Sitzungsunterlagen
gemeinsame Sitzung des
Schulausschusses und
Jugendhilfeausschusses
24.11.2022
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 5 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Vereidigung der stimmberechtigten und stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses, die nicht dem Stadtrat angehören Bericht J/028/2022 7 Vereidigung Eidesformel J/028/2022 11 TOP Ö 2 Aktuelle Herausforderungen; hier: Antrag SPD "Mittagessen in KiTas und Schulen Bericht Ref.IV/035/2022 13 Antrag Mittagessen Kita und Schulen der SPD-Stadtratsfraktion Ref.IV/035/2022 17 TOP Ö 3 Seelischen Erkrankungen zuvorkommen: verstärkte Vernetzung und Untersützung von Kindern Bericht Ref.IV/038/2022 19 Sachverhalt Ref.IV/038/2022 23 Antrag Seelische Erkrankung Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen Ref.IV/038/2022 27 TOP Ö 4 Bericht: SCHLAU - Übergangsmanagement: Ergebnisse Schuljahr 2021/2022 Bericht Ref.IV/036/2022 29 Sachverhalt Ref.IV/036/2022 33
TAGESORDNUNG
Sitzung
gemeinsame Sitzung des Schulausschusses und Jugendhilfeausschusses
Sitzungszeit
Donnerstag, 24.11.2022, 14:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1 Vereidigung der stimmberechtigten und stellvertretenden
stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die J/028/2022
nicht dem Stadtrat angehören
Ries, Elisabeth
Gremien: Jugendhilfeausschuss
2 Aktuelle Herausforderungen; hier: Antrag SPD "Mittagessen in
KiTas und Schulen" Ref.IV/035/2022
Trinkl, Cornelia
Gremien: Schulausschuss
3 Seelischen Erkrankungen zuvorkommen: verstärkte Vernetzung
und Untersützung von Kindern Ref.IV/038/2022
Trinkl, Cornelia
Gremien: Schulausschuss
4 Bericht: SCHLAU - Übergangsmanagement: Ergebnisse Schuljahr
2021/2022 Ref.IV/036/2022
Trinkl, Cornelia
Gremien: Schulausschuss
5 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 30.06.2022 ,
öffentlicher Teil
Gremien: Schulausschuss, Jugendhilfeausschuss
J/028/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 24.11.2022 öffentlich Bericht
Jugendhilfeausschuss 24.11.2022 öffentlich Bericht
Betreff: Vereidigung der stimmberechtigten und stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses, die nicht dem Stadtrat angehören
Anlagen: Vereidigung Eidesformel
Bericht:
Gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist der Jugendhilfeausschuss ein beschließender Ausschuss des Stadtrates. Für die dort stimmberechtigten Mitglieder, die nicht dem Stadtrat angehören, und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter gelten die Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Stadtrates entsprechend (Art. 21 Abs. 1 AGSG).
Damit sind die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie ihre jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die nicht dem Stadtrat angehören, zu vereidigen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage J/028/2022
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die vorschlagsberechtigten Organisationen bilden die Jugendhilfelandschaft ab; sie entsenden im Rahmen ihrer jeweiligen Richtlinien. Angestrebt wird eine diverse Zusammensetzung des JHA.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage J/028/2022
Beilage 2.1 zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.09.2022
Eidesformel zur Vereidigung der stimmberechtigten Mitglieder
im Jugendhilfeausschuss
Gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist der Jugendhilfeausschuss ein beschließender Ausschuss des Stadtrates.
Für die dort stimmberechtigten Mitglieder, die nicht dem Stadtrat angehören, und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter gelten die Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Stadtrates entsprechend (Art. 21 Abs. 1 AGSG). Damit sind die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die nicht dem Stadtrat angehören, und ihre Stellvertreter und Stellvertreterinnen zu vereidigen.
Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten
gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten
nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Diese Verpflichtung kann gemäß Art. 27 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte bzw. Art. 31 Abs. 5 der Gemeindeordnung auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Wer aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten will, hat an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 24.11.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Aktuelle Herausforderungen; hier: Antrag SPD "Mittagessen in KiTas und Schulen"
Anlagen: Antrag Mittagessen Kita und Schulen der SPD-Stadtratsfraktion
Sachverhalt (kurz):
Die Verwaltung berichtet mündlich über die aktuellen Herausforderungen in beiden Geschäftsbereichen, insbesondere auch im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie des Krieges in der Ukraine. Die Verwaltung berichtet mündlich in diesem Zusammenhang auch über die Mittagessenssituation in Kindertageseinrichtungen und Schulen, entsprechend des Antrags der SPD Stadtratsfraktion vom 26.09.2022.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Ziel der beiden Geschäftsbereiche ist, alle Kinder und Jugendlichen zu fördern (unabhängig von Herkunft, Gechlecht usw.). Dies wird durch die aktuellen Herausforderungen erschwert.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SPD
spd@stadt.nuemberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 /231-3895 NÜRNBERG
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
____________________ An den Oberbürgermeister • OBERBÜRGERMEISTER der Stadt Nürnberg
2 6. SEP. 2022
Marcus König /.........Nr. Rathaus 1 3 Zur Steilungnahrr 90403 Nürnberg
schrif1
Nürnberg, 26. September 2022 Antragstellerin: Dr. Prölß-Kammerer
Mittagessen in KiTas und Schulen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
an den Nürnberger Kindertagesstätten, Horten und Schulen mit offener- oder gebundener Ganztagsbetreuung werden gegen einen Elternbeitrag jeweils Mittagessen ausgegeben, die in der Regel von Caterern zubereitet und geliefert werden. In der derzeitigen Situation der Energiekrise und Inflation steigen sowohl die Preise bei den Caterern und Eltern haben zunehmend Probleme, die Beiträge aufzubringen. Steigende Preise werden diese Problematik noch verstärken.
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher für den nächsten gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung berichtet von der derzeitigen Situation in den Einrichtungen von Jugendhilfe und Schule. Sie gibt eine Einschätzung ab, wie sich sowohl die Preise der Caterer entwickeln werden, als auch, wie die Eltern auf die Preissteigerungen reagieren, welche Auswirkungen dies auch für die Stadt haben wird und welche Lösungsmöglichkeiten die Verwaltung sieht.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Brehm Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzende
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 24.11.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Seelischen Erkrankungen zuvorkommen: verstärkte Vernetzung und Untersützung von
Kindern
Sachverhalt (kurz):
Das Angebot an Hilfen für Kinder mit Auffälligkeiten ist in der Stadt Nürnberg groß und gewinnbringend. Die Verwaltung berichtet über die Auslastung und Inanspruchnahme bestimmter Beratungsstellen und geht im Anschluss auf deren Sichtbarkeit sowie deren zielführenden Vernetzungsbestrebungen ein.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die genannten Beratungsstellen stehen allen Kinder mit Auffälligkeiten sowie deren Erziehungsberechtigten als Unterstützung zur Verfügung.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref.III/Gh
Ref.V/J
Seelischen Erkrankungen zuvorkommen: Verstärkte Vernetzung und Unterstützung für Kinder
hier: Antrag Bündnis90/Die Grünen vom 13.01.2022
In Nürnberg gibt es zahlreiche Unterstützungsangebote für Kinder im Vor- und Grundschulalter mit Auffälligkeiten im Lern- oder sozial-emotionalen Bereich. Zur Beantwortung des Antrags nehmen daher folgende Einrichtungen Stellung: das Gesundheitsamt mit der Zentralen Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche (ZEEBEK), das Jugendamt mit den Abteilungen Soziale Dienste und Erzieherische Hilfen und der Jugendsozialarbeit an Schulen sowie das staatliche Schulamt in der Stadt Nürnberg.
1. Zuständigkeit und Angebot der Beratungsstellen
1.1 Fachdienst Inklusion
Der Fachdienst Inklusion ist ein kostenloses Angebot für Kinder, ihre Familien sowie das Personal in
Nürnberger Kindertagesstätten und Tagespflegeeinrichtungen. Er übernimmt auf Basis einer
ganzheitlichen psychosozialen Diagnostik eine Lotsenfunktion, bietet Beratung bei pädagogischen
Herausforderungen, begleitet bei der Suche nach passenden Hilfs- und Förderangeboten und arbeitet
institutionsübergreifend.
Mit dem Angebot möchte der Fachdienst die Teilhabechancen von Kindern verbessern, die in der
Kindertageseinrichtung wiederholt herausforderndes Verhalten auf sozial-emotionaler Ebene zeigen.
Der Fachdienst Inklusion orientiert sich an der Lebenswelt der Kinder und möchte sie bestmöglich in
ihrem Aufwachsen unterstützen. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen auf den sozialen, familiären und
institutionellen Umgebungsbedingungen, den pädagogischen Möglichkeiten innerhalb der betreuenden
Einrichtung, den individuellen Bedürfnissen des Kindes sowie den vorhandenen Ressourcen, die das
kindliche Verhalten beeinflussen.
1.2 ZEBBEK
Die ZEBBEK stellt ein multidisziplinäres Team aus Kinderärztinnen und -ärzten, Psychologeninnen sowie Psychologen und Sozialpädagoginnen sowie Sozialpädagogen dar. Der Schwerpunkt liegt in der Früherkennung von Entwicklungsauffälligkeiten und Behinderungen bei kleinen Kindern, d. h. vor dem Schulalter. Dies beinhaltet auch die Beratung der Eltern bezüglich geeigneter Therapie- und Fördermöglichkeiten für ihr Kind sowie die Erstellung von Gutachten zur Eingliederungshilfe. Die Mitarbeiter/-innen der ZEBBEK haben genaue Kenntnis der vielfältigen und differenzierten ambulanten und teilstationären Therapie- und Fördereinrichtungen im Stadtgebiet und dadurch erfüllt die ZEBBEK für die Klientinnen und Klienten eine wichtige Lotsenfunktion. Von besonderer Bedeutung ist ihr sozialkompensatorischer Ansatz: Jeder Bürger bzw. jede Bürgerin kann sich prinzipiell an die ZEBBEK wenden, es wird keine Überweisung oder Versicherungskarte benötigt. Dieses Angebot kommt vor allem Familien zugute, die den Weg zum Kinderarzt gar nicht oder nur unregelmäßig finden und ermöglicht es deren Kindern, bei Bedarf rechtzeitig Förderung oder Therapie zu erhalten. Aufgrund aktueller personeller Engpässe, siehe unten, wird die ZEBBEK allerdings derzeit überwiegend nur auf Anfrage von Kostenträgern tätig.
1.3 Staatliches Schulamt in der Stadt Nürnberg
Schulische Beratungsdienste (Staatl. Schulpsychologie und Beratungslehrkräfte (päd.-psychol. Beratung)) und Beratungsstelle Inklusion
Das Staatl. Schulamt in der Stadt Nürnberg ist für die Grund- und Mittelschulen zuständig. Die schulischen Beratungsdienste hier sind Staatl. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen und Qualifizierte Beratungslehrkräfte an Grund- und Mittelschulen. Außerdem liegt die Beratungsstelle Inklusion in der Zuständigkeit und sowie die Förderstelle Rechenschwäche, die aber erst am Beginn ihrer Arbeit steht und nur sehr geringe Kapazitäten hat.
2. Auslastung und Inanspruchnahme der Angebote
2.1 Fachdienst Inklusion
Von März 2021 bis September 2022 wurden insgesamt 110 Anfragen durch den Fachdienst Inklusion bearbeitet. Insgesamt waren es 87 einzelfallbezogene Leistungen und 23 Teambegleitungen. Bisher wurden 47 Fälle beendet, 63 sind noch in Bearbeitung.
Aufgrund der aktuellen Einführung einer Falldokumentensoftware sind umfangreichere statistische Aussagen nur für das Jahr 2021 zu treffen. Eine genaue Auswertung des Jahres 2022 wird Anfang 2023 erfolgen können.
Die zugrundeliegenden Zahlen aus dem Jahr 2021 sind noch zu gering, weshalb nur Tendenzen abgeleitet werden und keine endgültigen Aussagen getroffen werden können. Die weitere Entwicklung der nächsten Jahre bleibt abzuwarten.
Folgende Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum März 2021 bis Dezember 2021:
· 59 Kinder, deren Familien und / oder Einrichtungsteams wurden bis Dezember 2021 begleitet · Kontaktaufnahme: 86 % Kita, 8 % Eltern, 6 % andere Institutionen · 49 Fälle: einzelfallbezogene Beratung, 6 Fälle: Teamberatung oder anonymisierte Fallberatung, 4 Fälle: fallunabhängige Teamberatung zu bestimmten Themen · 46 Jungen (78 % der Fälle) und 7 Mädchen (6 ohne Angaben) · Altersverteilung: unter 3: 1 Fall, 3-6 Jahre: 33 Fälle, 6-10 Jahre: 17 Fälle, ab 10 Jahren: 1 Fall (7 Fälle ohne Angaben oder reine Teamberatung) · Hauptanlass für die Kontaktaufnahme: regelverletzendes Verhalten 36 %, Sprachdefizite 14 %, fehlende Integration 17 %, andere Anlässe 33 % · vorangegangener Einrichtungswechsel aus verschiedenen Gründen: 59 % · durchschnittliche Fallbearbeitung: 5,5 Monate
2.2 ZEBBEK
Aus dem vorliegenden Jahresbericht der Zentralen Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten und Behinderungen (ZEBBEK) – Vorschulbereich, Schulbereich aus 2019/2020 geht hervor, dass sich sämtliche hier durchgeführten Untersuchungen (psychologische, ärztliche und Schuleingangsuntersuchungen) seit dem Jahresbericht 2017/2018 von damalig insgesamt 1.045 auf 614 Untersuchungen reduziert haben.
Begründet ist dies nach wie vor dadurch, dass die ZEBBEK sehr stark durch eine schwierige Personalsituation bis heute geprägt wurde. Besonders durch die Corona-Pandemie wurde im Jahr 2020 die Arbeit der ZEBBEK massiv beeinträchtigt, in der Hochphase der Corona-Pandemie waren die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamts einschließlich des Fachpersonals der ZEBBEK mit Maßnahmen der Eindämmung der Infektionen beschäftigt. Zeitweise fanden keine Untersuchungen von Kindern in der ZEBBEK oder in Sondereinrichtungen statt bzw. dies in besonderen Fällen nur unter Beachtung der erforderlichen besonderen Hygienemaßnahmen. Wo immer es vertretbar schien, wurde bei der Begutachtung auf die vorliegende Aktenlage zurückgegriffen. Anamnestische Beratung mit den Betroffenen erfolgte (bis zum Zeitpunkt der Berichterstellung) zum Teil nur telefonisch. Erforderliche Unterlagen mussten auf dem Postweg eingeholt werden, was zu Verzögerungen führte.
Die Einhaltung der Hygieneregeln besonders bei entwicklungsverzögerten oder beeinträchtigten Klienten stellte eine besondere Herausforderung dar.
Bis zum Zeitpunkt der Berichterstellung ist die Personalsituation (Verwaltung, Psychologinnen und Psychologen, Ärzteschaft etc.) sehr angespannt. Zu erwarten ist, dass im Rahmen der erneuten Corona-Welle aktuell Ende des Jahres 2022 keine signifikante Besserung hinsichtlich der Fallzahlbearbeitungskapazität kommen wird. Mit den nunmehr vorhandenen personellen Ressourcen, auch durch die Installation einer neuen ärztlichen Bereichsleitung, sowie die Ausschreibung
psychologischer und pädiatrischer Kapazitäten erwartet die ZEBBEK, dass voraussichtlich ab Frühjahr 2023 eine Entspannung der Situation eintritt. Bei notwendigerweise zur Verfügung gestellter Ausgangsaktenlage versucht man, dringend notwendige Eingliederungsmaßnahmen empfehlend zu organisieren.
2.3 Schulische Beratungsdienste (Staatl. Schulpsychologie und Beratungslehrkräfte (päd.psycholog. Beratung)) und Beratungsstelle Inklusion des Staatlichen Schulamts in der Stadt
Nürnberg
Schulische Beratungsdienste sind für die Grund- und Mittelschulen (51 Grundschulen, 23 Mittelschulen, neun Privatschulen) in Nürnberg zuständig. Sie beraten Eltern, Lehrkräfte und Schulleitungen, sind im Fortbildungsbereich tätig und informieren Eltern u. a. durch Vorträge. Die Aufgaben sind vielfältig und umfassend. Die Inanspruchnahme wird an dieser Stelle anhand der rückgemeldeten Zahlen von Beratungsfällen im Schuljahr 2021/ 2022 dargestellt.
Im Schuljahr 2021/2022 waren im Schulamtsbezirk in der Stadt Nürnberg 15 Staatl. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen tätig. Da sie auch als Lehrkräfte unterrichten, entsprach dies im vergangenen Schuljahr für die schulpsychologische Beratungsarbeit an der Grundschule ungefähr 5 Vollzeitstellen. Aus dem Grundschulbereich wurden ca. 1.000 Beratungsfälle von sehr unterschiedlichem Umfang bearbeitet. Schulpsychologische Beratung kann kurze, einmalige Telefonberatung bis hin zu mehrwöchiger intensiver Begleitung bedeuten.
Im Schuljahr 2021/2022 waren im Schulamtsbezirk 36 qualifizierte Beratungslehrkräfte benannt. Da sie ebenfalls als Lehrkräfte tätig sind, entspricht dies ca. 3,5 Vollzeitstellen für die pädagogischpsychologische Beratung in der Grundschule. Im Grundschulbereich wurden ca. 1.600 Beratungsfälle erfasst. Der Beratungsumfang gestaltet sich je Einzelfall ebenfalls äußerst unterschiedlich.
Die Beratungsstelle Inklusion ist umgerechnet mit ca. einer 2/3 Stelle ausgestattet. Hier wurden im vergangenen Schuljahr ca. 30 Anfragen bearbeitet. Diese Fälle sind meist komplex und umfänglich.
3. Sichtbarkeit und Vernetzung der Beratungsstellen
3.1 Sichtbarkeit
Grundsätzlich sind die Angebote, Informationen und Kontaktdaten der hier dargestellten Beratungsstellen auf den jeweiligen Homepages abrufbar. Exemplarisch sei hierbei auf die Vorgehensweise des Staatlichen Schulamts in der Stadt Nürnberg verwiesen:
Für jede Grundschule im Schulamtsbezirk ist je eine Beratungslehrkraft und ein Schulpsychologe/ Schulpsychologin zuständig. Die Kontaktdaten dieser Beratungsfachkräfte werden auf der Homepage der jeweiligen Grundschule veröffentlicht. Außerdem sind sie per Aushang/ Plakat im Schulhaus präsent, machen sich auf Elternabenden bekannt oder werden von Schulleitung und/ oder Lehrkräften hinzugezogen.
Eltern können die zuständigen Beratungsfachkräfte auch über die Homepage des Staatl. Schulamtes ermitteln. Sie können auch unabhängig von Lehrkraft und Schulleitung direkt Kontakt aufnehmen.
Über die Homepage des Kultusministeriums bzw. die Seite der Staatl. Schulberatungsstelle für Mittelfranken können die Kontaktdaten ebenfalls ermittelt werden. Bei telefonischen Anfragen an der Staatl. Schulberatungsstelle werden die Kontaktdaten der zuständigen Beratungsfachkräfte bei Bedarf weitergegeben.
Die Erreichbarkeit der Beratungsstelle Inklusion ist ebenfalls auf der Homepage des Staatl. Schulamtes veröffentlicht.
In diesem Zusammenhang sei auch auf den digitalen Beratungswegweiser zum Thema Schule des Referats für Schule & Sport hingewiesen (siehe Inklusionsbericht des Schulausschusses), welcher im Dezember 2022 online verfügbar sein wird. Mitglieder der Schulfamilie sollen hierbei zu vielfältigen
Fragestellungen zum Thema Inklusion Antworten finden und an den passenden Ansprechpartner weitergeleitet werden.
3.2 Vernetzung
Aus der Darstellung wird deutlich, dass es ein umfangreiches schulisches Beratungsnetz in Nürnberg gibt, das auf vielfältige Weise erreicht werden kann und auch stark nachgefragt wird. Ausdrücklich hingewiesen sei auch noch auf die Beratungsdienste im Förderschulbereich (Mobiler Sonderpädagogischer Dienst, Beratungsstelle Allersbergerstraße, SKBZ, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Beratungslehrkräfte im Förderschulbereich) sowie auf die Staatl. Schulberatungsstelle für Mittelfranken, an die sich Eltern unabhängig wenden können. Diese Stellen sind zwar ebenfalls im schulischen Bereich angesiedelt, liegen aber außerhalb des Zuständigkeitsbereich des Staatl. Schulamtes.
Ebenso gibt es ein umfangreiches Beratungsnetz seitens der Stadt Nürnberg, z. B. die Erziehungsberatungsstellen, Allgemeiner Sozialdienst und Fachdienst Inklusion. Alle Beratungsdienste arbeiten bei Bedarf und im Einzelfall zusammen. Es bestehen vielfältige Strukturen zur Vernetzung (regelmäßige Austauschtreffen, Arbeitskreise, Runde Tische u. a.). Von hoher Wichtigkeit ist die Arbeit des Allgemeinden Sozialdienstes (ASD), der Familien mit Kindern bis zum 21. Lebensjahr im gesamten Spektrum der Entwicklungsaufgaben und Problemlagen unterstützt, begleitet und lotst. Durch Angebote und Leistungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe werden die Kinder durch freiwillige Angebote unterstützt. Beim Kinderschutz wirkt der ASD auch im Zusammenwirken mit dem Familiengericht eingreifend, wenn Familien ihrem Erziehungsauftrag nicht nachkommen. Der ASD arbeitet interdisziplinär mit allen Fachstellen, Schulen, Kitas und sonstigen Fachkräften zusammen.
Die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist auch bei Auffälligkeiten im sozial-emotionalen Bereich als Fachdienst vor Ort in der Lebenswelt Schule für die Kinder im Grundschulalter ein erster und niedrigschwelliger vertrauensvoller Ansprechpartner. JaS arbeitet dabei eng mit den Lehrkräften zusammen, vernetzt sich in multiprofessionellen Teams an Schulen und kooperiert bei diesen Themen besonders intensiv mit der Schulpsychologie, dem MSD, Fachberatungsstellen und niedergelassenen Therapeutinnen sowie Therapeuten, um Kinder und Eltern entsprechend zu beraten oder sie an geeignete Hilfe- und Unterstützungsangebote anzubinden. Hierbei übernimmt die JaS häufig auch eine Lotsenfunktion innerhalb eines multiprofessionellen Settings.
Mit der Bestandsaufnahme und Bündelung von Hilfen befasst sich auch das Bündnis junge Psyche, dessen Ziel es ist, dass die bestmögliche Hilfe schnell gefunden wird. Die erste Sitzung fand im Januar 2017 statt und es wurde eine Stelle beim Gesundheitsamt geschaffen, die mit der Koordination befasst ist. Am Bündnistreffen nehmen u. a. JaS, die KJP, Schulpsychologie, die Erziehungsberatung und der ASD teil. Einen guten Überblick über Angebote für Kinder und Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf bietet außerdem die Broschüre „Wer hilft?“ vom Bündnis für Familie.
Das Angebot an Hilfen ist in der Stadt Nürnberg breit gefächert und wirksam. Daher ist es anstelle der Einrichtung einer weiteren Anlaufstelle sinnvoll, die bestehenden Hilfen auszubauen, um angemessen auf den sehr hohen Bedarf zu reagieren, um umfassend direkte Hilfe zu leisten und um eine Intensivierung von Vernetzung sowie Vermittlung an weiterführende Hilfen zeitnah zu ermöglichen.
FRAKTION B 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg RathauspLatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuemberg.de
Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 13.01.2022
Seelischen Erkrankungen zuvorkommen:
Verstärkte Vernetzung und Unterstützung für Kinder
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Kinder mit Auffälligkeiten im Lern- oder sozial-emotionalen Bereich müssen vor Auftreten einer seelische Behinderung frühzeitig gefördert und unterstützt werden, um spätere und stärkere Entwicklungsauffälligkeiten zu vermeiden1.
Dafür stehen in Nürnberg mehrere Dienste zur Verfügung2 , 3d i*e aber sowohl online schwer auffindbar sowie untereinander bis jetzt zu wenig vernetzt sind (darauf wird erfreulicherweise auch im kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hingewiesen).
Leider fehlt in Nürnberg auch ein praktikables Instrument der Früherkennung an Grundschulen. Ein solches könnte nach dem Vorbild des Fachdienstes für Kinder mit Lern- und EntwicklungsauffäUigkeiten an Grundschulen (FLEG) in Eichstätt eingerichtet werden, dessen Schwerpunkt die Prävention der Eingliederungshilfe ist: FLEG zeichnet sich insbesondere durch niedrigschwellige Hilfsangebote für Kinder, Eltern und Lehrkräfte (wie Gruppentrainings, Beratung, lerntherapeutische Angebote etc.) sowie enge Zusammenarbeit von Schulamt und Grundschulen aus5. Mögliche Störungen sollen also bevor sie auftreten, erkannt und vermieden werden.
1 Kinder mit Schwierigkeiten in diesem Bereich zeigen unterschiedliche Verhaltensauffälligkeiten: Probleme bei der Selbst- und Fremdwahrnehmung, bei der Lösung von Konflikten und der Kommunikation eigener Bedürfnisse, emotionale oder hyperkinetische Störungen (z.B. ADHS) sowie Störungen des Sozialverhaltens. 2 Der Fachdienst Inklusion ermöglicht im vorschulischen Bereich (direkt in den regulären Kindertagesstätten) inklusive Förderung und wohnortnahe Betreuung. Die Beratung/Früherkennung für einzuschulende Kinder erfolgt über die Beratungsstelle für Kinder/Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten und Behinderung (ZEBBEK). Für Grundschüler’innen gibt es die Beratungsstelle Inklusion beim Staatlichen Schulamt, zudem Beratungslehrkräfte an den Schulen, den Mobile Sonderpädagogische Dienst (MSD) und Schulpsycholog'innen sowie den ASD. 3 Das Ziel ist es, Kinder mit Auffälligkeiten im Lern- oder sozial-emotionalen Bereich vor dem Eintritt einer seelischen Behinderung abzufangen und ihnen frühzeitig Förderung und Unterstützung zukommen zu lassen.
Gerade in Zeiten der „Corona-Beschulung“, in der wir es verstärkt mit psychischen Problemen und Entwicklungsstörungen oder -Verzögerungen zu tun haben und damit rechnen müssen, dass der Bedarf weiter zunimmt, ist jede mögliche Hilfe und Versorgung dieser Kinder nötig.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung berichtet,
- über die Auslastung und Inanspruchnahme des Fachdienstes Inklusion, der Beratungsstelle
für Kinder/Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten und Behinderung (ZEBBEK) und dem schulpsychologischem Dienst.
- über die Möglichkeit, eine Unterstützung wie FLEG in der Stadt Nürnberg zu installieren,
möglicherweise finanziert durch „Brücken bauen“, „Aktion Mensch“ oder andere finanzielle Unterstützungen für Kinder, die Schwierigkeiten haben.
- über die Möglichkeiten, deutlich sichtbare Informationen für alle Beratungsstellen, sowohl
digital als auch analog zur Verfügung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Klaßen Andrea Friedei Stadträtin stellv. Fraktionsvorsitzende
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 24.11.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Bericht: SCHLAU - Übergangsmanagement: Ergebnisse Schuljahr 2021/2022
Sachverhalt (kurz):
Obwohl sich das Kompetenzprofil der Teilnehmenden in den letzten Jahren tendenziell verschlechtert hat, konnte SCHLAU Übergangsmanagement auch im Schuljahr 2021/2022 wieder an die seit 2006 bestehende Erfolgsgeschichte anknüpfen und eine bemerkenswerte Zahl von Jugendlichen in Ausbildung vermitteln. Der aufnahmebereite Ausbildungsmarkt macht die Erfolge möglich. Dennoch wird deutlich, dass Angebote wie SCHLAU immer noch wichtiger werden, da die meisten jungen Menschen, die von SCHLAU in der Phase des Übergangs zu einer Berufsausbildung begleitet wurden, ohne diese nicht den Weg zu einem sinnvollen Anschluss nach dem Schulbesuch gefunden hätten. Neben dem Bericht zum letzten Schuljahr wird insbesondere auf das Erfolgsprojekt IBOS bei SCHLAU Übergangsmanagement eingegangen, welches weiter um das (finanzielle) Überleben kämpft.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Angebote bei SCHLAU Übergangsmanagement sind breit gefächert und stehen allen Jugendlichen (gemäß den förderrechtlich definierten Zielgruppen) offen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SCHLAU Übergangsmanagement: Ergebnisse Schuljahr 2021/2022
hier: Bericht mit Stellungnahme zum Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD zur
Fortführung des Projekts Intensivierte Berufliche Orientierung an Schulen (IBOS)
1. Neue Entwicklungen bei SCHLAU
Die letzten zwei Jahre und entsprechende Berichterstattungen von SCHLAU drehten sich viel um die Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf das Arbeitsfeld der Berufsorientierung. Wie in den letzten zwei Jahren geschildert, war und ist es dem Team mehr als gelungen, die negativen Effekte, insbesondere durch zeitweise nicht mögliche Präsenzberatung sowie mangelnde Möglichkeiten für Praktika, mit innovativen Methoden zu kompensieren. Auswirkungen der Fluchtbewegungen aus der Ukraine sind bei SCHLAU derzeit noch nicht spürbar. Gegebenenfalls werden sich diese im laufenden Schuljahr 2022/2023 zeigen. Veränderungen bei der Zielgruppe Das Team SCHLAU ging im Juni 2022 in eine zweitägige Klausur und beschäftigte sich mit einem anderen Thema: die sich stetig verändernde Zielgruppe. Hierzu tauschte sich das Kollegium aus und entwickelte neue Strategien. Das Stichwort „fehlende Ausbildungsreife“ wurde genauer analysiert und analog zu aktuellen wissenschaftlichen Untersuchungen kommen wir auch bei SCHLAU zu dem Ergebnis, dass die Zielgruppe verstärkt folgende Merkmale aufweist: soziale Probleme psychische Probleme mangelnde Alltagskompetenz mangelnde Sprachkompetenz Unzuverlässigkeit und nicht zuletzt unzureichende Schulnoten Hinzu kommen weitere erschwerende Aspekte: fehlende technische Ausstattung zuhause sowie fehlende Medienkompetenz im Umgang mit der Technik mangelnde Unterstützung durch die Eltern Die gesamtgesellschaftliche Entwicklung geht darüber hinaus in eine Richtung, die die Teilnehmenden bei SCHLAU zunehmend überfordert. Die aus der Organisationsentwicklung bekannte Beschreibung einer VUCA-Welt empfanden wir als sehr zutreffend: V = volatility (Volatilität) U = uncertainty (Unsicherheit) C = complexity (Komplexität) A = ambiguity (Mehrdeutigkeit) Was also hat sich das Team von SCHLAU vorgenommen um entgegenzuwirken? Im Zentrum der Überlegungen stand die Zusammenarbeit mit unseren festen Kooperationsbetrieben. In den Berichten der letzten Jahre wurde immer wieder geschildert, wie wichtig diese Kooperationen bzw. gemeinsame Veranstaltungsformate sind, um leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler, die über die übliche schriftliche Bewerbung kaum Chancen auf einen Ausbildungsplatz hätten, durch den direkten Kontakt mit Personalverantwortlichen in eine betriebliche Ausbildung zu führen. Die geschilderten Vermittlungshemmnisse bei den Teilnehmenden führten in den letzten Jahren dazu, dass Betriebe, die stets viele Jugendliche aufgenommen hatten, zunehmend zögerlicher waren, weil immer weniger SCHLAU-Teilnehmende die schulischen Mindestvoraussetzungen (Quali oder Mittlere Reife) erfüllen konnten.
SCHLAU hat beschlossen, einige solcher Betriebe aus dem Veranstaltungsprogramm zu nehmen, da Aufwand und Nutzen unverhältnismäßig geworden sind. Es werden zunächst keine alternativen Betriebe akquiriert, sondern es werden die Kooperationen mit Multiplikatoren intensiviert (vor allem mit IHK, HWK und Berufsverbänden), um zielgerichtet geeignete Betriebe für schwer vermittelbare junge Menschen zu identifizieren. Ebenso entwickelt SCHLAU in mehreren Arbeitsgruppen aktuell innovative, an die sich verändernde Zielgruppe angepasste, Gruppenworkshops. Diese sollen niedrigschwellig durch spielerische Methoden dazu führen, dass die neuen Teilnehmenden noch schneller einen vertrauten Zugang zu SCHLAU finden, um im Anschluss umso effizienter mit der persönlichen Ansprechperson in Richtung eines passgenauen Anschlusses arbeiten zu können. Ergänzend werden in diesen Workshops erfolgreiche Azubis, die zuvor bei SCHLAU teilgenommen hatten, als Vorbilder und Ratgeberinnen sowie Ratgeber eingeladen. Neuer Bereich auf der Homepage Mit unermüdlichem Einsatz einiger Mitarbeitenden entstand im Laufe des letzten Schuljahres ein komplett neuer Bereich auf unserer Homepage: die SCHLAUen Tipps für Schülerinnen und Schüler. Hier finden die jungen Menschen umfangreiche Infos rund um die berufliche Orientierung in folgenden Rubriken: Duale oder schulische Ausbildung – was passt zur mir? Bewerbungen schreiben – wie geht das? Weiterführende Schule – ist das was für mich? Erfolgsstorys – Mein Weg mit SCHLAU Die neuen Seiten und Infos finden Sie unter www.schlaue-tipps.nuernberg.de
2. Ergebnisse aus den einzelnen Fachteams bei SCHLAU
Team Mittelschule für Vorentlassklassen (achte Jahrgangsstufe) Wie im letzten Jahr geschildert, führten Verwerfungen in der Förderlandschaft dazu, dass SCHLAU seine Teilnehmendenplätze für Entlassklassen an der Mittelschule deutlich reduzieren musste, dafür aber 150 Schülerinnen und Schüler aus der achten Jahrgangsstufe mit einem neu entwickelten Format begleiten durfte. Das Konzept sieht im Gegensatz zu anderen SCHLAU- Angeboten im Kern zehn Gruppenworkshops zu folgenden Themen vor: Projektpräsentation und Information Praktikumswahl - Schwerpunkt Selbsteinschätzung Praktikumswahl - Schwerpunkt Wunschpraktikum Bewerbungsunterlagen Training kommunikativer Kompetenzen - Schwerpunkt Kontakttraining mit Praktikumsbetrieb Training kommunikativer Kompetenzen - Schwerpunkt Vorstellungsgespräch Vorbereitung auf das Praktikum - Schwerpunkt Kompetenztraining Vorbereitung auf das Praktikum - Schwerpunkt Inhaltliche Vorbereitung Information über Auswahlverfahren Reflexion und Ausblick
Die Teilnehmenden haben zudem die Möglichkeit Einzelcoachings bei ihrer vertrauten Ansprechperson in Anspruch zu nehmen, wenn sie sich auch mit Workshops noch unsicher bezüglich ihrer beruflichen Orientierung oder bei der Praktikumswahl fühlen.
Das Team von SCHLAU freut sich sehr, dass sie bereits nach der erstmaligen Durchführung überaus positive Rückmeldungen von den teilnehmenden Schulen zu dem neuen Angebot bekommen haben. Im Schuljahr 2022/2023 wird das Modul von 150 auf 225 Plätze ausgeweitet.
Team Mittelschule für Entlassklassen Am Übergang zwischen Schule und Beruf begleiteten fünf Mitarbeiterinnen (vier Vollzeitstellen) 340 Schülerinnen und Schüler aus den Abgangsklassen der Nürnberger Mittelschulen, also Jugendliche aus den neunten Klassen sowie aus M10- und V2-Klassen (dieser Teilnehmendenkreis durfte maximal 20% Gesamtzahl betragen). Im Schuljahr 2022/2023 wird das Modul von 340 auf 440 Plätze für Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgeweitet, es dürfen dann wieder ein Drittel Schülerinnen und Schüler aus M10 und V2-Klassen aufgenommen werden. Die Grafik zeigt die Anschlussergebnisse nach Abschluss der Teilnahme im Schuljahr 2021/22.
Anschlüsse Schuljahr 2021/2022
Team Mittelschule
Betriebliche Ausbildung / BGJ 1% 4% 1% 5% Ausbildung in vollqualifizierender Berufsfachschule u. FakS
13% 36% Weiterführende Schule
Schulische Anschlüsse am Übergang (z.B. BVJ, BIK, BO-Klasse)
Weitere Anschlussergebnisse (z.B. FSJ, BVB, Bundeswehr) 27% 13% Wiederholende
Anmerkungen: Die Ergebnisse sind fast identisch zum Vorjahr, also gewohnt erfreulich, liegen die Einmündungen in Ausbildung doch signifikant über der Vergleichsgruppe aller Nürnberger Mittelschülerinnen und -schüler. Um einen Schulleiter zu zitieren: „Ein Platz bei SCHLAU ist für unsere Schülerinnen und Schüler ein Sechser im Lotto mit Zusatzzahl“.
Team Berufsschulberatung Im Team Berufsschulberatung werden von zwei Mitarbeitenden sämtliche Neuntklässler der Nürnberger Mittelschulen rund um das Thema Berufsschulpflicht und Berufsausbildung beraten. Zu der Frage, wohin der weitere Weg führen kann, wenn man nach der neunten Klasse (noch) keinen qualifizierenden Anschluss gefunden hat, werden gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern geeignete Alternativen erarbeitet. Das im Sommer 2021 erstmals tätige „Zuweisungsbüro“ hat sich überaus bewährt und wurde auch dieses Jahr mit Beginn der Sommerferien bis zum 20. Oktober 2022 angeboten. Hier können sich Jugendliche, die nach dem Abschluss der Mittelschule noch keinen Anschluss gefunden haben, als Berufsschulpflichtige von Mitarbeitenden des Amtes für Berufliche Schulen und von der SCHLAU Berufsschulberatung nochmals beraten lassen. Münden sie nicht in eine
duale oder vollschulische Berufsausbildung und entscheiden sie sich nicht für den Besuch einer weiterführenden Schule, dann erhalten sie eine festen Schulplatz in einer BVJ-Klasse.
Team Ausbildungsakquisition
Drei Mitarbeiterinnen (zwei Vollzeitstellen) begleiteten 100 Schülerinnen und Schüler aus dem Übergangssystem der beruflichen Schulen (Jugendliche, die ohne Anschluss die Mittelschule verlassen haben und somit noch berufsschulpflichtig sind) auf dem Weg zu einem qualifizierenden Anschluss. Die Jugendlichen weisen noch deutlich stärker als Teilnehmende an anderen SCHLAU-Angeboten die Merkmale der eingangs geschilderten veränderten Zielgruppe aus. Wenn Eigenschaften wie Zuverlässigkeit und Höflichkeit schwach ausgeprägt sind, gleicht die Vermittlung in duale Ausbildung einer Herkulesaufgabe. Mit einem Ergebnis von 60% Einmündung in duale Ausbildung und 22% in schulische Ausbildung hat sich das Team dennoch selbst übertroffen.
Anschlussergebnisse Schuljahr 2021/2022
Betriebliche Ausbildung / BGJ 2% 5% 1% 2% 3% vollqualifizierende Berufsfachschule u. FakS 3% Wiederholer BVJ 2% Geförderte Maßnahmen der Agentur f. Arbeit / EQ und BaE Geförderte Maßnahmen der Agentur f. Arbeit / BvB Arbeitsaufnahme o. SV- 22% 60% Beschäftigung Arbeits- oder ausbildungsplatzsuchend Verbleib unbekannt
Umzug
Team Ausbildungsakquisition für jugendliche Geflüchtete Zwei Mitarbeitende kümmern sich insbesondere um Schülerinnen und Schüler aus den Nürnberger Berufsintegrationsklassen (BIK), aber auch um weitere junge Menschen mit Fluchtoder Zuwanderungsgeschichte, die durch die weitläufigen Netzwerkkontakte von SCHLAU den Weg in die Beratung finden. Eine unmittelbare Vermittlung in Ausbildung ist für die Jugendlichen dieser Zielgruppe erfahrungsgemäß schwierig, da insbesondere sprachliche Defizite dies erschweren, obwohl die Motivation bei den jungen Menschen meist sehr hoch ist. Selbst übertroffen hat sich im letzten Schuljahr auch dieses Team, erzielte es doch mit einer Einmündung von 47% der Teilnehmenden
in duale Ausbildung und 33% in schulische Ausbildung das mit Abstand beste Ergebnis seit Bestehen des Projekts (2017).
Anschlüsse Schuljahr 2021/2022
Team Ausbildungsakquisition für Flüchtlinge
1; 1% 2; 2% 3; 4% Betriebliche Ausbildung / BGJ
8; 10% vollqualifizierende Berufsfachschule u. FAK 2; 3% Weiterführende Schule
38; 47% Geförderte Maßnahmen der Agentur f. Arbeit - BvB Weitere Anschlussergebnisse (Studium, FSJ) Arbeitsaufnahme o. SV- 27; 33% Beschäftigung Sonstiges
Team IBOS (Intensivierte berufliche Orientierung an Schulen) Bei IBOS werden Schülerinnen und Schüler der siebten bis neunten Jahrgangsstufen aus den Mittelschulen Scharrerstraße und Hummelsteiner Weg von zwei Mitarbeiterinnen intensiv beruflich orientiert. Dies geschieht insbesondere durch hohe Anteile betrieblicher Praktika. Der Bericht zum Projekt IBOS steht diesmal am Schluss. Wie letztes Jahr erläutert, sind die bisherigen Zuschussgeber nicht mehr bereit weitere Fördermittel für das Projekt bereitzustellen, insbesondere infolge der Verwerfungen in der Förderlandschaft durch die zweimal angekündigte Beendigung der Förderung der Berufseinstiegsbegleitung. Mit dem Schuljahr 2022/2023 läuft das Angebot dank der Unterstützung der Stadt Nürnberg ein weiteres Jahr mit rein städtischer Finanzierung, allerdings nur mehr zur abschließenden Versorgung der neunten Jahrgangsstufe. Diese Schülerinnen und Schüler hätten die Maßnahme andernfalls ohne Beendigung verlassen müssen. Entsprechend sind die Ressourcen reduziert (Personalkapazität 0,75 VK statt vormals 1,75 VK). Auch IBOS hat sich im möglicherweise vorletzten Jahr noch einmal selbst übertroffen. Das Projekt liefert seit Bestehen (2008) konstant weit überdurchschnittliche Ergebnisse. Jahr für Jahr münden ca. zweieinhalb Mal so viele IBOS-Teilnehmende in eine duale Ausbildung ein wie bei der Vergleichsgruppe aller Nürnberger Mittelschülerinnen und Mittelschüler. Dabei unterscheidet sich das Projekt auch von den anderen SCHLAU-Angeboten dadurch, dass die Einmündungsquoten nicht nur noch höher sind, sondern dass nur sehr wenige IBOS-Teilnehmende den weiterführenden Schulbesuch präferieren. In Zeiten händeringend nach Nachwuchs suchender Ausbildungsbetriebe ein bemerkenswerter Erfolg. Der Schlüssel dazu liegt augenscheinlich in der Mitte der siebten Jahrgangsstufe beginnenden, intensivierten und professionell begleiteten
Praxis. Die folgende Grafik spricht für sich, eine Einmündung von 89% in Ausbildung in sozial benachteiligten Quartieren der Nürnberger Südstadt darf ohne Übertreibung als sensationell bezeichnet werden:
Übergänge der IBOS-Teilnehmenden 2022
Duale Ausbildung
| 8% | 3% |
|---|
Berufsfachschule / BGJ
32% Weiterführende Schule
57%
BVJ
Wiederholung Klasse 9
Stellungnahme zum Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD zur Fortführung des Projekts Auf der operativen Ebene trafen die Zuschussgeber, Bundesagentur für Arbeit und Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK), die Entscheidung, die Finanzierung des Projekts mit dem Schuljahr 2021/2022 auslaufen zu lassen. In seiner Geschichte seit 2008 stand IBOS bereits mehrfach auf der Kippe, da die Geldgeber die Mittel stets aus einem für ganz Mittelfranken zur Verfügung gestellten Topf entnehmen mussten. Die Finanzierung eines Projekts nur mehr an zwei Mittelschulen in Nürnberg erschien somit auf Dauer ungerecht. Der beispiellose Erfolg von IBOS sowie Fürsprecherinnen und Fürsprecher auf allen Seiten konnten jeweils eine Weiterfinanzierung bewirken. Mit der erstmals im Februar 2020 angekündigten Beendigung des Förderprogramms „Berufseinstiegsbegleitung“ (bayernweit jährlich ca. 70 Mio. Euro) und den daraus entstehenden Nöten weiterhin sinnvolle Berufsorientierungsangebote vorhalten zu können, schien den Zuschussgebern eine Weiterförderung von IBOS noch unverhältnismäßiger. Durch den persönlichen Einsatz des Oberbürgermeisters und der Referentin für Schule und Sport konnte beim StMUK eine Weiterförderung im Schuljahr 2021/2022 bewirkt werden, die es ohne dieses Engagement bereits nicht mehr gegeben hätte. Dieses Engagement hat ferner bewirkt, dass das StMUK die Einberufung eines Runden Tisches angeregt hat, an dem am 24.10.2022 mit allen relevanten Beteiligten (Referentin für Schule und Sport, StMUK, Regierung von Mittelfranken, Staatliches Schulamt, Bundesagentur für Arbeit, Leitung SchB, Schulleitungen der beteiligten Mittelschulen, Leitung SCHLAU & IBOS-Koordinatorinnen) mögliche Perspektiven geprüft wurden. Eine Lösung konnte dazu im ersten Termin nicht gefunden werden. Klargestellt wurde seitens des Kultusministeriums aber bereits, dass man nicht bereit ist gesonderte Mittel, jenseits des für Mittelfranken für Berufsorientierungsmodule vorhandenen Budgets, zur Verfügung zu stellen. Der bisherige Kostenträger der anderen 50%, die Bundesagentur für Arbeit, signalisierte grundsätzlich Bereitschaft das Projekt - in welcher Form auch immer - zu finanzieren, kann dies aber nur mit einem Kofinanzierer, der die andere Hälfte der Kosten trägt. Das Referat für Schule und Sport wird ca. Mitte November zu einem Folgetermin einladen. In der Zwischenzeit sind die Beteiligten aufgerufen zwei verschiedene Szenarien zu überdenken und zu berechnen: Wie kann IBOS an den beiden Schulen aus dem bestehenden Budget für Berufsorientierungsmodule weiterfinanziert werden? Es gilt insbesondere zu prüfen, ob die
beiden Schulen zum Ausgleich auf Plätze für andere Schülerinnen und Schüler in anderen Berufsorientierungsangeboten verzichten können. Oder kann erneut überlegt werden, mit den bestehenden Mitteln oder mit einem Schulterschluss zwischen Bundesagentur und Stadt (ohne Mittel des StMUK), ein erweitertes Konzept für alle Nürnberger Mittelschulverbünde zu entwickeln, das die wesentlichen Erfolgsfaktoren von IBOS beinhaltet. Verhandlungen in diese Richtung waren vor etwa eineinhalb Jahren gescheitert, weil die Agentur für Arbeit Konflikte mit ihren gesetzlichen Grundlagen gesehen hatte. Da ein vergleichbares Konzept in München jedoch mit eben jenen Beteiligten umgesetzt wird, dürfen solche Überlegungen grundsätzlich als nicht aussichtslos bewertet werden. Sollten bis zum Ausschuss am 24.11.2022 weitere Ergebnisse vorliegen, kann dort berichtet werden. Unabhängig davon analysiert die Leitung von SCHLAU Übergangsmanagement darüber hinaus seit Jahren alle alternativen Fördermöglichkeiten. Das Problem ist, dass ein Projekt, welches bereits so viele Jahre in der Regelförderung nach §48 SGB III durchgeführt wurde, definitiv nicht durch Bundes- oder Landesprogramme weitergefördert werden kann, da diese ausschließlich Innovationen fördern, die es vorher noch nicht gab. Selbiges gilt für Stiftungen, z. B. die Dr.-Theo- Schöller-Stiftung wurde angefragt. Hoffnungen lagen zuletzt beim „Start-Chancen-Programm“, welches von der neuen Bundesregierung letztes Jahr angekündigt wurde. Hier sollen die Mittelschulen ein eigenes Budget erhalten, aus dem die Finanzierung von IBOS evtl. möglich gewesen wäre. Ursprünglich hätten erste Gelder 2022 fließen sollen, beim umsetzenden BMBF ist mittlerweile von Förderbeginn 2024/2025 die Rede. Dieser Zeitpunkt kommt also für eine lückenlose Weiterfinanzierung von IBOS definitiv zu spät. Die Finanzierung des gesamten Programms „Start- Chancen“ ist zudem bis heute nicht geklärt. Über die Jahre wurden immer wieder Ausbildungsbetriebe, die besonders von IBOS profitiert haben, wegen einer Finanzierungsbeteiligung angefragt. Leider war bislang nicht ein einziger Betrieb dazu bereit – obwohl IBOS stets hoch gelobt wird. Bei einem Fundraising, also einer zersplitterten Finanzierung über mehrere Betriebe, käme erschwerend hinzu, dass dies bei einem so kleinen Projekt einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit nach sich ziehen würde. Eine Ausweitung des Projekts wäre im Sinne benachteiligter Nürnberger junger Menschen und der mit großen Nachwuchs- und Fachkräftesorgen belasteten regionalen Wirtschaft äußerst wünschenswert. Unter den geschilderten schwierigen finanziellen Bedingungen wäre jedoch zunächst der Erhalt des Projekts mit der bisherigen Ausstattung bereits ein großer Erfolg. Es bleibt festzuhalten, dass die Finanzierung bis zum Tage der Berichterstellung ungeklärt ist. Ein Projekt das von allen Seiten hochgelobt wird, muss möglicherweise zum Ende dieses Schuljahrs beendet werden.