden innerhalb eines Jahres nicht geklärte Verwahrgelder
in den städtischen Gesamthaushaushalt vereinnahmt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass
auch solche ungeklärten Einzahlungen einer Zweckbindung (z.B. Spenden oder Zuwendun-
gen) unterliegen. Eine mögliche Verwendung zweckgebundener Mittel zur Deckung des
Gesamthaushaltes könnte das Ansehen der Stadt Nürnberg beschädigen oder sogar recht-
lich unzulässig sein. Nach Auffassung des Rpr besteht hier Bedarf an einer Regelung in den
AFB, welche zu den Einziehungsverfügungen ermächtigt. Vor den Vereinnahmungen sollte
den Dienststellen eine Liste der zur Einziehung vorgesehenen Beträge mit den jeweilig vor-
handenen Informationen nochmals nachdrücklich zur Verfügung gestellt werden. Auch Be-
reiche außerhalb der Kernstadt, wie z.B. Eigenbetriebe, sollten einbezogen werden. Sollte
ein Verwahrgeld einem falschen Durchlaufdebitor zugeordnet sein, besteht in diesem Fall
die Möglichkeit der Kenntnisnahme durch den korrekten Zahlungsempfänger.
144
Seite 12 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
2.2.3 111520 Amt für Informationstechnologie (IT)
Prüfung der Funktionsfähigkeit der Kosten- und Leis-
tungsrechnung sowie des Controllings
Prüfungsbericht vom 21.10.2022
Rpr prüft derzeit die Funktionsfähigkeit der Kosten- und Leistungsrechnung sowie des Con-
trollings der Stadt Nürnberg. Bei dieser Querschnittsprüfung liegt der Fokus auf den Bereichen
Bildungszentrum im Bildungscampus, Jugendamt, Marktamt und Landwirtschaft sbehörde,
Tiergarten sowie Informationstechnologie. In diesem fünften Bericht zur genannten Thematik
werden die Erkenntnisse zum Amt für Informationstechnologie (IT) dargestellt.
Durch Rpr wurden Aufbau und Inhalte der Kosten- und Leistungsrechnung sowie des Control-
lings bei IT untersucht. Dies umfasste die organisatorischen Gegebenheiten sowie den Aufbau
von internem und externem Berichtswesen. Des Weiteren waren Kostenarten-, Kostenstellen-
und Kostenträgerrechnung wesentliche Prüfbereiche. Zudem wurden die Aussagen zum Leis-
tungs- und Finanzcontrolling analysiert. In die Prüfung wurden schwerpunktmäßig die Bu-
chungsdaten des Haushaltsjahres 2021 einbezogen.
Sämtliche Aufgaben im Rahmen der Kosten - und Leistungsrechnung und des Controllings
werden bei IT von drei Personen im Umfang von 2,15 Vollkraft-Stellen laut Stellenplan wahr-
genommen. Dabei werden neben den Kosten- und Preiskalkulationen unter anderem die Kos-
ten im Rahmen des Strategieprojektes 2 (IT-Strategie und IT-Audit im Rahmen der Digitalisie-
rung der Stadt Nürnberg) sowie für die MIP-Maßnahme Nr. 873 „Einführung der Plattform SAP
HANA“ ermittelt. Spezifische Auswertungen aus dem SAP -System bilden unter anderem die
Grundlage für das Controlling. So werden auch zweimal jährlich standardisierte Controllingbe-
richte von IT an externe Stellen (Stk und DiP) übermittelt. Diese umfassen Aussagen zur er-
brachten Leistung, zur finanziellen Situation sowie zum personalwirtschaftlichen Bereich bei
IT.
Im Rahmen der Kostenartenrechnung werden die Buchungen aus der Finanzbuchhaltung au-
tomatisch abgeleitet und im SAP -Modul CO (Controlling) mitkontiert. Auswertungen hierzu
werden von IT über diverse Berichtsformate in SAP Business Warehouse und seit dem Jahr
2022 auch über SAP BW/4HANA vorgenommen. Diese bieten die Vor aussetzungen für eine
Betrachtung der Gesamtkostensituation auf Leistungs-, Produkt- und Dienststellenebene.
Bei der Kostenstellenrechnung wurden einerseits der Aufbau der Kostenstellensystematik so-
wie andererseits die Umlage der Kosten von Vor - auf Endkostenstellen geprüft. Neben Vor-
kostenstellen (Dienststellenleitung und Verwaltung, Gebäude) sind als Hauptkostenstellen die
Leistungen von IT enthalten (Service Desk, Application Management, System Services, Net-
work Solutions, die Bereiche für SAP ERP und H CM, Document Management System, Zent-
rale Infrastruktur Schulen, Kundencenter, Service Management und IT-Sicherheit sowie Stra-
tegische gesamtstädtische Projekte). Die Umlage der Kostenstellen erfolgt automatisiert ge-
mäß den entsprechenden Systemeinstellungen in SAP. Die jeweiligen Kostenstellenkosten
werden dabei sukzessive im Rahmen des Stufenleiterverfahrens weiterverrechnet. Dabei wird
die Gebäudekostenstelle auf die Dienststellenleitung und direkt auf die entsprechenden End-
kostenstellen beziehungsweise Leistungskostenstellen im gleichen Gebäude umgelegt. In ei-
nem zweiten Schritt werden dann die auf der Vorkostenstelle Dienststellenleitung und Verwal-
tung befindlichen primären und sekundären Kostenstellenkosten auf alle Leistungskostenstel-
len weiterverrechnet. Bei der Umlage der Kosten kommen anteilige Schlüsselungen zur An-
wendung. Diese Voreinstellungen von prozentualen Aufteilungen sind in „statistischen Kenn-
zahlen“ hinterlegt. Anhand dieser werden die Kosten automatisch von den jeweiligen Sender-
145
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 13 von 124
an die entsprechenden Empfängerkostenstellen verrechnet. Bei IT werden die von den betref-
fenden Stellen belegten Flächen (in Quadratmetern) sowie die auf den entsprechenden Emp-
fängerkostenstellen jeweils befindliche Anzahl an Personen hierfür als Bezugsgrößen heran-
gezogen. Die im System hinterlegten statistischen Kennzahlen wären regelmäßig, mindestens
einmal jährlich anhand der jeweiligen Gegebenheiten zu überprüfen und gegebenenfalls an-
zupassen.
Im Rahmen der Kostenträgerstückrechnung wurden mehrere Kalkulationen zu den IT -
Leistungen geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass oft nur eine Teilkostenbetrachtung vorliegt.
So wurde für die Arbeiten im Zusammenhang mit der softwaretechnischen Anbindung des
Buchhaltungsprogrammes SAP des Eigenbetriebes NürnbergStift an die städtische SAP -
Infrastruktur lediglich Personalaufwand berücksichtigt. Bei der Kalkulation der Kosten der Per-
sonalabrechnung mit SAP HCM sind nur direkt zuordenbare Hardware- und Softwarekompo-
nenten sowie anteilige Personalkosten von Mitarbeitern der betreffenden IT -Bereiche enthal-
ten. Ebenso verhält es sich für die Leistung „Terminalserver“. Eine weitergehende Erfassung
von Kosten im Rahmen der Kostenträgerstückrechnung findet sich bei der Leistung „WLAN“,
da hier neben den Kosten für Hard- und Software sowie für das bei dieser Leistungsbereitstel-
lung tätige Personal auch anteilige Gemeinkostenbestandteile berücksichtigt sind. Jedoch ist
hier kein Bezug zu belastbaren Buchungsdaten aus SAP erkennbar. Die hier ermittelten Stück-
kosten stellen zumindest die Ausgangsbasis für die Verrechnungspreise dieser Leistung dar.
All den hier gezeigten Kalkulationen ist gemein, dass sie nur isoliert für die jeweilige Leistung
und zudem nur unvollständig Aussagen zu den betreffenden Kosten, Erlösen und letztlich je-
weiligen Ergebnissen der betrachten Leistungen des IT-Portfolios treffen. Für eine Gesamtbe-
trachtung auf Produktebene sind sie nicht zielführend. Mit den bestehenden separaten und
nicht aufeinander abgestimmten Kostenermittlungen ist eine vollumfängliche Kosten -, Erlös-
und Ergebnisberechnung für das Produkt der Informationsverarbeitung nicht möglich.
Stattdessen sollte eine integrierte Gesamtkalkulation aller IT- Leistungen unter Einbeziehung
sämtlicher Posten auf allen Sachkonten für das gesamte Produkt mit anschließender Vertei-
lung auf die Kostenstellen und letztlich auch auf die Kostenträger bzw. einzelnen Leistungen
erfolgen. Unter Zugrundelegung aller geplanten Leistungsmengen für das Gesamtjahr lassen
sich die Stückkosten und somit auch die Erlöse für die Leistungen sowie zusammengefasst
für das gesamte Produkt Informationsverarbeitung berechnen. Durch die Berücksichtigung
sämtlicher Kosten, Erlöse und Leistungsmengen in einem integrierten Rechenwerk und durch
die jeweilige Abstimmung aufeinander lässt sich eine vollständige Kostendeckung ohne Kos-
tenüber- oder auch Unterdeckungen anvisieren. Diese Gesamtkalkulation sollte so detailliert
wie nötig, aber auch praktikabel gestaltet werden.
Neben den vorgenannten Themen wurden auch die Inhalte in den Controllingberichten für die
Zeiträume Januar bis einschließlich Juli 2021, das Gesamtjahr 2021 sowie Januar bis ein-
schließlich Juli 2022 zur Leistung und finanziellen Situation für das Produkt von IT (111520
Amt für Informationstechnologie (IT)) geprüft. Kennzahlensets mit wesentlichen Zielen und
Kennzahlen sind bei IT zwar auf Produkt - nicht aber auf Ebene der einzelnen IT- Leistungen
vorhanden. Das Kennzahlenset beinhaltet fünf Kennzahlen. Dabei handelt es sich um die
stadtweit im Einsatz befindlichen PCs, die Relation von durchgeführten zu geplanten stadtwei-
ten IT-Maßnahmen, die Anzahl der Nutzer des Dokumentenmanagementsystems, die durch-
schnittliche Behebungszeit für stadtweite Störungen sowie die Kosten pro IT-Arbeitsplatz ohne
Fachverfahren. Zu diesen Kenngrößen sind im Controllingbericht relativ ausführliche Erläute-
rungen enthalten, die einen zumindest groben Überblick über die wesentlichen Entwicklungen
und Einflussgrößen sowie sich hieraus ergebenden Erkenntnisse bieten. Kennzahlen auf
Ebene der einzelnen Leis tungen wären in den Controllingbericht künftig noch mit aufzuneh-
men, um dessen Aussagegehalt zu erhöhen.
146
Seite 14 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
In den Berichten zum Finanzcontrolling werden in tabellarischen Darstellungen die jeweiligen
Planwerte, Haushaltsermächtigungen und Hochrechnungen sowie sich aus dem Vergleich er-
gebende Abweichungen und letztlich auch entsprechende Salden für die Teilbudgets K1
(Sachbudget), K2 (Personalbudget) sowie I1 (bewegliches Vermögen) dargestellt. Die weite-
ren Erläuterungen des Finanzcontrollings umfassen Aussagen zu ausgewählten Sachkonten
auf Ertrags- und auch auf Aufwandsseite bei denen im jeweiligen Betrachtungszeitraum be-
deutende Abweichungen von den ursprünglich im Rahmen der Haushaltsplanung angesetzten
Werten aufgetreten sind. Diese Über - und Unterschreitungen von Planwerten bewegen sich
teilweise bis in den siebenstelligen Bereich. Auch anhand deren betragsmäßigen Relevanz
ergibt sich die Notwendigkeit einer weitergehenden Analyse der jeweiligen Ursachen und Ein-
flussgrößen. Hierbei kann festgestellt werden, dass diese Aussagen bei der Mehrzahl der be-
trachteten Sachkonten im erforderlichen Umfang getätigt wurden. Bei einigen Sachkonten wa-
ren ungeplante Mehraufwendungen zu verzeichnen, deren Ursache auf die Pandemie zurück-
geführt werden kann. Dennoch sollte auch hier die Darstellung der jeweiligen Gründe im Rah-
men der Abweichungsanalyse in einzelnen Fällen noch vertieft werden.
2.2.4 122130 Fahrerlaubnisangelegenheiten – Ordnungsamt (OA)
Prüfung der Fahrerlaubnisangelegenheiten
Prüfungsbericht vom 28.10.2022
Dem Ordnungsamt (OA) obliegen als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises die Fahrer-
laubnisangelegenheiten. Somit ist OA für die Durchführung des Zulassungswesens für den
öffentlichen Straßenverkehr einschließlich der damit einhergehenden Verwaltungs -, Bera-
tungs- und Auskunftsleistungen zuständig. Hierzu gehört auch die Überwachung und Zulas-
sung von Fahrschulen und Fahrlehrern sowie die Erteilung von Erlaubnissen zur Beförderung
von Gütern und Personen. Der Schwerpunkt der Prüfung lag bei Einzelfallbegutachtungen im
Bereich der Entziehung und (Wieder-)Erteilung von Führerscheinen und dem Umtausch in EU-
Führerscheine. Darüber hinaus erfolgte eine Prüfung von Vergaben und Beschaffungen sowie
eine Betrachtung der Ist-Aufwendungen und -Erträge des Produktes. Die Prüfungen erfolgten
stets im Hinblick auf Ordnungs- und Rechtsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Vollständigkeit.
OA verwendet für die Abwicklung seiner Führerscheinvorgänge die Software IKOL -FS und
führt für jeden einzelnen Vorgang in dem System eine e-Akte. Über die eingesetzte Software
ist neben der Bearbeitung aller Verwaltungstätigkeiten auch eine automatisierte Antragsbear-
beitung für die Bestellung des Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei möglich. Für die
Prüfung wurden aus den Teilbereichen Umtaus ch, Entziehung, (Wieder-)Erteilung jeweils 10
Vorgänge stichprobenartig aus dem Jahr 2021 ausgewählt und nach vorher festgelegten Kri-
terien (z.B. Einhaltung von Fristen, Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und Bezah-
lung der geforderten Gebühren) g eprüft. Darüber hinaus wurde geprüft, ob die seitens OA
festgelegte Gebührenhöhe im Rahmen der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenver-
kehr liegt.
147
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 15 von 124
1. Umtausch
Bis Anfang 2033 sollen alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, ein
EU-weit einheitliches Format bekommen. Dazu müssen alleine in Deutschland rund 43 Millio-
nen Führerscheine umgetauscht werden, davon etwa 15 Millionen Papierführerscheine (aus-
gestellt bis 31.12.1998) sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine (ausgegeben zwi-
schen 01.01.1999 und 18.01.2013). Dies geschieht aber nicht ad hoc, sondern zeitlich gestaf-
felt. Der Umtausch ist verpflichtend. Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führer-
schein fährt und die Frist verstreichen lässt, kann mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von
10 Euro belangt werden. Bei LKW- und Busführerscheinen handelt es sich sogar um eine
Straftat. Gesetzlich ist geregelt , bis wann die Führersc heine umgetauscht werden müssen.
Obwohl seit längerem bekannt ist, dass es die Pflicht zum Umtausch der Führerscheine gibt,
hielt sich der Andrang zunächst in Grenzen. Im Jahr 2018 wurden insgesamt (OA inklusive
BA/NOS) 1 .563 Führerscheine umgetauscht. Im Jahr 2021 waren es dann alleine bei OA
9.147.
2. Entziehung
Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB ist die Folge eines schweren Fehlverhaltens
oder einer Straftat im Straßenverkehr. Anders als beim zeitlich begrenzten Fahrverbot ist beim
Führerscheinentzug nicht direkt absehbar, ob und wann man seine Fahrerlaubnis wiederer-
hält. Er ist vorerst endgültig. Im Jahr 2021 wurden 296 Fahrerlaubnisentzüge seitens der Stadt
Nürnberg durchgeführt. Im gleichen Zeitraum wurden 278 gerichtliche Entzüge bei Bürgern
durchgeführt, für die Fahrerlaubnisbehörde Nürnberg zuständig ist. I m Vergleich zum Jahr
2018 waren es 356 behördliche und 296 gerichtliche Entziehungen.
3. (Wieder-)Erteilung
Mit der (Wieder -)Erteilung ist die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach Entziehung der
bisherigen Fahrerlaubnis oder dem freiwilligen Verzicht gemeint. Eine (Wieder -)Erteilung ge-
schieht nicht automatisch, sondern setzt einen Antrag des Betroffenen voraus. Zwischen ei-
nem Fahrverbot und einer Entziehung der Fahrerlaubnis besteht ein deutlicher Unterschied.
Im Gegensatz zu einem Fahrverbot, das lediglich ein ein- bis dreimonatiges Verbot, Kraftfahr-
zeuge zu führen, beinhaltet, hat die Entziehung zu einem zunächst endgültigen Zustand (§ 3
StVG) zur Folge. Auch nach Ablauf einer etwaigen Sperre wird die Fahrerlaubnis nicht auto-
matisch neu erteilt, sondern muss vom Betroff enen neu beantragt werden. Für die (Wieder -)
Erteilung gelten grundsätzlich die gleichen Vorschriften wie für die Ersterteilung (§ 20 Abs. 1
FeV). Die Fahrerlaubnisbehörde prüft hierbei, ob der Antragsteller zum Führen von Kraftfahr-
zeugen geeignet und befähigt ist (§ 11 FeV). Sofern sich Zweifel an der Fahreignung ergeben,
ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine fachärztliche oder auch medizinisch- psychologische
Untersuchung (MPU) einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle an (§§ 11 Abs. 3, 13 und
14 FeV). Die Anzahl der Wiedererteilungen hat sich kaum verändert innerhalb der Jahre 2018
bis 2021. So wurden 2018 787 und 2021 779 Wiedererteilungen festgestellt.
Fazit der Prüfung der Fahrerlaubsnisangelegenheiten
Im geprüften Fachgebiet waren die Auswirkungen der Corona-Pandemie ebenfalls spürbar, was
sich u.a. im Rückgang der erwirtschafteten Erträge im Jahr 2020 widerspiegelt. Der Schwerpunkt
der Prüfung lag in der Auswahl von jeweils 10 Fällen aus den Bereichen EU -Führerschein-
umtausch, sowie Entziehung und (Wieder-)Erteilung. Die Prüfung erfolgte auf Rechtmäßigkeit und
hier insbesondere ob die spezialgesetzlichen Regelungen eingehalten wurden. Darüber hinaus
wurde auch ein Augenmerk auf die Gebührenhöhe gelegt. Seitens Rpr waren hierzu keine Fest-
stellungen zu treffen.
Einige der von Rpr ausgewählten und geprüften Vorgänge waren weit über 100 Seiten lang
und jeder Fall ist in gewisser Art und Weise einzigartig. Somit müssen die Mitarbeiter jeden
148
Seite 16 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Fall mit hohem Aufwand bearbeiten, um zu einer individuellen und rechtmäßigen Entscheidung
zu gelangen. Dafür wird ein hoher Grad an Fachwissen benötigt. Es kommt immer wieder vor,
dass Betroffene mit der Entscheidung von OA nicht einverstanden sind und dementsprechend
Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. In dem Fall wird dann der gesamte Vorgang dem
Rechtsamt (RA) vorgelegt. Hieraus ergibt sich ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch zwi-
schen RA und OA. RA kann in diesen Fällen als weitere Kontrollinstanz angesehen werden.
Kritisch sieht Rpr allerdings die lange Wartezeit von teilweise bis zu sieben Monaten in man-
chen Bereichen der Fahrerlaubnisangelegenheiten. Daraus ergibt sich des Öfteren, dass Un-
tätigkeitsklage (§ 75 VwGo) eingereicht wird, wenn ein Antrag (z.B. auf Wiedererteilung eines
Führerscheines) nicht innerhalb einer angemessenen Frist entschieden wurde. In der Regel
müssen vor Klageerhebung mindestens drei Monate ab Antragstellung bzw. Widerspruchser-
hebung verstrichen sein (§ 75 Satz 2 VwGO).
2.2.5 210300, 211300-231300. 421010, 424000 und 424003 Ankauf
Überlassung / Vermietung, Vergabe von Sporthallen und
Zuschüsse an Sportvereine – Referat für Schule und Sport
(Ref. IV)
Prüfung der Sporthalle am Flughafen, der KIA Metropol
Arena, der Stadionhalle und der Vermietung / Überlassung
von Sporthallen
Prüfungsbericht vom 12.08.2022
Die Stadt Nürnberg misst dem Sport eine große Bedeutung bei, da der Sport positive Auswir-
kungen auf die Stadtgesellschaft hat. So bietet der Sport gemäß Entscheidungsvorlage zur
Sitzung des Stadtrates vom 25. 09.2019 (Sport-Agenda) u.a. Gesundheitsförderung, Steige-
rung der Lebensqualität durch Bewegung sowie Teilhabe und Sozialisation durch Vereine. Aus
diesem Grund wird der Sport, vom Breitensport bis hin zum Leistungssport, von der Stadt
Nürnberg unterstützt und gefördert.
Die Unterstützung des Sports, der Sportvereine und Sportverbände in Nürnberg reicht von der
Bereitstellung von Sportstätten über die Mitwirkung bei der Pflege von Vereinssportplätzen,
der Beratung und Information über alle Fragen des Sports bis hin zu Zuschüssen.
Geprüft wurde vor allem, ob in Bezug auf die Sporthalle am Flughafen, die KIA Metropol Arena
und die Stadionhalle wirtschaftlich gehandelt wurde und ob bei der Vermietung und Überlas-
sung von Sporthallen die Entgelte richtig festgesetzt wurden.
Sporthalle am Flughafen
• Allgemeines zum Ankauf
Per Dringlichkeitsanordnung am 18.10.2018 wurde Herr 3. BM bevollmächtigt, die Stadt
Nürnberg beim Abschlusses des Kaufvertrages mit werk: b events GmbH zu vertreten.
Dieser hat das Angebot vom 17.10.2018 der Firma werk: b events GmbH am 18.10.2018
angenommen. Das Angebot umfasste den Erwerb der Zelthalle samt Anlagen und Ein-
bauten unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung sowie teilweise Bauarbeiten zu einem
Gesamtpreis von 810.000 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sonderleistungen,
die nach tatsächlichen Kosten weiterberechnet werden sollten, beinhalteten die notwen-
digen Anpassungen zum Betrieb als Sporthalle. Weiterhin wurden Vereinbarungen getrof-
149
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 17 von 124
fen zu der Verpflichtung der Stadt Nürnberg zur Übernahme des zwischen der EB Event-
hallen GmbH und dem Flughafen Nürnberg geschlossenen Mietvertrags für die Fläche
des Eventpalastes und den bereits bei werk : b events GmbH fest gebuchten Veranstal-
tungen für die Jahre 2018 und 2019.
Das Zelt war zum Zeitpunkt des Ankaufes als ortsfester Bau nur noch bis 01.10.2019
zugelassen. Eine neue Baugenehmigung war von der Stadt Nürnberg bis 01.10.2019 ein-
zuholen.
Die tatsächlichen investiven Gesamtkosten betrugen laut SAP für die Eventsporthalle
1.578.633 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Gemeinde soll nach Art. 74 Abs. 1 GO Vermögensgegenstände nur erwerben, wenn
das zu Ihrer Aufgabenerfüllung notwendig ist. Gemäß Art. 57 Abs. 1 GO sollen die Ge-
meinden im eigenen Wirkungskreis in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentli-
chen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens
ihrer Einwohner erforderlich sind. Insbesondere sind auch Einrichtungen des öffentlichen
Unterrichts, der Jugendertüchtigung und des Breitensports genannt. Dagegen gehört die
Bereitstellung und Unterhalt von Schulsportstätten gemäß Art. 3 BaySchFG zu den Pflicht-
aufgaben der Stadt Nürnberg.
Von der Schließung der Turnhalle am BBZ waren die Schülerinnen und Schüler der Be-
rufsschulen, ca. 5 Sportvereine, die dem Breitensport zuzuordnen sind, der Bayerische
Hockeyverband e.V. und die Nürnberg Falcons GmbH (Leistungssport) betroffen. Die
Halle sollte nach Auffassung der Verwaltung (Tischvorlage) multifunktional nutzbar sein
und sowohl dem Vereinssport als auch dem Schulsport zur Verfügung stehen. Hierfür
sollte die Halle in zwei Einzeleinheiten trennbar sein. Weitere Schulsporthallensanierun-
gen sollten ebenfalls mit dieser Zeltlösung abgefangen werden.
Die Einschätzung der Verwaltung, dass die mobile Halle zwar kurzfristig in erster Linie
den Falcons hilft, nachhaltig aber insbesondere dem Schulsport und auch anderen Sport-
arten dient, ist bisher nicht umfassend eingetreten (30.11.2021). Laut Belegungsplan vom
01.11.2018 bis 30.11.2021 wurde die Halle bisher von keiner Schule genutzt, da sie für
den Schulsport auskunftsgemäß nicht geeignet war und ist. Rpr ist der Auffassung, dass
der Ankauf der H alle der Erfüllung lediglich freiwilliger Aufgaben (Förderung des Leis-
tungssportes) diente, vor allem da sie nicht dem Schulsport zur Verfügung stand. Die Wirt-
schaftlichkeit der Maßnahme in diesem Punkt ist fraglich.
Laut Stellungnahme von Ref. IV war die Eventsporthalle ursprünglich zum Zeitpunkt des
Ankaufs vorrangig als Ausweichsporthalle für den Sportunterricht aller Berufsschulklassen
des BBZ während der Sperrung und der Sanierung der Sporthalle am Schulgebäude in
der Bayreuther Straße erworben worden. Aufgrund der räumlichen Nähe zum Schulstand-
ort und der möglichen, nachrangigen Vermietung während der Standzeit an Vereine, vor
allem aber durch die damalig bescheinigte Dringlichkeit einer Sanierung der Schulsport-
halle am BBZ bot sich die Eventsporthalle zum damaligen Zeitpunkt als zeitlich und räum-
lich sinnvollste Lösung an, um ein absehbares Sporthallendefizit im Schulsportbereich in
der Innenstadt zu vermeiden. In der Zwischenzeit wurde die Sanierung der Sporthalle BBZ
baulich und wirtschaftlich durch die beteiligten Referate der Stadt Nürnberg immer wieder
neu betrachtet und bewertet; hier wurde bis heute keine finale Lösungsfindung erwirkt,
sodass – nachdem die Halle beim BBZ immer wieder in Betrieb genommen werden konnte
– eine schulische Nutzung der Eventhalle kaum notwendig wurde.
150
Seite 18 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
• Vergabe
In Bezug auf die Gesamtmaßnahme konnte nicht geprüft werden, ob damals mit den ver-
meintlichen Abschlüssen des Kaufvertrages und des Geschäftsbesorgungsvertrages wirt-
schaftlich gehandelt und ein Vergabeverfahren durchgeführt wurde, da keinerlei Unterla-
gen über ein formales oder zumindest vereinfachtes Vergabeverfahren vorgelegt wurden.
• Kaufvertrag
Der Kaufvertrag bedurfte der Schriftform und damit der Unterschriften der Vertragspar-
teien auf derselben Urkunde. Herr 3. BM hat das Angebot der Firma werk: b events GmbH
vom 17.10.2018 mit Schreiben vom 18.10.2018 angenommen, wobei das Angebot nicht
unterzeichnet ist. Ref. IV wurde gebeten den Formfehler zu bereinigen.
Ref. IV hat eine unterschriebene Version bei werk: b event GmbH angefordert.
• Geschäftsbesorgungsvertrag / Betreibervertrag
Auch der Geschäftsbesorgungsvertrag bedurfte der Unterschriften der Vertragsparteien
auf derselben Urkunde. Es konnte nur ein Vertrag ohne Unterschriften vorgelegt werden.
Ref. IV wurde aufgefordert bei werk:B events GmbH anzufragen, ob dort eine unterschrie-
bene Fassung vorliegt (Die Geschäftsbeziehungen existieren noch). Andernfalls ist es
fraglich, ob der Vertrag wirksam zustande gekommen ist. Es wäre dann rechtlich zu prü-
fen, ob die Ge schäftsbesorgung dem Wettbewerb unterzogen werden kann, wenn die
Halle im städtischen Vermögen bleibt.
Auch hier wurde eine unterschriebene Version bei werk: b event GmbH angefordert.
• Erträge
Für die Nutzung der Eventhalle werden die Schulraumüberlassungsbedingungen (SchÜB)
angewandt. Nach Nr. 1.8 SchÜB ist für die Raumnutzung ein Benutzungsentgelt zu ent-
richten, das unter besonderen Voraussetzungen ermäßigt oder erlassen werden kann.
Nach Nr. 7.3 SchÜB kann bei gemeinnützigen oder im schulischen Interesse liegenden
Veranstaltungen das Benutzungsentgelt ermäßigt oder die unentgeltliche Benutzung ge-
stattet werden.
Im Angebot vom 17.10.2018 und damit im Vertrag unter „Sonstige Vereinbarungen“ ist
enthalten, dass der Verkäufer die bereits im Eventpalast fest g ebuchten Events in den
Jahren 2018 und 2019 noch in Absprache mit dem Käufer durchführen kann. Dem Käufer
entstehen dadurch keinerlei Kosten. Die Veranstaltungen fanden zum Nulltarif statt. In
SAP wurden keine entsprechenden Erträge gebucht.
Für Rpr ist nicht nachvollziehbar , warum die Veranstaltungen kostenfrei vertraglich ver-
einbart wurden. W eder waren sie gemeinnützig noch lagen die Veranstaltungen im be-
sonderen städtischen Interesse (Siemens Event, Hochzeiten,..).
Gemäß Anlage zu SchÜB gibt es 3 Nutzergruppen mit unterschiedlichen Tarifen. Nutzer-
gruppe 1 umfasst förderungsfähige Sportvereine und -verbände sowie Nutzer, die von der
Sportkommission der Gruppe der förderungsfähigen Sportvereine zugeordnet wurden.
Die Nutzergruppe 1 weist die geringsten Tar ife mit 11,70 Euro pro Stunde für eine Vier-
fachturnhalle aus. Zur Nutzergruppe 2 gehören alle gemeinnützigen Einrichtungen, soweit
sie nicht unter die Nutzergruppe 1 fallen. Nutzergruppe 3 mit den höchsten Tarifen mit
151
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 19 von 124
78 Euro pro Stunde für eine Vierfachturnhalle sind alle Nutzer, die nicht in die Nutzergrup-
pen 1 und 2 fallen.
Förderungsfähige Sportvereine sind nach den Sportförderrichtlinien der Stadt Nürnberg
unter anderem Vereine, die im Vereinsregister eingetragen sind, einer staatlich geförder-
ten Dachorganisation des bayerischen Sports angehören und gemeinnützig sind.
Die Nürnberg Falcons BC GmbH ist kein eingetragener Verein und erfüllte auch nicht den
Tatbestand der Gemeinnützigkeit. Aus Sicht von Rpr hätten die Nürnberg Falcons der
Nutzergruppe 3 z ugeordnet werden müssen, vor allem da eine Zuordnung zu Nutzer-
gruppe 1 durch die Sportkommission nicht vorgelegt werden konnte.
Für Ref. IV sind aufgrund der mangelhaften Datenlage und eines Personalwechsels bei-
nahe aller am Erwerb und Betrieb Beteiligten seit 2020 ff. mündliche Absprachen nicht
mehr, schriftliche nur auf Basis der dem Rechnungsprüfungsamt vorliegenden schriftli-
chen Unterlagen nachzuvollziehen. Gründe für besondere Nutzungsent gelte für Vereine
bzw. werk: b event GmbH sind ebenso nicht mehr nachzuvollziehen.
• Aufwendungen
Zu den investiven Kosten (1,6 Mio. Euro) aus dem Kaufvertrag kommen auch laufende
Kosten aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag in Höhe von insgesamt 560 TEuro (Jahre
2019 – 2021) dazu, so dass die Maßnahme in Bezug auf ihre Wirtschaftlichkeit fragwürdig
erscheint, vor allem da eine Vergabe nicht nachgewiesen werden und die Nutzung für
Schulsport nicht wie geplant erfolgen konnte. Das Jahr 2018 wurde bei den laufenden
Kosten nicht berücksichtigt ebenso wenig wie die sonstigen konsumtiven Aufwendungen
für die Eventsporthalle.
• Ausblick
Da die Baugenehmigung zum 30.11.2021 ausgelaufen ist, kann die Halle an dem Standort
Flughafen derzeit nicht mehr genutzt werden und muss bis Ende des Jahres 2022 umge-
setzt werden. Eine Aufgabenerfüllung durch die Nutzung der Halle ist deshalb zum der-
zeitigen Stand nicht möglich. Auskunftsgemäß wurde in einer Referentenbesprechung
vorgeschlagen, die Halle für einen symbolischen Wert von 1 Euro zu verkaufen und der
Stadt Nürnberg Nutzungsrechte einzuräumen. Eine konkrete Entscheidung über die Zu-
kunft der Halle wurde jedoch noch nicht getroffen.
Rpr wies darauf hin, dass die Gemeinde nach Art. 75 Abs. 1 GO Vermögensgegenstände,
die sie zur Erfüllung Ihrer Aufgaben nicht braucht, grundsätzlich veräußern kann, aber
diese in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußern darf. Der Rest-Buchwert der Event-
sporthalle beläuft sich zum Stand 29.06.2022 auf 1.495.913 Euro. Nach Art 75 Abs. 3 GO
sind die Verschenkung und die unentgeltliche Überlassung von Gemeindevermögen un-
zulässig. Die Veräußerung oder Überlassung von Gemeindevermögen in Erfüllung von
Gemeindeaufgaben oder herkömmlicher Anstandspflichten fallen nicht unter dieses Ver-
bot.
Laut Stellungnahme von Ref. IV ist seit April 2022 der Sportbetrieb in der Eventsporthalle
am Flughafen eingestellt. Trotz zahlreicher Versuche von Seiten Ref. IV, mit Unterstüt-
zung zu beteiligender Stellen die Halle zu versetzen bzw. zu veräußern, konnte hier in-
nerstädtisch noch keine Lösung gefunden werden. Ref. IV befindet sich augenblicklich
gemeinsam mit dem Rechtsamt in Prüfung der noch bestehenden Verträge bezüglich der
Eventhalle, jedoch hängt der Bestand dieser maßgeblich von der Weiterverwendung der
Halle ab.
152
Seite 20 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
KIA Metropol Arena
• Erträge
Privatrechtliche Entgelte sind so festzus etzen, dass die von der Stadt für den laufenden
Betrieb und Unterhalt, für Abschreibungen, Zinsen und für sonstige Leistungen aufzubrin-
gende Kosten voll gedeckt werden.
Die KIA Metropol Arena ist im August 2021 in Betrieb gegangen. Bereits am 23.06.2021
wurde in der Stadtratssitzung die Entgeltordnung für die KIA Metropol Arena beschlossen.
Da es noch keine Erfahrungswerte gab, was der Betrieb der Halle kostet, wurden die
Preise von vergleichbaren Hallen im Bundesgebiet auf die KIA Metropol Arena umgelegt.
Rpr hat empfohlen, die Entgelte nach zwei Betriebsjahren hinsichtlich Kostendeckung zu
überprüfen.
Aufgrund der extrem schwierigen Situation durch die Corona-bedingten Einschränkungen
und den damit verbundenen finanziellen Einbußen für die Sportvereine (Ankermieter) hat
der Stadtrat folgenden Beschluss gefasst: Für den Zeitraum der derzeitigen Saison der
Basketball Liga (bis Mai 2022) wurde von den in der Betriebsbeschreibung definierten
Sportvereinen keine Hallenmiete erhoben. Dem Stadtrat sollte bis März 2022 ein Konzept
für die zukünftige Preisgestaltung in diesem Bereich vorgelegt werden.
Ermäßigungen für Hallenmieten sind darüber hinaus grundsätzlich nicht vorgesehen. In
besonders begründeten Einzelfällen sind diese durch den Betreiber der Halle (Stadt Nürn-
berg) und mit der Referentin für Schule und Sport abzusprechen und durch diese zu ge-
nehmigen.
Diese Sonderermäßigungen sind in zwei Fällen erfolgt und auskunftsgemäß richtig abge-
wickelt worden. Rpr hat empfohlen die Genehmigung der Referentin schriftlich vorzuneh-
men und die Entscheidungsbefugnis über sonstige Ermäßigungen auf die Referentin un-
befristet vom Stadtrat übertragen zu lassen.
Ref. IV hat zugesichert, die Überprüfung der Entgelte hinsichtlich der Einschränkungen
durch die Corona-Pandemie im ersten Quartal 2023 vorzunehmen. Einbezogen werden
hier auch zusätzlich die im letzten halben Jahr deutlich gestiegenen Kosten im Bereich
Reinigung, Energie und Versorgungsdienstleistungen.
Die dauerhafte, zeitlich unbefristete Übertragung der Entscheidungsbefugnis von Mieter-
mäßigungen auf die Leitung des Ref. IV durch den Stadtrat wird eingeleitet.
• Vermietungen
Vorrangig ist die KIA -Metropol Arena gemäß Betriebsbeschreibung vom 20.02.2020 für
Bundesliga - Sportveranstaltungen vorgesehen. Entstehende Lücken aufgrund fehlender
Bedarfsanmeldungen für Sportveranstaltungen sollten, im Sinne einer Vollauslastung der
Halle, mit kulturellen bzw. gesellschaftlichen Veranstaltungen effektiv gefüllt werden. Es
sollte folgende Verteilung angestrebt werden, 75 % Sportveranstaltungen und 25 % Kul-
turveranstaltungen / Events. Auskunftsgemäß wird von einer Vollauslastung bei einer täg-
lichen Belegung der Halle gesprochen.
In der Hausordnung, die am 23.06.2021 im Stadtrat beschlossen wurde, sind entspre-
chende Vergabekriterien enthalten. Aufgrund der Tatsache, dass die Halle erst im August
153
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 21 von 124
2021 in Betrieb genommen wurde und die Corona-Pandemie grassierte, war die Anwen-
dung der Kriterien im Jahr 2021 nicht notwendig, da die Anfragen gering ausgefallen sind
und Veranstaltungen sogar abgesagt wurden. Die Auslastung 2021 betrug 28 %. Zu ca.
76 % war die Halle für Sportveranstaltungen vergeben und zu ca. 24 % für sonstige ge-
sellschaftliche Anlässe.
Stadionhalle/Stadionnutzungsvertrag
Zwischen der Stadion Nürnberg Betriebs -GmbH als Betreiber des Stadions Nürnberg (die
Stadt ist zu 100 % Gesellschafter des Betreibers) und der Stadt Nürnberg als Nutzer wurde
der Stadion-Nutzungsvertrag 2005 geschlossen. Laut Präambel des Vertrages möchte der
Nutzer den Vertragsgegenstand zu Veranst altungen, die im öffentlichen Interesse der Stadt
Nürnberg liegen, nutzen. Die Nutzungsüberlassung der Turnhalle erfolgt auch zum Zwecke
der sportlichen Betätigung durch die Bevölkerung, Schulen und Sportvereine im Rahmen einer
üblichen Turnhallennutzung. Derzeit beträgt die Vergütung für 230 Nutzungstage zu diesem
Zweck 38.000 Euro. Der Betreiber überlässt dem Nutzer dafür die Turnhalle für sportliche Zwe-
cke. Der Nutzer ist berechtigt Untervermietungen vorzunehmen.
Für die Untervermietungen zur Turnhallennutzung an Sportvereine, Schulen und die Bevölke-
rung ist SpS zuständig. Für die Festsetzung der Nutzungsentgelte greift die SchÜB.
Im Jahr 2021 wurden von den Endnutzern zu sportlichen Zwecken insgesamt 3.525,79 Euro
brutto erzielt. Dies steht im Missverhältnis zu dem Betrag in Höhe von 38.000 Euro für die
Bereitstellung für 230 Nutzungstage im Jahr an den Betreiber. Ursache hierfür ist die Corona-
Pandemie. Die Halle war nicht ausgelastet. Aber selbst im Jahr 2019 wurden lediglich
6.967,96 Euro brutto erzielt.
Vermietung und Überlassung von Sporthallen
• Erträge
Benutzungsgebühren und privatrechtliche Entgelte sind grundsätzlich so festzusetzen,
dass die von der Stadt für den laufenden Betrieb und Unterhalt, für Abschreibungen, Zin-
sen und für sonstige Leistungen aufzubringenden Kosten voll gedeckt werden. Die Fach-
dienststellen haben mindestens jährlich oder bei gegebenem Anlass zu prüfen, ob und
ggf. wie Gebühren und/oder Entgelte an die Kostenentwicklung anzupassen sind und ggf.
das Weitere zu veranlassen. Die Überprüfung ist aktenkundig zu machen. Nach 7.2 Satz 2
SchÜB beschließt der Schulausschuss über künftige Anpassungen der Entgeltsätze.
Auskunftsgemäß sind die Entgelte, die für die Überlassung von Sporthallen an förderfä-
hige Sportvereine (Nutzergruppe 1) nach den Schulraumüberlassungsbedingungen
(SchüB) erhoben werden, nicht kostendeckend, sondern vielmehr kommen hier indirekte
Zuschüsse an die Sportvereine zum Tragen.
Die SchÜB samt Anlage wurde zum 01.01.2014 letztmals geändert, es erfolgte jedoch
keine Erhöhung der Entgeltsätze. Diese wurden letztmals zum 01.01.2007 aufgrund der
Erhöhung der Umsatzsteuer entsprechend erhöht. Nachdem die letzte Erhöhung der Ent-
geltsätze 15 Jahre zurückliegt, können auch die Tarife der Nutzergruppen 2 und 3 nicht
kostendeckend sein.
SpS hat bereits 2011 und 2013 versucht, einen Inflationsausgleich zu verfolgen und eine
Anpassung der Entgelte sowohl im Schulausschuss als auch im Stadtrat beschließen zu
lassen. Dies wurde jedoch seitens der Politik vermieden.
154
Seite 22 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Rpr hat empfohlen, nach nunmehr 8 Jahren erneut zu prüfen, wie die Entgelte an die
Kostenentwicklung anzupassen sind und eine Erhöhung dem Schulausschuss zur Ent-
scheidung vorzulegen. Auch wäre eine Kalkulation der kostendeckenden Entgelte hilf-
reich, um die Höhe der indirekten Zuschüsse zu beziffern.
Hier befindet sich Ref. IV im Augenblick im Abstimmungsprozess mit allen Beteiligten, in
dem die Belastungen der Vereine durch die Corona-Pandemie und durch die augenblick-
liche Energiemangellage einbezogen werden müssen.
• Ermäßigungen
Aufgrund des Referentenbeschlusses und den Bestimmungen der SchÜB wurden die Ent-
gelte für die Raumnutzung vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 für Sportvereine, die die Sport-
hallen in dieser Zeit nutzten, um 50 % ermäßigt. Begründet wurde dies durch die Corona-
Pandemie. Gemäß Nr. 9.2 SchÜB war für die Ermäßigung der SportService zuständig. Es
wurde damit die finanzielle Belastung der Sportvereine aufgrund der Corona- Pandemie
gemindert.
Zuschüsse an Sportvereine
Die Stadt Nürnberg fördert den Breiten- und Leistungssport. Wichtigste Träger des Sports sind
die Sportverbände und -vereine. Sie benötigen zur Bewältigung der an sie gestellten Heraus-
forderungen die Unterstützung der öffentlichen Hand. Dies sind insbesondere finanzielle Hil-
fen. Deshalb gewährt die Stadt Nürnberg freiwillige Zuschüsse an Nürnberger Sportvereine.
Diese werden mit der Sportförderrichtlinie geregelt.
Seit dem Jahr 2012 werden städtische Zuwendungen und Zuschüsse grundsätzlich durch die
Zuwendungsgeschäftsanweisung (ZuwGA) allgemein geregelt. Werden Zuwendungen nach
besonderen städtischen Richtlinien gewährt, so gelten diese ergänzend (Nr. 1 ZuwGA).
Es wurde bereits vor der Prüfung festgestellt, dass die Sportförderrichtlinien nicht in vollem
Umfang ergänzend gelten, obwohl in den Spor tförderrichtlinien auf die ZuwGA hingewiesen
wird. Es werden Mindestanforderungen der ZuwGA teilweise nicht erfüllt.
Mit dem Sportservice wurde vereinbart, dass die Sportförderrichtlinien an die ZuwGA ange-
passt werden soll, wenn eine inhaltliche Änderung erfolgt. Dies wird in Kürze erwartet. Es
wurde bereits begonnen, einen Teil der Anträge entsprechend zu ändern.
Gemäß StellungnahIme von Ref. IV können im Rahmen der Digitalisierung aller Antragsfor-
mulare perspektivisch die Forderungen der ZuwGA erfüllt werden.
155
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 23 von 124
2.2.6 252020 Kunst und Ausstellungen – KunstKulturQuartier
(KuKuQ)
Prüfung der Kunstvilla
Prüfungsbericht vom 09.03.2022
Allgemeines
Das KunstKulturQuartier (KuKuQ) betreibt die Kunstvilla gemäß dem Aufgabengliederungs-
plan der Stadt Nürnberg. Hierbei handelt es sich um ein Museum, das sich der regionalen
Kunstgeschichte widmet. Im Mittelpunkt steht die Aufarbeitung und Dokumentation des Kunst-
geschehens in Nürnberg ca. seit 1900. Unter dieser Vorgabe wird im Rahmen von Ausstellun-
gen und Veranstaltungen s owohl der Fachwelt als auch einem breiten Publikum Kunst zu-
gänglich gemacht. Zudem liegt der Fokus auf der wissenschaftlichen Arbeit , um sowohl in
historischer Hinsicht als auch auf die Gegenwartskunst bezogen einen Beitrag zur Kunstge-
schichte Nürnbergs zu leisten. Der Sammlungsbestand setzt sich aus Werken der städtischen
Kunstsammlung, Stiftungen, Spenden, Nachlässen und im geringen Teil aus Ankäufen zusam-
men.
Auswirkungen der Covid-19-Pandemie
Wie im gesamten öffentlichen Leben, wirkte sich die Pandemie auch auf den Betrieb der Kunst-
villa erheblich aus. Aufgrund der verhängten Lockdowns war man in den Jahren 2020 und
2021 insgesamt zweimal gezwungen, den Museumsbetrieb für einen längeren Zeitraum kom-
plett einzustellen und das Haus für die Öffentlichkeit zu schließen.
Entwicklung der Besucherzahlen
Die Gesamtbesucherzahl stieg in den Jahren 2017 – 2019 kontinuierlich an. Im Jahr 2019
konnte mit 11.970 Besuchenden der bislang höchste Stand seit Eröffnung der Kunstvilla ver-
zeichnet werden. Die Dienststelle geht davon aus, dass sich der Trend ohne die Corona-Pan-
demie weiter fortgesetzt hätte. Stattdessen zeigt das Ergebnis der Gesamtbesucherzahlen
des Jahres 2020 einen deutlichen Rückgang im Vergleich zu den betrachteten Vorjahren auf.
Freie Eintritte
Die freien Eintritte sind im Beobachtungszeitraum ebenfalls stetig gestiegen. Aus Sicht von
Rpr erscheint deren Anteil, gemessen an der Gesamtbesucherzahl, recht hoch. Es ist darauf
zu achten, diesen auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen.
Buchhaltung und Belegprüfung
Die Buchhaltung ist für alle Teilbereiche zentral bei KuKuQ/Vw angesiedelt. Hier erfolgt u. a.
auch die Verbuchung von Kreditorenrechnungen der Kunstvilla. Von Rpr wurde für diesen Be-
reich eine Belegprüfung durchgeführt. Die Prüfung hat ergeben, dass die Rechnungssachbe-
arbeitung grundsätzlich ordnungsgemäß und sorgfältig ist.
Gebührenkalkulation
Die letzte Anpassung der Gebühren der Kunsteinrichtungen im KuKuQ, insbesondere der Ein-
trittsgelder, erfolgte im Laufe des Jahres 2013 mit Gültigkeit ab 2014. Ausschlaggebend hierfür
war u. a. die Eröffnung der Kunstvilla im Mai 2014. Seither wurde keine Gebührenkalkulation
im Sinne des Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) mehr durchgeführt. Rpr weist auf das
Erfordernis einer aktuellen Kalkulation hin. Die Überprüfung und Anpassung der Finanzzahlen
156
Seite 24 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung ist nicht ausreichend, um den Vorgaben des KAG
gerecht zu werden.
Darstellung der Gebühren im Internetauftritt
Im Rahmen der Prüfung wurden die im Internetauftritt der Kunstvilla angegebenen Gebühren
mit den Festsetzungen der Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkei-
ten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung – SeGebS) verglichen. Hierbei
fiel auf, dass die angebotene „Leitungsführung“ keinen satzungsgemäßen Gebührentatbe-
stand darstellt. Demnach fehlt die rechtliche Grundlage zur Gebührenerhebung. Soll diese
Leistung fortgeführt werden, so ist sie zunächst in die Gebührensatzung aufzunehmen.
Zuwendungen
Die Kunstvilla erhält Sach- und Geldzuwendungen im Sinne der Richtlinie zum Umgang mit
Sponsoring, Spenden, Werbung und mäzenatischen Schenkungen bei der Stadt Nürnberg
(Sponsoringrichtlinie – SponsR). Zuwendungen, die im jährlichen Spendenbericht des Finanz-
referates an den Ältestenrat und Finanzausschuss aufzuführen sind, wurden für das Berichts-
jahr dort dargestellt.
Vergaben
Die Kunstvilla erteilt Aufträge im Sinne des Vergaberechts und der hierzu geltenden inner-
dienstlichen Vorschriften der Stadt Nürnberg. Die geprüften Auftragserteilungen lagen alle in-
nerhalb des Anwendungsbereichs des nationalen Vergaberechts nach der Unterschwellen-
vergabeordnung (UVgO). Unter Berücksichtigung der dortigen Vorgaben wäre in allen prü-
fungsrelevanten Bereichen die Durchführung förmlicher Vergabeverfahren erforderlich gewe-
sen. Da es sich jeweils um wiederkehrende Beauftragungen des gleichen Beschaffungsge-
genstandes bzw. der gleichen Leistungen handelte, konnte zur Beurtei lung dieses Erforder-
nisses nicht vom Wert der Einzelbeauftragungen ausgegangen werden. Vielmehr war deren
Gesamtauftragswert ausschlaggebend. Die seitens der Dienststelle vorgenommenen Direkt-
käufe waren unter Berücksichtigung der hierfür geltenden Voraussetzungen der UVgO aus
Sicht von Rpr hingegen nicht zulässig, da insbesondere die Wertgr enzen nicht eingehalten
wurden. Die grundsätzliche Zuständigkeit für die Durchführung der geprüften Beschaffungs-
und Vergabeverfahren der Kunstvilla hätte im Hinblick auf den Regelungsgehalt der Vergabe-
und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (VBR L) federführend bei ZD/3 gelegen. Um
dem Vergaberecht sowie den innerdienstlichen Vorgaben zukünftig zu entsprechen und
gleichzeitig den von der Dienststelle formulierten, individuellen Anforderungen des Kunstbe-
reiches dennoch gerecht werden zu können, sind Absprachen mit ZD/3 erforderlich. N eben
der Wahl des jeweils geeigneten Verfahrens sollte hierbei auch das Instrument der mehrjähri-
gen Rahmenvereinbarung nach der UVgO in Erwägung gezogen werden.
Schlussbemerkung
Die Auswirkungen der Corona- Pandemie sind bezogen auf das Prüfungsjahr 2020 in allen
Bereichen der Kunstvilla erkennbar. Davon abgesehen unterliegt sie mit ihrem Betrieb den
Regelungen der Sehenswürdigkeitensatzung. Damit verfolgt sie zwar nicht in erster Linie ei-
genwirtschaftliche Zwecke, dennoch ist die Durchführung regelmäßiger Gebührenkalkulatio-
nen erforderlich. Darüber hinaus sind Vergaben und Beschaffungen zukünftig im Einklang mit
den Regelungen des Vergaberechts und den diesbezüglichen Vorschriften der Stadt Nürnberg
vorzunehmen.
157
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 25 von 124
2.2.7 311500 Weitere Hilfen (8. und 9. Kapitel SGB XII) – Amt für
Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt
(SHA)
Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierig-
keiten
Prüfungsbericht vom 16.05.2022
Geprüft wurde der Anwendungsbereich der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten, §§ 67 ff. SGB XII, innerhalb des hierfür einschlägigen Produktes 311500
´Weitere Hilfen´. Hierbei wurden im Rahmen der Verwaltungsprüfung die Wirtschaftsfüh rung
sowie das Verwaltungshandeln geprüft. Der Schwerpunkt lag hier auf der Begutachtung des
ordnungsgemäßen, rechtmäßigen und nachvollziehbaren Handelns bei der ambulanten Be-
treuung sowie der Pensionsbegleitung auf Basis einer System -/Funktionsprüfung. Der Be-
trachtungszeitraum umfasste die Jahre 2016 bis 2020, wobei gegebenenfalls auch spätere
Entwicklungen in die Prüfung mit einbezogen wurden.
Die Leistungen der Hilfen nach §§ 67 ff SGB XII sind demnach identisch mit den grundsätzli-
chen Zielen der Sozialhilfe - Sicherung eines menschenwürdigen Lebens, Ermöglichung der
Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und Befähigung zur Selbsthilfe. Hiernach steht den
Betroffenen gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 und § 67 Satz 1 SGB XII ein Rechtsanspruch auf
Hilfeleistungen zu.
Vereinfachte Darstellung des Verfahrens zur Gewährung der Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII:
158
Seite 26 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Eine selektive Bestimmung der für den Prüfungsgegenstand relevanten Zahlen aller Leis -
tungsbezieher sowie deren Entwicklung ist insgesamt nur eingeschränkt möglich. Die von SHA
vorgelegten Daten ergeben dabei folgende Übersicht:
Jahr 2020 2019 2018 2017 2016
Leistungsbezieher 1.228 1.138 1.178 843 628
Laut Stellungnahme von SHA/3- 3 gilt es jedoch zu beachten, dass die Abbildung der Jahre
2016 und 2017 lediglich den Bereich des ambulant betreuten Wohnens darstellt. Als Begrün-
dung wird diesbezüglich die Divergenz von personellem Engpass zur Datenerfassung ange-
geben. „Die Eingabe in die Erfassungsdatenbank des statistischen Landesamtes erfolgt ma-
nuell.“ Eine separate Auswertung auf Basis des Anwendungsprogramms ´SOKON´ ist derzeit
nicht möglich. Künftig sollte jedoch mit Blick auf die angestrebte Nutzung/Implementierung der
TAU-Office-Anwendung eine transparente und nachvollziehbare Datenerfassung/-auswertung
möglich sein.
Es kann davon ausgegangen werden, dass, bezogen auf die Jahre 2016 und 2017, „die Zahlen
im Bereich des Jahres 2018 liegen“. Ungeachtet dessen ist, auch mit Bezug auf das Jahr 2020
sowie nach Einschätzung von SHA/3-3, mit einem künftigen Zuwachs an Hilfebedürftigen zu
rechnen. Gründe hierfür sind insbesondere der zu erwartende Anstieg der Bevölkerung im
Stadtgebiet Nürnberg, der demografische Wandel, die strukturelle Wohnungsmarktsituation
sowie in Folge dessen die fehlende Flexibilität der Zuordnung/Wechsel von und zu einer pass-
genauen Wohnform. Im Weiteren ist davon auszugehen, dass im steigenden Umfang leis-
tungsberechtigte Menschen mehrere Maßnahmen in Anspruch nehmen (Drehtüreffekt). Un-
gleich schwerer und derzeit nicht abschließend besti mmbar lässt sich die Zu- und Unterbrin-
gung von teilstationären und stationären Hilfen für Leistungsbezieher in der Zuständigkeitsver-
antwortung des Bezirkes Mittelfranken prognostizieren.
Insgesamt ist demnach festzuhalten, dass SHA sich weiterhin vertieft und systematisch mit
den Risiken des demografischen Wandels, der Wohnungsmarksituation sowie der Anpassun-
gen durch die Überführung der Eingliederungshilfe ins SGB IX befassen muss.
Das Sachkonto ´Hilfe zur Überwind.bes.soz.Schwierigkeiten a.v.E.´ zeigt für die vergangenen
Jahre folgende Entwicklung:
Jahr 2020 Euro 2019 Euro 2018 Euro 2017 Euro 2016 Euro
Gesamtaufwendungen 3.789.755 3.665.205 3.574.578 3.212.591 3.050.838
Die Leistungen innerhalb der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten au-
ßerhalb von Einrichtungen (a.v.E.) gliedern sich dabei in die Ambulante Betreuung, Pensions-
begleitung, Notübernachtung, Essen/Betreuung/Wärmestube, Rückkehrhilfen sowie Entmül-
lungen/Schädlingsbekämpfung.
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Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 27 von 124
Insgesamt verzeichnen die Leistungen nach §§ 67 ff. SGB XII im betrachteten Zeitraum eine
kontinuierliche Steigerung. Die Gesamtaufwendungen stiegen dabei von rund 3,05 Mio. Euro
im Jahr 2016 auf rund 3,8 Mio. Euro im Jahr 2020. Die Ursachen hierfür sind u.a. der gestie-
gene Bedarf sowie die intensivierten Bemühungen von SHA der Sozialraumbefriedung und
hier insbesondere der Ausbau der Pensionsbegleitungen.
Die Prüfung hat gezeigt, dass das Leistungsangebot in Nürnberg insgesamt sehr komplex ist.
Die Aufbau- und Ablauforganisation sind dabei in sich schlüssig und nachvollziehbar. Der Be-
stand oder die Schaffung von Doppelstrukturen hinsichtlich anderer Hilfen konnte dabei vor-
liegend ausgeschlossen werden. Anspruchsvoll erscheint nach wie vor die Abgrenzung zu
Leistungen der Eingliederungshilfe des Bezirks Mittelfranken. Mit Blick auf die faktische Pri-
märzuständigkeit der Stadt Nürnberg gilt es weiter im erhöhten Maße die Zuständigkeitsüber-
nahme und Kostenlastverteilung zu prüfen bzw. zu hinterfragen. Aus Sicht von Rpr sollten
verstärkt ausgearbeitete und standardisierte Vorgaben sowie Auswertungen zur Bestimmung
der Zuständigkeit festgelegt werden. Überdies sind aufgrund der spezialisierten Abgrenzung
von Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII und Eingliederungshilfe Maßnahmen fachbezogener Fortbil-
dungen/Schulungen zu fördern.
Die Leistungen der Ambulanten Betreuung und Pensionsbegleitung werden in Nürnberg von
einer Vielzahl von Trägern der freien Wohlfahrtspflege wahrgenommen. Die eingesehenen
Vereinbarungen zwischen der Stadt Nürnberg und den entspr echenden Leistungserbringern
hatten dabei die gebotene Aktualität. Wesentliche Vereinbarungsbestandteile, wie Leistungs-
vereinbarung, Ausschlusskriterien, Vergütungs - und Prüfungsregelungen wurden entspre-
chend berücksichtigt. Hinsichtlich der Feststellungen, insbesondere bezüglich des zu vermei-
denden Risikos einer Fehleinschätzung bezüglich der Anpassungen der Fachleistungsstun-
den und Kostentagessätze mit den Trägern sowie der derzeitigen organisatorischen Verant-
wortlichkeiten, wird im Weiteren auf den ausführlichen Prüfbericht (Ziffer 4.4.1) verwiesen.
Anhand einer systematischen Stichprobenziehung konnte im Rahmen einer Fallaktenprüfung
der Eindruck gewonnen werden, dass die Mitarbeiter die menschlich oft schwierigen Situatio-
nen mit sehr viel Einfühlungsvermögen und dem Ziel, für die Betroffenen eine adäquate Lö-
sung zu finden, angingen. Die sachlichen und rechtskonformen Entscheidungen waren dabei
2016 2017 2018 2019 2020
Entmüllungen/Schädlingsbekämpfung 7.753 € 15.919 € 14.196 € 15.095 € 1.936 €
Rückkehrhilfen 10.619 € 11.544 € 7.456 € 7.606 € 4.822 €
Essen / Betreuung u.a. Wärmestube 301.305 € 302.081 € 362.462 € 398.437 € 343.315 €
Notübernachtung 392.258 € 453.619 € 441.736 € 440.933 € 394.244 €
Pensionsbegleitung 543.053 € 562.808 € 620.094 € 653.354 € 722.517 €
Ambulante Betreuung 1.795.851 € 1.866.620 € 2.128.633 € 2.149.780 € 2.322.941 €
- €
500.000 €
1.000.000 €
1.500.000 €
2.000.000 €
2.500.000 €
3.000.000 €
3.500.000 €
4.000.000 €
Aufwendungen für Hilfen nach §§67 ff. SGB XII
160
Seite 28 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
nicht zu beanstanden. Insgesamt positiv hervorzuheben ist die stets praxisnahe Verfahrens-
dauer. Entsprechend der unterschiedlich ausdifferenzierten Aufgabentypen konnte eine zeit-
gerechte Sachbearbeitung festgestellt werden. Hinsichtlich der monatlichen Nachweise der
Leistungserbringer für die Ambulante Betreuung ist künftig auf einen vergleich- und wertbaren
Qualitätsstandard hinzuwirken.
2.2.8 365300 Kindertageseinrichtungen freie Träger – Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J)
Prüfung der Betriebskostenförderung freier Träger
Prüfungsbericht vom 16.09.2022
Gegenstand der Prüfung war die kindbezogene F örderung nach dem Bayerischen Kinderbil-
dungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) und KiföG für Kindertageseinrichtungen freier Trä-
ger. Der Schwerpunkt lag hierbei auf der Förderung durch den Freistaat Bayern und der Stadt
Nürnberg, die Erfassung der entsprec hend notwendigen Daten im Fachverfahren KiBiG.web
und die Anwendung der entsprechenden Vorgaben.
Neben den städtischen Kindertageseinrichtungen sind auch zahlreiche Einrichtungen von
freien Trägern (Art. 3 BayKiBiG) auf dem Stadtgebiet Nürnberg tätig. Dies e tragen in einem
erheblichen Maß zur Betreuung von Kindern bei und sind für die Aufgabenerfüllung unverzicht-
bar. Alle Träger müssen ebenso wie städtische Einrichtungen die entsprechenden Vorschriften
hierfür einhalten.
Im Stadtgebiet Nürnberg hat sich durch das Subsidiaritätsprinzip nach Art. 4 Abs. 3 BayKiBiG
eine vielfältige Trägerlandschaft etabliert. Den freien Trägern werden umfassende finanzielle
Hilfen zum Bau und Betrieb einer KiTa von Seiten des Freistaates Bayern und der Stadt Nürn-
berg gewährt. Weiterhin erfolgen intensive fachliche Beratungen vor und während der Bau-
phase sowie im laufenden Betrieb der Einrichtung.
Die aktuell 163 freien Träger von KiTas betrieben zum Stichtag 31.12.2021 insgesamt 347
Einrichtungen. Die Anzahl der Einrichtungen reicht von einer Elterninitiative mit einer KiTa bis
zu einem großen Träger (z.B. AWO, kirchliche Träger, Kinderhaus gGmbH) mit einer Vielzahl
von Einrichtungen. Die Stadt Nürnberg betreibt als Träger insgesamt 132 Einrichtungen.
Hierbei unberücksichtigt sind die weiteren Betreuungsformen wie die Kindertagespflege (siehe
Prüfbericht Rpr vom 04.06.2018).
Eine KiTa freier Träger wird durch verschiedene Quellen finanziert. Der individuelle Elternbei-
trag, den jeder Träger für seine Einrichtungen selbst festleg en kann, ist ein Baustein der Fi-
nanzierung. Hinzu kommt die kindbezogene Förderung seitens des Freistaates Bayern und
der Stadt Nürnberg sowie zusätzliche staatliche Leistungen. Des Weiteren werden individuelle
Förderungen, Programme und Projekte wie z.B. die qualitative Weiterentwicklung anteilig fi-
nanziert. Die qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürnberg hat einen
hohen Stellenwert, da aufgrund des § 22 Abs. 2 SBG VIII und Art. 10 ff. BayKiBiG der Betrieb
von Kindertageseinrichtungen als eine Aufgabe und ein Ziel der Jugendhilfe definiert wird.
Damit leisten sie neben den Erziehungsberechtigten einen wichtigen Beitrag in den Bereichen
der Bildung und Erziehung.
Die Maßnahmen sind unter anderem Kitaförderung plus, Elternbegleiterinnen und Elternbe-
gleiter, Frühstart, und weitere. Eine ausführliche Beschreibung der Maßnahmen und Inhalte
wurde im Jugendhilfeausschuss (JHA) vom 17.09.2020 erörtert.
161
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 29 von 124
Die Summe der genannten Leistungen entspricht dem Gesamtförderanspruch des Trägers der
Kindertageseinrichtung gegenüber der Stadt Nürnberg (Art. 18 Abs. 1, Art. 22 S. 1 BayKiBiG).
Die Stadt Nürnberg wiederum beantragt bei der Regierung von Mittelfranken die staatliche
Förderung zur Refinanzierung der städtischen Kosten (Art. 22 S. 2 BayKiBiG).
Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde seitens des StMAS die „Richtlinie zur Gewährung
eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pande-
mie 2021 (Beitragsersatz 2021)“ erlassen. Diese regelt die ersatzweisen Zahlungen an Träger
freier Einrichtungen in bestimmten Konstellationen im Rahmen der Pandemie. Eltern mussten
für eine geschlossene Einrichtung keinen Elternbeitrag entrichten. Die Einrichtungen erhielten
im Gegenzug eine entsprechende Ersatzzahlung.
Das Produkt ´365300 Kindertageseinrichtungen freie Träger` gliedert sich in fünf Leistungen.
Es umfasst die Fach - und Rechtsaufsicht, Jugendhilfeplanung, Beratung, Gebäude und die
Zuwendungen an die freien Träger. Auf das Gesamtergebnis betrachtet ist der überwiegende
Teil der Erträge (rd. 94,5 %) und Aufwendungen (rd. 91,6 %) den KiTas freier Träger zuzuord-
nen. Die Gesamtzuwendungen an die Träger betrugen im Jahr 2021 insgesamt rd.
150,39 Mio. Euro.
Bezogen auf die Gesamtförderung 2021 und die Gesamtzahl der KiTas freier Träger (347)
betrug die Förderung pro Einrichtung im Durchschnitt 433.400 Euro. Kindbezogen (19.830
Kinder) liegt sie demnach bei 7.584 Euro.
Für den Betrieb einer KiTa und damit einhergehende Beanspruchung der Förderung (Art. 18
BayKiBiG) sind die nach Art. 19 BayKiBiG entsprechenden Fördervoraussetzungen maßgeb-
lich. Gem. § 23 Abs. 1 AVBayKiBiG ist die Bewilligungsbehörde verpflichtet, entsprechende
Prüfungen bei den Trägern von Kindertageseinrichtungen durchzuführen. Diese Prüfungen
sollen gemeinsam mit den Kommunen in Höhe von mindestens 20 % der erfassten Förderfälle
erfolgen (§ 23 Abs. 1 S. 3 AVBayKiBiG). Die Regierung von Mittelfranken und die Stadt Nürn-
berg als Rechtsaufsicht der freien Träger haben sich darauf verständigt, dass jeweils rd. 10 %
der Einrichtungen jährlich in die Prüfung einbezogen werden. Pro Einrichtung werden ca. 20 %
der förderfähigen Kinder und 100 % des eingesetzten Personal s geprüft. Der Prüfungszeit-
raum erstreckt sich dabei immer auf das abgeschlossene vergangene Betriebsjahr. In diesem
Zuge prüft J/B4-2 jährlich rd. 33 der aktuell 347 Einrichtungen.
5,06 Mio. Euro
€
87,75 Mio. Euro€
57,58 Mio. Eur
o€
ZUWENDUNGEN KITAS FREIE TRÄGER
162
Seite 30 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Ziel der Prüfungen durch das Jugendamt und der Regierung von Mittelfranken ist die ord-
nungsgemäße Abrechnung für die kindbezogene Förderung sowie ein ordnungsgemäßer Be-
trieb der Einrichtungen. Durch die Prüfungen ist der Träger angehalten, die Abrechnungen
korrekt zu erstellen und die Einrichtungen rechtssicher zu betreiben. J ist sehr entschlossen ,
ein gutes Verhältnis zu den Trägern zu unterhalten, da die Stadt Nürnberg für di e Betreuung
von Kindern auf die Mitarbeit der freien Träger angewiesen ist.
Die Prüfungen der Regierung von Mittelfranken sind größtenteils Plausibilitätsprüfungen ohne
Vor-Ort-Termin bei den Trägern. Nach Aussage von J/B4-2 erhält die Stadt Nürnberg über die
geprüften Einrichtungen keine Rückmeldung. J seinerseits übermittelt regelmäßig die Prüflis-
ten an die Regierung, so dass diese Ihre Prüfung entsprechend durchführen kann.
Prüfungsergebnis
Im Rahmen der Prüfung durch Rpr konnten aufgrund der während des Prüfungszeitraums
bereits terminierten Vor-Ort-Termine drei Prüfungen begleitet werden. Die Zuständigkeiten bei
J/B4-2 waren jeweils unterschiedlich, so dass auch die Vielfalt der Stichproben gewahrt ist.
Die unterschiedlichen geprüften Einrichtungsformen (Krippe und Kiga) wurden von verschie-
den Trägern betrieben, so dass auch hier unterschiedliche Arbeitsweisen zum Tragen kom-
men. Insgesamt haben die geprüften Einrichtungen 95 Plätze, wobei 25 Kinddaten (rd. 26 %)
und 30 Personaldaten geprüft wurden.
Weiterhin wurden stichprobenartig bereits durch J im Jahr 2021 geprüfte Einrichtungen begut-
achtet. Hierfür wurden anhand der 33 durchgeführten Prüfungen die Unterlagen von acht Ein-
richtungen angefordert und geprüft. Die Auswahl der Einrichtungen erfolgte auch hier nach
Standort, Einrichtungsart und Größe sowie den Feststellungen durch J. Insgesamt beliefen
sich die Einrichtungen auf 254 Plätze, von denen 62 Kinder sowie 55 Personaldaten in Augen-
schein genommen wurden. Dies entspricht rd. 24 % der Plätze.
Die Prüfung durch Rpr hat gezeigt, dass beide Seiten bestrebt sind, die umfangreichen Vor-
schriften für den Betrieb einer KiTa einzuhalten, die Fördergelder in voller Höhe bereitzustellen
und den Trägern die Nachreichung von Unterlagen im Rahmen einer Prüfung einz uräumen.
Weiterhin zeigte die Prüfung, dass durchaus auch negative Bescheide im Rahmen einer Prü-
fung erstellt werden. Der Prüfauftrag von J/B4-2 wird durch die regelmäßige jährliche Prüfung
verschiedener Einrichtungen, die Dokumentation der Prüfungen in Pr üflisten regelmäßig er-
füllt.
Die Rechtsaufsicht freier Träger (J/B4- 2) bindet erhebliche Haushaltsmittel im Rahmen der
Betriebskostenförderung freier Träger. Die Prüfung hat gezeigt, dass die Fehlerquote im ge-
prüften Bereich gering ist. Das Risiko einer bewussten Falscherfassung für eine höhere För-
derung ist aufgrund der Prüfungen der Aufsichtsbehörden und der digitalen Transparenz ge-
ring. Ein solcher Träger riskiert den Entzug der Betriebserlaubnis und damit weitergehende
Förderungen. Kleinere Prüfungsfeststellungen wurden während der Prüfung besprochen.
Die Prüfung ist abgeschlossen.
163
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 31 von 124
2.2.9 547000 Bereitstellung einer U-Bahninfrastruktur – U-Bahn-
bauamt
Prüfung der Vertragsbeziehungen mit der VAG, deren
Anpassungen mit Wirkung vom 01.07.2020 und die Abrech-
nung der festgelegten Kostenträgerschaft
Prüfungsbericht vom 10.05.2022
Der Aufgabenbereich des U-Bahnbauamtes, seit 2009 dem Referat VI, Planungs- und Baure-
ferat zugeordnet, ist u.a. in drei technische Bereiche aufgeteilt. Befasst wurde sich ausschließ-
lich mit dem nichttechnischen Bereich ´Entschädigung/Verwaltung UB/EV´, verantwortlich für
alle Finanz-, Zuschuss- und allgemeinen Verwaltungsaufgaben.
Prüfungsgegenstand waren die Vertragsbeziehungen der Stadt Nürnberg insbesondere mit
der Verkehrsaktiengesellschaft VAG. Es wurden Inhalte der alten geltenden Verträge von 1982
hinsichtlich U-Bahnbau, U-Bahnpacht und Betriebsführung mit der Anpassung der neugefass-
ten Verträge ab 01.07.2020 verglichen. Demnach wurde u.a. in Teilen die Abrechnung der
Kostenträgerschaft, Berechnung und Buchung des vertraglich vereinbarten Pachtzinses einer-
seits und des Unterhaltsausgleichs andererseits geprüft. Außerdem wurden Teilbudgets der
konsumtiven Budgetbewirtschaftung und grundsätzlich das Zuwendungsverfahren von Inves-
titionen außerhalb des Produktes 547000 betrachtet.
Im Wesentlichen wurden seitens Rpr zusammenfassende Punkte in der Rückschau festge-
stellt:
Sowohl im bis Mitte 2020 geltenden Pachtvertrag, als auch im erneuerten Pachtvertrag, gel-
tend ab 01.07.2020 werden die im Eigentum der Stadt als Bau- und Kostenträger befindlichen
U-Bahnanlagen im Rahmen des Betriebes gewerblicher Art nach ihrer Fertigstellung an die
VAG verpachtet. Hierbei wird ein festgelegter jährlicher Pachtzins je gepachtete m Kilometer
U-Bahn-Betriebsstrecke in monatlichen Raten an die Stadt gezahlt, der sich mit Inbetrieb-
nahme von weiteren U-Bahn-Bau-Strecken entsprechend der Streckenlänge erhöht.
Ausgehend von einem ursprünglichen jährlichen Betrag von 150.000 DM wurde die Pachtzins-
rate im 5 Jahresrhythmus (1985, 1990, 1995) um jeweils 5 % erhöht. Danach stagnierte die
Erhöhung der Pachtzinsrate 10 Jahre zwischen 1995 bis 2005.
Die vertraglich deklarierte, jährliche Erhöhung des Pachtzinses wurde dann rückwirkend im
Pachtvertrag von 2020 auf 1 % festgesetzt. Die vorgeschriebene Schriftformerfordernis bei
Änderungen des Altvertrages (hier rückwirkend mit Wirkung zum 01.07.2005) wurde nach
Feststellung von Rpr nicht vollständig beachtet. Rpr versteht zudem die Formulierung bezüg-
lich jährlicher Zinserhöhung um 1 % eher mit Bezug auf das Vorjahr, als bezogen auf das Jahr
2005.
Der Pachtvertrag 2020 enthält nun auch einen zu leistenden Pachtzins für die an die VAG
verpachteten Park & Ride Parkhäuser an den U -Bahnhöfen Röthenbach bei Schweinau und
Herrnhütte (jährlich rd. 470 TEuro und rd. 345 TEuro) und des Bike & Ride Fahrradparkhauses
am U-Bahnhof Hauptbahnhof (jährlich rd. 85 TEuro). Erst mit Beginn des neuen Vertrages
erhielten die P+R-Anlagen den Status des Betriebes gewerblicher Art. Eine jährliche Erhöhung
des Pachtzinses wurde hier nicht festgelegt. Entsprechend der vertraglichen Erklärung, dass
eine jährliche Überprüfung des Pachtzinses möglich ist, empfiehlt Rpr im Prüfbericht einen ggf.
annähernd am Verbraucherpreisindex orientierten Pachtzins (seit 2005 Veränderungsrate von
25,2 % gegenüber gestiegenen 15,3 % des Pachtzinses).
164
Seite 32 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Rpr stellte fest, dass die Pachtraten für das 2. Halbjahr 2020 entsprechend der Veränderung
der Streckenlänge des BA 2.1 Gebersdorf – Großreuth hätten anteilig kalkuliert werden müs-
sen.
Nach Stellungnahme seitens UB und Ref.I/II (verfügt am 08.07. und 13. 07.2022) wird darauf
verwiesen, dass der Abschluss der Verträge, deren Überwachung, sowie Änderungen im Be-
stand bzw. Vertragsfortschreibungen im Zuständigkeitsbereich von Ref. I/II liegen. Die gegen-
wärtig vereinbarte Preissteigerung von 1 % wurde im Zuge der Direktvergabe der Verkehrs-
leistungen durch den sog. öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) vom Zentralfinanzamt
Nürnberg steuerrechtlich betrachtet. Aus Sicht Ref. I/II sollte von einer erneuten Überprüfung
wegen Anpassung des Vertrages auch unter B erücksichtigung der Doppelrolle der Stadt als
Gesellschafter und Vertragspartner (Ergebnissituation Verlustausgleich VAG > Gewinnabfüh-
rung N-ERGIE) abgesehen werden. Mit der gleichen Begründung wurde auch eine jährliche
Pachtzinserhöhung bei den P+R-Häusern und dem Fahrradparkhaus abgelehnt.
Zugesichert wird, seitens Rpr festgestellte mögliche Pachtmehrerträge i.H.v. rd. 33 TEuro
durch die Veränderung der gepachteten Kilometer bei Betriebsstrecke U3 BA 2.1 in Abstim-
mung mit der VAG noch einmal zu überprüfen.
Die alten Betriebsführungsverträge über das Parkhaus Röthenbach und das Parkhaus Herrn-
hütte von 1987 und 1996 wurden nicht erneuert und sind auch nicht mehr rechtsgültig, nach-
dem der Status der P+R Anlagen sich zum Betrieb gewerblicher Art verändert hat und diese
jetzt im neuen Vertragswerk geregelt werden. Allerdings hätten diese in der Zeit der Gültigkeit
modifiziert werden müssen (Anpassung Umsatzsteuerhöhe und Haftungsformulierung).
Das Kostenrisiko der VAG für die Erhaltung der U-Bahnanlagen wurde bis zur Erneuerung des
Vertrages der Höhe nach auf 50 % der ausgewiesenen Abschreibungen begrenzt. Der über-
steigende Betrag wurde seit 2016 von der Stadt als sog. Unterhaltsausgleich gezahlt. Seitens
UB wird der Verzicht auf eine stichprobenartige Überprüfung der Einzelrechnungen (2019 über
6.000 Rechnungsbelege) für den Unterhaltsausgleich u.a. mit dem gemeinsam mit der VAG
seit 2017 abgestimmten Tätigkeitskatalog erklärt. Die Nachzahlung des von Rpr festgestellten
aufgrund von fehlendem Vorzeichen rechnerisch um rd. 412 TEuro zu wenig gezahlten Unter-
haltsausgleich 2019 der Stadt an die VAG wird für das Jahr 2023 zugesichert.
Die Entwicklung des K1 -Sachbudgets 2018 bis 2020 war in der Gesamtbetrachtung jeweils
defizitär (2018 rd. Minus 1 Mio. Euro, 2020 rd. 3 Mio. Euro Unterdeckung). Hauptsächlich be-
gründet lag dies an der jährlich steigenden Tendenz des Unterhaltsausgleichs an die VAG. Ab
2021 werden nur die im ÖDLA stehenden Ausgleichszahlungen unabhängig vom Instandhal-
tungs-/Erhaltungsaufwand der VAG und dem festgelegten Abschreibungswert geleistet und zu
einer realistischeren Einschätzung der Erstattungen an die VAG führen.
Die Rechnungsbearbeitung wurde bei UB insgesamt als ordnungsgemäß beurteilt. UB wird
die Hinweise im Prüfbericht hinsichtlich Bruttoprinzip, Kontierungsrichtlinien, Abgrenzungsre-
levanz bzw. ggf. Anlegen eines Rechnungsplans bei wiederkehrenden Mietraten künftig be-
achten.
165
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 33 von 124
2.2.10 555200 Forstwirtschaftlicher Betrieb – Tiergarten (Tg)
Prüfung des Forstwirtschaftlichen Betriebes beim Tier-
garten
Prüfungsbericht vom 15.09.2022
Allgemeines
Die Stadt Nürnberg ist Eigentümerin von Wald im Sinne des Bayerischen Waldgesetzes
(BayWaldG). Dieser Körperschaftswald verteilt sich mit einer Gesamtfläche von ca. 214 Hektar
auf rund 60 Waldstücke im gesamten Stadtgebiet. Aufgrund der hieraus entstehenden vielfäl-
tigen gesetzlichen aber auch stadtspezifischen Anforderungen unterhält der Tiergarten den
Forstwirtschaftlichen Betrieb. Sein Aufgabengebiet ergibt sich im Wesentlichen aus dem
BayWaldG, der Verordnung über die Bewirtschaftung und Beaufsichtigung des Körperschafts-
waldes (Körperschaftswaldverordnung – KWaldV), dem hieraus entwickelten und für die Stadt
Nürnberg verbindlichen Forstwirtschaftsplan sowie den gesetzlichen Verkehrssicherungs-
pflichten. Letztere werden insbesondere auf einer Länge von rund 67 km Waldrand, der sich
aus der Gesamtfläche der städtischen Wälder ergibt, durchgeführt. Neben der Erfüllung des
gesetzlichen Auftrags stellt die Klimaveränderung eine der größten Herausforderungen für die
heutige und zukünftige Waldbewirtschaftung dar. Zudem erwirtschaftet der Betrieb für die
Stadt Nürnberg, beispielsweise durch Aufforstungen bzw. ökologische Aufwertungen, wichtige
Ökopunkte und schafft mit einem gepfle gten Wald einen wesentlichen Erholungswert für die
Gesellschaft.
Betriebsleitung und -ausführung
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist die Forstbetriebsleitung und – ausführung von der je-
weiligen Körperschaft für ihren Wald zu regeln. Die Stadt Nürnberg hat hier von der Möglichkeit
der Übertragung an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth -Uffenheim als
untere Forstbehörde Gebrauch gemacht. Dieses tritt insoweit als Fachvorgesetzte für Tg auf.
Rpr schätzt die Regelung auch für die Zukunft als sinnvoll ein, da die mit Betriebsleitung- und
ausführung verbundenen Anforderungen von der Stadt Nürnberg und ihrem Forstwirtschaftli-
chen Betrieb augenscheinlich nicht ohne Weiteres wahrgenommen werden könnten. Zudem
übt die Behörde die Forstaufsicht für den Freistaat Bayern aus. Mit der Übertragung erscheint
die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zum Erhalt des Waldes und seine sachge-
mäße Bewirtschaftung somit in einer Weise sichergestellt, bei der aufsichtliche Maßnahmen
mithin nicht zu erwarten sind.
Tg-interne Organisation
Nach dem Organigramm des Tiergartens ist der Forstwirtschaftliche Betrieb der Abteilung 4
zugeordnet. Diese ist wiederum direkt der Dienststellenleitung unterstellt. Die Abteilungslei-
tung nimmt in Personalunion auch die Leitung des geprüften Bereiches wahr. Tg- interne
Dienstanweisungen oder ähnliche Vorgaben bzw. Anforderungen bestehen, nach Aussage
des Betriebes, nicht. Die betrieblichen Abläufe und Entscheidungsprozesse finden hingegen
stark auf Bereichs- bzw. Abteilungsebene statt. Eine regelmäßige interne Betrachtung des Be-
triebes durch die übergeordnete Führungsebene unter den Vorgaben des Vier-Augen-Prinzips
erscheint aus Sicht von Rpr daher empfehlenswert.
166
Seite 34 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Einnahmen
Der überwiegende Teil der prüfungsrelevanten Erträge entfällt auf die Einnahmen aus dem
Holzverkauf. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Nürnberger Wald nicht vorwiegend der
Holzproduktion, sondern vielmehr als Erholungsstätte für die Bevölkerung dient. Der Forstwirt-
schaftliche Betrieb nimmt Baumfällungen somit grundsätzlich nur in unabweisbaren Fällen
zum Erhalt der Nürnberger Wälder vor. Erhöhte Erträge sind daher zumeist ein Anzeichen für
negative Waldbedingungen (z. B. lange Trockenperioden, Sturmereignisse oder Krankheiten).
Qualitativ hochwertiges Holz wird über zwei Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, in denen
der Betrieb Mitglied ist, insbesondere an Sägewerke vermarktet. Die so getätigten Holzver-
käufe sind aus Prüfungssicht nachvollziehbar.
Zudem fällt bei Arbeiten zur Verkehrssicherung Schadholz an, das aufgrund seiner Qualität
für den Holzmarkt wenig attraktiv ist und damit nicht mehr an Sägewerke vermarktet werden
kann. Soweit möglich, wird solches Holz im Wald belassen und damit ein Beitrag zur Steige-
rung der Bodenqualität und Artenvielfalt geleistet. Ansonsten müsste es auf Kosten der Stadt
Nürnberg entsorgt werden. Sollten sich Stämme noch für den Brennholzverkauf eignen, erfolgt
eine entsprechende Vermarktung im Rahmen eines Eigenverkaufs. Die diesbezüglichen Preis-
festsetzungen des Betriebes sind für Rpr nur schwer nachvollziehbar. Eine über die Rech-
nungsstellung hinausgehende plausible Dokumentation der Verkäufe erfolgt nicht , erscheint
jedoch dringend ratsam.
Vergaben
Der Forstwirtschaftliche Betrieb erteilt Aufträge, die grundsätzlich im Wettbewerb und in trans-
parenten Verfahren zu vergeben sind. Hierbei ist das jeweils geltende Vergaberecht einzuhal-
ten. Ebenso müssen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach den Bedin-
gungen der Gemeindeordnung (GO) Beachtung finden. Die Vergabe- und Beschaffungsricht-
linien der Stadt Nürnberg (VBRL) geben als innerdienstliche Vorschrift die Zuständigkeiten für
Beschaffungen bei der Stadt Nürnberg vor.
Bei den geprüften Vergaben ist davon auszugehen, dass es sich in den einzelnen Bereichen
grundsätzlich um wiederkehrende Beauftragungen der gleichen Leistung handelt. Demnach
liegt nach Auffassung von Rpr jeweils ein Gesamtauftrag vor, dessen Wert für die Wahl des
zutreffenden Verfahrens heranzuziehen ist. Allerdings wurden die relevanten Auft räge alle-
samt ohne Durchführung von förmlichen Vergabeverfahren und ohne weitere Beteiligung der
zentralen Beschaffungsstelle erteilt. Es erfolgten regelmäßig Direktbeauftragungen. Eine
nachvollziehbare Dokumentation, wird seitens des Forstwirtschaftlichen Betriebs nicht geführt.
Davon abgesehen besteht keine Regelung gemäß den VBRL in der Form, dass Spezialbe-
schaffungen für den eigenen Bedarf selbst vorgenommen werden können. Aus Sicht von Rpr
ist in Abstimmung mit der zuständigen zentralen Beschaffungsstelle eine generelle Einordnung
der Auftragsvergaben für Lieferungen und Dienstleistungen hinsichtlich der jeweiligen verga-
berechtlichen Behandlung notwendig, um zukünftig den rechtlichen wie auch den stadtinter-
nen Vorgaben zu entsprechen. Die Ergebnisse sind allgemein nachvollziehbar und im Sinne
eines ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns zu dokumentieren.
Schlussbemerkung
Ungeachtet der obigen Ausführungen wurde im Rahmen der Prüfung ersichtlich, dass der
Forstwirtschaftliche Betrieb einen wichtigen Beitrag zur Aufgabenerfüllung der Stadt Nürnberg
als Eigentümerin von Wald leistet.
167
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 35 von 124
2.2.11 Zusammenarbeit der Leistungsträger im Sozialbereich –
Referat für Jugend, Familie und Soziales (SHA)
Prüfung der Zusammenarbeit der Leistungsträger
Prüfungsbericht vom 28.10.2022
Geprüft wurde die Zusammenarbeit der Leistungsträger innerhalb des gesetzlich-zuständigen
Leistungsauftrages und der eingesetzten organisatorischen Struktur.
Die Teilergebnishaushalte der Stadt Nürnberg weisen für das Geschäftsjahr 2021 im Produkt-
bereich ´soziale Leistungen´ (SHA) ca. 166 Mio. Euro, im Produktbereich ´Kinder, Jugend und
Familienhilfe´ (J) ca. 420 Mio. Euro sowie für kommunale Leistungen JCN ca. 143 Mio. Euro
aus. Die gesamten ordentlichen Aufwendungen stellen mit ca. 892 Mio. Euro den größten
„Ausgabenblock“ der Stadt Nürnberg dar.2 In den drei Fachämtern sind mehrere hundert Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Gemessen an diesen Größenordnungen ist eine regelmä-
ßige prüfungsseitige Betrachtung der sozialen Ämter in vielfacher Hinsicht erforderlich.
Die Erkenntnisse durch regelmäßige Prüfungshandlungen des Rechnungsprüfungsamtes in
den vergangenen Jahren, insbesondere anhand von begleitenden Einzelprüfungen, system -
und einzelfallbezogener Schwerpunktprüfungen und der Prüfung von Verwendungsnachwei-
sen, haben u.a. eine sachliche und/oder zeitliche Überschneidung von Leistungen in unter-
schiedlicher Trägerschaft sowie abweichende intensive Zusammenarbeit aufgezeigt. Die Re-
cherchen, Fragestellungen und Auswertungen der Rückmeldungen der gegenständlichen Prü-
fung erfolgten dabei unter Betrachtung der Aspekte von Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit
und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns.
Die Zusammenarbeit wird, soweit sie sozialdatenschutzrechtlich zulässig ist, als wichtiges In-
strument gesehen, die Verwaltungsaufgaben innerhalb des Ref.V. möglichst optimal zu erfül-
len, Hilfebedürftige zu unterstützen, aber auch die Sozialausgaben, soweit möglich effizient,
wirtschaftlich und sparsam zu verwalten.
Die Prüfung beinhaltete u.a. das Anschreiben (inkl. Fragenkatalog) ´Prüfung der Zusammen-
arbeit der Leistungsträger vom 26.08.2022´ an die organisatorisch zuständige Steuerungs -
und Koordinierungseinheit – Ref. V –. Die entsprechenden Fachämter wurden hierbei um Mit-
teilung und Erläuterungen gebeten, ob und in welchem Rahmen sowie in welcher Art und
Weise eine Zusammenarbeit jeweils zwischen
Sozialamt und Jugendamt | Sozialamt und Jobcenter
Jobcenter und Jugendamt | Jobcenter und Sozialamt
Jugendamt und Sozialamt | Jugendamt und Jobcenter
aus jeweiliger Sicht des Fachamtes durchgeführt bzw. realisiert wird.
Im Konkreten sah die Prüfung hierbei die Beantwortung folgender thematisierter Fragen vor.
2 Als Grundlage wurden die ordentlichen Aufwendungen des Haushaltsplans 2021, Band 2 herangezogen. Darin
sind sowohl Transferaufwendungen als auch Personal- und Versorgungsaufwendungen enthalten.
168
Seite 36 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
4. Beantwortet werden sollten u.a.:
o Gibt es einen regelmäßigen fachlichen Austausch?
o Gibt es hierzu Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise, Fachrunden oder ähnliche
Zusammenkünfte?
o Welche Aspekte der Zusammenarbeit werden darin besprochen oder erörtert (z.B.
Fallbesprechungen)?
o Welche Erfahrungen haben die einzelnen Fachämter hierzu bisher gemacht?
o Welche Auswirkungen hat die strukturelle Zusammenarbeit aus der Sicht der
Fachämter auf die fachliche Arbeit sowie die Anzahl der Hilfeempfänger selbst?
5. Welche verwaltungsinternen Kooperationsvereinbarungen und/oder politischen Be-
schlüsse zur Zusammenarbeit zwischen den Fachämtern gelten aktuell?
6. Gibt es zur Thematik der Zusammenarbeit weitere über das Sozialgesetzbuch hinausge-
hende (ggf. landesrechtliche) Regelungen, Erlasse oder Handlungsanweisungen, die für
die Fachämter verpflichtend sind?
7. Gibt es interkommunale Zusammenkünfte oder Arbeitsebenen zu dieser Thematik?
8. Gibt es Beratungsangebote, die von den Fachämtern gemeinsam wahrgenommen wer-
den?
9. Gibt es aus Sicht der Fachämter Bestimmungen des Datenschutzes, die einer Zusam-
menarbeit entgegenstehen oder sie ggf. sogar erschweren könnten?
Die insgesamt umfassenden Stellungnahmen der Verwaltung werden seitens des Rpr positiv
beurteilt. Darin haben die Leistungsträger eingehend die verschiedenen Aspekte der Zusam-
menarbeit zwischen den drei „sozialen Ämtern“ erläutert und dokumentiert. Dies war bisher,
soweit erkennbar, weder Gegenstand verwaltungsseitiger Darstellungen noch prüfungsseiti-
ger Betrachtungen und zeigt nachdrücklich verschiedene Formen der Zusammenarbeit, was
auch aus Gründen der Transparenz hilfreich und geboten ist.
Die Stellungnahmen zeigten auch, dass sich die drei betroffenen Ämter anlässlich der Prüfung
selbst mit der Thematik eingehend befasst haben.
Der ganz überwiegende Teil der betreffenden Zusammenarbeit wurde mit ´kollegial´, ´nied-
rigschwellig´, ´zielführend´ und/oder ´sehr gut´ beschrieben. Im Sinne der Kunden ist stets eine
konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit elementar. In den entsprechenden Stel-
lungnahmen wurde, ob auf operativer oder strategischer Ebene eine positive, lösungsorien-
tierte, zuverlässige und von gegenseitigem Vertrauen geprägte Kooperation geschildert. Auf-
grund der thematischen Vielschichtigkeit, der zahlreichen zu beantworteten Fragen sowie den
unterschiedlichen Beantwortungsmustern wird im Weiteren auf den vollständigen Prüfbericht
verwiesen.
Im Rahmen der prüfungsseitigen Betrachtung wurde überdies auf Einzelfallprüfungen verzich-
tet. Es bestand zudem keine Veranlassung, sämtliche in der Stellungnahme aufgeführten Re-
gularien, Vereinbarungen, Verträge, Handlungsanweisungen, Arbeitskreisen, Leitfäden oder
Arbeitshilfen nochmals durch das Rpr zu sichten und im Einzelfall zu bewerten. Dies wird ggf.
Gegenstand künftiger Schwerpunktprüfungen in den jeweiligen Fachämtern sein.
Prüfungsseitige Bemerkungen oder Beanstandungen zur dargestellten Zusammenarbeit der
Leistungsträger haben sich nicht ergeben. Eines formellen Ausräumungsverfahrens bedarf es
daher nicht.
169
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 37 von 124
2.2.12 Freiwillige konsumtive Zuwendungen (Art. 5) – 2. Bürger-
meisterin
Prüfung der Gewährung von freiwilligen Zuwendungen
der Stadt Nürberg
Prüfungsbericht vom 06.07.2021
Entsprechend dem Prüfungsvermerk vom 06.07.2021 wurde seitens der 2. BM am 05.08.2021
ein vorläufiger Sachstand der von Rpr geforderten Nachprüfung übermittelt. Am 09.11.2021
erfolgte die endgültige Stellungnahme der 2. BM zum Prüfbericht. Damit einhergehend wurden
die betroffenen Zuwendungsvorgänge an Rpr zur Begutachtung übermittelt.
Die Nachprüfung seitens Rpr ist abgeschlossen. Auf die einzelnen Prüfungsfeststellungen aus
dem Bericht vom 06.07.2021 wird hier nicht erneut eingegangen. Aufgrund der Überprüfung
der Sachverhalte durch den Fachbereich der 2. BM wurden viele offenen Fragen geklärt, und
teilweise entsprechende Nachweise vorgelegt.
Abschließend ist aus Sicht von Rpr anzumerken, dass zentrale Prüfungsfeststellungen aus
dem Prüfungsbericht aus unserer Sicht nach wie vor nicht vollständig ausgeräumt sind. Teil-
weise wurden lediglich Aussagen bzw. Besprechungen mit den betroffenen Zuwendungsemp-
fängern als Nachweise anerkannt. Ergänzende Unterlagen zu den Verwendungsnachweisen
(insbesondere endgültige Jahresabschlüsse, Einzelnachweise) wurden nicht vorgelegt. Ent-
sprechend kann hier keine N achprüfung erfolgen. Die mündlichen in den Einzelstellungnah-
men erwähnten Besprechungen sind nicht dokumentiert. Festgestellte Jahresüberschüsse
sind weiterhin belassen worden, und nicht wie gem. Nr. 15.10 ZuwGA verrechnet bzw. zurück-
gefordert. Es wurde vi elmehr mit in der Vergangenheit angehäuften Verlusten bzw. dem
Corona-Jahr 2020 das Belassen begründet. Dies ist nicht zulässig.
Seitens Rpr bestehen grundsätzliche Bedenken hinsichtlich der Nichtausräumung der o.g. of-
fenen Punkte. Es besteht hier das Risi ko, dass Vermögensnachteile für die Stadt Nürnberg
entstehen. Rpr empfiehlt ggf. eine Beratung durch RA , um mögliche negative Folgen für Mit-
arbeitende der Stadt Nürnberg auszuschließen. Im Rahmen der haushalts- und zuwendungs-
rechtlichen Vorschriften sind auch unpopuläre Entscheidungen (Verrechnungen, Rückforde-
rungen, Reduzierungen) zu treffen; sie sind seitens der Verwaltung im Sinne des Grundsatzes
einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung umzusetzen.
Insgesamt ist festzuhalten, dass künftig insbesondere die genauere Abgrenzung der instituti-
onellen Förderung bzw. Projektförderung, die Dokumentation der Sachbearbeitung sowie die
Prüfung der Anträge und Verwendungsnachweise noch sorgfältiger erfolgen müssen. Die An-
tragsteller müssen ebenso darauf achten, die entsprechenden Vorschriften der ZuwNB einzu-
halten und zuwendungsrelevante Unterlagen vorzulegen, die inhaltlich der ZuwGA sowie der
ZuwNB entsprechen. Die Feststellungen aus dem Rpr-Prüfbericht sind durch den Geschäfts-
bereich der 2.BM weiterzuverfolgen.
170
Seite 38 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
2.3 Prüfung von Vergaben im Bereich der Verwaltungsprü-
fung
2.3.1 Prüfungsauftrag und -durchführung
Die Verwaltungsprüfung als organisatorischer Teil der örtlichen Rechnungsprüfung umfasst
neben den durchzuführenden Prüfungen der Jahresabschlüsse der Stadt Nürnberg gemäß
§ 30 KommHV-Doppik auch die Begutachtung der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen.
Gemäß den städtischen Vergabe - und Beschaffungsrichtlinien (VBRL) sind Zuständigkeiten
der entsprechenden Genehmigungen und die Unterrichtung von Rpr bei Aufhebung von Ver-
fahren festgelegt, deren Umfang grundsätzlich nur eine Stichprobenprüfung zulässt.
Zur Anwendung des Vergaberechts für eine schnelle und effiziente Beschaffung in Dringlich-
keits- und Notfallsituationen, ausgelöst durch die Corona-Pandemie 2020, galten für 2021 die
mit Rundschreiben des BMWi vom 19.03.2020 veröffentlichten erhöhten Schwellenwerte bei
Unterschwellenvergaben und diverse Verfahrenserleichterungen ab EU -Schwellenwert wei-
terhin.
2.3.2 Prüfungsverfahren und deren Volumen
Im Prüfungszeitraum 2021 waren im Rahmen der Vergabeprüfung 60 Vorgänge in Höhe von
123.884.398,36 Euro zu prüfen. Mit einem Volumen von gerundet 121 Mio. Euro hatten Ver-
fahren der Vergabeverordnung (VgV Verfahren) oberhalb des bis 31.12.2021 gültigen Schwel-
lenwertes für Liefer- und Dienstleistungen von 214.000 Euro netto den größten Anteil.
48 % des Gesamtvergabevolumens waren Vergaben im Zusammenhang mit der Corona -
Pandemie (vor allem im Rahmen von Auftragserw eiterungen des Impfzentrumbetriebes und
der mobilen Impfteams, Ausschreibungen für das Testzentrum und die Neuausrichtung der
Impfstrategie ab Nov. 2021). Mit 20 % Anteil ragte die Vergabe „Mittagsverpflegung für städti-
sche Kitas“ als Einzelbeauftragung mit einem Vergabevolumen in Höhe von rd. 25 Euro brutto
hervor.
Die geprüften EU-weiten Vergaben wurden zu gut einem Drittel des Gesamtvergabevolumens
im Offenen Regelverfahren und zu fast 45 % als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewett-
bewerb ausgeschrieben. Die insgesamt 45 VgV Vergaben gliedern sich zudem wie folgt auf:
Beauftragungen unterhalb des Schwellenwertes nach UVgO fielen 2021 in Höhe von insge-
samt rund 3 Mio. Euro an. Die sowohl meisten als auch bzgl. Vergabesumme höchsten UVgO
31; 39.532.723 €
1; 24.879.579 €
2; 969.356 €
11; 55.446.686 €
VgV Verfahren
Vergabesumme und Anzahl nach Vergabeart
Offenes Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsverfahren mit
Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren ohne
Teilnahmewettbewerb
171
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 39 von 124
Beauftragungen wurden als Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrie-
ben. Im Einzelnen verteilten sich die 15 Vergaben nach UVgO folgendermaßen:
Die Vergaben werden Rpr entsprechend den in den Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der
Stadt Nürnberg Nr. 2.10 VBRL genannten Wertgrenzen für die Beteiligung zugeleitet. Je nach
Unterscheidung freiberufliche oder nicht freiberufliche Dienstleistung und je nach Vergabeart
besteht demnach die Vorlagepflicht bei über 100.000 Euro Hauptauftragssumme oder bei
mehr als 500.000 Euro. Bei Nachträgen richtet sich die Rpr -Genehmigung nach Gesamtauf-
tragssummen in gleicher Höhe und auch danach, ob die Summe aller Nachträge zugleich 20
v.H. der Hauptauftragssumme übersteigt. Rpr wurde 2021 über insgesamt 8 Aufhebungen ge-
mäß Nr. 4 VBRL über 50.000 Euro unterrichtet.
2.3.3 Prüfungsergebnisse im Einzelnen
Bei einer hervorzuhebenden Vergabe hat Rpr gemäß § 60 VgV „ungewöhnlich niedrige Ange-
bote“ an einem Aufklärungsgespräch mit einem Bieter teilgenommen. Im Ergebnis des Ge-
sprächs und nach nachgereichten Ergänzungen des Bieters wurde die Auskömmlichkeit sei-
tens der Vergabestelle ZD/3 sowie vom Bedarfsträger J als gegeben beurteilt. Die seitens Rpr
ausgehend von der noch nicht zufriedenstellenden Prüfpflicht des Auftraggebers nochmals
nachgeforderte vertiefte Begründung brachte die Aufklärung dann zum Abschluss. Der besagte
Bieter musste dennoch zwingend aufgrund unzulässiger nachträglicher Änderung des Angebots
ausgeschlossen werden, weil zwischen Angebotsabgabe und Zuschlagsentscheidung ein Identi-
tätswechsel stattgefunden hat („e.K“ obwohl „GmbH & Co.KG“).
Weitere Feststellungen ergaben sich bei den Vergaben aus folgenden Gründen:
• Unvollständige Vergabedokumentation bzgl. Nennung und Begründung ausgewählter
Bieter,
• nicht hinreichend begründeter Bewertungsvermerk insbesondere aufgrund preislich na-
heliegender Angebote und der Gewichtung von 50 % Qualität,
• ungenügende Transparenz der Bewertung durch fehlende mind. stichpunktartige verbale
Begründung bzw. durch fehlende Übereinstimmung der Erläuterung mit der Bewertung,
• fehlende Erklärung zwischen den großen preislichen Differenzen der jeweiligen Bieter,
• eine Unterrichtung seitens Rpr bei Nachträgen gem. VBRL wurde versehentlich versäumt,
3; 792.271 €
3; 489.116 €
1; 130.722 €
8; 1.643.946 €
UVgO Verfahren
Vergabesumme und Anzahl nach Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
ohne Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsvergabe mit
Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsvergabe ohne
Teilnahmewettbewerb
172
Seite 40 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
• aufgrund Dringlichkeit wurde für 2021 eine produktspezifische Ausschreibung begründet
(Luftreinigungsfilter). Künftig ist frühz eitig eine produktneutrale Ausschreibung mit Eig-
nungsprüfung mittels Interessenbekundungsverfahren erforderlich,
• trotz Verhandlungsverfahren bei gleicher qualitativer Bewertung beider Angebote und
50 %iger Gewichtung des Preises ist keine Verhandlung über den Preis erfolgt,
• unklar definierte Zusicherung einer ´pandemiebedingten´ Ausfallentschädigung auf die
gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarungen Schulbus-, Sport- und Badfahrten und
• bei einigen Reinigungsleistungen (insgesamt 14 Vergaben; Vergabevolumen v on rd.
7 Mio. Euro) wurden 2021 nach langen Laufzeiten (häufig > 8 Jahre) wiederholt neue Aus-
schreibungen befürwortet. Auffällig war zudem ein 2021 mehrfach bezuschlagter Markt-
teilnehmer hinsichtlich erörterungswürdiger Auskömmlichkeit. Dies ist bei künftigen Reini-
gungsleistungen zu beobachten. Weiterhin wurde bei einer herausstechenden Reini-
gungsvergabe in einigen Punkten ein abweichendes Vorgehen von den übrigen stadtweiten
Reinigungsvergaben festgestellt (andere Gewichtung 85 % zu 15 %; extern beauftragtes Pla-
nungsbüro für die Erstellung der Vergabeunterlagen; das Zurückgreifen auf ein normalerweise
durch ZD/3- G begleitetes, dem Grunde nach standardisiertes Reinigungsverfahren wurde
durch aus Sicht von Rpr nicht begründeter Alleinzuständigkeit von RA/3-VMN außer Acht ge-
lassen).
2.4 Prüfung im Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
(SÖR)
Ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Zentralen
Omnibusbahnhofes (ZOB)
Prüfungsbericht vom 09.09.2022
Rpr hat geprüft, ob im Kalenderjahr 2021 die Bewirtschaftung des Zentralen Omnibusbahnho-
fes unter Beachtung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften und vertraglichen Regelungen
ordnungsgemäß erfolgte.
Im Wesentlichen waren folgende Feststellungen zu treffen:
• Die Bewirtschaftung des ZOB erfolgt aktuell nicht annähernd kostendeckend. Auch nach
Wiederaufnahme des Fernreisebusverkehrs kann auf Grundlage der aktuellen Gebühren-
satzung nicht mit einer Kostendeckung durch Einfahrtsgebühren gerechnet werden. Es
wurden deshalb Anregungen und Hinweise gegeben, um eine Steigerung des Kostende-
ckungsgrades zu erzielen.
• Die Abwicklung der Benutzungsgebühren erfolgte im geprüften Zeitraum ordnungsge -
mäß. So ist die Höhe der SÖR zustehenden Benutzungsgebühren durch Quittungen nach-
gewiesen. Die entsprechenden Zahlungen der NOA-kommunal GmbH wurden vollständig
und fristgerecht vereinnahmt. Auch die Bezahlung der für die B ewirtschaftung des ZOB
anfallenden Personal- und Sachkosten durch SÖR erfolgte stets vertragskonform.
• Die konzerninternen Leistungen der Abfallentsorgung und Straßenreinig ung erfolgen
ebenso weitgehend ordnungsgemäß. Lediglich bei der Straßenreinigung werden aktuell
fehlerhafte Straßenreinigungsgebühren festgesetzt, da nach der Ausweitung der Reini-
gungsintervalle für den ZOB die Anlage A zur Straßenreinigungssatzung nicht entspre-
173
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 41 von 124
chend angepasst wurde. So ist der ZOB weiterhin der Reinigungsklasse 3 zugeteilt ob-
wohl aufgrund des Aufwandes der tatsächlichen Reinigung diese der Reinigungsklasse 4
zuzuordnen wäre.
Mit Vermerk vom 29.09.2022 nahm SÖR wie folgt Stellung:
• Nachdem sich im Laufe des Jahres 2022 wieder eine regelmäßigere Nutzung des ZOB
einstellte, wird SÖR eine neue Gebührenkalkulation durchführen. Dabei werden auch die
Hinweise und Anregungen von Rpr mit überprüft und gegebenenfalls mit einbezogen.
• Die Zuteilung des ZOB zur Reinigungsklasse 4 in der Anlage A zur Straßenreinigungs -
satzung wird bei der nächsten Satzungsänderung veranlasst.
Die Prüfung ist damit abgeschlossen.
2.5 Informationstechnik
2.5.1 Vorbemerkungen
Die Prüfungstätigkeit im Bereich der Informationstechnik (IT) erstreckte sich auf folgende Teil-
aufgaben:
• Prüfung bereits eingesetzter IT -Verfahren und der Organisation des Betriebes auf Ord-
nungsmäßigkeit, Funktionalität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit sowie
• Prüfung von Vergaben im IT-Bereich und begleitende Prüfung im Rahmen von freiberufli-
chen Leistungen.
Rpr prüft überwiegend begleitend – insbesondere durch die Mitarbeit in Projekt- und Arbeits-
gruppen der Verwaltung – den ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Einsatz der Informa-
tions- und Kommunikationstechnik und gibt gutachterliche Stellungnahmen bei Verfahrensein-
führungen und Beschaffungen von Hard- und Software sowie Dienstleistungen ab.
Bei folgenden Projekten wird derzeit die Entwicklung, Einführung und Vorbereitung für den
Einsatz neuer IT-Verfahren begleitend geprüft:
• Migration des SAP Business Warehouse (SAP BW) auf das Nachfolgeprodukt SAP
BW/4HANA,
• Vorstudie für das S/4HANA Migrationsprojekt – Ablösung des SAP-Rechnungswesens.
2.5.2 Bericht über die Prüfung der dezentralen Erfassung zah-
lungsrelevanter Daten in HCM
Prüfungsbericht vom 12.07.2019 an Ref. I/II
Vom Rechnungsprüfungsamt wurde die dezentrale Erfassung von zahlungsrelevanten Daten
im Tarifbereich in fünf Organisationseinheiten geprüft.
Eine erste Berichterstattung über die Ergebnisse der Einzelprüfungen erfolgte im Bericht über
die Prüfung des Haushalts - und Wirtschaftsjahres 2017. Seitdem erfolgten jährlich Updates,
zuletzt im Bericht über die Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2020.
174
Seite 42 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Die zwei wesentlichen Feststellungen wurden ausgeräumt:
Fehlendes 4-Augen-Prinzip (4AP)
Seitens Rpr wurde festgestellt, dass bei der Eingabe von zahlungsrelevanten Daten das 4AP
keine Beachtung findet und eine ausreichende Funktionstrennung sowie ein wirksames inter-
nes Kontrollsystem fehlen.
Um diese Komponenten bei der systemtechnischen Erfassung durch die Personalsachbear-
beitenden der dezentralen Einheiten im TMW 3 zu gewährleisten, kommt seit Juni 2022 das
Prüfungstool hr-easy audit zum Einsatz.
In hr-easy audit wurden Prüfroutinen für alle dezentral zu erfassenden Lohnarten eingerichtet.
Die neuen dezentralen und prozessintegrierten Kontrollen wurden zum Einstieg in Abstim-
mung mit Rpr je nach Relevanz der betreffenden Lohnarten (z. B. Betragshöhe) gewichtet und
erfolgen mit einer Häufigkeit von 10 oder 100 Prozent. Es werden keine zu prüfenden Fälle
generiert, wenn die Daten maschinell übermittelt und in SAP HCM eingespielt werden (z.B.
durch SP-Expert4) oder die Lohnarten direkt in SAP HCM durch die Zeitauswertung generiert
werden.
Die dezentral Zuständigen rufen mit einer in SAP HCM integrierten Transaktion den Prüfreport
in hr-easy audit auf. Die für die prozessintegrierte Kontrolle zuständigen Mitarbeitenden wur-
den von den Dienststellen benannt und können nur innerhalb ihrer Organisationseinheit Fälle
bearbeiten. Systemseitig ist dabei sichergestellt, dass diesen Mitarbeitenden keine eigenen
Erfassungen zur Kontrolle vorgeschlagen werden. Die Kontrollergebnisse sowie weitere Kom-
mentare und Anlagen werden im System gespeichert und dienen der Do kumentation dieser
Tätigkeiten. Trotz möglicher Kontrolle bleiben die in SAP HCM gemachten Eingaben weiterhin
direkt zahlungswirksam, eine Verzögerung der Auszahlung zu Lasten der Beschäftigten ergibt
sich hierdurch nicht.
Mittels übergreifender Auswertungsmöglichkeiten in hr-easy audit soll im Nachgang durch das
Personalamt (PA) zentral überprüft werden, ob die Stichproben durch die dezentral Zuständi-
gen auch abgearbeitet werden. Die Überprüfung der Abarbeitung erfolgt PA-seitig jeweils nach
drei Monaten, erstmalig im September 2022. Nach Aussage von PA/4 war die erste Überprü-
fung noch von Anlaufschwierigkeiten seitens der Dienststellen geprägt.
Keine vorschriftsmäßigen Erfassungsbelege
Bisher fehlten zentrale Vorgaben für einheitliche und inhaltlich vollständige Erfassungsbelege
und die nach KommHV-Doppik verpflichtenden Unterschriften wurden in den Dienststellen oft-
mals nicht geleistet. Von PA wurden (Muster-)Erfassungsbelege mit Feldern für alle relevanten
Daten sowie den verpflichtenden Unterschriften zur Verfügung gestellt. Die Dienststellen kön-
nen daneben auch weiterhin eigene Vordrucke einsetzten, soweit diese die kassenrechtlichen
Vorgaben abbilden.
3 Time Managers Workplace (TMW), ein Tool der SAP-Zeitwirtschaft
4 Dienstplanprogramm
175
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 43 von 124
2.5.3 Prüfung der elektronischen Rechnungsverarbeitung bei der
Stadt Nürnberg
Prüfungsbericht vom 11.08.2022
Prüfungsgegenstand
Gemäß der EU-Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen
ist die öffentliche Verwaltung verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu
verarbeiten.
Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe hat die Stadt Nürnberg im Juli 2016 das Projekt
„Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung – eRechnung“ initiiert.
Seit April 2021 erfolgt die elektronische Rechnungsverarbeitung (eRechnung) in SAP mit dem
SAP Add On VIM (OpenText Venture Invoice Management for SAP Solutions). Die Projekt-
steuerungsgruppe hat in ihrer letzten Sitzung am 14.07.2021 einstimmig den Abschluss des
Einführungsprojekts eRechnung zum 26.07.2021 beschlossen.
Rpr hat die elektronische Rechnungsverarbeitung auf Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit ge-
prüft.
Geprüft wurden insbesondere:
• die Systemeinstellungen und Protokollierung,
• das Rollen- und Benutzerkonzept,
• die Archivierung der rechnungsbegründenden Unterlagen und
• die Datensicherung.
Wesentliche rechnungslegungsrelevante Prozesse des Workflows
Der VIM-Workflow ist ein mit dem Produkt VIM ausgelieferter, mit SAP -Technologien entwi-
ckelter, Workflow, der direkt und voll integriert im SAP ERP -System läuft. Der gesamte VIM-
Workflow wird durch ein Set an Prüfregeln gesteuert.
Jeder Prüfungsschritt wird von einer definierten Bearbeiterrolle durchgeführt. So wird bei-
spielsweise eine falsche oder fehlende Dienststellenummer von der Clearingstelle bearbeitet,
die Freigabe zur Zahlung kann nur durch die Kasse geschehen. Die Prüfungsschritte werden
in einer logischen Reihenfolge durchlaufen.
176
Seite 44 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Prozessüberblick:
Die gesamte Verarbeitung - vom Start des VIM-Workflows bis zum Beenden - wird durch eine
einheitlich strukturierte Prozesshistorie protokolliert.
Bei jeder Aktion wird ein Protokoll-Eintrag geschrieben.
Erteilung der Feststellungsvermerke
Gemäß KommHV-Doppik sind alle, eine Buchung auslösenden Vorfälle, insbesondere jeder
Anspruch und jede Zahlungsverpflichtung, auf ihren Grund und ihre Höhe zu prüfen.
Der Prozess „Feststellung“ wurde über die auf jeder Rechnung enthaltenen Leitweg-ID so ein-
gerichtet, dass ausschließlich die von der jeweiligen Organisationseinheit benannten Feststel-
lungsbeauftragten im Workflow an diesem Prozess beteiligt werden.
Für die Rolle „ Feststellung“ sind Regelwerksprüfungen vorgesehen, die alle bearbeitet bzw.
behoben werden müssen, bevor die Feststellung erfolgen kann.
Erteilung der Anordnung
Gemäß KommHV-Doppik sind schriftliche oder bei automatisierten Verfahren auf elektroni-
schem Weg übermittelte Anordnungen (Kassenanordnungen) zu erteilen, wenn Auszahlungen
zu leisten und die damit verbundenen Buchungen vorzunehmen s ind (Auszahlungsanord-
nung).
Der Prozess „Anordnung“ wurde ebenfalls über die auf jeder Rechnung enthaltenen Leitweg-
ID so eingerichtet, dass ausschließlich die von der jeweiligen Organisationseinheit benannten
Anordnungsbefugten im Workflow an diesem Prozess beteiligt werden.
Zahlungsfreigabe
Die Zahlungsfreigabe erfolgt durch Mitarbeiter der Kasse, die der VIM-Rolle „Kasse“ zugeord-
net sind.
177
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 45 von 124
Derzeit werden von der Kasse noch - wie bei Papierrechnungen - 100 Prozent der zur Zahlung
anstehenden Vorgänge geprüft. Zukünftig wird die Prüfung im Rahmen eines internen Kon-
trollsystems nur noch stichprobenartig erfolgen.
Funktionstrennung
Bei der Vergabe der Berechtigungen wurde darauf geachtet, dass die Funktionstrennung ein-
gehalten wird. Feststellungsbefugte können keine Anordnung und Anordnungsbefugte keine
Feststellung erteilen. Mitarbeiter der Kasse können weder Anordnung noch Feststellung ertei-
len.
Systemeinstellungen und Benutzerkonzept
Die Prüfung der übergreifenden SAP-Systemeinstellungen wurde von einem externen Dinst-
leister mit einer GRC-Software5 durchgeführt.
Die erste Prüfung ergab mehrere Feststellungen. Alle kritischen Berechtigungen wurden um-
gehend durch IT/SKN bereinigt. Die abschließende Prüfung ergab keine Auffälligkeiten.
Unter Beachtung des für VIM gültigen Benutzerkonzepts wurden die Benutzer ihren beantrag-
ten Organisationseinheiten und Berechtigungsrollen zugeordnet.
Die Prüfung ergab, dass die Berechtigungen auf das zur Aufgabenerfüllung erforderliche Maß
beschränkt waren.
Archivierung der rechnungsbegründenden Unterlagen
Zur Ablage der VIM -Dokumente im städtischen DMS wird die Schnittstelle SAP-ArchiveLink
genutzt.
Die im DMS abgelegten rechnungslegungsrelevanten Dokumente sind mit dem jeweiligen Bu-
chungsvorgang verbunden und können sowohl in VIM als auch im SAP-System jederzeit visu-
alisiert werden.
Zur Gewährleistung der Revisionssicherheit wird die Zugriffsberechtigung auf den Speicherort
im DMS auf einen technischen Benutzer VIM eingeschränkt. Dieser technische Benutzer hat
keine Löschrechte.
Datensicherung
Die Datenhaltung bei IT erfolgt auf hochverfügbaren Speichersystemen. Diese verfügen über
eine redundante Ausstattung in allen Bereichen. Wartungsverträge mit kurzen Reaktionszeiten
und Lieferung von Ersatzteilen zum Teil innerhalb weniger Stunden stellen den schnellstmög-
lichen Ersatz ausgefallener Komponenten sicher.
Die Datensicherung ist räumlich getrennt von den Speichersystemen. Es werden ausschließ-
lich eigene Leitungen und eigene Standorte benutzt.
5 Governance, Risk & Compliance (GRC) ist ein Kontroll- und Managementsystem für sicherheitsrelevante Un-
ternehmensbereiche
178
Seite 46 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Datenschutzrechtliche Freigabe
Die Beschreibung einer Verarbeitungstätigkeit nach Art. 30 DSGVO w urde am 13.04.2021
elektronisch an den behördlichen Datenschutz übermittelt.
Am 10.05.2021 wurde von Ref. I/II-DSB mit Vermerk erklärt, dass gegen die Beschreibung der
Verarbeitungstätigkeit „eRechnung“ keine datenschutzrechtlichen Einwände bestehen.
Einbindung der elektronischen Signatur
Bei der Erteilung der sachlichen und rechnerischen Feststellung und der Erteilung der Anord-
nung schreibt die KommHV-Doppik beim Einsatz automatisierter Verfahren die elektronische
Signatur vor.
Zur Einhaltung der Revisionssicherheit und der Beweiswerterhaltung ist nach Meinung von
Rpr das in SAP integrierte dedizierte Rollen- und Benutzerkonzept ausreichend. Das Berech-
tigungskonzept stellt die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip sicher. Die Nachvoll-
ziehbarkeit der Berechtigungsvergabe, des Berechtigungsumfangs und der Veränderung der
Benutzerrechte gewährt die Sicherstellung der r echnungsrelevanten Daten im SAP -System.
Die Protokollierung in dem in SAP integrierten Workflowsystem zur Rechnungsbearbeitung
verhindert unberechtigte Zugriffe und gewährleistet die Authentizität und Integrität.
Prüfungsergebnis
Das Regelwerk und die einzelnen Workflow-Prozesse wurden bereits während des Customi-
zings mit Rpr abgestimmt. Die ordnungsgemäße Umsetzung gemäß den geltenden Vorschrif-
ten wurde beachtet.
Die Dokumentation der Verfahrensbeschreibung entspricht dem tatsächlichen IT-gesteuerten
Prozess.
Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.
Insgesamt wird die ordnungsgemäße und sichere Rechnungsverarbeitung bestätigt.
Die Implementierung der, von der KommHV -Doppik als Ersatz der Schriftform geforderten,
elektronischen Signatur steht noch aus.
2.5.4 Bericht über die Prüfung von Doppelzahlungen im SAP-
Rechnungswesen
Prüfungsbericht vom 08.08.2022
Die Einführung der elektronischen Rechnungsverarbeitung hat Rpr zum Anlass genommen,
eine Schwerpunktprüfung von Doppelzahlungen für das 4. Quartal 2021 durchzuführen. Ge-
prüft wurden alle im Zeitraum von 01.10.2021 bis 31.12.2021 gebuchten Kreditorenbelege,
unabhängig davon, ob die Zahlung via elektronischem Workflow generiert oder über den her-
kömmlichen Papierprozess in SAP gebucht wurde.
Funktionale Prozesse waren nicht Gegenstand der Prüfung.
Durch Doppelzahlungen von Lieferantenrechnungen entsteht immer ein finanzieller Schaden.
Eine Doppelzahlung liegt vor, wenn die Eingangsrechnung eines Lieferanten zweimal gebucht
und der Rechnungsbetrag zweimal ausgezahlt wurde. Berücksichtigt wurden bei der Prüfung
179
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 47 von 124
auch mögliche Doppelzahlungen, die durch die Buchung der gleichen Rechnung bei verschie-
denen Organisationseinheiten entstehen.
Für doppelt bezahlte Rechnungen gibt es diverse Gründe. Häufigste Ursachen:
• Kreditorenrechnungen werden doppelt erfa sst, weil diese mehrfach in den Dienststellen
kursieren, häufig als Original und als Kopie oder
• eine Rechnung wird doppelt zugesandt, einmal an den zentralen Posteingang beim Pro-
vider und einmal als Papierrechnung an die Organisationseinheit selbst.
Die exportierten Datensätze mit den Buchungen aus SAP wurden durch Rpr in die Analy-
sesoftware IDEA6 importiert und dort ausgewertet . Die Identifizierung möglicher Doppelzah-
lungen erfolgte durch Kombinationen der Datenfelder Referenzbelegnummer (Rechnungs-
nummer der Eingangsrechnung), Betrag und Kreditorenkonto in mehreren Prüfungsläufen in
IDEA.
Rpr hat rund 540.000 Kreditorenbelege i. H. v. ca. 402 Mio. EUR hinsichtlich möglicher Dop-
pelzahlungen geprüft. Näher betrachtet wurden überwiegend Rechnungsbeträge ab 250 EUR.
Anhand der Auswertungen waren sechs Doppelzahlungen mit mindestens einem Workflow in
VIM und fünfzehn Doppelzahlungen ohne Beteiligung eines VIM-Workflows festzustellen. Un-
ter Einbeziehung von zwei Doppelbuchungen mit einer Zahlsperre summieren sich die festge-
stellten Fehlbuchungen für dieses Quartal auf einen Betrag von rund 25.000 Euro.
Die Prüfung ergab, dass Doppelzahlungen in unterschiedlichen Formen während der gesam-
ten Verarbeitungs- und Buchungsprozesse auftraten.
Festzustellen war, dass die bestehende automatisierte Prüfung im SAP-Rechnungswesen auf
Doppelzahlungen in ihrer aktuellen Ausgestaltung nicht immer ausreicht und aus Rpr -Sicht
durch ergänzende Sicherungsmaßnahmen unterstützt werden sollte. Rpr wird künftig nach
dem Abschluss der HH-Jahre eine Prüfung auf Doppelzahlungen durchführen.
Daneben erscheint aus Rpr-Sicht ein Ausbau der systemischen Dublettenprüfung angezeigt.
Bspw. sollte die maschinelle Prüfung hier künftig ohne einen Abgleich des Belegdatums durch-
geführt und ein erweitertes (IT-gestütztes) Konzept zur Prüfung auf Doppelzahlungen schon
im Buchungsprozess entwickelt werden. Die Empfehlungen hinsichtlich des aktuellen ERP -
Systems sind von KaSt und IT auch im Hinblick auf die anstehende S/4H ANA-Migaration zu
bewerten und deren Umsetzung zeitlich einzuordnen.
Eine abschließende Prüfung der erkannten Doppelzahlungen muss bei den anordnenden
Dienststellen und Referaten erfolgen. Die betroffenen Dienststellen wurden von Rpr aufgefor-
dert, die Zahlungen final zu prüfen und ggf. eine Rückforderung in die Wege zu leiten.
6 IDEA ist eine Software für den Import, die Selektion und die Analyse großer Datenmengen. Mit IDEA können
Daten beliebiger Größe und Struktur aus nahezu allen Quellsystemen eingelesen und ausgewertet werden.
180
Seite 48 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
2.5.5 Migration des SAP Business Warehouse auf das Nachfol-
geprodukt BW/4HANA
Ausgangssituation
Die Firma SAP hat für die Produktlinien Business Warehouse (BW) und Enterprise-Resource-
Planning (ERP) das Ende der Wartung und Weiterentwicklung für den 31.12.2027 angekündigt
und bot die Umstellung auf das Nachfolgeprodukt SAP HANA an. In einem ersten Schritt sollte
das SAP BW-System auf die neue Plattform BW/4HANA portiert werden. SAP-BW unterstützt
im Wesentlichen die Haushaltsplanung und das städtische Finanzcontrolling.
Das Projekt befindet sich seit Beginn 2020 in der Umsetzungsphase. Ziel war die Produktiv-
setzung im Januar 2021.
Beteiligung von Rpr
Rpr beteiligt sich seit 2018 an dem Projekt insbesondere beim Projektcontrolling und den für
die Durchführung notwendigen Beschaffungsverfahren.
Umsetzung 2022
Die Produktivsetzung für die Planungsfunktionen und die Budgetbewirtschaftung erfolgte für
das HH-Jahr 2022.
Allerdings konnten aufgrund fehlender Ressourcen bei IT/SKN noch nicht alle Arbeitspakete
des Projekts abgeschlossen werden. Die Verzögerungen sind auch dadurch bedingt, dass ei-
nige Arbeitspakete in der Umsetzung aufwändiger oder komplexer sind als ursprünglich ge-
plant.
Beschaffung externer Beratungsleistung
IT/SKN benötigte für die Umstellung von SAP BW 7.5 auf SAP BW/4HANA eine externe Be-
ratungsleistung. Im Februar 2020 wurde ein Kontingent von 40 Tagen vergeben. Aufgrund der
anhaltenden Personalausfälle im Fachbereich wurden im Juni 2021 zusätzlich acht Beratungs-
tage beauftragt, damit sich die Umsetzung der Arbeitspakete nicht noch weiter verzögert.
Nachdem auch im Jahr 2022 internes Personal ausfällt, wurden 2022 nochmals 15 Beratungs-
tage extern vergeben. Bis Oktober 2022 wurde von den 15 beauftragten Beratertagen acht
Tage verbraucht; der Rest wird noch für die geplanten Projektabschlussarbeiten benötigt.
Projektziel
Ein Abschluss des Projekts kann laut Projektleitung noch in 2022 erfolgen. Die Arbeitspakete
„Personalkostenplanung“ und „Berichte Haushaltsplan und Stadtrat“ sind – Stand Oktober
2022 – im Testbetrieb und können voraussichtlich bis Ende des Jahres abgeschlossen wer-
den.
Projektkosten
Im MIP wurden originär für das Projekt 4.346 TEuro eingestellt (Teilprojekt „Einführung von
SAP BW/4HANA“ in der Einzelmaßnahme Nr. 873 - Einführung der Plattform SAP HANA).
Bis Oktober 2022 wurden davon 3.263.888,23 EUR verbraucht. Die bereitgestellten Haus-
haltsmittel werden voraussichtlich nicht überschritten.
181
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 49 von 124
2.5.6 Vorstudie für das S/4HANA-Migrationsprojekt
Ausgangsituation
Nach der Umstellung auf BW/4HANA soll zukünftig auch die im Finanzwesen eingesetzt Soft-
ware (SAP ERP) durch das Nachfolgeprodukt S/4HANA abgelöst werden.
Dem POA wurde in der Sitzung vom 10.12.2019 angekündigt, dass die Verwaltung eine Vor-
studie (mit externer Beratungsleistung) für das anstehende Projekt der SAP S/4HANA Migra-
tion erstellt.
Die Vorstudie wurden im ersten Halbjahr 2021 fertiggestellt. Über die Ergebnisse hat Rpr aus
seiner Sicht bereits im Sachverständigenbericht des Vorjahres berichtet.
Die Projektleitung hat die Ergebnisse dem Ältestenrat und dem Finanzausschuss in der Sit-
zung vom 15.11.2021 präsentiert.
Der Ältestenrat und Finanzausschuss befürworten und unterstüt zen das notwendige Projekt
zur Umstellung der derzeitig eingesetzten SAP ERP-Software auf das Nachfolgeprodukt SAP
S/4HANA, um auch weiterhin den Anforderungen an das Haushalts - und Rechnungswesen
gerecht zu werden und den Weg zu einem neuen Stand der Technik mitzugehen. Die Verwal-
tung wird beauftragt, die Projektplanung fortzuführen und alle erforderlichen Schritte für eine
erfolgreiche Umstellung einzuleiten.
Beteiligung von Rpr
Rpr war bei der Erstellung der Vorstudie im Rahmen der begleitenden Prüfung von Beginn an
bei allen wesentlichen Projektschritten aktiv beteiligt und wird auch während des Migrations-
projekts in der Projektsteuerungsgruppe (informell), in der Projektgruppe (als festes Mitglied)
sowie in Teilprojekten und Workshops vertreten sein.
Vergabeverfahren „Migration von SAP ERP auf S/4HANA
Die Ergebnisse der Vorstudie wurden einem Review unterzogen und die Auswahl sowie der
Umfang der Arbeitspakete den Bedürfnissen der Stadt Nürnberg angepasst. Dies stellt die
Grobplanung für das S/4HANA Projekt dar.
Das vorrangige Ziel ist die erfolgreiche Migration des ERP-Systems auf das S/4HANA System.
Es ist vorgesehen im 1. Halbjahr 2024 mit der Migration zu beginnen. Aktuell wird von einer
circa zweijährigen Migrationsphase ausgegangen, sodass Ende des 2. Halbjahrs 2026 die
Migration erfolgreich durchgeführt sein sollte.
Das gesamte Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) wird mit
Unterstützung von Rpr durchgeführt. Insbesondere
• die Leistungsbeschreibung inklusive Bewertungsmatrix,
• die Referenzüberprüfung der Bieter aus dem Teilnahmewettbewerb,
• das Verhandlungsverfahren und
• die Vergabedokumentation
182
Seite 50 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
werden mit der Projektleitung, der Vergabestelle und dem Fachbereich in enger Zusammen-
arbeit erstellt und abgestimmt bzw. durchgeführt.
Der Teilnahmewettbewerb wurde am 20.07.2022 veröffentlicht. Insgesamt hatten sich 13 Fir-
men für den Auftrag interessiert; allerdings gingen lediglich zwei Teilnahmeanträge ein.
Die Referenzprüfung ergab, dass beide Firmen die geforderten Krit erien erfüllen und grund-
sätzlich für den Auftrag geeignet sind.
Die Angebotsaufforderungen wurden am 20.10.2022 versandt.
Der Schlusstermin für den Angebotseingang ist der 30.11.2022. Nach formeller Prüfung und
Bewertung der schriftlichen Angebote werden voraussichtlich im Januar 2023 die Präsentati-
onen und Verhandlungen mit den Bietern durchgeführt.
Der Projektstart wird voraussichtlich zum 01.04.2023 erfolgen.
2.5.7 Rahmenvereinbarung SAP-Lizenzen
Ausgangssituation
Die SAP-Software ist bei der Stadt Nürnberg in den Bereichen Finanzwirtschaft, Logistik und
Personalwirtschaft im Einsatz und deckt somit in allen Bereichen der Kernverwaltung und der
angebundenen Eigenbetriebe Basisprozesse und erweiterte Funktionalitäten ab. Ebenso
werden bei der Stadt Nürnberg SAP -Landschaften des Klinikums Nürnberg und der Stiftung
Staatstheater Nürnberg betrieben. Für SAP müssen nutzerbezogene Lizenzen beschafft
werden, pro nutzender Person also eine Lizenz.
Jährlich führt die Auditabteilung der SAP Deutschland SE & Co. KG (SAP) eine Vermessung
durch, um zu prüfen, ob sich die Anzahl der nutzenden Personen verändert hat. Sollte bei
dieser offziellen SAP-Vermessung eine Unterlizenzierung festgestellt werden, stellt das einen
Lizenzverstoß dar. A ls Schadenersatz ist dann auf Basis der SAP -Listenpreise
nachzulizenzieren. Solche Nachforderungen sind nicht rabattierfähig und es würde der
Listenpreis in Rechnung gestellt.
Im Vorgriff führt IT/SKN jährlich selbst eine „Vorvermessung“ durch, um eine Unterlizenzierung
frühzeitig festzustellen.
In den letzten Jahren wurden jeweils zusätzlich mindestens 50 „SAP Business Suite User
Professional“ benötigt. Nachdem es für SAP -Lizenzen keinen Markt gibt, wurden die
entsprechenden Angebote bei SAP eingeholt.
Die Angebote enthielten entweder eine aus städtischer Sicht nicht nachzuvollziehende
Rabattierung auf den Listenpreis oder einen Sonderrabatt sowie eine Befristung der Angebote
zum jeweiligen Quartalsende. Alle Versuche der Vergabestelle, den Preis oder die B indefrist
zu verhandeln, wurden seitens der SAP abgelehnt . Teilweise mussten die Vergaben per
dringlicher Anordnungen des Oberbürgermeisters genehmigt werden, um die von der SAP
vorgegebene Frist einzuhalten.
Aufgrund der Komplexität der Vertragsgestaltung und des nach bisherigen Erfahrungen stark
begrenzten Handlungsspielraums mit dem Vertrieb, wurde auf Anregung von ZD in Abstim-
mung mit IT und Rpr beschlossen, eine Rabattvereinbarung mit der SAP zu verhandeln und
abzuschließen.
183
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 51 von 124
Für die Erstellung der Rabattvereinbarung auf Grundlage eines Entwurfs von ZD und für die
Durchführung der Verhandlungen mit SAP wurde ein auf dieses Gebiet spezialisiertes
Beratungsunternehmen beauftragt.
Der Beratungsauftrag umfasste folgende Aufgaben:
• Bewertung der aktuellen Verträge und des Lizenzbestands,
• Prüfung und Bewertung des aktuellen und künftig zu erwartenden Lizenzbedarfs,
• Optimierungsempfehlung zur Lizenzbeschaffung und
• Analyse und Einbezug der indirekten Nutzung in die Rahmenvereinbarung.
Ergebnis
Als Ergebnis konnte mit der SAP eine Rahmenvereinbarung mit einem festen
Rabattierungssatz auf den Listenpreis für die rabattierfähigen Produkte sowie auf sonstige
Zukäufe geschlossen werden. Außerdem konnte die Rabattierung auf den Listenpreis für die
Digital Access -Lizenzen erhöht werden. Daneben wurden auch die angestrebten
Anrechnungen und Stilllegungen sowie ein jährliches Konfigurationsrecht berücksichtigt. Die
Rabattierung auf Zukäufe ist bis zum 30.11.2024 und das Konfigurationsrecht bis zum
30.09.2024 nutzbar.
Die mit einer Rahmenvereinbarung angestrebten Ziele für die Stadt Nürnberg wurden
vollständig erreicht.
Weiteres Vorgehen
Im Rahmen der Projekts S/4HANA -Migration soll a uf Basis der bereits erhobenen
Informationen und Erkenntnisse im Rahmen des Vorprojekts und der Analysen des
Beratungsauftrags der auf die individuellen Bedürfnisse der Stadt Nürnberg abgestimmte
lizenzrechtliche Umstieg in die S/4HANA-Welt durchgeführt werden.
2.5.8 Vergabeprüfung im IT-Bereich
In Abstimmung mit dem Beschaffungsmanagement der Zentralen Dienste werden Vergabe-
verfahren und Beschaffungsmaßnahmen auf dem Gebiet des kommunalen Finanzwesens so-
wie komplexe IT-Beschaffungen vorab mit Rpr abgestimmt.
Sämtliche Feststellungen und Anregungen des Rpr im Rahmen der Vergabeprüfungen wurden
berücksichtigt. In einem Verfahren erfolgte nach Beanstandung durch Rpr eine Aufhebung.
Im Berichtsjahr 2021 wurden insgesamt 27 Vergaben mit einer Gesamtsumme von ca.
51,44 Mio. Euro geprüft.
Die folgende Grafik zeigt einen Anstieg der IT -Vergabeprüfungen und der Vergabesumme in
den letzten Jahren. Dies war vor allem durch den gestiegenen IT -Bedarf für Homeoffice und
Homeschooling bedingt.
184
Seite 52 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
2.6 Technische Prüfung
2.6.1 Prüfungsspektren und Durchführung
Neben der sachgerechten Anwendung der Haushalts- und Verwaltungsvorschriften im öffent-
lichen Bauen umfasst die technische Prüfung die Einhaltung einschlägiger Gesetze und Nor-
men, wie auch Vertrags - und Verdingungsordnungen (VOB, V gV, UVgO, HOAI) gegenüber
privatrechtlich beauftragten Auftragnehmern und extern beauftragten Architekten und Ingeni-
euren.
Rpr ist bei der Prüfung von Investitionsansätzen für die Haushaltsplanung und in der Verga-
beprüfung von Bau- und Planungsleistungen im Genehmigungsverfahren a b bestimmten
Schwellenwerten einzubeziehen. In den Bau- sowie den Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien
der Stadt Nürnberg (BRL und VBRL) sind die Schwellenwerte und Zuständigkeiten für die In-
formation und Beteiligung von Rpr vor den entsprechenden Genehmigungen im Verfahren
festgelegt. Bei Bedarf wird in Einzelfällen zur Anwendung einschlägiger Vorschriften und Ver-
tragsgestaltungen beraten. Im Rahmen der Vergabeprüfung werden Checklisten verwendet,
die auch der Korruptionsprävention dienen. Daneben werden begleitende Maßnahmenprüfun-
gen und ex-post-Prüfungen, insbesondere in Form der Prüfung von Bauabrechnungen durch-
geführt.
Unabhängig von der jeweiligen Betriebsform bzw. organisatorischen Zuordnung der Bau-
dienststellen wird die Planung und Bauüberwachung von Maßnahmen in Eigenausführung wie
auch die Wahrung der Bauherrnfunktion gegenüber ausführenden Unternehmen und externen
Ingenieuren/Architekten geprüft. Grundsätzlich werden nur abgeschlossene Verwaltungs-
handlungen nachvollzogen. Der Umfang des Prüfungsgebiets macht eine Beschränkung auf
Teilgebiete und Stichproben notwendig.
Die Mobile Prüfung ist bei der Bauausführung vor Ort präventiv und unterstützend im Einsatz.
Neben den Gesamtergebnissen zur Vergabeprüfung sind auch Einzelergebnisse von ex-post-
sowie BIC-Prüfungen verkürzt wiedergegeben.
0
10
20
30
40
50
60
2017 2018 2019 2020 2021
Entwicklung der
geprüften IT-Vergaben
Anzahl der geprüften
IT-Vergaben
Vergabesumme
in Mio. Euro
185
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 53 von 124
2.6.2 Prüfungsvolumen
Im Prüfungszeitraum 2021 waren im Rahmen der Vergabeprüfung Vorgänge zu städtischen
Baumaßnahmen – einschließlich Eigenbetriebe, ohne Beteiligungsgesellschaften – in Höhe
von rund 225 Mio. Euro zu prüfen.
Die geprüften Vorgänge betrafen Baumaßnahmen, die von Baudienststellen teils selbst durch-
geführt, teils extern vergeben aber auch von Bedarfsträgern eigenständig abgewickelt wurden.
Für die Wohnungsbaugesellschaft Nürnberg Kommunal GmbH (WBG kommunal) wurden
Vergaben in Höhe von insgesamt 4,33 Mio. Euro vorgelegt.
2.6.3 Materielles Ergebnis
Für 2021 wurden Minderungen in Höhe von rund 725 Euro bei Vergaben zu Bauleistungen
ermittelt.
Aus der BIC-Prüfung ergaben sich in diesem Prüfungsjahr materielle Reduzierungen in Höhe
von rund 366.000 Euro.
Ein Anteil von 16.615 Euro entfiel auf Rückforderungen aus materiellen Feststellungen bei der
ex-post-Prüfung von Abrechnungen einzelner Bauleistungen fertiggestellter Maßnahmen.
2.6.4 Prüfungsergebnisse im Einzelnen
2.6.4.1 Vergabeprüfung
Im Rahmen ausgewählter Schwellenwerte steht d ie Prüfung von Rpr im Verfahren an letzter
Stelle vor der Genehmigung und muss rechtzeitig (innerhalb der laufenden Binde-/Zuschlags-
fristen) abgeschlossen sein. Eventuelle Korrekturen, die aufgrund der schwachstellenorientier-
ten Prüfung angebracht erscheinen, sollten dabei im Vorfeld mit den zuständigen Dienststellen
einvernehmlich abgestimmt werden.
Bauleistungen bzw. Leistungen in deren Zusammenhang (VOB)
Nach Nr. 2.10.2 der VBRL besteht für alle Bauvergaben über 500.000 Euro Vorlagepflicht bei
Rpr.
Außerdem sind alle Vorgänge ab 100.000 Euro betroffen, bei denen nach öffentlicher und be-
schränkter Ausschreibung bzw. offenem oder nicht offenem Verfahren nicht der Mindestbie-
tende den Zuschlag erhalten soll.
Freihändige Vergaben sind grundsätzlich ab 100.000 Euro dem Rechnungsprüfungsamt zu-
zuleiten.
Für Nachtragsangebote (Angebote deren Leistungen nicht vom ursprünglichen Auftrag um-
fasst sind) besteht Vorlagepflicht, wenn die ursprüngliche Auftragssumme mit der Erweiterung
zusammen mehr als 500.000 Euro beträgt und die Summe aller Nachträge zugleich insgesamt
20 % der Hauptauftragssumme übersteigt oder mehr als 500.000 Euro beträgt.
Auf die Prüfungsgebiete Tiefbau/Hochbau/Technische Ausrüstung entfielen dabei 2021 je-
weils:
186
Seite 54 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Anzahl der Vergaben nach Prüfungsgebieten
Vergabesummen in Mio. Euro nach Prüfungsgebieten
2021 wurden stadtweit (einschließlich Eigenbetriebe, ohne WBG -kommunal) 114 Bauverga-
ben aus dem Bereich VOB im Gesamtbetrag von rund 185,25 Mio. Euro zur Prüfung vorgelegt.
187
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 55 von 124
Die Anzahl der Vergaben beinhaltete 25 Nachtragsangebote in Höhe von 7,00 Mio. Euro.
Bei der Vergabeprüfung wurden lediglich geringfügige materielle Reduzierungen festgestellt.
Formale Feststellungen ergaben sich beispielsweise aus folgenden Gründen:
• Unzureichende Dokumentation der Vergabe,
• Nichtbeachtung der gem. VBRL vorgesehenen Genehmigungszuständigkeit,
• von der Fachdienststelle in die eVergabe hochgeladene pdf-Dokumente wurden nicht mit
der Vergabeakte verknüpft,
• Nachtragsangebote wurden nicht unverzüglich, wie im Vergabehandbuch der Stadt Nürn-
berg vorgesehen, sondern erst mit erheblicher Verspätung eingereicht,
• Auskunft aus dem Gewerbezentralregister war älter als drei Monate oder fehlte ganz,
• unvollständige ZVB,
• fehlende Verlängerung der Bindefrist,
• fehlende Erklärung der Auskömmlichkeit des Angebots,
• Leistung nicht eindeutig und erschöpfend gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A beschrieben.
Freiberufliche Leistungen an Ingenieure, Architekten und Gutachter
Gem VBRL sind vor der Genehmigungserteilung durch die jeweils zuständigen Instanzen alle
Vergabevorschläge über freiberufliche Dienstleistungen ab 100.000 Euro bei Rpr vorzulegen.
Für Auftragserweiterungen und Nachträge besteht Vorlagepflicht, wenn die Gesamtauftrags-
summe mehr als 100.000 Euro beträgt und die Summe aller Nachträge zugleich insgesamt
20 % der Hauptauftragssumme übersteigt oder mehr als 100.000 Euro beträgt.
Im Oberschwellenbereich ist g em. § 74 VgV das Regelverfahren für die Vergabe von Archi-
tekten- und Ingenieurleistungen das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach
§ 17 VgV.
Da das Rechnungsprüfungsamt gem. VBRL Nr. 2.10 die zweite Prüfinstanz bei diesem Verga-
beverfahren ist, wird es üblicherweise von der Baudienststelle bereits im Vorfeld der Vergabe-
prüfung zu den Verhandlungsgesprächen als Beisitzer eingeladen. Rpr entscheidet hierbei im
pflichtgemäßen Ermessen jeweils fallweise über die Teilnahme.
Entscheidungskriterien sind hierbei u. a.:
• ob durch die Teilnahme eine Erleichterung/ Beschleunigung des Prüfvorgangs erwartet
wird,
• ob die laufenden Prüfungstätigkeiten eine Unterbrechung zulassen,
• ob die entsprechende personelle Kapazität vorhanden ist.
188
Seite 56 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Prinzipiell ist die Teilnahme von Rpr aus Prüfungssicht nicht zwingend erforderlich, da eine
ordnungsgemäße Abwicklung der Verhandlungsgespräche unabhängig davon gewährleistet
sein muss.
Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens sind aus der Sicht
von Rpr, dass:
• generell alle Schritte des Vergabeverfahrens g ewissenhaft dokumentiert (Vergabedoku-
mentation) werden,
• alle Bieter gleichbehandelt werden,
• die Verhandlungsgespräche so transparent, nachprüfbar und detailliert dokumentiert wer-
den, dass subjektive Einschätzungen und Entscheidungsgründe für einen sachkundigen
Dritten objektiv nachvollziehbar sind,
• die Gründe für die Punktevergaben durch die Bewerter schriftlich nachvollziehbar und zu-
mindest stichpunktartig aufgenommen werden und die Bewertungen nicht nur rechne-
risch, sondern auch inhaltlich nachvollziehbar sind,
• jedes Verhandlungsgespräch protokolliert wird.
Insgesamt wurden 87 Vorgänge in Höhe von 39,94 Mio. Euro vorgelegt.
Auf die Prüfungsbereiche Tiefbau/Hochbau/Technische Ausrüstung entfielen dabei 2021 je-
weils:
Anzahl der Vergaben nach Vergabesumme nach
Prüfungsgebieten Prüfungsgebieten
Bei der Vergabeprüfung wurden lediglich geringfügige materielle Reduzierungen in Höhe von
724,53 Euro festgestellt.
Feststellungen ergaben sich u. a. aus folgenden Gründen:
• Fehlerhafte Ermittlung der anrechenbaren Kosten für die Honorarberechnung,
• Nichtbeachtung der gem. VBRL vorgesehenen Genehmigungszuständigkeit,
• Bepunktung der Leistungskriterien aus den Wertungsbögen im VgV -Verfahren wurde
nicht korrekt bestimmt,
189
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 57 von 124
• keine Beauftragung der Lph 9,
• keine ausreichende Dokumentation des Wertungsvorgangs im VgV-Verfahren,
• von der Fachdienststelle in die eVergabe hochgeladene pdf-Dokumente wurden nicht mit
der Vergabeakte verknüpft.
2.6.4.2 Kostenprüfung (Bauinvestitionscontrolling, BIC)
Anfang 2010 wurde für die Durchführung von Baumaßnahmen das BIC -Verfahren bei der
Stadt Nürnberg eingeführt.
Anlässlich erheblicher Kostensteigerungen bei großen Baumaßnahmen wurde seitens Ref. I.
und Ref.II ein Maßnahmenprogramm zur Baukostenkontroll e vorgelegt, auf deren Basis der
BIC-Prozess weiterentwickelt wurde. Wesentliche Änderung im BIC-Prozess ist, dass der Pro-
jekt-Freeze erst nach der Genehmigungsplanung erfolgt und nicht - wie früher - nach der Ent-
wurfsplanung.
Das Rechnungsprüfungsamt erbringt im BIC-Prozess über seine gesetzlichen Aufgaben hin-
aus Beratungsleistungen für die Stadt als Bauherrin:
In der Phase 2 (Projektkonkretisierung) prüft Rpr die Angemessenheit bzw. Plausibilität des
von der Baudienststelle aufgestellten Kostenrahmens. Di ese Prüfung erfolgt bei Neubauten
i.d.R. über eine Vergleichsberechnung mit einem sogenannten Einwertverfahren, bei dem auf
einen Bezugswert (beispielsweise Brutto- Rauminhalt oder Brutto-Grundfläche) zurückgegrif-
fen wird. Dieser wird dann mit einem Kostenk ennwert multipliziert und ergibt so die Gesamt-
kosten des Bauwerks.
In der Phase 3 (Planung) erfolgt die Kostenschätzung. Weicht diese von dem in Phase 2 ge-
prüften Kostenrahmen ab, werden die Kosten abermals Rpr zur Prüfung vorgelegt.
Nach Abschluss der Vorplanung und ggf. Entscheidung, dass die Maßnahme weiterverfolgt
werden soll, wird die Entwurfsplanung mit Abschluss der detaillierten Kostenberechnung er-
stellt. Weicht die Kostenberechnung von der Kostenschätzung ab, werden die Kosten erneut
Rpr zur Prüfung vorgelegt.
Bei Projekten, die an externe Planer vergeben werden, wird auch geprüft, ob die Baudienst-
stellen ihren Bauherrenaufgaben im erforderlichen Umfang nachgekommen sind und ob die
Kostenermittlungen externer Planer bei der Entgegennahme in Stichproben auf fachliche und
sachliche Richtigkeit bewertet wurden. Außerdem wird untersucht, ob bzw. welche Maßnah-
men von Prozessbeteiligten zur Kostensteuerung bei Mehrkosten ergriffen wurden.
Die Verantwortung für Kostenplanung und Kostensteuerung liegt, auch wenn die Kostener-
mittlung durch externe Planer erstellt wurde, grundsätzlich bei der Baudienststelle.
Im Prüfungsjahr 2021 wurden 18 Maßnahmen, zwei davon wiederholt, in Höhe von insgesamt
165,48 Mio. Euro bei Rpr zur Prüfung eingereicht. Es waren Reduzierungen in Höhe von rund
366.000 Euro veranlasst.
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Seite 58 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Zu den Prüfungen im Einzelnen:
Egidienplatz 23 – Generalsanierung Pellerhaus
Das Bibliotheks- und Archivgebäude zählt zu den Ikonen des Wiederaufbaus aus den 1950 -
iger Jahren und wurde zum Denkmal von nationaler Bedeutung erklärt. Zukünftig soll das Ge-
bäude nach einem Konzept von KuM als "Haus des Spiels" genutzt werden. Die geplante neue
Erschließung orientiert sich an den baurechtlich erforderlichen Fluchtwegen und den Nutzer-
anforderungen. Dazu sieht die Planung im Westen eine untergeordnete Neubebauung (Trep-
penturm) vor. Die verschiedenen Treppenhäuser soll en entweder ertüchtigt oder neu einge-
baut werden. Die barrierefreie Erschließung aller Geschosse wird durch zwei neue Aufzugs-
anlagen ermöglicht.
Die von der Baudienststelle H vorgelegte Kostenber echnung in Höhe von 34.783.267 Euro
wurde in der BIC-Phase 3 von Rpr geprüft.
Durch das Alleinstellungsmerkmal des denkmalgeschützten Bibliotheks- und Archivgebäudes
war eine Plausibilitätsprüfung der Kostenberechnung des Architekturbüros mittels statisti-
schen Kostenkennwerten für die Kosten des Bauwerks (Kostengruppe 300+ 400 gem. DIN
276) nach Auffassung Rpr nicht zielführend. Von Rpr wurden daher kostenrelevante Positio-
nen auf Schlüssig keit untereinander stichprobenartig geprüft. Zusätzlich wurden sie mit den
Preisen anderer städtischer Maßnahmen verglichen.
Gleichzeitig prüfte Rpr, ob die Baudienststelle ihren Bauherrenaufgaben im erforderlichen Um-
fang nachgekommen ist. Die Nachfragen hierzu beim zuständigen Sachbearbeiter ergaben,
dass die Fachabteilungen von H u.a. nach den folgenden Kriterien in Stichproben geprüft ha-
ben:
• inhaltliche Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit,
• Übereinstimmung mit den im Planungsprozess getroffenen Entscheidungen,
• Prüfung der Preisermittlung,
• Plausibilitätsprüfung der Mengenangaben,
• Plausibilitätsprüfung der ermittelten Kosten von Objekt- und Fachplanern,
• Vergleiche zwischen Kostenschätzung und Kostenberechnung,
• Erkennen und Beachtung von verbliebenen Kostenrisiken.
Während der Planungsphase wurde durch die Projektleitung fortlaufend folgendermaßen ein-
gegriffen um Kosteneinsparungen zu realisieren:
• Reduzierung von bautechnischen Eingriffen durch Entwurfsalternativen,
• Erarbeiten von alternativen Ausführungsarten zur Kostenabwägung,
• Überprüfen von technischen Standards und Möglichkeiten der Reduzierung (z.B. Lüftung/
Klima),
• vorgezogene detaillierte Untersuchungen des Bestandsgebäudes (Ausführungs- und Ma-
terialqualitäten, Schadstoffe, klimatische Raumsimulationen),
191
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 59 von 124
• kritische Prüfung und Anpassung der Flächen- und Raumforderungen der Nutzer (z.B.
Verzicht auf Veranstaltungsraum Gewölbekeller ). Zum Teil konnten im Raumprogramm
vorgesehene Nutzungen zusammengelegt und dadurch eine Mehrfachnutzung und Flä-
cheneffizienz erzielt werden.
Rpr hat empfohlen, die vorgelegten Gesamtbaukosten in Höhe von 34.783.267 Euro als Kos-
tenobergrenze festzulegen und ein projektspezifisches Risikomanagement nach DIN EN
31010 einzurichten.
Marientormauer 17 – Sanierung nördlicher Marientorzwinger
Die Gesamtmaßnahme umfasst die Sanierung bzw. Umgestaltung der drei Teilbereiche Po-
cketpark Marientorzwinger (Zwingeranlage im Bereich zwischen Katharinengasse und ehema-
ligen Zwinger-Biergarten), Straßenraum der Katharinengasse und südlicher Rosa-Luxemburg-
Platz, sowie die Grünfläche zwischen Kino und Gewerbemuseumsplatz.
Die Gesamtmaßnahme wird sowohl durch H als auch durch SÖR bearbeitet. Die Gesamtko-
ordination erfolgt durch H.
Die Maßnahme wurde in der Phase 3 des B IC-Verfahrens zur Prüfung vorgelegt. Grundlage
der Kostenprüfung durch Rpr war das baufachliche Gutachten von H vom 16.02. 2021. Die
hierin enthaltene Kostenberechnung des externen Architekturbüros vom 30.11.2020 schloss
mit Kosten i. H. von 2.916.604,13 Euro brutto.
Von Rpr wurde geprüft, ob die Kostenermittlungen grundsätzlich inhaltlich nachvollziehbar und
vollständig waren. Darüber hinaus wurde bei kostenrelevanten Positionen der Kostengruppen
300 bis 500 stichprobenartig geprüft, ob
• bautechnisch zusammengehörende Positionen insbesondere hinsichtlich der Mengener-
mittlung untereinander schlüssig,
• die angesetzten Einheitspreise auskömmlich und
• die angesetzten Mengen plausibel waren.
Die Kostenprüfung durch Rpr ergab in der KG 300 Mengenkorrekturen, die insgesamt zu einer
Kostensteigerung i. H. von 31.553 Euro brutto führten.
Bei den Außenanlagen (KG 500) fiel bei der Prüfung ein im Vergleich zu den anderen Positio-
nen überhöhter Einheitspreis auf. Seitens der Baudienststelle wurde er als Schreibfehler an-
erkannt. Die Korrektur führte zu einer Reduzierung der Kosten i. H. von 23.750 Euro brutto.
Von Prüfungsseite wurde mit Vermerk vom 22.04.2021 empfohlen, die im Rahmen der Prüfung
korrigierten Gesamtbaukosten i. H. von 2.924.407 Euro brutto als Kostenobergrenze festzule-
gen.
Zwischenzeitlich wurde in der öffentlichen Sitzung des Stadtplanungsausschusses am
15.04.2021 die städtebauliche Neuordnung des nördlichen Marientorzwingers beschlossen.
Durch den Beschluss auf die Maßnahme aufmerksam gemacht, intervenierte der Verein „Alt-
stadtfreunde Nürnberg e.V.“ und sprach erfolgreich bei der Stadtverwaltung bzgl. der Ände-
rung der geplanten Fassadengestaltung des wiederaufzubauenden Turms „G“ und der erwei-
terten Bearbeitung des Wehrgangs vor.
192
Seite 60 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Dementsprechend erfolgte eine Umplanung der Fassade des Turms als Sandsteinfassade.
Die, in Folge der Planungsänderung angepasste Kostenberechnung mit Stand vom
15.06.2021 wurde erneut bei Rpr zur Prüfung vorgelegt. Hierin wurden auch die Korrekturen
des Rpr-Vermerks vom 22.04.2021 übernommen. Sie endete mit Gesamtbaukosten i. H. von
2.994.118 Euro.
Seitens Rpr wurden die Kostenveränderungen im Vergleich zum letzten Kostenstand stichpro-
benartig betrachtet und auf Plausibilität geprüft. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.
Es war jedoch festzustellen, dass durch die Umplanung des externen Architekturbüros zusätz-
liche Honorarkosten i. H. von ca. 11.376 Euro anfielen.
Laufertorzwinger 1 – Laufertorturm, Fassaden- und Dachsanierung
Beim leerstehenden, denkmalgeschützten Laufertorturm soll das Dach und die Natursteinfas-
sade saniert, sowie Reparaturarbeiten im Inneren des Turms durchgeführt werden. Für den
Turm ist aufgrund der komplexen Anforderungen hinsichtlich Baurecht und baulicher Beschaf-
fenheit zukünftig keine Nutzung vorgesehen.
Die Kostenberechnung des baufachlichen Gutachtens des H vom 29.03. 2021 sc hloss zu-
nächst mit Kosten i. H. von 1.747.400,00 Euro brutto.
Von Rpr wurde stichprobenartig geprüft, ob die Kostenermittlung grundsätzlich inhaltlich nach-
vollziehbar und vollständig war. Prüfungsseitig ergaben sich einige Fragen und Anmerkungen
zu einzelnen Kostenpositionen, so dass die Baudienststelle daraufhin weitere Erläuterungen
und eine überarbeitete Kostenermittlung des Statikers übersandte.
Die Kostenberechnung basierte auf Einheitspreisen von 2020 und berücksichtigte Kostenstei-
gerungen bis Baubeginn 2022. Dazu wurden die Gesamtbaukosten (KG 200- 700) inkl. BVK
pauschal mit 2,1 % beaufschlagt. Rpr wies darauf hin, dass der Stand der Kostenberechnung
dem aktuellen Preisstand zu entsprechen habe, eine Indizierung der Kosten vom Zeitpunkt
des Projekt Fr eeze bis zum tatsächlichen Baubeginn erfolge dann ggf. im Zuge der MIP -
Aufstellung durch Stk in Absprache mit der Baudienststelle.
Aufgrund der Hinweise des Rpr übe rmittelte H eine aktualisierte K ostenberechnung vom
12.05.2021 mit Gesamtkosten in Höhe von 1.748.500 Euro brutto. In dieser wurden u. a. die
Anmerkungen der Kostenprüfung berücksichtigt und die Einheitspreise beim Gewerk Zimme-
rerarbeiten auf den aktuellen Preisstand angepasst. Die Gesamtkosten wurden weiterhin zu-
sätzlich mit einem Baupreisindex i. H. von rund 36.000 Euro bzw. ca. 2,1 % beaufschlagt.
Von Prüfungsseite wurde daher empfohlen, die im Rahmen der Prüfung korrigierten und um
den Aufschlag für den Baupreisindex bereinigten Gesamtbaukosten i. H. von 1.712.500 Euro
brutto als Kostenobergrenze festzulegen.
WBG-K: Pilotystraße 4 – Ertüchtigung ehem. B7 zur Interimsnutzung
Die ehemalige Berufsschule 7 soll lt. Ausführungen des baufachlichen Gutachtens der WBG-
K vom 17.09. 2021 als Interimsstandort für die Mittelschule der Uhlandschule ertüchti gt wer-
den. Nach der Bestandsaufnahme der Gebäudeteile und Priorisierung wurden notwendige
Einzelmaßnahmen, wie u. a. der Rückbau der Lehrküchen, der Einbau von Herren WCs, die
Ertüchtigung der Decken des B-Baus, die Verbesserung der IT-Infrastruktur, die Nachbesse-
rung des Brandschutzes im Bereich des Treppenhauses im C-Bau etc. festgelegt.
Die Maßnahme befand sich in der Phase 3 des BIC -Verfahrens. Die Kostenberechnung
schloss mit Kosten i. H. von 4.995.000,00 Euro brutto.
193
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 61 von 124
Von Rpr wurde stichprobenartig geprüft, ob die Kostenermittlung der Bauwerkskosten (KG 300
und 400) grundsätzlich inhaltlich nachvoll ziehbar und vollständig war. Bei kostenrelevanten
Positionen der Kostenberechnung wurde stichprobenartig geprüft, ob
• bautechnisch zusammengehörende Positionen insbesondere hinsichtlich der Mengener-
mittlung untereinander schlüssig,
• die angesetzten Einheitspreise auskömmlich und
• die angesetzten Mengen plausibel waren.
Prüfungsseitig ergaben sich hieraus einige Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Kostenpo-
sitionen, die seitens der WBG-K nachvollziehbar aufgeklärt werden konnten. Bei einer Position
der KG 400 (Außengeräte der Kälteanlagen) wurde der Preisansatz aufgrund der Nachfrage
durch Rpr von der WBG -K korrigiert. Die angesetzten Gesamtbaukosten verringe rten sich
dadurch um ca. 24.000 Euro brutto auf 4.971.000 Euro brutto.
Von Prüfungsseite wurde daher empfohlen, die im Rahmen der Prüfung korrigierten Gesamt-
baukosten i. H. von 4.971.000 Euro brutto als Kostenobergrenze festzulegen.
WBG-K: Elsa-Brandström-Straße – Neubau KiGa und schulvorbereitende Einheit
Für den geplanten Neubau der KiGa und der schulvorbereitenden Einheit wurde bei Rpr das
baufachliche Gutachten der WBG -K mit Gesamtkosten in Höhe von 9.312.000, 00 Euro zur
Prüfung vorgelegt.
Der zweigruppige Kindergarten an der Elsa-Brandströmstraße ist sanierungsbedürftig und ent-
spricht nicht mehr den pädagogischen Anforderungen. Er soll deshalb durch einen Neubau
mit vier Kindergartengruppen und einer schulvorbereitenden Einheit, in der Kinder mit beson-
derem sonderpädagogischem Förderbedarf gefördert werden, ersetzt werden.
Zur Prüfung der Kosten auf Plausibilität nahm Rpr die Kostenkennwerte des Bauwerks (KG
300 + 400) für die Gebäudeart Kinderbetreuungseinrichtungen aus aktuellen städtischen Maß-
nahmen heran. Der Kostenkennwert der WBG -K für den Neubau i. H. von 2.917,73 Euro/m²
Bruttogeschoßfläche (BGF) lag um 2,6 % über dem durchschnittlichen Kennwert der städti-
schen Einrichtungen von 2.843,50 Euro/m² BGF. Diese Abweichung befand sich nach Ansicht
von Rpr im Toleranzrahmen und war daher akzeptabel.
Der Anteil der Kostengruppe 700 an den Kostengruppen 200 bis 600 betrug rd. 33 % und lag
damit im Bereich des üblicherweise bei städtischen Baumaßnahmen angesetzten prozentua-
len Anteils der KG 700 in Höhe von 30 – 35 %.
Die Prüfung durch Rpr, ob und in wie weit die WBG -K ihren Bauherrenaufgaben bei der Ent-
gegennahme der Leistungen der externen Planer im erforderlichen Umfang nachgekommen
ist, ergab keine Auffälligkeiten. Die WBG-K bestätigte hierbei u. a., dass die Kosten aller Planer
gemäß eigener Prüfung und Plausibilisierung mit der gebotenen Sorgfalt ermittelt wurden und
keine ausgewiesenen oder versteckten Sicherheiten enthielten.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die vorgelegten Gesamtbau kosten in Höhe von
9.312.000,00 Euro für den Neubau des Kindergartens und der schulvorbereitenden Einheit als
Kostenobergrenze festzulegen.
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Seite 62 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
WBG-K: Dunantstraße 10 – 5-zügige Grundschule mit Hort, Turnhalle und öffentlichem
Grünbereich
Die Maßnahme umfasst eine fünfzügige Grundschule für 500 Schüler und eine in den Neubau
integrierte kooperative Ganztagsbildungs-Kombieinrichtung („Kombihort“) mit 12 Gruppen für
300 Kinder. D as Gebäude enthält außerdem zwei als Einzelhallen ausgeführte Sporthallen.
Die Außensportflächen werden vereinstauglich ausgeführt. Der Verbindungspark zur Wohn-
bebauung umfasst einen großen Kinderspielplatz und als vorbereitende Maßnahme u.a. den
Abriss des alten Kindergartens. Der dreigeschoßige Schulneubau besteht aus drei Flügeln,
die um eine zen-trale Erschließungs- und Pausenhalle organisiert sind.
Bei Rpr wurde am 20.08.2021 ein Vorabzug der Kostenschätzung der WBG -K mit Gesamt-
kosten in Höhe von 64.499.000 Euro zur Prüfung vorgelegt.
Die Prüfung auf Plausibilität ergab, dass der Kostenkennwert für die Bauwerkskosten (KG
300+400) von 3.047,20 Euro/m² um rd. 16 % über dem Kostenkennwert der Baumaßnahme
„Forchheimer Straße – Neubau Grundschule“ lag, die im Oktober 2020 im Rahmen des BIC -
Prozesses auf Plausibilität geprüft wurde.
Nachdem seitens Rpr um Au fklärung zur Höhe des Kostenkennwertes gebeten wurde, teilte
die WBG-K mit, dass aufgrund abgeschlossener Kostenoptimierungen und -bereinigungen die
abgeschlossene Kostenberechnung nunmehr unter 55.000.000 Euro liegen würde.
Am 09.09.2021 wurde die Kostenberechnung (Stand 06.09. 2021) in Höhe von
51.422.000 Euro zur Prüfung vorgelegt.
Die Differenzen der Kostenermittlungen wurden von der WBG-K auf Nachfrage des Rpr ohne
genauere Erläuterungen mit Kostenoptimierungen der Kostengruppen (KG) 200-500 und mit
Fehlerbereinigung der KG 600-700 begründet.
Auf Grund einiger Feststellungen seitens Rpr wurde die Kostenberechnung überarbeitet, die
neue Gesamtsumme betrug 51.223.000 Euro.
Eine vertiefte Prüfung der Kosten seitens Rpr konnte zunächst nicht erfolgen, da die angefor-
derte detaillierte Kostenberechnung nicht übermittelt wurde.
Mit Stand 25.10.2021 wurden die Gesamtkosten in Höhe von 48.215.000 Euro erneut zur Prü-
fung vorgelegt (der Verbindungspark zur Wohnbebauung war aus der Maßnahme herausge-
löst worden). Die von Rpr angeforderte vollständige, detaillierte Kostenberechnung (nach der
3. Ebene der DIN 276) einschl. Aufschlüsselung von Mengen, Bezugseinheiten und Einheits-
preisen war nicht enthalten. Es konnte daher nicht gep rüft werden, ob die Kostenermittlung
grundsätzlich inhaltlich nachvollziehbar und vollständig war.
Zur Prüfung auf Plausibilität wurde v on Rpr für die Gebäudeart (Schule, Hort und Turnhalle)
ein durchschnittlicher Kostenkennwert für die Bauwerkskosten (KG 300+400) in Höhe von
2.744 Euro/m2 ermittelt, der auf aktuellen städtischen Bildungsimmobilien dieser Größen ord-
nung basierte und mittels Baupreisindex fortgeschrieben wurde. Der von der WBG-K zur Prü-
fung vorgelegte Kostenkennwert überschritt den von Rpr ermittelten Wert um rund 7,3 %.
Die WBG-K erläuterte hierzu, dass die beiden Einfachturnhallen einen erheblichen Kostenein-
fluss hätten. Sie seien voll in das Gebäude integriert und mit Unterrichtsräumen überbaut. Der
Orientierungswert könne deshalb nicht pauschal übernommen, sondern müsse den sich dar-
aus ergebenden spezif ischen Planungsbedingungen angepasst werden. Diese Begründung
war für Rpr nachvollziehbar und akzeptabel.
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Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 63 von 124
Der vorgelegte prozentuale Anteil der KG 700 an den Gesamtbaukosten betrug rd. 31,7 % und
lag damit im Rahmen des üblicherweise bei städtischen Baumaßnahmen angesetzten prozen-
tualen Anteils der KG 700 in Höhe von 30 – 35 %.
Die Prüfung durch Rpr, ob und in wie weit die WBG -K ihren Bauherrenaufgaben bei der Ent-
gegennahme der Leistungen der externen Planer im erforderlichen Umfang nachgekommen
ist, ergab keine Auffälligkeiten. Die WBG-K bestätigte hierbei u. a., dass die Kosten aller Planer
gemäß eigener Prüfung und Plausibilisierung mit der gebotenen Sorgfalt ermittelt wurden und
keine ausgewiesenen oder versteckten Sicherheiten enthielten.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die vorgelegten Gesamtbaukosten in Höhe von
48.215.000 Euro für den Neubau der Grundschule und des Kinderhortes als Kostenober-
grenze festzulegen.
WBG-K: Uhlandstraße – Neubau 4-zügige Grundschule
Die Ludwig-Uhland-Schule soll um einen solitär stehenden Neubau für eine vierzügige Grund-
schule mit insgesamt 400 Schulplätzen erweitert werden. Der Entwurf sieht eine viergeschos-
sige Bauweise plus Dachgeschoss unter weitestgehender Erhaltung des Baumbestandes vor.
Zur Minimierung der Eingriffe in den Baum bestand wurde auf eine Unterkel lerung verzichtet
und stattdessen – in Abstimmung mit Stpl und Denkmalschutz – ein Dachgeschoss geplant.
Der Neubau soll im südwestlichen Bereich des Schulareals als Randbebauung zur Groland-
straße liegen.
Bei Rpr wurde die Kostenzusammenstellung der WBG -K mit Gesamtkoste n in Höhe von
23.823.000,00 Euro zur Prüfung vorgelegt.
Zur Prüfung auf Plausibilität wurde von Rpr für die Gebäudeart Allgemeinbildende Schulen ein
durchschnittlicher Kostenkennwert für die Bauwerkskosten (KG 300+400) in Höhe von
2.705 Euro/m2 ermittelt, der auf aktuellen städtischen Bildungsimmobilien dieser Größen ord-
nung basierte und mittels Baupreisindex fortgeschrieben wurde. Der von der WBG-K zur Prü-
fung vorgelegte Kostenkennwert überschritt den von Rpr ermittelten Wert um rund 4,5 %.
Die WBG-K gab bei der Maßnahme folgende Faktoren an, die den Kostenkennwert beeinflus-
sen:
• die zur Grundflächenausnutzung erforderliche leicht polygonale Figur des Gebäudes,
• die erhöhten Anforderungen hinsichtlich einer zum denkmalgeschützten Nachbargebäude
adäquaten Gebäudehülle (Fassaden- und Dachausbildung) und
• die zur Belichtung des Innenbereichs erforderliche Li chthofausbildung mit, von der Pau-
senhalle im EG ausgehend, durchgehendem Luftraum mit Brandschutzverglasung zu den
aufgehenden Geschossen hin.
Diese Begründungen waren für Rpr nachvollziehbar und akzeptabel.
Der vorgelegte prozentuale Anteil der KG 700 an den Gesamtbaukosten betrug rd. 31,6 % und
lag damit im Rahmen des üblicherweise bei städtischen Baumaßnahmen angesetzten prozen-
tualen Anteils der KG 700 in Höhe von 30 – 35 %.
Die Prüfung durch Rpr, ob und in wie weit die WBG -K ihren Bauherrenaufgaben bei der Ent-
gegennahme der Leistungen der externen Planer im erforderlichen Umfang nachgekommen
ist, ergab keine Auffälligkeiten. Die WBG-K bestätigte hierbei u. a., dass die Kosten aller Planer
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Seite 64 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
gemäß eigener Prüfung und Plausibilisierung mit der gebotenen Sorgfalt ermittelt wurden und
keine ausgewiesenen oder versteckten Sicherheiten enthielten.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die vorgelegten Gesamtbaukosten in Höhe von
23.823.000 Euro für den Neubau der Grundschule und des Kinderhortes als Kostenober-
grenze festzulegen.
WBG-K: Fischbach – Neubau 3-gruppiger Hort, Erweiterung der GS und Einfachturn-
halle
Am bestehenden Schulstandort der Grundschule Fischbach wird für den Neubau eines 3-grup-
pigen Hortes, einer Fachraumerweiterung der Grundschule sowie eines Ersatzneubaus der 1-
fach Turnhalle ein den Nutzungsmix zusammenfassender Neubau errichtet. Die bestehende
und zu ersetzende Turnhalle kann während des Neubaus erhalten werden und wird erst nach
dessen Vollendung abgerissen. Der solitär stehende Neubau liegt im südlichen, an das Be-
standsgebäude angrenzenden Grundstücksbereich und sieht eine 2- geschossige Bauweise
vor. Das Gebäude ist im nordwestlichen Teil aufgeständert, um geschützte und überdachte
Freiflächen zu ermöglichen. Auf eine Unterkellerung wurde w egen des hohen Grundwasser-
stands verzichtet.
Bei Rpr wurde die Kostenzusammenstellung der WBG -K mit Gesamtkoste n in Höhe von
15.830.000,00 Euro zur Prüfung vorgelegt.
Zur Prüfung auf Plausibilität wurde von Rpr für die Gebäudeart Allgemeinbildende Schulen ein
durchschnittlicher Kostenkennwert für die Bauwerkskosten (KG 300+400) in Höhe von
2.971 Euro/m2 ermittelt, der auf aktuellen städtischen Bildungsimmobilien dieser Größeord-
nung basierte und mittels Baupreisindex fortgeschrieben wurde. Der von der WBG-K zur Prü-
fung vorgelegte Kostenkennwert überschritt den von Rpr ermittelten Wert um rund 7,1 %.
Die WBG-K gab bei der Maßnahme u. a. folgende Faktoren an, die den Kostenkennwert be-
einflussten:
• das ausgesprochen schlechte A/V -Verhältnis des Neubaus mit viel Hüllfläche bezogen
auf das Gebäudevolumen,
• eine zwingende lärmabschirmende Gebäudeausformung zum südöstlich angrenzenden,
noch unbebauten Gebiet,
• für die Außenanlagenanforderungen südlich der Bestandsschule müssen umfangreiche
zusammenhängende abgeschirmte Pausenhof- und Hortaußenanlagen geschaffen wer-
den, was zu einer Teilaufständerung zwingt,
• sehr umfangreiche, entsprechend städtischer Beschlusslage geplante Photovoltaikan-
lage, Heizsystem mit Erdwärmepumpe und geothermische Wärmegewinnung durch Erd-
sonden und
• die Lage des Neubaus tief im Grundstück mit sehr umfangreichen, nicht direkt schulischen
Außenanlagenflächen, die bis zur Fischbacher Hauptstraße hin überarbeitet werden müs-
sen.
Der vorgelegte prozentuale Anteil der KG 700 an den Gesamtbaukosten betrug rd. 32,5 % und
lag damit im Rahmen des üblicherweise bei städtischen Baumaßnahmen angesetzten prozen-
tualen Anteils der KG 700 in Höhe von 30 – 35 %.
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Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 65 von 124
Die Prüfung durch Rpr, ob und in wie weit die WBG -K ihren Bauherrenaufgaben bei der Ent-
gegennahme der Leistungen der externen Planer im erforderlichen Umfang nachgekommen
ist, ergab keine Auffälligkeiten. Die WBG-K bestätigte hierbei u. a., dass die Kosten aller Planer
gemäß eigener Prüfung und Plausibilisierung mit der gebotenen Sorgfalt ermittelt wurden und
keine ausgewiesenen oder versteckten Sicherheiten enthielten.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die vorgelegten Gesamtbaukosten in Höhe von
15.830.000 Euro für den Neubau der Grundschule und des Kinderhortes als Kostenober-
grenze festzulegen.
Generalsanierung und Erweiterung Grünanlage Annette-Kolb-Straße
Zur Prüfung vorgelegt wurden das baufachliche Gutachten zum Vorentwurf Spielplatz Annette-
Kolb-Anlage von SÖR/1- G, der Erläuterungsbericht des Landschaftsarchitekten vom
24.03.2021 sowie ein Vorentwurfsplan und eine Kostenschätzung mit Gesamtkosten in Höhe
von brutto 2.000.000,00 Euro.
Die Annette-Kolb-Anlage mit Spielplatz wurde Anfang der 90er Jahre hergestellt und im Laufe
der Zeit durch einzelne Spielgeräte ergänzt. Die Anlage grenzt im Süden an die Annette-Kolb-
Straße, im Osten an die Wohnbebauung rund um den Hans -Fallada-Weg und die Tuchols -
kystraße, im Westen an das Gebäude der Freien Christengemeinde Langwasser sowie die
Anlagen der Bertolt-Brecht-Mittelschule und im Nordwesten an das neue Wohngebiet Lang-
wasser T an. Im Norden geht die Anlage in den Wald um den Langwassersee über. Die Spiel-
flächen sind nach zeitgemäßen Ansprüchen neu zu überplanen. Die Anlage teilt sich in einen
gehölzbestandenen Spielbereich im Südwesten, eine offene, zentrale Wiese im südlicheren
Teil und einen Trockengraben, der sich von Süd nach Nord zum angrenzen Grünzug erstreckt.
Diese Aufteilung soll beibehalten werden. Die bestehende BMX-Bahn und der Bolzplatz wer-
den in die neuen Spielbereiche integriert, alle weiteren Geräte werden ersetzt und das Spiel-
angebot im Süden und Südwesten erweitert. Der bestehende Baumbestand im Bereich der
BMX-Bahn und in den Randbereichen der Anlage soll erhalten werden.
Von Rpr wurden die Kosten auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautechnisch zusam-
mengehörender Positionen in der Kostenschätzung waren untereinander plausibel. Die Höhe
der Einheitspreise erschien angemessen. Jedoch wurde entgegen dem Schreiben von Ref. I/II
vom 24.10.2018, wonach etwaige Sicherheitszuschläge grundsätzlich nicht akzeptiert werden,
eine Sicherheit in Höhe von 93.933,32 Euro (ca. 5 % der Gesamtkosten) angesetzt.
Rpr hat empfohlen, die von SÖR/1- G vorgelegten Kosten ohne die Sicherheit von
93.933,32 Euro in Höhe von aufgerundet brutto 1.907.000,00 Euro zu übernehmen.
Da die Kostenberechnung von der genehmigten Kostenschät zung abwich, war eine erneute
Vorlage bei Rpr erforderlich. Es wurden das baufachliche Gutachten von SÖR/1- G vom
26.07.2021, der Erläuterungsbericht des Landschaftsarchitekten vom 22.07.2021 sowie der
Entwurfsplan und die Kostenberechnung vom 22.07.2021 mit Gesamtkosten in Höhe von
brutto 2.108.000,00 Euro zur Prüfung vorgelegt.
Die Erhöhung war im Wesentlichen zusätzlichen inklusiven Angeboten bei den Spielgeräten
und beim Orientierungs-/Informationssystem, Preissteigerungen bei Stahl- und Holzmateria-
lien und der Konkr etisierung der Sanierung der bestehenden Rollbahn geschuldet. Demge-
genüber wurden Minderungen z. B. bei Rampen und Treppen sowie bei den Abbruchmaßnah-
men vorgenommen.
Die vorgelegten Mehrkosten wurden geprüft und erschienen plausibel.
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Seite 66 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Von Rpr wurde empfohlen, die von der Baudienststelle begründete Kostenmehrung mit den
nun erforderlichen Gesamtbaukosten von brutto 2.108.000 Euro zu übernehmen.
Fahrradstraße Maxtorgraben-Nordring
Zur Prüfung vorgelegt wurden die Sitzungsvorlage vom 22.04.2020 mit der zug ehörigen Ent-
scheidungsvorlage und den entsprechenden Plänen sowie die Kostenschätzung der Bau-
dienststelle SÖR/1-S vom 30.04.2021.
Die Radschnellverbindung Nürnberg-Erlangen führt vom N ürnberger Maxtor über die Fried-
richstraße, Schweppermannstraße, Pilotystraße und Kleinreuther Weg nach Norden bis zum
Nordring. Die weitere Führung ist noch nicht festgelegt.
Als erster Teil der gesamten Radschnellverbindung w urden Straßenpläne für den ca. 1,7 km
langen Abschnitt zwischen Maxtor und Nordring in der Nürnberger Nordstadt erstellt. In der
Friedrichstraße wird das, in Resten noch verbliebene Kopfsteinpflaster im Straßenraum ent-
fernt und durch Asphalt ersetzt. Zwisc hen Meuschelstraße und Schweppermannstraße wird
das Kopfsteinpflaster durch einen hochwertigen, radverkehrstauglichen Pflasterbelag ausge-
tauscht. Im Zuge dessen werden Parkbuchten vorgesehen, Bäume gepflanzt, eine LSA im
Knotenpunkt mit der Pirckheimer Straße errichtet und Kreuzungsbereiche beschildert und rot
markiert. In der Schweppermannstraße, der Pilotystraße und im Kleinreuther Weg werden die
Kreuzungsbereiche angepasst, beschildert und rot markiert, um dem Radverkehr Vorrang zu
geben. Die gesamte Strecke wird als Fahrradstraße beschildert. Per Zusatzschild wird der Kfz-
Verkehr nur für Anlieger freigegeben. Als Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30.
Die Baukosten wurden von SÖR/1-S mit Kostenstand vom 30.04.2021 in Höhe von insgesamt
brutto 2.763.000 Euro vorgelegt.
Von Rpr wurde die Kostenschätzung auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautech-
nisch zusammengehörender Positionen in der Kostenschätzung waren untereinander plausi-
bel. Die Höhe der Einheitspreise erschien angemessen. Gesondert ausgewiesene Sicherhei-
ten für Unwägbarkeiten beim Bauen im Bestand waren nicht enthalten. Es wurde jedoch fest-
gestellt, dass die Bauverwaltungskosten (BVK) nicht korrekt ermittelt wurden.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die von Rpr berichtigten Kosten in Höhe von gerundet
brutto 2.753.000 Euro zu übernehmen.
Fahrradstraße Maxtorgraben bis Nordring – Quartiersplatz Kleinreuther Weg
Zur Prüfung vorgelegt wurden das baufachliche Gutachten von SÖR vom 18.06.2021, die Kos-
tenschätzungen der Baudienststelle SÖR/1-S sowie die Pläne aus der Ausschussvorlage vom
10.06.2021.
Der Quartiersplatz Kleinreuther Weg ist ein, ausschließlich den Fußgängern und Radfahrern
vorbehaltener und von ihnen frequentierter Platz, der Treffpunkt ist und Aufenthaltsfunktion
hat. Er entstand als Verkehrsberuhigungsmaßnahme in den 80er Jahren, Straßen wurden ab-
gehängt und 12 Platanen gepflanzt. Die Oberflächenbefestigung blieb erhalten.
Der Platz ist baulich in einem schlechten Zustand. Das Wurzelwerk der Bäume hat zu Hebun-
gen und Aufbrüchen in den verschiedenen Belägen geführt, die zusammen mit den Bordstein-
kanten Hindernisse in der Begehbarkeit des Platzes darstellen und auch für Rad fahrer
schlecht zu passieren sind. Die Planung sieht einen niveaugleichen, barrierefreien Ausbau vor.
199
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 67 von 124
Dafür werden die Bordsteine entfernt und einheitliches, hochwertiges Granitpflaster mit gesäg-
ter Oberfläche für eine gute Begeh- und Befahrbarkeit, unter besonderer Berücksichtigung des
wertvollen Baumbestands, eingebaut.
Der Platz liegt auf der Route des Radschnel lweges Nürnberg-Erlangen, der 2022 realisiert
werden soll. In diesem Zusammenhang soll der Quartiersplatz aufgewertet und neu gestal tet
werden.
Die Baukosten wurden von SÖR/1-S in Höhe von insgesamt brutto 1.248.000 Euro vorgelegt.
Von Rpr wurde die Kostenschätzung auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautech-
nisch zusammengehörender Positionen in der Kostenschätzung waren untereinander plausi-
bel. Die Höhe der Einheitspreise erschien angemessen. Gesondert ausgewiesene Sicherhei-
ten für Unwägbarkeiten beim Bauen im Bestand waren nicht enthalten. Es wurde jedoch fest-
gestellt, dass die BVK nicht korrekt ermittelt wurden.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die von Rpr berichtigten Kosten in Höhe von gerundet
brutto 1.254.000 Euro zu übernehmen.
Neubau Grünanlage Hintere Dorfäckerstraße
Zur Prüfung vorgelegt wurden das baufachliche Gutachten von SÖR/1-G vom 30.04.2021, ein
Entwurfsplan der Maßnahme und die Kostenberechnung.
Entlang der Hinter en Dorfäckerstraße wird eine Grünanlage mit integriertem Bolzplatz und
Spielbereichen neu errichtet. Die Grünanlage hat durch die in West-Ost Richtung verlaufende
Rad-/Fußwegverbindung und sowohl als Naherholungs- und Spielfläche für die Wohnbevöl-
kerung als auch für die im vorhandenen und geplanten Gewerbegebiet arbeitenden Personen
eine überörtliche Funktion. Darüber hinaus übt der Grünzug eine optische und funktionale
Trennfunktion zwischen der Wohnnutzung im Norden und der gewerblichen Nutzung im Süden
aus.
Bei den Flächen handelt es sich um ehemalige landwirtschaftliche Produktionsflächen im Ge-
müsebau. Im Nordwesten befindet sich eine Fläche mit Gehölzbestand. Die Grundstücke der
zukünftigen Grünanlage befinden sich in städtischem Eigentum. Es befindet sich dort noch ein
Beregnungsbrunnen, der vertraglich bis z um Herbst 2021 durch den Wasser verband Knob-
lauchsland genutzt wird. Das bestehende Brunnenhaus wird erhalten, der Brunnen und ein
Stromanschluss der N-ergie gehen vertragsgemäß ins Eigentum der Stadt Nürnberg über.
Der Bolzplatz wird als Hartplatz in einer Größe von 25m x 40m ausgeführt und eignet sich
somit neben Basketball und Fußball auch für Handball und Hockey. Grundsätzlich werden
Bolzplätze durch SÖR nicht beleuchtet, nachdem der Stromanschluss jedoch vorhanden ist,
werden Leerrohre vom Brunnenhaus zu den Ecken des Bolzplatzes vorgesehen, so dass eine
Nachrüstung problemlos erfolgen könnte. Hinter dem Bolzplatz werden Tischtennisplatten an-
geordnet. Außerdem soll ein kleiner Bewegungspark mit Parcours- und Calistenics-Elementen
in die Grünanlage eingebettet werden. Der Hartplatz wird mit zwei Kleinfeldtoren und zwei
Basketballkörben ausgestattet. Die Linierung erfolgt für Fußball, Handball, Basketball und Ho-
ckey.
In den Grünanlagen ist der Einbau von vier Parkliegen, zwei langen Bänken und zwei Tisch-
Bank-Kombinationen geplant. Fahrradständer und Abfallbehälter ergänzen das Angebot. Der
Fuß- und Radweg im Norden stellt eine Verbindung an den ÖPNV dar und soll mit einer Stra-
ßenbeleuchtung versehen werden.
200
Seite 68 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Die Baukosten wurden von SÖR/1-G in Höhe von insgesamt brutto 1.027.019,51 Euro vorge-
legt.
Von Rpr wurde die Kostenschätzung auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautech-
nisch zusammengehörender Positionen in der Kostenschätzung waren untereinander plausi-
bel. Die Höhe der Einheitspreise erschien angemessen. Gesondert ausgewiesene Sicherhei-
ten für Unwägbarkeiten beim Bauen im Bestand waren nicht enthalten. Es wurde jedoch fest-
gestellt, dass die BVK nicht korrekt ermittelt wurden.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die von Rpr berichtigten Kosten in Höhe von gerundet
brutto 1.017.720,76 Euro zu übernehmen.
Ausbau der Gebersdorfer Straße zwischen Rangaustraße und Felsenstraße
Im Jahr 2017 war die Maßnahme mit Kosten in Höhe von insgesamt 4.149.000 Euro vorgelegt
worden. Da sich die Kosten erhöht haben, war eine erneute Vorlage bei Rpr erforderlich. Die
Maßnahme wurde nun mit Gesamtkosten von 5.038.000 Euro vorgelegt. Die Ursache für die
Kostensteigerung wurde nicht erläutert. Den vorgelegten Unterlagen konnte nur durch Ver-
gleich mit den im Jahr 2017 übergebenen Unterlagen entnommen werden, dass die Maß-
nahme um den Kreuzungsbereich Felsenstraße / Wörnitzstraße erweitert wurde und eine zu-
sätzliche LSA neu errichtet werden soll.
Von Rpr wurde die Kostenschätzung auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautech-
nisch zusammengehörender Positionen in der Kostenschätzung waren untereinander plausi-
bel. Die Höhe der Einheitspreise erschien angemessen. Gesondert ausgewiesene Sicherhei-
ten für Unwägbarkeiten beim Bauen im Bestand waren nicht enthalten. Es wurde jedoch fest-
gestellt, dass die BVK nicht korrekt ermittelt wurden.
Es lagen mehrere Fehler bei der Berechnung der BVK vor, die sich jedoch weitgehend aufho-
ben, so dass von Rpr empfohlen wurde, die von der Baudienststelle vorgelegten Gesamtkos-
ten in Höhe von gerundet brutto 5.038.000 Euro zu übernehmen.
Neubau Rad-/Fußwegbrücke über den Nordring
Grundlage der Kostenprüfung durch Rpr war der Erläuterungsbericht von SÖR/1 -B vom
05.08.2021, die korrigierte Baukostenzusammenstellung von SÖR/1 -B vom 19.08.2021, der
Erläuterungsbericht vom 04.08.2021 mit Plänen und der korrigierten Kostenberechnung vom
29.07.2021 des Ingenieurbüros sowie der Kostenanschlag für Straßenbegleitgrünmaßnahmen
von SÖR/1-G vom 04.08.2021.
Der zu erstellende Geh- und Radweg verbindet die derzeit ige Sackgasse des bestehenden
Geh- und Radwegs „Zum Nordbahnhof“ im Süden des Rings B4(R) mit dem westlichen Geh-
weg der „Rollnerstraße“. Ein Grundstücksankauf zwischen dem Flurstück Nr. 3428, Großreuth
h.d.Veste und dem Horneckerweg ist für die Wegeverbindung erforderlich. Zur Kreuzung des
Weges mit dem Nordring ist eine Geh - und Radwegbrücke über den im Einschnitt verlaufen-
den Ring zu errichten. Im weiteren Verlauf ist die Querung mit der Straße „Ho rneckerweg“
umzubauen. Querungshilfen für den Geh- und Radverkehr sind zu errichten. Die Maßnahmen
beinhalten zudem die komplette Wegebeleuchtung (einschl. Brücke) und die für die Entwäs-
serung der Wege erforderlichen technischen Einrichtungen. Die angrenzenden Bereiche im
Eigentum der Stadt werden nach Fertigstellung der Wegeverbindung begrünt.
Neben der Brücke wird in der nördlichen Böschung eine Treppe für Fußgänger errichtet. Diese
verknüpft den nördlichen Gehweg entlang des Nordringes mit der Freiraumverbindung und
201
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 69 von 124
dem Spielplatz auf der südlichen Böschung. Abgesehen von der Beleuchtung ist keine beglei-
tende Führung von Sparten entlang der Trasse geplant.
Die Baukosten wurden in Höhe von insgesamt brutto 5.176.190 Euro vorgelegt.
Von Rpr wurden die Kosten auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautechnisch zusam-
mengehörender Positionen in der Kostenberechnung erschienen untereinander plausibel.
Da die vorgelegten Kosten eine Indizierung bis zum Jahr 2024 enthielten, die Kosten jedoch
den aktuellen Preisstand abbilden sollen und eine eventuell notwendige I ndizierung im Rah-
men der künftigen MIP-Fortschreibungen erfolgt, wurde die Maßnahme mit Gesamtkosten in
Höhe von 4.440.000 Euro zum MIP angemeldet.
Helmut-Herold-Platz – Umbau der Grünanlage mit Spielplatz, Abhängung Frankenstraße
Zur Prüfung vorgelegt wurden das baufachliche Gutachten zum Entwurf Helmut-Herold-Platz,
Umbau der Grünanlage mit Spielplatz und Abhängung Frankenstraße vom 20.10.2021 und
der Erläuterungsbericht des Landschaftsarchitekten vom 13.10.2021 sowie ein Vorabzug des
Entwurfsplans und die Kostenberechnung von SÖR/1-G vom 20.10.2021.
Der Helmut-Herold-Platz soll zu einem begrünten Freiraum mit vielfältigen Aufenthaltsqualitä-
ten entwickelt werden. Der Spielplatz soll neu konzipiert und die Frankenstraße als verbinden-
des Element in einen Fu ßgängerbereich umgebaut werden. Auch die anliegende Kirche und
das Pflegeheim planen Sanierungen bzw. Neubauten. Die Kirchengemeinde wird eine Nut-
zungsvereinbarung für öffentliche Nutzung eingehen, somit kann ein Streifen Kirchgrund mit
ausgebaut und gefördert werden.
Durch die Umwidmung des Straßenteils in Fußgängerbereich (Wegfall von ca. 30 Stellplätzen)
erwächst ein großes Potential für Entsiegelung und Erhöhung der Biodiversität sowie der Auf-
enthaltsqualität. Die vorliegende Planung erhält in hohem Maße die vorhandene Baumstruktur,
Großbaumverpflanzungen sind angedacht. Alle Aufenthaltsbereiche bekommen vielfältige
Sitzgelegenheiten und abwechslungsreiche biologisch wirksame Begrünung. Der Platz erwei-
tert sich über den Bereich der ehemaligen Straße hinaus und verbindet Platz und Spielplatz
miteinander. Die Spielflächen werden für unterschiedliche Altersklassen durch besondere
Spielgeräte und Elemente aufgewertet, moderne Fitnessgeräte werten den Aktionsbereich
auf.
Die Baukosten wurden von SÖR/1-G mit Kostenstand vom 20.10.2021 in Höhe von insgesamt
brutto 2.460.000 Euro vorgelegt.
Von Rpr wurden die Kosten auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautechnisch zusam-
mengehörender Positionen in der Kostenberechnung waren untereinander plausibel. Die
Höhe der Einheitspreise erschien angemessen. Gesondert ausgewiesene Sicherheiten für Un-
wägbarkeiten beim Bauen im Bestand waren nicht enthalten.
Rpr empfahl, die von der Baudienststelle vorgelegten Gesamtkosten in Höhe von gerundet
brutto 2.460.000 Euro zu übernehmen.
Zeltnerstraße zwischen Frauentorgraben und Sandstraße
Die Maßnahme war bereits im Jahr 2020 mit Kosten in Höhe von insgesamt 1.259.000 Euro
vorgelegt worden. Da sich die Kosten erhöht haben, war eine erneute Vorlage bei Rpr erfor-
derlich. Die Maßnahme wurde nun mit Gesamtkosten von 1.397.000 Euro vorgelegt.
202
Seite 70 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
In der ursprünglich vorgelegten Entwurfsplanung zur BIC -Kostenprüfung war von der Bau-
dienststelle von einem zu geringen Verkehrsaufkommen ausgegangen und damit eine zu ge-
ringe Belastungsklasse für die Fahrbahnbefestigung ermittelt worden. Der Ausführungsplan
mit Deckenhöhen- und Gefälleangaben wurde mittlerweile ausgearbeitet. Die Ausschrei-
bungsunterlagen mit dem Leistungsverzeichnis wurden von der Baudienststelle erstellt. In der
nun vorgelegten Ausführungsplanung wurde die Belastungsklasse korrigiert; daraus folgte ein
dickerer Schichtenaufbau der Fahrbahnflächen mit Mehrkosten. Die von Vpl im Mai 2020 ge-
plante Anordnung von Verkehrs- und Grünflächen blieb unverändert.
Die Baukosten einschließlich der BVK w urden von der Baudienststelle von ursprünglich
1.259.000 Euro um 138.000 Euro auf 1.397.000 Euro erhöht. Die Erhöhung setzt e sich zu-
sammen aus 97.600 Euro für Straßenbauarbeiten, 26.400 Euro für die archäologische Be-
obachtung bei den Aufgrabungsarbeiten und 14.000 Euro für die besondere Ausstattung der
Grünfläche in der Straßenmitte mit Entwässerungsmulde und Schotterrigole zur Versickerung
des Straßenwassers.
Nach telefonischer Rücksprache mit der Sachbearbeiterin der Baudienststelle wurde im Zuge
der detaillierten Mengenberechnung zur Ausführungsplanung, die als Unterlage zum Leis-
tungsverzeichnis der Ausschreibung dient, die Verkehrsbelastung berichtigt. Daraus erg ab
sich der geänderte Schichtenaufbau der Verkehrsfläche. Die hier eingesetzten Einheitspreise
wurden aus Preisspiegeln von vor Kurzem ei ngegangenen Angeboten ermittelt. Die Preise
entsprachen somit der aktuellen Marktlage.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die von der Baudienststelle begründete Kostenmehrung
von 138. 000 Euro mit den nun erforderlichen G esamtbaukosten in Höhe von brutto
1.397.000 Euro zu übernehmen.
Rückbau Brücke Günthersbühler Straße über die Bahn
Zur Prüfung vorgelegt wurden der Erläuterungsbericht des Ingenieurbüros zum Vorentwurf
Rückbau Brücke Günthersbühler Straße über die Eisenbahn vom 10.06.2021, sowie der Ob-
jektentwurf mit Plänen und Kostenberechnung.
Die Brücke wurde im Jahr 1939 als einfeldrige Stahlbetonbrücke erstellt. Sie überquert die
Trasse der Ringbahn und hat bei einer nutzbaren Fahrbahnbreite von 2,75 m, einen Fahrstrei-
fen. Die Ringbahn wurde im Jahr 1980 stillgelegt und die Bahntrasse rückgebaut. Bei der wei-
terhin regelmäßig stattfindenden Bauwerksprüfung wurde eine stetige Verschlechterung der
Bausubstanz festgestellt, deshalb ist die Brücke nur noch für die Brückenkl asse 30/30 zuge-
lassen. Aufgrund hoher lnstandsetzungskosten und des Wegfalls der ursprünglichen Funktion
als Überführung der Bahntrasse, ist der Rückbau der Brücke und der Bau eines Damms ge-
plant.
Die Baukosten wurden von SÖR in Höhe von insgesamt brutto 2.860.000 Euro vorgelegt.
Bei der Prüfung der kostenrelevanten Positionen auf Plausibilität stellte Rpr fest, dass die Ein-
heitspreise für Dritte nachvollziehbar hinterlegt und angemessen waren, die Mengenansätze
bautechnisch zusammengehörender Positionen untereinander plausibel erschienen und keine
wesentlichen Sparten unberücksichtigt geblieben sind. Gesondert ausgewiesene Sicherheiten
für Unwägbarkeiten beim Bauen im Bestand waren nicht enthalten.
Die Kostenzusammenstellung wies einen Additionsfehler von 10.000 Euro auf. Rpr empfahl
daher, die von Rpr korrigierten Gesamtkosten in Höhe von brutto 2.850.000 Euro als Kosten-
obergrenze festzulegen.
203
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 71 von 124
Radweg Hainstraße zwischen Regensburger Straße und Scharrerstraße
Zur Prüfung vorgele gt wurden das baufachliche Gutachten, der Straßenplan und Kostener-
mittlungen mit Gesamtkosten in Höhe von 877.000 Euro.
Entlang der Hainstraße zwischen Regensburger Straße und Scharrerstraße reichen die be-
stehenden Flächen für Radfahrer und Fußgänger nicht aus, um die erforderlichen Regelbreiten
der Verkehrswege zu gewährleisten, weshalb ein erhöhtes Unfallrisiko besteht. Daher ist eine
Verbreiterung der Geh- und Radwegfläche um 2,00 m geplant. Dies ermöglicht einen Zwei-
richtungsradweg mit einer Breite von 2,50 m, einen Gehweg mit mindestens 2,00 m Breite,
sowie einen Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn mit einer Breite von 0,50 m. Die Verkehrssicher-
heit für Fußgänger und Radfahrer wird somit deutlich erhöht.
Weiterhin ist vorgesehen, die Bushaltestelle Peterskirche um zugestalten, um Konfliktpunkte
zwischen Radfahrern und wartenden Fahrgästen zu beseitigen.
Die Baukosten wurden von SÖR in Höhe von insgesamt brutto 877.000 Euro vorgelegt.
Bei der Prüfung der kostenrelevanten Positionen auf Plausibilität stellte Rpr fest, dass die Ein-
heitspreise für Dritte nachvollziehbar hinterlegt und angemessen waren, die Mengenansätze
bautechnisch zusammengehörender Positionen untereinander plausibel erschienen und keine
wesentlichen Sparten unberücksichtigt geblieben sind. Gesondert ausgewiesene Sicherheiten
für Unwägbarkeiten beim Bauen im Bestand waren nicht enthalten.
Rpr empfahl, die von der Baudienststelle vorgelegten Gesamtkosten in Höhe von brutto
877.000 Euro als Kostenobergrenze festzulegen.
2.6.4.3 Mobile Prüfung
Das Vertragssoll, das mit der Auftragserteilung erfüllt werden muss, wird durch die Gesamtheit
der Angaben über die ausgeschriebenen Leistungen definiert. Durch unvorschriftsmäßige o-
der vereinfachte technische Ausführung werden Leistungen gegenüber dem Vertrag erspart.
Eine geänderte oder minderwertige Ausführung der geschuldeten Leistung wird dadurch unter
Umständen überhöht vergütet. Durch das Nichteinhalten von vertraglichen Pflichten auf der
Seite der Ausführenden können erhebliche finanzielle Nachteile bei der Baudurchführung ent-
stehen.
Das Ziel der mobilen Prüfung ist Schadensprävention und Minimierung des Risikos überhöhter
Abrechnungen. Ausführende Firmen müssen mit einem unvermittelten Besuch der m obilen
Prüfung rechnen. Letztendlich haben aber die Baudienststellen bz w. beauftragte Ingeni-
eure/Architekten die Verantwortung bei der Bauaufsicht. Im Gegensatz zu anderen Prüfungs-
ergebnissen lässt sich der Wert dieser Prüfung nicht materiell bemessen.
Feststellungen werden in der Regel formlos mit der zuständigen Baudienststelle abgeklärt und
die Erledigung überwacht. Müssen in kritischen Situationen Entscheidungen gefällt werden,
werden diese im Rahmen der Prüfung mitgetragen. Alle Baustellenbegehungen werden um-
fangreich dokumentiert. Bei der Prüfung von Nachtragsangeboten und Abrechnungsprüfungen
kann auf dieses Material zurückgegriffen werden.
2021 konnten, bedingt durch Corona, nur wenige Maßnahmen begleitet werden. Im Hochbau
wurden 2, bei SUN 0 , bei SÖR grau (Straßenbau) 4 und bei SÖR grün (Gartenbau) 8 Maß-
nahmen regelmäßig besucht. Die Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Mitarbeitern ver-
lief in allen Bereichen kooperativ, Hinweise und Feststellungen wurden angenommen und den
ausführenden Firmen gegenüber meist zügig umgesetzt.
204
Seite 72 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
2.6.4.4 Ex-post-Prüfungen
Bei der ex-post-Prüfung werden ausgewählte Maßnahmen innerhalb der gesetzten Schwer-
punkte geprüft. Neben der reinen Abrechnungsprüfung wird dabei auch die Einhaltung des
ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens und der haushaltsrechtlichen Belange nach den
bei der Projektabwicklung gültigen Vorschriften geprüft.
Tatsächlich ausgeführte Mengen werden, soweit vorhanden, mit den Angebotspreisen der ur-
sprünglich nächstfordernden Bieter hochgerechnet, die Ursachen von Nachträgen kritisch hin-
terfragt, Abrechnungsfehler aufgezeigt und Maßnahmen zur Verfahrensverbesserung empfoh-
len.
In der Bauabrechnung sind die genehmigten Mittel – einschließlich Nachträge – den tatsäch-
lichen Ausgaben gegenüberzustellen.
Nach Nr. 8 Abs. 1 BRL wären die Bauabrechnungen unverzüglich nach der Inbetriebnahme
der Einrichtung von der Baudienststelle zu erstellen. Werden jedoch im Rahmen der Prüfungs-
planung Informationen für eine Schwerpunktprüfung bei den Dienststellen angefordert, liegt
oftmals noch keine Schlussrechnung der fertiggestellten Maßnahmen vor und Genehmigun-
gen für Nachträge stehen noch aus. Laut den Baufertigstellungsanzeigen hätten die Maßnah-
men verwaltungstechnisch jedoch längst abgeschlossen sein müssen.
Im Prüfungszeitraum konnten 18 Prüfungen abgeschlossen werden.
Aus der Rückforderung von Überzahlungen ergaben sich finanzielle Auswirkungen in Höhe
von 16.615 Euro.
Zu den Prüfungen im Einzelnen:
Königshammer Straße 64 – Neubau Kiho (3) und Schulerweiterung mit Mittagsbetreu-
ung
Die Baumaßnahme wurde als Ganzes im Team nach Fertigstellung (ex-post) geprüft. Hierbei
wurde die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Abwicklung des
Bauvorhabens sowie die Erfüllung der Bauherrnfunktion der Baudienststelle H gegenüber den
ausführenden externen Planern und Unternehmen geprüft. Aufgrund der umfangreichen Bau-
maßnahme wurden einzelne Fachplanungs- und Bauleistungen ausgewählt.
Die Prüfung erfolgte anhand des Objektplans, der Kostenverfolgungen, vorgelegter Verdin-
gungsunterlagen, Verträge und Rechnungen einschl. dazugehöriger rechnungsbegründender
Unterlagen ausgewählter Objekt- und Fachplanungsleistungen bzw. Gewerke.
Die Prüfung ergab insgesamt betrachtet keine größeren Feststellungen. Aus Sicht von Rpr
wurde die Maßnahme im Wesentlichen ordnungsgemäß umgesetzt.
Folgende formale und materielle Feststellungen waren zu treffen:
• Überzahlung von 7.212,26 Euro bei der Abrechnung der Dachabdichtungs - Zimmerer-
und Flaschnerarbeiten,
• fehlende Verpflichtungserklärungen der weiteren am Projekt beteiligten Mitarbeiter bzw.
Subunternehmer bei allen überprüften Objektplanungs- und Fachplanungsleistungen,
• fehlende bzw. nicht den Anforderungen entsprechende Bautagebücher der Fachplaner,
205
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 73 von 124
• fehlende Aufstellung der anrechenbaren Kosten für das Honorar der Objektplanung Frei-
anlagen,
• fehlende bzw. unvollständige rechnungsbegründende Unterlagen,
• fehlende gemeinsame Firmenaufmaße,
• fehlende bzw. bzw. inhaltlich unvollständige Bautagesberichte der Firmen bzw. späte
Kenntnisnahme dieser.
Seitens Rpr wurde empfohlen, den o. g. überzahlten Betrag zeitnah zurückzufordern, damit
die Rückforderungsansprüche nicht verwirkt werden.
Sanierung Kulturzentrum Z-Bau – Frankenstr. 200, 2. Bauabschnitt - Metallbauarbeiten
Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten
entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungs-
unterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der
Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung.
Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben, den Zuschlag erhielt der einzige Bieter. Mit
dem Auftragnehmer wurde eine Nachtragsvereinbarungen abgeschlossen. Diese wurde von
RA/3-VMN geprüft und genehmigt.
Die Durchführung der Arbeiten erfolgte gemäß den Planungen und den Angaben im Leistungs-
verzeichnis.
Die materielle Prüfung der Schlussrechnung ergab eine Abweichung in Höhe v on
2.975,00 Euro brutto zu Lasten des Auftraggebers. Dieser Betrag wurde durch das Hochbau-
amt vom Auftragnehmer zurückgefordert.
Schweinauer Str. 20 – MittelschuleSt. Leonhard, - Dachdeckerarbeiten
Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten
entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungs-
unterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der
Abrechnung.
Die Prüfung des Gewerkes Dachdeckerarbeiten ergab insgesamt betrachtet keine größeren
Feststellungen, die Maßnahme wurde aus Sicht Rpr ordnungsgemäß umgesetzt. Folgende
formale Feststellungen waren zu treffen:
• fehlende Bautagebücher seitens des Arbeitgebers,
• fehlende gemeinsame Firmenaufmaße,
• fehlende bzw. inhaltlich unvollständige Bautagesberichte der Firma.
Materielle Feststellungen waren nicht veranlasst.
206
Seite 74 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Schnieglinger Str. 71 – Westfriedhof – Neubau Sozialraumgebäude – Objektplanung Ge-
bäude
Geprüft wurden die Abrechnung der Objektplanerleistungen insbesondere im Hinblick auf an-
rechenbare Kosten sowie Übereinstimmung mit den vertraglichen Leistungen.
Die Vorschriften der BRL der Stadt Nürnberg zur Vorbereitung der Maßnahme und Bereitstel-
lung der Finanzmittel wurden ordnungsgemäß eingehalten. Die Prüfung ergab jedoch, dass
das Honorar nicht korrekt ermittelt wurde. Die Interpolation der Tabellenwerte gem. HOAI 2013
war fehlerhaft.
Dadurch stellte das Architekturbüro 8.757,46 Euro zu wenig in Rechnung.
Regenbogenstraße 73, Grundschule – Dachsanierung
Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten
entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungs-
unterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der
Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung.
Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben, den Zuschlag erhielt der güns tigste Bieter.
Die beauftragte Summe betrug 200.147,23 Euro. Mit dem Auftragnehmer wurden zwei Nach-
tragsvereinbarungen abgeschlossen. Diese wurden von RA/3 -VMN geprüft und genehmigt.
Die Abrechnungssumme betr ug 378.353,21 Euro und lag somit um 178.205,98 Euro
(89,04 %) über der ursprünglichen Auftragssumme.
Die Prüfung durch Rpr ergab, dass die extreme Kostensteigerung der Dachsanierung durch
unzureichende Bauteiluntersuchungen bei der Vorplanung, die Aufschluss über den schlech-
ten Zustand der hofseitigen Dachflächen und der Gauben gegeben hätten, verursacht wurden.
Die materielle Prüfung der Schlussrechnung ergab eine Abweichung in Höhe von 243,33 Euro
brutto zu Lasten des Auftraggebers, dieser Betrag wurde vom Auftragnehmer zurückgefordert.
BBZ – Äußere Bayreuther Str. 20 - Bauteil B – Objektplanung Gebäude
Der Leistungsbereich Objektplanung Gebäude wurde insbesondere hinsichtlich der Ordnungs-
mäßigkeit der Abrechnung geprüft.
Die Mehrwertsteuer wurde zwischen 1.7.2020 und 31.12.2020 temporär auf 16 % gesenkt.
Dies hatte auch Auswirkungen auf Architektenverträge. So wurden Architektenleistungen, die
in diesem Zeitraum erbracht und vollendet wurden, mit einem Umsatzsteuersatz von 16 %
abgerechnet.
Die Prüfung ergab, dass keine Vereinbarungen zu einer Teilschlussrechnung nach den ab-
grenzbaren Leistungsphasen 1 bis 7 getroffen wurden. Dadurch hätte sich der in Rechnung
gestellte Betrag insgesamt von 125.645,95 Euro um 983,76 Euro auf 124.662,19 Euro redu-
ziert.
Seitens Rpr wurde empfohlen, Rücksprache mit dem Rechtsamt und dem Kassen- und Steu-
eramt zu halten, ob die mündliche Vereinbarung nachträglich durch eine schriftliche Vereinba-
rung bestätigt werden kann.
207
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 75 von 124
Nelson-Mandela-Platz – Neubau Fahrradparkhaus
Prüfungsschwerpunkt bei der Baumaßnahme war die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung der
Hauptgewerke Stahlbauarbeiten, Spinde und Blechverkleidungen, sowie der Objektplanungs-
leistung des extern beauftragten Architekturbüros (AB).
Die Prüfung ergab, dass die Vorschriften der BRL der Stadt Nürnberg zur Vorbereitung der
Maßnahme und Bereitstellung der Finanzmittel ordnungsgemäß eingehalten wurden. Die Aus-
führung der betrachteten Gewerke erfolgte grundsätzlich gemäß Planung und Ausschreibung.
Folgende formale und materielle Feststellungen waren bei den geprüften Gewerken zu treffen:
• fehlerhafte Abrechnung des Gewerks Stahlbauarbeiten und dadurch Überzahlung in Höhe
von 736,54 Euro,
• geringfügige Überzahlung beim Gewerk Spinde in Höhe von 10 Euro, durch fehlerhafte
Ermittlung des bei der Schlussrechnung zu zahlenden Restbetrags,
• fehlende Bautagesberichte bei allen geprüften Gewerken.
Bei der Objektplanungsleistung des Architekten war festzustellen, dass das AB pflichtwidrig
kein Bautagebuch geführt hat. Rpr empfahl UB zu prüfen, ob und in wie weit das Honor ar
aufgrund der fehlenden, vertraglich vereinbarten Leistung gekürzt werden sollte.
Zudem konnten dem Rpr nicht alle vertraglich vereinbarten Kostenstände des AB, wie die Auf-
stellung der Vergabebudgets nach Gewerken, die Kostenermittlung auf Grundlage vom Planer
bepreister Leistungsverzeichnisse (LVs), die Kostenkontrolle der LPH 6 (Vergleich Kostenbe-
rechnung - bepreiste LVs), die Kostenverfolgung bzw. -kontrolle in LPH 8 und die Kostenfest-
stellung nach DIN 276 zur Prüfung vorgelegt werden. Aus Sicht Rpr berechtigt das Fehlen von
Grundleistungen zur Honorarkürzung. Auch hier empfahl Rpr dem UB zu prüfen, ob und in-
wieweit dies im vorliegenden Fall erfolgen sollte.
Preißlerstr. 6, Johann.Daniel-Preißler-Mittelschule – Erneuerung Turnhallenboden
Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten
entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungs-
unterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der
Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung.
Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben, den Zuschlag erhielt der günstigste Bie-
ter.Die Durchführung der Arbeiten erfolgte gemäß den Planungen und den Angaben im Leis-
tungsverzeichnis.
Bei der Prüfung waren folgende formalen Feststellungen zu treffen:
• Vom Auftragnehmer wurde ein Nachtrag gestellt, die Unterlagen konnten jedoch nicht zur
Prüfung vorgelegt werden, da sie nicht mehr auffindbar waren,
• die vorgelegten Aufmaße sind von der Bauleitung nicht gegengezeichnet. Daher ist nicht
ersichtlich, ob das Aufmaß gemeinsam von Auftaggeber und Auftragnehmer erstellt
wurde.
• fehlende Bautagesberichte seitens des Auftragnehmers,
208
Seite 76 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
• fehlendes Bautagebuch des Auftraggebers.
Die materielle Prüfung der Schlussrechnung ergab keine Abweichung.
BBZ - Äußere Bayreuther Str. 20 – Bauteil B - Flachdachabdichtung
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung erfolgte anhand der Vergabeunterlagen,
der Aufmaße und der Abschlags- und Schlussrechnungen.
Die Maßnahme wurde aus Sicht Rpr ordnungsgemäß umgesetzt. Die Vorschriften der BRL
der Stadt Nürnberg zur Vorbereitung der Maßnahme und Bereitstellung der Finanzmittel wur-
den eingehalten. Die Durchführung der Dachabdichtungsarbeiten erfolgte gemäß der Planung
und des Leistungsverzeichnisses.
Die Prüfung der Schlussrechnung ergab folgende formale Feststellungen.
• fehlende Bautagebücher seitens des Arbeitgebers,
• fehlende gemeinsame Firmenaufmaße,
• fehlende bzw. inhaltlich unvollständige Bautagesberichte der Firma.
Materielle Feststellungen waren nicht veranlasst.
Weiltinger Straße 25 – Neubau eines 4-gruppigen Kinderhortes - Rohbauarbeiten
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung erfolgte anhand der Vergabeunterlagen,
Verträge und Rechnungen einschließlich dazugehörender rechnungsbegründender Unterla-
gen.
Die materielle Prüfung der Schlussrechnung ergab eine Abweichung in Höhe v on insgesamt
3.137,77 Euro brutto zu Lasten des Auftraggebers. Zum einen wurden im Zuge der Prüfung
eines Nachtrags durch RA/3- VMN mit der Firma neue Einheitspreise vereinbart, bei der Ab-
rechnung wurden diese Korrekturen jedoch nicht übernommen sondern mit den ursprüngli-
chen von der Firma angebotenen Einheitspreisen abgerechnet. Hieraus ergab sich insgesamt
eine Überzahlung in Höhe von 649,82 Euro brutto. Zum anderen gestand die ausführende
Firma auf Nachfrage von Rpr einen Aufmaßfehler ein. Dieses Zugeständnis in der Stellung-
nahme der Firma war weder dem Architekturbüro noch H aufgefallen. Daher informierte Rpr
anschließend H über das fehlerhafte Aufmaß, was zu einer Reduzierung der Abrechnungs-
summe bei der entsprechenden Position um 2.487,95 Euro führte. Das Hochbauamt sagte zu,
den Gesamtbetrag in Höhe von 3.137,77 Euro brutto vom Auftragnehmer zurückzufordern.
Rothenburger Straße 45 – Umbau zum Familienzentrum
2019 wurde die Prüfung der Gewerke Maler - und Schreinerarbeiten der im April 2018 abge-
schlossenen Maßnahme angekündigt und die Prüfungsunterlagen angefordert. Die Unterla-
gen wurden nur teilweise vorgelegt und enthielten keine Schlussrechnungen bzw. vollständige
Nachtragsbeauftragungen.
Daher wurde die Prüfung zunächst zurückgestellt und erfolgte dann 2021 sukzessive nach
Eingang der vollständigen Unterlagen der beiden Gewerke bei Rpr.
Es war festzustellen, dass
209
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 77 von 124
• die Aufmaßerstellung die Anforderungen der VOB/B und der zusätzlichen städtischen Ver-
tragsbestimmungen nicht erfüllten und
• Nachträge nicht frühzeitig, sobald Abweichungen erkennbar waren, gemäß den haus-
haltsrechtlichen Vorschriften zur Genehmigung vorgelegt wurden.
Die materielle Prüfung der Schlussrechnungen ergab keine Abweichungen.
Sanierung Kulturzentrum Z-Bau - Frankenstr. 200, 2. Bauabschnitt – Demontage der sa-
nitären Anlagen und Provisorien
Bei oben genannter Baumaßnahme wurde die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirt-
schaftlichkeit der Abwicklung des Bauvorhabens beim Gewerk „Demontage der sanitären An-
lagen“ geprüft. Die Prüfung erfolgte anhand der Vergabeunterlagen einschließlich der Nach-
träge, der Aufmaße, der Bestandspläne, der Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung.
Folgende formale und materielle Feststellungen wurden getroffen:
• Überzahlung von 803,25 Euro auf Grund von Abweichungen bei Stundenlohnarbeiten,
• Stundenlohnzettel wurden nicht fristgerecht geprüft und zurückgegeben,
• bei den Stundenlohnzetteln wurde die Qualifikation der eingesetzten Arbeitskraft nicht an-
gegeben, somit konnte nicht nachvollzogen werden, ob es sich um Fachkräfte oder Helfer
handelte,
• die zu den rechnungsbegründenden Unterlagen gehörenden Aufmaße waren nicht im Ori-
ginal vorhanden,
• die Bautagesberichte wurden vom Auftragnehmer nicht gem. Nr. 8 der vereinbarten zu-
sätzlichen Vertragsbedingungen geführt,
• sämtliche Bautagesberichte waren nicht vom beauftragten Ingenieurbüro unterschrieben
und unterlagen somit offensichtlich keinerlei Kontrolle.
Seitens Rpr wurde empfohlen, den o. g. überzahlten Betrag von der Baufirma zeitnah zurück-
zufordern, damit die Rückforderungsansprüche nicht verwirkt werden.
Sanierung Kulturzentrum Z-Bau - Frankenstr. 200, 2. Bauabschnitt – sanitäre Installati-
onen
Bei oben genannter Baumaßnahme wurde die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirt-
schaftlichkeit der Abwicklung des Bauvorhabens beim Gewerk sanitäre Anlagen geprüft. Die
Prüfung erfolgte anhand der Vergabeunterlagen einschließlich der Nachträge, der Aufmaße,
der Bestandspläne, der Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung.
Folgende formale und materielle Feststellungen wurden getroffen:
• Überzahlung von 513,19 Euro auf Grund einer fehlerhaften Abrechnung,
• die fristgerechte Prüfung von Stundenlohnzetteln konnte nicht nachvollzogen werden, da
kein Datum der Prüfung durch das Ingenieurbüro vorhanden war,
210
Seite 78 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
• bei den Stundenlohnzetteln wurde die Qualifikation der eingesetzten Arbeitskraft nicht an-
gegeben, somit konnte nicht nachvollzogen werden, ob es sich um Fachkräfte oder Helfer
handelte,
• die zu den rechnungsbegründenden Unterlagen gehörenden Stundenlohnzettel lagen teil-
weise nicht im Original vor,
• die zu den rechnungsbegründenden Unterlagen gehörende Aufmaße waren nicht im Ori-
ginal vorhanden,
• die Bautagesberichte wurden vom Auftragnehmer nicht gem. Nr. 8 der vereinbarten zu-
sätzlichen Vertragsbedingungen geführt,
• eine Kontrolle der Bautagesberichte konnte nur bei 17 von 30 Berichten durch die Unter-
schrift des beauftragten Ingenieurbüro nachgewiesen werden.
Seitens Rpr wurde empfohlen, den o. g. überzahlten Betrag von der Baufirma zeitnah zurück-
zufordern, damit die Rückforderungsansprüche nicht verwirkt werden.
Bielingplatz 2, Peter-Vischer-Schule, Aufstockung IZBB – Raumlufttechnische Anlagen
Bei oben genannter Baumaßnahme wurde die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirt-
schaftlichkeit der Abwicklung des Bauvorhabens beim Gewerk Raumlufttechnische Anlagen
geprüft. Die Prüfung erfolgte anhand der Vergabeunterlagen einschließlich der Nachträge, der
Aufmaße, der Bestandspläne, der Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung.
Folgende formale und materielle Feststellungen wurden getroffen:
• Gem. den allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen in der VOB/C
sind in der Leistungsbeschreibung Anzahl, Art und Maße von Mustern und Musterkon-
struktionen sowie der Ort der Anbringung anzugeben. Aus den Unterlagen ging hervor,
dass Mustergeräte verbaut wurden, im Leistungsverzeichnis war dazu allerdings keine
Position vorgesehen.
• Eine transparente Ermittlung der Mengen lag nicht vor. Abgerechnete Mengen konnten
auf Grund von fehlenden oder nicht mit den Bestandsunterlagen übereinstimmenden An-
gaben in den Aufmaßen nicht nachvollzogen werden.
• Nachtragsleistungen wurden teilweise bei einer nicht dafür vorgesehenen Nachtragsposi-
tion aufgenommen. Somit wurden die Leistungen über eine eventuell zu teuere Position
abgerechnet.
Die Feststellungen wurden von der Baudienststelle zur Kenntnis genommen, es wurde zuge-
sagt, die von Rpr gegebenen Empfehlungen künftig zu beachten.
Wiesenstraße - Umgestaltung der Freifläche um die Christuskirche – Landschaftsbau-
arbeiten
Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten
entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrec hnungs-
unterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der
Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung.
211
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 79 von 124
Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben, den Zuschlag erhielt der einzige Bieter.Die
Durchführung der Arbeiten erfolgte gemäß den Planungen und den Angaben im Leistungsver-
zeichnis.
Bei der Prüfung waren keine formalen Feststellungen zu treffen:
Die materielle Prüfung der Schlussrechnung ergab eine Abweichung in Höhe von
21.110,08 Euro brutto zu Gunsten des Auftraggebers. Diese resultierte aus einer Reduzierung
der 1. Abschlagsrechnung und einem Additionsfehler in der Schlussrechnung. Die Reduzie-
rung in der 1. Abschlagsrechnung erfolgte aufgrund der unterschiedlichen Finanzierung. Die
Bäume und Baumstandorte wurden durch eine Spende des Rotary Club Nürnberg - Kaiserburg
finanziert. Deshalb wurden alle Positionen die Baumstandorte betreffen, gesondert und über
eine eigene Haushaltsstelle abgerechnet.
Sanierung der Hallertorbrücke und Neubau der Rad- und Gehwegunterführung südlich
der Hallertorbrücke
Bei der Maßnahme wurden die Planungsleistungen insbesondere im Hinblick auf anrechen-
bare Kosten sowie Übereinstimmung mit den vertraglichen Vereinbarungen geprüft. Insgesamt
wurden 3 Einzelverträge mit Ingenieurbür os geschlossen. Der erste Vertrag zwischen dem
Ingenieurbüro und der VAG war nicht Gegenstand dieser Prüfung. Der zweite Vertrag bein-
haltete die Planung der Unterführung (Objektplanung, Tragwerksplanung und Planung der
Verkehrsanlagen) und der dritte Vertrag die Ausführungsplanung zur Generalsanierung der
Hallertorbrücke, die in diesem Fall nicht an die ausführende Firma mitvergeben wurde, son-
dern im Vorfeld der Ausschreibung der Baul eistungen vom Ingenieurebüro erbracht werden
sollte. Die beiden letzteren Verträge wurden zwischen der Stadt Nürnberg und dem Ingenieur-
büro geschlossen und waren daher Gegenstand der Prüfung.
Die Objektplanung, Tragwerksplanung und Planung der Verkehrsanlagen für die Rad- und
Fußwegunterführung südlich der Hallertorbrücke wurden mit einer Gesamtsumme von
124.206,41 Euro beauftragt. Es wurde ein Nachtragsangebot in Höhe von 1.663,32 Euro vor-
gelegt und genehmigt. Die Leistungen wurden in einer Teilschlussrechnung mit einer Gesamt-
summe von 127.532, 32 Euro abgerechnet. Die Diskrepanz beruhte auf der Anpassung der
anrechenbaren Kosten. Die Berechnung des Honorars in der Teilschlussrechnung war nicht
zu beanstanden.
Die Genehmigungs- und Ausführungsplanung bezüglich der Sanierung der Hallertorbrücke
wurde mit einer Gesamtsumme von 317.868,91 Euro beauftragt. Es wurde ein Nachtrag in
Höhe von 16.669,85 Euro vorgelegt und genehmigt. Die Leistungen wurden mit der Schluss-
rechnung in Höhe von 334.538,76 Euro abgerechnet, was dem beauftragten Betrag entspricht.
Die Berechnung des Honorars war nicht zu beanstanden.
Uhlandstraße im Bereich Uhlandschule mit Kreuzung Uhland-/Grolandstraße – Straßen-
bau
Bei o.g. Baumaßnahme wurde insbesondere die ordnungsgemäße Beauftragung der Leistun-
gen und die Abrechnung geprüft.
Die Ausschreibung erfolgte entspr echend dem geltenden Vergaberecht als öffentliche Aus-
schreibung mit der eVergabe. Den Zuschlag erhielt der wenigstnehmende Bieter. Die Straßen-
bauarbeiten wurden entsprechend der Planung und den Angaben im Leistungsverzeichnis
durchgeführt. Die Aufmaße und Aufmaßpläne waren sehr übersichtlich und nachvollziehbar
abgefasst. Die Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung wurden in der Reihenfolge
des Leistungsverzeichnisses aufgestellt, die Einheitspreise stimmten überein.
212
Seite 80 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Die Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes ergab keine monetären Feststellungen.
Generalsanierung Stuttgarter Straße / Rotbuchenstraße
Die Baumaßnahme zur Sanierung der Abwasserleitungen i n der Stuttgarter - / Rotbuchen-
straße wurde entsprechend der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Nürnberg und der Ge-
meindeordnung geprüft. Die Prüfung erfolgte in Form von Stichproben. Als Grundlagen dienten
die Teil- und Schlussrechnungen, Leistungsverzeichnisse, Verträge, Aufmaße, Zeichnungen,
Mengenberechnungen, Liefernachweise und der Schriftverkehr. Im ersten Bauabschnitt er-
folgte im Jahr 2017 die Erneuerung der Schächte. Im Jahr 2018 wurde im zweiten Bauab-
schnitt der bestehende Betonrohrkanal mittels Schlauchliner saniert.
Beide Maßnahmen wurden öffentlich ausgeschrieben. Der Zuschlag wurde jeweils auf das
wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Erneuerung der Schächte wurde mit 240.589,51 Euro be-
auftragt. Es wurde ein Nachtrag in Höhe von 2.732,01 Euro vorgelegt und genehmigt. Die
Leistungen wurden mit der Schlussrechnung in Höhe von 238.990,53 Euro abgerechnet. Die
Sanierung mit Schlauchliner wurde mit 111.843,25 Euro beauftragt. Die Leistungen wurden
mit der Schlussrechnung in Höhe von 113.027,50 Euro abgerechnet.
Die Aufmaße beider Maßnahmen waren übersichtlich und nachvollziehbar aufgestellt, die Ab-
rechnung der Leistungen durch den Auftragnehmer erfolgte zeitnah zum Leistungsstand auf
der Baustelle. Die abgerechneten Leistungen entsprechen den Vorgaben des Leistungsver-
zeichnisses und der Ausführungsplanung. Materielle Feststellungen waren nicht zu treffen.
2.6.5 Beteiligungsunternehmen
Technische Prüfung bei der Flughafen Nürnberg GmbH
Gem. einer Änderung der Geschäftsordnung für den Vergabeausschuss der Flughafen GmbH
ist bei zust immungspflichtigen Bauvergaben nur noch die Zustimmung von RA/3- Vergabe-
management erforderlich. Somit entfällt die Prüfung durch Rpr.
Wohnungsbaugesellschaft Nürnberg Kommunal GmbH (WBG-K)
Die WBG-Kommunal GmbH (WBG-K) wurde von der Stadt Nürnberg beauftr agt, die Baube-
treuung für zahlreiche Projekte, deren Fertigstellung bis 31.12.2022 beabsichtigt ist, zu über-
nehmen. Für die Mehrzahl der Projekte wurden zusätzlich Leistungen der Projektklärung und
Projektentwicklung beauftragt.
Per Nachtrag wurde die WBG-K außerdem mit Neubau bzw. Sanierung von mehreren Feuer-
wehrgerätehäusern beauftragt.
Zu diesem Zweck wurden zwischen der Stadt Nürnberg und der WBG -K jeweils entspre-
chende Baubetreuungsverträge geschlossen. Für ihre Tätigkeit erhält die WBG-K eine Vergü-
tung für die von ihr übernommene Betreuungstätigkeit. Diese ermittelt sich auf Grundlage der
Bruttobaukosten bzw. der anrechenbaren Kosten nach HOAI. Darüber hinaus zur Erfüllung
des Vertrags erforderliche, sonstige Sonderfachleistungen werden ebenfalls ver gütet, wenn
entsprechende Rechnungen vorliegen.
Vergaben VOB
Aus der Vergabeprüfung entfielen auf die WBG -K insgesamt 6 VOB-Vergaben in Höhe von
rund 4,33 Mio. Euro. Materielle Feststellungen waren nicht zu treffen.
213
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 81 von 124
2.7 Betätigung der Stadt bei Beteiligungsunternehmen pri-
vaten Rechts
Rechtsgrundlagen für die Prüfung der Betätigung der Stadt Nürnberg bei Unternehmen in
Rechtsformen des privaten Rechts sind Art. 94 und 106 Abs. 4 GO.
Nach Art. 94 Abs. 3 GO ist die Stadt Nürnberg verpflichtet, jährl ich einen Bericht über ihre
Beteiligungen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihr mindestens der
zwanzigste Teil der Anteile eines Unternehmens gehört. Der Beteiligungsbericht soll insbe-
sondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die
Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des ge-
schäftsführenden Unternehmensorgans gemäß Absatz 1 Nr. 5 dieses Artikels, die Ertragslage
und die Kreditaufnahme enthalten.
Im Beteiligungsbericht des Referats für Finanzen, Personal und IT wird dem Art. 94 Abs. 3 GO
grundsätzlich Rechnung getragen. Der aktuelle Beteiligungsbericht gibt die Entwicklung für das
Wirtschaftsjahr 2020 wieder. Der Beteiligungsbericht 2022, der die Entwicklung für das Wirt-
schaftsjahr 2021 darstellt, befindet sich in Arbeit. Die Fertigstellung ist für Ende des Jahres geplant.
Im Prüfungszeitraum 2021 war die Stadt Nürnberg an folgenden Unternehmen beteiligt:
2.7.1 Unter Art. 94 Abs. 1 GO fallende Unternehmen
Nr. Unternehmen
Stand 31.12.2021
Gezeichnetes Kapital
Kapitalanteil Stadt Nürn-
berg in Euro
Beteiligung Stadt
Nürnberg in %
1 Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) 204.200.000
204.200.000
100,0
2 noris inklusion gemeinnützige GmbH 2.759.4427
2.759.442
100,0
3 Klee-Center GmbH, Existenzgründerzentrum 430.000
430.000
100,0
4 Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH 100.000
100.000
100,0
5 Noris-Arbeit (NOA) gemeinnützige Beschäfti-
gungsgesellschaft mbH der Stadt Nürnberg
25.600
25.600
100,0
6 NürnbergStift Service GmbH Nürnberg 25.000
25.000
100,0
7 NOA.kommunal GmbH 25.000
25.000
100,0
8 wbg Immohold Verwaltungs-GmbH 25.000
25.000
100,0
9 Projektentwicklungsgesellschaft St. Leon-
hard-Nord mbH Siedlungsmodell Nürnberg
25.565
24.261
94,9
7 Tatsächlich beträgt das im Handelsregister eingetragene Stammkapital 5.397.000 DM, da noch keine Umstel-
lung auf Euro erfolgt ist.
214
Seite 82 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Nr. Unternehmen
Stand 31.12.2021
Gezeichnetes Kapital
Kapitalanteil Stadt Nürn-
berg in Euro
Beteiligung Stadt
Nürnberg in %
10 IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürn-
berg-Fürth-Erlangen GmbH
35.500
20.000
56,3
11 wbg Nürnberg GmbH
Immobilienunternehmen
12.600.000
8.932.140
70,9
12 Flughafen Nürnberg GmbH 43.124.000
21.562.000
50,0
13 NürnbergMesse GmbH 100.204.900
50.071.750
49,9
Abschlussprüfungen und -ergebnisse 2021
Nr. Unternehmen Beauftragte Prüfungsgesell-schaft Zeitpunkt der Berichtser-stellung Jahresergeb-nis in TEuro8
1 Städtische Werke Nürnberg
GmbH (StWN) mit Organge-
sellschaften
Städt. Werke Nürnberg
GmbH (StWN)
Deloitte GmbH Wirtschaftsprü-
fungs-gesellschaft 14.04.2022 +85.068 (+10.465)
N-ERGIE Aktiengesellschaft
Nürnberg (N-ERGIE AG)
Deloitte GmbH Wirtschaftsprü-
fungs-gesellschaft 03.03.2022
+151.227
(+121.965)
9
VAG Verkehrs-Aktiengesell-
schaft Nürnberg (VAG)
Deloitte GmbH Wirtschaftsprü-
fungs-gesellschaft 14.04.2022 -81.336 (-89.463)
Fränk. Energie-Gesellschaft
mbH, Nürnberg (FEG)
Keine Prüfung des Jahresab-
schlusses10 -1 (-2)
Zwischen der StWN und ihren Tochtergesellschaften N-ERGIE AG, VAG sowie FEG bestehen
Ergebnisabführungsverträge. Diese sehen die Abführung des handelsrechtlichen Jahresüber-
schusses bzw. die Übernahme eines eventuell bestehenden Jahresfehlbetrages vor. Da die
StWN an der N-ERGIE jedoch nur mit 60,2 % beteiligt ist, garantiert die StWN der außenste-
henden Gesellschafterin Thüga AG eine angemessene Ausgleichszahlung nach § 304 Abs. 2
S. 1 AktG.
Zwischen der StWN als Organträgerin sowie den Organgesellschaften N -ERGIE, VAG und
FEG bestehen zudem körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaften.
8 Jahresergebnis vor Ergebnisabführung und Ergebnisverwendung, Ergebnisse 2020 in Klammern
9 Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung/-verwendung und Ausgleichszahlung an Thüga AG
10 Aufgrund der derzeit ruhenden Geschäftstätigkeit wurde auf eine Prüfung des Jahresabschlusses verzichtet.
Derzeit betreibt die Gesellschaft lediglich Vermögensverwaltung.
215
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 83 von 124
Aufgrund der bestehenden Ergebnisabführungsverträge wird das Jahresergebnis der StWN
maßgeblich von den erwirtschafteten Ergebnissen der Tochtergesellschaften N -ERGIE AG
und VAG beeinflusst.
Ergebnisermittlung der StWN: 2021 2020
TEUR TEUR
Aufgrund EAV abgeführter Gewinn der N-ERGIE AG +63.613 (+72.349)
Aufgrund EAV übernommene Verluste der VAG -81.336 (-89.463)
Aufgrund EAV übernommene Verluste der FEG -2 (-1)
Eigenes Ergebnis StWN +102.793 (+27.580)
Jahresergebnis der StWN +85.068 (+10.465)
Die StWN erzielte im Geschäftsjahr 2021 einen Jahresüberschuss in Höhe von 85,1 Mio. Euro.
Das Jahresergebnis ist geprägt durch den Verkauf von Geschäftsanteilen an der wbg an die
Stadt Nürnberg.
Der Jahresüberschuss 2021 setzt sich zusammen aus den übernommenen Gewinnen und
Verlusten der Tochtergesellschaften in Höhe von - 17,7 Mio. Euro (i.Vj.: -17,1 Mio. Euro) und
dem eigenen Ergebnis der StWN in Höhe von 102,8 Mio. Euro (i.Vj.: 27,6 Mio. Euro). Die
StWN veräußerte in 2021 weitere Anteile an der wbg an die Stadt Nürnberg. Nachdem sie im
Vorjahr noch mit 25,01 % beteiligt war, hält sie zum 31.12.2021 nur noch 10,01 % der Anteile
an der wbg. Aus dieser konzerninternen Veräußerung erzielte sie einen Veräußerungsgewinn
in Höhe von 101,6 Mio. Euro (i. Vj. 27,9 Mio. Euro).
Das Jahresergebnis der N-ERGIE AG betrug vor Ergebnisverwendung und Ausgleichszahlung
151,2 Mio. Euro. Davon wurden gemäß Ergebnisabführungsvertrag 63,6 Mio. Euro an die
StWN abgeführt. Weitere 30,6 Mio. Euro flossen als Ausgleichszahlung an die Thüga AG als
außenstehende Aktionärin. Der verbleibende Jahresüberschuss der N-ERGIE AG in Höhe von
57,0 Mio. Euro wurde mit Zustimmung der StWN in die Gewinnrücklagen eing estellt. Die Er-
gebnisverbesserung gegenüber dem Vorjahr um rd. 29 Mio. Euro ist maßgeblich auf die Erhö-
hung der sonstigen betrieblichen Erträge (+ 15,9 Mio. Euro) sowie des Finanzergebnisses
(+12,8 Mio. Euro) zurückzuführen. Die Zunahme bei den sonstigen betrieblichen Erträgen re-
sultiert vorwiegend aus der Auflösung von Rückstellungen und die Erhöhung des Finanzer-
gebnisses aus der Aufwertung der Anteile an der Gemeinschaftskraftwerk Irsching GmbH.
Bei der VAG verringerten sich die Fahrgastzahlen gegenüber d em Vorjahr nochmals um
1,6 %. Gegenüber 2019 – dem Vor -Corona-Zeitraum – entspricht dies einem Minus von
21,4 %. Dennoch konnte in 2021 der Jahresverlust vor Verlustübernahme um 8,1 Mio. Euro
bzw. 9,1 % gegenüber dem Vorjahr verringert werden. Dies liegt v or allem daran, dass die
Einbußen bei den Fahrgeldeinnahmen auch in 2021 überwiegend durch den ÖPNV -
Rettungsschirm ausgeglichen wurden. Das Defizit der VAG beläuft sich auf 81,3 Mio. Euro.
Für 2022 wird ein Jahresverlust vor Verlustausgleich in Höhe von rd. 125 Mio. Euro erwartet.
216
Seite 84 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Nr. Unternehmen Beauftragte Prüfungsgesell-schaft Zeitpunkt der Berichtser-stellung Jahresergeb-nis in TEuro11
2 noris inklusion gemeinnüt-
zige GmbH
Dr. Ernst Beck Wirtschaftsprüfer 21.06.2022 -830 (-344)
3 Klee-Center GmbH, Exis-
tenzgründerzentrum
TaXPerts Audit GmbH Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft 17.08.2022 +5 (+15)
4 Stadion Nürnberg Betriebs-
GmbH
Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 14.04.2022 +59 (-124)
5 Noris-Arbeit (NOA) gemein-
nützige Beschäftigungsge-
sellschaft mbH der Stadt
Nürnberg
Auretax GmbH Wirtschaftsprü-
fungsgesellschaft 29.07.2022 -219 (-751)
6 NürnbergStift Service GmbH
Nürnberg
Solidaris Revisions-GmbH Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
-35412 (+11)
7 NOA.kommunal GmbH
Auretax GmbH Wirtschaftsprü-
fungsgesellschaft 31.05.2022 +247 (+271)
8 wbg Immohold Verwaltungs-
GmbH
Keine Prüfung des Jahresab-
schlusses13 +1 (+1)
9 Projektentwicklungsgesell-
schaft St. Leonhard-Nord
mbH Siedlungsmodell Nürn-
berg
Keine Prüfung des Jahresab-
schlusses14 -16 (-16)
10 IGZ Innovations- und Grün-
derzentrum Nürnberg-Fürth-
Erlangen GmbH
Christian Kachelmann
Wirtschaftsprüfer aus der Kanz-
lei Fischer & Partner GbR
12.05.2022 +7 (+83)
11 wbg Nürnberg GmbH Immo-
bilienunternehmen
Bavaria Revisions- und Treu-
hand AG Wirtschaftsprüfungsge-
sellschaft Steuerberatungsge-
sellschaft
21.04.2022 +12.209 (+16.198)
12 Flughafen Nürnberg GmbH PKF Fasselt
Partnerschaft mbB Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft Steuerbe-
ratungsgesellschaft
15.03.2022 -14.882 (-41.210)
13 NürnbergMesse GmbH Rödl & Partner GmbH Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
24.05.2022 -46.012 (-57.811)
Der Arbeitsbereich der noris inklusion gemeinnützige GmbH stand auch in 2021 noch stark
unter dem Einfluss der Corona-Pandemie. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Jahresverlust
11 Es handelt sich um Ergebnisse vor Verlustausgleich. Ergebnisse 2020 in Klammern.
12 Zum Zeitpunkt der Berichterstellung war die Jahresabschlussprüfung noch nicht abgeschlossen. Das Jahreser-
gebnis ist daher vorläufig.
13 Für ihre Tätigkeit erhält die Gesellschaft die vereinbarte Haftungsvergütung sowie den gesellschaftsvertraglich
vereinbarten Aufwendungsersatz. Auf eine Prüfung des Jahresabschlusses wurde aufgrund Geringfügigkeit
verzichtet.
14 Aufgrund der derzeit ruhenden Geschäftstätigkeit wurde auf die Prüfung des Jahresabschlusses verzichtet.
217
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 85 von 124
in 2021 deutlich erhöht, und zwar von 344 TEuro auf 830 TEuro. Belastet wurde das Ergebnis
vor allem durch vermehrte Aufwendungen für medizinischen Sachbedarf, zusätzlich anfallende
Raummieten sowie Personalkosten für Leiharbeit zum Auffangen von Personalausfällen. Nach
wie vor nicht kostendeckend ist der Druckereibetrieb.
Für das abgelaufene Wirtschaftsjahr weist die Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH einen Jahre-
süberschuss in Höhe von 59 TEuro aus. Die Geschäftstätigkeit der Stadion Nürnberg Betriebs-
GmbH litt auch im abgelaufenen Geschäftsjahr noch stark unter den massiven Corona- Be-
schränkungen. In 2021 betrugen die Umsatzerlöse nur rd. 60 % der Umsatzerlöse des Jahres
2019. Ein Teil der Ausfälle konnte durch die Corona-Hilfen kompensiert werden.
Die Noris-Arbeit (NOA) gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft mbH erzielte im Geschäfts-
jahr 2021 einen Jahresverlust in Höhe von 219 TEuro. In 2021 reduzierten sich die Umsatzer-
löse gegenüber 2020 weiter. Bereinigt um Zuschüsse liegen diese damit um rd. 180 TEuro
unter denen des Jahres 2020 und um rd. 760 TEuro unter denen des Vor-Corona-Zeitraumes
von 2019. Der überwiegende Teil des Umsatzrückgangs ist auf eine pandemiebedingt schlech-
tere Belegungsquote bzw. Unterbrechungen in den AGH -Maßnahmen zurückzuführen. Wei-
tere Gründe sind Ladenschließungen und geringere Zuschüsse wegen der Unterbrechungen
von Maßnahmen aufgrund Corona. Zum 31.12.2021 weist die Gesellschaft einen nicht durch
Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 37 TEuro (i.Vj. 434 TEuro) aus. Aufgrund von
der Stadt übernommener Verluste in Höhe von 616 TEuro sowie eines Forderungsverzichtes
in Höhe von 198 TEuro konnte dieser gegenüber dem Vorjahr deutlich reduziert werden. Den-
noch ist die Gesellschaft auch zum 31.12.2021 bilanziell überschuldet. Die Geschäftsführung
hat infolgedessen die insolvenzrechtliche Überschuldung analysiert. Demnach verfügt die Ge-
sellschaft über ausreichende finanzielle Mittel, so dass trotz der weiterhin bestehenden bilan-
ziellen Überschuldung nicht von einer insolvenzrechtlichen Überschuldung auszugehen ist.
Die NOA.kommunal GmbH ist für die Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe tätig. Dabei
erbringt sie sog. Jedermannstätigkeiten. In 2021 erwirtschaftete die NOA.kommunal GmbH
einen Jahresüberschuss von 247 TEuro (i.Vj.: 274 TEuro). Damit verringerte sich der Jahres-
überschuss gegenüber dem Vorjahr um 9,0 %. Insbesondere die Umsatzerlöse liegen mit
4,6. Euro im Geschäftsjahr 2021 wesentlich niedriger als im Vorjahr (5,4 Mio. Euro). Darin
enthalten sind Personalkostenzuschüsse von rd. 2,3 Mio. Euro.
Gegenstand der Projektentwicklungsgesellschaft St. Leonhard-Nord GmbH war in der Vergan-
genheit die Entwicklung der Flächen des ehemaligen Schlachthofgeländes Nürnberg zu einer
Wohnsiedlung. Da dieses Vorhaben abgeschlossen ist, übt die Gesellschaft derzeit keine ak-
tive Geschäftstätigkeit aus. Sie steht der Stadt Nürnberg für künftige Aufgaben zur Verfügung.
Der in 2021 erzielte Jahresfehlbetrag von 16 TEuro ist auf die laufenden Aufwendungen des
Geschäftsjahres zurückzuführen, denen aufgrund der ruhenden Geschäftstätigkeit keine Er-
träge gegenüberstehen. Getragen werden diese, soweit zahlungswirksam, durch die Verwen-
dung des Restbestands an liquiden Mitteln. Im Mai 2022 hat der Stadtrat beschlossen, die
Reaktivierung und Umstrukturierung der Gesellschaft anzugehen.
Das Jahresergebnis der IGZ Innovations - und Gründerzentrum Nürnberg -Fürth-Erlangen
GmbH sank in 2021 von 83 TEuro auf 7 TEuro. In 2021 kam es zu erheblichen Personaleng-
pässen, so dass verstärkt Personaldienstleister eingesetzt werden mussten, um die Hand-
lungsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Daraus resultierten Mehrkosten für die IGZ. Des Wei teren
war die Gesellschaft durch Renovierungskosten belastet. In den Folgejahren sind weitere Sa-
nierungsmaßnahmen geplant, die das Ergebnis auch in den Folgejahren belasten dürften.
In 2021 erhöhte sich die unmittelbare Beteiligung der Stadt Nürnberg an der wbg Nürnberg
GmbH Immobilienunternehmen (wbg) erneut. Mit Vertrag vom 28.10.2021 und wirtschaftlicher
Wirkung zum 01.11.2021 erwarb die Stadt Nürnberg weitere 15 % von der StWN, so dass sie
218
Seite 86 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
nunmehr mit 70,89 % an der wbg beteiligt ist. Wie in den Vorjahr en erzielte die wbg auch in
2021 einen Jahresüberschuss. Dieser belief sich auf 12,2 Mio. Euro und ist damit um
4,0 Mio. Euro niedriger als in 2020. Als Gründe sind zum einen geringe Umsatzerlöse zu nen-
nen, da in 2021 im Bauträgergeschäft keine Einheiten übergeben wurden. Zum anderen lag
der Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwand deutlich über den Werten der Vorjahre.
Die Flughafen Nürnberg GmbH konnte in 2021 ihren Jahresverlust im Vergleich zum Vorjahr
deutlich reduzieren. In 2020 hatte sie noch einen Verlust in Höhe von 41,2 Mio. Euro ausge-
wiesen, in 2021 belief sich dieser auf 14,8 Mio. Euro. Ab Mai 2021 stieg das Verkehrsaufkom-
men am Albrecht Dürer Airport sukzessive an, so dass in 2021 rd. 1,1 Mio. Passagiere beför-
dert wurden. Dies waren 16 % mehr als im Vorjahr und zugleich 74 % weniger als im Jahr
2019. Wesentlich zur Ergebnisverbesserung beigetragen haben die Kompensationszahlungen
für Ausfälle wegen der Corona-Pandemie auf Grundlage der Bundesrahmenregelung in Höhe
von rd. 14 Mio. Euro. Im Gegenzug sanken Betriebs- und Personalaufwand, insbesondere auf-
grund von Kurzarbeit, in 2021 deutlich. Des Weiteren wurde das Eigenkapital durch die Ge-
sellschafter – Freistaat Bayern und Stadt Nürnberg – um 50 Mio. Euro verstärkt.
Die Messewirtschaft war in 2021 nach wie vor stark von den Auswirkungen der Corona- Pan-
demie betroffen. Dies hatte auch Auswirkungen auf die NürnbergMesse GmbH. Gegenüber
2019, das aufgrund turnusmäßiger Messezyklen vergleichbar ist, sanken die Umsatzerlöse
um 174,0 Mio. Euro auf nur noch 48,1 Mio. Euro. Dies entspricht einem Rückgang von 78,3 %.
Grund sind die große Anzahl abgesagter Präsenzveranstaltungen. Diese konnten aufgrund
der Corona-Schutzmaßnahmen nur in den Monaten September bis November 2021 im Mes-
sezentrum Nürnberg stattfinden. Damit ist 2021 das ausstellerschwächste Messejahr seit über
30 Jahren. Das Jahresergebnis reduzierte sich in 2021 auf -46,0. Euro. Gegenüber 2019 be-
deutet dies einen Rückgang um 48,0 Mio. Euro. Damals war noch ein Jahresüberschuss in
Höhe von 2,0 Mio. Euro erwirtschaftet worden. Positiv wirkten sich die Zahlung von November-
und Dezemberhilfen in Höhe von rd. 40 Mio. Euro aus. Zur Verstärkung des Eigenkapitals
wurden durch die Gesellschafter in 2021 Einlagen in Höhe von 40 Mio. Euro erbracht.
Feststellung gemäß §§ 53 und 54 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
Den vorliegenden Abschlussprüfungsberichten ist zu entnehmen, dass alle Prüfungen unter
Beachtung der Erfordernisse des § 53 HGrG erfolgten. Die Abschlussprüfer bestätigten, dass
die Prüfungen nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 HGrG keine Besonderheiten ergeben haben, die nach
ihrer Auffassung Anlass zu Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gege-
ben hätten. Dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg ist bei allen o. g. Gesellschaften
das Unterrichtungs- und Informationsrecht nach § 54 HGrG eingeräumt.
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
Die öffentliche Zweckerfüllung der kommunalen Unternehmen ermöglicht nicht immer ein kos-
tendeckendes Wirtschaften oder das Erzielen von Gewinnen. Die Pflicht zur wirtschaftlichen
Führung der Unternehmen ist hiervon unberührt.
In der folgenden Aufstellung werden die Auswirkungen auf den städ tischen Haushalt darge-
stellt, die sich aus den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu obigen Unternehmen erge-
ben15. Dabei konzentriert sich die Aufstellung aus Wesentlichkeitsgründen auf Kapiteleinlagen
15 Da nur die Unternehmen nach § 53 HGrG betrachtet werden, sind in der Aufstellung u.a. Zahlungen an die
Eigenbetriebe sowie an das Staatstheater Nürnberg nicht enthalten.
219
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 87 von 124
und Verlustübernahmen16. Soweit Unternehmen Gewinne erzielen, wirken sich diese auf den
Haushalt regelmäßig nicht aus, da sie in den Unternehmen verbleiben. Dargestellt ist das je-
weilige Haushaltsjahr der Stadt Nürnberg. Die in der Tabelle angegebenen Werte spiegeln die
Zahlungsflüsse zwischen der Stadt Nürnberg und den Unternehmen wider.
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt:
Nr. 2021 in TEuro 2020 in TEuro
1. Verlustübernahmen / verlustbebedingte Ausgleichs-
zahlungen
4.886 805
noris inklusion, gemeinnützige GmbH 734 805
Noris-Arbeit (NOA) gemeinnützige Beschäftigungs -gesell-
schaft mbH der Stadt Nürnberg
616 0
Flughafen Nürnberg GmbH 3.536 0
2. Kapitaleinlagen 45.000 10.000
Nürnberg Messe GmbH 20.000 10.000
Nürnberg Flughafen GmbH 25.000 0
Summe 49.886 10.805
Die Verlustausgleichszahlung betrifft den Verlust der noris inklusion gemeinnützige GmbH des
Jahres 2019 und beinhaltet auch den Verlust des BUNI Kultur- und Freizeittreffs17 in Höhe von
60 TEuro. In 2021 wurden die Verluste der NOA aus 2020 in Höhe von 616 TEuro übernom-
men. Bei der Zahlung an die Flughafen Nürnberg GmbH in Höhe von 3.536 TEuro handelt es
sich um eine Coronabedingte Ausgleichszahlung.
Die Kapitaleinlage in die NürnbergMesse GmbH resultiert aus dem Konsortialvertrag von
2017. Darin haben sich die beiden Hauptgesellschafter Freistaat Bayern und Stadt Nürnberg
verpflichtet, jeweils 100 Mio. Euro, verteilt auf zehn Jahre, in die der NürnbergMesse GmbH
einzulegen. Ziel ist die Finanzierung des weiteren Unternehmenswachstums und der künftigen
Immobilieninvestitionen (Modernisierung der Hallen und der Geländeinfrastruktur). Aufgrund
der Auswirkungen der Corona- Pandemie wurde die für 2026 geplante Einlage auf das Jahr
2021 vorgezogen. Um das Eigenkapital der Nürnberg Flughafen GmbH zu verstärken, wurden
seitens der Stadt Nürnberg 25 Mio. Euro in die Kapitalrücklage eingelegt.
16 Zuschüsse bleiben außer Betracht, da diese meist projektbasiert sind und die Förderung einer Vielzahl von
Einzelprojekten umfasst.
17 Bei dem Freizeittreff BUNI handelt es sich um eine gemeinsame Einrichtung der noris inklusion gemeinnützige
GmbH und der Lebenshilfe Nürnberg.
220
Seite 88 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
2.7.2 Sonstige Beteiligungen
Nr. Unternehmen
Stand 31.12.2021 Gezeichne-
tes Kapital
Kapitalanteil Stadt Nürnberg
in Euro
Beteiligung
Stadt Nürn-
berg in %
1 wbg Nürnberg Beteiligungs GmbH 25.000
12.250
49,0
2 GkF Gesellschaft für kulturelle Freiräume
mbH
25.000
8.750
35,0
3 Hafen Nürnberg – Roth GmbH 1.535.000
291.650
19,0
4 Zollhof Betreiber GmbH 100.000
8.000
8,0
5 Landesgewerbeanstalt Bayern 5.246.938
59.075
1,1
6 afk – Aus- und Fortbildungskanäle GmbH für
elektronische Medien
25.565
256
1,0
7 WISO-Führungskräfte-Akademie Nürnberg
(WFA) Gemeinnützige Trägergesellschaft
mbH
102.258
767
0,8
8 Partnerschaften Deutschland – Berater der
öffentlichen Hand GmbH
k.A.
2.500
0,1
9 Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der
Museen in Nürnberg (KPZ) GbR
k.A.18 50,0
Die wbg Nürnberg Beteiligungs GmbH (wbg -B) ist vorwiegend mit der Bewirtschaftung von
eigenen Immobilien sowie im Bauträgergeschäft tätig. Dabei werden die Geschäfte im Rah-
men der Geschäftsbesorgung von der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen über-
nommen, die die verbleibenden 51 % der Anteile hält. In 2021 erzielte wbg-B ein Jahresergeb-
nis von 202 TEuro (i.Vj. 1.287 TEuro).
Die Energie Region GmbH wurde in 2021 liquidiert. Sie ist daher zum 31.12.2021 nicht mehr
in den Beteiligungen enthalten. Aus der Liquidation hat die Stadt Nürnberg eine Schlusszah-
lung in Höhe von 4 TEuro erhalten.
Das Kunst- und Kulturpädagogische Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ) wird gemäß den
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages in der Rechtsform der GbR (Gesellschaft bürgerli-
chen Rechts) betrieben, Gesellschafter sind jeweils zur Hälfte die Stadt Nürnberg und die öf-
fentlich-rechtliche Stiftung „Germanisches Nationalmuseum“.
18 Aufgrund der Rechtsform ist kein gezeichnetes Kapital vorhanden.
221
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 89 von 124
2.8 Auftragsprüfungen
2.8.1 Deutsch-Amerikanisches Institut Amerika-Haus Nürnberg
e.V.
Prüfungsbericht vom 08.02.2022
Aufgrund der entsprechenden Bitte des Instituts hat der Oberbürgermeister am 28.07.2021
das Rechnungsprüfungsamt beauftragt, die Jahresrechnung 2020 zu prüfen. Da die Jahres-
rechnung erst im November des Jahres 2021 erstellt wurde, konnte die Prüfung erst Anfang
2022 beendet werden.
Die Prüfung erstreckte sich auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der daraus ent-
wickelten Jahresrechnung.
Das Ergebnis ist aus nachfolgender Tabelle ersichtlich:
2020 Euro 2019 Euro
Einnahmen: 2020 2019 401.291,30 506.839,42
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) aus dem Vorjahr +128.789,57 +96.612,97
Laufende Haushaltsmittel 272.501,73 410.226,45
Ausgaben: 230.728,41 378.049,85
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) +170.562,89 +128.789,57
Die Jahresrechnung 2020 des Deutsch-Amerikanischen Instituts schließt mit einem Jahres-
überschuss in Höhe von 170.562,89 Euro. Allerdings sind darin 56.500,55 Euro Grantgelder
der US-Botschaft enthalten, die für laufende Projekte im Jahr 2020 zweckgebunden sind.
Bei den Zuschüssen ist anzumerken, dass es sich nur bei den Mitteln vom Freistaat Bayern
und der Stadt Nürnberg um institutionelle Förderungen handelt. Die Gelder des Auswärtigen
Amtes und der Kulturabteilung der US-Botschaft dagegen sind Projektfördermittel. Die Kultur-
abteilung der Botschaft gibt vor, dass die Zuschüsse nur für Aushilfen und Minijobs eingesetzt
werden können. Ansonsten sind Personalkosten nicht förderfähig.
Vereinfachend lässt sich feststellen, dass das strukturelle Defizit der Vorjahre nicht mehr ge-
geben ist, da sowohl die Personalkosten (142.170,43 Euro) als auch die Betriebskosten
(54.442,39 Euro) durch die institutionelle Förderung (208.500 Euro) gedeckt werden können.
Projektmittel dürfen hierfür in der Regel nicht verwendet werden.
Einsparungen wurden vor allem durch eine Stellenstreichung in der Bibliothek erzielt.
Die Belege wurden im Rahmen der Prüfung stichprobenartig durchgesehen. Die Ausgaben-
bewirtschaftung war unserer Einschätzung nach angemessen.
Mit Prüfungsbericht vom 08.02.2022 wurde bestätigt, dass der vorgelegte Abschluss der Jah-
resrechnung 2020 des Deutsch-Amerikanischen Instituts, Amerika Haus Nürnberg e.V., mit
den in den Büchern ausgewiesenen Ergebnissen übereinstimmt.
222
Seite 90 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
2.8.2 Europäische Metropolregion Nürnberg (EMN) e.V.
Prüfungsbericht vom 19.07.2022
Die Europäische Metropolregion ist eine öffentlich- rechtliche Gemeinschaft eigener Art (Sui
generis). Mit Satzung vom 07.05.2014 wurde diese Gemeinschaft durch den Verein
EMN Europäische Metropolregion Nürnberg e.V. ergänzt. Alle Finanzgeschäfte werden seit
01.01.2015 vom Verein EMN e.V. abgewickelt. Der Jahresabschluss für den Verein vom
01.01.2021 – 31.12.2021 wurde von einem S teuerberater aufgestellt. Dieser ist für die ord-
nungsgemäße Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 01.01.2021 bis
31.12.2021 verantwortlich. Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.11.2016
wurde die Rechnungsprüfung von den Rechnun gsprüfungsämtern des Landratsamtes Nürn-
berger Land und der Stadt Nürnberg durchgeführt.
Die Gewinn - und Verlustrechnung des Vereins schließt mit einem Plus in Höhe von rund
116 TEuro ab.
Die Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2021 ordnungsgemäß erstellt
worden ist. Eine ordnungsgemäße Haushaltsführung des Vereins EMN e.V. wurde bestätigt.
2.8.3 Haus der Heimat e.V.
Prüfungsbericht vom 28.09.2022
Das Haus der Heimat e.V. (HdH) in Nürnberg erhält für seinen laufenden Betrieb Zuwendun-
gen vom Freistaat Bayern, ausgereicht durch das Haus des Deutschen Ostens (HDO) und der
Stadt Nürnberg – Amt für Kultur und Freizeit. Der Bezirk Mittelfranken gewährt dem Verein
einen Zuschuss.
Gem. Nr. 1.4 zu Art. 44 BayHO wurde deshalb zwischen den Zuwendungs - bzw. Zuschuss-
gebern vereinbart, dass die Prüfung des Verwendungsnachweises mit Zustimmung des Ober-
bürgermeisters der Stadt Nürnberg vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg durchge-
führt wird.
Die Prüfung erfolgte in ausgewählten Stichproben und orientiert e sich schwerpunktmäßig an
den Vorgaben des staatlichen Zuwendungsrechts (ANBest -I). Das Prüfungsergebnis wurde
mit dem Haus des Deutschen Ostens abgestimmt.
Im Jahr 2021 hat das HdH folgende Zuwendungen und Zuschüsse erhalten:
Zuwendungsgeber Art der Zuwendung Zuwendungs- bescheid vom Betrag Euro
Freistaat Bayern – Haus des deutschen Ostens institutionell 11.11.2021 190.000
Bezirk Mittelfranken institutionell 30.06.2021 25.600
Stadt Nürnberg – Amt für Kultur und Freizeit institutionell 24.02.2021 84.600
Stadt Nürnberg Investitionskosten-
zuschuss 09.04.2021 112.000
223
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 91 von 124
Darüber hinaus fördert die Stadt Nürnberg den Betrieb des HdH durch die direkte Übernahme
der Erbbaukosten (rd. 34.000 Euro jährlich).
Das HdH selbst erwirtschaftete 2021 sonstige Einnahmen (Mitgliedsbeiträge, Raummieten
u.ä.) in Höhe von rund 24.000 Euro.
Die Gesamtausgaben des HdH betrugen im Jahr 2021 rund 436.000 Euro.
Die Verwendungsnachweisprüfung bzw. die Prüfung der Haushaltsführung des HdH führte
zusammenfassend zu folgendem Ergebnis:
• Die Angaben des Verwendungsnachweises 2021 stimmen mit den Büchern und Belegen
überein.
• Aus den geprüften Unterlagen haben sich keine Hinweise ergeben, die auf eine nicht
zweckentsprechende Verwendung der Zuwendungen und Zuschüsse für das Jahr 2021
schließen ließen.
• Stichprobenprüfungen ergaben im Übrigen, dass sich die Ausgaben insgesamt in einem
angemessenen Rahmen bewegt haben.
2.8.4 Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V. (LPV)
Prüfungsbericht vom 03.05.2022
Auf Bitte des Landschaftspflegev erbandes Nürnberg e. V. (LPV) vom 16.02.2022 hat Herr
Oberbürgermeister König das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg (Rpr) mit der Prü-
fung der Jahresrechnung 2021 des LPV beauftragt.
Buchführung
Die Geschäftsvorfälle des LPV werden in einem chronologisch geführten Buchungsjournal
zeitlich (chronologische Abfolge aller Einnahmen und Ausgaben) erfasst und zur Erstellung
der Jahresrechnung den jeweiligen Sachkonten (sachliche Buchführung) zugeordnet. Die Er-
gebnisse der zeitlichen und sachlichen Buchführung müssen in Einnahmen und Ausgaben
übereinstimmen.
Zur Abwicklung des ausschließlich unbaren Zahlungsverkehrs existiert ein Girokonto bei der
Sparkasse Nürnberg. Die einzelnen Auszahlungen erfolgen mittels handschriftlich ausgefüllter
Überweisungsformulare. Rpr weist darauf hin, dass hierbei stets ein ordnungsgemäßer Ver-
fahrensablauf zu gewährleisten ist. Dies gilt insbesondere für die Feststellungsvermerke
(sachliche und rechnerische Richtigkeit) und das Anordnungswesen im Rahmen des Vier-Au-
gen-Prinzips.
Genehmigung des Haushaltsplanes 2021
Der vom Vorstand erarbeitete Haushaltsplan 2021 wurde unter coronabedingten Verzögerun-
gen am 21.10.2021 den versammelten Mitgliedern vorgelegt, wobei er ohne Enthaltungen und
ohne Gegenstimmen beschlossen wurde. Der damit genehmigte Haushaltsplan 2021 weist
Einnahmen in Höhe von 226.662 Euro und Ausgaben von 270.234,10 Euro aus. Insgesamt
wurde mit einem Gesamtsaldo in Höhe von - 43.572,10 Euro gerechnet.
224
Seite 92 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Vorlage der Jahresrechnung
Im Einzelnen stellte sich di e seitens des LPV übersandte Jahresrechnung mit Stand zum
03.03.2022 wie folgt dar:
Lfd. Einnahmen 208.632,44 Euro
Lfd. Ausgaben 235.679,13 Euro
Saldo -27.046,69 Euro
Vortrag aus 2020 85.664,86 Euro
Geldbestand am Ende des Geschäftsjahres 2021 58.618,17 Euro
Prüfung der Jahresrechnung
Bei der Sichtung der Unterlagen fiel seitens der Prüfung auf, dass bei zwei zeitlich erfassten
Einnahmebuchungen die betragsmäßige Zuordnung zu den jeweiligen Sachkonten fehlerhaft
war. Es wurde um Überprüfung gebeten. Hier bei stellte sich beim Prüfungstermin am
08.03.2022 in den Räumlichkeiten des LPV heraus, dass den besagten Buchungen zwei Aus-
gaben in jeweils gleicher Höhe vorangingen, die grundsätzlich nicht hätten getätigt werden
dürfen. Die jeweiligen Empfänger der o. g. Zahlungen erstatteten die zu Unrecht erhaltenen
Beträge umgehend in voller Höhe zurück. Diese Rückerstattungen wurden nach Eingang auf
dem Girokonto jedoch unzutreffend im Buchungsjournal berücksichtigt, was letztendlich zu
einer Differenz i. H. v. 1.771,64 Euro auf der Einnahmen- und Ausgabenseite führte. Die fest-
gestellte Abweichung wirkte sich wiederum in gleicher Höhe auf die ermittelten Jahresergeb-
nisse aus.
Bereinigung der Jahresrechnung
Am 08.03.2022 wurde eine Bereinigung des Buchungsjournals durch den LPV vorgenommen.
Nach Feststellung des Rechnungsprüfungsamtes wurde die hieraus folgende Jahresrechnung
nun richtig aus den Sachkonten entwickelt. Sie schließt mit folgendem Ergebnis ab:
Lfd. Einnahmen 210.404,08 Euro
Lfd. Ausgaben 237.450,77 Euro
Saldo - 27.046,69 Euro
Vortrag aus 2020 85.664,86 Euro
Geldbestand am Ende des Geschäftsjahres 2021 58.618,17 Euro
Vermögensbestand
Das Vermögen am Ende des Geschäftsjahres 2021 ist in der Jahresrechnung dargestellt und
setzt sich wie folgt zusammen:
Girokonto Sparkasse Nürnberg 58.618,17 Euro
Vermögensbestand zum 31. Dezember 2021 58.618,17 Euro
Damit besteht Übereinstimmung mit dem Geldbestand am Ende des Geschäftsjahres 2021.
225
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 93 von 124
Prüfungsfeststellungen
Aus Sicht von Rpr ist die bereinigte Jahresrechnung 2021 vor Einbringung in die Mitglieder-
versammlung erneut dem Vorstand zum Beschluss vorzulegen. Weitere schriftliche Feststel-
lungen waren nicht zu treffen. Beanstandungen von nicht wesentlicher Bedeutung wurden
mündlich ausgeräumt. Auskünfte und Erläuterungen sind seitens des LPV bereitwillig erteilt
worden.
Prüfungsbestätigung
Nach dem Ergebnis der Prüfung anhand der bereinigten Sachkonten und sonstigen Unterla-
gen sowie der erteilten Auskünfte wird bestätigt, dass die Jahresrechnung 2021 des Land-
schaftspflegeverbandes Nürnberg e. V. mit den in den Büchern ausgewiesenen Beträgen
übereinstimmt. Es ergaben sich bei der Prüfung der Jahresrechnung wiederum keine Anhalts-
punkte dafür, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung in Frage gestellt werden
müsste.
2.8.5 Planungsverband Region Nürnberg
Prüfungsbericht vom 27.09.2022
Der Planungsverband Region Nürnberg ist Träger der Regionalplanung in seinem Verbands-
bereich. Er hat insbesondere zur Aufgabe, über den Regionalplan sowie über dessen Fort-
schreibung zu beschließen. Außerdem hat der Planungsverband an der Ausarbeitung und
Aufstellung von Zielen der Raumordnung durch Staatsbehörden mitzuwirken, Stellungnahmen
zu Verfahren abzugeben, an denen er beteiligt ist, darauf hinzuwirken, dass Ziele der Raum-
ordnung beachtet werden und bei Konflikten zwischen Verbandsmitgliedern auf eine einheitli-
che Lösung hinzuwirken.
Nach § 20 der Planungsverbandssatzung erfolgt die örtliche Prüfung der Jahresrechnung
durch das Rechnungsprüfungsamt eines Verbandsmitglieds, das nicht den Verbandsvorsit-
zenden entsendet. Auf Bitte des Planungsverbandes vom 28.06.2022 hat Herr Oberbürger-
meister zugestimmt, dass das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg die Prüfung der
Jahresrechnung 2021 des Verbandes durchführt.
Die Prüfung erstreckte sich auf die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und die Jahresrech-
nung mit den entsprechenden Anlagen. Die Jahresrechnung 2021 wurde ordnungsgemäß und
fristgerecht aufgestellt. Sie ist ausgeglichen und schließt in Einnahmen und Ausgaben mit ei-
ner Gesamtsumme von 61.626,76 Euro. Entgegen der ursprünglich geplanten Verminderung
der Rücklage um 4.400,00 Euro führte der Jahresabschluss 2021 zu einer Rücklagenent-
nahme in Höhe von 5.523,38 Euro. Ursache hierfür waren vor allem Mindereinnahmen bei den
Zuweisungen vom Land.
Mit Bericht vom 27.09.2022 konnte bestätigt werden, dass die Haushalts- und Wirtschaftsfüh-
rung des Planungsverbands Region Nürnberg ordnungsgemäß und sorgfältig ist. Die hierfür
geltenden Grundsätze und Vorschriften wurden allgemein eingehalten. Die Haushaltsmittel
wurden zweckentsprechend und satzungsgemäß verwendet. Die Finanzlage ist geordnet.
226
Seite 94 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
2.8.6 Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmie-
rung Nürnberg (ZRFN)
Prüfungsbericht vom 02.03.2022
Der ZRFN ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Verbandsmitglieder sind die Städte
Erlangen, Fürth und Nürnberg, sowie die Landkreise Erlangen-Höchstadt, Fürth und Nürnber-
ger Land. Gemäß der Zweckverbandssatzung erfolgt die örtliche Prüfung der Jahresrechnung
durch das Rechnungsprüfungsamt eines Verbandsmitglieds, das nicht den Verbandsvorsit-
zenden entsendet. Es findet die KommHV-Kameralistik Anwendung. Auf Bitte des ZRFN vom
30.07.2021 hat Herr Oberbürgermeister König das Rechnungsprüfungsamt (Rpr) mit der örtli-
chen Prüfung der Jahresrechnungen 2019 und 2020 beauftragt.
Infolge der Auswirkungen der Corona -Pandemie konnte im Jahr 2020 eine gesonderte Bitte
um örtliche Prüfung in Bezug auf die Jahresrechnung 2019 seitens des ZRFN an den Ober-
bürgermeister der Stadt Nürnberg nicht herangetragen werden. Demnach konnte für das
Haushaltsjahr 2019 die Feststellung der Jahresrechnung sowie der Beschluss über die Ent-
lastung nicht fristgerecht zum 30.06.2021 vorgenommen werden.
Haushaltssatzungen und Haushaltspläne 2019 und 2020
Die Haushaltssatzungen der Jahre 2019 und 2020 kamen ordnungsgemäß zu Stande. Sie
enthalten jeweils keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Haushaltspläne waren aus-
geglichen. Die Gliederungen und Gruppierungen entsprechen den haushaltsrechtlichen Vor-
schriften.
Die Haushaltssatzung 2019 mit Haushaltsplan wurde von der Verbandsversammlung am
10.12.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen und der Regierung von Mittelfranken als
Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Nach der rechtsaufsichtlichen Würdigung im Schreiben der
Regierung von Mittelfranken vom 13.12.2018, wurde die Haushaltssatzung im Mittelfränki-
schen Amtsblatt Nr. 2 vom 15.02.2019 amtlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung 2020 mit Haushaltsplan wurde von der Verbandsversammlung am
09.12.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen und der Regierung von Mittelfranken als
Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Nach der rechtsaufsichtlichen Würdigung im Schreiben der
Regierung von Mittelfranken vom 18.12.2019, wurde die Haushaltssatzung im Mittelfränki-
schen Amtsblatt Nr. 1 vom 15.01.2020 amtlich bekannt gemacht.
Kassenverwaltung, Bewirtschaftung und Buchführung
Die Kassengeschäfte des Zweckverbandes werden gemäß der Verbandssatzung von diesem
selbst geführt. Der Grundsatz der Trennung von Anordnung und Vollzug war gewahrt. Die
Einziehung der Einnahmen der Haushaltsjahre 2019 und 2020 erfolgte grundsätzlich rechtzei-
tig. Mit den Ausgabemitteln wurde sparsam und wirtschaftlich verfahren. Die Buchführung ent-
sprach hinsichtlich der Führung des Zeitbuches in visuell lesbarer Form den Anforderungen.
Sie war ordnungs gemäß, sicher und wirtschaftlich. Die Aufzeichnungen waren vollständig,
richtig, klar, übersichtlich und nachprüfbar. Sie fanden zeitnah statt.
In den beiden Berichtsjahren wurde die Buchführung entgegen der Empfehlung des BKPV aus
dem Prüfbericht 2018 nicht über ein automatisiertes Verfahren abgebildet. Insbesondere das
Sachbuch und die Jahresrechnung werden über das Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft
Excel geführt bzw. erstellt. Der Zweckverband holte aufgrund der o.g. Empfehlung Angebote
227
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 95 von 124
entsprechender Anbieter ein. Eine Umsetzung erfolgte in Abwägung mit dem geringen Bu-
chungsumfang von rund 200 Buchungen jährlich, der Anwendbarkeit in der Verwaltungspraxis
des Zweckverbandes und aus Kostengründen nicht.
Ergebnisse der Jahresrechnungen 2019 und 2020
Die Jahresrechnungen 2019 und 2020 mit den vorgeschriebenen Bestandteilen und Anlagen
wurden ordnungsgemäß und fristgerecht aufgestellt. Sie sind ausgeglichen und schließen mit
jeweils einer Gesamtsumme in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Haushaltsjahr 2019: Verwaltungshaushalt 1.586.471,75 Euro
Vermögenshaushalt 106.192,51 Euro
Gesamthaushalt 1.692.664,26 Euro
Haushaltsjahr 2020: Verwaltungshaushalt 1.722.619,73 Euro
Vermögenshaushalt 45.067,94 Euro
Gesamthaushalt 1.767.687,67 Euro
Entwicklung der Rücklage
Die Rücklage schließt jeweils über der vorgeschriebenen Mindestrücklage (1 v. H. der durch-
schnittlichen Ausgaben des Verwaltungshaushalts der letzten drei Haushaltsjahre) ab.
Haushaltsjahr 2019: Stand 01.01.2019 122.962,19 Euro
Zuführung 106.192,51 Euro
Stand 31.12.2019 229.154,70 Euro
Haushaltsjahr 2020: Stand 01.01.2020 229.154,70 Euro
Entnahme 45.067,94 Euro
Stand 31.12.2020 184.086,76 Euro
Empfehlung zur Feststellung und Entlastung
Die Jahresrechnungen zum 31.12.2019 und 31.12.2020 wurden ordnungsgemäß erstellt. Prü-
fungsfeststellungen, die das Abschlussbild unmittelbar berühren, liegen nicht vor. Die Finanz-
lage ist geordnet. Es ergeben sich somit keine Hinweise, die gegen die Empfehlung der Fest-
stellung und Entlastung bezogen auf die Haushaltsjahre 2019 und 2020 des Zweckverbandes
für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nürnberg sprechen würden.
228
Seite 96 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
2.9 Verwendungsnachweise
2.9.1 Bundesprogramm „Demokratie leben!“
Prüfungsberichte vom 10.12.2021 und 19.09.2022
Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ als Nachfolgeprogramm von „Tole-
ranz fördern – Kompetenz stärken“ wurden lokale „Partnerschaften für Demokratie" vom Bun-
desamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben gefördert. Bis zum Jahr 2021 wurde
seitens des Bundes ein jährlicher Förderbescheid erstellt, dessen Abschluss dann bis zum
31.12. des Folgejahres erfolgen musste. Seit 2022 beträgt die Laufzeit des Förderbescheides
vier Jahre. In jedem Jahr muss nun der Abschluss bis zum 30.09. des Folgejahres erfolgen.
Durch diese Umstellung sind im diesjährigen Sachverständigenbericht zwei Prüfberichte ent-
halten.
Die lokalen „Partnerschaften für Demokratie“ sollen die zielgerichtete Zusammenarbeit aller
vor Ort relevanten Akteurinnen und Akteure gegen Rec htsextremismus, Gewalt und Men-
schenfeindlichkeit sowie für die Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens unter akti-
ver Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger unterstützen und zur nachhaltigen Entwicklung
lokaler und regionaler Bündnisse in diesen Themenfeldern beitragen. Leitziele der lokalen
„Partnerschaften für Demokratie“ in Nürnberg sind Antidiskriminierungsarbeit, Menschen-
rechtsbildung und Arbeit gegen Rechtsextremismus. Zielgruppen sind vor allem Multiplika-
tor/innen, Mitglieder von (Sport -)vereinen und Migrantenselbstorganisationen, ehrenamtlich
Aktive in Stadtteilnetzwerken, politisch Verantwortliche in den Stadtteilen und Mitglieder der
Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg, Mitglieder des Nürnberger
Präventionsnetzwerkes gegen religiös begründete Radikalisierung sowie Mitglieder des Run-
den Tisches „Menschenrechte“.
Gemäß den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Ge-
bietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften (ANBest -GK) er-
folgte für das jeweilige Berichtsjahr eine Vorprüfung der Verwendungsnachweise der Einzel-
projektträger/innen und je eines Verwendungsnachweises der Koordinierungsstelle und der
Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Belege.
Im Jahr 2020 wurden 28 Einzelprojekte verschiedener Projektträger/innen umgesetzt, an die
die Zuwendungen des Bundes und die Eigenmittel der Stadt Nürnberg weitergeleitet wurden.
Die Gesamtförderung betrug rund 126 TEuro. Für das Jahr 2021 waren es 24 Einzelprojekte
mit einer Gesamtförderung von 122 TEuro. Begleitet wurden die Einzelprojekte durch das fe-
derführende Amt (Menschenrechtsbüro) und eine externe Koordinierungsstelle. Die externe
Koordinierungsstelle ist beim Kreisjugendring angesiedelt und wurde ebenfalls zusammen mit
der Öffentlichkeitsarbeit gefördert.
229
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 97 von 124
2.9.2 Perspektiven im Quartier - ESF-Bundesprogramm
„JUGEND STÄRKEN im Quartier“
Prüfung des zweiten Förderzeitraums 01.01.2019 bis
30.06.2022
Prüfungsbericht vom 29.09.2022
„Perspektiven im Quartier“ ist ein Projekt des Referates für Jugend, Familie und Soziales (Pro-
jektträger). In Kooperation von städtischem Jugendamt und der Noris -Arbeit gGmbH (NOA)
als Teilprojektträger wurde es im Zeitraum 01.01.2019 bis 30.06.2022 wie geplant umgesetzt.
Primärziel hierbei ist die Vorbereitung junger Menschen mit besonderem individuellen Unter-
stützungsbedarf nach § 13 Abs. 1 SGB VIII auf die (Wieder -)Aufnahme von schulischer und
beruflicher Bildung sowie berufsvorbereitender Maßnahmen bzw. Arbeit.
Das Projekt wurde aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Die Förderung
umfasst laut Bewilligungsbescheid des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Auf-
gaben (BAFzA) vom 18.06.2019 max. 50 Prozent (bis zu einer Höhe von 525.000,00 Euro)
der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Verwendung der Zuwendung ist abweichend
von Nr. 6.1 ANBest-Gk bis zum 31.10.2022 bei der Bewilligungsbehörde nachzuweisen (Ver-
wendungsnachweis).
Der Nachweis für die zweckentsprechende Verwendung der vom BAFzA bewilligten Mittel aus
dem ESF für das o.g. Projekt ist gemäß Ziffern 7.2 ANBest-P und 7.2.ANBest-Gk vom Rech-
nungsprüfungsamt zu prüfen und zu bescheinigen (Vorprüfung). Prüfungsmaßstab sind die
Auflagen und Bedingungen des Zuwendungsbescheides vom 17.07.2015 und die Änderungs-
bescheide vom 08.08.2019, 15.10.2019, 12.02.2020 sowie 01.04.2022 des BAFzA, die AN-
Best-P und ANBest-Gk, die Förderrichtlinien, der Förderleitfaden zur finanztechnischen Um-
setzung, der vorgelegte Zwischenbericht für den Zeitraum 01.01.2019 bis 30.06.2020, der zah-
lenmäßige Nachweis des Projektträgers/Kooperationspartners sowie die angepassten Ziel-
werte (Output - und Ergebnisindikator) gemäß der E -Mail der Servicestelle JUGEND
STÄRKEN vom 09.09.2021. Wesentlicher Bestandteil des Verwendungsnachweises soll die
begründende Darstellung der mit dem Zuwendungsbescheid bewilligten Ausgabenansätze
sein. Im Weiteren wurde auf die Feststellungen sowie strukturellen und verfahrenstechnischen
Erkenntnisse nach Prüfbericht vom 19.04.2019 zur Vorprüfung der ersten Förderphase
01.01.2015 bis 31.12.2018 eingegangen.
Anhaltspunkte für eine mögliche bestehende Vergaberechtspflichtigkeit von Leistungen lagen
nicht vor.
Anhand des vorgelegten Verwendungsnachweises ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine
zweckfremde Verwendung der Fördermittel. Der rechnerische Nachweis war zeitlich gegliedert
und entsprach den Vorgaben des Finanzierungsplans. Die erforderlichen Belege waren ge-
ordnet und nachprüfbar erfasst. Die fristgerechte Mittelverwendung konnte bestätigt werden.
Der eingereichte und bewilligte Finanzierungsplan wurde dabei eingehalten. Die sachliche und
rechnerische Richtigkeit der abgerechneten Ausgaben und Einnahmen konnte somit bestätigt
werden. Der rechnerische Abgleich des zahlenmäßigen Nachweises und der vorgelegten Be-
lege ergab insgesamt keine Beanstandungen.
Für die erhaltenen Zuwendungen und die Weiterleitung der ESF- Mittel sowie für die Ausrei-
chung der kommunalen Geldleistungen an die NOA konnte der Mittelabruf/Zahlungsfluss ent-
sprechend nachvollzogen werden.
230
Seite 98 von 124 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Anzeichen für ein erhöhtes Risiko hinsichtlich der nicht ordnungsgemäßen Verwendung der
zur Verfügung gestellten Mittel lagen nicht vor.
Bezüglich der Zielerreichung konnte seitens des Rechnungsprüfungsamtes keine fachtechni-
sche Einschätzung vorgenommen werden.
Nicht abschließend bewertet werden konnte zudem das tatsächliche Erfordernis und die be-
stimmte Umsetzbarkeit nach den Ziffern 6.3 ANBest-Gk und 6.2.1 ANBest-P „Im Sachbericht
ist auf die wichtigsten Positionen des zahlenmäßigen Nachweises einzugehen“. Das Formblatt
´Sachbericht´ zum Verwendungsnachweis sah hier keinen expliziten Gliederungspunkt für er-
gänzende Erläuterungen vor.
Insgesamt zeigte sich, dass durch die Erfahrungen aus der ersten Förderphase, die fortwäh-
rende Anwendung des e2- Förderportals, die zeitg erechte und transparente Darstellung von
Änderungsanträgen,-mitteilungen und -bescheiden sowie die deutlich vereinfachten Personal-
kostenabrechnungen schlüssige und effiziente Prüfungshandlungen vorgenommen werden
konnten. Die in Ergänzung zur Vorprüfung des Verwendungsnachweises der ersten Förder-
phase nachteiligen strukturellen sowie verfahrenstechnischen Erkenntnisse wiederholten sich
nicht.
231
Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen Stiftungen Seite 99 von 124
3 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen Stiftun-
gen
Innerhalb der rechtsfähigen Stiftungen (im Berichtsjahr insgesamt 28) unterliegen die von der
Stadt kommunal verwalteten kommunalen Stiftungen (7 Stiftungen, u.a. Heilig -Geist-Spital-
Stiftung) der örtlichen Prüfung und Feststellung/Entlastung durch den Stadtrat (A-Stiftungen).
Des Weiteren bestehen 18 rechtsfähige allgemeine Stiftungen (B-Stiftungen), welche kommu-
nal verwaltet werden, aber Stiftungszwecke erfüllen, welche nicht einer kommunalen Aufga-
benerfüllung zugeordnet werden können (z. B. Förderung Hochschuleinrichtungen – Län-
deraufgabe).
Außerdem existieren drei weitere Stiftungen (C -Stiftungen), welche anhand ihres Stiftungs-
zweckes zwar dem Bereich der kommunalen Aufgabenerfüllung zugeordnet werden können
und deren Betreuung durch die Stiftungsverwaltung erfolgt (Vermögensverwaltung etc.), aber
nicht kommunal verwaltet werden. Di es bedeutet, dass z. B. Entscheidungen über die Ver-
wendung von Ausrichtungsmitteln nicht durch städtische Stellen/Organe, sondern durch jewei-
lig unterschiedlich zusammengesetzte Stiftungskuratorien getroffen werden.
Die insgesamt 21 Stiftungen der Kategori en B und C unterliegen damit nicht der örtlichen
Rechnungsprüfung, sondern sind durch die Stiftungsaufsicht bei der Regierung von Mittelfran-
ken zu prüfen.
232
Seite 100 von 124 Jahresabschluss 2021 des Klinikums
4 Jahresabschluss 2021 des Klinikums
4.1 Vorbemerkung
Das Klinikum der Stadt Nürnberg wird seit 01.01.1998 als selbständiges Unternehmen in der
Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) geführt.
Die wesentlichen kommunalrechtlichen und -wirtschaftlichen Vorschriften für das Kommunal-
unternehmen Klinikum Nürnberg sind in Art. 89, 90 und 91 GO, in der Verordnung über Kom-
munalunternehmen (KUV) sowie in der Verordnung über die Wirtschaftsführung der ko mmu-
nalen Krankenhäuser (WkKV) enthalten. Die nach Art. 89 Abs. 3 GO erforderliche Unterneh-
menssatzung ist mit Beschluss des Stadtrats vom 24.11.1997 erlassen worden (Klinikumssat-
zung – KlinS).
Beim Kommunalunternehmen sind nach Art. 107 GO der Jahresabschl uss und der Lagebe-
richt vom BKPV oder von einem Wirtschaftsprüfer bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
zu prüfen. Die Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt umfasst neben der sog.
Betätigungsprüfung nach Art. 106 Abs. 4 GO gemäß § 13 Abs. 4 Satz 1 KlinS Prüfungen nach
Art. 103 GO.
Der Verwaltungsrat des Klinikums ist für die Feststellung des Jahresabschlusses des Kommu-
nalunternehmens sowie die Ergebnisverwendung gemäß Art. 90 Abs. 2 GO zuständig.
Das Klinikum erstellte für 2021 den Jahresabschluss des Kommunalunternehmens sowie die
Jahresabschlüsse seiner Tochterunternehmen. Ebenso legte das Klinikum für 2021 einen
Konzernabschluss Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen vor. Dieser beinhaltet neben
dem Jahresabschluss des Klinikums die Jahresabschlüsse der verbundenen Unternehmen
„Klinikum Nürnberg Service-GmbH“ (KNSG), „ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH“,
„Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH“ (KNL), „KDL – Krankenhaus – Dienstleistungsge-
sellschaft mbH“ (KDL), „Klinikum Nürnberg Medical School GmbH“, „Schaukel Kinderbetreu-
ung gGmbH und „ABC AmbulantesBehandlungsCentrum 2 GmbH“ (seit 01.04.2021). Darüber
hinaus enthält der Konzernabschluss anteilsmäßig den Jahresabschluss der „A.R.Z. – Ambu-
lantes Rehabilitationszentrum Nürnberg gGmbH“, an der das Klinikum und die Deutsche Ren-
tenversicherung Nordbayern jeweils zur Hälfte beteiligt sind, sowie den Jahresabschluss der
SAPV Team Nürnberg GmbH, an der das Klinikum zu 35 % beteiligt ist.
Die Prüfung der vorgenannten Jahresabschlüsse wurde von der Wirt schaftsprüfungsgesell-
schaft Baker Tilly GmbH & Co. KG, Düsseldorf, durchgeführt.
Zu allen Jahresabschlüssen 2021 wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
233
Jahresabschluss 2021 des Klinikums Seite 101 von 124
4.2 Kommunalunternehmen Klinikum Konzernabschluss
Aufgrund der zunehmenden konzerninternen gegenseitigen Verrechnungen sowohl in den Bi-
lanzen als auch in den Gewinn- und Verlustrechnungen des Kommunalunternehmens und
seiner Tochterunternehmen bzw. Beteiligungen stellt das Rechnungsprüfungsamt den um die
o. g. Leistungsbeziehungen konsolidierten jeweiligen Konzernabschluss des Klinikums dar.
Im Konzernabschluss sind neben dem Einzelabschluss des Klinikum Nürnberg Kommunalun-
ternehmen die Einzelabschlüsse der folgenden Tochtergesellschaften enthalten:
Verbundene Unternehmen
Die „Klinikum Nürnberg Service GmbH“ (KNSG) ist eine 100 %ige Tochter des Klinikum Nürn-
berg Kommunalunternehmen mit einer Stammeinlage von 25 TEuro. Das Klinikum Nürnberg
und die KNSG betreiben die sogenannten „Servicebereiche“ gemeinsam in Form eines Ge-
meinschaftsbetriebes. Diese Servicebereiche sind der Patientenservice mit Empfang, die Kü-
che, die Näherei, die Wäscherei (Kommissionierung), die Materialwirtschaft, die Aufberei-
tungseinheit für Medizinprodukte sowie der Transportdienst und der Reinigungsservice. Seit
2020 betreibt die KNSG zudem die Gastronomie eines Bistros im Klinikum Nürnberg Standort
Süd. Darüber hinaus ist die KNSG seit 1. Januar 2021 auch für die Energieversorgung des
gesamten Klinikums einschließlich dessen Tochterunternehmen verantwortlich. Die KNSG er-
bringt ausschließlich Dienstleistungen für das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg und
beteiligt sich als Unternehmen nicht am Wirtschaftsverkehr.
Die „ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH“ (ABC GmbH) ist eine 100 %ige Tochter-
gesellschaft des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen mit einer Stammeinlage von
25 TEuro. Gegenstand der Gesellschaft ist die Bereitstellung und der Betrieb einer leistungs-
fähigen Versorgungsstruktur für ambulante Patienten. Die ABC GmbH betreibt insgesamt
neun medizinische Versorgungszentren (MVZ) an sieben Standorten in der Stadt Nürnberg
sowie dem Landkreis Nürnberger Land. Im Jahr 2021 wurde zum 01.04.2021 ein medizini-
sches Versorgungszentrum (MVZ am Wöhrder See) sowie zum 01.10.2021 eine Filialpraxis
des bestehenden MVZ am Krankenhaus Lauf in Röthenbach an der Pegnitz neu zugelassen.
Die Versorgungszentren decken u.a. die Bereiche Neurologie, Chirurgie und Radiologie ab.
Die „Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH“ (KNL) ist seit 19.01.2006 eine 100 %ige Toch-
tergesellschaft des Kl inikum Nürnberg Kommunalunternehmen (Stammkapital 26 TEuro).
Kern der Geschäftstätigkeit ist die akutstationäre Versorgung der Bevölkerung im Landkreis
Nürnberger Land durch medizinisch leistungsfähige Krankenhäuser, die den im Krankenhaus-
plan des Freistaates Bayern festgelegten oder mit den Krankenkassen vereinbarten Versor-
gungsauftrag erfüllen. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb der Krankenhäuser Alt-
dorf und Lauf a. d. Pegnitz. Zur Ergänzung der akutstationären Versorgung erbringt die KNL
ambulante Leistungen in Form von ambulanten Operationen, spezialisierten Ambulanzen so-
wie der ambulanten Notfallversorgung einschließlich der Teilnahme am Notarztdienst.
Die „KDL (Krankenhaus -Dienstleistungsgesellschaft mbH) (Stammkapital 25 TEuro) ist ein
100 %iges Tochterunternehmen der KNL. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von
Dienstleistungen, insbesondere Reinigungsdienstleistungen an den Betriebsstätten der KNL
in Altdorf und Lauf.
Die Klinikum Nürnberg Medical School GmbH (Stammkapital 100 TEuro) ist eine 100 %ige
Tochter des Kommunalunternehmens Klinikum Nürnberg. Die Gesellschaft wurde mit Gesell-
schaftsvertrag vom 24. Juli 2013 gegründet und am 03. September 2013 ins Handelsregister
eingetragen. Kern der Geschäftstätigkeit ist die Durchführun g der Kooperation mit der Para-
234
Seite 102 von 124 Jahresabschluss 2021 des Klinikums
celsus Medizinischen Privatuniversität Salzburg zum Betrieb des Standortes Nürnberg der Pri-
vatuniversität. Dies beinhaltet insbesondere die Durchführung von Lehrveranstaltungen, die
Durchführung von und Mitwirkung an Aktivität en im Bereich der humanmedizinischen For-
schung zur Sicherstellung einer forschungsgeleiteten Lehre und des zeitnahen Wissenstrans-
fers neuer medizinischer Erkenntnisse in die Patientenversorgung. Des Weiteren umfasst die
Geschäftstätigkeit die administrative Betreuung des Standortes sowie weitere Aktivitäten, die
für die praktische Durchführung des Studiums in Nürnberg erforderlich sind.
Die Schaukel Kinderbetreuung gGmbH (Stammkapital 25 TEuro) ist eine 100 %ige Tochter
des Kommunalunternehmens Klinikum Nür nberg. Kern der Geschäftstätigkeit der Schaukel
Kinderbetreuung gGmbH ist der Betrieb von Kindertagesstätten. Hierfür gibt es sowohl auf
dem Gelände des Klinikums Nürnberg Süd als auch am Klinikum Nord altersgemischte Be-
triebsstätten, in denen sowohl Krippen- als auch Kindergartenkinder betreut werden.
Die „ABC AmbulantesBehandlungsCentrum 2 GmbH“ (ABC 2 GmbH) wurde zum 01.04.2021
als 100 %ige Tochtergesellschaft des Kommunalunternehmens Klinikum Nürnberg übernom-
men (Stammkapital 26 TEuro). Bis zum 31.03.2021 war die Gesellschaft als MVZ Innere Me-
dizin und Allgemeinmedizin an der 310Klinik GmbH firmiert. Der Geschäftsführerwechsel und
die Umfirmierung wurden am 29.07.2021 im Handelsregister eingetragen. Gegenstand der
Gesellschaft ist die Bereitstellung und der Betrieb einer leistungsfähigen Versorgungsstruktur
für ambulante Patienten. Die ABC 2 GmbH betreibt ein medizinisches Versorgungszentrum
(MVZ) in der Stadt Nürnberg.
Beteiligungen
Die „A.R.Z. – Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg GmbH“ wurde am 29.10.2002 ge-
gründet. Am 09.11.2016 wurde die Gesellschaft durch Satzungsänderung in eine gemeinnüt-
zige GmbH umgewandelt, die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 16.12.2016. Der
Name der Gesellschaft lautet jetzt „A.R.Z. – Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg
gGmbH“. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt unverändert 200 TEuro und wird zu je
50 % vom Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen und der Deutschen Rentenversiche-
rung gehalten. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von medizinischen und thera-
peutischen Leistungen zur ambulanten Rehabilitation, Intensivierten Reha- Nachsorge
(IRENA) und die Abgabe von Heilmitteln. Die Gesellschaft wird nach § 310 HGB anteilsmäßig
in den Konzernabschluss einbezogen (Quotenkonsolidierung).
Die „SAPV Team Nürnberg GmbH“ wurde am 22.06.2010 gegründet. Das Stammkapital be-
trägt 25 TEuro und wird mit 35 % vom Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen sowie mit
65 % vom Hospiz-Team Nürnberg e. V. gehalten. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbrin-
gung spezialisierter Leistungen in der ambulanten Palliativversorgung nach § 38 b SGB V i. V.
m. § 135 d SGB V insbesondere im Stadtgebiet Nürnberg.
235
Jahresabschluss 2021 des Klinikums Seite 103 von 124
Jahresergebnisse der einzelnen Gesellschaften
Die Jahresergebnisse des Konzerns Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen, des Klinikum
Nürnberg Kommunalunternehmen und der verbundenen Unternehmen bzw. Beteiligungen
stellen sich wie folgt dar (Jahresergebnisse vor Konsolidierung von Erträgen und Aufwendun-
gen aus den gegenseitigen Leistungsbeziehungen):
Der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2021 erzielte Konzernjahresüberschuss in Höhe von
438 TEuro (Einzelposten siehe unter Punkt 4.2.2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung) wird
im Wesentlichen durch die Jahresergebnisse des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen,
der KNL GmbH und der ABC GmbH geprägt.
Das Jahresergebnis 2021 des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen verbesserte sich
zum Vorjahr um 4,02 Mio. Euro, sodass zum Bilanzstichtag ein Jahresfehlbetrag in Höhe von
969 TEuro ausgewiesen wird. Die Ergebnisverbesserung ist insbesondere auf den Anstieg der
Erlöse aus Krankenhausleistungen (+19,09 Mio. Euro), der sonstigen Erlöse
(+10,00 Mio. Euro) und der sonstigen betrieblichen Erlöse (+29,43 Mio. Euro) zurückzuführen.
Die sonstigen Erlöse enthalten im Wesentlichen Apothekenerlöse, Erlöse aus Konzernver-
rechnungen sowie Erlöse aus Vermietungen und Boni-Erlöse. Die sonstigen betrieblichen Er-
löse beinhalten insbesondere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Erträge gemäß
dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) sowie ein Pflegebonus nach § 26d KHG. Den ge-
stiegenen Erlösen stehen insbesondere ein gestiegener Personalaufwand (+23,14 Mio. Euro)
und Materialaufwand (+25,21) sowie gestiegene sonstige betriebliche Aufwendungen
(+6,14 Mio. Euro) gegenüber.
31.12.2021 31.12.2020 absolut in %
Konzern Klinikum Nürnberg 437.620,38 -2.529.917,71 2.967.538,09 117,3
Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen (KU) -969.203,83 -4.984.764,76 4.015.560,93 80,6
Klinikum Nürnberg Service GmbH (KNSG) -12.938,28 -300.037,93 287.099,65 95,7
KNL Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH, Lauf a. d.
Pegnitz 213.690,04 -1.848.335,22 2.062.025,26 111,6
KDL - Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft mbh,
Lauf a. d. Pegnitz 686,78 1.006,77 -319,99 -31,8
ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH -3.965.739,41 -1.679.003,00 -2.286.736,41 -136,2
A.R.Z. - Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg
gGmbH 847.540,16 476.155,06 371.385,10 78,0
SAPV Team Nürnberg GmbH 83.384,85 -1.937,62 85.322,47 >1.000,0
Klinikum Nürnberg Medical School GmbH 388.485,03 474.548,07 -86.063,04 -18,1
Schaukel Kinderbetreuung gGmbH 0,00 0,00 0,00 0,0
ABC AmbulantesBehandlungsCentrum 2 GmbH 0,00 0,00 0,00 0,0
Gesellschaft
VeränderungJahresüberschuss/Jahres-fehlbetrag (-) in E uro
236
Seite 104 von 124 Jahresabschluss 2021 des Klinikums
Für das Jahr 2022 geht das Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen aufgrund der Corona-
Pandemie und der Ukraine-Krise von einem Fehlbetrag von ca. 4,0 Mio. Euro aus.
Das Jahresergebnis der KNL GmbH verbesserte sich um 2,06 Mio. Euro und weist zum
31.12.2021 einen Jahresüberschuss von 214 TEuro (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von
1,85 Mio. Euro) aus. Die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH ist
im Berichtsjahr im Wesentlichen durch die Corona- Pandemie und den damit verbundenen
Auswirkungen geprägt. Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr um 4,4 % gestiegen
und enthalten u.a. Erlöse zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und weiterer Ge-
sundheitseinrichtungen in Höhe von 6,85 Mio. Euro. Die KNL GmbH erwartet für das Jahr
2022 ein negatives Jahresergebnis in Höhe von 928 TEuro. Durch das konzernweite Cash-
pooling war die Liquidität der Gesellschaft jederzeit sichergestellt.
Die KNSG weist zum 31.12.2021 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 13 TEuro aus (Vorjahr:
Jahresfehlbetrag in Höhe von 300 TEuro). Das Ergebnis entspricht der geplanten Entwicklung.
Im Vergleich zum Wirtschaftsplan li egt der Jahresfehlbetrag um 17 TEuro über dem Planan-
satz von -30 TEuro. Für das Jahr 2022 wird ein positives Jahresergebnis in Höhe von
224 TEuro erwartet. Die Fortführung des Unternehmens ist aufgrund ausreichend vorhande-
ner Liquidität gesichert.
Das Ergebnis der KDL GmbH hat sich im Vergleich zum Vorjahr nur unwesentlich verändert,
zum 31.12.2021 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 686,78 Euro (Vorjahr: Jahresüber-
schuss in Höhe von 1.006,77 Euro) ausgewiesen. Für 2022 wird mit einem ähnlichen Ergebnis
gerechnet.
Die ABC GmbH schließt das Geschäftsjahr 2020 mit einem Jahresfehlbetrag von
3,97 Mio. Euro ab (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 1,68 Mio. Euro). Zur Stärkung des
Eigenkapitals erfolgte durch den Gesellschafter eine Einlage in die Kapitalrücklage, indem die-
ser einen Forderungsverzicht gegen Besserungsschein dreier Gesellschafterdarlehen in Höhe
von 4,11 Mio. Euro erklärt hat. Damit weist die Gesellschaft keinen „Nicht durch Eigenkapital
gedeckten Fehlbetrag“ mehr aus. Der Jahresfehlbetrag ist u.a. auf nicht realisierte Umsatzpo-
tentiale aufgrund von Personalausfällen insbesondere im ärztlichen Bereich, auf eine Perso-
nalmehrung durch Gründung neuer MVZs sowie auf Entgeltsteigerungen zurückzuführen. Dar-
über hinaus wirken sich der pandemiebedingte Rückgang der Patientenanzahl sowie die mit
dem Erwerb weiterer Kassenarztsitze in Zusammenhang stehende Abschreibungen und teil-
weise einmaligen Instandhaltungsaufwendungen negativ auf das Jahresergebnis aus. Für
2022 wird ein EBITDA in Höhe von 47 TEuro angestrebt. Laut der Geschäftsführung ist eine
Fortführung des Unternehmens aufgrund von ausreichend vorhandener Liquidität durch das
Cash-Pooling mit der Muttergesellschaft jederzeit gesichert.
Die A.R.Z. – gGmbH konnte abermals ein positives Ergebnis erzielen, zum Jahresende wird
ein Jahresüberschuss in Höhe von 848 TEuro (Vorjahr: 476 TEuro) ausgewiesen. Ursächlich
für die Ergebnisverbesserung ist im Wesentlichen der durch Minderbelegungszuschläge der
gesetzlichen Krankenkassen und durch gewährte Corona-Hygienezuschläge gestiegene Um-
satz (+11,3 %). Die Geschäftsführung geht von einer verlässlichen, an die Erfordernisse der
Corona-Pandemie angepassten Belegung und Auslastung sowie von einer kontinuierlichen
Nachfrage aus. Für das Geschäftsjahr 2022 erwartet die Geschäftsführung ein Jahresergebnis
in Höhe von 114 TEuro.
Die SAPV Team Nürnberg GmbH weist einen Jahresüberschuss zum 31.12.2021 in Höhe von
83 TEuro aus (Vorjahr: Jahresfehlbetrag Höhe von 2 TEuro). Dabei stiegen im Wesentlichen
die Umsätze um 199 TEuro, während sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um
120 TEuro erhöhten. Die Geschäftsführung geht aufgrund der Corona- Pandemie von einer
weiterhin hohen Nachfrage an palliativer Begleitung im häuslichen Umfeld und einer damit
237
Jahresabschluss 2021 des Klinikums Seite 105 von 124
einhergehenden leic hten Umsatzsteigerung bei gleichbleibender Ergebnissituation im Ge-
schäftsjahr 2022 aus.
Die Klinikum Nürnberg Medical School GmbH schließt das Geschäftsjahr 2021 mit einem Jah-
resüberschuss von 388 TEuro (Vorjahr: Jahresüberschuss in Höhe von 475 TEuro) ab. Durch
Anlaufverluste weist die Gesellschaft weiterhin einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehl-
betrag in Höhe von 48 TEuro aus, welcher sich jedoch durch das gute Jahresergebnis 2021
weiter reduziert hat (Vorjahr: 437 TEuro). Zur Sicherstellung der Finanzierung der Gesellschaft
wurde der Gesellschaft im Jahr 2015 ein langfristiges Gesellschafterdarlehen mit einer Laufzeit
von zehn Jahren zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2021 wird erwartet, die gute wirtschaft-
liche Entwicklung fortsetzen zu können und mittelfristig neben den Studiengebühren und dem
klassischen Fundraising auch weitere Förderungen zu erhalten. Die Geschäftsführung geht für
das Jahr 2022 von einem Jahresüberschuss in Höhe von 237 TEuro aus.
Die Schaukel Kinderbetreuung gGmbH erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2021 einen Verlust in
Höhe von 294 TEuro (Vorjahr: Verlust in Höhe von 740 TEuro), welcher durch das Klinikum
Nürnberg Kommunalunternehmen unterjährig ausgeglichen wurde. Ursächlich für die Ergeb-
nisverbesserung sind im Wesentlichen die gesunkenen sonstigen betrieblichen Aufwendun-
gen (-397 TEuro). Diese beinhalten u.a. Mietaufwendungen, vom Klinikum Nürnberg bezo-
gene Verwaltungsdienstleistungen sowie Kosten für die Lohnbuchhaltung. Insgesamt sieht die
Geschäftsführung die wirtschaftliche Entwicklung der Schaukel Kinderbetreuung gGmbH im
Jahr 2021 – unter Beachtung der besonderen Corona-Situation – als zufriedenstellend an. Für
das Geschäftsjahr 2022 wird trotz weiterhin erschwertem Geschäftsbetrieb mit konstanten
Umsatzerlösen gerechnet.
Die ABC 2 GmbH erwirtschaftete im Rumpfgeschäftsjahr vom 01.04.2021 bis zum 31.12.2021
einen Verlust in Höhe von 512 TEuro (Rumpfgeschäftsvorjahr vom 01.01.2021 bis 31.03.2021:
Verlust in Höhe von 26 TEuro), welcher durch das Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen
unterjährig ausgeglichen wurde. Den Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen in
Höhe von 380 TEuro stehen dabei Materialaufwendungen (106 TEuro), Personalaufwendun-
gen (291 TEuro) sowie Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen (495 TEuro)
gegenüber. Die Geschäftsführung rechnet für das Jahr 2022 mit einem um 173 TEuro gestie-
genen, aber weiterhin negativen EBITDA in Höhe von 179 TEuro.
238
Seite 106 von 124 Jahresabschluss 2021 des Klinikums
4.2.1 Konzernbilanz 2021
Die Entwicklung der Bilanz wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben:
31.12.2021 31.12.2020
Euro Euro absolut in %
AKTIVA
Anlagevermögen (gesamt) 498.449.154,26 505.180.272,59 -6.731.118,33 -1,3
• Immaterielle Vermögensgegenstände 6.808.129,00 6.456.624,50 351.504,50 5,4
• Grundstücke und Gebäude 391.280.052,26 403.668.515,23 -12.388.462,97 -3,1
• Technische Anlagen 35.566.859,00 38.639.034,00 -3.072.175,00 -8,0
• Einrichtungen und Ausstattungen 50.913.651,50 48.932.226,00 1.981.425,50 4,0
• Anlagen im Bau 13.770.649,95 7.400.326,71 6.370.323,24 86,1
• Finanzanlagen 109.812,55 83.546,15 26.266,40 31,4
Umlaufvermögen (gesamt) 251.039.806,83 193.515.851,31 57.523.955,52 29,7
• Vorräte 23.446.703,46 22.226.823,76 1.219.879,70 5,5
• Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 221.021.635,73 147.241.070,27 73.780.565,46 50,1
• Wertpapiere des Umlaufvermögens 159.880,94 478.305,26 -318.424,32 -66,6
• Kassenbestand u. Bankguthaben 6.411.586,70 23.569.652,02 -17.158.065,32 -72,8
Rechnungsabgrenzungsposten 1.728.068,59 1.588.177,28 139.891,31 8,8
Bilanzsumme 751.217.029,68 700.284.301,18 50.932.728,50 7,3
PASSIVA
Eigenkapital (gesamt) 76.230.962,72 72.841.170,34 3.389.792,38 4,7
• gezeichnetes/festgesetztes Kapital 15.338.756,44 15.338.756,44 0,00 0,0
• Kapitalrücklagen 113.434.464,75 110.482.292,75 2.952.172,00 2,7
• Gewinnrücklagen 3.031.882,64 3.031.882,64 0,00 0,0
• Gewinnvortrag/Verlustvortrag (-) -56.011.761,49 -53.481.843,78 -2.529.917,71 -4,7
• Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) 437.620,38 -2.529.917,71 2.967.538,09 117,3
Passiver Unterschiedsbetrag aus Konsolidierung 405.188,01 455.188,01 -50.000,00 -11,0
Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des
Sachanlagevermögens 319.551.204,16 327.885.903,72 -8.334.699,56 -2,5
Rückstellungen 184.760.092,22 175.854.142,90 8.905.949,32 5,1
Verbindlichkeiten 167.631.190,29 120.611.077,76 47.020.112,53 39,0
Rechnungsabgrenzungsposten 2.638.392,28 2.636.818,45 1.573,83 0,1
Bilanzsumme 751.217.029,68 700.284.301,18 50.932.728,50 7,3
Konzern Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen
Veränderung
Die Konzernbilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 50,93 Mio. Euro auf
751,22 Mio. Euro.
Das konsolidierte Anlagevermögen verringerte sich um 6,73 Mio. Euro bzw. 1,3 % auf
498,45 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 29,44 Mio. Euro (davon
2,18 Mio. Euro aus Konsolidierungskreisänderungen) und Zuschreibungen in Höhe von
26 TEuro Wertminderungen durch Abschreibungen (35,95 Mio. Euro) und Wertminderungen
239
Jahresabschluss 2021 des Klinikums Seite 107 von 124
aus Anlagenabgängen (247 TEuro) gegenüber. Die wesentlichen Investitionen innerhalb des
Konzerns sind auf Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände sowie auf die baulichen Tätig-
keiten im Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg zurückzuführen. Dies betrifft insbeson-
dere die Fortführung der vorbereitenden Maßnahmen für die beiden Großprojekte Eltern-Kind-
Zentrum am Standort Süd und Zentrum für seelische Gesundheit am Standort Nord.
Die bilanzierten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von
221,02 Mio. Euro (Vorjahr: 147,24 Mio. Euro) entfallen mit 111,71 Mio. Euro im Wesentlichen
auf den Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie mit 106,10 Mio. Euro
auf Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (Forderungen aus Fördermittel-
zusagen für Investitionen und sonstige Zuwendungen).
Das Eigenkapital erhöhte sich zum 31.12.2021 um 3,39 Mio. Euro auf 76,23 Mio. Euro. Dies
ist auf den Jahresüberschuss in Höhe von 438 TEuro sowie auf eine Erhöhung der Kapital-
rücklagen um 2,95 Mio. Euro zurückzuführen. Das Eigenkapital setzt sich neben dem Jahres-
überschuss (438 TEuro) aus dem gezeichneten Kapital (15,34 Mio. Euro), der Kapitalrücklage
(113,43 Mio. Euro), der Gewinnrücklage (3,03 Mio. Euro) und dem Verlustvortrag ( -
56,01 Mio. Euro) zusammen.
Der passive Unterschiedsbetrag in Höhe von 405 TEuro resultiert aus der Erstkonsolidierung
der Schaukel Kinderbetreuung gGmbH aus dem Jahr 2019, verringert um die jährliche erfolgs-
wirksame Auflösung über zehn Jahre.
Die nach § 5 KHBV zu bildenden Sonderposten verringerten sich im Berichtsjahr um
8,33 Mio. Euro auf 319,55 Mio. Euro. Die Auflösung der Sonderposten bewirkt die Neutralisie-
rung der Abschreibung auf die Wirtschaftsgüter des so finanzierten Anlagevermögens. Die
Entwicklung der Sonderposten entspricht somit der Entwicklung des mit den entsprechenden
Fördermitteln finanzierten Anlagevermögens.
Der Bestand an Rückstellungen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 8,91 Mio. Euro auf
184,76 Mio. Euro. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen belaufen sich
zum 31.12.2021 auf 34,23 Mio. Euro (Vorjahr: 32,16 Mio. Euro). Die Rückstellung wurde ver-
sicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richtta-
feln Heubeck 2018 G) nach dem Anwartschaftsbarwertver fahren (Projected-Unit-Credit-Me-
thode) ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen wurden bei der Ermitt-
lung der Verpflichtungen berücksichtigt. Der zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzin-
sung der Pensionsverpflichtungen beläuft sic h auf 1,87 % und entspricht dem durchschnittli-
chen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15
Jahren. Die Ausschüttungssperre aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pen-
sionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes
aus den vergangenen zehn Jahren und dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des ent-
sprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Jahren beträgt
zum 31.12.2021 rund 3,2 Mio. Euro.
Weitere wesentliche Posten im Bestand der Rückstellungen entfallen mit 60,99 Mio. Euro auf
Personalrückstellungen (u.a. Altersteilzeit, Urlaub und Überstunden) und mit 33,13 Mio. Euro
auf abgebildete Erlösrisiken. Die Rückstellung für mögliche Mindererlöse aus dem Pflege-
budget aus dem Vorjahr in Höhe von 26,67 Mio. Euro wurde aufgelöst, da im Geschäftsjahr
eine Einigung mit den Krankenkassen erzielt wurde. Darüber hinaus wurde eine Rückstellung
für mögliche Mindererlöse aus dem Pflegebudget 2021 in Höhe v on 4,61 Mio. Euro gebildet,
da die Genehmigung des Pflegebudgets 2021 bei Abschlusserstellung noch nicht vorlag und
es noch Unsicherheiten hinsichtlich der Berücksichtigung pflegeentlastender Maßnahmen
(PEM) gibt.
240
Seite 108 von 124 Jahresabschluss 2021 des Klinikums
Die Verbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 47,02 Mio. Euro bzw. 39,0 %
auf 167,63 Mio. Euro erhöht. Der Anstieg der Verbindlichkeiten ist im Wesentlichen auf den
Anstieg der Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (noch nicht zweck-
entsprechend verwendete Fördergelder) von 46,16 Mio. Euro auf 85,30 Mio. Euro zurückzu-
führen. Darüber hinaus entfallen die wesentlichen Posten mit 35,35 Mio. Euro auf Verbindlich-
keiten gegenüber Kreditinstituten und mit 16,68 Mio. Euro auf Verbindlichkeiten aus Lieferun-
gen und Leistungen.
4.2.2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2021
In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen 2021 aus der Konzern-
Gewinn- und Verlustrechnung und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben:
2021 2020
Euro Euro absolut in %
ERTRÄGE 827.540.793,32 740.943.481,33 86.597.311,99 11,7
Erlöse aus Krankenhausleistungen 584.851.711,41 563.648.125,65 21.203.585,76 3,8
Erlöse aus Wahlleistungen 20.151.028,55 22.766.898,32 -2.615.869,77 -11,5
Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses 46.225.231,05 41.677.757,95 4.547.473,10 10,9
Nutzungsentgelte der Ärzte 2.138.876,53 2.552.856,56 -413.980,03 -16,2
Sonstige Umsatzerlöse 52.855.351,60 43.333.498,46 9.521.853,14 22,0
Bestandsveränderungen 1.245.124,01 -1.118.152,47 2.363.276,48 211,4
andere aktivierte Eigenleistungen 749.224,48 745.584,44 3.640,04 0,5
Zuweisungen u. Zuschüsse der Öffentlichen Hand 1.563.179,03 1.643.906,07 -80.727,04 -4,9
sonstige betriebliche Erträge 46.241.023,86 13.735.282,06 32.505.741,80 236,7
Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen 47.363.536,84 24.498.981,38 22.864.555,46 93,3
Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten 23.846.949,13 27.346.090,29 -3.499.141,16 -12,8
Zinsen und ähnliche Erträge 259.556,83 62.652,62 196.904,21 314,3
Erträge aus der Auflösung des passivischen
Unterschiedsbetrages 50.000,00 50.000,00 0,00 0,0
AUFWENDUNGEN 827.103.172,94 743.473.399,04 83.629.773,90 11,2
Personalaufwand 498.407.305,01 469.087.953,36 29.319.351,65 6,3
Materialaufwand 174.163.297,85 153.084.732,32 21.078.565,53 13,8
Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten 49.049.859,72 25.225.249,46 23.824.610,26 94,4
Aufwendungen für die nach dem KHG geförderte Maßnahmen 1.070.979,01 1.352.498,19 -281.519,18 -20,8
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 35.945.344,93 37.282.478,28 -1.337.133,35 -3,6
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des
Umlaufvermögens 29,02 17.511,97 -17.482,95 -99,8
sonstige betriebliche Aufwendungen 61.145.472,24 52.520.273,60 8.625.198,64 16,4
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.990.329,55 4.617.168,22 373.161,33 8,1
Steuern 2.330.555,61 285.533,64 2.045.021,97 716,2
ERGEBNIS 437.620,38 -2.529.917,71 2.967.538,09 117,3
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Veränderung
Die Gewinn- und Verlustrechnung 2021 auf Konzernebene schließt mit einem Jahresüber-
schuss in Höhe von 438 TEuro ab und liegt damit um 2,97 Mio. Euro über dem Vorjahreser-
gebnis.
241
Jahresabschluss 2021 des Klinikums Seite 109 von 124
Die Umsatzerlöse erhöhten sich auf Konzernebene um 32,24 Mio. Euro bzw. 4,8 % auf
706,22 Mio. Euro. Hierbei waren sowohl bei den Erlösen aus Krankenhausleistungen (Anstieg
um 21,20 Mio. Euro bzw. 3,8 % auf 584,85 Mio. Euro) als auch bei den Erlösen aus ambulan-
ten Leistungen (Anstieg um 4,55 Mio. Euro bzw. 10,9 % auf 46,23 Mio. Euro) eine Erhöhung
zu verzeichnen. Demgegenüber stehen verminderte Erlöse aus Wahlleistungen ( -
2,62 Mio. Euro) und Nutzungsentgelten der Ärzte (-414 TEuro).
Die sonstigen Umsatzerlöse erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 9,52 Mio. Euro bzw.
22,0 % auf 52,86 Mio. Euro. Dies ist im Wesentlichen auf erhöhte Erlöse aus Apothekenver-
käufen zurückzuführen. Darüber hinaus beinhalten die sonstigen Umsatzerlöse im Wesentli-
chen Personal- und Sachkostenerstattungen sowie Erträge aus Vermietungen und Verpach-
tungen.
Die wesentlichen Leistungszahlen im somatischen Bereich der Kliniken stellen sich wie folgt
dar:
Somatik (Stationär) 2021 2020 +/-
Fallzahlen (DRG-Fallpauschalen) 87.790 90.553 - 2.763
Casemix 85.502 87.048 - 1.546
Im somatischen Bereich reduzierten sich im Jahr 2021 sowohl die Anzahl der abgerechneten
Fallzahlen um 3,1 % als auch der Casemix (Summe der mit dem kaufmännischen Schwere-
grad gewichteten Behandlungsfälle) um 1,8 %. Ursächlich für den Rückgang waren im We-
sentlichen durch Corona ausgelöste diverse Allgemeinverfügungen, insbesondere in der ers-
ten Jahreshälfte 2021, nach denen planbare stationäre Aufnahmen, Operationen und Rehabi-
litations- bzw. Vorsorgeleistungen zu verschieben waren, soweit es medizinisch vertretbar war.
Psychiatrie (Vollstationär) 2021 2020 +/-
Fallzahlen 4.952 4.761 + 287
DMI 1,0925 1,0785 + 0,0140
Day Mix (DM) 101.590 96.817 + 4.773
Vollstat. Verweildauer (Tage) 18,78 18,86 - 0,08
In den psychiatrischen Tageskliniken ist die Zahl der Pflegetage von 20.427 Tagen um 54,5 %
auf 31.467 Tage im Jahr 2021 gestiegen. Dies lässt sich darauf zurückführen, dass es in 2021
im Vergleich zu 2020 keine zeitweise Komplettschließung der Tageskliniken aufgrund der
Corona-Pandemie gab. Das Leistungsniveau von 2019 mit 39.516 wurde jedoch deutlich un-
terschritten.
Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich um 32,51 Mio. Euro auf 46,24 Mio. Euro.
Der Anstieg ist insbesondere auf die Auflösung von Rückstellungen zurückzuführen. Die im
Vorjahr gebildete Rückstellung für Erlösrisiken wegen des nicht geeinten Pflegebudgets 2020
wurde aufgelöst, da im Geschäftsjahr eine Einigung mit den Krankenkassen erzielt wurde. Die
sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen (30,9 Mio. Euro), Erträge gemäß dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)
(7,2 Mio. Euro) und Erträge aus Förderprojekten (1,0 Mio. Euro).
Der Personalaufwand stellt mit 498,41 Mio. Euro die größte Position innerhalb der Aufwen-
dungen dar. Im Geschäftsjahr 2021 war in diesem Bereich ein Anstieg um 29,32 Mio. Euro
bzw. 6,3 % (Vorjahr: 4,1 %) zu verzeichnen. Hierbei wurden jahresdurchschnittlich in allen
242
Seite 110 von 124 Jahresabschluss 2021 des Klinikums
Konzernunternehmen 6.693 Vollkräfte (VK; ohne Auszubildende) beschäftigt, was eine Zu-
nahme der VK im Vergleich zum Vorjahr um 234 VK bedeutet. Neben der mengenmäßigen
Ausweitung wirkten sich insbesondere die Tarifanpassungen des TVöD -K (+1,40 % zum
01.04.2021) und des TV-Ärzte/VKA (Anhebung der Entgelte um 2,0 % zum 01.01.2021) auf-
wandserhöhend aus. Darüber hinaus wurden im Bereich der Pflege (P -Tabelle) bereits zum
1. März 2021 diverse Zulagen und Zuschläge erhöht sowie eine neue Pflegezulage in Höhe
von monatlich 70 Euro eingeführt.
Im Bereich der Sachkosten stieg der Materialaufwand um 21,08 Mio. Euro bzw. 13,8 % auf
174,16 Mio. Euro an. Dabei erhöhten sich die Aufwendungen für Roh -, Hilfs- und Betriebs-
stoffe um 14,8 % auf 150,19 Mio. Euro. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen sind um
7,8 % auf 23,97 Mio. Euro gestiegen.
Die Abschreibungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 1,35 Mio. Euro bzw. 3,6 % auf
35,95 Mio. Euro verringert. Die darin enthaltenen Abschreibungen auf nicht gefördertes Anlage-
vermögen stiegen hingegen um 1,7 Mio. Euro auf 12,9 Mio. Euro (+ 15,5 %) an. Dies ist im We-
sentlichen auf die außerplanmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes der ABC
2 GmbH (1,35 Mio. Euro) sowie die in 2021 mehr getätigten Investitionen aus Eigenmitteln zu-
rückzuführen. Die mit den Abschreibungen korrespondierenden Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten für gefördertes Vermö gen verringerten sich um 3,50 Mio. Euro auf
23,85 Mio. Euro.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um
8,63 Mio. Euro bzw. 16,4 % auf 61,15 Mio. Euro erhöht. Der Anstieg resultiert größtenteils aus
periodenfremden Aufwendungen in Höhe von 6,8 Mio. Euro, die insbesondere eine Erhöhung
der Rückstellung für das Risiko der Rückforderung von Umsatzsteuer für Fertigarzneimittel
durch die Krankenkassen sowie eine Rückstellung für weitere Erlösrisiken beinhalten. Dage-
gen verringerten sich die freiwilligen Personalaufwendungen (- 91,6 %) sowie die Verwaltungs-
aufwendungen für Digitalisierung (- 67,3 %) im Vergleich zum Vorjahr.
In Summe ergibt sich für den Konzern Klinikum Nürnberg im Geschäftsjahr 2021 ein Jahres-
überschuss in Höhe von 438 TEuro (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 2,53 Mio. Euro).
Insgesamt erhöhte sich das Betriebsergebnis EBITDA um 8,73 Mio. Euro bzw. 64,3 %. Hierbei
stehen sich der Anstieg der Gesamtleistung, insbesondere durch Erträge aus der Auflösung
von Rückstellungen, um 9,7 % und der Anstieg der gesamten Betriebsaufwendungen um
8,1 % gegenüber. Das EBITDA der Muttergesellschaft hat sich im Vergleich zum Vorjahr um
5,4 Mio. Euro verbessert und auch die KNL GmbH verzeichnet ein verbessertes EBITDA ge-
genüber dem Vorjahr.
Gemäß den Ausführungen im Lagebericht hat die Corona -Pandemie auch im ersten Quartal
2022 maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung des Klinikum Nürnberg. Hohe
Krankheitsausfälle der Belegschaft wegen Quarantäne oder Isolation, ein nach wie vor ver-
minderter Zuspruch elektiver Patienten, gestörte Lieferketten sowie stark steigende Energie-
preise aufgrund des Ukrainekrieges belasten das Ergebnis des Klinikums in den ersten Mona-
ten. Für das Geschäftsjahr 2022 wurde der Ganzjahresausgleichsmechanismus dem Grunde
nach verlängert, jedoch steht die konkrete Ausgestaltung noch nicht fest, sondern soll erst zum
31. Oktober 2022 vereinbart werden. Insofern hängt die Prognose für das Gesamtjahr 2022
maßgeblich davon ab, wie schnell es gelingt, die Einschränkungen durch die Pandemie hinter
sich zu lassen und zu einer normalen Geschäftsentwicklung zurückzukehren.
Die Abhängigkeit von funktionierenden Märkten mit globalen Lieferbeziehungen wurde in der
COVID-19-Pandemie und der Ukraine-Krise besonders deutlich. Um dem Risiko von Lieferver-
zögerungen und Lieferausfällen zu begegnen, hat sich das Klinikum seit 2021 im Bereich der
Bezugsquellen breiter aufgestellt und noch mehr Augenmerk auf die Lieferfähigkeit gelegt.
243
Jahresabschluss 2021 des Klinikums Seite 111 von 124
Parallel dazu wurde die Vorratshaltung entsprechend nach oben angepasst, was die Liquidität
zusätzlich belastet.
Neben den gestörten Lieferketten und teilweise stark gestiegenen Preisen für pflegerisches
und medizinischen Material steigen seit Beginn des russisch- ukrainischen Krieges die Ener-
giekosten drastisch. Durch die Einkaufspolitik für Energie im Konzern Klinikum Nürnberg hal-
ten sich die Auswirkungen auf das Jahresergebnis 2022 noch in Grenzen. Das Risiko für die
darauffolgenden Jahre ist aber aktuell nicht einschätzbar, da es einerseits auf die weitere Ent-
wicklung des Konflikts mit Russland sowie andererseits auf die staatlichen Stützungsmaßnah-
men ankommt. Das Klinikum beobachtet die Entwicklung aber sehr engmaschig, um frühzeitig
auf sich abzeichnende Trends zu reagieren.
Darüber hinaus steht auch das Klinikum, so wie viele andere Krankenhäuser, vor der Heraus-
forderung qualifiziertes Fachpersonal zu akquirieren und langfristig zu halten. Dieser Fach-
kräftemangel in allen Berufsgruppen stellt ein Risiko für die Unternehmensentwicklung und
eine Verschärfung des Trends der sinkenden Erlöse dar. Die immer höheren Anforderungen
und Mindestvorgaben im Pflegedienst treffen auf einen zunehmenden Fachkräftemangel. Mitt-
lerweile gibt es Pflegepersonaluntergrenzen in fast allen Bereichen. Krank enhäuser sind teil-
weise gezwungen Betten oder sogar Stationen zu sperren, da die sanktionsbewehrten Perso-
nalvorgaben nicht durchgängig erfüllt werden können. Das Klinikum begegnet diesem Risiko
durch verstärkte Anstrengungen in der Ausbildung von Gesundhei tsberufen, der Anwerbung
ausländischer Fachkräfte und einer familienfreundlichen und wertschätzenden Personalpolitik.
Für das Geschäftsjahr 2022 geht die Geschäftsführung für das Mutterunternehmen von Um-
sätzen in Höhe von rund 640 Mio. Euro, einem EBITDA von rund 8,5 Mio. Euro sowie einem
Jahresfehlbetrag von ca. 4 Mio. Euro aus, wobei diese Ansätze je nach weiterer Entwicklung
der Pandemie, Kostenanstiegen im Materialbereich, regulatorischer Eingriffe sowie gesetzge-
berischer Stützungsmaßnahmen der Krankenhäuser erheblichen Schwankungen unterliegen
können.
Der Vorstand geht nicht von einer Bestandsgefährdung für das Klinikum Nürnberg aus, auch
wenn ein Restrisiko verbleibt, da die wirtschaftlichen Folgen des Ukrainekrieges und der
COVID-19-Pandemie sowie der damit verbundenen Dauer des Ausnahmezustands derzeit
nicht abschätzbar sind.
244
Seite 112 von 124 Jahresabschluss 2021 Stiftung Staatstheater Nürnberg
5 Jahresabschluss 2021 Stiftung Staatstheater Nürn-
berg
Prüfungsgrundlagen
Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Staatstheater Nürnberg“ (StNG)
In der Vereinbarung zwischen dem Freistaat und der Stadt Nürnberg vom 16.09.2003 wurde
festgelegt, dass das Theater Nürnberg in gemeinsamer Trägerschaft von Freistaat und Stadt
Nürnberg als Staatstheater Nürnberg betrieben werden soll. Zu diesem Zweck wurde die Stif-
tung Staatstheater Nürnberg als eine Stiftung des öffentlichen Rechts durch Gesetz des Bay-
erischen Landtags vom 27.12.2004 zum 01.01.2005 gegründet.
Im Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Staatstheater Nürnberg“ sind u. a. die im Folgenden
kurz beschriebenen Inhalte festgelegt.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der darstellenden Kunst. Zu diesem Zweck übernahm die
Stiftung das vorher von der Stadt Nürnberg getragene Theater Nürnberg und führt dessen
Betrieb unter dem Namen Staatstheater Nürnberg fort. Hierbei verfolgt die Stiftung ausschließ-
lich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwe-
cke“ der Abgabenordnung.
Als Stiftungsvermögen übereignete die Stadt Nürnberg alle den Zwecken des Staatstheater s
Nürnberg dienenden beweglichen Vermögensgegenstände unentgeltlich der Stiftung.
Als Stiftungsorgane wurden der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand eingerichtet. Der Stif-
tungsrat überwacht die Tätigkeit des Stiftungsvorstands. Er besteht aus sechs Mitgliedern, von
denen drei vom Freistaat Bayern und drei von der Stadt Nürnberg bestellt und abberufen wer-
den. Der Stiftungsvorstand besteht aus dem Staatsintendanten und dem geschäftsführenden
Direktor. Er führt nach Maßgabe des Gesetzes zur Errichtung der „Stiftung Staatstheater Nürn-
berg“ sowie der Stiftungssatzung und entsprechend den Richtlinien sowie Beschlüssen des
Stiftungsrates die Geschäfte der Stiftung.
Stiftungssatzung
Die Satzung der Stiftung Staatstheater Nürnberg (StNüS) enthält nähere Bestimmungen über
die Verwaltung der Stiftung und die Tätigkeit ihrer Organe sowie Einzelheiten zum Vollzug des
Gesetzes zur Errichtung der Stiftung Staatstheater Nürnberg. Die StNüS regelt u. a. die Auf-
gaben des Stiftungsrates und des Stiftungsvorstandes. Weiterhin ist in § 8 Abs. 2 der StNüS
bestimmt, dass durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg die Jahresrechnung
der Stiftung Staatstheater Nürnberg zu prüfen ist.
Die StNüS wurde in der Stiftungsratssitzung am 09.02.2005 gemäß Art. 8 Abs. 3 und
Art. 11 Abs. 1 Satz 1 StNG beschlossen. Gemäß Art. 11 Abs. 1 Satz 2 wurde die Stiftungssat-
zung der Stiftungsaufsicht (Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst) zur Ge-
nehmigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 07.07.2005 hat die Stiftungsaufsicht die Stift ungs-
satzung mit dem Hinweis genehmigt, dass aus ihrer Sicht noch wenige redaktionelle Änderun-
gen vorzunehmen wären. Diese wurden im Umlaufverfahren vom Stiftungsrat mit Schreiben
vom 07.07.2006 als beschlossen vermerkt.
245
Jahresabschluss 2021 Stiftung Staatstheater Nürnberg Seite 113 von 124
Bewirtschaftungsgrundsätze
Die Bewirtschaftungsgrundsätze enthalten unter Ziffer 1 Ausführungen zum Haushalts - und
Wirtschaftsjahr. Demnach umfasst das Haushalts- und Wirtschaftsjahr der Stiftung Staatsthe-
ater Nürnberg den Zeitraum vom 01.09. eines Jahres bis zum 31.08. des Folgejahres. Weiter-
hin sind in den Bewirtschaftungsgrundsätzen Festlegungen zum Wirtschaftsplan und zur Jah-
resrechnung getroffen.
Wirtschaftsplan 2020/2021
Nach § 6 Abs. 1 StNüS Ziffer 5 ist der Stiftungsrat der Stiftung Staatstheater Nürnberg für die
Feststellung des Wirtschaftsplans zuständig. Der Wirtschaftsplan besteht nach Nr. 2a der Be-
wirtschaftungsgrundsätze für die Stiftung Staatstheater Nürnberg aus dem Erfolgsplan und
dem Finanzplan. Während der Erfolgsplan auf die Planung der Erträge und Aufwendungen
abstellt, umfasst der Finanzplan die geplanten Einnahmen und Ausgaben.
Der Erfolgsplan 2020/2021 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.221 TEuro ab.
Das tatsächliche Jahresergebnis von 3.263 TEuro ist um 4.484 TEuro besser ausgefallen als
geplant. Hierbei liegen die Ist -Erträge um 8.340 TEuro und die Ist -Aufwendungen um
12.824 TEuro unter den Planwerten. Insgesamt hat insbesondere die Corona- Pandemie zu
diesen starken Planabweichungen geführt.
Die Planabweichung im Bereich der Erträge ist im Wesentlichen auf die Eintrittsgelder und den
damit zusammenhängenden Erlösen wie bspw. die Garderobengebühr zurückzuführen. Die
Eintrittsgelder allein lagen um 6.697 TEuro unter Plan. Auf der Aufwandsseite ist die Planun-
terschreitung im Wesentlichen auf Minderausgaben im Bereich der Personalausgaben zurück-
zuführen. Sowohl die Ausgaben für eigenes Personal als auch für Gastpersonal lagen um
11.329 TEuro deutlich unter den Planansätzen.
Der Finanzplan, der gemäß Nr. 2a der Bewirtschaftungsgrundsätze für die Stiftung Staatsthe-
ater alle geplanten Einnahmen und Ausgaben für den gewöhnlichen Theaterbetrieb sowie für
Investitionen umfassen soll, schloss für die Spielzeit 2020/2021 mit einem ausgeglichenen
Jahresergebnis ab.
Die Finanzrechnung weist gegenüber dem Finanzplan ein um 3.545 TEuro besseres Finan-
zergebnis aus. Die Einnahmen verringerten sich dabei gegenüber dem Plan um 4.443 TEuro.
Insbesondere die Einnahmen aus Eintrittsgeldern lagen deutlich unter Plan. Gleichzeitig wur-
den die Planansätze bei den Ausgaben um 7.988 TEuro unterschritten. Dies ist im Wesentli-
chen auf die Verringerung der Personalkosten für Festpersonal und Gäste zurückzuführen.
Erstellung der Jahresrechnung
Die Jahresrechnung besteht gemäß Nr. 2b der Bewirtschaftungsgrundsätze der Stiftung
Staatstheater Nürnberg aus der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang und
dem Lagebericht. Sie ist um eine Finanzrechnung zu ergänzen. Bezogen auf das Haushalts -
und Wirtschaftsjahr stellt die Finanzrechnung die Ergebnisrechnung zum Finanzplan dar.
Sämtliche zur Jahres- und Finanzrechnung von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise
wurden von den Verantwortlichen der Stiftung Staatstheater Nürnberg im gewünschten Um-
fang erteilt.
246
Seite 114 von 124 Jahresabschluss 2021 Stiftung Staatstheater Nürnberg
Bilanz zum 31.08.2021
Die Entwicklung der Bilanz zum 31.08.2021 wird nachfolgend in komprimierter Form – im Ver-
gleich zum Vorjahresstichtag – wiedergegeben.
Die Bilanzsumme der Stiftung Staatstheater Nürnberg erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr
deutlich um 3.677 TEuro bzw. 22,6 %. Auf der Aktivseite erhöhten sich insbesondere die For-
derungen und sonstigen Vermögensgegenstände um 3. 910 TEuro bzw. 59,4 %. Ursächlich
hierfür sind insbesondere Zuwendungen des Bayerischen Staatsministeriums für Wissen-
schaft und Kunst in H öhe von 7.043 TEuro für das Wirtschaftsjahr 2021, welche erst im No-
vember 2021 ausbezahlt wurden. Im Gegenzug verringerte sich der Kontokorrentkontostand
bei der Stadt Nürnberg um 2.948 TEuro. Die Abnahme der l iquiden Mittel um 542 TEuro ist
31.08.2021 31.08.2020
EUR EUR absolut in %
AKTIV A
Anlagevermögen (gesamt) 7.969.066,72 7.802.709,49 166.357,23 2,1
• Immaterielle Vermögensgegenstände 349.435,00 418.798,00 -69.363,00 -16,6
• Sachanlagen 7.262.425,89 7.026.705,66 235.720,23 3,4
• Finanzanlagen 357.205,83 357.205,83 0,00 0,0
Umlaufvermögen (gesamt) 11.527.038,64 8.024.882,31 3.502.156,33 43,6
• Vorräte 728.652,18 594.409,76 134.242,42 22,6
• Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 10.495.165,59 6.585.057,49 3.910.108,10 59,4
• Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 303.220,87 845.415,06 -542.194,19 -64,1
Rechnungsabgrenzungsposten 418.246,17 410.079,87 8.166,30 2,0
Summe - Aktiva - 19.914.351,53 16.237.671,67 3.676.679,86 22,6
PASSIVA
E igenkapital 15.474.124,09 12.211.617,33 3.262.506,76 26,7
• Stiftungskapital 1.627.617,59 1.627.617,59 0,00 0,0
• Kapitalrücklage 8.710.606,03 5.506.086,79 3.204.519,24 58,2
• Gew inn-/Verlustvortrag 1.873.393,71 3.204.519,24 -1.331.125,53 -41,5
• Jahresüberschuss (+), Jahresfehlbetrag (-) 3.262.506,76 1.873.393,71 1.389.113,05 74,1
Rückstellungen 1.705.812,19 1.480.391,63 225.420,56 15,2
Verbindlichkeiten 2.658.202,07 2.420.008,47 238.193,60 9,8
Rechnungsabgrenzungsposten 76.213,18 125.654,24 -49.441,06 -39,3
Summe - Passiva - 19.914.351,53 16.237.671,67 3.676.679,86 22,6
Staatstheater Nürnberg
Veränderung
247
Jahresabschluss 2021 Stiftung Staatstheater Nürnberg Seite 115 von 124
auf die gesunkenen Kontokorrentkonto- bzw. Tagesgeldkontobestände bei der Sparkasse zu-
rückzuführen.
Auf der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital (+3.263TEuro) infolge des erzielten Jahre-
süberschusses. Der Jahresüberschuss aus dem Vorjahr in Höhe von 1.873 TEuro wurde auf
neue Rechnung vorgetragen. Neben dem Eigenkapital erhöhten sich die Rückstellungen
(+225 TEuro), insbesondere aufgrund von Urlaubsansprüchen, sowie die Verbindlichkeiten
(+238 TEuro).
Das Anlagevermögen beinhaltet die immateriellen Vermögensgegenstände, das Sachanlage-
vermögen sowie die Finanzanlagen. Insgesamt standen Zugängen in Höhe von 2.280 TEuro
Wertminderungen durch Abgänge und Abschreibungen in Höhe von 2.114 TEuro gegenüber.
Die Zugänge betrafen im Geschäftsjahr 2020/2021 vorwiegend das Inszenierungsvermögen
mit einer Reihe von Neuinszenierungen im Bereich Oper und Ballett (498 TEuro) sowie Schau-
spiel (485 TEuro). Noch nicht fertiggestellte Neuinszenierungen werden unter den geleisteten
Anzahlungen ausgewiesen. Weitere wesentliche Zugänge betreffen die technischen Anlagen,
Maschinen und Betriebsvorrichtungen (+406 TEuro). Dort wurden u.a. ein Projektor inkl. Op-
tiklinsen für 75 TEuro sowie ein Elektro-Vierradgabelstapler für 30 TEuro angeschafft. Darüber
hinaus verzeichnen die anderen Anlagen sowie die Betriebs - und Geschäftsausstattung we-
sentliche Zugänge (+220 TEuro), welche insbesondere Instrumente und DV-Anlagen beinhal-
ten. Die immateriellen Vermögensgegenstände weisen Zugänge in Höhe von 47 TEuro aus.
Diese sind auf Lizenzen (27 TEuro) und auf EDV -Software (20 TEuro) zurückzuführen. Die
Lizenzen werden linear auf ein bzw. fünf Jahre abgeschrieben, die EDV -Software wird über
drei oder zehn Jahre abgeschrieben.
Unter der Position Finanzanlagen ist die Beteiligung an der Staatstheater Nürnberg Service
GmbH in Höhe von 352 TEuro ausgewiesen. Zum 01.09.2015 wurden 51 % der Anteile erwor-
ben, so dass die Stiftung Staatstheater seitdem 100 % der Anteile hält. Gegenüber dem Vor-
jahr hat sich keine Veränderung ergeben. Weitere 5 TEuro entfallen auf die Einzahlung eines
Genossenschaftsanteils bei der Kommunale IT-Union eG (KITU) und stellen aus bilanzrecht-
licher Sicht eine Ausleihung dar.
Die Position Vorräte umfasst neben den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (323 TEuro), den fer-
tigen Erzeugnissen und Waren (32 TEuro) sowie dem Fundus (148 TEuro) auch sonstige Vor-
räte (226 TEuro). Die sonstigen Vorräte entfallen im Wesentlichen auf Kostüm - und Bühnen-
bildfragmente für spätere Inszenierungen. Der Ansatz erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs-
und Herstellungskosten. Die Bestände an Roh- , Hilfs- und Betriebsstoffen sowie fertigen Er-
zeugnissen und Waren wurde mittels Inventur ermittelt. Diese erfolgte im abgelaufenen Ge-
schäftsjahr nicht wie vorgeschrieben an einem Stichtag, sondern über einen Zeitraum von
knapp drei Wochen. Mengenmäßige Veränderungen innerhalb dieser Zeitspanne bzw. zum
Bilanzstichtag wurden damit nicht erfasst. Dieses Vorgehen war der Corona- Pandemie ge-
schuldet, entspricht aber nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Die Position „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ enthält das Kontokorrent-
konto bei der Stadtkasse Nürnberg, welches für die Stiftung Staatstheater Nürnberg eine kurz-
fristige Anlageform ihrer liquiden Mittel darstellt und auf dem die Betriebsmittelzuschüsse der
Stadt Nürnberg verbucht werden. Dieses beläuft sich zum 31.08.2021 auf 1.777 TEuro. Ge-
genüber dem Vorjahr hat sich dieses um 2.948 TEuro verringert. Weitere 421 TEuro an For-
derungen bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen. Sie betreffen die Leistungsbezie-
hungen zur Staatstheater Nürnberg Service GmbH sowie der Staatstheater Nürnberg Gastro-
nomie GmbH.
248
Seite 116 von 124 Jahresabschluss 2021 Stiftung Staatstheater Nürnberg
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 43 TEuro und entfallen im
Wesentlichen auf Abonnementverkäufen. Zum Zeitpunkt der Prüfung im Mai 2022 waren diese
überwiegend beglichen.
Die liquiden Mittel betreffen vor allem die Guthaben aus den Kontokorrent - bzw. Tagesgeld-
konten bei der Sparkasse Nürnberg (293 TEuro).
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet zum Bilanzstichtag vorwiegend Ausstat-
tungskosten sowie Gästehonorare für Aufführungen, welche erst in einer späteren Spielzeit
Premiere haben. Des Weiteren sind in dieser Position vorausbezahlte Beiträge für Versiche-
rungen und Wartungsverträge für das folgende Geschäftsjahr ausgewiesen.
Der aus dem Vorjahr resultierende Jahresüberschuss in Höhe von 1.873 TEuro wurde auf
neue Rechnung vorgetragen. Das Stiftungskapital beträgt unverändert 1.628 TEuro. Zusam-
men mit dem Jahresüberschuss des laufenden Geschäftsjahres von 3.263 TEuro und einer
Kapitalrücklage von 8.711 TEuro ergibt sich ein Eigenkapital in Höhe von 15.474 TEuro.
Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich zum 31.08.2021 auf 1.706 TEuro. Sie wurden für
ungewisse Verbindlichkeiten (415 TEuro), Urlaubsansprüche (903 TEuro), Mehrarbeit
(336 TEuro), Altersteilzeit (20 TEuro) und Steuern (32 TEuro) gebildet.
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen müssen von der Stiftung Staatstheater Nürnberg
nicht gebildet werden, da die Pensionslasten von der Stadt Nürnberg getragen werden. Die
Stiftung Staatstheater Nürnberg zahlt hierfür an die Stadt Nürnberg einen Versorgungszu-
schlag. Dieser wird unter den Personalaufwendungen abgebildet.
Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich der Rückstellungsbestand um 225 TEuro bzw. 15,2 %.
Der Großteil davon entfällt auf Personalrückstellungen (207 TEuro). Urlaub und Zeitguthaben
konnten nicht wie geplant eingebracht werden; für schwangere Frauen bestand aufgrund
Corona ein sofortiges Beschäftigungsverbot. Zudem erhöhte sich die Zahl der Langzeiter-
krankten.
Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten verringerten sich geringfügig um
34 TEuro bzw. 7,6 %. Verbraucht wurde die Rückstellung für Brandschutz, da die Maßnahmen
zwischenzeitlich umgesetzt werden konnten. Der Rückstellungsbestand betrifft vor allem zu
erwartenden Nachzahlungen für Betriebskosten sowie ausstehende Rechnungen der Stadt
Nürnberg sowie der Tochtergesellschaften der Stiftung Staatstheater.
Neu gebildet wurde eine Rückstellung für Altersteilzeit, da erstmals wieder ein Altersteilzeit-
vertrag abgeschlossen wurde. Die Steuerrückstellung resultiert aus Feststellungen der Be-
triebsprüfung.
Die Verbindlichkeiten umfassen erhaltene Anzahlungen aus Kartenverkäufen (1.029 TEuro),
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (408 TEuro), Verbindlichkeiten gegen Stif-
tungsträger (344 TEuro) bzw. verbundene Unternehmen (131 TEuro) sowie sonstige Verbind-
lichkeiten (746 TEuro).
Bei den erhaltenen Anzahlungen handelt es sich um Einnahmen aus dem Verkauf von Karten,
Gutscheinen und Abonnements vor dem Bilanzstichtag für Aufführungen nach diesem Stich-
tag. Auch in der abgelaufenen Spielzeit konnten etliche Veranstaltungen pandemiebedingt
nicht durchgeführt werden. Da im Geschäftsjahr 2020/21 zudem aus Kulanzgründen auf die
Entwertung von Gutscheinen verzichtet wurde, sind die Anzahlungen gegenüber dem langjäh-
rigen Durchschnittswert deutlich erhöht.
249
Jahresabschluss 2021 Stiftung Staatstheater Nürnberg Seite 117 von 124
Soweit Tickets über Vorverkaufsstellen verkauft werden, werden diese monatlich auf Basis
eines vom System generierten Reports als Verbindlichkeiten gebucht. Beim Abgleich zum Jah-
resende ergab sich eine Differenz in Höhe von 16 TEuro, die bis zum Ende der Abschlussprü-
fung nicht geklärt werden konnte.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen vor allem Investitions - und
Instandhaltungsarbeiten, Reinigung, Wartung, Miete/Nebenkosten für Gebäude sowie Versi-
cherungskosten. Zum Zeitpunkt der Prüfung waren die Verbindlichkeiten nahezu vollständig
beglichen.
Bei den Verbindlichkeiten gegen Stiftungsträger handelt es sich um Verbindlichkeiten gegen
die Stadt Nürnberg aus internen Leistungen, insbesondere im Bereich I T sowie Personalab-
rechnung und -gestellung, Bautätigkeit und Bürgschaftsübernahme. Die Verbindlichkeiten ge-
gen verbundene Unternehmen resultieren vorwiegend aus Leistungsbeziehungen zu den ei-
genen Tochterunternehmen, insbesondere der Staatstheater Nürnberg Service GmbH sowie
der Staatstheater Nürnberg Gastronomie GmbH (75 TEuro). Des Weiteren sind Verbindlich-
keiten gegenüber den Tochtergesellschaften der Stiftungsträgerin, vorwiegend der N -ERGIE
AG für Stromgebühren sowie der VAG enthalten.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen abzuführende Lohn- /Kirchen-
steuer in Höhe von 340 TEuro für den Monat August 2021. Weitere 298 TEuro betreffen die
Abrechnung von Gästehonoraren, 92 TEuro entfallen auf die Rückzahlung von Kurzarbeiter-
geld.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 76 TEuro beinhaltet insbesondere
Einnahmen aus Werbemobilien von 11 TEuro, aus Vermietung von Ausstattung von 11 TEuro
und zweckgebundene Spenden für Projekte in künftigen Spielzeiten in Höhe von 33 TEuro.
250
Seite 118 von 124 Jahresabschluss 2021 Stiftung Staatstheater Nürnberg
Erfolgsrechnung 2020/2021
Die folgende Darstellung gibt einen Überblick über die Gewinn- und Verlustrechnung des Wirt-
schaftsjahres 2020/2021 (01.09.2020 – 31.08.2021) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
01.09.2020-
31.08.2021
01.09.2019-
31.08.2020
Euro Euro absolut in %
ERTRÄGE 44.220.896,86 47.920.080,46 -3.699.183,60 -7,7
Umsatzerlöse 1.189.364,87 4.806.400,10 -3.617.035,23 -75,3
Sonstige betriebliche Erträge 43.031.531,99 43.113.680,36 -82.148,37 -0,2
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,0
Erträge aus Steuern 0,00 0,00 0,00 0,0
AUFWENDUNGEN 40.958.390,10 46.046.686,75 -5.088.296,65 -11,1
Materialaufwand 1.958.202,86 3.339.545,25 -1.381.342,39 -41,4
Personalaufwand 29.351.804,85 33.116.437,75 -3.764.632,90 -11,4
Abschreibungen 2.070.368,75 2.116.214,08 -45.845,33 -2,2
Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.460.985,06 7.381.231,94 79.753,12 1,1
Zinsaufwendungen 84.835,55 88.387,73 -3.552,18 -4,0
Aufwendungen aus Steuern 32.193,03 4.870,00 27.323,03 >100
ERGEBNIS 3.262.506,76 1.873.393,71 1.389.113,05 -74,1
Staatstheater Nürnberg
Veränderung
Die Umsatzerlöse verringerten sich in der Spielzeit 2020/21 im Vergleich zur Vorsaison um
3,62 Mio. Euro auf 1,19 Mio. Euro bzw. um 75,3 %. Dabei reduzierten sich insbesondere die
Einnahmen aus Eintrittsgeldern ( -3,56 Mio. Euro) sowie aus der Garderobengebühr
(-189 TEuro). Die stark rückläufige Einnahmenentwicklung steht in direktem Zusammenhang
mit der ab 10. März 2020 erfolgten Betriebsschließung infolge der Corona-Pandemie.
Die sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um 82 TEuro
auf 43,03 Mio. Euro, was einer Verringerung von 0,2 % entspricht. Sie beinhalten im Wesent-
lichen die Betriebskostenzuschüsse der Stiftungsträger. Diese belaufen sich analog dem Vor-
jahr auf 42,26 Mio. Euro. Die Zuschüsse werden je zur Hälfte vom Freistaat Bayern bzw. der
Stadt Nürnberg getragen. Des Weiteren sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen Einnah-
men aus Spenden (275 TEuro), periodenfremde Erträge (202 TEuro) sowie Kostenerstattun-
gen für Personalausgaben (182 TEuro) enthalten.
Die Materialaufwendungen belaufen sich auf 1.958 TEuro. Gegenüber dem Vorjahr verringer-
ten sie sich um 1.381 TEuro (-41,4 %). Dabei sanken sowohl die Aufwendungen für Roh- ,
Hilfs- und Betriebsstoffe (-268 TEuro), als auch die Aufwendungen für bezogene Leistungen
(-1.113 TEuro), insbesondere aufgrund gesunkener Gästeverpflichtungen.
Die Personalaufwendungen stellen den größten Kostenblock dar. Sie belaufen sich auf
29.352 TEuro und setzen sich zusammen aus 23.506 TEuro Aufwendungen für Löhne und
Gehälter sowie 5.846 TEuro Aufwendungen für soziale Abgaben und Altersversorgung. Nach-
dem die Personalaufwendungen bereits im Vorjahr um 829 TEuro gesunken waren, vermin-
derten sich diese gegenüber dem Vorjahr erneut (-3.765 TEuro). Grund ist das Fortbestehen
der Corona-Pandemie. Auch im Geschäftsjahr 2020/21 wurde für einen Teil der Mitarbeiter
Kurzarbeit beantragt. Dabei war das Festpersonal deutlich länger in Kurzarbeit als im Vorjahr.
251
Jahresabschluss 2021 Stiftung Staatstheater Nürnberg Seite 119 von 124
Von der Bundesagentur für Arbeit erhielt das Staatstheater rd. 3,7 Mio. Euro an Kurzarbeiter-
geld, wodurch sich die Personalaufwendungen entsprechend reduzierten.
Die Abschreibungen in Höhe von 2.070 TEuro betreffen mit 117 TEuro Abschreibungen auf
immaterielle Vermögensgegenstände und mit 1.954 TEuro Abschreibungen auf Sachanlagen.
Forderungen wurden im Berichtsjahr nicht wertberichtigt.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 7.461 TEuro und fallen damit nur
geringfügig höher aus als im Vorjahr (+80 TEuro). Rd. 850 TEuro betreffen die Vergütungen
für die Staatstheater Nürnberg Service GmbH sowie die Staatstheater Nürnberg Gastronomie
GmbH. Wie bereits im Vorjahr sind die Bereitstellungsentgelte inbegriffen, um das Serviceper-
sonal halten und den Spielbetrieb kurzfristig hochfahren zu können. Nahezu halbiert haben
sich die Kosten für Musikinstrumente und Urheberrechte. Diese belaufen sich in 2020/21 auf
318 TEuro.
Des Weiteren sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen für eine Medienkampagne
zum Restart des Spielbetriebs am Staa tstheater für die Spielzeit 2021/ 2022 enthalten. Die
Kampagne startete Mitte September 2021. Diese Aufwendungen in Höhe von rd. 160 TEuro
stellen Aufwand der neuen Spielzeit dar und wären im Geschäftsjahr 2020/2021 als „geleistete
Vorauszahlungen“ unter den Forderungen zu aktivieren gewesen. Im Ergebnis sind die sons-
tigen Aufwendungen um diesen Betrag zu hoch und das Jahresergebnis ist um ca. 160 TEuro
zu niedrig. Im Folgejahr kehrt sich dieser Effekt um.
Bei den Zinsaufwendungen handelt es sich um die im Berichtsjahr angefallene Bürg-
schaftsprovision. Im Zusammenhang mit dem Neubau der Theaterwerkstätten hatte die Stadt
Nürnberg gegenüber dem Investor eine Bürgschaft zugunsten des Staatstheaters Nürnberg
abgegeben.
Die Aufwendungen für Steuern betreffen Feststellungen aus der abgelaufenen Betriebsprü-
fung.
Prüfungsergebnis
Aufgrund § 8 Abs. 2 StNüS wurde die Jahresrechnung zum 31.08.2021 durch das Rechnungs-
prüfungsamt geprüft. Das Prüfungsergebnis wurde im „Bericht über die Prüfung der Jahres-
rechnung zum 31. August 2021 der Stiftung Staatstheater Nürnberg“ vom 24.05.2022 doku-
mentiert.
Nach dem zusammengefassten Prüfungsergebnis des Rechnungsprüfungsamtes
• entsprechen die Buchführung und die Jahresrechnung zum 31.08.2021 den Rechtsvor-
schriften,
• vermittelt die Jahresrechnung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buch-
führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Fi-
nanz- und Ertragslage der Stiftung Staatstheater Nürnberg,
• steht der Lagebericht im Einklang mit der Jahresrechnung und spiegelt insgesamt die
Lage der Stiftung Staatstheater Nürnberg zutreffend wider,
• ergaben sich im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung keine Anhaltspunkte dafür,
dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung in Frage gestellt werden müsste.
252
Seite 120 von 124 Jahresabschluss 2021 Stiftung Staatstheater Nürnberg
Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung des Stiftungsvorstandes
Der Stiftungsrat hat in der Stiftungsratssitzung am 02.06.2022 die Jahresrechnung zum
31.08.2021 gemäß § 6 Abs.1 Nr. 5 StNüS festgestellt und gemäß § 6 Abs.1 Nr. 6 StNüS die
Entlastung des Stiftungsvorstandes beschlossen. Des Weiteren wurde beschlossen, das Jah-
resergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
253
Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention Seite 121 von 124
6 Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention
Allgemeines
Die Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt
Nürnberg ihre Aufgaben nach Recht und Gesetz, also unparteiisch und gerecht, erfül len. Es
darf nicht der Eindruck entstehen, dass persönliche Beziehungen oder Vorteile die Entschei -
dungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst beeinflussen können. Nur eine integre Ver -
waltung hat das Vertrauen von Bürgerinnen, Bürgern und Wirtschaft.
Die Stadt Nürnberg beschäftigt sich daher seit vielen Jahren aktiv und offensiv mit der Be-
kämpfung von Korruption. Ein offensiver und öffentlicher Umgang mit dieser Thematik dient
der Gefahrenabwehr und nicht zuletzt auch dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Trotz zahlreicher und effektiver Kontrollsysteme ist jedoch weiterhin Wachsamkeit geboten.
Der Begriff Korruption bezeichnet Straftaten, bei denen Amtsträger ihre Position bzw. Vertrau-
ensstellung und die ihnen übertragenen Befugnisse dazu ausnutzen, sich oder Dritte materi-
elle oder immaterielle Vorteile zu verschaffen. Korruption ist als Bestechung und Bestechlich-
keit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung in den §§ 331 ff. Strafgesetzbuch (StGB) straf-
rechtlich sanktioniert. Diese Delikte werden in der Regel in Verbindung mit weiteren Straftaten,
den sogenannten Begleitdelikten, begangen: Z. B. Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenord-
nung), Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB).
Korruption wird in der Öffent lichkeit stärker wahrgenommen, als es noch vor einigen Jahren
der Fall war. Auch die Öffentlichkeit reagiert zunehmend sensibler.
Um Korruption bekämpfen zu können, ist die Stadt Nürnberg auf Hinweisgeber angewiesen.
Städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es untersagt, in Bezug auf ihre dienstlichen
Aufgaben für sich oder Dritte Belohnungen oder Geschenke anzunehmen, zu fordern oder
sich versprechen zu lassen. Dies gilt auch dann, wenn keine Beeinflussung der Mitarbeiterin
bzw. des Mitarbeiters beabsichtigt ist. Neben den strafrechtlichen Folgen zieht eine unrecht-
mäßige Annahme von Zuwendungen bei Beamten dienstordnungsrechtliche Maßnahmen und
bei Beschäftigten arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich.
Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention beim Rechnungsprüfungsamt
Seit 2001 gibt es beim Rechnungsprüfungsamt die Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprä-
vention. Die Aufgaben umfassen die Entgegennahme und Überprüfung von (auch anonymen)
Hinweisen, die Beratung und Aufklärungsarbeit bei mutmaßlichen Korruptionsvorkommnissen
und die Unterstützung bei der Ausarbeitung dienststelleninterner Präventionsmaßnahmen und
Kontrollmechanismen. Unabhängig von der Einrichtung der Zentralen Anlaufstelle für Korrup-
tionsprävention ist jede städtische Diens tstellenleitung/Werkleitung für die Verhinderung von
Korruption in ihrem Bereich verantwortlich.
Unter der Hotline +49 911 231-5987 können sich Beschäftigte der Stadt Nürnberg, Bürgerin-
nen und Bürger oder auch Firmen melden, wenn sie Hinweise auf eine mögl iche Vorteilsan-
nahme oder Bestechlichkeit bei der Stadt Nürnberg geben möchten.
Durch einen Anrufbeantworter ist die Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention jederzeit
erreichbar, gleiches gilt für das Kontaktformular im Internet unter:
https://nuernberg.de/internet/rechnungspruefungsamt/korruptionspraevention.html.
254
Seite 122 von 124 Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention
Die Stadt Nürnberg betreffend gingen bei der Zentralen Anlaufstelle für Korruptionsprävention
im Berichtszeitraum seit Beginn der Corona-Pandemie signifikant weniger Hinweise ein.
• In einem Fall teilte eine städtische Mitarbeiterin mit, dass ein Bürger ihr einen nicht näher
spezifizierten Vorteil anbot. Die Prüfung des gemeldeten Sachverhaltes ergab, dass u. E.
der konkrete Verdacht einer versuchten Bestechung vorlag, da aktiv die Beeinflus sung
des dienstlichen Handelns beabsichtigt war.
Versuche, Mitarbeitende durch Geschenke oder sonstige Vorteile zu pflichtwidrigen Hand-
lungen zu veranlassen, sind sofort auf dem Dienstweg dem Referat für Finanzen, Perso-
nal und IT zu melden.
Sensibilisierung
Die Zentrale Anlaufstelle bietet im Rahmen des gemeinsamen Fortbildungsprogramms der
Städteachse ein Seminar zur Korruptionsprävention an.
Der Ansprechpartner der zentralen Anlaufstelle hat in zehn Informationsveranstaltungen Mit -
arbeiterinnen und Mitarbeiter beim Gesundheitsamt (Gh), beim Außendienst der Stadt Nürn -
berg (ADN) und beim Bürgeramt Mitte (BAM) – zum Thema Korruptionsprävention und dem
Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken sensibilisiert. Ziel dieser Informati -
onsveranstaltungen war es, einen Überblick über das Thema Korruption zu geben, das Prob-
lembewusstsein zu schärfen und die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sensibili-
sieren und ihnen eine Hilfestellung zu geben, um im konkreten Einzelfall die Anbahnung von
Korruptionsversuchen erkennen zu können.
Zusammenarbeit mit Dritten
Seit 2002 arbeitet die Stadt Nürnberg bei der Korruptionsprävention und -bekämpfung in einer
Arbeitsgruppe eng mit der Kriminalpolizei zusammen. In der Arbeitsgruppe werden Prüfungen
und Ermittlungen bei konkreten Verdachtsmomenten erörtert und das weitere Vorgehen ab -
gestimmt. Es finden jährlich mehrere Sitzungen statt.
255
Hinweisgebermeldestelle beim Rechnungsprüfungsamt Seite 123 von 124
7 Hinweisgebermeldestelle beim Rechnungsprü-
fungsamt
Allgemeines
Ende Juli 2022 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes
(„HinSchG-E“) beschlossen. Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU)
2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz
von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden , die durch die Vero rdnung (EU)
2020/1503 geändert worden ist.
Das Gesetz wird voraussichtlich noch dieses Jahr in Kraft treten.
Grundlagen
Der Hinweisgeberschutz in der Bundesrepublik Deutschland soll wirksam und nachhaltig ver-
bessert werden, denn Hinweisgeberinnen und Hinw eisgeber leisten einen wichtigen Beitrag
zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen.
Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (Whistleblower) im beruflichen Umfeld sollen künftig
umfassend geschützt werden. Für hinweisgebende Personen und bestimmte andere Perso-
nen gilt nach einer Meldung ein Schutz vor Repressalien.
Der sachliche Anwendungsbereich umfasst zahlreiche Rechtsbereiche, dazu zählen Verstöße
gegen diverse EU-rechtliche Regelungen, nationales Strafrecht und bestimmte ordnungs -
rechtliche Regelungen, die bußgeldbewehrt sind und dem Schutz von Leben, Leib oder Ge-
sundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dienen.
Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle
Die Richtlinie (EU) 2019/1937 und das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichten öffentliche Be-
schäftigungsgeber zur Einrichtung einer internen Hinweisgebermeldestelle, an die sich hin-
weisgebende Personen mit Informationen über Verstöße oder Missstände wenden können.
Für Gemeinden und Gemeindeverbande richtet sich die Pflicht zur Einrichtung interner Melde-
stellen nach dem jeweiligen Landesrecht, da dem Bund insoweit infolge des „Durchgriffsver-
bots“ nach Artikel 84 Absatz 1 Satz 7 GG eine unmittelbare Aufgabenübertragung an Gemein-
den und Gemeindeverbande verwehrt ist (Erläuterungen zu § 12 HinSchG des Gesetzentwur-
fes).
Das Rechnungsprüfungsamt wurde beauftragt, eine Hinweisgebermeldestelle für die Entge-
gennahme von Hinweisen von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzurichten.
256
Seite 124 von 124 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
8 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Der vorliegende Bericht beinhaltet im Wesentlichen die Prüfungen in städtischen Dienststellen,
Unternehmen und die Auftragsprüfungen. Die Ergebnisse – aufgrund der umfangreichen Prü-
fungsgebiete generell nur in Stichproben möglichen Prüfungen – spiegeln auch für das Haus-
haltsjahr 2021 eine insgesamt ordnungsgemäße Wirtschaftsführung wider.
Zum 31.12.2021 beliefen sich die Verbindlichkeiten der Stadt Nürnberg im Kernhaushalt incl.
ÖPP/ÖÖP auf 1,51 Mrd. Euro. Unter Berücksichtigung der aus Steuermitteln (teil-) finanzierten
Eigenbetriebe betrugen die Schulden der Stadt Nürnberg sogar 1,56 Mrd. Euro. Um die dau-
ernde Leistungsfähigkeit weiterhin zu gewährleisten und die Verschuldung im Griff zu behal-
ten, hat die Regierung von Mittelfranken in der Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2022 die
Stadt Nürnberg deutlich dazu aufgefordert, ihren Haushalt unverzüglich und umfassend zu
konsolidieren. Deswegen hat der Finanzreferent dem Stadtrat für die Haushaltsberatungen
2023 ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Ausgaben vorgeschlagen.
Sparbeschlüsse sind zur Aufrechterhaltung der dauernden Leistungsfähigkeit und zur Verrin-
gerung der Schulden zwingend erforderlich.
Im Juni 2023 wird das Rechnungsprüfungsamt die Berichte zur derzeit noch nicht abgeschlos-
senen Prüfung der Jahresabschlüsse 2021 der Stadt Nürnberg sowie der rechtsfähigen Stif-
tungen vorlegen. Die Berichte bilden die Grundlage für die dann vorgesehene Begutachtung
durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Feststellung und Entlastung bezüglich des Jah-
resabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg sowie der Stiftungen im Stadtrat.
Nürnberg, 11.11.2022
Rechnungsprüfungsamt
gez. Berschneider (59 63)
(Unterschrift liegt elektronisch vor)
257
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
SUN/025/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
21.07.2022 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 30.11.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Anlagen:
Jahresabschluss und Lagebericht SUN 2021
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (Prüfungsbericht)
Sachverhalt (WerkA/SUN):
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein
Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung
und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs SUN wurde von der ETL Aucon GmbH
gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl.
Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Begutachtung der
Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat
für die Feststellung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs SUN wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Ei -
genbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art.
107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresab-
schluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig,
das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutach tung der
Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
22
258
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/025/2022
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
259
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/025/2022
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja kaufm. Angelegenheit - ohne Auswirkungen auf unterschiedliche Personen-
gruppen. Dadurch sind keine Diversity-Aspekte betroffen.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
260
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/025/2022
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA SUN Ö 21.07.2022):
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 19.05.2022 wird zur Kenntnis genommen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 des Eigenbetriebs SUN wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des
Eigenbetriebs SUN gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 597.558.446,59 Euro
Der Jahresgewinn beträgt 10.654.071,54 Euro
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 30.11.2022):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2021
des Eigenbetriebs SUN zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss
übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des
Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs SUN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 597.558.446,59 Euro
Der Jahresgewinn beträgt 10.654.071,54 Euro
Beschlussvorschlag (StR Ö 14.12.2022):
Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses
wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs SUN zum 31.12.2021 mit
folgendem Ergebnis festgestellt:
1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 597.558.446,59 Euro.
2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von 10.654.071,54 Euro
ab.
3. Der Jahresgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs SUN
wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben.
261
Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2021
des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Bilanz – Gewinn- und Verlustrechnung - Anhang
22
262
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
Seite 2 von 26
Stand: 20.05.2022
Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Bilanz zum 31. Dezember 2021 3
Aktiva 3
Passiva 4
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. 01. – 31.12.2021 5
3. Erläuterungen 6
3.1. Allgemeine Erläuterungen 6
3.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 6
3.3. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten 8
3.4. Erläuterungen zu den Positionen der Gewinn- un d Verlustrechnung 17
4. Sonstige Angaben 19
4.1. Werkleitung 19
4.2. Werkausschuss 19
4.3. Prüfungshonorar 19
4.4. Angaben zum Personal 20
4.5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen 20
4.6. Nachtragsbericht 20
4.7. Gewinnverwendung 21
5. Anlagen
Anlage 1 Anlagenspiegel 22
Anlage 2 Entwicklung der Sonderposten 24
Anlage 3 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2021 26
263
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
Seite 3 von 26
Stand: 04.05.2022
1. Bilanz zum 31. Dezember 2021
Aktiva 31.12.2021 EUR 31.12.2020 EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 872.297,00 739.4 59,00
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen
an solchen Rechten und Werten
872.297,00 739.459,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs-
und anderen Bauten 42.713.600,95 43.553.824,95
2. Unbebaute Grundstücke 606.991,17 606.991,17
3. Abwasserreinigungsanlagen 31.363.475,00 33.670.919,00
4. Abwassersammlungsanlagen 435.860.614,00 431.788.434,00
5. Maschinen und maschinelle Anlagen 1.058.133,00 1.293.634,00
6. Fahrzeuge 2.605.747,00 2.262.011,00
7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.964.426,00 3.842.005,00
8. Anlagen im Bau 71.744.250,97 57.949.851,23
589.917.238,09 574.967.670,35
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1,00 1,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1,00 1,00
2,00 2,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-,Hilfs-und Betriebsstoffe 3.836.660,42 3.965.226,40
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.103.367,19 1.615.237,28
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0,00 0,00
2. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg 1.246.147,66 210.848,88
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0,00 0,00
3. Sonstige Vermögensgegenstände 255.215,66 198.099,49
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0,00 0,00
2.604.730,51 2.024.185,65
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 31 1.005,99 545.078,09
C. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 16.512,58 16.73 1,86
Bilanzsumme 597.558.446,59 582.258.353,35
264
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
Seite 4 von 26
Passiva 31.12.2021 EUR 31.12.2020 EUR
A. Eigenkapital
I. Rücklagen
Gewinnrücklage 88.006.292,59 79.929.486,67
II. Jahresgewinn 10.654.071,54 8.076.805,92
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse
zum Anlagevermögen 41.227.669,00 42.792.972,00
C. Sonderposten f. empfangene Ertragszuschüsse 85.70 3.330,00 87.980.612,00
D. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen
und ähnliche Verpflichtungen 35.491.816,00 34.230.687,00
2. Steuerrückstellungen 25.625,00 29.028,00
3. Sonstige Rückstellungen 76.214.647,22 81.224.657,2 9
111.732.088,22 115.484.372,29
E. Verbindlichkeiten
1. gegenüber Kreditinstituten 243.864.433,52 234.618. 895,39
2. aus Lieferungen und Leistungen 7.930.606,60 7.101. 138,42
3. gegenüber der Stadt Nürnberg 7.845.881,99 5.906.48 1,09
4. Sonstige Verbindlichkeiten 472.213,47 367.589,57
davon aus Steuern 258.112,71 289.068,80
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 0,00
260.113.135,58 247.994.104,47
F. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 121.859,66 0,0 0
Bilanzsumme 597.558.446,59 582.258.353,35
265
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
Seite 5 von 26
2. Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustrechnung 2021 EUR 2020 EUR
A. Erlöse
1. Umsatzerlöse 96.813.040,46 92.387.615,57
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 3.565.349,71 2.620.710,42
3. Sonstige betriebliche Erträge 5.271.627,93 6.199.455,70
davon Auflösungen Sonderposten für
Investitionszuschüsse und empfangene
Ertragszuschüsse
4.879.757,42 4.965.580,87
Summe Erlöse 105.650.018,10 101.207.781,69
B. Aufwendungen
1. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-,Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren -8.176.534,22 -7.822.479,50
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -17.981.857, 22 -13.914.148,96
Summe Materialaufwand -26.158.391,44 -21.736.628,46
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -21.727.394,66 -21.182.805,18
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung -6.490.497,41 -6.878.420,48
davon für die Altersversorgung -1.917.775,68 -2.5 07.269,14
Summe Personalaufwand -28.217.892,07 -28.061.225,66
3. Abschreibungen auf immaterielle Ver-
mögensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen
-23.364.562,43 -24.183.435,75
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -11.454.260,58 -12.176.330,62
Summe Aufwendungen -89.195.106,52 -86.157.620,49
C. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 23.453,70 8.444,00
davon aus Abzinsung Rückstellungen 4.448,00 8.444 ,00
D. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -5.570.048,47 -6.416.238,77
davon aus Aufzinsung Rückstellungen -3.169.390,0 0 -3.313.005,00
Ergebnis nach Steuern 10.908.316,81 8.642.366,43
E. Steuern
1. Sonstige Steuern -254.245,27 -565.560,51
Jahresgewinn 10.654.071,54 8.076.805,92
266
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
Seite 6 von 26
3. Erläuterungen
3.1. Allgemeine Erläuterungen
Die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) ist ein Eigenbetrieb der Stadt Nürn-
berg.
Für den Eigenbetrieb gelten insbesondere die Bayerische Gemeindeordnung, die Eigenbetriebs-
verordnung Bayern und die Betriebssatzung der SUN (zuletzt geändert am 10. November 2016).
Der Jahresabschluss 2021 der SUN wurde nach den Vorschriften des § 20 der Eigenbetriebsver-
ordnung Bayern und dem HGB wie für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Die vorliegende Bilanz 2021 wurde nach den Vorschriften des HGB unter Anwendung der Form-
blätter der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverordnung Bayern erstellt. Gemäß § 265
Abs. 5 HGB wurde die Bilanz um die entwässerungsspezifischen Posten „Abwasserreinigungsan-
lagen“, „Abwassersammlungsanlagen“, sowie die Posten „Fahrzeuge“, „Sonderposten für Investi-
tionszuschüsse zum Anlagevermögen“ und „Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse“
erweitert.
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vor-
schriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Ver-
merke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung
oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung
dargestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich von Dritten erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungs-
dauer linear abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine be-
triebsgewöhnliche Nutzungsdauer von vier Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die
EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter 800,00 EUR (brutto); diese werden sofort in vol-
ler Höhe aufwandswirksam erfasst.
Sachanlagen , einschließlich der im Bau befindlichen Anlagen, wurden entsprechend den han-
delsrechtlichen Vorschriften mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um plan-
mäßige Abschreibungen, bewertet.
In die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen wurden neben den direkt zurechenbaren
Kosten auch anteilige Gemeinkosten in angemessenem Umfang einbezogen. Eigene Leistungen
für Planung und Bauaufsicht sind entsprechend dem für die Maßnahmen erbrachten Leistungs-
umfang zu Selbstkosten berücksichtigt. Bauzeitzinsen (456.539,00 EUR) werden während der
Bauzeit der Maßnahmen aktiviert.
267
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
Seite 7 von 26
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear und zeitanteilig. Dabei wird nach
den in den Finanzbestimmungen des Eigenbetriebs (FB-SUN) festgelegten Nutzungsdauern ab-
geschrieben. Darüber hinaus werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn
die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden bis zu
einem Anschaffungspreis von 800,00 EUR (brutto) im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrie-
ben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert aus-
gewiesen.
Die Vorräte werden grundsätzlich mit durchschnittlichen Einstandspreisen, unter Beachtung des
Niederstwertprinzips, bewertet.
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert angesetzt.
Den erkennbaren Ausfallrisiken bei Forderungen (z. B. laufende Verfahren bei der Vollstre-
ckungsabteilung der Stadt Nürnberg, Insolvenzen) wurde durch entsprechende Wertberichtigun-
gen Rechnung getragen. Neben Einzelwertberichtigungen wurde zur Abdeckung des allgemei-
nen Kreditrisikos eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Den Forderungen aus Schmutzwasser-
gebühren liegen Berechnungen zur Periodenabgrenzung sowie die erfolgten Abrechnungen zu-
grunde.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Auszahlungen vor dem 31.12.2021 für
Aufwendungen, die spätere Wirtschaftsjahre betreffen.
Gemäß § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung wird der Eigenbetrieb ohne Stammkapital geführt.
Gewährte Zuschüsse und Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen werden unter
dem Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen ausgewiesen. Die Auf-
lösung des Sonderpostens erfolgt entsprechend der Abschreibung der geförderten Vermögens-
gegenstände.
Der Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse betrifft die von Dritten geleisteten Zu-
schüsse (im Wesentlichen Verbesserungs- und Kanalherstellungsbeiträge). Der von den Gebüh-
renzahlern über Verbesserungsbeiträge beizubringende Finanzierungsbetrag wurde im Jahr
2018 vollständig abgelöst. Somit finden seit dem Jahr 2019 ausschließlich Zugänge in Form von
Kanalherstellungsbeiträgen statt. Die Auflösung erfolgt analog dem Sonderposten für Investiti-
onszuschüsse.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind auf der Grundlage ei-
nes versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg ermittelt worden. Der Berech-
nung liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde.
Die Rückstellungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer ange-
nommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser betrug 1,87 % (Vorjahr: 2,30 %; Quelle:
Deutsche Bundesbank).
268
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
Seite 8 von 26
Zusätzlich wurde gemäß BilMoG ein Trend für zukünftige Gehaltssteigerungen i. H. v. 2,50 %
(Zusammensetzung: 1,75 % Tariferhöhung + 0,75 % Karrieretrend pro Jahr) sowie eine Renten-
dynamik i. H. v. 1,75 % einbezogen. Auf die Berücksichtigung eines Fluktuationstrends wurde
aufgrund von Erfahrungswerten verzichtet. Die Veränderung der Rückstellung ist nach den Vor-
schriften des BilMoG in eine Personalaufwands- und eine Zinsaufwandskomponente aufgeteilt.
In der Rückstellung enthalten sind auch Pensionsverpflichtungen für ehemalige Mitarbeiter, die
sich schon vor der Eigenbetriebsgründung im Jahr 1996 im Ruhestand befanden, sowie Versor-
gungsempfänger, für die nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB ein Passivierungswahlrecht besteht.
Von der Wahlmöglichkeit nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB, Zuführungen zu den Rückstellun-
gen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bis spätestens 31. Dezember 2024 in jedem Ge-
schäftsjahr zu mindestens einen fünfzehntel anzusammeln, wurde bei der Umstellung auf BilMoG
in 2010 kein Gebrauch gemacht.
Für ungewisse Verbindlichkeiten waren sonstige Rückstellungen nach Maßgabe vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Entsprechend
dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die angewandten Abzinsungssätze wurden bei
der Deutschen Bundesbank abgefragt.
Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Darlehen, die die Stadt Nürnberg für den Eigenbetrieb ab 1996 bei Kreditinstituten aufgenommen
hat, wurden gemäß der Regelung der Eigenbetriebsverordnung Bayern als Verbindlichkeiten ge-
genüber Kreditinstituten ausgewiesen.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Einnahmen aus Gebühren und Zinsen, die
erst in Folgejahren zu Erlösen führen. Bei den Gebühreneinnahmen handelt es sich um eine Vo-
rauszahlung eines Kunden für einen fünfzigjährigen Zeitraum, die bereits im Jahr 2011 einging.
Diese wurde allerdings bisher unter den sonstigen Verbindlichkeiten geführt und im Jahr 2021 mit
dem fortgeschriebenen Restwert zur Richtigstellung der passiven Rechnungsabgrenzung zuge-
führt.
Die abgegrenzten Zinsen stellen Vergütungen der Darlehensgeber an SUN dar, die durch die
Aufnahme zweier Darlehen entstanden sind. Bei der Auflösung werden diese Vergütungen den
Zinserträgen zugeführt.
3.3. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten
Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit des Anhangs werden zusammengehörige Anga-
ben, die sich sowohl auf Bilanz- als auch auf GuV-Posten beziehen, generell bei den zugehöri-
gen Bilanzposten dargestellt.
Anlagevermögen
Die Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung sind in einem eigenständigen Anlagen-
spiegel aufgegliedert. Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände umfassen im We-
sentlichen Software.
269
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
Seite 9 von 26
Finanzanlagen
Auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages vom 27.03.2012 wurde die Klärschlammverwertung
Region Nürnberg GmbH, Adolf-Braun-Straße 33, 90429 Nürnberg (kurz: KSVN) gegründet. An
dieser ist die Stadtentwässerung und Umweltanalytik zu 100 % beteiligt, die Anschaffungskosten
beliefen sich auf 25 TEUR. Aufgrund der Bevollmächtigung der SUN zur Gründung dieser GmbH
durch den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg wird die Beteiligung im Vermögen des Eigen-
betriebs ausgewiesen. Aufgabe der Gesellschaft ist die Entwicklung der zukünftigen thermischen
Verwertung kommunaler Klärschlämme in der Region Nürnberg und die Rückgewinnung von
Phosphor entsprechend der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom
27.09.2017. Auf Grundlage der Geschäftsentwicklung wurden die Anteile an der KSVN bereits
zum Bilanzstichtag 31.12.2014 auf einen Erinnerungswert i. H. v. 1,00 EUR abgeschrieben und
mit diesem auch weiterhin in der Bilanz der SUN fortgeführt.
Vom Eigenbetrieb wurden für die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten eines Pilotprojekts
der KSV GmbH entsprechende Kreditbeträge ausgereicht. Der Pilotversuch wurde mit einem
wirtschaftlich nur schwer verwertbaren Ergebnis abgeschlossen. Die GmbH verzichtete deshalb
auf weitere Abrufe aus dem Betriebsmittelkredit. Im Gegenzug hat die SUN im Jahr 2020 bereits
auf die Rückforderung einer Teilsumme der Ausleihungen i. H. v. 1.000.000,00 EUR verzichtet.
Im Jahr 2021 wurde durch den Werkausschusses SUN in der Sitzung vom 21.09.2021 ein weite-
rer Darlehensverzicht i. H. v. 1.000.000,00 EUR beschlossen. Damit beläuft sich der ausge-
reichte Kreditbetrag gegenüber der GmbH zum 31.12.2021 noch auf lediglich 150.000,00 EUR.
Dieser wird im Posten „Ausleihungen“ auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen, wurde jedoch
aufgrund der Finanzlage der GmbH bereits in 2018 auf den Erinnerungswert von 1,00 EUR abge-
schrieben. Da auch die Rückzahlung des restlichen Kreditbetrages i. H. v. 150.000,00 EUR eher
unwahrscheinlich erscheint, wurde im Rahmen des Vorsichtsprinzips auf eine Wertaufholung ver-
zichtet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 1.103 TEUR.
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen i. H. v. 120 TEUR (Vj.: 163 TEUR) enthalten.
Forderungen gegen die Stadt Nürnberg
Die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg sind zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr an-
gestiegen. Der Großteil der Forderungen besteht dabei gegenüber dem Servicebetrieb Öffentli-
cher Raum (SÖR) in Form einer Nachzahlung aus der Spitzabrechnung des Straßenentwässe-
rungsanteils 2020 sowie der Forderung für die im Auftrag des SÖR durch SUN übernommenen
Winterdienstaufgaben. Die Gesamtforderung gegenüber dem SÖR beläuft sich auf 899 TEUR.
Wie bereits im Vorjahr, weist das beim Kassen- und Steueramt geführte Betriebsmittelkonto zum
31.12.2021 einen negativen Bestand aus und wird deshalb im aktuellen Wirtschaftsjahr wiederum
unter den Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg ausgewiesen.
EUR
Guthaben Betriebsmittelkonto 28900102 0,00
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.246.147 ,66
270
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
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Stammkapital
Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg hat lt. § 1 Abs. 3 der Be-
triebssatzung vom 15.12.1995 in der Fassung vom 10.11.2016 kein Stammkapital.
Gewinnrücklage
Gemäß Stadtratsbeschluss vom 15.12.2021 wurde das Jahresergebnis 2020 in Höhe von
8.076.805,92 EUR in die Gewinnrücklage eingestellt.
Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen
Beim Sonderposten für Investitionszuschüsse handelt es sich im Wesentlichen um Staatszu-
schüsse und verrechnete Abwasser- und Niederschlagswasserabgaben. Verrechnungsanträge
für bereits abgeschlossene bzw. laufende Investitionsmaßnahmen wurden seitens der SUN beim
Wasserwirtschaftsamt gestellt, jedoch liegen bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung zum Teil
noch keine entsprechenden Bescheide vor. Aufgrund von höheren Investitionskosten bei der
Maßnahme „Südostsammler, Bauabschnitt 6“ konnte die Abwasserabgabe KW 1 2014 vollstän-
dig verrechnet werden. Im Jahr 2021 wurde eine Korrektur der Verrechnung dieser Abwasserab-
gabe vorgenommen, in dem ein bereits im Zusammenhang mit der Maßnahme „Überleitung Kal-
chreuth“ passivierter Verrechnungsbetrag i. H. v. 181.205,26 EUR dem Investitionszuschuss der
Maßnahme „Südostsammler, Bauabschnitt 6“ zugebucht wurde. Im Fall der Niederschlagswass-
serabgabe 2019 konnte nur ein kleiner Teil mit der Maßnahme „Stauraumkanal Volkacher Str.“
verrechnet werden (siehe 2020). Der überwiegende Teil dieser Abgabe i. H. v. 2.056.260,05 EUR
wurde jedoch im ersten Quartal 2021 zur Zahlung fällig und wurde mit der entsprechenden Rück-
stellung verrechnet. Die Auflösung von bereits in den Vorjahren passivierten Investitionszuschüs-
sen erfolgte planmäßig.
Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse
Die Position enthält vor allem die satzungsgemäß erhobenen Kanalherstellungs- und Verbesse-
rungsbeiträge, welche im Berichtsjahr einen Zugang in Höhe von 997 TEUR aufwiesen. Weiter-
hin wurden in 2021 von einer Gesellschaft des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ein Investitionszuschuss i. H. v. 44 TEUR für das
Projekt „Erneuerung der Belüftung der Schwachlastbelebung Becken 5 und 6 im KW 1 gewährt
und passiviert, da nach dem Umbau eine förderfähige Energieeinsparung erreicht wird.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre (35.491.816 EUR) ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (38.093.716 EUR) ein Unter-
schiedsbetrag in Höhe von 2.601.900 EUR. Dieser Unterschiedsbetrag ist für Ausschüttungen
gesperrt.
271
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
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Steuerrückstellung
Eine Steuerrückstellung wurde für die ausstehende Stromsteuer Dezember 2021 i. H. v.
25.625 EUR gebildet, welche erst im Januar 2022 zur Zahlung fällig wird.
Sonstige Rückstellungen
Die Sonstigen Rückstellung enthalten im Wesentlichen folgende Rückstellungen:
zu erwartete Rückzahlungen aus Gebühren
Die Rückstellung betrifft mit 810 TEUR direkte Verpflichtungen aus der Rückzahlung von Abwas-
sergebühren sowie mit 31.757 TEUR die Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankun-
gen (Schmutz- und Niederschlagswasser). In letzterer ist bereits ein Teilverbrauch zum Ausgleich
eines negativen gebührenrechtlichen Ergebnisses zum 31.12.2021 i. H. v. 14.964 TEUR berück-
sichtigt.
zu Schmutzwasserabgabe/ Niederschlagswasserabgabe
Die Abwasserabgabe ist ein Instrument des Gewässerschutzes. Sie soll insbesondere einen An-
reiz zu besseren Reinigungsmaßnahmen schaffen. Deshalb können Investitionsmaßnahmen, die
diesem Ziel dienen, mit der Abgabe verrechnet werden. Bis mittels endgültiger Bescheide fest-
steht, ob die erfolgten Baumaßnahmen mit der Abwasserabgabe verrechnet werden können, wird
eine entsprechende Rückstellung für die Abgabepflicht gebildet.
In 2021 erging vom zuständigen Wasserwirtschaftsamt kein Bescheid zur Bewilliung der von
SUN beantragten Verrechnungen mit der Abwasser- und Niederschlagswasserabgabe.
Die Niederschlagswasserabgabe 2019 wurde mit einem Betrag i. H. v. 2.312.466,34 EUR be-
schieden. Hieraus konnte ein Betrag i. H. v. 56.390,72 EUR im Vorjahr dem Sonderposten für In-
vestitionszuschüsse zugeschrieben werden. Für den überwiegenden Teil dieser Abgabe stand
jedoch keine verrechenbare Investition zur Verfügung, sodass im ersten Quartal 2021 ein Betrag
i. H. v. 2.056.260,05 EUR zur Zahlung fällig und mit der vorher gebildeten Rückstellung verrech-
net wurde.
EUR
erwartete Rückzahlungen aus Gebühren 32.567.320,00
Schmutzwasserabgabe / Niederschlagswasserabgabe 17.7 09.006,96
Maßnahmen Dritter 13.480.899,00
Instandhaltung 2.275.000,00
ausstehende Rechnungen 4.910.458,00
Beihilfe für Beamte 2.374.669,00
Urlaubsguthaben / Zeitguthaben 1.906.362,00
Abbruchkosten 125.000,00
Altersteilzeit 549.735,00
andere sonstige Rückstellungen 316.197,26
Summe: 76.214.647,22
272
Bilanz – GuV - Anhang
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Aufgrund fehlender Verrechnungsbescheide für die Abwasserabgaben der Jahre 2015 – 2020
der Klärwerke 1 und 2 wurde ein Rückstellungsbetrag i. H. v. 11.256 TEUR sowie für die Nieder-
schlagswasserabgabe 2019 (Rest) bis 2020 ein Betrag i. H. v. 2.505 TEUR vorgetragen.
Für die Abwasserabgabe 2021 der Klärwerke 1 und 2 sowie für die Niederschlagswasserabgabe
2021 wurde auf Grundlage von vorläufigen Bescheiden ein Betrag i. H. v. 3.948 TEUR neu zu-
rückgestellt.
zu Maßnahmen Dritter
Unter Maßnahmen Dritter sind Kanalbaumaßnahmen zu verstehen, die von externen Bauträgern
durchgeführt werden. Diese verpflichten sich in städtebaulichen Verträgen bzw. individuellen Ver-
einbarungen mit der SUN, die im Zuge der Baumaßnahme erstellten Kanäle nach Fertigstellung
der SUN unentgeltlich zu übereignen. Im Gegenzug werden dem Bauträger die satzungsgemäß
fälligen Kanalherstellungs- und Verbesserungsbeiträge erlassen. Die SUN aktiviert die fertigge-
stellten Kanäle anhand der Kostennachweise des Bauträgers und bildet, im Gegenzug für die un-
entgeltliche Übereignung, einen entsprechenden Passivposten. In der Rückstellung werden ver-
traglich vereinbarte Baumaßnahmen abgebildet, welche bereits abgeschlossen wurden, jedoch
der Eigentumsübergang für die neu erstellten Kanäle noch nicht stattgefunden hat.
zu Instandhaltung
Es handelt sich um nötige Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, die voraussichtlich in
den Folgejahren anfallen. Nach den Ansatzvorschriften des BilMoG sind neue Rückstellungen für
Instandhaltungen ab dem Jahr 2010 nur noch bei Nachholung im ersten Quartal des Folgejahres
zulässig. Die vorhandenen Rückstellungen wurden somit vollständig in Geschäftsjahren, welche
vor dem 01.01.2010 geendet haben, gebildet.
zu ausstehenden Rechnungen
Die Rückstellung betrifft noch zu erwartende Rechnungen für Leistungen, die bereits in 2021 er-
bracht wurden.
zu Beihilfe für Beamte
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 30.01.2002 muss für Beihilfeberechtigte im Pensi-
onszeitraum eine Rückstellung gebildet werden. Die Bildung der Rückstellung erfolgte auf Grund-
lage eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg
Die Entwicklung der Rückstellung wird in nachfolgender Tabelle dargestellt:
EUR
Stand zum 01.01. 2.304.898,00
Verbrauch -54.312,00
Zinsanteil Zuführung 124.083,00
Stand zum 31.12. 2.374.669,00
273
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
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zu Altersteilzeit
Wie bereits im Vorjahr erfolgte die Bildung der Rückstellung für Altersteilzeit auf Grundlage eines
durch die Stadt Nürnberg berechneten versicherungsmathematischen Gutachtens. Die Berech-
nung erfolgte nach der IDW-Methode für das bei der Stadt Nürnberg angewandte Altersteilzeit-
blockmodell.
Die Entwicklung der Rückstellung für Altersteilzeit wird in nachfolgender Tabelle dargestellt.
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg
Zum Bilanzstichtag besteht auf dem Betriebsmittelkonto, wie im Vorjahr, eine Verbindlichkeit.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die Darlehensaufnahme hat sich, gegenüber dem Vorjahr, mit einem Gesamtvolumen
i. H. v. 33 Mio. EUR wieder deutlich erhöht.
EUR
Stand zum 01.01. 370.922,00
Zuführung 175.289,00
Zinsanteil Zuführung 3.524,00
Stand zum 31.12. 549.735,00
EUR
Verbindlichkeiten Betriebsmittelkonto 28900102 7.43 9.827,80
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 406 .041,11
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Bilanz – GuV - Anhang
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Beschreibung von Finanzinstrumenten der SUN
US-Cross-Border-Leasing für die Anlagen der Abwasserreinigung und –ableitung
Die Stadt Nürnberg hat Verträge über grenzüberschreitende Leasing-Transaktionen für Anlagen
des ehemaligen Stadtentwässerungsbetriebs (StEB) abgeschlossen. Die Leasinggeschäfte um-
fassten die Klärwerke sowie das gesamte Kanalnetz, einschließlich der dazugehörenden Pump-
werke und Sonderbauwerke. Die Anlagen wurden an US-Investoren vermietet (Hauptmietvertrag)
und gleichzeitig von der Stadt wieder zurückgemietet (Untermietvertrag). Die Abwicklung erfolgte
über für diesen Zweck gegründete US-Trusts. Die Hauptmietverträge hatten eine Laufzeit bis zu
99 Jahren, die Untermietverträge liefen maximal 28 Jahre.
Aus dieser Transaktion konnte der StEB einen Barwertvorteil von 38.925.076,07 EUR erwirt-
schaften, der lt. Beschluss des Stadtrats zum Jahresabschluss 2003 im Jahr 2005 in zwei Tran-
chen an die Stadt Nürnberg abgeführt wurde. Damit wurde die Stadt Nürnberg Träger von Rech-
ten und Pflichten aus diesen Verträgen.
Nachdem der Erfüllungsübernehmer des Eigenkapitalanteils aufgrund unzureichender Bonität
aus der Transaktion über das Kanalnetz (CBL 2) der SUN ausgeschieden war, hat der US-In-
vestor der Stadt Nürnberg im Februar 2009 die vorzeitige Beendigung des Vertrages gegen die
Zahlung des Kaufoptionspreises angeboten. Die Stadt hat dieses Angebot angenommen. Die
Transaktion wurde zum 31.03.2009 beendet. Der Kaufoptionspreis setzte sich zusammen aus
einem Eigen- und einem Fremdkapitalanteil. Der Fremdkapitalanteil wiederum splittete sich in ei-
nen A- und einen B-Anteil auf. Der A-Anteil wurde im Zuge der Auflösung des Vertrages vollstän-
dig beendet.
Der B-Anteil aus der Fremdkapitalfinanzierung wurde dagegen aufrechterhalten, da eine vorzei-
tige Beendigung mit erheblichen Aufhebungsentschädigungen für die Stadt verbunden gewesen
wäre. Die Zahlungen erfolgen durch den B-Erfüllungsübernehmer (Deutsche Bank AG) direkt an
den Fremdkapitalgeber (HypoVereinsbank UniCredit Bank AG). Hierbei handelt es sich um einen
abgekürzten Zahlungsstrom, bei dem die SUN außen vor bleibt. Bis einschließlich 2009 wurden
die Positionen noch getrennt unter den Finanzanlagen (Ausleihung an Deutsche Bank) bzw. als
Darlehensverbindlichkeit (HypoVereinsbank) ausgewiesen.
Ab dem Jahr 2010 wurde aus beiden gleichwertigen Positionen eine Bewertungseinheit gemäß
§ 254 Satz 1 HGB gebildet. Dies war möglich, da die Zahlungsverpflichtung der Deutschen Bank
sowie die Fälligkeit für Zins und Tilgung bei der HypoVereinsbank sowohl terminlich als auch der
Höhe nach zusammenfallen. Zudem werden beide Positionen in US-Dollar geführt, sodass auch
Währungsdifferenzen ausgeschlossen werden können. Des Weiteren war der Sicherungszusam-
menhang bereits beim Abschluss des CBL 2 gegeben. Der Wertansatz zum Bilanzstichtag sowie
die weitere Wertentwicklung werden gemäß § 285 Nr. 23 HGB in nachfolgender Tabelle wieder-
gegeben.
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Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
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Zins- und Tilgungsplan
zur Ausleihung an die Deutsche Bank AG bzw. zur Darlehensverbindlichkeit gegenüber
der HypoVereinsbank UniCredit Bank AG
Zins- bzw. Fälligkeitsdatum Tilgung USD Zins USD Zahlbetrag USD Darlehenssaldo USD
02.01.2021 0,00 1.749.518,92 469.148,91 28.320.847,94
Durchschnittlicher Dollarkurs per 02.01.2021 1 USD = 1,2271 EUR
Saldovortrag 01.01.2021 EUR Zinsen EUR per 02.01.2021 Zahlbetrag EUR per 02.01.2021 fortgeführter Darlehenssaldo EUR per 02.01.2021 bewerteter Darlehenssaldo EUR per 31.12.2021
22.036.083,39 1.425.734,59 382.323,29 23.079.494,69 25. 005.163,29
Unterschiedsbetrag = Währungsdifferenz (Verlust) per 31.12.2021: 1.925.668,60
Durchschnittlicher Dollarkurs per 31.12.2021 1 USD = 1,1326 EUR
Fortgeführter Zins- und Tilgungsplan
Zins- bzw. Fälligkeitsdatum Tilgung USD Zins USD Zahlbetrag USD Darlehenssaldo USD
02.01.2022 0,00 1.832.358,86 0,00 30.153.206,80
02.01.2023 0,00 1.950.912,48 0,00 32.104.119,28
02.01.2024 0,00 2.077.136,52 0,00 34.181.255,80
02.01.2025 0,00 2.211.527,25 0,00 36.392.783,05
02.01.2026 0,00 2.354.613,06 0,00 38.747.396,11
02.01.2027 0,00 2.506.956,53 0,00 41.254.352,64
02.01.2028 0,00 2.669.156,62 0,00 43.923.509,26
02.01.2029 43.923.509,26 2.841.851,05 46.765.360,31 0,0 0
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Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
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Derivatgeschäfte
Die effiziente Steuerung der Darlehen der SUN hinsichtlich Laufzeit und Zinsgestaltung (Portfolio-
management) macht den Einsatz derivativer Zinsinstrumente sinnvoll. Deren Einsatz wurde
durch den Beschluss des Stadtrats vom 23.07.2003 für die Stadt und die SUN genehmigt. Der
Abschluss derivativer Zinsinstrumente bei SUN ist ausschließlich auf der Grundlage bestehender
oder neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Koordination, Konzeption
und Abschluss dieser Geschäfte erfolgen mit dem Finanzreferat der Stadt Nürnberg und auf der
Basis einer gesonderten Abteilungsanweisung. SUN dokumentiert jedes einzelne Geschäft und
weist die Verbindung zum zugehörigen Grundgeschäft nach.
In 2021 wurde kein neues Derivatgeschäft abgeschlossen.
In nachfolgender Tabelle werden die zum Bilanzstichtag vorhandenen Payerswaps mit ihrem
Marktwert dargestellt.
ausstehender
Nominalbetrag des
Payerswaps in
TEUR
Laufzeit Marktwert per 31.12.2021 EUR Zins- satz % Darlehens- konto-Nr.
Buchwert
Grundgeschäft
per 31.12.2021
TEUR
17.300 14.08.12 - 15.08.22 779.409,03 4,000 41065 17.300
3.250 15.02.09 - 15.02.28 514.890,25 4,400 41077 3.750
277
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
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3.4. Erläuterungen zu den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Weitere Umsatzerlöse
Die weiteren Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen Erlöse des Kanalbetriebs für weiterver-
rechnete Reinigungs- und Unterhaltsleistungen i. H. v. 303 TEUR. Unter diese Rubrik fällt auch
die Kostenerstattung für den durch SUN-Mitarbeiter geleisteten Winterdienst i. H. v. 269 TEUR
im Winter 2020/21. Weiterhin wurden hierunter Erlöse für Planprüfungsgebühren der Grundstück-
sentwässerung i. H. v. 137 TEUR erfasst. In 2021 trug der Personalkostenersatz, vor allem für
den Betrieb des Schadstoffmobils durch den Bereich Umweltanalytik, i. H. v. 107 TEUR zu die-
sen Einnahmen bei. Auch die durch Ingenieure der SUN erbrachten Leistungen für die Bauauf-
sicht fremder Kanalbaustellen i. H. v. 25 TEUR gehörten zu diesen Umsätzen. Im Jahr 2021
konnten aus dem Verkauf von Anlagegegenständen noch Erlöse i. H. v. 111 TEUR erzielt wer-
den.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen die Auflösung der Sonderposten
für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen bzw. empfangenen Ertragszuschüsse
(4.880 TEUR).
2021
EUR
Einleitungsgebühr Schmutzwasser 49.478.203,59
Einleitungsgebühr Niederschlagswasser 12.288.373,06
Teilverbrauch Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 14.964.000,00
Straßenentwässerungsanteil der Stadt 10.480.968,53
Erlöse Umweltanalytik 3.062.007,33
sonstige Umsatzerlöse aus Abwasserbeseitigung 5.434. 344,31
weitere Umsatzerlöse 1.105.143,64
Summe: 96.813.040,46
278
Bilanz – GuV - Anhang
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Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die wesentlichen Positionen der sonstigen betrieblichen Aufwendungen stellen wiederum die Ab-
wasserabgabe (3.948 TEUR) und die Aufwendungen für Dienstleistungen der Stadt Nürnberg
(3.176 TEUR) dar, obwohl diese gegenüber dem Vorjahr um 211 TEUR rückläufig waren.
Finanzergebnis
Die Zinserträge setzen sich zusammen aus anteiligen Negativzinsen für zwei aufgenommene
Darlehen (16 TEUR), aus Zinserträgen für Umsatzsteuerrückerstattungen lt. Betriebsprüfung für
die Jahre 2008 – 2011 (2 TEUR) sowie aus Zinserträgen für Rückstellungen, Verwahrentgelten
für Sichteinlagen (anstelle von Bürgschaften) und für Stundungszinsen (insg. 5 TEUR).
Die Zinsaufwendungen betreffen hauptsächlich Bankdarlehen (1.744 TEUR) und Derivate
(1.111 TEUR). Der Zinsaufwand für Pensionsrückstellungen stieg um 146 TEUR auf insgesamt
2.719 TEUR, wohingegen sich der Zinsaufwand für andere Rückstellungen um 289 TEUR auf
451 TEUR verringerte. Da seit 2020 Verwahrgeldkosten für ein Guthaben auf dem beim Kassen-
und Steueramt geführten Betriebsmittelkonto zu entrichten waren, fiel auch in 2021 bei den Zin-
sen für kurzfristige Geldmittel ein Aufwand i. H. v. knapp 2 TEUR an, der Rest betrifft den Zinsan-
teil für vorab vereinnahmte Gebühren eines Kunden.
279
Bilanz – GuV - Anhang
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4. Sonstige Angaben
4.1. Werkleitung
Erste Werkleiterin: Britta Walthelm, Umweltreferen tin d. Stadt Nbg.
Technischer Werkleiter: Volker Nachtmann, Diplom-I ngenieur (FH)
Kaufmännische Werkleiterin: Claudia Ehrensberger, Diplom-Volkswirtin
Die Aktivbezüge der Werkleitung in 2021 betrugen 217.576,02 EUR, die laufenden Versorgungs-
aufwendungen ausgeschiedener und aktiver Werkleiter betrugen 61.370,62 EUR.
4.2. Werkausschuss
Vorsitzender: Christian Vogel, 3. Bürgermeister der Stadt Nürnberg
Stadträtin Nicole Alesik Gesundheits- und Kinde rkrankenpflegerin
Stadträtin Daniela Eichelsdörfer Lehrerin
Stadtrat Werner Henning Handwerksmeister
Stadtrat Thomas Pirner Handwerksmeister
Stadtrat Kilian Sendner Kaufmann i. R.
Stadträtin Jasmin Bieswanger Intensivkrankenschwe ster
Stadtrat Lorenz Gradl Bautechniker
Stadtrat Gerhard Groh Steuerfahnder
Stadträtin Christine Kayser Innenarchitektin
Stadtrat Cengiz Sahin Handwerksmeister
Stadtrat Mike Bock Dipl.-Ingenieur (FH)
Stadtrat Kai Küfner selbst. Bäckermeister
Stadtrat Klaus-Rudolf Krestel Unternehmer i. R.
Stadtrat Ümit Sormaz Schulleiter
Stadtrat Florian Betz Anwendungsentwickler
Den Mitgliedern des Werkausschusses werden von SUN keine Sitzungsgelder bezahlt. Die Ver-
gütung wird dem Eigenbetrieb indirekt im Rahmen der Verwaltungskostenerstattung der Stadt
Nürnberg belastet.
4.3. Prüfungshonorar
Das Prüfungshonorar in Höhe von 30.166,50 EUR (inkl. MwSt.) für das Geschäftsjahr 2021 be-
rücksichtigt nur Leistungen im Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung, sowie die prüfe-
rische Durchsicht des Reporting Packages für den Konzernabschluss.
280
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
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4.4. Angaben zum Personal
Durchschnittlicher Personalbestand im Jahr 2021
4.5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen Mietverpflichtungen p.a. in Höhe von rund 109 TEUR. Diese fallen für die Räume in
der Peuntgasse, für Durchleitungsentgelte und für die Nutzung von fremden Grundstücken (z. B.
Staatsforst) für Kanäle und Stromleitungstrassen an.
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen für die Nutzung des Nürnberger Hafenbeckens
zur Einleitung von Regenwasser bis zum Jahr 2055 in Höhe von 36 TEUR pro Jahr. Dies ent-
spricht insgesamt 1.224 TEUR an Nutzungsentgelten. Zu diesen Verpflichtungen ist noch die je-
weils gültige Umsatzsteuer hinzuzurechnen.
Im Rahmen der Anlagen im Bau wurden für die Folgejahre bereits finanzielle Verpflichtungen in
Form von Aufträgen eingegangen. Diese belaufen sich für den Bereich der Abwasserableitung
zum Bilanzstichtag auf ca. 25,9 Mio. EUR und im Falle der Abwasserreinigung auf ca. 13,7 Mio.
EUR.
4.6. Nachtragsbericht
Nach Ende des Wirtschaftsjahres zum 31. Dezember 2021 haben sich keine Vorgänge von be-
sonderer Bedeutung, die eine finanzielle Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung oder
Bilanz des Eigenbetriebs haben könnten, ergeben, über die an dieser Stelle zu berichten wäre.
Zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie des Kriegs in der Ukraine wird auf die Erläu-
terungen Im Lagebericht verwiesen.
4.7. Gewinnverwendung
Der Jahresgewinn 2021 beträgt 10.654.071,54 EUR. Es wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn
2021 in die Gewinnrücklage einzustellen. Die Gewinnrücklage beträgt nach der Einstellung
98.660.364,13 EUR und steht für den Ausgleich von Verlusten der Gebührenkalkulation (Gebüh-
renausgleich) und bei Überschreitung des Marktzinses gegenüber dem kalkulatorischen Zins
(Zinsausgleich) zur Verfügung.
Personenbezogen
Beamte 19
Angestellte 228
Arbeiter 170
Zwischensumme Stammpersonal: 417
Auszubildende 21
Praktikanten, Bundesfreiwilligendienst 4
Summe: 442
281
282
Bilanz – GuV - Anhang
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Anlage 1: Anlagenspiegel
In folgenden Positionen sind in der Spalte „Zugang“ Bauzeitzinsen enthalten:
Anlagen im Bau Ableitung: 291.831,00
Anlagen im Bau Reinigung: 164.708,00
Gesamt: 456.539,00
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
01.01.2021 + - + / - 31.12.2021 01.01.2021
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
7.305.515,48 313.697,41 8.718,55 +39.934,01 7.650.428,3 5 6.566.056,48
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 116.420.576,77 49.915,27 0,00 +927.276,63 117.397.768,6 7 72.866.751,82
2. unbebaute Grundstücke 606.991,17 0,00 0,00 0,00 606.9 91,17 0,00
3. Abwasserreinigungsanlagen 331.058.268,51 258.886,92 1.717.611,60 +880.386,20 330.479.930,03 297.387.349,51
4. Abwassersammlungsanlagen 839.580.668,27 246.180,32 2 5.531,97 +19.571.412,73 859.372.729,35 407.792.234,27
5. Maschinen und maschinelle Anlagen 9.421.366,80 150.084,26 400.366,12 +304.127,00 9.475.21 1,94 8.127.732,80
6. Fahrzeuge 7.882.261,77 824.735,50 483.291,79 0,00 8.2 23.705,48 5.620.250,77
7. Betriebs- und Geschäfts- ausstattung 17.775.930,28 900.761,44 381.585,44 +260.764,74 18.555. 871,02 13.933.925,28
8. Anlagen im Bau 57.949.851,23 35.778.301,05 0,00 -21.9 83.901,31 71.744.250,97 0,00
Summe Sachanlagen 1.380.695.914,80 38.208.864,76 3.008 .386,92 -39.934,01 1.415.856.458,63 805.728.244,45
III. Finanzanlagen
1. Anteile verbundene Unternehmen 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 24.999,00
2. Ausleihung KSVN 2.150.000,00 0,00 0,00 0,00 2.150.000, 00 2.149.999,00
G e s a m t s u m m e 1.390.176.430,28 38.522.562,17 3.017.105,47 0,00 1.425. 681.886,98 814.469.298,93
Posten des Anlagevermögens
283
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
Seite 23 von 26
Abschreibungen Kennzahlen
Abschreibungen
im Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 4 -
Abgänge
Abschreibungen
auf die Spalte 5 -
Umbuchungen
Endstand am Ende des
Wirtschaftsjahres
1)
am Ende des
vorangegang.
Wirtschaftsjahres
Durch-
schnittlicher
Abschrei-
bungssatz
2)
Durch-
schnittlicher
Restbuchwert
3)
+ - + / - 31.12.2021 31.12.2021 01.01.2021
EUR EUR EUR EUR EUR EUR % %
8 9 10 11 12 13 14 15
220.793,42 8.718,55 0,00 6.778.131,35 872.297,00 739.459 ,00 2,89 11,40
1.817.415,90 0,00 0,00 74.684.167,72 42.713.600,95 43.55 3.824,95 1,55 36,38
0,00 0,00 0,00 0,00 606.991,17 606.991,17 0,00 100,00
3.696.126,12 1.662.893,60 -304.127,00 299.116.455,03 31 .363.475,00 33.670.919,00 1,12 9,49
15.727.036,05 7.154,97 0,00 423.512.115,35 435.860.614, 00 431.788.434,00 1,83 50,72
385.585,26 400.366,12 304.127,00 8.417.078,94 1.058.133 ,00 1.293.634,00 4,07 11,17
480.999,50 483.291,79 0,00 5.617.958,48 2.605.747,00 2.2 62.011,00 5,85 31,69
1.036.606,18 379.086,44 0,00 14.591.445,02 3.964.426,00 3.842.005,00 5,59 21,36
0,00 0,00 0,00 0,00 71.744.250,97 57.949.851,23 0,00 100,0 0
23.143.769,01 2.932.792,92 0,00 825.939.220,54 589.917. 238,09 574.967.670,35 1,63 41,67
0,00 0,00 0,00 24.999,00 1,00 1,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 2.149.999,00 1,00 1,00 0,00 0,00
23.364.562,43 2.941.511,47 0,00 834.892.349,89 590.789. 537,09 575.707.131,35 1,64 41,44
Restbuchwerte
284
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
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Anlage 2: Entwicklung der Sonderposten
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Posten des Anlagevermögens Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
01.01.2021 + - + / - 31.12.2021 01.01.2021
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7
I. Immaterielle Vermögens- gegenstände
1.
b. Zuwendung 39.190,39 0,00 0,00 0,00 39.190,3 9 39.190,39
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Geschäfts-,
Betriebs- und anderen Bauten
a. Beiträge 559.406,12 0,00 0,00 0,00 559.406, 12 559.406,12
b. Zuwendungen 626.541,81 0,00 0,00 0,00 626.5 41,81 626.541,81
4. Abwasserreinigungsanlagen
a. Beiträge 62.957.188,65 0,00 0,00 0,00 62.95 7.188,65 62.957.188,65
b. Zuwendungen 55.541.538,54 43.726,99 0,00 0 ,00 55.585.265,53 54.188.333,54
5. Abwassersammlungsanlagen
a. Beiträge 163.752.365,97 997.434,43 0,00 0, 00 164.749.800,40 94.235.378,97
b. Zuwendungen 64.243.997,51 0,00 5.162,00 0, 00 64.238.835,51 22.804.678,51
c Anteile Dritter 23.291.247,10 0,00 0,00 0, 00 23.291.247,10 4.827.622,10
6. Maschinen und maschinelle
Anlagen
a. Beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7. Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung
b. Zuwendungen 1.012,05 0,00 0,00 0,00 1.012,0 5 564,05
c. Anteile Dritter 80.000,00 0,00 0,00 0,00 8 0.000,00 80.000,00
Summe Beiträge 227.268.960,74 997.434,43 0,00 0,00 228.2 66.395,17 157.751.973,74
Summe Zuwendungen 120.452.280,30 43.726,99 5.162,00 0,0 0 120.490.845,29 77.659.308,30
Summe Anteile Dritter 23.371.247,10 0,00 0,00 0,00 23.37 1.247,10 4.907.622,10
G e s a m t s u m m e 371.092.488,14 1.041.161,42 5.162,00 0,00 372.128.487,5 6 240.318.904,14
1) Spalte 6 ./. Spalte 11
2) (Spalte 8 x 100) : Spalte 6
3) (Spalte 12 x 100) : Spalte 6
285
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
Seite 25 von 26
Abschreibungen Kennzahlen
Abschreibungen
im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf Abgänge
(Spalte 4)
Abschreibungen
auf
Umbuchungen
(Spalte 5 )
Endstand am Ende des
Wirtschaftsjahres
1)
am Ende des
vorangegangenen
Wirtschaftsjahres
Durchschnitt-
licher Abschrei-
bungssatz
2)
Durchschnitt-
licher Rest-
buchwert
3)
- 31.12.2021 31.12.2021 01.01.2021
EUR EUR EUR EUR EUR EUR % %
8 9 10 11 12 13 14 15
0,00 0,00 0,00 39.190,39 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 559.406,12 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 626.541,81 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 62.957.188,65 0,00 0,00 0,00 0,00
335.166,99 0,00 0,00 54.523.500,53 1.061.765,00 1.353.20 5,00 0,60 1,91
2.833.676,43 0,00 0,00 97.069.055,40 67.680.745,00 69.51 6.987,00 1,72 41,08
1.269.796,00 1.173,00 0,00 24.073.301,51 40.165.534,00 4 1.439.319,00 1,98 62,53
441.040,00 0,00 0,00 5.268.662,10 18.022.585,00 18.463.6 25,00 1,89 77,38
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
78,00 0,00 0,00 642,05 370,00 448,00 7,71 36,56
0,00 0,00 0,00 80.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.833.676,43 0,00 0,00 160.585.650,17 67.680.745,00 69.5 16.987,00 1,24 29,65
1.605.040,99 1.173,00 0,00 79.263.176,29 41.227.669,00 4 2.792.972,00 1,33 34,22
441.040,00 0,00 0,00 5.348.662,10 18.022.585,00 18.463.6 25,00 1,89 77,11
4.879.757,42 1.173,00 0,00 245.197.488,56 126.930.999,0 0 130.773.584,00 1,31 34,11
Beiträge 55300 3.274.716,43
Zuwendungen 55400 1.605.040,99
Gesamtsumme 4.879.757,42
Restbuchwerte
286
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
Seite 26 von 26
Anlage 3: Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2021
Art der Verbindlichkeit Gesamtbetrag
EUR bis 1 Jahr >1 u. < 5 Jahre > 5 Jahre
1. Verbindlichkeiten gegenüber 243.864.433,52 27.133.4 84,62 102.453.236,52 114.277.712,38
Kreditinstituten
2. Verbindlichkeiten aus 7.930.606,60 7.930.606,60 0,0 0 0,00
Lieferungen und Leistungen
3. Verbindlichkeiten gegenüber 7.845.881,99 7.845.881 ,99 0,00 0,00
der Stadt Nürnberg
4. Sonstige Verbindlichkeiten 472.213,47 332.213,47 140 .000,00 0,00
Summe: 260.113.135,58 43.242.186,68 102.593.236,52 114. 277.712,38
davon mit Restlaufzeit
287
Lagebericht 2021
des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
288
Lagebericht
zum 31.12.2021
Seite 2 von 21
Inhaltsverzeichnis
Seite
I. Grundlage des Unternehmens 3
A. Geschäftsmodell 3
B. Organisation und Steuerung 4
C. Forschung und Entwicklung 5
II. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 5
III. Geschäftsentwicklung 5
1. Entwicklung der Umsatzerlöse 6
2. Entwicklung der Aufwendungen 8
3. Jahresergebnis 9
4. Entwicklung des Eigenkapitals 10
5. Entwicklung der Rückstellungen 11
6. Lage der Liquidität 12
IV. Chancen und Risiken zukünftiger Entwicklung 13
1. Marktrisiken 13
2. Betriebsrisiken 13
3. Risikomanagement 14
4. Umweltbelange 14
5. Risiken aus dem Finanzbereich
6. Risiken der Corona-Pandemie und des Ukrainekrieg s
14
14
7. Risiken der Preisentwicklung 15
8. Chancen 15
V. Prognosebericht 15
1. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs 1 5
2. Festlegung der Gebühren zur Abwasserentsorgung 1 6
3. Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine kriegs 16
VI. Weitere Sachverhalte gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung Bayern 17
1. Änderungen im Bestand der Grundstücke und grunds tücksgleichen Rechte 17
2. Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Au snutzungsgrad der wich-
tigsten Anlagen
17
3. Stand Anlagen im Bau und geplante Bauvorhaben 17
4. Personalangaben 18
Anlage 1 Überleitungsrechnung für die Gebühren 20
Anlage 2 Anlagen im Bau 2021 21
Im Bericht können zwischen Teilsummen und Gesamtsummen kaufmännische Rundungsdifferen-
zen auftauchen.
289
Lagebericht
zum 31.12.2021
Seite 3 von 21
I. Grundlage des Unternehmens
A. Geschäftsmodell
Der Werkbereich Stadtentwässerung (SUN/S) baut und betreibt die Anlagen zur Ableitun g (Kanalnetz)
und Reinigung (Klärwerke) des in Nürnberg anfallenden Abwassers. Dabei handelt es sich um eine kommu-
nale Pflichtaufgabe.
Der Werkbereich Umweltanalytik (SUN/U) betreibt die öffentlichen Einrichtungen der Labore für Abwasser-
und Umweltanalytik (Luft, Boden) und erbringt Leistungen aufgrund von Beschlüssen des Stadtrats und sei-
ner Ausschüsse, auf Antrag von Dienststellen der St adt Nürnberg (Stadt) sowie für Dritte. Das Labor fü r
Abwasseranalytik ist verantwortlich für die abwasse ranalytischen Untersuchungen der Klärwerke, des Ka-
nalbetriebes und der Industrieabwässer. Mit diesen Aufgabenstellungen ist das Labor überwiegend für di e
Stadtentwässerung tätig. Das Labor für Umweltanalyt ik betreibt darüber hinaus die Luftmessstationen un d
führt Schadstoffmessungen in Raumluft und Böden durch.
An die städtische Kanalisation waren 537.030 (= 99, 9 % aller Einwohner) Einwohner der Stadt zum
31.12.2021 angeschlossen. Die Eigentümer der im Sta dtgebiet gelegenen Grundstücke sind nach der Ent-
wässerungssatzung der Stadt berechtigt und verpflic htet, ihre Grundstücke an die öffentliche Entwässe-
rungsanlage des Eigenbetriebs SUN anzuschließen (An schlusszwang). Das anfallende Schmutzwasser ist
ausschließlich in die öffentliche Entwässerungsanla ge einzuleiten (Benutzungszwang). Von 3.555 Einwoh-
nern wurde das Abwasser an anliegende Gemeinden übergeleitet.
SUN übernimmt außerdem Abwässer aus den anliegenden Gemeinden und Gemeindeteilen
Kalchreuth
Oberasbach
Schwaig
Stein
Wolkersdorf (Stadt Schwabach)
sowie von einigen Anwesen der Stadt Fürth.
Die angeschlossenen Einwohner der genannten Gemeind en und Gemeindeteile repräsentieren mit 51.372
Einwohnern 9,57 % der insgesamt an die Nürnberger Kläranlagen angeschlossenen Einwohner.
Auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung übernimmt SUN darüber hinaus die Abwässer des Gewerbeparks
Nürnberg-Feucht.
Das städtische Kanalnetz hat eine Gesamtlänge von 1 .483 km einschließlich der Kanäle mit großen Quer-
schnitten (Stauraumkanäle). Es umfasst 34 Pumpwerke und 43 Regenüberlaufbecken und Regenrückhalte-
becken. Stauraumkanäle und Regenrückhalte- und -übe rlaufbecken bieten ein Rückhaltevolumen von ca.
551.273 m³, um Mischwasser zu speichern und den Klärwerken zuzuführen.
SUN betreibt die folgenden Kläranlagen mit einer Gesamtkapazität von 1.630.000 Einwohnerwerten:
Klärwerk 1 (1.400.000 Einwohnerwerte)
Klärwerk 2 ( 230.000 Einwohnerwerte)
In den Kläranlagen wurde im Berichtsjahr eine Abwas sermenge von 70,9 Mio. m³ (Vorjahr 62,1 Mio. m³)
behandelt. Im Berichtszeitraum wurde kein Verstoß gegen die wasserrechtlichen Auflagen festgestellt.
290
Lagebericht
zum 31.12.2021
Seite 4 von 21
B. Organisation und Steuerung
Die Werkleitung besteht aus drei Werkleitern (erste Werkleiterin, technischer Werkleiter, kaufmännische
Werkleiterin).
Die Organisation innerhalb der Werkbereiche orientiert sich an den betrieblichen Hauptleistungen.
Werkbereich Stadtentwässerung:
Der Werkbereich besteht aus drei Abteilungen:
Abwasserableitung: Planung, Bau, Betrieb und Unter halt des Kanalnetzes, einschließlich Sonderbau-
werke
Abwasserreinigung: Planung, Bau, Betrieb und Unter halt der Klärwerke, einschließlich der Anlagen zur
Klärschlamm-Behandlung
Satzungsvollzug/Grundstücksentwässerung: Prüfung u nd Genehmigung der Planungen privater und
industrieller Grundstücksentwässerungsanlagen.
Unterstützt wird die Aufgabenerfüllung durch einen Stabsmitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit, sowie d urch
Beauftragte für Arbeitssicherheit und für Gewässerschutz.
Werkbereich Umweltanalytik:
Der Werkbereich besteht aus zwei Abteilungen:
Umweltmanagement: Mit den Sachgebieten Kundenmanag ement und Probenmanagement.
Analytik: Mit den Sachgebieten Analytik 1 und Anal ytik 2.
Kaufmännischer Bereich :
Der kaufmännische Bereich verantwortet die Querschnittsfunktionen des Eigenbetriebs mit den Sachgebie-
ten:
Werkleitungsangelegenheiten, Allgemeine Verwaltung , Personal und Organisation
Finanzen und Rechnungswesen
Materialwirtschaft, Hausverwaltung, Gebühren und B eiträge
Kommunikation und Datenverarbeitung
Unterstützt wird die Aufgabenerfüllung durch eine Stabsmitarbeiterin für Qualitäts- und Umweltmanagement.
Der Bereich wird von der kaufmännischen Werkleiterin geführt.
291
Lagebericht
zum 31.12.2021
Seite 5 von 21
C. Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH
Der Eigenbetrieb SUN betreibt auf eigene Kosten keine Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
Mit dem „MePhrec“ (Metallurgisches Phosphorrecyclin g) beteiligte sich der SUN an einem geförderten For -
schungs- und Entwicklungsprojekt. Das Projekt „MePhrec“ wurde zum 31.10.2017 beendet. Der Abschluss-
bericht wurde im ersten Halbjahr 2018 vorgelegt. Mi t Beschluss des Werkausschusses vom 18.12.2018
wurde das Vorhaben Klärschlammverschmelzung zugunst en des Baus einer Klärschlamm-Monoverbren-
nung mit Lagerung der Asche bis zur Wiederverwertun g des Phosphors aufgegeben. Der von SUN ausge-
reichte Betriebsmittelkredit in Höhe von 2,15 Mio. € wurde bereits 2018 vollständig abgeschrieben und 2020
in einer ersten und 2021 in einer zweiten Tranche durch Forderungsverzicht bereinigt.
Es zeichnet sich ab, dass der Bau und Betrieb einer Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage aufgrund der
jüngsten EU-Rechtsprechung in einem Zweckverband or ganisiert werden muss, so dass voraussichtlich
2023 über die Zukunft der KSV GmbH entschieden wird . Derzeit ist die Finanzierung der KSV GmbH über
einen Geschäftskredit in Höhe von 12,2 Mio. € gewäh rleistet. Dieser wird jedoch aufgrund der zu erwart en-
den Übernahme der Geschäftstätigkeit durch einen Zw eckverband nur in geringem Umfang abgerufen wer-
den. Da die Planungsergebnisse an den Zweckverband oder SUN übergeben werden können, ist derzeit
keine weitere Drohverlustrückstellung angezeigt.
II. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Nachdem die deutsche Wirtschaft im ersten Pandemiejahr 2020 in eine ähnliche Rezession wie zur Zeit der
Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 geriet, wurd e auch im Jahr 2021 die konjunkturelle Entwicklung
immer noch deutlich durch das Infektionsgeschehen u nd den damit verbundenen Maßnahmen zur Pande-
miebekämpfung beeinflusst. So begann das Jahr 2021 aufgrund der zweiten Infektions-Welle mitten in einem
Lockdown, welcher im ersten Quartal einen erneuten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts mit sich brachte.
Erst als die Beschränkungen im Jahresverlauf schrit tweise gelockert werden konnten, erholte sich auch die
konjunkturelle Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr wieder leicht, trotz anhaltender Pandemie.
Diese Entwicklung wurde Ende des Jahres nicht nur durch Liefer- und Materialengpässe sondern auch durch
die vierte Infektionswelle und die damit verbundene Erhöhung der öffentlichen Schutzmaßnahmen ausge-
bremst. Dies sorgte nach bisherigen Erkenntnissen für eine Abnahme des Bruttoinlandsproduktes im vierten
gegenüber dem dritten Quartal. Insgesamt liegt das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt in 2021 nach ersten
Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 2,7 % höher als im Jahr 2020. Verglichen mit dem BIP
vor Beginn der Covid-19-Pandemie wird jedoch deutli ch, dass die Wirtschaftsleistung trotz der Erholung im
vergangenen Jahr immer noch um 2,0 % unter dem Vork risenniveau von 2019 liegt.
III. Geschäftsentwicklung
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem letzten Bila nzstichtag um 15.300 TEUR erhöht. Auf der Vermö-
gensseite ist ein erfreulicher Anstieg des Sachanla gevermögens (+14.950 TEUR) zu verzeichnen. Die For-
derungen gegenüber der Stadt Nürnberg sind im Vergl eich zum Vorjahr gestiegen (+ 1.035 TEUR). Erneut
zurückgegangen sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (- 512 TEUR).
Das infolge des Jahresergebnisses 2021 gestiegene E igenkapital und gestiegene Rückstellungen für Pen-
sionsverpflichtungen (+ 1.261 TEUR), denen gesunken e sonstige Rückstellungen (- 5.010 TEUR) gegen-
überstehen, sind die Hauptgründe für die Veränderun g auf der Kapitalseite. Neben den gestiegenen lang-
fristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitu ten (+ 9.246 TEUR) sind auch die Verbindlichkeiten ge-
genüber der Stadt (+ 1.939 TEUR) angestiegen.
Die Eigenkapitalquote i. H. v. 16,5 % (Vj.: 15,1 %) wird vor dem Hintergrund der zu vereinnahmenden Ge -
bühren und Kostenerstattungen nicht negativ beurteilt.
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1. Entwicklung der Umsatzerlöse
Für die Nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage des Werkbereiches Stadtentwässerung wird über die
Entwässerungssatzung (EWS) mit Gebühren- und Beitra gsatzung (EWS-BGS) gemäß Art. 8 Kommunalab-
gabengesetz (KAG) eine Gebühr erhoben.
Die Umsatz- und Gebührenentwicklung der letzten Jahre stellt sich wie folgt dar:
Die Umsatzerlöse stiegen im Vergleich zu 2020 (92.388 TEUR) um 4.425 TEUR auf 96.813 TEUR an.
Dies liegt maßgeblich am erneut gestiegenen Verbrau ch der Rückstellung für Gebührenerstattung
(+ 5.215 TEUR). Diese wurde im vorherigen Gebührenz eitraum gebildet und gleicht nun die durch den ge-
senkten Gebührenmaßstab rückläufigen Erlöse aus Einleitungsgebühren aus. Die veranlagte Frischwasser-
menge ging leicht zurück. Der Straßenentwässerungsa nteil ist erneut leicht angestiegen, enthält aber a uch
Nachverrechnungen für Vorjahre. Die übrigen Positio nen erreichen mit den erzielten geringfügigen Ansti e-
gen noch nicht ganz das Niveau von 2019.
Zum besseren Überblick in grafischer Darstellung:
Umsatzerlöse (TEUR) 2017 2018 2019 2020 2021
Einleitungsgebühren 80.403 80.225 82.359 64.642 62.647
Rückstellung für Gebührenerstattungen -13.652 -12.240 -4.636 9.749 14.964
Straßenentwässerungsanteil 10.723 10.859 9.300 9.800 10.481
Starkverschmutzergebühren 1.337 1.424 1.218 887 1.004
Gebühren von umlieg. Gemeinden 3.030 2.691 3.325 3.045 3.198
Gebühren für Analytik 3.095 3.166 3.094 2.960 3.062
sonstige Entgelte 331 341 475 298 352
weitere Umsatzerlöse 1.463 1.290 1.186 1.007 1.105
Gesamt 86.730 87.756 96.321 92.388 96.813
2017 2018 2019 2020 2021
Einleitungsgebühren 80.403 80.225 82.359 64.642 62.647
Straßenentwässerungsanteil 10.723 10.859 9.300 9.800 10.481
Starkverschmutzergebühren 1.337 1.424 1.218 887 1.004
Gebühren von umlieg. Gemeinden 3.030 2.691 3.325 3.045 3.198
weitere Umsatzerlöse 1.463 1.290 1.186 1.007 1.105
sonstige Entgelte 331 341 475 298 352
Gebühren für Analytik 3.095 3.166 3.094 2.960 3.062
Rückstellung für Gebührenerstattungen -13.652 -12.240 -4.636 9.749 14.964
Gesamt 86.730 87.756 96.321 92.388 96.813
-20.000
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
Entwicklung der Umsätze
(in TEURO)
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Die Entwicklung der Einleitungsgebühren und von zugrundeliegenden rechnerisch ermittelten Verrech-
nungsmengen (Frischwassermenge und die veranlagten angeschlossenen Grundflächen) stellen sich wie
folgt dar:
Die Erträge liegen mit 105.650 TEUR rund 17.052 TEU R über dem Planansatz (88.598 TEUR) für das Jahr
2021. Der größte Anteil ist hier der Auflösung des im vorherigen Gebührenzeitraum erwirtschafteten Gebüh-
renüberschusses zuzuschreiben, der mit einem Betrag i. H. v. 14.964 TEUR zur positiven Entwicklung bei -
trägt, die im Plan noch nicht berücksichtigt worden war. Darüber hinaus fiel der mittels der Kostenträgerrech-
nung ermittelte Erlös aus dem Straßenentwässerungsa nteil mit insgesamt 10.481 TEUR knapp eine Million
höher aus, als der Planansatz. Schließlich konnten, besonders durch Personalaufstockungen im Kanalneu-
bau, mit 3.565 TEUR um 1.315 TEUR über dem Plan lie gende aktivierte Eigenleistungen aus Investitions-
projekten erreicht werden.
Einleitungsgebühren (TEUR) 2017 2018 2.019 2020 2021
Veranlagte Frischwassermenge 29.606 29.678 30.784 30.18 9 29.628
Schmutzwassergebühr 2,02 2,02 2,02 1,67 1,67
Summe Schmutzw assergebühr 59.805 59.950 62.184 50.415 49.478
Veranlagte Grundflächen 28.945 28.780 28.740 29.053 28.5 77
Niederschlagswassergebühr 0,65 0,65 0,65 0,43 0,43
Summe Niederschlagsw assergebühr 18.814 18.707 18.681 12.493 12.288
sonstige Einleitungsgebühren 1.784 1.568 1.494 1.734 881
Summe Einleitungsgebühren 80.403 80.225 82.359 64.642 62.647
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2. Entwicklung der Aufwendungen
2.1. Entwicklung der Aufwendungen insgesamt
Die Entwicklungen der Aufwendungen stellt sich wie folgt dar:
Zur besseren Übersicht in grafischer Darstellung:
Der Materialaufwand ist um 4.421 TEUR angestiegen. Auffällig ist der Anstieg der bezogenen Leistungen
insbesondere bei der Instandhaltung der Gebäude um 1.988 TEUR und der Beseitigung von Betriebs- und
Sondermüll um 1.771 TEUR.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegen über dem Vorjahr gesunken (- 722 TEUR). Hauptur-
sache sind die Prüfkosten für Bauvorhaben, die im V orjahr um 733 TEUR angestiegen waren und jetzt auf
Normalniveau zurück sind.
Aufwendungen 2017 2018 2019 2020 2021
IST IST IST IST IST
Materialaufwand incl. Instandhaltung 20.327 21.457 22. 064 21.737 26.158
Personalaufwand und Sozialabgaben 23.997 25.484 26.956 28.061 28.217
Abschreibungen 24.315 24.243 24.229 24.183 23.365
sonstige betriebliche Aufwendungen 11.435 10.890 11.14 4 12.176 11.455
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge -195 -8 -6 -8 -23
Abschreibungen auf Finanzanlagen 282 248 0 0 0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 8.971 7.691 6.709 6.41 6 5.570
sonstige Steuern 1 12 1.293 566 254
Summe 89.133 90.017 92.389 93.139 94.996
2017 2018 2019 2020 2021
Personalaufwand 23.997 25.484 26.956 28.061 28.217
Zinsergebnis 8.776 7.683 6.703 6.408 5.547
Abschreibungen 24.597 24.491 24.229 24.183 23.365
sonstiger betr. Aufwand und Steuer 11.436 10.902 12.437 12.742 11.709
Sachaufwand 20.327 21.457 22.064 21.737 26.158
Gesamtaufwand 89.133 90.017 92.389 93.131 94.996
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
80.000
90.000
100.000
Aufwendungen
(in TEUR)
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2.2. Entwicklung der Personalaufwendungen
Der Personalaufwand in Höhe von 28.218 TEUR liegt um 157 TEUR über dem Wert des Vorjahres.
Tarifsteigerungen, Höhergruppierungen, Stellenhebungen und eine Verbesserung bei der Stellenausstattung
führten zu einem Anstieg der Personalkosten um lediglich 0,6 %, weil der gegenläufige Effekt aus der Auflö-
sung bzw. dem Verbrauch der Rückstellung für die Al tersversorgung um 556 TEUR (58,2 %) höher war als
im Vorjahr.
Ohne Berücksichtigung der Rückstellung für die Altersversorgung errechnet sich eine Steigerung der Perso-
nalkosten um 2,4 %.
Der Weiterbildungsaufwand ist erfreulicherweise wie der angestiegen, allerdings wurde noch nicht das Ni -
veau vor der Corona-Pandemie erreicht. Es fanden viele Weiterbildungen als Webinare online statt, so dass
insbesondere weniger mit Fortbildungen verbundene R eisekosten anfielen. Darüber hinaus fanden keine
Messebesuche statt, insbesondere die IFAT ist ohne Corona-Einschränkungen eine sehr intensiv genutzte
Möglichkeit zur Weiterbildung.
Gegenüber dem Plan trugen vor allem um 1.635 TEUR g eringere Abschreibungen zum positiven Ergebnis
bei, da die Investitionen nicht das geplante Niveau erreicht haben. Im Falle des Personalaufwands liegen die
Aktivkosten geringfügig über Plan, während der Pers onalaufwand der Pensionsrückstellung sowie der Auf-
wand für die Beihilferückstellung weiterhin rückläu fig waren. Somit fiel der Personalaufwand insgesamt um
782 TEUR geringer aus, als in der Planung angenomme n. Schließlich profitierten die Zinsaufwendungen
weiterhin von niedrigen bzw. sogar negativen Zinssätzen für neu aufgenommene Darlehen und lagen damit
um 560 TEUR unter dem Planwert. Zwar stieg das Darl ehensvolumen wieder an, jedoch erfolgte die Neu-
aufnahme vornehmlich im letzten Quartal des Jahres 2021.
3. Jahresergebnis
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von 10.654 TEUR (Vj.: 8.077 TEUR)
und damit um 2.577 TEUR über dem Ergebnis vom Vorjahr.
Gegenüber dem Plan (- 8.725 TEUR) konnte ein um 19.379 TEUR besseres Jahresergebnis erzielt wer-
den. Die Gründe hierfür wurden jeweils unter den Erlösen und Aufwendungen näher beschrieben.
Personalaufwand 2017 2018 2019 2020 2021 Veränderung ggü Vj.
(Angaben in TEUR) abs. in %
Beschäftigtenentgelt 17.697 18.363 19.157 19.702 20.407 705 3,6%
Beamtenbezüge 1.144 1.091 1.092 1.091 1.169 78 7,1%
Veränderung Rückstellungen -51 -57 89 390 152 -238 -61,0%
Soziale Abgaben 3.658 3.913 4.127 4.296 4.472 176 4,1%
Altersversorgung 3.504 3.526 3.549 3.538 3.530 -8 -0,2%
Rückstellungen f. Altersversorgung -1.955 -1.352 -1.058 -956 -1.512 -556 58,2%
Summe Personalaufwand 23.997 25.484 26.956 28.061 28.218 157 0,6%
Weiterbildungsaufwand 263 348 347 190 241 51 26,8%
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4. Entwicklung des Eigenkapitals
Mit Beschluss des Stadtrates vom 15.12.2021 zur Fes tstellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbe-
triebs SUN wurde das Jahresergebnis 2020 (8.077 TEU R) der Gewinnrücklage (nun 88.006 TEUR) zuge-
wiesen. Das Eigenkapital steigt aufgrund des positi ven Jahresergebnisses 2021 auf 98.660 TEUR an. Die
Eigenkapitalquote beträgt nun 16,51 % (Vorjahr 15,11 %). Die als nie drig darstellende Quote ist aber vor
dem Hintergrund des Anschluss- und Benutzungszwangs und den kostendeckenden Gebühren gemäß Kom-
munalabgabengesetz vertretbar.
Unter Berücksichtigung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen (41.228 TEUR)
und des Sonderpostens für empfangene Ertragszuschüsse (85.703 TEUR), die dem Eigenkapital als gleich-
wertig angesehen werden können, steigt die Eigenkapitalquote auf 37,7 %.
Entwicklung des
Eigenkapitals 01.01.2021 Zuführung
Ergebnis-
verwendung 31.12.2021
Netto-
veränderung
(Angaben in TEUR)
Stammkapital 0 0 0 0 0
Rücklagen
- Gewinnrücklage 79.929 8.077 88.006 8.077
Jahresergebnis 8.077 10.654 -8.077 10.654 2.577
Gesamt Eigenkapital 88.006 18.731 -8.077 98.660 10.654
Gesamtkapital 582.258 597.558
Eigenkapitalquote 15,11% 16,51%
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5. Entwicklung der Rückstellungen
Die Entwicklung der Rückstellung ist noch detailliert im Anhang Bilanz – GuV, S. 10ff erläutert.
Entwicklung der Rückstellungen
(Angaben in TEUR) 01.01.2021 Verbrauch Auflösung 31.12.2021
originär Zinsanteil
Rückzahlungen aus Gebühren (KAG) 46.412 14.964 0 0 309 31.757
Pensionen 34.231 1.458 0 0 2.719 35.492
Abwasserabgabe 15.817 2.056 0 3.948 0 17.709
Rückstellungen für Maßnahmen Dritter 6.647 0 0 6.834 0 13.481
ausstehende Rechnungen (Investitionen) 2.814 1.538 316 1.510 0 2.470
Beamtenbeihilfen 2.305 54 0 0 124 2.375
Instandhaltung 2.275 0 0 0 0 2.275
ausstehende Rechnungen (Unterhalt) 1.422 1.189 182 2.390 0 2.441
Gleitzeit-, Überstundenguthaben 1.037 1.037 0 1.104 0 1.104
Urlaubsguthaben 869 869 0 802 0 802
Rückstellung für Einleitungsgebühr 810 0 0 0 0 810
Altersteilzeit 371 0 0 175 4 550
Dienstjubiläen 146 6 7 11 8 152
Abbruchkosten 125 0 0 0 0 125
Jahresabschlusskosten 61 59 1 58 0 59
Rechtsstreitigkeiten 59 0 5 8 0 62
Aufbewahrungskosten Bilanz 55 0 15 0 1 41
Rückstellungen für sonstige Steuern 29 29 0 26 0 26
Leistungsentgelt 0 0 0 1 0 1
Gesamt Rückstellungen 115.485 23.259 526 16.867 3.165 111.732
Zuführung
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6. Lage der Liquidität
Aufgrund der Sonderkasse des SUN, die in das Cash-Management der Stadt Nürnberg integriert ist, ist die
Liquidität gewährleistet.
Über die Liquiditätssituation und die finanzielle Entwicklung gibt folgende nach DRS 21 erstellte Kapital-
flussrechnung Aufschluss:
2021 2020
TEUR TEUR
1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Jahresergebnis 10.654 8.077
Abschreibungen (+) / Zuschreibungen (-) 23.365 24.18 5
Gewinn (-) / Verlust (+) aus dem Abgang von Gegenständen
des Anlagevermögens -54 -98
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge -4.884 -4.966
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Rückstellungen -3.752 - 3.491
Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva -452 358
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 819 75
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 25.696 24.1 40
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen
des Anlagevermögens 130 122
Auszahlungen (-) für Investitionen in das immaterielle
Anlagevermögen und in das Sachanlagevermögen -38.523 -35.818
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -38.393 -35.69 6
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Ertrags- und Investitionszuschüssen 1.041 3.467
Einzahlungen (+) aus der Aufnahme von Darlehen 33.00 0 17.000
Auszahlungen (-) aus der Tilgung von Darlehen -23.60 6 -22.121
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 10.435 -1.654
4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des
Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1 - 3) -2.262 -13.2 10
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode -4.867 8.343
Finanzmittelfonds am Ende der Periode -7.129 -4.867
5. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Liquide Mittel 311 545
Verbindlichkeiten ggü. der Stadt Nürnberg
(Betriebsmittelkonto) -7.440 -5.412
Finanzmittelfonds am Ende der Periode -7.129 -4.867
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IV. Chancen und Risiken zukünftiger Entwicklung
1. Marktrisiken
Der Eigenbetrieb erfüllt die kommunale Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung für die Stadt im Rahmen der
Daseinsvorsorge. Die einschlägigen Satzungen im Ort srecht der Stadt legen den Anschluss- und Benut-
zungszwang hinsichtlich der öffentlichen Entwässerungsanlage (Klärwerke und Kanalnetz) für die im Stadt-
gebiet gelegenen Grundstücke fest.
Für die Möglichkeit des Anschlusses an die Entwässe rungsanlagen werden Beiträge erhoben. Für die Be-
nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlagen werde n Abwassergebühren erhoben. Die Berechnung der
Gebühren und Beiträge erfolgt auf Basis des Bayeris chen Kommunalabgabengesetzes (KAG) nach dem
Kostendeckungsprinzip.
Aufgrund dieser Rahmenbedingungen bestehen für den Werkbereich Stadtentwässerung keine unmittel-
baren wirtschaftlichen Risiken.
Der Werkbereich Umweltanalytik ist verantwortlich für die abwasseranalytischen Untersuchungen der Klär-
werke, den Kanalbetrieb und die Industrieabwasserko ntrolle. Mit diesen Aufgabenstellungen wird der Be-
reich überwiegend für die Stadtentwässerung tätig. Weitere Aktivitäten des Labors für Umweltanalytik für die
Stadt werden durch entsprechende Kostenerstattungen gedeckt. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Kapazitäten erbringt der Werkbereich außerdem Leist ungen für andere Kommunen und für Dritte. Diese
werden kostendeckend auf der Basis der Gebührensatz ung für das Labor für Umweltanalytik (UAGebS)
abgerechnet.
2. Betriebsrisiken
Für die Klärwerke 1 und 2 liegen Wasserrechtsbesche ide vor, die eine Laufzeit bis zum Jahr 2022 haben.
Die Zulassungen für die Anlagen im Kanalnetz sind e rteilt und werden bei Fälligkeit neu beantragt. Die Auf-
lagen aus den Wasserrechtsbescheiden, insbesondere die Einhaltung der Grenzwerte des gereinigten Ab-
wassers, werden laufend durch Eigen- und Fremdüberwachung kontrolliert. Im Berichtszeitraum wurde kein
Verstoß gegen die wasserrechtlichen Auflagen festgestellt.
Um die ständige Betriebsbereitschaft zu erhalten, s ind die Anlagen mit entsprechenden Redundanzen aus-
gelegt. Der Eigenbetrieb SUN unterhält zu diesem Zw eck außerdem eigene Werkstätten für die Wartung,
Instandhaltung und Reparatur der Anlagen.
Der ständige Betrieb der Anlagen wird sichergestellt durch:
- Schichtdienst an 365 Tagen im Jahr im Bereich der Klärwerke und
- Rufbereitschaft im Bereich des Kanalnetzes.
Der Eigenbetrieb SUN hat ein integriertes Qualitäts - und Umweltmanagementsystem (QUMS) für alle Teil-
bereiche gemäß DIN EN ISO 9001 und 14001 eingeführt und konnte die entsprechende Zertifizie rung im
Juli 2003 erstmals erreichen. Es werden jährlich Überwachungs- bzw. Rezertifizierungsaudits durchgeführt.
Der Werkbereich Umweltanalytik ist darüber hinaus e in akkreditiertes Labor nach DIN EN ISO 17025 . Die
Akkreditierung ist Voraussetzung für die Übernahme nahezu aller Aufträge und Aufgabenstellungen, die dem
Werkbereich erteilt werden. Das Labor weist damit s eine Leistungsfähigkeit ständig im Rahmen von Ring-
versuchen nach und erbringt im Routinebetrieb, wie auch bei der Durchführung von Spezialuntersuchungen,
Leistungen auf hohem qualitätsgesichertem Niveau. Damit sind auch Risiken durch fehlerhafte Analytik weit-
gehend ausgeschlossen.
300
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3. Risikomanagement
In 2009 wurde beschlossen im Rahmen des QUMS ein umfassendes Risikomanagement einzuführen. Die
Abteilungen von SUN werden im dreijährigen Turnus gebeten eine Risikoinventur durchzuführen und die
erkannten Risiken nach Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit zu bewerten. Erkannte bzw. be-
stehende Ansätze zur Risikominimierung wurden ebenfalls genannt, sodass das Restrisiko dargestellt wer-
den kann. Die letzte Risikoinventur wurde 2020 durchgeführt. Die Ergebnisse liegen vor und werden in
Führungsbesprechungen thematisiert.
4. Umweltbelange
Im Rahmen des integrierten QUMS werden für alle Teilbereiche des Eigenbetriebs SUN die Umweltbe-
lange gemäß DIN EN ISO 14001 berücksichtigt und im Zuge der Überwachungs- und Rezertifizierungsau-
dits regelmäßig überprüft.
Ein Nachhaltigkeitsbericht wird im 2jährigen Turnus erarbeitet und auch im Internet veröffentlicht
(http://www.nuernberg.de/internet/sun/veroeffentlichungen.html ).
5. Risiken aus dem Finanzbereich
Steuerung des Darlehensportfolios des Eigenbetriebs SUN mit derivativen Zinsinstrumenten
Die effiziente Steuerung der Darlehen des Eigenbetriebs SUN hinsichtlich Laufzeit und Zinsgestaltung (Port-
foliomanagement) macht den Einsatz derivativer Zins instrumente sinnvoll. Deren Einsatz wurde durch Be-
schluss des Stadtrates vom 23.07.2003 für die Stadt und für den Eigenbetrieb SUN genehmigt.
Derivative Zinsinstrumente sind:
Symmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere Sw aps und zusammengesetzte Produkte
z.B. Doppelswap),
Asymmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere C aps und zusammengesetzte Produkte asym-
metrischer konnexer Zinsprodukte z.B. Collar) und
Kombinationen (z.B. Swaption, Swap mit Cap).
Der Abschluss derivativer Zinsinstrumente beim Eige nbetrieb SUN ist ausschließlich auf der Grundlage b e-
stehender oder neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Koordination, Konzeption
und Abschluss dieser Geschäfte erfolgten in Abstimmung mit dem Finanzreferat der Stadt und auf der Basis
einer gesonderten Werkleiterverfügung. SUN dokument iert jedes einzelne Geschäft und weist die Verbin-
dung zum zugehörigen Grundgeschäft nach.
6. Risiken aufgrund der Corona-Pandemie und des Ukr ainekriegs
Aufgrund der Corona-Pandemie und des Ukrainekriegs ist mit Risiken für die Geschäftsentwicklung und
den zukünftigen Geschäftsverlauf des Eigenbetriebs SUN zu rechnen. Zu nennen sind Risiken aus der
Verzögerung bei der Durchführung von Instandhaltungs-, Modernisierungs- und Baumaßnahmen verbun-
den mit dem Risiko von Kostensteigerungen. Der Ukrainekrieg wird vor allem auf dem Energiesektor bei
der Versorgung von Treibstoffen und Strom zu weiteren direkten Mehrkosten führen. Darüber hinaus stei-
gen dadurch voraussichtlich die Bezugskosten von Rohstoffen und Chemikalien, wobei es hierbei zusätz-
lich noch zu Lieferengpässen kommen könnte. Von einer Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen
wird derzeit nicht ausgegangen, da die Finanzierung über die Stadt Nürnberg erfolgt. Durch eine deutliche
Ausweitung der technischen Voraussetzungen für flexibles Arbeiten und umfangreichen Hygienekonzepten
mit organisatorischen Anpassungen konnte bisher die Beeinträchtigung der internen Geschäftsprozesse
deutlich begrenzt werden. Der Frischwasserverbrauch als Grundlage für die Gebührenerhebung ist trotz
Corona-Pandemie stabil. Bei den industriellen und gewerblichen Gebührenzahlern in Nürnberg wird kein
erheblicher Produktionseinbruch durch Engpässe auf dem Beschaffungs- oder Absatzmarkt aufgrund des
Ukrainekriegs befürchtet, der zu einem deutlichen Rückgang des Produktionswasserverbrauchs und damit
des Abwassers führen würde.
301
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Die Werkleitung beobachtet laufend die weitere Entwicklung zur Identifikation der damit verbundenen Risi-
ken und reagiert bedarfsweise unter Zugrundelegung des Risikomanagementsystems des Unternehmens
mit angemessenen Maßnahmen zum Umgang mit den identifizierten Risiken. Davon umfasst sind auch
Maßnahmen zur Anpassung von operativen Geschäftspro zessen unter Nutzung neuer technologischer
Möglichkeiten, z.B. Einsatz von Soft-Token, Raumluftfiltern und Video-Konferenzen.
7. Risiken aufgrund der Preisentwicklung
Der Betrieb ist zunehmend mit erheblichen Nachtragsforderungen und Preissteigerungen konfrontiert. Es
muss damit gerechnet werden, dass sich die Situation aufgrund der politischen Lage und von Lieferketten-
problemen nicht kurzfristig verbessert. Die neue Gebührenkalkulation erfolgt 2023 und es ist davon auszu-
gehen, dass die Preisentwicklung sich auf die Gebühren auswirken wird.
8. Chancen
Weitere Erlöse zu generieren ist im Rahmen der komm unalen Aufgabe der SUN nur in begrenztem Maße
möglich. Allerdings bietet sich die Möglichkeit, da ss für kleinere Kommunen aufgrund des sich weiter v er-
schärfenden Wasserrechts der Betrieb einer eigenen Kläranlage nicht mehr wirtschaftlich ist und noch w ei-
tere Abwassergäste hinzugewonnen werden können. Akt uell befindet sich bereits die Überleitung des Ab-
wassers der Gemeinde Heroldsberg im Bau. Die Allian z der Wasserwirtschaft e. V. (AÖW) setzt sich als
Interessensverband u. a. dafür ein, die Gewässerpol itik nachhaltig auszurichten. Danach ist eine konse -
quente Umsetzung des Verursacherprinzips erforderlich, damit bei den Verursachern der Anreiz geschaffen
wird, Einträge in das Abwassersystem zu vermindern bzw. zu vermeiden. Zudem muss ein Umbau der Struk-
turen, vom Wasserrückhalt in der Fläche bis zum unt erirdischen Speichern des Niederschlagswassers in
urbanen Umgebungen beim Prinzip der Schwammstadt, als gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfolgen. Dies
hilft auch der SUN in der Zukunft, auf weitere kost enintensive Neuinvestitionen in Regenwasserrückhalt e-
systeme verzichten zu können. Der Einsatz von energiesparender Maschinen- und Elektrotechnik und neuer
Verfahren zur effizienteren Eigennutzung des Klärga ses bzw. der Abwärme des Abwassers als Energieträ-
ger helfen der SUN darüber hinaus, ein Stück weit unabhängiger von externen Energieträgern zu werden.
V. Prognosebericht
1. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs
Die Tätigkeit des Eigenbetriebs ist grundsätzlich a uf die Grenzen der Stadt beschränkt. In engem Rahme n
ist ein Handeln außerhalb dieser Grenzen möglich (A rt. 87 Abs. 2 GO). Das Angebot von Dienstleistungen
im Wettbewerb ist nur innerhalb der kommunalrechtli chen Grenzen möglich. Der Eigenbetrieb SUN ist aber
offen für Kooperationen auf der Basis öffentlich-re chtlicher Vorschriften (z.B. Gesetz über die kommun ale
Zusammenarbeit). In diesem Sinn sind und werden Vereinbarungen mit Nachbargemeinden zur Übernahme
von satzungsgemäßen Aufgaben geschlossen.
Während der Berichtserstellung lag bereits das Mona tsergebnis bis April 2022 vor. Daraus lassen sich b e-
reits erste Tendenzen des Folgejahres erkennen. Die Erlöse aus der Abwassergebühr liegen dabei um
1.239 TEUR unter dem Wert für den Vergleichszeitraum des Vorjahres. In diesem Bereich ist offenbar noch
keine Erholung aus der Coronakrise erkennbar. Der a ndauernde Ukrainekrieg sollte jedoch keine wesentli -
chen Auswirkungen auf die Abwassermenge der industr iellen und gewerblichen Anschlussnehmer haben,
sodass ein weiteres Absinken der Erlöse nicht sehr wahrscheinlich ist. Einen Umsatzrückgang i. H. v. 5 45
TEUR gab es auch bei den Starkverschmutzerzuschläge n, da ein industrieller Kunde seine Produktionstä-
tigkeit im Einzugsgebiet der Nürnberger Kläranlage im ersten Quartal 2022 eingestellt hat. Die aktivie rten
Eigenleistungen liegen per 30.04.2022 um 186 TEUR u nter dem Vorjahreszeitraum. Dies geht einher mit
den bisher rückläufigen Ausgaben für Anlagen im Bau (- 718 TEUR), welche vor allem im Investitionsbereich
der Abwasserableitung aufgetreten sind. Hier wird jedoch noch damit gerechnet, dass im Laufe des weiteren
Jahres eine Aufholung erfolgt.
Beim Materialaufwand sind vor allem die Aufwendungen für die Entsorgung des Betriebsmülls um 558 TEUR
rückläufig. Dies ist aber der verspäteten Abrechnun g bei der Schlammentsorgung geschuldet, mit welcher
die Entsorgungsfirma ein viertel Jahr im Rückstand ist. Auch der Personalaufwand ist noch leicht rückl äufig
302
Lagebericht
zum 31.12.2021
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(- 276 TEUR). Allerdings fand ab 01.04.2022 eine ge plante Tariferhöhung von 1,8 % statt, die sich erst im
weiteren Verlauf des Jahres auswirkt.
Stark rückläufig (- 2.056 TEUR) ist der Aufwand für die Abwasserabgabe. Dies ist darauf zurückzuführen ,
dass ein Großteil der Niederschlagswasserabgabe 201 9 im Februar 2021 zur Zahlung fällig war. Da dem
Wasserwirtschaftsamt von SUN entsprechende Verrechn ungserklärungen für noch offene Abwasser- und
Niederschlagswasserabgaben vorliegen, dürfte der Zahlungsfall in 2022 nicht auftreten.
Bisher liegen auch die Zinsaufwendungen um 227 TEUR unter den Aufwendungen des Vorjahres. Für 2022
wird damit gerechnet, dass sich diese Entwicklung nochmals fortsetzt.
Zusammenfassend ergibt sich per 30.04.2022 ein um 1.004 TEUR besseres Ergebnis als im Vergleichszeit-
raum 2021. Statt eines Verlustes i. H. v. 5.951 TEU R zum 30.04.2021 ergibt sich in 2022 zum gleichen
Stichtag ein Verlust i. H. v. 4.947 TEUR.
Im Wirtschaftsplan 2022 – 2025 wird für 2022 mit ei nem Verlust von 6.450 TEUR (2021: 8.725 TEUR) ge-
plant. Allerdings ist hierbei noch keine Auflösung der Gebührenrückstellung enthalten, welche noch mit
31.757 TEUR in den Büchern steht. Die geplante Erge bnisverbesserung gegenüber dem Plan 2021 ergibt
sich einerseits durch sich erholende Erlöse aus der Abwassergebühr (+ 730 TEUR) und um + 1.000 TEUR
höhere Erlöse aus dem Straßenentwässerungsanteil, d ie sich aus der Entwicklung der Vorjahre ergeben
dürften. Bei den Aufwendungen wird gegenüber dem Vo rjahresplan mit um 645 TEUR geringeren Aufwen-
dungen für Material und Instandhaltung gerechnet, d ie vor allem im Bereich der Instandhaltung der Elek tro-
und Prozessleittechnik, sowie dem Bauunterhalt erre icht werden sollen. Der Unterhalt für Kanalauswechs -
lungen könnte dagegen höher ausfallen. Aufwandserhöhungen sind auch beim Stromaufwand (+ 280 TEUR)
vorgesehen. Ein leichter Rückgang ist dagegen bei d en Personalaufwendungen (- 216 TEUR) zu erwarten.
Ergebnisbelastend stellen sich die geplanten sonstigen betrieblichen Aufwendungen (+ 595) dar, die voraus-
sichtlich vor allem bei den Gutachten (Vorplanungskosten) und dem Aufwand für die städtische IT-Abteilung
höher ausfallen. Der Zinsaufwand (- 786 TEUR) wird sich gegenüber der Planung 2021 in 2022 aufgrund
der noch andauernden Niedrigzinsphase nochmals deut lich verringern. Allerdings beruhen die Daten des
derzeitig gültigen Wirtschaftsplans auf Prognosedat en von 2021 und werden in der Wirtschaftsplanung fü r
2023 eine deutliche Anpassung erfahren müssen.
2. Festlegung der Gebühren zur Abwasserentsorgung
Die seit 01.01.2020 erhobenen Abwassereinleitungsgebühren für
Schmutzwasser in Höhe von 1,67 EUR/m³ (auf Basis Frischwasserverbrauch)
Niederschlagswasser in Höhe von 0,43 EUR/m² (auf Basis der versiegelten und ange-
schlossenen Grundstücksflächen)
hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 24.07.2019 beschlossen.
Für die Kostenüberdeckung in 2019 wurde eine Rückstellung für Gebührenerstattung gebildet. Deren Auflö-
sung wurde in die Gebührenberechnung der laufenden Kalkulationsperiode (2020 – 2023) einbezogen. Für
2021 reduzierte sich die Rückstellung für Rückzahlungen von Gebühren um 15 Mio. €.
3. Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukrainekrieges
Betriebsintern sollte die Coronapandemie im Jahr 2022 und darüber hinaus keine größeren Einschränkun-
gen mehr verursachen. Erstens hat sich hierbei das mobile Arbeiten von zu Hause etabliert, zweitens sind
ab dem Frühsommer weitere Lockerungen bei den coronabedingten Einschränkungen vorgesehen. Bei der
für die bei der SUN geplanten Investitionen sind ausfallbedingte Einschränkungen der Bauwirtschaft eben-
falls nicht zu erwarten, da diese erfahrungsgemäß recht glimpflich durch die Pandemie gekommen ist. Al-
lerdings deuten einige Anzeichen darauf hin, dass es aufgrund des Ukrainekriegs zu Engpässen von Bau-
materialen kommen könnte und wohl auch die Bezugspreise für Rohstoffe und Chemikalien für die SUN
höher ausfallen werden. Zudem sind höhere Kosten beim Strombezug und bei den Treibstoffpreisen unver-
meidbar. Die höheren Lebenshaltungskosten werden im weiteren Schritt über die zu erwartenden Tarifver-
handlungen (Tarifvertrag gültig bis 31.12.2022) ab 2023 zu höheren Lohn- und Gehaltskosten bei der SUN
und den Lieferanten führen.
303
Lagebericht
zum 31.12.2021
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VI. Weitere Sachverhalte gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung Bayern
1. Änderungen im Bestand der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte
Verkäufe/Käufe:
Im Berichtsjahr wurde kein Grundstück gekauft und keines verkauft.
Grunddienstbarkeiten:
Es wurden keine neuen Dienstbarkeiten eingetragen.
Es wurde eine Löschung von Dienstbarkeiten vorgenommen.
2. Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten An-
lagen
Die Angaben sind in Anlage 2 zum Jahresabschluss ersichtlich.
3. Stand Anlagen im Bau und geplante Bauvorhaben
Der Bestand der Anlagen im Bau ist um 13.794 TEUR auf 71.744 TEUR (Vj. 57.950 TEUR) gestiegen.
Die Aufstellung der Anlagen im Bau zum 31.12.2021 ist in Anlage 2 zum Lagebericht ersichtlich.
Die Planung der Investitionsausgaben für Baumaßnahmen 2022 bis 2025 der Bereiche Abwasserableitung
und Abwasserreinigung ist ein Anstieg auf 40 bis 52 Mio. EUR vorgesehen.
Geplante Investitionsschwerpunkte in den Jahren 2021 – 2025 im Bereich der Abwasserableitung (158
Mio. EUR) sind im Wesentlichen die Kanalsanierung, die Kanalerneuerungen, Generalsanierung Siedlun-
gen Süd, Kanalmaßnahmen am Frankenschnellweg, das Regenrückhaltebecken Wertachstrasse, Gebiets-
sanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen und weitere Maßnahmen. Die Ergebnisse der hydraulischen
Kanalnetzüberrechnung werden das Investitionsprogramm beeinflussen. Der Bedarf an neuem Wohnraum
wird auch die entwässerungstechnische Erschließung von neuen Baugebieten nach sich ziehen. Außer-
dem ist die Gebäudeumstrukturierung für Kanalbetrieb und Analytik am Standort Muggenhof geplant.
Bei der Abwasserreinigung (81 Mio. EUR im gleichen Zeitraum) ist eindeutiger Investitionsschwerpunkt
die Klärschlammbehandlungsanlagen. Weitere Investitionsfelder sind der allgemeine Klärwerksausbau, die
Modernisierung der elektrischen Anlagen in beiden Klärwerken einschließlich der Beleuchtungsanlagen im
Klärwerk I, sowie die Modernisierung der Anlagentechnik im Klärwerk II, die Ertüchtigung der Schwachlast-
belebungsanlagen, die Modernisierung der Prozessleittechnik, die Erweiterung der mechanischen Anlagen
und die Modernisierung des Wasserweges.
304
Lagebericht
zum 31.12.2021
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4. Personalangaben
Personalstand
Zum 31.12.2021 beschäftigte der Eigenbetrieb SUN 443 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Stammperso-
nal). Darüber hinaus befanden sich 21 Mitarbeiter in der Ausbildung. Die Stellenbesetzung gemessen in
Vollzeitäquivalenten (VZÄ) liegt am Ende des Berichtsjahres mit 405,67 Beschäftigten (Vorjahr 403,9) unter
dem Stellenplan (435,42).
Bei Wiederbesetzungen von Planstellen und der Genehmigung von Projekten erfolgt die Prüfung der Not-
wendigkeit durch die Werkleitung in jedem Einzelfall.
Anzahl der Beschäftigten:
Die frei gewordenen Stellen konnten weitgehend wiederbesetzt werden. Bei verschiedenen Funktionen im
technischen Bereich gestaltet sich der Gewinnungsprozess zunehmend schwieriger.
31.12.2021 31.12.2020 31.12.2019
Stellenplan
Vollkraftstellen (Soll) 435,42 423,7 407,4
Istbesetzung
Vollzeitäqivalente 405,67 403,9 390,1
Beschäftigte (gesamt) 443 442 429
befristete Beschäftigte 6 8 7
Auszubildende 21 19 16
305
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Lagebericht
zum 31.12.2021
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Anlage 1 (ungeprüft)
Überleitungsrechnung (in TEUR) 2017 2018 2019 2020 2021
SUN Gesamt Ist Ist Ist Ist Ist
Jahresergebnis nach Handelsrecht 6.667 6.189 12.518 8.0 77 10.654
Rückrechnung handelsrechtlicher Ansätze:
s. b. Erträge (Aufl. Zuschüsse und Beiträge) 4.868 4.954 5.008 4.966 4.880
Bruttoabschreibung für Abnutzung -24.315 -24.243 -24.228 -24.183 -23.365
Nettoabschreibung -19.447 -19.289 -19.220 -19.217 -18.485
Nettozinsaufwand (ohne B-Loop) -8.777 -7.683 -6.703 -6.408 -5.547
andere nicht gebührenfähige Ansätze -4.019 -4.843 -102 -4.841 -3.556
Hinzurechnung kalkulatorischer Ansätze
Nettoabschreibung -19.447 -19.289 -19.220 -19.217 -18.485
Zinskosten auf Anlagevermögen -24.076 -23.605 -23.471 -23.447 -23.328
Zinserträge auf Zuschüsse und Beiträge 5.965 6.043 6.001 5.919 5.798
Nettozinskosten -18.111 -17.562 -17.470 -17.528 -17.530
gebührenfähiger Anteil aus Pensionsrückstellung 1.352 1.153 1.853 1.798 2.227
Betriebswirtschaftliches Ergebnis (KAG) 0 0 0 0 0
Ergebnisübertrag (KAG) 0 0 0 0 0
kumuliertes Ergebnis (KAG) 0 0 0 0 0
kalkulatorischer Zinssatz 4,50% 4,50% 4,50% 4,50% 4,50%
307
Lagebericht
zum 31.12.2021
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Anlage 2: Anlagen im Bau 2021
Projekt Abwassersammlungsanlagen zum 31.12.2021 EUR
93102 Kanalisation Bebauungsplangebiete 38.130,92
93103 Erschließung Baugebiet Wetzendorf 46.734,36
93250 Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen 3.72 9.697,58
94800 Kanalsanierung Gartenstadt 615.916,25
94950 Regenrückhaltebecken Wertachstraße 11.207.582,05
95400 Kanalerschließung 1.344.895,80
95600 Kanalbau 7.686.837,16
95700 Kanalauswechslung 7.461.199,17
I002 Maßnahme Dritter 864.760,34
I005 Kanalerschließung Tiefes Feld 97.802,68
I105 Zerzabelshofsammler 196.684,63
I106 Gebietssanierung Kornburg 215.014,69
I148 Frankenschnellweg 2.076.617,63
I177 Gebäudeumstrukturierung Kanalbetrieb+Analytik 1.366. 067,08
I200 Reinvestitionen Kanalbetrieb 99.030,88
Zurechnung nicht eingerechneter Baurechnungen 1.660. 465,00
Zurechnung nicht eingerechneter Maßnahme Dritter 13. 480.899,00
Im Bau befindliche Maßnahmen aus Abwassersammlungsanlagen 52.188.335,22
Projekt Abwasserreinigungsanlagen zum 31.12.2021 EUR
96700 Kläranlagenausbau 726.565,58
I087 Beleuchtungsanlagen KW 1 195.223,68
I156 Klärwerk 1 Konzept zur Klärschlammbehandlung 13.803. 227,21
I176 Ertüchtigung der Schwachlastbelebung 351.069,78
I181 Ertüchtigung der Gebäudetechnik 25.614,75
I182 Modernisierung Wasserweg KW 1 128.119,38
I183 Modernisierung elektr. Anlagen Abwasserreinigung 2. 637.122,35
I184 Modernisierung Anlagentechnik Klärwerk 2 18.967,26
I185 Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1 80.405 ,76
I187 Klärschlammverwertung Nürnberg 98.468,85
PI1116 Erweiterung der mechanischen Anlagen 39.439,95
PI1127 Vorbeugender Brandschutz 380.153,20
Zurechnung nicht eingerechneter Baurechnungen 1.071. 538,00
Im Bau befindliche Maßnahmen aus Abwasserreinigungsanlagen 19.555.915,75
Gesamtsumme der im Bau befindlichen Baumaßnahmen 71. 744.250,97
308
Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2021
des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Anlagen
309
Anlagen zum Jahresabschluss
zum 31.12.2021
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Inhaltsverzeichnis
Seite
Anlage 1 Erfolgsübersicht zum 31.12.2021 3
Anlage 2 Technische Daten 2021 4
310
Anlagen zum Jahresabschluss
zum 31.12.2021
Seite 3 von 4
Anlage 1 : Erfolgsübersicht zum 31.12.2021
Stadtent-
wässerung
Kauf-
männischer
Bereich
Umwelt-
analytik
Betriebs-
wirtschaftliches
Ergebnis
Ru-
brik Beschreibung IST 01-12/21 IST 01-12/20 IST 01-12/20 IST 01-12/20
1. Materialaufwand 24.938.203,49 474.151,70 746.036,25 26. 158.391,44
2. Löhne und Gehälter 15.613.347,94 2.877.103,09 3.236. 943,63 21.727.394,66
3. Soziale Abgaben 3.064.470,86 731.440,41 676.302,69 4. 472.213,96
4. Soziale Abgaben und Aufw.f.Altersversorgung 1.567. 861,54 115.132,48 335.289,43 2.018.283,45
5. Summe Personalaufwand 20.245.680,34 3.723.675,98 4.2 48.535,75 28.217.892,07
6. Abschreibungen 22.700.799,73 231.366,26 432.396,44 23 .364.562,43
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.963.449,27 3.176 .166,66 430.432,54 5.570.048,47
8. Steuern 254.137,29 0,00 107,98 254.245,27
9. Konzessions- und Wegeentgelte 0,00 0,00 0,00 0,00
10. Andere betriebliche Aufwendungen 8.154.336,25 2.86 0.072,36 439.851,97 11.454.260,58
11. Summe 1. - 10. 78.256.606,37 10.465.432,96 6.297.36 0,93 95.019.400,26
12. Gesamtbelastung 54.031.543,61 2.900.657,73 9.219.99 6,56 66.152.197,90
13. Gesamtentlastung -42.227.562,37 -13.102.165,79 -10. 822.469,74 -66.152.197,90
14. Aufwendungen nach Entlastung 90.060.587,61 263.924 ,90 4.694.887,75 95.019.400,26
15. Betriebserträge insgesamt -102.122.945,57 -240.471 ,20 -3.286.601,33 -105.650.018,10
16. Betriebsergebnis -12.062.357,96 23.453,70 1.408.286 ,42 -10.630.617,84
17. Finanzerträge 0,00 -23.453,70 0,00 -23.453,70
18. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00
19. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,00 0,00 0,00
20. Unternehmensergebnis -12.062.357,96 0,00 1.408.286, 42 -10.654.071,54
311
Anlagen zum Jahresabschluss
zum 31.12.2021
Seite 4 von 4
Anlage 6: Technische Daten
31.12.2020 31.12.2021
Einwohnerzahl der Stadt 539.788 537.445
davon am Kanalnetz angeschlossen 539.312 537.030
Anzahl der Einwohner, deren Abwasser zur Behandlung
in Nachbargemeinden übergeleitet wird -3.494 -3.555
Einwohnerzahl der Kommunen, deren Abwasser in das
Kanalnetz des Eigenbetriebes eingeleitet wird 51.417 51.372
Gesamteinwohnerzahl des Entsorgungsgebietes 587.235 5 84.847
Getrennte Entsorgungsanlagen Anzahl 2 2
Größte Tageseinleitung (Klärwerk 1) m 3/Tag 381.350 381.670
Kläranlagen Anzahl 2 2
Klärwerk 1 Einw.Gleichwerte 1 .400.000 1.400.000
Klärwerk 2 Einw.Gleichwerte 2 30.000 230.000
Reinigungsstufen
Mechanik
Biologie
P-Elimination
N-Elimination
Filtration
Stromerzeugungsanlagen
(nur Notstrom) Anzahl 4 4
Leistung kW 1.550 1.550
Stromerzeugung in den
Blockheizkraftwerken KW 1 kWh 20.144.000 18.522.240
Regenüberlaufbecken/
Regenrückhaltebecken Anzahl 43 43
Stauraumkanäle Anzahl 33 33
Abwasserpumpwerke Anzahl 34 34
gesamtes Speichervolumen in
Regenbecken/Stauraumkanälen/
Pumpwerken m3 551.273 551.273
Grundstücksanschlüsse Anzahl 71.396 70.823
in den Klärwerken 1 und 2
in den Klärwerken 1 und 2
in den Klärwerken 1 und 2
in den Klärwerken 1 und 2
in den Klärwerken 1 und 2
312
ETL Aucon GmbH Geschäftsführung: Alfred Lein, Fritz Baldus
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Handelsregister: AG Stuttgart HRB 20 66 07
Lange Straße 59, 70174 Stuttgart USt-ID: DE213450019
www.etl-aucon.de
Prüfungsbericht
Stadtentwässerung und Umweltanalytik
Nürnberg,
Nürnberg
Jahresabschluss und Lagebericht
zum 31. Dezember 2021
22
313
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
INHALTSVERZEICHNIS
A. Prüfungsauftrag ..................................................................................................................................... 1
B. Grundsätzliche Feststellungen .............................................................................................................. 2
I. Geschäftsverlauf und Lage des Eigenbetriebs.............................................................................. 2
II. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs ......................................................................... 2
III. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter ...................................... 3
C. Analyse der Wirtschaftlichen Verhältnisse........................................................................................... 3
I. Wirtschaftliche Grundlagen .......................................................................................................... 3
II. Mehrjahresvergleich ...................................................................................................................... 4
III. Ertragslage...................................................................................................................................... 5
IV. Vermögenslage .............................................................................................................................. 6
V. Finanzlage (Kapitalflussrechnung) ................................................................................................ 7
D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung .......................................................................................... 8
I. Gegenstand der Prüfung ............................................................................................................... 8
II. Art und Umfang der Prüfung ......................................................................................................... 8
E. Feststellungen zur Rechnungslegung ................................................................................................. 11
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ................................................................................ 11
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen ...................................................................... 11
2. Jahresabschluss ......................................................................................................................... 11
3. Lagebericht ................................................................................................................................ 12
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses ...................................................................................... 12
1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses .................................................... 12
2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen ............................................... 12
F. Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach§ 53 HGrG .................................................................. 12
G. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung ..................................................... 13
Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den
sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten.
314
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
ANLAGENVERZEICHNIS
1 Bilanz zum 31. Dezember 2021
2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021
3 Anhang für das Geschäftsjahr 2021
4 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021
5 Weitere Anlagen des Mandanten (ungeprüft)
6 Feststellung zur Prüfung nach § 53 HGrG
7 Rechtliche und steuerliche Verhältnisse
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AO Abgabenordnung
DRS Deutsches Rechnungslegungs Standards
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbHG Gesetz betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung
GWh Gigawattstunde
HGB Handelsgesetzbuch
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf
n. F. neue Fassung
PS Prüfungsstandard
SUN Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
TEUR Tausend Euro
Vj. Vorjahr
. Zahlenwert < TEUR 1
315
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
1
A. PRÜFUNGSAUFTRAG
Die Werkleitung des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
(nachfolgend: „SUN“ oder „Eigenbetrieb“)
hat uns aufgrund des Beschlusses des Stadtrats mit der freiwilligen Prüfung des Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2021 unter Einbeziehung der zugrunde liegenden Buchführung und des Lageberichts
beauftragt.
Bei der SUN handelt es sich um einen Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg. Insoweit liegt eine freiwillige
Jahresabschlussprüfung gemäß §§ 317 ff. HGB vor.
Der Prüfungsauftrag erstreckt sich außerdem auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts-
führung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG.
Darüber hinaus wurden wir beauftragt, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs zum Ab-
schlussstichtag gesondert aufzubereiten und zu erläutern. Wir sind diesem Auftrag durch die "Analyse
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage" in Kapitel C.III.-V. nachgekommen.
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren
Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Unsere Berichterstattung erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsbe-
richten des Instituts der Wirtschaftsprüfer e. V., Düsseldorf (IDW PS 450 n. F.).
Dieser Prüfungsauftrag richtet sich an die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg.
Dem Auftrag liegen die als Anlage beigefügten "Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017" zugrunde, deren Geltung auch im Ver-
hältnis zu Dritten vereinbart ist. Unsere Haftung richtet sich nach Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbe-
dingungen. Im Verhältnis zu Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen
maßgebend.
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Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
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B. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN
I. Geschäftsverlauf und Lage des Eigenbetriebs
Bei der Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter sind aus unserer Sicht folgende Kernaussagen her-
vorzuheben:
§ Das Jahresergebnis beträgt TEUR 10.654 und hat sich gegenüber dem Vorjahr um
TEUR 2.577 erhöht. Gegenüber dem Plan (-TEUR 8.725) konnte ein um TEUR 19.379 bes-
seres Jahresergebnis erzielt werden.
§ Die Umsatzerlöse stiegen auf TEUR 96.813 (Vj.: TEUR 92.388) um TEUR 4.425 an. Haupt-
ursache für den Anstieg war der Verbrauch der Gebührenerstattungsrückstellung, der die
Senkung der Abwassergebühren mit TEUR 14.964 kompensierte.
§ Der Materialaufwand ist um TEUR 4.421 auf TEUR 26.158 (Vj.: TEUR 21.737) angestiegen.
Der Anstieg resultiert aus dem Anstieg der bezogenen Leistungen, insbesondere bei der
Instandhaltung der Gebäude um TEUR 1.988 und der Beseitigung von Betriebs- und Son-
dermüll um TEUR 1.771.
§ Der Personalaufwand in Höhe von TEUR 28.217 liegt um TEUR 157 über dem Wert des
Vorjahres.
§ Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr gesunken
(-TEUR 722). Hauptursache sind die Prüfkosten für Bauvorhaben, die im Vorjahr um 733
TEUR angestiegen waren und jetzt auf Normalniveau zurück sind.
§ Die Bilanzsumme ist um TEUR 15.300 angestiegen. Die Eigenka pitalquote beträgt 16,5 %
(Vj.: 15,1 %).
II. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs
Die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung im Lagebericht basiert auf Annahmen, bei denen
Beurteilungsspielräume vorhanden sind. Wir halten diese Darstellung für plausibel. In diesem Zusam-
menhang ist insbesondere auf folgende Aspekte hinzuweisen:
§ Aufgrund der gesetzlichen und der rechtlichen Rahmenbedingungen im Tätigkeitsbereich
der SUN sieht die Werkleitung keine unmittelbaren wirtschaftlichen Risiken. Die Tätigkeit
des Eigenbetriebs ist grundsätzlich auf die Grenzen der Stadt Nürnberg beschränkt. Im
engen Rahmen ist ein Handeln außerhalb der Grenzen möglich (Art. 87 Abs. 2 GOBay).
Das Angebot von Dienstleistungen im Wettbewerb ist nur innerhalb der kommunalrecht-
lichen Grenzen möglich. Der Eigenbetrieb ist aber offen für Kooperationen auf Basis öf-
fentlich-rechtlicher Vorschriften (z.B. Gesetz über kommunale Zusammenarbeit). In die-
sem Sinn sind und werden Vereinbarungen mit Nachbargemeinden zur Übernahme von
satzungsmäßigen Aufgaben geschlossen.
§ Aus der Corona-Pandemie und dem Ukrainekrieg können sich Risiken für die SUN erge-
ben.
§ Im Wirtschaftsplan 2022 – 2025 wird für 2022 mit einem Verlust von TEUR 6.450 geplant.
Allerdings ist hierbei noch keine Auflösung der Gebührenrückstellung enthalten.
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Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
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III. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Lagebe-
richt den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigen-
betriebs und stellt die zukünftige Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zutreffend
dar.
C. ANALYSE DER WIRTSCHAFTLICHEN VERHÄLTNISSE
I. Wirtschaftliche Grundlagen
Die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg ist ein Eigenbetrieb i.S. des Art. 88 GOBay und
wurde als Stadtentwässerungsbetrieb Nürnberg zum 1. Januar 1996 gegründet. Zum 1. Januar 2006
wurden der Stadtentwässerungsbetrieb Nürnberg und das Chemische Untersuchungsamt zum Eigen-
betrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik zusammengeführt.
Die Aufgaben des Eigenbetriebs einschließlich etwaiger Neben- und Hilfsbetriebe sind gemäß § 2 der
Betriebssatzung die schadlose Ableitung und Behandlung von Abwässern einschließlich der Klär-
schlammverwertung und -beseitigung, Entsorgungsaufgaben, die zur Aufgabe der Stadtentwässerung
gehören und dem Betrieb aufgrund vertraglicher Vereinbarungen obliegen, der Betrieb des Labors für
Umweltanalytik sowie alle den Betriebszweck fördernden Maßnahmen. Zum Aufgabenbereich gehö-
ren ferner hoheitliche Tätigkeiten im Rahmen der satzungsrechtlichen Vorschriften, insbesondere
Vollzug der Entwässerungssatzung, der Fäkalschlammentsorgungssatzung, der Umweltanalytiklabor-
satzung, der Entwässerungsgebührensatzung und der Umweltanalytikgebührensatzung.
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
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II. Mehrjahresvergleich
2021 2020 2019
Kennzahlen zur Ertragslage
Umsatzerlöse TEUR 96.813 92.388 96.321
Materialaufwand TEUR 26.158 21.737 22.064
von Umsatzerlöse % 27,0 23,5 22,9
Personalaufwand TEUR 28.218 28.061 26.956
von Umsatzerlöse % 29,1 30,4 28,0
Abschreibungen TEUR 23.365 24.183 24.229
Jahresergebnis TEUR 10.654 8.077 12.519
Kennzahlen zur Vermögens- und Kapitalstruktur
Anlagevermögen zum 31.12. TEUR 590.789 575.707 564.098
Sonderposten aus Ertrags- und Investitionszuschüs-
sen zum 31.12. TEUR 126.931 130.774 132.272
Deckungsgrad des Anlagevermögens durch Sonder-
posten zum 31.12. % 21,5 22,7 23,4
Investitionen in Anlagevermögen TEUR 38.523 35.818 22.950
Gesamtkapital zum 31.12. TEUR 597.558 582.258 578.805
Eigenkapital zum 31.12. TEUR 98.660 88.006 79.929
Eigenkapitalquote zum 31.12. % 16,5 15,1 13,8
Finanzmittelfonds zum 31.12. TEUR -7.129 -4.867 8.343
Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit TEUR 25.696 24.140 36.961
Personalbezogene Kennzahlen
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt(Stammpersonal) VK 417 410 407
Personalaufwand je Mitarbeiter TEUR 68 68 66
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III. Ertragslage
Die aus der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) abgeleitete Gegenüberstellung der Erfolgsrech-
nungen der beiden Geschäftsjahre 2021 und 2020 zeigt folgendes Bild der Ertragslage und ihrer Ver-
änderungen:
2021 2020 Veränderung
TEUR % TEUR % TEUR %
Umsatzerlöse 96.813 91,6 92.388 91,3 4.425 4,8
Aktivierte Eigenleistungen 3.565 3,4 2.621 2,6 944 36,0
Sonstige betriebliche Erträge 5.272 5,0 6.199 6,1 -927 -15,0
Betriebliche Erträge 105.650 100,0 101.208 100,0 4.442 4,4
Materialaufwand 26.158 24,8 21.737 21,5 4.421 20,3
Personalaufwand 28.218 26,7 28.061 27,7 157 0,6
Abschreibungen 23.365 22,1 24.183 23,9 -818 -3,4
Sonstige betriebliche Aufwen-
dungen 11.454 10,8 12.176 12,0 -722 -5,9
Sonstige Steuern 254 0,2 566 0,6 -312 -55,1
Betrieblicher Aufwand 89.449 84,6 86.723 85,7 2.726 3,1
Betriebsergebnis 16.201 15,4 14.485 14,3 1.716 -11,8
Finanzergebnis -5.547 -6.408 861
Jahresergebnis 10.654 8.077 2.577
Das Jahresergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 2.577 erhöht. Grund hierfür sind insbe-
sondere gestiegene Umsatzerlöse sowie rückläufige Abschreibungen und sonstige Aufwendungen.
Gegenläufig wirkte sich der Anstieg des Materialaufwands aus.
Der Anstieg der Umsatzerlöse resultiert im Wesentlichen aus dem Verbrauch der Rückstellung für
Gebührenüberdeckung.
Der Anstieg des Materialaufwands resultiert aus gestiegenen Aufwendungen für Instandhaltung sowie
für die Beseitigung von Betriebs- und Sondermüll.
Für eine weitere Analyse der Ertragslage verweisen wir auch auf die Ausführungen der Werkleitung im
Lagebericht.
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IV. Vermögenslage
In der folgenden Bilanzübersicht sind die Posten zum 31. Dezember 2021 nach wirtschaftlichen und
finanziellen Gesichtspunkten zusammengefasst und den entsprechenden Bilanzposten zum
31. Dezember 2020 gegenübergestellt (vgl. Anlage 1). Die Darlehen wurden dabei vollständig dem
langfristigen Kapital zugeordnet.
31.12.2021 31.12.2020 Veränderungen
TEUR % TEUR % TEUR %
Vermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 872 0,1 739 0,1 133 18,0
Sachanlagen 589.917 98,8 574.968 98,8 14.949 2,6
Langfristig gebundenes Vermögen 590.789 98,9 575.707 98,9 15.082 2,6
Vorräte 3.837 0,6 3.965 0,7 -128 -3,2
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.103 0,2 1.615 0,3 -512 -31,7
Forderungen gegen die Stadt Nürnberg 1.246 0,2 211 0,0 1.035 >100,0
Übrige Forderungen und Abgrenzungen 272 0,0 215 0,0 57 26,5
Flüssige Mittel 311 0,1 545 0,1 -234 -42,9
Kurzfristig gebundenes Vermögen 6.769 1,1 6.551 1,1 218 3,3
597.558 100,0 582.258 100,0 15.300 2,6
Kapital
Eigenkapital 98.660 16,5 88.006 15,1 10.654 12,1
Sonderposten für Investitionszuschüsse 41.228 6,9 42.793 7,3 -1.565 -3,7
Sonderposten für Empfangene Ertragszu-
schüsse 85.703 14,3 87.981 15,1 -2.278 -2,6
Langfristige Rückstellungen 70.327 11,8 83.465 14,3 -13.138 -15,7
Darlehen 243.864 40,7 234.619 40,4 9.245 3,9
Langfristig verfügbares Kapital 539.782 90,2 536.864 92,2 2.918 0,5
Kurzfristige Rückstellungen 41.405 6,9 32.019 5,5 9.386 29,3
Verbindlichkeiten aus LuL 7.931 1,4 7.101 1,2 830 11,7
Verbindlichkeiten ggü. der Stadt Nürnberg 7.846 1,4 5.906 1,0 1.940 32,8
Übrige Verbindlichkeiten undAbgrenzungen 594 0,1 368 0,1 226 61,4
Kurzfristig verfügbares Kapital 57.776 9,8 45.394 7,8 12.382 27,3
597.558 100,0 582.258 100,0 15.300 2,6
Die Aktivseite hat sich insbesondere durch die Investitionen erhöht. Im Berichtsjahr wurden insgesamt
TEUR 38.523 in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen investiert. Die Abschreibungen
betrugen TEUR 23.365 und die Anlagenabgänge zu Buchwerten TEUR 76.
Auf der Passivseite nahmen vor allem das Eigenkapital sowie die Verbindlichkeiten aus Darlehen zu.
Das Eigenkapital erhöhte sich aufgrund des Jahresüberschusses von TEUR 10.654. Im Berichtsjahr
wurden zwei neue Darlehen über insgesamt TEUR 33.000 neu aufgenommen. Die Tilgungen betrugen
TEUR 23.606. Außerdem wurden Darlehen von TEUR 13.050 umgeschuldet.
Der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg resultiert aus dem Anstieg der Ver-
bindlichkeiten aus dem Betriebsmittelkonto.
Zum 31. Dezember 2021 ergibt sich somit eine Eigenkapitalquote von 16,5 % (Vorjahr 15,1 %).
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V. Finanzlage (Kapitalflussrechnung)
Zur Beurteilung der Finanzlage wurde von uns die nachstehende Kapitalflussrechnung auf der Grund-
lage des Finanzmittelfonds (= kurzfristig verfügbare flüssige Mittel) in Anlehnung an DRS 21 zur Kapi-
talflussrechnung mit entsprechendem Vorjahresausweis erstellt:
2021 2020
TEUR TEUR
1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Jahresergebnis 10.654 8.077
Abschreibungen (+)/Zuschreibungen (-) 23.365 24.185
Gewinn (-) / Verlust (+) aus dem Abgang von Gegenständen
des Anlagevermögens -54 -98
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge -4.884 -4.966
Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen -3.752 -3.491
Zunahme (-)/Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sowie andererAktiva -452 358
Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 819 75
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 25.696 24.140
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen
des Anlagevermögens 130 122
Auszahlungen (-) für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen
und in das Sachanlagevermögen -38.523 -35.818
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -38.393 -35.696
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Ertrags- und Investitionszuschüssen 1.041 3.467
Einzahlungen (+) aus der Aufnahme von Darlehen 33.000 17.000
Auszahlungen (-) aus der Tilgung von Darlehen -23.606 -22.121
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 10.435 -1.654
4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des
Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1- 3) -2.262 -13.210
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode -4.867 8.343
Finanzmittelfonds am Ende der Periode -7.129 -4.867
5. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Liquide Mittel 311 545
Verbindlichkeiten ggü. der Stadt Nürnberg (Betriebsmittelkonto) -7.440 -5.412
Finanzmittelfonds am Ende der Periode -7.129 -4.867
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D. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG
I. Gegenstand der Prüfung
Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir gemäß §§ 317 ff. HGB die Buchführung, den Jahres-
abschluss und den Lagebericht auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und der
ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung geprüft.
Die Prüfung der Einhaltung anderer Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben der Abschluss-
prüfung, als sich aus ihnen üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss oder den Lagebe-
richt ergeben.
Der Prüfungsauftrag wurde um die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) erweitert.
Über die vorgenannte Prüfung wird in Abschnitt F. gesondert berichtet.
Wir weisen darauf hin, dass die gesetzlichen Vertreter für die Rechnungslegung, die dazu eingerichte-
ten Kontrollen und die uns gegenüber gemachten Angaben die Verantwortung tragen.
Unsere Prüfung erstreckt sich gemäß § 317 Abs. 4a HGB nicht darauf, ob der Fortbestand des geprüf-
ten Eigenbetriebs zugesichert werden kann.
Wir haben die Prüfung mit Unterbrechungen in den Monaten Januar bis Mai 2022 durchgeführt.
Alle von uns erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise sind uns von der Werkleitung und
den zur Auskunft benannten Mitarbeitern erteilt worden. Die Werkleitung hat uns die Vollständigkeit
von Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht schriftlich bestätigt.
II. Art und Umfang der Prüfung
Unsere Prüfung haben wir entsprechend den Vorschriften der §§ 317 ff. HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab-
schlussprüfung vorgenommen und uns dabei von nachfolgend beschriebenen Zielsetzungen leiten
lassen:
Das Ziel unserer Abschlussprüfung besteht darin, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, dass
der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten und unbeabsichtigten – fal-
schen Darstellungen ist. Hinreichende Sicherheit stellt ein hohes Maß an Sicherheit dar, ist aber keine
Garantie, dass eine wesentliche falsche Darstellung stets aufgedeckt wird. Falsche Darstellungen kön-
nen aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn ver-
nünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Das
Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als
bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken und Fälschungen bzw. das Außer-
kraftsetzen von internen Kontrollen beinhalten können.
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Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
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Auf Grundlage der Prüfungsnachweise ziehen wir zudem Schlussfolgerungen, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen und Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel
an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Eigenbetriebstätigkeit aufwerfen können. Falls
wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss oder im Lagebericht auf-
merksam zu machen, oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unsere Prüfungsurteile zu modifi-
zieren.
Während unserer gesamten Abschlussprüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren
eine kritische Grundhaltung. Im Rahmen unserer Prüfung beurteilen wir die Angemessenheit der von
den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. Unsere Prüfung umfasst
weiterhin die Würdigung der Gesamtdarstellung, des Aufbaus und des Inhalts des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben, sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle
und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi-
ger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage vermittelt.
Unsere Prüfung des Lageberichts ist in die Prüfung des Jahresabschlusses integriert. Wir beurteilen
den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm
vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. Auf Grundlage unseres Verständnisses der von den
gesetzlichen Vertretern als notwendig erachteten Vorkehrungen und Maßnahmen haben wir ange-
messene Prüfungshandlungen geplant, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil über die Wirk-
samkeit dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.
Wir haben Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorien-
tierten Angaben im Lagebericht durchgeführt. Dabei haben wir insbesondere die zugrunde gelegten
bedeutsamen Annahmen nachvollzogen und deren Vertretbarkeit sowie die sachgerechte Ableitung
der zukunftsorientierten Angaben beurteilt. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorien-
tierten Angaben und den zugrunde liegenden Annahmen haben wir damit nicht abgegeben, da ein
erhebliches unvermeidbares Risiko besteht, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsori-
entierten Angaben abweichen. Unser Prüfungsurteil betrifft den Lagebericht als Ganzes und stellt kein
eigenständiges Prüfungsurteil zu einzelnen Angaben im Lagebericht dar.
Unter Beachtung dieser Grundsätze haben wir folgendes Prüfungsvorgehen entwickelt:
Der Prüfungsplanung lagen unser Verständnis des Geschäftsumfelds sowie des für die Prüfung des
Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystems und der für die Prüfung des Lageberichts rele-
vanten Vorkehrungen und Maßnahmen zugrunde. Auf Grundlage unserer Einschätzung der Prozessab-
läufe und implementierten Kontrollen sowie der daraus abgeleiteten Risiken wesentlicher falscher
Angaben im Jahresabschluss haben wir Prüfungshandlungen durchgeführt und ausreichende und an-
gemessene Prüfungsnachweise eingeholt.
Auf Basis unserer Risikoeinschätzung und unserer Kenntnis der Geschäftsprozesse haben wir in Ab-
hängigkeit von unserer Beurteilung der Angemessenheit des rechnungslegungsbezogenen Kontrollsys-
tems analytische Prüfungshandlungen, toolgestütze Datenanalysen sowie Einzelfallprüfungen zur Be-
urteilung von Einzelsachverhalten durchgeführt.
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Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
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Unsere Prüfungsstrategie hat zu folgenden Prüfungsschwerpunkten geführt:
§ Prüfung des Prozesses der Jahresabschlusserstellung,
§ Bilanzierung und Bewertung des Anlagevermögens,
§ Bilanzierung und Bewertung der Rückstellungen sowie
§ Umsatzerlösrealisierung.
Da der Jahresabschluss und der Lagebericht des Vorjahres durch einen anderen Abschlussprüfer ge-
prüft wurden, erfolgte zunächst die Durchsicht des Prüfungsberichtes für das Vorjahr. Um einen Über-
blick über Organisation und Tätigkeitsfeld des Eigenbetriebs zu bekommen, wurden zahlreiche Prü-
fungsnachweise eingeholt. Soweit sich die Vorjahreszahlen auf den Jahresabschluss des Berichtsjahres
auswirken, wurden sie in unsere Prüfung einbezogen.
Bei der Prüfung der Pensionsrückstellung, der Rückstellung für Altersteilzeit, der Rückstellung für Bei-
hilfen sowie der Rückstellung für Jubiläen haben wir das versicherungsmathematische Gutachten der
Stadtkämmerei Nürnberg verwertet.
An der körperlichen Bestandsaufnahme der Vorräte haben wir nicht teilgenommen. Wir haben ent-
sprechende Ersatzprüfungshandlungen vorgenommen.
Durch die Einholung von Saldenbestätigungen überzeugten wir uns von der zutreffenden Bilanzierung
der Forderungen und der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Von Kreditinstituten wurden Saldenbestätigungen eingeholt.
Bestätigungen des Rechtsamts der Stadt Nürnberg über Rechtsstreitigkeiten sowie Bestätigungen des
Steueramts der Stadt Nürnberg zu eventuellen steuerlichen Risiken wurden eingeholt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Nachweise bei Prüfung des Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2021 und Beurteilung des Lageberichts der Stadtentwässerung und Umweltanalytik
Nürnberg, Nürnberg, ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile
zu dienen.
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
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E. FESTSTELLUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Unsere Prüfung ergab in allen wesentlichen Belangen die formale und materielle Ordnungsmäßigkeit
der Rechnungslegung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ord-
nungsmäßiger Buchführung und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung. Informationen
aus weiteren geprüften Unterlagen sind ordnungsgemäß in Buchführung und Jahresabschluss und
Lagebericht abgebildet worden.
Bei unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass die von dem Eigenbetrieb getroffenen organisatori-
schen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der verarbeiteten rechnungsle-
gungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten.
Das von dem Eigenbetrieb eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) sieht
dem Geschäftszweck und -umfang entsprechende, angemessene Regelungen zur Organisation und
Kontrolle der Arbeitsabläufe vor. Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben im Berichtszeit-
raum keine nennenswerten organisatorischen Veränderungen erfahren.
2. Jahresabschluss
Der Vorjahresabschluss wurde am 13. Juli 2021 vom Werkausschuss festgestellt.
Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sowie den ergänzenden
Bestimmungen der Betriebssatzung aufgestellt worden.
Der uns vorgelegte Jahresabschluss ist ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren ge-
prüften Unterlagen abgeleitet. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden ordnungsgemäß aus dem Vorjah-
resabschluss übernommen.
Für die Prüfung der Vergleichsangaben sowie der Eröffnungswerte für das Berichtsjahr haben wir die
Arbeit des Abschlussprüfers des Vorjahresabschlusses verwertet.
Die gesetzlichen Vorschriften zu Ansatz, Bewertung und Ausweis sind beachtet worden.
In dem von dem Eigenbetrieb aufgestellten Anhang sind die auf die Bilanz sowie die Gewinn- und Ver-
lustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ausreichend erläutert. Alle ge-
setzlich geforderten Einzelangaben sowie die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zu
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind in allen wesentlichen Belangen vollständig und zutref-
fend dargestellt.
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
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3. Lagebericht
Der Lagebericht steht in allen wesentlichen Belangen in Einklang mit dem Jahresabschluss und den bei
der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Der Lagebericht
vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die we-
sentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Angaben nach
§ 289 Abs. 2 HGB sowie weiterer gesetzlicher Vorschriften sind vollständig und zutreffend.
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Unsere auftragsgemäße Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen
den gesetzlichen Vorschriften entspricht und insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungs-
mäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Fi-
nanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.
2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind zutreffend im Anhang (Anlage 3) dargestellt und
wurden grundsätzlich unverändert zum Vorjahr angewendet.
F. FESTSTELLUNGEN IM RAHMEN DER PRÜFUNG NACH § 53 HGRG
Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG und
die hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesrech-
nungshof und den Landesrechnungshöfen veröffentlichten IDW PS 720 "Berichterstattung über die
Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG" beachtet.
Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderli-
chen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den
Bestimmungen der Betriebssatzung und der Geschäftsanweisung für die Werkleitung geführt worden
sind.
Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in der Anlage 5 dargestellt. Über
diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auf-
fassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
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G. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS UND SCHLUSSBEMERKUNG
Den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk haben wir wie folgt erteilt:
„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürn-
berg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrech-
nung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, ein-
schließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber
hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg,
Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
§ entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschrif-
ten der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und vermittelt unter Beach-
tung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtli-
chen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö-
gens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage
für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und
§ vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit
dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bun-
deslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutref-
fend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung
mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwor-
tung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Ab-
schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestäti-
gungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften
und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen An-
forderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresab-
schluss und zum Lagebericht zu dienen.
328
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
14
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werkauschusses für den Jahresabschluss und den
Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern in allen wesentlichen Belan-
gen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie
in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig
bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesent-
lichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren ha-
ben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstä-
tigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grund-
lage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Geschäftstätigkeit zu bilanzieren, so-
fern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der
insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage
des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Ein-
klang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern entspricht
und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die ge-
setzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als
notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den an-
zuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern zu ermögli-
chen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu
können.
Der Werkausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des
Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist,
und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung ge-
wonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestäti-
gungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
beinhaltet.
329
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
15
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen
oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise
erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresab-
schlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflus-
sen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus
§ identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeab-
sichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prü-
fungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü-
fungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufge-
deckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstel-
lungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
§ gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrun-
gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um-
ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben.
§ beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertre-
tern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
§ ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertre-
tern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Geschäftstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsi-
cherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsa-
me Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Geschäftstätigkeit
aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben
unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks
erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch
dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Geschäftstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
§ beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge-
schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnis-
sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs ver-
mittelt.
330
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
16
§ beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset-
zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.
§ führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu-
kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten An-
gaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach
und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen
Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie
zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches un-
vermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten
Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um-
fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich et-
waiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß Art. 107 Abs. 3 Nr. 2 – 4 GO Bay
Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen
Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Eigenbetriebs i. S. v.
§ 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 befasst. Ge-
mäß Art. 107 Abs. 3 Nr. 2 – 4 GO Bay haben wir in dem Bestätigungs vermerk auf unsere Tätigkeit
einzugehen.
Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine
Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen
Verhältnisse des Eigenbetriebs Anlass geben.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbe-
triebs sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet
haben.
Verantwortung des Abschlussprüfers
Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die
Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchge-
führt.
Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen des
Fragenkreises 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Bean-
standungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmä-
ßigkeit der Entscheidung der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.“
331
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
17
Schlussbemerkung
Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschrif-
ten. Dem Prüfungsbericht liegen die „Grundsätze ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten“
zu Grunde (IDW PS 450 n. F.).
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungs-
berichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahres-
abschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (ein-
schließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme,
sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf
§ 328 HGB wird verwiesen.
Stuttgart, den 19. Mai 2022
ETL Aucon GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Alfred Lein Gerd Möller
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
signiert von:
mit:
MÖLLER
GERD ANTON
am: 14.06.2022
signiert von:
mit:
Alfred Lein
am: 15.06.2022
332
Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2021
des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Bilanz – Gewinn- und Verlustrechnung - Anhang
333
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
Seite 2 von 26
Stand: 20.05.2022
Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Bilanz zum 31. Dezember 2021 3
Aktiva 3
Passiva 4
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. 01. – 31.12.2021 5
3. Erläuterungen 6
3.1. Allgemeine Erläuterungen 6
3.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 6
3.3. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten 8
3.4. Erläuterungen zu den Positionen der Gewinn- un d Verlustrechnung 17
4. Sonstige Angaben 19
4.1. Werkleitung 19
4.2. Werkausschuss 19
4.3. Prüfungshonorar 19
4.4. Angaben zum Personal 20
4.5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen 20
4.6. Nachtragsbericht 20
4.7. Gewinnverwendung 21
5. Anlagen
Anlage 1 Anlagenspiegel 22
Anlage 2 Entwicklung der Sonderposten 24
Anlage 3 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2021 26
334
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
Seite 3 von 26
Stand: 04.05.2022
1. Bilanz zum 31. Dezember 2021
Aktiva 31.12.2021EUR 31.12.2020EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 872.297,00 739.4 59,00
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen
an solchen Rechten und Werten
872.297,00 739.459,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs-
und anderen Bauten 42.713.600,95 43.553.824,95
2. Unbebaute Grundstücke 606.991,17 606.991,17
3. Abwasserreinigungsanlagen 31.363.475,00 33.670.919,00
4. Abwassersammlungsanlagen 435.860.614,00 431.788.434,00
5. Maschinen und maschinelle Anlagen 1.058.133,00 1.293.634,00
6. Fahrzeuge 2.605.747,00 2.262.011,00
7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.964.426,00 3.842.005,00
8. Anlagen im Bau 71.744.250,97 57.949.851,23
589.917.238,09 574.967.670,35
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1,00 1,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1,00 1,00
2,00 2,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-,Hilfs-und Betriebsstoffe 3.836.660,42 3.965.226,40
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.103.367,19 1.615.237,28
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0,00 0,00
2. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg 1.246.147,66 210.848,88
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0,00 0,00
3. Sonstige Vermögensgegenstände 255.215,66 198.099,49
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0,00 0,00
2.604.730,51 2.024.185,65
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 31 1.005,99 545.078,09
C. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 16.512,58 16.73 1,86
Bilanzsumme 597.558.446,59 582.258.353,35
335
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
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Passiva 31.12.2021EUR 31.12.2020EUR
A. Eigenkapital
I. Rücklagen
Gewinnrücklage 88.006.292,59 79.929.486,67
II. Jahresgewinn 10.654.071,54 8.076.805,92
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse
zum Anlagevermögen 41.227.669,00 42.792.972,00
C. Sonderposten f. empfangene Ertragszuschüsse 85.70 3.330,00 87.980.612,00
D. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen
und ähnliche Verpflichtungen 35.491.816,00 34.230.687,00
2. Steuerrückstellungen 25.625,00 29.028,00
3. Sonstige Rückstellungen 76.214.647,22 81.224.657,2 9
111.732.088,22 115.484.372,29
E. Verbindlichkeiten
1. gegenüber Kreditinstituten 243.864.433,52 234.618. 895,39
2. aus Lieferungen und Leistungen 7.930.606,60 7.101. 138,42
3. gegenüber der Stadt Nürnberg 7.845.881,99 5.906.48 1,09
4. Sonstige Verbindlichkeiten 472.213,47 367.589,57
davon aus Steuern 258.112,71 289.068,80
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 0,00
260.113.135,58 247.994.104,47
F. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 121.859,66 0,0 0
Bilanzsumme 597.558.446,59 582.258.353,35
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Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
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2. Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustrechnung 2021EUR 2020EUR
A. Erlöse
1. Umsatzerlöse 96.813.040,46 92.387.615,57
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 3.565.349,71 2.620.710,42
3. Sonstige betriebliche Erträge 5.271.627,93 6.199.455,70
davon Auflösungen Sonderposten für
Investitionszuschüsse und empfangene
Ertragszuschüsse
4.879.757,42 4.965.580,87
Summe Erlöse 105.650.018,10 101.207.781,69
B. Aufwendungen
1. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-,Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren -8.176.534,22 -7.822.479,50
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -17.981.857, 22 -13.914.148,96
Summe Materialaufwand -26.158.391,44 -21.736.628,46
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -21.727.394,66 -21.182.805,18
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung -6.490.497,41 -6.878.420,48
davon für die Altersversorgung -1.917.775,68 -2.5 07.269,14
Summe Personalaufwand -28.217.892,07 -28.061.225,66
3. Abschreibungen auf immaterielle Ver-
mögensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen
-23.364.562,43 -24.183.435,75
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -11.454.260,58 -12.176.330,62
Summe Aufwendungen -89.195.106,52 -86.157.620,49
C. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 23.453,70 8.444,00
davon aus Abzinsung Rückstellungen 4.448,00 8.444 ,00
D. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -5.570.048,47 -6.416.238,77
davon aus Aufzinsung Rückstellungen -3.169.390,0 0 -3.313.005,00
Ergebnis nach Steuern 10.908.316,81 8.642.366,43
E. Steuern
1. Sonstige Steuern -254.245,27 -565.560,51
Jahresgewinn 10.654.071,54 8.076.805,92
337
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
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3. Erläuterungen
3.1. Allgemeine Erläuterungen
Die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) ist ein Eigenbetrieb der Stadt Nürn-
berg.
Für den Eigenbetrieb gelten insbesondere die Bayerische Gemeindeordnung, die Eigenbetriebs-
verordnung Bayern und die Betriebssatzung der SUN (zuletzt geändert am 10. November 2016).
Der Jahresabschluss 2021 der SUN wurde nach den Vorschriften des § 20 der Eigenbetriebsver-
ordnung Bayern und dem HGB wie für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Die vorliegende Bilanz 2021 wurde nach den Vorschriften des HGB unter Anwendung der Form-
blätter der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverordnung Bayern erstellt. Gemäß § 265
Abs. 5 HGB wurde die Bilanz um die entwässerungsspezifischen Posten „Abwasserreinigungsan-
lagen“, „Abwassersammlungsanlagen“, sowie die Posten „Fahrzeuge“, „Sonderposten für Investi-
tionszuschüsse zum Anlagevermögen“ und „Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse“
erweitert.
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vor-
schriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Ver-
merke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung
oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung
dargestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich von Dritten erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungs-
dauer linear abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine be-
triebsgewöhnliche Nutzungsdauer von vier Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die
EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter 800,00 EUR (brutto); diese werden sofort in vol-
ler Höhe aufwandswirksam erfasst.
Sachanlagen, einschließlich der im Bau befindlichen Anlagen, wurden entsprechend den han-
delsrechtlichen Vorschriften mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um plan-
mäßige Abschreibungen, bewertet.
In die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen wurden neben den direkt zurechenbaren
Kosten auch anteilige Gemeinkosten in angemessenem Umfang einbezogen. Eigene Leistungen
für Planung und Bauaufsicht sind entsprechend dem für die Maßnahmen erbrachten Leistungs-
umfang zu Selbstkosten berücksichtigt. Bauzeitzinsen (456.539,00 EUR) werden während der
Bauzeit der Maßnahmen aktiviert.
338
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
Seite 7 von 26
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear und zeitanteilig. Dabei wird nach
den in den Finanzbestimmungen des Eigenbetriebs (FB-SUN) festgelegten Nutzungsdauern ab-
geschrieben. Darüber hinaus werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn
die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden bis zu
einem Anschaffungspreis von 800,00 EUR (brutto) im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrie-
ben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert aus-
gewiesen.
Die Vorräte werden grundsätzlich mit durchschnittlichen Einstandspreisen, unter Beachtung des
Niederstwertprinzips, bewertet.
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert angesetzt.
Den erkennbaren Ausfallrisiken bei Forderungen (z. B. laufende Verfahren bei der Vollstre-
ckungsabteilung der Stadt Nürnberg, Insolvenzen) wurde durch entsprechende Wertberichtigun-
gen Rechnung getragen. Neben Einzelwertberichtigungen wurde zur Abdeckung des allgemei-
nen Kreditrisikos eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Den Forderungen aus Schmutzwasser-
gebühren liegen Berechnungen zur Periodenabgrenzung sowie die erfolgten Abrechnungen zu-
grunde.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Auszahlungen vor dem 31.12.2021 für
Aufwendungen, die spätere Wirtschaftsjahre betreffen.
Gemäß § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung wird der Eigenbetrieb ohne Stammkapital geführt.
Gewährte Zuschüsse und Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen werden unter
dem Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen ausgewiesen. Die Auf-
lösung des Sonderpostens erfolgt entsprechend der Abschreibung der geförderten Vermögens-
gegenstände.
Der Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse betrifft die von Dritten geleisteten Zu-
schüsse (im Wesentlichen Verbesserungs- und Kanalherstellungsbeiträge). Der von den Gebüh-
renzahlern über Verbesserungsbeiträge beizubringende Finanzierungsbetrag wurde im Jahr
2018 vollständig abgelöst. Somit finden seit dem Jahr 2019 ausschließlich Zugänge in Form von
Kanalherstellungsbeiträgen statt. Die Auflösung erfolgt analog dem Sonderposten für Investiti-
onszuschüsse.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind auf der Grundlage ei-
nes versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg ermittelt worden. Der Berech-
nung liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde.
Die Rückstellungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer ange-
nommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser betrug 1,87 % (Vorjahr: 2,30 %; Quelle:
Deutsche Bundesbank).
339
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
Seite 8 von 26
Zusätzlich wurde gemäß BilMoG ein Trend für zukünftige Gehaltssteigerungen i. H. v. 2,50 %
(Zusammensetzung: 1,75 % Tariferhöhung + 0,75 % Karrieretrend pro Jahr) sowie eine Renten-
dynamik i. H. v. 1,75 % einbezogen. Auf die Berücksichtigung eines Fluktuationstrends wurde
aufgrund von Erfahrungswerten verzichtet. Die Veränderung der Rückstellung ist nach den Vor-
schriften des BilMoG in eine Personalaufwands- und eine Zinsaufwandskomponente aufgeteilt.
In der Rückstellung enthalten sind auch Pensionsverpflichtungen für ehemalige Mitarbeiter, die
sich schon vor der Eigenbetriebsgründung im Jahr 1996 im Ruhestand befanden, sowie Versor-
gungsempfänger, für die nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB ein Passivierungswahlrecht besteht.
Von der Wahlmöglichkeit nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB, Zuführungen zu den Rückstellun-
gen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bis spätestens 31. Dezember 2024 in jedem Ge-
schäftsjahr zu mindestens einen fünfzehntel anzusammeln, wurde bei der Umstellung auf BilMoG
in 2010 kein Gebrauch gemacht.
Für ungewisse Verbindlichkeiten waren sonstige Rückstellungen nach Maßgabe vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Entsprechend
dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die angewandten Abzinsungssätze wurden bei
der Deutschen Bundesbank abgefragt.
Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Darlehen, die die Stadt Nürnberg für den Eigenbetrieb ab 1996 bei Kreditinstituten aufgenommen
hat, wurden gemäß der Regelung der Eigenbetriebsverordnung Bayern als Verbindlichkeiten ge-
genüber Kreditinstituten ausgewiesen.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Einnahmen aus Gebühren und Zinsen, die
erst in Folgejahren zu Erlösen führen. Bei den Gebühreneinnahmen handelt es sich um eine Vo-
rauszahlung eines Kunden für einen fünfzigjährigen Zeitraum, die bereits im Jahr 2011 einging.
Diese wurde allerdings bisher unter den sonstigen Verbindlichkeiten geführt und im Jahr 2021 mit
dem fortgeschriebenen Restwert zur Richtigstellung der passiven Rechnungsabgrenzung zuge-
führt.
Die abgegrenzten Zinsen stellen Vergütungen der Darlehensgeber an SUN dar, die durch die
Aufnahme zweier Darlehen entstanden sind. Bei der Auflösung werden diese Vergütungen den
Zinserträgen zugeführt.
3.3. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten
Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit des Anhangs werden zusammengehörige Anga-
ben, die sich sowohl auf Bilanz- als auch auf GuV-Posten beziehen, generell bei den zugehöri-
gen Bilanzposten dargestellt.
Anlagevermögen
Die Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung sind in einem eigenständigen Anlagen-
spiegel aufgegliedert. Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände umfassen im We-
sentlichen Software.
340
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
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Finanzanlagen
Auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages vom 27.03.2012 wurde die Klärschlammverwertung
Region Nürnberg GmbH, Adolf-Braun-Straße 33, 90429 Nürnberg (kurz: KSVN) gegründet. An
dieser ist die Stadtentwässerung und Umweltanalytik zu 100 % beteiligt, die Anschaffungskosten
beliefen sich auf 25 TEUR. Aufgrund der Bevollmächtigung der SUN zur Gründung dieser GmbH
durch den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg wird die Beteiligung im Vermögen des Eigen-
betriebs ausgewiesen. Aufgabe der Gesellschaft ist die Entwicklung der zukünftigen thermischen
Verwertung kommunaler Klärschlämme in der Region Nürnberg und die Rückgewinnung von
Phosphor entsprechend der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom
27.09.2017. Auf Grundlage der Geschäftsentwicklung wurden die Anteile an der KSVN bereits
zum Bilanzstichtag 31.12.2014 auf einen Erinnerungswert i. H. v. 1,00 EUR abgeschrieben und
mit diesem auch weiterhin in der Bilanz der SUN fortgeführt.
Vom Eigenbetrieb wurden für die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten eines Pilotprojekts
der KSV GmbH entsprechende Kreditbeträge ausgereicht. Der Pilotversuch wurde mit einem
wirtschaftlich nur schwer verwertbaren Ergebnis abgeschlossen. Die GmbH verzichtete deshalb
auf weitere Abrufe aus dem Betriebsmittelkredit. Im Gegenzug hat die SUN im Jahr 2020 bereits
auf die Rückforderung einer Teilsumme der Ausleihungen i. H. v. 1.000.000,00 EUR verzichtet.
Im Jahr 2021 wurde durch den Werkausschusses SUN in der Sitzung vom 21.09.2021 ein weite-
rer Darlehensverzicht i. H. v. 1.000.000,00 EUR beschlossen. Damit beläuft sich der ausge-
reichte Kreditbetrag gegenüber der GmbH zum 31.12.2021 noch auf lediglich 150.000,00 EUR.
Dieser wird im Posten „Ausleihungen“ auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen, wurde jedoch
aufgrund der Finanzlage der GmbH bereits in 2018 auf den Erinnerungswert von 1,00 EUR abge-
schrieben. Da auch die Rückzahlung des restlichen Kreditbetrages i. H. v. 150.000,00 EUR eher
unwahrscheinlich erscheint, wurde im Rahmen des Vorsichtsprinzips auf eine Wertaufholung ver-
zichtet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 1.103 TEUR.
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen i. H. v. 120 TEUR (Vj.: 163 TEUR) enthalten.
Forderungen gegen die Stadt Nürnberg
Die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg sind zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr an-
gestiegen. Der Großteil der Forderungen besteht dabei gegenüber dem Servicebetrieb Öffentli-
cher Raum (SÖR) in Form einer Nachzahlung aus der Spitzabrechnung des Straßenentwässe-
rungsanteils 2020 sowie der Forderung für die im Auftrag des SÖR durch SUN übernommenen
Winterdienstaufgaben. Die Gesamtforderung gegenüber dem SÖR beläuft sich auf 899 TEUR.
Wie bereits im Vorjahr, weist das beim Kassen- und Steueramt geführte Betriebsmittelkonto zum
31.12.2021 einen negativen Bestand aus und wird deshalb im aktuellen Wirtschaftsjahr wiederum
unter den Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg ausgewiesen.
EUR
Guthaben Betriebsmittelkonto 28900102 0,00
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.246.147 ,66
341
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
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Stammkapital
Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg hat lt. § 1 Abs. 3 der Be-
triebssatzung vom 15.12.1995 in der Fassung vom 10.11.2016 kein Stammkapital.
Gewinnrücklage
Gemäß Stadtratsbeschluss vom 15.12.2021 wurde das Jahresergebnis 2020 in Höhe von
8.076.805,92 EUR in die Gewinnrücklage eingestellt.
Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen
Beim Sonderposten für Investitionszuschüsse handelt es sich im Wesentlichen um Staatszu-
schüsse und verrechnete Abwasser- und Niederschlagswasserabgaben. Verrechnungsanträge
für bereits abgeschlossene bzw. laufende Investitionsmaßnahmen wurden seitens der SUN beim
Wasserwirtschaftsamt gestellt, jedoch liegen bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung zum Teil
noch keine entsprechenden Bescheide vor. Aufgrund von höheren Investitionskosten bei der
Maßnahme „Südostsammler, Bauabschnitt 6“ konnte die Abwasserabgabe KW 1 2014 vollstän-
dig verrechnet werden. Im Jahr 2021 wurde eine Korrektur der Verrechnung dieser Abwasserab-
gabe vorgenommen, in dem ein bereits im Zusammenhang mit der Maßnahme „Überleitung Kal-
chreuth“ passivierter Verrechnungsbetrag i. H. v. 181.205,26 EUR dem Investitionszuschuss der
Maßnahme „Südostsammler, Bauabschnitt 6“ zugebucht wurde. Im Fall der Niederschlagswass-
serabgabe 2019 konnte nur ein kleiner Teil mit der Maßnahme „Stauraumkanal Volkacher Str.“
verrechnet werden (siehe 2020). Der überwiegende Teil dieser Abgabe i. H. v. 2.056.260,05 EUR
wurde jedoch im ersten Quartal 2021 zur Zahlung fällig und wurde mit der entsprechenden Rück-
stellung verrechnet. Die Auflösung von bereits in den Vorjahren passivierten Investitionszuschüs-
sen erfolgte planmäßig.
Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse
Die Position enthält vor allem die satzungsgemäß erhobenen Kanalherstellungs- und Verbesse-
rungsbeiträge, welche im Berichtsjahr einen Zugang in Höhe von 997 TEUR aufwiesen. Weiter-
hin wurden in 2021 von einer Gesellschaft des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ein Investitionszuschuss i. H. v. 44 TEUR für das
Projekt „Erneuerung der Belüftung der Schwachlastbelebung Becken 5 und 6 im KW 1 gewährt
und passiviert, da nach dem Umbau eine förderfähige Energieeinsparung erreicht wird.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre (35.491.816 EUR) ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (38.093.716 EUR) ein Unter-
schiedsbetrag in Höhe von 2.601.900 EUR. Dieser Unterschiedsbetrag ist für Ausschüttungen
gesperrt.
342
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
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Steuerrückstellung
Eine Steuerrückstellung wurde für die ausstehende Stromsteuer Dezember 2021 i. H. v.
25.625 EUR gebildet, welche erst im Januar 2022 zur Zahlung fällig wird.
Sonstige Rückstellungen
Die Sonstigen Rückstellung enthalten im Wesentlichen folgende Rückstellungen:
zu erwartete Rückzahlungen aus Gebühren
Die Rückstellung betrifft mit 810 TEUR direkte Verpflichtungen aus der Rückzahlung von Abwas-
sergebühren sowie mit 31.757 TEUR die Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankun-
gen (Schmutz- und Niederschlagswasser). In letzterer ist bereits ein Teilverbrauch zum Ausgleich
eines negativen gebührenrechtlichen Ergebnisses zum 31.12.2021 i. H. v. 14.964 TEUR berück-
sichtigt.
zu Schmutzwasserabgabe/ Niederschlagswasserabgabe
Die Abwasserabgabe ist ein Instrument des Gewässerschutzes. Sie soll insbesondere einen An-
reiz zu besseren Reinigungsmaßnahmen schaffen. Deshalb können Investitionsmaßnahmen, die
diesem Ziel dienen, mit der Abgabe verrechnet werden. Bis mittels endgültiger Bescheide fest-
steht, ob die erfolgten Baumaßnahmen mit der Abwasserabgabe verrechnet werden können, wird
eine entsprechende Rückstellung für die Abgabepflicht gebildet.
In 2021 erging vom zuständigen Wasserwirtschaftsamt kein Bescheid zur Bewilliung der von
SUN beantragten Verrechnungen mit der Abwasser- und Niederschlagswasserabgabe.
Die Niederschlagswasserabgabe 2019 wurde mit einem Betrag i. H. v. 2.312.466,34 EUR be-
schieden. Hieraus konnte ein Betrag i. H. v. 56.390,72 EUR im Vorjahr dem Sonderposten für In-
vestitionszuschüsse zugeschrieben werden. Für den überwiegenden Teil dieser Abgabe stand
jedoch keine verrechenbare Investition zur Verfügung, sodass im ersten Quartal 2021 ein Betrag
i. H. v. 2.056.260,05 EUR zur Zahlung fällig und mit der vorher gebildeten Rückstellung verrech-
net wurde.
EUR
erwartete Rückzahlungen aus Gebühren 32.567.320,00
Schmutzwasserabgabe / Niederschlagswasserabgabe 17.7 09.006,96
Maßnahmen Dritter 13.480.899,00
Instandhaltung 2.275.000,00
ausstehende Rechnungen 4.910.458,00
Beihilfe für Beamte 2.374.669,00
Urlaubsguthaben / Zeitguthaben 1.906.362,00
Abbruchkosten 125.000,00
Altersteilzeit 549.735,00
andere sonstige Rückstellungen 316.197,26
Summe: 76.214.647,22
343
Bilanz – GuV - Anhang
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Aufgrund fehlender Verrechnungsbescheide für die Abwasserabgaben der Jahre 2015 – 2020
der Klärwerke 1 und 2 wurde ein Rückstellungsbetrag i. H. v. 11.256 TEUR sowie für die Nieder-
schlagswasserabgabe 2019 (Rest) bis 2020 ein Betrag i. H. v. 2.505 TEUR vorgetragen.
Für die Abwasserabgabe 2021 der Klärwerke 1 und 2 sowie für die Niederschlagswasserabgabe
2021 wurde auf Grundlage von vorläufigen Bescheiden ein Betrag i. H. v. 3.948 TEUR neu zu-
rückgestellt.
zu Maßnahmen Dritter
Unter Maßnahmen Dritter sind Kanalbaumaßnahmen zu verstehen, die von externen Bauträgern
durchgeführt werden. Diese verpflichten sich in städtebaulichen Verträgen bzw. individuellen Ver-
einbarungen mit der SUN, die im Zuge der Baumaßnahme erstellten Kanäle nach Fertigstellung
der SUN unentgeltlich zu übereignen. Im Gegenzug werden dem Bauträger die satzungsgemäß
fälligen Kanalherstellungs- und Verbesserungsbeiträge erlassen. Die SUN aktiviert die fertigge-
stellten Kanäle anhand der Kostennachweise des Bauträgers und bildet, im Gegenzug für die un-
entgeltliche Übereignung, einen entsprechenden Passivposten. In der Rückstellung werden ver-
traglich vereinbarte Baumaßnahmen abgebildet, welche bereits abgeschlossen wurden, jedoch
der Eigentumsübergang für die neu erstellten Kanäle noch nicht stattgefunden hat.
zu Instandhaltung
Es handelt sich um nötige Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, die voraussichtlich in
den Folgejahren anfallen. Nach den Ansatzvorschriften des BilMoG sind neue Rückstellungen für
Instandhaltungen ab dem Jahr 2010 nur noch bei Nachholung im ersten Quartal des Folgejahres
zulässig. Die vorhandenen Rückstellungen wurden somit vollständig in Geschäftsjahren, welche
vor dem 01.01.2010 geendet haben, gebildet.
zu ausstehenden Rechnungen
Die Rückstellung betrifft noch zu erwartende Rechnungen für Leistungen, die bereits in 2021 er-
bracht wurden.
zu Beihilfe für Beamte
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 30.01.2002 muss für Beihilfeberechtigte im Pensi-
onszeitraum eine Rückstellung gebildet werden. Die Bildung der Rückstellung erfolgte auf Grund-
lage eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg
Die Entwicklung der Rückstellung wird in nachfolgender Tabelle dargestellt:
EUR
Stand zum 01.01. 2.304.898,00
Verbrauch -54.312,00
Zinsanteil Zuführung 124.083,00
Stand zum 31.12. 2.374.669,00
344
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
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zu Altersteilzeit
Wie bereits im Vorjahr erfolgte die Bildung der Rückstellung für Altersteilzeit auf Grundlage eines
durch die Stadt Nürnberg berechneten versicherungsmathematischen Gutachtens. Die Berech-
nung erfolgte nach der IDW-Methode für das bei der Stadt Nürnberg angewandte Altersteilzeit-
blockmodell.
Die Entwicklung der Rückstellung für Altersteilzeit wird in nachfolgender Tabelle dargestellt.
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg
Zum Bilanzstichtag besteht auf dem Betriebsmittelkonto, wie im Vorjahr, eine Verbindlichkeit.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die Darlehensaufnahme hat sich, gegenüber dem Vorjahr, mit einem Gesamtvolumen
i. H. v. 33 Mio. EUR wieder deutlich erhöht.
EUR
Stand zum 01.01. 370.922,00
Zuführung 175.289,00
Zinsanteil Zuführung 3.524,00
Stand zum 31.12. 549.735,00
EUR
Verbindlichkeiten Betriebsmittelkonto 28900102 7.43 9.827,80
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 406 .041,11
345
Bilanz – GuV - Anhang
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Beschreibung von Finanzinstrumenten der SUN
US-Cross-Border-Leasing für die Anlagen der Abwasserreinigung und –ableitung
Die Stadt Nürnberg hat Verträge über grenzüberschreitende Leasing-Transaktionen für Anlagen
des ehemaligen Stadtentwässerungsbetriebs (StEB) abgeschlossen. Die Leasinggeschäfte um-
fassten die Klärwerke sowie das gesamte Kanalnetz, einschließlich der dazugehörenden Pump-
werke und Sonderbauwerke. Die Anlagen wurden an US-Investoren vermietet (Hauptmietvertrag)
und gleichzeitig von der Stadt wieder zurückgemietet (Untermietvertrag). Die Abwicklung erfolgte
über für diesen Zweck gegründete US-Trusts. Die Hauptmietverträge hatten eine Laufzeit bis zu
99 Jahren, die Untermietverträge liefen maximal 28 Jahre.
Aus dieser Transaktion konnte der StEB einen Barwertvorteil von 38.925.076,07 EUR erwirt-
schaften, der lt. Beschluss des Stadtrats zum Jahresabschluss 2003 im Jahr 2005 in zwei Tran-
chen an die Stadt Nürnberg abgeführt wurde. Damit wurde die Stadt Nürnberg Träger von Rech-
ten und Pflichten aus diesen Verträgen.
Nachdem der Erfüllungsübernehmer des Eigenkapitalanteils aufgrund unzureichender Bonität
aus der Transaktion über das Kanalnetz (CBL 2) der SUN ausgeschieden war, hat der US-In-
vestor der Stadt Nürnberg im Februar 2009 die vorzeitige Beendigung des Vertrages gegen die
Zahlung des Kaufoptionspreises angeboten. Die Stadt hat dieses Angebot angenommen. Die
Transaktion wurde zum 31.03.2009 beendet. Der Kaufoptionspreis setzte sich zusammen aus
einem Eigen- und einem Fremdkapitalanteil. Der Fremdkapitalanteil wiederum splittete sich in ei-
nen A- und einen B-Anteil auf. Der A-Anteil wurde im Zuge der Auflösung des Vertrages vollstän-
dig beendet.
Der B-Anteil aus der Fremdkapitalfinanzierung wurde dagegen aufrechterhalten, da eine vorzei-
tige Beendigung mit erheblichen Aufhebungsentschädigungen für die Stadt verbunden gewesen
wäre. Die Zahlungen erfolgen durch den B-Erfüllungsübernehmer (Deutsche Bank AG) direkt an
den Fremdkapitalgeber (HypoVereinsbank UniCredit Bank AG). Hierbei handelt es sich um einen
abgekürzten Zahlungsstrom, bei dem die SUN außen vor bleibt. Bis einschließlich 2009 wurden
die Positionen noch getrennt unter den Finanzanlagen (Ausleihung an Deutsche Bank) bzw. als
Darlehensverbindlichkeit (HypoVereinsbank) ausgewiesen.
Ab dem Jahr 2010 wurde aus beiden gleichwertigen Positionen eine Bewertungseinheit gemäß
§ 254 Satz 1 HGB gebildet. Dies war möglich, da die Zahlungsverpflichtung der Deutschen Bank
sowie die Fälligkeit für Zins und Tilgung bei der HypoVereinsbank sowohl terminlich als auch der
Höhe nach zusammenfallen. Zudem werden beide Positionen in US-Dollar geführt, sodass auch
Währungsdifferenzen ausgeschlossen werden können. Des Weiteren war der Sicherungszusam-
menhang bereits beim Abschluss des CBL 2 gegeben. Der Wertansatz zum Bilanzstichtag sowie
die weitere Wertentwicklung werden gemäß § 285 Nr. 23 HGB in nachfolgender Tabelle wieder-
gegeben.
346
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
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Zins- und Tilgungsplan
zur Ausleihung an die Deutsche Bank AG bzw. zur Darlehensverbindlichkeit gegenüber
der HypoVereinsbank UniCredit Bank AG
Zins- bzw. Fälligkeitsdatum Tilgung USD Zins USD Zahlbetrag USD Darlehenssaldo USD
02.01.2021 0,00 1.749.518,92 469.148,91 28.320.847,94
Durchschnittlicher Dollarkurs per 02.01.2021 1 USD = 1,2271 EUR
Saldovortrag 01.01.2021 EUR Zinsen EUR per 02.01.2021 Zahlbetrag EUR per 02.01.2021 fortgeführter Darlehenssaldo EUR per 02.01.2021 bewerteter DarlehenssaldoEUR per 31.12.2021
22.036.083,39 1.425.734,59 382.323,29 23.079.494,69 25. 005.163,29
Unterschiedsbetrag = Währungsdifferenz (Verlust) per 31.12.2021: 1.925.668,60
Durchschnittlicher Dollarkurs per 31.12.2021 1 USD = 1,1326 EUR
Fortgeführter Zins- und Tilgungsplan
Zins- bzw. Fälligkeitsdatum Tilgung USD Zins USD Zahlbetrag USD Darlehenssaldo USD
02.01.2022 0,00 1.832.358,86 0,00 30.153.206,80
02.01.2023 0,00 1.950.912,48 0,00 32.104.119,28
02.01.2024 0,00 2.077.136,52 0,00 34.181.255,80
02.01.2025 0,00 2.211.527,25 0,00 36.392.783,05
02.01.2026 0,00 2.354.613,06 0,00 38.747.396,11
02.01.2027 0,00 2.506.956,53 0,00 41.254.352,64
02.01.2028 0,00 2.669.156,62 0,00 43.923.509,26
02.01.2029 43.923.509,26 2.841.851,05 46.765.360,31 0,0 0
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Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
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Derivatgeschäfte
Die effiziente Steuerung der Darlehen der SUN hinsichtlich Laufzeit und Zinsgestaltung (Portfolio-
management) macht den Einsatz derivativer Zinsinstrumente sinnvoll. Deren Einsatz wurde
durch den Beschluss des Stadtrats vom 23.07.2003 für die Stadt und die SUN genehmigt. Der
Abschluss derivativer Zinsinstrumente bei SUN ist ausschließlich auf der Grundlage bestehender
oder neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Koordination, Konzeption
und Abschluss dieser Geschäfte erfolgen mit dem Finanzreferat der Stadt Nürnberg und auf der
Basis einer gesonderten Abteilungsanweisung. SUN dokumentiert jedes einzelne Geschäft und
weist die Verbindung zum zugehörigen Grundgeschäft nach.
In 2021 wurde kein neues Derivatgeschäft abgeschlossen.
In nachfolgender Tabelle werden die zum Bilanzstichtag vorhandenen Payerswaps mit ihrem
Marktwert dargestellt.
ausstehender
Nominalbetrag des
Payerswaps in
TEUR
Laufzeit Marktwert per 31.12.2021 EUR Zins-satz % Darlehens-konto-Nr.
Buchwert
Grundgeschäft
per 31.12.2021
TEUR
17.300 14.08.12 - 15.08.22 779.409,03 4,000 41065 17.300
3.250 15.02.09 - 15.02.28 514.890,25 4,400 41077 3.750
348
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
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3.4. Erläuterungen zu den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Weitere Umsatzerlöse
Die weiteren Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen Erlöse des Kanalbetriebs für weiterver-
rechnete Reinigungs- und Unterhaltsleistungen i. H. v. 303 TEUR. Unter diese Rubrik fällt auch
die Kostenerstattung für den durch SUN-Mitarbeiter geleisteten Winterdienst i. H. v. 269 TEUR
im Winter 2020/21. Weiterhin wurden hierunter Erlöse für Planprüfungsgebühren der Grundstück-
sentwässerung i. H. v. 137 TEUR erfasst. In 2021 trug der Personalkostenersatz, vor allem für
den Betrieb des Schadstoffmobils durch den Bereich Umweltanalytik, i. H. v. 107 TEUR zu die-
sen Einnahmen bei. Auch die durch Ingenieure der SUN erbrachten Leistungen für die Bauauf-
sicht fremder Kanalbaustellen i. H. v. 25 TEUR gehörten zu diesen Umsätzen. Im Jahr 2021
konnten aus dem Verkauf von Anlagegegenständen noch Erlöse i. H. v. 111 TEUR erzielt wer-
den.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen die Auflösung der Sonderposten
für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen bzw. empfangenen Ertragszuschüsse
(4.880 TEUR).
2021
EUR
Einleitungsgebühr Schmutzwasser 49.478.203,59
Einleitungsgebühr Niederschlagswasser 12.288.373,06
Teilverbrauch Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 14.964.000,00
Straßenentwässerungsanteil der Stadt 10.480.968,53
Erlöse Umweltanalytik 3.062.007,33
sonstige Umsatzerlöse aus Abwasserbeseitigung 5.434. 344,31
weitere Umsatzerlöse 1.105.143,64
Summe: 96.813.040,46
349
Bilanz – GuV - Anhang
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Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die wesentlichen Positionen der sonstigen betrieblichen Aufwendungen stellen wiederum die Ab-
wasserabgabe (3.948 TEUR) und die Aufwendungen für Dienstleistungen der Stadt Nürnberg
(3.176 TEUR) dar, obwohl diese gegenüber dem Vorjahr um 211 TEUR rückläufig waren.
Finanzergebnis
Die Zinserträge setzen sich zusammen aus anteiligen Negativzinsen für zwei aufgenommene
Darlehen (16 TEUR), aus Zinserträgen für Umsatzsteuerrückerstattungen lt. Betriebsprüfung für
die Jahre 2008 – 2011 (2 TEUR) sowie aus Zinserträgen für Rückstellungen, Verwahrentgelten
für Sichteinlagen (anstelle von Bürgschaften) und für Stundungszinsen (insg. 5 TEUR).
Die Zinsaufwendungen betreffen hauptsächlich Bankdarlehen (1.744 TEUR) und Derivate
(1.111 TEUR). Der Zinsaufwand für Pensionsrückstellungen stieg um 146 TEUR auf insgesamt
2.719 TEUR, wohingegen sich der Zinsaufwand für andere Rückstellungen um 289 TEUR auf
451 TEUR verringerte. Da seit 2020 Verwahrgeldkosten für ein Guthaben auf dem beim Kassen-
und Steueramt geführten Betriebsmittelkonto zu entrichten waren, fiel auch in 2021 bei den Zin-
sen für kurzfristige Geldmittel ein Aufwand i. H. v. knapp 2 TEUR an, der Rest betrifft den Zinsan-
teil für vorab vereinnahmte Gebühren eines Kunden.
350
Bilanz – GuV - Anhang
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4. Sonstige Angaben
4.1. Werkleitung
Erste Werkleiterin: Britta Walthelm, Umweltreferen tin d. Stadt Nbg.
Technischer Werkleiter: Volker Nachtmann, Diplom-I ngenieur (FH)
Kaufmännische Werkleiterin: Claudia Ehrensberger, Diplom-Volkswirtin
Die Aktivbezüge der Werkleitung in 2021 betrugen 217.576,02 EUR, die laufenden Versorgungs-
aufwendungen ausgeschiedener und aktiver Werkleiter betrugen 61.370,62 EUR.
4.2. Werkausschuss
Vorsitzender: Christian Vogel, 3. Bürgermeister der Stadt Nürnberg
Stadträtin Nicole Alesik Gesundheits- und Kinde rkrankenpflegerin
Stadträtin Daniela Eichelsdörfer Lehrerin
Stadtrat Werner Henning Handwerksmeister
Stadtrat Thomas Pirner Handwerksmeister
Stadtrat Kilian Sendner Kaufmann i. R.
Stadträtin Jasmin Bieswanger Intensivkrankenschwe ster
Stadtrat Lorenz Gradl Bautechniker
Stadtrat Gerhard Groh Steuerfahnder
Stadträtin Christine Kayser Innenarchitektin
Stadtrat Cengiz Sahin Handwerksmeister
Stadtrat Mike Bock Dipl.-Ingenieur (FH)
Stadtrat Kai Küfner selbst. Bäckermeister
Stadtrat Klaus-Rudolf Krestel Unternehmer i. R.
Stadtrat Ümit Sormaz Schulleiter
Stadtrat Florian Betz Anwendungsentwickler
Den Mitgliedern des Werkausschusses werden von SUN keine Sitzungsgelder bezahlt. Die Ver-
gütung wird dem Eigenbetrieb indirekt im Rahmen der Verwaltungskostenerstattung der Stadt
Nürnberg belastet.
4.3. Prüfungshonorar
Das Prüfungshonorar in Höhe von 30.166,50 EUR (inkl. MwSt.) für das Geschäftsjahr 2021 be-
rücksichtigt nur Leistungen im Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung, sowie die prüfe-
rische Durchsicht des Reporting Packages für den Konzernabschluss.
351
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4.4. Angaben zum Personal
Durchschnittlicher Personalbestand im Jahr 2021
4.5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen Mietverpflichtungen p.a. in Höhe von rund 109 TEUR. Diese fallen für die Räume in
der Peuntgasse, für Durchleitungsentgelte und für die Nutzung von fremden Grundstücken (z. B.
Staatsforst) für Kanäle und Stromleitungstrassen an.
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen für die Nutzung des Nürnberger Hafenbeckens
zur Einleitung von Regenwasser bis zum Jahr 2055 in Höhe von 36 TEUR pro Jahr. Dies ent-
spricht insgesamt 1.224 TEUR an Nutzungsentgelten. Zu diesen Verpflichtungen ist noch die je-
weils gültige Umsatzsteuer hinzuzurechnen.
Im Rahmen der Anlagen im Bau wurden für die Folgejahre bereits finanzielle Verpflichtungen in
Form von Aufträgen eingegangen. Diese belaufen sich für den Bereich der Abwasserableitung
zum Bilanzstichtag auf ca. 25,9 Mio. EUR und im Falle der Abwasserreinigung auf ca. 13,7 Mio.
EUR.
4.6. Nachtragsbericht
Nach Ende des Wirtschaftsjahres zum 31. Dezember 2021 haben sich keine Vorgänge von be-
sonderer Bedeutung, die eine finanzielle Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung oder
Bilanz des Eigenbetriebs haben könnten, ergeben, über die an dieser Stelle zu berichten wäre.
Zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie des Kriegs in der Ukraine wird auf die Erläu-
terungen Im Lagebericht verwiesen.
4.7. Gewinnverwendung
Der Jahresgewinn 2021 beträgt 10.654.071,54 EUR. Es wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn
2021 in die Gewinnrücklage einzustellen. Die Gewinnrücklage beträgt nach der Einstellung
98.660.364,13 EUR und steht für den Ausgleich von Verlusten der Gebührenkalkulation (Gebüh-
renausgleich) und bei Überschreitung des Marktzinses gegenüber dem kalkulatorischen Zins
(Zinsausgleich) zur Verfügung.
Personenbezogen
Beamte 19
Angestellte 228
Arbeiter 170
Zwischensumme Stammpersonal: 417
Auszubildende 21
Praktikanten, Bundesfreiwilligendienst 4
Summe: 442
352
353
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
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Anlage 1: Anlagenspiegel
In folgenden Positionen sind in der Spalte „Zugang“ Bauzeitzinsen enthalten:
Anlagen im Bau Ableitung: 291.831,00
Anlagen im Bau Reinigung: 164.708,00
Gesamt: 456.539,00
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
01.01.2021 + - + / - 31.12.2021 01.01.2021
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
7.305.515,48 313.697,41 8.718,55 +39.934,01 7.650.428,3 5 6.566.056,48
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 116.420.576,77 49.915,27 0,00 +927.276,63 117.397.768,6 7 72.866.751,82
2. unbebaute Grundstücke 606.991,17 0,00 0,00 0,00 606.9 91,17 0,00
3. Abwasserreinigungsanlagen 331.058.268,51 258.886,92 1.717.611,60 +880.386,20 330.479.930,03 297.387.349,51
4. Abwassersammlungsanlagen 839.580.668,27 246.180,32 2 5.531,97 +19.571.412,73 859.372.729,35 407.792.234,27
5. Maschinen und maschinelle Anlagen 9.421.366,80 150.084,26 400.366,12 +304.127,00 9.475.21 1,94 8.127.732,80
6. Fahrzeuge 7.882.261,77 824.735,50 483.291,79 0,00 8.2 23.705,48 5.620.250,77
7. Betriebs- und Geschäfts-ausstattung 17.775.930,28 900.761,44 381.585,44 +260.764,74 18.555. 871,02 13.933.925,28
8. Anlagen im Bau 57.949.851,23 35.778.301,05 0,00 -21.9 83.901,31 71.744.250,97 0,00
Summe Sachanlagen 1.380.695.914,80 38.208.864,76 3.008 .386,92 -39.934,01 1.415.856.458,63 805.728.244,45
III. Finanzanlagen
1. Anteile verbundene Unternehmen 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 24.999,00
2. Ausleihung KSVN 2.150.000,00 0,00 0,00 0,00 2.150.000, 00 2.149.999,00
G e s a m t s u m m e 1.390.176.430,28 38.522.562,17 3.017.105,47 0,00 1.425. 681.886,98 814.469.298,93
Posten des Anlagevermögens
354
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
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Abschreibungen Kennzahlen
Abschreibungen
im Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 4 -
Abgänge
Abschreibungen
auf die Spalte 5 -
Umbuchungen
Endstand am Ende des
Wirtschaftsjahres
1)
am Ende des
vorangegang.
Wirtschaftsjahres
Durch-
schnittlicher
Abschrei-
bungssatz
2)
Durch-
schnittlicher
Restbuchwert
3)
+ - + / - 31.12.2021 31.12.2021 01.01.2021
EUR EUR EUR EUR EUR EUR % %
8 9 10 11 12 13 14 15
220.793,42 8.718,55 0,00 6.778.131,35 872.297,00 739.459 ,00 2,89 11,40
1.817.415,90 0,00 0,00 74.684.167,72 42.713.600,95 43.55 3.824,95 1,55 36,38
0,00 0,00 0,00 0,00 606.991,17 606.991,17 0,00 100,00
3.696.126,12 1.662.893,60 -304.127,00 299.116.455,03 31 .363.475,00 33.670.919,00 1,12 9,49
15.727.036,05 7.154,97 0,00 423.512.115,35 435.860.614, 00 431.788.434,00 1,83 50,72
385.585,26 400.366,12 304.127,00 8.417.078,94 1.058.133 ,00 1.293.634,00 4,07 11,17
480.999,50 483.291,79 0,00 5.617.958,48 2.605.747,00 2.2 62.011,00 5,85 31,69
1.036.606,18 379.086,44 0,00 14.591.445,02 3.964.426,00 3.842.005,00 5,59 21,36
0,00 0,00 0,00 0,00 71.744.250,97 57.949.851,23 0,00 100,0 0
23.143.769,01 2.932.792,92 0,00 825.939.220,54 589.917. 238,09 574.967.670,35 1,63 41,67
0,00 0,00 0,00 24.999,00 1,00 1,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 2.149.999,00 1,00 1,00 0,00 0,00
23.364.562,43 2.941.511,47 0,00 834.892.349,89 590.789. 537,09 575.707.131,35 1,64 41,44
Restbuchwerte
355
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
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Anlage 2: Entwicklung der Sonderposten
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Posten des Anlagevermögens Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
01.01.2021 + - + / - 31.12.2021 01.01.2021
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7
I. Immaterielle Vermögens-gegenstände
1.
b. Zuwendung 39.190,39 0,00 0,00 0,00 39.190,3 9 39.190,39
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Geschäfts-,
Betriebs- und anderen Bauten
a. Beiträge 559.406,12 0,00 0,00 0,00 559.406, 12 559.406,12
b. Zuwendungen 626.541,81 0,00 0,00 0,00 626.5 41,81 626.541,81
4. Abwasserreinigungsanlagen
a. Beiträge 62.957.188,65 0,00 0,00 0,00 62.95 7.188,65 62.957.188,65
b. Zuwendungen 55.541.538,54 43.726,99 0,00 0 ,00 55.585.265,53 54.188.333,54
5. Abwassersammlungsanlagen
a. Beiträge 163.752.365,97 997.434,43 0,00 0, 00 164.749.800,40 94.235.378,97
b. Zuwendungen 64.243.997,51 0,00 5.162,00 0, 00 64.238.835,51 22.804.678,51
c Anteile Dritter 23.291.247,10 0,00 0,00 0, 00 23.291.247,10 4.827.622,10
6. Maschinen und maschinelle
Anlagen
a. Beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7. Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung
b. Zuwendungen 1.012,05 0,00 0,00 0,00 1.012,0 5 564,05
c. Anteile Dritter 80.000,00 0,00 0,00 0,00 8 0.000,00 80.000,00
Summe Beiträge 227.268.960,74 997.434,43 0,00 0,00 228.2 66.395,17 157.751.973,74
Summe Zuwendungen 120.452.280,30 43.726,99 5.162,00 0,0 0 120.490.845,29 77.659.308,30
Summe Anteile Dritter 23.371.247,10 0,00 0,00 0,00 23.37 1.247,10 4.907.622,10
G e s a m t s u m m e 371.092.488,14 1.041.161,42 5.162,00 0,00 372.128.487,5 6 240.318.904,14
1) Spalte 6 ./. Spalte 11
2) (Spalte 8 x 100) : Spalte 6
3) (Spalte 12 x 100) : Spalte 6
356
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
Seite 25 von 26
Abschreibungen Kennzahlen
Abschreibungen
im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf Abgänge
(Spalte 4)
Abschreibungen
auf
Umbuchungen
(Spalte 5 )
Endstand am Ende des
Wirtschaftsjahres
1)
am Ende des
vorangegangenen
Wirtschaftsjahres
Durchschnitt-
licher Abschrei-
bungssatz
2)
Durchschnitt-
licher Rest-
buchwert
3)
- 31.12.2021 31.12.2021 01.01.2021
EUR EUR EUR EUR EUR EUR % %
8 9 10 11 12 13 14 15
0,00 0,00 0,00 39.190,39 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 559.406,12 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 626.541,81 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 62.957.188,65 0,00 0,00 0,00 0,00
335.166,99 0,00 0,00 54.523.500,53 1.061.765,00 1.353.20 5,00 0,60 1,91
2.833.676,43 0,00 0,00 97.069.055,40 67.680.745,00 69.51 6.987,00 1,72 41,08
1.269.796,00 1.173,00 0,00 24.073.301,51 40.165.534,00 4 1.439.319,00 1,98 62,53
441.040,00 0,00 0,00 5.268.662,10 18.022.585,00 18.463.6 25,00 1,89 77,38
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
78,00 0,00 0,00 642,05 370,00 448,00 7,71 36,56
0,00 0,00 0,00 80.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.833.676,43 0,00 0,00 160.585.650,17 67.680.745,00 69.5 16.987,00 1,24 29,65
1.605.040,99 1.173,00 0,00 79.263.176,29 41.227.669,00 4 2.792.972,00 1,33 34,22
441.040,00 0,00 0,00 5.348.662,10 18.022.585,00 18.463.6 25,00 1,89 77,11
4.879.757,42 1.173,00 0,00 245.197.488,56 126.930.999,0 0 130.773.584,00 1,31 34,11
Beiträge 55300 3.274.716,43
Zuwendungen 55400 1.605.040,99
Gesamtsumme 4.879.757,42
Restbuchwerte
357
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2021
Seite 26 von 26
Anlage 3: Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2021
Art der Verbindlichkeit Gesamtbetrag
EUR bis 1 Jahr >1 u. < 5 Jahre > 5 Jahre
1. Verbindlichkeiten gegenüber 243.864.433,52 27.133.4 84,62 102.453.236,52 114.277.712,38
Kreditinstituten
2. Verbindlichkeiten aus 7.930.606,60 7.930.606,60 0,0 0 0,00
Lieferungen und Leistungen
3. Verbindlichkeiten gegenüber 7.845.881,99 7.845.881 ,99 0,00 0,00
der Stadt Nürnberg
4. Sonstige Verbindlichkeiten 472.213,47 332.213,47 140 .000,00 0,00
Summe: 260.113.135,58 43.242.186,68 102.593.236,52 114. 277.712,38
davon mit Restlaufzeit
358
Lagebericht 2021
des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
359
Lagebericht
zum 31.12.2021
Seite 2 von 21
Inhaltsverzeichnis
Seite
I. Grundlage des Unternehmens 3
A. Geschäftsmodell 3
B. Organisation und Steuerung 4
C. Forschung und Entwicklung 5
II. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 5
III. Geschäftsentwicklung 5
1. Entwicklung der Umsatzerlöse 6
2. Entwicklung der Aufwendungen 8
3. Jahresergebnis 9
4. Entwicklung des Eigenkapitals 10
5. Entwicklung der Rückstellungen 11
6. Lage der Liquidität 12
IV. Chancen und Risiken zukünftiger Entwicklung 13
1. Marktrisiken 13
2. Betriebsrisiken 13
3. Risikomanagement 14
4. Umweltbelange 14
5. Risiken aus dem Finanzbereich
6. Risiken der Corona-Pandemie und des Ukrainekrieg s
14
14
7. Risiken der Preisentwicklung 15
8. Chancen 15
V. Prognosebericht 15
1. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs 1 5
2. Festlegung der Gebühren zur Abwasserentsorgung 1 6
3. Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine kriegs 16
VI. Weitere Sachverhalte gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung Bayern 17
1. Änderungen im Bestand der Grundstücke und grunds tücksgleichen Rechte 17
2. Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Au snutzungsgrad der wich-
tigsten Anlagen
17
3. Stand Anlagen im Bau und geplante Bauvorhaben 17
4. Personalangaben 18
Anlage 1 Überleitungsrechnung für die Gebühren 20
Anlage 2 Anlagen im Bau 2021 21
Im Bericht können zwischen Teilsummen und Gesamtsummen kaufmännische Rundungsdifferen-
zen auftauchen.
360
Lagebericht
zum 31.12.2021
Seite 3 von 21
I. Grundlage des Unternehmens
A. Geschäftsmodell
Der Werkbereich Stadtentwässerung (SUN/S) baut und betreibt die Anlagen zur Ableitun g (Kanalnetz)
und Reinigung (Klärwerke) des in Nürnberg anfallenden Abwassers. Dabei handelt es sich um eine kommu-
nale Pflichtaufgabe.
Der Werkbereich Umweltanalytik (SUN/U) betreibt die öffentlichen Einrichtungen der Labore für Abwasser-
und Umweltanalytik (Luft, Boden) und erbringt Leistungen aufgrund von Beschlüssen des Stadtrats und sei-
ner Ausschüsse, auf Antrag von Dienststellen der St adt Nürnberg (Stadt) sowie für Dritte. Das Labor fü r
Abwasseranalytik ist verantwortlich für die abwasse ranalytischen Untersuchungen der Klärwerke, des Ka-
nalbetriebes und der Industrieabwässer. Mit diesen Aufgabenstellungen ist das Labor überwiegend für di e
Stadtentwässerung tätig. Das Labor für Umweltanalyt ik betreibt darüber hinaus die Luftmessstationen un d
führt Schadstoffmessungen in Raumluft und Böden durch.
An die städtische Kanalisation waren 537.030 (= 99, 9 % aller Einwohner) Einwohner der Stadt zum
31.12.2021 angeschlossen. Die Eigentümer der im Sta dtgebiet gelegenen Grundstücke sind nach der Ent-
wässerungssatzung der Stadt berechtigt und verpflic htet, ihre Grundstücke an die öffentliche Entwässe-
rungsanlage des Eigenbetriebs SUN anzuschließen (An schlusszwang). Das anfallende Schmutzwasser ist
ausschließlich in die öffentliche Entwässerungsanla ge einzuleiten (Benutzungszwang). Von 3.555 Einwoh-
nern wurde das Abwasser an anliegende Gemeinden übergeleitet.
SUN übernimmt außerdem Abwässer aus den anliegenden Gemeinden und Gemeindeteilen
Kalchreuth
Oberasbach
Schwaig
Stein
Wolkersdorf (Stadt Schwabach)
sowie von einigen Anwesen der Stadt Fürth.
Die angeschlossenen Einwohner der genannten Gemeind en und Gemeindeteile repräsentieren mit 51.372
Einwohnern 9,57 % der insgesamt an die Nürnberger Kläranlagen angeschlossenen Einwohner.
Auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung übernimmt SUN darüber hinaus die Abwässer des Gewerbeparks
Nürnberg-Feucht.
Das städtische Kanalnetz hat eine Gesamtlänge von 1 .483 km einschließlich der Kanäle mit großen Quer-
schnitten (Stauraumkanäle). Es umfasst 34 Pumpwerke und 43 Regenüberlaufbecken und Regenrückhalte-
becken. Stauraumkanäle und Regenrückhalte- und -übe rlaufbecken bieten ein Rückhaltevolumen von ca.
551.273 m³, um Mischwasser zu speichern und den Klärwerken zuzuführen.
SUN betreibt die folgenden Kläranlagen mit einer Gesamtkapazität von 1.630.000 Einwohnerwerten:
Klärwerk 1 (1.400.000 Einwohnerwerte)
Klärwerk 2 ( 230.000 Einwohnerwerte)
In den Kläranlagen wurde im Berichtsjahr eine Abwas sermenge von 70,9 Mio. m³ (Vorjahr 62,1 Mio. m³)
behandelt. Im Berichtszeitraum wurde kein Verstoß gegen die wasserrechtlichen Auflagen festgestellt.
361
Lagebericht
zum 31.12.2021
Seite 4 von 21
B. Organisation und Steuerung
Die Werkleitung besteht aus drei Werkleitern (erste Werkleiterin, technischer Werkleiter, kaufmännische
Werkleiterin).
Die Organisation innerhalb der Werkbereiche orientiert sich an den betrieblichen Hauptleistungen.
Werkbereich Stadtentwässerung:
Der Werkbereich besteht aus drei Abteilungen:
Abwasserableitung: Planung, Bau, Betrieb und Unter halt des Kanalnetzes, einschließlich Sonderbau-
werke
Abwasserreinigung: Planung, Bau, Betrieb und Unter halt der Klärwerke, einschließlich der Anlagen zur
Klärschlamm-Behandlung
Satzungsvollzug/Grundstücksentwässerung: Prüfung u nd Genehmigung der Planungen privater und
industrieller Grundstücksentwässerungsanlagen.
Unterstützt wird die Aufgabenerfüllung durch einen Stabsmitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit, sowie d urch
Beauftragte für Arbeitssicherheit und für Gewässerschutz.
Werkbereich Umweltanalytik:
Der Werkbereich besteht aus zwei Abteilungen:
Umweltmanagement: Mit den Sachgebieten Kundenmanag ement und Probenmanagement.
Analytik: Mit den Sachgebieten Analytik 1 und Anal ytik 2.
Kaufmännischer Bereich:
Der kaufmännische Bereich verantwortet die Querschnittsfunktionen des Eigenbetriebs mit den Sachgebie-
ten:
Werkleitungsangelegenheiten, Allgemeine Verwaltung , Personal und Organisation
Finanzen und Rechnungswesen
Materialwirtschaft, Hausverwaltung, Gebühren und B eiträge
Kommunikation und Datenverarbeitung
Unterstützt wird die Aufgabenerfüllung durch eine Stabsmitarbeiterin für Qualitäts- und Umweltmanagement.
Der Bereich wird von der kaufmännischen Werkleiterin geführt.
362
Lagebericht
zum 31.12.2021
Seite 5 von 21
C. Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH
Der Eigenbetrieb SUN betreibt auf eigene Kosten keine Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
Mit dem „MePhrec“ (Metallurgisches Phosphorrecyclin g) beteiligte sich der SUN an einem geförderten For -
schungs- und Entwicklungsprojekt. Das Projekt „MePhrec“ wurde zum 31.10.2017 beendet. Der Abschluss-
bericht wurde im ersten Halbjahr 2018 vorgelegt. Mi t Beschluss des Werkausschusses vom 18.12.2018
wurde das Vorhaben Klärschlammverschmelzung zugunst en des Baus einer Klärschlamm-Monoverbren-
nung mit Lagerung der Asche bis zur Wiederverwertun g des Phosphors aufgegeben. Der von SUN ausge-
reichte Betriebsmittelkredit in Höhe von 2,15 Mio. € wurde bereits 2018 vollständig abgeschrieben und 2020
in einer ersten und 2021 in einer zweiten Tranche durch Forderungsverzicht bereinigt.
Es zeichnet sich ab, dass der Bau und Betrieb einer Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage aufgrund der
jüngsten EU-Rechtsprechung in einem Zweckverband or ganisiert werden muss, so dass voraussichtlich
2023 über die Zukunft der KSV GmbH entschieden wird . Derzeit ist die Finanzierung der KSV GmbH über
einen Geschäftskredit in Höhe von 12,2 Mio. € gewäh rleistet. Dieser wird jedoch aufgrund der zu erwart en-
den Übernahme der Geschäftstätigkeit durch einen Zw eckverband nur in geringem Umfang abgerufen wer-
den. Da die Planungsergebnisse an den Zweckverband oder SUN übergeben werden können, ist derzeit
keine weitere Drohverlustrückstellung angezeigt.
II. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Nachdem die deutsche Wirtschaft im ersten Pandemiejahr 2020 in eine ähnliche Rezession wie zur Zeit der
Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 geriet, wurd e auch im Jahr 2021 die konjunkturelle Entwicklung
immer noch deutlich durch das Infektionsgeschehen u nd den damit verbundenen Maßnahmen zur Pande-
miebekämpfung beeinflusst. So begann das Jahr 2021 aufgrund der zweiten Infektions-Welle mitten in einem
Lockdown, welcher im ersten Quartal einen erneuten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts mit sich brachte.
Erst als die Beschränkungen im Jahresverlauf schrit tweise gelockert werden konnten, erholte sich auch die
konjunkturelle Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr wieder leicht, trotz anhaltender Pandemie.
Diese Entwicklung wurde Ende des Jahres nicht nur durch Liefer- und Materialengpässe sondern auch durch
die vierte Infektionswelle und die damit verbundene Erhöhung der öffentlichen Schutzmaßnahmen ausge-
bremst. Dies sorgte nach bisherigen Erkenntnissen für eine Abnahme des Bruttoinlandsproduktes im vierten
gegenüber dem dritten Quartal. Insgesamt liegt das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt in 2021 nach ersten
Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 2,7 % höher als im Jahr 2020. Verglichen mit dem BIP
vor Beginn der Covid-19-Pandemie wird jedoch deutli ch, dass die Wirtschaftsleistung trotz der Erholung im
vergangenen Jahr immer noch um 2,0 % unter dem Vork risenniveau von 2019 liegt.
III. Geschäftsentwicklung
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem letzten Bila nzstichtag um 15.300 TEUR erhöht. Auf der Vermö-
gensseite ist ein erfreulicher Anstieg des Sachanla gevermögens (+14.950 TEUR) zu verzeichnen. Die For-
derungen gegenüber der Stadt Nürnberg sind im Vergl eich zum Vorjahr gestiegen (+ 1.035 TEUR). Erneut
zurückgegangen sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (- 512 TEUR).
Das infolge des Jahresergebnisses 2021 gestiegene E igenkapital und gestiegene Rückstellungen für Pen-
sionsverpflichtungen (+ 1.261 TEUR), denen gesunken e sonstige Rückstellungen (- 5.010 TEUR) gegen-
überstehen, sind die Hauptgründe für die Veränderun g auf der Kapitalseite. Neben den gestiegenen lang-
fristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitu ten (+ 9.246 TEUR) sind auch die Verbindlichkeiten ge-
genüber der Stadt (+ 1.939 TEUR) angestiegen.
Die Eigenkapitalquote i. H. v. 16,5 % (Vj.: 15,1 %) wird vor dem Hintergrund der zu vereinnahmenden Ge -
bühren und Kostenerstattungen nicht negativ beurteilt.
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Lagebericht
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1. Entwicklung der Umsatzerlöse
Für die Nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage des Werkbereiches Stadtentwässerung wird über die
Entwässerungssatzung (EWS) mit Gebühren- und Beitra gsatzung (EWS-BGS) gemäß Art. 8 Kommunalab-
gabengesetz (KAG) eine Gebühr erhoben.
Die Umsatz- und Gebührenentwicklung der letzten Jahre stellt sich wie folgt dar:
Die Umsatzerlöse stiegen im Vergleich zu 2020 (92.388 TEUR) um 4.425 TEUR auf 96.813 TEUR an.
Dies liegt maßgeblich am erneut gestiegenen Verbrau ch der Rückstellung für Gebührenerstattung
(+ 5.215 TEUR). Diese wurde im vorherigen Gebührenz eitraum gebildet und gleicht nun die durch den ge-
senkten Gebührenmaßstab rückläufigen Erlöse aus Einleitungsgebühren aus. Die veranlagte Frischwasser-
menge ging leicht zurück. Der Straßenentwässerungsa nteil ist erneut leicht angestiegen, enthält aber a uch
Nachverrechnungen für Vorjahre. Die übrigen Positio nen erreichen mit den erzielten geringfügigen Ansti e-
gen noch nicht ganz das Niveau von 2019.
Zum besseren Überblick in grafischer Darstellung:
Umsatzerlöse (TEUR) 2017 2018 2019 2020 2021
Einleitungsgebühren 80.403 80.225 82.359 64.642 62.647
Rückstellung für Gebührenerstattungen -13.652 -12.240 -4.636 9.749 14.964
Straßenentwässerungsanteil 10.723 10.859 9.300 9.800 10.481
Starkverschmutzergebühren 1.337 1.424 1.218 887 1.004
Gebühren von umlieg. Gemeinden 3.030 2.691 3.325 3.045 3.198
Gebühren für Analytik 3.095 3.166 3.094 2.960 3.062
sonstige Entgelte 331 341 475 298 352
weitere Umsatzerlöse 1.463 1.290 1.186 1.007 1.105
Gesamt 86.730 87.756 96.321 92.388 96.813
2017 2018 2019 2020 2021
Einleitungsgebühren 80.403 80.225 82.359 64.642 62.647
Straßenentwässerungsanteil 10.723 10.859 9.300 9.800 10.481
Starkverschmutzergebühren 1.337 1.424 1.218 887 1.004
Gebühren von umlieg. Gemeinden 3.030 2.691 3.325 3.045 3.198
weitere Umsatzerlöse 1.463 1.290 1.186 1.007 1.105
sonstige Entgelte 331 341 475 298 352
Gebühren für Analytik 3.095 3.166 3.094 2.960 3.062
Rückstellung für Gebührenerstattungen -13.652 -12.240 -4.636 9.749 14.964
Gesamt 86.730 87.756 96.321 92.388 96.813
-20.000
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
Entwicklung der Umsätze
(in TEURO)
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Die Entwicklung der Einleitungsgebühren und von zugrundeliegenden rechnerisch ermittelten Verrech-
nungsmengen (Frischwassermenge und die veranlagten angeschlossenen Grundflächen) stellen sich wie
folgt dar:
Die Erträge liegen mit 105.650 TEUR rund 17.052 TEU R über dem Planansatz (88.598 TEUR) für das Jahr
2021. Der größte Anteil ist hier der Auflösung des im vorherigen Gebührenzeitraum erwirtschafteten Gebüh-
renüberschusses zuzuschreiben, der mit einem Betrag i. H. v. 14.964 TEUR zur positiven Entwicklung bei -
trägt, die im Plan noch nicht berücksichtigt worden war. Darüber hinaus fiel der mittels der Kostenträgerrech-
nung ermittelte Erlös aus dem Straßenentwässerungsa nteil mit insgesamt 10.481 TEUR knapp eine Million
höher aus, als der Planansatz. Schließlich konnten, besonders durch Personalaufstockungen im Kanalneu-
bau, mit 3.565 TEUR um 1.315 TEUR über dem Plan lie gende aktivierte Eigenleistungen aus Investitions-
projekten erreicht werden.
Einleitungsgebühren (TEUR) 2017 2018 2.019 2020 2021
Veranlagte Frischwassermenge 29.606 29.678 30.784 30.18 9 29.628
Schmutzwassergebühr 2,02 2,02 2,02 1,67 1,67
Summe Schmutzw assergebühr 59.805 59.950 62.184 50.415 49.478
Veranlagte Grundflächen 28.945 28.780 28.740 29.053 28.5 77
Niederschlagswassergebühr 0,65 0,65 0,65 0,43 0,43
Summe Niederschlagsw assergebühr 18.814 18.707 18.681 12.493 12.288
sonstige Einleitungsgebühren 1.784 1.568 1.494 1.734 881
Summe Einleitungsgebühren 80.403 80.225 82.359 64.642 62.647
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2. Entwicklung der Aufwendungen
2.1. Entwicklung der Aufwendungen insgesamt
Die Entwicklungen der Aufwendungen stellt sich wie folgt dar:
Zur besseren Übersicht in grafischer Darstellung:
Der Materialaufwand ist um 4.421 TEUR angestiegen. Auffällig ist der Anstieg der bezogenen Leistungen
insbesondere bei der Instandhaltung der Gebäude um 1.988 TEUR und der Beseitigung von Betriebs- und
Sondermüll um 1.771 TEUR.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegen über dem Vorjahr gesunken (- 722 TEUR). Hauptur-
sache sind die Prüfkosten für Bauvorhaben, die im V orjahr um 733 TEUR angestiegen waren und jetzt auf
Normalniveau zurück sind.
Aufwendungen 2017 2018 2019 2020 2021
IST IST IST IST IST
Materialaufwand incl. Instandhaltung 20.327 21.457 22. 064 21.737 26.158
Personalaufwand und Sozialabgaben 23.997 25.484 26.956 28.061 28.217
Abschreibungen 24.315 24.243 24.229 24.183 23.365
sonstige betriebliche Aufwendungen 11.435 10.890 11.14 4 12.176 11.455
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge -195 -8 -6 -8 -23
Abschreibungen auf Finanzanlagen 282 248 0 0 0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 8.971 7.691 6.709 6.41 6 5.570
sonstige Steuern 1 12 1.293 566 254
Summe 89.133 90.017 92.389 93.139 94.996
2017 2018 2019 2020 2021
Personalaufwand 23.997 25.484 26.956 28.061 28.217
Zinsergebnis 8.776 7.683 6.703 6.408 5.547
Abschreibungen 24.597 24.491 24.229 24.183 23.365
sonstiger betr. Aufwand und Steuer 11.436 10.902 12.437 12.742 11.709
Sachaufwand 20.327 21.457 22.064 21.737 26.158
Gesamtaufwand 89.133 90.017 92.389 93.131 94.996
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
80.000
90.000
100.000
Aufwendungen
(in TEUR)
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2.2. Entwicklung der Personalaufwendungen
Der Personalaufwand in Höhe von 28.218 TEUR liegt um 157 TEUR über dem Wert des Vorjahres.
Tarifsteigerungen, Höhergruppierungen, Stellenhebungen und eine Verbesserung bei der Stellenausstattung
führten zu einem Anstieg der Personalkosten um lediglich 0,6 %, weil der gegenläufige Effekt aus der Auflö-
sung bzw. dem Verbrauch der Rückstellung für die Al tersversorgung um 556 TEUR (58,2 %) höher war als
im Vorjahr.
Ohne Berücksichtigung der Rückstellung für die Altersversorgung errechnet sich eine Steigerung der Perso-
nalkosten um 2,4 %.
Der Weiterbildungsaufwand ist erfreulicherweise wie der angestiegen, allerdings wurde noch nicht das Ni -
veau vor der Corona-Pandemie erreicht. Es fanden viele Weiterbildungen als Webinare online statt, so dass
insbesondere weniger mit Fortbildungen verbundene R eisekosten anfielen. Darüber hinaus fanden keine
Messebesuche statt, insbesondere die IFAT ist ohne Corona-Einschränkungen eine sehr intensiv genutzte
Möglichkeit zur Weiterbildung.
Gegenüber dem Plan trugen vor allem um 1.635 TEUR g eringere Abschreibungen zum positiven Ergebnis
bei, da die Investitionen nicht das geplante Niveau erreicht haben. Im Falle des Personalaufwands liegen die
Aktivkosten geringfügig über Plan, während der Pers onalaufwand der Pensionsrückstellung sowie der Auf-
wand für die Beihilferückstellung weiterhin rückläu fig waren. Somit fiel der Personalaufwand insgesamt um
782 TEUR geringer aus, als in der Planung angenomme n. Schließlich profitierten die Zinsaufwendungen
weiterhin von niedrigen bzw. sogar negativen Zinssätzen für neu aufgenommene Darlehen und lagen damit
um 560 TEUR unter dem Planwert. Zwar stieg das Darl ehensvolumen wieder an, jedoch erfolgte die Neu-
aufnahme vornehmlich im letzten Quartal des Jahres 2021.
3. Jahresergebnis
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von 10.654 TEUR (Vj.: 8.077 TEUR)
und damit um 2.577 TEUR über dem Ergebnis vom Vorjahr.
Gegenüber dem Plan (- 8.725 TEUR) konnte ein um 19.379 TEUR besseres Jahresergebnis erzielt wer-
den. Die Gründe hierfür wurden jeweils unter den Erlösen und Aufwendungen näher beschrieben.
Personalaufwand 2017 2018 2019 2020 2021 Veränderung ggü Vj.
(Angaben in TEUR) abs. in %
Beschäftigtenentgelt 17.697 18.363 19.157 19.702 20.407 705 3,6%
Beamtenbezüge 1.144 1.091 1.092 1.091 1.169 78 7,1%
Veränderung Rückstellungen -51 -57 89 390 152 -238 -61,0%
Soziale Abgaben 3.658 3.913 4.127 4.296 4.472 176 4,1%
Altersversorgung 3.504 3.526 3.549 3.538 3.530 -8 -0,2%
Rückstellungen f. Altersversorgung -1.955 -1.352 -1.058 -956 -1.512 -556 58,2%
Summe Personalaufwand 23.997 25.484 26.956 28.061 28.218 157 0,6%
Weiterbildungsaufwand 263 348 347 190 241 51 26,8%
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4. Entwicklung des Eigenkapitals
Mit Beschluss des Stadtrates vom 15.12.2021 zur Fes tstellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbe-
triebs SUN wurde das Jahresergebnis 2020 (8.077 TEU R) der Gewinnrücklage (nun 88.006 TEUR) zuge-
wiesen. Das Eigenkapital steigt aufgrund des positi ven Jahresergebnisses 2021 auf 98.660 TEUR an. Die
Eigenkapitalquote beträgt nun 16,51 % (Vorjahr 15,11 %). Die als nie drig darstellende Quote ist aber vor
dem Hintergrund des Anschluss- und Benutzungszwangs und den kostendeckenden Gebühren gemäß Kom-
munalabgabengesetz vertretbar.
Unter Berücksichtigung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen (41.228 TEUR)
und des Sonderpostens für empfangene Ertragszuschüsse (85.703 TEUR), die dem Eigenkapital als gleich-
wertig angesehen werden können, steigt die Eigenkapitalquote auf 37,7 %.
Entwicklung des
Eigenkapitals 01.01.2021 Zuführung
Ergebnis-
verwendung 31.12.2021
Netto-
veränderung
(Angaben in TEUR)
Stammkapital 0 0 0 0 0
Rücklagen
- Gewinnrücklage 79.929 8.077 88.006 8.077
Jahresergebnis 8.077 10.654 -8.077 10.654 2.577
Gesamt Eigenkapital 88.006 18.731 -8.077 98.660 10.654
Gesamtkapital 582.258 597.558
Eigenkapitalquote 15,11% 16,51%
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5. Entwicklung der Rückstellungen
Die Entwicklung der Rückstellung ist noch detailliert im Anhang Bilanz – GuV, S. 10ff erläutert.
Entwicklung der Rückstellungen
(Angaben in TEUR) 01.01.2021 Verbrauch Auflösung 31.12.2021
originär Zinsanteil
Rückzahlungen aus Gebühren (KAG) 46.412 14.964 0 0 309 31.757
Pensionen 34.231 1.458 0 0 2.719 35.492
Abwasserabgabe 15.817 2.056 0 3.948 0 17.709
Rückstellungen für Maßnahmen Dritter 6.647 0 0 6.834 0 13.481
ausstehende Rechnungen (Investitionen) 2.814 1.538 316 1.510 0 2.470
Beamtenbeihilfen 2.305 54 0 0 124 2.375
Instandhaltung 2.275 0 0 0 0 2.275
ausstehende Rechnungen (Unterhalt) 1.422 1.189 182 2.390 0 2.441
Gleitzeit-, Überstundenguthaben 1.037 1.037 0 1.104 0 1.104
Urlaubsguthaben 869 869 0 802 0 802
Rückstellung für Einleitungsgebühr 810 0 0 0 0 810
Altersteilzeit 371 0 0 175 4 550
Dienstjubiläen 146 6 7 11 8 152
Abbruchkosten 125 0 0 0 0 125
Jahresabschlusskosten 61 59 1 58 0 59
Rechtsstreitigkeiten 59 0 5 8 0 62
Aufbewahrungskosten Bilanz 55 0 15 0 1 41
Rückstellungen für sonstige Steuern 29 29 0 26 0 26
Leistungsentgelt 0 0 0 1 0 1
Gesamt Rückstellungen 115.485 23.259 526 16.867 3.165 111.732
Zuführung
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6. Lage der Liquidität
Aufgrund der Sonderkasse des SUN, die in das Cash-Management der Stadt Nürnberg integriert ist, ist die
Liquidität gewährleistet.
Über die Liquiditätssituation und die finanzielle Entwicklung gibt folgende nach DRS 21 erstellte Kapital-
flussrechnung Aufschluss:
2021 2020
TEUR TEUR
1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Jahresergebnis 10.654 8.077
Abschreibungen (+) / Zuschreibungen (-) 23.365 24.18 5
Gewinn (-) / Verlust (+) aus dem Abgang von Gegenständen
des Anlagevermögens -54 -98
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge -4.884 -4.966
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Rückstellungen -3.752 - 3.491
Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva -452 358
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 819 75
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 25.696 24.1 40
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen
des Anlagevermögens 130 122
Auszahlungen (-) für Investitionen in das immaterielle
Anlagevermögen und in das Sachanlagevermögen -38.523 -35.818
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -38.393 -35.69 6
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Ertrags- und Investitionszuschüssen 1.041 3.467
Einzahlungen (+) aus der Aufnahme von Darlehen 33.00 0 17.000
Auszahlungen (-) aus der Tilgung von Darlehen -23.60 6 -22.121
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 10.435 -1.654
4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des
Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1 - 3) -2.262 -13.2 10
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode -4.867 8.343
Finanzmittelfonds am Ende der Periode -7.129 -4.867
5. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Liquide Mittel 311 545
Verbindlichkeiten ggü. der Stadt Nürnberg
(Betriebsmittelkonto) -7.440 -5.412
Finanzmittelfonds am Ende der Periode -7.129 -4.867
370
Lagebericht
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IV. Chancen und Risiken zukünftiger Entwicklung
1. Marktrisiken
Der Eigenbetrieb erfüllt die kommunale Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung für die Stadt im Rahmen der
Daseinsvorsorge. Die einschlägigen Satzungen im Ort srecht der Stadt legen den Anschluss- und Benut-
zungszwang hinsichtlich der öffentlichen Entwässerungsanlage (Klärwerke und Kanalnetz) für die im Stadt-
gebiet gelegenen Grundstücke fest.
Für die Möglichkeit des Anschlusses an die Entwässe rungsanlagen werden Beiträge erhoben. Für die Be-
nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlagen werde n Abwassergebühren erhoben. Die Berechnung der
Gebühren und Beiträge erfolgt auf Basis des Bayeris chen Kommunalabgabengesetzes (KAG) nach dem
Kostendeckungsprinzip.
Aufgrund dieser Rahmenbedingungen bestehen für den Werkbereich Stadtentwässerung keine unmittel-
baren wirtschaftlichen Risiken.
Der Werkbereich Umweltanalytik ist verantwortlich für die abwasseranalytischen Untersuchungen der Klär-
werke, den Kanalbetrieb und die Industrieabwasserko ntrolle. Mit diesen Aufgabenstellungen wird der Be-
reich überwiegend für die Stadtentwässerung tätig. Weitere Aktivitäten des Labors für Umweltanalytik für die
Stadt werden durch entsprechende Kostenerstattungen gedeckt. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Kapazitäten erbringt der Werkbereich außerdem Leist ungen für andere Kommunen und für Dritte. Diese
werden kostendeckend auf der Basis der Gebührensatz ung für das Labor für Umweltanalytik (UAGebS)
abgerechnet.
2. Betriebsrisiken
Für die Klärwerke 1 und 2 liegen Wasserrechtsbesche ide vor, die eine Laufzeit bis zum Jahr 2022 haben.
Die Zulassungen für die Anlagen im Kanalnetz sind e rteilt und werden bei Fälligkeit neu beantragt. Die Auf-
lagen aus den Wasserrechtsbescheiden, insbesondere die Einhaltung der Grenzwerte des gereinigten Ab-
wassers, werden laufend durch Eigen- und Fremdüberwachung kontrolliert. Im Berichtszeitraum wurde kein
Verstoß gegen die wasserrechtlichen Auflagen festgestellt.
Um die ständige Betriebsbereitschaft zu erhalten, s ind die Anlagen mit entsprechenden Redundanzen aus-
gelegt. Der Eigenbetrieb SUN unterhält zu diesem Zw eck außerdem eigene Werkstätten für die Wartung,
Instandhaltung und Reparatur der Anlagen.
Der ständige Betrieb der Anlagen wird sichergestellt durch:
- Schichtdienst an 365 Tagen im Jahr im Bereich der Klärwerke und
- Rufbereitschaft im Bereich des Kanalnetzes.
Der Eigenbetrieb SUN hat ein integriertes Qualitäts - und Umweltmanagementsystem (QUMS) für alle Teil-
bereiche gemäß DIN EN ISO 9001 und 14001 eingeführt und konnte die entsprechende Zertifizie rung im
Juli 2003 erstmals erreichen. Es werden jährlich Überwachungs- bzw. Rezertifizierungsaudits durchgeführt.
Der Werkbereich Umweltanalytik ist darüber hinaus e in akkreditiertes Labor nach DIN EN ISO 17025 . Die
Akkreditierung ist Voraussetzung für die Übernahme nahezu aller Aufträge und Aufgabenstellungen, die dem
Werkbereich erteilt werden. Das Labor weist damit s eine Leistungsfähigkeit ständig im Rahmen von Ring-
versuchen nach und erbringt im Routinebetrieb, wie auch bei der Durchführung von Spezialuntersuchungen,
Leistungen auf hohem qualitätsgesichertem Niveau. Damit sind auch Risiken durch fehlerhafte Analytik weit-
gehend ausgeschlossen.
371
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3. Risikomanagement
In 2009 wurde beschlossen im Rahmen des QUMS ein umfassendes Risikomanagement einzuführen. Die
Abteilungen von SUN werden im dreijährigen Turnus gebeten eine Risikoinventur durchzuführen und die
erkannten Risiken nach Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit zu bewerten. Erkannte bzw. be-
stehende Ansätze zur Risikominimierung wurden ebenfalls genannt, sodass das Restrisiko dargestellt wer-
den kann. Die letzte Risikoinventur wurde 2020 durchgeführt. Die Ergebnisse liegen vor und werden in
Führungsbesprechungen thematisiert.
4. Umweltbelange
Im Rahmen des integrierten QUMS werden für alle Teilbereiche des Eigenbetriebs SUN die Umweltbe-
lange gemäß DIN EN ISO 14001 berücksichtigt und im Zuge der Überwachungs- und Rezertifizierungsau-
dits regelmäßig überprüft.
Ein Nachhaltigkeitsbericht wird im 2jährigen Turnus erarbeitet und auch im Internet veröffentlicht
(http://www.nuernberg.de/internet/sun/veroeffentlichungen.html).
5. Risiken aus dem Finanzbereich
Steuerung des Darlehensportfolios des Eigenbetriebs SUN mit derivativen Zinsinstrumenten
Die effiziente Steuerung der Darlehen des Eigenbetriebs SUN hinsichtlich Laufzeit und Zinsgestaltung (Port-
foliomanagement) macht den Einsatz derivativer Zins instrumente sinnvoll. Deren Einsatz wurde durch Be-
schluss des Stadtrates vom 23.07.2003 für die Stadt und für den Eigenbetrieb SUN genehmigt.
Derivative Zinsinstrumente sind:
Symmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere Sw aps und zusammengesetzte Produkte
z.B. Doppelswap),
Asymmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere C aps und zusammengesetzte Produkte asym-
metrischer konnexer Zinsprodukte z.B. Collar) und
Kombinationen (z.B. Swaption, Swap mit Cap).
Der Abschluss derivativer Zinsinstrumente beim Eige nbetrieb SUN ist ausschließlich auf der Grundlage b e-
stehender oder neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Koordination, Konzeption
und Abschluss dieser Geschäfte erfolgten in Abstimmung mit dem Finanzreferat der Stadt und auf der Basis
einer gesonderten Werkleiterverfügung. SUN dokument iert jedes einzelne Geschäft und weist die Verbin-
dung zum zugehörigen Grundgeschäft nach.
6. Risiken aufgrund der Corona-Pandemie und des Ukr ainekriegs
Aufgrund der Corona-Pandemie und des Ukrainekriegs ist mit Risiken für die Geschäftsentwicklung und
den zukünftigen Geschäftsverlauf des Eigenbetriebs SUN zu rechnen. Zu nennen sind Risiken aus der
Verzögerung bei der Durchführung von Instandhaltungs-, Modernisierungs- und Baumaßnahmen verbun-
den mit dem Risiko von Kostensteigerungen. Der Ukrainekrieg wird vor allem auf dem Energiesektor bei
der Versorgung von Treibstoffen und Strom zu weiteren direkten Mehrkosten führen. Darüber hinaus stei-
gen dadurch voraussichtlich die Bezugskosten von Rohstoffen und Chemikalien, wobei es hierbei zusätz-
lich noch zu Lieferengpässen kommen könnte. Von einer Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen
wird derzeit nicht ausgegangen, da die Finanzierung über die Stadt Nürnberg erfolgt. Durch eine deutliche
Ausweitung der technischen Voraussetzungen für flexibles Arbeiten und umfangreichen Hygienekonzepten
mit organisatorischen Anpassungen konnte bisher die Beeinträchtigung der internen Geschäftsprozesse
deutlich begrenzt werden. Der Frischwasserverbrauch als Grundlage für die Gebührenerhebung ist trotz
Corona-Pandemie stabil. Bei den industriellen und gewerblichen Gebührenzahlern in Nürnberg wird kein
erheblicher Produktionseinbruch durch Engpässe auf dem Beschaffungs- oder Absatzmarkt aufgrund des
Ukrainekriegs befürchtet, der zu einem deutlichen Rückgang des Produktionswasserverbrauchs und damit
des Abwassers führen würde.
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Lagebericht
zum 31.12.2021
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Die Werkleitung beobachtet laufend die weitere Entwicklung zur Identifikation der damit verbundenen Risi-
ken und reagiert bedarfsweise unter Zugrundelegung des Risikomanagementsystems des Unternehmens
mit angemessenen Maßnahmen zum Umgang mit den identifizierten Risiken. Davon umfasst sind auch
Maßnahmen zur Anpassung von operativen Geschäftspro zessen unter Nutzung neuer technologischer
Möglichkeiten, z.B. Einsatz von Soft-Token, Raumluftfiltern und Video-Konferenzen.
7. Risiken aufgrund der Preisentwicklung
Der Betrieb ist zunehmend mit erheblichen Nachtragsforderungen und Preissteigerungen konfrontiert. Es
muss damit gerechnet werden, dass sich die Situation aufgrund der politischen Lage und von Lieferketten-
problemen nicht kurzfristig verbessert. Die neue Gebührenkalkulation erfolgt 2023 und es ist davon auszu-
gehen, dass die Preisentwicklung sich auf die Gebühren auswirken wird.
8. Chancen
Weitere Erlöse zu generieren ist im Rahmen der komm unalen Aufgabe der SUN nur in begrenztem Maße
möglich. Allerdings bietet sich die Möglichkeit, da ss für kleinere Kommunen aufgrund des sich weiter v er-
schärfenden Wasserrechts der Betrieb einer eigenen Kläranlage nicht mehr wirtschaftlich ist und noch w ei-
tere Abwassergäste hinzugewonnen werden können. Akt uell befindet sich bereits die Überleitung des Ab-
wassers der Gemeinde Heroldsberg im Bau. Die Allian z der Wasserwirtschaft e. V. (AÖW) setzt sich als
Interessensverband u. a. dafür ein, die Gewässerpol itik nachhaltig auszurichten. Danach ist eine konse -
quente Umsetzung des Verursacherprinzips erforderlich, damit bei den Verursachern der Anreiz geschaffen
wird, Einträge in das Abwassersystem zu vermindern bzw. zu vermeiden. Zudem muss ein Umbau der Struk-
turen, vom Wasserrückhalt in der Fläche bis zum unt erirdischen Speichern des Niederschlagswassers in
urbanen Umgebungen beim Prinzip der Schwammstadt, als gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfolgen. Dies
hilft auch der SUN in der Zukunft, auf weitere kost enintensive Neuinvestitionen in Regenwasserrückhalt e-
systeme verzichten zu können. Der Einsatz von energiesparender Maschinen- und Elektrotechnik und neuer
Verfahren zur effizienteren Eigennutzung des Klärga ses bzw. der Abwärme des Abwassers als Energieträ-
ger helfen der SUN darüber hinaus, ein Stück weit unabhängiger von externen Energieträgern zu werden.
V. Prognosebericht
1. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs
Die Tätigkeit des Eigenbetriebs ist grundsätzlich a uf die Grenzen der Stadt beschränkt. In engem Rahme n
ist ein Handeln außerhalb dieser Grenzen möglich (A rt. 87 Abs. 2 GO). Das Angebot von Dienstleistungen
im Wettbewerb ist nur innerhalb der kommunalrechtli chen Grenzen möglich. Der Eigenbetrieb SUN ist aber
offen für Kooperationen auf der Basis öffentlich-re chtlicher Vorschriften (z.B. Gesetz über die kommun ale
Zusammenarbeit). In diesem Sinn sind und werden Vereinbarungen mit Nachbargemeinden zur Übernahme
von satzungsgemäßen Aufgaben geschlossen.
Während der Berichtserstellung lag bereits das Mona tsergebnis bis April 2022 vor. Daraus lassen sich b e-
reits erste Tendenzen des Folgejahres erkennen. Die Erlöse aus der Abwassergebühr liegen dabei um
1.239 TEUR unter dem Wert für den Vergleichszeitraum des Vorjahres. In diesem Bereich ist offenbar noch
keine Erholung aus der Coronakrise erkennbar. Der a ndauernde Ukrainekrieg sollte jedoch keine wesentli -
chen Auswirkungen auf die Abwassermenge der industr iellen und gewerblichen Anschlussnehmer haben,
sodass ein weiteres Absinken der Erlöse nicht sehr wahrscheinlich ist. Einen Umsatzrückgang i. H. v. 5 45
TEUR gab es auch bei den Starkverschmutzerzuschläge n, da ein industrieller Kunde seine Produktionstä-
tigkeit im Einzugsgebiet der Nürnberger Kläranlage im ersten Quartal 2022 eingestellt hat. Die aktivie rten
Eigenleistungen liegen per 30.04.2022 um 186 TEUR u nter dem Vorjahreszeitraum. Dies geht einher mit
den bisher rückläufigen Ausgaben für Anlagen im Bau (- 718 TEUR), welche vor allem im Investitionsbereich
der Abwasserableitung aufgetreten sind. Hier wird jedoch noch damit gerechnet, dass im Laufe des weiteren
Jahres eine Aufholung erfolgt.
Beim Materialaufwand sind vor allem die Aufwendungen für die Entsorgung des Betriebsmülls um 558 TEUR
rückläufig. Dies ist aber der verspäteten Abrechnun g bei der Schlammentsorgung geschuldet, mit welcher
die Entsorgungsfirma ein viertel Jahr im Rückstand ist. Auch der Personalaufwand ist noch leicht rückl äufig
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(- 276 TEUR). Allerdings fand ab 01.04.2022 eine ge plante Tariferhöhung von 1,8 % statt, die sich erst im
weiteren Verlauf des Jahres auswirkt.
Stark rückläufig (- 2.056 TEUR) ist der Aufwand für die Abwasserabgabe. Dies ist darauf zurückzuführen ,
dass ein Großteil der Niederschlagswasserabgabe 201 9 im Februar 2021 zur Zahlung fällig war. Da dem
Wasserwirtschaftsamt von SUN entsprechende Verrechn ungserklärungen für noch offene Abwasser- und
Niederschlagswasserabgaben vorliegen, dürfte der Zahlungsfall in 2022 nicht auftreten.
Bisher liegen auch die Zinsaufwendungen um 227 TEUR unter den Aufwendungen des Vorjahres. Für 2022
wird damit gerechnet, dass sich diese Entwicklung nochmals fortsetzt.
Zusammenfassend ergibt sich per 30.04.2022 ein um 1.004 TEUR besseres Ergebnis als im Vergleichszeit-
raum 2021. Statt eines Verlustes i. H. v. 5.951 TEU R zum 30.04.2021 ergibt sich in 2022 zum gleichen
Stichtag ein Verlust i. H. v. 4.947 TEUR.
Im Wirtschaftsplan 2022 – 2025 wird für 2022 mit ei nem Verlust von 6.450 TEUR (2021: 8.725 TEUR) ge-
plant. Allerdings ist hierbei noch keine Auflösung der Gebührenrückstellung enthalten, welche noch mit
31.757 TEUR in den Büchern steht. Die geplante Erge bnisverbesserung gegenüber dem Plan 2021 ergibt
sich einerseits durch sich erholende Erlöse aus der Abwassergebühr (+ 730 TEUR) und um + 1.000 TEUR
höhere Erlöse aus dem Straßenentwässerungsanteil, d ie sich aus der Entwicklung der Vorjahre ergeben
dürften. Bei den Aufwendungen wird gegenüber dem Vo rjahresplan mit um 645 TEUR geringeren Aufwen-
dungen für Material und Instandhaltung gerechnet, d ie vor allem im Bereich der Instandhaltung der Elek tro-
und Prozessleittechnik, sowie dem Bauunterhalt erre icht werden sollen. Der Unterhalt für Kanalauswechs -
lungen könnte dagegen höher ausfallen. Aufwandserhöhungen sind auch beim Stromaufwand (+ 280 TEUR)
vorgesehen. Ein leichter Rückgang ist dagegen bei d en Personalaufwendungen (- 216 TEUR) zu erwarten.
Ergebnisbelastend stellen sich die geplanten sonstigen betrieblichen Aufwendungen (+ 595) dar, die voraus-
sichtlich vor allem bei den Gutachten (Vorplanungskosten) und dem Aufwand für die städtische IT-Abteilung
höher ausfallen. Der Zinsaufwand (- 786 TEUR) wird sich gegenüber der Planung 2021 in 2022 aufgrund
der noch andauernden Niedrigzinsphase nochmals deut lich verringern. Allerdings beruhen die Daten des
derzeitig gültigen Wirtschaftsplans auf Prognosedat en von 2021 und werden in der Wirtschaftsplanung fü r
2023 eine deutliche Anpassung erfahren müssen.
2. Festlegung der Gebühren zur Abwasserentsorgung
Die seit 01.01.2020 erhobenen Abwassereinleitungsgebühren für
Schmutzwasser in Höhe von 1,67 EUR/m³ (auf Basis Frischwasserverbrauch)
Niederschlagswasser in Höhe von 0,43 EUR/m² (auf Basis der versiegelten und ange-
schlossenen Grundstücksflächen)
hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 24.07.2019 beschlossen.
Für die Kostenüberdeckung in 2019 wurde eine Rückstellung für Gebührenerstattung gebildet. Deren Auflö-
sung wurde in die Gebührenberechnung der laufenden Kalkulationsperiode (2020 – 2023) einbezogen. Für
2021 reduzierte sich die Rückstellung für Rückzahlungen von Gebühren um 15 Mio. €.
3. Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukrainekrieges
Betriebsintern sollte die Coronapandemie im Jahr 2022 und darüber hinaus keine größeren Einschränkun-
gen mehr verursachen. Erstens hat sich hierbei das mobile Arbeiten von zu Hause etabliert, zweitens sind
ab dem Frühsommer weitere Lockerungen bei den coronabedingten Einschränkungen vorgesehen. Bei der
für die bei der SUN geplanten Investitionen sind ausfallbedingte Einschränkungen der Bauwirtschaft eben-
falls nicht zu erwarten, da diese erfahrungsgemäß recht glimpflich durch die Pandemie gekommen ist. Al-
lerdings deuten einige Anzeichen darauf hin, dass es aufgrund des Ukrainekriegs zu Engpässen von Bau-
materialen kommen könnte und wohl auch die Bezugspreise für Rohstoffe und Chemikalien für die SUN
höher ausfallen werden. Zudem sind höhere Kosten beim Strombezug und bei den Treibstoffpreisen unver-
meidbar. Die höheren Lebenshaltungskosten werden im weiteren Schritt über die zu erwartenden Tarifver-
handlungen (Tarifvertrag gültig bis 31.12.2022) ab 2023 zu höheren Lohn- und Gehaltskosten bei der SUN
und den Lieferanten führen.
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VI. Weitere Sachverhalte gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung Bayern
1. Änderungen im Bestand der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte
Verkäufe/Käufe:
Im Berichtsjahr wurde kein Grundstück gekauft und keines verkauft.
Grunddienstbarkeiten:
Es wurden keine neuen Dienstbarkeiten eingetragen.
Es wurde eine Löschung von Dienstbarkeiten vorgenommen.
2. Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten An-
lagen
Die Angaben sind in Anlage 2 zum Jahresabschluss ersichtlich.
3. Stand Anlagen im Bau und geplante Bauvorhaben
Der Bestand der Anlagen im Bau ist um 13.794 TEUR auf 71.744 TEUR (Vj. 57.950 TEUR) gestiegen.
Die Aufstellung der Anlagen im Bau zum 31.12.2021 ist in Anlage 2 zum Lagebericht ersichtlich.
Die Planung der Investitionsausgaben für Baumaßnahmen 2022 bis 2025 der Bereiche Abwasserableitung
und Abwasserreinigung ist ein Anstieg auf 40 bis 52 Mio. EUR vorgesehen.
Geplante Investitionsschwerpunkte in den Jahren 2021 – 2025 im Bereich der Abwasserableitung (158
Mio. EUR) sind im Wesentlichen die Kanalsanierung, die Kanalerneuerungen, Generalsanierung Siedlun-
gen Süd, Kanalmaßnahmen am Frankenschnellweg, das Regenrückhaltebecken Wertachstrasse, Gebiets-
sanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen und weitere Maßnahmen. Die Ergebnisse der hydraulischen
Kanalnetzüberrechnung werden das Investitionsprogramm beeinflussen. Der Bedarf an neuem Wohnraum
wird auch die entwässerungstechnische Erschließung von neuen Baugebieten nach sich ziehen. Außer-
dem ist die Gebäudeumstrukturierung für Kanalbetrieb und Analytik am Standort Muggenhof geplant.
Bei der Abwasserreinigung (81 Mio. EUR im gleichen Zeitraum) ist eindeutiger Investitionsschwerpunkt
die Klärschlammbehandlungsanlagen. Weitere Investitionsfelder sind der allgemeine Klärwerksausbau, die
Modernisierung der elektrischen Anlagen in beiden Klärwerken einschließlich der Beleuchtungsanlagen im
Klärwerk I, sowie die Modernisierung der Anlagentechnik im Klärwerk II, die Ertüchtigung der Schwachlast-
belebungsanlagen, die Modernisierung der Prozessleittechnik, die Erweiterung der mechanischen Anlagen
und die Modernisierung des Wasserweges.
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Lagebericht
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4. Personalangaben
Personalstand
Zum 31.12.2021 beschäftigte der Eigenbetrieb SUN 443 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Stammperso-
nal). Darüber hinaus befanden sich 21 Mitarbeiter in der Ausbildung. Die Stellenbesetzung gemessen in
Vollzeitäquivalenten (VZÄ) liegt am Ende des Berichtsjahres mit 405,67 Beschäftigten (Vorjahr 403,9) unter
dem Stellenplan (435,42).
Bei Wiederbesetzungen von Planstellen und der Genehmigung von Projekten erfolgt die Prüfung der Not-
wendigkeit durch die Werkleitung in jedem Einzelfall.
Anzahl der Beschäftigten:
Die frei gewordenen Stellen konnten weitgehend wiederbesetzt werden. Bei verschiedenen Funktionen im
technischen Bereich gestaltet sich der Gewinnungsprozess zunehmend schwieriger.
31.12.2021 31.12.2020 31.12.2019
Stellenplan
Vollkraftstellen (Soll) 435,42 423,7 407,4
Istbesetzung
Vollzeitäqivalente 405,67 403,9 390,1
Beschäftigte (gesamt) 443 442 429
befristete Beschäftigte 6 8 7
Auszubildende 21 19 16
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Lagebericht
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Anlage 1 (ungeprüft)
Überleitungsrechnung (in TEUR) 2017 2018 2019 2020 2021
SUN Gesamt Ist Ist Ist Ist Ist
Jahresergebnis nach Handelsrecht 6.667 6.189 12.518 8.0 77 10.654
Rückrechnung handelsrechtlicher Ansätze:
s. b. Erträge (Aufl. Zuschüsse und Beiträge) 4.868 4.954 5.008 4.966 4.880
Bruttoabschreibung für Abnutzung -24.315 -24.243 -24.228 -24.183 -23.365
Nettoabschreibung -19.447 -19.289 -19.220 -19.217 -18.485
Nettozinsaufwand (ohne B-Loop) -8.777 -7.683 -6.703 -6.408 -5.547
andere nicht gebührenfähige Ansätze -4.019 -4.843 -102 -4.841 -3.556
Hinzurechnung kalkulatorischer Ansätze
Nettoabschreibung -19.447 -19.289 -19.220 -19.217 -18.485
Zinskosten auf Anlagevermögen -24.076 -23.605 -23.471 -23.447 -23.328
Zinserträge auf Zuschüsse und Beiträge 5.965 6.043 6.001 5.919 5.798
Nettozinskosten -18.111 -17.562 -17.470 -17.528 -17.530
gebührenfähiger Anteil aus Pensionsrückstellung 1.352 1.153 1.853 1.798 2.227
Betriebswirtschaftliches Ergebnis (KAG) 0 0 0 0 0
Ergebnisübertrag (KAG) 0 0 0 0 0
kumuliertes Ergebnis (KAG) 0 0 0 0 0
kalkulatorischer Zinssatz 4,50% 4,50% 4,50% 4,50% 4,50%
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Lagebericht
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Anlage 2: Anlagen im Bau 2021
Projekt Abwassersammlungsanlagen zum 31.12.2021 EUR
93102 Kanalisation Bebauungsplangebiete 38.130,92
93103 Erschließung Baugebiet Wetzendorf 46.734,36
93250 Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen 3.72 9.697,58
94800 Kanalsanierung Gartenstadt 615.916,25
94950 Regenrückhaltebecken Wertachstraße 11.207.582,05
95400 Kanalerschließung 1.344.895,80
95600 Kanalbau 7.686.837,16
95700 Kanalauswechslung 7.461.199,17
I002 Maßnahme Dritter 864.760,34
I005 Kanalerschließung Tiefes Feld 97.802,68
I105 Zerzabelshofsammler 196.684,63
I106 Gebietssanierung Kornburg 215.014,69
I148 Frankenschnellweg 2.076.617,63
I177 Gebäudeumstrukturierung Kanalbetrieb+Analytik 1.366. 067,08
I200 Reinvestitionen Kanalbetrieb 99.030,88
Zurechnung nicht eingerechneter Baurechnungen 1.660. 465,00
Zurechnung nicht eingerechneter Maßnahme Dritter 13. 480.899,00
Im Bau befindliche Maßnahmen aus Abwassersammlungsanlagen 52.188.335,22
Projekt Abwasserreinigungsanlagen zum 31.12.2021 EUR
96700 Kläranlagenausbau 726.565,58
I087 Beleuchtungsanlagen KW 1 195.223,68
I156 Klärwerk 1 Konzept zur Klärschlammbehandlung 13.803. 227,21
I176 Ertüchtigung der Schwachlastbelebung 351.069,78
I181 Ertüchtigung der Gebäudetechnik 25.614,75
I182 Modernisierung Wasserweg KW 1 128.119,38
I183 Modernisierung elektr. Anlagen Abwasserreinigung 2. 637.122,35
I184 Modernisierung Anlagentechnik Klärwerk 2 18.967,26
I185 Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1 80.405 ,76
I187 Klärschlammverwertung Nürnberg 98.468,85
PI1116 Erweiterung der mechanischen Anlagen 39.439,95
PI1127 Vorbeugender Brandschutz 380.153,20
Zurechnung nicht eingerechneter Baurechnungen 1.071. 538,00
Im Bau befindliche Maßnahmen aus Abwasserreinigungsanlagen 19.555.915,75
Gesamtsumme der im Bau befindlichen Baumaßnahmen 71. 744.250,97
379
Anlage 5
Anlagen zum Jahresabschluss
(ungeprüft)
zum 31.12.2021
Seite 1 von 3
Inhaltsverzeichnis Seite
Anlage 1 Erfolgsübersicht zum 31.12.2021 2
Anlage 2 Technische Daten 2021 3
380
Anlage 5
Anlagen zum Jahresabschluss
(ungeprüft)
zum 31.12.2021
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Anlage 1: Erfolgsübersicht zum 31.12.2021
Stadtent-
wässerung
Kauf-
männischer
Bereich
Umwelt-
analytik
Betriebs-
wirtschaftliches
Ergebnis
Ru-
brik Beschreibung IST 01-12/21 IST 01-12/20 IST 01-12/20 IST 01-12/20
1. Materialaufwand 24.938.203,49 474.151,70 746.036,25 26.158.391,44
2. Löhne und Gehälter 15.613.347,94 2.877.103,09 3.236.943,63 21.727.394,66
3. Soziale Abgaben 3.064.470,86 731.440,41 676.302,69 4.472.213,96
4. Soziale Abgaben und Aufw.f.Altersversorgung 1.567.861,54 115.132,48 335.289,43 2.018 .283,45
5. Summe Personalaufwand 20.245.680,34 3.723.675,98 4.248.535,75 28.217.892,07
6. Abschreibungen 22.700.799,73 231.366,26 432.396,44 23.364.562,43
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.963.449,27 3.176.166,66 430.432,54 5.570.048,47
8. Steuern 254.137,29 0,00 107,98 254.245,27
9. Konzessions- und Wegeentgelte 0,00 0,00 0,00 0,00
10. Andere betriebliche Aufwendungen 8.154.336,25 2.860.072,36 439.851,97 11.454.260,58
11. Summe 1. - 10. 78.256.606,37 10.465.432,96 6.297.360,93 95.019.400,26
12. Gesamtbelastung 54.031.543,61 2.900.657,73 9.219.996,56 66.152.197,90
13. Gesamtentlastung -42.227.562,37 -13.102.165,79 -10.822.469,74 -66.152.197,90
14. Aufwendungen nach Entlastung 90.060.587,61 263.924,90 4.694.887,75 95.019.400,26
15. Betriebserträge insgesamt -102.122.945,57 -240.471,20 -3.286.601,33 -105.650.018,10
16. Betriebsergebnis -12.062.357,96 23.453,70 1.408.286,42 -10.630.617,84
17. Finanzerträge 0,00 -23.453,70 0,00 -23.453,70
18. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00
19. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,00 0,00 0,00
20. Unternehmensergebnis -12.062.357,96 0,00 1.408.286,42 -10.654.071,54
381
Anlage 5
Anlagen zum Jahresabschluss
(ungeprüft)
zum 31.12.2021
Seite 3 von 3
Anlage 2: Technische Daten
31.12.2020 31.12.2021
Einwohnerzahl der Stadt 539.788 537.445
davon am Kanalnetz angeschlossen 539.312 537.030
Anzahl der Einwohner, deren Abwasser zur Behandlung
in Nachbargemeinden übergeleitet wird -3.494 -3.555
Einwohnerzahl der Kommunen, deren Abwasser in das
Kanalnetz des Eigenbetriebes eingeleitet wird 51.417 51.372
Gesamteinwohnerzahl des Entsorgungsgebietes 587.235 584.847
Getrennte Entsorgungsanlagen Anzahl 2 2
Größte Tageseinleitung (Klärwerk 1) m3/Tag 381.350 381.670
Kläranlagen Anzahl 2 2
Klärwerk 1 Einw.Gleichwerte 1.400.000 1.400.000
Klärwerk 2 Einw.Gleichwerte 230.000 230.000
Reinigungsstufen
Mechanik
Biologie
P-Elimination
N-Elimination
Filtration
Stromerzeugungsanlagen
(nur Notstrom) Anzahl 4 4
Leistung kW 1.550 1.550
Stromerzeugung in den
Blockheizkraftwerken KW 1 kWh 20.144.000 18.522.240
Regenüberlaufbecken/
Regenrückhaltebecken Anzahl 43 43
Stauraumkanäle Anzahl 33 33
Abwasserpumpwerke Anzahl 34 34
gesamtes Speichervolumen in
Regenbecken/Stauraumkanälen/
Pumpwerken m3 551.273 551.273
Grundstücksanschlüsse Anzahl 71.396 70.823
in den Klärwerken 1 und 2
in den Klärwerken 1 und 2
in den Klärwerken 1 und 2
in den Klärwerken 1 und 2
in den Klärwerken 1 und 2
382
Anlage 6
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
1
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offen-
legung der Organbezüge
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftslei-
tung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwa-
chungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanwei-
sung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?
Für die Werkleitung gilt die vom Werkausschuss erlassene "Geschäftsanweisung für die Werkleitung
des Eigenbetriebs SUN" vom 1 August 2020. In der Geschäftsanweisung sind insbesondere in §§ 4
und 5 die Aufgaben und die Geschäftsbereiche der einzelnen Werkleiter geregelt.
Die Regelungen entsprechend den Bedürfnissen des Unternehmens.
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschrif-
ten hierüber erstellt?
Im Geschäftsjahr fanden acht Sitzungen des Werksauschusses statt. Darüber hinaus wurden Ange-
legenheiten der SUN im Stadtrat behandelt. Niederschriften über die Sitzungen und die gefassten
Beschlüsse liegen vor.
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind die ein-
zelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Die Mitglieder der Werkleitung sind auskunftsgemäß in keinen derartigen Kontrollgremien tätig.
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im
Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Kompo-
nenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies be-
gründet?
Die Vergütung der Mitglieder der Werkleitung wird im Anhang angegeben, sie beinhaltet auskunfts-
gemäß weder erfolgsbezogene Komponenten noch Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung.
Den Mitgliedern des Werkausschusses werden keine Sitzungsgelder gezahlt.
383
Anlage 6
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
2
Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Or-
ganisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Er-
folgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Die Arbeitsbereiche, Zuständigkeiten und Weisungsbefugnisse sind klar geregelt und abgegrenzt.
In der Werkleiterverfügung Nr. A 07 vom 1. April 2021 werden die Regelungen zur Aufbauorgani-
sation der Abteilungen festgelegt. In den Anlagen zu dieser Verfügung sind die Organigramme der
einzelnen Bereiche dargestellt.
Regelungen zu Entscheidungs- und Zeichnungsbefugnissen sind in den Werkleiterverfügungen Nr.
A 02 in der Fassung vom 1. August 2020 sowie Nr. A 15 in der Fassung vom 1. August 2020 enthal-
ten.
Die Überprüfung der innerbetrieblichen Organisation erfolgt in regelmäßigen Abständen durch das
Rechnungsprüfungsamt.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird?
Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert?
Die Werkleitung hat die Werkleiterverfügung Nr. B 04 in der Fassung vom 13. Dezember 2021 zur
Korruptionsprävention erlassen. Der bei der Stadt Nürnberg im Rechnungsprüfungsamt angestellte
Korruptionsbeauftragte informiert in Abständen die Führungskräfte des SUN über aktuelle Entwick-
lungen innerhalb seines Kompetenzbereichs.
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (ins-
besondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewäh-
rung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden?
Die vom Stadtrat beschlossene Betriebssatzung regelt die wesentlichen Entscheidungsprozesse der
SUN. Neben der Betriebssatzung wurden zusätzliche Werkleiterverfügungen erlassen.
Außerdem gelten für die SUN bezüglich der Auftragsvergabe die Vergabe- und Beschaffungsricht-
linien der Stadt Nürnberg (VBRL) auf Grundlage der VOB und VOL.
Im Rahmen der Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass diese nicht eingehalten wur-
den.
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z. B. Grundstücksverwaltung, EDV)?
Es besteht eine ordnungsgemäße Dokumentation der Verträge.
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Anlage 6
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
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Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
a) Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten
sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – den Bedürfnissen des Unterneh-
mens?
Der Eigenbetrieb erstellt jährlich einen Wirtschaftsplan, der aus einem Erfolgs-, Vermögens- und
Finanzplan sowie einem Investitionsplan besteht. Der kurzfristige Planungshorizont beträgt ein
Jahr. Im Rahmen der Mittelfristplanung wird für die Erfolgs- und Finanzplanung sowie das Investi-
tionsprogramm eine Vorschau für weitere drei Jahre erstellt.
Nach unseren Feststellungen entspricht das Planungswesen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs.
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Planabweichungen werden systematisch im Rahmen des Monatsreporting an die Werkleitung un-
tersucht.
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen
Anforderungen des Unternehmens?
Das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung entspricht der Größe und den Anforde-
rungen des Eigenbetriebs.
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u. a. eine laufende Liquiditätskontrolle
und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Es besteht ein funktionierendes Finanzmanagement und eine laufende Liquiditätskontrolle. Eine
laufende Liquiditätskontrolle und die Kreditüberwachung finden monatlich auf Grundlage einer
Analyse der Geldflüsse statt (Gegenüberstellung IST-Einnahmen und IST-Ausgaben). Darauf auf-
bauend erfolgt die Planung für die verbleibenden Monate des Jahres zum Zweck des frühzeitigen
Erkennens des Finanzmittelbedarfs bzw. um die überschüssigen Liquiden Mittel festzustellen.
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhalts-
punkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind?
Zum Finanzausgleich der Stadt Nürnberg besteht ein Verrechnungskonto (Betriebsmittelkonto).
Die Konditionen sind in der "Vereinbarung über die Geldaufnahme und -anIage bei der Stadtkasse
Nürnberg" vom 2./8. Januar 2020 (mit Nachtrag vom 1. Juli 2021) festgelegt.
Im Rahmen unserer Prüfung sind uns keine Anhaltspunkte hierfür bekannt geworden, dass die Re-
gelungen nicht eingehalten worden sind.
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Anlage 6
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
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f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das
bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv einge-
zogen werden?
Die Erhebung der Kanalgebühren erfolgt im Rahmen rollierender Abrechnungen und des Einzugs
von Dreimonatspauschalen durch das Kassen- und Steueramt der Stadt Nürnberg. Die fertiggestell-
ten Hausanschlüsse und Baukostenzuschüsse sowie die Gebührenbescheide im Bereich Umwelt-
analytik werden von der SUN zeitnah in Rechnung gestellt und eingezogen.
Für ausstehende Rechnungen werden regelmäßig einmal im Monat Mahnungen versendet. Das
bestehende Mahnwesen gewährleistet den zeitnahen und effektiven Einzug ausstehender überfäl-
liger Forderungen. Bei rückständigen Forderungen übernimmt nach zweimaliger erfolgloser Mah-
nung die Vollstreckungsabteilung der Stadt Nürnberg die weitere Verwaltung der Forderungen.
Das Mahnwesen für die Kanalbenutzungsgebühren ist dem Kassen- und Steueramt der Stadt Nürn-
berg zugeordnet.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Feststellungen getroffen, die Anhaltspunkte dafür
liefern, dass nicht sichergestellt ist, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt wer-
den.
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es alle we-
sentlichen Unternehmens-/ Konzernbereiche?
Das Controlling entspricht den Anforderungen des Eigenbetriebs.
h) Ermöglicht das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochter-
unternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht?
Das Rechnungs- und Berichtswesen ermöglicht eine Steuerung und Überwachung des Tochterun-
ternehmens KSVN.
Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen
ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können?
Beim Eigenbetrieb besteht ein umfassendes Risikomanagement. Die einzelnen Abteilungen haben
eine Risikoinventur durchgeführt und die erkannten Risiken nach Schadensausmaß und Eintritts-
wahrscheinlichkeit bewertet. Die Bestandsaufnahme wurde in Führungsbesprechungen themati-
siert, eine erneute Risikoinventur erfolgte im Jahr 2020. Das Instrumentarium wurde verbessert
und der Prozess wurde im Rahmen des Qualitäts- und Umweltmanagements vollständig aufgenom-
men.
Die bestehenden Maßnahmen sind ausreichend um rechtzeitig bestandgefährdende Risiken zu er-
kennen.
386
Anlage 6
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
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b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhalts-
punkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Nach unserer bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse reichen die Maßnahmen aus und erfüllen
ihren Zweck. Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Maß-
nahmen nicht durchgeführt wurden.
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Die maßgeblichen Erkenntnismittel sind ausreichend dokumentiert.
d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen
Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst?
Die Frühwarnsignale und Maßnahmen werden kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen
Geschäftsumfeld, den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst.
Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie
von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt?
Dazu gehört:
· Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?
· Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen eingesetzt
werden?
· Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Umfang
dürfen offene Posten entstehen?
· Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zulässig
sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z. B. antizipatives
Hedging)?
Grundsätzlich bedarf es für den Einsatz der oben genannten Finanzierungsformen oder anderer
Anlageformen der ausdrücklichen Genehmigung durch den Werkausschuss und den Stadtrat.
Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten wurde mit Beschluss des Stadtrats genehmigt. Die
Werkleitung hat in der mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 gültigen Abteilungsanweisung Nr. K 02
den Einsatz und Abschluss derivativer Zinsinstrumente geregelt.
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Anlage 6
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
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Zur effizienten Steuerung des Schuldenportfolios der SUN wurde auf Grundlage des Beschlusses
des Stadtrats der Einsatz folgender derivativer Zinsinstrumente genehmigt:
- Symmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere SWAPS und zusammengesetzte Produkte,
z.B. Doppelswaps)
- Asymmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere Caps und zusammengesetzte Produkte
asymmetrischer konnexer Zinsprodukte, z.B. Collar)
- Kombinationen (z.B. Swaption, Swap mit Cap)
Der Abschluss derivativer Zinsinstrumente ist ausschließlich auf der Grundlage bestehender oder
neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Rechtliche Anforderungen sind
einzuhalten. Die Koordination, Konzeption und der Abschluss (Handel) dieser Geschäfte erfolgt
durch das Finanzreferat der Stadt Nürnberg entsprechend der gültigen Richtlinie zum Zins- und
Kreditmanagement der Stadt Nürnberg.
b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen und zur
Risikobegrenzung?
Hierfür haben sich kleine Anhaltspunkte ergeben.
c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur
Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf
· Erfassung der Geschäfte
· Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse
· Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung
· Kontrolle der Geschäfte?
Siehe Antwort zu Frage 5 a).
d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatgeschäfte
und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen?
Die SUN hat keine derartigen Geschäfte abgeschlossen, insofern ist eine Erfolgskontrolle nicht not-
wendig.
e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?
Siehe Antwort zu Frage 5 a).
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Anlage 6
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f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offenen Positi-
onen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?
Dies ist in der oben genannten Abteilungsanweisung Nr. K 02 geregelt.
Fragenkreis 6: Interne Revision
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/Kon-
zernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere
Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Die Interne Revision wird durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg wahrgenommen.
b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/Konzern? Besteht bei
ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg ist von der Werkleitung der SUN weisungsunab-
hängig. Die Gefahr von Interessenkonflikten besteht nicht.
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernrevision im
Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z. B. Tren-
nung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das
letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
In 2021 erfolgte die jährliche Überprüfung der Kassenbestände. Außerdem war die SUN in die
stadtweite Prüfung „Grundabgabengebühren / Zusammenwirken Kassen- und Steueramt, Eigen-
betriebe ASN, SÖR, SUN“ eingebunden.
d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?
Eine Abstimmung mit dem Abschlussprüfer hat nicht stattgefunden.
e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche han-
delt es sich?
Das Rechnungsprüfungsamt hat keine bemerkenswerten Mängel aufgedeckt.
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revi-
sion/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/Konzernrevision die Umset-
zung ihrer Empfehlungen?
Die Werkleitung nimmt zu einzelnen Anmerkungen, Feststellungen und Empfehlungen des Rech-
nungsprüfungsamts der Stadt Nürnberg schriftlich Stellung. Die Umsetzung von Empfehlungen
wird durch das Rechnungsprüfungsamt überwacht.
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Anlage 6
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
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Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäfts-
ordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zu-
stimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist?
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Werkausschusses
nicht eingeholt wurde.
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans
die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Es wurden keine Kredite an Mitglieder der Werkleitung oder des Überwachungsorgans gewährt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche,
aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z. B. Zer-
legung in Teilmaßnahmen)?
Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Rechts-
geschäfte und Maßnahmen ähnliche, aber nicht zustimmungsbedürftig behandelte Geschäfte und
Maßnahmen getätigt bzw. getroffen worden sind.
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung,
Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans
übereinstimmen?
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz,
Satzung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Werksauschusses übereinstimmen
Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlage-
werte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Fi-
nanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Die Investitionen erfolgen auf Grundlage des Investitionsplans als Teil des Wirtschaftsplans. Nach
unseren Feststellungen werden Investitionen angemessen geplant und hinsichtlich ihrer Erforder-
nisse sowie ihrer RentabiIität/Wirtschaftlichkeit ausreichend geprüft.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht aus-
reichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z. B. bei Erwerb
bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen zur Preisermittlung nicht ausrei-
chend waren
390
Anlage 6
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
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c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und
Abweichungen untersucht?
Nach unseren Feststellungen stellt das Projektcontrolling eine ausreichende Überwachung von In-
vestitionsprojekten sicher. Investitionsprojekte werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
kalkuliert und budgetiert. Mittels der Projektbuchhaltung erfolgt die laufende Überwachung der
angefallenen Kosten, auftretende Abweichungen werden sofort gemeldet.
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in
welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Im Berichtsjahr haben sich bei den abgeschlossenen Investitionen keine wesentlichen Überschrei-
tungen ergeben.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung
der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
Fragekreis 9: Vergaberegelungen
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z. B. VOB, VOL, VOF,
EU-Regelungen) ergeben?
Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z. B.
auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Es werden grundsätzlich mehrere Angebote eingeholt.
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
Dem Werkausschuss wird im Rahmen seiner Sitzungen regelmäßig Bericht erstattet.
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unterneh-
mens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
Die Berichte vermitteln einen zutreffenden Einblick in die Geschäftstätigkeit des Eigenbetriebs.
391
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
10
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet?
Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Ge-
schäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde
hierüber berichtet?
Der Werkausschuss wurde über wesentliche Vorgänge umgehend informiert.
Ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie er-
kennbare Fehldispositionen oder wesentlichen Unterlassungen liegen nicht vor.
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen beson-
deren Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Im Berichtsjahr ist keine besondere Anfrage im Sinne des § 90 Abs. 3 AktG an die Werksleitung
herangetragen worden.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z. B. nach § 90 AktG oder unterneh-
mensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt
und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?
Eine D&O-Versicherung wurde nicht abgeschlossen Die Bediensteten der Stadt Nürnberg und die
kommunalen Mandatsträger sind über die Stadt Nürnberg versichert.
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans ge-
meldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden?
Derartige Interessenkonflikte sind uns nicht bekannt geworden.
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Es besteht kein nicht betriebsnotweniges Vermögen.
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Die Bestände des Eigenbetriebs sind weder auffallend hoch noch gering.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen
Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich be-
einflusst wird?
Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
392
Anlage 6
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
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Fragenkreis 12: Finanzierung
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie
sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert
werden?
Zur Zusammensetzung der Kapitalstruktur verweisen wir auf unsere Ausführungen in unserem Prü-
fungsbericht.
Die zum Bilanzstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen sollen durch Darle-
hen finanziert werden.
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen
wesentlicher Konzerngesellschaften?
Die SUN ist in die Konzernstruktur der Stadt Nürnberg eingebunden.
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffent-
lichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtun-
gen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Der Eigenbetrieb hat im Berichtsjahr einen Investitionszuschuss über TEUR 44 vom Bundesumwelt-
ministerium erhalten. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen
Verpflichtungen und Auflagen nicht eingehalten wurden.
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?
Aufgrund des Kostendeckungsprinzips sowie des Anschlusszwangs und der daraus resultierenden
wirtschaftlichen Sicherheit für den Eigenbetrieb kann die Eigenkapitalausstattung als ausreichend
beurteilt werden. Finanzierungsprobleme sind gegenwärtig nicht erkennbar.
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftli-
chen Lage des Unternehmens vereinbar?
Im Berichtsjahr ergibt sich ein Jahresüberschuss, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.
Dies ist mit der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs vereinbar.
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Konzernunter-
nehmen zusammen?
Hierzu verweisen wir auf die von der SUN erstellte Erfolgsübersicht.
393
Anlage 6
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
12
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Das Jahresergebnis ist nicht entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwi-
schen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditio-
nen vorgenommen werden?
Nach unseren Feststellungen liegen den Leistungsbeziehungen zwischen der SUN und der Stadt
Nürnberg sowie deren anderen Eigenbetriebe und Gesellschaften angemessene Konditionen zu-
grunde. Aussagen zu stadtinternen Verrechnungen und dem Kostensatz finden sich in Punkt 3.1
der Finanzwirtschaftsbestimmungen für den Eigenbetrieb SUN Nürnberg (FB SUN).
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Nicht anwendbar.
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren
und was waren die Ursachen der Verluste?
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine bedeutsamen verlustbringenden Geschäfte identifi-
ziert.
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen
handelt es sich?
Siehe Antwort zu Frage 15 ).
Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
Im Berichtsjahr wurde ein Jahresüberschuss erzielt.
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unterneh-
mens zu verbessern?
Derartige Maßnahmen sind aktuell nicht vorgesehen.
394
Anlage 7
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
1
RECHTLICHE VERHÄLTNISSE
1. Rechtliche Grundlagen
Firma Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Sitz Nürnberg
Betriebssatzung Es gilt die Betriebssatzung in der Fassung vom 15. Dezember
1995, zuletzt geändert am 10. November 2016
Gegenstand Aufgaben des Eigenbetriebs sind
§ die schadlose Ableitung und Behandlung von Abwässern
einschließlich der Klärschlammverwertung und
-beseitigung;
§ Entsorgungsaufgaben, die zur Aufgabe der Stadtentwässe-
rung gehören und dem Betrieb aufgrund vertraglicher Ver-
einbarungen obliegen;
§ der Betrieb des Labors für Umweltanalytik und
§ alle den Betriebszweck fördernden Maßnahmen.
Wirtschaftsjahr Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.
Organe des Verbandes Werkleitung
Die Werkleitung besteht gemäß § 4 der Betriebssatzung aus drei
Mitgliedern (Werkleitern), die vom Stadtrat berufen werden. Der
erste Werkleiter muss stets ein kommunaler Wahlbeamter sein.
Die zwei weiteren Werkleiter sind ein Werkleiter für den kauf-
männischen Bereich und ein Werkleiter für Stadtentwässerung
und Umweltanalytik. Die zwei weiteren Werkleiter sind gleichbe-
rechtigt. Die Amtszeit der weiteren Werkleiter beträgt fünf Jah-
re.
Die Werkleitung führt die laufenden Geschäfte. Sie vertritt in
diesem Rahmen in Angelegenheiten des Eigenbetriebs die Stadt
nach außen.
Die Mitglieder der Werkleitung sind im Anhang angegeben.
Werksauschuss
Die Aufgaben des Werkausschusses sind in § 5 der Betriebssat-
zung geregelt. Der Werkausschuss entscheidet über alle
Werksangelegenheiten, soweit kein anderes Organ zuständig ist.
Vorsitzender des Werksauschusses ist gemäß § 7 der Betriebs-
satzung der Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg.
395
Anlage 7
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
2
Die Mitglieder des Werkausschusses sind im Anhang angegeben.
Stadtrat
Die Zuständigkeiten des Stadtrats sind in § 6 der Betriebssatzung
geregelt.
2. Wichtige Verträge
US-Cross-Border-Leasing-Vertrag I und II (CBL 1 und CBL 2)
Die SUN hatte in den Jahren 1999 und 2001 alle wesentlichen Anlagengegenstände, insbesondere das
Klärwerk I und II sowie das gesamte Kanalnetz mit sämtlichen Pumpwerken und Sonderbauwerken, an
einen US-Investor vermietet (Hauptmietvertrag) und gleichzeitig durch die Stadt Nürnberg zurückge-
mietet (Untermietvertrag). Die Abwicklung der Mietgeschäfte erfolgte über mehrere für diesen Zweck
gegründeten US-Trusts. Die Hauptmietzeit des US-Leasing-I-Geschäfts (1998) betrug 75 Jahre, die des
US-Leasing-II-Geschäfts (2001) 99 Jahre. Die Untermietverträge liefen 21,5 bzw. 28 Jahre.
Vor Ablauf der Untermietverträge konnten die Rechte des US-Partners aus dem Hauptmietvertrag zu
einem bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis erworben werden. Mit Ausübung dieser Kaufoption
endeten diese Transaktionen.
Im März 2009 wurden die Verträge zum CBL 2 und im Februar 2010 die zum CBL 1 aufgelöst. Der B-
Loop, mit dem ein Teil des Fremdkapitals im Rahmen des CBL 2 abgedeckt wurde, bleibt weiterhin be-
stehen. Die korrespondierenden Ausleihungen an die Deutsche Bank AG sowie die Darlehensverbind-
lichkeiten gegenüber der HypoVereinsbank Unicredit Bank AG in Höhe von jeweils USD 39,0 Mio. wur-
den aufgrund der Auflösung der übrigen Verträge im Berichtsjahr 2009 in der Bilanz der SUN ausge-
wiesen. Ab dem Berichtsjahr 2010 wurde mit Einführung des BilMoG für diese Verträge gem.
§ 254 HGB eine Bewertungseinheit gebildet und der Sachverhalt nur noch im Anhang angegeben. Zins-
und Tilgungszahlungen erfolgen direkt von der Deutschen Bank AG an die HypoVereinsbank Unicredit
Bank AG. Wir verweisen auf die entsprechenden Ausführungen im Anhang sowie im Lagebericht.
3. Steuerliche Verhältnisse
Der Eigenbetrieb ist beim Finanzamt Nürnberg-Zentral erfasst. Der Eigenbetrieb unterliegt im Bereich
der nicht hoheitlichen Tätigkeiten, insbesondere als Betrieb gewerblicher Art, der Steuerpflicht.
396
Allgemeine Auftragsbedingungen
für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2017
1. Geltungsbereich
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern
oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfa s-
send „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen,
Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonst i-
ge Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart
oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wir t-
schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart
ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt . Im Hinblick auf
solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten
gegenüber.
2. Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestim m-
ter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnung s-
mäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im
Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsfü h-
rung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebni s-
se seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt,
sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betrieb s-
wirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden
beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den
Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus erg ebende Folgerungen
hinzuweisen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für
die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weitere n Informa-
tionen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und
Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von
Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren
Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des
Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtsc hafts-
prüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollstä n-
digkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der
gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer form u-
lierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der
Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies g ilt für die Dauer des
Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übe r-
nahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rec h-
nung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaft s-
prüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunte r-
nehmen oder solcher mit ihm assoziierte n Unternehmen, auf die die Una b-
hängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den
Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhäl tnissen beeinträchtigen, ist der
Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des
Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellun g
maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern
nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des
Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten
Auftrags sind stets unverbindlich.
6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeits-
ergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entwurf oder in
der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaft s-
prüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zusti m-
mung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weiter -
gabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen
Anordnung verpflichtet.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die
Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftragg e-
ber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.
7. Mängelbeseitigung
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unb e-
rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfü l-
lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der
Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber
wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrac h-
te Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder
Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber
hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber
unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1,
die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf
eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und
formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und
dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wir t-
schaftsprüfer auch Dritt en gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die
geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene
Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten
gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fäl len ist der Auftragg e-
ber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB,
§ 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm
bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweige n zu
bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht
entbindet.
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen
Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz
beachten.
9. Haftung
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Lei stungen des Wirtschaftsprüfers, insb e-
sondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Ha f-
tungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323
Abs. 2 HGB.
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungs beschränkung Anwendung findet
noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung
des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausna h-
me von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1
ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Sch a-
densfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Au f-
traggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer
bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtve r-
letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 gena nnte Höchstbetrag
für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.
Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise
nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
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397
(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines
aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens
gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflich t-
verletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehrere n
aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf
gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Un terlassen als
einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten mite i-
nander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In
diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in
Anspruch genommen werden. D ie Begrenzung auf das Fünffache der Mi n-
destversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflich t-
prüfungen.
(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs
Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung K lage erhoben
wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht
für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzufü h-
ren sind , sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach §
1 ProdHaftG begründen . Das Recht, die Einrede der Verjährung gelte nd zu
machen, bleibt unberührt.
10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch de n Wirtschaftsprüfer
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder
Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein
Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lag e-
bericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schrift-
licher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten
Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere
Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersach en
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerl i-
chen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollstä n-
dig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch
den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftragg e-
ber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigke i-
ten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der V ermögensteuererklä-
rungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahre s-
abschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen
und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Ei nspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pa u-
schalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen di e
unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honori e-
ren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerbera-
tervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist ,
kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform
vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körpe r-
schaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie
aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben
erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf
dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der F i-
nanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen ,
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit U m-
wandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und
Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und
dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfü llung von Anzeige- und Dokumentation s-
pflichten.
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, o b alle
in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrg e-
nommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unte r-
lagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.
12. Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber
kann auch per E -Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation
per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie
etwa die Verschlüsselung von E -Mails, w ird der Auftraggeber den Wir t-
schaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
13. Vergütung
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren - oder Honorarforderung
Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich
berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslage n-
ersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befri e-
digung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als
Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen
Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslage nersatz nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
14. Streitschlichtungen
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherst reitbeile-
gungsgesetzes teilzunehmen.
15. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden A n-
sprüche gilt nur deutsches Recht.
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DokID:
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Beschlussvorlage
SUN/023/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
21.07.2022 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 30.11.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Sachverhalt (WerkA/SUN):
Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs SUN wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO)
sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die
Begutachtung der Entlastung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat
für die Entlastung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungs -
prüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs SUN die
Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
33
399
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/023/2022
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja kaufm. Angelegenheit - ohne Auswirkungen auf unterschiedliche Personen-
gruppen. Dadurch sind keine Diversity-Aspekte betroffen.
400
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/023/2022
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
401
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/023/2022
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA/SUN Ö 21.07.2022):
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des
Eigenbetriebs SUN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 30.11.2022):
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs SUN gem. Art. 102 Abs.
3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 14.12.2022):
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 14.12.2022 festgestellten
Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs SUN gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
402
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
ASN/010/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb
Nürnberg (ASN)
27.07.2022 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 30.11.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt
Nürnberg (ASN)
Anlagen:
Jahresabschluss von ASN 2021 (siehe Prüfungsbericht der Fa. Baker Tilly
Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG) mit Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
(Prüfungsbericht)
Sachverhalt (WerkA ASN):
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV)
ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs ASN wurde von der Baker Tilly
Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und
uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. uneingeschränktem Bestätigungsvermerk
(Testat) kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird
empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat
für die Feststellung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs ASN wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei
Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art.
107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte
Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss
zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung
der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
44
403
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/010/2022
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
404
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/010/2022
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Rein handels- und eigenbetriebsrechtlicher Vorgang
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I / II
405
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/010/2022
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA ASN Ö 27.07.2022):
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 25.04.2022 wird zur Kenntnis genommen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 des Eigenbetriebs ASN wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des
Eigenbetriebs ASN gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 147.240.177,36 Euro.
Der Jahresverlust beträgt 18.191.995,62 Euro.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 30.11.2022):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2021
des Eigenbetriebs ASN zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom
Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des
Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs ASN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 147.240.177,36 Euro.
Der Jahresverlust beträgt 18.191.995,62 Euro.
Beschlussvorschlag (StR Ö 14.12.2022)
Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses
wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs ASN zum 31.12.2021 mit
folgendem Ergebnis festgestellt:
1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 147.240.177,36 Euro.
2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresverlust von 18.191.995,62
Euro ab.
3. Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs ASN
wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben.
406
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg
Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg
Bericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021
44
407
68/2022 I
Inhaltsverzeichnis
1. Prüfungsauftrag 1
2. Grundsätzliche Feststellungen 2
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter 2
3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 5
4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 10
5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 13
5.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 13
5.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 13
5.1.2. Jahresabschluss 13
5.1.3. Lagebericht 13
5.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 14
5.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 14
5.2.2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen und deren
Änderungen 14
6. Feststellungen gemäß § 53 HGrG 14
7. Schlussbemerkung 15
408
68/2022 II
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2021
Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
Anlage 3 Anhang für das Geschäftsjahr 2021
Anlage 4 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021
Anlage 5 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Anlage 6 Prüfung gemäß § 53 HGrG
Anlage Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Wir weisen darauf hin, dass aus rechentechnischen Gründen in den Tabellen Run-
dungsdifferenzen in Höhe von einer Einheit (EUR, % usw.) auftreten können.
409
68/2022 1
1. Prüfungsauftrag
Mit Beschluss des Stadtrats vom 23. Juni 2021, dem eine entsprechende Empfehlung des
Werksausschusses des
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, Nürnberg,
(im Folgenden auch „ASN“ oder „Eigenbetrieb“ genannt)
vorangegangen war, wurden wir zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Ja-
nuar 2021 bis 31. Dezember 2021 bestellt.
Daraufhin beauftragte uns die Werkleitung des Eigenbetriebs, den Jahresabschluss zum
31. Dezember 2021 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Ge-
schäftsjahr 2021 in entsprechender Anwendung der §§ 317 ff. HGB gemäß
Art. 107 GO Bay sowie aufgrund § 4 KommPrV zu prüfen.
Der Eigenbetrieb ist nach § 25 Abs. 2 EBV und § 316 Abs. 1 HGB prüfungspflichtig.
Der Prüfungsauftrag ist entsprechend § 53 Abs. 1 HGrG um die Prüfung der Ordnungsmä-
ßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse erweitert worden.
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die an-
wendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen Bericht
nach den Grundsätzen des IDW PS 450 n.F., dem der von uns geprüfte Jahresabschluss
sowie der geprüfte Lagebericht als Anlagen beigefügt sind. Dieser Bericht ist an das ge-
prüfte Unternehmen gerichtet.
Für die Durchführung unseres Auftrag s und unsere Verantwortlichkeit sind, auch i m Ver-
hältnis zu Dritten, die als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirt-
schaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017
(AAB) maßgebend.
Abweichend vom Wortlaut der vorgenannten AAB hinsichtlich Nr. 10 (3) wird ausschließlich
der elektronische Prüfungsbericht ausgehändigt.
410
68/2022 2
2. Grundsätzliche Feststellungen
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter
Der Lagebericht und der Jahresabschluss des Eigenbetriebs enthalten nach unserer Beur-
teilung folgende wesentliche Aspekte zum Geschäftsverlauf und zur Lage:
• Primäre Aufgaben des Eigenbetriebs sind die sich aus dem Kreislaufwirtschaftsge-
setz für die Stadt Nürnberg ergebenden Aufgaben der Abfallentsorgung im Sinne der
Verwertung und Beseitigung von Abfällen.
• Das Jahresergebnis des Berichtsjahres hat sich um TEUR 9.526 auf TEUR -18.192
verringert. Die wesentlichen Einflussfaktoren stellen sich wie folgt dar:
- Insgesamt stiegen die Umsatzerlöse um TEUR 4.254 auf TEUR 71.319. Dies
resultiert vor allem aus den Erträgen aus der Papiersammlung ab August 2021
und der Abrechnung gemäß Verpackungsgesetz, welche in 2020 aufgrund
noch nicht abgeschlossener Vereinbarungen nicht erfolgte.
- Im Einzelnen waren folgende Erträge zu verzeichnen:
- Die übrigen betrieblichen Erträge stiegen um TEUR 692.
2021 2020
€ €
a) Über das Steueramt veranlagte Gebühren
Abfall: Einsammlung und Transport 43.999.402,79 43.503.336,92
Summe veranlagte Gebühren 43.999.402,79 43.503.336,92
b) Andere Erlöse und nicht über das Steueramt veranlagte Gebühren 25.694.838,89 21.936.896,49
c) Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen
Inanspruchnahme 1.624.308,00 1.624.308,00
Zuführung 0,00 0,00
Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 1.624.308,00 1.624.308,00
Umsatzerlöse gesamt 71.318.549,68 67.064.541,41
411
68/2022 3
- Der Materialaufwand erhöhte sich um TEUR 9.102 auf TEUR 38.074. Die Ma-
terialeinsatzquote stieg von 42,8 % auf 52,4 %. Gründe für den Anstieg sind vor
allem deutlich erhöhte Energie - und Entsorgungskosten sowie die Erhöhung
der Rückstellung für Abruchkosten.
- Der Personalaufwand erhöhte sich bei annähernd gleichem Personalstand um
TEUR 2.020 auf TEUR 27.470 im Wesentlichen aufgrund der Überführung in
eine höhere Gruppierung in der Entgeltordnung Handwerk rückwirkend zum
1. Januar 2020.
- Die Abschreibungen bewegen sich mit TEUR 13.528 auf Vorjahresniveau.
- Bei den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergab sich ein Anstieg um
TEUR 1.738 auf TEUR 7.494. Enthalten sind in diesem Posten im Wesentlichen
Verwaltungskostenumlagen an die Stadt Nürnberg in Höhe von
TEUR 1.685 (Vj. TEUR 1.685), periodenfremde ‚Aufwendungen i m Wesentli-
chen aus der Betriebsprüfung von TEUR 1.205 (Vj. TEUR 0), sowie Mietauf-
wendungen und Erbbauzinsen in Höhe von TEUR 1.824 (Vj. TEUR 1.787).
- Das negative Finanzergebnis erhöhte sich um TEUR 1.672 auf TEUR -4.171.
Dabei zeigt sich ein Anstieg bei den Aufwendungen aus der Aufzinsung lang-
fristiger Rückstellungen um TEUR 1.562.
• Die Bilanzsumme ist im Berichtsjahr um TEUR 16.196 auf TEUR 147.240
(Vj. TEUR 163.436) gesunken. Dies ist im Wesentlichen auf folgende Faktoren zu-
rückzuführen:
- Auf der Aktivseite minderte sich das Sachanlagevermögen im Wesentlichen
aufgrund laufender Abschreibung en um TEUR 11.172. Die Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen stiegen um TEUR 3.678 und die Forderungen ge-
gen verbundene Unternehmen sanken um TEUR 2.496. Wesentlich ist hierbei
der Rückgang des Verrechnungskontos mit der Stadt Nürnberg um TEUR 2.976
auf TEUR 17.312. Die Liquiden Mittel verringerten sich um TEUR 5.894 auf
TEUR 3.978.
412
68/2022 4
- Auf der Passivseite verringerte sich das Eigenkapital um das Jahresergebnis
mit TEUR -18.192. Die Pensionsrückstellungen stiegen um TEUR 857 auf
TEUR 5.159. Die Sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen die De-
ponierückstellungen in Höhe von TEUR 22.816 (Vj. TEUR 20.777), Rückstel-
lungen für Gebührenschwankungen in Höhe von TEUR 1.670 (Vj. TEUR 3.276)
sowie die Rückstellung für den Abbruch der Müllverbrennungsanlage und allen
Nebenanlagen in Höhe von TEUR 6.779 (Vj. TEUR 4.767). Die Verbindlichkei-
ten gegenüber Kreditinstituten verringerten sich aufgrund planmäßiger Tilgun-
gen um TEUR 5.073. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unterneh-
men sowie aus Lieferungen und Leistungen stiegen um TEUR 1.066. Die Sons-
tigen Verbindlichkeiten erhöhten sich um TEUR 1.743 auf TEUR 2.199.
• Der Mittel abfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 771
(Vj. TEUR 5.967) sowie der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit in Höhe von
TEUR 1.712 (Vj. TEUR 11.839) und der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit
in Höhe von TEUR 6.388 (Vj. TEUR 6.490) führt zu einem Rückgang des Finanzmit-
telfonds zum Bilanzstichtag um TEUR 8.871 auf TEUR 21.189.
Zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risik en sind aus
dem Lagebericht folgende Faktoren zu entnehmen:
• Für den ASN besteht auf Grund des in der Abfallwirtschaft geltenden Anschluss- und
Benutzungszwangs und auf Grund der weitgehend hoheitlichen Tätigkeit und der Fi-
nanzierung über Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz kein wirtschaftliches
Risiko.
• Die seit Anfang 2019 grassierende Pandemie (Covid-19) ändert diese Einschätzung
kaum. Einem Risiko, die Müllverbrennungsanlage bei coronabedingtem Ausfall von
Fachpersonal vollständig herunterfahren und abschalten zu müssen, wird durch Zwi-
schenlagerung und „nachholender“ Verbr ennung begegnet, so dass auch bei voll-
ständigem, temporären Anlagenausfall die Abfallentsorgungssicherheit gewährleistet
bleibt.
• Aufgrund der Gebührenentwicklung w ird im Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr
2022 (erstellt im ersten Halbjahr 2021) eine Ums atzsteigerung auf 76,59 Mio. EUR
und ein handelsrechtlicher Fehlbetrag in Höhe von 5,52 Mio. EUR geplant.
413
68/2022 5
Wir als Abschlussprüfer des Eigenbetriebs halten die Darstellung und Beurteilung der Lage
sowie der zukünftigen Entwicklung des Eigenbetriebs mit ihren wesentlichen Chancen und
Risiken im Lagebericht und Jahresabschluss durch die Werkleitung für zutreffend.
3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Ja-
nuar 2021 bis 31. Dezember 2021 des Abfallwirtschaftsbetriebes Stadt Nürnberg, Eigenbe-
trieb der Stadt Nürnberg, Nürnberg, in der diesem Bericht als Anlage n 1 bis 3 (Jahresab-
schluss) und Anlage 4 (Lagebericht) beigefügten Fassung den unter dem Datum vom
25. April 2022 in Nürnberg unterzeichneten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk er-
teilt, der hier wiedergegeben wird:
„BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An den Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg, Nürnberg
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss de s Abfallwirtschaftsbetriebes Stadt Nürnberg , Eigenbe-
trieb Stadt Nürnberg – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn-
und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember
2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs - und Bewer-
tungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Abfallwirtschafts-
betriebes Stadt Nürnberg, Eigenbetrieb Stadt Nürnberg für das Wirtschaftsjahr vom 1. Ja-
nuar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vor-
schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den ein-
schlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor-
schriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö-
gens- und Finanzlage de s Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2021 sowie seiner
414
68/2022 6
Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021
und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Ein-
klang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverord-
nung des Bundeslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendun-
gen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt
hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstim-
mung mit § 317 HGB gemäß Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirt-
schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprü-
fung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im
Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von
dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten
in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die
von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werksausschusses für den Jah-
resabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses,
der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen we-
sentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz - und Ertragslage de s Eigenbetriebes
415
68/2022 7
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen,
die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnu ngsmäßiger Buchfüh-
rung als not wendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu er-
möglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen
Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür ver ant-
wortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu be-
urteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage de s Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder
rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lagebe-
richts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie
in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschrif-
ten der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetz-
lichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrun-
gen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung
eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigen-
betriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und den anzuwendenden deutschen ge-
setzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die
Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Werksausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro-
zesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Pr üfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts
Unsere Ziel setzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab-
schluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – fal-
schen Darstellungen ist, und ob der La gebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
416
68/2022 8
Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang
steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünfti-
gen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der un-
sere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass
eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB gemäß Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets auf-
deckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten re sultieren und
werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lagebe-
richts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbe-
absichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen
und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen.
• Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei
Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwir-
ken, Fälschungen, beabsichtigte U nvollständigkeiten, irreführen de Darstellungen
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses re le-
vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten
Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter d en
gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsur-
teil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben.
417
68/2022 9
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Ver-
tretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob
eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenhei-
ten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortfüh-
rung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kom-
men, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestäti-
gungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebe-
richt aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser
jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf
der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prü-
fungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlus-
ses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegen-
den Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage des Eigenbetriebs vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset-
zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeig-
neter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorien-
tierten Angaben von den gesetzlich en Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen
Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den
418
68/2022 10
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir
nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsa me Prüfungsfeststellungen, ein-
schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.“
4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der nach den für alle Kaufleute gel-
tenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalge-
sellschaften und den weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften der Eigenbetriebsver-
ordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m den ergänzenden Bestimmungen der Betriebs-
satzung aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. De-
zember 2021 – bestehend aus Bilanz, Gewinn - und Verlustrechnung, Anhang – und der
nach §§ 289 ff. HGB aufgestellte Lagebericht Geschäftsjahr 2021.
Im Bestätigungsvermerk sind die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werks-
ausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Verantwortung des
Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts ausführlich
beschrieben. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Prüfung der Ein -
haltung solcher gesetzlicher Vorschriften, die nicht die Rechnungslegung betreffen, nur in-
soweit zu den Aufgaben der Abschlussprüfung gehört, als sich aus diesen anderen Vor-
schriften üblicherweise Rückwirkungen auf den geprüften Jahresabschluss ergeben oder
als die Nichtbeachtung solcher G esetze erfahrungsgemäß Risiken zur Folge haben kön-
nen, denen im Lagebericht Rechnung zu tragen ist. Unsere Prüfung hat sich zudem grund-
sätzlich nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder
die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden können.
Wir haben auftragsgemäß bei der Durchführung der Abschlussprüfung auch die Ordnungs-
mäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse gem. § 53 Abs. 1
HGrG geprüft sowie den IDW PS 720 "Berichterstattung über die Erweiterung der
419
68/2022 11
Abschlussprüfung nach § 53 HGrG" beachtet.
Wir haben unsere Prüfung im Monat Oktober 2021 sowie in den Monaten März und April
2022 durchgeführt.
Die Grundzüge unseres Prüfungsvorgehens stellen wir im Folgenden dar:
Entwicklung der Prüfungsstrategie
Erlangung eines Verständnisses des Unternehmens, seines Umfelds und seines rech-
nungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS)
Festlegung von Prüfungsfeldern und Prüfungsschwerpunkten auf Basis unserer Risi-
koeinschätzung:
• Vollständigkeit und Bewertung des Sachanlagevermögens
• Vollständigkeit und Bewertung der sonstigen Rückstellungen
• Vollständigkeit der Angaben im Anhang
• Plausibilität der Angaben im Lagebericht
Festlegung der Prüfungsstrategie und des zeitlichen Ablaufs der Prüfung
Auswahl des Prüfungsteams
Auswahl und Durchführung kontrollbasierter Prüfungshandlungen
Auswahl kontrollbasierter Prüfungshandlungen aufgrund von Risikoeinschätzungen
und Kenntnis der Geschäftsprozesse und Systeme
Beurteilung der Ausgestaltung sowie der Wirksamkeit der ausgewählten rechnungsle-
gungsbezogenen Kontrollmaßnahmen
420
68/2022 12
Einzelfallprüfungen und analytische Prüfungen von Abschlussposten
Durchführung analytischer Prüfungshandlungen von Abschlussposten
Einzelfallprüfungen in Stichproben und Beurteilung von Einzelsachverhalten unter Be-
rücksichtigung der ausgeübten Bilanzierungswahlrechte und Ermessensspielräume,
u. a.
• Einholung von Bestätigungen der Kreditinstitute
• Einholung von Bestätigungen der verbundenen Unternehmen
• Einholung einer Bestätigung des Rechtamts Nürnberg das für die rechtliche Bera-
tung und Führung von Rechtstreitigkeiten für den Eigenbetrieb zuständig ist
Gesamtbeurteilung der Prüfungsergebnisse und Berichterstattungen
Bildung des Prüfungsurteils sowie Berichterstattung
Berichterstattung in Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk
Mündliche Erläuterungen der Prüfungsergebnisse gegenüber dem Management
Von der Werkleitung und den von ihr beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind
alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise erbracht und die berufsübliche schrift-
liche Vollständigkeitserklärung abgegeben worden. Darin wird insbesondere versichert,
dass in der Buchführung alle buchungspflichtigen Vorgänge und in dem vorliegenden Jah-
resabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögens gegenstände, Verpflichtungen und
Abgrenzungen, außerdem sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten, ferner alle
Wagnisse berücksichtigt sowie alle erforderlichen Angaben gemacht sind.
421
68/2022 13
5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
5.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
5.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Buchführung ist nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen ord-
nungsgemäß und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die den weiteren geprüften Un-
terlagen entnommenen Informationen sind ordnungsgemäß in Buchführung, Jahresab-
schluss und Lagebericht abgebildet worden.
5.1.2. Jahresabschluss
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2021 (Anlagen 1 bis 3) ent-
spricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsvorschriften der Eigenbetriebsver-
ordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften gelten-
den handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssat-
zung.
Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren ge-
prüften Unterlagen abgeleitet. Die gesetzlichen Vorschriften zur Gliederung, Bilanzierung
und Bewertung sowie zum Anhang wurden eingehalten.
Die ergänzenden Bestimmungen de r Betriebssatzung zur Rechnungslegung wurden be-
folgt.
5.1.3. Lagebericht
Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 (Anlage 4) entspricht nach unserer Beurteilung
aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in allen wesentlichen Belangen
den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deut-
schen für Kapitalgesellsc haften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den er-
gänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung.
422
68/2022 14
5.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
5.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt, d. h. aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Ge-
winn- und Verlustrechnung und Anhang, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi-
ger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö -
gens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.
5.2.2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen und deren
Änderungen
Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen im Anhang. Die Bilanzierungs- und Bewertungs-
methoden wurden unverändert beibehalten.
6. Feststellungen gemäß § 53 HGrG
Die Feststellung zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 Abs. 1
Nr. 1 HGrG) und zu den weiteren Kriterien gem. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG ergeben sich aus
der Beantwortung des Fragebogens zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsfüh-
rung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG, der diesem Bericht als An-
lage 6 beigefügt ist.
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung führte zu keinen Beanstandun-
gen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind geordnet.
423
68/2022 15
7. Schlussbemerkung
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Abfallwirtschafts-
betriebs der Stadt Nürnberg, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis
31. Dezember 2021 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021 erstatten wir in Über-
einstimmung mit den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern
i.V.m. den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften
und den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW
PS 450 n.F.).
Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt 3. unter "Wiedergabe des Bestä-
tigungsvermerks" enthalten.
Nürnberg, 25. April 2022
Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Prof. Dr. Edenhofer Mayer
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
424
Anlage 1
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg - ASN -
31.12.2021 31.12.2021
EURO EURO EURO EURO
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 12.036,56 15
I. Stammkapital 0,00 0
II. Sachanlagen
II. Allgemeine Rücklage 3.000.000,00 3.000
1. Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- III. Gewinn/Verlust
und anderen Bauten 17.824.211,02 19.449
2. Betriebsanlagen 9.700.865,38 19.207 Gewinn (+) / Verlust (-) des Vorjahres 81.187.488,41 89.853
3. Tiefbauten 1.912.249,91 2.253
4. Maschinen 9.770,95 11 Jahresgewinn (+) / -verlust (-) -18.191.995,62 62.995.492,79 -8.666 81.187
5. Fahrzeuge 5.860.722,25 4.360 65.995.492,79 84.187
6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 425.497,21 545
7. Geleistete Anzahlung u. Anlagen im Bau 397.271,65 36.130.588,37 1.477 47.302 B. Rückstellungen
III. Finanzanlagen 1. Rückstellungen für Pensionen 5.158.887,00 4.302
2. Sonstige Rückstellungen
1. Wertpapiere des Anlagevermögens (Anleihen) 82.000.000,00 82.000.000,00 82.000 82.000 Rückstellung für Rekultivierung / Nachsorge Deponien 22.815.869,00 20.777
118.142.624,93 129.317 Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 1.669.704,00 3.276
Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen 807.595,00 522
B. Umlaufvermögen weitere Rückstellungen 12.289.127,49 9.605
42.741.182,49 38.482
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände C. Verbindlichkeiten
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.599.441,24 1.921
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 29.560.325,59 34.633
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 19.277.478,39 21.773
3. Sonstige Vermögensgegenstände 243.099,09 553 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.785.722,74 2.301
25.120.018,72 24.247
II. Kassenbestand,
Guthaben bei Kreditinstituten 3.977.533,71 9.872 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4.038.373,33 3.457
29.097.552,43 34.119
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0 4. Sonstige Verbindlichkeiten 2.119.080,42 376
davon aus Steuern
2.099.862,67 EURO (Vorjahr 362 TEURO)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
0,00 EURO (Vorjahr 0 TEURO)
38.503.502,08 40.767
147.240.177,36 163.436 SUMME PASSIVA 147.240.177,36 163.436
31.12.2020
TEURO
Bilanz per 31. Dezember 2021
AKTIVA PASSIVA
SUMME AKTIVA
31.12.2020
TEURO
68/2022
425
Anlage 2
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg - ASN -
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021
2021 2020
EURO EURO TEURO
1. Umsatzerlöse 71.318.549,68 67.065
2. andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 0
3. Sonstige betriebliche Erträge 1.272.758,51 581
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene Waren 13.424.367,27
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 24.649.483,37
38.073.850,64 28.972
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 19.642.160,35
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 7.828.259,11
- davon für Altersversorgung 3.536.113,30 EURO
(VJ. 3.259 TEURO)
27.470.419,46 25.450
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und auf Sachanlagen 13.528.335,03 13.593
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.493.777,84 5.756
8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des
Finanzanlagevermögens 557.000,00 564
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 144,71 1
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.727.740,61 3.063
11.
-18.145.670,68 -8.623
12. Sonstige Steuern 46.324,94 43
13. Jahresverlust (-) / -gewinn (+) -18.191.995,62 -8.666
Nachrichtlich:
Die Werkleitung schlägt vor:
Der Jahresverlust in Höhe von 18.191.995,62 EURO wird gemäß § 8 EBV Bayern
mit dem bereits vorgetragenen Jahresgewinn der Vorjahre in Höhe von insgesamt
81.187.488,41 EURO auf neue Rechnung vorgetragen.
Die zahlungswirksamen Umsatzerlöse beliefen sich im Jahr 2021 auf 69.694.241,68 EURO.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführten Umsatzerlöse waren um eine Teilauflösung
der Rückstellung zum Ausgleich für Gebührenschwankungen um 1.624.308,00 EURO zu kürzen.
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit / Ergebnis nach
Steuern
68/2022
426
Anhang 2021 Anlage 3
68/2022 Seite 1
Anhang
I. Rechtsform und Einbindung in die
Organisationsstruktur der Stadt Nürnberg
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) , Am Pferdemarkt 27, 90439 Nürnberg , wird
seit 01.01.1999 als Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg i.S.d. Art. 88 der Gemeindeordnung für
den Freistaat Bayern (GO) geführt. ASN ist ein organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanz-
wirtschaftlich gesondertes Unternehmen außerhalb der allgemeinen Verwaltung der Stadt
Nürnberg, ohne eigene Rechtspersönlichkeit (siehe Übersicht Seite 3, Organigramm der Stadt
Nürnberg).
Organe für Angelegenheiten des ASN
Organe für Angelegenheiten des ASN sind der Stadtrat, der Werkausschuss, der Oberbürger-
meister und die Werkleitung.
Der Oberbürgermeister
Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Werkausschusses. Er ist Vorgesetzter der Werklei-
tung. Außerdem entscheidet er bei unaufschiebbaren Geschäften anstelle des Stadtrates und
des Werkausschusses durch dringliche Anordnungen.
Der Stadtrat
Der Stadtrat entscheidet über die ihm nach der GO u nd der Betriebssatzung-ASN vorbehalte-
nen Aufgaben. Hierzu gehören beispielsweise Erlass und gegebenenfalls Änderung der Be-
triebssatzung-ASN, die Bestellung des Werkausschusses und seiner Mitglieder sowie der Werk-
leitung. In seine Kompetenz fällt u.a. auch die Entscheidung über den Wirtschaftsplan, die Fest-
stellung des geprüften Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresgewinnes bzw. die Be-
handlung des Jahresverlustes sowie die Entlastung der Werkleitung.
Der Werkausschuss
Der Werkausschuss ist ein beschließender Ausschuss des Nürnberger Stadtrates im Sinne der
Artikel 32 und 55 GO. In dieser Funktion entscheidet er in Werksangelegenheiten, für die weder
die Werkleitung noch der Stadtrat oder der Oberbürgermeister zuständig sind. Hierzu gehören
z.B. der Erlass der Geschäftsanweisung für die Werkleitung oder Entscheidungen über größere
Vorgänge im Investitions- und Finanzsektor. Daneben hat der Werkausschuss die Funktion ei-
nes vorberatenden Ausschusses in Angelegenheiten, die dem Stadtrat zur Entscheidun g vor-
behalten sind.
427
Anhang 2021 Anlage 3
68/2022 Seite 2
Im Berichtszeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 waren
Oberbürgermeister
Markus König ab 01.05.2020
Mitglieder des Werkausschusses:
bis 26.10.2021
Vorsitzender Markus König Oberbürgermeister
stellvertretender
Vorsitzender Maik Pflaum
Stadtrat Özlem Demir
Stadträtin Daniela Eichelsdörfer
Stadtrat Daniel Frank
Stadtrat Dieter Goldmann
Stadtrat Dr. Klemens Gsell
Stadtrat Gerhard Groh
Stadträtin Inga Hager
Stadtrat Dr. Otto Heimbucher
Stadträtin Christine Kayser
Stadtrat Kai Küfner
Stadtrat Maik Pflaum
Stadtrat Willibald Schlesinger
Stadtrat Marc Schüller
Stadtrat Konrad Schuh
Stadtrat Michael Ziegler
ab 27.10.2021
Vorsitzender Markus König Oberbürgermeister
stellvertretender
Vorsitzender Maik Pflaum
Stadtrat Ernesto Buholzer Sepúlveda
Stadträtin Daniela Eichelsdörfer
Stadtrat Daniel Frank
Stadtrat Dieter Goldmann
Stadtrat Dr. Klemens Gsell
Stadtrat Gerhard Groh
Stadträtin Inga Hager
Stadtrat Dr. Otto Heimbucher
Stadträtin Christine Kayser
Stadtrat Kai Küfner
Stadtrat Willibald Schlesinger
Stadtrat Marc Schüller
Stadtrat Konrad Schuh
Stadtrat Michael Ziegler
428
Anhang 2021 Anlage 3
68/2022 Seite 3
Die Werkleitung
Die Werkleitung besteht aus der Ersten Werkleiterin, d ie gleichzeitig berufsmäßige Stadträtin
ist, und dem Zweiten Werkleiter. Die Werkleitung führt die laufenden Geschäfte von ASN und
vertritt insoweit die Stadt N ürnberg nach außen. Nach der Betriebssatzung -ASN und der Ge-
schäftsanweisung für die Werkleitung leitet diese den Betrieb selbstständig und gesamt -
verantwortlich. Der Ersten Werkleiter in ist es vorbehalten, im Stadtrat, dem Werkausschuss,
anderen Stadtratsausschüssen und Kommissionen Berichte vorzulegen und Anträge zu stellen.
Außerdem vertritt sie den Betrieb gegenüber den Medien und im Rahmen der Öffentlichkeits -
arbeit und ist mit bestimmten Personalbefugnissen ausgestattet . Der Aufgabenbereich des
Zweiten Werkleiters umfasst die übrigen betrieblichen Belange technischer und kaufmännischer
Art, insbesondere die organisatorischen und weiteren personellen Aufgaben sowie das Finanz-,
Rechnungs-, Berichts- und Beschlusswesen, Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt aller Einrich-
tungen.
Erste Werkleiterin: Britta Walthelm (Referentin f. Umwelt u. Gesundheit)
Zweiter Werkleiter: Reinhard Arndt (bis 31.03.2022)
Hans-Peter Kauppert (ab 01.04.2022)
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Anhang 2021 Anlage 3
68/2022 Seite 4
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Anhang 2021 Anlage 3
68/2022 Seite 5
II. Erläuterungen zum Jahresabschluss
1. Form und Darstellung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg wurde nach den
Vorschriften der Bayerischen Eigenbetriebsverordnung und ergänzend nach §§ 238 ff. des Han-
delsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Um die Besonderheiten bei Abfallwirtschaftsbetrieben besser darzustellen, wurden Posten in der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusätzlich eingefügt bzw. Postenbezeichnungen den
speziellen Gegebenheiten des Unternehmens angepasst.
Die Entwicklung des Anlagevermögens lässt sich aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten
Anlagespiegel entnehmen.
Aufgrund der wesentlichen Inhalte bei den sonstigen Rückstellungen und zum besseren Verständ-
nis für den Bilanzleser, wurde diese Position in der Bilanz detailliert aufgeführt.
Um die Übersicht für den Bilanzlesenden noch zu verbessern, wurde die Position Gewinn/Verlust
im Anhang anders dargestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB
gegliedert.
Die nach den gesetzlichen Vorschriften anzubringenden Vermerke gemäß BilRuG, wurden bei den
entsprechenden Teilen des Jahresabschlusses insbesondere Bilanz, Gewinn - und Verlustrech-
nung und Anhang aufgeführt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen einschließlich der
im Bau befindlichen Anlagen wurden entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften mit den
Anschaffungskosten (abzüglich Skonti und Rabatte und zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, wie
Frachten, Rollgeld usw.), vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der
wirtschaftlichen Nutzungsdauer, angesetzt.
Geringwertige Vermögensgegenstände bis 800,00 EURO wurden in Anlehnung an den § 6 Abs. 2
EStG voll abgeschrieben.
Finanzanlagen (Anleihen), welche zu 100 % des Nennwertes von ASN angeschafft wurden und
mit Garantie versehen sind, dass diese bei Fälligkeit zu 100 % des Nennwertes zurückbezahlt
werden, sind mit den Anschaffungskosten bewertet worden, auch wenn diese zwischenzeitlich en
Kursschwankungen unterlegen sind.
Das allgemeine Ausfallrisiko ist durch eine pauschale Wertberichtigung der Forderungen gedeckt.
Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben.
Die anderen Gegenstände des Umlaufvermögens wurden zum Nennwert bilanziert.
Nach § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung weist der ASN kein Stammkapital aus.
431
Anhang 2021 Anlage 3
68/2022 Seite 6
Die Pensionsrückstellungen wurden aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens
passiviert. Der Berechnung liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde.
Aufgrund der Änderung des § 253 Absatz 6 Satz 1 HGB wurde der Rechnungszinsfuß zur Ermitt-
lung des handelsrechtlichen Teilwertes aus einem durchschnittlichen Marktzinssa tz der letzten 10
Jahre ermittelt. Er beträgt für 2021 1,87 % (Vorjahr 2,30 %). Der ebenfalls zu ermittelnde Unter-
schiedsbetrag zwischen dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 10 Jahre und des durch-
schnittlichen Marktzinssatzes der letzten 7 Jahr e (1,35 %, Vorjahr 1,60 %) beträgt
665.171,00 EURO (Vorjahr 766.786,00 EURO) und wurde mit einer Ausschüttungssperre belegt .
Außerdem wurde eine Dynamisierung der Bezugsgrößen zur korrekten Abbildung des handels-
rechtlichen Erfüllungsrückstandes vorgenommen. Dies erfolgte durch die Einbeziehung erwarteter
Lohn-, Gehalts- und Rententrends von 2,50 %, sowie die Anpassung der laufenden Renten von
1,75 %. Gerechnet wurde mit einer relativ konstanten Prämie. Als Finanzierungsendalter wurde die
Regelaltersgrenze gewählt.
Die Arbeitnehmer sind bei der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZVK) versi-
chert. Bei dieser Zusatzversorgung handelt es sich um eine mittelbare, nicht bilanzierungspflichtige
Pensionsverpflichtung gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB.
Für die Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen wurden Rückstellungen nach einem versiche -
rungsmathematischen Gutachten gebildet, dem die Richttafeln 20 18 G von Prof. Dr. Klaus Heu-
beck mit dem Rechnungszinsfuß von 1,35 % (VJ 1,60 %) sowie die Beitragssätze zur Sozialversi-
cherung, die Dynamik der anrechenbaren Bezüge von 1,75 % und die Dynamik der B eitragsbe-
messungsgrenze für Sozialversicherungsbeiträge gemäß Rentenbericht zugrunde liegen.
Des Weiteren wurde eine Rückstellung für Beihilfezusagen ab Re ntenbeginn der beihilfeberech -
tigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter passiviert. Der anzusetzende Wert dieser Rückstellung
wurde in einem versicherungsmathematischen Gutachten, unter Zugrundelegung der Richttafeln
2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und einem Rechnungszinsfuß von 1,35 % (VJ 1,60 %) sowie
der Anpassung der laufenden Beihilfen von 3,00 %, ermittelt.
Die Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen, Abbruch MVA einschließlich al-
ler Nebenanlagen sowie die Rückstellung für Rekultivier ung/Nachsorge Deponien, mit einer Rest-
laufzeit von mehr als einem Jahr, wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnitt-
lichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, gemäß § 253 Abs . 2 Satz 1 HGB,
angesetzt.
Rückstellungen werde n in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kauf-
männischer Beurteilung notwendig ist, um alle am Bilanzstichtag drohenden Verluste und unge-
wissen Verbindlichkeiten abzudecken.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
432
Anhang 2021 Anlage 3
III. Erläuterungen zu Positionen der Bilanz
3.1. Aktivseite 31.12.2021 31.12.2020
EURO EURO
3.1.1. Anlagevermögen
3.1.1.1. Immaterielle Vermögensgegenstände 12.036,56 14.541,14
3.1.1.2. Sachanlagen 36.130.588,37 47.302.454,19
3.1.1.3. Finanzanlagen 82.000.000,00 82.000.000,00
Um die Überschüsse aus Gebühren, welche dem Gebührenzahler
im nächsten Gebührenkalkulationszeitraum zurückgezahlt werden
müssen, nicht durch drohende Negativzinsen zu mindern, wurden
im Zeitraum 2016 bis 2021, 82 Mio. EURO Finanzanlagen in
Form von Anleihen der Sparkassenorganisation gezeichnet.
Diese Wertpapiere sind durch das Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe gesichert.
Weitere Informationen zum Anlagevermögen
werden aus dem Anlagespiegel (siehe Anlage 3) ersichtlich.
Seite 7
433
Anhang 2021 Anlage 3
31.12.2021 31.12.2020
EURO EURO
3.1.2. Umlaufvermögen
3.1.2.1. Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände
3.1.2.1.1. Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen 5.784.828,44 1.994.483,70
kreditorische Debitoren 1.703,17 1.145,00
Pauschal- und Einzelwertberichtigungen -187.090,37 -74.366,37
5.599.441,24 1.921.262,33
3.1.2.1.2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
aus Lieferungen und Leistungen 1.961.925,21 1.484.907,91
debitorische Kreditoren 3.654,08 10,15
Betriebsmittelkonto 17.311.728,92 20.287.685,46
kreditorische Debitoren 170,18 198,70
19.277.478,39 21.772.802,22
3.1.2.1.3. Sonstige Vermögensgegenstände
Abzuführende Sozialversicherung 184,89 0,00
Forderung an Sparkasse Nürnberg (Wertpapierzinsen) 204.747,93 204.747,93
debitorische Kreditoren 3.459,60 309.468,23
Forderungen an Mitarbeiter 34.706,67 39.192,92
243.099,09 553.409,08
Summe Forderungen u. sonst. Vermögensgegenstände 25.120.018,72 24.247.473,63
Den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Dritte und an
die Stadt Nürnberg liegen Rechnungen und Bescheide zugrunde.
Die Forderungen sind innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig.
3.1.2.2. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Guthaben bei der Sparkasse Nürnberg 3.975.705,36 9.869.671,46
Geldbestand der Handkassen 1.828,35 2.252,86
3.977.533,71 9.871.924,32
3.1.3. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
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434
Anhang 2021 Anlage 3
31.12.2021 31.12.2020
EURO EURO
3.2. Passivseite
3.2.1. Eigenkapital
3.2.1.1. Stammkapital 0,00 0,00
Der ASN verfügt satzungsgemäß über kein Stammkapital.
3.2.1.2. Rücklagen
Allgemeine Rücklage 3.000.000,00 3.000.000,00
Die Allgemeine Rücklage stammt aus der Aufdeckung
stiller Reserven im Rahmen der Vermögensübertragung
der TAN.
3.2.1.3. Gewinn/Verlust
3.2.1.3.1. Gewinn (+) / Verlust (-) des Vorjahres
restlicher Fehlbetrag aus dem kameralen Haushalt
zum 01.01.1999 -28.856.032,20
Jahresgewinn 1999 2.191.880,78
Jahresgwinn 2000 5.298.709,00
Entnahme Rücklage 2001 5.753.875,34
Jahresgewinn 2001 5.915.838,00
Jahresverlust 2002 -5.058.977,00
Jahresverlust 2003 -3.637.058,00
Jahresverlust 2004 -2.534.654,00
Jahresgewinn 2005 3.821.423,00
Jahresgewinn 2006 10.880.024,00
Jahresgewinn 2007 7.386.200,14
Jahresgewinn 2008 3.311.139,87
Jahresgewinn 2009 8.021.873,15
Jahresgewinn 2010 7.546.150,49
Jahresverlust 2011 -16.335.993,90
Jahresgewinn 2012 5.510.347,69
Jahresverlust 2013 -1.798.944,69
Jahresverlust 2014 -163.135,30
Jahresgewinn 2015 12.046.888,57
Jahresgewinn 2016 32.029.132,14
Jahresgewinn 2017 17.132.664,14
Jahresgewinn 2018 15.732.983,12
Jahresgewinn 2019 5.659.260,63
Jahresverlust 2020 -8.666.106,56
Saldo zum 01.01.2021 81.187.488,41
Jahresverlust 2021 -18.191.995,62
Summe Gewinn/Verlust 62.995.492,79
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Anhang 2021 Anlage 3
31.12.2021 31.12.2020
EURO EURO
3.2.2. Rückstellungen
3.2.2.1. Rückstellungen für Pensionen 5.158.887,00 4.302.136,00
Die Gesamtverpflichtung der Pensionsrück-
stellung beläuft sich auf 24,65 Mio. EURO, passivierungspflichtig
für Neuzusagen nach dem 31.12.1986 sind 5.158.887,00 EURO
3.2.2.2. Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 312.958,58 0,00
Rückstellungen für Resturlaub / Überstunden 1.607.200,00 1.602.400,00
Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen 807.595,00 522.529,00
Rückstellungen für Beihilfezusagen 2.569.988,00 2.204.687,00
Rückstellung für Jahresabschlusskosten 75.100,00 69.100,00
Rückstellung für Prozesskosten 40.000,00 0,00
Rückstellung für Rekultivierung / Nachsorge Deponien 22.815.869,00 20.777.252,00
Rückstellung für Abbruch der „alten“ MVA 356.287,62 356.287,62
Rückstellung Abbruch MVA einschließlich aller Nebenanlagen 6.779.296,00 4.767.431,00
Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 1.669.704,00 3.275.623,00
Rückstellung Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen 7.500,00 7.100,00
Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten 540.797,29 597.637,29
37.582.295,49 34.180.046,91
Summe Rückstellungen 42.741.182,49 38.482.182,91
In die sonstige Rückstellungen wurde der Zinsauswand aus der Betriebsprüfung
in Höhe von 0,3 Mio EURO eingestellt.
Die Rückstellung für Resturlaub / Überstunden wurde auf der Grundlage der von der Stadtkämmerei
veröffentlichten Aktivdurchschnittsbezüge und der noch nicht eingebrachten Tage / Stunden berechnet.
Für Mitarbeiter, die zum 31.12.2021 in Altersteilzeit waren, wurden Rückstellungen gebildet.
Für die Verpflichtung, Pensionären in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen Beihilfen zu gewähren,
eine Rückstellung für Beihilfezusagen gebildet worden.
Seite 10
436
Anhang 2021 Anlage 3
Die Rückstellung für Jahresabschlusskosten beinhaltet die externe Prüfung und interne Kosten für
Personal und Veröffentlichung im Amtsblatt sowie Kosten für das Pensions-, Beihilfe- und
ATZ-Gutachten. Außerdem sind die Kosten für das Gutachten zur Aktualisierung der Deponierückstellung
enthalten.
Im Rahmen einer Überprüfung der Rückstellung für Rekultivierungs- und Nachsorgekosten der
Reststoffdeponien Nürnberg-Süd und Nürnberg-Nord ergab sich eine Erhöhung der Rückstellung
um ca. 2 Mio. EURO auf ca. 22,8 Mio. EURO. Die Erhöhung begründet sich mit dem
Zinsaufwand aus der Aufzinsung, Erhöhung der Kosten für Kontrolle/Wartung der Dränage sowie
dem Austausch der Steuerung.
Die Rückstellung Abbruchkosten der alten MVA blieb erhalten, da die Oberflächenarbeiten
wegen der aktuellen Betriebshofplanungen des Eigenbetriebs SÖR und wegen der Sparten-
umlegungen für den Ausbau des Frankenschnellweges noch nicht abgeschlossen werden können.
Die Rückstellung für den Abbruch der Müllverbrennungsanlage einschließlich aller Nebenanlagen
in der Hinteren Marktstraße 4, im Zeitpunkt der Beendigung des Erbbaurechtsvertrages, erhöhte sich
aufgrund der jährlichen ratierlichen Zuführung gegenüber dem Vorjahr.
Die Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen beinhaltet den hoheitlichen Überschuss
des vorherigen Gebührenkalkulationszeitraums, der im aktuellen Gebührenkalkulationszeitraum
berücksichtigt werden muss, sowie Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung.
Die Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen wurde für Aufwendungen, die in der
Zukunft durch Aufbewahrungspflicht der Geschäftsunterlagen anfallen, gebildet.
Für erhaltene Lieferungen und sonstige Leistungen, die noch nicht abgerechnet wurden, war eine
Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 0,5 Mio. EURO zu bilden.
Seite 11
437
Anhang 2021 Anlage 3
3.2.3. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeitenspiegel
Gesamt bis 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre
T-EURO T-EURO T-EURO T-EURO
gegenüber Kreditinstituten 29.560 2.214 27.346 17.533
(Vorjahr) (34.633) (5.073) (29.560) (20.138)
aus Lieferg. und Leistg. (Dritte) 2.786 2.786 0 0
(Vorjahr) (2.301) (2.301) (0) (0)
gegenüber verbundene Unternehmen 4.038 4.038 0 0
(Vorjahr) (3.457) (3.457) (0) (0)
sonstige Verbindlichkeiten 2.119 2.119 0 0
(Vorjahr) (376) (376) (0) (0)
Gesamt 38.503 11.157 27.346 17.533
(Vorjahr) (40.767) (11.207) (29.560) (20.138)
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestanden im Berichts-
zeitraum nicht.
31.12.2021 31.12.2020
EURO EURO
3.2.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
29.560.325,59 34.633.269,19
Diese Darlehen wurden im Rahmen der Vermögensübertragung von
der TAN übernommen.
3.2.3.2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.782.263,14 1.990.895,96
debitorische Kreditoren 3.459,60 309.468,23
2.785.722,74 2.300.364,19
3.2.3.3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
(u.a. Dienststellen der Stadt Nürnberg)
davon: aus Lieferungen und Leistungen 3.574.539,07 3.227.018,54
kreditorische Debitoren 3.654,08 198,70
debitorische Kreditoren 170,18 10,15
Sonstiges 460.010,00 230.000,00
4.038.373,33 3.457.227,39
3.2.3.4. Sonstige Verbindlichkeiten
kreditorische Debitoren 1.703,17 1.145,00
Umsatzsteuerzahllast 1.905.673,17 170.674,07
Lohnsteuer 194.189,50 190.897,83
Verwahrgeldkonto 4.338,63 411,13
gegenüber Mitarbeitern 1.507,02 240,00
im Rahmen der sozialen Sicherheit
Pfandgelder für Transponder 3.550,00 5.250,00
Depotgebühr 4. Quartal 8.118,93 7.243,16
sonstige Verbindlichkeiten
2.119.080,42 375.861,19
Summe Verbindlichkeiten 38.503.502,08 40.766.721,96
beinhaltet bis 1 Jahr und über 1
Jahr
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Anhang 2021 Anlage 3
IV. Erläuterungen zu Positionen der
Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich Bilanzsumme Aktiva
2021 2020
EURO EURO
4.1. Umsatzerlöse
4.1.1. über das Steueramt veranlagte Gebühren:
4.1.1.1. - Abfall: Einsammlung / Transport / Verbrennung 43.999.402,79 43.503.336,92
43.999.402,79 43.503.336,92
4.1.2. andere Erlöse und nicht über das Steueramt veranlagte
Gebühren mit Dritten und Dienststellen der Stadt Nürnberg
- Verbrennungsgebühren für Abfälle zur Beseitigung
und Abfälle zur energetischen Verwertung 13.444.033,58 14.134.000,03
- Erlöse aus Dampfverkauf 4.865.341,47 4.693.747,37
- Deponiegebühren 1.037.032,21 852.803,12
- Zahlung von DSD für Leistungen des ASN 925.571,41 0,00
- Teilauflösung und Bildung Rückstellung für den Ausgleich
von Gebührenschwankungen aus den vorherigen Gebühren-
kalkulationszeitraum 1.624.308,00 1.624.308,00
- Sonstiges 5.422.860,22 2.256.345,97
27.319.146,89 23.561.204,49
Die sonstigen Erlöse in Höhe von 5,4 Mio EURO beinhalten insbesondere Erlöse aus
der Verwertung PPK (2,6 Mio EURO) und der Verwertung der Schlacke (1,5 Mio EURO)
Summe Umsatzerlöse 71.318.549,68 67.064.541,41
4.2. Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00
4.3. Sonstige betriebliche Erträge 1.272.758,51 580.671,64
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten insbesondere
Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen (ca. 0,1 Mio. EURO) und
ca. 1,0 Mio. EURO periodenfremde Erträge (vor allem DSD Leistungen)
Seite 13
439
Anhang 2021 Anlage 3
2021 2020
EURO EURO
4.4. Materialaufwand
4.4.1. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene Waren
- Roh,- Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 2.895.786,31 1.705.956,38
- Treibstoffkosten 940.493,70 727.004,89
- Energiekosten 8.205.488,76 6.148.721,88
- Reparaturmaterial 1.382.598,50 1.790.883,43
13.424.367,27 10.372.566,58
Die Steigerung in den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen resultiert überwiegend
aus der Übernahme der gewerblichen Sammlung von PPK. Es wurde der gesamte
Behälterbestand in Höhe von 1 Mio. EURO übernommen.
Nach dem Corona Jahr 2020 erhöhte sich die Wirtschaftskraft und die Absatzmärkte
erholten sich. Die Erholung bzw. der Anstieg bei den Rohstoffmärtkten führte zu
einem Preisanstieg für Treibstoff gegenüber 2020.
Die Energiekosten stiegen um 2 Mio. EURO. Insbesondere der Verbrauch an Erdgas
in Höhe von 1,5 Mio. EUR. Dies resultiert aus den intensiven Gasbrennereinsätzen in
der MVA wegen störungsbedingt unplanmäßigen An- bzw. Abfahrvorgängen
einzelner Verbrennungslinien – insbesondere jedoch aufgrund von Brand-
ereignissen in 2021 – führten damit zu verbundenen Mehrkosten.
4.4.2. Aufwendungen für bezogene Leistungen
- Entsorgungskosten 14.956.287,62 9.743.359,99
- Fremdleistungen für Instandhaltungen 7.881.162,75 8.504.302,08
1.812.033,00 351.379,00
24.649.483,37 18.599.041,07
Die Steigerung der Entsorgungskosten resultiert überwiegend aus der
Übernahme der gewerblichen Sammlung von PPK.
Die Minderung der Kosten bei den Fremdleistungen gegenüber 2020
sind auf die vorgezogenen Reparaturmaßnahmen aus dem Vorjahr
zurückzuführen.
Die Zuführung zur Rückstellung Abbruch MVA einschließlich aller Neben-
anlagen beinhaltet die jährliche ratierliche Zuführung.
Summe Materialaufwand 38.073.850,64 28.971.607,65
- Zuführung/Verbrauch Rückstellung Abbruch MVA einschl. aller
Nebenanlagen
Seite 14
440
Anhang 2021 Anlage 3
2021 2020
EURO EURO
4.5. Personalaufwand
Löhne und Gehälter 19.161.236,52 18.012.937,89
Besoldung 480.923,83 483.570,51
19.642.160,35 18.496.508,40
Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 7.828.259,11 6.953.481,66
Summe Personalaufwand 27.470.419,46 25.449.990,06
davon für Altersversorgung: 3.536.113,30 3.258.521,07
Durchschnittliche ASN-Mitarbeiterzahl 2021:
Tarifbeschäftigte Vorjahr
Arbeiter Angestellte Beamte gesamt gesamt
Mitarbeiter 355,25 52,58 10,00 417,83 425,00
davon:
männlich 350,25 38,00 5,00 393,25 400,00
weiblich 5,00 14,58 5,00 24,58 25,00
4.6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen 13.528.335,03 13.592.934,21
4.7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
4.7.1. Sonstige betriebliche Aufwendungen
- Verwaltungskostenumlage der Stadt Nürnberg 1.684.592,00 1.684.592,00
- Versicherungsbeiträge 691.376,83 686.186,70
- Rechte/Dienste/Beratungen 800.573,70 798.714,23
- Aufwendungen für Kommunikation und Büro 462.805,79 450.055,31
- Miete Grundstücke und Erbbauzins 1.823.954,18 1.787.102,34
- sonstige betriebliche Aufwendungen 407.225,55 318.900,54
- sonstige periodenfremde Aufwendungen 1.623.249,79 29.885,26
7.493.777,84 5.755.436,38
Die sonstigen periodenfremden Aufwendungen enthalten die Aufwendungen aus
der Betriebsprüfung in Höhe von 1,2 Mio. EURO
Seite 15
441
Anhang 2021 Anlage 3
2021 2020
EURO EURO
4.8. Erträge aus anderen Werpapieren und
Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
Zinserträge aus Finanzanlagevermögens (Ausleihungen) 557.000,00 563.706,86
557.000,00 563.706,86
4.9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Ertrag aus Bankzinsen (Cashkonto)
sonstige Zinserträge 144,71 205,68
144,71 205,68
davon Stadt Nürnberg: 0,00 0,00
4.10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Darlehenszinsen 1.315.420,03 1.500.744,91
Zinsaufwand aus der Zinsänderung Rückstellung Deponie 2.141.765,00 780.055,00
Zinsaufwand aus der Zinsänderung Rückstellung Abbruch
MVA einschließlich aller Nebenanlagen 199.832,00 64.684,00
Zinsaufwand aus der Zinsänderung Pensionsrückstellung 585.008,00 488.426,00
Zinsaufwand aus der Zinsänderung Beihilfe-Rückstellung 146.008,00 179.921,00
Zinsaufwand aus der Zinsänderung ATZ-Rückstellung 8.360,00 5.546,00
zum Ausgleich von Gebührenschwankungen
970,00 1.555,00
17.419,00 41.950,00
sonstiger Zinsaufwand 312.958,58 0,00
4.727.740,61 3.062.881,91
davon an Stadt Nürnberg 0,00 0,00
4.11. -18.145.670,68 -8.623.724,62
2021 2020
EURO EURO
4.12. Sonstige Steuern
Kfz-Steuer 45.968,42 42.025,42
Grundsteuer 356,52 356,52
46.324,94 42.381,94
4.13. Jahresverlust/Jahresgewinn -18.191.995,62 -8.666.106,56
- Abfallgebühr
- Verbrennungsgebühr
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit / Ergebnis nach Steuern
Seite 16
442
Anhang 2021 Anlage 3
5. Sonstige Angaben
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen, welche nicht in der Bilanz enthalten sind, betragen
insgesamt 21,5 Mio. EURO. Diese betreffen insbesondere Erbbaupacht, Miet- und Leasingverträge
sowie das Bestellobligo für den Zeitraum 2022 - 2026. Die finanziellen Verpflichtungen sind vom Risiko
unwesentlich für die Beurteilung der Finanzlage.
Auf eine Angabe der Bezüge für die Mitglieder der Werkleitung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Das Prüfungshonorar des Jahresabschlussprüfers beträgt 14 TEURO netto.
Aufwendungen und Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung
lagen im Berichtszeitraum nicht vor.
Seite 17
443
444
Anlage 3
Seite 19
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg - ASN -
A N L A G E N N A C H W E I S per 31.12.2021
Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchung Endstand Anfangsstand im auf auf Endstand Ende Ende Vorjahr Durchschnitt- Durchschnitt-
Geschäftjahr Abgang Umbuchungen Geschäftsjahr licher Afa-Satz licher RBW
Posten des Anlagevermögens EURO EURO EURO EURO EURO EURO EURO ./. EURO EURO EURO EURO EURO v.H. v.H.
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen und ähnliche Rechte 878.784,65 7.372,77 0,00 0,00 886.157,42 864.243,51 9.877,35 0,00 0,00 874.120,86 12.036,56 14.541,14 1,1 1,4
2. Anzahlungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 - -
SUMME I. Immaterielle Gegenstände 878.784,65 7.372,77 0,00 0,00 886.157,42 864.243,51 9.877,35 0,00 0,00 874.120,86 12.036,56 14.541,14 1,1 1,4
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
m. Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 53.118.238,41 69.792,63 0,00 118.316,37 53.306.347,41 33.669.785,66 1.812.350,73 0,00 35.482.136,39 17.824.211,02 19.448.452,75 3,4 33,4
2. Betriebsanlagen 249.330.353,27 246.102,33 0,00 0,00 249.576.455,60 230.123.461,43 9.752.128,79 0,00 0,00 239.875.590,22 9.700.865,38 19.206.891,84 3,9 3,9
3. Tiefbauten 10.463.639,20 0,00 0,00 0,00 10.463.639,20 8.210.721,02 340.668,27 0,00 0,00 8.551.389,29 1.912.249,91 2.252.918,18 3,3 18,3
4. Maschinen 52.787,59 0,00 0,00 0,00 52.787,59 41.408,67 1.607,97 0,00 0,00 43.016,64 9.770,95 11.378,92 3,0 18,5
5. Fahrzeuge 17.712.221,03 1.674.212,30 1.376.049,34 1.228.302,08 19.238.686,07 13.351.924,02 1.402.089,14 1.376.049,34 0,00 13.377.963,82 5.860.722,25 4.360.297,01 7,3 30,5
6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.427.555,10 89.955,04 2.258,34 0,00 4.515.251,80 3.882.400,15 209.612,78 2.258,34 0,00 4.089.754,59 425.497,21 545.154,95 4,6 9,4
7. Anlagen im Bau 1.477.360,54 266.529,56 0,00 -1.346.618,45 397.271,65 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 397.271,65 1.477.360,54 - -
SUMME II. SACHANLAGEN 336.582.155,14 2.346.591,86 1.378.307,68 0,00 337.550.439,32 289.279.700,95 13.518.457,68 1.378.307,68 0,00 301.419.850,95 36.130.588,37 47.302.454,19 4,0 10,7
III. Finanzanlagen
1. Wertpapiere des Anlagevermögens 82.000.000,00 0,00 0,00 0,00 82.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 82.000.000,00 82.000.000,00 0,0 100,0
Summe III. Finanzanlagen 82.000.000,00 0,00 0,00 0,00 82.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 82.000.000,00 82.000.000,00
SUMME ANLAGEVERMÖGEN 419.460.939,79 2.353.964,63 1.378.307,68 0,00 420.436.596,74 290.143.944,46 13.528.335,03 1.378.307,68 0,00 302.293.971,81 118.142.624,93 129.316.995,33 3,2 28,1
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwert Kennzahlen
68/2022
445
Lagebericht 2021 Anlage 4
68/2022 Seite 1
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg
Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg
Lagebericht für das Jahr 2021
Zum 31. Dezember 2021
446
Lagebericht 2021 Anlage 4
68/2022 Seite 2
Inhaltsverzeichnis:
1. Grundlagen des Unternehmens ................................................................................... 3
2. Wirtschaftsbericht ......................................................................................................... 5
2.1 Abfallwirtschaft ...................................................................................................... 5
2.2 Entsorgungsanlagen.............................................................................................. 7
2.3 Wesentliche Leistungsdaten in 2021 ................................................................... 10
2.4 Finanzielle Leistungsindikatoren: Umsatzentwicklung ......................................... 12
2.5 Finanzielle Leistungsindikatoren: LKW-Kartell 1997 bis 2011 ............................. 13
2.6 Finanzielle Leistungsindikatoren: Entwicklung des Eigenkapitals und ...................
der Rückstellungen ............................................................................................. 13
2.7 Personalbestand ................................................................................................. 15
2.8 Personalaufwand ................................................................................................. 15
2.9 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren .................................................................. 16
3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht ..................................................................... 32
3.1 Allgemeines ......................................................................................................... 32
3.2 Entwicklung der Gebühren .................................................................................. 33
3.3 Deponien ............................................................................................................. 33
3.4 Anlieferung gewerblicher Abfälle zur energetischen Verwertung in der MVA ...... 36
3.5 Wertstoffhöfe und Gartenabfallsammelstellen ..................................................... 36
3.6 Auswirkungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf die Abfallwirtschaft ................
der Stadt Nürnberg .............................................................................................. 38
447
Lagebericht 2021 Anlage 4
68/2022 Seite 3
1. Grundlagen des Unternehmens
Die Stadt Nürnberg als kreisfreie Gemeinde ist für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
(KrWG). Di e sich aus dem KrWG ergebenden Aufgaben erfüllt die Stadt Nürnberg als
Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis (entsorgungspflichtige Körperschaft).
Im Rahmen der innerstädtischen Organisation nimmt der Eigenbetrieb ASN die Pflichten
des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wahr.
Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen.
Die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen
- Förderung der Abfallvermeidung
- Vorbereitung zur Wiederverwendung
- Recycling
- Sonstige, insbesondere energetische Verwertung und
- Beseitigung von Abfällen
werden durch ASN bzw. durch beauftragte Dritte durchgeführt. Diese Aufgaben umfassen
auch die hierfür erforderlichen Maßnahmen des Bereitstellens, Überlassens, Sammelns,
Einsammelns durch Hol- und Bringsysteme, Beförderns, Behandelns, Lagerns und Abla-
gerns.
Darüber hinaus gehören zu den Aufgaben auch die Information und Beratung über Mög-
lichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallberatung).
Zur Erfüllung dieser Aufgaben betreibt die Stadt Nürnberg eine öffentliche Einrichtung und
stellt geeignete Einrichtungen und Anlagen (wie z.B. die Müllverbrennungsanlage und die
Deponie Nürnberg-Süd, sowie die im Stadtgebiet verteilten Wertstoffhöfe und Gartenab-
fallsammelstellen) zur Verfügung.
ASN vollzieht hierbei die Abfallwirtschaftssatzung (AbfS) und die Abfallgebührensatzung
(AbfGebS) der Stadt Nürnberg.
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit übernimmt ASN, jeweils auf der Basis
entsprechender Zweckvereinbarungen, die Abfälle zur Beseitigung aus
- dem Landkreis Nürnberger Land,
- der Stadt Fürth,
- dem Landkreis Fürth,
- der Stadt Schwabach und
- dem Landkreis Roth gemeinsam mit dem Landkreis Nürnberger Land
(für das Gebiet des Gewerbeparks Feucht)
zur Behandlung in der MVA-Nürnberg.
448
Lagebericht 2021 Anlage 4
68/2022 Seite 4
Struktur und Geschäftsbereiche des ASN im Wirtschaftsjahr 2021
Werkleitungsstab Technik ASN/WLS-T
Technische Projekte, Technische Betreuung abfallwirt-
schaftlicher Einrichtungen, Fuhrparkverwaltung,
Digitalisierung, Veranstaltungen
Kaufmännischer Bereich und
Werkleitungsangelegenheiten
Stv. WL2 ASN/K
Entsorgungsanlagen
Bereichsleitung / Betriebsleitung MVA
Stv. WL2 ASN/E
Personalwesen/
Allgemeine
Verwaltung
ASN/K-P
Finanzen und
Rechnungswesen
ASN/K-R
Verwertung,
Sonderaufgaben
ASN/A-E/V
Kundenbüro,
Fachbetriebliche
Angelegenheiten
ASN/A-E/B
Instandhaltung
MVA / Deponien
ASN/E-I
Abfallannahme
ASN/E-K
Material-
wirtschaft/
Beschaffungen
ASN/K-M
Betrieb und
Logistik
ASN/A-L/T
Einsatzleitung
Transport (Fahrer &
Fahrzeuge, Container-
dienst)
Betrieb MVA
ASN/E-A/MVA
Deponiebetrieb
ASN/E-A/D
Abfallwirtschaftliche
Logistik
ASN/A-L
-4056
Abfallrecht / Verwertung /
Entsorgung
ASN/A-E
Abfallsammlung
ASN/A-E/S
Einsatzleitung
Müllabfuhr (Lade-
personal)
Betrieb
Entsorgungsanlagen
ASN/E-A
TELEFAX:
-8360
Instandhaltung
Entsorgungsanlagen
ASN/E-I
Personalvertretung
ASN-PR
Vertretung der
Schwerbehinderten
ASN-SBV
Sekretariat ASN/WL2-S
Beauftragte Personen ASN/E
Immissionsschutzbeauftragter
Gefahrgutbeauftragter
Abfallbeauftragter MVA
Abfallbeauftragter Deponien
Verantwortl. Elektrofachkraft
Beauftragte Ladungssicherung
WHG-Beauftragter MVA
Eisenbahnbetriebsleiter
Beauftragte Personen ASN/A
Gefahrgutbeauftragter
Sicherheitsbeauftragte
Abfallbeauftragte
449
Lagebericht 2021 Anlage 4
68/2022 Seite 5
2. Wirtschaftsbericht
Grundlage der Geschäftstätigkeit von ASN als Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg sind die
zur Abfallwirtschaft vom Nürnberger Stadtrat erlassenen Satzungen. ASN ist zur Erfüllung
der gesetzlich vorgegebenen Pflichten der Stadt Nürnberg hoheitlich tätig. Die Stadt Nürn-
berg zählte zum Jahresende 530.222 (VJ 532.331) Einwohner.
ASN ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für das Stadtgebiet Nürnberg. Zusätzlich
wurden von benachbarten Kommunen und Landkreisen gesetzliche Aufgaben und Befug-
nisse aus dem Bereich der Abfallentsorgung übernommen.
Es bestehen Zweckvereinbarungen mit
dem Landkreis Nürnberger Land,
der Stadt Fürth,
der Stadt Schwabach,
dem Landkreis Fürth und
dem Landkreis Roth gemeinsam mit dem Landkreis Nürnberger Land (für das
Gebiet des Gewerbeparks Feucht).
2.1 Abfallwirtschaft
Im Bereich Abfallwirtschaft werden alle Tätigkeiten und Aufgaben durchgeführt bzw. bear-
beitet, die mit dem Vermeiden, Verringern, stofflic hen Verwerten von Abfällen, der Ein-
sammlung und dem Transport von Abfällen und der Abfallberatung zusammenhängen.
Zu den Aufgaben gehören:
• Müllabfuhr zum Einsammeln und Befördern von Abfällen innerhalb der Systemabfuhr
(Abfuhr von Abfällen, die in den nach der AbfS zulässigen Abfallbehältern an den ange-
schlossenen Grundstücken überlassen werden); für die Restmüllabfuhr sind 85.875
graue Abfallbehälter, für die Biomüllabfuhr sind 45.988 Biotonnen aufgestellt. Die Abfall-
behälter werden mindestens einmal pro Woche geleert. Die Leistung wird im sog.
Vollservice erbracht, d.h. die Abfallbehälter werden vom Personal der Müllabfuhr vom
jeweiligen Standplatz geholt, zum Sammelfahrzeug transportiert, entleert und wieder zu-
rückgestellt.
• Bereitstellung, Umtausch, Reparatur und Volumenänderung der stadteigenen Abfallbe-
hälter mit der Erledigung von über 6.600 Aufträgen (2021) pro Jahr
• Sicherstellen der Sammlungs - und Transportlogistik mit Personal - u. Fahrzeugeinsatz
für 26 Restmüll-, 14 Biomüll-, 3 Sperrmülltouren, 3 Sperrmülltouren für Klein- bzw. Sam-
melaufträge und die Beseitigung „wilder Abfallablagerungen“ sowie 2 Behälterausfuhr-
touren
• Sperrmüllabfuhr auf Abruf
Aufnahme, Disponierung und Erledigung von ca. 12.140 Sperrmüllabholaufträgen pro
Jahr (einschließlich separater Erfassung von verwertbaren Materialien und Elektronik-
schrott im Rahmen der Sperrmüllabholung)
• Containerdienst mit Absetz- und Abrollcontainern sowie Müllpresscontainern von 5,5 m3
bis 30 m3 für Sonderabfuhren, Gartenabfallsammlung und die Entsorgung von Großbe-
trieben
450
Lagebericht 2021 Anlage 4
68/2022 Seite 6
• Betrieb einer mobilen Schadstoffsammelstelle für die Annahme von Problemabfällen
aus Haushalten und aus dem vergleichbaren Kleingewerbe, die den Bürger innen und
Bürgern im regelmäßigen Wechsel bei den Wertstoffhöfen zur Verfügung steht
• Betrieb von 5 offenen und 2 mit Personal ausgestatteten Gartenabfallsammelstellen zur
Annahme von ca. 24.900 t Gartenabfällen jährlich; einmal jährlich Durchführung einer
stadtweiten Christbaumsammlung an über 100 Plätzen
• Betrieb von 6 Wertstoffhöfen zur Annahme von Abfällen zur Verwertung und Sperrmüll
mit einem beauftragten Dritten als Betriebsführer; Einrichtung von Sammelstellen für
Elektro- und Elektronikaltgeräte auf den Wertstoffhöfen. Bereitstellung von Mehrwegge-
schirr und Geschirrmobilen für private Nutzung durch Haushalte
• Abstimmung der Altpapiersammlung (PPK) im Holsystem „Blaue Tonne“; operative
Durchführung der Sammlung durch private Entsorgungsunternehmen; hierbei handelt e
es sich um eine sog. „gewerbliche Sammlung“ im Sinne des KrWG.
Die gewerbliche Sammlung von PPK wurde zum 31.03.2021 eingestellt. Seit dem
01.04.2021 ist die Stadt Nürnberg wieder in der aktiven Entsorgungsverpflichtung;
Sammlung und Transport von PPK sowie die Vermarktung und Verwertung wurden an
Drittbeauftragte vergeben
• Abstimmung der Sammelsysteme für gebrauchte Verkaufsverpackungen auf die Sam-
melsysteme der Stadt mit den Systembetreibern (Gelber Sack, Altglascontainer); ope-
rative Durchführung erfolgt rein privatwirtschaftlich durch Entsorgungsfirmen, d ie von
den Systembetreibern beauftragt sind
• Bearbeitung von Entsorgungsnachweisen im Vollzug der Nachweisverordnung für die
Annahme von Abfällen in der Müllverbrennungsanlage (MVA) und auf der Reststoffde-
ponie Nürnberg-Süd
• Abfallberatung durch haupt - und ehrenamtliche Abfallberaterinnen und -berater direkt
im Haushalt oder an Informationsständen bzw. am „ASN-Infomobil“
• Förderung der Eigenkompostierung durch Beratung und Gewährung eines Zuschusses
für den Kauf eines Komposters
• Anpassung und Aktualisierung der Abfallwirtschafts- und der Abfallgebührensatzung
• Abschluss von Verträgen mit Dritten zur Erfüllung abfallwirtschaftlicher Aufgaben (ein-
schließlich Ausschreibungen, Vertragsanpassungen und Abrechnung der Vertrags leis-
tungen)
• Führung des Bereichs Einsammlung und Beförderung als Entsorgungsfachbetrieb
451
Lagebericht 2021 Anlage 4
68/2022 Seite 7
2.2 Entsorgungsanlagen
Die Aufgaben und Tätigkeiten im Bereich Entsorgungsanlagen umfassen die Beseitigung
von brennbaren Abfällen aus Haushalten und Gewerbebetrieben sowie die energetische
Verwertung von Abfällen aus Gewerbebetrieben in der Müllverbrennungsanlage. Weiterhin
werden nicht brennbare Abfälle auf der Reststoffdeponie Nürnberg -Süd durch Deponie-
rung beseitigt. Schließlich ist noch die bereits geschlossene Reststoffdeponie Nürnberg-
Nord in der Nachsorgephase zu betreuen.
2.2.1 Müllverbrennungsanlage (MVA)
Die Müllverbrennungsanlage im sogenannten Gleisdreieck St. Leonhard/Schweinau wurde
2001 in Betrieb genommen.
Sie verfügt über drei baugleiche Verbrennungslinien mit einer Durchsatzleistung von je-
weils ca. 10,5 t Müll pro Stunde und arbeitet nach dem Prinzip der wassergekühlten Rost-
feuerungstechnik. Die Feuerleistungsregelung, ein automatisches Überwachungssystem,
optimiert die Verbrennungsbedingungen.
Die bei der Verbrennung entstehenden heißen Rauchgase w erden durch einen Dampfer-
zeuger geleitet und geben dort den größten Teil ihrer Wärme ab, bevor in einer mehrstufi-
gen Abgasreinigungsanlage Stäube, Schwermetallverbindungen, saure Schadgase (wie
z.B. Salzsäure), Schwefeldioxid, Stickoxide sowie Dioxine und Furane abgeschieden wer-
den. Der bei der thermischen Abfallbehandlung erzeugte Prozessdampf wird an die N -
ERGIE AG gegen Entgelt abgegeben und dort zur Strom - und Fernwärmeerzeugung ge-
nutzt. Durch den Energieverbund zwischen der MVA und dem Heizkraftwerk Sa ndreuth
können fossile Brennstoffe, wie z.B. Erdgas, eingespart werden. Auf diese Weise gelangen
jährlich, bei gleicher Energieausbeute, bis zu 120.000 t CO 2 weniger in die Atmosphäre.
Die Rückstandsprodukte des Verbrennungsprozesses wie Kessel - und Flugaschen, Gips
und Sole können überwiegend einer Verwertung zugeführt werden. Seit Oktober 2013 wird
die anfallende MVA -Rohschlacke, nach Ablauf eines Verwertungsvertrages mit einem
Drittbeauftragten, einer Aufbereitung (Verwertungsschritt) unter zogen (Zwischenlagerung
und Entschrottung), die eventuell vorhandenen brennbaren Restbe standteile werden ab-
geschieden und der MVA zurückgeführt. Die so aufbereitete Schlacke wird auf der Deponie
Nürnberg-Süd als Ersatzbaustoff für Böschungs - und Straßenbaumaßnahmen sowi e als
Abdeckmaterial für angelieferte Abfälle eingesetzt („Verwertung“ im Sinne des Abfall-
rechts). Ein kleinerer Teil (rd. 20 %) der anfallenden, aufbereite ten Schlacke wird im De-
poniekörper als Abfall zur Beseitigung abgelagert. Dieses Gesamtszenarium wird im Kapi-
tel 3.3 „Deponien“ näher beschrieben.
In die Abgasreinigungsstufe der Stickoxidabscheidung (SCR) wurden seit Oktober 2010
zur Reduzierung der Kohlendioxidemissionen (CO2) und zur Reduzierung von Energiever-
brauchskosten Dampf/Gas-Rohrwärmetauscher (DAGAVO) eingebaut. Mit der Nachrüs-
tung der DAGAVO -Anlagen konnte der Erdgasverbrauch von ca. 21,5 Mio. KWh/a auf
ca. 5,5 Mio. KWh/a reduziert werden.
Die Krananlagen im Müllbunker der MVA sind elementar wichtige und hoch belastete Teile
der verfahrenstechnischen Ausrüstung. Nach mehr als 100.000 Betriebsstunden in 15 Jah-
ren sind die elektrotechnischen und elektronischen Komponenten der beiden Kräne tech-
nisch abgewirtschaftet; Ersatzteile sind kaum noch verfügbar. Im Zuge der Erneuerung der
elektrotechnischen Ausrüstung wurden auch die technischen Komponenten, die einen teil-
automatisierten Betrieb der Kräne ermöglichen, eingerichtet. Ende Februar 2019 kon nten
452
Lagebericht 2021 Anlage 4
68/2022 Seite 8
die Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten abgeschlossen werden; der Sanierungsum-
fang befindet sich seit dem 13.03 .2019 in der Gewährleistungsphase. Die Kräne arbeiten
seit der Übergabe an ASN störungsfrei, geringe Mängel wurden in 2019 beseitigt. Die Ge-
währleistung für die durchgeführten Arbeiten beträgt vier Jahre; für diesen Zeitraum wurde
ein Wartungsvertrag mit dem Hersteller abgeschlossen, welcher diese halbjährlich, jeweils
in drei Tagen durchgeführt.
Die Krananlagen werden seit dem Abschluss d er Arbeiten im Automatikbetrieb gefahren.
Werktags wird der Kranfahrer bei der Müllannahme durch einen selbstständig arbeitenden
Kran beim Beschicken der Müllöfen unterstützt, das Umbunkern und Stapeln des täglich
angelieferten Mülls erfolgt händisch durch den Kranfahrer. Nachts und an Wochenenden
können beide Kräne automatisch gefahren werden, der Kranfahrer muss nur noch gele-
gentlich beim Abtragen des Mülls vom Stapel eingreifen. Die Kranfahrstühle können so-
wohl im Sitzen als auch im Stehen bedient werden , was dem Gesundheitsschutz der Mit-
arbeiter sehr entgegen kommt.
Für die „Abfälle zur Beseitigung“ ist die Verbrennungsgebühr in der Abfallgebührensatzung
(AbfGebS) festgelegt. Die Anliefernden von „Abfällen zur energetischen Verwertung“ ent-
richten ein privatrechtliches Entgelt.
2.2.2 Deponien
Um die gesetzlich geforderte Entsorgungssicherheit für nicht brennbare Abfälle zu gewähr-
leisten, betreibt die Stadt Nürnberg als entsorgungspflichtige Gebietskörperschaft seit 1983
die Reststoffdeponie Nürnberg -Süd mit ei ner ursprünglichen Gesamtkapazität von
1,5 Mio. m³, wovon Ende 2021 noch ca. 44.927 m³ als freies Verfüll-Volumen verfügbar
waren.
Die derzeit im Ablagerungsbetrieb befindlichen Deponieabschnitte entsprechen den Anfor-
derungen der Klasse II gemäß Deponieverordnung (DepV).
0
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
300.000
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
227.330 230.904 228.840
250.657 253.173 247.561 244.859 249.486 243.270 245.591
69.267 70.047 68.389 68.787 70.870 70.134 70.316 74.981 77.229 77.120
24.769 25.664 24.245
44.806 43.603 36.872 33.513 32.343 23.959 23.338
Behandelte Abfälle in der MVA
aus dem Stadtgebiet Nürnberg und aus der Region von 2012 bis 2021
Durchsatzleistung insgesamt Zweckvereinbarungspartner Energetische Verwertung
453
Lagebericht 2021 Anlage 4
68/2022 Seite 9
Die Gebühren werden nach Anliefermenge und Anlieferart, gemäß der Abfallgebührensat-
zung, über Gebühren bescheide von den Anliefernden erhoben. Wie im Kommunalabga-
bengesetz vorgesehen, sind in die Gebühren auch Nachsorge- und Rekultivierungskosten
eingerechnet.
Aufgrund ökonomischer und abfallwirtschaftlicher Sachzwänge wurde vom Werkaus-
schuss am 29.06.2011 beschlossen, neben der Verfüllung des Restvolumens der Rest-
stoffdeponie Nürnberg-Süd mit den bisher üblichen Anlieferungen bis zum Ende des Jah-
res 2022 die entschrottete und aufbereitete Schlacke aus der Müllverbrennungsanlage als
Einbau- und Abdeckmaterial (insbesondere für faserhaltige Abfälle) zuzuführen und die
Deponie anschließend stillzulegen. Die endgültige Verfüllung der D eponie Nürnberg-Süd
wird zur Mitte des Jahres 2023 erwartet. Entsprechend der, mit dem Landkreis Nürnberger
Land abgeschlossenen Zweckvereinbarung steht der Landkreis Nürnberger Land, in enger
Zusammenarbeit mit der Stadt Nürnberg, in der Verpflichtung, fü r eine Nachfolgelösung
zur Beseitigung deponierbarer Abfälle zu sorgen. Die Vorbereitungsmaßnahmen hierfür
laufen auf Hochtouren.
Die von 1954 bis 1983 betriebene Reststoffdeponie Nürnberg-Nord wurde nach der Schlie-
ßung mit einer Oberflächenabdichtung versehen und rekultiviert. Aufwendungen entstehen
derzeit nur noch für die laufende Überwachung und die Instandhaltung der baulichen Ein-
richtungen (z.B. Gasbrunnen). Für eventuelle zukünftige Sanierungsmaßnahmen im Rah-
men der weiteren Nachsorge wurde eine Rückstellung in Höhe von ca . 1,7 Mio. EURO
gebildet.
454
Lagebericht 2021 Anlage 4
68/2022 Seite 10
2.3 Wesentliche Leistungsdaten in 2021
a) Vom ASN mit eigenem Personal erbrachte Leistungen
Müllabfuhr/Systemabfuhr 2021 2020
Aufgestellte Behälter
(Jahresdurchschnitt, 60l - 1.100l) 85.875 85.426
Erfasste Gesamtmenge (inkl. Containersystem) 100.121 t 100.706 t
Sperrmüll auf Abruf
Erfasste Gesamtmenge 4.422 t 3.703 t
Biomüllsammlung
Aufgestellte Behälter
(Jahresdurchschnitt, 60l, 120l und 240l) 45.988 45.050
Erfasste Gesamtmenge 20.995 t 19.020 t
Gartenabfälle
Anzahl der Sammelstellen 7 (13) 7 (13)
Erfasste Gesamtmenge
(einschließlich Anteil aus Wertstoffhöfen, WSH) 24.946 t 23.416 t
Mobile Problemmüllsammlung (auf den 6 WSH) 60 t 48 t
Müllverbrennungsanlage
Behandelte Gesamtmenge 245.591 t 243.270 t
davon Abfälle zur Beseitigung
aus dem Stadtgebiet Nürnberg 145.133 t 142.082 t
aus dem Landkreis Nürnberger Land 27.311 t 27.616 t
aus der Stadt Fürth 22.755 t 21.562 t
aus dem Landkreis Fürth 19.798 t 20.320 t
aus der Stadt Schwabach 6.430 t 5.887 t
aus dem Ausfallverbund 826 t 1.844 t
Abfälle zur energetischen Verwertung 23.338 t 23.959 t
455
Lagebericht 2021 Anlage 4
68/2022 Seite 11
Reststoffdeponie Nürnberg-Süd 2021 2020
Ablagerungsmenge insgesamt 39.693 t 43.641 t
davon Schlacke 32.131 t 37.362 t
b) Von Dritten erbrachte Leistungen
Wertstoffhöfe
Die Wertstoffhöfe werden vom Bayerischen Roten Kreuz mit eigenem Personal auf
der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen betrieben. Die Wertstoffhöfe sind zur
Erfassung verwertbarer Abfälle und von Sperrmüll bestimmt. Nicht verwertbare Ab-
fälle werden in der Müllverbrennungsanlage beseitigt. Verwertbare Materialien wer-
den vom Betreiber an den Vertragspartner abgegeben.
2021 2020
Anzahl der Einrichtungen 6 6
Erfasste Gesamtmenge 76.060 t 74.476 t
davon verwertbare Abfälle 44.309 t 44.925 t
Sperrmüll 31.751 t 29.551 t
Papier / Pappe / Kartonagen
Die Erfassung und Verwertung erfolgt durch die Arbeitsgemeinschaft Nürnberger Ab-
fallwirtschaft (a.n.a) im Rahmen einer gewerblichen Sammlung.
2021 2020
Erfasste Gesamtmenge 27.800 t 29.633 t
Leichtverpackungen
2021 2020
Gelbe Säcke / gelbe Tonnen, erfasste Gesamtmenge 14.038 t 13.351 t
Glas
2021 2020
Öffentlich zugängliche Depotcontainerstandplätze 604 610
Erfasste Gesamtmenge – Hohlglas 12.023 t 12.552 t
456
Lagebericht 2021 Anlage 4
68/2022 Seite 12
2.4 Finanzielle Leistungsindikatoren: Umsatzentwicklung
Unter a) sind die für die Nutzung der öffentlichen Entsorgungseinrichtungen vom
Steueramt über die Abfallgebührensatzung (AbfGebS) erhobenen Gebühren enthalten.
Die anderen Erlöse unter b) beinhalten u.a.
- Leistungsverrechnungen mit anderen Gebietskörperschaften für die Behandlung
von Abfällen in der Müllverbrennungsanlage,
- privatrechtliche Entgelte für die energetische Verwertung von Abfällen in der
Müllverbrennungsanlage,
- Gebühren für Deponierungen auf der Reststoffdeponie Nürnberg-Süd sowie
- Erlöse aus der Lieferung von Prozessdampf aus der Müllverbrennungsanlage an
die N-ERGIE AG.
2021 EURO 2020 EURO
a) über das Steueramt veranlagte Gebühren:
Abfall: Einsammlung und Transport 43.999.402,79 43.503.336,92
Grundabgabenanteil für städt. Anwesen
(Müllabfuhrgebühren)
Summe veranlagte Gebühren 43.999.402,79 43.503.336,92
b) andere Erlöse
und nicht über das Steueramt veranlagte
Gebühren
25.694.838,89 21.936.896,49
69.694.241,68 65.440.233,41
Rückstellung zum Ausgleich von Gebühren-
schwankungen
Inanspruchnahme 1.624.308,00 1.624.308,00
Zuführung
Umsatzerlöse gesamt 71.318.549,68 67.064.541,41
Im Vergleich zum Vorjahr ist der Umsatz um rund 4,3 Mio. EURO gestiegen. Dies resul-
tiert vor allem aus den Erträge n aus der Papiersammlung ab August 2021 und der Ab-
rechnung gemäß Verpackungsgesetz, welche in 2020 aufgrund noch nicht abgeschlos-
sener Vereinbarungen nicht erfolgen konnte.
Im Wirtschaftsplan 2021 war eine Umsatzsteigerung auf insgesamt 70,33 Mio. EURO
antizipiert. Diese Prognose wurde um 0,99 Mio. EURO überschritten. Ursächlich hierfür
ist zum einen die Steigerung des Restmüllbehältervolumens um 1,3 0 % statt der prog-
nostizierten 0,83 % und die damit einhergehende Steigerung im Bereich der überlas-
sungspflichtigen Hausmüllmengen zur Verbrennung (2,10 % über dem Planwert).
Die seit Anfang des Jahres 2020 grassierende Corona-Pandemie hatte bisher keine we-
sentlichen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Ertragslage des ASN.
457
Lagebericht 2021 Anlage 4
68/2022 Seite 13
2.5 Finanzielle Leistungsindikatoren: LKW-Kartell 1997 bis 2011
Mit Statement vom 19. Juli 2016 gab die Europäische Kommission bekannt, dass MAN,
Volvo/Renault, Daimler, Fiat, Iveco und DAF gegen die EU -Kartellvorschriften verstoßen
haben. Die LKW-Hersteller hatten über 14 Jahre hinweg, im Zeitraum von 1997 bis 2011,
Verkaufspreise für Lastkraftwagen abgesprochen und die, mit der Einhaltung der strenge-
ren Emissionsvorschriften verbundenen Kosten, in abgestimmter Form weitergegeben.
Wegen dieser kartellrechtlichen Verstöße hat die Kommission -im Wege eines Vergleichs-
verfahrens- eine Geldbuße von insgesamt 2,93 Mrd. Euro verhängt. Zu den konkreten Ver-
stößen und Umfängen hat die Europäische Kommission bislang nichts verlautbart. Im Zuge
der Kartelluntersuchungen wurde auch ein Verfahren gegen Scania eingeleitet. Da Scania
nicht vom Vergleichsbeschluss erfasst ist, wird das Verfahren gegen Scania als reguläres
Kartellverfahren (ohne Vergleich) weitergeführt.
Im Einzelnen wurden den Kartellanten folgende Verstöße zur Last gelegt:
• Koordinierung der Bruttolistenpreise (Herstellerpreise ab Werk) für mittelschwere
und schwere Lastkraftwagen im Europäischen Wirtschaftsraum.
• Absprache des Zeitplans für die Einführung von Emissionssenkungstechnologien
für mittlere und schwere Lastkraftwagen in Reaktion auf die zunehmend strengeren,
europäischen Emissionsnormen (von Euro III bis zur derzeit gültigen Euro VI - Emis-
sionsklasse).
• Weitergabe der Kosten für die Emissionssenkungstechnologien, deren Einführung
zur Einhaltung der zunehmend strengeren europäischen Emissionsnormen erfor-
derlich war, an die Kunden.
Mit dem Beschluss der EU -Kommission vom 19.07.2016 im kartellrechtlichen Verfahren
sind, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und der Verord-
nung 1/2003 des Rates der Europäischen Union, Schadensersatzansprüche der vom Kar-
tell betroffenen (Kunden) entstanden.
Im kartellrelevanten Zeitraum (1997 bis 2011) wurden für ASN insgesamt ca. 100 Fahr-
zeuge der mittleren und schweren Gewichtsklassen (zulässige Gesamtgewichte zwischen
6 und 16 Tonnen sowie größer als 16 Tonnen) beschafft. Sowohl in haushaltsrechtlichem
als auch in gebührenrechtlichem Sinne war die Geltendmachung von Schadensersatzan-
sprüchen (hier: für ASN) dringend geboten. Auf Basis eines, gemeinsam vom Verband
kommunaler Unternehmen e.V. sowie der kommunalen Spitzenverbände beauftragte n
ökonometrischen Schadensgutachtens wurde die Durchsetzung der Schadensersatz an-
sprüche per Klageschrift vom 28.10.2018 an das Landgericht München I gerichtlich bean-
tragt. Eine Entscheidung liegt noch nicht vor.
2.6 Finanzielle Leistungsindikatoren: Entwicklung des Eigenkapitals und der
Rückstellungen
2.6.1 Stammkapital
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) besitzt nach § 1 Abs. 3 der Betriebssat-
zung vom 03.08.1998 kein Stammkapital.
458
Lagebericht 2021 Anlage 4
68/2022 Seite 14
2.6.2 Allgemeine Rücklage
Stand
01.01.2021
TEURO
Zuführungen
TEURO
Entnahmen
TEURO
Stand
31.12.2021
TEURO
3.000 3.000
2.6.3 Gewinn und Verlust
Laut Wirtschaftsplan 2021 wurde mit einem Verlust i.H.v. 6,00 Mio. EURO gerechnet. Der
eingetretene Verlust ist 12,19 Mio. EURO höher als dieser Planwert. Hauptursachen hierfür
sind die um 9,81 Mio. EURO höheren Materialaufwendungen (vor allem deutlich erhöhte
Energie- und Entsorgungskosten sowie eine Rückstellungserhöhung um 1,49 Mio. EURO
aufgrund des gestiegene n Baupreisindex), die Personalkostenerhöhung aufgrund der
Überführung in die Entgeltordnung Handwerk rückwirkend zum 01.01.2020 (1,24 Mio.
Mehrkosten im Vergleich zum Plan) sowie höhere Zinsaufwendungen im Umfang von
2,12 Mio. EURO aus der Abzinsung der Rückstellungen.
2.6.4 Rückstellungen
Stand
01.01.2021
TEURO
Zuführungen
TEURO
Entnahmen
TEURO
Stand
31.12.2021
TEURO
Rückstellungen für Pensionen 4.302 857 5.159
Sonstige Rückstellungen:
Zinsen Betriebsprüfung 313 313
Resturlaub / Überstunden 313 5 1.607
Altersteilzeit / Vorruhestand 318 285 808
Beihilfezusagen 603 365 2.570
Jahresabschluss / Aufbewahrung Ge-
schäftsunterlagen 76 6 82
Prozesskosten 82 40 40
Rekultivierung und Nachsorge Depo-
nie Süd und Nord 20.777 2.038 22.815
Abbruch MVA einschl. aller Nebenan-
lagen 4.767 2.012 6.779
Abbruch der alten MVA 356 356
Ausgleich Gebührenschwankungen
• Abfallwirtschaft 49 1 50
• MVA 50 1.606 1.621
Sonstige ausstehende Rechnungen 598 479 536 541
Summe 38.482 6.401 2.142 42.741
Stand
01.01.2021
TEURO
Jahres-
gewinn
TEURO
Jahres-
verlust
TEURO
Stand
31.12.2021
TEURO
81.187 18.192 62.995
459
Lagebericht 2021 Anlage 4
68/2022 Seite 15
2.7 Personalbestand
Stand
31.12.2020 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2021
ehemalige
Arbeiter/innen 361 22 27 356
ehemalige
Angestellte 54 7 6 55
Zwischensumme
Tarifbeschäftigte 415 29 33 411
Beamtinnen und
Beamte 10 0 0 10
Auszubildende 0 0 0 0
Gesamt 425 29 33 421
2.8 Personalaufwand
Art 2021 EURO 2020 EURO
Löhne und Gehälter 19.161.236,52 18.012.937,89
Besoldung 480.923,83 483.570,51
Summe: 19.642.160,35 18.496.508,40
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Alters-
versorgung und für Unterstützung 7.828.259,11 6.953.481,66
Summe Personalaufwand 27.470.419,46 25.449.990,06
460
Lagebericht 2021 Anlage 4
68/2022 Seite 16
2.9 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Die Leistungsfähigkeit des ASN zeigt sich nicht nur in wirtschaftlichen Kennziffern, sondern
auch in der Nachhaltigkeit sein es Handelns. Zu der durch gesetzliche Vorschriften und
satzungsgemäße Regeln auferlegten und begrenzten Aufgabenwahrnehmung werden ef-
fiziente Lösungen, die Ressourcen, Umwelt und Klima schonen, entwickelt und beschafft.
Voraussetzung dafür sind leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – daher wird in
gute Weiterbildung sowie in Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Reduzierung von Ar-
beitsunfällen investiert.
2.9.1 Nachhaltigkeit und Innovation
Für den Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Nürnberg ist Nachhaltigkeit eine zentrale unter-
nehmerische Aufgabe. Um die Zukunftsfähigkeit des Eigenbetriebs zu stärken, wird seine
ökonomische, ökologische und soziale Leistung stetig verbessert.
Der ASN beteiligt sich daher aktiv an der Entwicklung nachhaltiger Entwicklungsziele im
Sinne der „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“. Ziele für nachhal tige Entwicklung
(englisch: Sustainable Development Goals – SDGs) sind politische Zielsetzungen der Ver-
einten Nationen - UN, die der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer,
sozialer sowie ökologischer Ebene dienen sollen.
Innovationen und die Nutzung neuer Technologien sind ein weiterer wesentlicher Baustein
der strategischen Weiterentwicklung des Eigenbetriebs.
Im Folgenden informiert der Betrieb über wesentliche Nachhaltigkeitsaktivitäten in den Be-
reichen Innovationen, Umwelt- und Klimaschutz, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
2.9.2 Öffentlichkeitsarbeit
Der ASN setzt sich für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für die Bürgerschaft
nachhaltig ein. So wird das Umfeld positiv mitgestaltet, die Bildung und das Verständnis
für Ressourcenschonung und abfallwirtschaftliche Belange, insbesondere der jungen Ge-
neration, gefördert und damit das Umweltbewusstsein gestärkt – dies ist für den ASN
selbstverständlich und bedeutet einen Mehrwert für den Betrieb und für die Gesellschaft.
Seit Jahren zählen zahlreiche große und kleine Projekte zu den öffentlichkeitswirksamen
Aktivitäten des A SN. Leider wurden diese durch die anhaltende weltweite Corona -Krise
und die geltenden Kontaktbeschränkungen in einigen Bereichen weitgehend ausgebremst.
Abfallberatung in den Medien
Regelmäßig wurde aber auch im Jahr 2021 in regionalen Radiosendern sowie im Stadt-
anzeiger der Nürnberger Nachrichten über aktuelle Themen der Abfallentsorgung durch
den ASN berichtet.
Auf der Internetseite www.asn.nuernberg.de können unter anderem für jedes Anwesen die
Abfuhrtermine für Rest-, Biomüll, Altpapier sowie die Gelbe Tonne im Online-Abfuhr-Ka-
lender abgerufen und Dienstleistungen online beantragt werden. Ergänzend beteiligt sich
ASN an dem Facebook-Auftritt „Nürnberg nachhaltig“, bei dem unter der Federführung
des städtischen Online Büros regelmäßig interessante Beiträge zu abfallwirtschaftlichen
Themen veröffentlicht werden. Insbesondere zum Tag der offenen Tür der Stadt Nürnberg
im Oktober 2021, der stadtweit nur digital durchgeführt wurde, erreichte der ASN mit einem
Abfallquiz zur richtigen getrennten Entsorgung um die 45.000 Bürger*innen.
461
Lagebericht 2021 Anlage 4
68/2022 Seite 17
Abfallberatung in Kindergärten und Schulen
Das Angebot der Abfallberatung in Kindergärten und Schulen mit den Unterrichtseinheiten
„Abfalltrennung mit den Müllmonstern“ oder der „Müllexpertenausbildung“ sowie bei
dem Kooperationsprojekt mit dem Kindermuseum „Gold im Müll - Entdecke die
Schätze“, konnten im Jahr 2021 leider nicht durchgeführt werden. Normalerweise erreicht
der ASN hiermit ca. 80 Kindergartengruppen bzw. Schulkassen mit um die 2.000 Kinder
und dadurch auch indirekt deren Familien.
Als Alternative hat der ASN sein Angebot zum Verle ih für verschiedene altersentspre-
chende Medienkisten aktualisiert und im Jahr 2021 neun Mal für jeweils ca. 4 Wochen
verliehen. Die Pädagogen konnten damit einfach und unkompliziert auf Materialien und
Methodenvorlagen zur Abfallvermeidung zugreifen.
Ehrenamtliche Abfallberatung
Im Jahr 2021 standen acht langjährige ehrenamtliche Abfallberaterinnen und -berater für
allgemeine und besondere Abfallberatungen (auch mehrsprachig) zur Verfügung. Im Mai
2021 konnten zunächst acht weitere Abfallberater*innen nach ihrer umfangreichen Einar-
beitung, die von Oktober 2020 bis April 2021 in der Regel einmal wöchentlich online durch-
geführt worden ist, ihre Vereinbarung ausgehändigt werden. Allerdings ist im Laufe des
Jahres unter anderem aufgrund von Krankheit die Gesamtzahl leider wieder auf 10 ehren-
amtliche Abfallberater*innen gefallen, so dass auch 2022 die Rekrutierung und Ausbildung
von neuen Abfallberater*innen erfolgen muss.
Im Jahr 2021 wurden aufgrund der weltweiten Pandemie auch die monatlichen Arbeitstref-
fen mit den ehrenamtlichen Abfallberater*innen, die der Planung von Einsätzen und der
Fortbildung dienen online durchgeführt. Im Sommerhalbjahr konnten immerhin sieben Ex-
kursionen zur Aus- und Fortbildung unter anderem zur Deponie und zu einer personalbe-
triebenen Gartenabfallsammelstelle, zur Umweltstation am Wöhrder See, zur MS Wissen-
schaft durchgeführt werden.
Die Tätigkeitsfelder der Ehrenamtlichen Abfallberaterinnen und -berater sind sehr umfang-
reich und umfassen Einsätze an Infoständen im gesamten Stadtgebiet sowie an sogenann-
ten Brennpunkten, kostenlose Beratungen der Privathaushalte konkret an der Haustür,
Vorträge vor interessiertem Publikum in Kulturläden oder Integrationskursen und vieles
mehr.
Im Sommer 2021 konnten 38 Einsätze mit Infoständen in der Fußgängerzone in der Innen-
stadt und auch an VAG -Haltestellen durchgeführt werden. Auch war die Abfallberatung
aktiv an der Europäische Woche zur Abfallvermeidung mit Einsätzen im Kindermuseum
unter dem Schwerpunktthema der Plastikvermeidung beteiligt.
462
Lagebericht 2021 Anlage 4
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Abfallberatung in der Müllverbrennungsanlage
Bereits seit 2008 unterstützen die ehrenamtlichen Abfallberaterinnen und -berater die Be-
schäftigten der Müllverbrennungsanlage Nürnberg (MVA) bei Führungen durch den Betrieb
und der praktischen Vermittlung von Abfalltrennung – und entsorgung. Allerdings stellt der
Betrieb in der MVA einen sehr sensiblen Bereich der Daseinsvorsorge dar und muss 24
Stunden an 7 Tagen die Woche gewährleistet sein. Gerade in der besonders interessanten
Krankanzel oben im Müllbunker und beim Blick in das Feuer eines der Verbrennungsöfen
ist wenig Platz, wodurch Corona Schutzmaßnahmen kaum umzusetzen sind . Deswegen
konnten dort leider im Jahr 2021 keine Führungen angeboten werden.
Abfallvermeidungskampagne
Durch themenspezifischer Kampagnen ergänzt der ASN regelmäßig sein Engagement im
Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit um das Bewusstsein der Nürnberger Bürger für Themen
der Abfallvermeidung zu schärfen und eine Verhaltensänderung zu erreichen. Exempla-
risch soll hier die Kampagne mit dem Schwer punkt „Coffee-to-go-Becher“ genannt sein,
welche der ASN 2018 durchgeführt hat und mit Plakaten, Infoständen, Zeitungs -, Radio-
und Internetbeiträgen auf die Problematik aufmerksam gemacht hat.
Deutliche Erfolge, die Ziele der Kampagne zu erreichen, haben sich
bereits eingestellt. Viele Kaffee -Verkaufsstellen haben bereits ei-
gene Mehrweg -Aktionen zur Verringerung von Einweg -Kaffeebe-
chern durchgeführt und haben ebenso wie eine Vielzahl von Cafés
auf ein Mehrwegpfandsystem (meist Recup) umgestellt.
Des Weiteren wurden verschiedene städtische Einrichtungen auf
Mehrwegsysteme umgestellt. So wird in den vier Pächterbetrieben
im Tiergarten der Stadt Nürnberg seit Mai 2018 Kaffee nur noch in
Mehrwegbechern (Firma Recup) ausgeschenkt. Auch im Max-Mor-
lock-Stadion gibt seit dem Start der Saison 2018/19 nur noch Mehr-
wegbecher.
Plakatmotiv mit Dürerhase
463
Lagebericht 2021 Anlage 4
68/2022 Seite 19
Um mit gutem Beispiel voranzugehen hat der ASN ab Juli 2018 seine Kantine auf Mehr-
wegbecher umgestellt und an jeden ASN-Mitarbeiter kostenlos einen von ASN eigens de-
signten BPA-freien Mehrwegbecher mit Schraubverschluss ausgegeben. Daneben werden
in der Kantine sowie den Kaffeeautomaten nur noch Mehrwegbecher zu einem Pfand von
5 Euro ausgegeben oder der Kaffee in Porzellantassen ausgeschenkt. Der Verbrauch an
Einmalbechern konnte hierdurch vor Ort auf Null gesenkt werden.
2.9.3 Maßnahmen zur Energieeinsparung
Im Sinne der Ressourcenschonung, soll durch den forcierten Einsat z von LED-
Leuchtmitteln in der Müllverbrennungsanlage eine deutliche Energieeinsparung erreicht
werden.
Die technischen Komponenten der rund um die Uhr („24/7“) betriebenen Müllverbren-
nungsanlage sind ausschließlich in vollständig umschlossenen Gebäuden mit einge-
schränktem Tageslichtzutritt angeordnet. Dort muss an allen Orten eine , den technischen
und rechtlichen Anforderungen entsprechende Beleuchtung der Arbeitsbereiche stets si-
chergestellt sein. Dazu sind insgesamt ca. 3.100 Langfeldlampen mit verschiedenen
Leuchtstoffröhren („Neonlampen“) installiert. Mit Inbetriebnahme der Müllverbrennungsan-
lage wurden somit an elektrischer Arbeit täglich ca. 3.300 kWh verbraucht.
Bisher wurden beim regelmäßigen Austausch der Leuchtmittel mit Ablauf der Gebrauchs-
dauer energieeffiziente Leuchtstoffröhren und fallweise auch schon LED-Leuchtmittel ein-
gesetzt. Dadurch konnte bereits eine Energieeinsparung von 14 % erreicht werden. In letz-
ter Zeit sind nun auch LED-Leuchtmittel mit ausreichender Lichtstärke und zu annehmba-
ren Preisen erhältlich.
Unbenommen von noch anstehenden, längeren Laufzeiten herkömmlicher Leuc htmittel
sollen alle Lampen forciert mit modernen LED -Leuchtmitteln ausgerüstet werden. Dieses
Programm wird weiter fortgeführt. Dadurch ist eine Einsparung an elektrischer Energie für
Beleuchtung gegenüber dem ursprünglichen Zustand um 44 % erreichbar. Der höhere An-
schaffungspreis für LED-Leuchtmittel wird durch den geringeren Stromverbrauch und die
längere Lebensdauer kompensiert.
In den SDG 7.6 ist es erklärtes Ziel bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energien am globalen
Energiemix deutlich zu erhöhen. Mit der Inbetriebnahme einer zusätzlichen Photovoltaik-
anlage trägt der ASN diesem Ziel Rechnung.
0
1.000
2.000
3.000
4.000
2001 2018 2025
Müllverbrennungsanlage - Energieeinsparung
durch Umstellung auf LED-Beleuchtung
kWh/Ta
464
Lagebericht 2021 Anlage 4
68/2022 Seite 20
Mit der Inbetriebnahme einer zweiten Photovoltaikanlage, die auf dem Dach eines
Betriebsgebäudes installiert wurde, kann die Deckung des Strombedarfs der
Entsorgungsanlage um weitere ca. 45.000 kWh/a mit erneuerbaren Energieträgern
(Umwandlung von Lichtenergie in elektrische Energie) und damit zu einem, um ca. 30 %
höheren (Eigengewinnungs -)Anteil emissionsfrei realisiert werden. Eine Einspeisung in
das öffentliche Netz erfolgt nicht, die Anlage ist hierfür technisch gesperrt.
Im Berichtsjahr 2021 konnten insgesamt 45.270 kWh erzeugt und davon 23.184 kWh dem
Eigenverbrauch zugeführt werden. Durch den Einsatz geeigneter Speichermedien wäre
eine weitere zeitversetzte Nutzung von rund 11.500 kWh möglich. Die Studie der Ver-
brauchsdatenverläufe hat ergeben, dass für eine optimalere Auslastung der bereitgestell-
ten Energie in den Nachtstunden, die Anschaffung eines Batteriespeichers mit einer nutz-
baren Kapazität von mind. 100 kWh erforderlich ist (Kosten ca. 70.000 EURO).
Nach Gesprächen mit der N-Ergie in 2021, hat sich eine weitere Möglichkeit ergeben, unter
Beibehaltung der vorhande nen Null -Einspeisungsbegrenzung, eine deutliche Verbesse-
rung in der Nutzung der bereitgestellten Energiemengen im Punkt ihrer zeitlichen Umwand-
lung zu erzielen. Dazu wurde vorgeschlagen, den für die Ermittlung des ad hoc Leistungs-
bedarfes in der Schnellwerkstatt eingesetzten F lussrichtungsbegrenzer entlang der vor-
handenen Einspeiseleitung näher in die MV A zu verlegen. So können die vorhanden en
Strombedarfe an dem dafür ausgewählten Verteilerpunkt im Netz der MVA genutzt werden.
Die Umsetzung des Zählerpunktes soll bis zum Ende des zweiten Quartals 2022 abge-
schlossen sein und dann der Anlageneigenverbrauch auf ca. 95 % der Jahresleistung der
PV-Anlage ausgeweitet werden. Die Kost en für dies e Arbeiten belaufen sich auf etwa
15.000 EURO.
Photovoltaikanlage auf dem Müllbunkerdach (seit 2006) Photovoltaikanlage auf dem Waschhallendach (2019)
2.9.4 Reduktion der Emissionen zur Steigerung der Luftqualität
Mit SDG 11.6 wird angestrebt, bis 2030 die von den Städten ausgehende Umweltbelastung
pro Kopf zu senken, unter anderem mit besonderer Aufmerksamkeit auf der Luftqualität
und der kommunalen und sonstigen Abfallbehandlung. Mit den folgenden Maßnahmen
wird der ASN seiner Verantwortung in der konsequenten Verfolgung dieses Ziels gerecht.
Vermeidung von fuhrparkbedingten Luftschadstoffbelastungen
Wir entsorgen die Abfälle der in Nürnberg lebenden Menschen und verbessern damit ihre
Lebensqualität. Wir wollen einer wachsenden Bevölkerung in der Stadt nachhaltige Lo-
gistiklösungen bieten. Dafür implementieren wir saubere Lösungen für die notwendigen
465
Lagebericht 2021 Anlage 4
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Transportleistungen, wie die Nutzung emissionsarmer Abfallsammelfahrzeuge und Elekt-
romobilität. Der Fuhrpark der Nürnberger Abfallwirtschaft umfasst derzeit 71 LKW der mit-
telschweren und schweren Nutzfahrzeugklasse (Abfallsammel- und Containerfahrzeuge).
Abgasnorm EURO 3 EURO 4 EURO 5 EEV EURO 6 gesamt
Anzahl 1 0 6 22 42 71
Anteil 2021 am
LKW-Gesamtfuhrpark 1% 0% 8% 31% 59% 100%
Wir wollen die Lebensqualität in der Stadt erhöhen, indem wir die Erfassung und Abholung
von Abfällen bis 2025 zu 80 Prozent und bis 2030 zu 100 Prozent mit sauberen Fahrzeugen
der Emissionsklasse Euro 6.x und Personentransporte bzw. Kontrollfahrten ausschließlich
mit Elektro-Pkw durchführen, die mit Strom aus regenerativer Gewinnung geladen werden.
80% dieser Fahrzeuge, also 57 LKW sollen bis Ende 2025 mindestens den Emissionsstan-
dard nach Emissionsklasse EURO 6 und besser erfüllen. Bis Ende 2030 soll der gesamte
Fuhrpark an mittelschweren und schweren Nutzfahrzeugen auf EURO 6 und besser um-
gestellt sein. Die folgenden, grafischen Darstellungen geben Auskunft sowohl über die Zu-
sammensetzung des Nutzfahrzeug-Fuhrparks als auch über die Auswirkungen der Emis-
sionsklassenoptimierung.
Abgasnorm EURO 3 EURO 4 EURO 5 EEV EURO 6 gesamt
Ziel bis 2025
Ersatz von ca. 4 Fhzg/a -/- -/- -/- 14 20% 57 80% 71
Ziel bis 2030
Ersatz von ca. 3 Fhzg/a -/- -/- -/- -/- 71 100% 71
Entwicklung der Abgasanteile an HC-Kohlenwasserstoffe; NOx-Stickoxide, PM-Partikelmasse
von Euro 3 bis aktuell Euro 6, Angabe der %-Reduzierung jeweils zur davor genannten Norm
HC in g/kWh
Reduzierung um 0,78 0,55 um 29% 0,55 0,4 um 27% - um 100%
NOx in g/kWh
Reduzierung um 5 3,5 um 30% 2 um 43% 2 0,0 % 0,46 um 77%
PM in g/kWh
Reduzierung um 0,16 0,03 um 81% 0,03 0,0% 0,02 um 49,5% 0,01 um 50%
Hinweis:
Bei schweren Nutzfahrzeugen wird die Emission des Motors auf dem Motorenprüfstand in einer definierten Folge von Betriebszust än-
den, bezogen auf die im Test verrichtete Arbeit des Motors in g/kWh, gemessen.
0
2
4
6
EURO 3 EURO 4 EURO 5 EEV EURO 6
g/kWh
EURO-Norm
Reduzierung HC, NOx und PM ab EURO 3
HC in g/kWh NOx in g/kWh PM in g/kWh
466
Lagebericht 2021 Anlage 4
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Der ASN setzt für Fahrten im Stadtbereich (Aufseherfahrzeuge, Besorgungsfahrzeuge)
fast ausschließlich Kleinst- und Kleinwagen (2- bis 4-sitzig) ein. Für diese Fahrzeugklasse
– mit einer begrenzten Tagesfahrleistung – empfiehlt sich der reine Elektroantrieb, soweit
der Energiebedarf a us regenerativen bzw. nachwachsenden Rohstoffen und damit CO 2-
frei gewonnen wird. Da die Stadt Nürnberg zum 01. Januar 2008 auf den ausschließlichen
Bezug von „Ökostrom“ (aus Wasserkraft) umgestellt hat, ist diese entscheidende Voraus-
setzung gegeben; der Betrieb von Elektrofahrzeugen erfolgt also kohlendioxidfrei.
Bereits in den Jahren 2013, 2014 und 2017 hat der ASN für die Einsatzleitungen der Müll-
abfuhr und des Fahrdienstes Kleinwagen mit reinem Elektroantrieb und einen Kleinwagen
mit Hybridantrieb beschafft, die an der „Stromtankstelle“ im zentral gelegenen Betriebshof
des ASN mit der nötigen Energie versorgt werden. Im Jahr 2018 wurde ein weiterer Klein-
wagen mit reinem Elektroantrieb beschafft. Der ASN verfügt derzeit über drei Kleinwagen
mit Elektroantrieb und einen Kleinwagen mit Hybridantrieb. Diese Kleinwagen werden fast
ausschließlich innerhalb der Stadtgrenzen bewegt und kommen auf eine Tagesfahrleistung
von maximal 50 Kilometern. Damit ist der PKW -Fuhrpark des ASN zu fast 50 % rein
elektrisch betrieben.
Im Bereich der Nutzfahrzeuge stellt sich die vollständige Elektrifizierung von Fahrzeugen
deutlich schwieriger dar. So befanden sich im Jahr 202 1 deutschlandweit nur vereinzelt
vollelektrische Abfallsammelfahrzeuge im Einsatz (u.a. Frankfurt, Hamburg, Mainz, Berlin).
Es ist aber zu beachten, dass es sich bei diesen um Prototypen handelt, deren Alltagstaug-
lichkeit erst im laufenden Betrieb -teilweise unter enger Einbindung universitärer Einrich-
tungen- nachgewiesen werden muss.
Derzeit sind auf dem Markt der schweren Nutzfahrzeuge noch keine entsprechenden all-
tagstauglichen Flottenfahrzeuge verfügbar. Im Rahmen der fortlaufenden Markterkundun-
gen testete ASN im Frühjahr 2021 für mehrere Wochen ein vollelektrisches Abfallsammel-
fahrzeug auf unterschiedlichen Touren im Nürnberger Stadtgebiet mit dem Ergebnis, dass
eine flächendeckende Elektrifizierung des Fuhrparks aus technischen und wirtschaftlichen
Gesichtspunkten (noch) nicht umsetzbar ist. Dies deckt sich mit den Erkenntnissen anderer
kommunaler Entsorgungsbetriebe. ASN wird den Markt für alternative Antriebstechnolo-
gien weiterhin intensiv beobachten und ökologisch sinnvolle Innovationen erproben. Aller-
dings darf in diesem Zusammenhang nicht außer Acht gelassen werden, dass alternative
Antriebe (z.B. vollelektrische Abfallsammelfahrzeuge, Wasserstofftechnik) zu einer Ver-
dreifachung des Beschaffungspreises führen können.
0
0,05
0,1
0,15
0,2
EURO 3 EURO 4 EURO 5 EEV EURO 6
g/kWh
EURO-Norm
PM in g/kWh
467
Lagebericht 2021 Anlage 4
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CO2-Reduktion in der Abgasreinigung der MVA
Zur Reduzierung der Kohlendioxidemissionen (CO2) und zur Reduzierung von Energiever-
brauchskosten wurden seit Oktober 2010 Dampf/Gas-Rohrwärmetauscher (DAGAVO) in
die Abgasreinigungsstufe der Stickoxidabscheidung (SCR) eingebaut. Mit dieser Maß-
nahme konnte der Erdgasverbrauch deutlich reduziert werden (Erdgasbezug vor den Um-
bauarbeiten ca. 21,5 Mio. KWh/a, nach Abschluss der Umbauarbeiten ca. 5,5 Mio. KWh/a);
dies hat seit 2016 zu einer stabilisierten Reduktion der Kohlendioxidemissionen (CO2), be-
zogen auf den Erdgasverbrauch, um ca. 66 % geführt.
Vermeidung von Methangas-Freisetzung aus der Deponie Nürnberg-Süd nach Ende
der Ablagerungsphase durch „In-Situ-Stabilisierung“
Die Kassetten A – E der Deponie Süd sind seit 2016 vollkommen abgedichtet. Die Kasset-
ten F – P sind noch in der Ablagerungsphase, eine gasdichte Oberflächenversiegelung
kann noch nicht gebaut werden. Das Deponiegas (Methangas) aus allen Kassetten wird
erfasst und gesammelt. Es folgte bislang eine Verwertung durch Betrieb eines Gasmotors
mit Erzeugung elektrischer Energie und teilweis e Verbrennung in einer Hochtemperatur -
Fackel.
Durch die Verbrennung wird das Deponiegas CH4 (Methan) in CO2 (Kohlendioxid) mit ge-
ringerem Klimaerwärmungspotential umgewandelt. Die vorhandene Technologie ist jedoch
nur für große Mengen Deponiegas mit einem CH4-Gehalt von mindestens 40 % geeignet.
Diese Grenze ist mittlerweile erreicht, die Ausrüstung ist deutlich überdimensioniert und
weder die Fackel noch der Gasmotor können technisch und wirtschaftlich sinnvoll betrie-
ben werden. Zudem sind die Anlagen verbraucht und müssen umgehend erneuert werden.
Auch weiterhin und möglichst bis zum Ende der Nachsorgezeit der Deponie (CH 4 < 5 %;
ca. 2050) bei sinkender Konzentration soll die Freisetzung von CH4 (Methan) in die Atmo-
sphäre vermieden werden. „Konventionelle“ Technik als Ersatz , der nicht mehr zu betrei-
benden Anlagen, kann nur bis zu CH4-Gehalten von 30 % eingesetzt werden. Danach (vo-
raussichtlich im Jahr 2030) sind erneut Anlagen-Investitionen erforderlich.
Ein Einsatz der innovativen „In-Situ-Stabilisierung“ ist aufwändiger und teurer als eine „kon-
ventionelle“ Deponiegaserfassung, kann jedoch ohne Folgeinvestition mit der zuerst instal-
lierten Ausrüstung bis zum Jahr 2040 betrieben werden und erbringt eine Steigerung der
erfassbaren Methangasmenge von insgesamt 990.000 m³.
468
Lagebericht 2021 Anlage 4
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Im Sommer 2020 wurden nach Genehmigung des Vorhabens durch die Regierung von
Mittelfranken die Aufträge zum Umbau der Anlagen zur Gaserfassung und Gasbehandlung
erteilt. Die Arbeiten begannen mit Ende der Vegetationsperiode im November 2020. Alle
Tiefbauarbeiten fanden rechtzeitig vor Beginn der neuen Vegetationsperiode im März 2021
ihren Abschluss. Die Installation und Inbetriebnahme der Gasbehandlungsanlage erfolgte
im April 2021. Sie wird seit Juni 2021 bestimmungsgemäß betrieben.
Die Maßnahmen für eine „In-Situ-Stabilisierung“ der Deponie waren im Rahmen der Nati-
onalen Klimaschutzinitiative (NKI) förderfähig. ASN stellte demgemäß einen Förderantrag
und erhielt eine Förderung in Höhe von 252.132 EURO (50 % der Projektkosten).
2.9.5 Erhöhung der Erfassungs- und Verwertungsquoten spezifischer Abfall-
fraktionen
Das Abfallaufkommen durch Vermeidung, Verminderung, Wiederverwertung und Wieder-
verwendung bis 2030 deutlich zu verringern ist das in SDG 12.5 festgehaltene Ziel, dessen
Verfolgung auch im Fokus des Interesses des ASN steht.
Die Weiterentwicklung einer bereits gut funktionierenden Abfall - und Kreislaufwirtschaft
leistet darüber hinaus einen positiven Beitrag zu weiteren Zielen, beispielsweise z u „Ge-
sundheit“ (SDG 3), „menschenwürdige Beschäftigung“ ( SDG 8) und „Klimaschutz“ ( SDG
13).
0
20000
40000
60000
80000
100000
120000
140000
160000
180000
2025 2030 2035 2040
Deponie Süd - verbesserte Methangaserfassung
durch "In-Situ-Stabilisierung"
Methangasbildung Erfassung mit In-Situ-Stabilisierung
Erfassung mit konventioneller Technik
469
Lagebericht 2021 Anlage 4
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Abfallwirtschaft / Kreislaufwirtschaft
Biogene Abfälle
Im Stadtgebiet Nürnberg steht die Biotonne grundsätzlich flächendeckend für jedes Anwe-
sen zur Verfügung. Derzeit sind stadtweit etwa 45.000 Tonnen aufgestellt. Der Biomüll
(2021: 20.995 t) wird mit ASN-eigenen Fahrzeugen eingesammelt und zu einer Kompos-
tierfirma in Nürnberg gebracht.
Für die Entsorgung von Gartenabfällen hat der ASN sieben Gartenabfallsammelstellen ein-
gerichtet. Im Oktober 2017 wurde im Nürnberger Westen eine großzügige personalbetrie-
bene Sammelstelle mit 2.400 m 2 Fläche auf zwei versetzte n Ebenen errichtet. So entfällt
das, für mobilitätsgeschwächte Menschen beschwerliche Treppensteigen zum Einwurf des
Grünguts in die Sammelcontainer.
Darüber hinaus können Gartenabfälle ganzjährig auch auf den 6 Wertstoffhöfen im Stadt-
gebiet angeliefert werden. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 24.946 t eingesammelt. Ergän-
zend bietet ASN seit Januar 2016 zudem eine praktische haushaltnahe und zeitsparende
Erfassung von Gartenabfällen an, die Biotonne extra und die Biotonne extra Z. In diese
Tonnen können nicht nur Bioabfälle aus der Küche, sondern auch die auf dem Grundstück
anfallenden Grünabfälle eingeben werden.
Am Ende des Verwertungsprozesses der biogenen Abfälle aus dem Nürnberger Stadtge-
biet steht hochqualitativer, zertifizierter Kompost (gem. Gütekriterien RAL-GZ 251) zur wei-
teren Nutzung - bspw. in Privatgärten und in der Landwirtschaft - zur Verfügung (Cradle-
to-Cradle).
Dieses ökologisch hochwertige Produkt wird als reiner Kompost oder als Zuschlagsstoff in
Humuskonzentraten weiterverwendet und trägt aktiv dazu bei, den Abbau von Torf sowie
den Einsatz von künstlichen Düngemitteln zu reduzieren.
ASN wird o.g. Angebote (insbesondere die Biotonne extra und extra Z) durch gezielte Öf-
fentlichkeitsarbeit weiter ausbauen mit dem Ziel die Sammelmenge biogener Abfälle weiter
zu erhöhen und um der demografischen Entwicklung folgend, auch älteren bzw. nicht mo-
bilen Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Entsorgung von Grüngut zu erleichtern.
Trotz eines in der Vergangenheit kontinuierlichen Ausbaus der Anzahl an Biotonnen betrug
die Anzahl der gesammelten Bioabfälle konstant um die 20.000 Tonnen pro Jahr. Vor dem
Hintergrund der kontinuierlich wachsenden Stadtbevölkerung und dem zunehmenden In-
teresse von bisher eigenkompostierenden Bürgerinnen und Bürgern an der Biotonne ist
470
Lagebericht 2021 Anlage 4
68/2022 Seite 26
angestrebt, im Jahr 2025 bereits ca. 50.000 und im Jahr 2030 knapp 54.000 Biotonnen im
Stadtgebiet aufzustellen.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Zusammenhang zwischen Anzahl an Bio-
tonnen und Gesamtmenge an Bioabfällen sowie der zunehmenden Sensibilisierung der
Bevölkerung für den sorgsameren Umgang mit Lebensmitteln ist eine Prognose der zu
erwartenden Bioabfallmengen nicht möglich. Das Aufkommen an Grüngut ist sehr witte-
rungsabhängig, d.h. in regenreichen Jahren ist ein höheres und in trockeneren Jahren, wie
beispielsweise in 2018, ein geringeres Grüngutaufkommen zu erwarten.
Weiterhin ist durch zune hmende Nachverdichtung zur Schaffung zusätzlich benötigten
Wohnraumes mit einer höheren Versiegelung der Stadtflächen zu rechnen. Vor diesem
Hintergrund ist eine belastbare Schätzung für die Entwicklung des Aufkommens an Grün-
gut kaum möglich.
0
20.000
40.000
60.000
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2025 2030
Aufkommen biogener Abfälle 2015 bis 2021
sowie Prognose bis 2030
Biomüll in t Grüngut in t biogene Abfälle gesamt in t
471
Lagebericht 2021 Anlage 4
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Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Erfassung
Die Menge an Elektromüll wächst viermal schneller als der übrige Abfall. Elektro- und Elekt-
ronik-Altgeräte (im Folgenden EEAG) bestehen aus vielen verschiedenen Materialien. Da-
runter befinden sich erhebliche Mengen an umwelt- und gesundheitsgefährdenden Stoffen
wie z.B. Quecksilber, Blei, Cadmium, Chrom und FCKW. Um eine fachgerechte Entsor-
gung der Schadstoffe zu gewährleisten, ist eine getrennte Sammlung notwendig. Anderer-
seits enthalten EEAG aber auch wertvolle Rohstoffe, insbesondere verschiedene Metalle,
z.B. Kupfer, Gold und Aluminium sowie „Seltene Erden“, die nur zurückgewonnen werden
können, wenn die Geräte getrennt erfasst und gesammelt werden. Vielen Bürgerinnen und
Bürgern ist offenbar nicht bekannt, da ss eine Entsorgung von EEAG über den Restmüll
verboten und die getrennte Abgabe auf dem kommunalen Wertstoffhof oder die Abgabe in
einer der Hersteller- bzw. Vertreibersammlungen gesetzlich (ElektroG) vorgeschrieben ist.
Gerade bei größenmäßig „mülltonnengängigen“ Elektro-Kleingeräten wird dies oft umgan-
gen. Die Besitzer von EEAG sind sich vielfach nicht bewusst, dass sowohl gefährliche
Schadstoffe als auch rückgewinnbare Wertstoffe in Elektro -Kleingeräten enthalten sind.
Durch eine gezieltere Öffentlichkei tsarbeit werden die Verbraucher seit September 2013
auf neue Erkenntnisse und Abgabemöglichkeiten hingewiesen. In diesem Zusammenhang
ist eine einheitliche Aktion „Elektro- und Elektronik-Altgeräte einfach und sicher entsorgen“
ins Leben gerufen worden.
Die in 2013 neu eingeführte „E-Tüte“ – eine farbige, robuste, zur mehrmaligen Verwendung
geeignete Sammeltasche mit Werbeaufdruck – dient zur Unterstützung des Bringsystems,
indem die Bürgerinnen und Bürger ihre Elektro - und Elektronik-Kleingeräte in der E -Tüte
sammeln und zum Wertstoffhof bringen. Die bereits seit Jahren etablierten Systeme – Hol-
system über die Sperrmüllabfuhr auf Abruf und Bringsystem über die Wertstoffhöfe – sind
um neue noch bürgerfreundlichere Systeme erweitert worden:
Mit Hilfe der „ E-Tonne“ – ein roter 240 l-Abfallbehälter u nd besonders gekennzeichnet
durch einen Aufkleber – wurde das bisherige Bringsystem (Wertstoffhöfe) erweitert. Diese
roten Tonnen stehen im gesamten Stadtgebiet bspw. in städtischen Dienststellen, Kultur-
läden und Elektronikfachgeschäften zur Verfügu ng. Das Aufstellen und Entleere n der
E-Tonnen im Austauschverfahren erfolgt auf Abruf durch ASN-Mitarbeiter. Im Berichtsjahr
standen 71 E-Tonnen an 65 verschiedenen Standorten in Nürnberg, welche im Laufe des
Jahres insgesamt 189-mal geleert wurden und ca. 9 Tonnen Elektrokleingeräte enthielten.
Die Unterstützung des Holservices (Sperrmüllabfuhr auf Abruf) erfolgt durch den „E-Sack“:
ein reißfester, transparenter, leicht rötlicher Plastiksack mit Aufdruck und Verschlussband.
Der E -Sack dient – anders als die E -Tüte – als Sammelgefäß mit lediglich einmaliger
Verwendung. Im Rahmen einer Sperrmüllabfuhr kann bereits bei der Anmeldung ein E -
Sack mitbestellt werden. Dieser wu rde zunächst (ab September 2013) als Versuch im
Stadtteil Gebersdorf zusammen mit der Terminbestätigung per Post zugestellt. Er wird am
Abholtag zusammen mit dem anderen angemeldeten Sperrmüll bereitgestellt. Der Versuch
hat sich bewährt , genießt eine hohe Akzeptanz in der Bürgerschaft und hat zu einer
Verbesserung der Sammelquote geführt . Dieses zusätzliche Sammelsystem ist nun seit
Oktober 2014 auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt. Die Bürgerinnen und Bürger ha-
ben nun stadtweit die Möglichkeit, für die getrennte Erfassung ihrer kleinen Altg eräte den
E-Sack zu füllen. Ist der E -Sack voll, genügt ein Anruf beim ASN und der E -Sack wird zu
einem vereinbarten Termin abgeholt.
Die im Nürnberger Stadtgebiet gesammelten Altgeräte werden teilweise über die Stiftung
ear an die Hersteller und teilweise an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe übergeben. Im
Rahmen des nachfolgenden Aufbereitungsprozesses werden wertvolle Rohstoffe (z.B
Gold, Silber) zurückgewonnen und wieder in den Produktionskreislauf eingespeist sowie
472
Lagebericht 2021 Anlage 4
68/2022 Seite 28
die enthaltenen gefährlichen Substanzen (bspw. Quecksilber) einer fachgerechten Entsor-
gung zugeführt.
Neben einer verstärkten Sammlung durch den Handel strebt ASN den weiteren Ausbau
der gezielten Öffentlichkeitsarbeit an , um die Sammelbereitschaft der Bürgerinnen und
Bürger zu fördern. Durch diese Maßnahmen und den Ausbau an Standorten für die Bereit-
stellung der E-Tonne wird für 2025 mit einem Angebot von 75 und in 2030 85 E -Tonnen
sowie einem darin enthaltenen Aufkommen von Elektrokleingeräten von 15 bzw. 18 Ton-
nen gerechnet.
Hartkunststoff PP/PE-HD:
Auf allen 6 Wertstoffhöfen im Stadtgebiet können Hartkunststoffe, bspw. Gießkannen, Wä-
schekörbe, Bobby-cars aus PP/PE-HD abgegeben werden. Ferner werden auch im Rah-
men der Sperrmüllsammlung auf Abruf, Hartkunststoffe direkt bei de n Haushalten abge-
holt. Im Jahr 2021 wurde im Nürnberger Stadtgebiet ein Aufkommen von insgesamt 291 t
(Vorjahr 313 t) verzeichnet.
Nach erfolgter Sammlung werden die eingesammelten Hartkunststoffe von einer Fachfirma
zu hochwertigem (Kunststoff -)Regranulat verarbeitet, aus dem hochwertige Endprodukte
wie bspw. Autoteile, Haushaltswaren und Transportverpackungen (Paletten, Stapelkisten,
Keile etc.) hergestellt werden.
Zur weiteren Erhöhung der Sammelmengen wird ASN die gezielte Abfallberatung intensi-
vieren mit dem Ziel die Nürnberger Bevölkerung noch stärker für die Wichtigkeit der Ge-
trenntsammlung von Hartkunststoffen zu sensibilisieren. Es wird damit gerechnet, das Auf-
kommen an Hartkunststoffen -durch die Ausweitung der Maßnahmen im Rahmen der Ab-
fallberatung- über 420 t im Jahr 2025 auf bis zu 522 t im Jahr 2030 zu steigern.
2.9.6 Gestaltung und Pflege der Freiflächen auf dem Betriebsgelände der MVA
Das SDG 15 verschreibt sich dem Schutz, der Wiederherstellung und nachhaltigen Nut-
zung der Landökosysteme sowie damit einhergehend dem Stopp der Bodenverschlechte-
rung und des Biodiversitätsverlustes. Mit den folgenden Ausgestaltungen auf dem betriebs-
eigenen Gelände wird dieses Ziel beim ASN verfolgt.
Mit Inbetriebnahme der MVA wurden ca. 25 % der Fläche des Betriebsgeländes als Grün-
fläche angelegt:
• 2.100 m² als Streuobstwiese, 8.000 m² mit Bäumen und Büschen durchsetzte Gar-
tenanlage und
• 2.200 m² rasenbegrünte Nutzfläche (teilw. schwerlastbefahrbar).
• Die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der Schlackelagerhalle wurde teilweise über
der vorhandenen Dachbegrünung errichtet.
• Im Jahr 2015 wurde auf einer Fläche von 1.100 m² ein Totholzgarten angelegt.
• Die Wiesen - und Rasenflächen werden regelmäßig gemäht, fallweise erfolgt ein
sachgerechter Baumschnitt.
Um den bestehenden Anforderungen an naturnah gestaltete Freiflächen gerecht zu wer-
den, wird mit fachkundiger Unterstützung ein Konzept zur ökologisch verbesserten Bewirt-
schaftung der Grünflächen erstellt. Die darin enthaltenen Vorschläge sollen innerhalb der
folgenden zwei Jahre umgesetzt werden. Dies könnte z.B. sein:
473
Lagebericht 2021 Anlage 4
68/2022 Seite 29
• Optimierte Änderung der Häufigkeit für die Mahd von Wiesen - und Rasenflächen
(z.B. nur noch einmal jährlich).
• Modifizierung der Bepflanzung (Wiese/Büsche/Bäume).
• Umstellung von ca. 1.000 m² nicht mehr benötigter Schwerlast-Lagerfläche und 120
m² ungenutzter Spielplatzfläche zu extensiv bewirtschafteter Wiese.
• Weitergehende Begrünung von Dach- und Terrassenflächen auf Gebäuden der An-
lage (Potential ca. 600 m²)
MVA-Dach, zur Begrünung vorgesehen
Einrichtung eines Totholzgartens
An der Grundstücksgrenze der MVA zur Langen Allee be fanden sich insgesamt 16 Pap-
peln, die nach gutachterlicher Feststellung irreparabel geschädigt bzw. abgestorben und
daher – aus Sicherheitsgründen – zu fällen waren. Die notwendigen Nachpflanzungen
(Bäume „höherwertiger“ Gattung) sind bereits vor Jahren erfolgt und haben sich prächtig
entwickelt.
Der errichtete Totholzgarten auf dem Gelände der MVA hat einen Großteil der gefällten
Pappeln aufgenommen und dient nun mit anderen „Tothölzern“ einer Vielfalt von Kerbtie-
ren und Vögeln als neuer Lebensraum. Dieses Naturschutzprojekt wird in direktem Zusam-
menhang mit den „Ersatzpflanzungsmaßnahmen“ für die gefällten Bäume dargestellt und
bewertet.
2.9.7 Zusammensetzung und Weiterentwicklung der Belegschaft
Der ASN hat hervorragende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und tut viel dafür, dass dies
so bleibt: intensive Weiterbildung in allen Bereichen, hohe Arbeitsschutzstandards, gezielte
Förderung von Führungsnachwuchs.
Darüber hinaus werden seit März 2017 laufend Gesundheitskurse für die Beschäftigten
kostenfrei angeboten. Dieses Angebot umfasste zum Beispiel zwei Kurse mit dem Schwer-
punkt „Stärkung des Muskel-Skelett-Systems“ und „Fitness- und Körpertraining“ sowie zu
festen Terminen angebotene „Progressive Muskelentspannung“. Im Berichtsjahr konnten
die zu Beginn des Corona-Lockdowns im März 2020 eingestellten Kurse aufgrund der an-
dauernden Pandemie leider noch nicht wieder angeboten werden.
474
Lagebericht 2021 Anlage 4
68/2022 Seite 30
Die Mitarbeiterzahl hat sich im Berichtsjahr um vier reduziert. Der ASN be schäftigte zum
31. Dezember 2021 insgesamt 421 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Dem Abfallwirtschaftsbetrieb liegen keine Kennzahlen zur Beschäftigung von Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund vor; die Stadt Nürnberg unterscheidet
nicht zwischen deutschen und nichtdeutschen Beschäftigten. Angaben sind nur punktuell
verfügbar, soweit sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hierzu geäußert haben und damit
nur unter Vorbehalt möglich. Damit sind aus den so gezogenen, unverbindlichen Erkennt-
nissen Beschäftigte u.a. aus der Türkei, aus Italien, Rumänien, Polen und aus dem russi-
schen Sprachraum bei ASN tätig.
Eine vorrangige Führungsaufgabe ist für den Eigenbetrieb die Entwicklung seiner Mitarbei-
terinnen, Mitarbeiter und Führu ngskräfte. Im Berichtsjahr wurden erneut weiterqualifizie-
rende Schulungs- bzw. Coaching-Reihen, sowohl für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
operativ tätigen Bereiche als auch für Beschäftigte der administrativen Bereiche abge-
schlossen. Mit diesen Veranstaltungen sind die für die Vorgesetztenrolle notwendigen An-
forderungen, wie „Kommunikation“ (sowohl kunden - als auch betriebsorientiert), „Füh-
rungsrolle“, „Zusammenarbeit“ vermittelt bzw. trainiert worden. Darüber hinaus konnte
auch in 20 20 jedem (LKW -) F ahrer die nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
(BKrFQG) notwendige, fünfmodulige Weiterbildung ermöglicht werden.
2.9.8 Arbeitssicherheit wird großgeschrieben
Zur Verfestigung einer rechtssicheren Organisation und zum Schutz der Mitarbeiter innen
und Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen und vor betriebs- bzw. anlagenbedingten gesundheitli-
chen Beeinträchtigungen, aber auch zur kontinuierlichen Verbesserung des Arbeitsschut-
zes und der Anlagensicherheit hat der Eigenbetrieb zum 01. Juli 2008 ein Arbeitsschutz-
managementsystem nach OHRIS ( Occupational Health- and Risk-Managementsystem)
eingeführt und dieses in die vorhandenen Managementsysteme für Qualität und Umwelt
nach ISO 9001:2000 und ISO 14001:2004, Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV sowie in die
Handbücher der MVA und der Deponie integriert. Die Systemkonformität des bei ASN im-
plementierten Arbeitsschutzmanagementsystems mit dem aktualisierten Regelwerk
OHRIS:2010 wurde mit Zertifikat vom 19.11.2021 (Geltungsdauer aktuell bis 19.04.2023)
der Regierung von Mittelfranken erneut bestätigt.
Entwicklung der Betriebsunfallzahlen bis zum 31.12.2021
Nach einem Anstieg der Arbeitsunfallhäufigkeit in 2018 und 2019 und einem deutlichen
Rückgang in 2020 weist der Bericht der Fachkraft für Arbeitssicherheit für das Jahr 20 21
nun insbesondere im Bereich der nicht -meldepflichtigen Arbeitsunfälle erneut einen An-
stieg der Unfallzahlen auf.
Die Unfallhäufigkeit bzw. Unfallquote also die Arbeitsunfälle pro 1.000 Beschäftigte ist im
Vergleich zum Vorjahr nur leicht angestiegen und liegt zwischen den für 2020 vorliegenden
Kennzahlen für BG Bau und BG Verkehr. Die durch die durchschnittliche Ausfallzeit pro
Arbeitsunfall ermittelte Unfallschwere ist mit 19,8 Tagen ebenfalls etwas angestiegen.
Der Schwerpunkt der Unfallbewertung liegt im Berichtsjahr erneut bei der Gefährdungsart
„mangelnde Trittsicherheit“, welche für fast die Hälfte aller Ausfalltage ursächlich ist. Davon
wurde wie im Vorjahr bei nur 2 aufgetretenen Arbeitsunfällen „Umknicken“ als Unfallgrund
genannt. Die, seit dem Jahr 2015 notwendig gewordenen Verhaltensänderungen zeigen
475
Lagebericht 2021 Anlage 4
68/2022 Seite 31
offenbar durch den fortdauernden Sensibilisierungs- und Motivationsprozess der betroffe-
nen Personenkreise in den wiederkehrenden Sicherheitsunterweisungen, weiterhin die an-
gestrebte Wirkung. Vier der Sechs Unfälle sind auf schlechte Witterungsverhältnisse auf-
grund von Schnee- und Eisglätte zurückzuführen.
Dem Verunfallen beim „Ein- und Aussteigen aus Abfallsammelfahrzeugen“ konnte dage-
gen durch Beschaffung sog. „Niederflurfahrzeuge“ (seit 2013) mit einem deutlich niedrige-
ren – nur einstufigen – Ein- und Ausstieg erfolgreich begegnet werden (2021 kein Unfall
mehr in diesem Bereich, im Vorjahr nur ein Unfall ohne Ausfallzeiten).
Im Berichtsjahr gab es außerdem drei (zwei melde- und einen nichtmeldepflichtigen)
Wegeunfälle mit insgesamt 41 Ausfalltagen.
Anzahl der Arbeitsunfälle bei ASN (alle Bereiche):
Anmerkung: Ein Unfall ist meldepflichtig, wenn eine versicherte Person durch einen Unfall getötet oder so verletzt wird,
dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist.
Analyse des Unfallgeschehens (Gefährdungsarten):
0
5
10
15
20
25
30
35
40
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
19
21
23
26
16 16
30 29
18 19
8
5
2 3
5 4
2
7
4
12
27 26 25
29
21 20
32
36
22
31
meldepflichtige
nicht meldepflichtige
Summe
Schwerpunkte bei der Unfallbewertung
A mangelnde Trittsicherheit
46 % der Gesamtausfallzeiten, 14 Unfälle mit 179 Ausfalltagen
(hiervon 4 Unfälle aufgrund von Schnee- und Eisglätte, 2 Unfälle
durch „Umknicken“)
B sich schneiden, stechen, reißen, stoßen, quetschen, hängen-
bleiben oder getroffen werden
36 % der Gesamtausfallzeiten, 9 Unfälle mit 141 Ausfalltagen
C von herabfallenden Gegenständen getroffen werden
2 % der Gesamtausfallzeiten, 2 Unfälle mit 8 Ausfalltagen
D von hochschnellenden, (weg)fliegenden Teilen
getroffen werden
6 % der Gesamtausfallzeiten, 4 Unfälle mit 23 Ausfalltagen
E Sonstiges
10 % der Gesamtausfallzeiten, 2 Unfälle mit 39 Ausfalltagen
A
46%
B
36%
C
2%
D
6%
E
10%
A
B
C
D
E
476
Lagebericht 2021 Anlage 4
68/2022 Seite 32
3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
3.1 Allgemeines
Chancen und Risiken für zusätzliche Geschäftsfelder sind beim Eigenbetrieb ASN auf die
in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) zugelassenen Möglichkeiten be-
grenzt.
Im Rahmen der Daseinsvorsorge erfüllt der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
kommunale Pflichtaufgaben der Abfallentsorgung im Stadtgebiet Nürnberg. Für die Eigen-
tümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im gesamten Stadtgebiet begründet die
Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Nürnberg (AbfS) den Anschluss- und Benutzungszwang
des ASN als öffentliche Einrichtung der Abfallentsorgung.
In der Abfallwirtschaft gilt der Anschluss - und Benutzungszwang uneingeschränkt für die
Entsorgung von Privathaushalten; für das Gewerbe gilt er dagegen nur für „Abfälle zur
Beseitigung“. Aufgrund der weitgehend hoheitlichen Tätigkeiten und der Finanzierung über
Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz besteht für ASN kein wirtschaftliches Ri-
siko.
In der Stadt Nürnberg war die Sammlung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) neben
der Annahme von Altpapier auf den städtischen Wertstoffhöfen weitgehend seit 10 Jahren
über eine „gewerbliche Sammlung“ gem. § 17 Abs. 2 Nr. 4 KrWG geregelt. Dies stellt eine
Ausnahme von der Überlassungspf licht an den öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
(örE) dar (§ 17 Abs. 1 KrWG). Als „gewerbliche Sammlung“ wird eine Sammlung von Wert-
stoffen aus privaten Haushalten durch private Entsorgungsunternehmen bezeichnet. Pri-
vate Sammler konzentrieren ihre Tä tigkeit auf erlösbringende Wertstoffe –z.B. Altpapier-,
um sie weiter zu vermarkten. Die Erlöse aus gewerblichen Sammlungen kommen aus-
schließlich den privaten Sammlern zugute. Die gewerbliche Sammlung ist lediglich anzei-
gepflichtig, so dass es keiner Genehmigung einer solchen Sammlung durch die Stadt Nürn-
berg bedurfte. Eine Untersagung kommt nur dann in Betracht, wenn „überwiegende öffent-
liche Interessen“ einer gewerblichen Sammlung entgegenstehen.
Diese gewerbliche Sammlung hat der gewerbliche Sammler, eine Arbeitsgemeinschaft pri-
vater Entsorgungsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen zum 31.03.2021 eingestellt,
so dass die bislang „ruhende“ Entsorgungspflicht der Stadt Nürnberg zum 01.04.2021 wie-
der auflebt. Die Erfassung von Altpapier im Holsystem über die Papiertonne erfolgt ab die-
sem Zeitpunkt als Erfassungssystem der Stadt Nürnberg. Bis zum Abschluss, des laufen-
den, nach EU-Wettbewerbsrecht durchgeführten Offenen Vergabeverfahrens wird der Ent-
sorgungsbedarf in Form einer abgeschlossenen „Notbeauftragung“ durchgeführt. Seit dem
01.08.2021 hat der ASN gemäß § 22 KrWG Dritte mit der Sammlung, dem Transport und
der Vermarktung von Altpapier aus dem Entsorgungsgebiet der Stadt Nürnberg beauftragt.
Für den wachsenden Anteil an Verpackungsmaterial im Bereich der PPK liegt die Zustän-
digkeit bei den Systembetreibern. Im Rahmen der noch abzuschließenden Abstimmungs-
vereinbarung ist hier für die Mitbenutzung der kommunalen Sammlung ein Ersatz der an-
teilig durch Sammlung und Transport entstehenden Aufwendungen zu verhandeln. Für den
kommunalen Anteil (Zeitungen/ Zeitschriften usw.) rechnet der ASN unter Berücksichti-
gung der voraussichtlichen Vermarktungserlöse mit einer Mehrbelastung in Höhe von ca.
1,0 Mio. Euro jährlich.
477
Lagebericht 2021 Anlage 4
68/2022 Seite 33
Die weiterhin grassierende Pandemie (Covid-19) ändert diese Einschätzung kaum. Derzeit
findet die Mülleinsammlung vollumfänglich statt. Im Falle einer (teilweisen) Einstellung der
Restmüllabfuhr können zwar Mehrkosten entstehen (z.B. durch Einsatz von Fremdperso-
nal), Gebührenausfälle sind im Bereich der Systemabfuhr jedoch ausgeschlossen, da die
Abfallgebühr gemäß Gebührensatzung je turnusgemäße (nicht tatsächliche) Abfuhr erho-
ben wird.
Sollte das zur Aufrechterhaltung des Betriebs in der Müllverbrennu ngsanlage eingesetzte
Fachpersonal aufgrund der Pandemie nicht mehr im notwendigen Umfang zur Verfügung
stehen, besteht das Risiko, dass die Anlage vollständig heruntergefahren und abgeschaltet
werden müsste. Für diesen Fall verfügt der ASN auf dem Gelände der Reststoffdeponie
Süd über ein 39.700 m² großes Zwischenlager auf we lchem die anfallenden Restmülla b-
fälle balliert und zwischengelagert werden könnten um sie nach Ende der Krisensituation
„nachholend“ der Verbrennung zuzuführen. Einnahmeausfälle beträfen in diesem Fall also
lediglich den Bereich nicht überlassungspflichtiger Abfälle (energetische Verwertung), so-
weit diese nicht auch nachgeholt werden (können). Allerdings erfordert die Zwischenlage-
rung und Ballierung der Abfälle zusätzlichen, logistischen Aufwand.
Der seit Februar dieses Jahres von Russland geführte Krieg in der Ukraine hat zumindest
mittelbare Auswirkungen auf den ASN, da die erhöhten Energie- und Treibstoffkosten sich
wirtschaftlich in den Aufwendungen niederschlagen.
3.2 Entwicklung der Gebühren
Aufgrund der guten Auslastung der Müllverbrennungsanlage bei gleichzeitig guter techni-
scher Verfügbarkeit und wegen der aktuell günstigen Kapitalmarktsituation, konnten die in
der Schlussphase des letzten Kalkulationszeitraums (2015-2018) erwirtschafteten Über-
schüsse im neuen Kalkulationszeitraum dem Gebührenhaushalt zu Gute kommen. Die
Verbrennungsgebühr konnte infolgedessen ab 2019 erneut deutlich gesenkt werden. Der
aktuelle vierjährige Kalkulationszeitraum endet 2022, so dass die Verbrennungsgebühr ab
2023 neu kalkuliert wird.
Ein wesentlicher Kostenbestandteil im Gebührenhaushalt Müllabfuhr ist die Beseitigung
der gesammelten Restabfälle in der Müllverbrennungsanlage (ca. 42 % des Gebührenbe-
darfs). Die Senkung der Verbrennungsgebühr ab 2019 führte zu einer deutlichen Entlas-
tung dieses Gebührenhaushalts, so dass in dem aktuellen Kalkulationszeitraum ab 2020
die Abfallgebühr auf 0,045 EURO/Ltr. gesenkt werden konnte.
Aufgrund der Gebührenentwicklung wurde im Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2022
(erstellt im ersten Halbjahr 2021) eine Umsatzsteigerung auf 76,59 Mio. und ein handels-
rechtlicher Fehlbetrag in Höhe von 5,52 Mio. EURO antizipiert.
3.3 Deponien
Die mit der Deponieverordnung aus dem Jahr 2001 und der Ablagerungsverordnung aus
dem Jahr 2003 veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ablagerung von Ab-
fällen auf Deponien, führten seit Juni 2005 bundesweit zu Deponieschließungen, da es seit
diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig ist, unbehandelte Abfälle abzulagern. Nach dem im
Jahr 2005 in Kraft getretenen Ablagerungsverbot für brennbare Abfälle auf Deponien hat
sich die Anliefermenge auf der Reststoffdeponie Nürnberg-Süd zunächst bei jährlich ca .
6.000 t Abfall eingependelt. Zwischenzeitlich sind, nach einem durch die Brandereignisse
in der MVA in 2010 und 2011 verschuldeten „Zwischenhoch“, die Anliefermengen an de-
478
Lagebericht 2021 Anlage 4
68/2022 Seite 34
ponierbaren Abfällen noch weiter, auf weniger als 5.000 t/a gesunken. Aufgrund einer an-
dauernden Großbaumaßnahme eines Zweckvereinbarungspartners und der damit verbun-
denen Anlieferung zu deponierender Abfälle wurde der Trend der Vorjahre zur Rückläufig-
keit von Anliefermengen zur Deponie umgekehrt. Das Berichtsjahr 2021 wurde mit einer
Anliefermenge von 7.562 t abgeschlossen.
Insgesamt wurden auf der Reststoffdeponie Nürnberg -Süd (ohne Bauschuttdeponie) bis-
her (Stand: 31.12.2021) ca. 1.455.073 m³ Abfälle abgelagert. Aktuell verfügt die Deponie
noch über ein Netto-Restvolumen von ca. 44.927 m³ (Abfälle einschl. Einbaumaterial). Die-
ser Wert liegt nur 2.960 m³ unter dem Ende 2020 angenommenen Restvolumen, obwohl
die Anliefermengen 2021 bei fast 40.000 t lagen. Das dennoch vergleichsweise hohe ver-
bleibende Volumen ist auf ein neues Vermessungsmodell - das sogenannte „Stellflächen-
modell“ - zurückzuführen. Die Vermessung wurde im Januar 2022 durch das Amt für Geoin-
formation und Bodenordnung der Stadt Nürnberg durchgeführt.
Die deponiebautechnischen und bautechnisch betriebsnotwendigen Einrichtungen der De-
ponie finden in den nächsten Jahren ihr „technisches“ Ende; sie sind also abgewirtschaftet,
nicht mehr funktionsfähig und müssten deshalb mit hohem Investitionsaufwand ersetzt
werden. Die Gebühreneinnahmen aus der bisherigen durchschnittlichen Anliefermenge
könnten gerade noch die Betriebskosten, nicht mehr aber Reinvestitionsaufwand bzw. In-
standsetzungsaufwand decken. Die nach gesetzlicher Anforderung gebildete Rückstellung
für die geplante Stilllegung im Jahre 2023 und die mehr als 30-jährige Nachsorge des De-
poniekörpers bis ins Jahr 2057 hat jahrelang zu handelsrechtlichen Verlusten (deponiesei-
tig) geführt, die das handelsrechtliche Ergebnis des ASN belastet haben und aus den De-
poniegebühren, erst Ende 2022, bei unverändertem Abfallzustrom, ausgeglichen sein wer-
den.
Der für den Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg zuständige Werkausschuss des Nürn-
berger Stadtrates hat deswegen in seiner Sitzung vom 29. Juni 2011 beschlossen, den
Betrieb der Reststoffdeponie Nürnberg-Süd bis zum Ablauf des Jahres 2022 zu beenden
und bis dahin dort auch die aufbereitete Schlacke als Einbau- und Abdeckmaterial (insbe-
sondere für faserhaltige Abfälle, wie KMF -künstliche Mineralfasern- und asbesthaltige Ab-
fälle) zu verwenden, um auf diese Weise ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept bis zur De-
ponieschließung entwickeln zu können.
Die bei der Überwachungsbehörde „Regierung von Mittelfranken“ anfänglich vorhandenen
Bedenken gegen diese Vorgehensweise konnten ausgeräumt werden, sodass seit 28. Ok-
tober 2013, wie bereits im Kapitel „Müllverbrennungsanlage“ eingeleitet, die mit ersten Ver-
wertungsschritten aufbereitete MVA -Schlacke zu einem größeren Anteil (rd. 80 % des in
den nächsten 10 Jahren aufkommenden Gesamtanfalls) als Deponie -Ersatzbaustoff, so-
wohl zum Einbau und zur Abdeckung der bis einschließlich 2022 noch angelieferten Ab-
fälle, insbesondere für KMF 1-Abfälle, als auch zur Profilierung von Böschungen, für den
Straßen- und Wegebau und z ur Fertigung einer gasgängigen Ausgleichsschicht für die
Kassettenabdeckungen (Osterweiterung) eingesetzt wird.
Der weitaus kleinere Teil (< 20 %) dient zunächst der Verfüllung der Deponie an definierten
Ablagerungsorten – bis zum Erreichen der Restverfüllungsmenge.
Er könnte zu einem späteren Zeitpunkt ein „Urban Mining“ im Sinne einer „Sekundärroh-
stoffmine“ erleichtern; die räumlich begrenzte und konzentriert abgelagerte und jederzeit
verfügbare Schlacke bietet damit ein zukunftsgerichtetes Potenzial zur Nutzung vorhande-
1 Künstliche Mineralfasern
479
Lagebericht 2021 Anlage 4
68/2022 Seite 35
ner Ressourcen. Dieser „Verwertungsgedanke auf Vorrat“ ist nach Meinung des ASN ei-
nem Verwertungsgebot, wie es das Abfallrecht formuliert, mindestens gleichwertig anzu-
sehen mit einer kurzfristigen Verwertung nach bisherigem Muster (z.B. Rekultivierung auf-
gelassener Industriestandorte zur Profilierung).
Mit dem vorbeschriebenen Szenarium entfallen die bisher an einen Dritten für die Verwer-
tung der Schlacke zu erstattenden Kosten sowie Aufwendungen an Externe für die Bereit-
stellung von Baustoffen. Diese Ersparnisse stehen zur Finanzierung der Deponie zur Ver-
fügung. Die Abgabe der Schlacke aus der Nürnberger MVA erfolgt gegen interne Leis-
tungsverrechnung (– Entgelt –) in Höhe von 44,00 EURO/t (2021). Damit können Risiken
für die wirtschaftliche Situation der Stadt Nürnberg minimiert werden. Das gebührenstüt-
zende Entgeltmodell wurde von einem externen Gutachter am 29.03.2012 bestätigt.
Die, über das Restverfüllungsvolumen der Deponie und über den dortigen Ersatzbaustoff-
bedarf hinausgehenden Schlackenmassen , sollen einer externen Verwertung zugeführt
werden.
Die der Deponie zugeführte Menge aus Abfällen zur Beseitigung und MVA-Schlacke betrug
in 2021 insgesamt 39.693 t (Vorjahr 43.641 t).
Die Entsorgungssicherheit für deponierbare Abfälle der Klasse II bis zum 31.12.2022
(Schließung der Reststoffdeponie Nürnberg -Süd und anschließender Beginn der Stillle-
gungs- und Nachsorgephase) und über den Schließungstermin hinaus, bis etwa Mitte des
Jahres 2023, ist gewährleistet. Bis zur Schließung der Deponie ist das „Schlacken-Verwen-
dungsszenarium“ ganz individuell „aus einer Hand“ steuerbar, sodass unmittelbar auf
heute noch nicht absehbare Beseitigungsbedarfe reagiert werden könnte. Auch eine sat-
zungsgemäße Mengenbegrenzung zur Annahme faserhaltiger Abfälle auf der Deponie,
wird zur „Schonung“ von Deponievolumen beitragen; die satzungsgemäße Mengenbegren-
zung für faserhaltige Abfälle soll nach Begutachtung im Werkausschuss ASN und Be-
schlussfassung im Stadtrat, zum 01.06.2022 in Kraft treten.
Die Entsorgungssicherheit über den Schließungstermin hinau s ist aufgrund diesbezügli-
cher Regelungen in der Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Nürnberger Land, der nach
Schließung der Deponie Nürnberg -Süd für eine Deponie-Nachfolgelösung zu sorgen hat,
gewährleistet.
0 t
10.000 t
20.000 t
30.000 t
40.000 t
50.000 t
60.000 t
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
7.547 t 10.679 t
42.848 t
57.453 t
53.282 t
44.908 t
51.487 t
59.499 t
43.641 t 39.693 t
Entwicklung abgelagerter Abfälle von
2012 bis 2021
480
Lagebericht 2021 Anlage 4
68/2022 Seite 36
Die beiden, mit den Bayerischen Staatsforsten in den Jahren 1978 und 1991 abgeschlos-
senen Mietverträge (Deponieflächen der Deponie Nürnberg -Süd) einschließlich der mitt-
lerweile insgesamt 14 Nachträge wurden im März 2018 zu einem Vertragswerk zusam-
mengeführt sowie hinsichtlich der Flächendaten und Bedingungen aktualisiert und neu auf-
gelegt. Nach Rekultivierung von Teilflächen sollen diese an den Vermieter zurückgegeben
werden. Im Neuvertrag ist eine Option zur Kapitalisierung von langfristigen (zum Teil „ewi-
gen“) Mietzahlungen („ Nichtnutzbarkeitsentschädigungen“) für Flächen, die in die Nach-
sorgephase überführt werden, vorgesehen . Diese Kapitalisierungsmöglichkeit konnte in
2021 noch nicht realisiert werden . Voraussetzung für die beschriebene Kapitalisierung
langfristiger Mietzahlungen ist gem. DepV die Entfernung der Umzäunung um die zur
Nachsorge und Rückgabe vorgesehene Fläche. Demgegenüber stehen aktuelle Forderun-
gen des Naturschutzes, die Fläche der Öffentlichkeit zu Gunsten der Naturbelassenheit
noch nicht zugänglich zu machen. Eine Einigung unter Einbeziehung aller beteiligten Stel-
len soll baldmöglichst herbeigeführt werden, damit eine Flächenrückgabe erfolgen kann.
3.4 Anlieferung gewerblicher Abfälle zur energetischen Verwertung in der MVA
Die EU-Kommission hat bei Mitgliedsstaaten wie England, Irland und Polen die dort regel-
widrig gehandhabte Deponierung verbrennbarer Abfälle kritisiert und die Zuführung dieser
Abfälle in entsprechende Entsorgungs-/Verwertungsanlagen gefordert. Aufgrund dieser
Maßnahmen haben sich die Verwertungs- und Entsorgungswege, aber auch das Preisge-
füge für Verwertungsleistungen in Deutschland seit 2015 verändert. Insbesondere aus
England und Irland importierte Abfälle in Verbrennungsanlagen im Norden, Nordwesten
und Osten Deutschlands haben dort zur Auslastung bis an die Kapazitätsgrenzen geführt,
so dass regional ansässige Industrie und Gewerbe nun Entsorgungsmöglichkeiten, insbe-
sondere in Bayern erstmals verstärkt nutzt. Diese, kurzfristig einsetzende Massenverschie-
bung hat auch die Nürnberger Anlage (MVA) erreicht, so dass seit 2015 der Anteil der
energetischen Verwertung gewerblicher Abfälle deutlich ( um ca. 85 % ggü. 2014) ange-
stiegen ist. Der beschriebene Trend hält noch immer an.
Allerdings darf die technische Verfügbarkeit der Nürnberger Anlage zur Beseitigung von
Abfällen (hoheitliche Aufgabe) nicht gefährdet werden, so dass die Gesamtannah-
memenge für Abfälle zur energetischen Verwertung (aus dem gewerblichen Bereich) zur
Abwendung diesbezüglicher technischer Risiken auf ein vertretbares Maß zu deckeln war.
Durch die ergriffenen Maßnahmen konnte nicht nur ein weiterer Anstieg der Gesamtan-
nahmemenge an Abfällen zur energetischen Verwertung verhindert werden, sondern diese
kontinuierlich deutlich um insgesamt 47,9 % seit 2015 auf nun 23.338 t in 2021 (Senkung
um 2,6 % im Vergleich zum Vorjahr) reduziert werden. Die im Jahr 2017 und für die Folge-
jahre eingetretene Verbesserung der Erlössituation für die energetische Verwertung, trägt
zur Stützung der Verbrennungsgebühr (für Abfälle zur Beseitigung - hoheitlicher Bereich)
bei und kommt dem Gebührenhaushalt im folgenden Kalkulationszeitraum zu Gute. Mit der
Fertigstellung und Inbetriebnahme zulässiger Entsorgungs - bzw. Verwertungsanlagen in
den o.g. Ländern wird die aktuelle Entwicklung allerdings wieder deutlich abflauen.
3.5 Wertstoffhöfe und Gartenabfallsammelstellen
Der ASN hat im gesamten Stadtgebiet insgesamt 6 Wertstoffhöfe an strategisch zentral
gelegenen Standorten im jeweiligen Einzugsgebiet eingerichtet, die derzeit vom Bayeri-
schen Roten Kreuz (BRK) betrieben werden.
481
Lagebericht 2021 Anlage 4
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Schaubild Wertstoffhofstandorte:
Im Zuge der mit dem Umbau des Frankenschnellwegs (Umverlegung von Fernwärmelei-
tungen und sonstigen Sparten) und der Zusammenfassung dezentral gelegener Be triebs-
teile des Eigenbetriebs „Servicebetrieb Öffentlicher Raum“ (SÖR) im Anwesen „Am Pfer-
demarkt“ verbundenen Planungen und Baumaßnahmen auf der Fläche des jetzigen Wert-
stoffhofs wird die Verlegung des im Schaubild unter Nr. 1 geführten Wertstoffhofs in Nürn-
berg-Schweinau/St. Leonhard (Am Pferdemarkt 23) notwendig.
Die Verlegung des Wertstoffhofes an den neu gefundenen Standort in der Uffenheimer
Straße wird über einen Grundstückstausch realisiert, welchem der Stadtrat in seiner Sit-
zung am 27.02.2019 bereits zugestimmt hat. Die Entwurfsplanungen für den neuen Wert-
stoffhof sind bereits weit fortgeschritten und eine diesbezügliche Berichterstattung im
Werkausschuss zur Vorbereitung einer anschließenden Genehmigungsplanung ist im De-
zember 2021 erfolgt. Durch besondere Anlagen und Einrichtungen und die besondere
bauliche Gestaltung soll die Qualität des neuen Wert stoffhofs, sowohl im Hinblick auf die
demografische Entwicklung (Versatzebenen zur Einwurfserleichterung, z.B. für
mobilitätseingeschränkte Personen, konsequente Trennung zwischen Besuchs - und
Betriebsverkehr), als auch unter besonderer Berücksichtigung de r Förderung der
Abfallvermeidung durch Wiederverwendung (Einrichtung eines "Repair -Cafes") zukunfts-
fähig gemacht werden.
Dabei wurde auch berücksichtigt, den Wertstoffhof klimaneutral und bilanziell
energieautark zu gestalten, d.h. die zum Betrieb benötigte Energie (Heizung/Warmwasser,
Betriebsstrom, Ladestation für Elektro -Kfz, etc.) wird durch ausreichend dimensionierte
Photovoltaik-Anlagen mit Pufferspeicher (für "dunkle Stunden") generiert.
Die voraussichtlichen Baukosten (Gesamtkosten inkl. der Baunebenkosten) belaufen sich
auf 18.400.000 EURO. In der im November 2021 erarbeiteten Baukostenschätzung sind
Teuerungen gemäß Baupreisindizes für das Jahr 2023 (differenziert prognostiziert für die
Lose "Tiefbau", "Hochbau" und "Technische Gebäudeausstattung") berücksichtigt worden.
482
Lagebericht 2021 Anlage 4
68/2022 Seite 38
Darüber hinaus betreibt der ASN insgesamt 7 Gartenabfallsammelstellen (im Stadtteil
Bauernfeind: Schnorrstraße, Ecke Ebermayer Straße, im Stadtteil Langwasser: Liegnitzer
Straße gegenüber der Einmündung zum Franz -Reichel-Ring, im Stadtteil Schafhof: Otto -
Kraus-Straße, im Stadtteil Reichelsdorf: Rehlinger Straße an der Ecke zur Schalkhaußer
Straße, im Stadtteil Worzeldorf: Spitzwegstraße am Parkplatz alter Kanal, im Stadtteil
Ziegelstein: Andernacherstraße und im Stadtteil Ge bersdorf: Willstätter Straße). Die
Gartenabfallsammelstellen in Schafhof und Gebersdorf sind personell betreut.
In der Sitzung des Werkausschusses ASN vom 08.07.2020 wurde der Abschluss eines
Anschlussmietvertrags für die nun auf ca. 1.680 m² erweiterte Fläche zur Errichtung einer
personell betreuten Gartenabfall -Sammelstelle, in der Andernacher Straße (Stadtteil Zie-
gelstein) beschlossen. Der neu abgeschlossene Mietvertrag hat eine Laufzeit bis mindes-
tens 30.06.2035. Durch eine besondere bauliche Gestaltu ng und personelle Ausstattung
soll die Qualität der Gartenabfall -Sammelstelle, auch im Hinblick auf die demografische
Entwicklung (Unterstützung mobilitätseingeschränkter Personen, Versatzebenen, Tren-
nung zwischen Besucher- und Betriebsverkehr) und zur Optimierung einer „sozialen Kon-
trolle“ verbessert werden, um besser geordnete Verhältnisse auf der Sammelstelle und bei
der Anlieferung von Gartenabfällen zu gewährleisten. Die Genehmigungsplanung konnte
bis Ende 2021 abgeschlossen werden, so dass sich das Ba uprojekt derzeit in der Bauge-
nehmigungsphase befindet. Die Eröffnung der Gartenabfallsammelstelle wird nach heuti-
gem Planungsstand Anfang 2023 erwartet. Die voraussichtlichen Bau-Gesamtkosten dürf-
ten sich auf ca. 2,0 Mio. EURO belaufen.
3.6 Auswirkungen des Kr eislaufwirtschaftsgesetzes auf die Abfallwirtschaft der
Stadt Nürnberg
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist am 01.06.2012 in Kraft getreten und wurde in
Umsetzung der geänderten Europäischen Abfallrahmenrichtlinie und einzelner Regelun-
gen der EU-Einwegkunststoffrichtlinie mit Wirkung zum 29.10.2020 novelliert. Darüber hin-
aus wurden mit der Novellierung des KrWG flankierende nationale Regelungen zur Wei-
terentwicklung des Kreislaufwirtschaftsrechts mit Blick auf die Erreichung einer verbesser-
ten Kreislau fschließung und Ressourcenschonung geschaffen. Hierzu gehört insbeson-
dere die Erweiterung der Produktverantwortung durch eine Obhutspflicht, die nachfolgend
näher beschreiben wird. Hauptziel des Gesetzes ist die (verstärkte) Förderung der Kreis-
laufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltver-
träglichen Bewirtschaftung von Abfällen. Dies soll durch konsequente Maßnahmen der
Vermeidung bereits im Vorfeld der Abfallentstehung und zur Verwertung von Abfällen ge-
währleistet werden.
Das KrWG ordnet deshalb den Maßnahmen der Vermeidung und Abfallbewirtschaftung
folgende Rangfolge zu:
1. Vermeidung
2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
3. Recycling
4. Sonstige Verwertung
5. Beseitigung
Die Punkte 2 bis 4 sind Verwertungsmaßnahmen. Vorrang hat die Maßnahme, die den
Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen unter
Berücksichtigung des Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzips am besten gewährleistet.
483
Lagebericht 2021 Anlage 4
68/2022 Seite 39
Im KrWG sind die Anforderungen für eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung (Verwertung
und Beseitigung) festgelegt sowie Pflichten von Erzeugern, Besitzern von Abfällen und an-
deren Abfallwirtschaftsbeteiligten (Händler, Makler, Sammler, Beförderer etc.), Zulas-
sungsverfahren und die Überwachung geregelt. Zu den Bestimmungen zählen die Ge-
trenntsammlung und das Vermischungsverbot für gefährliche Abfälle. Die Obhutspflicht,
die die Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit der vertriebenen Produkte verlangt und deren
Entsorgung nur als „ultima ratio“ zulässt, ist ein Thema bei der Produktverantwortung von
Herstellern und Vertreibern. Länder-Abfallvermeidungsprogramme oder ein Bundes-Abfall-
vermeidungsprogramm werden gefordert. Außerdem bestehen Vorgaben für die Beschaf-
fung der öffentlichen Hand, wonach die Stellen und Institutionen des Bundes verpflichtet
werden beim Einkauf, Produkte explizit zu „bevorzugen“, die rohstoffschonend, abfallarm,
reparierbar, schadstoffarm und recyclingfähig sind, sofern keine unzumutbaren Mehrkos-
ten entstehen.
Weitere Gesetze und Verordnungen, z. B. das Elektro- und Elektronikgeräte-, Batterie- und
Verpackungsgesetz, die Bioabfallverordnung, die Gewerbeabfall - und Altholzverordnung,
Abfallverzeichnis- und die Nachweisverordnung ergänzen und konkretisieren das KrWG.
Die EU-Abfallrahmenrichtlinie ist Bestandteil des „EU -Legislativpaketes zur Kreislaufwirt-
schaft“, das darüber hinaus noch Änderungen anderer EU-Richtlinien wie etwa der Elektro-
und Elektronikgeräte-, Verpackungs- und Batterierichtlinie enthält. Die Umsetzung dieser
Richtlinien in nationales Recht mit Änderungen der jeweiligen Bundesgesetze erfolgt in
gesonderten, teilweise bereits laufenden Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren, de-
ren Abschlüsse im Jahr 2021 erwartet werden.
Die Stadt Nürnberg ist bereits auf allen fünf Stufen der seit Juli 2012 geregelten Abfallhie-
rarchie aktiv. Der kommunale Entsorger ASN besitzt in der Sammlung und Verwertung
einer Vielzahl von Abfallströmen ein hohes Maß an Erfahrung und leistet bei der Abfallver-
meidung und beim Recycling schon heute einen wesentlichen Beitrag zu einer ressourcen-
schonenden Abfallwirtschaft.
Der ASN hat in den letzten Jahrzehnten vielfältige Erfassungs- und Verwertungsstrukturen
und umfangreiches Erfahrungswissen aufgebaut und wird sich auf dieser Grundlage in den
weiteren Umsetzungsprozess zur Erhöhung der Ressourceneffizienz aktiv einbringen. Da-
bei muss der ökoeffizienten Weiterentwicklung und Optimierung der kommunalen Erfas-
sungsstrukturen für Siedlungsabfälle eine besondere Bedeutung zukommen.
Entsprechend der Abfallhierarchie wird die Stadt Nürnberg die Vermeidung und Wieder-
verwendung von Abfällen in den Vordergrund stellen und ihre Aktivitäten im Bereich Ge-
brauchtwarenkaufhäuser, Tauschbörsen und Verschenkmärkte ausbauen.
Priorität hat ferner die Erfüllung der Trenn - und Recyclingpflichten, die der nationale Ge-
setzgeber mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz im Jahr 2012 aufgestellt hat. Seit dem
01. Januar 2015 müssen Bioabfälle, Papier, Glas, Metalle und Kunststoffe grundsät zlich
flächendeckend getrennt erfasst werden.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das den Grundsatz der kommunalen Entsorgungsverant-
wortung für die Haushaltsabfälle bestätigt hat, bietet hierfür die erforderliche Planungssi-
cherheit, sofern es dem gesetzgeberischen Willen entsprechend vollzogen wird.
Aus Sicht des ASN muss die Hausmüllentsorgung den Bürgerinnen und Bürgern „aus einer
Hand“ angeboten werden, zumal es auch dem allgemeinen Verständnis der Bürgerinnen
und Bürger entspricht, dass die Kommune für ihren Haushaltsabfall zuständig ist. Die Auf-
splittung der Entsorgungszuständigkeit in eine solche für Verpackungsabfälle (Duale Sys-
484
Lagebericht 2021 Anlage 4
68/2022 Seite 40
teme) und in eine solche für die übrigen Haushaltsabfälle (öffentlich -rechtliche Entsor-
gungsträger) hat sich nicht bewährt, sondern zu intransparenten, ineffizienten und unwirt-
schaftlichen Strukturen geführt.
Der ASN als öffentlich -rechtlicher Entsorgungsträger kann im Rahmen seiner Abfallbera-
tungspflicht nach § 46 KrWG lediglich auf die Möglichkeiten zur Vermeidung, Verwertung
und Beseitigung von Abfällen hinweisen; im Rahmen seiner gesetzlichen und schwerpunkt-
mäßig zu erfüllenden Aufgaben zur Abfallbewirtschaftung kann er keinen weiteren Beitrag
zur Vermeidung mehr leisten, da Vermeidung eben nur greifen kann, bevor Stoffe, Materi-
alien oder Erzeugnisse zu Abfall geworden sind.
Die Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft hin zu einer Abfallbewirtschaftung mit der Ge-
winnung von Sekundärrohstoffen („Verwertung“) setzt eine Ausdehnung und Optimierung
der getrennten Erfassung von Abfä llen voraus. Mittelfristig gibt daher das Kreislaufwirt-
schaftsgesetz das Ziel vor, durch Vorbereitung zur Wiederverwendung und durch Recyc-
ling von Siedlungsabfällen stufenweise ab 2020 (mindestens 50 Gewichtsprozent) bis 2035
mindestens 65 Gewichtsprozent zu erreichen.
Die vorgegebenen Quoten für das Recycling/ die Verwertung der spezifischen Abfallarten
wurden 1:1 von der EU-Abfallrahmenrichtlinie in das KrWG übernommen. Einheitliche und
strengere Regeln für die Berechnung der Recyclingraten sollen dafür sorgen, dass die tat-
sächlichen Fortschritte hinsichtlich der Kreislaufwirtschaft besser überprüft werden kön-
nen. Die Vereinheitlichung der Berechnung der Recyclingquoten war längst überfällig, da
in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten bisher vier verschiedene Berechnungsmethoden zur
Anwendung kamen. Dies machte die Führung einer europaweit vergleichbaren Statistik zu
Siedlungsabfällen unmöglich.
Basis für die Quotenberechnung ist nach den neuen europarechtlichen Vorgaben die Ab-
fallmenge, die der letztendli chen Verwertungsanlage zugeführt wird, nicht mehr der Input
in die vorgeschaltete Sortieranalage. Hieraus folgt eine indirekte Verschärfung der Recyc-
lingquoten im Vergleich zur ursprünglichen Fassung.
Zur Erfüllung der gestiegenen Anforderungen an das Recycling von Abfällen wird vor allem
die Getrenntsammlungspflicht von Abfällen (spezifiziert nach Abfallarten) gestärkt (§ 5a
Abs. 1 KrWG). Soweit es sich um Abfälle aus privaten Haushaltungen handelt, werden die
Aufgaben an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gerichtet (§ 20 Abs. 2 KrWG).
Die gestiegenen Anforderungen an das Recycling können nur bei einem fairen Wettbewerb
zwischen privater und kommunaler Abfallwirtschaft erfüllt werden. Hersteller und Vertreiber
dürfen im Rahmen der freiwilligen Produktverantwortung auch Abfälle zurücknehmen und
verwerten, die aus „Fremderzeugnissen“ stammen (z.B. Textilien anderer Hersteller); sie
müssen alle Abfälle aber „hochwertig“ verwerten und dies für mindestens 3 Jahre garan-
tieren. Bei gewerblichen Sammlungen, die Abfälle der Haushalte verwerten (Papier, Texti-
lien) können die betroffenen öffentlich -rechtlichen Entsorgungsträger die Einhaltung der
gesetzlichen Vorschriften genauso einklagen, wie gewerbliche Sammler – es besteht „pro-
zessuale Chancengleichheit“.
Da unter Siedlungsabfällen gemäß der nun im Gesetz eingefügten Definition neben dem
Hausmüll einschließlich Sperr- und Geschäftsmüll auch der hausmüllähnliche Gewerbeab-
fall zu zählen ist, wird eine neue, erweiterte Form der Abfallbilanzierung festgelegt werden
müssen, die geeignet ist, den gesetzlichen Erfassungswert zu bestimmen.
Ein stoffliches Ressourcenpotenzial mit Wertschöpfungsmöglichkeiten im Hausmüll wird
bei Elektro-Altgeräten gesehen, insbesondere wegen ihres Gehalts an wertvollen Edelme-
tallen wie Gold und Silber. Gerade diese Elektro-Kleingeräte sind jedoch für eine gemein-
485
Lagebericht 2021 Anlage 4
68/2022 Seite 41
same Erfassung mit anderen Abfällen (auch Wertstoffen) in den Wertstoffhöfen nicht ge-
eignet. Neben einer verstärkten Sammlung durch den Handel soll durch gezielte Öffent-
lichkeitsarbeit die Sammelbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger gefördert werden.
Ziel für Nürnberg ist es, weitere Sammelanreize, wie z.B. durch die im September 2013
erprobungsweise gestarteten und seit Oktober 2014 fest etablierten, zusätzlichen Sammel-
systeme und Aktionen für Elektro-Kleingeräte, zu geben und damit die Verwertungsquote
zu erhöhen.
Ein weiteres wichtiges stoffliches Ressourcenpotenzial im Abfall stellen die Bioabfälle dar.
Bei diesen, biologisch abbaubaren, pflanzlichen Abfällen handelt es sich insbesondere um
Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle sowie Nahrungs - und Küchenabfälle
aus privaten Haushaltungen, aus Gaststätten- und Cateringgewerbe sowie aus sonstigen
Herkunftsbereichen.
Der ASN wird insbesondere versuchen, die Nutzung der Biotonne, die in Nürnberg flächen-
deckend zur Verfügung steht, zu intensivieren. Hierzu soll neben einer zielgerichteten Öf-
fentlichkeitsarbeit auch geprüft werden, ob die Bürgerinnen und Bürger ihrer Verpflichtung
zur getrennten Erfassung von Bioabfällen tatsächlich nachkommen und/oder ob die prak-
tizierte Eigenkompostierung nur angegeben wird, um keine Biotonne aufstellen zu müssen.
Neben der Sammlung in der Biotonne werden die Erfassung von Grünabfällen in den Gar-
tenabfallsammelstellen und die ganzj ährige Sammlung in den Wertstoffhöfen weiterge-
führt. Ergänzend zu den bereits vorhandenen Angeboten ermöglicht der ASN seit dem Jahr
2016 die optionale Nutzung der „Biotonne extra“ und „Biotonne extra Z“. Durch die Bereit-
stellung des zusätzlichen Behältervolumens (im Vergleich zur Standardtonne, die kosten-
neutral dem Restmüllbehälter beigestellt ist) im Holsystem entfallen für Bürgerinnen und
Bürger die Transportwege zur Entsorgung des Grüngutes bei den Gartenabfallsammelstel-
len bzw. auf den Wertstoffhöfen. Ferner wird die getrennte Erfassung von Küchenabfällen
aus der Gastronomie und anderen Herkunftsbereichen als sinnvolle Verwertungsmaß-
nahme in den Fokus der Abfallberatung gestellt.
Mit der, vom Stadtrat am 23. Juli 2014 beschlossenen Neuauflage des „Klimafahrplan 2010
bis 2050“ verfolgt die Stadt Nürnberg das ambitionierte Ziel, bis 2050 die CO2-Emissionen
um 80% gegenüber 1990 zu reduzieren.
In diesem Zusammenhang hat der der Abfa llwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) in
2017 eine Machbarkeitsstudie beauftragt, um mögliche Optimierungspotenziale bei der Bi-
oabfallverwertung (im Wesentlichen waren die sog. „Bioabfälle aus Haushalten“ -aus der
Biotonne) aufzuzeigen und verschiedene Handlungsalternativen des ASN in Bezug auf die
künftige Verwertung der Bioabfälle, auch im Hinblick auf eine CO2 -Emissionsreduktion,
darzustellen und zu bewerten.
Aus dem durchgeführten Verfahrensvergleich unter Berücksichtigung der zur Verfügung
stehenden Stoffströme sind sowohl die Vergärung als auch die geschlossene Kompostie-
rung als zielführende Verwertungsverfahren für die Bioabfälle des ASN empfohlen worden.
Aus der Bewertungsmatrix ergaben sich aus ökologischer Sicht leichte Vorteile für die Ver-
gärung (Biomüllvergärung, bivalent mit Wärmesenke und zur Stromgewinnung), wobei die
Bewertung der ökonomischen Aspekte (hier: Transportwege/Transportaufwand) von der
Standortnähe der Vergärungsanlage und der Energieverwendung (Stromgewinnung und
Wärmeabnahme) abhängig sind.
486
487
Anlage 5
68/2022 1
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An den Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg , Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg, Nürn-
berg
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Abfallwirtschaftsbetriebes Stadt Nürnberg, Eigenbe-
trieb der Stadt Nürnberg, Nürnberg – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021
und der Gewinn - und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis
zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzie-
rungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht
des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt Nürnberg Eigenbetrieb Stadt Nürnberg , Nürnberg, für
das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vor-
schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V .m. den ein-
schlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor-
schriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßi-
ger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-
mögens- und Finanzlage de s Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2021 sowie seiner
Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021
und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Ein-
klang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsver-
ordnung des Bundeslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünfti-
gen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen-
dungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts ge-
führt hat.
488
Anlage 5
68/2022 2
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresa bschlusses und des Lageberichts in Übereinstim-
mung mit § 317 HGB gemäß Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirt-
schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprü-
fung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist
im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereins timmung mit den deutschen handels-
rechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffas-
sung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu
dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werksausschusses für den Jah-
resabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses,
der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen
wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhält-
nissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen,
die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu er-
möglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen
Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verant-
wortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu
beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber
hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage de s Rechnungslegungsgrundsat-
489
Anlage 5
68/2022 3
zes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächli-
che oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lagebe-
richts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt so-
wie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vor-
schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Ent-
wicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die
Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften
der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und den anzuwendenden deut-
schen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nach-
weise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Werksausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro-
zesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Pr üfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab-
schluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – fal-
schen Darstellungen ist, und ob der La gebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahres-
abschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deut-
schen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass
eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB gemäß Art. 107 GO Bay unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestel lten deutschen Grundsätze ordnungs-
mäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung
stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resul-
490
Anlage 5
68/2022 4
tieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vern ünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses
und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflus-
sen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermes sen aus und bewahren eine kriti-
sche Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder un-
beabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht,
planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie
erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstel-
lungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da
Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollstän-
digkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
beinhalten können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses re le-
vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten
Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den
gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungs-
urteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vert retern angewand-
ten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Anga-
ben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob
eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegeben-
heiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss
kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Be-
491
Anlage 5
68/2022 5
stätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im La-
gebericht aufmerksam zu machen.
• oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum
Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige
Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass d er Eigenbetrieb
seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresab-
schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss
unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Er-
tragslage des Eigenbetriebs vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Ge-
setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbe-
triebs.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestell-
ten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunfts-
orientierten Angab en von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeut-
samen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsori-
entierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu de n zugrunde liegenden Annahmen geben
wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Er-
eignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
492
Anlage 5
68/2022 6
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter andere m den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsa me Prüfungsfeststellungen, ein-
schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Nürnberg, 25. April 2022
Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Prof. Dr. Edenhofer Mayer
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
493
Anlage 6
68/2022 1
Nachweis der Feststellungen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts- und
Wirtschaftsführung nach § 53 HGrG
Die Leitung des Eigenbetriebs hat uns beauftragt, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts- und Wirt-
schaftsführung nach § 53 HGrG zu prüfen.
Wir haben diese Prüfung auf Grundlage des IDW Prüfungsstandards: Fragenkatalog zur Prüfung
der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG
(IDW PS 720) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, durchgeführt.
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation
Fragenkreis 1:
Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenle-
gung der Organbezüge
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die
Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche
Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für
die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürf-
nissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?
Regelungen für den Werkausschuss enthalten die Bayerische Gemeindeordnung, die Ge-
schäftsordnung für den Nürnberger Stadtrat und die Betriebssatzung des ASN. Für die Werklei-
tung wurde vom Werkausschuss am 18. Februar 1999 eine Geschäftsanweisung erlassen.
Diese Regelungen entsprechen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs.
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden
Niederschriften hierüber erstellt?
Im Geschäftsjahr 2021 haben 5 Werkausschusssitzungen sowie 3 Stadtratssitzungen stattge-
funden; es wurden jeweils Niederschriften für die nichtöffentlichen und öffentlichen Sitzungsteile
erstellt, die wir eingesehen haben.
494
Anlage 6
68/2022 2
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Entfällt.
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) indivi-
dualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fi-
xum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreiz -wir-
kung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Der Eigenbetrieb macht von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch; die Inan-
spruchnahme ist nach dem Ergebnis unserer Prüfung gerechtfertigt.
Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums
Fragenkreis 2:
Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a) Gibt es einen, den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationplan,
aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/ Weisungsbefug-
nisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Für den ASN existieren ein Organisationsplan sowie ein Organigramm, aus denen Organisati-
onsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeite n ersichtlich werden. Eine Über prüfung der in-
nerbetrieblichen Organisation erfolgt ständig. Die Entscheidungs - und Zeichnungsbefugnisse
der Werkleitung sind in der Werkleitungsverfügung Nr. 1 vom 21. September 1999 , angepasst
zum 1. Juli 2010, die Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse des Zweiten Werkleiters und der
Bereichsleiter in der Werkleitungsverfügung Nr. 8 vom 4. Juli 2000, geändert zum 1. Juni 2009
mit Ergänzung vom 25.08.2014 , geregelt und durch Stadtratsbeschluss vom 11.05.2020 im
Rahmen der Ratskonstitution zur Übertragung bestimmter Personalbefugnisse an die jeweils
Ersten Werkleiter/innen, pauschal für alle städtischen Eigenbetriebe, angepasst. Diese Anpas-
sung wurde in der Sitzung des Werkausschusses vom 07.10. 2020 durch Beschlussfassung in
die Geschäftsanweisung für die Werkleitung von Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (GA -
ASN) übernommen.
495
Anlage 6
68/2022 3
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren
wird?
Wir fanden bei unserer Prüfung keine Anhaltspunkte dafür, dass die bestehenden Regelungen
nicht eingehalten worden sind.
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und doku-
mentiert?
Vorkehrungen zur Korruptionsprävention sind in der Allgemeinen Dienstordnung der Stadt
Nürnberg (ADON) unter Nr. 3.3.5 enthalten. Außerdem ist eine zentrale Anlaufstelle für Korrup-
tionsbekämpfung im Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg eingerichtet.
Darüber hinaus hat der Eigenbetrieb COMPLIANCE -Richtlinien in das bestehende Manage-
mentsystem implementiert, die sich eingehend mit der Thematik befassen.
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungs-
prozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kre-
ditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht ein-
gehalten werden?
Die wesentlichen Entscheidungsprozesse sind überwiegend in der Betriebssatzung, der Werk-
leiterverfügungen Nr. 1 und 8 sowie in den FB-ASN geregelt. Die Auftragsvergabe und -abwick-
lung erfolgt anhand der Vergabe - und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (VBRL) auf
Basis des nationalen und supranationalen Vergaberechts (UVgO und GwB) sowie des H and-
buchs des Managementsystems für Qualität, Umwelt und Arbeitsschutz, einschließlich der ein-
gebundenen Compliance-Richtlinien von ASN.
Soweit für uns erkennbar, werden die Richtlinien eingehalten.
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwal-
tung, EDV)?
Alle wichtigen Verträge von ASN sind ordnungsgemäß dokumentiert und in einem Tresor im
Kaufmännischen Bereich aufbewahrt.
496
Anlage 6
68/2022 4
Fragenkreis 3:
Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fort-schrei-
bung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusamm enhänge von Projekten - den
Bedürfnissen des Unternehmens?
Das Planungswesen des ASN besteht aus einem detaillierten Wirtschaftsplan mit vierjährigem
Planungshorizont. Das Planungswesen entspricht den Bedürfnissen des Unternehmens.
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Planabweichungen werden im Rahmen der Erstellung de r Zwischenberichte untersucht, an-
sonsten nur sporadisch. Regelmäßige Soll-Ist-Vergleiche sind geplant.
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den
besonderen Anforderungen des Unternehmens?
Das Rechnungswesen ist aussagefähig und genügt den Anforderungen des Eigenbetriebs. ASN
verfügt über eine Kostenarten- und Kostenstellenrechnung, deren Ergebnisse mit zusätzlichen
Kostenträgerdaten zur Betriebsabrechnung führen. Die Betriebsabrechnungen eines Kalkulati-
onszeitraums stellen die Basis für die Gebührenberechnung dar.
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditäts-
kontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Der Finanzbedarf und die Liquiden Mittel werden über das Betriebsmittelkonto bei der Stadt-
kasse der Stadt Nürnberg sowie den Konten bei der Sparkasse Nürnberg durch die Finanzbuch-
haltung disponiert.
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden
sind?
Siehe Antwort zu Frage d).
497
Anlage 6
68/2022 5
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden?
Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen
zeitnah und effektiv eingezogen werden?
Die satzungsgemäßen Gebühren werden durch Grundabgabenbescheide über das Steueramt
der Stadt Nürnberg eingezogen. Andere Gebühren und Forderungen werden grundsätzlich so-
fort, monatlich oder quartalsmäßig zeitnah in Rechnung gestellt.
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und um-
fasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?
Ein eigenständiger Controllingbereich besteht größenbedingt nicht. Das Controlling wird durch
das Rechnungswesen und durch die Bereichsleiter als Kostenstellenverantwortliche für den je-
weiligen Aufgabenbereich wahrgenommen.
h) Ermöglichen das Rechnungs - und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Über -
wachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Be-
teiligung besteht?
Der Eigenbetrieb hat keine Tochterunternehmen und Beteiligungen.
Fragenkreis 4:
Risikofrüherkennungssystem
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt
werden können?
Durch das Kostendeckungsprinzip und den Anschluss - und Benutzungszwang sind im wirt-
schaftlichen Bereich keine bestandsgefährdenden Risiken zu erkennen. Dem Kostendeckungs-
prinzip entsprechend, werden die Gebühren in ihrer Höhe auf Grund von Soll-/Ist-Vergleichen
und der Planvorschau angepasst. In einem "Management -Review" das jeweils den Zeitraum
von Juli bis Juni des Folgejahres (letztes Management-Review vom 10. 08.2021 für den Zeit-
raum von Juli 2020 bis Juni 2021) umfasst, sind die Änderungen rechtlicher und/oder betriebli-
cher Rahmenbedingungen beschrieben und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die betriebliche
498
Anlage 6
68/2022 6
Tätigkeit bewertet. Dieses Management-Review wird durch die Berichte des Bereichs "Entsor-
gungsanlagen" und der Beauftragten (Gefahrgut, Sicherheit, Arbeitssicherheit) ergänzt.
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Die vorhandenen Instrumente (Be richtswesen - mit Bewertung der Auswirkungen und Hand-
lungsempfehlungen) erlauben es, bestehende technische, betriebliche und wirtschaftliche Risi-
ken systematisch darzustellen, zu bewerten und fortzuschreiben.
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Siehe Antwort zu den Fragen a) und b).
d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem
aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abge-
stimmt und angepasst?
Im Rahmen des Planungswesens ja; vgl. aber Ausführungen zu Frage b).
Fragenkreis 5:
Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
Da Finanzinstrumente nicht eingesetzt werden, sind die Fragen des Fragenkreises 5 für den Eigen-
betrieb nicht anwendbar.
Fragenkreis 6:
Interne Revision
a) Gibt es eine, den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Re-
vision/ Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion
durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Revisionsaufgaben werden durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg , das dem
Rechnungsprüfungsausschuss berichtet, wahrgenommen. Rechnungsprüfungsamt und Rech-
nungsprüfungsausschuss sind gegenüber der Werkleitung nicht weisungsgebunden.
499
Anlage 6
68/2022 7
Weitere Revisionsaufgaben für Bauleistungen und Beratungsleistungen (u.A. Architektenver-
träge) nimmt die Abteilung „Vergabemanagement“ beim Rechtsamt der Stadt Nürnberg vor.
Auch dieser Revisor ist gegenüber der Werkleitung nicht weisungsgebunden.
b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/
Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Siehe Antwort zu Frage a).
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/
Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander un-
vereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch ge-
trennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention
berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg führte im Berichtsjahr drei Kassenprüfungen
durch; die entsprechenden Berichte lagen uns vor. Intern wurden zwei Kassenkontrollen vorge-
nommen, die Berichte lagen uns ebenfalls vor.
Das Rechnungsprüfungsamt führte 10 Prüfungen der ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen
Vergabe durch. Das Vergabemanagement beim Rechtsamt der Stadt Nürnberg war mit 30 Prü-
fungen (für ASN/gesamt) der vergaberechtskonformen Vergabe befasst. Es handelte sich hier-
bei um Vergaben von Revisions - und Instandsetzungsarbeiten an technischen Einrichtungen
der Müllverbrennungsanlage wie Beschickung (Einfüllschacht), Verbrennungsrostanlagen, Feu-
erfestauskleidung, Rauchgasreinigungsanlage (Filteranlagen, Fördereinrichtungen, Saugzug)
und Soleanlage, sowie von Ingenieurleistungen für den Neubau eines Wertstoffhof es und um
Vergaben für den Neubau einer Schwachgasbehandlungsanlage auf der Reststoffdeponie
Nürnberg Süd.
Die einzelnen Prüfvermerke sind am jeweiligen Vergabevorschlag angebracht bzw. dem jewei-
ligen Vergabevorschlag beigeheftet.
d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abge-
stimmt?
Tätigkeitsschwerpunkte wurden mit dem Abschlussprüfer bisher nicht abgestimmt.
500
Anlage 6
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e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um
welche handelt es sich?
Es ergaben sich keine Beanstandungen.
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen
Revision/ Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/
Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen?
ASN gibt zu Feststellungen und Empfehlungen Stellungnahmen ab. Die Umsetzung wird durch
das Wiedervorlagesystem des Rechnungsprüfungsamtes sowie des beim Rechtsamt angesie-
delten Vergabemanagements der Stadt Nürnberg kontrolliert.
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit
Fragenkreis 7:
Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsord-
nung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Über -
wachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht
eingeholt worden ist?
Zustimmungen des Werkausschusses bzw. des Stadtrats wurden jeweils eingeholt. Die
Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien (VBRL) der Stadt Nürnberg aber sehen die Erteilung von
Aufträgen im Rahmen sog. "Notstandsmaßnahmen" (Abwägung gefährdender Zustände) in der
Zuständigkeit der Leitung der jeweiligen Beschaffungsstelle ohne vorherige Begutachtung und
Prüfung des Beschaffungsvorhabens vor. Ein Notstand im Sinne der VBRL liegt vor, wenn ein,
"die öffentliche Sicherheit und Ordnung, das Leben und die Gesundheit von Menschen und
Tieren, die Funktionsfähigkeit lebenswichtiger Einrichtungen, die technische Infrastruktur oder
ein, die Umwelt direkt gefährdender Zustand unvorhersehbar und plötzlich eintritt oder
bevorsteht und zur Beseitigung oder Abwendung dieses sicherheitsgefährdenden Zustands
unverzüglich gehandelt werden muss, weil eine vorübergehende Sperrung, Unterbrechung oder
Stilllegung der Einrichtung nicht möglich ist". In 20 21 wurden diesbezüglich 30 Maßnahmen in
einer Größenordnung von ca. 1,1 Mio. EUR vergeben. Über Vergabeinhalte und
Vergabesummen wird einmal jährlich im Werkausschuss berichtet.
501
Anlage 6
68/2022 9
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Über -
wachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Derartige Kredite wurden nicht gewährt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen
ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen
worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Derartige Maßnahmen sind nicht vorgenommen worden.
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Ge-
setz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des
Überwachungsorgans übereinstimmen?
Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht m it dem Gesetz, der
Betriebssatzung, der Geschäftsordnung und den bindenden Beschlüssen des Werkausschus-
ses übereinstimmen.
Fragenkreis 8:
Durchführung von Investitionen
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immate-
rielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabili-
tät/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Investitionen werden im Rahmen des Wirtschaftsplans angemessen geplant und auf Wirtschaft-
lichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft. Die Investitionen werden den Regelungen der
VBRL (Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg) entsprechend durchgeführt.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung
nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermög-
lichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Bei größeren Investitionen (nach Schwellenwertregelung) werden das Rechnungsprüfungsamt
und das Vergabemanagement beim Rechtsamt der Stadt Nürnberg eingeschaltet.
502
Anlage 6
68/2022 10
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend
überwacht und Abweichungen untersucht?
Die Investitionsbudgets werden regelmäßig überwacht.
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben?
Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
nein
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing - oder vergleichbare Verträge nach
Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
Fragenkreis 9:
Vergaberegelungen
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z. B.
UVgO, EU-Regelungen) ergeben?
Uns sind keine Verstöße gegen Vergaberegelungen bekannt geworden.
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzange-
bote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Ja; soweit sinnvoll auch dann, wenn förmliche Vergabeverfahren nicht erforderlich sind.
Fragenkreis 10:
Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
Dem Werkausschuss wird regelmäßig Bericht erstattet. Durch die Vorlage des Wirtschaftsplans
und durch Zwischenberichte wird der Werkausschuss ausreichend informiert.
503
Anlage 6
68/2022 11
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unter-
nehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
Der Wirtschaftsplan, die Zwischenberichte, der Jahresabschluss (mit Lagebericht) und sonstige
Berichte vermitteln einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs.
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah
unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsge-
mäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentli-
che Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
Der Werkausschuss wurde über alle wesentlichen Vorgänge zeitnah unterrichtet. Ungewöhnli-
che, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle liegen nicht vor.
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts -/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf
dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Es fanden Sitzungen des Werkausschusses am 28.04.2021, 16.06.2021, 28.07.2021,
06.10.2021 und 08.12.2021 statt.
In 2021 gab es keine Themen, zu denen die Werkleitung auf besonderem Wunsch der Stadt-
ratsfraktionen, berichtete.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder
unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
Hierfür gibt es keine Anhaltspunkte.
f) Gibt es eine D&O -Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart?
Wurden Inhalt und Konditionen der D&O -Versicherung mit dem Überwachungsorgan
erörtert?
Da die Mitarbeiter/innen bei ASN, auch bei vermeintlich korrekter Aufgabenwahrnehmung
schon dem Grunde nach strafrechtlich relevanten Tatbeständen ausgesetzt sein können, hat
ASN den Strafrechts-Versicherungsschutz seit April 2011 auf alle Mitarbeiter/innen ausgedehnt.
504
Anlage 6
68/2022 12
Dieser Versicherungsschutz soll eine wirtschaftliche Unterstützung bei der Wahrung der mitar-
beiterseitigen Interessen gewährleisten. Ein Schutz bei grob fahrlässig bzw. vorsätzlicher uner-
laubter Handlung ist damit aber nicht verbunden.“
Für Drittansprüche (Haftung im Außenverhältnis) hat die Stadt Nürnberg eine Kommunale Haft-
pflichtversicherung mit unbegrenzter Deckungssumme abgeschlossen; in diese Police sind
auch die Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg eingebunden. Die Haftung im Innenverh ältnis für
Vermögenseigenschäden ist durch eine, ebenfalls von der Stadt Nürnberg abgeschlossene
"Vermögenseigenschadensversicherung" gedeckt. Der jeweilige Deckungsumfang bestimmt
sich nach den Versicherungsbedingungen.
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungs-
organs gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt
worden?
Interessenkonflikte zwischen Werkleitung und Mitgliedern des Überwachungsorgans sind nicht
bekannt.
Vermögens- und Finanzlage
Fragenkreis 11:
Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Es besteht kein nicht betriebsnotwendiges Vermögen.
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Die Bestände sind nicht auffallend hoch oder niedrig.
505
Anlage 6
68/2022 13
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den
bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensge-
genstände wesentlich beeinflusst wird?
Das Vermögen des Eigenbetriebs dient ausschließlich betrieblichen Zwecken und ist regelmä-
ßig bis zum Ende der technisch-wirtschaftlichen Nutzungsdauer gebunden; stille Reserven zu-
mindest in nennenswertem Umfang – sind u.E. darin nicht enthalten.
Fragenkreis 12:
Finanzierung
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zu-
sammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitions-
verpflichtungen finanziert werden?
Der Grundsatz, langfristig gebundenes Vermögen durch langfristig zur Verfügung stehendes
Kapital zu finanzieren, ist auf Grund der geringen Eigenkapitalausstattung nicht gewahrt.
Wesentliche Investitionsverpflichtungen lagen am Abschlussstichtag nicht vor.
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kredit-
aufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Es besteht kein Konzern.
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien
der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit ver-
bundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Der ASN hat im Berichtsjahr keine Finanz-/Fördermittel der öffentlichen Hand erhalten.
506
Anlage 6
68/2022 14
Fragenkreis 13:
Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a) Bestehen Finanzierungsprobleme auf Grund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstat-
tung?
ASN verfügt nach § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung über kein Stammkapital. Die kameralen Ver-
lustvorträge sowie die Jahresverluste 2002 bis 2004 wurden mit den Jahresgewinnen bis ein-
schließlich 2007 getilgt. Mit den folgenden Jahresergebnissen wird insgesamt ein Gewinnvor-
trag in Höhe von TEUR 81.187 ausgewiesen. Wir verweisen auf die §§ 5 Abs. 2 und 6 Abs. 2
EBV. Zusammen mit den laufend eingehenden Gebühren ist die Liquidität gesichert.
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Im Jahre 2021 wurde ein Jahresverlust erzielt. Der Jahresverlust wird mit dem Gewinnvortrag
auf neue Rechnung vorgetragen.
Ertragslage
Fragenkreis 14:
Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/
Konzernunternehmen zusammen?
Die Betriebszweige waren wie folgt am Jahresergebnis beteiligt:
2021
TEUR
Müllabfuhr
Müllverbrennung
Deponie
- 7.843
- 9.391
- 958
- 18.192
507
Anlage 6
68/2022 15
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Einmalige im Sinne von besonderen Vorgängen im Geschäftsjahr 2021 sind:
• Anstieg der Energie und Entsorgungskosten im Materialaufwand in Höhe von
5,62 Mio. EUR
• Erhöhung der Rückstellung für Abbruchkosten in Höhe von 2,01 Mio. EUR
• Erhöhung der Rückstellung für Rekultivierung / Nachsorge Deponien in Höhe von
2,04 Mio. EUR
• Aufwendungen aus der Betriebsprüfung in Höhe von 1,52 Mio. EUR
• Anstieg der Personalaufwendungen wegen der von den Tarifparteien rückwirkend zum
01.01.2020 vereinbarten „Entgeltordnung Handwerk Bayern“ und der damit verbunde-
nen automatisierten Überführung b estimmter Berufsgruppen in eine höhere Entgelt-
gruppe mit einer Auswirkung in Höhe von 1,25 Mio. EUR.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit - oder andere Leistungsbe-
ziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu
unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Anhaltspunkte i.S. Lit c) zum Fragenkreis 14 sind nicht erkennbar.
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Entfällt.
Fragenkreis 15:
Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeu-
tung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
Im Wirtschaftsjahr 2021 wurde ein Verlust von 18,192 Mio. EUR erwirtschaftet. Gegenüber dem
geplanten Fehlbetrag in Höhe von 6,000 Mio. EUR und dem Fehlbetrag des Vorjahres in Höhe
von 8,666 Mio. EUR ergibt sich der deutlich höhere Fehlbetrag in Höhe von 18,192 Mio. EUR
aus den in Frage 14 b dargestellten Effekten.
508
Anlage 6
68/2022 16
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche
Maßnahmen handelt es sich?
Die wesentliche Ursache der Verlustsituation seit dem Jahr 2020 resultiert aus den gesunkenen
Abfallgebühren. Diese sind in der Planung des Eigenbetriebs kalkuliert. Sie ergeben sich aus
dem Vollzug der Abfallwirtschaftssatzung und der Abfallgebührensatzung der Stadt Nürnberg.
Fragenkreis 16:
Ursachen des Jahresfehlbetrags und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrags?
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von rd. 18,192 Mio. EUR resultiert vor allem durch die in 14b/15a
genannten Ursachen.
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des
Unternehmens zu verbessern?
Der Jahresfehlbetrag 2021 in Höhe von 18,192 Mio. EUR ist im Wesentlichen durch besondere
Vorgänge geprägt. Der Wirtschaftsplan 2022 sieht dem gegenüber für das Jahr 2022 einen
deutlich geringeren Fehlbetrag von 5,52 Mio. EUR vor. Zur strukturellen Ursache für d en ge-
planten Fehlbetrag für das Jahr 2022, siehe Frage 15 b.
Der ASN ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gebührenfinanziert und somit verpflich-
tet kostendeckend im Sinne der Vorgaben des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes zu
wirtschaften. Aufgelaufene Überschüsse müssen zwingend bei nachfolgenden Kalkulationen
Gebührenmindernd berücksichtigt und abgebaut werden. Eine Gebührenerhöhung zur Verbes-
serung der Ertragslage im Sinne einer Gewinnmaximierung würde diesen gesetzlichen Vorga-
ben widersprechen und wäre rechtlich unzulässig.
509
510
511
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
ASN/011/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb
Nürnberg (ASN)
27.07.2022 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 30.11.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt
Nürnberg (ASN)
Sachverhalt (WerkA ASN):
Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs ASN wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung
(GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert.
Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der
Stadtrat für die Entlastung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der
Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs
ASN die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
55
512
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/011/2022
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
513
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/011/2022
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Rein kommunal-, handels- und eigenbetriebsrechtlicher Vorgang
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I / II
514
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/011/2022
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA ASN Ö 27.07.2022):
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des
Eigenbetriebs ASN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 30.11.2022)
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs ASN gem. Art. 102
Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 14.12.2022)
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 14.12..2022 festgestellten
Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs ASN gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
515
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
Ref.V/026/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 13.10.2022 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 30.11.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt)
Anlagen:
Geschäftsbericht 2021
Sachverhalt (WerkA NüSt):
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung
(EBV) ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn - und
Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs NüSt w ird aktuell vom
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der
Stadtrat für die Feststellung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs NüSt wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei
Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach
Art. 107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Gemäß einer
kommunalrechtlichen Sonderregelung übernimmt das Rechnungsprüfungsamt beim
NürnbergStift auch die Abschlussprüfung. Der aktuell beim Rpr in Prüfung befindliche
Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss
zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die
Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102
Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
66
516
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/026/2022
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
517
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/026/2022
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Aufgabe des NüSt ist es, älteren, pflegebedürftigen Nürnbergerinnen und
Nürnbergern eine gute Pflege und Lebensqualität im Alter entsprechend ihrer
unterschiedlichen Lebensituationen bieten zu können.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Rpr
518
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/026/2022
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA NüSt Ö 13.10.2022):
Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 des Eigenbetriebs NüSt wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat vorbehaltlich der Testierung durch Rpr die
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs NüSt gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 45.491.780,12 Euro.
Der Jahresfehlbetrag beträgt 710.726,26 Euro.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 30.11.2022):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses
2021 des Eigenbetriebs NüSt zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom
Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des
Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 45.491.780,12 Euro.
Der Jahresfehlbetrag beträgt 710.726,56 Euro.
Beschlussvorschlag (StR Ö 14.12.2022)
Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des
Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des
Eigenbetriebs NüSt zum 31.12.2021 mit folgendem Ergebnis festgestellt:
1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 45.491.780,12 Euro.
2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 710.726,56
Euro ab.
3. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 202 1 des Eigenbetriebs
NüSt wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben.
519
NürnbergStift
2021
Geschäftsbericht
66
520
NürnbergStift
Impressum
Herausgeber:
NürnbergStift,
ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg
Auflage:
7 gedruckte Exemplare und digital im Ratsinformationssystem
Gestaltung:
NürnbergStift
nuest@stadt.nuernberg.de
www.nuernbergstift.de
Stand: 02.08.2022
521
Geschäftsbericht 2021 Lagebericht 3
NürnbergStift
Inhalt
Vorwort ................................................................................................................................................... 5
1. Lagebericht ........................................................................................................................................ 6
1.1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen................................................... 6
1.1.1. Rechtliche Grundlagen ............................................................................................................... 6
1.1.2. Betriebliche Grundlagen ............................................................................................................. 7
1.2. Wirtschaftliche Verhältnisse ......................................................................................................... 9
1.2.1. Jahresergebnis ............................................................................................................................ 9
1.2.2 Betriebserträge ........................................................................................................................... 11
1.2.3 Betriebsaufwendungen .............................................................................................................. 13
1.2.4. Finanzergebnis .......................................................................................................................... 14
1.2.5. Ergebnis aus öffentlicher und nichtöffentlicher Förderung ................................................. 14
1.2.6. außerordentliches / periodenfremdes Ergebnis .................................................................... 14
1.2.7. Vermögens- und Finanzlage .................................................................................................... 15
1.3. Ausblick mit Chancen und Risiken ............................................................................................ 19
1.4. Unterzeichnung des Lageberichtes ............................................................................................ 19
2. Jahresabschluss ............................................................................................................................. 20
2.2. Gewinn- und Verlustrechnung .................................................................................................... 22
2.3. Anhang ......................................................................................................................................... 23
2.3.1. Allgemeine Angaben ................................................................................................................. 23
2.3.2. Erläuterungen zur Bilanz .......................................................................................................... 24
„AKTIVSEITE“ ...................................................................................................................................... 24
„A. Anlagevermögen“ ......................................................................................................................... 24
„I. Immaterielle Vermögensgegenstände“ ........................................................................................ 46
„II. Sachanlagen“ ................................................................................................................................. 47
„B. Umlaufvermögen“ ......................................................................................................................... 51
„I. Vorräte“ ........................................................................................................................................... 51
„1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe“ ................................................................................................... 51
„2. Unfertige Leistungen“ ................................................................................................................... 51
„II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:“ ............................................................. 51
„1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ ........................................................................ 52
„2. Forderungen an Träger der Einrichtung“.................................................................................... 52
„3. Sonstige Vermögensgegenstände“ ............................................................................................. 53
„4. Forderungen aus öffentlicher Förderung“ .................................................................................. 53
„5. Umsatzsteuer“ ............................................................................................................................... 54
„III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten“ ...................................................................... 54
„D. Rechnungsabgrenzungsposten“ ................................................................................................ 55
„PASSIVSEITE“ ................................................................................................................................... 55
„A. Eigenkapital“ ................................................................................................................................. 55
„I. Stammkapital“ ................................................................................................................................. 55
„II. Kapitalrücklagen“ .......................................................................................................................... 56
„III. Gewinn-/ Verlustvortrag“ ............................................................................................................. 56
„IV. Jahresergebnis“ ........................................................................................................................... 57
„B. Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung des
Sachanlagevermögens:“ .................................................................................................................... 58
„1. Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen“ ............................................ 58
„2. Sonderposten aus nichtöffentlicher Förderung für Investitionen“ .......................................... 58
„C. Rückstellungen“ ............................................................................................................................ 59
„D. Verbindlichkeiten“ ........................................................................................................................ 64
„1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ ................................................................ 64
„3. Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger der Einrichtung“ ..................................................... 65
522
Geschäftsbericht 2021 Lagebericht 4
NürnbergStift
„4. Verbindlichkeiten aus öffentlicher Förderung“ .......................................................................... 65
„5. Verbindlichkeiten aus nichtöffentlicher Förderung“ ................................................................. 66
„6. Sonstige Verbindlichkeiten“ ......................................................................................................... 67
„7. Verwahrgeldkonto“ ........................................................................................................................ 68
„8. Umsatzsteuer“ ............................................................................................................................... 68
„F. Rechnungsabgrenzungsposten“ ................................................................................................. 68
2.3.3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung ................................................................. 68
„1. Erträge aus ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege sowie aus Kurzzeitpflege,
sonstige Leistungen“ .......................................................................................................................... 74
„2. Erträge aus Unterkunft und Verpflegung“ .................................................................................. 78
„3. Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen“ ......................................................... 79
„4. Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionskosten gegenüber Pflegebedürftigen“
............................................................................................................................................................... 80
„4a. Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 HGB soweit nicht in den Nummern 1 bi s 4 enthalten“ 80
„5. Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten“ .................................................................... 82
„6. Erhöhung/Verminderung des Bestands an fertigen/unfertigen Erzeugnissen und Leistungen
............................................................................................................................................................... 83
„7. Andere aktivierte Eigenleistungen “ ............................................................................................ 83
„8. Sonstige betriebliche Erträge“ ..................................................................................................... 83
„9. Personalaufwand:“ ........................................................................................................................ 84
„10. Materialaufwand“ ......................................................................................................................... 87
„11. Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen“ ........................................................................ 90
„12. Steuern, Abgaben, Versicherungen“ ......................................................................................... 91
„14. Mieten, Pacht, Leasing“ .............................................................................................................. 91
„15. Erträge aus öffentlicher und nichtöffentlicher Förderung von Investitionen“...................... 92
„16. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten“ ........................................ 92
„18. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten“ ............................ 93
„20. Abschreibungen“ ......................................................................................................................... 94
„21. Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung“ ....................................................... 95
„22. Sonstige betriebliche Aufwendungen“ ..................................................................................... 95
„25. Zinsen und ähnliche Erträge“ .................................................................................................... 96
„27. Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ ....................................................................................... 97
„Sonstiges“ .......................................................................................................................................... 98
2.4. Unterzeichnung des Jahresabschlusses ................................................................................... 98
Wichtige Begriffe und Abkürzungen ................................................................................................. 99
523
Geschäftsbericht 2021 Lagebericht 5
NürnbergStift
Vorwort
Gemäß § 11 Abs. 2 der Betriebssatzung legt das NürnbergStift den Jahresabschluss und den
zugehörigen Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 vor.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden entsprechend § 4 PBV i. V. m. § 9 WkPV bzw.
§ 11 WkPV erstellt.
Nach Beg utachtung durch den Werkausschuss (NüSt) und den Rechnungsprüfungsausschuss
beschließt der Stadtrat gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 7 der Betriebssatzung die Feststellung des geprüften
Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Werkleitung (Art.
102 Abs. 3 GO).
Der Abschluss für das Geschäftsjahr 2021 führt die Anwendung der Vorschriften des Bilanzrichtlinie -
Umsetzungsgesetzes (BilRUG) fort, so dass die Vergleichbarkeit der Daten zum Vorjahr
uneingeschränkt gegeben ist.
524
Geschäftsbericht 2021 Lagebericht 6
NürnbergStift
1. Lagebericht
1.1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen
1.1.1. Rechtliche Grundlagen
Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil - und vollstationären Einrichtungen
einschließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift
ist als Eigenbetrieb organisiert und wird als Sondervermögen verwaltet (§1 WkPV).
Gemäß § 3 der Betriebssatzung verfolgt das NürnbergStift ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung,
welche durch die Förderung der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege im Rahmen der Unterhaltung von Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen bestimmt
sind.
Zuständige Organe für das NürnbergStift sind der Oberbürgermeister, der Stadtrat, der Werkausschuss
und die Werkleitung (§4 der Betriebssatzung). Die Werkleitung setzt sich zusammen aus der Referentin
für Jugend, Familie und Soziales als 1 . Werkleiter in und dem 2. Werkleiter mit der gleichzeitigen
Funktion als Dienststellenleiter. Die Werkleitung und der Werkausschuss waren ab 01.Mai 2021 wie
folgt besetzt:
525
Geschäftsbericht 2021 Lagebericht 7
NürnbergStift
Aufgabe des NürnbergStift ist, die bestmögliche und bedarfsgerechte Versorgung der älteren
Bevölkerung durch ambulante, teilstationäre und vollstationäre Hilfen nach dem auf Landesebene
geltenden Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), dem auf Bundesebene geltenden Wohn - und
Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), dem SGB V und dem SGB XI sicherzustellen.
Der Betrieb der Einrichtungen ist privatrechtlich geregelt. Mit den Vertretern der Krankenkassen wird
die Vergütung nach §111 SGB V für die Geriatrische Rehabilitationseinrichtung vereinbart. Für die
Pflegebereiche werden die Entgelte mit den Vertretern der Pflegekassen und dem überörtlichen
Sozialhilfeträger nach § 85 SGB XI verhandelt und abgeschlossen. Für den sogenannten „Rüstigen“ -
Bereich sind die Pensionssätze mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger zu vereinbaren. Die Entgelte für
die Wohnheime werden durch NüSt festgesetzt. Die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und
der hauswirtschaftlichen Versorgung erfolgt gemäß § 89 SGB XI nach dem Vertrag, der auf
Landesebene zwischen den Vertretern der Leistungserbringer und den V ertretern der Pflegekassen,
der sonstigen Sozialversicherungsträger und den Sozialhilfeträgern abgeschlossen wird.
1.1.2. Betriebliche Grundlagen
Im Eigenbetrieb NürnbergStift sind folgende Einrichtungen zusammengefasst:
Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS)
Tagespflege im Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS TP)
August-Meier-Heim (AHR)
Senioren-Wohnanlage St. Johannis (AHJ)
Senioren-Wohnanlage Platnersberg (AHP)
Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital (HSP)
Ambulanter Dienst (AMBD)
Geriatrische Rehabilitation (REHA)
Praxis für Ergotherapie (ERGO)
Im stationären Bereich wurden lt. Versorgungsverträgen folgende Plätze und im Wohnbereich folgende
Wohneinheiten angeboten:
526
Geschäftsbericht 2021 Lagebericht 8
NürnbergStift
Facility - Aufgaben und Unterstützungsleistungen für die Pflege werden durch die NürnbergStift Service
GmbH (NüStSG) erbracht. Der Betrieb der NüSt - eigenen Küche, die auf dem Gelände des August-
Meier-Heimes verortet ist , wird durch die NüStSG sichergeste llt. In diesem Zusammenhang werden
NüSt - Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter (insbesondere aus dem Küchen - und Betriebsdienstbereich)
über einen Gestellungsvertrag der NüStSG überlassen. Wäscherei -Leistungen werden vollständig von
einer Fremdfirma erbracht. Die nachfolgende Grafik gibt einen Gesamtüberblick über die Einrichtungen,
Aufgabenbereiche und die Organisation des NürnbergStift:
527
Geschäftsbericht 2021 Lagebericht 9
NürnbergStift
1.2. Wirtschaftliche Verhältnisse
1.2.1. Jahresergebnis
Vorbemerkung:
Das gesamte Geschäftsjahr 2021 war durch die Corona Pandemie extrem beeinflusst. Eine „ normale“
Geschäftstätigkeit war nicht möglich. Das NürnbergStift musste im Rahmen der kommunalen
Daseinsvorsorge Aufgaben für das gesamte Stadtgebiet übernehmen, die sowohl ertrags - als auch
kostenseitig erhebliche Auswirkungen hatten. So wurden beispielsweise Isolierstationen aufgebaut, die
auch Bewohner * innen von anderen Häusern der Region aufnahmen und zusätzliche Mitarbeiter*innen
von Zeitarbeitsfirmen eingestellt, die erhebliche Aufwände verursachten, jedoch ertragsseitig wieder
durch den Rettungsschirm nach § 150 (Abs. 3 und Abs. 5a) SGB XI erstattet wurden. Für die folgende
Berichterstattung bedeutet dies, dass wesentliche Ertrags -und Kostenpositionen nur schwer direkt mit
den Vorjahren zu vergleichen sind und auch die Ist -Ergebnisse von den Planwerten erhebliche
Differenzen aufzeigen. Daher wird im Folgenden auch speziell auf die coronabedingten Sondereffekte
eingegangen.
Im vom Stadtrat am beschlossenen Wirtschaftsplan für 2021 wurde ein Jahresfehlbetrag -683.898 EUR
veranschlagt. 2021 schließt tatsächlich mit einem Jahres fehlbetrag in Höhe von -710.727 EUR ab und
liegt damit um 27 TEUR unter den Wirtschaftsplanwert ( 3,77 %). Gegenüber dem Vorjahr verbessert
sich das Ergebnis um 265 TEUR ( 27,15 %). Der nachfolgende und in bisheriger Struktur beibehaltene
Erfolgsvergleich spiegelt die Entwicklung der einzelnen Positionen wieder.
528
Geschäftsbericht 2021 Lagebericht 10
NürnbergStift
Die Hauptwirkung auf das Ergebnis 2021 ist wie im Vorjahr den Folgen der Corona-Pandemie
zuzuschreiben. Den sich ergebenden Umsatzreduzierungen und den Kostenerhöhungen wurden
Erstattungsmöglichkeiten eingeräumt. Die Erstattungsgrundlagen stellen die Einführungen des §150
SGB XI für Mindereinnahmen und Mehraufwendungen, der COVID-19- Versorgungsstrukturen-
Schutzverordnung für Ausgleichzahlungen an die Praxis Ergotherapie, des CO VID-19
Krankenhausentlastungsgesetzes für Ausgleichzahlungen an die Geriatrische Rehabilitation, sowie
der Kostenerstattungs-Festlegungen zur Testverordnung dar. Für NüSt wirkten in 2021 ertragsseitig
und ggf. aufwandsseitig:
IST WPL Abw. IST Entwick- IST WPL
Erfolgsvergleich 2021 2021 2020 lung in %
TEUR TEUR IST-WPL TEUR WPL =
100
der
Betriebs-
aufwen-
dungen
Leistungserträge 29.231 34.448 -5.219 30.115 0,1 69,5 87,1
Sonstige Erträge 12.401 4.492 7.909 10.654 0,3 29,5 11,4
Betriebserträge 41.631 38.940 2.691 40.768 0,1 99,0 98,4
Personalaufwendungen 27.878 26.704 1.174 27.675 104,4 66,3 67,5
Sachaufwendungen 12.294 10.935 1.359 11.897 112,4 29,3 27,6
Abschreibungen
auf AV (ohne Förderung) 1.859 1.918 -59 1.879 96,9 4,4 4,8
Betriebsaufwendungen 42.031 39.558 2.473 41.451 106,3 100 100
Betriebsergebnis -400 -618 218 -683 -1,0 -1,6
Zinsen und ähnliche Erträge 1 1 0 1
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 245 249 -4 258
Finanzergebnis -244 -247 4 -257
Erträge aus öffentlicher und nicht-
öffentlicher Förderung 1.240 894 346 965
Abschreibungen auf Sachanlagen
und immaterielle Vermögens-
gegenstände und sonstige Aufwen-
dungen im geförderten/bezuschussten
Bereich 1.180 741 439 961
Ergebnis aus öffentlicher und
nichtöffentlicher Förderung 60 152 -93 4
Außerordentliche und periodenfremde
Erträge 88 51 38 94
Außerordentliche und periodenfremde
Aufwendungen 215 21 194 133
Außerordentliches/periodenfremdes
Ergebnis -127 30 -157 -40
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -711 -683 -28 -976
529
Geschäftsbericht 2021 Lagebericht 11
NürnbergStift
für die Pflegebereiche 2.726.199,09 EUR aus Erstattungen für Mehrkosten
für die Pflegebereiche 3.198.659,44 EUR Erstattungen aus Mindererlösen im Vergleich zum
Referenzmonat Januar 2020
Ausgleichszahlungen für die coronabedingten Mindereinnahmen bei der Umlage der gesondert
berechenbaren Investitionsaufwendungen 239.541,85EUR
für Testungen gem. Testverordnung 525.694,56 EUR
Zusammenfassend ergeben sich für Erstattungen der Mindererlöse 3.199 TEUR und für
Mehraufwendungen 2.726 TEUR.
Für Mindererlöse im Bereich der gesondert berechenbaren Investitionskosten (rd. 239 TEUR) wurden
im 2021 nur teilweise erstattet. Weiterhin wirkte die dringend notwendige Entscheidung zur
Beibehaltung der ISO-Bereiche erlösmindernd.
Die sich im Jahresergebnis 2020 gezeigten Sondereffekte wirkten auch im Jahresergebnis 2021 nach.
Es handelt sich um:
die zusätzlichen Abschreibungen in Höhe von ca. 450 TEURO, die sich in der Folge des
Immobilen-Verkaufs von St. Johannis ergaben,
Rückstellungsentwicklung für Pensionen und Beihilfen in Höhe von ca. 566 TEURO
nicht geplante Kosten der Altersteilzeit in Höhe von 69 TEURO
die Erreichung einer durchschnittlichen Fachkraftquote von 60,98 % (Vorjahr 59,78 %), die vor
dem Hintergrund langfristiger Personalsicherung einerseits ein Erfolg ist, andererseits zu einer
Erhöhung der in den Planansätzen hinterlegten Personalkosten führt.
1.2.2 Betriebserträge
Die Betriebserträge beinhalten die Leistungserträge, d.h. die Leistungen aus den unmittelbaren
pflegerischen Leistungen sowie sonstige Erträge. Sie haben sich gegenüber dem WPL um 2.686
TEUR (+6,9 %) erhöht.
Im Vergleich zum Ist 2020 stiegen diese um 857 TEUR auf insgesamt 41.626 TEUR (+ 2,1 %)
530
Geschäftsbericht 2021 Lagebericht 12
NürnbergStift
Leistungserträge
Gegenüber dem WPL haben sich die Leistungserträge um 5218 TEUR (-15,14 %) reduziert.
Die Erträge aus der stationären und Kurzzeitpflege gingen um 349 TEUR zurück. Die geplante
Erhöhung der Vergütungssätze zum 01.07.2021 ist auf 01.10.2021 verschoben worden (Schiedsstelle)
Die Abrechnung erfolgte erst im 03/2022, was sich negativ auf das Ergebnis 2021 ausgewirkt hat. Eine
Entlastung bildeten die Mittel des Rettungsschirms. Zeitweise mussten die Tages - und Kurzzeitpflege
sowie die Geriatrische Rehabilitation auf Grund des Pandemiegeschehens geschlossen werden bzw.
wurden zu ISO-Stationen hergerichtet.
Die Auslastungssituation 2021 insgesamt erreichte unter diesen Bedingungen nur 78,5 % (WPL
91,6 %).
Sonstige Erträge
Die sonstigen Erträge erhöhten sich zum WPL um 7.903 TEUR auf 12.395 TEUR.
Die Erstattung aus dem Pflegeausbildungsfonds von Ausbildungsaufwendungen im Zusammenhang
mit der generalistischen Ausbildung war 2021 als Abschlag i.H. v. 753 TEUR geflossen. Die diversen
Erstattungsbeträge im Zusammenhang mit Corona (6.690 TEUR) sowie die Erstattungsleistungen für
Personalkosten (Pflegepersonalstärkungsgesetz) 323 TEUR bilden weitere Punkte für die Erhöhung
dieser Position.
Betriebserträge
2021 WPL Vorjahr
TEUR TEUR absolut in % TEUR absolut in %
a Leistungserträge 29.231 34.448 -5.218 -15,1 30.116 -885 -2,9
davon:
Erträge aus teilstationärer Pflegeleistung 140 249 -109 -43,8 97 43 44,1
Erträge aus stationärer Pflegeleistung 23.450 26.213 -2.763 -10,5 24.170 -720 -3,0
Erträge aus Leistungen der Kurzzeitpflege 1.071 1.175 -104 -8,9 700 371 53,0
Erträge aus ambulaten Pflegeleistungen 1.056 1.259 -203 -16,1 1.180 -124 -10,5
Erträge aus Rüstigenbereich 1.037 1.166 -129 -11,1 1.216 -179 -14,7
Erträge aus Wohnen 793 797 -4 -0,5 798 -5 -0,7
Erträge aus der geriatrischen Rehabilitation 1.684 3.590 -1.906 -53,1 1.955 -271 -13,8
b sonstige Erträge 12.401 4.492 7.909 176,1 10.653 1.748 16,4
davon:
Zuweisungen / Zuschüsse zu Betriebskosten 2.526 2.081 444 21,4 2.257 269 11,9
Kostenausgleich Versorgungslasten 1.105 1.105 0 0,0 1.105 0 0,0
Erträge aus Vermietung und Verpachtung 560 603 -43 -7,2 585 -25 -4,3
Erstattung Dienstleistungen und Gestellungs-
kräfte von NüStSG 428 439 -12 -2,6 435 -7 -1,7
weitere Erträge 7.777 263 7.514 2859,3 6.271 1.506 24,0
Betriebserträge insgesamt 41.631 38.940 2.691 6,9 40.769 862 2,1
Veränderung
zum WPL
Veränderung
zum Vorjahr
531
Geschäftsbericht 2021 Lagebericht 13
NürnbergStift
1.2.3 Betriebsaufwendungen
Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Betriebsaufwendungen um 560 TEUR auf 42.031 TEUR
erhöht (+ 1,4 %). Gegenüber dem Planansatz liegen sie um 2.473 TEUR höher (+ 6,3 %). Dies ist
Ergebnis der Corona bedingten Mehraufwendungen sowohl im Personal als auch im
Sachkostenbereich.
Diese Mehraufwendungen konnten gegenüber dem SGB XI-Rettungsschirm weitgehend geltend
gemacht werden und wurden entsprechend erstattet.
Personalaufwendungen
Den höchsten Kostenblock innerhalb der Betriebsaufwendungen bilden die Personalaufwendungen mit
66 %. Die Personalausstattung lag in 2021 bei 420,15 VK. (2020: 422,2 VK;2019: 418,3 VK; 2018: 395,1
VK) In der Pflege waren 2021: 324,23 VK beschäftigt. (Pflege 2020: 330 VK; 2019: 325 VK; 2018: 306,3
VK).
Sachaufwendungen
Die Sachaufwendungen sind um 1.359 TEUR bzw. 12,42 % zum WPL gestiegen.
Die Sachaufwendungen liegen mit 12.294 TEUR über dem Planansatz von 10.935 TEUR. Der Erhaltung
und die Sicherung der Betriebsbereitschaft wurde mit Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen in
Höhe von 1.158 TEUR begegnet.
Betriebsaufwendungen
2021 WPL Vorjahr
TEUR TEUR absolut in % TEUR absolut in %
a Personalaufwendungen 27.878 26.704 1.174 4,4 # 27.675 204 0,7
b Sachaufwendungen 12.294 10.935 1.359 12,4 11.903 391 3,3
davon:
Lebensmittel 71 71 0 -0,5 78 -7 -9,5
Wasser, Energie, Brennstoffe 1.362 1.400 -38 -2,7 1.270 91 7,2
Wirtschaftsbedarf 4.898 5.331 -433 -8,1 5.382 -484 -9,0
Verwaltungsbedarf 971 436 535 122,7 928 43 4,6
Betreuungsbedarf 108 64 44 69,2 70 38 53,6
Pflege-/Med.- therapeutischer Bedarf 1.735 794 941 118,5 1.573 162 10,3
Zentrale Dienstleistungen 482 486 -3 -0,7 476 6 1,2
Wartung und Instandhaltung 1.158 1.081 76 7,1 1.048 110 10,5
Steuern, Abgaben, Versicherungen 684 582 102 17,4 358 326 91,1
Mieten, Pachten, Leasing 518 481 37 7,7 481 38 7,9
Abschreibungen auf Forderungen 37 2 36 2234,1 79 -42 -52,9
sonstiges 270 207 63 30,5 160 110 68,8
c Abschreibungen auf Anlagevermögen 1.859 1.918 -59 -3,1 1.879 -20 -1,1
(ohne Förderung)
Betriebsaufwendungen insgesamt 42.031 39.558 2.473 6,3 41.457 574 1,4
zum Vorjahr
Veränderung
zum WPL
Veränderung
532
Geschäftsbericht 2021 Lagebericht 14
NürnbergStift
Als wichtigste Entwicklungen 2021 zu 2020 sind hierbei zu nennen:
Der Posten „Wasser, Energie, Brennstoffe“ erhöht sich um 91 TEUR über dem Vorjahresniveau.
Im Wirtschaftsplan 2021 wurden 1.400 TEUR eingestellt. In diesem Kostenbereich wirken die
jährlich schwankenden Faktoren wie Energiepreise, Witterungseinflüsse, Nutzungsänderungen,
bauliche Maßnahmen, aber auch der weiterhin vorhandene s chlechte bauliche Zustand in den
Einrichtungen. (vgl. Erläuterungen GuV Position 10.) und die Corona bedingte Schließung des
Bewegungsbades.
Der Posten „Wirtschaftsbedarf“ sinkt um 484 TEUR.
Der Posten „Betreuungs-/Med.-therap. Bedarf“ erhöhte sich um 200 TEUR. Hier sind die Kosten
für pflegerisches Verbrauchmaterial 77 TEUR und med. Bedarf 128 TEUR hervorzuheben.
1.2.4. Finanzergebnis
Für das Geschäftsjahr 2021 ergibt sich ein negatives Finanzergebnis in Höhe von 244 TEUR (Vorjahr -
257 TEUR und liegt damit 13 TEUR unter dem Vorjahresstand. Es sind auch 202 1 nur minimalste
Zinserträge zu verzeichnen. Die Aufwendungen in Höhe von 2 45 TEUR ergeben sich aus
Darlehensverbindlichkeiten (Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge) in Höhe von 128 TEUR, der
erstmaligen Negativverzinsung des Cash -Kontos mit 13 TEUR sowie den BilMoG - Zinsen von 103
TEUR. Darin berücksichtigt ist die den Pensionsrückstellungen zugrundeliegende durchschnittliche
Marktverzinsung auf Basis von 10 Geschäftsjahren. Saldiert in den Zinsaufw endungen führt die
Verzinsung der Rückstellungen nach dem BilMoG zu einem anhaltend negativen Finanzergebnis.
1.2.5. Ergebnis aus öffentlicher und nichtöffentlicher Förderung
Die Erträge aus öffentlicher und nichtöffentlicher Förderung von Investitionen beläuft sich 2021 auf 600
TEUR und verschlechtern sich zum Vorjahr um 19 TEUR. Bei diesen Positionen stehen sich
erfolgswirksame Auflösungen von Verbindlichkeiten aus öffentlicher und nichtöffentlicher Förderung und
entsprechende Betriebsaufwendungen sowi e die Neutralisierung der Abschreibungen für gefördertes
Anlagevermögen gegenüber.
1.2.6. außerordentliches / periodenfremdes Ergebnis
Nach BilRUG wird in der Gewinn - und Verlustrechnung kein außerordentliches Ergebnis mehr
ausgewiesen. Das außerordentliche / periodenfremde Ergebnis weist im Jahr 20 21 ein negatives
Ergebnis in Höhe von rd. 127 TEUR aus. Den hier ausgewiesenen Erträgen (wie Abrechnungen und
Korrekturen für Leistungen aus vorangegangenen Geschäftsjahren) in Höhe von 88 TEUR ste hen
Aufwendungen in Höhe von 215 TEUR gegenüber.
533
Geschäftsbericht 2021 Lagebericht 15
NürnbergStift
1.2.7. Vermögens- und Finanzlage
Die Bilanzsumme des Eigenbetriebes NürnbergStift hat sich im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr um
4.897 TEUR bzw. 12 % erhöht.
Diese Entwicklung leitet sich auf der Aktivseite im Wesentlichen aus den Erhöhungen des
Anlagevermögens um 4.144 TEUR, der Forderungen um 592 TEUR und der Liquiden Mittel um 288
TEUR ab.
Der Kapitalverzehr 2021 ist zurückzuführen auf den Jahresfehlbetrag 2021 (711 TEUR).
Die gebundenen Kapitalrücklagen für AV erhöhen sich um die Einlage von zwei Grundstücken (AMH)
in Wert von 5.503 TEUR.
Die Rückstellungen erhöhten sich um 470 TEUR, die Verbindlichkeiten verringerten sich um 870 TEUR.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute sind um 457 TEUR gesunken, die Verbindlichkeiten aus
nicht öffentlicher Förderung erhöhten sich um 784 TEUR.
In der folgenden Übersicht (Strukturbilanz) sind die Einzelposten der Bilanz zu größeren Gruppen
zusammengefasst und gegeneinander aufgerechnet, soweit sie wirtschaftlich zusammenhängen oder
kein effektives Vermögen bzw. keine effektiven Schulden darstellen
534
Geschäftsbericht 2021 Lagebericht 16
NürnbergStift
Im Bestand der zur Einrichtung gehörenden Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte haben sich
in 2021 Änderungen ergeben (§ 11 Satz 3 Nr. 1 WkPV) . Aus dem bilanziellen Vermögen der Stadt
Nürnberg in das Betriebsvermögen des Eigenbetriebes NüSt sind zwei Grundstücke im Wert von
5.503.248 EUR übertragen worden.
Laut Beschluss des Stadtrats vom 21.07.2021 hat eine Grundstücksübertragung zur Erschließung des
Neubaugebietes Regensburger Viertel im Wert von 803 TEUR stattgefunden.
Der bewertete Vorratsbestand hat gegenüber dem Vorjahr um rd. 105 TEUR zugenommen. Der
Zuwachs ist in der Bestandsführung der Tests zur Prüfung und zum Nachweis einer Corona -Infektion
begründet.
Strukturbilanz
TEUR % TEUR % TEUR %
Aktiva
Langfristig
Anlagevermögen 31.979 70,3 27.835 68,6 4.144 14,9
Kurzfristig
Vorräte 205 0,5 332 0,8 -126 -37,9
Forderungen 4.079 9,0 3.487 8,6 592 17,0
Kurzfristig
verfügbare
Finanzmittel
9.229 20,3 8.941 22,0 288 3,2
Summe Aktiva 45.492 100,0 40.594 100,0 4.898 12,1
Passiva
Langfristig
Eigenkapital 20.720 45,5 15.927 39,2 4.793 30,1
Zuschüsse aus
öffentl.
Förderung:
- verwendet 956 2,1 1.097 2,7 -141 -12,9
- noch nicht
verwendet
0 0,0 0 0,0 0
Zuwendungen
aus
nichtöffentlicher
Förderung:
- verwendet 2.567 5,6 2.704 6,7 -137 -5,1
- noch nicht
verwendet
1.638 3,6 855 2,1 783 91,5
Verbindlichkeiten 7.094 15,6 7.551 18,6 -457 -6,1
Rückstellungen 7.046 15,5 6.416 15,8 630 9,8
Kurzfristig
Verbindlichkeiten 2.961 6,5 3.373 8,3 -412 -12,2
Rückstellungen 2.511 5,5 2.671 6,6 -160 -6,0
Summe Passiva 45.492 100,0 40.594 100,0 4.898 12,1
Bilanzwert zum Veränderung
31.12.2021 Vorjahr gegenüber Vorjahr
535
Geschäftsbericht 2021 Lagebericht 17
NürnbergStift
Die kurzfristigen Forderungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 1.381 TEUR gestiegen.
Die kurzfristig verfügbaren Finanzmittel umfassen die Bankkonten und Kassen. Diese haben sich um
288 TEUR auf 9.228 TEUR erhöht. Das Kontokorrentkonto bei der Stadt Nürnberg wird im Abschluss
2021 wegen der weiteren Inanspruchnahme des Kassenkredits unter den Verbindlichkeiten
ausgewiesen. Der Finanzmittelfonds setzt sich im Einzelnen wie folgt zusammen:
Die dem Vermögen (Aktiva) gegenüberstehenden Finanzierungsquellen (Passiva) waren von folgenden
Entwicklungen geprägt:
Die Eigenkapital Erhöhung in Höhe von 4.793 TEUR resultiert aus de m Jahresergebnis 202 1 (-711
TEUR) und Zugang zweier Grundstücke AMH (5.503 TEUR).
Die verwendeten Zuschüsse aus öffentlicher Förderung und Zuwendungen aus nichtöffentlicher
Förderung (entspricht den Sonderposten in de r Bilanz) reduzierten sich um 278 TEUR. Diese
Entwicklung bestimmt sich aus dem Zugang aus Investitionen und dem Anteil der Abschreibungen für
geförderte Anlagen.
Als langfristige Verbindlichkeiten (7.094 TEUR) werden Darlehen mit einer Restlaufzeit von l änger als
einem Jahr und Sicherheitseinbehalte aus den Baumaßnahmen für das Ursula -Wolfring-Haus und das
Sparkassenhaus ausgewiesen. Im Jahr 2021 erfolgten planmäßige Tilgungen in Höhe von 457 TEUR.
Die langfristigen Rückstellungen umfassen die Pensionsrückstellungen, die Rückstellungen für
Beihilfeleistungen, Altersteilzeit, Dienstjubiläen , Archivierung sowie die im Zusammenhang mit dem
Verkauf des Grundstückes St. Johannis verbundene Rückstellung aus zukünftigen Verpflichtungen aus
dem Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg. Im Vergleich zum Vorjahr trat eine Erhöhung um 630 TEUR
auf, die sich aus der Erhöhung der Pensionsrückstellungen (um 494 TEUR), der
Altersteilzeitrückstellungen (um 69 TEUR) und der Beihilferückstellung (um 72 TEUR) ergibt. Detaillierte
Ausführungen sind den Erläuterungen zum Jahresabschluss (Passiva, Posten C.) zu entnehmen. Aus
der Umsetzung der Regelungen des BilMoG ergeben sich dauerhaft e Ergebnisbeeinflussungen. Die
Auswirkungen aus dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobil ienkreditrichtlinie und zur Änderung
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds 31.12.2021 Vorjahr
EUR EUR absolut in %
a) Barkassen 37.655,98 31.569,95 6.086,03
b) Girokonto bei der Sparkasse Nürnberg 74.266,15 715.229,06 -640.962,91
c) Cashkonten bei der Sparkasse Nürnberg 9.116.498,05 6.194.073,19 2.922.424,86
e) Festgeldanlage 0,00 2.000.000,00 -2.000.000,00
insgesamt 9.228.420,18 8.940.872,20 287.547,98 3,2
Veränderung
536
Geschäftsbericht 2021 Lagebericht 18
NürnbergStift
handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 (veröffentlicht BGBl. I, 2016, Nr. 12 vom 16.03.2016)
hinsichtlich der Anwendung eines veränderten durchschnittlichen Marktzinssatzes bei der Ermittlung
der Pensionsrückste llungen sind den Erläuterungen zum Jahresabschluss (Passiva, Posten C.) zu
entnehmen.
Die kurzfristigen Rückstellungen (u.a. Rückstellungen für noch nicht genommenen Urlaub,
Überstunden, ausstehende Rechnungen, Instandhaltung, Großreparaturen, Prüfung des
Jahresabschlusses) sinken um 160 TEUR. Die weiter bestehende Rückstellung für Großreparaturen
wird über das Jahr 2020 hinaus im Hinblick auf den Instandhaltungsbedarf der Einrichtungen und unter
Beachtung der Möglichkeiten des Art. 67 Abs. 3 EGHGB belassen. Gemäß den Ansatzvorschriften des
BilMoG sind jedoch neue Rückstellungen für Instandhaltungen ab 2010 nur noch dann zu bilden, wenn
die Unterhaltsmaßnahmen im ersten Quartal des Folgejahres nachgeholt werden. Solche Sachverhalte
lagen im Berichtsjahr 20 21 für NüSt nicht vor. Urlaubsrückstellungen (-332 TEUR), Überstunden (+27
TEUR), Rückstellungen für ausstehende Rechnung (+144 TEUR) bilden Hintergründe für den Zuwachs
in 2021 (470 TEUR).
Ausführliche Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz finden sich unter „2.3.2 Erläuterungen
zur Bilanz“ zum Jahresabschluss wider.
Da im Vermögensplan nur Einnahmen und Ausgaben, d.h. die auf monetären Vorgängen beruhenden
Änderungen des Vermögens und der Schulden veranschlagt sind, die Bilanz hingegen den gesamten
Vermögens- und Schuldenstand zu einem bestimmten Stichtag ausweist, ist ein direkter Vergleich der
Planansätze mit den Bilanzposten nicht möglich. Aus diesem Grund werden folgende Planansätze den
entsprechenden Veränderungen der Bilanzwerte zwischen zwei Bilanzstichtagen gegenübergestellt:
Die tatsächlichen Aufwendungen für Investitionen im Jahr 2021 liegen bei 702 TEUR.
Die Tilgungsleistungen für Darlehen liegen im Planansatz.
31.12.2020 und 31.12.2021
EUR EUR
Investitionsausgaben 3.057.739 Zugänge Anlagevermögen 701.815,57
Tilgungsleistungen 457.041 Tilgung von Darlehensverbindlichkeiten 456.882,92
Ausgaben für Verluste 683.898 Jahresfehlbetrag 975.546,03
insgesamt 4.198.678 2.134.244,52
Veränderung des Bilanzwertes zwischen demAnsatz im Vermögensplan 2021
537
Geschäftsbericht 2021 Lagebericht 19
NürnbergStift
1.3. Ausblick mit Chancen und Risiken
Der weitere Geschäftsverlauf wird mit erheblichen Risiken belastet sein. Auf der einen S eite ist die
weitere Entwicklung der Corona -Pandemie nicht abzuschätzen . Dies führt zu einer schweren
Einschätzung der zukünftigen Belegungssituation, da nach wie vor in den Häuser n Corona-Ausbrüche
zu verzeichnen sind, die notwendige Isolierungen in Einzelzimmern erforderlich machen und jeweils mit
einem höheren Personal -und Sachaufwand verbunden sind. Mehraufwendungen und
Mindereinnahmen werden seit dem 1.7.2022 jedoch nicht mehr durch den Rettungsschirm abgedeckt,
was zu erheblichen Ergebnisbelastungen führen kann. Gleichzeitig muss das NürnbergStift auch im
städtischen Gefüge der Daseinsvorsorge seiner Rolle gerecht werden, indem es im Notfall wieder
spezielle Isolierstationen au fbaut, was in anderen Bereichen dann zu Ertragseinbußen führen kann
(insbesondere geriatrische Reha).
Anderseits sind durch die allgemeine Situation der Energieverknappung und der inflationären
Entwicklung erhebliche Preissteigerungen sowohl im Personal - als auch im Sachkostenbereich zu
erwarten, die mit den Kostenträgern neu verhandelt werden müssen und deren vollständige Weitergabe
in den Pflegsätzen unsicher ist.
Bestehen bleibt, dass die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Nürnberg vor großen
Herausforderungen steht. Das Nachfragepotential wird weiter stetig wachsen, dem die
Angebotsentwicklung an stationären Pflegeplätzen hinterherhinken wird. Bereits jetzt sind Pflegeplätze
in Nürnberg sehr rar und die Situation wird sich weiter verschärfen. Dem m uss das NürnbergStift
entgegenwirken und perspektivisch weiter Pflegeplätze aufbauen . Zur Folge hat dies, dass in den
kommenden Jahren Abschreibungsbelastungen auf das NüSt zukommen werden, die nur durch eine
gute Auslastung der neuen Einrichtungen aufzufangen sind. Von entscheidender Bedeutung wird dabei
sein, ob es gelingt, dem Personalmangel erfolgreich zu begegnen, damit bestehende Plätze auch
betrieben werden können. Die Chance, dass dies gelingen kann, besteht in der Umsetzung neuer
Personalschlüssel, die ab dem 1.7.2023 gelten werden und eine komplett neue Prozessorganisation mit
sich bringen.
1.4. Unterzeichnung des Lageberichtes
Die Werkleitung des NürnbergStift legt den nach den geltenden Vorschriften des HGB und der WkPV
erstellten Lagebericht vor und unterzeichnet diesen.
Nürnberg, 31.08.2022
Elisabeth Ries Michael Pflügner
Erste Werkleiterin Zweiter Werkleiter
538
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 20
NürnbergStift
2. Jahresabschluss
2.1. Bilanz für den Eigenbetrieb NürnbergStift
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen:
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 142.427,00 142.427,00 107.923,00
II. Sachanlagen:
1. Grundstücke und grundstücksgleiche 29.030.361,81 25.287.020,77
Rechte mit Betriebsbauten
2. Grundstücke und grundstücksgleiche 798,67 798,67
Rechte mit Wohnbauten
3. Grundstücke und grundstücksgleiche 0,00 0,00
Rechte ohne Bauten
4. Technische Anlagen 502.242,00 557.617,00
5. Einrichtungen und Ausstattungen ohne 959.737,29 1.016.974,29
Fahrzeuge
6. Fahrzeuge 6.969,00 9.706,00
7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen
im Bau 1.335.613,01 31.835.721,78 855.034,63 27.727.151,36
III. Finanzanlagen 1.000,00 0,00
B. Umlaufvermögen:
I. Vorräte:
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. 204.921,52 331.505,33
2. Unfertige Leistungen 0,00 204.921,52 0,00 331.505,33
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände:
1. Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen, 2.207.250,44 888.116,09
davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr (0,00) (0,00)
2. Forderungen an Träger
der Einrichtung 237.151,12 123.238,08
davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr (0,00) (0,00)
3. Forderungen aus öffentlicher Förderung 1.474.517,83 2.393.669,81
davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr. (0,00) (0,00)
4. Sonstige Vermögensgegenstände, 96.713,69 11.233,27
davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr. (0,00) (0,00)
5. Umsatzsteuer 0,00 4.015.633,08 9.365,24 3.425.622,49
III. Kassenbestand, Guthaben
bei Kreditinstituten. 9.228.420,18 8.940.872,20
D. Rechnungsabgrenzungsposten: 63.656,56 61.085,92
45.491.780,12 40.594.160,30
A k t i v s e i t e
Summe A k t i v s e i t e
Vorjahr31.12.2021
539
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 21
NürnbergStift
EUR EUR EUR EUR
A. Eigenkapital:
I. Stammkapital 620.000,00 620.000,00
II. Kapitalrücklagen 22.435.696,04 16.932.448,04
III. Gew innvortrag / Verlustvortrag -1.625.139,63 -649.593,60
IV. Jahresüberschuss, -fehlbetrag -710.726,56 20.719.829,85 -975.546,03 15.927.308,41
B. Sonderposten aus Zuschüssen und
Zuweisungen zur Finanzierung des
Sachanlagevermögens
1. Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln 955.888,00 1.097.186,00
für Investitionen
2. Sonderposten aus nicht-öffentlichen
Fördermitteln für Investitionen 2.567.072,00 3.522.960,00 2.703.899,00 3.801.085,00
C. Rückstellungen: 9.557.059,60 9.557.059,60 9.086.998,73
D. Verbindlichkeiten:
1. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen, 1.144.909,41 1.020.069,41
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr; (1.123.741,80) (998.901,80)
2. Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten 7.537.037,32 7.994.759,17
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr; (464.652,39) (465.189,90)
3. Verbindlichkeiten gegenüber
dem Träger der Einrichtung 91.995,61 171.806,82
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr; (91.995,61) (171.806,82)
4. Verbindlichkeiten aus
öffentlicher Förderung 0,00 0,00
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr; (0,00) (0,00)
nicht - öffentlicher Förderung 1.638.563,34 854.562,42
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr; (1.638.563,34) (854.562,42)
5. sonstige Verbindlichkeiten 448.885,86 1.149.819,56
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr; (448.885,86) (1.149.819,56)
6. Verw ahrgeldkonto 792.175,26 508.621,31
7. Umsatzsteuer 7.697,07 11.661.263,87 0,00 11.699.638,69
F. Rechnungsabgrenzungsposten: 30.666,80 79.129,47
45.491.780,12 40.594.160,30
P a s s i v s e i t e
Summe P a s s i v s e i t e
31.12.2021 Vorjahr
540
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 22
NürnbergStift
2.2. Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustrechnung 2021
für den Eigenbetrieb NürnbergStift EUR EUR
1. Erträge aus ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege
sow ie aus Kurzzeitpflege, sonstige Leistungen 22.376.044,49 22.851.460,74
2. Erträge aus Unterkunft und Verpflegung 4.573.465,92 4.848.345,43
3. Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen 62.658,78 60.288,79
4. Erträge aus gesonderter Berechnung von
Investitionskosten gegenüber Pflegebedürftigen 2.218.667,19 2.354.623,71
4a. Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 HGB
sow eit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten 9.116.084,71 8.382.244,92
5. Zuw eisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten 2.525.859,93 2.256.705,00
6. Erhöhung/Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen 0,00 0,00
7. Andere aktivierte Eigenleistungen 5.330,41 0,00
8. Sonstige betriebliche Erträge 1.114.563,57 41.992.675,00 134.112,56 40.887.781,15
9. Personalaufw and:
a) Löhne und Gehälter 21.276.598,51 21.363.654,99
b) Sozialabgaben, Altersversorgung
und sonstige Aufw endungen 6.601.600,62 6.311.029,95
10. Materialaufw and:
a) Lebensmittel 70.655,00 78.087,49
b) Wasser, Energie, Brennstoffe 1.361.620,17 1.270.276,31
c) Wirtschafts-/Verw altungs-/Betreuungs-/Med.-therap. Bedarf 7.712.249,74 7.953.275,97
11. Aufw endungen für zentrale Dienstleistungen 482.266,41 476.348,71
12. Steuern, Abgaben, Versicherungen 684.113,10 357.901,79
14. Mieten, Pacht, Leasing 518.377,14 38.707.480,69 480.518,43 38.291.093,64
Zwischenergebnis 3.285.194,31 2.596.687,51
15. Erträge aus öffentlicher und nicht-öffentlicher Förderung
von Investitionen 600.000,00 619.000,00
16. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten 367.082,36 320.264,62
18. Aufw endungen aus der Zuführung zu Sonderposten/
Verbindlichkeiten 872.958,28 657.676,47
20. Abschreibungen:
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände und Sachanlagen 2.166.200,76 2.182.504,42
b) Abschreibungen auf Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände 37.344,87 79.243,11
21. Aufw endungen für Instandhaltung und Instand-
setzung 1.157.877,54 1.048.012,35
22. Sonstige betriebliche Aufw endungen 484.998,51 -3.752.297,60 286.912,05 -3.315.083,78
Zwischenergebnis -467.103,29 -718.396,27
25. Zinsen und ähnliche Erträge 1.070,00 617,49
27. Zinsen und ähnliche Aufw endungen 244.693,27 -243.623,27 257.767,25 -257.149,76
29. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -710.726,56 -975.546,03
nachrichtlich Vorschlag zur
Verw endung des Jahresergebnisses:
Auf neue Rechnung vorzutragen -710.726,56 -975.546,03
Verlustausgleich
Behandlung des Jahresüberschusses:
Auf neue Rechnung vorzutragen -975.546,03
gegen Gew innvortrag
gegen Kapitalrücklage
Vorjahr
541
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 23
NürnbergStift
2.3. Anhang
2.3.1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss des NürnbergStift berücksichtigt für das Wirtschaftsjahr 2021 die Vorschriften der
Pflege - Buchführungsverordnung (PBV) vom 22. November 1995 (BGBl. I S. 1528), zuletzt geändert
durch Artikel 1 der Verordnung vom 21.12 2016 (BGBl. I S. 3076) und die Verordnung über die
Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen (WkPV) vom 3. März 1998 (GVBl. S. 132,
BayRS 861-3-I), in der Fassung nach § 5 der Verordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 707).
Die Gliederung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anlagen- und Fördernachweise
entspricht den Vorgaben der PBV und WkPV. Gemäß § 4 Abs. 1 und § 11 Abs. 2 PBV sind bestimmte
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), Art. 24 Abs. 5 Satz 2, Art. 28 und Art. 67 des
Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) sowie die Regelungen des BilRUG vom 17.07.
2015 angewandt worden.
Der Jahresabschluss berücksichtigt grundsätzlich die bisherigen Ansatz - und Bewertungsvorschriften,
einschließlich der Anpassungen aus dem BilMoG und BilRUG. Die Vergleichbarkeit mit den
Vorjahresbeträgen ist gegeben.
Die Gliederung der Bilanz, der G ewinn- und Verlustrechnung sowie des Anlagenspiegels entsprechen
den Vorgaben des HGB mit den Regelungen des BilRUG vom 17.Juli 2015.
Die „Erhaltenen Anzahlungen“ wurden, wie in den Vorjahren praktiziert, dem Passivposten „Sonstige
Verbindlichkeiten“ zugeordnet.
Die aus dem Prüfbericht des BKPV über die überörtliche Prüfung der Jahre 1999 – 2009 aufgenommene
Anregung der TZ 5 zur Werthaltigkeit von Forderungen wurde für 20 21 in der Pauschal - und
Einzelwertberichtigung fortgeschrieben.
Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil - und vollstationären Einrichtungen
einschließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift
ist als Eigenbetrieb seit 01.01.1999 organisiert und wird als Sondervermögen verwal tet (§ 1 WkPV).
542
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 24
NürnbergStift
2.3.2. Erläuterungen zur Bilanz
„AKTIVSEITE“
„A. Anlagevermögen“
Die Entwicklung des Anlagevermögens nach Anschaffungswerten, Abschreibungen, Restbuchwerten
und Finanzierungsarten ist aus den nachfolgenden Anlagen - und Fördernachweisen ersichtlich. Die
Anlagen- und Fördernachweise werden entsprechend den Anlagen 3 a und 3 b PBV aufgestellt und
gegliedert.
Anlagen- und Fördernachweise (§ 268 Abs. 2 Satz 1 HGB, Anlagen 3a und 3b zur PBV):
Das Anlagevermögen wird in den Anlagen- (gesamt, SGB XI-Bereich je Einrichtung sowie gesamt nach
Finanzierungsschlüsseln) und Fördernachweisen (gesamt, Einrichtungen nach SGB XI -Bereich,
getrennt in öffentlich und nicht öffentlich) mit Anschaffungswerten, Abschreibungen und
Restbuchwerten ausgewiesen und gegliedert nach:
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
Die Finanzierungsarten des Anlagevermögens bestimmen sich durch Finanzierungsschlüssel:
543
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 25
NürnbergStift
Die Finanzierungsschlüssel (FSL) sind nachfolgend definiert:
544
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 26
NürnbergStift
Entw icklung der Anschaffungswerte Entw icklung der Abschreibungen Restbuchw erte
Anfangs- Zugang Um- Abgang Endstand Anfangs- Abschreibungen Um- Zuschreibungen Entnahme für Endstand (Stand:
A. Anlagevermögen bestand buchungen bestand des Geschäfts- buchungen des Geschäfts- Abgänge 31.12.2021)
jahres jahres
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
I. 80000 Immaterielle Vermögens-
gegenstände 646.670,99 74.546,13 0,00 10.324,60 710.892,52 538.747,99 40.042,13 0,00 0,00 10.324,60 568.465,52 142.427,00
II. Sachanlagen:
1. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Betriebsbauten 57.084.874,83 5.507.510,95 0,00 4.179,96 62.588.205,82 31.797.854,06 1.759.989,95 0,00 0,00 0,00 33.557.844,01 29.030.361,81
10000 bebaute Grundstücke BB 418.876,77 5.503.248,00 0,00 4.179,96 5.917.944,81 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5.917.944,81
11000 Betriebsbauten (BB) 54.341.290,04 0,00 0,00 0,00 54.341.290,04 30.061.240,04 1.684.931,00 0,00 0,00 0,00 31.746.171,04 22.595.119,00
12000 Außenanlagen BB 2.324.708,02 4.262,95 0,00 0,00 2.328.970,97 1.736.614,02 75.058,95 0,00 0,00 0,00 1.811.672,97 517.298,00
darunter: Betriebsbauten
und Außenanlagen 56.665.998,06 4.262,95 0,00 0,00 56.670.261,01 31.797.854,06 1.759.989,95 0,00 0,00 0,00 33.557.844,01 23.112.417,00
2. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten 51.155,41 0,00 0,00 0,00 51.155,41 50.356,74 0,00 0,00 0,00 0,00 50.356,74 798,67
20000 bebaute Grundstücke mit WB 51.155,41 0,00 0,00 0,00 51.155,41 50.356,74 0,00 0,00 0,00 0,00 50.356,74 798,67
4. 50000 Technische Anlagen 2.763.827,74 61.201,70 0,00 31.405,13 2.793.624,31 2.206.210,74 116.576,70 0,00 0,00 31.405,13 2.291.382,31 502.242,00
darunter: in Betriebs-
bauten und in Außen-
anlagen 2.763.827,74 61.201,70 0,00 31.405,13 2.793.624,31 2.206.210,74 116.576,70 0,00 0,00 31.405,13 2.291.382,31 502.242,00
5. Einrichtungen und Aus-
stattungen ohne
Fahrzeuge 6.677.504,00 192.660,98 0,00 297.704,30 6.572.460,68 5.660.529,71 246.854,98 0,00 0,00 294.661,30 5.612.723,39 959.737,29
60000 E.u.A. in Betriebsgebäuden 6.674.888,63 192.660,98 0,00 296.987,95 6.570.561,66 5.658.058,34 246.710,98 0,00 0,00 293.944,95 5.610.824,37 959.737,29
62000 E.u.A. in Außenanlagen 2.615,37 0,00 0,00 716,35 1.899,02 2.471,37 144,00 0,00 0,00 716,35 1.899,02 0,00
darunter: in Betriebs-
bauten, in Außenanlagen,
GWG's und Festw erte
in Betriebsbauten 6.677.504,00 192.660,98 0,00 297.704,30 6.572.460,68 5.660.529,71 246.854,98 0,00 0,00 294.661,30 5.612.723,39 959.737,29
6. 63000 Fahrzeuge 92.478,35 0,00 0,00 0,00 92.478,35 82.772,35 2.737,00 0,00 0,00 0,00 85.509,35 6.969,00
7. 70000 Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau 855.034,63 485.994,92 0,00 5.416,54 1.335.613,01 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.335.613,01
darunter: für Betriebs-
bauten 363.269,58 400.565,47 0,00 0,00 763.835,05 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 763.835,05
Zwischensumme II. 67.524.874,96 6.247.368,55 0,00 338.705,93 73.433.537,58 39.797.723,60 2.126.158,63 0,00 0,00 326.066,43 41.597.815,80 31.835.721,78
darunter: Summe der Posten
1.2., 4.2., 5.2., 6. und 7.2. 66.563.077,73 658.691,10 0,00 329.109,43 66.892.659,40 39.747.366,86 2.126.158,63 0,00 0,00 326.066,43 41.547.459,06 25.345.200,34
III. Finanzanlagen 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00
insgesamt 68.171.545,95 6.322.914,68 0,00 349.030,53 74.145.430,10 40.336.471,59 2.166.200,76 0,00 0,00 336.391,03 42.166.281,32 31.979.148,78
Anlagennachweis für den "Eigenbetrieb NürnbergStift" (NüSt) zum 31.12.2021
Bilanzposten
545
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 27
NürnbergStift
Entw icklung der Anschaffungswerte Entw icklung der Abschreibungen Restbuchw erte
Anfangs- Zugang Um- Abgang Endstand Anfangs- Abschreibungen Um- Zuschreibungen Entnahme für Endstand (Stand:
A. Anlagevermögen bestand buchungen bestand des Geschäfts- buchungen des Geschäfts- Abgänge 31.12.2021)
jahres jahres
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände 60.183,59 0,00 0,00 0,00 60.183,59 55.618,59 1.522,00 0,00 0,00 0,00 57.140,59 3.043,00
II. Sachanlagen:
1.1. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Betriebsbauten 27.731.603,12 4.262,95 0,00 0,00 27.735.866,07 14.031.242,70 744.893,95 0,00 0,00 0,00 14.776.136,65 12.959.729,42
1.2. darunter: Betriebsbauten
und Außenanlagen 27.572.335,70 4.262,95 0,00 0,00 27.576.598,65 14.031.242,70 744.893,95 0,00 0,00 0,00 14.776.136,65 12.800.462,00
2. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.1. Technische Anlagen 687.462,29 0,00 0,00 423,41 687.038,88 537.298,29 23.278,00 0,00 0,00 423,41 560.152,88 126.886,00
4.2. darunter: in Betriebs-
bauten und in Außen-
anlagen 687.462,29 0,00 0,00 423,41 687.038,88 537.298,29 23.278,00 0,00 0,00 423,41 560.152,88 126.886,00
5.1. Einrichtungen und Aus-
stattungen ohne
Fahrzeuge 1.486.789,18 80.834,90 0,00 36.227,14 1.531.396,94 1.221.638,18 58.481,90 0,00 0,00 35.903,14 1.244.216,94 287.180,00
5.2. darunter: in Betriebs-
bauten, in Außenanlagen,
GWG's und Festw erte
in Betriebsbauten 1.486.789,18 80.834,90 0,00 36.227,14 1.531.396,94 1.221.638,18 58.481,90 0,00 0,00 35.903,14 1.244.216,94 287.180,00
6. Fahrzeuge 30.547,47 0,00 0,00 0,00 30.547,47 22.627,47 2.023,00 0,00 0,00 0,00 24.650,47 5.897,00
7.1. Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau 5.616,97 85.429,45 0,00 5.416,54 85.629,88 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 85.629,88
7.2. darunter: für Betriebs-
bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Zwischensumme II. 29.942.019,03 170.527,30 0,00 42.067,09 30.070.479,24 15.812.806,64 828.676,85 0,00 0,00 36.326,55 16.605.156,94 13.465.322,30
darunter: Summe der Posten
1.2., 4.2., 5.2., 6. und 7.2. 29.777.134,64 85.097,85 0,00 36.650,55 29.825.581,94 15.812.806,64 828.676,85 0,00 0,00 36.326,55 16.605.156,94 13.220.425,00
III. Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
insgesamt 30.002.202,62 170.527,30 0,00 42.067,09 30.130.662,83 15.868.425,23 830.198,85 0,00 0,00 36.326,55 16.662.297,53 13.468.365,30
Bilanzposten
Anlagennachweis für das "Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See" (AHS) zum 31.12.2021, SGB XI-Bereich
546
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 28
NürnbergStift
Entw icklung der Anschaffungswerte Entw icklung der Abschreibungen Restbuchw erte
Anfangs- Zugang Um- Abgang Endstand Anfangs- Abschreibungen Um- Zuschreibungen Entnahme für Endstand (Stand:
A. Anlagevermögen bestand buchungen bestand des Geschäfts- buchungen des Geschäfts- Abgänge 31.12.2021)
jahres jahres
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände 26.261,78 0,00 0,00 404,77 25.857,01 23.065,78 1.065,00 0,00 0,00 404,77 23.726,01 2.131,00
II. Sachanlagen:
1.1. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Betriebsbauten 3.280.279,46 5.503.248,00 0,00 0,00 8.783.527,46 2.159.864,50 47.966,00 0,00 0,00 0,00 2.207.830,50 6.575.696,96
1.2. darunter: Betriebsbauten
und Außenanlagen 3.250.342,50 0,00 0,00 0,00 3.250.342,50 2.159.864,50 47.966,00 0,00 0,00 0,00 2.207.830,50 1.042.512,00
2. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten 262,28 0,00 0,00 0,00 262,28 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 262,28
3. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.1. Technische Anlagen 152.241,96 0,00 0,00 0,00 152.241,96 131.142,96 4.530,00 0,00 0,00 0,00 135.672,96 16.569,00
4.2. darunter: in Betriebs-
bauten und in Außen-
anlagen 152.241,96 0,00 0,00 0,00 152.241,96 131.142,96 4.530,00 0,00 0,00 0,00 135.672,96 16.569,00
5.1. Einrichtungen und Aus-
stattungen ohne
Fahrzeuge 547.612,41 15.192,17 0,00 5.588,92 557.215,66 395.628,41 33.151,17 0,00 0,00 5.588,92 423.190,66 134.025,00
5.2. darunter: in Betriebs-
bauten, in Außenanlagen,
GWG's und Festw erte
in Betriebsbauten 547.612,41 15.192,17 0,00 5.588,92 557.215,66 395.628,41 33.151,17 0,00 0,00 5.588,92 423.190,66 134.025,00
6. Fahrzeuge 3.849,99 0,00 0,00 0,00 3.849,99 2.474,99 550,00 0,00 0,00 0,00 3.024,99 825,00
7.1. Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau 717.958,32 294.335,52 0,00 0,00 1.012.293,84 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.012.293,84
7.2. darunter: für Betriebs-
bauten 717.958,32 294.335,52 0,00 0,00 1.012.293,84 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.012.293,84
Zwischensumme II. 4.702.204,42 5.812.775,69 0,00 5.588,92 10.509.391,19 2.689.110,86 86.197,17 0,00 0,00 5.588,92 2.769.719,11 7.739.672,08
darunter: Summe der Posten
1.2., 4.2., 5.2., 6. und 7.2. 4.672.005,18 309.527,69 0,00 5.588,92 4.975.943,95 2.689.110,86 86.197,17 0,00 0,00 5.588,92 2.769.719,11 2.206.224,84
III. Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
insgesamt 4.728.466,20 5.812.775,69 0,00 5.993,69 10.535.248,20 2.712.176,64 87.262,17 0,00 0,00 5.993,69 2.793.445,12 7.741.803,08
Bilanzposten
Anlagennachweis für das "August-Meier Heim" (AHR) zum 31.12.2021, SGB XI-Bereich
547
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 29
NürnbergStift
Entw icklung der Anschaffungswerte Entw icklung der Abschreibungen Restbuchw erte
Anfangs- Zugang Um- Abgang Endstand Anfangs- Abschreibungen Um- Zuschreibungen Entnahme für Endstand (Stand:
A. Anlagevermögen bestand buchungen bestand des Geschäfts- buchungen des Geschäfts- Abgänge 31.12.2021)
jahres jahres
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände 21.569,71 0,00 0,00 0,00 21.569,71 17.764,71 1.268,00 0,00 0,00 0,00 19.032,71 2.537,00
II. Sachanlagen:
1.1. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Betriebsbauten 5.930.982,45 0,00 0,00 5.930.982,45 4.411.607,45 379.983,00 0,00 0,00 0,00 4.791.590,45 1.139.392,00
1.2. darunter: Betriebsbauten
und Außenanlagen 5.930.982,45 0,00 0,00 0,00 5.930.982,45 4.411.607,45 379.983,00 0,00 0,00 0,00 4.791.590,45 1.139.392,00
2. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.1. Technische Anlagen 96.000,82 0,00 0,00 0,00 96.000,82 74.677,82 4.456,00 0,00 0,00 0,00 79.133,82 16.867,00
4.2. darunter: in Betriebs-
bauten und in Außen-
anlagen 96.000,82 0,00 0,00 0,00 96.000,82 74.677,82 4.456,00 0,00 0,00 0,00 79.133,82 16.867,00
5.1. Einrichtungen und Aus-
stattungen ohne
Fahrzeuge 511.450,96 32.597,90 0,00 27.775,43 516.273,43 398.908,96 27.046,90 0,00 0,00 25.056,43 400.899,43 115.374,00
5.2. darunter: in Betriebs-
bauten, in Außenanlagen,
GWG's und Festw erte
in Betriebsbauten 511.450,96 32.597,90 0,00 27.775,43 516.273,43 398.908,96 27.046,90 0,00 0,00 25.056,43 400.899,43 115.374,00
6. Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.1. Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau 0,00 4.711,56 0,00 0,00 4.711,56 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.711,56
7.2. darunter: für Betriebs-
bauten 0,00 4.711,56 0,00 0,00 4.711,56 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.711,56
Zwischensumme II. 6.538.434,23 37.309,46 0,00 27.775,43 6.547.968,26 4.885.194,23 411.485,90 0,00 0,00 25.056,43 5.271.623,70 1.276.344,56
darunter: Summe der Posten
1.2., 4.2., 5.2., 6. und 7.2. 6.538.434,23 37.309,46 0,00 27.775,43 6.547.968,26 4.885.194,23 411.485,90 0,00 0,00 25.056,43 5.271.623,70 1.276.344,56
III. Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
insgesamt 6.560.003,94 37.309,46 0,00 27.775,43 6.569.537,97 4.902.958,94 412.753,90 0,00 0,00 25.056,43 5.290.656,41 1.278.881,56
Anlagennachweis für die "Senioren-Wohnanlage St. Johannis" (AHJ) zum 31.12.2021, SGB XI-Bereich
Bilanzposten
548
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 30
NürnbergStift
Entw icklung der Anschaffungswerte Entw icklung der Abschreibungen Restbuchw erte
Anfangs- Zugang Um- Abgang Endstand Anfangs- Abschreibungen Um- Zuschreibungen Entnahme für Endstand (Stand:
A. Anlagevermögen bestand buchungen bestand des Geschäfts- buchungen des Geschäfts- Abgänge 31.12.2021)
jahres jahres
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände 14.594,66 0,00 0,00 0,00 14.594,66 12.920,66 558,00 0,00 0,00 0,00 13.478,66 1.116,00
II. Sachanlagen:
1.1. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Betriebsbauten 1.662.670,81 0,00 0,00 0,00 1.662.670,81 942.181,80 27.116,00 0,00 0,00 0,00 969.297,80 693.373,01
1.2. darunter: Betriebsbauten
und Außenanlagen 1.633.664,80 0,00 0,00 0,00 1.633.664,80 942.181,80 27.116,00 0,00 0,00 0,00 969.297,80 664.367,00
2. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.1. Technische Anlagen 150.228,47 0,00 0,00 0,00 150.228,47 51.341,47 11.247,00 0,00 0,00 0,00 62.588,47 87.640,00
4.2. darunter: in Betriebs-
bauten und in Außen-
anlagen 150.228,47 0,00 0,00 0,00 150.228,47 51.341,47 11.247,00 0,00 0,00 0,00 62.588,47 87.640,00
5.1. Einrichtungen und Aus-
stattungen ohne
Fahrzeuge 373.076,04 41.209,34 0,00 15.901,56 398.383,82 258.776,04 25.640,34 0,00 0,00 15.901,56 268.514,82 129.869,00
5.2. darunter: in Betriebs-
bauten, in Außenanlagen,
GWG's und Festw erte
in Betriebsbauten 373.076,04 41.209,34 0,00 15.901,56 398.383,82 258.776,04 25.640,34 0,00 0,00 15.901,56 268.514,82 129.869,00
6. Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.1. Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau 58.975,43 101.176,60 0,00 0,00 160.152,03 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 160.152,03
7.2. darunter: für Betriebs-
bauten 58.975,43 101.176,60 0,00 0,00 160.152,03 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 160.152,03
Zwischensumme II. 2.244.950,75 142.385,94 0,00 15.901,56 2.371.435,13 1.252.299,31 64.003,34 0,00 0,00 15.901,56 1.300.401,09 1.071.034,04
darunter: Summe der Posten
1.2., 4.2., 5.2., 6. und 7.2. 2.215.944,74 142.385,94 0,00 15.901,56 2.342.429,12 1.252.299,31 64.003,34 0,00 0,00 15.901,56 1.300.401,09 1.042.028,03
III. Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
insgesamt 2.259.545,41 142.385,94 0,00 15.901,56 2.386.029,79 1.265.219,97 64.561,34 0,00 0,00 15.901,56 1.313.879,75 1.072.150,04
Anlagennachweis für die "Senioren-Wohnanlage Platnersberg" (AHP) zum 31.12.2021, SGB XI-Bereich
Bilanzposten
549
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 31
NürnbergStift
Entw icklung der Anschaffungswerte Entw icklung der Abschreibungen Restbuchw erte
Anfangs- Zugang Um- Abgang Endstand Anfangs- Abschreibungen Um- Zuschreibungen Entnahme für Endstand (Stand:
A. Anlagevermögen bestand buchungen bestand des Geschäfts- buchungen des Geschäfts- Abgänge 31.12.2021)
jahres jahres
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände 6.742,44 21.141,84 0,00 0,00 27.884,28 6.742,44 704,84 0,00 0,00 0,00 7.447,28 20.437,00
II. Sachanlagen:
1.1. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Betriebsbauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1.2. darunter: Betriebsbauten
und Außenanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.1. Technische Anlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.2. darunter: in Betriebs-
bauten und in Außen-
anlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
5.1. Einrichtungen und Aus-
stattungen ohne
Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
5.2. darunter: in Betriebs-
bauten, in Außenanlagen,
GWG's und Festw erte
in Betriebsbauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
6. Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.1. Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.2. darunter: für Betriebs-
bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Zwischensumme II. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
darunter: Summe der Posten
1.2., 4.2., 5.2., 6. und 7.2. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
III. Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
insgesamt 6.742,44 21.141,84 0,00 0,00 27.884,28 6.742,44 704,84 0,00 0,00 0,00 7.447,28 20.437,00
Anlagennachweis für "Ambulante Dienste" (AMBD) zum 31.12.2021, SGB XI-Bereich
Bilanzposten
550
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 32
NürnbergStift
Entw icklung der Anschaffungswerte Entw icklung der Abschreibungen Restbuchw erte
Anfangs- Zugang Um- Abgang Endstand Anfangs- Abschreibungen Um- Zuschreibungen Entnahme für Endstand (Stand:
A. Anlagevermögen bestand buchungen bestand des Geschäfts- buchungen des Geschäfts- Abgänge 31.12.2021)
jahres jahres
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände 225.841,60 0,00 0,00 6.337,11 219.504,49 174.390,60 16.543,00 0,00 0,00 6.337,11 184.596,49 34.908,00
II. Sachanlagen:
1.1. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Betriebsbauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1.2. darunter: Betriebsbauten
und Außenanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.1. Technische Anlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.2. darunter: in Betriebs-
bauten und in Außen-
anlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
5.1. Einrichtungen und Aus-
stattungen ohne
Fahrzeuge 104.932,49 0,00 0,00 5.434,07 99.498,42 55.431,49 14.553,00 0,00 0,00 5.434,07 64.550,42 34.948,00
5.2. darunter: in Betriebs-
bauten, in Außenanlagen,
GWG's und Festw erte
in Betriebsbauten 104.932,49 0,00 0,00 5.434,07 99.498,42 55.431,49 14.553,00 0,00 0,00 5.434,07 64.550,42 34.948,00
6. Fahrzeuge 30.593,15 0,00 0,00 0,00 30.593,15 30.593,15 0,00 0,00 0,00 0,00 30.593,15 0,00
7.1. Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau 3.207,40 44,59 0,00 0,00 3.251,99 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.251,99
7.2. darunter: für Betriebs-
bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Zwischensumme II. 138.733,04 44,59 0,00 5.434,07 133.343,56 86.024,64 14.553,00 0,00 0,00 5.434,07 95.143,57 38.199,99
darunter: Summe der Posten
1.2., 4.2., 5.2., 6. und 7.2. 135.525,64 0,00 0,00 5.434,07 130.091,57 86.024,64 14.553,00 0,00 0,00 5.434,07 95.143,57 34.948,00
III. Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
insgesamt 364.574,64 44,59 0,00 11.771,18 352.848,05 260.415,24 31.096,00 0,00 0,00 11.771,18 279.740,06 73.107,99
Anlagennachweis für "Zentrale" (Z) zum 31.12.2021, SGB XI-Bereich
Bilanzposten
551
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 33
NürnbergStift
Anlagennachweis nach Finanzierungsschlüssel für den "Eigenbetrieb NürnbergStift" (NüSt) zum 31.12.2021
Bilanzposten Entw icklung der Anschaffungswerte Entw icklung der Abschreibungen Restbuchw erte
Anfangs- Zugang Um- Abgang Endstand Anfangs- Abschreibungen Um- Zuschreibungen Entnahme für Endstand (Stand:
A. Anlagevermögen bestand buchungen bestand des Geschäfts- buchungen des Geschäfts- Abgänge 31.12.2021)
jahres jahres
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
FSL 01 161.876,17 21.141,84 0,00 6.337,11 176.680,90 138.144,17 10.411,84 0,00 0,00 6.337,11 142.218,90 34.462,00
FSL 11 23.231,38 0,00 0,00 0,00 23.231,38 7.959,38 4.340,00 0,00 0,00 0,00 12.299,38 10.932,00
FSL 30 31.605,33 0,00 0,00 0,00 31.605,33 7.407,33 6.321,00 0,00 0,00 0,00 13.728,33 17.877,00
FSL 46 16.452,15 0,00 0,00 404,77 16.047,38 16.452,15 0,00 0,00 0,00 404,77 16.047,38 0,00
FSL 54 122.028,75 0,00 0,00 0,00 122.028,75 120.539,75 588,00 0,00 0,00 0,00 121.127,75 901,00
FSL 58 20.206,67 0,00 0,00 0,00 20.206,67 4.734,67 4.042,00 0,00 0,00 0,00 8.776,67 11.430,00
FSL 74 19.124,49 0,00 0,00 3.582,72 15.541,77 19.124,49 0,00 0,00 0,00 3.582,72 15.541,77 0,00
FSL 81 72.993,12 0,00 0,00 0,00 72.993,12 72.993,12 0,00 0,00 0,00 0,00 72.993,12 0,00
FSL 90 116.331,13 53.404,29 0,00 0,00 169.735,42 98.335,13 11.565,29 0,00 0,00 0,00 109.900,42 59.835,00
FSL 92 35.281,19 0,00 0,00 0,00 35.281,19 35.281,19 0,00 0,00 0,00 0,00 35.281,19 0,00
FSL 94 27.540,61 0,00 0,00 0,00 27.540,61 17.776,61 2.774,00 0,00 0,00 0,00 20.550,61 6.990,00
646.670,99 74.546,13 0,00 10.324,60 710.892,52 538.747,99 40.042,13 0,00 0,00 10.324,60 568.465,52 142.427,00
II. Sachanlagen:
1.1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten
FSL 01 15.145.478,38 5.507.510,95 0,00 0,00 20.652.989,33 8.454.366,96 433.731,95 0,00 0,00 0,00 8.888.098,91 11.764.890,42
FSL 02 459.885,29 0,00 0,00 0,00 459.885,29 275.131,29 23.094,00 0,00 0,00 0,00 298.225,29 161.660,00
FSL 08 8.798.650,76 0,00 0,00 0,00 8.798.650,76 3.435.781,76 219.483,00 0,00 0,00 0,00 3.655.264,76 5.143.386,00
FSL 11 3.035.420,85 0,00 0,00 0,00 3.035.420,85 1.696.176,85 63.620,00 0,00 0,00 0,00 1.759.796,85 1.275.624,00
FSL 15 458.788,54 0,00 0,00 0,00 458.788,54 232.472,54 9.430,00 0,00 0,00 0,00 241.902,54 216.886,00
FSL 30 646.849,82 0,00 0,00 0,00 646.849,82 447.576,82 28.430,00 0,00 0,00 0,00 476.006,82 170.843,00
FSL 31 28.991,53 0,00 0,00 0,00 28.991,53 28.991,53 0,00 0,00 0,00 0,00 28.991,53 0,00
FSL 46 237.947,24 0,00 0,00 0,00 237.947,24 140.973,24 4.005,00 0,00 0,00 0,00 144.978,24 92.969,00
FSL 50 3.243.952,56 0,00 0,00 0,00 3.243.952,56 2.188.634,56 132.586,00 0,00 0,00 0,00 2.321.220,56 922.732,00
FSL 54 6.549.570,87 0,00 0,00 0,00 6.549.570,87 4.644.790,90 285.579,00 0,00 0,00 0,00 4.930.369,90 1.619.200,97
FSL 58 543.581,43 0,00 0,00 0,00 543.581,43 360.726,43 23.247,00 0,00 0,00 0,00 383.973,43 159.608,00
FSL 74 2.539.684,81 0,00 0,00 0,00 2.539.684,81 1.505.943,81 46.306,00 0,00 0,00 0,00 1.552.249,81 987.435,00
FSL 78 3.745.969,87 0,00 0,00 0,00 3.745.969,87 2.450.521,87 141.361,00 0,00 0,00 0,00 2.591.882,87 1.154.087,00
FSL 81 6.595.084,37 0,00 0,00 4.179,96 6.590.904,41 4.423.379,30 186.063,00 0,00 0,00 0,00 4.609.442,30 1.981.462,11
FSL 90 3.148.863,80 0,00 0,00 0,00 3.148.863,80 864.781,49 96.165,00 0,00 0,00 0,00 960.946,49 2.187.917,31
FSL 92 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
FSL 94 100.108,55 0,00 0,00 0,00 100.108,55 19.425,55 2.714,00 0,00 0,00 0,00 22.139,55 77.969,00
FSL 95 280.978,13 0,00 0,00 0,00 280.978,13 132.528,13 26.048,00 0,00 0,00 0,00 158.576,13 122.402,00
FSL 98 1.525.068,03 0,00 0,00 0,00 1.525.068,03 495.651,03 38.127,00 0,00 0,00 0,00 533.778,03 991.290,00
57.084.874,83 5.507.510,95 0,00 4.179,96 62.588.205,82 31.797.854,06 1.759.989,95 0,00 0,00 0,00 33.557.844,01 29.030.361,81
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten
FSL 54 262,28 0,00 0,00 0,00 262,28 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 262,28
FSL 81 50.893,13 0,00 0,00 0,00 50.893,13 50.356,74 0,00 0,00 0,00 0,00 50.356,74 536,39
51.155,41 0,00 0,00 0,00 51.155,41 50.356,74 0,00 0,00 0,00 0,00 50.356,74 798,67
3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
4.1. Technische Anlagen
FSL 01 746.697,31 0,00 0,00 423,41 746.273,90 455.224,31 43.511,00 0,00 0,00 423,41 498.311,90 247.962,00
FSL 02 82.385,99 0,00 0,00 0,00 82.385,99 82.385,99 0,00 0,00 0,00 0,00 82.385,99 0,00
FSL 15 78.530,85 0,00 0,00 0,00 78.530,85 78.530,85 0,00 0,00 0,00 0,00 78.530,85 0,00
FSL 30 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
FSL 46 3.772,30 0,00 0,00 0,00 3.772,30 3.772,30 0,00 0,00 0,00 0,00 3.772,30 0,00
FSL 50 11.293,51 0,00 0,00 0,00 11.293,51 11.293,51 0,00 0,00 0,00 0,00 11.293,51 0,00
FSL 54 163.253,58 0,00 0,00 0,00 163.253,58 163.253,58 0,00 0,00 0,00 0,00 163.253,58 0,00
FSL 58 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
FSL 74 5.343,96 0,00 0,00 0,00 5.343,96 5.343,96 0,00 0,00 0,00 0,00 5.343,96 0,00
FSL 78 23.095,98 0,00 0,00 0,00 23.095,98 23.095,98 0,00 0,00 0,00 0,00 23.095,98 0,00
FSL 81 183.711,41 0,00 0,00 0,00 183.711,41 183.711,41 0,00 0,00 0,00 0,00 183.711,41 0,00
FSL 90 1.146.742,85 61.201,70 0,00 30.981,72 1.176.962,83 1.002.048,85 41.165,70 0,00 0,00 30.981,72 1.012.232,83 164.730,00
FSL 94 120.000,00 0,00 0,00 0,00 120.000,00 108.000,00 12.000,00 0,00 0,00 0,00 120.000,00 0,00
FSL 95 199.000,00 0,00 0,00 0,00 199.000,00 89.550,00 19.900,00 0,00 0,00 0,00 109.450,00 89.550,00
2.763.827,74 61.201,70 0,00 31.405,13 2.793.624,31 2.206.210,74 116.576,70 0,00 0,00 31.405,13 2.291.382,31 502.242,00
552
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 34
NürnbergStift
Anlagennachweis nach Finanzierungsschlüssel für den "Eigenbetrieb NürnbergStift" (NüSt) zum 31.12.2021 (Fortsetzung)
Bilanzposten Entw icklung der Anschaffungswerte Entw icklung der Abschreibungen Restbuchw erte
Anfangs- Zugang Um- Abgang Endstand Anfangs- Abschreibungen Um- Zuschreibungen Entnahme für Endstand (Stand:
A. Anlagevermögen bestand buchungen bestand des Geschäfts- buchungen des Geschäfts- Abgänge 31.12.2021)
jahres jahres
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
5.1. Einrichtungen und Ausstattungen ohne Fahrzeuge
FSL 01 2.278.412,62 140.589,77 0,00 74.860,64 2.344.141,75 1.688.863,62 132.342,77 0,00 0,00 71.817,64 1.749.388,75 594.753,00
FSL 02 26.856,25 0,00 0,00 0,00 26.856,25 26.856,25 0,00 0,00 0,00 0,00 26.856,25 0,00
FSL 11 242.605,03 29.244,54 0,00 12.122,48 259.727,09 143.618,03 25.825,54 0,00 0,00 12.122,48 157.321,09 102.406,00
FSL 15 51.435,36 0,00 0,00 0,00 51.435,36 45.015,36 786,00 0,00 0,00 0,00 45.801,36 5.634,00
FSL 30 570,91 0,00 0,00 0,00 570,91 570,91 0,00 0,00 0,00 0,00 570,91 0,00
FSL 46 64.344,32 0,00 0,00 0,00 64.344,32 64.251,32 46,00 0,00 0,00 0,00 64.297,32 47,00
FSL 54 365.698,26 0,00 0,00 3.944,00 361.754,26 363.948,26 478,00 0,00 0,00 3.944,00 360.482,26 1.272,00
FSL 58 3.608,70 0,00 0,00 0,00 3.608,70 3.608,70 0,00 0,00 0,00 0,00 3.608,70 0,00
FSL 74 70.963,85 0,00 0,00 0,00 70.963,85 70.904,85 29,00 0,00 0,00 0,00 70.933,85 30,00
FSL 81 186.357,13 0,00 0,00 0,00 186.357,13 186.307,13 25,00 0,00 0,00 0,00 186.332,13 25,00
FSL 90 2.975.286,51 22.826,67 0,00 130.794,46 2.867.318,72 2.672.302,22 82.910,67 0,00 0,00 130.794,46 2.624.418,43 242.900,29
FSL 92 362.656,64 0,00 0,00 75.152,51 287.504,13 362.656,64 0,00 0,00 0,00 75.152,51 287.504,13 0,00
FSL 94 48.708,42 0,00 0,00 830,21 47.878,21 31.626,42 4.412,00 0,00 0,00 830,21 35.208,21 12.670,00
FSL 95 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
FSL 98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
6.677.504,00 192.660,98 0,00 297.704,30 6.572.460,68 5.660.529,71 246.854,98 0,00 0,00 294.661,30 5.612.723,39 959.737,29
6. Fahrzeuge
FSL 01 52.390,61 0,00 0,00 0,00 52.390,61 43.095,61 2.573,00 0,00 0,00 0,00 45.668,61 6.722,00
FSL 11 12.600,00 0,00 0,00 0,00 12.600,00 12.600,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12.600,00 0,00
FSL 54 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
FSL 74 2.628,73 0,00 0,00 0,00 2.628,73 2.628,73 0,00 0,00 0,00 0,00 2.628,73 0,00
FSL 81 2.000,00 0,00 0,00 0,00 2.000,00 2.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.000,00 0,00
FSL 90 15.459,01 0,00 0,00 0,00 15.459,01 15.048,01 164,00 0,00 0,00 0,00 15.212,01 247,00
FSL 94 7.400,00 0,00 0,00 0,00 7.400,00 7.400,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7.400,00 0,00
92.478,35 0,00 0,00 0,00 92.478,35 82.772,35 2.737,00 0,00 0,00 0,00 85.509,35 6.969,00
7.1. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
FSL 01 785.758,12 485.697,72 0,00 5.416,54 1.266.039,30 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.266.039,30
FSL 54 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
FSL 81 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
FSL 90 69.276,51 297,20 0,00 0,00 69.573,71 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 69.573,71
855.034,63 485.994,92 0,00 5.416,54 1.335.613,01 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.335.613,01
Summe II. 67.524.874,96 6.247.368,55 0,00 338.705,93 73.433.537,58 39.797.723,60 2.126.158,63 0,00 0,00 326.066,43 41.597.815,80 31.835.721,78
III. Finanzanlagen:
FSL 90 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00
Gesamt 68.171.545,95 6.322.914,68 0,00 349.030,53 74.145.430,10 40.336.471,59 2.166.200,76 0,00 0,00 336.391,03 42.166.281,32 31.979.148,78
553
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 35
NürnbergStift
Entw icklung der Anschaffungswerte Entw icklung der Abschreibungen Restbuchw erte
Anfangs- Zugang Um- Abgang Endstand Anfangs- Abschreibungen Um- Zuschreibungen Entnahme für Endstand (Stand:
A. Anlagevermögen bestand buchungen bestand des Geschäfts- buchungen des Geschäfts- Abgänge 31.12.2021)
jahres jahres
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände 87.093,19 0,00 0,00 0,00 87.093,19 47.423,19 10.363,00 0,00 0,00 0,00 57.786,19 29.307,00
II. Sachanlagen:
1.1. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Betriebsbauten 2.419.074,74 0,00 0,00 0,00 2.419.074,74 1.477.426,74 110.249,00 0,00 0,00 0,00 1.587.675,74 831.399,00
1.2. darunter: Betriebsbauten
und Außenanlagen 2.419.074,74 0,00 0,00 0,00 2.419.074,74 1.477.426,74 110.249,00 0,00 0,00 0,00 1.587.675,74 831.399,00
2. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.1. Technische Anlagen 359.916,84 0,00 0,00 0,00 359.916,84 250.466,84 19.900,00 0,00 0,00 0,00 270.366,84 89.550,00
4.2. darunter: in Betriebs-
bauten und in Außen-
anlagen 359.916,84 0,00 0,00 0,00 359.916,84 250.466,84 19.900,00 0,00 0,00 0,00 270.366,84 89.550,00
5.1. Einrichtungen und Aus-
stattungen ohne
Fahrzeuge 445.127,86 0,00 0,00 75.152,51 369.975,35 438.707,86 786,00 0,00 0,00 75.152,51 364.341,35 5.634,00
5.2. darunter: in Betriebs-
bauten, in Außenanlagen,
GWG's und Festw erte
in Betriebsbauten 445.127,86 0,00 0,00 75.152,51 369.975,35 438.707,86 786,00 0,00 0,00 75.152,51 364.341,35 5.634,00
6. Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.1. Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.2. darunter: für Betriebs-
bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Zwischensumme II. 3.224.119,44 0,00 0,00 75.152,51 3.148.966,93 2.166.601,44 130.935,00 0,00 0,00 75.152,51 2.222.383,93 926.583,00
darunter: Summe der Posten
1.2., 4.2., 5.2., 6. und 7.2. 3.224.119,44 0,00 0,00 75.152,51 3.148.966,93 2.166.601,44 130.935,00 0,00 0,00 75.152,51 2.222.383,93 926.583,00
III. Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
insgesamt 3.311.212,63 0,00 0,00 75.152,51 3.236.060,12 2.214.024,63 141.298,00 0,00 0,00 75.152,51 2.280.170,12 955.890,00
Fördernachweis - öffentliche Förderung - für den "Eigenbetrieb NürnbergStift" (NüSt) zum 31.12.2021
Bilanzposten
554
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 36
NürnbergStift
Entw icklung der Anschaffungswerte Entw icklung der Abschreibungen Restbuchw erte
Anfangs- Zugang Um- Abgang Endstand Anfangs- Abschreibungen Um- Zuschreibungen Entnahme für Endstand (Stand:
A. Anlagevermögen bestand buchungen bestand des Geschäfts- buchungen des Geschäfts- Abgänge 31.12.2021)
jahres jahres
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen:
1.1. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Betriebsbauten 918.673,83 0,00 0,00 0,00 918.673,83 507.603,83 32.524,00 0,00 0,00 0,00 540.127,83 378.546,00
1.2. darunter: Betriebsbauten
und Außenanlagen 918.673,83 0,00 0,00 0,00 918.673,83 507.603,83 32.524,00 0,00 0,00 0,00 540.127,83 378.546,00
2. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.1. Technische Anlagen 160.916,84 0,00 0,00 0,00 160.916,84 160.916,84 0,00 0,00 0,00 0,00 160.916,84 0,00
4.2. darunter: in Betriebs-
bauten und in Außen-
anlagen 160.916,84 0,00 0,00 0,00 160.916,84 160.916,84 0,00 0,00 0,00 0,00 160.916,84 0,00
5.1. Einrichtungen und Aus-
stattungen ohne
Fahrzeuge 77.562,04 0,00 0,00 0,00 77.562,04 71.142,04 786,00 0,00 0,00 0,00 71.928,04 5.634,00
5.2. darunter: in Betriebs-
bauten, in Außenanlagen,
GWG's und Festw erte
in Betriebsbauten 77.562,04 0,00 0,00 0,00 77.562,04 71.142,04 786,00 0,00 0,00 0,00 71.928,04 5.634,00
6. Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.1. Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.2. darunter: für Betriebs-
bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Zwischensumme II. 1.157.152,71 0,00 0,00 0,00 1.157.152,71 739.662,71 33.310,00 0,00 0,00 0,00 772.972,71 384.180,00
darunter: Summe der Posten
1.2., 4.2., 5.2., 6. und 7.2. 1.157.152,71 0,00 0,00 0,00 1.157.152,71 739.662,71 33.310,00 0,00 0,00 0,00 772.972,71 384.180,00
III. Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
insgesamt 1.157.152,71 0,00 0,00 0,00 1.157.152,71 739.662,71 33.310,00 0,00 0,00 0,00 772.972,71 384.180,00
Fördernachweis - öffentliche Förderung - für das "Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See" (AHS) zum 31.12.2021, SGB XI-Bereich
Bilanzposten
555
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 37
NürnbergStift
Entw icklung der Anschaffungswerte Entw icklung der Abschreibungen Restbuchw erte
Anfangs- Zugang Um- Abgang Endstand Anfangs- Abschreibungen Um- Zuschreibungen Entnahme für Endstand (Stand:
A. Anlagevermögen bestand buchungen bestand des Geschäfts- buchungen des Geschäfts- Abgänge 31.12.2021)
jahres jahres
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen:
1.1. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Betriebsbauten 255.962,12 0,00 0,00 0,00 255.962,12 174.019,12 3.368,00 0,00 0,00 0,00 177.387,12 78.575,00
1.2. darunter: Betriebsbauten
und Außenanlagen 255.962,12 0,00 0,00 0,00 255.962,12 174.019,12 3.368,00 0,00 0,00 0,00 177.387,12 78.575,00
2. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.1. Technische Anlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.2. darunter: in Betriebs-
bauten und in Außen-
anlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
5.1. Einrichtungen und Aus-
stattungen ohne
Fahrzeuge 1.300,48 0,00 0,00 0,00 1.300,48 1.300,48 0,00 0,00 0,00 0,00 1.300,48 0,00
5.2. darunter: in Betriebs-
bauten, in Außenanlagen,
GWG's und Festw erte
in Betriebsbauten 1.300,48 0,00 0,00 0,00 1.300,48 1.300,48 0,00 0,00 0,00 0,00 1.300,48 0,00
6. Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.1. Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.2. darunter: für Betriebs-
bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Zwischensumme II. 257.262,60 0,00 0,00 0,00 257.262,60 175.319,60 3.368,00 0,00 0,00 0,00 178.687,60 78.575,00
darunter: Summe der Posten
1.2., 4.2., 5.2., 6. und 7.2. 257.262,60 0,00 0,00 0,00 257.262,60 175.319,60 3.368,00 0,00 0,00 0,00 178.687,60 78.575,00
III. Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
insgesamt 257.262,60 0,00 0,00 0,00 257.262,60 175.319,60 3.368,00 0,00 0,00 0,00 178.687,60 78.575,00
Bilanzposten
Fördernachweis - öffentliche Förderung - für das "August-Meier-Heim" (AHR) zum 31.12.2021, SGB XI-Bereich
556
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 38
NürnbergStift
Entw icklung der Anschaffungswerte Entw icklung der Abschreibungen Restbuchw erte
Anfangs- Zugang Um- Abgang Endstand Anfangs- Abschreibungen Um- Zuschreibungen Entnahme für Endstand (Stand:
A. Anlagevermögen bestand buchungen bestand des Geschäfts- buchungen des Geschäfts- Abgänge 31.12.2021)
jahres jahres
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen:
1.1. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Betriebsbauten 374.021,87 0,00 0,00 0,00 374.021,87 276.951,87 24.267,00 0,00 0,00 0,00 301.218,87 72.803,00
1.2. darunter: Betriebsbauten
und Außenanlagen 374.021,87 0,00 0,00 0,00 374.021,87 276.951,87 24.267,00 0,00 0,00 0,00 301.218,87 72.803,00
2. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.1. Technische Anlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.2. darunter: in Betriebs-
bauten und in Außen-
anlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
5.1. Einrichtungen und Aus-
stattungen ohne
Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
5.2. darunter: in Betriebs-
bauten, in Außenanlagen,
GWG's und Festw erte
in Betriebsbauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
6. Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.1. Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.2. darunter: für Betriebs-
bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Zwischensumme II. 374.021,87 0,00 0,00 0,00 374.021,87 276.951,87 24.267,00 0,00 0,00 0,00 301.218,87 72.803,00
darunter: Summe der Posten
1.2., 4.2., 5.2., 6. und 7.2. 374.021,87 0,00 0,00 0,00 374.021,87 276.951,87 24.267,00 0,00 0,00 0,00 301.218,87 72.803,00
III. Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
insgesamt 374.021,87 0,00 0,00 0,00 374.021,87 276.951,87 24.267,00 0,00 0,00 0,00 301.218,87 72.803,00
Bilanzposten
Fördernachweis - öffentliche Förderung - für die "Senioren-Wohnanlage St. Johannis" (AHJ) zum 31.12.2021, SGB XI-Bereich
557
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 39
NürnbergStift
Entw icklung der Anschaffungswerte Entw icklung der Abschreibungen Restbuchw erte
Anfangs- Zugang Um- Abgang Endstand Anfangs- Abschreibungen Um- Zuschreibungen Entnahme für Endstand (Stand:
A. Anlagevermögen bestand buchungen bestand des Geschäfts- buchungen des Geschäfts- Abgänge 31.12.2021)
jahres jahres
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen:
1.1. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Betriebsbauten 45.857,36 0,00 0,00 0,00 45.857,36 25.597,36 795,00 0,00 0,00 0,00 26.392,36 19.465,00
1.2. darunter: Betriebsbauten
und Außenanlagen 45.857,36 0,00 0,00 0,00 45.857,36 25.597,36 795,00 0,00 0,00 0,00 26.392,36 19.465,00
2. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.1. Technische Anlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.2. darunter: in Betriebs-
bauten und in Außen-
anlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
5.1. Einrichtungen und Aus-
stattungen ohne
Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
5.2. darunter: in Betriebs-
bauten, in Außenanlagen,
GWG's und Festw erte
in Betriebsbauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
6. Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.1. Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.2. darunter: für Betriebs-
bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Zwischensumme II. 45.857,36 0,00 0,00 0,00 45.857,36 25.597,36 795,00 0,00 0,00 0,00 26.392,36 19.465,00
darunter: Summe der Posten
1.2., 4.2., 5.2., 6. und 7.2. 45.857,36 0,00 0,00 0,00 45.857,36 25.597,36 795,00 0,00 0,00 0,00 26.392,36 19.465,00
III. Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
insgesamt 45.857,36 0,00 0,00 0,00 45.857,36 25.597,36 795,00 0,00 0,00 0,00 26.392,36 19.465,00
Bilanzposten
Fördernachweis - öffentliche Förderung - für die "Senioren-Wohnanlage Platnersberg" (AHP) zum 31.12.2021, SGB XI-Bereich
558
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 40
NürnbergStift
Entw icklung der Anschaffungswerte Entw icklung der Abschreibungen Restbuchw erte
Anfangs- Zugang Um- Abgang Endstand Anfangs- Abschreibungen Um- Zuschreibungen Entnahme für Endstand (Stand:
A. Anlagevermögen bestand buchungen bestand des Geschäfts- buchungen des Geschäfts- Abgänge 31.12.2021)
jahres jahres
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände 86.348,63 0,00 0,00 3.987,49 82.361,14 61.312,63 7.114,00 0,00 0,00 3.987,49 64.439,14 17.922,00
II. Sachanlagen:
1.1. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Betriebsbauten 5.913.161,45 0,00 0,00 0,00 5.913.161,45 3.362.519,45 116.645,00 0,00 0,00 0,00 3.479.164,45 2.433.997,00
1.2. darunter: Betriebsbauten
und Außenanlagen 5.913.161,45 0,00 0,00 0,00 5.913.161,45 3.362.519,45 116.645,00 0,00 0,00 0,00 3.479.164,45 2.433.997,00
2. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.1. Technische Anlagen 129.116,26 0,00 0,00 0,00 129.116,26 117.116,26 12.000,00 0,00 0,00 0,00 129.116,26 0,00
4.2. darunter: in Betriebs-
bauten und in Außen-
anlagen 129.116,26 0,00 0,00 0,00 129.116,26 117.116,26 12.000,00 0,00 0,00 0,00 129.116,26 0,00
5.1. Einrichtungen und Aus-
stattungen ohne
Fahrzeuge 426.621,62 29.244,54 0,00 12.952,69 442.913,47 310.400,62 30.312,54 0,00 0,00 12.952,69 327.760,47 115.153,00
5.2. darunter: in Betriebs-
bauten, in Außenanlagen,
GWG's und Festw erte
in Betriebsbauten 426.621,62 29.244,54 0,00 12.952,69 442.913,47 310.400,62 30.312,54 0,00 0,00 12.952,69 327.760,47 115.153,00
6. Fahrzeuge 22.628,73 0,00 0,00 0,00 22.628,73 22.628,73 0,00 0,00 0,00 0,00 22.628,73 0,00
7.1. Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.2. darunter: für Betriebs-
bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Zwischensumme II. 6.491.528,06 29.244,54 0,00 12.952,69 6.507.819,91 3.812.665,06 158.957,54 0,00 0,00 12.952,69 3.958.669,91 2.549.150,00
darunter: Summe der Posten
1.2., 4.2., 5.2., 6. und 7.2. 6.491.528,06 29.244,54 0,00 € 12.952,69 6.507.819,91 3.812.665,06 158.957,54 0,00 0,00 12.952,69 3.958.669,91 2.549.150,00
III. Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
insgesamt 6.577.876,69 29.244,54 0,00 16.940,18 6.590.181,05 3.873.977,69 166.071,54 0,00 0,00 16.940,18 4.023.109,05 2.567.072,00
Fördernachweis - nicht-öffentliche Förderung - für den "Eigenbetrieb NürnbergStift" (NüSt) zum 31.12.2021
Bilanzposten
559
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 41
NürnbergStift
Entw icklung der Anschaffungswerte Entw icklung der Abschreibungen Restbuchw erte
Anfangs- Zugang Um- Abgang Endstand Anfangs- Abschreibungen Um- Zuschreibungen Entnahme für Endstand (Stand:
A. Anlagevermögen bestand buchungen bestand des Geschäfts- buchungen des Geschäfts- Abgänge 31.12.2021)
jahres jahres
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände 711,72 0,00 0,00 0,00 711,72 711,72 0,00 0,00 0,00 0,00 711,72 0,00
II. Sachanlagen:
1.1. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Betriebsbauten 3.033.766,67 0,00 0,00 0,00 3.033.766,67 1.695.003,67 63.538,00 0,00 0,00 0,00 1.758.541,67 1.275.225,00
1.2. darunter: Betriebsbauten
und Außenanlagen 3.033.766,67 0,00 0,00 0,00 3.033.766,67 1.695.003,67 63.538,00 0,00 0,00 0,00 1.758.541,67 1.275.225,00
2. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.1. Technische Anlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.2. darunter: in Betriebs-
bauten und in Außen-
anlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
5.1. Einrichtungen und Aus-
stattungen ohne
Fahrzeuge 177.252,12 5.407,55 0,00 10.110,24 172.549,43 114.119,12 17.487,55 0,00 0,00 10.110,24 121.496,43 51.053,00
5.2. darunter: in Betriebs-
bauten, in Außenanlagen,
GWG's und Festw erte
in Betriebsbauten 177.252,12 5.407,55 0,00 10.110,24 172.549,43 114.119,12 17.487,55 0,00 0,00 10.110,24 121.496,43 51.053,00
6. Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.1. Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.2. darunter: für Betriebs-
bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Zwischensumme II. 3.211.018,79 5.407,55 0,00 10.110,24 3.206.316,10 1.809.122,79 81.025,55 0,00 0,00 10.110,24 1.880.038,10 1.326.278,00
darunter: Summe der Posten
1.2., 4.2., 5.2., 6. und 7.2. 3.211.018,79 5.407,55 0,00 10.110,24 3.206.316,10 1.809.122,79 81.025,55 0,00 0,00 10.110,24 1.880.038,10 1.326.278,00
III. Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
insgesamt 3.211.730,51 5.407,55 0,00 10.110,24 3.207.027,82 1.809.834,51 81.025,55 0,00 0,00 10.110,24 1.880.749,82 1.326.278,00
Bilanzposten
Fördernachweis - nicht-öffentliche Förderung - für das "Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See" (AHS) zum 31.12.2021, SGB XI-Bereich
560
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 42
NürnbergStift
Entw icklung der Anschaffungswerte Entw icklung der Abschreibungen Restbuchw erte
Anfangs- Zugang Um- Abgang Endstand Anfangs- Abschreibungen Um- Zuschreibungen Entnahme für Endstand (Stand:
A. Anlagevermögen bestand buchungen bestand des Geschäfts- buchungen des Geschäfts- Abgänge 31.12.2021)
jahres jahres
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände 7.555,42 0,00 0,00 404,77 7.150,65 7.555,42 0,00 0,00 0,00 404,77 7.150,65 0,00
II. Sachanlagen:
1.1. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Betriebsbauten 173.348,54 0,00 0,00 0,00 173.348,54 105.154,54 2.940,00 0,00 0,00 0,00 108.094,54 65.254,00
1.2. darunter: Betriebsbauten
und Außenanlagen 173.348,54 0,00 0,00 0,00 173.348,54 105.154,54 2.940,00 0,00 0,00 0,00 108.094,54 65.254,00
2. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.1. Technische Anlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.2. darunter: in Betriebs-
bauten und in Außen-
anlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
5.1. Einrichtungen und Aus-
stattungen ohne
Fahrzeuge 33.630,43 7.097,40 0,00 0,00 40.727,83 21.844,43 3.214,40 0,00 0,00 0,00 25.058,83 15.669,00
5.2. darunter: in Betriebs-
bauten, in Außenanlagen,
GWG's und Festw erte
in Betriebsbauten 33.630,43 7.097,40 0,00 0,00 40.727,83 21.844,43 3.214,40 0,00 0,00 0,00 25.058,83 15.669,00
6. Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.1. Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.2. darunter: für Betriebs-
bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Zwischensumme II. 206.978,97 7.097,40 0,00 0,00 214.076,37 126.998,97 6.154,40 0,00 0,00 0,00 133.153,37 80.923,00
darunter: Summe der Posten
1.2., 4.2., 5.2., 6. und 7.2. 206.978,97 7.097,40 0,00 0,00 214.076,37 126.998,97 6.154,40 0,00 0,00 0,00 133.153,37 80.923,00
III. Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
insgesamt 214.534,39 7.097,40 0,00 404,77 221.227,02 134.554,39 6.154,40 0,00 0,00 404,77 140.304,02 80.923,00
Bilanzposten
Fördernachweis - nicht-öffentliche Förderung - für das "August-Meier-Heim" (AHR) zum 31.12.2021, SGB XI-Bereich
561
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 43
NürnbergStift
Entw icklung der Anschaffungswerte Entw icklung der Abschreibungen Restbuchw erte
Anfangs- Zugang Um- Abgang Endstand Anfangs- Abschreibungen Um- Zuschreibungen Entnahme für Endstand (Stand:
A. Anlagevermögen bestand buchungen bestand des Geschäfts- buchungen des Geschäfts- Abgänge 31.12.2021)
jahres jahres
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände 8.569,91 0,00 0,00 0,00 8.569,91 8.569,91 0,00 0,00 0,00 0,00 8.569,91 0,00
II. Sachanlagen:
1.1. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Betriebsbauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1.2. darunter: Betriebsbauten
und Außenanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.1. Technische Anlagen 3.772,30 0,00 0,00 0,00 3.772,30 3.772,30 0,00 0,00 0,00 0,00 3.772,30 0,00
4.2. darunter: in Betriebs-
bauten und in Außen-
anlagen 3.772,30 0,00 0,00 0,00 3.772,30 3.772,30 0,00 0,00 0,00 0,00 3.772,30 0,00
5.1. Einrichtungen und Aus-
stattungen ohne
Fahrzeuge 59.314,04 13.671,29 0,00 1.665,76 71.319,57 42.441,04 3.833,29 0,00 0,00 1.665,76 44.608,57 26.711,00
5.2. darunter: in Betriebs-
bauten, in Außenanlagen,
GWG's und Festw erte
in Betriebsbauten 59.314,04 13.671,29 0,00 1.665,76 71.319,57 42.441,04 3.833,29 0,00 0,00 1.665,76 44.608,57 26.711,00
6. Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.1. Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.2. darunter: für Betriebs-
bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Zwischensumme II. 63.086,34 13.671,29 0,00 1.665,76 75.091,87 46.213,34 3.833,29 0,00 0,00 1.665,76 48.380,87 26.711,00
darunter: Summe der Posten
1.2., 4.2., 5.2., 6. und 7.2. 63.086,34 13.671,29 0,00 1.665,76 75.091,87 46.213,34 3.833,29 0,00 0,00 1.665,76 48.380,87 26.711,00
III. Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
insgesamt 71.656,25 13.671,29 0,00 1.665,76 83.661,78 54.783,25 3.833,29 0,00 0,00 1.665,76 56.950,78 26.711,00
Bilanzposten
Fördernachweis - nicht-öffentliche Förderung - für die "Senioren-Wohnanlage St. Johannis" (AHJ) zum 31.12.2021 SGB XI-Bereich
562
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 44
NürnbergStift
Entw icklung der Anschaffungswerte Entw icklung der Abschreibungen Restbuchw erte
Anfangs- Zugang Um- Abgang Endstand Anfangs- Abschreibungen Um- Zuschreibungen Entnahme für Endstand (Stand:
A. Anlagevermögen bestand buchungen bestand des Geschäfts- buchungen des Geschäfts- Abgänge 31.12.2021)
jahres jahres
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände 326,82 0,00 0,00 0,00 326,82 326,82 0,00 0,00 0,00 0,00 326,82 0,00
II. Sachanlagen:
1.1. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Betriebsbauten 66.252,88 0,00 0,00 0,00 66.252,88 36.991,88 1.147,00 0,00 0,00 0,00 38.138,88 28.114,00
1.2. darunter: Betriebsbauten
und Außenanlagen 66.252,88 0,00 0,00 0,00 66.252,88 36.991,88 1.147,00 0,00 0,00 0,00 38.138,88 28.114,00
2. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.1. Technische Anlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.2. darunter: in Betriebs-
bauten und in Außen-
anlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
5.1. Einrichtungen und Aus-
stattungen ohne
Fahrzeuge 35.879,85 3.068,30 0,00 346,48 38.601,67 28.925,85 1.162,30 0,00 0,00 346,48 29.741,67 8.860,00
5.2. darunter: in Betriebs-
bauten, in Außenanlagen,
GWG's und Festw erte
in Betriebsbauten 35.879,85 3.068,30 0,00 346,48 38.601,67 28.925,85 1.162,30 0,00 0,00 346,48 29.741,67 8.860,00
6. Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.1. Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.2. darunter: für Betriebs-
bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Zwischensumme II. 102.132,73 3.068,30 0,00 346,48 104.854,55 65.917,73 2.309,30 0,00 0,00 346,48 67.880,55 36.974,00
darunter: Summe der Posten
1.2., 4.2., 5.2., 6. und 7.2. 102.132,73 3.068,30 0,00 346,48 104.854,55 65.917,73 2.309,30 0,00 0,00 346,48 67.880,55 36.974,00
III. Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
insgesamt 102.459,55 3.068,30 0,00 346,48 105.181,37 66.244,55 2.309,30 0,00 0,00 346,48 68.207,37 36.974,00
Bilanzposten
Fördernachweis -nicht-öffentliche Förderung - für die "Senioren-Wohnanlage Platnersberg" (AHP) zum 31.12.2021, SGB XI-Bereich
563
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 45
NürnbergStift
Entw icklung der Anschaffungswerte Entw icklung der Abschreibungen Restbuchw erte
Anfangs- Zugang Um- Abgang Endstand Anfangs- Abschreibungen Um- Zuschreibungen Entnahme für Endstand (Stand:
A. Anlagevermögen bestand buchungen bestand des Geschäfts- buchungen des Geschäfts- Abgänge 31.12.2021)
jahres jahres
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände 21.697,09 0,00 0,00 0,00 21.697,09 6.425,09 4.340,00 0,00 0,00 0,00 10.765,09 10.932,00
II. Sachanlagen:
1.1. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Betriebsbauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1.2. darunter: Betriebsbauten
und Außenanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.1. Technische Anlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.2. darunter: in Betriebs-
bauten und in Außen-
anlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
5.1. Einrichtungen und Aus-
stattungen ohne
Fahrzeuge 872,91 0,00 0,00 0,00 872,91 538,91 174,00 0,00 0,00 0,00 712,91 160,00
5.2. darunter: in Betriebs-
bauten, in Außenanlagen,
GWG's und Festw erte
in Betriebsbauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
6. Fahrzeuge 12.600,00 0,00 0,00 0,00 12.600,00 12.600,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12.600,00 0,00
7.1. Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.2. darunter: für Betriebs-
bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Zwischensumme II. 13.472,91 0,00 0,00 0,00 13.472,91 13.138,91 174,00 0,00 0,00 0,00 13.312,91 160,00
darunter: Summe der Posten
1.2., 4.2., 5.2., 6. und 7.2. 12.600,00 0,00 0,00 0,00 12.600,00 12.600,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12.600,00 0,00
III. Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
insgesamt 35.170,00 0,00 0,00 0,00 35.170,00 19.564,00 4.514,00 0,00 0,00 0,00 24.078,00 11.092,00
Fördernachweis - nicht-öffentliche Förderung - für "Zentrale" (Z) zum 31.12.2021, SGB XI-Bereich
Bilanzposten
564
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 46
NürnbergStift
„I. Immaterielle Vermögensgegenstände“
Die immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten Software und Lizenzen, welche ausschließlich
von NüSt bis zum 31.12.202 1 entgeltlich beschafft wurden. Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern
sie der Abnutzung unterlagen, um lineare Abschreibungen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen
Nutzungsdauer vermindert.
Die Zugänge im Geschäftsjahr 2021 betrafen hauptsächlich Softwareprodukte der Fa. Potthoff +
Partner, die in der Betreuung und Abrechnung der Patienten in der REHA eingesetzt wurden.
2021 Vorjahr
EUR EUR
Stand zum 01.01. 107.923,00 86.927,00
(a) Zugänge 74.546,13 38.066,63
(b) Abgänge zu Restbuchwerten 0,00 0,00
(c) Abschreibungen 40.042,13 29.863,13
(d) Umbuchungen 12.792,50
Stand zum 31.12. 142.427,00 107.923,00
davon finanziert aus:
- Eigenkapital 95.198,00 43.217,00
- öffentliche Förderung 29.307,00 39.670,00
- nicht-öffentliche Förderung 17.922,00 25.036,00
Immaterielle Vermögensgegenstände
Anlagenzugänge bei den Immateriellen 2021 Vorjahr
Vermögensgegenständen nach Finanzierungsart EUR EUR
- Eigenkapital 74.546,13 6.274,13
- öffentliche Förderung 0,00 12.792,50
- nicht-öffentliche Förderung 0,00 19.000,00
insgesamt 74.546,13 38.066,63
565
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 47
NürnbergStift
Die Abschreibungen (c) der Immateriellen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:
„II. Sachanlagen“
Die Bewertung der Zugänge erfolgt zu den Anschaffungs - bzw. Herstellungskosten, einschließlich der
nicht abziehbaren Mehrwertsteuer, abzüglich von Rabatten oder Skonti. Abschreibungen erfolgen
ausschließlich linear, wobei für bewegliche Anlagegüter bei der Anschaffung die zeitanteilige
Jahresabschreibung berücksichtigt wurde. Die Nutzungsdauer des Anlagevermögens orientiert sich an
den steuerlichen Betriebstabelle n, der AfA - Tabelle Gesundheitswesen bzw. der gewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Anlagenabgänge bei den Immateriellen 2021 Vorjahr
Vermögensgegenständen EUR EUR
(ba) Anschaffungskosten (AK) 10.324,60 67.861,60
(bb) Aufgelaufene Abschreibungen (AfA) 10.324,60 67.861,60
(bc) Abgang zu Restbuchwerten (AK ./. AfA) 0,00 0,00
(bd) Buchgewinne (Verkaufserlös > Restbuchwert) 0,00 0,00
(be) Buchverluste (Verkaufserlös < Restbuchwert) 0,00 0,00
Abschreibungen bei den Immateriellen 2021 Vorjahr
Vermögensgegenständen nach Finanzierungsart EUR EUR
- Eigenkapital 22.565,13 17.150,13
- öffentliche Förderung 10.363,00 9.083,00
- nicht-öffentliche Förderung 7.114,00 3.630,00
insgesamt 40.042,13 29.863,13
566
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 48
NürnbergStift
Die Restbuchwerte der fertigen Sachanlagen sowie der geleisteten Anzahlungen und der Anlagen im
Bau entwickelten sich im Berichtsjahr wie folgt:
Sachanlagen 2021 Vorjahr
EUR EUR
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
mit Betriebsbauten 29.030.361,81 25.287.020,77
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten 798,67 798,67
3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
ohne Bauten 0,00 0,00
4. Technische Anlagen 502.242,00 557.617,00
5. Einrichtungen und Ausstattungen ohne Fahrzeuge 959.737,29 1.016.974,29
6. Fahrzeuge 6.969,00 9.706,00
7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.335.613,01 855.034,63
insgesamt 31.835.721,78 27.727.151,36
davon finanziert aus:
- Eigenkapital 20.148.493,78 15.247.718,36
- Darlehen 8.211.495,00 8.743.052,00
- öffentlicher Förderung 926.583,00 1.057.518,00
- nicht-öffentlicher Förderung 2.549.150,00 2.678.863,00
Entwicklung der Sachanlagen im Jahr 2021 Fertige Anlagen im Bau
Sachanlagen
EUR EUR
Stand zum 01.01. 26.872.116,73 855.034,63
(a) Zugänge 5.761.373,63 485.994,92
(b) Abgänge zu Restbuchwerten 7.222,96 5.416,54
(c) Abschreibungen 2.126.158,63 0,00
(d) Umbuchungen 0,00 0,00
Stand zum 31.12.2021 30.500.108,77 1.335.613,01
567
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 49
NürnbergStift
Die Anlagenzugänge (fertige Sachanlagen und Anlagen im Bau) wurden wie folgt finanziert:
Die Anlagenabgänge der „fertigen Sachanlagen“ wurden brutto wie folgt gebucht
Die Abschreibungen (c) der Sachanlagen verteilen sich auf folgende Finanzierungsarten:
Die Restbuchwerte der Sachanlagen verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Einrichtungen des
NürnbergStift:
Anlagenzugänge Sachanlagen 2021 Vorjahr
nach Finanzierungsart EUR EUR
- Eigenkapital 6.218.124,01 641.892,42
- Darlehen 0,00 0,00
- öffentlicher Förderung 0,00 0,00
- nicht-öffentlicher Förderung 29.244,54 21.856,52
insgesamt 6.247.368,55 663.748,94
Anlagenabgänge Sachanlagen 2021 Vorjahr
EUR EUR
(ba) Anschaffungskosten (AK) 338.705,93 508.381,46
(bb) Aufgelaufene Abschreibungen (AfA) 326.066,43 502.208,06
(bc) Abgang zu Restbuchwerten (AK ./. AfA) 12.639,50 6.173,40
Verkaufserlös 803.000,00 0,00
Buchverluste (Verkaufserlös < Restbuchwert) 0,00 0,00
Kapitalrücklagen 0,00 0,00
Rückstellungen 0,00 0,00
Ergebniswirkung 790.360,50 -6.173,40
Abschreibungen auf Sachanlagen 2021 Vorjahr
nach Finanzierungsart EUR EUR
- Eigenkapital 1.304.709,09 1.330.349,77
- Darlehen 531.557,00 531.557,00
- öffentlicher Förderung 130.935,00 133.637,00
- nicht-öffentlicher Förderung 158.957,54 157.097,52
insgesamt 2.126.158,63 2.152.641,29
568
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 50
NürnbergStift
Sachanlagen 2021 Vorjahr
Einrichtungsbezogene Restbuchwerte EUR EUR
1.Grundstücke
a) mit Betriebsbauten
AHS Schoppershof (Fl.333 u. 334/1 tlw., 14.324 u.1.251m²) 159.267,42 159.267,42
AHM Gleißhammer (Fl. 450/1 tlw., 59.581m²) 5.590.228,10 91.160,06
AHP Erlenstegen (Fl. 259, 11.765 m²) 120.306,98 120.306,98
Z Schoppershof (Fl.333 tlw., 4.708m²) 48.142,31 48.142,31
b) mit Wohnbauten
AHR Gleißhammer (Fl. 450/1 tlw., 522 m²) 798,67 798,67
Zwischensumme (1.) 5.918.743,48 419.675,44
2.Betriebsbauten
AHS 14.790.408,00 15.568.453,00
AHR 2.381.120,00 2.488.434,00
AHJ 1.902.662,00 2.537.147,00
AHP 2.755.555,00 2.868.027,00
Z 765.374,00 817.989,00
Zwischensumme (2.) 22.595.119,00 24.280.050,00
4.Außenanlagen
AHS 515.818,00 586.308,00
AHR 1.480,00 1.786,00
Zwischensumme (4.) 517.298,00 588.094,00
5.Technische Anlagen
AHS 145.303,00 175.447,00
AHR 31.709,00 39.734,00
AHJ 21.382,00 27.343,00
AHP 143.671,00 161.850,00
HSP 60.182,00 29.825,00
Z 99.995,00 123.418,00
Zwischensumme (5.) 502.242,00 557.617,00
6.Einrichtungen und Ausstattungen
AHS 309.311,00 299.853,00
AHR 143.143,00 164.752,00
AHJ 141.541,00 148.290,00
AHP 141.323,00 124.524,00
HSP 57.591,00 59.641,00
Reha 17.664,00 20.214,00
Z 149.164,29 199.700,29
Zwischensumme (6.) 959.737,29 1.016.974,29
7.Fahrzeuge
AHS 5.897,00 7.920,00
AHR 1.072,00 1.786,00
Zwischensumme (7.) 6.969,00 9.706,00
8.Anlagen im Bau
AHS 85.629,88 5.616,97
AHR 1.012.293,84 717.958,32
AHJ 4.711,56 0,00
AHP 160.152,03 58.975,43
Z 72.825,70 72.483,91
Zwischensumme (8.) 1.335.613,01 855.034,63
insgesamt 31.835.721,78 27.727.151,36
569
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 51
NürnbergStift
„B. Umlaufvermögen“
„I. Vorräte“
„1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe“
Die Bestände wurden zum Bilanzstichtag körperlich aufgenommen. Bewertet wurde der medizinische
und pflegerische Bedarf nach der FIFO -Methode. Der restliche Lagerbestand wurde nach
Anschaffungskosten einzeln bewertet.
Der Posten „Sonstiges“ beim „Medizinisch / Pflegerischen Bedarf“ beinhaltet Vorratsbestände von
Einmalhandschuhen, Kathedern, etc . sowie in 202 1 nicht verbrauchte POC -Tests (Corona bedingte
Anschaffung). Unter dem Posten „Wirtschaftsbedarf“ sind u.a. die Wäsche - und
Dienstkleidungsbestände, Geschirr, Reinigungs - und Desinfektionsmittel sowie Sanitärzubehör
zusammengefasst.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe haben einen Anteil von 0,8 % an der Bilanzsumme.
„2. Unfertige Leistungen“
Es bestehen keine Bestände.
„II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:“
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalbetrag entsprechend
den zum Abschlussstichtag bewirkten Dienstleistungen und in Anspruch genommenen Nutzungen
vollständig ausgewiesen.
Aus dem Prüfbericht des BKPV über die überörtliche Prüfung der Jahre 1999 – 2009 wurde die
Anregung der TZ 5 zur Werthaltigkeit von Forderungen ab Abschlussjahr 2013 aufgenommen und in
den Folgejahren fortgeschrieben. D.h., im Jahresabschluss 20 21 wurden Einzelwertberichtigungen
teilweise bis zu 100 % und Pauschalwertberichtigungen nach Beachtung der EWB im Wesentlichen mit
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2021 Vorjahr
EUR EUR
a Medizinischer / Pflegerischer Bedarf
- Inkontinenzartikel 10.636,43 9.824,33
- Sonstiges 74.396,00 216.129,12
b Wirtschaftsbedarf 116.025,92 101.533,12
c Verwaltungsbedarf 3.863,17 4.018,76
insgesamt 204.921,52 331.505,33
570
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 52
NürnbergStift
2,5 % auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vorgenommen. Eine vom Faktor 2,5 %
abweichende Wertkorrektur erfolgte für die Geriatrische Rehabilitation mit nur 1 %. Zahlungseingänge
bzw. Veränderungen aus Niederschlagungen für wertberichtigte Forderungen werden unter den
sonstigen Erträgen ausgewiesen. Im Abschluss 202 1 wurden weitere verjährte Forderungen
ausgebucht und in den Einzelwertberichtigungen entsprechend berücksichtigt.
„1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“
Die Forderungen aus Liefer ungen und Leistungen zum 31.12.202 1 sind durch Debitoren -Saldenlisten
und durch Ausgangsrechnungen nachgewiesen. Die Salden stimmen mit den entsprechenden Konten
der Finanzbuchhaltung überein.
Die Forderungen „Zwischenkonto Heimmanager“ werden im Aktivposten „Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen“ gezeigt. Abrechnungstechnisch bedingt werden im Heimverwaltungsprogramm C&S
hierüber zeitversetzt die Forderungen gegenüber den unterschiedlichen Kostenträgern abgewickelt.
Im Posten „Sonstige“ sind u.a. Forderungen an die SÖR in Höhe von 803 TEUR, Wertberichtigungen in
Höhe von 136 TEUR (Vorjahr 130 TEUR) und der Korrekturposten für „Kreditorische Debitoren“ in Höhe
von 164 TEUR enthalten.
Forderungen an die Stadt Nürnberg werden wie im Vorjahr in den Forderungen an den Träger gezeigt.
„2. Forderungen an Träger der Einrichtung“
Das Kontokorrentkonto wird im Abschluss 202 1 unter den Forderungen geführt (siehe auch Bilanz –
Aktiva Forderungen gegenüber dem Träger).
Es werden Forderungen an die Stadt Nürnberg unter diesem Posten ausgewiesen.
Forderungen 2021 Vorjahr
aus Lieferungen und Leistungen EUR EUR
a Pflege- / Krankenkassen und Sozialhilfeträger 781.822,12 320.626,59
b Selbstzahler 533.427,96 280.700,86
c Zwischenkonto Heimmanager 764,85 764,85
d Sonstige 891.235,51 286.023,79
insgesamt 2.207.250,44 888.116,09
davon mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr 0,00 0,00
571
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 53
NürnbergStift
„3. Sonstige Vermögensgegenstände“
In den „Sonstigen Forderungen“ zum 31.12.2021 sind 2.426,48 EUR (Vorjahr 1.008,48 EUR) in
Rechnung gestellten Taschengelder an Bewohnende begründet.
Bezüglich der „Debitorischen Kreditoren“ wird auf den Passivposten „Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen“ verwiesen.
„4. Forderungen aus öffentlicher Förderung“
Die zum 31.12.2021 ausgewiesene Höhe setzt sich zusammen aus dem Bescheid zur Förderung der
Forderungen 2021 Vorjahr
an den Träger der Einrichtung EUR EUR
Kontokorrentkonto 51.265,52 0
Umgliederung aus Lieferungen und Leistungen 185.885,60 123.238,08
insgesamt 237.151,12 123.238,08
davon mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr 0,00 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 2021 Vorjahr
EUR EUR
a aus Personalabrechnung
- Forderungen an Mitarbeiter 5.461,15 5.927,82
b Debitorische Kreditoren 2.512,93 -3.134,74
c Sonstige Forderungen 88.739,61 8.440,19
insgesamt 96.713,69 11.233,27
davon mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr 0,00 0,00
Forderungen 2021 Vorjahr
aus öffentlicher Förderung EUR EUR
1.474.517,83 2.393.669,81
insgesamt 1.474.517,83 2.393.669,81
davon mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr 0,00 0,00
572
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 54
NürnbergStift
solitären Tagespflege (75 TEUR), Forderungen aus PPZ -Aktivitäten (21 TEUR), die erst später
abgerufen werden können, und aus Forderungen für Corona-Erstattungen des Jahres 2021 (Testungen
193 TEUR, Rettungsschirm 1.186 TEUR)
„5. Umsatzsteuer“
Die Umsatzsteuer wird über die Stadt Nürnberg mit den Finanzbehörden abgerechnet. Die Forderung
ist 2021 bei null.
„III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten“
Der Kassenbestand wie auch das Bankguthaben sind durch den Kassenabschluss und die vorliegenden
Bankauszüge zum 31.12.2021 belegt und mit dem Nominalwert bilanziert. Die Nebenkassen der
Hauptkassen sind zur Abwicklung der Taschengeldverwaltung eingerichtet . Die Bankgeschäfte der
Einrichtungen von NüSt werden über das Hauptkonto (Konto - Nr. 1.004.751) und jeweils ein Unterkonto
je Einrichtung (Kto.- Nr. 4.417.5xx) bei der Sparkasse Nürnberg abgewickelt (Auf die IBAN-Bezeichnung
wird an dieser Stelle verzich tet.). Die Unterkonten werden arbeitstäglich zugunsten des Hauptkontos
abgerechnet. Der Saldo des Hauptgirokontos ist durch eine Bankbestätigung (Kontoauszug) zum
31.12.2021 nachgewiesen. Zusätzlich zu den Girokonten existiert ein Cashkonto bei der Sparkas se
Nürnberg, welches auf Grund der Finanzmarktsituation negativ verzinst wird. Die auf dem Cashkonto
angelegten Gelder sind jederzeit sofort verfügbar. Im Jahr 2020 wurde eine Festgeldanlage getätigt, die
aber bereits 2021 seitens der Bank gekündigt wurde. Ein Wertverlust war bei dieser Anlage
ausgeschlossen.
Umsatzsteuer 2021 Vorjahr
EUR EUR
0,00 9.365,24
insgesamt 0,00 9.365,24
davon mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr 0,00 0,00
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 2021 Vorjahr
EUR EUR
a Hauptkassenbarbestand Sonderkasse NüSt 27.497,89 24.646,25
b Nebenkassenbarbestand Sonderkasse NüSt 10.158,09 6.923,70
c Girokonto Sparkasse 74.266,15 715.229,06
d Festgeldanlage 0,00 2.000.000,00
e Cashkonto Sparkasse 9.116.498,05 6.194.073,19
insgesamt 9.228.420,18 8.940.872,20
573
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 55
NürnbergStift
„D. Rechnungsabgrenzungsposten“
Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind solche Ausgaben erfasst, die vor dem
Abschlussstichtag bewirkt wurden, jedoch erst nach dem Stichtag zu Aufwendungen werden. Dies
betrifft u.a. die Beamtenbesoldung für Januar 2022, die entsprechend den Zah lungsvereinbarungen
bereits im Dezember 2021 zur Auszahlung gebracht wurde. Weiterhin erfolgen zeitliche Abgrenzungen
für Abonnements, bei Jahresrechnungen entsprechend der ausgewiesenen Laufzeit, Gebühren,
Steuern etc.
„PASSIVSEITE“
„A. Eigenkapital“
„I. Stammkapital“
Das Stammkapital wird auch nach dem Abgang des Grundstücks St. Johannis unverändert in Höhe von
620 TEUR ausgewiesen. Es geht auf den ursprünglichen Vermögenswert der Grundstücke
(Bodenwerte) in Höhe von 616.943,00 EUR zurück. Dieser Ansatz wurde in der Eröffnungsbilanz des
früheren Seniorensamts zum 01.01.1996 um 2.875,69 EUR auf 619.818,69 EUR (damals
1.212.260,00 DM) aufgerundet. Gemäß dem Stadtratsbeschluss vom 24.10.2001 wurde mit der
Satzung zur Änderung der Betriebssatzung vom 1 2.11.2001 ab dem 01.01.2002 im Rahmen der
Umstellung von DM auf den EURO das Stammkapital auf 620.000 EUR „geglättet“. Hierzu wurde ein
Betrag in Höhe von 181,31 EUR aus den Kapitalrücklagen entnommen und dem Stammkapital
zugeführt.
Rechnungsabgrenzungsposten 2021 Vorjahr
EUR EUR
insgesamt 63.656,56 61.085,92
Stammkapital 2021 Vorjahr
EUR EUR
insgesamt 620.000,00 620.000,00
574
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 56
NürnbergStift
„II. Kapitalrücklagen“
Von der Stadt Nürnberg an NürnbergStift sind zwei Grundstücke, Flurnummer 452/17 und
Flurnummer 456/13 mit einem Verkehrswert von 5.503.248,00EUR übertragen worden.
Die Übertragung erfolgte zum 01.08.2021.
„III. Gewinn-/ Verlustvortrag“
Gemäß Stadtratsbeschluss wurde der Jahresfehlbetrag 2020 in Höhe von 975.546,03 EUR auf die neue
Rechnung vorgetragen.
Entwicklung der Kapitalrücklagen 2021 Vorjahr
EUR EUR
Stand zum 01.01. 16.932.448,04 16.932.448,04
(a) Zugänge 5.503.248,00 0,00
(b) Abgänge 0,00 0,00
Stand zum 31.12. 22.435.696,04 16.932.448,04
davon:
- Kapitalrücklagen gebunden in Anlagevermögen 23.583.534,12 18.080.286,12
(FSL 01, 54, 81, 90: RBW zum 31.12.)
- Sonstige Kapitalrücklagen -1.147.838,08 -1.147.838,08
Entwicklung des Gewinn- / Verlustvortrages 2021 Vorjahr
EUR EUR
Stand zum 01.01. -1.625.139,63 -649.593,60
Jahresfehlbetrag -710.726,56 -975.546,03
Jahresüberschuss 0,00 0,00
575
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 57
NürnbergStift
„IV. Jahresergebnis“
Entwicklung des Gewinn- / Verlustvortrages 2021 Vorjahr
EUR EUR
Stand zum 01.01. -1.625.139,63 -649.593,60
Jahresfehlbetrag -710.726,56 -975.546,03
Jahresüberschuss 0,00 0,00
Stand zum 31.12. -2.335.866,19 -1.625.139,63
davon:
- Jahresüberschuss 2005 271.719,49 271.719,49
- Jahresüberschuss 2006 66.801,40 66.801,40
- Jahresüberschuss 2007 402.861,62 402.861,62
- Jahresüberschuss 2008 47.153,90 47.153,90
- Jahresüberschuss 2009 200.596,25 200.596,25
- Jahresfehlbetrag 2010 (anteilig) -989.132,66 -989.132,66
- Jahresfehlbetrag 2011 -880.590,11 -880.590,11
- Jahresfehlbetrag 2012 -721.658,73 -721.658,73
- Jahresfehlbetrag 2013 -328.934,62 -328.934,62
- Jahresfehlbetrag 2014 -1.977.748,20 -1.977.748,20
- Jahresfehlbetrag 2015 -1.072.510,94 -1.072.510,94
- Jahresfehlbetrag 2016 -357.031,67 -357.031,67
- Jahresüberschuss 2017 4.412,11 4.412,11
- Jahresüberschuss 2018 7.020.647,39 7.020.647,39
- Jahresfehlbetrag 2019 -2.336.178,83 -2.336.178,83
- Jahresfehlbetrag 2020 -975.546,03 -975.546,03
- Jahresfehlbetrag 2021 -710.726,56
Jahresergebnis 2021 Vorjahr
EUR EUR
insgesamt -710.726,26 -975.546,03
nachrichtlich:
Vortrag auf neue Rechnung -710.726,26 -975.546,03
Verlustausgleich
Kapitalrücklage
576
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 58
NürnbergStift
„B. Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung
des Sachanlagevermögens:“
Gemäß § 5 Abs. 2 PBV sind „Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die mit öffentlichen
Fördermitteln oder sonstigen Zuwendungen Dritter angeschafft oder hergestellt worden sind, auf der
Aktivseite der Bilanz mit dem Bruttowert anzusetzen. Auf der Passivseite d er Bilanz sind die bereits
zweckentsprechend verwendeten Fördermittel oder Zuwendungen als Sonderposten gesondert
auszuweisen, vermindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen
Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierte n Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens.“
„1. Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen“
Der Sonderposten entspricht den Restbuchwerten der mit diesen Mitteln (Fördermittel des Landes: FSL
15, 30, 58, 92; Fördermittel der Stadt N ürnberg: FSL 02, 31, 75, 95) finanzierten
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.
„2. Sonderposten aus nichtöffentlicher Förderung für Investitionen“
Der Sonderposten entspricht den Restbuchwerten der mit diesen Mitteln (nicht öffentliche Förderung:
FSL 11, 46, 74, 94) finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.
Entwicklung des Sonderpostens aus 2021 Vorjahr
öffentlichen Fördermitteln für Investitionen EUR EUR
Stand zum 01.01. 1.097.186,00 1.214.321,00
(a) Zuführung 0,00 25.585,00
(b) Auflösung 141.298,00 142.720,00
- Abschreibungen (141.298,00) (142.720,00)
- Anlagenabgänge zu RBW (0,00) (0,00)
Stand zum 31.12. 955.888,00 1.097.186,00
577
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 59
NürnbergStift
„C. Rückstellungen“
Es wurden nur passivierungspflichtige Rückstellungen gebildet, welche die erkennbaren Risiken
abdecken. Die einzelnen Positionen der „Rückstellungen“ wurden entsprechend den Regelungen des
BilMoG auf die Erfüllungsbeträge durch Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen und
Abzinsung bei überjährig laufenden Verpflichtungen abgestellt. Für die Pensionsrückstellungen wurde
für den Abschlus s das Wahlrecht in Anspruch genommen, welches sich aus den Artikeln 7 - 9 des
Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher
Vorschriften vom 11.03.2016 (veröffentlicht BGBl. I, 2016, Nr. 12 vom 16.03.2016) ab leitet.
Nachfolgender Rückstellungsspiegel gibt einen detaillierten Überblick über die Zusammensetzung und
Entwicklung der Rückstellungen im Geschäftsjahr 2021.
Entwicklung des Sonderpostens aus 2021 Vorjahr
nichtöffentlichen Fördermitteln für Investitionen EUR EUR
Stand zum 01.01. 2.703.899,00 2.823.770,00
(a) Zuführung 29.244,54 40.856,52
- Anlagenzugänge (inkl. Umfinanzierung) (29.244,54) (0,00)
- sonstiges (0,00) (0,00)
(b) Auflösung 166.071,54 160.727,52
- Abschreibungen (166.071,54) (160.727,52)
- sonstiges (0,00) (0,00)
Stand zum 31.12. 2.567.072,00 2.703.899,00
Rückstellungen 2021 Vorjahr
EUR EUR
insgesamt 9.557.059,60 9.086.998,73
578
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 60
NürnbergStift
Die Pensionsrückstellungen (a) werden durch ein versicherungsmathematisches Gutachten belegt.
Dieses wurde für den Abschluss 2021 durch die Stadt Nürnberg mit der Unterstützung der Software
HPR (Version 6.0. 7.0-Kommunal, Testierung vom 28.08.2018) eigenverantwortlich erstellt. Die
Ausfertigung erfolgte nach alter (in komprimierter Form) und neuer Berechnungsmethodik unter
Anwendung der Artikel 7 - 9 des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur
Änderung handelsrechtlicher Vorschrifte n vom 11.03.2016 (veröffentlicht BGBl. I, 2016, Nr. 12 vom
16.03.2016). In beiden Gutachten sind folgende Grundlagen einheitlich zur Anwendung gebracht
worden:
o Bewertung mit dem HGB Teilwertverfahren
o Trend der zukünftigen Gehaltssteigerungen 2,5%
o Rentendynamik 1,75%
o Finanzierungsendalter ist die Regelaltersgrenze nach Geburtsdatum
o Fluktuation 0%
o Berechnungsgrundlage Richttafeln Heubeck 2018 G.
Die Abweichung beider Gutachten liegt in der Anwendung der für die Diskontierung der
Altersversorgungsverpflichtungen heranzuziehenden durchschnittlichen Marktzinssätze, die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlicht werden. Nach alter Methodik werden Zinssätze herangezogen,
welche sich für eine pauschal angenommene Restlaufzeit von 15 Ja hren, ermittelt aus 7
Geschäftsjahren, ergeben (Wahlrecht gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB – bisher). Diese betrugen zum
31.12.2021 1,35 %. Im Gutachten des Vorjahres wurde mit 1,60 % kalkuliert.
Zweck der Rückstellung Stand zum Verbrauch Umbuchung Auflösung Zuführung Zinseffekt Stand zum
01.01.2021 31.12.2021
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
(a) Beamtenpensionen 3.105.450,00 7.371 429.888,64 71.425,36 3.599.392,87
(b) Urlaub 1.120.995,19 332.213,47 788.781,72
(c) Überstunden 332.623,55 27.440,30 360.063,85
(d) Altersteilzeit 122.084,62 67.246,70 1.395,00 190.726,32
(e) Beihilfen 470.158,00 37.474,00 79.237,00 30.612,00 542.533,00
(f) Leistungsentgelte 300,00 300,00
Summe (a)-(f) 5.151.611,36 377.058,60 0 0 603.812,64 103.432,36 5.481.797,76
(g) Erstellung des
Jahresabschlusses 37.531,68 9.792,32 47.324,00
(h) örtliche und überörtliche
Prüfung 30.515,82 28.793,30 33.384,26 35.106,78
(i) Erstellung Jahres-
steuererklärung 0 0
(j) Ausstehende
Rechnungen 281.260,97 280.894,82 425.270,06 425.636,21
(k) Großreparaturen 765.311,92 765.311,92
(l) Instandhaltung 0 0
(m) Archivierungskosten 28.705,55 5.072,97 5.839,15 29.471,73
(n) Dienstjubiläen 89.210,00 5.470,00 83.740,00
(o) Corona 102.851,43 12.309,76 1.870,47 88.671,20
(p) Abgang Grundstück AHJ
Baulandbeschluss 2.600.000,00 2.600.000,00
insgesamt 9.086.998,73 709.599,45 0 1.870,47 1.078.098,43 103.432,36 9.557.059,60
579
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 61
NürnbergStift
Nach neuer Methodik ergeben sich die Zinssätze aus 10 Geschäft sjahren. Die in beiden Gutachten
ermittelten Gesamtpensionen belaufen sich auf 15.912.251 EUR ( alte Methodik – durchschnittlicher
Zinssatz der letzten 7 Jahre) bzw. 14.882.740 EUR (neue Methodik – durchschnittlicher Zinssatz der
letzten 10 Jahre). Der Unterschiedsbetrag beläuft sich auf 1.029.511 EUR.
In der Pensionsrückstellung werden nur passivierungspflichtige Rückstellungen für „Neuzusagen“
(Rechtsanspruch ab dem 01.01.1987) gebildet. Bei Verpflichtungen für laufende Versorgungsleistungen
oder Anwartschaften auf Versorgungsleistungen aufgrund einer unmittelbaren Zusage nach
beamtenrechtlichen Grundsätzen oder tarifvertraglichen Vereinbarungen, für den die Berechtigten ihren
Rechtsanspruch bereits vor dem 01.01.1987 erworben haben, wurde das Wahlrecht zur Passivierung
nicht in Anspruch genommen . Der Bestand an passivierungspflichtigen Pensionsansprüchen zum
31.12.2021 beträgt nach neuer Bewertungsmethodik lautet 3.599.393 EUR.
Der Unterschiedsbetrag aus der Berechnung mit dem 10 -Jahresdurchschnittsatz und dem 7 -
Jahresdurchschnittsatz beträgt bei den passivierungspflichtigen Pensionsrückstellungen 472.590 Euro
zum 31.12.2021. Zum Jahresabschluss 31.12.2021 wurde die Pensionsrückstellung mit einem Zinssatz
von 1,87 % berechnet. Im Vorjahr wurde mit einem Zinssatz von 2,30 % gerechnet, der Effekt aus der
Zinsänderung beträgt 343.356 Euro.
Zur Berechnung der Rückstellungen für noch nicht abgegoltene Urlaubsansprüche (b) wurden für die
einzelnen Personalgruppen die durchschnittlichen Jahrespersonalkosten je Vollkraft, abzgl. enthaltener
Bestandteile für Zeitarbeit, angesetzt. Die für die Berechnung der Rückstellung notwendige Anzahl der
durchschnittlichen Ist -Arbeitstage sind für 202 1 mit 220 Tagen definiert. Zum 31.12.2021 bestanden
Urlaubsansprüche in Höhe von 2.854 Tagen, im Vergleich zum Vorjahr mit 4.076 Tagen sind es 1.2 22
Tage weniger.
Für Gleitzeitüberhänge und Überstunden (c), die im folgenden Geschäftsjahr auszugleichen sin d, ist
eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Zum 31.12.2021 fielen 8.028 Stunden an.
Dies ist ein Aufbau im Vergleich zum Vorjahr (7.349 Stunden) um 679 Stunden.
Bei der Bewertung der Urlaubs - und Überstundenrückstellungen wurde ein Gehaltstrend von 1, 40 %
berücksichtigt.
Für die voraussichtlich in der Zukunft entstehende Verpflichtung zur Zahlung von
Aufstockungsleistungen und für die während der Beschäftigungsphase entstandenen
Erfüllungsrückstände aus Altersteilzeitregelungen (d) wird eine Rückstellung für ungewisse
Verbindlichkeiten nach § 249 Abs. 1 HGB passiviert. Beginnend im Geschäftsjahr 2009 sind diese durch
ein versicherungsmathematisches Gutachten belegt und für die Jahre 2010 bis 202 1 fortgeschrieben
worden. Das Gutachten für 2021 fertigte die Stadt Nürnberg analog zum Gutachten für Pensionen selbst
an. Bis zum 31.12.2020 hatten ursprünglich 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NüSt einen Vertrag
580
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 62
NürnbergStift
mit Altersteilzeitregelung abgeschlossen. Zum Stichtag 31.12.2020 sind diese Verträge alle beendet.
Im Jahr 2021 laufen 4 neue ATZ-Verträge und 2 Sabbatregelungen. Die Diskontierung der Rückstellung
wurde nach den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssätzen
(gebildet aus 7 Geschäftsjahre n; 2021: 1,35 %, 2020: 1,60 %, 2019: 1,97 %, 2018: 2,32 %;)
vorgenommen, welche sich für eine pauschal angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren ergeben. Als
Gehaltstrend wurde eine Steigerung von 1,75 % pro Jahr angenommen. Auch diesem Gutachten liegen
die R ichttafeln Heubeck 20 18 G zugrunde. Die Sozialversicherungsbeiträge ergeben sich aus den
aktuell anzusetzenden Sätzen für Arbeitgeber, inklusive Aufstockungsbetrag zur gesetzlichen
Rentenversicherung. Als Bewertungsverfahren wurde IDW mit Abfindungscharakt er (Verlautbarung
IDW RS HFA 3 n.F.) angewendet.
Der Bestand für ATZ-Verträge beläuft sich auf 152 TEUR und für die Sabatt-Regelung auf 39 TEUR.
Auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens, welches analog für die Pensions -
und Altersteilzeitrückstellung ab dem Abschlussjahr 2013 durch die Stadt Nürnberg erstellt wird, wurden
für die Verpflichtung zur künftigen Beihilfeleistung (e) an Pensionäre in Krankheits -, Geburts - und
Todesfällen Rückstellungen gebildet. Analog zum Pensionsgutachten wurde als Berechnungsmethode
das Teilwertverfahren angewandt und die Diskontierung der Rückstellung nach den von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssätzen (2021: 1,35 %, 2020: 1,60 %; 2019:
1,97 %, 2018: 2,32 % ) vorgenommen, welche sich für eine pauschal angenommene Restlaufzeit von
15 Jahren ergeben. Für diese Rückstellung sind die neuen Regelungen zum Marktzinssatz nicht
anwendbar. Der Berechnung liegen die Richttafeln Heubeck 2018 G zugrunde, eine Berücksichtigung
von Fluktuation erfolgte nicht. Für die Anpassung der laufenden Beihilfen wurde ein Wert von 3% pro
Jahr angesetzt.
Interne Aufwendungen zur Erstellung des Jahresabschlusses (g) wurden in einer Rückstellung in Höhe
von 47 TEUR angesetzt.
Die örtliche Prüfung (h) des Jahresabschlusses wird durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt
durchgeführt. Die Prüfung des Jahresabschlusses 202 1 erfolgt im Jahr 202 2. Die Rückstellung ergibt
sich aus der Verwaltungskostenerstattung. Die überörtliche Prüfung (h) erfolgt durch den Bayerischen
Kommunalen Prüfungsverband (BKPV). Die letzte Prüfung umfasste die Jahre 2010 bis 2015. Die dafür
gebildete Rückstellung wurde voll verbraucht. Für die Bildung der neuen Rückstellung erfolgte eine
Neubewertung des Erfüllungsbetrages auf Basis der in Rechnung gestellten Prüfungskosten. Die
Diskontierung erfolgte für die Restlaufzeit von 2 Jahren entsprechend mit dem von der Deutschen
Bundesbank vorgegebenen Zinssatz (0,58 %).
Die Erstellung der Jahressteuererklärung (i) (Körperschaft- und Gewerbesteuer) für den wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb des NürnbergStift wird seit 2007 über das Steueramt der Stadt Nürnberg erstellt. Es
erfolgt keine Rückstellungsbildung.
581
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 63
NürnbergStift
Für die Aufbewahrung von Unterlagen (Archivierung (j)) ist gemäß dem BFH -Urteil vom 19.08.2002
(BStBl 2003II S. 131 = SIS 03 01 98) eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zwingend zu
bilden. Die bestehende Rückstellung war zum 31.12.202 1 fortzuschreiben. Für die Bewertung wurde
eine Preis- bzw. Kostensteigerungsrate in Höhe von 2 % pro Jahr zugrunde gelegt und eine Laufzeit
entsprechende Diskontierung der Erfüllungsbeträge gemäß den von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Zinssätzen vorgenommen.
Ausstehende Rechnungen (k) werden über eine Rückstellungsbildung b erücksichtigt und jährlich
geprüft und fortgeschrieben.
Als Rückstellungen für Großreparaturen (l) werden Instandhaltungen berücksichtigt, die erst später
planmäßig durchzuführen sind.
Die zum 31.12.2021 ausgewiesenen Rückstellungen für Großreparaturen beinhalten im Einzelnen:
Im Geschäftsjahr 2021 erfolgte keine Inanspruchnahme der bestehenden Rückstellung.
Aus dem Vertrag zum Verkauf des Grundstücks St. Johannis ergibt sich das weitere Nutzungsrecht mit
allen Pflichten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes in den Gebäuden der Einrichtung. In
Anbetracht des Zustandes wird aus diesem Grund die Rückstellung zur Dacherneuerung beibehalten.
Instandhaltungsrückstellungen (m) sind gemäß den Ansatzvorschriften des BilMoG ab 2010 nur noch
dann zu bilden, wenn die Unterhaltsmaßnahmen im ersten Quartal des Folgejahres nachgeholt werden.
Solche Sachverhalte lagen für NüSt im Berichtsjahr nicht vor.
Im Abschluss 2018 wurde eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit
dem Verka uf des Grundstücks St. Johannis gebildet, welche mögliche Verbindlichkeiten aus dem
Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg (Stand Oktober 2018) abdecken soll. Diese Rückstellung ist
beizubehalten, da derzeit dieser Vorgang nicht abgeschlossen ist.
582
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 64
NürnbergStift
„D. Verbindlichkeiten“
Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.
Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Die
Verbindlichkeiten zum 31.12.2021 setzen sich wie folgt zusammen:
„1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“
Die zum Bilanzstichtag bestehenden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind für jede
einzelne Einrichtung des NüSt durch Kreditoren-Saldenlisten nachgewiesen. Die Salden stimmen mit
den entsprechenden Konten der Finanzbuchhaltung überein. In den Kreditoren -Saldenlisten zum
31.12.2021 belief sich der Korrekturposten für debitorische Kreditoren auf 2.512,93 EUR (Vorjahr
3.153,09 EUR), der die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um diesen Betrag erhöht.
Verbindlichkeiten Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr von mehr als 1 Jahr davon mehr als 5 Jahre insgesamt
EUR EUR EUR EUR
- aus Lieferungen und Leistungen 1.123.741,80 21.167,61 1.144.909,41
- davon gegenüber dem Träger der Einrichtung ( 91.995,61 )
- gegenüber Kreditinstituten 464.652,39 7.072.384,93 7.537.037,32
- aus öffentlicher Förderung 0,00 0,00
- aus nichtöffentlicher Förderung 1.638.563,34 1.638.563,34
- Sonstige 448.885,86 448.885,86
- Verwahrgelder 792.175,26 792.175,26
- Umsatzsteuer 7.697,07 7.697,07
insgesamt 4.475.715,72 7.093.552,54 0,00 11.569.268,26
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2021 Vorjahr
EUR EUR
a aus Lieferungen und Leistungen 1.124.187,74 999.618,05
b aus Sicherheitseinbehalten 21.167,61 21.167,61
c Skontoverrechnung netto -445,94 -716,25
insgesamt 1.144.909,41 1.020.069,41
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr 1.123.741,80 998.901,80
583
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 65
NürnbergStift
„2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2021 Vorjahr
EUR EUR
a Darlehen 7.529.569,27 7.986.610,73
b Sonstiges 7.468,05 8.148,44
insgesamt 7.537.037,32 7.994.759,17
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr 464.652,39 465.189,90
„3. Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger der Einrichtung“
In dieser Position wird das Kontokorrentkonto zur Stadt Nürnberg ausgewiesen (kein Kassenkredit zum
31.12.2021). Weiterhin werden die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg aus dem Posten
,, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ‘‘ jetzt als Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger
der Einrichtung gezeigt.
„4. Verbindlichkeiten aus öffentlicher Förderung“
Als Verbindlichkeiten aus öffentlicher Förderung werden die bis zum Abschluss des Geschäftsjahres
noch nicht zweckentsprechend verwendeten Fördermittel ausgewiesen.
Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger 2021 Vorjahr
der Einrichtung EUR EUR
Kontokorrentkonto 0,00 71.232,58
aus Lieferungen und Leistungen 91.995,61 100.574,24
insgesamt 91.995,61 171.806,82
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr 91.995,61 171.806,82
Verbindlichkeiten aus 2021 Vorjahr
öffentlicher Förderung EUR EUR
insgesamt 0,00 0,00
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr 0,00 0,00
584
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 66
NürnbergStift
„5. Verbindlichkeiten aus nichtöffentlicher Förderung“
Als Verbindlichkeiten aus nichtöffentlicher Förderung werden die bis zum Abschluss des
Geschäftsjahres noch nicht zweckentsprechend verwendeten Spenden und Zuwendungen Dritter
ausgewiesen.
Im Berichtsjahr 2021 wurden Spendenmittel u.a. für Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in den
Einrichtungen eingesetzt. Die für den laufenden Aufwand verwendeten Spenden wurden mit einem
Betrag von rund 59,7 TEUR erfolgswirksam aufgelöst.
Entwicklung der Verbindlichkeiten aus 2021 Vorjahr
öffentlicher Förderung EUR EUR
Stand zum 01.01. 0,00 12.792,50
(a) Zuführung 0,00 12.792,50
- Zufluss von Zuschüssen (12.792,50)
(b) Verwendung 0,00 25.585,00
- Zuführung zum SoPo (25.585,00)
- erfolgsw irksame Auflösung 0,00 0,00
Stand zum 31.12. 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus 2021 Vorjahr
nichtöffentlicher Förderung EUR EUR
insgesamt 1.638.563,34 854.562,42
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr 1.638.563,34 854.562,42
Entwicklung der Verbindlichkeiten aus 2021 Vorjahr
nichtöffentlicher Förderung EUR EUR
Stand zum 01.01. 854.562,42 267.352,07
(a) Zuführung 872.958,28 644.883,97
- Zufluss von Spenden und ähnlichen Zuw endungen(872.958,28) (644.883,97)
(b) Verwendung 88.957,36 57.673,62
- Zuführung zum SoPo (29.244,54) (40.856,52)
- erfolgsw irksame Auflösung (59.712,82) (16.817,10)
Stand zum 31.12. 1.638.563,34 854.562,42
585
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 67
NürnbergStift
„6. Sonstige Verbindlichkeiten“
Der Posten „Sonstige Verbindlichkeiten“ setzt sich wie folgt zusammen:
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind ,,Kreditorische Debitoren ‘‘ in Höhe von 164.076,25 EUR
enthalten, deren Korrekturposten unter dem Bilanz-Posten Aktiva B.II1,, Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen ‘‘ gezeigt wird.
Hinsichtlich der Entwicklung der erhaltenen Anzahlungen wird auf den Abschnitt 1.2.7 Vermögens -und
Finanzlage verwiesen.
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.
Sonstige Verpflichtungen ergeben sich aus Leasingverträge n für Pkw des Ambulanten Dienstes mit
einer Laufzeit bis 2025 sowie der Zentrale auch mit einer Laufzeit bis 2025 (jährliche Leasingraten für
13 Pkw 24 TEUR brutto).
Weiterhin sind die zwischen dem NürnbergStift und der NürnbergStift Service GmbH geschlossenen
Verträge (Raum-und Gerätemietvertrag, Werkvertrag und Dienstleistungsvertrag) auf unbestimmte Zeit
abgeschlossen und mit einer Kündigungsz eit von 3 Mona ten zum Quartalsende von beiden Seiten
kündbar.
Der Vertrag zu Beratungs - und Unterstützungsleistungen mit der Firma Schwan & Partner ist auf
unbefristete Zeit abgeschlossen und kann aktuell mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat von beiden
Sonstige Verbindlichkeiten 2021 Vorjahr
EUR EUR
a erhaltene Anzahlungen
- vom Sozialhilfeträger, Pflegekassen 167,61 654.994,06
- von Selbstzahlern 4.938,49 2.801,07
- Rentenverrechnungskonto C&S -70,50 -70,50
- Sonstige 3.580,33 2.400,22
b aus Personalabrechnung
- gegenüber Mitarbeitern 104.921,42 107.259,11
- gegenüber Finanzbehörden 170.665,13 197.687,61
c Kreditorische Debitoren 164.076,25 184.553,38
d Sonstige 607,13 194,61
insgesamt 448.885,86 1.149.819,56
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr 448.885,86 1.149.819,56
davon im Rahmen der sozialen Sicherheiten 0,00 -1.415,20
davon aus Steuern (o. Ust.), 170.665,13 197.687,61
586
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 68
NürnbergStift
Seiten gekündigt werden.
„7. Verwahrgeldkonto“
Unter diesem Bilanzposten sind die für Bewohner und Dritte in Verwahrung genommenen
Zahlungsmittel als Verbindlichkeiten auszuweisen.
Die Abwicklung der Taschengelder für Bewohnende, die ihr Geld nicht mehr selbst ve rwalten können,
wird von den Einrichtungsverwaltungen wahrgenommen. Für die Geldverwaltungsfälle wird im
Verwaltungsprogramm Sinfonie jeweils ein eigenes Personenkonto geführt.
Für bedürftige NüSt - Bewohner wird vom Sozialdienst ein sogenannter Sozialfonds verwaltet. Die Mittel
stammen überwiegend aus der Hintermayr - Stiftung.
„8. Umsatzsteuer“
Die Umsatzsteuer wird über die Stadt Nürnberg mit den Finanzbehörden abgerechnet. Die
Verbindlichkeit 31.12.2021 beträgt 7.697,07 Euro.
„F. Rechnungsabgrenzungsposten“
Zum Bilanzstichtag 31.12.2021 ist die mögliche Verpflichtung gegenüber der Heilig-Geist-Spital-Stiftung
aus der Abrechnung der Bauunterhaltskosten für die Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital für 2021
hinzugekommen, die von der Stiftung und dem NüSt jeweils zu 50 % getragen werden. Aus 2021 ergibt
sich eine Verpflichtung zur Erstattung. Die Buchung erfolgt im Jahr 2022.
2.3.3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Verwahrgeldkonto 2021 Vorjahr
EUR EUR
a Taschengeldverwaltung für Heimbewohner 486.417,10 490.113,14
b Sozialdienst 17.938,61 15.587,85
c Sonstiges 287.819,55 2.920,32
insgesamt 792.175,26 508.621,31
Rechnungsabgrenzungsposten 2021 Vorjahr
EUR EUR
insgesamt 30.666,80 79.129,47
587
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 69
NürnbergStift
Die Nummerierung entspricht der Anlage 2 PBV.
Einfluss auf die Erträge der GuV – Positionen 1 bis 4 haben im stationären Bereich die
Belegungszahlen, die Bewohnerstruktur, inklusive der Pflegegradverteilung, die Kundenstruktur und die
Leistungsverteilung im ambulanten Bereich sowie die Vergütungssätze . Für das Jahr 202 1 ist ein
besonderes Ereignis, die Corona -Pandemie mit ihren gravierenden Auswirkungen auf das
ökonomische, gesellschaftliche und private Leben, wirksam geworden.,
In den nachfolgenden Übersichten werden die Leistungsdaten für das NürnbergStift gesamt sowie für
die Einrichtungen dargestellt. Die Vergleichbarkeit zum Vorjahr ist hergestellt.
Belegungszahlen für den stationären Bereich
Eigenbetrieb NürnbergStift insgesamt
Belegungsdaten NüSt Bereich 2021 Vorjahr
Plätze/Wohneinheiten (WE) Tagespflege:
(im Jahresdurchschnitt) - maximal belegbare Plätze 18 18
Pflege:
- maximal belegbare Plätze 553 553
Rüstig:
- maximal belegbare Plätze 142 142
Wohnen:
- maximal belegbare Plätze 170 170
Rehabilitation:
- maximal belegbare Plätze 44 44
insgesamt:
- maximal belegbare Plätze/WE 927 927
Belegungstage (BT) Tagespflege: 1.758 1.292
Pflege: 182.066 196.187
Rüstig: 16.715 19.694
Wohnen: 58.801 61.051
Rehabilitation: 8.626 14.747
insgesamt 267.966 292.971
Auslastungsgrad (in %) NürnbergStift gesamt:
- maximal belegbare Plätze/WE 79,7 86,4
588
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 70
NürnbergStift
Geriatrische Rehabilitation (REHA)
Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital (HSP)
Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS)
Belegungsdaten Reha Bereich 2021 Vorjahr
Plätze Rehabilitation
(im Jahresdurchschnitt) - maximal belegbare Plätze 44 44
Belegungstage (BT) Rehabilitation 7.925 8.626
Auslastungsgrad (in %) Einrichtung 49,2 53,6
Belegungsdaten HSP Bereich 2021 Vorjahr
Wohneinheiten Wohnheim:
(im Jahresdurchschnitt) - maximal belegbare Plätze 106 106
Belegungstage (BT) Wohnheim 38.481 38.706
Auslastungsgrad (in %) Einrichtung 99,5 99,8
Belegungsdaten AHS Bereich 2021 Vorjahr
Plätze Pflege:
(im Jahresdurchschnitt) - maximal belegbare Plätze Tagespflege 18 18
(im Jahresdurchschnitt) - maximal belegbare Plätze Dauerpflege 254 254
insgesamt:
- maximal belegbare Plätze 272 272
Belegungstage (BT) Tagespflege: 1.758 1.292
Pflege: 77.530 86.352
insgesamt 79.288 87.644
Auslastungsgrad (in %) Einrichtung: 81,6 89,9
589
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 71
NürnbergStift
August-Meier-Heim (AHR)
Senioren-Wohnanlage St. Johannis (AHJ)
Belegungsdaten AHR Bereich 2021 Vorjahr
Plätze/Wohneinheiten (WE) Pflege:
(im Jahresdurchschnitt) - maximal belegbare Plätze 139 139
Rüstig:
- maximal belegbare Plätze 42 42
insgesamt:
- maximal belegbare Plätze 181 181
Belegungstage (BT) Pflege: 45.398 47.827
Rüstig: 3.614 4.499
insgesamt 49.012 52.326
Auslastungsgrad (in %) Einrichtung 74,2 79,0
Belegungsdaten AHJ Bereich 2021 Vorjahr
Plätze/Wohneinheiten (WE) Pflege:
(im Jahresdurchschnitt) - maximal belegbare Plätze 96 96
Rüstig:
- maximal belegbare Plätze 72 72
Wohnen:
- maximal belegbare Plätze 64 64
insgesamt:
- maximal belegbare Plätze 232 232
Belegungstage (BT) Pflege: 33.180 36.039
Rüstig: 8.869 10.341
Wohnen: 20.320 22.345
insgesamt 62.369 68.725
Auslastungsgrad (in %) Einrichtung 73,7 80,9
590
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 72
NürnbergStift
Senioren-Wohnanlage Platnersberg (AHP)
Bewohnerstruktur nach Pflegegradverteilung
Eigenbetrieb NürnbergStift insgesamt
Belegungsdaten AHP Bereich 2021 Vorjahr
Plätze/Wohneinheiten (WE) Pflege:
(im Jahresdurchschnitt) - maximal belegbare Plätze 64 64
Rüstig:
- maximal belegbare Plätze 28 28
insgesamt:
- maximal belegbare Plätze 92 92
Belegungstage (BT) Pflege: 25.958 25.969
Rüstig: 4.232 4.854
insgesamt 30.190 30.823
Auslastungsgrad (in %) Einrichtung 89,9 91,5
Bewohnerstruktur
NüSt BT BewohnerØ in % BT BewohnerØ in %
(a) Tagespflege 1.758 7 0,7 1.292 5 0,5
(a) Pflege 182.066 499 68,1 196.187 536 68,4
davon:
ohne PG / noch nicht gestuft 248 1 0,1 154 0 0,1
Kurzzeitpflege 7.370 20 2,8 4.862 13 1,7
PG 1 8.112 22 3,0 8.822 24 3,1
PG 2 40.765 112 15,3 45.968 126 16,0
PG 3 58.302 160 21,8 58.822 161 20,5
PG 4 40.506 111 15,2 44.108 121 15,4
PG 5 26.763 73 10,0 33.451 91 11,7
(b) Rüstig 16.715 46 6,3 19.694 54 6,9
(c) Wohnen 58.801 161 22,0 61.051 167 21,3
(d) Rehabilitation 7.925 22 3,0 8.626 24 3,0
insgesamt 267.265 734,4 100,0 286.850 780 100,0
Vorjahr2021
591
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 73
NürnbergStift
Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS)
August-Meier-Heim (AHR)
Senioren-Wohnanlage Platnersberg (AHP)
Bewohnerstruktur
AHS BT BewohnerØ in % BT BewohnerØ in %
(a) Tagespflege 1.758 7 2,2 1.292 5 1,5
(b) Pflege 77.530 212 97,8 86.352 236 98,5
ohne PG / noch nicht gestuft 248 1 0,3 154 0 0,2
Kurzzeitpflege 5.713 16 7,2 4.154 11 4,7
PG 1 76 0 0,1 344 1 0,4
PG 2 13.112 36 16,5 14.674 40 16,7
PG 3 25.639 70 32,3 25.144 69 28,7
PG 4 19.032 52 24,0 22.081 60 25,2
PG 5 13.710 38 17,3 19.801 54 22,6
insgesamt 79.288 220 100,0 87.644 241 100,0
2021 Vorjahr
Bewohnerstruktur
AHR BT BewohnerØ in % BT BewohnerØ in %
(a) Pflege 45.398 124 92,6 47.827 131 91,4
ohne PG / noch nicht gestuft 0 0,0 0 0,0
Kurzzeitpflege 790 2 1,6 209 1 0,4
PG 1 4.250 12 8,7 5.479 15 10,5
PG 2 14.007 38 28,6 15.912 43 30,4
PG 3 12.884 35 26,3 12.714 35 24,3
PG 4 8.272 23 16,9 8.451 23 16,2
PG 5 5.195 14 10,6 5.062 14 9,7
(b) Rüstig 3.614 10 7,4 4.499 12 8,6
insgesamt 49.012 134 100,0 52.326 143 100,0
2021 Vorjahr
Bewohnerstruktur
AHP BT BewohnerØ in % BT BewohnerØ in %
(a) Pflege 25.958 71 86,0 25.969 71 84,3
ohne PG / noch nicht gestuft 0 0,0 0 0,0
Kurzzeit- & Verhinderungspflege 496 1 1,6 198 1 0,6
PG 1 1.656 5 5,5 1.232 3 4,0
PG 2 6.723 18 22,3 6.238 17 20,2
PG 3 8.763 24 29,0 9.020 25 29,3
PG 4 5.017 14 17 6.361 17 20,6
PG 5 3.303 9 11 2.920 8 9,5
(b) Rüstig 4.232 12 14,0 4.854 13 15,7
insgesamt 30.190 83 100,0 30.823 84 100,0
2021 Vorjahr
592
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 74
NürnbergStift
Senioren-Wohnanlage St. Johannis (AHJ)
Vergütungssätze
Für die Bereiche Pflege, Rüstig, Ambulanter Dienst und Geriatrische Rehabilitation sind neue
Vergütungssatzvereinbarungen abgeschlossen. Für den Bereich Pflege sind die neue
Vergütungsvereinbarungen aber erst im 03/2022 rückwirkend ab 01.1 0.2021 umgesetzt worden.
Unverändert blieb der Bereich Wohnen und die 2016 vereinbarten gesondert berechenbaren
Investitionskosten. Ab 01.08.2020 ist ein neuer Vergütungssatz hinzugekommen, der begründet sich
aus der Finanzierung der sich aus dem Pflegeber ufegesetz (PflBG) ergebenden generalistischen
Ausbildung und gilt für die ambulante, teil- und vollstationäre Pflege nach SGB XI.
Kritisch bleibt refinanzierungstechnisch die Tatsache, dass die Kostenträger bei der Kalkulation der
Pflegesätze im stationär en Bereich von einer Auslastung von 97 % ausgehen, obwohl in der Realität
die Auslastung bei bzw. unter 90 % (2021: 79,7 %, 2020: 86,4 %; 2019: 90,7 %, 2018 : 92,3 %; 2017:
91,9 %; 2016 : 90,2 %; 2015 ; 88,2 %; 2014 : 86,5 %; 2013: 87,3 %) liegt und sich damit eine
Unterdeckung, insbesondere für den Fixkostenteil, ergibt.
„1. Erträge aus ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege sowie aus Kurzzeitpflege,
sonstige Leistungen“
Die allgemeinen Pflegeleistungen setzen sich wie folgt zusammen (Übersicht nach Pflegearten sowie
Einrichtungen).
Bewohnerstruktur
AHJ BT BewohnerØ in % BT BewohnerØ in %
(a) Pflege 33.180 91 53,2 36.039 98 52,4
ohne PG / noch nicht gestuft 0 0,0 0 0,0
Kurzzeit- & Verhinderungspflege 371 1 0,6 301 1 0,4
PG 1 2.130 6 3,4 1.767 5 2,6
PG 2 6.923 19 11,1 9.144 25 13,3
PG 3 11.016 30 17,7 11.944 33 17,4
PG 4 8.185 22 13,1 7.215 20 10,5
PG 5 4.555 12 7,3 5.668 15 8,2
(b) Rüstig 8.869 24 14,2 10.341 28 15,0
(c) Wohnen 20.320 56 32,6 22.345 61 32,5
insgesamt 62.369 171 100,0 68.725 188 100,0
2021 Vorjahr
593
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 75
NürnbergStift
Erträge aus ambulanter, teilstationärer und voll- 2021 Vorjahr
stationärer Pflege
sonstige Leistungen EUR EUR
(a) teilstationäre Pflegeleistungen 115.632,81 79.501,91
- PG 1 0,00 246,90
- PG 2 29.674,11 21.979,71
- PG 3 54.259,44 30.421,06
- PG 4 11.816,28 15.238,02
- zusätzliche Betreuung / Betreuungszuschlag 14.749,62 10.504,70
- Ausbildungsumlage 5.133,36 1.111,52
(b) Vollstationäre Pflegeleistungen: 17.539.676,47 17.867.134,71
- Pflegeklasse 0 - 3 0,00 0,00
- Pflegehilfsmittel 125.611,04 130.921,69
- PG 1 289.843,11 286.715,16
- PG 2 2.830.677,90 3.039.957,52
- PG 3 4.929.464,25 4.852.064,28
- PG 4 4.108.595,90 4.375.328,56
- PG 5 2.917.185,11 3.569.216,61
- Ausbildungsvergütung 168.584,04 323.360,43
- Ausbildungsumlage 405.257,85 117.870,70
- zusätzliche Betreuung / Betreuungszuschlag 1.764.457,27 1.171.699,76
(c) Leistungen der Kurzzeitpflege 796.520,48 522.987,90
- Pflegeklassen 0 bis 3 0,00 0,00
- PG 2-5 749.046,19 488.374,71
- Ausbildungsvergütung 7.147,37 8.608,08
- zusätzliche Betreuung / Betreuungszuschlag 40.326,92 26.005,11
(d) Verhinderungspflege 16.781,38 8.212,88
(e) Rüstig 387.600,41 460.368,39
- Maßnahmenpauschale, etc. 371.237,11 426.852,13
- Ausbildungsvergütung 16.363,30 33.516,26
(f) Wohnen 792.690,59 797.860,75
(g) Ambulante Pflegleistungen: 1.042.124,01 1.163.166,24
(h) Geriatrische Rehabilitation 1.684.356,34 1.952.066,96
(k) Sonstige Leistungen 662,00 161,00
insgesamt 22.376.044,49 22.851.460,74
594
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 76
NürnbergStift
Erträge aus ambulanter, teilstationärer und voll- 2021 Vorjahr
stationärer Pflege
sonstige Leistungen EUR EUR
AHS (a) teilstationäre Pflegeleistungen
- PG 1 0,00 246,90
- PG 2 29.674,11 21.979,71
- PG 3 54.259,44 30.421,06
- PG 4 11.816,28 15.238,02
- zusätzliche Betreuung / Betreuungszuschlag 14.749,62 10.504,70
- Ausbildungsumlage 5.133,36 1.111,52
(b) Vollstationäre Pflegeleistungen
- Pflegehilfsmittel 60.142,62 59.875,70
- PG 1 4.238,91 11.697,67
- PG 2 913.501,36 977.304,94
- PG 3 2.175.311,45 2.084.835,41
- PG 4 1.937.851,17 2.193.712,36
- PG 5 1.491.314,76 2.118.744,22
- Ausbildungsvergütung 69.034,98 139.102,47
- Ausbildungsumlage 173.776,85 52.513,82
- zusätzliche Betreuung / Betreuungszuschlag 725.348,54 506.051,76
(c) Leistungen der Kurzzeitpflege
- Pflegeklassen 0 bis 3 0,00 0,00
- PG 2-5 609.557,96 431.262,77
- Ausbildungsvergütung 5.530,94 7.380,06
- zusätzliche Betreuung / Betreuungszuschlag 30.856,68 22.430,61
(d) Verhinderungspflege 0,00 0,00
(e) Rüstig
- Maßnahmenpauschale, etc. 6.251,80 3.360,80
- Ausbildungsvergütung 275,72 243,62
(k) Sonstige Leistungen 0,00 0,00
Zwischensumme AHS 8.318.626,55 8.688.018,12
AHR (a) teilstationäre Pflegeleistungen 0,00 0,00
(b) Vollstationäre Pflegeleistungen
- Pflegeklasse 0 - 3 0,00 0,00
- Pflegehilfsmittel 28.227,81 29.235,86
- PG 1 149.323,66 175.702,03
- PG 2 950.198,82 1.041.650,89
- PG 3 1.078.436,63 1.038.216,87
- PG 4 833.307,02 832.071,42
- PG 5 563.898,49 537.476,65
- Ausbildungsvergütung 43.144,28 80.365,55
- Ausbildungsumlage 87.005,79 29.207,52
- zusätzliche Betreuung / Betreuungszuschlag 456.477,73 284.419,92
(c) Leistungen der Kurzzeitpflege
- Pflegeklasse 0 - 3 0,00 0,00
- PG 2-5 71.820,78 18.179,53
- Ausbildungsvergütung 778,96 354,00
- zusätzliche Betreuung / Betreuungszuschlag 4.300,23 1.173,22
(d) Verhinderungspflege 0,00 0,00
(e) Rüstig
- Maßnahmenpauschale, etc. 77.284,76 94.448,87
- Ausbildungsvergütung 3.503,63 7.571,09
(k) Sonstige Leistungen 0,00 0,00
Zwischensumme AHR 4.347.708,59 4.170.073,42
595
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 77
NürnbergStift
Erträge aus ambulanter, teilstationärer und voll- 2021 Vorjahr
stationärer Pflege
sonstige Leistungen EUR EUR
AHJ (b) Vollstationäre Pflegeleistungen:
- Pflegehilfsmittel 20.207,23 23.842,76
- PG 1 76.569,46 58.891,62
- PG 2 493.585,74 601.646,61
- PG 3 922.394,74 978.238,79
- PG 4 821.336,43 712.820,18
- PG 5 495.164,98 598.465,03
- Ausbildungsvergütung 31.830,19 60.377,23
- Ausbildungsumlage 76.295,52 21.189,57
- zusätzliche Betreuung / Betreuungszuschlag 329.895,66 221.479,20
(c) Leistungen der Kurzzeitpflege
- PG 2-5 28.814,94 27.108,90
- Ausbildungsvergütung 350,78 532,66
- zusätzliche Betreuung / Betreuungszuschlag 2.188,58 1.221,10
(d) Verhinderungspflege 10.264,32 3.350,49
(e) Rüstig
- Maßnahmenpauschale, etc. 193.676,61 223.027,11
- Ausbildungsvergütung 8.488,04 17.555,35
(f) Wohnen 252.453,90 275.258,36
(k) Sonstige Leistungen 0,00 0,00
Zwischensumme AHJ 3.763.517,12 3.825.004,96
AHP (a) teilstationäre Pflegeleistungen 0,00 0,00
(b) Vollstationäre Pflegeleistungen:
- Pflegehilfsmittel 17.033,38 17.967,37
- PG 1 59.711,08 40.423,84
- PG 2 473.391,98 419.355,08
- PG 3 753.321,43 750.773,21
- PG 4 516.101,28 636.724,60
- PG 5 366.806,88 314.530,71
- Ausbildungsvergütung 24.574,59 43.515,18
- Ausbildungsumlage 68.179,69 14.959,79
- zusätzliche Betreuung / Betreuungszuschlag 252.735,34 159.748,88
(c) Leistungen der Kurzzeitpflege
- PG 2-5 38.852,51 11.823,51
- Ausbildungsvergütung 486,69 341,36
- zusätzliche Betreuung / Betreuungszuschlag 2.981,43 1.180,18
(d) Verhinderungspflege 6.517,06 4.862,39
(e) Rüstig
- Maßnahmenpauschale, etc. 94.023,94 106.015,35
- Ausbildungsvergütung 4.095,91 8.146,20
(k) Sonstige Leistungen 662,00 161,00
Zwischensumme AHP 2.679.475,19 2.530.528,65
596
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 78
NürnbergStift
„2. Erträge aus Unterkunft und Verpflegung“
Erträge aus ambulanter, teilstationärer und voll- 2021 Vorjahr
stationärer Pflege
sonstige Leistungen EUR EUR
HSP (f) Wohnen 540.236,69 522.602,39
AMBD (g) Ambulante Pflegleistungen:
- PG 1 15.009,55 13.997,86
- PG 2 97.735,34 127.388,07
- PG 3 307.938,89 278.564,25
- PG 4 77.574,36 92.801,41
- PG 5 56.982,15 53.075,26
- Verhinderungspflege 11.169,46 7.491,90
- Sonstige 78.976,39 66.158,37
- Pflegeleistungen nach SGB V 377.858,30 394.136,63
- Ausbildungsumlage 18.879,57 4.171,57
Abgrenzung Dezember 125.380,92
Zwischensumme AMBD 1.042.124,01 1.163.166,24
Reha (h) Geriatrische Rehabilitation 1.684.356,34 1.952.066,96
- ambulant 0,00 0,00
- stationär 1.684.356,34 1.952.066,96
insgesamt 22.376.044,49 22.851.460,74
Erträge aus 2021 Vorjahr
Unterkunft und Verpflegung EUR EUR
AHS
- Pflege: U / V SGB XI - teilstationär 24.172,50 17.368,98
- Pflege: U / V SGB XI - vollstationär 1.646.479,18 1.846.294,92
- Pflege: U / V SGB XI - Kurzzeitpflege 148.956,23 105.723,38
- Rüstige (Altenheim): Grundpauschale 6.513,46 3.514,12
Zwischensumme (AHS) 1.826.121,37 1.972.901,40
AHR
- Pflege: U / V SGB XI - vollstationär 991.146,54 1.035.257,68
- Pflege: U / V SGB XI - Kurzzeitpflege 17.927,14 4.396,04
- Rüstige (Altenheim): Grundpauschale 80.638,74 98.872,67
Zwischensumme (AHR) 1.089.712,42 1.138.526,39
597
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 79
NürnbergStift
„3. Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen“
Erträge aus 2021 Vorjahr
Unterkunft und Verpflegung EUR EUR
AHJ
- Pflege: U / V SGB XI - vollstationär 748.396,29 794.557,90
- Pflege: U / V SGB XI - Kurzzeitpflege 9.352,05 7.351,60
- Rüstige (Altenheim): Grundpauschale 200.235,71 231.637,04
Zwischensumme (AHJ) 957.984,05 1.033.546,54
AHP
- Pflege: U / V SGB XI - vollstationär 589.912,53 587.888,28
- Pflege: U / V SGB XI - Kurzzeitpflege 11.623,35 4.388,46
- Rüstige (Altenheim): Grundpauschale 98.112,20 111.094,36
Zwischensumme (AHP) 699.648,08 703.371,10
insgesamt 4.573.465,92 4.848.345,43
Erträge aus Zusatzleistungen und 2021 Vorjahr
Transportleistungen EUR EUR
AHS 46.481,52 29.600,64
AHR 6.023,16 11.174,46
AHJ 10.154,10 16.563,69
AHP 0,00 0,00
Reha 0,00 2.950,00
insgesamt 62.658,78 60.288,79
598
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 80
NürnbergStift
„4. Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionskosten gegenüber Pflegebedürftigen“
„4a. Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 HGB soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten“
In Umsetzung des BilRUG wurde der § 277 HGB für die Umsatzerlöse neu gefasst. Für
Pflegeeinrichtungen wie das NürnbergStift gilt die PBV vom 22.11.1995 (BGBl. I, S.1528) in der zuletzt
durch Artikel 1 der Verordnung vom 21.12.2016 (BGBl. I S.3076) geänderten Fassung. Danach sind die
Änderungen aus § 277 HGB unter dem neu eingefügten GuV -Posten 4a. auszuweisen. Die
Veränderungen betreffen die Erstattung von Mitarbeitenden für Unterkunft und Verpflegung, sonstige
Erträge für die Praxis Ergotherapie sowie die Geriatrische Rehabilitation, Erträge aus Vermietungen und
Erträge aus der gesonderten Berechnung von 2021 Vorjahr
Investitionskosten gegenüber Pflegebedürftigen EUR EUR
AHS
- Tagespflege: Investitionskosten SGB XI 26.370,00 19.380,00
- Pflege: Investitionskosten SGB XI - vollstationär 1.177.062,38 1.276.574,83
- Pflege: Investitionskosten SGB XI - Kurzzeitpflege 59.144,04 42.210,17
- Rüstige (Altenheim): Investitionskosten 2.205,67 2.455,09
Zwischensumme (AHS) 1.264.782,09 1.340.620,09
AHR
- Pflege: Investitionskosten SGB XI - vollstationär 242.327,58 249.755,61
- Pflege: Investitionskosten SGB XI - Kurzzeitpflege 3.961,93 925,44
- Rüstige (Altenheim): Investitionskosten 48.315,65 56.408,29
Zwischensumme (AHR) 294.605,16 307.089,34
AHJ
- Pflege: Investitionskosten SGB XI - vollstationär 246.648,44 264.433,74
- Pflege: Investitionskosten SGB XI - Kurzzeitpflege 3.084,82 2.502,46
- Rüstige (Altenheim): Investitionskosten 124.862,98 144.241,66
Zwischensumme (AHJ) 374.596,24 411.177,86
AHP
- Pflege: Investitionskosten SGB XI - vollstationär 178.924,79 171.095,72
- Pflege: Investitionskosten SGB XI - Kurzzeitpflege 3.341,85 964,63
- Rüstige (Altenheim): Investitionskosten 88.610,63 107.190,13
Zwischensumme (AHP) 270.877,27 279.250,48
AMBD
13.806,43 16.485,94
insgesamt 2.218.667,19 2.354.623,71
599
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 81
NürnbergStift
Verpachtungen, Erträge aus nachberechneten Leistungen früherer Geschäftsjahre sowie
periodenfremde Erträge.
Nachfolgend die Zusammensetzung dieser Position:
Unter dem Posten „Erstattungen von Mitarbeiter/innen für Unterkunft und Verpflegung“ werden alle
Mieterträge für Dienstwohnungen und Zimmer an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezeigt.
Für die Inanspruchnahme von sogenannten „Gestellungskräften“ und „Verwaltungsleistungen“
(Geschäftsleitung, Vorzimmer, Verwaltung, Personal - und Rechnungswesen, IT) hat die NüStSG im
Jahr 2021 Kosten in Höhe von 428 TEUR (Vorjahr 435 TEUR) dem NüSt erstattet. Ausscheidende
Gestellungskräfte von NüSt werden grundsätzlich durch Anstellungsverhältnisse bei der N üStSG
ersetzt.
Die Erträge aus „Vermietung und Verpachtung“ beinhalten überwiegend die Überlassung von Räumen
(inkl. Nebenkosten) in der Regensburger Straße 380 für die Küche, Büroräume sowie Einrichtungs- und
Ausstattungsgegenständen an die NüStSG sowie an andere.
Unter Sonstiges fällt der Kostenausgleich der Stadt Nürnberg für in Vorjahren begründete
Versorgungsansprüche, für die keine Rückstellungen zu bilden sind, mit einem Betrag von 1.105 TEUR.
Weiterhin werden die im Zusammenhang mit der Corona -Pandemie beantragten Mindererlöse und
Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 HGB 2021 Vorjahr
soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten EUR EUR
a Umsatzerlöse aus
Rückvergütungen, Erstattungen, Sachbezüge,
- Erstattungen von Mitarbeiter/innen
für Unterkunft und Verpflegung 49.897,60 56.975,43
- Erträge aus Ergotherapie / Physik. Therapie 39.432,03 49.962,66
- Erstattungen der NüStSG:
- für Gestellungskräfte 395.984,77 398.642,99
-aus Dienstleistungsvertrag 31.679,00 36.515,00
-Nutzung Telefon und Fernsehen 15.599,92 17.582,95
-Erstattung Corona - Testungen 525.694,56 202.816,19
-Erstattung Corona - "Rettungsschirm" 6.164.400,38 5.710.159,27
Zwischensumme (a) 7.222.688,26 6.472.654,49
b weitere Umsatzerlöse
- Vermietung und Verpachtung 559.683,62 585.271,48
- Dienstleistungen (u.a. Nachtwache,
Brandschutz) 39.128,44 47.350,30
- Erträge aus nachberechneten Leistungen
früherer Jahre 87.884,99 93.111,90
- Sonstiges 1.206.699,40 1.183.856,75
Zwischensumme (b) 1.893.396,45 1.909.590,43
insgesamt 9.116.084,71 8.382.244,92
600
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 82
NürnbergStift
Mehrkosten, inkl. für Testungen, in dieser Position ausgewiesen.
„5. Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten“
Unter dem GuV - Posten 5 werden alle finanziellen Zuwendungen, die zur Deckung von Betriebskosten
gewährt werden, gesammelt ausgewiesen. Diesen Erträgen stehen laufende Betriebsaufwendungen
(z.B. Personalkosten, Miete Gebäude HSP, Personalkosten und Sachkosten für das PPZ) gegenüber.
Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand sowie Dritter, die zur Deckung von
Investitionskosten, d.h. aktivierungspflichtigem Anlagevermögen bestimmt sind, werden unter dem GuV
- Posten 15 „Erträge aus öffentlicher und nicht - öffentlicher Förderung von Investitionen“ gezeigt.
Zu (a): Ab 2019 gab es keine Fördermittel für Weiterbildungen.
Zu (b): NüSt erhält u.a. auf der Grundlage folgender Regelungen Erstattungsleistungen:
Gesetz über den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen
(Aufwandsausgleichsgesetz - AAG), Ausgleichsverfahren der
Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren)
Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit nach dem Altersteilzeitgesetz sowie für
die Qualifizierung niedrig qualifizierter Mitarbeiter (Wegebau)
Minderleistungsausgleich nach § 102 Abs. 3 SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von
Menschen mit Behinderung) in Verbindung mit § 27 SchwbAV (Schwerbehinderten -
Ausgleichsabgabeverordnung) sowie dafür einen städtischen Zuschuss
Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz
Zuweisungen und Zuschüsse zu 2021 Vorjahr
Betriebskosten EUR EUR
a Fördermittel für
- Fort- und Weiterbildungen
b Personalkostenerstattungen
- Erstattungen ATZ, Eingliederungszuschuss 256.629,39 278.356,73
- Erstattungen PpSG 322.991,96 325.435,32
- Minderleistungsausgleich 327.086,00 262.670,16
- Mutterschaftsgeld 194.167,25 154.599,01
- Lohnersatzleistungen / Schadenersatz 26.953,42 10.434,71
c Mietzuschuss Heilig-Geist-Spital 387.923,40 387.923,40
d Fördermittel PPZ 225.960,89 214.952,20
e Erstattungen PAF 752.672,31 192.737,26
f Erstattungen Corona - Infektionsschutzges./Verpflegung 31.475,31 69.538,80
g Erstattungen Corona - Prämie 0,00 360.057,41
insgesamt 2.525.859,93 2.256.705,00
601
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 83
NürnbergStift
Zu (c): Entsprechend § 6 des Mietvertrages zwischen der Heilig-Geist-Stiftung und der Stadt Nürnberg
erhält das NürnbergStift für die Senioren -Wohnanlage Heilig -Geist-Spital den Mietpreis zu 100%
erstattet. Die Darstellung erfolgt in dieser Position.
Zu (d): Für die Arbeit des Pflegepraxiszentrums konnten weitere Mittel abgerufen werden.
Zu (e): Aufnahme der Erstattungen für Ausbildung (generalistische Ausbildung) aus dem Bayerischen
Pflegeausbildungsfonds (PAF) auf Grundlage des Pflegeberufegesetzes (PflBG) erfolgt unter dieser
Position.
Zu (f): Der Ertrag ergibt sich aus der Umsetzung der Richtlinie zur Gewährung einer
Verpflegungspauschale für Krankenhäuser und vergleichbare Einrichtungen (Verpflegungs -R) durch
den Freistaat Bayern.
Zu (g): Entsprechend §150a SGB XI wurde an die Mitarbeitenden eine „Corona -Prämie“ gezahlt, die
auf Grundlage dieses Paragrafen erstattet wurde.
„6. Erhöhung/Verminderung des Bestands an fertigen/unfertigen Erzeugnissen und Leistungen
Bestandsveränderungen sind die Differenz zwischen den Werten, die in der Bilanz des Geschäftsjahres
und in der Vorjahresbilanz für unfertige Leistungen ausgewiesen sind. Zum Abschlussstichtag sind
keine Veränderungen auszuweisen.
„7. Andere aktivierte Eigenleistungen “
Unter den anderen aktivierten Eigenleistungen werden Erträge aus aktivierten Personalkosten der bei
NürnbergStift angestellten Architekten für die Neubauten ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2021 wurden
erstmalig 5.330,41 Euro unter dieser Position ausgewiesen.
„8. Sonstige betriebliche Erträge“
In dieser Position verbleiben nach der Neuregelung der Umsatzerlöse sowie nach der Neugliederung
der Gewinn - und Verlustrechnung Erträge für Schadenersatz, Kleinbeträge, Mahngebühren, aus
Wertberichtigungen von Forderungen, Rückstell ungsauflösungen, aus dem Abgang von
Anlagevermögen und Verbrauchsgegenständen sowie weitere Restbestandteile der sonstigen Erträge.
Nachfolgend die sonstigen Erträge zusammengefasst im Überblick:
602
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 84
NürnbergStift
„9. Personalaufwand:“
Nach § 285 Nr. 7 HGB verteilen sich die durchschnittlich 2021 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer wie folgt auf die Funktionen:
Entsprechend der Tarifeinigung vom 25.10.2020 erfolgte zum 01.04.2021 eine Erhöhung der
Tabellenentgelte für die Beschäftigten nach dem TVöD-V, TVöD-B und TVöD-E um durchschnittlich 1,4
%, mindestens aber um 50 Euro (Quelle: Mitteilung aus dem Personalbereich 024/A vom 15.04.2021).
Sonstige betriebliche Erträge 2021 Vorjahr
EUR EUR
a Rückvergütungen, Erstattungen, Sachbezüge,
Erträge aus Sonderrechnungen
- Sonstige Erstattungen 10,42 1.881,07
Zwischensumme (a) 10,42 1.881,07
b Sonstige Erträge
- Schadenersatz 837,32 5.035,83
- Erträge aus Änderungen Wertberichtigungen 39.439,43 100.462,13
- Sonstiges 154,75 220,22
- Spenden 272.958,28 25.883,97
- sonstige außerordentliche Erträge 472,86 539,32
- Erträge Abgang Sachanlagen 798.820,04 0,00
- Auflösung von Rückstellungen 1.870,47 90,02
Zwischensumme (b) 1.114.553,15 132.231,49
insgesamt 1.114.563,57 134.112,56
Personalaufwand 2021 Vorjahr
EUR EUR
a Löhne und Gehälter 21.276.598,51 21.363.654,99
- Gesetzliche Sozialausgaben 3.996.582,98 3.835.548,21
- Altersversorgung 2.516.013,30 2.269.777,09
- Beihilfen und Unterstützungen 89.004,34 205.704,65
b Sozialabgaben und Altersversorgung 6.601.600,62 6.311.029,95
insgesamt 27.878.199,13 27.674.684,94
603
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 85
NürnbergStift
Tabellen für Beschäftigte
Der Zuwachs der Personalkosten zum Vorjahr ist im Wesentlichen durch die Auswirkungen der Corona-
Pandemie begründet. Dies sind Reaktionen auf die erhöhten Hygiene -Maßnahmen, das
Ausbruchsgeschehen bei Bewohnenden und Mitarbeitenden durch die Abdeckung über
Arbeitszeiterhöhungen, Einsatz von Zeitarb eit und zusätzlichen Unterstützungskräften sowie durch
Zahlung der Prämien.
Die Entwicklung der Personalaufwendungen, der Vollkraft -Zahlen und der durchschnittlichen
Personalaufwendungen je Vollkraft - gegliedert nach Personalgruppen - des Eigenbetriebes
NürnbergStift zeigen nachfolgende Tabellen:
31.03.2021 30.06.2021 30.09.2021 31.12.2021 2021
Personalgruppe Mittelwert
Leitung 4 4 4 4 4,00
Pflegefachkräfte 190 183 185 182 185,00
Pflegehilfskräfte 179 178 166 166 172,25
Betreuungskräfte § 87 46 44 45 43 44,50
Betreuungshilfskräfte 27 22 22 22 23,25
Hauswirtschaftl. Dienst 62 55 51 51 54,75
Technischer Dienst 7 7 8 7 7,25
Med.-techn. Dienst 11 11 10 10 10,50
Verwaltungskräfte 49 48 51 51 49,75
Sozialpädagogen 4 4 6 6 5,00
Sonstige 4 4 3 4 3,75
Summen 583 560 551 546 560,00
604
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 86
NürnbergStift
Bereinigt man die Personalaufwendungen um die Buchungen für Rückstellungen,
Versorgungsempfänger und Zeitarbeit (Tabelle oben: Positionen „darin enthalten“), so ergeben sich
folgende Kennzahlen:
Nach einer überschlägigen Berechnung lässt sich die Erhöhung der Personalaufwendungen in Höhe
von 66 TEUR zusammenfassend wie folgt begründen:
2021 Vorjahr
Personalgruppe/Aufwandsart EUR EUR absolut in %
00 Leitungen der Einrichtungen 362.140,38 420.818,72 -58.678,34 -13,9
01 Pflegedienst 20.666.503,26 20.929.759,50 -263.256,24 -1,3
02 Hauswirtschaftlicher Dienst 1.356.952,70 1.280.863,48 76.089,22 5,9
03 Verwaltungsdienst 2.989.603,57 2.457.057,59 532.545,98 21,7
04 Technischer Dienst 223.373,59 226.681,71 -3.308,12 -1,5
05 Sonstige Dienste 189.010,63 144.360,53 44.650,10 30,9
06 Sozialdienst, Ergotherapie 385.338,84 449.421,44 -64.082,60 -14,3
07 Med.-technischer Dienst 352.354,06 295.064,46 57.289,60 19,4
09 nicht zurechenbare Personalkosten 1.352.922,10 1.470.657,51 -117.735,41 -8,0
insgesamt 27.878.199,13 27.674.684,94 203.514,19 0,7
darin enthalten:
Aufw and für Versorgungsempfänger 980.435,31 1.020.070,47
Pensionsrückstellungen 493.942,87 124.111,88
Urlaubsrückstellungen -332.213,47 355.541,18
Altersteilzeitrückstellungen 68.641,70 53.902,00
Überstundenrückstellungen 27.440,30 -184.139,07
Aufw and für Beihilfen 72.375,00 159.434,00
Rückstellungen für Leistungsentgelt 0,00 -13,23
Aufw and für Zeitarbeit 1.529.511,94 1.173.644,05
Entwicklung des Personalaufwandes
Veränderung
2021 Vorjahr
EUR EUR absolut in %
Personalaufwand bereinigt (EUR) 25.038.065,48 24.972.133,66 65.931,82 0,3
Vollkräfte (VK) 420,16 422,18 -2,02 -0,5
durchschnittliche Personalauf-
wendungen je Vollkraft (EUR / VK) 59.591,74 59.150,44 441,30 0,7
Entwicklung der Personaldaten
Veränderung
(ohne Rückstellungen, Versorgungsempfänger, Zeitarbeit)
605
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 87
NürnbergStift
Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus der „Preisabweichung“, die sich aus der Tarifanpassung,
Entwicklung der Entgeltgruppen und der Personalstruktur ergibt.
Die Anzahl der Mitarbeiter, ausgedrückt in Vollkräften (VK), stellt sich wie folgt dar:
„10. Materialaufwand“
Dieser setzt sich zusammen aus:
„a) Lebensmittel“
Getränke und Sondennahrung werden von den NüSt - Einrichtungen selbst beschafft und als
Lebensmittelaufwand ausgewiesen, während die übrigen Verpflegungsleistungen als Fremdleistung der
NürnbergStift Service GmbH erbracht werden.
2021 Vorjahr Veränderung
Personalgruppe/Aufwandsart VK VK absolut in %
00 Leitungen der Einrichtungen 3,93 4,43 -0,50 -11,3
01 Pflegedienst 324,23 329,77 -5,54 -1,7
02 Hauswirtschaftlicher Dienst 35,20 31,89 3,31 10,4
03 Verwaltungsdienst 38,89 38,32 0,57 1,5
04 Technischer Dienst 4,30 4,87 -0,57 -11,7
05 Sonstige Dienste 2,49 2,60 -0,11 -4,2
06 Sozialdienst, Ergotherapie 6,00 6,05 -0,05 -0,8
07 Med.-technischer Dienst 5,12 4,25 0,87 20,5
insgesamt 420,16 422,18 -2,02 -0,5
Entwicklung der Vollkräfte (VK)
Materialaufwand 2021 Vorjahr
EUR EUR
insgesamt 9.144.524,91 9.301.639,77
606
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 88
NürnbergStift
„b) Wasser, Energie, Brennstoffe“
„c) Wirtschafts- / Verwaltungs- / Betreuungs- / Medizinisch - therapeutischer Bedarf“
Die Gesamtaufwendungen betragen 7.712 TEUR und liegen mit 241 TEUR unter dem
Vorjahresniveau von 7.953 TEUR.
Die Kostenerhöhungen verteilen sich auf den Bereich Verwaltungsbereich mit 43 TEUR (u.a. für
Beratungskosten), den Betreuungs- und Pflegebedarf mit 200 TEUR (+77 TEUR pflegerische
Verbrauchsgüter).
Bei den Fremdleistungen Küche liegen die Beköstigungstage (BKT) in Höhe von 203.616 mit 20.465
BKT unter dem Vorjahresniveau (Vorjahr 224.081 BKT).
Lebensmittel 2021 Vorjahr
EUR EUR
AHS 27.142,95 35.359,30
AHR 16.344,18 16.962,43
AHJ 10.246,21 10.265,33
AHP 16.921,66 13.780,70
Reha 0,00 1.719,73
insgesamt 70.655,00 78.087,49
Wasser, Energie, Brennstoffe 2021 Vorjahr
EUR EUR
a Wasser 95.662,64 104.617,39
- Strom 530.663,29 523.200,93
- Fernwärme 354.645,41 315.758,02
b Energie 885.308,70 838.958,95
- Gas 380.648,83 326.699,97
c Brennstoffe 380.648,83 326.699,97
insgesamt 1.361.620,17 1.270.276,31
607
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 89
NürnbergStift
Wirtschafts-, Verwaltungs-, Betreuungs-, 2021 Vorjahr
Medizinisch - therapeutischer Bedarf EUR EUR
a Wirtschaftsbedarf
- Reinigungs- und Desinfektionsmittel 61.153,72 115.873,96
- Wäschebeschaffung & Reinigung 6.509,49 7.208,11
- Berufs- und Schutzkleidung 47.075,71 446.905,77
- Haushaltsverbrauchsmittel, Geschirr, etc. 64.764,24 90.525,90
- Treibstoff, Schmiermittel 17.149,88 13.550,14
- Fremdleistungen Küche 2.556.231,78 2.695.175,43
- Fremdleistungen Haus- und Gebäudereinigung 1.093.207,69 1.020.627,66
- Fremdleistungen Glasreinigung 22.219,08 13.749,88
- Fremdleistungen Wäscherei 360.744,05 396.829,75
- Fremdleistungen Betriebsdienst 274.275,35 242.993,63
- Fremdleistungen Recycling / Entsorgung 54.996,20 48.988,83
- Material und Fremdleistungen Gartenpflege 106.338,89 56.890,13
- Fremdleistungen HWD 65.440,58 63.874,16
- Gebrauchsgüter (ehemals GWG) 66.904,49 63.329,07
- Sonstige Aufwendungen (Hausschmuck, 100.918,97 105.421,76
weitere Fremdleistungen und Material)
Zwischensumme (a) 4.897.930,12 5.381.944,18
b Verwaltungsbedarf
- Büromaterial 31.287,35 27.062,54
- Bücher und Zeitschriften 12.987,80 11.635,69
- Porto- und Postgebühren 14.238,86 12.991,03
- Telefon-, Internetgebühren 53.943,49 50.159,02
- EDV - Verbrauchsmaterial 50.950,22 30.482,56
- Reisekosten, Fahrgelder, Spesen 3.892,21 5.540,28
- Beratungskosten 285.947,01 224.929,43
- Prüfkosten, Gerichts- und Anwaltskosten 21.679,53 15.548,49
- Personalbeschaffungskosten 3.730,97 4.939,31
- Öffentlichkeitsarbeit 31.277,42 18.562,66
- Gebrauchsgüter (ehemals GWG) 13.289,07 20.693,58
- Fremdleistungen Bewachung 229.773,31 307.837,78
- Sonstige Aufwendungen 218.297,45 197.909,82
Zwischensumme (b) 971.294,69 928.292,19
c Betreuungs-, Med. - therap. Bedarf
- Aufwendungen für Betreuung 107.852,94 70.222,82
- Arzneimittel 48.614,83 42.029,97
- Inkontinenzartikel 104.801,51 110.033,36
- Pflegerisches Verbrauchsmaterial 812.439,36 735.006,17
- Gebrauchsgüter (ehemals GWG) 29.302,92 141.543,81
- Untersuchungen fremde Institute 46.792,22 75.313,40
- Krankentransporte 52.508,63 37.521,91
- Honorare Ärzte, Logopäden, etc. 332.734,38 251.591,87
- Sonstige Aufwendungen 307.978,14 179.776,29
Zwischensumme (c) 1.843.024,93 1.643.039,60
insgesamt 7.712.249,74 7.953.275,97
608
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 90
NürnbergStift
„11. Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen“
Dem Wert der Verwaltungskostenerstattung (VKE) an den Träger (a) liegt die neue
Berechnungsmethodik, einschließlich einer Rabattierung für NüSt, zu Grunde. Sie beinhaltet weiterhin
städtische Overheadkosten (z.B. Stadtrat, Rathäuser, statistisches Amt, Referate, etc.) und die
zentralen Leistungen der Querschnitts -Dienststellen (z.B. DIP, PA, Rpr) und wird auf Basis einer
geschätzten Inanspruchnahme ermittelt . E in großer Teil der Verwaltungskostenerstattungen an den
Träger wird von den Kostenträgern als spezifischer Aufwand nicht anerkannt und ist daher nicht über
die Pflegesätze refinanzierbar ist.
Der Posten „Sonstige Erstattungen an Träger“ (b) umfasst Aufwendungen für erbrachte Leistungen des
IT-Bereiches der Stadt.
Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen 2021 Vorjahr
EUR EUR
a Verwaltungskostenerstattung an Träger 397.640,00 397.640,00
b sonstige Erstattungen an Träger 84.626,41 78.708,71
insgesamt 482.266,41 476.348,71
609
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 91
NürnbergStift
„12. Steuern, Abgaben, Versicherungen“
„14. Mieten, Pacht, Leasing“
Mieten fallen u.a. für die Nutzung von Kopierern, diversen Recycling-Containern sowie für die Senioren-
Wohnanlage Heilig -Geist-Spital an. Für L etztere erfolgt unter der GuV -Position „Zuweisungen und
Steuern, Abgaben, Versicherungen 2021 Vorjahr
EUR EUR
a Steuern
- Grundsteuer 18.868,76 18.868,76
- Kfz - Steuer 1.039,66 822,50
- Steuern vom Einkommen und Ertrag 5.612,62 5.250,74
- Gewerbesteuer 6.178,66 5.422,39
- sonstige Steuern -3.701,37 -5.930,86
Zwischensumme (a) 27.998,33 24.433,53
b Abgaben
- Müllabfuhrgebühr 7.862,40 7.862,40
- Straßenreinigungsgebühr 8.305,44 8.305,44
- Entwässerungs- und Kanalgebühren 113.715,44 113.459,92
- TÜV-Gebühren 20.385,84 29.239,55
- Fernseh- und Rundfunkgebühren 10.229,39 9.587,35
- Umlage PAF 467.814,01 132.514,63
- Sonstige Abgaben (u.a. Kaminkehrer,
Künstlersozialabgabe) 3.161,46 3.812,93
Zwischensumme (b) 631.473,98 304.782,22
c Versicherungen
- Gebäudeversicherung 22.468,16 21.812,05
- Kfz - Versicherung 2.126,33 6.873,99
- Sachversicherung "Eigentum des Personals" 46,30 0,00
Zwischensumme (c) 24.640,79 28.686,04
insgesamt 684.113,10 357.901,79
Mieten, Pacht, Leasing 2021 Vorjahr
EUR EUR
a Miete Gebäude, technische Anlagen und
Einrichtung und Ausstattung 441.269,34 438.586,68
b Miete Fahrzeuge 353,68 465,07
c Leasing Fahrzeuge 29.276,96 21.516,60
d Leasing Einrichtungen / Ausstattungen 47.477,16 19.950,08
e Leasing Berufswäsche 0,00 0,00
insgesamt 518.377,14 480.518,43
610
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 92
NürnbergStift
Zuschüsse zu Betriebskosten“ ein Ausgleich.
Die vom AMBD genutzten Fahrzeuge sowie das Betriebsfahrzeug der Zentrale werden über Leasing
finanziert. Ab 2020 werden Vak uumiergeräte für die Abfallverpackung von gebrauchten
Inkontinenzprodukten über Leasing – Finanzierung eingesetzt. Diese dienen der Geruchsverbesserung
in den Wohnbereichen.
„15. Erträge aus öffentlicher und nichtöffentlicher Förderung von Investitionen“
Für den Neubau einer Tagespflege im neuen August-Meier-Haus erfolgte eine zweite Spendenrate über
100 TEUR durch die „Fritz – und - Dr. Edith – Rieder - Stiftung“. Weitere 500 TEUR wurden durch die
Stiftung Laurusstern für den anstehenden Neubau und die Sanierung der Senioren -Wohnanlage
Platnersberg zur Verfügung gestellt.
„16. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten“
Die Abschreibungen auf mit Fördermitteln finanzierte Anlagegüter werden in der Gewinn - und
Verlustrechnung durch die Erträge aus der Auflösung der entsprechenden Sonderposten neutralisiert.
Entsprechend gilt dies auch für Abschreibungen auf mit Zuwendungen und Zuschüssen Dritter
finanzierter Anlagegüter. Fördermittel bzw. Spenden und Zuwendungen Dritter werden auch für nicht
aktivierungsfähige Maßnahmen verwendet. Mit der Auflösung der Verbindlichkeiten aus öffentlicher und
nichtöffentlicher Förderung steht den anfallenden erfolgswirksamen Aufwendungen somit ein Ertrag
gegenüber. Zur weiteren Erläuterung wird auf die Passivposten B. 1. bzw. B. 2. sowie D. 5. verwiesen.
Erträge aus öffentlicher und nichtöffentlicher 2021 Vorjahr
Förderung von Investitionen EUR EUR
a öffentliche Förderung 0,00 0,00
b nichtöffentliche Förderung 600.000,00 619.000,00
insgesamt 600.000,00 619.000,00
Erträge aus der Auflösung von 2021 Vorjahr
Sonderposten / Verbindlichkeiten EUR EUR
a Auflösung SoPo aus öffentlicher Förderung 141.298,00 142.720,00
b Auflösung SoPo aus nichtöffentlicher Förderung 166.071,54 160.727,52
c Auflösung Verbindlichkeiten aus nichtöffentlicher 59.712,82 16.817,10
Förderung
insgesamt 367.082,36 320.264,62
611
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 93
NürnbergStift
„18. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten“
Eingehende Fördermittel bzw. Spenden und Zuwendungen Dritter werden bis zur
zweckentsprechenden Verwendung den Verbindlichkeiten aus öffentlicher bzw. nichtöffentlicher
Förderung zugeführt.
Den Aufwendungen aus der Zuführung zu Verbindlichkeiten stehen grundsätzlich Erträge aus
öffentlicher und nichtöffentlicher Förderung für Investitionen (siehe GuV - Posten 15) zuzüglich der
Erträge aus Spenden für laufende Aufwendungen (siehe GuV - Posten 8) gegenüber.
Aufwendungen aus der Zuführung zu 2021 Vorjahr
Sonderposten / Verbindlichkeiten EUR EUR
a öffentliche Förderung 0,00 12.792,50
- AHS Tagespflege 0,00 0,00
- PPZ für AV-Zugänge 0,00 12.792,50
Zwischensumme (a) 0,00 12.792,50
b nichtöffentliche Förderung 872.958,28 644.883,97
- AHS (diverse Einzelspenden) 7.766,28 6.032,87
- AHR (diverse Einzelspenden) 100.950,00 100.800,00
- AHJ (diverse Einzelspenden) 20,00 51,10
- AHP (diverse Einzelspenden) 505.040,00 500.250,00
- HSP (diverse Einzelspenden) 0,00 0,00
- AMBD (diverse Einzelspenden) 0,00 0,00
- Reha (diverse Einzelspenden) 50,00 100,00
- Z 259.132,00 37.650,00
Zwischensumme (b) 872.888,28 644.883,97
insgesamt 872.888,28 657.676,47
612
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 94
NürnbergStift
„20. Abschreibungen“
Bei den Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wird auf die
Erläuterungen zu den immateriellen Vermögensgegenständen (Bilanzposten Aktiva A. I.) und zum
Sachanlagevermögen (Bilanzposten Aktiva A. II.) verwiesen.
Die Abschreibungen auf Forderungen beinhalten insbesondere die Niederschlagung nichteinbringlicher
Forderungen. Sie werden nach aktuell gültiger PBV weiterhin unter den Abschreibungen ausgewiesen
Abschreibungen auf: 2021 Vorjahr
EUR EUR
a Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
- AHS 959.229,88 969.509,81
- AHR 154.906,17 169.376,34
- AHJ 679.668,52 680.049,65
- AHP 160.383,23 157.710,93
- HSP 46.962,50 47.624,00
- AMBD 1.155,75 270,00
- Reha 10.738,71 7.303,95
- Z 153.156,00 150.659,74
Zwischensumme (a) 2.166.200,76 2.182.504,42
davon finanziert aus:
- Eigenkapital 1.327.274,22 1.347.499,90
- Darlehen 531.557,00 531.557,00
- öffentliche Förderung 141.298,00 142.720,00
- nichtöffentliche Förderung 166.071,54 160.727,52
b Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
- AHS 8.335,05 42.092,19
- AHR 714,19 9.788,07
- AHJ 17,76 11.614,42
- AHP 3.648,79 14.556,19
- HSP 2.248,46 951,18
- AMBD 1.260,76 237,18
- Reha 21.119,86 2,86
- Z 0,00 1,02
Zwischensumme (b) 37.344,87 79.243,11
insgesamt 2.203.545,63 2.261.747,53
613
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 95
NürnbergStift
„21. Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung“
Neue Rückstellungen für Instandhaltungen sind nach den geänderten Vorgaben des BilMoG ab 2010
nur noch dann zu bilden, wenn die Unterhaltsmaßnahmen im ersten Quartal des Folgejahres nachgeholt
werden. Solche Sachverhalte lagen für NüSt im Berichtsjahr nicht vor (siehe auch Bilanzposten Passiva
C).
Auf Grund des eingetretenen Instandsetzungsstaus werden bis zum Beginn der Realisierung und der
Prioritätensetzung des beschlossenen Strategiekonzeptes „NürnbergStift 2020“ Sicherungs - und
Erhaltungsmaßnahmen in den Einrichtungen ausgeführt.
Die Wartungsaufwendungen (b) beinhalten Aufwendungen für abgeschlossene Wartungsverträg e für
technische Anlagen und Pflegeverträge für Software.
„22. Sonstige betriebliche Aufwendungen“
Auch in dieser Position greift das BilRUG. Die Aufwendungen des außerordentlichen Aufwandes
(periodenfremde Aufwendungen, der Aufwand aus dem Abgang von Anlagevermögen, BilMoG -
Aufwendungen sowie sonstige außerordentliche Aufwendungen) gehen nun in diese Position ein. 2021
werden 215 TEUR (Vorjahr 133 TEUR) ausgewiesen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Aufwendungen für 2021 Vorjahr
Instandhaltung und Instandsetzung EUR EUR
a Instandhaltung und Instandsetzung
- Betriebsbauten 729.127,23 681.024,47
- Wohnbauten 5.141,92 51,55
- Außenanlagen 8.762,67 9.906,57
- Technische Anlagen 48.762,06 43.708,90
- Einrichtungen und Ausstattungen 125.120,12 113.540,25
- Fahrzeuge 18.069,62 13.229,67
- Sonstiges 11.004,20 5.114,60
b Wartung 211.889,72 181.436,34
insgesamt 1.157.877,54 1.048.012,35
614
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 96
NürnbergStift
Im Jahre sabschluss 2021 wurden Einzelwertberichtigungen (EWB) und Pauschalwertberichtigungen
(PWB) fortgeschrieben. (Ausführungen unter dem Bilanzposten: Aktiva, II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände). Auflösungen durch Zahlungseingänge oder sonstige W egfallgründe werden
in den sonstigen Erträgen unter den sonstigen Erstattungen ausgewiesen (GuV -Position 8).
„25. Zinsen und ähnliche Erträge“
Sonstige betriebliche Aufwendungen 2021 Vorjahr
EUR EUR
a Verbandsumlage / Mitgliedsbeiträge 27.811,12 35.011,12
b Fort- und Weiterbildung 143.348,58 52.526,88
c Pauschale für Heimbeiratstätigkeit 655,00 660,00
d EWB / PWB 45.576,13 52.884,65
e Periodenfremde Aufwendungen 54.201,37 44.572,71
f Aufwand aus Abgang von Anlagevermögen 3.043,00 6.173,40
g Sonstige außerordentliche Aufwendungen 158.042,94 82.453,57
h Sonstiges 52.270,37 12.629,72
insgesamt 484.948,51 286.912,05
Verband 2021 Vorjahr
EUR EUR
Bayerischer Städtetag 11.067,00 10.788,00
Pflegestützpunkt
Kommunaler Arbeitgeberverband (KAV) 2.560,00 2.442,60
(Bundesverband der kommunalen Senioren- und
Behinderteneinrichtungen (BKSB)
Kommunale Altenhilfe Bayern / BKSB 12.406,80 12.863,00
Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) 7.145,00
Bundesverband Geriatrie e.V. 1.227,32 1.222,52
Wissenschaftliche Gesellschaft Nürnberg 250,00 250,00
FORUM MEDTECH PHARMA 300,00 300,00
insgesamt 27.811,12 35.011,12
Zinsen und ähnliche Erträge 2021 Vorjahr
EUR EUR
a Zinsen aus Geldanlagen 1.000,00 108,00
c Zinsen aus Forderungen 70,00 509,49
insgesamt 1.070,00 617,49
615
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 97
NürnbergStift
„27. Zinsen und ähnliche Aufwendungen“
Für Zinsen langfristiger Darlehen und Verwaltungskostenbeiträgen (vgl. Passivposten D. 2.) mussten
im Jahr 2021 rd. 128 TEUR (Vorjahr rd. 132 TEUR) aufgewendet werden.
29. Jahresergebnis“
Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag 2021 auf neue Rechnung vorzutragen.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2021 Vorjahr
EUR EUR
a Zinsen für langfristige Darlehen 105.601,63 109.846,40
b Verwaltungskostenbeiträge für 22.323,54 22.323,54
langfristige Darlehen
c Zinsaufwand aus BilMoG 103.844,75 103.117,93
d Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 12.923,35 22.479,38
insgesamt 244.693,27 257.767,25
Jahresergebnis 2021 Vorjahr
EUR EUR
insgesamt -710.726,56 -975.546,03
nachrichtlich:
Vortrag auf neue Rechnung -710.726,56 -975.546,03
Verlustausgleich
Kapitalrücklage
Anfangsstand Zugänge Abgänge Umbuchung Endstand
01.01.2021 31.12.2021
Stammkapital 620.000,00 620.000,00 €
Kapitalrücklagen 16.932.448,04 5.503.248,00 € 22.435.696,04 €
Gewinn-/Verlustvortrag -649.593,60 975.546,03 €- 1.625.139,63 €-
Jahresergebnis -975.546,03 710.726,56 €- 975.546,03 € 710.726,56 €-
Eigenkapital 15.927.308,41 4.792.521,44 € - € - € 20.719.829,85 €
616
Geschäftsbericht 2021 Jahresabschluss 98
NürnbergStift
„Sonstiges“
Angaben zur Werkleitung
Die Werkleitung des NürnbergStift besteht aus dem/der 1. Werkleiter*in:
Frau Elisabeth Ries, Berufsmäßige Stadträtin (ab 01.05.2020)
und dem 2. Werkleiter:
Herr Michael Pflügner, Stadtdirektor
(gleichzeitig Geschäftsführer der NürnbergStift Service GmbH)
Die Vergütung des 2. Werkleiters wird entsprechend § 286 Abs. 4 HGB nicht ausgewiesen.
Abschlussprüfer
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses wird durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg
durchgeführt. Der Aufwa nd für die örtliche Abschlussprüfung sowie die überörtliche Prüfung werden
unter dem Bilanz-Posten Passiva C. Rückstellungen ausgewiesen.
2.4. Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Die Werkleitung des NürnbergStift legt den nach den geltenden Vorschriften der PBV, des HGB und der
WkPV erstellten Jahresabschluss vor und unterzeichnet diesen gemäß § 245 HGB.
Nürnberg, den 31.08.2022
Elisabeth Ries Michael Pflügner
Erste Werkleiterin Zweiter Werkleiter
617
Geschäftsbericht 2020 Wichtige Begriffe und Abkürzungen 99
NürnbergStift
Wichtige Begriffe und Abkürzungen
AfA Absetzung für Abnutzung
AGPflegeVG Gesetz zur Ausführung des SGB XI Soziale Pflegeversicherung
AHJ Senioren - Wohnanlage St. Johannis
AHP Senioren - Wohnanlage Platnersberg
AHR August - Meier - Heim
AHS Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See
AHS TP Tagespflege im Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See
AK Anschaffungskosten
AMBD Ambulante Dienste
AVPflegeVG Verordnung zur Ausführung des SGB XI Soziale Pflegeversicherung
BGBl. Bundesgesetzblatt
BilMoG Bilanzrechtmodernisierungsgesetz
BiLRUG Bilanzrichtlinie - Umsetzungsgesetz
BKPV Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
BT Berechnungstag(e)
BKT Beköstigungstag (e)
cbm Kubikmeter
C&S Computer und Software GmbH
DIP Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
ERGO Praxis für Ergotherapie
EUR EURO
Fl.-Nr. Flur-Nummer
FSL Finanzierungsschlüssel
GO Gemeindeordnung
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
GVBl. Gesetz- und Verordnungsblatt
GWG Geringwertige Wirtschaftsgüter
HfM Hochschule für Musik
HGB Handelsgesetzbuch
HSP Senioren - Wohnanlage Heilig - Geist - Spital
HWD Hauswirtschaftlicher Dienst
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer
KGr. Kontengruppe
kWh Kilowattstunde
MPBetreibV Medizinprodukte - Betreiber – Verordnung
NüSt NürnbergStift
618
Geschäftsbericht 2020 Wichtige Begriffe und Abkürzungen 100
NürnbergStift
NüStSG NürnbergStift Service GmbH
o.A. ohne Angabe
PBV Pflege-Buchführungsverordnung
PAF Pflegeausbildungsfonds / Generalistische Ausbildung
PflegeVG Pflege-Versicherungsgesetz
PfWG Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
PpSG Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz
qm / m² Quadratmeter
REHA Geriatrische Rehabilitation
RBW Restbuchwert(e)
rd. rund
SAP Systeme, Anwendungen, Produkte in der Datenverarbeitung
SGB V Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung
SGB XI Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung
SoPo Sonderposten
TEUR Tausend EURO
TVöD Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
ü.T. über Tausend
U/V Unterkunft und Verpflegung
VK Vollkraft
VKE Verwaltungskostenerstattung
WE Wohneinheiten
wbg wbg Nürnberg GmbH
WkPV Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen
Pflegeeinrichtungen
WPL Wirtschaftsplan
Z NürnbergStift Zentrale
619
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
Ref.V/027/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 13.10.2022 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 30.11.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt)
Sachverhalt (WerkA NüSt Ö 13.10.2022):
Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs NüSt wird nach Art. 107 Gemeindeordnung
(GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) aktuell vom Rpr geprüft. Die
Begutachtung der Entlastung wird vorbehaltlich der Testierung durch Rpr empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem . Art. 102 Abs. 3 GO der
Stadtrat für die Entlastung zuständig.
Sachverhalt (RprA Ö 30.11.2022):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der
Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 20 21 des
Eigenbetriebs NüSt die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die
Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
Sachverhalt (StR Ö 14.12.2022):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss i st für die
Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
77
620
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/027/2022
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
621
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/027/2022
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Aufgabe des NüSt ist es, älteren, pflegebedürftigen Nürnbergerinnen und
Nürnbergern eine gute Pflege und Lebensqualität im Alter entsprechend ihrer
unterschiedlichen Lebensituationen bieten zu können.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Rpr
622
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/027/2022
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA NüSt Ö 13.10.2022):
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat vorbehaltlich der Testierung durch Rpr die
Entlastung für den Jahresabschluss 20 21 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3
GO.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 30.11.2022)
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnu ngsprüfungsausschuss
dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs NüSt gem.
Art. 102 Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 14.12.2022)
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 14.12.2022 festgestellten
Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
623
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
FSN/005/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Frankenstadion Nürnberg
(FSN)
28.10.2022 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 30.11.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs Franken-Stadion (FSN)
Anlagen:
1_1_a_Prüfbericht BKPV JA 2021 Bericht
1_1_b_Prüfbericht BKPV JA 2020 Anlagen
1_2_Jahresabschlussbericht 2021 Rödl & Partner
Sachverhalt (WerkA FSN):
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV)
ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs FSN wurde vom Bayerischen
Kommunalen Prüfungsverband gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert.
Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage 2 entnommen werden.
Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat
für die Feststellung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs FSN wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei
Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art.
107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte
Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss
zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung
der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
88
624
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/005/2022
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
625
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/005/2022
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Rpr
Ref. I/II
626
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/005/2022
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA FSN Ö 28.10.2022):
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 13.07.2022 wird zur Kenntnis genommen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 2021 des Eigenbetriebs FSN wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des
Eigenbetrieb FSN gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 28.944.569,91 Euro.
Der Jahresverlust beträgt 2.178018,72 Euro.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 30.11.2022):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2021
des Eigenbetriebs FSN zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom
Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des
Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetrieb FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 28.944.569,91 Euro.
Der Jahresverlust beträgt 2.178018,72 Euro.
Beschlussvorschlag (StR Ö 14.12.22):
Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses
wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs FSN zum 31.12.2021 mit
folgendem Ergebnis festgestellt:
1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 28.944.569,91 Euro.
2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresverlust von 2.178.018,72 Euro
ab.
3. Der Jahresverlust wird mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs FSN
wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben
627
Bayerischer Kommunaler
Prüfungsverband
Bericht
Über die Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts 2021 des Eigenbetriebs
Franken-Stadion Nürnberg (FSN)
BKPV
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/88 /16 /30 /30 /32 /19 /20 □ /71 /20 /72 /67 /24 /17 /24 /23 /30 /16 /61 /23 /21 /20 /24 /73 /17 /24 /23 /30 /74 /28 /30 /31 /20 /24 □
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Beschlussvorlage
FSN/006/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Frankenstadion Nürnberg
(FSN)
28.10.2022 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 30.11.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetrieb Franken-Stadion (FSN)
Sachverhalt (WerkA FSN):
Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs FSN wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung
(GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert.
Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der
Stadtrat für die Entlastung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der
Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs
FSN die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
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762
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/006/2022
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/006/2022
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4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Rpr
Ref. I/II
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/006/2022
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA FSN Ö 28.10.2022):
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des
Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 30.11.2022):
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102
Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 14.12.2022):
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 28.10.2022 festgestellten
Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
765
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
NüBad/024/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) 15.07.2022 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 30.11.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs NürnbergBad
Anlagen:
NürnbergBad Kurzbericht JAP 2021 signiert
NürnbergBad Bericht JAP 2021 signiert
Sachverhalt (WerkA NüBad):
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV)
ein Jahresabschluss (Anlage) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2021 des Eigenbetrieb NüBad wurde von der Baker Tilly
Holding GmbH gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der
Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage entnommen werden. Die
Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat
für die Feststellung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetrieb NüBad wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei
Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art.
107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte
Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss
zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung
der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/024/2022
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1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/024/2022
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/024/2022
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA NüBad):
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 15. Juni 2022 wird zur Kenntnis
genommen.
Der Jahresabschluss zumm 31.12.2021 des Eigenbetrieb NüBad wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des
Eigenbetriebs NüBad gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 50.528.923, 82 Euro.
Der Jahresverlust beträgt 6.722.982,39 Euro.
Gutachtenvorschlag (RprA):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2021
des Eigenbetriebs NüBad zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom
Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des
Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs NüBad gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 50.528.923, 82 Euro.
Der Jahresverlust beträgt 6.722.982,39 Euro.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses
wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs NüBad zum 31.12.2021
mit folgendem Ergebnis festgestellt:
1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 50.528.923, 82 Euro.
2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresverlust von 6.722.982,39 Euro
ab.
3. Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresverlust mit den von der Stadt geleisteten
Verlustausgleichszahlungen zu verrechnen bzw. auszugleichen. Es erfolgt in Höhe des
Jahresverlustes eine Einlage der Stadt in das Eigenkapital des Eigenbetriebs (Einlagenkonto).
4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs NüBad
wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben.
769
Eigenbetrieb NürnbergBad
Nürnberg
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021
und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021
1010
770
1
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An den Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb NürnbergBad – bestehend aus der Bilanz
zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn - und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Ja-
nuar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den La-
gebericht des Eigenbetrieb NürnbergBad für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis
zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vor-
schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den ein-
schlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor-
schriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend es Bild der Vermö-
gens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Er-
tragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021
und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der L age
des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Ein-
klang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverord-
nung des Bundeslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendun-
gen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt
hat.
771
2
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstim-
mung mit § 317 HGB gemäß Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirt-
schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprü-
fung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im
Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von
dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten
in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die
von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschaftsversammlung für
den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses,
der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen we-
sentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermit-
telt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie
in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnu ngsmäßiger Buchführung als
notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen
ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür ver ant-
wortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu be-
urteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortli ch, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder
rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
772
3
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufs tellung des Lagebe-
richts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie
in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschrif-
ten der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetz-
lichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrun-
gen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung
eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigen-
betriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und den anzuwendenden deutschen ge-
setzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die
Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Werksausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro-
zesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abs chlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts
Unsere Ziel setzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab-
schluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – fal-
schen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahres-
abschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick-
lung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prü-
fungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass
eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafts-
prüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentlich e falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Dar-
stellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesent-
lich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder ins-
gesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirt-
schaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
773
4
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbe-
absichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen
und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht
aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße be-
trügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irre-
führende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses re le-
vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten
Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den
gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsur-
teil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Ver-
tretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob
eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenhei-
ten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortfüh-
rung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kom-
men, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestäti-
gungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebe-
richt aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser
jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf
der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prü-
fungsnachweise. Zukünftige Ere ignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu
774
5
führen, dass d er Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlus-
ses einschließlich der Angaben sowie ob de r Jahresabschluss die zugrunde liegen-
den Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage des Eigenbetriebs vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset-
zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeig-
neter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorien-
tierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen
Annahmen nach und beurteilen d ie sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunfts-
orientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht
ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse we-
sentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsa me Prüfungsfeststellungen, ein-
schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Nürnberg, 15. Juni 2022
Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Prof. Dr. Edenhofer Mayer
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
775
A K T I V A 31.12.2020 P A S S I V A 31.12.2020
EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Allgemeine Rücklage 7.998.102,24 2.181
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie II. Verlustvortrag -3.047.591,02 -1.856
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 11.682,00 8
III. Jahresverlust -6.722.982,39 -7.924
II. Sachanlagen davon bereits ausgeglichene Verluste
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und (Stadt Nürnberg) 10.045.730,00 6.733
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grunstücken 42.180.241,76 36.684 IV. Nicht durch Eigenkapital gedecker Fehlbetrag 0,00 866
2. technische Anlagen und Maschinen 1.527.345,00 1.895 8.273.258,83 0
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.294.314,00 1.424
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 3.222.060,47 1.242 B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE 5.784.568,00 5.304
48.223.961,23 41.245
48.235.643,23 41.253 C. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen 25.892,00 21
B. UMLAUFVERMÖGEN 2. sonstige Rückstellungen 397.328,38 400
423.220,38 421
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 66.255,63 56 D. VERBINDLICHKEITEN
2. Waren 8.295,79 9 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 29.196.711,43 28.618
74.551,42 65 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 256.353,17 127
3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg/
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Eigenbetriebe 5.777.257,41 9.402
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 258.077,24 213 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
2. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe 1.307.182,78 813 Unternehmen 194.151,03 104
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 9.000,00 9 5. sonstige Verbindlichkeiten 565.066,21 249
4. sonstige Vermögensgegenstände 283.021,91 854 davon aus Steuern:
1.857.281,93 1.889 EUR 352.357,01 (Vj. TEUR 116)
35.989.539,25 38.500
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 357.522,31 190
2.289.355,66 2.144 E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 58.337,36 41
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 3.924,93 3
D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 0,00 866
50.528.923,82 44.266 50.528.923,82 44.266
Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg
Bilanz zum 31. Dezember 2021
31.12.202131.12.2021
776
2020
TEUR
1. Umsatzerlöse 2.643.096,17 2.407
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 287.318,00 399
3. sonstige betriebliche Erträge 1.612.221,57 771
4.542.635,74 3.577
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Be-
triebsstoffe und für bezogene Waren 1.869.395,02 1.926
b) Aufwendungen für
bezogene Leistungen 960.694,53 1.086
2.830.089,55 3.012
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 3.166.779,92 3.324
b) soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für Unterstützung 1.200.963,96 1.151
4.367.743,88 4.475
6. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.196.376,30 2.293
7. sonstige betrieblichen Aufwendungen 1.441.867,54 1.214
8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 12.617,57 0
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 433.635,99 499
davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen:
EUR 3.155,00 (Vj. TEUR 4)
10. Ergebnis nach Steuern -6.714.459,95 -7.916
11. sonstige Steuern 8.522,44 8
12. Jahresverlust -6.722.982,39 -7.924
Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
2021
EUR
777
Seite 1
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Grundsätzliche Angaben
Der Eigenbetrieb NürnbergBad hat seinen Sitz in Nürnberg.
Der Jahresabschluss zum 31.12.202 1 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) über die Rechnungslegung von Kapitalge-
sellschaften, den ergänzenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) sowie den Re-
gelungen der Betriebssatzung aufgestellt.
Der Eigenbetrieb weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittleren Gesellschaft gemäß
§ 267 Abs. 2 HGB auf. Aufgrund § 20 Satz 2 EBV sind jedoch die Vorschriften für große Kapitalgesell-
schaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB anzuwenden.
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang.
Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB gewählt. Bei der Gliederung des Jahresabschlusses sind die Gliederungsvorschriften der
Eigenbetriebsverordnung zu beachten. Daher ist der Jahresabschluss nach dem in den Ziffern 21, 22
und 23 in Verbindung mit den Anlagen 1, 2 und 4 der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverord-
nung (VwVEBV) aufgeführten Formblättern gegliedert.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschrif-
ten bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso
wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn - und Verlustrechnung oder im Anhang
anzubringen sind, insgesamt im Anhang angeführt.
778
Seite 2
B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungs - bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibung gemindert.
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf
fremden Grundstücken
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungs-
preisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet.
Gebäude werden linear abgeschrieben.
Technische Anlagen und Maschinen
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungs-
preisminderungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nut-
zungsdauer mit den handelsrechtlich zulässigen Höchstsätzen. Die Vermögensgegenstände wur-
den linear abgeschrieben.
Die Zugänge wurden im Geschäftsjahr pro rata temporis abgeschrieben.
Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungs-
preisminderungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer mit den handelsrechtlich zulässigen Höchstsätzen und betragen bis zu 10 Jahre .
Die Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben.
Die Zugänge im Geschäftsjahr wurden pro rata temporis abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffun gs- und Herstellungskosten EUR 250,00 nicht
übersteigen, werden im Zugangsjahr als Aufwand erfasst . Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungs- und Herstellungskosten bis zu EUR 1.000,00 betragen, werden in einen Sammel-
posten eingestellt. Der Sammelposten wird pro Jahr zu einem Fünftel abgeschrieben.
779
Seite 3
Umlaufvermögen
Vorräte
sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren
beizulegenden Werten angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Erkennbare und latente Risiken sind mit
Einzelwertberichtigungen erfasst.
Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Sonstige Vermögensgegenstände
sind mit ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen oder Barwerten angesetzt.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
wurden mit dem Nominalwert, unter Zugrundelegung des zeitlichen Anteils der Folgejahre angesetzt
und berechnet.
Eigenkapital
Allgemeine Rücklagen
bestanden aus den Sonderposten für Investitionszuschüsse, Rückstellungen und Verbindlichkeiten
übersteigendem Teil der Vermögensgegenstände.
Jahresverlust
Die Stadt Nürnberg h at im Jahr 2021 einen Verlustausgleich in Höhe von
EUR 10.045.730,00 für das Jahr 2021 gezahlt. Der Verlustausgleich für das Jahr 2021 wird unter
dem Posten Jahresverlust ausgewiesen.
780
Seite 4
Sonderposten für Investitionszuschüsse
sind nach handelsrechtlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung entsprechender Auflösungen und
Einstellungen angesetzt und bewertet.
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Von dem Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wird Gebrauch gemacht und für die soge-
nannten Altzusagen keine Rückstellung gebildet. Für sog. Neuzusagen erfolgt die Bildung einer ent-
sprechenden Rückstellung. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt auf Basis des modi-
fizierten Teilwertverfahrens auf Grundlage des § 6a EStG unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018
G von Prof. Klaus Heubeck. Der Rechnungszinssatz ist der nach Maßgabe der RückAbzinsV ermit-
telte und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergan-
genen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs.
2 Satz 2 HGB). Der ebenfalls zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der letzten 10 Jahre und des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten 7 Jahre
(1,35 %, Vorjahr 1,60 %) beträgt TEUR 4 (Vorjahr TEUR 5) und wurde mit einer Auss chüttungs-
sperre belegt. Für die Berechnung wurde ein Rechnungszins von 1,87 % (Vorjahr 2,30 %), ein Ge-
haltstrend von 2,50 % und ein Rententrend von 1,75 % herangezogen.
Sonstige Rückstellungen
wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Rückstellung für Beihilfen für Beamte
im Ruhestand und Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen) werden künftige Preis - und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg /Eigenbetriebe,
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige Verbindlichkeiten sind jeweils
zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
781
Seite 5
C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
AKTIVA
I. Anlagevermögen
Die Entwicklung der Bilanzposten, immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanl agen im Geschäftsjahr 01.01.2021 bis 31.12.2021 ist im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt.
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2021
ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN
BUCHWERTE
1. Jan. 2021 Zugänge Umbuchungen Abgänge 31. Dez. 2021 1. Jan. 2021 Zugänge Abgänge 31. Dez. 2021 31. Dez. 2021 31. Dez. 2020
€ € € € € € € € € € €
ANLAGEVERMÖGEN
IMMATERIELLE VERMÖGENSGE-
GENSTÄNDE
Entgeltlich erworbene Konzessi-
onen, gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen
Rechten und Werten 64.309,00 7.974,45 0,00 0,00 72.283,45 56.579,00 4.022,45 0,00 60.601,45 11.682,00 7.730,00
64.309,00 7.974,45 0,00 0,00 72.283,45 56.579,00 4.022,45 0,00 60.601,45 11.682,00 7.730,00
SACHANLAGEN
Grundstücke, grundstücksglei-
che Rechte und Bauten ein-
schließlich der Bauten auf frem-
den Grundstücken 80.337.007,90 7.118.010,42 0,00 74.495,00 87.380.523,32 43.653.501,14 1.546.780,42 0,00 45.200.281,56 42.180.241,76 36.683.506,76
Technische Anlagen und Ma-
schinen 8.602.045,32 70.761,66 0,00 0,00 8.672.806,98 6.706.911,32 438.550,66 0,00 7.145.461,98 1.527.345,00 1.895.134,00
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 4.276.133,37 77.452,77 0,00 0,00 4.353.586,14 2.852.249,37 207.022,77 0,00 3.059.272,14 1.294.314,00 1.423.884,00
Geleistete Anzahlungen und An-
lagen im Bau 1.242.641,00 1.979.419,47 0,00 0,00 3.222.060,47 0,00 0,00 0,00 0,00 3.222.060,47 1.242.641,00
94.457.827,59 9.245.644,32 0,00 74.495,00 103.628.976,91 53.212.661,83 2.192.353,85 0,00 55.405.015,68 48.223.961,23 41.245.165,76
94.522.136,59 9.253.618,77 0,00 74.495,00 103.701.260,36 53.269.240,83 2.196.376,30 0,00 55.465.617,13 48.235.643,23 41.252.895,76
782
Anlage 3
Seite 6
II. Umlaufvermögen
1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 258.077,24 (Vorjahr
EUR 212.895,82), die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg /Eigenbetriebe in Höhe von
EUR 1.307.182,78 (Vorjahr EUR 813.802,89), die Forderungen gegen verbundene Un ternehmen in
Höhe von EUR 9.000 ,00 (Vorjahr EUR 9.000,00) und die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe
von EUR 283.021,91 (Vorjahr EUR 853.642,62) haben je eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe und die Forderungen gegen verbundene Un-
ternehmen sind in voller Höhe den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig.
2. Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktive Rechnungsabgrenzung i. H. v. EUR 3.924,93 (Vorjahr EUR 3.312,23) beinhaltet Posten
diverser Softwarewartungen sowie weitere Kleinbeträge.
Der passive Rechnungsa bgrenzungsposten i. H. v. EUR 58.337,36 (Vorjahr EUR 40.737,36) umfasst
die abgegrenzten Einnahmen aus 20er Karten (EUR 21.137,36), die abgegrenzten Einnahmen aus Gut-
scheinen (EUR 19.600,00) sowie aus Jahreskarten (EUR 17.600,00) für das Volksbad.
783
Anlage 3
Seite 7
PASSIVA
I. Eigenkapital
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2021
EUR
Allgemeine Rücklagen 7.998.102,24
Verlustvortrag (3.047.591,02)
Jahresverlust
davon bereits ausgeglichen (Stadt Nürnberg)
(6.722.982,39)
10.045.730,00
8.273.258,83
Alleiniger Anteilseigner des Eigenbetrieb NürnbergBad ist die Stadt Nürnberg.
II. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag existieren nicht passivierungspflichtige Pensionsverpflichtungen (Altzusagen) in
Höhe von EUR 3.298.831,00 (Vorjahr EUR 3.440.441,00). Ne uzusagen wurden in Höhe von T€ 26
passiviert.
2. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen von insgesamt EUR 397.328,38 (Vorjahr EUR 400.429,74) betreffen im
Wesentlichen die Rückstellung für ausstehende Rechnungen mit EUR 11.000,00 (Vorjahr
EUR 134.554,39), Rückstellung für offenen Urlaub und geleistete Überstunden mit EUR 172.334,34
(Vorjahr EUR 132.697,21) sowie Rückstellung für Beihilfen für Beamte im Ruhestand mit
EUR 61.420,00 (Vorjahr EUR 59.506,00).
784
Anlage 3
Seite 8
III. Verbindlichkeiten
1. Restlaufzeiten und Angaben zur Besicherung
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel:
Verbindlichkeitenspiegel
Restlaufzeit
bis zu einem
Jahr
EUR
zwischen einem und
fünf Jahren
EUR
über fünf Jahre
EUR
Stand zum
31.12.2021
EUR
Stand zum
31.12.2020
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
2.110.500,33
8.166.870,48
18.919.340,62
29.196.711,43
Vorjahr 1.948.144,51 7.693.642,64 18.976.612,08 28.618.399,23
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
256.353,17
0,00
0,00
256.353,17
Vorjahr 126.353,55 0,00 0,00 126.353,55
Verbindlichkeiten gegenüber der
Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe
5.777.257,41 0,00 0,00 5.777.257,41
Vorjahr 9.402.265,88 0,00 0,00 9.402.265,88
Verbindlichkeiten gegenüber
Verbundenen Unternehmen
194.151,03
0,00
0,00
194.151,03
Vorjahr 103.810,54 0,00 0,00 103.810,54
Sonstige Verbindlichkeiten 565.066,21 0,00 0,00 565.066,21
Vorjahr 248.885,45 0,00 0,00 248.885,45
Gesamt 8.903.328,15 8.166.870,48 18.919.340,62 35.989.539,25
Vorjahr Gesamt 11.829.459,93 7.693.642,64 18.976.612,08 38.499.714,65
2. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben der Stadt
Nürnberg
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg in Höhe von
EUR 5.777.257,41 (Vorjahr EUR 9.402.265,88). Diese betreffen im Wesentlichen den Saldo des Be-
triebsmittelkontos zum Bilanzstichtag. Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von EUR 5.683.261,22 den
sonstigen Verbindlichkeite n und in Höhe von EUR 93.996,19 den Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen mitzugehörig.
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind in voller Höhe den Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig.
4. Sonstige Verbindlichkeiten
785
Anlage 3
Seite 9
Die sonstigen Verbindlichkeiten i. H. v. EUR 565.066,21 (Vorjahr EUR 248.885,45) enthalten im
Wesentlichen Guthaben aus Geldwertkarten in Höhe von EUR 130.837,23 sowie Verbindlichkeiten aus
Umsatzsteuer in Höhe von EUR 321.199,31.
D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1. Umsatzerlöse
EUR
Erlöse Schwimmbad 806.270,65
Erlöse Sauna 231.397,16
Erlöse Schulreferat 1.092.788,22
Erlöse Vereine 282.631,10
Erlöse Schwimmkurse 38.317,48
Erlöse Aquafitness 14.765,81
Erlöse sonstige Nutzer 32.826,34
Erlöse Badenebenartikel 49,16
Erlöse Veranstaltungen 3.338,00
Erlöse sonstige 9.402,21
Erträge Pachten/Vermietung 25.464,21
Erträge Nebenkosten 39.300,92
Erträge Automaten 190,29
Erträge Wohnungen Miete 6.099,41
Erträge Sachkostenersatz 60.255,21
2.643.096,17
2. Aktivierte Eigenleistungen 287.318,00
3. sonstige betriebliche Erträge
EUR
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 118.358,00
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 9.297,00
Erträge Personalkostenerstattung 20.343,11
Erträge Agentur für Arbeit 130.887,11
Erträge Anlagen-Abgang 1.200.505,00
sonstige Erträge 132.831,35
1.612.221,57
4. Materialaufwand
786
Anlage 3
Seite 10
EUR
Aufwendungen für RHB-Stoffe:
a) Aufwendungen für Brennstoffe
562.412,54
b) Aufwendungen für Strom
780.122,78
c) Aufwendungen für Wasser
267.062,57
d) Schmutz- und Niederschlagswasser
221.923,86
e) Sonstige Aufwendungen für RHB-Stoffe
37.873,27
1.869.395,02
EUR
Aufwendungen für bezogene Leistungen:
a) Instandhaltungskosten
620.243,03
b) Fremdreinigung
340.451,50
960.694,53
5. Personalaufwand
EUR
a) Löhne und Gehälter
3.166.779,92
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen
1.200.963,96
für Altersversorgung und für Unterstützung
4.367.743,88
Unter dem Posten Soziale Abgaben sind EUR 278.120,89 (Vorjahr EUR 305.086,56) für die Altersver-
sorgung der Mitarbeiter enthalten.
6. Abschreibungen
787
Anlage 3
Seite 11
EUR
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände
4.022,45
Abschreibungen auf Gebäude 923.974,42
Abschreibungen auf Ausstattungen 1.253.427,05
Sofortabschreibung GWG 14.952,38
2.196.376,30
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
EUR
Instandhaltungskosten 69.745,85
Versicherungen 36.831,09
Miete, Maschinen 35.030,45
Reisekosten 9.087,57
Kraftfahrzeugkosten 6.693,57
Werbe- und Vertreterkosten 18.979,29
Bücher, Zeitschriften 4.833,94
Bürobedarf 8.956,03
Portokosten 1.553,19
Telefonkosten 14.867,20
Veranstaltungen 3.960,17
Straßenreinigungsgebühr 17.680,42
Abfallgebühr 23.498,57
Mitgliedsbeiträge 1.420,00
Gebühren 82.138,18
Verwertung, Entsorgung 7.923,77
Fremdleistungen allgemein 1.502,50
Gutachten/Untersuchungen 1.465,17
Abschluss- und Prüfungskosten
Rechts- und Beratungskosten
15.431,92
14.361,25
Kassendienst 126.531,64
Geldtransportkosten 1.602,08
Nebenkosten des Geldverkehrs 38.176,35
Bewachung/Sicherheit 117.334,16
Wäschereinigung 1.388,79
Gärtnereileistungen 124.892,85
Winterdienst 22.690,59
Wartung 2.844,38
Verwaltungskosten (Stadt Nürnberg) 550.720,54
Nicht abzugsfähige Vorsteuer 65.204,34
Werkzeuge und Kleingeräte 6.347,26
Übriger betrieblicher Aufwand 2.209,36
Diverser Aufwand 5.965,07
1.441.867,54
8. sonstige Zinsen und Ähnliche Erträge EUR
788
Anlage 3
Seite 12
Agio 12.617,57
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
EUR
Aufzinsung sonstige Rückstellungen 3.155,00
Darlehens-/Kontokorrentzinsen 430.480,99
433.635,99
10. Sonstige Steuern
EUR
Grundsteuern 8.068,44
Kfz-Steuer 454,00
8.522,44
E. SONSTIGE ANGABEN
1. Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse in Sinne des § 251 HGB.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Sinne des § 285 Nr. 3a HGB mit Bedeutung
für die Finanzlage des Eigenbetriebs.
3. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
getrennt nach Gruppen
2021 2020
Zweiter Werkleiter 1,00 1,00
Verwaltung 14,00 11,00
davon Beamte 0,00 0,50
Technische Leitung/Werkstatt 6,00 5,50
Betriebsleitung/Bäderbetrieb 59,50 64,25
Auszubildende 12,50 10,50
Mitarbeiter 80,50 81,75
davon weiblich 25,50 25,50
davon männlich 55,00 56,25
davon Teilzeitbeschäftigte 16,50 13,25
789
Anlage 3
Seite 13
4. Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021
Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 wurde die Baker
Tilly & Co. KG , Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, bestellt. Das für das Geschäftsjahr 2021
vereinbarte Gesamthonorar entfällt wie folgt auf die Tätigkeitsbereiche:
a) Abschlussprüfungsleistungen TEUR 11
b) Andere Bestätigungsleistungen TEUR 0
c) Steuerberatungsleistungen TEUR 0
d) Sonstige Leistungen TEUR 0
5. Angaben zu latenten Steuern
Es bestehen zeitlich begrenzte Abweichungen zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz bei
der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichungen und der R ückstellung für Beihilfen für Beamte im
Ruhestand. Diese führen jeweils zu aktiven latenten Steuern. Die körperschaftsteuerlichen sowie
gewerbesteuerlichen Verlustvorträge wurden nicht bei der Ermittlung der aktiven latenten Steuern
angesetzt. Für die Bewe rtung der latenten Steuern wird ein durchschnittlicher Steuersatz in Höhe von
32,17 % herangezogen. Das Wahlrecht, aktive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen, wird nicht in
Anspruch genommen.
6. Organe des Eigenbetriebes
6.1 Werkleitung
Im Berichtsjahr gehörten der Werkleitung an:
Herr Christian Vogel, Erster Werkleiter
Herr Joachim Lächele, Zweiter Werkleiter
6.2 Werkausschuss
Dem Werksausschuss gehörten im Berichtsjahr folgende Mitglieder an:
Herr Nasser Ahmed, Referent für Projektkommunikation, Werkausschussvorsitzender
Herr Nasser Ahmed, Referent für Projektkommunikation
Frau Kerstin Böhm, Rechtsanwältin
Herr Max Müller, Projektentwickler,
Herr Kilian Sendner, Kaufmann i.R.
Herr Dr. Klemens Gsell, Stadtrat,
Frau Dr. Tatjana Körner, Bauingenieurin,
Frau Claudia Arabackyj, Werbekauffrau, bis 19.05.2021
Frau Elke Härtel, Gesundheits- und Krankenpflegerin, seit 20.05.2021
Frau Jasmin Bieswanger, Krankenschwester
Herr Dieter Goldmann, Journalist und Politologe
Herr Paul Arzten, Erzieher
Herr Uwe Scherzer, Polit-Dragqueen
Herr Willibald Schlesinger, Elektroinstallationsmeister
Frau Marion Padua, Pädagogische Fachkraft
Frau Kathrin Flach Gomez, Kulturgeographin (MA) und Lehrerin
Von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht.
790
791
1
Eigenbetrieb NürnbergBad
Lagebericht für das Jahr 2021
I. Grundlagen des Unternehmens
A. Geschäftsmodell
Die Stadt Nürnberg betreibt Schwimmbäder als öffentliche Einrichtung zur Förderung
der Gesundheit und des Breitensports; sie erfüllt damit eine freiwillige kommunale Auf-
gabe.
Mit Veröffentlichung der Satzung des Eigenbetriebs im Amtsblatt vom 8. Juli 2003
wurde der Eigenbetrieb zum 1. Januar 2004 gegründet. Dem Eigenbetri eb Nürnberg-
Bad obliegen der laufende Betrieb und die Unterhaltung und Instandsetzung, ein-
schließlich Neu- und Ersatzinvestitionen, für die zum Betrieb gehörenden Betriebsstät-
ten.
Zum Betrieb gehören folgende Betriebsstätten:
Freibäder
• Stadionbad
• Westbad
• Naturgartenbad
Hallenbäder
• Langwasserbad
• Südstadtbad
• Katzwangbad
• Nordostbad
Zielsetzung und Aufgabe ist die Bereitstellung von Bädern, um
• das Sport- und Freizeitschwimmen der Nürnberger Bevölkerung,
• die Tätigkeit der wassersporttreibenden Vereine und
• das Schulschwimmen
zu ermöglichen.
Ergänzend zum Schwimmangebot bietet NürnbergBad eine breite Palette an
Schwimmkursen für Kinder und Erwachsene sowie unterschiedliche Aquafitnesskurse
an.
Nach Beschlussfassung im Werkausschuss am 06.12.2014 wurde am 22.12.2014 der
Vertrag über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Durchführung von
Schwimm- und Aquafitnesskursen in den Bädern von NürnbergBad geschlossen. Seit
April 2015 wird das Kursangebot von NürnbergBad in Kooperation mit einem externen
Dienstleister durchgeführt. Dabei übernimmt der Kooperationspartner die gesamte
operative Durchführung der Kurse.
792
2
Am 28.10.2016 wurde dem Werkausschuss über den Verlauf und die Erfahrungen mit
der Kooperation berichtet. Der Werkausschuss beschloss am 28.10.2016 die im Ver-
trag vorgesehene Option zur Verlängerung der Dienstleistungskonzession bis zum
31.12.2020. Durch die Corona-Pandemie wurde die Geschäftsgrundlage für den Kon-
zessionsgeber und den Konzessionsnehmer erheblich gestört, weshalb auf der Grund-
lage des § 313 BGB der Vertrag bis Ende bis 2022 verlängert wurde und eine Neu-
ausschreibung der Dienstleistungskonzession erst im Jahr 2022 erfolgen kann.
Im Oktober 2020 beauftragte der Nürnberger Stadtrat den Eigenbetrieb NürnbergBad
mit der Generalsanierung und Wiedereröffnung des Volksbades. Die Umsetzung er-
folgt durch eine Projektorganisation. Projektleiter ist der Zweite Werkleiter des Eigen-
betriebs. Die Wiedereröffnung des Volksbades ist für Ende des Jahres 2024 geplant.
B. Organisation und Steuerung
Die Entscheidungsorgane des Eigenbetriebs sind
• der Stadtrat,
• der Oberbürgermeister,
• der Werkausschuss
• und die Werkleitung.
Die Zuständigkeiten der Organe sind in der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb
NürnbergBad vom 8. Juli 2003 festgelegt. Änderungen der Betriebssatzung erfolgten
zuletzt durch Satzung vom 7. April 2020.
Die Werkleitung besteht aus zwei Mitgliedern. Nähere s zur Zusammensetzung und
Aufgabenverteilung der Werkleitung ist in der Geschäftsanweisung für die Werkleitung
vom 17. Juli 2020 festgelegt.
Die Benutzung der städtischen Bäder ist in der Satzung über die Benutzung der Bäder
der Stadt Nürnberg; die Erhebung der Gebühren ist in der Satzung über die Gebühren
für die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg geregelt.
Die Steuerung des Betriebsablaufs erfolgt durch die folgenden Bereiche:
Kaufmännischer Bereich:
• Allgemeine Verwaltung und Organisation
• Personalwesen
• Finanz- und Rechnungswesen, Controlling
Technischer Bereich und Bäderbetrieb:
• Zentralwerkstatt
• Unterhalt, Instandsetzung sowie Neu- und Ersatzinvestitionen
• Betrieb der Bäder und Saunen einschl. der Koordination des Personaleinsatzes
• Sicherstellung der Einhaltung der Satzungsbestimmungen (Benutzungssatzung
und Gebührensatzung)
• Sicherstellung des technischen Betriebsablaufs und der Verkehrssicherungs -
pflichten
793
3
Mit Beschluss des Nürnberger Stadtrates vom 05.02.2020 wurden die Aufga ben der
Zweiten Werkleitung mit den Aufgaben der Projektleitung Volksbad zusammengeführt.
Die bis dato vorhandene Stelle für die Zweite Werkleitung erhielt einen veränderten
Aufgabenzuschnitt. Der Stelle wurde die Funktion der operativen Geschäftsleitung und
der Stellvertretung des Zweiten Werkleiters zugeordnet. Der Stelleninhaber ist d em
Zweiten Werkleiter untergeordnet.
Die Betriebsstruktur ist im nachfolgenden Organigramm dargestellt:
II. Wirtschaftsbericht
A. Überblick und Rahmenbedingungen
Die Zahl der Einwohner Nürnbergs liegt bei rund 530.000.
Neben den von der Stadt Nürnberg betriebenen sieben Bädern gibt es in Nürnberg
drei Freibäder, die von Vereinen betrieben werden. Ein vereinseigenes Hallenbad ist
ausschließlich für Vereinsmitglieder zugänglich.
Kommerziell betriebene Bäder gibt es in Nürnberg im Bereich der Schwimmschulen
und von Gesundheitsangeboten. Kommerzielle Spaß - und Wellnessbäder mit Sau -
nalandschaften gibt es außerhalb des Stadtgebiets Nürnberg.
Durch eine Grundsatzentscheidung des Stadtrats findet das Schulschwimmen in den
Bädern der Stadt Nürnberg statt.
794
4
B. Leistungsindikatoren
Der Eigenbetrieb wird über die Besucherzahlen und Umsatzerlöse gesteuert. Zudem
findet aufgrund der Gemeinnützi gkeit der Kostendeckungsgrad als weitere Steue -
rungsgröße Anwendung. Hierbei werden die Besucherzahlen und die Umsatzerlöse
statistisch pro Betriebsstätte und Einrichtung erfasst und überwacht. Der Kostende -
ckungsgrad ermittelt sich per Gesamterlöse durch Gesamtkosten des jeweiligen Be -
richtsjahrs.
C. Geschäftsverlauf
Um das Bäderangebot langfristig zu erhalten und den sich ändernden Anforderungen
gerecht zu werden, werden laufend Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Sanierung des
Bestands und zur Verbesserung der Attraktivität des Gesamtangebots durchgeführt.
Schwerpunkte im Jahr 2021 waren:
Sanierung Volksbad
Nach einer Zuschusszusage durch den Freistaat Bayern für die Wiederinbetriebnahme
des Volksbads, hat der Stadtrat am 12.12.2018 den Aufbau einer Stabsabteilung bei
NürnbergBad beschlossen. Aufgabe dieses Stabes ist es, auf Basis der Machbarkeits-
studie aus dem Jahr 2015 und der aktuellen Zuschusszusage konkrete Planungen und
belastbare Entscheidungsgrundlagen für den Stadtrat zu entwickeln.
Zum 1. Mai 2019 begannen, unter der Leitung des Projektleiters Herr Lächele, die
Arbeiten an der geplanten Revitalisierung des Jugendstilbades.
Am 23. Oktober 2019 hat der Nürnberger Stadtrat - der Empfehlung des Werkaus-
schusses NürnbergBad folgend - zwei Planungsbüros mit der Arbeit am Volksbad be-
auftragt. Sie entwickelten bis zum Frühjahr 2020 einen Entwurf, wie das neue Volks-
bad aussehen kann.
Die drei Hallen, wie sie 1914 zur Eröffnung existierten, werden saniert wieder genutzt,
aber nur zwei davon fürs Schwimmen. Die alte Halle 1 (früher für Männer) für öffentli-
ches Schwimmen, die alte Halle 2 (auch für Männer) für das Schul - und Vereins-
schwimmen. Die frühere Halle 3 (einst Frauen -Halle) ist für den Saunabereich vorge-
sehen. Dazu kommen Ruhezonen und eine Physiotherapie.
Für den Entwurf wurde in 2020 eine Kostenschätzung und eine Kostenberechnung
angestellt. Die Projektgruppe konnte zudem mehrere Zuschusszusagen von Bund und
Land für die Wiederbelebung des Volksbades generieren. Die Kostenberechnung, der
detaillierte Entwurf und eine Betriebs- und Folgekostenrechnung wurden dem Stadtrat
im Oktober 2020 zur Abstimmung vorgelegt. Der Stadtrat beauftragte daraufhin mit
einer einzigen Gegenstimme die Umsetzung des Projektes. Darauf hin wurde umge-
hend mit der Erstellung der Unterlagen für die Baugenehmigung begonnen. Der Antrag
zur Baugenehmigung wurde im Mai 2021 eingereicht.
795
5
Personalien
Zum April 2020 erfolgte ein Wechsel in der Werkleitung. Herr Albert verlies den Eigen-
betrieb NürnbergBad. Die Stelle des 2. Werkleiters übernahm a b diesem Zeitpunkt
Herr Lächele, der schon die Projektleitung für das Volksbad innehatte.
Nach dem Weggang des Verwaltungsleiters im 4. Quartal 2019 wurde dessen Aufga-
ben bis zur Jahresmitte 2020 kommissarisch wahrgenommen. Aufgabenprofile der
Stellen im Bereich Verwaltung wurden deshalb überarbeitet und teilweise neu bewer-
tet. Nach Beschluss des Werkausschusses vom Juli 2020 wurde die Stelle dauerhaft
auf die kommissarische Vertreterin übertragen. Die Stelle für die operative Geschäfts-
leitung und Stellvertretung des Zweiten Werkleiters wurde im Jahr 2020 ausgeschrie-
ben und mit Beschluss des Werkausschusses ebenfalls in d er Sitzung im Juli 2020
vergeben. Die stadtinterne Umsetzung konnte allerdings erst zum 1. November 2020
erfolgen.
Corona-Pandemie
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona -Pandemie hatten enorme Auswirkun-
gen auf den Geschäftsbetrieb von NürnbergBad. Die Bäder mussten vom 02.11.2020
bis zum 27.05.2021 (Lockdown) geschlossen bleiben. Nach der Wiedereröffnung der
Freibäder war dann der Betriebsstart in den Hallenbädern zum 12.06.2021 möglich.
Allerdings unter Pandemie-Bedingungen. Die Besucherzahlen mussten stark limitiert
werden, Angebote mussten eingeschränkt oder ganz eingestellt werden. Der Kursbe-
trieb war nur erheblich eingeschränkt d urchführbar. Belegungen und Vermietungen
mussten verändert und massiv verringert werden. Die Aufwände zur Einhaltung von
Abstands-, Sicherheits- und Hygieneregeln wuchsen stark an.
Für eine mögliche Kontaktnachverfolgung war bereits im Vorjahr in kürzester Zeit ein
Online-Kartenverkauf mit Besucherregistrierung erforderlich geworden. Mit einer Soft-
ware konnte die Besuchersteuerung über Zeitfenster und eine Vorverkaufspflicht ar-
rangiert werden.
Die veränderten Bedingungen des Geschäftsbetriebs ergaben eine neue Preisstruktur
für die Dauer der Corona-Pandemie. So wurde auf der Grundlage von Dringlichen An-
ordnungen des Oberbürgermeisters die reguläre Gebührensatzung für die Dauer der
Corona-Pandemie außer Kraft gesetzt.
Nach einer unter den gegebenen Umständen durchaus zufriedenstellenden Frei-
badsaison, musste im Herbst und Winter der Betrieb unter Corona -Bedingungen ge-
stemmt werden. Dabei waren sich häufig ändernde Einlassregime (3G, 2G, 2G -plus
usw.) zu berücksichtigen.
Verringerte Preise, reduzierte Kontingente und geschlossene Bäder führten zudem zu
einem enormen Rückgang der Besucherzahlen und infolge auch der Umsatzerlöse.
Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des Eigenbetriebes wurde in der Stadtrats-
sitzung am 21.10.2020 eine Erhöhung des Kreditlimits für das Betriebsmittelkonto von
NürnbergBad bei der Stadt Nürnberg von 6 Mio. € auf 9,9 Mio. € beschlossen.
.
796
6
Besucherentwicklung
2017 2018 2019 2020 2021
Besucher insgesamt 1.113.390 1.225.379 1.181.749 445.720 420.901
Hallenbäder* 477.791 488.182 502.239 164.419 137.476
Sauna* 92.544 84.499 91.043 32.988 21.376
Freibäder* 238.451 349.242 259.907 164.602 146.272
Schulen 134.622 130.149 133.538 32.325 43.768
Vereine 124.371 121.779 142.598 37.158 54.694
Kurse 45.611 51.327 51.945 14.028 17.315
Hundebadetag 201 479 200 300
* ohne Schulen, Vereine und Kurse
Der positive Trend bis 2019 konnte in 2020 und 2021 aufgrund der Corona-Pandemie
nicht fortgeführt werden . Mit ins gesamt 420.901 Besuchern im Jahr 2021 lagen die
Besucherzahlen knapp unter dem Vorjahrswert.
Umsatzerlöse
Umsatzerlöse 2018 2019 2020 2021
Gesamt 6.207.773,16 6.201.811,27 2.407.345,78 2.643.096,17
Erlöse Schwimmbad 2.555.697,47 2.396.160,20 864.341,68 806.270,65
Erlösabgrenzung Bad 10.358,93 3.831,30 56.895,25 0
Erlöse Sauna 1.117.059,80 1.162.326,45 433.587,26 231.397,16
Erlöse Vereine 439.839,27 538.842,05 261.872,61 282.631,10
Erlöse Schulreferat 1.551.705,59 1.665.181,82 618.495,57 1.092.788,22
Erlöse sonst. Nutzer 63.832,41 49.352,18 16.033,29 32.826,34
Erlöse Schwimmkurse 122.043,28 110.532,69 -26,63 38.317,48
Erlöse Aquafitness 70.094,25 73.811,96 725,15 14.765,81
Erlöse Veranstaltung 37.261,61 37.922,05 0 3.338
Erlöse Badenebenart. 35.575,83 36.424,96 7.378,66 49,16
Erlöse aus Vermietung und
Verpachtung inkl. Neben-
kosten
121.967,77 99.112,04 70.213,78 70.864,54
Erlöse aus Solarien, Eisver-
kauf, Automaten
8.662,23 6.152,67 1.718,18 190,29
Erlöse aus Sachkostener-
stattungen*
75.626,42 23.788,66 62.267,45 60.255,21
Sonstige -1.951,70 -1.627,76 13.843,53 9.402,21
Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr 2.643 TEUR und erhöhten sich gegen-
über dem Vorjahr leicht um 236 TEUR.
797
7
Der Gesamt-Kostendeckungsgrad betrug im Jahr 2021 40 %.
Jahr Gesamt-Kostendeckungsgrad in %
2015 47
2016 46
2017 46
2018 62
2019 51
2020 31
2021 40
Jeder Besuch der Einrichtungen vo n Nür nbergBad wurde im Jahr 2021 im Durch -
schnitt mit 15,97 EUR durch die Stadt Nürnberg unterstützt.
Die Gesamt-Erträge wurden positiv beeinflusst durch die Zahlung von Kurzarbeitergeld
i.H.v. 209.052,22 EUR, dem Verkauf des ehemaligen Altenfurter Badgrundstückes
i.H.v. 1.200.505,00 EUR und den aktivierten Eigenleistungen i.H.v. 287.318,00, in Zu-
sammenhang mit der Sanierung Volksbad.
Gesamt-Aufwand je Badegast 26,76 EUR Gesamt-Aufwand 2021: 11.265.618 EUR
Gesamt-Ertrag je Badegast 10,79 EUR Gesamt-Erträge 2021: 4.542.636 EUR
Zuschuss je Badegast 15,97 EUR Jahresverlust 2021: 6.722.982 EUR
Personalentwicklung
Bereich Stand: 31.12.2020 + / - Stand: 31.12.2021
Zweiter Werkleiter 1 0 1
Verwaltung 12 +2 14
Technische Leitung und Werkstatt 6 0 6
Bäderbetrieb 64 -4 60
Summe 83 -2 81
davon weiblich 26 0 26
davon männlich 57 -2 55
davon teilzeitbeschäftigt 13 +4 17
Auszubildende 11 +2 13
D. Lage
Die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs NürnbergBad kann vor dem Hintergrund
der Erfüllung einer freiwilligen kommunalen Aufgabe mit strukturell bedingten Defiziten
als zufriedenstellend bezeichnet werden. Durch die weiter anhaltenden Corona-Be-
schränkungen konnten die Besucherzahlen lediglich auf Vorjahreshöhe gehalten wer-
den. Daraus resultierend lagen die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 2.643 unterhalb
der Planung (TEUR 3.660). Der Jahresverlust konnte durch Einmalfaktoren, wie z. B.
798
8
den Abgang des nicht betriebsnotwendigen ehemalige n Altenfurter Hallenbadgrund-
stückes, gegenüber dem Vorjahr positiv beeinflusst werden . Entsprechend war der
Gesamt-Kostendeckungsgrad mit 40 % überhalb des geplanten Niveaus (33%).
1. Ertragslage
2021 TEUR 2020 TEUR 2019 TEUR
Gesamtleistung 3.342 3.577 6.408
Materialaufwand -2.830 -3.012 -3.518
Rohergebnis 512 565 2.890
Personalaufwand -4.368 -4.475 -4.672
Abschreibungen -2.196 -2.293 -2.300
Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.442 -1.214 -1.520
Zinsergebnis -421 -499 -586
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts-
tätigkeit -7.915 -7.916 -6.188
Sonstige Steuern -9 -8 -9
Gewinn Abgang Grundstück 1.201 0 0
Jahresergebnis -6.723 -7.924 -6.197
Der Materialaufwand betrug 2.830 TEUR (2020: 3.012 TEUR). Schließungszeiten und
weitere Corona bedingte Besucherbegrenzungen, sowohl im Hallen- als auch im Frei-
badbereich, führten zu einer Reduzierung der Fernwärmeverbrauchsmengen im Ver-
gleich zum Jahr 20 20. Ein gegenüber dem Vorjahr reduzierter Instandhaltungsau f-
wand führte bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen zu weniger Aufwand.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 1.442 TEUR (2020 :
1.214 TEUR). Corona bedingte Auflagen zur Kontrolle der Zugangsberechtigung , so-
wohl im Hallen- als auch im Freibadbereich, führten zu einem deutlichen Mehraufwand
von in Anspruch genommen Dienstleistungen, z.B. im Bereich der Sicherheit.
Das Zinsergebnis betrug -421 TEUR (2020: -499 TEUR). Die reguläre Tilgung der Alt-
darlehen führten zu sinkenden Zinsaufwendungen. Ein in 2021 umgeschuldetes Dar-
lehen konnte mit einem negativen Zinssatz aufgenommen werden.
Die Personalkosten betrugen 4.368 TEUR (2020: 4.475 TEUR) und setzen sich aus
Löhnen und Gehältern in Höhe von 3.166 TEUR (2020: 3.324 TEUR) und sozialen
Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung in Höhe von 1.201 TEUR
(2020: 1.151 TEUR) zusammen.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögen sgegenstände und Sachanlagen des
Anlagevermögens summierten sich auf 2.196 TEUR (2020: 2.293 TEUR).
799
9
2. Finanzlage
2021
TEUR
2020
TEUR
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -8.824 -3.568
Cashflow aus Investitionstätigkeit -1.861 -1.213
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 10.853 4.544
Veränderung des Zahlungsmittelbestandes 168 -237
Flüssige Mittel am Anfang des Jahres 190 427
Flüssige Mittel am Ende des Jahres 358 190
Der Finanzmittelfonds setzt sich aus Bankguthaben in Höhe von 306 TEUR (2020:
150 TEUR) und dem Kassenbestand in Höhe von 52 TEUR (2020: 40 TEUR) zusam-
men.
Für das Geschäftsjahr 2021 war gemäß dem Wirts chaftsplan ein Fehlbetrag von
8.189 TEUR geplant. Dieser wurde in 2021 durch die Stadt Nürnberg in voller Höhe
ausgeglichen.
3. Vermögenslage
2021 TEUR 2020 TEUR Abweichung TEUR
Anlagevermögen 48.236 41.253 6.983
Umlaufvermögen 2.289 2.143 146
Rechnungsabgrenzungsposten 4
3 1
Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag
0
866 -866
Aktiva 50.529 44.266 6.263
Eigenkapital 8.273 0 8273
Sonderposten 5.785 5.304 481
Rückstellungen 423 421 2
Verbindlichkeiten 35.990 38.500 -2510
Rechnungsabgrenzungsposten 58 41 17
Passiva 50.529 44.266 6.263
Wesentliche Vermögenspositionen beim Eigenbetrieb NürnbergBad entstehen durch
den Bau und die Sanierung der Hallen- und Freibäder. Im Berichtsjahr erfolgte die
Übertragung des Volksbadgrundstückes aus dem bilanziellen Vermögen der Stadt
Nürnberg in das Betriebsvermögen des Eigenbetriebs NürnbergBad i.H.v.
7.092 TEUR.
Das Umlaufvermögen betrifft im Wesentlichen Forderungen gegenüber der Stadt
Nürnberg. Die Erhöhung des Finanzmittelfonds um 168 TEUR ist stichtagsbedingt.
800
10
Der Jahresverlust beläuft sich auf 6.723 TEUR (2020: 7.924 TEUR). Das Eigenkapital
hat sich folgendermaßen entwickelt:
Das Stammkapital beläuft sich auf 0 EUR. Das Eigenkapital beträgt 8.273 TEUR
Dem Eigenbetrieb steht Fremdkapital in Höhe von 36.471 TEUR zur Verfügung. Dies
setzt sich im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Ver-
bindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg zusammen.
Zudem erfolgt die Finanzierung über Zuschüsse, die zum Bilanzstichtag in Höhe von
5.785 TEUR als Sonderposten für Investitionszuschüsse bilanziert sind.
III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
Prognose
Die Prognose des Wirtschaftsplans 2021 wurde, vor den Einmalfaktoren Kurzarbeiter-
geld und Verkauf des ehemaligen Altenfurter Hallenbadgrundstücks, sehr genau er-
füllt.
Grundsätzlich wird der Eigenbetrieb die strukturell bedingten Verluste aus der Sicher-
stellung einer flächendeckenden Grundversorgung der Bevölkerung der Stadt Nürn-
berg mit Schwimmbädern, zu sozialverträglichen Preisen, nicht aus eigener Kraft er-
wirtschaften können.
Die Einnahmen decken nicht die Ausgaben des Eigenbetriebs. Nach den Gebühren-
erhöhungen jeweils zum Beginn der Geschäftsjahre 2017 und 2018, wurde mit Wir-
kung zum 02.05.2022 eine neuerliche Gebührenerhöhung durchgeführt. Ihre Wirkung
muss jedoch gerade in Anbetracht der steigenden Energiepreise fortlaufend überprüft
werden. Zur Verringerung des Energieverbrauchs wurden einzelne Maßnahmen, wie
zum Beispiel die verringerte Nutzung der Fernwärmeheizung in den Freibädern, be-
reits umgesetzt. Weitere Einsparpotenziale werden derzeit analysiert.
Aus den vorgenannten Gründen und den bereits unterjährig stattfindenden Abschlags-
zahlungen durch die Stadt Nürnberg auf den geplanten Jahresverlust werden dennoch
keine Risiken gesehen, die den Bestand des Eigenbetriebs gefährden.
Stand am
31.12.2020
EUR
Ausgleich Stadt
Nürnberg
EUR
Jahresverlust
2021
EUR
Kapitaleinlage
der Stadt
Nürnberg
EUR
Stand am
31.12.2021
EUR
-866.488,78 10.045.730,00 -6.722.982,39 5.817.000,00 8.273.258,83
801
11
Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken wird als Instrument die mittelfristige Finanz-
planung genutzt, die sich im jährlichen Wirtschaftsplan widerspiegelt. Im Wirtschafts-
plan für das Jahr 2022 wird mit einem Jahresverlust in Höhe von 7.664 TEUR geplant.
Bei den Besucherzahlen wird für 2022 in einer Bandbreite zwische n 700.000 und
800.000 Besuchern geplant. Die Umsatzerlöse werden sich demzufolge zwischen
3.500 und 4.000 TEUR bewegen.
Chancen
Größere Investitionen in die Infrastruktur, die für das Jahr 2021 eingeplant waren, wur-
den von der Werkleitung zunächst auf das Kalenderjahr 2022 fortfolgende verschoben.
Allerdings werden neue Angebote für die Kunden angestrebt, um die Attraktivität des
Eigenbetriebs weiter zu steigern. Das wichtigste Projekt ist hierbei sicherlich die Wie-
derbelegung des Volksbades, über dessen Projektfortschritte dem Werkausschuss in
jeder Sitzung berichtet wird.
Als kleiner Teilerfolg konnten die freien Räume der Physiotherapiepraxis im Südstadt-
bad nach einem längeren Leerstand neu vermietet werden. Der Betriebsbeginn lief
dort trotz der Corona-Pandemie im Jahr 2021 an und erhöht somit die Attraktivität des
Standortes und insbesondere der Saunalandschaft.
Für die Gastronomie im Langwasserbad konnte ebenfalls trotz einer äußerst schwieri-
gen Marktlage eine Zwischenlösung gefunden werden, die von den Gästen des Bades
und gerade der dortigen Sauna sehr positiv aufgenommen wird. Mit dem jetzigen Be-
treiber wird derzeit über eine längerfristige Zusammenarbeit verhandelt. Mit dem An-
bieter der Kassen-Software wird über die Einführung eines dauerhaften Online-Ticket-
Verkaufs verhandelt.
Risiken
Nicht absehbar ist aus heutiger Sicht der weitere Verlauf der Corona-Pandemie. Zahl-
reiche Experten rechnen mit erneuten Infektionswellen im Herbst. Ob dies allerdings
erneut zu Beschränkungen für den Badbetrieb führen wird, ist nicht bekannt, aber auch
nicht ausgeschlossen.
Auf der Kostenseite besteht durch die allgemeine Inflation, die für NürnbergBad man-
nigfach steigenden Bezugspreise und insbesondere die hohen Energiepreise die Ge-
fahr, die geplanten Aufwendungen in ihrer Höhe zu überschreiten. Sollte es infolge des
Ukraine-Krieges zu einem Energieengpass kommen, könnte für den Eigenbetrieb die
Leistungserbringung zumindest zeitweise Infrage gestellt sein. Aktuell hat das Bun-
desministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die sogenannte Frühwarnstufe des Not-
fallplans Gas ausgerufen. Dies hat für NürnbergBad noch keine Konsequenzen. Sollte
jedoch die sogenannte Notfallstufe erreicht werden, dürfen Freizeiteinrichtungen nicht
mehr mit einer durchgeh enden Energieversorgung rechnen. Denn in dieser Notfall-
802
803
804
805
Eigenbetrieb NürnbergBad
Nürnberg
Bericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021
1010
806
113/2022 I
Inhaltsverzeichnis
1. Prüfungsauftrag 1
2. Grundsätzliche Feststellungen 2
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter 2
3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 5
4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 10
5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 13
5.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 13
5.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 13
5.1.2. Jahresabschluss 13
5.1.3. Lagebericht 13
5.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 14
5.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 14
5.2.2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen und deren
Änderungen 14
6. Feststellungen gemäß § 53 HGrG 14
7. Schlussbemerkung 15
807
113/2022 II
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2021
Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
Anlage 3 Anhang für das Geschäftsjahr 2021
Anlage 4 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021
Anlage 5 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Anlage 6 Prüfung gemäß § 53 HGrG
Anlage Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Wir weisen darauf hin, dass aus rechentechnischen Gründen in den Tabellen Run-
dungsdifferenzen in Höhe von einer Einheit (EUR, % usw.) auftreten können.
808
113/2022 1
1. Prüfungsauftrag
Mit Beschluss des Stadtrats vom 27. Oktober 2021, dem eine entsprechende Empfehlung
des Werksausschusses des
Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg,
(im Folgenden auch „Eigenbetrieb“ genannt)
vorangegangen war, wurden wir zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Ja-
nuar 2021 bis 31. Dezember 2021 gewählt.
Daraufhin beauftragte uns die Werkleitung des Eigenbetriebs, den Jahresabschluss zum
31. Dezember 2021 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Ge-
schäftsjahr 2021 in entsprechender Anwendung der §§ 317 ff. HGB gemäß
Art. 107 GO Bay sowie aufgrund § 4 KommPrV zu prüfen.
Der Eigenbetrieb ist nach § 25 Abs. 2 EBV und § 316 Abs. 1 HGB prüfungspflichtig.
Der Prüfungsauftrag ist entsprechend § 53 Abs. 1 HGrG um die Prüfung der Ordnungsmä-
ßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse erweitert worden.
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die an-
wendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen Bericht
nach den Grundsätzen des IDW PS 450 n.F., dem der von uns ge prüfte Jahresabschluss
sowie der geprüfte Lagebericht als Anlagen beigefügt sind. Dieser Bericht ist an das ge-
prüfte Unternehmen gerichtet.
Für die Durchführung unseres Auftrag s und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Ver-
hältnis zu Dritten, die als Anl age beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirt-
schaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017
(AAB) maßgebend.
809
113/2022 2
Abweichend vom Wortlaut der vorgenannten AAB hinsichtlich Nr. 10 (3) wird der elektroni-
sche Prüfungsbericht ausgehändigt.
2. Grundsätzliche Feststellungen
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter
Der Lagebericht und der Jahresabschluss des Eigenbetriebs enthalten nach unserer Beur-
teilung folgende wesentliche Aspekte zum Geschäftsverlauf und zur Lage:
• Die Stadt Nürnberg betreibt Schwimmbäder als öffentliche Einrichtung zur Förderung
der Gesundheit und des Breitensports; sie erfüllt damit eine freiwillige kommunale
Aufgabe.
• Der Jahresverlust 2021 hat sich um TEUR 1.201 auf TEUR 6.723 verringert. Die we-
sentlichen Einflussfaktoren stellen sich wie folgt dar:
- Die Umsatzerlöse stiegen um TEUR 236 auf TEUR 2.643 (Vj. TEUR 2.407) an.
Durch die weiter anhaltenden Corona-Beschränkungen konnten die Besucher-
zahlen lediglich auf Vorjahreshöhe gehalten werden.
- Die aktivierten Eigenleistungen in Zusammenhang mit der Sanierung des Volks-
bads betragen TEUR 287.
- Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich um TEUR 841 auf
TEUR 1.612. Dies ist im Wesentlichen auf den Abgang des nicht betriebsnot-
wendigen ehemaligen Altenfurter Hallenbadgrundstückes mit einem Buchge-
winn von TEUR 1.201 zurückzuführen.
- Der Materialaufwand verringerte sich um TEUR 182 auf TEUR 2.830. Die Ma-
terialeinsatzquote sank von 84,3 % auf 62,4 %. Schließungszeiten und weitere
Corona bedingte Besucherbegrenzungen, sowohl im Hallen- als auch im Frei-
badbereich, führten zu einer Reduzierung der Fernwärmeverbrauchsmengen
im Vergleich zum Jahr 2020. Ein gegenüber dem Vorjahr reduzierter Instand-
haltungsaufwand führte bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen zu
Entlastungen.
810
113/2022 3
- Der Personalaufwand verringerte sich um TEUR 107 auf TEUR 4.368. Die Per-
sonalaufwandsquote sank von 125,1 % auf 96,1 %.
- Die Abschreibungen bewegen sich mit TEUR 2.196 auf Vorjahresniveau.
- Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zeigt sich ein Anstieg um
TEUR 228 auf TEUR 1.442. Corona bedingte Auflagen zur Kontrolle der Zu-
gangsberechtigung, sowohl im Hallen- als auch im Freibadbereich, führten zu
einem deutlichen Mehraufwand von in Anspruch genommen Dienstleistungen,
z.B. im Bereich der Sicherheit.
- Das Finanzergebnis verbesserte sich um TEUR 78 auf TEUR -421.
- Der Gesamtkostendeckungsgrad betr ägt 40 % nach 31 % im Vorjahr. Dabei
enthält der Kostendeckungsgrad des Jahres 2021 den positiv wirkenden Ein-
maleffekt aus dem Abgang des nicht betriebsnotwendigen ehemaligen Alten-
furter Hallenbadgrundstücks.
• Die Bilanzsumme ist im Berichtsjahr um TEUR 6.263 auf TEUR 50.529
(Vj. TEUR 44.266) gestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf folgende Faktoren zurück-
zuführen:
- Auf der Aktivseite stieg das Anlagevermögen um TEUR 6.983 auf TEUR 48.236
im Wesentlichen aufgrund der Übertragung des Volksbadgrundstücks mit ei-
nem Bilanzansatz von TEUR 7.092 aus dem bilanziellen Vermögen der Stadt
Nürnberg in das Betriebsvermögen des Eigenbetriebs NürnbergBad . Die liqui-
den Mittel stiegen um TEUR 168 auf TEUR 358. Gegenläufig dazu wirkte sich
der Wegfall des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags in Höhe von
TEUR 866 aus.
- Auf der Passivseite stieg das Eigenkapital um TEUR 8.273 auf TEUR 8.273 an.
Die allgemeine Rücklage erhöhte sich um TEUR 5.817 auf TEUR 7.998 auf-
grund der Grundstücksübertragungen. Daneben steht dem Verlustausgleich
durch die Stadt in Höhe von TEUR 10.046 (Vj. TEUR 6.733) der Jahresverlust
in Höhe von TEUR 6.723 (Vj. TEUR 7.924) gegenüber. Die Sonderposten für
Investitionszuschüsse erhöhten sich um TEUR 481 auf TEUR 5.785. Den
811
113/2022 4
planmäßigen Auflösungen stehen die eingegangenen Zuschüsse für die Sanie-
rung des Volksbades entgegen. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt ver-
ringerten sich um TEUR 3.625 auf TEUR 5.777.
• Die Mittelabflüsse aus der laufenden Geschäf tstätigkeit in Höhe von TEUR 8.824
(Vj. TEUR 3.568) und aus der Investitionstätigkeit in Höhe von TEUR 1.861
(Vj. TEUR 1.213) werden durch den Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit in
Höhe von TEUR 10.853 (Vj. TEUR 4.544) vollständig abgedeckt. Der Finanzmittel-
fonds ist zum Bilanzstichtag um TEUR 168 auf TEUR 358 gestiegen.
Zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken sind aus
dem Lagebericht folgende Faktoren zu entnehmen:
• Grundsätzlich kann der Eigenbetrieb die strukturell bedingten Verluste aus der Si-
cherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung der Bevölkerung der Stadt
Nürnberg mit Schwimmbädern zu sozialverträglichen Preisen, nicht aus eigener Kraft
erwirtschaften.
• Aufgrund bereits unterjährig stattfindende r Abschlagszahlungen durch die Stadt
Nürnberg auf den geplanten Jahresverlust aus dem Nachtragswirtschaftsplan werden
keine Risiken gesehen, die den Bestand und die Zahlungsfähigkeit des Eigenbetriebs
gefährden.
• Auf der Kostenseite besteht durch die allgemeine Inflation, die für NürnbergBad man-
nigfach steigenden Bezugspreise und insbesondere die hohen Energiepreise die Ge-
fahr, die geplanten Aufwendungen in ihrer Höhe zu überschreiten. Sollte es infolge
des Ukraine-Krieges zu einem Energieengpass kommen, könnte für den Eigenbetrieb
die Leistungserbringung zumindest zeitweise Infrage gestellt sein. Aktuell hat das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die sogenannte Frühwarnstufe
des Notfallplans Gas ausgerufen. Dies hat für NürnbergBad noch keine Konsequenz-
en. Sollte jedoch die sogenannte Notfallstufe erreicht werden, dürfen Freizeiteinrich-
tungen nicht mehr mit einer durchgehenden Energieversorgung rechnen. Denn in die-
ser Notfallstufe ist die Bundesnetzag entur aufgefordert, durch hoheitliche Maßnah-
men die Gasversorgung zu regulieren. Hierfür hat sie bereits angekündigt, dass
Schwimmbäder, Spaßbäder und Freizeiteinrichtungen sich als erstes auf Abschaltun-
gen bei der Energiebelieferung einstellen müssten.
812
113/2022 5
• Größere Investitionen in die Infrastruktur, die für das Jahr 2021 eingeplant waren,
wurden von der Werkleitung zunächst auf das Kalenderjahr 2022 fortfolgend verscho-
ben. Allerdings werden neue Angebote für die Kunden angestrebt, um die Attraktivität
des Eigenbetriebs weiter zu steigern. Das wichtigste Projekt ist hierbei sicherlich die
Wiederbelegung des Volksbades, über dessen Projektfortschritte dem Werkaus-
schuss in jeder Sitzung berichtet wird.
• Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken wird als Instrument di e mittelfristige Finanz-
planung genutzt, die sich im jährlichen Wirtschaftsplan widerspiegelt. Im Wirtschafts-
plan für das Jahr 2022 wird mit einem Jahresverlust in Höhe von 7.664 TEUR ge -
plant.
• Bei den Besucherzahlen wird für 2022 in einer Bandbreite zwi schen 700.000 und
800.000 Besuchern geplant. Die Umsatzerlöse werden sich demzufolge zwischen
TEUR 3.500 und TEUR 4.000 bewegen.
Die Beurteilung der Lage der Gesellschaft, insbesondere die Beurteilung des Fortbestan-
des und der wesentlichen Chancen und Risi ken der künftigen Entwicklung des Unterneh-
mens, ist plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den
dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der Werksleitung der Gesell-
schaft dem Umfang nach angemessen und inhaltlich realistisch.
3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Ja-
nuar 2021 bis 31. Dezember 2021 des Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg, in der diesem
Bericht als Anlagen 1 bis 3 (Jahresabschluss) und Anlage 4 (Lagebericht) beigefügten Fas-
sung den unter dem Datum vom 15. Juni 2022 in Nürnberg unterzeichneten Bestätigungs-
vermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird:
813
113/2022 6
„BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An den Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb NürnbergBad – bestehend aus der Bilanz
zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn - und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Ja-
nuar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den La-
gebericht des Eigenbetrieb NürnbergBad für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis
zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vor-
schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den ein-
schlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor-
schriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend es Bild der Vermö-
gens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Er-
tragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021
und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der L age
des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Ein-
klang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverord-
nung des Bundeslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendun-
gen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt
hat.
814
113/2022 7
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstim-
mung mit § 317 HGB gemäß Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirt-
schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprü-
fung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im
Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von
dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten
in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die
von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschaftsversammlung für
den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses,
der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen we-
sentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermit-
telt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie
in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnu ngsmäßiger Buchführung als
notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen
ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür ver ant-
wortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu be-
urteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortli ch, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder
rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
815
113/2022 8
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufs tellung des Lagebe-
richts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie
in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschrif-
ten der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetz-
lichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrun-
gen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung
eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigen-
betriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und den anzuwendenden deutschen ge-
setzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die
Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Werksausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro-
zesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abs chlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts
Unsere Ziel setzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab-
schluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – fal-
schen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahres-
abschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick-
lung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prü-
fungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass
eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafts-
prüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentlich e falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Dar-
stellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesent-
lich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder ins-
gesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirt-
schaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
816
113/2022 9
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbe-
absichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen
und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht
aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße be-
trügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irre-
führende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses re le-
vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten
Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den
gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsur-
teil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Ver-
tretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob
eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenhei-
ten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortfüh-
rung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kom-
men, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestäti-
gungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebe-
richt aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser
jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf
der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prü-
fungsnachweise. Zukünftige Ere ignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu
817
113/2022 10
führen, dass d er Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlus-
ses einschließlich der Angaben sowie ob de r Jahresabschluss die zugrunde liegen-
den Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage des Eigenbetriebs vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset-
zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeig-
neter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorien-
tierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen
Annahmen nach und beurteilen d ie sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunfts-
orientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht
ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse we-
sentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsa me Prüfungsfeststellungen, ein-
schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.“
4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der Jahresabschluss, bestehend aus
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und der Lagebericht für den Eigenbe-
trieb. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bun-
deslandes Bayern i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
818
113/2022 11
handelsrechtlichen Vorschriften über die Rechnungslegung und den ergänzenden Bestim-
mungen der Betriebssatzung sowie der Lagebericht nach den Vorschriften der Eigenbe-
triebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaf-
ten geltenden gesetzlichen Vorschriften und der sie ergänzenden Bestimmungen der Be-
triebssatzung aufzustellen.
Im Bestätigungsvermerk sind die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werks-
ausschuss für den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Verantwortung des Ab-
schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts ausführlich
beschrieben. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Prüfung der Ein-
haltung solcher gesetzlicher Vorschriften, die nicht die Rechnungslegung betreffen, nur in-
soweit zu den Aufgaben der Abschlussprüfung gehört, als sich aus diesen anderen Vor-
schriften üblicherweise Rückwirkungen auf den geprüften Jahresabschluss ergeben oder
als die Nichtbeachtung solcher Gesetze erfahrungsgemäß Risiken zur Folge haben k ön-
nen, denen im Lagebericht Rechnung zu tragen ist. Die gesetzlichen Vertreter sind bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs
zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Unsere Prüfung hat sich grund-
sätzlich nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder
die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann.
Wir haben unsere Prüfung i n den Monaten Mai und Juni 2022 durchgeführt. Im Monat
Oktober 2021 haben wir eine Vorprüfung durchgeführt.
Die Grundzüge unseres Prüfungsvorgehens stellen wir im Folgenden dar:
Entwicklung der Prüfungsstrategie
Erlangung eines Verständnisses des Unternehmens, seines Umfelds und seines rech-
nungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS)
Festlegung von Prüfungsfeldern und Prüfungsschwerpunkten auf Basis unserer Risi-
koeinschätzung:
• Umsatzrealisierung
• Vollständigkeit und Bewertung des Sachanlagevermögens
• Vollständigkeit und Bewertung der sonstigen Rückstellungen
819
113/2022 12
• Vollständigkeit der Angaben im Anhang
• Plausibilität der Angaben im Lagebericht
Festlegung der Prüfungsstrategie und des zeitlichen Ablaufs der Prüfung
Auswahl des Prüfungsteams
Auswahl und Durchführung kontrollbasierter Prüfungshandlungen
Auswahl kontrollbasierter Prüfungshandlungen aufgrund von Risikoeinschätzungen
und Kenntnis der Geschäftsprozesse und Systeme
Beurteilung der Ausgestaltung sowie der Wirksamkeit der ausgewählten rechnungsle-
gungsbezogenen Kontrollmaßnahmen
Einzelfallprüfungen und analytische Prüfungen von Abschlussposten
Durchführung analytischer Prüfungshandlungen von Abschlussposten
Einzelfallprüfungen in Stichproben und Beurteilung von Einzelsachverhalten unter Be-
rücksichtigung der ausgeübten Bilanzierungswahlrechte und Ermessensspielräume,
u. a.
• Einholung von Bestätigungen der Kreditinstitute
• Einholung von Bestätigungen der verbundenen Unternehmen
• Einholung von Bestätigungen von Kunden und Lieferanten
Gesamtbeurteilung der Prüfungsergebnisse und Berichterstattungen
Bildung des Prüfungsurteils sowie Berichterstattung
Berichterstattung in Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk
Mündliche Erläuterungen der Prüfungsergebnisse gegenüber dem Management
Von der Werkleitung und den von ihr beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind
alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise erbracht und die berufsübliche schrift-
liche Vollständigkeitserklärung abgegeben worden. Darin wird insbesondere versichert,
dass in der Buchführung alle buchungspflichtigen Vorgänge und in dem vorliegenden
820
113/2022 13
Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögens gegenstände, Verpfl ichtungen
und Abgrenzungen, außerdem sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten, ferner alle
Wagnisse berücksichtigt sowie alle erforderlichen Angaben gemacht sind.
5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
5.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
5.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Buchführung ist nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen ord-
nungsgemäß und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die den weiteren geprüften Un-
terlagen entnommenen Informa tionen sind ordnungsgemäß in Buchführung, Jahresab-
schluss und Lagebericht abgebildet worden.
5.1.2. Jahresabschluss
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2021 (Anlagen 1 bis 3) ent-
spricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewo nnenen Erkenntnisse
in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsvorschriften der Eigenbetriebsver-
ordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften gelten-
den handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssat-
zung.
Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren ge-
prüften Unterlagen abgeleitet. Die gesetzlichen Vorschriften zur Gliederung, Bilanzierung
und Bewertung sowie zum Anhang wurden eingehalten.
Die ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung zur Rechnungslegung wurden be-
folgt.
5.1.3. Lagebericht
Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 (Anlage 4) entspricht nach unserer Beurteilung
aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in allen wesentlichen Belangen
den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den
821
113/2022 14
deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den
ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung.
5.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
5.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt, d. h. aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Ge-
winn- und Verlustrechnung und Anhang, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi-
ger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö -
gens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.
5.2.2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen und deren
Änderungen
Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen im Anhang. Die Bilanzierungs- und Bewertungs-
methoden wurden unverändert beibehalten.
6. Feststellungen gemäß § 53 HGrG
Die Feststellung zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 Abs. 1
Nr. 1 HGrG) und zu den weiteren Kriterien gem. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG ergeben sich aus
der Beantwortung des Fragebogens zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsfüh-
rung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG, der diesem Bericht als An-
lage 6 beigefügt ist.
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung führte zu keinen Beanstandun-
gen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind geordnet.
822
113/2022 15
7. Schlussbemerkung
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetrieb Nürn-
bergBad, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 und
des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021 erstatten wir in Übereinstimmung mit den Vor-
schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den deutschen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.).
Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt 3. unter "Wiedergabe des Bestä-
tigungsvermerks" enthalten.
Nürnberg, 15. Juni 2022
Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Prof. Dr. Edenhofer Mayer
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
823
Anlage 1
A K T I V A 31.12.2020 P A S S I V A 31.12.2020
EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Allgemeine Rücklage 7.998.102,24 2.181
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie II. Verlustvortrag -3.047.591,02 -1.856
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 11.682,00 8
III. Jahresverlust -6.722.982,39 -7.924
II. Sachanlagen davon bereits ausgeglichene Verluste
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und (Stadt Nürnberg) 10.045.730,00 6.733
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grunstücken 42.180.241,76 36.684 IV. Nicht durch Eigenkapital gedecker Fehlbetrag 0,00 866
2. technische Anlagen und Maschinen 1.527.345,00 1.895 8.273.258,83 0
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.294.314,00 1.424
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 3.222.060,47 1.242 B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE 5.784.568,00 5.304
48.223.961,23 41.245
48.235.643,23 41.253 C. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen 25.892,00 21
B. UMLAUFVERMÖGEN 2. sonstige Rückstellungen 397.328,38 400
423.220,38 421
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 66.255,63 56 D. VERBINDLICHKEITEN
2. Waren 8.295,79 9 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 29.196.711,43 28.618
74.551,42 65 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 256.353,17 127
3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg/
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Eigenbetriebe 5.777.257,41 9.402
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 258.077,24 213 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
2. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe 1.307.182,78 813 Unternehmen 194.151,03 104
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 9.000,00 9 5. sonstige Verbindlichkeiten 565.066,21 249
4. sonstige Vermögensgegenstände 283.021,91 854 davon aus Steuern:
1.857.281,93 1.889 EUR 352.357,01 (Vj. TEUR 116)
35.989.539,25 38.500
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 357.522,31 190
2.289.355,66 2.144 E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 58.337,36 41
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 3.924,93 3
D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 0,00 866
50.528.923,82 44.266 50.528.923,82 44.266
Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg
Bilanz zum 31. Dezember 2021
31.12.202131.12.2021
113/2022
824
Anlage 2
2020
TEUR
1. Umsatzerlöse 2.643.096,17 2.407
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 287.318,00 399
3. sonstige betriebliche Erträge 1.612.221,57 771
4.542.635,74 3.577
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Be-
triebsstoffe und für bezogene Waren 1.869.395,02 1.926
b) Aufwendungen für
bezogene Leistungen 960.694,53 1.086
2.830.089,55 3.012
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 3.166.779,92 3.324
b) soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für Unterstützung 1.200.963,96 1.151
4.367.743,88 4.475
6. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.196.376,30 2.293
7. sonstige betrieblichen Aufwendungen 1.441.867,54 1.214
8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 12.617,57 0
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 433.635,99 499
davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen:
EUR 3.155,00 (Vj. TEUR 4)
10. Ergebnis nach Steuern -6.714.459,95 -7.916
11. sonstige Steuern 8.522,44 8
12. Jahresverlust -6.722.982,39 -7.924
Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
2021
EUR
113/2022
825
Anlage 3
Seite 1
113/2022
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Grundsätzliche Angaben
Der Eigenbetrieb NürnbergBad hat seinen Sitz in Nürnberg.
Der Jahresabschluss zum 31.12.202 1 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) über die Rechnungslegung von Kapitalge-
sellschaften, den ergänzenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) sowie den Re-
gelungen der Betriebssatzung aufgestellt.
Der Eigenbetrieb weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittleren Gesellschaft gemäß
§ 267 Abs. 2 HGB auf. Aufgrund § 20 Satz 2 EBV sind jedoch die Vorschriften für große Kapitalgesell-
schaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB anzuwenden.
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang.
Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB gewählt. Bei der Gliederung des Jahresabschlusses sind die Gliederungsvorschriften der
Eigenbetriebsverordnung zu beachten. Daher ist der Jahresabschluss nach dem in den Ziffern 21, 22
und 23 in Verbindung mit den Anlagen 1, 2 und 4 der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverord-
nung (VwVEBV) aufgeführten Formblättern gegliedert.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschrif-
ten bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso
wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn - und Verlustrechnung oder im Anhang
anzubringen sind, insgesamt im Anhang angeführt.
826
Anlage 3
Seite 2
113/2022
B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungs - bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibung gemindert.
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf
fremden Grundstücken
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungs-
preisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet.
Gebäude werden linear abgeschrieben.
Technische Anlagen und Maschinen
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungs-
preisminderungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nut-
zungsdauer mit den handelsrechtlich zulässigen Höchstsätzen. Die Vermögensgegenstände wur-
den linear abgeschrieben.
Die Zugänge wurden im Geschäftsjahr pro rata temporis abgeschrieben.
Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungs-
preisminderungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer mit den handelsrechtlich zulässigen Höchstsätzen und betragen bis zu 10 Jahre .
Die Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben.
Die Zugänge im Geschäftsjahr wurden pro rata temporis abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffun gs- und Herstellungskosten EUR 250,00 nicht
übersteigen, werden im Zugangsjahr als Aufwand erfasst . Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungs- und Herstellungskosten bis zu EUR 1.000,00 betragen, werden in einen Sammel-
posten eingestellt. Der Sammelposten wird pro Jahr zu einem Fünftel abgeschrieben.
827
Anlage 3
Seite 3
113/2022
Umlaufvermögen
Vorräte
sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren
beizulegenden Werten angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Erkennbare und latente Risiken sind mit
Einzelwertberichtigungen erfasst.
Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Sonstige Vermögensgegenstände
sind mit ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen oder Barwerten angesetzt.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
wurden mit dem Nominalwert, unter Zugrundelegung des zeitlichen Anteils der Folgejahre angesetzt
und berechnet.
Eigenkapital
Allgemeine Rücklagen
bestanden aus den Sonderposten für Investitionszuschüsse, Rückstellungen und Verbindlichkeiten
übersteigendem Teil der Vermögensgegenstände.
Jahresverlust
Die Stadt Nürnberg h at im Jahr 2021 einen Verlustausgleich in Höhe von
EUR 10.045.730,00 für das Jahr 2021 gezahlt. Der Verlustausgleich für das Jahr 2021 wird unter
dem Posten Jahresverlust ausgewiesen.
828
Anlage 3
Seite 4
113/2022
Sonderposten für Investitionszuschüsse
sind nach handelsrechtlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung entsprechender Auflösungen und
Einstellungen angesetzt und bewertet.
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Von dem Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wird Gebrauch gemacht und für die soge-
nannten Altzusagen keine Rückstellung gebildet. Für sog. Neuzusagen erfolgt die Bildung einer ent-
sprechenden Rückstellung. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt auf Basis des modi-
fizierten Teilwertverfahrens auf Grundlage des § 6a EStG unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018
G von Prof. Klaus Heubeck. Der Rechnungszinssatz ist der nach Maßgabe der RückAbzinsV ermit-
telte und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergan-
genen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs.
2 Satz 2 HGB). Der ebenfalls zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der letzten 10 Jahre und des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten 7 Jahre
(1,35 %, Vorjahr 1,60 %) beträgt TEUR 4 (Vorjahr TEUR 5) und wurde mit einer Auss chüttungs-
sperre belegt. Für die Berechnung wurde ein Rechnungszins von 1,87 % (Vorjahr 2,30 %), ein Ge-
haltstrend von 2,50 % und ein Rententrend von 1,75 % herangezogen.
Sonstige Rückstellungen
wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Rückstellung für Beihilfen für Beamte
im Ruhestand und Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen) werden künftige Preis - und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg /Eigenbetriebe,
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige Verbindlichkeiten sind jeweils
zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
829
Anlage 3
Seite 5
113/2022
C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
AKTIVA
I. Anlagevermögen
Die Entwicklung der Bilanzposten, immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanl agen im Geschäftsjahr 01.01.2021 bis 31.12.2021 ist im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt.
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2021
ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN
BUCHWERTE
1. Jan. 2021 Zugänge Umbuchungen Abgänge 31. Dez. 2021 1. Jan. 2021 Zugänge Abgänge 31. Dez. 2021 31. Dez. 2021 31. Dez. 2020
€ € € € € € € € € € €
ANLAGEVERMÖGEN
IMMATERIELLE VERMÖGENSGE-
GENSTÄNDE
Entgeltlich erworbene Konzessi-
onen, gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen
Rechten und Werten 64.309,00 7.974,45 0,00 0,00 72.283,45 56.579,00 4.022,45 0,00 60.601,45 11.682,00 7.730,00
64.309,00 7.974,45 0,00 0,00 72.283,45 56.579,00 4.022,45 0,00 60.601,45 11.682,00 7.730,00
SACHANLAGEN
Grundstücke, grundstücksglei-
che Rechte und Bauten ein-
schließlich der Bauten auf frem-
den Grundstücken 80.337.007,90 7.118.010,42 0,00 74.495,00 87.380.523,32 43.653.501,14 1.546.780,42 0,00 45.200.281,56 42.180.241,76 36.683.506,76
Technische Anlagen und Ma-
schinen 8.602.045,32 70.761,66 0,00 0,00 8.672.806,98 6.706.911,32 438.550,66 0,00 7.145.461,98 1.527.345,00 1.895.134,00
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 4.276.133,37 77.452,77 0,00 0,00 4.353.586,14 2.852.249,37 207.022,77 0,00 3.059.272,14 1.294.314,00 1.423.884,00
Geleistete Anzahlungen und An-
lagen im Bau 1.242.641,00 1.979.419,47 0,00 0,00 3.222.060,47 0,00 0,00 0,00 0,00 3.222.060,47 1.242.641,00
94.457.827,59 9.245.644,32 0,00 74.495,00 103.628.976,91 53.212.661,83 2.192.353,85 0,00 55.405.015,68 48.223.961,23 41.245.165,76
94.522.136,59 9.253.618,77 0,00 74.495,00 103.701.260,36 53.269.240,83 2.196.376,30 0,00 55.465.617,13 48.235.643,23 41.252.895,76
830
Anlage 3
Seite 6
113/2022
II. Umlaufvermögen
1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 258.077,24 (Vorjahr
EUR 212.895,82), die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg /Eigenbetriebe in Höhe von
EUR 1.307.182,78 (Vorjahr EUR 813.802,89), die Forderungen gegen verbundene Un ternehmen in
Höhe von EUR 9.000 ,00 (Vorjahr EUR 9.000,00) und die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe
von EUR 283.021,91 (Vorjahr EUR 853.642,62) haben je eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe und die Forderungen gegen verbundene Un-
ternehmen sind in voller Höhe den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig.
2. Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktive Rechnungsabgrenzung i. H. v. EUR 3.924,93 (Vorjahr EUR 3.312,23) beinhaltet Posten
diverser Softwarewartungen sowie weitere Kleinbeträge.
Der passive Rechnungsa bgrenzungsposten i. H. v. EUR 58.337,36 (Vorjahr EUR 40.737,36) umfasst
die abgegrenzten Einnahmen aus 20er Karten (EUR 21.137,36), die abgegrenzten Einnahmen aus Gut-
scheinen (EUR 19.600,00) sowie aus Jahreskarten (EUR 17.600,00) für das Volksbad.
831
Anlage 3
Seite 7
113/2022
PASSIVA
I. Eigenkapital
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2021
EUR
Allgemeine Rücklagen 7.998.102,24
Verlustvortrag (3.047.591,02)
Jahresverlust
davon bereits ausgeglichen (Stadt Nürnberg)
(6.722.982,39)
10.045.730,00
8.273.258,83
Alleiniger Anteilseigner des Eigenbetrieb NürnbergBad ist die Stadt Nürnberg.
II. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag existieren nicht passivierungspflichtige Pensionsverpflichtungen (Altzusagen) in
Höhe von EUR 3.298.831,00 (Vorjahr EUR 3.440.441,00). Ne uzusagen wurden in Höhe von T€ 26
passiviert.
2. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen von insgesamt EUR 397.328,38 (Vorjahr EUR 400.429,74) betreffen im
Wesentlichen die Rückstellung für ausstehende Rechnungen mit EUR 11.000,00 (Vorjahr
EUR 134.554,39), Rückstellung für offenen Urlaub und geleistete Überstunden mit EUR 172.334,34
(Vorjahr EUR 132.697,21) sowie Rückstellung für Beihilfen für Beamte im Ruhestand mit
EUR 61.420,00 (Vorjahr EUR 59.506,00).
832
Anlage 3
Seite 8
113/2022
III. Verbindlichkeiten
1. Restlaufzeiten und Angaben zur Besicherung
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel:
Verbindlichkeitenspiegel
Restlaufzeit
bis zu einem
Jahr
EUR
zwischen einem und
fünf Jahren
EUR
über fünf Jahre
EUR
Stand zum
31.12.2021
EUR
Stand zum
31.12.2020
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
2.110.500,33
8.166.870,48
18.919.340,62
29.196.711,43
Vorjahr 1.948.144,51 7.693.642,64 18.976.612,08 28.618.399,23
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
256.353,17
0,00
0,00
256.353,17
Vorjahr 126.353,55 0,00 0,00 126.353,55
Verbindlichkeiten gegenüber der
Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe
5.777.257,41 0,00 0,00 5.777.257,41
Vorjahr 9.402.265,88 0,00 0,00 9.402.265,88
Verbindlichkeiten gegenüber
Verbundenen Unternehmen
194.151,03
0,00
0,00
194.151,03
Vorjahr 103.810,54 0,00 0,00 103.810,54
Sonstige Verbindlichkeiten 565.066,21 0,00 0,00 565.066,21
Vorjahr 248.885,45 0,00 0,00 248.885,45
Gesamt 8.903.328,15 8.166.870,48 18.919.340,62 35.989.539,25
Vorjahr Gesamt 11.829.459,93 7.693.642,64 18.976.612,08 38.499.714,65
2. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben der Stadt
Nürnberg
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg in Höhe von
EUR 5.777.257,41 (Vorjahr EUR 9.402.265,88). Diese betreffen im Wesentlichen den Saldo des Be-
triebsmittelkontos zum Bilanzstichtag. Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von EUR 5.683.261,22 den
sonstigen Verbindlichkeite n und in Höhe von EUR 93.996,19 den Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen mitzugehörig.
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind in voller Höhe den Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig.
833
Anlage 3
Seite 9
113/2022
4. Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten i. H. v. EUR 565.066,21 (Vorjahr EUR 248.885,45) enthalten im
Wesentlichen Guthaben aus Geldwertkarten in Höhe von EUR 130.837,23 sowie Verbindlichkeiten aus
Umsatzsteuer in Höhe von EUR 321.199,31.
D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1. Umsatzerlöse
EUR
Erlöse Schwimmbad 806.270,65
Erlöse Sauna 231.397,16
Erlöse Schulreferat 1.092.788,22
Erlöse Vereine 282.631,10
Erlöse Schwimmkurse 38.317,48
Erlöse Aquafitness 14.765,81
Erlöse sonstige Nutzer 32.826,34
Erlöse Badenebenartikel 49,16
Erlöse Veranstaltungen 3.338,00
Erlöse sonstige 9.402,21
Erträge Pachten/Vermietung 25.464,21
Erträge Nebenkosten 39.300,92
Erträge Automaten 190,29
Erträge Wohnungen Miete 6.099,41
Erträge Sachkostenersatz 60.255,21
2.643.096,17
2. Aktivierte Eigenleistungen 287.318,00
3. sonstige betriebliche Erträge
EUR
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 118.358,00
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 9.297,00
Erträge Personalkostenerstattung 20.343,11
Erträge Agentur für Arbeit 130.887,11
Erträge Anlagen-Abgang 1.200.505,00
sonstige Erträge 132.831,35
1.612.221,57
834
Anlage 3
Seite 10
113/2022
4. Materialaufwand
EUR
Aufwendungen für RHB-Stoffe:
a) Aufwendungen für Brennstoffe
562.412,54
b) Aufwendungen für Strom
780.122,78
c) Aufwendungen für Wasser
267.062,57
d) Schmutz- und Niederschlagswasser
221.923,86
e) Sonstige Aufwendungen für RHB-Stoffe
37.873,27
1.869.395,02
EUR
Aufwendungen für bezogene Leistungen:
a) Instandhaltungskosten
620.243,03
b) Fremdreinigung
340.451,50
960.694,53
5. Personalaufwand
EUR
a) Löhne und Gehälter
3.166.779,92
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen
1.200.963,96
für Altersversorgung und für Unterstützung
4.367.743,88
Unter dem Posten Soziale Abgaben sind EUR 278.120,89 (Vorjahr EUR 305.086,56) für die Altersver-
sorgung der Mitarbeiter enthalten.
835
Anlage 3
Seite 11
113/2022
6. Abschreibungen
EUR
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände
4.022,45
Abschreibungen auf Gebäude 923.974,42
Abschreibungen auf Ausstattungen 1.253.427,05
Sofortabschreibung GWG 14.952,38
2.196.376,30
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
EUR
Instandhaltungskosten 69.745,85
Versicherungen 36.831,09
Miete, Maschinen 35.030,45
Reisekosten 9.087,57
Kraftfahrzeugkosten 6.693,57
Werbe- und Vertreterkosten 18.979,29
Bücher, Zeitschriften 4.833,94
Bürobedarf 8.956,03
Portokosten 1.553,19
Telefonkosten 14.867,20
Veranstaltungen 3.960,17
Straßenreinigungsgebühr 17.680,42
Abfallgebühr 23.498,57
Mitgliedsbeiträge 1.420,00
Gebühren 82.138,18
Verwertung, Entsorgung 7.923,77
Fremdleistungen allgemein 1.502,50
Gutachten/Untersuchungen 1.465,17
Abschluss- und Prüfungskosten
Rechts- und Beratungskosten
15.431,92
14.361,25
Kassendienst 126.531,64
Geldtransportkosten 1.602,08
Nebenkosten des Geldverkehrs 38.176,35
Bewachung/Sicherheit 117.334,16
Wäschereinigung 1.388,79
Gärtnereileistungen 124.892,85
Winterdienst 22.690,59
Wartung 2.844,38
Verwaltungskosten (Stadt Nürnberg) 550.720,54
Nicht abzugsfähige Vorsteuer 65.204,34
Werkzeuge und Kleingeräte 6.347,26
Übriger betrieblicher Aufwand 2.209,36
Diverser Aufwand 5.965,07
1.441.867,54
836
Anlage 3
Seite 12
113/2022
8. sonstige Zinsen und Ähnliche Erträge EUR
Agio 12.617,57
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
EUR
Aufzinsung sonstige Rückstellungen 3.155,00
Darlehens-/Kontokorrentzinsen 430.480,99
433.635,99
10. Sonstige Steuern
EUR
Grundsteuern 8.068,44
Kfz-Steuer 454,00
8.522,44
E. SONSTIGE ANGABEN
1. Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse in Sinne des § 251 HGB.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Sinne des § 285 Nr. 3a HGB mit Bedeutung
für die Finanzlage des Eigenbetriebs.
3. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
getrennt nach Gruppen
2021 2020
Zweiter Werkleiter 1,00 1,00
Verwaltung 14,00 11,00
davon Beamte 0,00 0,50
Technische Leitung/Werkstatt 6,00 5,50
Betriebsleitung/Bäderbetrieb 59,50 64,25
Auszubildende 12,50 10,50
Mitarbeiter 80,50 81,75
davon weiblich 25,50 25,50
davon männlich 55,00 56,25
davon Teilzeitbeschäftigte 16,50 13,25
837
Anlage 3
Seite 13
113/2022
4. Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021
Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 wurde die Baker
Tilly & Co. KG , Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, bestellt. Das für das Geschäftsjahr 2021
vereinbarte Gesamthonorar entfällt wie folgt auf die Tätigkeitsbereiche:
a) Abschlussprüfungsleistungen TEUR 11
b) Andere Bestätigungsleistungen TEUR 0
c) Steuerberatungsleistungen TEUR 0
d) Sonstige Leistungen TEUR 0
5. Angaben zu latenten Steuern
Es bestehen zeitlich begrenzte Abweichungen zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz bei
der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichungen und der R ückstellung für Beihilfen für Beamte im
Ruhestand. Diese führen jeweils zu aktiven latenten Steuern. Die körperschaftsteuerlichen sowie
gewerbesteuerlichen Verlustvorträge wurden nicht bei der Ermittlung der aktiven latenten Steuern
angesetzt. Für die Bewe rtung der latenten Steuern wird ein durchschnittlicher Steuersatz in Höhe von
32,17 % herangezogen. Das Wahlrecht, aktive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen, wird nicht in
Anspruch genommen.
6. Organe des Eigenbetriebes
6.1 Werkleitung
Im Berichtsjahr gehörten der Werkleitung an:
Herr Christian Vogel, Erster Werkleiter
Herr Joachim Lächele, Zweiter Werkleiter
6.2 Werkausschuss
Dem Werksausschuss gehörten im Berichtsjahr folgende Mitglieder an:
Herr Nasser Ahmed, Referent für Projektkommunikation, Werkausschussvorsitzender
Herr Nasser Ahmed, Referent für Projektkommunikation
Frau Kerstin Böhm, Rechtsanwältin
Herr Max Müller, Projektentwickler,
Herr Kilian Sendner, Kaufmann i.R.
Herr Dr. Klemens Gsell, Stadtrat,
Frau Dr. Tatjana Körner, Bauingenieurin,
Frau Claudia Arabackyj, Werbekauffrau, bis 19.05.2021
Frau Elke Härtel, Gesundheits- und Krankenpflegerin, seit 20.05.2021
Frau Jasmin Bieswanger, Krankenschwester
Herr Dieter Goldmann, Journalist und Politologe
Herr Paul Arzten, Erzieher
Herr Uwe Scherzer, Polit-Dragqueen
Herr Willibald Schlesinger, Elektroinstallationsmeister
Frau Marion Padua, Pädagogische Fachkraft
Frau Kathrin Flach Gomez, Kulturgeographin (MA) und Lehrerin
Von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht.
838
839
Anlage 4
113/2022 1
Eigenbetrieb NürnbergBad
Lagebericht für das Jahr 2021
I. Grundlagen des Unternehmens
A. Geschäftsmodell
Die Stadt Nürnberg betreibt Schwimmbäder als öffentliche Einrichtung zur Förderung
der Gesundheit und des Breitensports; sie erfüllt damit eine freiwillige kommunale Auf-
gabe.
Mit Veröffentlichung der Satzung des Eigenbetriebs im Amtsblatt vom 8. Juli 2003
wurde der Eigenbetrieb zum 1. Januar 2004 gegründet. Dem Eigenbetri eb Nürnberg-
Bad obliegen der laufende Betrieb und die Unterhaltung und Instandsetzung, ein-
schließlich Neu- und Ersatzinvestitionen, für die zum Betrieb gehörenden Betriebsstät-
ten.
Zum Betrieb gehören folgende Betriebsstätten:
Freibäder
• Stadionbad
• Westbad
• Naturgartenbad
Hallenbäder
• Langwasserbad
• Südstadtbad
• Katzwangbad
• Nordostbad
Zielsetzung und Aufgabe ist die Bereitstellung von Bädern, um
• das Sport- und Freizeitschwimmen der Nürnberger Bevölkerung,
• die Tätigkeit der wassersporttreibenden Vereine und
• das Schulschwimmen
zu ermöglichen.
Ergänzend zum Schwimmangebot bietet NürnbergBad eine breite Palette an
Schwimmkursen für Kinder und Erwachsene sowie unterschiedliche Aquafitnesskurse
an.
Nach Beschlussfassung im Werkausschuss am 06.12.2014 wurde am 22.12.2014 der
Vertrag über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Durchführung von
Schwimm- und Aquafitnesskursen in den Bädern von NürnbergBad geschlossen. Seit
April 2015 wird das Kursangebot von NürnbergBad in Kooperation mit einem externen
Dienstleister durchgeführt. Dabei übernimmt der Kooperationspartner die gesamte
operative Durchführung der Kurse.
840
Anlage 4
113/2022 2
Am 28.10.2016 wurde dem Werkausschuss über den Verlauf und die Erfahrungen mit
der Kooperation berichtet. Der Werkausschuss beschloss am 28.10.2016 die im Ver-
trag vorgesehene Option zur Verlängerung der Dienstleistungskonzession bis zum
31.12.2020. Durch die Corona-Pandemie wurde die Geschäftsgrundlage für den Kon-
zessionsgeber und den Konzessionsnehmer erheblich gestört, weshalb auf der Grund-
lage des § 313 BGB der Vertrag bis Ende bis 2022 verlängert wurde und eine Neu-
ausschreibung der Dienstleistungskonzession erst im Jahr 2022 erfolgen kann.
Im Oktober 2020 beauftragte der Nürnberger Stadtrat den Eigenbetrieb NürnbergBad
mit der Generalsanierung und Wiedereröffnung des Volksbades. Die Umsetzung er-
folgt durch eine Projektorganisation. Projektleiter ist der Zweite Werkleiter des Eigen-
betriebs. Die Wiedereröffnung des Volksbades ist für Ende des Jahres 2024 geplant.
B. Organisation und Steuerung
Die Entscheidungsorgane des Eigenbetriebs sind
• der Stadtrat,
• der Oberbürgermeister,
• der Werkausschuss
• und die Werkleitung.
Die Zuständigkeiten der Organe sind in der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb
NürnbergBad vom 8. Juli 2003 festgelegt. Änderungen der Betriebssatzung erfolgten
zuletzt durch Satzung vom 7. April 2020.
Die Werkleitung besteht aus zwei Mitgliedern. Nähere s zur Zusammensetzung und
Aufgabenverteilung der Werkleitung ist in der Geschäftsanweisung für die Werkleitung
vom 17. Juli 2020 festgelegt.
Die Benutzung der städtischen Bäder ist in der Satzung über die Benutzung der Bäder
der Stadt Nürnberg; die Erhebung der Gebühren ist in der Satzung über die Gebühren
für die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg geregelt.
Die Steuerung des Betriebsablaufs erfolgt durch die folgenden Bereiche:
Kaufmännischer Bereich:
• Allgemeine Verwaltung und Organisation
• Personalwesen
• Finanz- und Rechnungswesen, Controlling
Technischer Bereich und Bäderbetrieb:
• Zentralwerkstatt
• Unterhalt, Instandsetzung sowie Neu- und Ersatzinvestitionen
• Betrieb der Bäder und Saunen einschl. der Koordination des Personaleinsatzes
• Sicherstellung der Einhaltung der Satzungsbestimmungen (Benutzungssatzung
und Gebührensatzung)
• Sicherstellung des technischen Betriebsablaufs und der Verkehrssicherungs -
pflichten
841
Anlage 4
113/2022 3
Mit Beschluss des Nürnberger Stadtrates vom 05.02.2020 wurden die Aufga ben der
Zweiten Werkleitung mit den Aufgaben der Projektleitung Volksbad zusammengeführt.
Die bis dato vorhandene Stelle für die Zweite Werkleitung erhielt einen veränderten
Aufgabenzuschnitt. Der Stelle wurde die Funktion der operativen Geschäftsleitung und
der Stellvertretung des Zweiten Werkleiters zugeordnet. Der Stelleninhaber ist d em
Zweiten Werkleiter untergeordnet.
Die Betriebsstruktur ist im nachfolgenden Organigramm dargestellt:
II. Wirtschaftsbericht
A. Überblick und Rahmenbedingungen
Die Zahl der Einwohner Nürnbergs liegt bei rund 530.000.
Neben den von der Stadt Nürnberg betriebenen sieben Bädern gibt es in Nürnberg
drei Freibäder, die von Vereinen betrieben werden. Ein vereinseigenes Hallenbad ist
ausschließlich für Vereinsmitglieder zugänglich.
Kommerziell betriebene Bäder gibt es in Nürnberg im Bereich der Schwimmschulen
und von Gesundheitsangeboten. Kommerzielle Spaß - und Wellnessbäder mit Sau -
nalandschaften gibt es außerhalb des Stadtgebiets Nürnberg.
Durch eine Grundsatzentscheidung des Stadtrats findet das Schulschwimmen in den
Bädern der Stadt Nürnberg statt.
842
Anlage 4
113/2022 4
B. Leistungsindikatoren
Der Eigenbetrieb wird über die Besucherzahlen und Umsatzerlöse gesteuert. Zudem
findet aufgrund der Gemeinnützi gkeit der Kostendeckungsgrad als weitere Steue -
rungsgröße Anwendung. Hierbei werden die Besucherzahlen und die Umsatzerlöse
statistisch pro Betriebsstätte und Einrichtung erfasst und überwacht. Der Kostende -
ckungsgrad ermittelt sich per Gesamterlöse durch Gesamtkosten des jeweiligen Be -
richtsjahrs.
C. Geschäftsverlauf
Um das Bäderangebot langfristig zu erhalten und den sich ändernden Anforderungen
gerecht zu werden, werden laufend Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Sanierung des
Bestands und zur Verbesserung der Attraktivität des Gesamtangebots durchgeführt.
Schwerpunkte im Jahr 2021 waren:
Sanierung Volksbad
Nach einer Zuschusszusage durch den Freistaat Bayern für die Wiederinbetriebnahme
des Volksbads, hat der Stadtrat am 12.12.2018 den Aufbau einer Stabsabteilung bei
NürnbergBad beschlossen. Aufgabe dieses Stabes ist es, auf Basis der Machbarkeits-
studie aus dem Jahr 2015 und der aktuellen Zuschusszusage konkrete Planungen und
belastbare Entscheidungsgrundlagen für den Stadtrat zu entwickeln.
Zum 1. Mai 2019 begannen, unter der Leitung des Projektleiters Herr Lächele, die
Arbeiten an der geplanten Revitalisierung des Jugendstilbades.
Am 23. Oktober 2019 hat der Nürnberger Stadtrat - der Empfehlung des Werkaus-
schusses NürnbergBad folgend - zwei Planungsbüros mit der Arbeit am Volksbad be-
auftragt. Sie entwickelten bis zum Frühjahr 2020 einen Entwurf, wie das neue Volks-
bad aussehen kann.
Die drei Hallen, wie sie 1914 zur Eröffnung existierten, werden saniert wieder genutzt,
aber nur zwei davon fürs Schwimmen. Die alte Halle 1 (früher für Männer) für öffentli-
ches Schwimmen, die alte Halle 2 (auch für Männer) für das Schul - und Vereins-
schwimmen. Die frühere Halle 3 (einst Frauen -Halle) ist für den Saunabereich vorge-
sehen. Dazu kommen Ruhezonen und eine Physiotherapie.
Für den Entwurf wurde in 2020 eine Kostenschätzung und eine Kostenberechnung
angestellt. Die Projektgruppe konnte zudem mehrere Zuschusszusagen von Bund und
Land für die Wiederbelebung des Volksbades generieren. Die Kostenberechnung, der
detaillierte Entwurf und eine Betriebs- und Folgekostenrechnung wurden dem Stadtrat
im Oktober 2020 zur Abstimmung vorgelegt. Der Stadtrat beauftragte daraufhin mit
einer einzigen Gegenstimme die Umsetzung des Projektes. Darauf hin wurde umge-
hend mit der Erstellung der Unterlagen für die Baugenehmigung begonnen. Der Antrag
zur Baugenehmigung wurde im Mai 2021 eingereicht.
843
Anlage 4
113/2022 5
Personalien
Zum April 2020 erfolgte ein Wechsel in der Werkleitung. Herr Albert verlies den Eigen-
betrieb NürnbergBad. Die Stelle des 2. Werkleiters übernahm a b diesem Zeitpunkt
Herr Lächele, der schon die Projektleitung für das Volksbad innehatte.
Nach dem Weggang des Verwaltungsleiters im 4. Quartal 2019 wurde dessen Aufga-
ben bis zur Jahresmitte 2020 kommissarisch wahrgenommen. Aufgabenprofile der
Stellen im Bereich Verwaltung wurden deshalb überarbeitet und teilweise neu bewer-
tet. Nach Beschluss des Werkausschusses vom Juli 2020 wurde die Stelle dauerhaft
auf die kommissarische Vertreterin übertragen. Die Stelle für die operative Geschäfts-
leitung und Stellvertretung des Zweiten Werkleiters wurde im Jahr 2020 ausgeschrie-
ben und mit Beschluss des Werkausschusses ebenfalls in d er Sitzung im Juli 2020
vergeben. Die stadtinterne Umsetzung konnte allerdings erst zum 1. November 2020
erfolgen.
Corona-Pandemie
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona -Pandemie hatten enorme Auswirkun-
gen auf den Geschäftsbetrieb von NürnbergBad. Die Bäder mussten vom 02.11.2020
bis zum 27.05.2021 (Lockdown) geschlossen bleiben. Nach der Wiedereröffnung der
Freibäder war dann der Betriebsstart in den Hallenbädern zum 12.06.2021 möglich.
Allerdings unter Pandemie-Bedingungen. Die Besucherzahlen mussten stark limitiert
werden, Angebote mussten eingeschränkt oder ganz eingestellt werden. Der Kursbe-
trieb war nur erheblich eingeschränkt d urchführbar. Belegungen und Vermietungen
mussten verändert und massiv verringert werden. Die Aufwände zur Einhaltung von
Abstands-, Sicherheits- und Hygieneregeln wuchsen stark an.
Für eine mögliche Kontaktnachverfolgung war bereits im Vorjahr in kürzester Zeit ein
Online-Kartenverkauf mit Besucherregistrierung erforderlich geworden. Mit einer Soft-
ware konnte die Besuchersteuerung über Zeitfenster und eine Vorverkaufspflicht ar-
rangiert werden.
Die veränderten Bedingungen des Geschäftsbetriebs ergaben eine neue Preisstruktur
für die Dauer der Corona-Pandemie. So wurde auf der Grundlage von Dringlichen An-
ordnungen des Oberbürgermeisters die reguläre Gebührensatzung für die Dauer der
Corona-Pandemie außer Kraft gesetzt.
Nach einer unter den gegebenen Umständen durchaus zufriedenstellenden Frei-
badsaison, musste im Herbst und Winter der Betrieb unter Corona -Bedingungen ge-
stemmt werden. Dabei waren sich häufig ändernde Einlassregime (3G, 2G, 2G -plus
usw.) zu berücksichtigen.
Verringerte Preise, reduzierte Kontingente und geschlossene Bäder führten zudem zu
einem enormen Rückgang der Besucherzahlen und infolge auch der Umsatzerlöse.
Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des Eigenbetriebes wurde in der Stadtrats-
sitzung am 21.10.2020 eine Erhöhung des Kreditlimits für das Betriebsmittelkonto von
NürnbergBad bei der Stadt Nürnberg von 6 Mio. € auf 9,9 Mio. € beschlossen.
.
844
Anlage 4
113/2022 6
Besucherentwicklung
2017 2018 2019 2020 2021
Besucher insgesamt 1.113.390 1.225.379 1.181.749 445.720 420.901
Hallenbäder* 477.791 488.182 502.239 164.419 137.476
Sauna* 92.544 84.499 91.043 32.988 21.376
Freibäder* 238.451 349.242 259.907 164.602 146.272
Schulen 134.622 130.149 133.538 32.325 43.768
Vereine 124.371 121.779 142.598 37.158 54.694
Kurse 45.611 51.327 51.945 14.028 17.315
Hundebadetag 201 479 200 300
* ohne Schulen, Vereine und Kurse
Der positive Trend bis 2019 konnte in 2020 und 2021 aufgrund der Corona-Pandemie
nicht fortgeführt werden . Mit ins gesamt 420.901 Besuchern im Jahr 2021 lagen die
Besucherzahlen knapp unter dem Vorjahrswert.
Umsatzerlöse
Umsatzerlöse 2018 2019 2020 2021
Gesamt 6.207.773,16 6.201.811,27 2.407.345,78 2.643.096,17
Erlöse Schwimmbad 2.555.697,47 2.396.160,20 864.341,68 806.270,65
Erlösabgrenzung Bad 10.358,93 3.831,30 56.895,25 0
Erlöse Sauna 1.117.059,80 1.162.326,45 433.587,26 231.397,16
Erlöse Vereine 439.839,27 538.842,05 261.872,61 282.631,10
Erlöse Schulreferat 1.551.705,59 1.665.181,82 618.495,57 1.092.788,22
Erlöse sonst. Nutzer 63.832,41 49.352,18 16.033,29 32.826,34
Erlöse Schwimmkurse 122.043,28 110.532,69 -26,63 38.317,48
Erlöse Aquafitness 70.094,25 73.811,96 725,15 14.765,81
Erlöse Veranstaltung 37.261,61 37.922,05 0 3.338
Erlöse Badenebenart. 35.575,83 36.424,96 7.378,66 49,16
Erlöse aus Vermietung und
Verpachtung inkl. Neben-
kosten
121.967,77 99.112,04 70.213,78 70.864,54
Erlöse aus Solarien, Eisver-
kauf, Automaten
8.662,23 6.152,67 1.718,18 190,29
Erlöse aus Sachkostener-
stattungen*
75.626,42 23.788,66 62.267,45 60.255,21
Sonstige -1.951,70 -1.627,76 13.843,53 9.402,21
Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr 2.643 TEUR und erhöhten sich gegen-
über dem Vorjahr leicht um 236 TEUR.
845
Anlage 4
113/2022 7
Der Gesamt-Kostendeckungsgrad betrug im Jahr 2021 40 %.
Jahr Gesamt-Kostendeckungsgrad in %
2015 47
2016 46
2017 46
2018 62
2019 51
2020 31
2021 40
Jeder Besuch der Einrichtungen vo n Nür nbergBad wurde im Jahr 2021 im Durch -
schnitt mit 15,97 EUR durch die Stadt Nürnberg unterstützt.
Die Gesamt-Erträge wurden positiv beeinflusst durch die Zahlung von Kurzarbeitergeld
i.H.v. 209.052,22 EUR, dem Verkauf des ehemaligen Altenfurter Badgrundstückes
i.H.v. 1.200.505,00 EUR und den aktivierten Eigenleistungen i.H.v. 287.318,00, in Zu-
sammenhang mit der Sanierung Volksbad.
Gesamt-Aufwand je Badegast 26,76 EUR Gesamt-Aufwand 2021: 11.265.618 EUR
Gesamt-Ertrag je Badegast 10,79 EUR Gesamt-Erträge 2021: 4.542.636 EUR
Zuschuss je Badegast 15,97 EUR Jahresverlust 2021: 6.722.982 EUR
Personalentwicklung
Bereich Stand: 31.12.2020 + / - Stand: 31.12.2021
Zweiter Werkleiter 1 0 1
Verwaltung 12 +2 14
Technische Leitung und Werkstatt 6 0 6
Bäderbetrieb 64 -4 60
Summe 83 -2 81
davon weiblich 26 0 26
davon männlich 57 -2 55
davon teilzeitbeschäftigt 13 +4 17
Auszubildende 11 +2 13
D. Lage
Die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs NürnbergBad kann vor dem Hintergrund
der Erfüllung einer freiwilligen kommunalen Aufgabe mit strukturell bedingten Defiziten
als zufriedenstellend bezeichnet werden. Durch die weiter anhaltenden Corona-Be-
schränkungen konnten die Besucherzahlen lediglich auf Vorjahreshöhe gehalten wer-
den. Daraus resultierend lagen die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 2.643 unterhalb
der Planung (TEUR 3.660). Der Jahresverlust konnte durch Einmalfaktoren, wie z. B.
846
Anlage 4
113/2022 8
den Abgang des nicht betriebsnotwendigen ehemalige n Altenfurter Hallenbadgrund-
stückes, gegenüber dem Vorjahr positiv beeinflusst werden . Entsprechend war der
Gesamt-Kostendeckungsgrad mit 40 % überhalb des geplanten Niveaus (33%).
1. Ertragslage
2021 TEUR 2020 TEUR 2019 TEUR
Gesamtleistung 3.342 3.577 6.408
Materialaufwand -2.830 -3.012 -3.518
Rohergebnis 512 565 2.890
Personalaufwand -4.368 -4.475 -4.672
Abschreibungen -2.196 -2.293 -2.300
Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.442 -1.214 -1.520
Zinsergebnis -421 -499 -586
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts-
tätigkeit -7.915 -7.916 -6.188
Sonstige Steuern -9 -8 -9
Gewinn Abgang Grundstück 1.201 0 0
Jahresergebnis -6.723 -7.924 -6.197
Der Materialaufwand betrug 2.830 TEUR (2020: 3.012 TEUR). Schließungszeiten und
weitere Corona bedingte Besucherbegrenzungen, sowohl im Hallen- als auch im Frei-
badbereich, führten zu einer Reduzierung der Fernwärmeverbrauchsmengen im Ver-
gleich zum Jahr 20 20. Ein gegenüber dem Vorjahr reduzierter Instandhaltungsau f-
wand führte bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen zu weniger Aufwand.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 1.442 TEUR (2020 :
1.214 TEUR). Corona bedingte Auflagen zur Kontrolle der Zugangsberechtigung , so-
wohl im Hallen- als auch im Freibadbereich, führten zu einem deutlichen Mehraufwand
von in Anspruch genommen Dienstleistungen, z.B. im Bereich der Sicherheit.
Das Zinsergebnis betrug -421 TEUR (2020: -499 TEUR). Die reguläre Tilgung der Alt-
darlehen führten zu sinkenden Zinsaufwendungen. Ein in 2021 umgeschuldetes Dar-
lehen konnte mit einem negativen Zinssatz aufgenommen werden.
Die Personalkosten betrugen 4.368 TEUR (2020: 4.475 TEUR) und setzen sich aus
Löhnen und Gehältern in Höhe von 3.166 TEUR (2020: 3.324 TEUR) und sozialen
Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung in Höhe von 1.201 TEUR
(2020: 1.151 TEUR) zusammen.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögen sgegenstände und Sachanlagen des
Anlagevermögens summierten sich auf 2.196 TEUR (2020: 2.293 TEUR).
847
Anlage 4
113/2022 9
2. Finanzlage
2021
TEUR
2020
TEUR
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -8.824 -3.568
Cashflow aus Investitionstätigkeit -1.861 -1.213
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 10.853 4.544
Veränderung des Zahlungsmittelbestandes 168 -237
Flüssige Mittel am Anfang des Jahres 190 427
Flüssige Mittel am Ende des Jahres 358 190
Der Finanzmittelfonds setzt sich aus Bankguthaben in Höhe von 306 TEUR (2020:
150 TEUR) und dem Kassenbestand in Höhe von 52 TEUR (2020: 40 TEUR) zusam-
men.
Für das Geschäftsjahr 2021 war gemäß dem Wirts chaftsplan ein Fehlbetrag von
8.189 TEUR geplant. Dieser wurde in 2021 durch die Stadt Nürnberg in voller Höhe
ausgeglichen.
3. Vermögenslage
2021 TEUR 2020 TEUR Abweichung TEUR
Anlagevermögen 48.236 41.253 6.983
Umlaufvermögen 2.289 2.143 146
Rechnungsabgrenzungsposten 4
3 1
Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag
0
866 -866
Aktiva 50.529 44.266 6.263
Eigenkapital 8.273 0 8273
Sonderposten 5.785 5.304 481
Rückstellungen 423 421 2
Verbindlichkeiten 35.990 38.500 -2510
Rechnungsabgrenzungsposten 58 41 17
Passiva 50.529 44.266 6.263
Wesentliche Vermögenspositionen beim Eigenbetrieb NürnbergBad entstehen durch
den Bau und die Sanierung der Hallen- und Freibäder. Im Berichtsjahr erfolgte die
Übertragung des Volksbadgrundstückes aus dem bilanziellen Vermögen der Stadt
Nürnberg in das Betriebsvermögen des Eigenbetriebs NürnbergBad i.H.v.
7.092 TEUR.
Das Umlaufvermögen betrifft im Wesentlichen Forderungen gegenüber der Stadt
Nürnberg. Die Erhöhung des Finanzmittelfonds um 168 TEUR ist stichtagsbedingt.
848
Anlage 4
113/2022 10
Der Jahresverlust beläuft sich auf 6.723 TEUR (2020: 7.924 TEUR). Das Eigenkapital
hat sich folgendermaßen entwickelt:
Das Stammkapital beläuft sich auf 0 EUR. Das Eigenkapital beträgt 8.273 TEUR
Dem Eigenbetrieb steht Fremdkapital in Höhe von 36.471 TEUR zur Verfügung. Dies
setzt sich im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Ver-
bindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg zusammen.
Zudem erfolgt die Finanzierung über Zuschüsse, die zum Bilanzstichtag in Höhe von
5.785 TEUR als Sonderposten für Investitionszuschüsse bilanziert sind.
III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
Prognose
Die Prognose des Wirtschaftsplans 2021 wurde, vor den Einmalfaktoren Kurzarbeiter-
geld und Verkauf des ehemaligen Altenfurter Hallenbadgrundstücks, sehr genau er-
füllt.
Grundsätzlich wird der Eigenbetrieb die strukturell bedingten Verluste aus der Sicher-
stellung einer flächendeckenden Grundversorgung der Bevölkerung der Stadt Nürn-
berg mit Schwimmbädern, zu sozialverträglichen Preisen, nicht aus eigener Kraft er-
wirtschaften können.
Die Einnahmen decken nicht die Ausgaben des Eigenbetriebs. Nach den Gebühren-
erhöhungen jeweils zum Beginn der Geschäftsjahre 2017 und 2018, wurde mit Wir-
kung zum 02.05.2022 eine neuerliche Gebührenerhöhung durchgeführt. Ihre Wirkung
muss jedoch gerade in Anbetracht der steigenden Energiepreise fortlaufend überprüft
werden. Zur Verringerung des Energieverbrauchs wurden einzelne Maßnahmen, wie
zum Beispiel die verringerte Nutzung der Fernwärmeheizung in den Freibädern, be-
reits umgesetzt. Weitere Einsparpotenziale werden derzeit analysiert.
Aus den vorgenannten Gründen und den bereits unterjährig stattfindenden Abschlags-
zahlungen durch die Stadt Nürnberg auf den geplanten Jahresverlust werden dennoch
keine Risiken gesehen, die den Bestand des Eigenbetriebs gefährden.
Stand am
31.12.2020
EUR
Ausgleich Stadt
Nürnberg
EUR
Jahresverlust
2021
EUR
Kapitaleinlage
der Stadt
Nürnberg
EUR
Stand am
31.12.2021
EUR
-866.488,78 10.045.730,00 -6.722.982,39 5.817.000,00 8.273.258,83
849
Anlage 4
113/2022 11
Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken wird als Instrument die mittelfristige Finanz-
planung genutzt, die sich im jährlichen Wirtschaftsplan widerspiegelt. Im Wirtschafts-
plan für das Jahr 2022 wird mit einem Jahresverlust in Höhe von 7.664 TEUR geplant.
Bei den Besucherzahlen wird für 2022 in einer Bandbreite zwische n 700.000 und
800.000 Besuchern geplant. Die Umsatzerlöse werden sich demzufolge zwischen
3.500 und 4.000 TEUR bewegen.
Chancen
Größere Investitionen in die Infrastruktur, die für das Jahr 2021 eingeplant waren, wur-
den von der Werkleitung zunächst auf das Kalenderjahr 2022 fortfolgende verschoben.
Allerdings werden neue Angebote für die Kunden angestrebt, um die Attraktivität des
Eigenbetriebs weiter zu steigern. Das wichtigste Projekt ist hierbei sicherlich die Wie-
derbelegung des Volksbades, über dessen Projektfortschritte dem Werkausschuss in
jeder Sitzung berichtet wird.
Als kleiner Teilerfolg konnten die freien Räume der Physiotherapiepraxis im Südstadt-
bad nach einem längeren Leerstand neu vermietet werden. Der Betriebsbeginn lief
dort trotz der Corona-Pandemie im Jahr 2021 an und erhöht somit die Attraktivität des
Standortes und insbesondere der Saunalandschaft.
Für die Gastronomie im Langwasserbad konnte ebenfalls trotz einer äußerst schwieri-
gen Marktlage eine Zwischenlösung gefunden werden, die von den Gästen des Bades
und gerade der dortigen Sauna sehr positiv aufgenommen wird. Mit dem jetzigen Be-
treiber wird derzeit über eine längerfristige Zusammenarbeit verhandelt. Mit dem An-
bieter der Kassen-Software wird über die Einführung eines dauerhaften Online-Ticket-
Verkaufs verhandelt.
Risiken
Nicht absehbar ist aus heutiger Sicht der weitere Verlauf der Corona-Pandemie. Zahl-
reiche Experten rechnen mit erneuten Infektionswellen im Herbst. Ob dies allerdings
erneut zu Beschränkungen für den Badbetrieb führen wird, ist nicht bekannt, aber auch
nicht ausgeschlossen.
Auf der Kostenseite besteht durch die allgemeine Inflation, die für NürnbergBad man-
nigfach steigenden Bezugspreise und insbesondere die hohen Energiepreise die Ge-
fahr, die geplanten Aufwendungen in ihrer Höhe zu überschreiten. Sollte es infolge des
Ukraine-Krieges zu einem Energieengpass kommen, könnte für den Eigenbetrieb die
Leistungserbringung zumindest zeitweise Infrage gestellt sein. Aktuell hat das Bun-
desministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die sogenannte Frühwarnstufe des Not-
fallplans Gas ausgerufen. Dies hat für NürnbergBad noch keine Konsequenzen. Sollte
jedoch die sogenannte Notfallstufe erreicht werden, dürfen Freizeiteinrichtungen nicht
mehr mit einer durchgeh enden Energieversorgung rechnen. Denn in dieser Notfall-
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851
Anlage 5
113/2022 1
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An den Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb NürnbergBad – bestehend aus der Bi-
lanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn - und Verlustrechnung für die Zeit vom
1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Dar-
stellung der Bilanzierungs - und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hi naus haben
wir den Lagebericht des Eigenbetrieb NürnbergBad für das Wirtschaftsjahr vom
1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vor-
schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den ein-
schlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor-
schriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grun dsätze ordnungsmäßi-
ger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-
mögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2021 sowie seiner
Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021
und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Ein-
klang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsver-
ordnung des Bundeslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünfti-
gen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen-
dungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageber ichts ge-
führt hat.
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Anlage 5
113/2022 2
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstim-
mung mit § 317 HGB gemäß Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirt-
schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprü-
fung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist
im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts “ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handels-
rechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffas-
sung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu
dienen.
Verantwortung der gese tzlichen Vertreter und der Gesellschaftsversammlung für
den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses,
der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Baye rn i.V.m. den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen
wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsäch lichen Verhält-
nissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen,
die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordn ungsmäßiger Buchfüh-
rung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu er-
möglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen
Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind d ie gesetzlichen Vertreter dafür verant-
wortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu
beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, s ofern einschlägig, anzugeben. Darüber
hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsat-
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Anlage 5
113/2022 3
zes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächli-
che oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lagebe-
richts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt so-
wie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vor-
schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Ent-
wicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlic h für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die
Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften
der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und den anzuwendenden deut-
schen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nach-
weise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Werksausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro-
zesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab-
schluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – fal-
schen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahres-
abschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deut-
schen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass
eine in Übereinstimmung mit § 317 H GB unter Beachtung der vom Institut der Wirt-
schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprü-
fung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als we-
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Anlage 5
113/2022 4
sentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln
oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts ge-
troffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kriti-
sche Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder un-
beabsichtigter – falscher Darstell ungen im Jahresabschluss und im Lagebericht,
planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie
erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, d ass wesentliche falsche Darstel-
lungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da
Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollstän-
digkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
beinhalten können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses rele-
vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten
Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu pl anen, die unter den
gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungs-
urteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewand-
ten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Anga-
ben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob
eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegeben-
heiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss
kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Be-
stätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im La-
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Anlage 5
113/2022 5
gebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind,
unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerun-
gen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch da-
zu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresab-
schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss
unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ve rmögens-, Finanz- und Er-
tragslage des Eigenbetriebs vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Ge-
setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbe-
triebs.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestell-
ten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunfts-
orientierten Angaben von den gesetzlichen Vertret ern zugrunde gelegten bedeut-
samen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsori-
entierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen g eben
wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Er-
eignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
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Anlage 5
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Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein-
schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Nürnberg, 15. Juni 2022
Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Prof. Dr. Edenhofer Mayer
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
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Anlage 6
Seite 1
113/2022
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation und der
wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG (IDW PS 720)
Wir haben die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation anhand des fol-
genden Fragenkreises nach § 53 HGrG untersucht und erteilen hierüber folgenden Bericht:
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie indi-
vidualisierte Offenlegung der Organbezüge
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die
Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche
Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für
die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürf-
nissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?
Die Richtlinien für den Werkaussch uss ergeben sich aus der Bayerischen Gemeinde-
ordnung, der Geschäftsordnung für den Nürnberger Stadtrat und der Betriebssatzung
NürnbergBad.
In der Betriebssatzung werden die Zusammensetzung und die Aufgaben der Werklei-
tung allgemein beschrieben. Hierauf aufsetzend konkretisiert die Geschäftsanweisung
die Aufgabenteilung und die Zuständigkeiten zwischen dem Ersten und dem Zweiten
Werkleiter.
Die Regelungen entsprechen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs.
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden
Niederschriften hierüber erstellt?
Im Geschäftsjahr 20 21 fanden zwei Sitzungen des Werkausschusses statt (am
16. Juli 2021, 8. Oktober 2021). Anstelle von Niederschriften wurde jeweils eine ver-
tonte Dokumentation angefertigt.
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113/2022
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Der Erste Werkleiter, Herr Bürgermeister Christian Vogel, ist durch seine Eigenschaft
als Bürgermeister der Stadt Nürnberg auch in Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgre-
mien bei Gesellschaften der Stadt tätig.
Der Zweite Werkleiter Herr Joachim Lächele war auskunftsgemäß in keinen Aufsichts-
räten oder anderen Kontrollgremien tätig.
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) indi-
vidualisiert im Anhang des Jahresabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen
Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls
nein, wie wird dies begründet?
Lediglich der Zweite Werkleiter erhält eine Vergütung von Seiten des Eigenbetriebs.
Aus diesem Grund unterbleibt die Angabe aufgrund der Inanspruchnah me der Befrei-
ungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB.
Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums
Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan,
aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefug-
nisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Der Organisationsplan gibt den Aufbau des Eigenbetriebs wieder. Eine Überprüfung fin-
det anlassbezogen statt. Dies ist bspw. bei Personal Zu- und abgängen sowie bei Stel-
lenwechsel innerhalb des Eigenbetriebs der Fall.
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Anlage 6
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113/2022
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren
wird?
Im Geschäftsjahr 2021 ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass nicht nach dem
Organisationsplan verfahren wird.
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und doku-
mentiert?
Es wird grundsätzlich von zwei Personen unterschrieben. Beim Zahlungsverkeh r über
das eigene Bankkonto bei der Sparkasse Nürnberg ist eine Trennung von Anweisung
und Vollzug durch zwei unterschiedliche Personen gewährleistet.
Weiterhin unterschreiben alle Bediensteten der Stadt Nürnberg eine Verpflichtungser-
klärung analog zur Verwaltungsvorschrift zu Art. 79 BayBG, "Verbot der Annahme von
Belohnungen oder Geschenken durch die Bediensteten des Freistaates Bayern". Dieser
Vorgang wird vom Personalamt der Stadt Nürnberg koordiniert. Hierzu wurde ein ent-
sprechendes Schreiben zur Korru ptionsprävention mit Datum 22. November 2018 an
die Mitarbeiter ausgehändigt.
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungs-
prozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen,
Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht
eingehalten werden?
Für wesentliche Prozesse sind Regelungen in der Betriebssatzung NürnbergBad getrof-
fen. Die Auftragsvergabe und -abwicklung sollte gemäß der Vergaberichtlinien der Stadt
Nürnberg in Verbindung mit der Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg auf Basis von
VOL und VOB erfolgen.
Die aktuell gültige Kassendienstanweisung wurde am 6. Dezember 2013 dem Werkaus-
schuss vorgelegt und beschlossen und ist seit dem 1. Januar 2014 in Kraft.
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113/2022
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass insbesondere bezüglich der Hauptkasse in
der Verwaltung des Eigenbetriebs nach wie vor keine konsequente Trennung zwischen
Kassenführung und Buchführung besteht. Dies wird insbesondere mit den begrenzten
personellen Kapazitäten in der Verwaltung des Eigenbetriebs begründet. Mangels kon-
sequenter Funktionstrennung ist u. E. der Kassenkontrolle im Sinne der Tz. 9 Abs. 1
der Kassendienstanweisung bezüglich der Hauptkasse eine hohe Bedeutung beizu-
messen.
Die „Besonderen Dienstanweisungen für Zahlstellen" wurden im Sommer 2015 für die
Hallenbäder und im April 2016 für die Freibäder des Eigenbetriebs überarbeitet und be-
sitzen seither Gültigkeit.
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z. B. Grundstücksverwal-
tung, EDV)?
Alle wesentlichen Verträge werden in der Verwal tung des Eigenbetriebs dokumentiert
und aufbewahrt. Die im Rahmen unserer Prüfung in Stichproben angeforderten Verträge
konnten uns unverzüglich vorgelegt werden. Es ergaben sich damit keinerlei Hinweise
darauf, dass die Verträge nicht ordnungsgemäß dokumentiert und aufbewahrt werden.
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Control-
ling
a) Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschrei-
bung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – den
Bedürfnissen des Unternehmens?
Das Planungswesen des Eigenbetriebs entspricht den Bedürfnissen des Unterneh-
mens. Für die Planung wird regelmäßig in Abstimmung mit dem Finanzreferat ein Wirt-
schaftsplan erstellt und dem Werkausschuss zur Begutachtung, sowie dem Stadtrat zur
Beschlussfassung vorgelegt. Neben dem Erfolgsplan enthält der Wirtschaftsplan einen
Vermögens- und Finanzplan sowie einen Stellenplan.
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113/2022
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Planabweichungen werden im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplans umfassend
untersucht. Projekt- und Kostencontrolling findet auch in den Besprechungen zwischen
Technik und Rechnungswesen statt.
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den
besonderen Anforderungen des Unternehmens?
Das Rechnungswesen ist grundsätzlich aussagefähig und genügt den Anforderungen
des Eigenbetriebs.
Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Darstellung der Verbundbeziehungen mit
der Stadt Nürnberg, deren Eigen- und Regiebetrieben sowie deren Beteiligungen in pri-
vatwirtschaftlicher Rechtsform erfolgt eine entsprechende Untergliederung auf Konten-
/Postenebene in SAP.
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u. a. eine laufende Liquidi-
tätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Über das Betriebsmittelkonto bei der Kämmerei der Stadt Nürnberg werden die erfor-
derlichen Finanzmittel für den Eigenbetrieb bereitgestellt. Unterjährig erfolgen, regelmä-
ßig quartalsweise, Abschlagszahlungen auf den Verlustausgleich der Stadt Nürnberg
(basierend auf dem geplanten Verlust laut Wirtschaftsplan), um den Liquiditätsbedarf
des Eigenbetriebs zu sichern.
Das eigene Bankkonto bei der Sparkasse Nürnb erg wird regelmäßig bezüglich des Li-
quiditätsstands durch das Rechnungswesen kontrolliert. Die Kreditüberwachung findet
ebenfalls durch das Rechnungswesen des Eigenbetriebs statt.
862
Anlage 6
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113/2022
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash -Management und haben
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten
worden sind?
Siehe unter d).
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden?
Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen
zeitnah und effektiv eingezogen werden?
Der weit überwiegende Teil der Umsatzerlöse wurde per Online -Ticket unbar verein-
nahmt (z. B. Badegebühren). Weitere Abrechnungen erfolgen monatlich (z . B. Mieten,
Pachten) oder jährlich (z. B. Schulschwimmen oder Vereine). Unabhängig von der tur-
nusgemäßen Abrechnung erfolgt die Rechnungsteilung gegenüber Vereinen bei Einzel-
belegungen auch unterjährig. Insbesondere die Mahnrichtlinie gewährleistet eine z eit-
nahe und effektive Einziehung der ausstehenden Forderungen.
Zur Sicherstellung einer zeitnahen Abrechnung wird die Überlassung von Wasserflä-
chen an Vereine und Schulen durch ein Flächenbelegungsmanagementsystem in Form
eines EDV-Programms gestützt. Hier für greift der Eigenbetrieb auf das System des
Sportservice zurück (SKUBIS).
Aufgrund des dominierenden Bargeschäfts und der Debitorenstruktur des Eigenbetriebs
stellen Mahnverfahren oder Vollstreckungsmaßnahmen die Ausnahme dar. Insoweit
ist für ausst ehende Forderungen SAP-seitig kein systematisches Mahnwesen hinter-
legt. Das Forderungsmanagement besteht im Wesentlichen aus einer quartalsweisen
Durchsicht der Offenen Posten und der regelmäßigen Überprüfung der Zahlungsein-
gänge. Kapazitätsbedingt ist die Überprüfung der Zahlungseingänge jedoch mitunter
einige Wochen im Rückstand.
Zur Anpassung an die Corona -Schutzauflagen wurde der Ticketverkauf im Geschäfts-
jahr 2021 zum Großteil auf eine Online -Anwendung und einen Online -Ticketshop um-
gestellt. Der Zahlungseinzug wurde dort auch über das Lastschriftverfahren angeboten.
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In Einzelfällen nutzten Kundinnen und Kunden vertragsverletzend die Chance, Last-
schriften zurück buchen zu lassen. Die betreffenden Kundinnen und Kunden wurden
umgehend identifiziert, ermahn t und zur Unterlassung verpflichtet. Dennoch zuwider
handelnde Personen wurden auf eine Sperrliste gesetzt und vom Online-Ticketkauf dau-
erhaft ausgeschlossen. Der dadurch, im Jahr 2021, entstandene Schaden beläuft sich
auf etwa TEUR 2.
Die Miet - und Pachtforderungen werden regelmäßig über die Anforderung von Ab-
schlagszahlungen eingezogen. Soweit bspw. eine umsatzabhängige Pacht vereinbart
ist, erfolgt nach Feststellung der maßgeblichen Umsatzhöhe eine entsprechende
Spitzabrechnung mit dem Pächter.
Aufgrund der Corona-Pandemie und den daraus entstehenden drastischen Betriebsein-
schränkungen und den mehrmonatigen Schließungen waren die meisten Pächter wirt-
schaftlich außer Stande, die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Auf der
Grundlage des § 313 BGB „Störung der Geschäftsgrundlage“ wurden deshalb zwischen
der Werkleitung und den Pächtern mündliche Sondervereinbarungen für das Kalender-
jahr 2021 vereinbart.
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens und umfasst es alle
wesentlichen Unternehmensbereiche?
Die grundlegenden Controlling-Aufgaben werden vom Rechnungswesen des Eigenbe-
triebs wahrgenommen. Eine Kostenstellenrechnung, die entsprechende Aussagen a uf
Ebene einzelner Kostenstellen erlaubt, ist eingerichtet. Regelmäßig erfasst werden:
- Kostendeckungsgrad,
- Zuschussbedarf pro Besucher und
- Personalkosten, bezogen auf Funktionen.
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Bei größeren Bauprojekten sind ein Projektcontroller sowie Fachplaner, Bauleiter und
NürnbergBad als Bauherr gemeinsam in der Überwachung tätig.
h) Ermöglichen das Rechnungs - und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwa-
chung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Be-
teiligung besteht?
Der Eigenbetrieb hat keine Tochterunternehmen und Beteiligungen.
Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem
a) Hat die Geschäftsleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnah-
men ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden
können?
Die monatliche Kostenverfolgung dient auch der frühzeitigen Aufdeckung ungünstiger
Geschäftsentwicklungen. Zur Sicherstellung eines reibungslosen Betriebes besteht zu-
dem ein technisches Controlling (z. B. Einhaltung von Vorschriften bei Chlorgasanlagen
oder die laufende Überprüfung und Plausibilisierung von Verbrauchsdaten). Die techni-
sche Leitung steht hierbei in enger Abstimmung mit dem Werkleiter und dem Rech-
nungswesen. Hinsichtlich der Kredite besteht eine Absicherung durch die Stadt Nürn-
berg.
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Da die erwirtschafteten Defizite in Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben strukturell be-
dingt sind, werden etwaige bestandsgefährdende Risiken tendenziell eher aus dem
technischen Bereich resultieren. Vor diesem Hintergrund erscheinen die Maßnahmen
zur Früherkennung ausreichend und geeignet, ihren Zweck zu erfüllen.
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Anhaltspunkte dafür, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden, haben sich im
Rahmen der Prüfung nicht ergeben.
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Maßnahmen des kaufmännischen und technischen Contro llings, die auch der Risiko-
früherkennung dienen, sind sowohl im Rechnungswesen als auch bei der Technik aus-
reichend dokumentiert.
d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem
aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den G eschäftsprozessen und Funktionen abge-
stimmt und angepasst?
Soweit sich Veränderungen im Geschäftsumfeld sowie in den Geschäftsprozessen und
Funktionen ergeben, werden grundsätzlich auch Anpassungen der Maßnahmen im Ri-
sikomanagement durchgeführt. So werden bspw. bei größeren Baumaßnahmen die
Budgetüberwachungen intensiviert. Das Budget ist Bestandteil des Wirtschaftsplans.
Dieser dient der Werkleitung im Falle von Abweichungen als Grundlage zur Identifika-
tion etwaiger (Kosten-)Risiken.
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Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
a) Hat die Geschäftsleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten
sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt?
Dazu gehört:
• Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?
• Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen
eingesetzt werden?
• Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem
Umfang dürfen offene Posten entstehen?
Sind die Hedge -Strategien beschrieben, z. B. ob bestimmte Strategien aus-
schließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden
dürfen (z. B. antizipatives Hedging)?
Bei NürnbergBad kommen keine derartigen Finanzinstrumente zum Einsatz.
b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkon-
ditionen und zur Risikobegrenzung?
Siehe Antwort zu a) und die Erklärung unter f).
c) Hat die Geschäftsleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumenta-
rium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf
• Erfassung der Geschäfte,
• Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse,
• Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung,
• Kontrolle der Geschäfte?
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f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäftsleitung im Hinblick auf die offenen Posi-
tionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?
Zum gesamten Fragenkreis 5.:
Neben der Finanzierung über die Stadt Nürnberg (Betriebsmittelkonto) und die selbst
erwirtschafteten Mittel, greift der Eigenbetrieb nur auf eine reguläre Kreditfinanzierung
zurück. Der Kreditrahmen ist Bestandteil des Wirtschaftsplanes, über den der Werkaus-
schuss beschließt.
Fragenkreis 6: Interne Revision
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechende Interne Revision?
Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere
Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Eine Interne Revision ist für den Eigenbetrieb nicht eingerichtet. Das Rechnungsprü-
fungsamt der Stadt Nürnberg übernimmt jedoch Revisionsaufgaben auch für den Ei-
genbetrieb. Es ist gegenüber der Leitung des Eigenbetriebs nicht weisungsgebun-
den.
b) Wie ist die Anbindung der I nternen Revision im Unternehmen ? Besteht bei ihrer
Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Siehe Frage a).
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c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revisi on im
Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteina nder unvereinbare Funk-
tionen (z. B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind?
Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet?
Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
Das Rechnungsprüfungsamt überprüft regelmäßig die Kassen der Bäder sowie die ge-
sonderte Hauptkasse der Verwaltung. Diesbezügliche Revisionsberichte bzw. Bestäti-
gungen des Rechnungsprüfungsamtes wurden in Stichproben eingesehen.
d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abge-
stimmt?
Mit dem Rechnungsprüfungsamt wurden keine Prüfungsschwerpunkte abgespro-
chen.
e) Hat die Interne Revision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt
es sich?
Die im Berichtsjahr durchgeführten Kassenprüfungen führten zu keinen wesentlichen
Beanstandungen.
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Inter-
nen Revision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision die Umsetzung ihrer
Empfehlungen?
Auf Basis aktueller Ergebnisse der Prüfungen sind keine wesentlichen Konsequen-
zen durch den Eigenbetrieb zu ziehen. Feststellungen in Vorjahren führten bspw.
dazu, dass die Mieten und Pachtforderungen seither regelmäßig über die Anforde-
rung von Abschlagszahlungen eingezogen werden.
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Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Ge-
setz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bin-
denden Beschlüssen des Überwachungsorgans
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwa-
chungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht
eingeholt worden ist?
Die Zustimmung des Werkausschusses bzw. des Stadtrates wurde n eingeholt oder
in den besonderen Fällen auf dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters gehan-
delt.
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Nach unse ren Erkenntnissen im Rahmen der Prüfung fanden keine derartigen Ge-
schäfte statt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen
ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen
worden sind (z. B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Im Rahmen unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte für derartige Vorgänge.
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Ge-
setz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäf tsanweisung und bindenden Beschlüssen
des Überwachungsorgans übereinstimmen?
Im Rahmen unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte für derartige Geschäfte
oder Maßnahmen.
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Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen
a) Werden Investitionen (in Sac hanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, imma-
terielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Renta-
bilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Investitionen werden im Wirtschaftsplan geplant und umfassend geprüft. Insbesondere
bei großen Bauprojekten erfolgt dies über eine intensive Zusammenarbeit des Eigenbe-
triebs mit dem Bauverwaltungs- und Vergabeamt der Stadt Nürnberg, um sicherzustel-
len dass die Regelungen der Vergaberichtlinien und der Beschaffungsordnung der Stadt
Nürnberg beachtet werden.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermitt-
lung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu
ermöglichen (z. B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligun-
gen)?
Es werden grundsätzlich mehrere Angebote bei der Vergabe von Aufträgen eingeholt.
Darüber hinaus werden ggf. das Rechnungsprüfungsamt und das Bauverwaltungs- und
Vergabeamt der Stadt Nürnberg eingeschaltet. Zudem bedürfen Aufträge größer
TEUR 250 (netto) eines Beschlusses seitens des Werkausschusses. Bei kleineren Vo-
lumina (Unterhaltsmaßnahmen) obliegt die Einholung von Angeboten dem technischen
Leiter des Eigenbetriebs.
c) Werden Durchführung, B udgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend
überwacht und Abweichungen untersucht?
Die Überwachung erfolgt in jedem Falle intern über den Zweiten Werkleiter und die tech-
nischen Leiter des Eigenbetriebs. In Abhängigkeit von Größe und Komplexität des Pro-
jektes werden ggf. Vertreter des Hochbauamts und/oder des Generalplaners sowie ex-
terne Projektcontroller hinzugezogen
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Anlage 6
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d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben?
Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Die Budgets werden mit der gebotenen Vorsicht festgelegt und laufend überwacht. Es
ergaben sich keine Anhaltspunkte für wesentliche Überschreitungen.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing - oder vergleichbare Verträge nach
Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der-
artige Geschäfte abgeschlossen wurden.
Fragenkreis 9: Vergaberegelungen
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z. B.
VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
Die Auftragsvergabe und -abwicklung erfolgt insbesondere auch im Hinblick auf Dienst-
leistungen und Verbrauchsmaterialien gemäß den Vergaberichtlin ien der Stadt Nürn-
berg in Verbindung mit der Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg auf Basis von VOL
und VOB und der EU-weiten Regelungen.
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzange-
bote (z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Vor Erteilung eines Auftrags werden nach Möglichkeit immer mehrere Angebote durch
den technischen Leiter eingeholt.
Im Falle von Kapitalaufnahmen erfolgt zunächst die Formulierung des Bedarfs (Volu-
men, Tilgungsverlauf/Laufzeit, Zinsbelastung) seitens des Rechnungswesens des Ei-
genbetriebs. Im Anschluss erfolgt in enger Abstimmung mit dem Finanzreferat der Stadt
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Anlage 6
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Nürnberg die Angebotseinholung bzw. Vergabe.
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen der Werkausschusssitzungen mehrmals i m
Jahr.
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Un-
ternehmens und in die wichtigsten Unternehmensbereiche?
Anhand von Kennzahlen und Erläuterungen vermitteln die Berichte einen zutreffenden
Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs.
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah
unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsge-
mäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesent-
liche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
Wesentliche Vorgänge wurden dem Werkausschuss zeitnah mitgeteilt. Für ungewöhn-
liche, besonders risikobehaftete oder nicht angemessen abgewickelte Vorgänge liegen
keine Anhaltspunkte vor.
d) Zu welchen Themen hat die Geschäftsleitung dem Überwachungsorgan auf dessen be-
sonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Im Berichtsjahr wurden dem Werkausschuss in der Sitzung am 16. Juli über die stati-
schen Badbesuche pro Einwohner in vergleichbaren deutschen Großstädten und an-
dere Kennzahlen des Eigenbetriebs im Vergleich zu ähnlichen Be trieben in anderen
deutschen Großstädten berichtet. Die Kennzahlen des Eigenbetriebs ergaben dabei im
bundesweiten Vergleich keine negativen Abweichungen.
873
Anlage 6
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e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z. B. nach § 90 AktG
oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
Es liegen keine Anhaltspunkte für eine nicht ausreichende Berichterstattung vor.
f) Gibt es eine D&O -Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart?
Wurden Inhalt und Konditionen der D&O -Versicherung mit dem Überwachungsorgan
erörtert?
Es wurde keine D&O-Versicherung für den Eigenbetrieb abgeschlossen.
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungs-
organs gemeldet wurden, ist d ies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt
worden?
Interessenkonflikte wurden auskunftsgemäß nicht gemeldet.
Vermögens- und Finanzlage
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Bei unserer Prüfung haben wir kein offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen
festgestellt.
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Die Bestände sind nicht auffallend hoch oder niedrig.
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Anlage 6
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c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den
bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensge-
genstände wesentlich beeinflusst wird?
Die Grundstücke des Eigenbetriebs weisen im Regelfall nicht unerhebliche stille Reser-
ven auf. Ein Grundstück wurde im Geschäftsjahr an die Stadt Nürnberg zurückübertra-
gen. Ein anderes Grundstück wurde dem Eigenbetrieb zur Wiederbelebung des Volks-
bades übereignet. Für diese beiden Grundstücke wurden jeweils vorher aktuelle Wer-
termittlungen eingeholt.
Fragenkreis 12: Finanzierung
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zu-
sammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitions-
verpflichtungen finanziert werden?
Umfangreiche und langfristige Investitionen werden über Darlehen finanziert, während
der Finanz- und Liquiditätsbedarf des laufenden Betriebs durch ein Betriebsmittelkonto
bei der Stadt Nürnberg und die grundsätzlich quartalsweisen Verlustausgleichszahlun-
gen der Stadt abgedeckt wird.
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kre-
ditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Der Eigenbetrieb NürnbergBad selbst weist keine Konzernstruktur auf . Der Abschluss
des Eigenbetrieb NürnbergBad wird in den Konzernabschluss der Stadt Nürnberg ein-
bezogen. Es besteht eine finanzielle Abhängigkeit von der Stadt Nürnberg als G esell-
schafterin.
875
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c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien
der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit ver-
bundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Für die Wiederbelegung des Nürnberger Volksbades wurden mehrere Förder- und Zu-
schussanträge gestellt. Von Seiten des Bundes sind bis dato insgesamt 4 Millionen Euro
an Fördermitteln aus dem Topf für Nationale Projekte des Städtebaus 2020 (NPS 2020)
bewilligt und für Nationale Projekte des Städtebaus 2021 (NPS 2021) zugesagt. Ausge-
zahlt wurden bis zum 31.12.2021 aus NPS 2020 599.000 Euro.
Des Weiteren sind für das Volksbad-Projekt Fördermittel der Bayerischen Staatsregie-
rung in Höhe von insgesamt 18,06 Millionen Euro zugesagt. Diese werden aufgeteilt auf
die Förderungen aus dem Entschädigungsfonds, der Städ tebauförderung, der Denk-
malpflege und des Finzanzausgleichsgesetzes. Ausgezahlt wurden bis zum 31.12.2021
aus der Denkmalpflege 59.230,93 Euro.
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstat-
tung?
Gemäß § 1 der Badbetriebssatzung verfügt der Eigenbetrieb über kein Stammkapital
(siehe auch § 5 Abs. 2 EBV). Verluste des Eigenbetriebs werden regelmäßig durch die
Stadt Nürnberg ausgeglichen. Soweit die Verluste nicht durch die Stadt Nürnberg aus-
geglichen werden, erhöhen diese den Verlustvortrag des Eigenbetriebs (siehe auch § 8
Abs. 2 EBV). Der Verlustausgleich erfolgt unterjährig grundsätzlich regelmäßig auf Ba-
sis des Wirtschaftsplans über quartalsweise Abschlagszahlungen. Zusammen mit dem
zur Verfügung stehenden Betriebsmittelkonto ergeben sich für den Eigenbetrieb trotz
der anhaltenden, strukturell bedingten Verlustsituation, keine unmittelbaren Finanzie-
rungsprobleme.
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b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Der Eigenbetrieb erwirtschaftete einen Verlust. Näheres siehe unter a).
Ertragslage
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens nach Segmenten zusammen?
Der Eigenbetrieb ist nicht in Segmente unterteilt und verfügt nicht über eine nach Seg-
menten aufgeteilte Ergebnisrechnung.
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Das Jahresergebnis ist auch im 2. Jahr der Corona -Pandemie durch einen deutlichen
Besucherrückgang gegenüber der Vorcoronazeit negativ beeinflusst . Ein positiver E f-
fekt wird durch den Verkauf des nicht betriebsnotwendigen ehemaligen Altenfurter Hal-
lenbadgrundstückes für 1,2 Mio. EUR erzielt, so dass der im Wirtschaftsplan 2022 ge-
plante Jahresverlust in Summe reduziert werden konnte.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbe-
ziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu
unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Der Austausch von Leistungen mit der Stadt Nürnberg erfolgt grundsätzlich nur gegen
entsprechende Vergütu ng oder Gegenleistung. Größtenteils geschieht dies über die
Verwaltungskostenerstattung. Anhaltspunkte, dass dies zu eindeutig unangemessenen
Konditionen erfolgt, haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben.
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Anlage 6
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113/2022
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Die Frage ist für den Eigenbetrieb nicht einschlägig.
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens - und Ertragslage von Be-
deutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
Der Zweck des Eigenbetriebes ist Ursache des Verlustes. Durch seinen gesellschafts-
politischen Auftrag ist ein ausgeglichenes Ergebnis im Regelfall nicht zu erreichen, da
die Leistungen in Wahrnehmung einer freiwilligen hoheitlichen Leistung oftmals zu nicht
kostendeckenden Preisen angeboten werden. Im gegebenen Rahmen wird die Verlust-
reduzierung gleichwohl angestrebt.
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche
Maßnahmen handelt es sich?
Durch angemessene und vertretbare Gebührenerhöhungen sowie durch die Steigerung
der Attraktivität aufgrund des neuen Schwimmzentrums und der Inbetriebnahme einer
neuen Wasserrutsche im Nordostbad seit Mai 2017, soll die Einnahmeseite verbessert
werden. Um den strukturell gestiegenen Kosten des Eigenbetriebs entgegenzuwirken,
erfolgte mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018 eine Erhöhung der Gebühren für alle Nut-
zergruppen und Tarifarten. Eine weitere Gebührenerhöhung ist geplant und wird im Jahr
2022 in Kraft treten.
Auf die Corona -Pandemie wurde durch eine Senkung der Personal -, Betriebs - und
Energiekosten sowie der Akquirierung von Finanzhilfen reagiert.
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Anlage 6
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Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrags und Maßnahmen zur Verbesserung der
Ertragslage
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrags?
Siehe unter Fragenkreis 15 a).
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des
Unternehmens zu verbessern?
Die Restriktionen infolge der Corona-Pandemie erforderten innerhalb kürzester Zeit eine
Umorganisation des Publikumsverkehrs in den Bädern. Besucherzahlen mussten be-
grenzt, Öffnungszeiten reduziert und Angebote teilweise gänzlich gestrichen werden.
Jede Erlaubnis zur Wiedereröffnung der Bäder wurde jedoch von NürnbergBad unter
Beachtung der Auflagen genutzt, um dem Unternehmenszweck gerecht zu werden und
um wenigstens verringerte Umsatzerlöse zu erzielen. Zudem sollte die Kundenbindung
gehalten und die regionale Stellung des Betriebes, der auch in schwierigsten Zeiten An-
gebote machen kann, gestärkt werden. Insgesamt zielten interne und externe Maßnah-
men und PR-Aktionen darauf ab, Kunden- und Geschäftsbeziehungen jeder Art über die
Zeit der Schließungen hinwe g erhalten zu können, um für einen Neustart oder einen
möglicherweise schrittweisen Rückkehrprozess strategisch vorbereitet zu sein.
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Beschlussvorlage
NüBad/025/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) 15.07.2022 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 30.11.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs NürnbergBad
Sachverhalt (WerkA NüBad):
Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs NüBad wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung
(GO) sowie § Art. 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt
testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der
Stadtrat für die Entlastung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der
Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs
NüBad die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
1111
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/025/2022
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Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
883
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/025/2022
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
884
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/025/2022
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA NüBad):
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des
Eigenbetriebs NüBad gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Gutachtenvorschlag (RprA):
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs NüBad gem. Art. 102
Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR):
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 14.12.2022 festgestellten
Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs NüBad gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
885
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
SÖR/074/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb
Öffentlicher Raum (SÖR)
21.09.2022 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 30.11.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher
Raum Nürnberg (SÖR)
Anlagen:
SÖR Jahresabschluss 2021 mit Lagebericht und Bestätigungsvermerk
Sachverhalt (WerkA SÖR):
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV)
ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs SÖR wurde von der Curacon GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert.
Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage entnommen werden.
Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat
für die Feststellung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs SÖR wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei
Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art.
107 GO durch einen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss
wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss
zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung
der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
1212
886
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/074/2022
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/074/2022
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die Vorlage begründet sich aus der Eigenbetriebsverordnung heraus und
betrifft kaufmännische Aufgaben ohne Auswirkungen auf unterschiedliche
Personengruppen
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II / StK
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/074/2022
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA SÖR Ö 21.09.2022):
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers wird zur Kenntnis genommen. Der
Jahresabschluss zum 31.12.2021 des Eigenbetriebs SÖR wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des
Eigenbetriebs SÖR gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 92.517.773,63 €
Der Jahresüberschuss 2021 beträgt 5.262.116,94 €
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 30.11.2022):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2021
des Eigenbetriebs SÖR zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom
Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des
Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 92.517.773,63 €
Der Jahresüberschuss 2021 beträgt 5.262.116,94 €
Beschlussvorschlag (StR 14.12.2022)
Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses
wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs SÖR zum 31.12.2021
mit folgendem Ergebnis festgestellt:
1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 92.517.773,63 €.
2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss 5.262.116,94 €
ab.
3. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs SÖR
wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben.
889
GP-Nr. 207311
TESTATSEXEMPLAR
Servicebetrieb
Öffentlicher Raum
Nürnberg
Nürnberg
Jahresabschluss zum
31. Dezember 2021
und Lagebericht
1212
890
891
INHALT
Blatt
Bilanz zum 31. Dezember 2021
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
Anhang 2021 1 - 9
Lagebericht für das Jahr 2021 1 - 13
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Verwendungsvorbehalt
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017
892
893
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Nürnberg
Bilanz zum 31. Dezember 2021
31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Stammkapital 0,00 0,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Lizenzen 45.814,00 59.344,00
2. EDV Software 103.773,00 149.587,00 43.538,00 102.882,00 II. Allgemeine Rücklage 10.285.813,90 10.285.813,90
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke u. grundstücksgleiche Rechte 120.542,68 183.542,68 III. Gewinnvortrag / Verlustvortrag -787.821,83 2.023.023,40
2. Bebaute Grundstücke u. grundstücksgl. Rechte 21.614.920,62 22.037.413,62
3. Bauten auf fremden Grund und Boden 237.048,00 254.780,00
4. Fahrzeuge 10.041.489,00 9.739.105,00 IV Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 5.262.116,94 4.474.295,11 -2.810.845,23 -787.821,83
5. Maschinen 1.158.131,00 1.258.334,00 14.760.109,01 9.497.992,07
6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.295.123,00 2.507.711,00
7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4.078.733,39 39.545.987,69 2.573.729,74 38.554.616,04
B. Umlaufvermögen B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 66.271,48 70.528,48
I. Vorräte C. Rückstellungen
1. Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe 3.485.482,01 3.137.508,76 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 29.181.622,00 24.350.468,00
2. Unfertige Leistungen 690.366,53 4.175.848,54 630.974,36 3.768.483,12 2. Sonstige Rückstellungen 15.440.406,50 44.622.028,50 15.440.431,59 39.790.899,59
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände D. Verbindlichkeiten
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.804.700,22 3.909.452,53 1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 510.840,00 385.910,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 (Vj. 0,00 ) davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 510.840,00 ( Vj. 385.910,00 )
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 434.427,10 304.317,37 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.385.954,32 5.018.437,49
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 (Vj. 0,00 ) davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 7.385.954,32 ( Vj. 5.018.437,49 )
3. Forderungen an die Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe 43.192.751,63 31.448.544,86 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 581.881,62 1.533.189,92
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 (Vj. 0,00 ) davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 581.881,62 (Vj. 1.533.189,92 )
4. Sonstige Vermögensgegenstände 145.240,21 47.577.119,16 63.844,47 35.726.159,23 4. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbetrieben 17.262.593,82 15.515.441,60
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 10.562.593,82 (Vj. 7.915.441,60 )
5. Sonstige Verbindlichkeiten 7.100.965,38 7.067.982,90
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 7.100.965,38 (Vj. 7.067.982,90 )
davon aus Steuern 379.283,90 (Vj. 495.975,38 )
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 95.166,75 (Vj. 89.723,72 )
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 737.392,30 621.730,20 32.842.235,14 29.520.961,91
C. Rechnungsabgrenzungsposten 331.838,94 337.849,13 E. Rechnungsabgrenzungsposten 227.129,50 231.337,67
S U M M E D E R A K T I V A 92.517.773,63 79.111.719,72 S U M M E D E R P A S S I V A 92.517.773,63 79.111.719,72
A K T I V A P A S S I V A
894
895
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Nürnberg
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
2021
2020
1. Umsatzerlöse 144.722.868,84 135.513.253,67
2. Erhöhung / Verminderung (-) des Bestandes an unfertigen Leistungen 59.392,17 86.884,38
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 9.389,00 15.100,00
4. Sonstige betriebliche Erträge 1.434.872,90 834.445,64
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 11.933.899,38 10.562.980,31
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 46.768.850,85 46.855.621,13
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 45.747.766,33 45.409.042,47
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 14.649.424,29 15.480.342,52
davon für Altersversorgung 5.267.812,96 (Vj. 6.263.052,82 )
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 3.416.221,06 3.337.293,70
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 13.573.223,51 13.316.669,24
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.400,42 5.765,67
davon aus der Abzinsung langfristiger Rückstellungen 1.390,42 (Vj. 5.718,67 )
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.770.019,92 4.199.390,06
davon an verbundene Unternehmen 275.557,50 (Vj. 305.527,50 )
davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen 4.368.277,00 (Vj. 3.842.052,64 )
11. Ergebnis nach Steuern 5.368.517,99 -2.705.890,07
12. Sonstige Steuern 106.401,05 104.955,16
13. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 5.262.116,94 -2.810.845,23
Gewinn- und Verlustrechnung
896
897
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Jahresabschluss 2021 – Anhang Anlage 1.3. Blatt 1
A Allgemeine Angaben
Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg hat seinen Sitz in 90489 Nürnberg, Sulz-
bacher Straße 2-6.
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
wurde nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) aufgestellt. Die
Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend dem
zum Erstellungsdatum gesetzlich vorgegebenen Gliederungsschema des HGB und den
ergänzenden Vorschriften der EBV.
B Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind
entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften mit den Anschaffungs- bzw. Herstel-
lungskosten angesetzt und werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungs-
dauer planmäßig linear abgeschrieben.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert von 250,00 bis
1.000,00 werden bis einschließlich 31.12.2018 in einem Sammelposten zusammenge-
fasst und über 5 Jahre abgeschrieben. Ab dem Wirtschaftsjahr 2019 werden geringwertige
Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert bis 952 EUR (Brutto) im Zugangs-
jahr erfolgswirksam gebucht und Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert
über 952 EUR (Brutto) über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskos-
ten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips.
Die Forderungen (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen ver-
bundene Unternehmen, Forderungen an die Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe)
und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Berücksichtigung er-
forderlicher Wertberichtigungen, die sich am tatsächlichen Ausfallrisiko orientieren, bilan-
ziert.
Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Vom Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs.1 Satz 2 HGB wurde Gebrauch gemacht und auf
den Ausweis aktiver latenter Steuern verzichtet.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstich-
tag, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Das Eigenkapital besteht aus der Allgemeinen Rücklage, dem Gewinnvortrag und dem
Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag.
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse beinhaltet Zuwendungen der öffentlichen
Hand für Investitionen in das Anlagevermögen. Die Auflösung der Sonderposten erfolgt
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der korrespondierenden Anlage-
güter.
898
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Jahresabschluss 2021 – Anhang Anlage 1.3. Blatt 2
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie für Beihilfever-
pflichtungen wurden aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt
Nürnberg passiviert. Der Berechnung liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heu-
beck zugrunde. Der handelsrechtliche Teilwert wurde unter Berücksichtigung eines Rech-
nungszinssatzes für Pensionen in Höhe von 1,87 % und für Beihilfeverpflichtungen in
Höhe von 1,35 % gebildet. Bei der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen für
den Jahresabschluss wurde bereits zum 31.12.2015 anstelle des 7-Jahres-Durchschnitts-
zinssatzes der 10-Jahres-Durchschnittszinssatz freiwillig angewendet. Der sich dabei er-
gebende Unterschiedsbetrag in Höhe 5.907.540 unterliegt gemäß den handelsrechtli-
chen Vorschriften einer Ausschüttungssperre. Der Berechnung der Pensionsrückstellun-
gen wurden für künftige Dynamisierungen der Aktivbesoldung 2,50 % und für den Ren-
tentrend 1,75 % zugrunde gelegt. Die Beihilferückstellung berücksichtigt einen Beihil-
fetrend von 3,00 %.
Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurden ebenfalls mit Hilfe eines ver-
sicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg unter Verwendung der Richt-
tafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck berechnet. Grundlage für die Bewertung ist die
Verlautbarung IDW RS HFA 3 n.F. Der Rechnungszinssatz wurde mit 1,35 % angesetzt.
Für die Dynamik der anrechenbaren Bezüge wurden 1,75 % angenommen.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen. Der Ansatz erfolgt in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Dabei werden sonstige Rückstellungen mit ei-
ner Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
letzten sieben Jahre unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der einzelnen Rückstellun-
gen (§ 253 Abs. 2 Satz 4 HGB) abgezinst.
Die Verbindlichkeiten (erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen,
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbetrieben, Sonstige Ver-
bindlichkeiten) sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Abschluss-
stichtag, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstel-
len.
Der Ausweis der debitorischen Kreditoren bzw. kreditorischen Debitoren erfolgt in den
sonstigen Vermögensgegenständen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten.
C Erläuterungen zur Bilanz
Die in der Bilanz zusammengefassten Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung
im Jahr 2021 sind in einem Anlagennachweis separat dargestellt. Das bewegliche
Anlagevermögen hatte zum 31.12.2021 einen Restbuchwert von 13.495 T.
899
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Jahresabschluss 2021 – Anhang Anlage 1.3. Blatt 3
Für Vermögensgegenstände des beweglichen Anlagevermögens der Anlagenklassen für
Fahrzeuge (10.041 T) erfolgte im März 2022 eine Bestandsaufnahme. Für Vermögens-
gegenstände des beweglichen Anlagevermögens mit Aktivierungsdatum vor dem
31.12.2016 in Höhe von 2.629 T, erfolgte der Nachweis im Rahmen einer körperlichen
Bestandsaufnahme in den Jahren 2017-2019.
Für angeschaffte Vermögensgegenstände des beweglichen Anlagevermögens in Höhe
von 2.714 T erfolgte keine körperliche Bestandsaufnahme, da diese zwischen 2017 und
2021 angeschafft wurden (§ 240 Abs. 3 HGB).
Die Zugänge zum Anlagevermögen (4.841 T) beinhalten vor allem den Fuhrpark
(2.403 T), die Betriebs- und Geschäftsausstattung (417 T), bebaute Grundstücke
(98 T), Maschinen (90 T) und die Anlagen im Bau (1.732 T).
Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau erreichten zum Bilanzstichtag 4.079 T
(Vj. 2.574 T) und betreffen im Wesentlichen die am Standort „Am Pferdemarkt“ geplante
neue Betriebszentrale (3.376 T), den Waschplatz in der Hans-Bunte-Straße (379 T),
die Heizungsanlage am Standort Großreuther Str. (211 T) und den Umbau der ehemali-
gen Kantine in der Donaustr. (38 T).
Die Abschreibungen des Anlagevermögens in Höhe von 3.416 T betreffen planmäßige
Abschreibungen auf das Anlagevermögen. Im Geschäftsjahr 2021 erfolgten keine außer-
ordentlichen Abschreibungen auf das Anlagevermögen.
Die Erträge aus Anlageabgängen von 101 T werden vornehmlich aus KFZ-Verkäufen
(96 T) erzielt. Die Verluste aus Anlageabgängen betragen im Geschäftsjahr 2021 81 T.
Das Vorratsvermögen erhöhte sich von 3.768 T auf 4.176 T und enthält unfertige Leis-
tungen (690 T).
Forderungen (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbun-
dene Unternehmen, Forderungen an die Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe) und
sonstige Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bestehen
nicht.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten (332 T) betrifft im Wesentlichen im Voraus
geleistete Zahlungen für Bezüge (308 T).
Entsprechend § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung beträgt das Stammkapital 0,00 .
Im Geschäftsjahr 2021 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 5.262 T ausgewiesen.
Analog zu Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB werden die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen mit mindestens einem Fünfzehntel bis zum 31.12.2024 zuge-
führt, bis die Rückstellung nach § 253 Abs.1 Satz 2, Abs. 2 HGB erfüllt ist. Der wegen der
BilMoG-Umstellung nicht bilanzierte Unterschiedsbetrag beträgt zum 31.12.2021 für die
Pensionsrückstellungen 406 T und für die Beihilferückstellungen 146 T.
Zum Bilanzstichtag bestehen nicht passivierungspflichtige Pensionsverpflichtungen in
Höhe von 21.604 T (Vj. 21.084 T).
900
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Jahresabschluss 2021 – Anhang Anlage 1.3. Blatt 4
Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf 15.440 T (Vj. 15.440 T). Davon entfal-
len auf Rückstellungen für Gebührenüberschüsse 229 T (Vj. 1.556 T), Urlaubs- und
Überstundenrückstellungen 2.360 T (Vj. 2.122 T), Rückstellungen für Beihilfe 8.919 T
(Vj. 7.897 T) und die Altersteilzeitrückstellung 1.232 T (Vj. 1.001 T).
Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten geht aus nachstehendem Verbindlichkeiten-
spiegel hervor:
Verbindlichkeiten
bis 1
Jahr
T
1 bis 5
Jahre
T
> 5
Jahre
T
> 1
Jahr
T
Gesamt-
betrag
T
Erhaltene Anzahlungen auf
Bestellungen
31.12.2021
(Vorjahr)
511
(386)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
511
(386)
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
31.12.2021
(Vorjahr)
7.386
(5.018)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
7.386
(5.018)
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
31.12.2021
(Vorjahr)
582
(1.533)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
582
(1.533)
Verbindlichkeiten gegenüber
der Stadt Nürnberg und
deren Eigenbetrieben
31.12.2021
(Vorjahr)
10.563
(7.915)
3.600
(3.600)
3.100
(4.000)
6.700
(7.600)
17.263
(15.515)
davon Trägerdarlehen der
Stadt Nürnberg
31.12.2021
(Vorjahr)
900
(900)
3.600
(3.600)
3.100
(4.000)
6.700
(7.600)
7.600
(8.500)
Sonstige Verbindlichkeiten
31.12.2021
(Vorjahr) 7.1007.068) 0(0) 0(0) 0(0) 7.100(7.068)
901
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Jahresabschluss 2021 – Anhang Anlage 1.3. Blatt 5
Die erhaltenen Anzahlungen resultieren aus technischen Vereinbarungen und Verträgen.
Die Passiven Rechnungsabgrenzungsposten (227 T) beinhalten im Wesentlichen noch
nicht erfolgte Wiederherstellungsmaßnahmen.
Im Geschäftsjahr 2021 erhielten wir Spenden in Höhe von 110 T.
Der Ausweis der debitorischen Kreditoren in Höhe von 87 T erfolgt den Sonstigen Ver-
mögensgegenständen. Sie betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(86 T) und in Forderungen gegen die Stadt und deren Eigenbetriebe (1 T). Die kredito-
rischen Debitoren in Höhe von 272 T werden in den sonstigen Verbindlichkeiten ausge-
wiesen. Diese betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (145 T) und
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe (127 T).
D Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
2021
T
2020
T
Zuschuss der Stadt Nürnberg 100.340 92.991
Erlöse Straßenreinigungsgebühren
(inkl. Stadtanteil) 16.640 14.488
Erlöse und Kostenerstattung Bedürfnisanstalten der
Stadt Nürnberg 720 743
Mieterträge 172 354
Erträge aus KFZ-Bewirtschaftung 3.866 3.590
Sonstige 22.985 23.347
Umsatzerlöse 144.723 135.513
Die periodenfremden Erträge (228 T) enthalten vor allem Erstattungen und Erträge für
Vorjahre.
Die periodenfremden Aufwendungen (65 T) enthalten im Wesentlichen Nachbelastun-
gen von Dienstleistungen für Vorjahre.
902
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Jahresabschluss 2021 – Anhang Anlage 1.3. Blatt 6
E Ergänzende Angaben
Im Wirtschaftsjahr 2021 waren durchschnittlich 984 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein-
schließlich 20,25 Auszubildende beschäftigt.
Zum Bilanzstichtag teilen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in folgende Gruppen
auf:
Beamte 87
Tarifbeschäftigte 891
Auszubildende 21
Zum 31.12.2021 befanden sich 21 Mitarbeiter in der Altersteilzeit nach dem Blockmodell
bzw. TV Flex AZ, davon 15 Mitarbeiter in der Ansparphase und 6 Mitarbeiter in der Frei-
stellungsphase. Daneben bestehen 5 Altersteilzeitvereinbarungen gemäß Art. 91 Bayeri-
sches Beamtengesetz davon 3 in der Freistellungsphase.
Es befinden sich 20,87 Mitarbeiter umgerechnet auf Vollzeitkräfte in der Altersteilzeit ge-
mäß TV Flex AZ oder dem Blockmodell.
Bei der Zusatzversorgungskasse (Bayer. Versicherungskammer) waren Ende 2021 922
(Vj. 884) Arbeitnehmer gemeldet. Die Beiträge in Höhe von 3, 2 Mio. EUR umfassten die
allgemeine ZVK-Umlage von 3,75 % (Vj. 3,75 %) sowie den Zusatzbeitrag zur ZVK in
Höhe von 4,0 % (Vj. 4,0 %) des ZVK-pflichtigen Entgeltes.
Wesentliche marktunübliche Geschäfte mit nahestehenden Personen wurden nicht getä-
tigt.
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen keine Haftungsver-
hältnisse nach § 251 HGB.
Einen Überblick über die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gibt die nachfolgende Ta-
belle:
Finanzielle Verpflichtungen T
Leasingverträge 62
Mietverträge 17.023
Bestellobligos für Unterhaltsmaßnahmen „Straße“ 5.348
Summe 22.433
davon gegenüber der Stadt Nürnberg 243
Zusätzlich bestand gegenüber der Stadt Nürnberg im Jahr 2021 eine Zahlungsverpflich-
tung aus der Überlassung von IT in Höhe von 1.484 T (Vj. 1.293 T) und der Verwal-
tungskostenumlage der Stadt Nürnberg in Höhe von 4.477 T (Vj. 4.477 T).
903
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Jahresabschluss 2021 – Anhang Anlage 1.3. Blatt 7
Für das Abschlussprüfungshonorar einschließlich der prüferischen Durchsicht des Be-
richtspaketes an die Stadt Nürnberg wurde für das Geschäftsjahr 2021 eine Rückstellung
in Höhe von 60 T gebildet.
F Nachtragsbericht
Die Auswirkungen des Krieges Russlands gegen die Ukraine auf die Rohstoffpreise, Ener-
giepreise und die Störung bei Warenlieferungen lassen sich noch nicht abschätzen. Wei-
ter Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres bis zur
Bilanzerstellung, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Er-
tragslage des Eigenbetriebs ausüben, haben sich nicht ereignet.
G Ergebnisverwendung
Das Geschäftsjahr 2021 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe 5.262 T ab. Die
Werkleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen
Organe des Eigenbetriebes
Mitglieder des Werkausschusses
Vorsitzender Marcus König Oberbürgermeister
Stadtrat Lorenz Gradl Bautechniker
(1. stellvertretender Vorsitzender)
Stadtrat Harald Dix Werkzeugmacher
(2. stellvertretender Vorsitzender)
Stadtrat Kilian Sendner Kaufmann
Stadtrat Dr. Otto Heimbucher Diplomgeologe
Stadträtin Christine Kayser Innenarchitektin
Stadträtin Andrea Bielmeier Krankenschwester
Stadtrat Nasser Ahmed Student ab 12.05.2020
Stadtrat Mike Bock ab 12.05.2020
Stadträtin Kathrin Flach-Gomez ab 12.05.2020
Stadträtin Inga Hager Physiotherapeutin ab 12.05.2020
Stadtrat Rainer Nachtigall ab 12.05.2020
Stadtrat Thomas Pirner Handwerksmeister ab 12.05.2020
Stadtrat Marc Schüller ab 12.05.2020
Stadtrat Werner Henning Handwerksmeister ab 23.10.2019
Stadtrat Willibald Schlesinger Unternehmer ab 22.10.2020
904
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Jahresabschluss 2021 – Anhang Anlage 1.3. Blatt 8
Mitglieder der Werkleitung
Erster Werkleiter Christian Vogel Bürgermeister
Technischer Werkleiter Marco Daume
Kaufmännischer Werkleiter Ronald Höfler
Die Angabe der Gesamtbezüge für die Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4
HGB.
Vorschüsse und Kredite wurden weder an Mitglieder des Werkausschusses noch an die
Werkleitung vergeben.
Nürnberg, 29.06.2022
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR)
905
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Anlagennachweis zum 31.12.2020 Anlage 1.3 Blatt 9
Anlagennachweis 2021 Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Nachaktivierung Endstand Anfangsstand Abschreibungen im GJ Abgang Umbuchungen Nachaktivierung Endstand Ende Ende Vorjahr
Durchschnitt-
licher
Abschreibungs-
satz
Durchschnitt-
licher
Restbuchwert
01.01.2021 31.12.2021 01.01.2021 31.12.2021 Geschäftsjahr
in % in %
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.505.395,75 99.614,90 0,00 0,00 0,00 1.605.010,65 1.402.513,75 52.909,90 0,00 0,00 0,00 1.455.423,65 149.587,00 102.882,00 3,30 9,32
1. Lizenzen 157.769,30 4.081,70 0,00 0,00 0,00 161.851,00 98.425,30 17.611,70 0,00 0,00 0,00 116.037,00 45.814,00 59.344,00 10,88 28,31
2. EDV Software 1.347.626,45 95.533,20 0,00 0,00 0,00 1.443.159,65 1.304.088,45 35.298,20 0,00 0,00 0,00 1.339.386,65 103.773,00 43.538,00 2,45 7,19
II. Sachanlagen 88.158.057,67 4.741.218,81 1.209.230,13 0,00 1,00 91.690.047,35 49.603.441,63 3.363.311,16 822.693,13 0,00 0,00 52.144.059,66 39.545.987,69 38.554.616,04 3,67 43,13
1. Unbebaute Grundstücke u. grundstücksgleiche Rechte 183.542,68 0,00 63.000,00 0,00 0,00 120.542,68 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 120.542,68 183.542,68 0,00 100,00
2. Bebaute Grundstücke u. grundstücksgl. Rechte 43.678.394,41 98.000,00 217.100,00 0,00 0,00 43.559.294,41 21.640.980,79 303.393,00 0,00 0,00 0,00 21.944.373,79 21.614.920,62 22.037.413,62 0,70 49,62
3. Bauten auf fremden Grund und Boden 331.084,13 0,00 0,00 0,00 0,00 331.084,13 76.304,13 17.732,00 0,00 0,00 0,00 94.036,13 237.048,00 254.780,00 5,36 71,60
4. Fahrzeuge 27.996.662,20 2.403.257,86 878.742,83 227.324,89 1,00 29.748.503,12 18.257.557,20 2.222.254,75 772.797,83 0,00 0,00 19.707.014,12 10.041.489,00 9.739.105,00 7,47 33,75
5. Maschinen 4.057.975,83 90.443,62 0,00 0,00 0,00 4.148.419,45 2.799.641,83 190.646,62 0,00 0,00 0,00 2.990.288,45 1.158.131,00 1.258.334,00 4,60 27,92
6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.336.668,68 417.188,79 50.387,30 0,00 0,00 9.703.470,17 6.828.957,68 629.284,79 49.895,30 0,00 0,00 7.408.347,17 2.295.123,00 2.507.711,00 6,49 23,65
7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.573.729,74 1.732.328,54 0,00 -227.324,89 0,00 4.078.733,39 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.078.733,39 2.573.729,74 0,00 100,00
89.663.453,42 4.840.833,71 1.209.230,13 0,00 1,00 93.295.058,00 51.005.955,38 3.416.221,06 822.693,13 0,00 0,00 53.599.483,31 39.695.574,69 38.657.498,04
906
907
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2021 Anlage 2 Blatt 1
Eigenbetrieb
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Nürnberg
(SÖR)
2021
Lagebericht
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Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2021 Anlage 2 Blatt 2
Grundlagen des Unternehmens
Geschäftstätigkeit
Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) ist der größte Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg.
Seit seiner Gründung im Jahr 2010 ist der SÖR Ansprechpartner für sehr viele Belange im öffentlichen
Raum. Unter dem Dach des SÖR sind die Dienstleistungen gebündelt, die den öffentlichen Raum, also
Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen, Spielplätze und vieles mehr betreffen. Diese Dienstleistungen
– von der Reinigung von Straßen und Gehwegen über den Bau und Unterhalt von Spielplätzen bis hin
zum Bau und Unterhalt von Straßen und des Straßenbegleitgrüns – werden von SÖR aus einer Hand
erbracht.
Satzungsgemäß hat der SÖR folgende Aufgaben:
Die nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz und dem Bundesfernstraßengesetz den
Gemeinden übertragenen Aufgaben.
Baulastträger für städtische Grünanlagen, Kinderspielplätze, Kleingartenanlagen, historische
Gärten, Gewässer 3. Ordnung, Ingenieurbauwerke und erforderliche Verkehrseinrichtungen.
Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde, mit Ausnahme zeitlich unbefristeter verkehrsregelnder
und verkehrslenkender Maßnahmen.
Betrieb des städtischen Fuhrparks.
Organisation und Betrieb der öffentlichen Toiletten.
sowie alle den Betriebszweck fördernden Maßnahmen (z. B. der Abschluss von Zweckverein-
barungen).
Zum Aufgabenbereich gehören ferner hoheitliche Tätigkeiten im Rahmen der stadtrechtlichen Vorschrif-
ten, insbesondere Vollzug der:
Erschließungsbeitragssatzung
Gehwegunterhaltungssatzung
Grünanlagensatzung
Immissionsschutzanlagen - Erschließungsbeitragssatzung
Kostenerstattungsbeitragssatzung
Parkgebührenordnung
Straßenausbaubeitragssatzung
Straßenreinigungsgebührensatzung
Straßenreinigungssatzung
Straßenreinigungsverordnung
Toilettenbenutzungsgebührensatzung
Toilettenbenutzungssatzung
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Busbahnhofbenutzungsgebührensatzung
Busbahnhofbenutzungssatzung
Organisation und Verwaltung
Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg wird als organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanz-
wirtschaftlich gesondertes Unternehmen außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen
ohne eigene Rechtspersönlichkeit nach den für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften mit Ausnahme
des § 5 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) geführt.
Zuständige Organe für die Angelegenheiten des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg sind die
Werkleitung, der Werkausschuss, der Stadtrat und der Oberbürgermeister. Die Zuständigkeiten der je-
weiligen Organe sind in der Betriebssatzung geregelt.
Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die deutsche Wirtschaft hat sich im Vergleich zum vorangegangenen Krisenjahr 2020 im abgelaufenen
Geschäftsjahr in fast allen Wirtschaftsbereichen erholt. Der Anstieg war insbesondere im verarbeiten-
den Gewerbe mit 4,4 % und bei den Unternehmensdienstleistern (z.B. Forschung und Entwicklung,
Rechts- und Steuerberater, Ingenieurbüros) mit 5,4 % besonders hoch (Statistisches Bundesamt, Pres-
semitteilung Nr. 20 vom 14.01.2022 S.2). Aber selbst im Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gast-
gewerbe, der besonders von den anhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen betroffen war,
konnte ein Anstieg von 3 % erreicht werden. Lediglich im Baugewerbe, das von der Pandemie in 2020
nicht betroffen war, konnten keine Steigerungen erreicht werden. Das preisbereinigte Bruttoinlandspro-
dukt erhöhte sich im Vergleich zu 2020 um 2,7 % (Pressemitteilung Nr. 20 vom 14.01.2022 S.2).
Insgesamt konnte die Wirtschaftsleistung in den meisten Wirtschaftsbereichen noch nicht das Vorkri-
senniveau erreichen. Lediglich im Bereich öffentliche Dienstleistungen, Erziehung und Gesundheit
wurde der Rückgang aus 2020 weitgehend kompensiert und im Bereich Baugewerbe und Informa-
tion/Kommunikation im Vergleich zu 2019 sogar steigern.
Nennenswerter Einfluss hatte der Export, der sich preisbereinigt um 9,4 % erhöhte und der Anstieg der
Importe preisbereinigt um 8,6 %. Zusätzlich wirkte der Anstieg der preisbereinigten staatlichen Konsum-
ausgaben um nochmals 3,4 % stabilisierend aus. Die Ausgaben erfolgten insbesondere für kostenlose
Antigen – Schnellteste und Corona Impfstoffe.
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Der Arbeitsmarkt ist im Vergleich zum Jahr 2020 bezüglich der Anzahl der Erwerbstätigen nahezu un-
verändert (44,9 Mio. Erwerbstätige). Jedoch kam es zu Verschiebungen zwischen den einzelnen Wirt-
schaftsbereichen. Während im Handel, Verkehr und Gastgewerbe weiterhin Beschäftigungsverluste
(-1,8 %) eintraten, waren Steigerungsraten in annähern gleicher Höhe insbesondere im Bereich öffent-
liche Dienstleister, Erziehung und Gesundheit (+2,2 %) und im Bereich Information und Kommunikation
(+2,4 %) festzustellen (Pressemitteilung Nr. 20 vom 14. Januar 2022 Seite 3, Statistisches Bundesamt).
Gleichzeitig erhöhte sich die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigenstunde sich im Vergleich zum Vorjahr
um 0,9 % und je Erwerbstätigen um 2,8 % (Statistisches Bundesamt Fachserie 18 Reihe 1.4 Volkswirt-
schaftliche Gesamtrechnungen 2021). Die Arbeitslosenquote sank in 2021 von 5,9 % auf 5,7 % (Quelle
Arbeitslosigkeit im Zeitverlauf 02/2022 Bundesagentur für Arbeit vom 25.03.2022).
Branchenwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Geschäftstätigkeit des SÖR beschränkt sich im Wesentlichen auf die Erbringung von Infrastruktur-
dienstleistungen für die Stadt Nürnberg. In diesem Rahmen werden überwiegend hoheitliche Tätigkeiten
ausgeführt. Die Geschäftsentwicklung wird einerseits von den notwendigen Investitionen und den Aus-
gaben für den Ausbau und den Erhalt der Infrastruktur der Stadt Nürnberg und andererseits von der
Haushaltslage der Stadt Nürnberg beeinflusst.
Image und Beschwerden
Der SÖR steht mit seinen Leistungen insbesondere in den Bereichen Sauberkeit des öffentlichen Rau-
mes, Winterdienst und Unterhaltsmaßnahmen an Straßen, Wegen und Plätzen sehr stark im öffentli-
chen Fokus. Dies drückt sich in einer Vielzahl von Medienberichten und Social Media Beiträgen der
Bürger über die Arbeit des Eigenbetriebes aus. Wir begegnen den Sorgen der Bürger durch eine
schnelle Abarbeitung ggfs. auch Weitergabe der Information an die zuständigen Verantwortlichen z.B.
Deutsche Bahn AG und schnelle Rückmeldung über den aktuellen Erledigungsstand auf unserer App.
Beschaffungs- und Absatzmarkt
Unterhalts- und Neubaumaßnahmen werden entweder mit eigenem Personal oder durch beauftragte
Bau- oder sonstige Dienstleistungsfirmen und Ingenieurbüros geplant und durchgeführt. Dabei werden
bei wiederkehrenden Dienstleistungen oftmals Jahresverträge ausgeschrieben und abgeschlossen.
Die Dienstleistungen des Eigenbetriebes im Bereich Bau und Unterhalt von Straßen, Wegen, Brücken
und Plätzen werden im Wesentlichen für die Stadt Nürnberg erbracht. Im Bereich der Straßenreinigung
legt die Straßenreinigungssatzung der Stadt Nürnberg den Benutzungszwang für die Eigentümer von
Grundstücken innerhalb der sogenannten Zwangsreinigungsgebiete fest.
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Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2021 Anlage 2 Blatt 5
Geschäftsverlauf, Wettbewerbssituation und Marktstellung des Unternehmens
Der Geschäftsverlauf des Eigenbetriebes ist im Wesentlichen abhängig von der Höhe des Zuschusses
der Stadt Nürnberg. Im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplanes wird der finanzielle Mittelbedarf
des SÖR zur Erbringung der geforderten Dienstleistungen für die Stadt Nürnberg und deren Bürger in
den kommenden Jahren ermittelt. Die Leistungen gegenüber der Stadt Nürnberg werden im Wesentli-
chen von dieser durch einen Zuschuss finanziert. Der Zuschuss wird verbindlich zugesagt. Im Jahr 2021
belief sich der Zuschuss auf 69,3 % (Vj. 68,2 %) der Umsatzerlöse. Die Höhe des Zuschusses ist einer-
seits abhängig von den notwendigen Ausgaben für den Ausbau und Erhalt der Infrastruktur Nürnbergs
und andererseits von der Haushaltslage der Stadt Nürnberg.
Da der SÖR im Wesentlichen Dienstleistungen für die Stadt Nürnberg erbringt und in diesem Rahmen
überwiegend hoheitliche Aufgaben erfüllt, steht der Eigenbetrieb nur bedingt im Wettbewerb mit ande-
ren Unternehmen.
Im Wirtschaftsplan 2021 hatten wir einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 0,16 Mio. nach Berücksichti-
gung des Zuschusses der Stadt Nürnberg in Höhe von 99,3 Mio. EUR) geplant. Der geplante Jahres-
fehlbetrag ergibt sich aus der Vorauskalkulation der Straßenreinigungsgebühren.
Das positive Ergebnis ist im Wesentlichen durch die Erhöhung bei den Einnahmen z.B. Erhöhung des
allgemeinen Zuschusses der Stadt Nürnberg (6,4 Mio. EUR), der Erhöhung der sonstige öffentlich-
rechtliche Entgelte (1,8 Mio. EUR), den weiteren Anstieg der noch nicht abgerechneten Aufträge
(0,7 Mio. EUR) begründet. Durch die erfolgte Verbesserung im kaufmännischen Bereich konnten ein-
malig Aufwendungen in Höhe von 1,5 Mio. EUR weiterverrechnet werden. Der Materialaufwand erhöhte
sich um 1,3 Mio. EUR auf 58,7 Mio. EUR.
Der Ausbruch der Corona-Pandemie hatte für den SÖR bisher noch keinen wesentlichen Einfluss auf
das Geschäftsmodell. Die Aufgaben im Bereich der Unterhaltsmaßnahmen konnten teilweise insbeson-
dere durch die nicht besetzten Stellen und der an Corona erkrankten Mitarbeiter/innen einerseits und
den Problemen unserer Vertragspartner bei den vorgelagerten Lieferketten andererseits nicht in dem
geplanten Umfang fortgeführt werden.
Aufgrund der weiterhin positiven Entwicklung in der Bauwirtschaft waren die Preise weiterhin steigend.
Ertragslage
Im Berichtszeitraum beliefen sich die Umsatzerlöse auf insgesamt 144.723 T (Vj. 135.513 T). Davon
entfielen auf den Zuschuss der Stadt Nürnberg 100.340 T (Vj. 92.991 T). Die Erlöse aus den Stra-
ßenreinigungsgebühren beliefen sich auf 16.640 T (Vj. 14.488 T), hierin enthalten ist der Stadtanteil.
Aus Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen erzielte der SÖR Erlöse in Höhe von 8.785 T
(Vj. 8.916 T). Aus der Bewirtschaftung von Fahrzeugen konnten Umsatzerlöse in Höhe von 3.866 T
(Vj. 3.590 T) erzielt werden.
Die Umsatzerlöse enthalten die periodenfremden Erträge 228 T, die vor allem Erstattungen und Er-
träge für Vorjahre betreffen.
Die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Umsatzerlöse zeigten sich insbesondere bei
den weiterhin im Verglich zum Vorjahr nahezu unveränderten Erträgen bei den Sondernutzungsgebüh-
ren und Parkscheinerträge.
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Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2021 Anlage 2 Blatt 6
Der Anstieg der Erträge der öffentlich – rechtlichen Verrechnungen und Fremdleistungszuschlägen ver-
hinderte einen noch stärkeren Einbruch der um den städtischen Zuschuss bereinigten Umsatzerlöse.
Als Straßenbaulastträger pflegt SÖR die Straßen, Wege, Plätze und Brücken sowie das entsprechende
Zubehör. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über wichtige Leistungskennzahlen des Jahres
2021.
Straßen, Wege, Plätze 1.124 km*
Radwege 308 km
Brücken, Stege 290 Stück
Straßenbeleuchtung (Lichtpunkte) 49.231 Stück
Lichtsignalanlagen 535 Stück
Parkscheinautomaten 234 Stück
Im Bereich der Straßenreinigung werden von SÖR pro Jahr 83.564 (Vj. 83.564) Reinigungskilometer
erbracht. Dabei fiel im Jahr 2021 eine Abfallmenge von 7.445 t an.
Im Bereich der Grünflächen und Grünobjekte ist SÖR verantwortlich für die Pflege, den Unterhalt und
den Bau von Grünanlagen und Spielplätzen. Insgesamt betreut SÖR dabei Mio. 8,59 Mio. m2 an Grün-
flächen (Straßenbegleitgrün, Grünanlagen, Spielplätze).
Im Rahmen des Winterdienstes ist SÖR zuständig für nahezu km 4.000 an Fahrbahnen, Übergängen,
Wegen in und an Grünanlagen sowie an Radwegen. Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich
auf insgesamt 1.435 T (Vj. 834 T) und betreffen im Wesentlichen die Schadenersatzleistungen
902 T (Vj. 407 T), Auflösung von Rückstellungen 120 T (Vj. 2 T), Erträge aus dem Abgang von
Anlagevermögen 101 T (Vj. 69 T).
Der Materialaufwand belief sich im Berichtsjahr auf insgesamt 58.703 T (Vj. 57.419 T). Dieser teilt
sich in Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 46.769 T (Vj. 46.856 T) und Aufwen-
dungen für Roh-Hilf- und Betriebsstoffe 11.934 T (Vj. 10.563 T) auf. Im Berichtsjahr war ein Anstieg
bei den Roh-Hilfs- und Betriebsstoffen in Höhe von 1.371 T, als auch eine Verringerung der bezogenen
Leistungen in Höhe von 87 T festzustellen.
Dabei hatte auch der im Vergleich zum Vorjahr stark gestiegene Treibstoffpreis einen wesentlichen
Einfluss. So war der durchschnittliche Dieselpreis 2021 im Durchschnitt 139,9 Cent/l (Vj. 112,4 Cent/l
(Statista; April 2022).
Die Personalaufwendungen sind der größte Posten auf der Aufwandsseite. Die Löhne und Gehälter
sowie die sozialen Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung und Unterstützung beliefen
sich im Geschäftsjahr 2021 insgesamt auf 60.397 T (Vj. 60.889 T).
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Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2021 Anlage 2 Blatt 7
Eine Aufteilung des Personalaufwandes liefert die folgende Tabelle:
Personalaufwand 2021T 2020T
Löhne und Gehälter 45.748 45.409
Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung 14.649 15.480
davon
Aufwendungen für Altersversorgung 5.268 6.263
Gesamt 60.397 60.889
Bei einem geringen Anstieg der Mitarbeiterzahl im Vergleich zum Vorjahr reduzierte sich der Personal-
aufwand geringfügig. Dies ist insbesondere in dem erhöhten Anstieg der Pensionsrückstellungen auf-
grund von Einmaleffekten im Vorjahr begründet.
Zum Stichtag 31.12.2021 waren 978 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Auszubildende) beim SÖR
beschäftigt. Die Entwicklung des Personalstandes gibt folgende Tabelle wieder:
Stand 01.01. Zugänge Abgänge Stand 31.12.
Mitarbeiter 963 83 68 978
Die Abschreibungen erreichten eine Höhe von 3.416 T (Vj. 3.337 T). Davon entfielen auf planmäßige
Abschreibung im Wesentlichen auf Fahrzeuge 2.222 T (Vj. 2.075 T), auf Gebäude 321 T
(Vj. 394 T), sowie auf Betriebs- und Geschäftsausstattung 629 T (Vj. 650 T).
An sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind 13.573 T (Vj. 13.317 T) angefallen. Hiervon waren
4.477 T (Vj. 4.477 T) Verwaltungskostenerstattungen an die Stadt Nürnberg für erbrachte Verwal-
tungsdienstleistungen. Die periodenfremden Aufwendungen (65 T) enthalten im Wesentlichen Nach-
belastungen von Dienstleistungen für Vorjahre.
Es ergibt sich damit ein Ergebnis nach Steuern von 5.369 T (Vj. -2.706 T). An sonstigen Steuern,
überwiegend Kfz-Steuer, waren 106 T (Vj. 105 T) zu entrichten. Insgesamt belief sich damit der Jah-
resüberschuss auf 5.262 T, während im Vorjahr ein Jahresfehlbetrag von 2.811 T ausgewiesen
wurde.
Im Wesentlichen waren zwei Faktoren für die Abweichung des ausgewiesenen Jahresüberschusses
gegenüber dem Wirtschaftsplan ursächlich. Aufgrund der im Geschäftsjahr eingeführten Verbesserun-
gen im internen Rechnungswesen konnten die Kosten verursachungsgerechter zugeordnet und weiter-
verrechnet werden. Ferner konnten aufgrund der begrenzten Kapazitäten insbesondere im Baugewerbe
bei unseren Vertragspartnern und in unseren technischen Bereichen nicht alle Maßnahmen vollständig
umgesetzt werden.
Die Integration und Harmonisierung aller Betriebsabläufe, die sich durch die Zusammenführung unter-
schiedlicher Dienststellen und Eigenbetriebe zu SÖR ergeben haben, ist noch nicht vollständig abge-
schlossen und wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Gleiches gilt für den Aufbau und die Imple-
mentierung einer Kosten- und Leistungsrechnung. Deshalb ist es im Berichtszeitraum noch nicht mög-
lich gewesen, die Leistungen gegenüber der Stadt Nürnberg marktadäquat abzurechnen.
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Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2021 Anlage 2 Blatt 8
Finanzlage
Im Rahmen des Finanzmanagements wird eine fristenadäquate Finanzierung angestrebt, um eine nach-
haltige finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Als kurzfristige Finanzierungsquelle zur Sicherstellung der
jederzeitigen Zahlungsfähigkeit werden dem SÖR von der Stadt Nürnberg ein Zahlungstransferkonto
und ein Betriebsmittelkonto zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus verfügt SÖR über ein Bankkonto.
Das Cash-Management erfolgt als Dienstleistung durch die Stadt Nürnberg.
Das Trägerdarlehen der Stadt Nürnberg in Höhe von ursprünglich 27.000 T valutiert am 31.12.2021
mit 7.600 T. Es wurden in 2021 planmäßig 900 T getilgt.
Der SÖR konnte im Wesentlichen aufgrund des Zugriffes auf das von der Stadt Nürnberg zur Verfügung
gestellte Betriebsmittelkonto im abgelaufenen Geschäftsjahr seine Zahlungsverpflichtungen jederzeit
erfüllen. Liquiditätsengpässe sind weder eingetreten noch werden sie erwartet.
Vermögenslage
Die Bilanzsumme des Eigenbetriebs belief sich zum Stichtag 31.12.2021 auf 92.518 T (Vj. 79.112 T).
Hiervon entfielen auf das Anlagevermögen 39.696 T (Vj. 38.657 T). Den größten Anteil am Anlage-
vermögen haben die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte in Höhe 21.615 T
(Vj. 22.037 T).
Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau erreichten zum Bilanzstichtag 4.079 T (2.574 T).
Sie betreffen im Wesentlichen die Aufwendungen für die am Standort „Am Pferdemarkt“ geplante neue
Betriebszentrale (3.376 T), den Waschplatz in der Hans-Bunte-Straße (379 T), die Heizungsanlage
am Standort Großreuther Str. (211 T) und den Umbau der ehemaligen Kantine in der Donaustr.
(38 T). Wir planen weiterhin die für das operative Geschäft notwendigen Einheiten in einer „Betriebs-
zentrale“ am Standort „Am Pferdemarkt“ zusammenzuführen. Die geleisteten Anzahlungen für Fahr-
zeuge beinhalten im Wesentlichen Fahrzeuge, die sich z.B. noch in der Umrüstung befinden und des-
halb noch nicht aktiviert wurden.
Die Anlagenzugänge in Höhe von 4.841 T betrafen überwiegend den Fuhrpark (2.403 T), die Be-
triebs- und Geschäftsausstattung (417 T), bebaute Grundstücke (98 T), Maschinen (90 T) und die
Anlagen im Bau (1.732 T).
Das Umlaufvermögen erreichte zum Bilanzstichtag 31.12.2021 eine Höhe von 52.490 T (Vj.
40.116 T). Der Bestand an Vorräten belief sich auf 4.176 T (Vj. 3.768 T). Die Forderungen an die
Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe beliefen sich auf 43.193 T (Vj. 31.449 T).
Das Eigenkapital beträgt 14.760 T (Vj. 9.498 T).
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Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2021 Anlage 2 Blatt 9
Die nachfolgenden Tabellen geben die Entwicklung des Eigenkapitals und der Rückstellungen wieder
(§ 24 Nr. 4 EBV):
Bilanzposten Stand
01.01.
T
Veränderungen
T
Stand
31.12.
T
Stammkapital 0 0 0
Allgemeine Rücklage 10.286 0 10.286
Verlustvortrag
Jahresüberschuss
-788
0 5.262
-788
5.262
Eigenkapital 9.498 5.262 14.760
Bilanzposten Stand 01.01.
T
Zugänge
T
Inan-
spruch-
nahme/
Abgänge
T
Stand
31.12.
T
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen 24.351 4.831 0 29.182
Sonstige Rückstellungen 15.440 6.750 6.750 15.440
davon
Altersteilzeit 1.001 428 197 1.232
Straßenreinigungsgebühr 1.556 267 1.594 229
Überstunden und Urlaub 2.122 2.360 2.122 2.360
Beihilfe 7.898 1.514 493 8.919
Die Verbindlichkeiten des SÖR erreichten zum Bilanzstichtag eine Höhe 32.842 T (Vj. 29.521 T).
Diese enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbe-
triebe in Höhe von 17.263 T (Vj. 15.515 T), sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 7.101 T
(Vj. 7.068 T) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe 7.386 T (Vj. 5.018 T).
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Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2021 Anlage 2 Blatt 10
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Wesentlich für den Erfolg des Eigenbetriebes sind die Mitarbeiter. Diese werden nach den Regelungen
des öffentlichen Dienstes (TVöD bzw. BayBesG) vergütet. Die letzte Mitarbeiterbefragung 2019 bestä-
tigt dem SÖR, dass er bei den Mitarbeitern ein lukrativer Arbeitgeber ist. Die Gesundheit unserer Mitar-
beiter ist für uns von besonderer Bedeutung. Deshalb führten wir in Zusammenarbeit mit der AOK eine
Mitarbeiterbefragung im November 2019 durch. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten wir unser Ge-
sundheitsprogramm in 2021 nicht wie geplant durchführen. Wir bieten alternativ z.B. unsere Pilates-
Übungen auch als Webinar an.
Wir ermöglichen es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soweit es betrieblich möglich ist, Ihre Tätigkei-
ten von zuhause aus (Homeoffice) durchzuführen. Dieses Angebot wird von unseren Beschäftigten an-
genommen.
Abschließende Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs
Durch den Jahresüberschuss in Höhe von 5.262 T, den Verlustvortrag aus dem Vorjahr 788 T und
die Rücklagen in Höhe von 10.286 T konnte der SÖR ein positives Eigenkapital in Höhe von
14.760 T ausweisen. Insgesamt war die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebes im
Geschäftsjahr unter Berücksichtigung der bevorstehenden Herausforderungen zufrieden stellend.
Die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs wird nach den zum heutigen Stichtag vorliegenden Informa-
tionen unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung als noch befriedigend eingeschätzt
Bericht zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen
Chancen und Risiken (Chancen- und Risikobericht)
Folgende Chancen und Risiken können auf die nachfolgende Prognose der künftigen Entwicklung ein-
wirken:
Wir sehen die Chance durch weitere Anpassungen in der Aufbau- und Ablauforganisation die
Optimierungspotentiale noch besser einsetzen zu können und damit die begrenzten Ressour-
cen noch wirtschaftlicher zu nutzen. Wir arbeiten weiter daran, auf einem schwierigen Arbeits-
markt ein attraktiver Arbeitgeber zu sein.
Finanzielle Risiken: Die Finanzierung der Anlageinvestitionen wurde im Wesentlichen durch ein
im Dezember 2012 vereinbartes langfristiges Trägerdarlehen der Stadt Nürnberg gesichert. Das
Trägerdarlehen hat einen festen Zinssatz und hat eine aktuelle Laufzeit bis zum 30.06.2030.
Ausfallrisiken bei Forderungen sind als gering einzustufen. Die Mehrzahl der Forderungen be-
stehen gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbetrieben. Insgesamt bewegen sich die
Forderungsausfälle unverändert auf niedrigem Niveau.
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Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2021 Anlage 2 Blatt 11
Marktrisiken: Den weit überwiegenden Teil unserer Dienstleistungen erbringen wir für die Stadt
Nürnberg. Diese ist damit unser Hauptkunde. Dadurch sind wir abhängig von der finanziellen
Situation der Stadt Nürnberg. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Haushaltslage
der Stadt Nürnberg und damit auch indirekt auf den Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg,
können derzeit noch nicht abschließend eingeschätzt werden.
Marktpreisrisiken: Im Beschaffungsmarkt lassen sich im Wesentlichen zwei Preisrisiken ermit-
teln. Aufgrund der bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie guten konjunkturellen Entwicklung
und des sehr niedrigen Zinsniveaus in Deutschland sind die Preise für Bauleistungen auch im
Geschäftsjahr weiterhin überdurchschnittlich zur allgemeinen Preisentwicklung um ca. 9 Pro-
zentpunkte gestiegen (Preisindex für die Bauwirtschaft, Statistisches Bundesamt Stand Februar
2022). Wir versuchen dieses Risiko über frühzeitige Ausschreibungen und Rahmenverträge mit
Bauunternehmen zu minimieren. Dies wird insbesondere aufgrund der Preissteigerungen bei
Rohstoffen immer schwieriger. Auch die Preise für Energie sind in den letzten Jahren deutlichen
Schwankungen unterworfen, wobei der vbw Energiepreisindex das Preisniveau im März 2022
im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 113,6 % überschritten hat. Diesen Schwankungen der
Energiepreise wirken wir u.a. durch den Einsatz von energieeffizienteren Beleuchtungen im
Stadtgebiet Nürnberg entgegen.
Evtl. Preisänderungen, aufgrund der Corona-Pandemie, können derzeit auf Grund der nicht
abschätzbaren Zeitdauer und des Umfangs der Auswirkungen noch nicht beurteilt werden.
Strategische Risiken: Eine Änderung der strategischen Ausrichtung des Eigenbetriebes ist nicht
zu erwarten. Allerdings unterliegt die strategische Ausrichtung politischen Entscheidungspro-
zessen.
Grundstücksrisiken: Für das Grundstück Großreuther Straße wurde in Vorjahren eine Risiko-
beurteilung hinsichtlich Altlasten durch einen externen Gutachter durchgeführt. Auf Basis dieses
Gutachtens ergäben sich nur bei einer völligen Nutzungsänderung Kosten für Altlastenbeseiti-
gung. Für die derzeitige Nutzung des Grundstückes besteht keine Notwendigkeit, den Wertan-
satz des Grundstückes zu ändern. Für das Areal Am Pferdemarkt wurden durch ein externes
Gutachten keine Altlasten festgestellt. Für eine Wertminderung des Grundstücks gibt es des-
halb keine Anhaltspunkte.
Wetterrisiken: Da der SÖR im Stadtgebiet Nürnberg auch den Winterdienst verantwortet, unter-
liegt der Eigenbetrieb auch einem Wetterrisiko. In kalten und/oder schneereichen Wintern er-
höhen sich die Kosten für den Winterdienst erheblich.
Reputationsrisiken: Aus unserer Sicht sind mit dem Winterdienst und der Verantwortung für die
Sauberkeit im öffentlichen Raum in Nürnberg für den SÖR auch erhebliche Reputationsrisiken
verbunden. Werden beide Aufgaben in den Augen der Öffentlichkeit nicht mindestens zufrie-
denstellend erledigt, fällt diese nach unserer Einschätzung unmittelbar auf den SÖR zurück.
Operative Risiken: Operative Risiken ergeben sich beim SÖR überwiegend aus der Verfügbar-
keit von personellen Ressourcen. Dies trifft insbesondere auf die Bereiche Unterhalt und Neu-
bau von Straßen, Brücken, Wegen und Plätzen zu (siehe auch Personalrisiken) zu.
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Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2021 Anlage 2 Blatt 12
Die Auswirkung der Corona-Pandemie und geopolitischer Konflikte auf die Verfügbarkeit der
Rohstoffe aufgrund Lieferengpässe kann, aufgrund der derzeit noch nicht abschätzbaren Zeit-
dauer der Beeinträchtigung, nicht eingeschätzt werden. Wir gehen jedoch auf Grundlage der
vorliegenden Daten für 2022 von weiterhin steigenden Rohstoff- und Energiepreisen aus.
Rechtliche Risiken: Gegen den SÖR werden Ansprüche Dritter geltend gemacht. Wesentliche
Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage sind nicht zu erwarten.
IT-Risiken: Die jederzeitige Verfügbarkeit unserer Informationstechnologie ist von großer Be-
deutung. Wir minimieren ein IT-Ausfallrisiko weit möglichst durch den Einsatz von Standard-
software. Unser ERP-System ist an das der Stadt Nürnberg angebunden und wird auch von
dieser durch entsprechende Organisationseinheiten betreut und nach unseren Vorgaben wei-
terentwickelt.
Personalrisiken: Bei der Personalbeschaffung konkurrieren wir mit anderen Anbietern um qua-
lifiziertes Personal. Die weiterhin gute konjunkturelle Lage in der Bauwirtschaft erschwert die
Personalrekrutierung aber zusehends. Dies gilt insbesondere für hochqualifizierte Arbeitskräfte
aus den Ingenieurberufen. Auch in den anderen Berufen konnten wir keine wesentliche Ver-
besserung bei der Bewerbersituation feststellen.
Die Personalrisiken könnten sich jedoch aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung
auf dem Arbeitsmarkt durch die Abwanderung von qualifizierten Beschäftigten aus Branchen
im Umbruch mittelfristig verbessern.
Insgesamt stufen wir das Risikopotential des Eigenbetriebes, aufgrund der engen Verbindung mit der
Stadt Nürnberg und der Festlegung kostendeckender Gebühren bei der Straßenreinigung, als niedrig
ein. Für die Straßenreinigung sind gravierende Änderungen, die entsprechende Risiken nach sich zie-
hen, nicht erkennbar.
Für die Eigentümer von Grundstücken innerhalb der sogenannten Zwangsreinigungsgebiete, legt die
Straßenreinigungssatzung den Benutzungszwang für die öffentliche Einrichtung der Straßenreinigung
fest. Für die Benutzung dieser Einrichtung werden Gebühren erhoben. Maßgebend für die Gebühren-
höhe ist die Länge der an die Straße angrenzenden Grundstücksgrenze.
Die Berechnung der Gebühren erfolgt auf der Basis des Bayerischen Kommunalen Abgabengesetzes
(KAG) nach dem Kostendeckungsprinzip.
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Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2021 Anlage 2 Blatt 13
Prognose 2022
Obwohl das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2021 wieder um 2,7 % gewachsen ist
(Pressemitteilung 20 vom 14.Januar 2022 des Statistischen Bundesamts) ist, geht das Ministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz in ihrem Artikel vom 27.04.2022 für 2022 wieder von einem von einem po-
sitiven Wachstum von 2,2 % aus.
Die Bundesregierung geht von einer weiteren Reduzierung der Arbeitslosenquote von 5,7 % auf 5,0 %
aus (Schlaglicht der Wirtschaft S.18, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Stand
27.04.2022) aus.
Die wirtschaftliche Entwicklung wird unseres Erachtens davon beeinflusst, wie sich die Maßnahmen zur
Eindämmung der Corona-Pandemie niederschlagen und die Infektionszahlen Lockerungen der bisher
getroffenen Maßnahmen ermöglichen. Der Einfluss des Krieges Russlands gegen die Ukraine mit sei-
nen Auswirkungen auf Rohstoffpreise, Energiepreise und Störungen bei Warenlieferungen lassen sich
nicht abschätzen. Es wird auf jeden Fall zu steigende Preisen und Verzögerungen oder gar dem Ausfall
von Warenlieferungen kommen.
Im Geschäftsjahr 2022 planen wir Investitionen in Höhe von 6.992 T. Dabei sollen in unseren Fuhrpark
3.164 T und in Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen sowie Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung 948 T investiert werden.
Für die Finanzlage des Eigenbetriebes erwarten wir für das Geschäftsjahr 2022 keine wesentlichen
Veränderungen im Vergleich zum abgelaufenen Geschäftsjahr. Liquiditätsengpässe sind nicht zu er-
warten, sodass wir unseren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen können.
Im Wirtschaftsplan für 2022 wird ein ausgeglichenes Ergebnis prognostiziert. Es zeichnet sich allerdings
ab, dass es aufgrund der Corona-Pandemie auch beim SÖR unverändert zum Vorjahr weiterhin zu
Einnahmeausfällen kommen wird. Die Auswirkungen der militärischen Auseinandersetzung zwischen
Russland und der Ukraine sind quantitativ noch nicht abschätzbar. Es zeichnen sich bereits erste Ein-
flüsse auf die Lieferketten unserer Vertragspartner ab. Wir werden versuchen, diese durch ausgaben-
begrenzende Maßnahmen zu kompensieren.
Das Eigenkapital hat sich aufgrund des Jahresüberschusses im Vorjahresvergleich auf 14.760 (Vj.
9.498 T) erhöht.
Nürnberg, 29.06.2022
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR)
Erster Werkleiter Technischer Werkleiter Kaufmännischer Werkleiter
Bürgermeister Christian Vogel Marco Daume Ronald Höfler
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Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An den Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Nürnberg
An den Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Nürnberg
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg, Nürnberg – be-
stehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der
Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den
Lagebericht des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg, Nürnberg, für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
a) entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen der Eigenbetriebs-
verordnung des Bundeslandes Bayern i. V. m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften gelten-
den handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum
31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum
31. Dezember 2021 und
b) vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter der Beachtung der landesrechtlichen
Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen
steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der
Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vor-
schriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
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Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prü-
fung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend
beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Be-
rufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass
die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i. V. m. den deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen
entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Ver-
hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs ver-
mittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in
Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig
bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesent-
lichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weite-
ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf
der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu
bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
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Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der
insgesamt ein unter der Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der
Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss
in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vor-
kehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung
eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebs-
verordnung des Bundeslandes Bayern und den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschrif-
ten zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht
erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist
und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutref-
fendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit
dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen ge-
setzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu-
treffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen
oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise
erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresab-
schlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beein-
flussen.
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Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtig-
ter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prü-
fungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise,
die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen.
Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen
höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, be-
absichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange-
messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des
Eigenbetriebs abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit
im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an
der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver-
pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser je-
weiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund-
lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünf-
tige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zu Grunde liegenden Geschäftsvor-
fälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Eigenbetriebs vermittelt.
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesent-
sprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunfts-
orientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnach-
weise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetz-
lichen Vertretern zu Grunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sach-
gerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständi-
ges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zu Grunde liegenden
Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künf-
tige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai-
ger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, am 18. August 2022
CURACON GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Zweigniederlassung Nürnberg
Faaß Rösl
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
(digital signiert) (digital signiert)
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Verwendungsvorbehalt
Wir, die Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden
Rechnungslegung im Auftrag des Unternehmens vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion
der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Be-
stätigungsvermerk ausschließlich an das Unternehmen und wurde zu dessen interner Verwendung
erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll.
Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen
ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere
als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden.
Unserer Tätigkeit liegen unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Jahresabschlussprüfung und die
"Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017 zu Grunde.
Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder
anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anderslautende
schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam
wäre.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hin-
sichtlich nach seiner Erteilung eingetretener Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu
keine rechtliche Verpflichtung besteht.
Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer
Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er
dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungs-
handlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.
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Beschlussvorlage
SÖR/075/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb
Öffentlicher Raum (SÖR)
21.09.2022 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 30.11.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher
Raum Nürnberg (SÖR)
Sachverhalt (kurz):
Sachverhalt (WerkA SÖR):
Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs SÖR wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung
(GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert.
Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der
Stadtrat für die Entlastung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der
Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs
SÖR die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/075/2022
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1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/075/2022
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2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die Vorlage begründet sich aus der Eigenbetriebsverordnung heraus und
betrifft kaufmännische Aufgaben ohne Auswirkungen auf unterschiedliche
Personengruppen
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II StK
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/075/2022
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Gutachtenvorschlag (WerkA SÖR Ö 21.09.2022):
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des
Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 30.11.2022)
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102
Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 14.12.2022)
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom dd.mm.2019 festgestellten
Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung
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