Seelischen Erkrankungen zuvorkommen: Verstärkte Vernetzung und Unterstützung für Kinder
hier: Antrag Bündnis90/Die Grünen vom 13.01.2022
In Nürnberg gibt es zahlreiche Unterstützungsangebote für Kinder im Vor- und Grundschulalter mit Auffälligkeiten im Lern- oder sozial-emotionalen Bereich. Zur Beantwortung des Antrags nehmen daher folgende Einrichtungen Stellung: das Gesundheitsamt mit der Zentralen Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche (ZEEBEK), das Jugendamt mit den Abteilungen Soziale Dienste und Erzieherische Hilfen und der Jugendsozialarbeit an Schulen sowie das staatliche Schulamt in der Stadt Nürnberg.
1. Zuständigkeit und Angebot der Beratungsstellen
1.1 Fachdienst Inklusion
Der Fachdienst Inklusion ist ein kostenloses Angebot für Kinder, ihre Familien sowie das Personal in
Nürnberger Kindertagesstätten und Tagespflegeeinrichtungen. Er übernimmt auf Basis einer
ganzheitlichen psychosozialen Diagnostik eine Lotsenfunktion, bietet Beratung bei pädagogischen
Herausforderungen, begleitet bei der Suche nach passenden Hilfs- und Förderangeboten und arbeitet
institutionsübergreifend.
Mit dem Angebot möchte der Fachdienst die Teilhabechancen von Kindern verbessern, die in der
Kindertageseinrichtung wiederholt herausforderndes Verhalten auf sozial-emotionaler Ebene zeigen.
Der Fachdienst Inklusion orientiert sich an der Lebenswelt der Kinder und möchte sie bestmöglich in
ihrem Aufwachsen unterstützen. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen auf den sozialen, familiären und
institutionellen Umgebungsbedingungen, den pädagogischen Möglichkeiten innerhalb der betreuenden
Einrichtung, den individuellen Bedürfnissen des Kindes sowie den vorhandenen Ressourcen, die das
kindliche Verhalten beeinflussen.
1.2 ZEBBEK
Die ZEBBEK stellt ein multidisziplinäres Team aus Kinderärztinnen und -ärzten, Psychologeninnen sowie Psychologen und Sozialpädagoginnen sowie Sozialpädagogen dar. Der Schwerpunkt liegt in der Früherkennung von Entwicklungsauffälligkeiten und Behinderungen bei kleinen Kindern, d. h. vor dem Schulalter. Dies beinhaltet auch die Beratung der Eltern bezüglich geeigneter Therapie- und Fördermöglichkeiten für ihr Kind sowie die Erstellung von Gutachten zur Eingliederungshilfe. Die Mitarbeiter/-innen der ZEBBEK haben genaue Kenntnis der vielfältigen und differenzierten ambulanten und teilstationären Therapie- und Fördereinrichtungen im Stadtgebiet und dadurch erfüllt die ZEBBEK für die Klientinnen und Klienten eine wichtige Lotsenfunktion. Von besonderer Bedeutung ist ihr sozialkompensatorischer Ansatz: Jeder Bürger bzw. jede Bürgerin kann sich prinzipiell an die ZEBBEK wenden, es wird keine Überweisung oder Versicherungskarte benötigt. Dieses Angebot kommt vor allem Familien zugute, die den Weg zum Kinderarzt gar nicht oder nur unregelmäßig finden und ermöglicht es deren Kindern, bei Bedarf rechtzeitig Förderung oder Therapie zu erhalten. Aufgrund aktueller personeller Engpässe, siehe unten, wird die ZEBBEK allerdings derzeit überwiegend nur auf Anfrage von Kostenträgern tätig.
1.3 Staatliches Schulamt in der Stadt Nürnberg
Schulische Beratungsdienste (Staatl. Schulpsychologie und Beratungslehrkräfte (päd.-psychol. Beratung)) und Beratungsstelle Inklusion
Das Staatl. Schulamt in der Stadt Nürnberg ist für die Grund- und Mittelschulen zuständig. Die schulischen Beratungsdienste hier sind Staatl. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen und Qualifizierte Beratungslehrkräfte an Grund- und Mittelschulen. Außerdem liegt die Beratungsstelle Inklusion in der Zuständigkeit und sowie die Förderstelle Rechenschwäche, die aber erst am Beginn ihrer Arbeit steht und nur sehr geringe Kapazitäten hat.
2. Auslastung und Inanspruchnahme der Angebote
2.1 Fachdienst Inklusion
Von März 2021 bis September 2022 wurden insgesamt 110 Anfragen durch den Fachdienst Inklusion bearbeitet. Insgesamt waren es 87 einzelfallbezogene Leistungen und 23 Teambegleitungen. Bisher wurden 47 Fälle beendet, 63 sind noch in Bearbeitung.
Aufgrund der aktuellen Einführung einer Falldokumentensoftware sind umfangreichere statistische Aussagen nur für das Jahr 2021 zu treffen. Eine genaue Auswertung des Jahres 2022 wird Anfang 2023 erfolgen können.
Die zugrundeliegenden Zahlen aus dem Jahr 2021 sind noch zu gering, weshalb nur Tendenzen abgeleitet werden und keine endgültigen Aussagen getroffen werden können. Die weitere Entwicklung der nächsten Jahre bleibt abzuwarten.
Folgende Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum März 2021 bis Dezember 2021:
· 59 Kinder, deren Familien und / oder Einrichtungsteams wurden bis Dezember 2021 begleitet · Kontaktaufnahme: 86 % Kita, 8 % Eltern, 6 % andere Institutionen · 49 Fälle: einzelfallbezogene Beratung, 6 Fälle: Teamberatung oder anonymisierte Fallberatung, 4 Fälle: fallunabhängige Teamberatung zu bestimmten Themen · 46 Jungen (78 % der Fälle) und 7 Mädchen (6 ohne Angaben) · Altersverteilung: unter 3: 1 Fall, 3-6 Jahre: 33 Fälle, 6-10 Jahre: 17 Fälle, ab 10 Jahren: 1 Fall (7 Fälle ohne Angaben oder reine Teamberatung) · Hauptanlass für die Kontaktaufnahme: regelverletzendes Verhalten 36 %, Sprachdefizite 14 %, fehlende Integration 17 %, andere Anlässe 33 % · vorangegangener Einrichtungswechsel aus verschiedenen Gründen: 59 % · durchschnittliche Fallbearbeitung: 5,5 Monate
2.2 ZEBBEK
Aus dem vorliegenden Jahresbericht der Zentralen Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten und Behinderungen (ZEBBEK) – Vorschulbereich, Schulbereich aus 2019/2020 geht hervor, dass sich sämtliche hier durchgeführten Untersuchungen (psychologische, ärztliche und Schuleingangsuntersuchungen) seit dem Jahresbericht 2017/2018 von damalig insgesamt 1.045 auf 614 Untersuchungen reduziert haben.
Begründet ist dies nach wie vor dadurch, dass die ZEBBEK sehr stark durch eine schwierige Personalsituation bis heute geprägt wurde. Besonders durch die Corona-Pandemie wurde im Jahr 2020 die Arbeit der ZEBBEK massiv beeinträchtigt, in der Hochphase der Corona-Pandemie waren die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamts einschließlich des Fachpersonals der ZEBBEK mit Maßnahmen der Eindämmung der Infektionen beschäftigt. Zeitweise fanden keine Untersuchungen von Kindern in der ZEBBEK oder in Sondereinrichtungen statt bzw. dies in besonderen Fällen nur unter Beachtung der erforderlichen besonderen Hygienemaßnahmen. Wo immer es vertretbar schien, wurde bei der Begutachtung auf die vorliegende Aktenlage zurückgegriffen. Anamnestische Beratung mit den Betroffenen erfolgte (bis zum Zeitpunkt der Berichterstellung) zum Teil nur telefonisch. Erforderliche Unterlagen mussten auf dem Postweg eingeholt werden, was zu Verzögerungen führte.
Die Einhaltung der Hygieneregeln besonders bei entwicklungsverzögerten oder beeinträchtigten Klienten stellte eine besondere Herausforderung dar.
Bis zum Zeitpunkt der Berichterstellung ist die Personalsituation (Verwaltung, Psychologinnen und Psychologen, Ärzteschaft etc.) sehr angespannt. Zu erwarten ist, dass im Rahmen der erneuten Corona-Welle aktuell Ende des Jahres 2022 keine signifikante Besserung hinsichtlich der Fallzahlbearbeitungskapazität kommen wird. Mit den nunmehr vorhandenen personellen Ressourcen, auch durch die Installation einer neuen ärztlichen Bereichsleitung, sowie die Ausschreibung
psychologischer und pädiatrischer Kapazitäten erwartet die ZEBBEK, dass voraussichtlich ab Frühjahr 2023 eine Entspannung der Situation eintritt. Bei notwendigerweise zur Verfügung gestellter Ausgangsaktenlage versucht man, dringend notwendige Eingliederungsmaßnahmen empfehlend zu organisieren.
2.3 Schulische Beratungsdienste (Staatl. Schulpsychologie und Beratungslehrkräfte (päd.psycholog. Beratung)) und Beratungsstelle Inklusion des Staatlichen Schulamts in der Stadt
Nürnberg
Schulische Beratungsdienste sind für die Grund- und Mittelschulen (51 Grundschulen, 23 Mittelschulen, neun Privatschulen) in Nürnberg zuständig. Sie beraten Eltern, Lehrkräfte und Schulleitungen, sind im Fortbildungsbereich tätig und informieren Eltern u. a. durch Vorträge. Die Aufgaben sind vielfältig und umfassend. Die Inanspruchnahme wird an dieser Stelle anhand der rückgemeldeten Zahlen von Beratungsfällen im Schuljahr 2021/ 2022 dargestellt.
Im Schuljahr 2021/2022 waren im Schulamtsbezirk in der Stadt Nürnberg 15 Staatl. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen tätig. Da sie auch als Lehrkräfte unterrichten, entsprach dies im vergangenen Schuljahr für die schulpsychologische Beratungsarbeit an der Grundschule ungefähr 5 Vollzeitstellen. Aus dem Grundschulbereich wurden ca. 1.000 Beratungsfälle von sehr unterschiedlichem Umfang bearbeitet. Schulpsychologische Beratung kann kurze, einmalige Telefonberatung bis hin zu mehrwöchiger intensiver Begleitung bedeuten.
Im Schuljahr 2021/2022 waren im Schulamtsbezirk 36 qualifizierte Beratungslehrkräfte benannt. Da sie ebenfalls als Lehrkräfte tätig sind, entspricht dies ca. 3,5 Vollzeitstellen für die pädagogischpsychologische Beratung in der Grundschule. Im Grundschulbereich wurden ca. 1.600 Beratungsfälle erfasst. Der Beratungsumfang gestaltet sich je Einzelfall ebenfalls äußerst unterschiedlich.
Die Beratungsstelle Inklusion ist umgerechnet mit ca. einer 2/3 Stelle ausgestattet. Hier wurden im vergangenen Schuljahr ca. 30 Anfragen bearbeitet. Diese Fälle sind meist komplex und umfänglich.
3. Sichtbarkeit und Vernetzung der Beratungsstellen
3.1 Sichtbarkeit
Grundsätzlich sind die Angebote, Informationen und Kontaktdaten der hier dargestellten Beratungsstellen auf den jeweiligen Homepages abrufbar. Exemplarisch sei hierbei auf die Vorgehensweise des Staatlichen Schulamts in der Stadt Nürnberg verwiesen:
Für jede Grundschule im Schulamtsbezirk ist je eine Beratungslehrkraft und ein Schulpsychologe/ Schulpsychologin zuständig. Die Kontaktdaten dieser Beratungsfachkräfte werden auf der Homepage der jeweiligen Grundschule veröffentlicht. Außerdem sind sie per Aushang/ Plakat im Schulhaus präsent, machen sich auf Elternabenden bekannt oder werden von Schulleitung und/ oder Lehrkräften hinzugezogen.
Eltern können die zuständigen Beratungsfachkräfte auch über die Homepage des Staatl. Schulamtes ermitteln. Sie können auch unabhängig von Lehrkraft und Schulleitung direkt Kontakt aufnehmen.
Über die Homepage des Kultusministeriums bzw. die Seite der Staatl. Schulberatungsstelle für Mittelfranken können die Kontaktdaten ebenfalls ermittelt werden. Bei telefonischen Anfragen an der Staatl. Schulberatungsstelle werden die Kontaktdaten der zuständigen Beratungsfachkräfte bei Bedarf weitergegeben.
Die Erreichbarkeit der Beratungsstelle Inklusion ist ebenfalls auf der Homepage des Staatl. Schulamtes veröffentlicht.
In diesem Zusammenhang sei auch auf den digitalen Beratungswegweiser zum Thema Schule des Referats für Schule & Sport hingewiesen (siehe Inklusionsbericht des Schulausschusses), welcher im Dezember 2022 online verfügbar sein wird. Mitglieder der Schulfamilie sollen hierbei zu vielfältigen
Fragestellungen zum Thema Inklusion Antworten finden und an den passenden Ansprechpartner weitergeleitet werden.
3.2 Vernetzung
Aus der Darstellung wird deutlich, dass es ein umfangreiches schulisches Beratungsnetz in Nürnberg gibt, das auf vielfältige Weise erreicht werden kann und auch stark nachgefragt wird. Ausdrücklich hingewiesen sei auch noch auf die Beratungsdienste im Förderschulbereich (Mobiler Sonderpädagogischer Dienst, Beratungsstelle Allersbergerstraße, SKBZ, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Beratungslehrkräfte im Förderschulbereich) sowie auf die Staatl. Schulberatungsstelle für Mittelfranken, an die sich Eltern unabhängig wenden können. Diese Stellen sind zwar ebenfalls im schulischen Bereich angesiedelt, liegen aber außerhalb des Zuständigkeitsbereich des Staatl. Schulamtes.
Ebenso gibt es ein umfangreiches Beratungsnetz seitens der Stadt Nürnberg, z. B. die Erziehungsberatungsstellen, Allgemeiner Sozialdienst und Fachdienst Inklusion. Alle Beratungsdienste arbeiten bei Bedarf und im Einzelfall zusammen. Es bestehen vielfältige Strukturen zur Vernetzung (regelmäßige Austauschtreffen, Arbeitskreise, Runde Tische u. a.). Von hoher Wichtigkeit ist die Arbeit des Allgemeinden Sozialdienstes (ASD), der Familien mit Kindern bis zum 21. Lebensjahr im gesamten Spektrum der Entwicklungsaufgaben und Problemlagen unterstützt, begleitet und lotst. Durch Angebote und Leistungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe werden die Kinder durch freiwillige Angebote unterstützt. Beim Kinderschutz wirkt der ASD auch im Zusammenwirken mit dem Familiengericht eingreifend, wenn Familien ihrem Erziehungsauftrag nicht nachkommen. Der ASD arbeitet interdisziplinär mit allen Fachstellen, Schulen, Kitas und sonstigen Fachkräften zusammen.
Die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist auch bei Auffälligkeiten im sozial-emotionalen Bereich als Fachdienst vor Ort in der Lebenswelt Schule für die Kinder im Grundschulalter ein erster und niedrigschwelliger vertrauensvoller Ansprechpartner. JaS arbeitet dabei eng mit den Lehrkräften zusammen, vernetzt sich in multiprofessionellen Teams an Schulen und kooperiert bei diesen Themen besonders intensiv mit der Schulpsychologie, dem MSD, Fachberatungsstellen und niedergelassenen Therapeutinnen sowie Therapeuten, um Kinder und Eltern entsprechend zu beraten oder sie an geeignete Hilfe- und Unterstützungsangebote anzubinden. Hierbei übernimmt die JaS häufig auch eine Lotsenfunktion innerhalb eines multiprofessionellen Settings.
Mit der Bestandsaufnahme und Bündelung von Hilfen befasst sich auch das Bündnis junge Psyche, dessen Ziel es ist, dass die bestmögliche Hilfe schnell gefunden wird. Die erste Sitzung fand im Januar 2017 statt und es wurde eine Stelle beim Gesundheitsamt geschaffen, die mit der Koordination befasst ist. Am Bündnistreffen nehmen u. a. JaS, die KJP, Schulpsychologie, die Erziehungsberatung und der ASD teil. Einen guten Überblick über Angebote für Kinder und Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf bietet außerdem die Broschüre „Wer hilft?“ vom Bündnis für Familie.
Das Angebot an Hilfen ist in der Stadt Nürnberg breit gefächert und wirksam. Daher ist es anstelle der Einrichtung einer weiteren Anlaufstelle sinnvoll, die bestehenden Hilfen auszubauen, um angemessen auf den sehr hohen Bedarf zu reagieren, um umfassend direkte Hilfe zu leisten und um eine Intensivierung von Vernetzung sowie Vermittlung an weiterführende Hilfen zeitnah zu ermöglichen.