Anlage 3.1
Bericht: Investitionszuschuss – neu beantragte Maßnahmen
Gemäß Sportförderrichtlinien Nr. 3.3 der Stadt Nürnberg erhalten förderungsfähige Sportvereine und Sportverbände Zuschüsse für bauliche Maßnahmen an Sportanlagen sowie für die Anschaffung von Geräten zur Pflege und zum Unterhalt der Vereinssportanlage. Die Förderfähigkeit baulicher Maßnahmen richtet sich nach Abschnitt C der staatlichen Sportförderrichtlinien. In Form des vorliegenden Berichts soll in regelmäßigen Abständen und möglichst zeitnah zur Antragstellung durch den Verein über neue Anträge auf Investitionszuschuss informiert werden, deren kommunale Förderung in den kommenden Jahren vorzusehen sind. In diesem Zusammenhang soll mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (jährlich 1,1 Mio. Euro, in 2023 gekürzt um 37.000 Euro aufgrund der Haushaltslage) möglichst frühzeitig angezeigt werden, wenn aufgrund der aktuellen und der prognostizierten Antragslage Engpässe entstehen könnten, z. B. verlängerte Wartezeiten bis zur Zuschusszahlung (s. Ausblick). Nachfolgend sind diejenigen Anträge aufgeführt, die im Zeitraum seit der letzten Sportkommissionssitzung am 24.06.2022 bis zur Erstellung dieser Vorlage (Stichtag 28.09.2022) neu zur Förderung aus dem Investitionszuschuss beantragt wurden. Es handelt sich dabei um Vorhaben, deren grundsätzliche Förderfähigkeit gemäß Sportförderrichtlinien bereits positiv geprüft sowie dem jeweiligen Verein schriftlich bestätigt wurde. Maßnahmen, die nach dem Stichtag beantragt wurden, werden in der nächsten Sportkommission vorgestellt. Die konkreten (Teil-)Auszahlungen sind dann in der Folge einem Bewilligungsprozess, grundsätzlich in den ersten Sportkommissionssitzungen des Jahres, unterworfen.
Erweiterung / Sanierung des Bestands:
Vorhaben-Nr. Verein/ Maßnahme Antragsdaten
008_23 ASC Boxdorf 1933 e.V. Antrag SpS: 13.09.2022 Sanierung Ballfangzaun Antrag BLSV: 24.03.2022 Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 14.996€ Vsstl. Zuschuss: 6.750€ 422_12 SV Nürnberg-Laufamholz 1895 e.V. Antrag SpS: 30.06.2022 Errichtung eines Soccer Court Antrag BLSV: folgt Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 190.000€ Vsstl. Zuschuss: 85.500€ 498_497 Schwimmerbund Bayern 07 e.V. Antrag SpS: 13.06.2022 Einbau Chlorpumpen Antrag BLSV: folgt Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 14.000€ Vsstl. Zuschuss: 6.300€ 569_392 TSV Johannis 1883 Nürnberg e.V. Antrag SpS: 09.08.2022 Einbau Wasserpumpe Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 8.229€ Vsstl. Zuschuss: 3.700€ 570_25 TSV Katzwang 1905 e.V. Antrag SpS: 01.09.2022 Instandsetzung der Spielfläche (C- Fördersatz: 45% Platz) Kostenschätzung: 12.157€ Vsstl. Zuschuss: 10.400€ 570_26 TSV Katzwang 1905 e.V. Antrag SpS: 31.08.2022 Umrüstung Flutlichtanlage Antrag BLSV: 24.08.2022 Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 60.283€ Vsstl. Zuschuss: 27.150€ 572_39 TSV Kornburg 1932 e.V. Antrag SpS: 20.06.2022 Erneuerung Garagentore Fördersatz: 45% (Unterbringung von Pflegegeräten) Kostenschätzung: 6.307€ Vsstl. Zuschuss: 2.850€
Vorhaben-Nr. Verein/ Maßnahme Antragsdaten
575_15 TSV Südwest Nürnberg e.V. Antrag SpS: 27.07.2022 Errichtung Ballfangzaun B-Platz Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 7.640€ Vsstl. Zuschuss: 3.450€ 591_36 VfL Nürnberg e.V. Antrag SpS: 15.09.2022 Sanierung Tartananlage inkl. Fördersatz: 45% Basketballbereich Kostenschätzung: 6.620€ Vsstl. Zuschuss: 3.000€
Anschaffung von Geräten zur Pflege / zum Unterhalt:
Vorhaben-Nr. Verein/ Maßnahme Antragsdaten
082_493 DJK BFC e.V. Antrag SpS: 24.08.2022 Anschaffung Traktormähwerk Fördersatz: 50% Kostenschätzung: 5.650€ Vsstl. Zuschuss: 2.850€ 408_44 SC Worzeldorf 1949 e.V. Antrag SpS: 23.06.2022 Neuanschaffung Tennisplatzwalze Fördersatz: 50% Kostenschätzung: 7.774€ Vsstl. Zuschuss: 3.900€ 415_49 SG Viktoria Nürnberg-Fürth 1883 e.V. Antrag SpS: 27.09.2022 Mähroboter Fördersatz: 50% Kostenschätzung: 33.552€ Vsstl. Zuschuss: 16.800€ 415_491 SG Viktoria Nürnberg-Fürth 1883 e.V. Antrag SpS: 27.09.2022 Liniergerät halbautomatisch Fördersatz: 50% Kostenschätzung: 13.290€ Vsstl. Zuschuss: 6.650€ 591_44 VfL Nürnberg e.V. Antrag SpS: 22.06.2022 Holzhäcksler Fördersatz: 50% Kostenschätzung: 5.153€ Vsstl. Zuschuss: 2.600€
Erläuterungen: reguläre Fördersätze: 45% bei Bestandserweiterung/-Sanierung (ab 5 000 Euro zwf. Kosten) 50% bei Anschaffung von Pflegegeräten (ab 1 000 Euro zwf. Kosten). erhöhter Fördersatz bei Fusion / Kooperation (um 10 %) und in anerkannten Katastrophenfällen (um bis zu 20%)
Bestandserweiterungen/-sanierungen werden gemäß Abschnitt C der staatlichen Sportförderrichtlinien zusätzlich durch den Freistaat Bayern gefördert (i.d.R. 20% Förderung ab 10 000 Euro zwf. Kosten). Es sind sowohl Maßnahmen mit gemeinsamer Förderung durch den Freistaat Bayern und die Stadt Nürnberg aufgeführt, bei welchen das Antragsdatum beim BLSV schon bekannt ist. Außerdem solche, bei denen die Antragstellung beim BLSV oder die Mitteilung darüber an SpS noch aussteht. Für Geräteanschaffungen gibt es gegenwärtig keine staatlichen Fördermöglichkeiten für Sportvereine. Eine Aussage über die geplante Fertigstellung der Maßnahmen kann derzeit nicht getroffen werden, da die Daten seitens der Vereine nicht vorliegen. Im Hinblick auf die gegenwärtige schrittweise Umsetzung der städtischen Zuwendungsgeschäftsanweisung sowie deren Nebenbestimmungen wird die Einführung von Antragsformularen notwendig. In dieser Form soll künftig auch das Datum der geplanten Fertigstellung verbindlich abgefragt werden.
Aktuelle Antragslage und Wartezeit
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage liegen der Verwaltung insgesamt 101 Anträge auf Investitionszuschuss von 43 Sportvereinen vor, darunter 72 Baumaßnahmen (71%) und 29 Anschaffungen von Pflegegeräten (29%).
Auf Basis aktuell vorliegender Anträge belaufen sich die von den betroffenen Sportvereinen veranschlagten Gesamkosten für Investitionen auf ca. 9,3 Millionen Euro. Teilweise sind die zugrundeliegenden Investitionsmaßnahmen begonnen, aber noch nicht beendet. Zum Teil wurden schon erste Zuschussraten auf Basis vorliegender Abrechnungsunterlagen nach Baufortschritt ausgezahlt. Insgesamt stehen noch Restzuschüsse in Höhe von voraussichtlich rund 2,7 Millionen Euro in den nächsten Jahren zur Auszahlung an, die in der Regel (priorisiert nach dem Datum der Antragstellung) durch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von voraussichtlich 1,1 Mio. Euro jährlich zu finanzieren sind. Dank der Verdoppelung des Budgets seit dem Haushalt 2019 durch Stadtratsbeschluss vom 06.07.2018 konnte der erwünschte Effekt, entscheidungsreife Anträge zeitnah abzufinanzieren und die Wartezeit zwischen dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Auszahlung der ersten Zuschussrate deutlich zu verkürzen, zunächst erzielt werden. So konnten in 2019 in allen drei Sportkommissionen Sportfördermittel bewilligt werden. In den Folgejahren zeichnete sich ein verstärkter Trend ab: In 2020 waren die Haushaltsmittel bereits in den ersten beiden Sportkommissionssitzungen vollständig ausgeschöpft, sodass in der letzten Sitzung der Sportkommission am Jahresende keine weiteren Auszahlungen möglich waren. In 2021 und in 2022 war das Budget bereits nach der ersten Sitzung am Jahresanfang vollständig ausgeschöpft. Für viele auszahlungsreife Maßnahmen verlängerte sich dadurch die Wartezeit bis zum Zuschuss um mind. ein Jahr. Im Jahr 2022 konnten 20 Vereine mit auszahlungsreifen Zuschüssen in Höhe von insgesamt etwa 157 000 Euro aufgrund ausgeschöpfter Mittel nicht mehr berücksichtigt werden (Stand Oktober). Die nächste Auszahlungsgelegenheit für Investitionszuschüsse bietet die Sportkommission im Frühjahr 2023. Aufgrund der angespannten Haushaltslage hat die Kämmerei Einsparungen im investiven Bereich um pauschal 15% in 2023 angekündigt. Für den Investitionszuschuss-Etat bedeutet dies eine Kürzung des Planansatzes um 37 000 Euro im Jahr 2023. Eine weitere Zusatzbelastung dieses Fördertopfes ist nur schwer zu verargumentieren und würde die Tendenz der sich verlängernden Wartezeiten bis zur Auszahlung der Zuschüsse erheblich verstärken.
Ausblick: Engpass durch erwartete Großbauprojekte
Besonders vor dem Hintergrund erwarteter Großbauprojekte von Sportvereinen, die aktuell noch nicht zur Förderung beantragt wurden, aber sich bereits in Planung befinden, ist mittelfristig absehbar, dass sich die Wartezeit bei den Vereinen bis zur Auszahlung der Zuschüsse ohne zusätzliche Fördermöglichkeiten oder eine weitere (ggf. temporäre) Budgeterhöhung wieder verlängert. Nach aktuell vorliegenden Informationen zu Kostenschätzungen der Vereine, beispielsweise des NHTC (Neuausrichtung Kunstrasenplatz; Errichtung Dreifachhalle), TSV Altenfurt (Verlagerung Sportgelände), SF Großgründlach (Erweiterung Vereinsheim), ASC Boxdorf (Erweiterung Vereinsheim), Post SV (Neugestaltung Sportpark Ebensee, Sanierung Hallenbad und Neubau Lehrschwimmbecken), Schwimmerbund Bayern 07 (Badsanierung), liegen die Gesamtkosten der sich in Planung befindenden Großbauprojekte jeweils im Millionenbereich. Für diese Vorhaben sind gemäß den Sportförderrichtlinien Investitionszuschüsse in Höhe von 45% der förderfähigen Kosten vorzusehen, die grundsätzlich über einen Zeitraum von maximal drei Jahren ausbezahlt werden. Unter dieser Maßgabe könnte die jährliche Zuschussrate für diese Maßnahmen voraussichtlich jeweils mehr als ein Viertel der insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (jährlich 1,1 Mio. Euro) binden. Damit diese städtischen Unterstützungsleistungen für einzelne Vereine aber nicht zu Lasten aller besitzenden Vereine gehen, sollen die hierfür zur Verfügung zu stellenden Zuschussmittel frühzeitig angezeigt und individuell abgeklärt werden. Dies wird jeweils im Rahmen der Sportkommissionssitzung im Sommer für das Folgejahr erfolgen. Hierfür erstellt die Verwaltung eine Übersicht benötigter Zusatzmittel für konkret werdende, ab dem Folgejahr zur Förderung anstehende Großbauprojekte.
Dabei werden unter Großbauprojekten diejenigen Vorhaben verstanden, deren förderfähige Gesamtkosten 1,5 Mio. Euro übersteigen. In diesen Fällen sollte jeweils eine Einzelfallentscheidung durch den Stadtrat mit einer eigenen MIP-Position angestrebt werden, analog zum Vorgehen beim Bau der Fuchslochwelle durch den Verein Nürnberger Dauerwelle e. V. sowie dem Wiederaufbau des Yacht- Clubs Nürnberg am Dutzendteich (Beschluss RWA am 7.7.2021). Außerdem sollte im Hinblick darauf, dass die Haushaltsmittel in 2021 und 2022 bereits am Jahresanfang vollständig ausgeschöpft waren und weiterhin ein Sanierungsstau bei den Vereinen besteht, ein Augenmerk auf die Entwicklung der Wartezeit bei den Vereinen gelegt werden. Denn angesichts der gestiegenen Preise für Baumaterialien über die vergangenen zwei Jahre, sind deutliche Kostensteigerungen bei Baumaßnahmen zu erwarten, die sich anteilig auch in der städtischen Förderung niederschlagen. Dies kann aufgrund des gedeckelten Hauhsaltsbudgets für Investitionszuschüsse zu längeren Wartezeiten bis zur Zuschussauszahlung führen. Hiervon wird beispielsweise auch die Wiederaufbaumaßnahme des Yacht Clubs Nürnberg betroffen sein. Aktuelle Kostenschätzungen gehen von deutlichen Mehrkosten aus.
Aktuell: Bewerbung mit Vereinsbädern für Bundesförderprogramm
Ein besonders hoher Sanierungsstau mit überdurchschnittlichen Investitionsvolumina ist bei der dringend notwendigen Generalsanierung vereinsbetriebener Schwimmbäder festzustellen. Die Umsetzung dieser Großinvestitionen ist den betroffenen Vereinen nur mit zusätzlichen Sondermitteln möglich. Die Stadt Nürnberg hat sich daher zur Entlastung des städtischen Haushaltes mit zwei Bäderprojekten von Vereinen (Post SportVerein und Schwimmerbund Bayern 07) sowie einem weiteren von NürnbergBad, am Förderaufruf 2022 des Bundesprogrammes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in Sport, Jugend und Kultur“ beworben (vgl. Stadtratsbeschluss vom 28.09.2022). Im Falle einer Bundesförderung aus dem genannten Projektaufruf reduziert sich der kommunale Anteil auf etwa 25% der zuwendungsfähigen Kosten. Die Finanzierung des kommunalen Anteiles wird gemäß Stadtratsbeschluss vom 28.09.2022 aus dem Gesamthaushalt mittels eigenem MIP-Ansatz erfolgen. Welche Projekte in die engere Auswahl kommen und einen Förderantrag auf Bundesmittel stellen dürfen, wird voraussichtlich Ende November 2022 bekanntgegeben.