Haushaltssperre

← gemeinsame Sitzung des Schulausschusses und Jugendhilfeausschusses (24.11.2022)

Antrag Seelische Erkrankung Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen

Anlage · 24.11.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Marcus König Gabriele Klaßen Verkehr & Mobilität

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

FRAKTION B 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg RathauspLatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuemberg.de

Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 13.01.2022

Seelischen Erkrankungen zuvorkommen:

Verstärkte Vernetzung und Unterstützung für Kinder

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Kinder mit Auffälligkeiten im Lern- oder sozial-emotionalen Bereich müssen vor Auftreten einer seelische Behinderung frühzeitig gefördert und unterstützt werden, um spätere und stärkere Entwicklungsauffälligkeiten zu vermeiden1.

Dafür stehen in Nürnberg mehrere Dienste zur Verfügung2 , 3d i*e aber sowohl online schwer auffindbar sowie untereinander bis jetzt zu wenig vernetzt sind (darauf wird erfreulicherweise auch im kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hingewiesen).

Leider fehlt in Nürnberg auch ein praktikables Instrument der Früherkennung an Grundschulen. Ein solches könnte nach dem Vorbild des Fachdienstes für Kinder mit Lern- und EntwicklungsauffäUigkeiten an Grundschulen (FLEG) in Eichstätt eingerichtet werden, dessen Schwerpunkt die Prävention der Eingliederungshilfe ist: FLEG zeichnet sich insbesondere durch niedrigschwellige Hilfsangebote für Kinder, Eltern und Lehrkräfte (wie Gruppentrainings, Beratung, lerntherapeutische Angebote etc.) sowie enge Zusammenarbeit von Schulamt und Grundschulen aus5. Mögliche Störungen sollen also bevor sie auftreten, erkannt und vermieden werden.

1 Kinder mit Schwierigkeiten in diesem Bereich zeigen unterschiedliche Verhaltensauffälligkeiten: Probleme bei der Selbst- und Fremdwahrnehmung, bei der Lösung von Konflikten und der Kommunikation eigener Bedürfnisse, emotionale oder hyperkinetische Störungen (z.B. ADHS) sowie Störungen des Sozialverhaltens. 2 Der Fachdienst Inklusion ermöglicht im vorschulischen Bereich (direkt in den regulären Kindertagesstätten) inklusive Förderung und wohnortnahe Betreuung. Die Beratung/Früherkennung für einzuschulende Kinder erfolgt über die Beratungsstelle für Kinder/Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten und Behinderung (ZEBBEK). Für Grundschüler’innen gibt es die Beratungsstelle Inklusion beim Staatlichen Schulamt, zudem Beratungslehrkräfte an den Schulen, den Mobile Sonderpädagogische Dienst (MSD) und Schulpsycholog'innen sowie den ASD. 3 Das Ziel ist es, Kinder mit Auffälligkeiten im Lern- oder sozial-emotionalen Bereich vor dem Eintritt einer seelischen Behinderung abzufangen und ihnen frühzeitig Förderung und Unterstützung zukommen zu lassen.

Gerade in Zeiten der „Corona-Beschulung“, in der wir es verstärkt mit psychischen Problemen und Entwicklungsstörungen oder -Verzögerungen zu tun haben und damit rechnen müssen, dass der Bedarf weiter zunimmt, ist jede mögliche Hilfe und Versorgung dieser Kinder nötig.

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung berichtet,

für Kinder/Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten und Behinderung (ZEBBEK) und dem schulpsychologischem Dienst.

möglicherweise finanziert durch „Brücken bauen“, „Aktion Mensch“ oder andere finanzielle Unterstützungen für Kinder, die Schwierigkeiten haben.

digital als auch analog zur Verfügung zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Klaßen Andrea Friedei Stadträtin stellv. Fraktionsvorsitzende

Download ↓