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Sitzung gesamt öffentlich

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung der Sportkommission

11.11.2022

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 5 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Aktuelle Herausforderung für den Nürnberger Sport -Energiekostenexplosion Bericht SpS/015/2022 7 Sachverhalt SpS/015/2022 11 DOSB_Empfehlungen_Energiereduktion_Sportvereine SpS/015/2022 13 TOP Ö 2 Pilotprojekt Sportstättenentwicklung im Nürnberger Westen Bericht SpS/016/2022 17 Sachverhalt Sportstättenentwicklung SpS/016/2022 21 TOP Ö 3 Investitionszuschuss - neue Maßnahmen Bericht SpS/017/2022 25 Sachverhalt SpS/017/2022 29 TOP Ö 4 Veränderung Metropolmarathon Bericht SpS/018/2022 33 Sachverhalt SpS/018/2022 37 TOP Ö 5 Zielgruppenspezifische Aktivitäten; CSU-Antrag Inklusion im Nürnberger Sport vom 26.09.2022 sowie SPD-Antrag Sport für Alle vom 12.09.2019 Bericht SpS/019/2022 39 Sachverhalt SpS/019/2022 43 220926_CSU_Inklusion im Nürnberger Sport SpS/019/2022 53 190912_SPD_Antrag_Sport für Alle SpS/019/2022 55

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung der Sportkommission

Sitzungszeit

Freitag, 11.11.2022, 14:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Aktuelle Herausforderung für den Nürnberger Sport Bericht

-Energiekostenexplosion SpS/015/2022

Trinkl, Cornelia

2. Pilotprojekt Sportstättenentwicklung im Nürnberger Westen Bericht

Trinkl, Cornelia

3. Investitionszuschuss - neue Maßnahmen Bericht

Trinkl, Cornelia

4. Veränderung Metropolmarathon Bericht

Trinkl, Cornelia

5. Zielgruppenspezifische Aktivitäten; CSU-Antrag Inklusion im Bericht

Nürnberger Sport vom 26.09.2022 sowie SPD-Antrag Sport für Alle SpS/019/2022

vom 12.09.2019

Trinkl, Cornelia

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 23.06.2022,

öffentlicher Teil

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sportkommission 11.11.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Aktuelle Herausforderung für den Nürnberger Sport

-Energiekostenexplosion

Sachverhalt kurz:

Alle Sportvereine mit Liegenschaften sind von den enorm gestiegenen Energiekosten betroffen. Nach einer ersten Umfrage bei einigen Vereinen, muss davon ausgegangen werden, dass sich die Kosten um den Faktor 4 – 5 im Jahr 2023 erhöhen werden. Das Referat Schule und Sport kann die Vereine mit Hilfe zur Selbsthilfe unterstützen und wird dafür auch alle sich bietenden Kontakt nutzen. Die im Sommer bewilligten EURO 100.000 konnten bereits in der KW 42 ausgezahlt werden. Für die Entwicklung einer weiteren finanziellen Unterstützung müssen zunächst die Regularien des Bundes und des Freistaats abgewartet werden. Sobald diese bekannt sind, wird SpS darüber informieren, wie etwaige mögliche Gelder aus den Fonds des Bundes und des Freistaats beantragt werden können. Die Stadt Nürnberg steht weiter an der Seite der Vereine.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die bewilligte Soforthile in Höhe von EURO 100.000 wurde bereits ausbezahlt. Ob weitere Hilfen notwendig sind, ist erst nach den Entscheidungen des Bundes und des Freistaates absehbar.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja von den gestiegenen Energiekosten sind alle Nürnberger Vereine betroffen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Aktuelle Herausforderung für den Nürnberger Sport

Ausgangslage

Alle Sportvereine mit Liegenschaften sind von den enorm gestiegenen Energiekosten betroffen. Nach einer ersten Umfrage bei einigen Vereinen, muss davon ausgegangen werden, dass sich die Kosten um den Faktor 4 – 5 im Jahr 2023 erhöhen werden.

Maßnahmen

1. Soforthilfe

Mit der Kämmerei konnte im August 22 kurzfristig die Bereitstellung einer Soforthilfe für Vereine in Höhe von € 100.000 vereinbart werden. Diese wird in der KW 42 an die Vereine mit Liegenschaften im Rahmen der Erhöhung des Betriebskostenzuschusses ausbezahlt.

Dabei werden die gedeckten Anlagen stärker (Erhöhung des Betriebskostenzuschusses um 14%) als die ungedeckten Anlagen (Erhöhung des Betriebskostenzuschusses um 7,6%) berücksichtigt.

Auch wenn diese Zuschüsse nicht die komplette Kostensteigerung auffangen, so können sie doch helfen die erste Kostensteigerung in 2022 abzufedern.

2. Vereinsberatung in Zusammenarbeit mit der N-ergie und dem DOSB

Der SportService steht aktuell mit der N-ergie in Abstimmung, wie die Vereine hinsichtlich der Senkung ihres Verbrauchs unterstützt werden können. Es wird kurzfristig einen runden Tisch zusammen mit den Vereinen und den Experten der N-ergie zu den Themen „empfehlenswerte Vertragsgrundlagen“ und „Energie und Umweltberatung“ geben. Außerdem wird es für die Vereine einen festen Ansprechpartner bei der N-ergie geben.

Gemeinsam mit der N-ergie wird das Referat Schule und Sport die Vereine eng begleiten.

Außerdem gibt es eine Checkliste des DOSB, die sehr hilfreich ist, wirklich alle relevanten Faktoren in den Blick zu nehmen und die notwendigen und möglichen kurz- mittel- und langfristigen Maßnahmen einzuleiten.

Hier wird der SportService im Winter mit den Vereinen im engen Kontakt stehen und diese informieren und zu Gesprächsformaten einladen.

3. Finanzielle Unterstützung in den nächsten Jahren

Während seiner Herbsttagung Mitte Oktober hat sich der Sportausschuss des bayrischen Städtetages ebenfalls intensiv mit dem Thema der massiven Kostensteigerung im Energiebereich befasst.

Der anwesende neue Abteilungsleiter Sport im bay. Innenministerium hat das geplante Vorgehen des Freistaats vorgestellt:

  1. Da davon ausgegangen werden darf, dass das 200 Mrd. Paket der Bundesregierung auch Regularien zur Unterstützung der Sportvereine mit Liegenschaften enthalten wird, muss zunächst abgewartet werden, wie dieses Paket ausgestaltet ist.

  2. Die Ausgestaltung des bayerischen Härtefallfonds wird dann abhängig von den Rahmenbedingungen des Bundes ausgestaltet werden.

  3. Den Kommunen wird empfohlen, erst zu weiteren Maßnahmen zu greifen, wenn die beiden o. g. Hilfen nicht greifen.

Fazit

Alle Sportvereine mit Liegenschaften sind von den enorm gestiegenen Energiekosten betroffen. Nach einer ersten Umfrage bei einigen Vereinen, muss davon ausgegangen werden, dass sich die Kosten um den Faktor 4 – 5 im Jahr 2023 erhöhen werden.

Das Referat Schule und Sport kann die Vereine mit Hilfe zur Selbsthilfe unterstützen und wird dafür auch alle sich bietenden Kontakt nutzen. Die im Sommer bewilligten EURO 100.000 konnten bereits in der KW 42 ausgezahlt werden. Weiterhin wird das Referat Schule und Sport die Vereine gemeinsam mit der N-ergie eng begleiten.

Für die Entwicklung einer weiteren finanziellen Unterstützung müssen zunächst die Regularien des Bundes und des Freistaats abgewartet werden. Sobald diese bekannt sind, wird SpS darüber informieren, wie etwaige mögliche Gelder aus den Fonds des Bundes und des Freistaats beantragt werden können. Die Stadt Nürnberg steht weiter an der Seite der Vereine.

Abbildung 1

EMPFEHLUNGEN ZUR ENERGIEREDUKTION FÜR

SPORTVEREINE

Primäre Maßnahmen für Sportstätten (ohne Schwimmbäder) *
Einstellung der Nutzung von verzichtbaren Elektrogeräten (Kühlgeräte und -räume, Getränkeautomaten, elektronische Handtrockner usw.) Strom
Durchführung einer Wartung der Heizanlage und eines hydraulischen Abgleichs dringend vor Heizperiode durchführen, ggf. Austausch der Heizungs- /Warmwasserpumpe Wärme
Isolierung der Heizungs- und Warmwasserleitungen Wärme
Überprüfung der Heizkörper • Entlüftung der Heizkörper • Funktionalitätsprüfung der Ventile und Thermostate ggf. Austausch der Thermostate gegen moderne, elektronische Thermostate (Smart-Home Thermostate sind nicht zwingend notwendig) Wärme
Bedarfsgerechte Nutzung von Elektrogeräten (Büroequipment, Licht, Küchengeräte usw.) Strom
Sportfreianlagen: • Bedarfsgerechter Betrieb (1/2 Feld Beleuchtung etc.) von Flutlichtanlagen, d.h. Optimierung der Platznutzung • Möglichst Verzicht von temporären Bauten in der Winterperiode Strom
Ausschalten der Lüftungsanlagen, Fensterlüftung bevorzugen Pandemieabhängig - Vorsicht vor Schimmelgefahr, deswegen mehrfach am Tag stoßlüften Strom
Durchführung einer Wartung der Fenster und Türen • Prüfung auf fachgerechte Schließung • Erneuerung der Fenster- und Türdichtungen Wärme
Umrüstung auf ressourcenschonende Sanitäranlagen (wassersparende Duschköpfe und Durchflussbegrenzer) Empfehlung: so schnell wie möglich Wasser
Umrüstung auf LED-Lichttechnik (Indoor und Outdoor) Empfehlung: so schnell wie möglich Strom
Sekundäre Maßnahmen für Sportstätten (ohne Schwimmbäder) *
Alle Sportstätten: Abschalten der Warmwasserzubereitung Aufgrund der Legionellen- gefahr muss ein regelkonfor- mer Spülplan erstellt und ein- gehalten werden oder die Leitungen vom Trinkwasser- netz getrennt werden Wärme
Maßnahmen ab der Heizperiode für Sportstätten (ohne Schwimmbäder) *
Sporthallen und Vereinsgebäude: Absenkung der Raumtemperatur um 2 Grad im Vergleich zur vorherigen Heizperiode Wärme
Sporthallen: Steuerung der Heizungsanlage auf die Belegungszeiten Wärme
Verzicht auf die Nutzung gasbetriebener oder strombetriebener Zusatzheizgeräte (z.B. Heizpilze, Heizradiatoren) Strom und Wärme
Sofortmaßnahmen für Schwimmbäder *
Stufe 1: Abschaltung der hochtemperierten Außenbecken, und ggf. zusätzlich Freibäder unbeheizt bis zum Saisonende weiter betreiben Stufe 2: Außer Betrieb nehmen aller freizeitaffinen Becken und Saunen (alle Becken außer Sportbecken und Lehrschwimmbecken) Stufe 3: Absenken der Wassertemperatur in den verbleibenden Sport-/Lehrschwimmbecken auf 26 °C bei Gasbetrieb Wärme
Langfristige Maßnahmen*
Umrüstung auf regenerative Energieträger (Wasserkraft, Solar- und Windenergie, Biomasse sowie Geothermie) Im Vorfeld Energieberatung und Energieaudit durchführen, (Fördermöglichkeiten BAFA, BEG, KfW beachten) Strom und Wärme
Durchführung klimaangepasster Baumaßnahmen und klimaangepasste Sanierung bzw. Modernisierung von Sportanlagen Im Vorfeld Energieberatung und Energieaudit durchführen (Fördermöglichkeiten BAFA, BEG und KfW beachten) Strom und Wärme
Umrüstung auf smarte Steuerung der Heiz- und Lichttechnik für bedarfsgerechte Nutzung Strom und Wärme
Begleitende Maßnahmen*
Monitoring der Energieverbräuche Benennen einer energieverant- wortlichen Person Strom und Wärme
Sensibilisierung der Mitglieder über Energieverbräu- che und Aufzeigen der Einsparpotentiale • Aufforderung Duschzeit zu kürzen • Sensibilisierung für Lichtnutzung in Vereinsräumen • Verzicht auf Nutzung stromverbrauchender Geräte (Haarföhn, Glätteisen) in Umkleidekabinen Die Anfertigung eines individu- ellen sportstättenangepassten Maßnahmenplans ist zu empfehlen Strom und Wärme
Sensibilisierung der Mitglieder für den Klimaschutz und Klimaschutzmaßnahmen • Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bevorzugen • Prüfung der Notwendigkeit neuer Anschaffungen (Textilien, Trainingsbedarf, etc.) • Ressourcenschonende Ernährung und Nahrungsaufnahme bei der Sportausübung (Verzicht Einweggeschirr, Reduzierung Le- bensmittelverschwendung usw.)
Konzeptentwicklung zu energiesparendem Trainings- und Wettkampfbetrieb, z.B.: • Bessere Nutzung bisher nicht genutzter Trainingszeiten (z.B. Randzeiten) • Nutzung einer Anlage bei Spielgemeinschaften im ländlichen Raum • Mehrfachnutzung von Hallen insofern möglich • Verlegung von bodennahen Sportarten (z.B. Reha-Sport, Gymnastik, Yoga, Eltern-Kind- Turnen usw.) in kleinere Räume • Durchführung des Trainingsbetriebs so lange wie möglich Outdoor • vermehrte Durchführung von Trainingsspielen anstelle von Einzeltrainings • Verlängern von Winterpausen und Saisons in den Sommer verlegen • Verzicht auf flächendeckende Hallenturniere • usw. Ziel ist eine maximale Auslastung der Sportstätten

*alle Maßnahmen sind bedarfsgerecht mit einem Fachbetrieb abzustimmen

Stand 21. Juli 2022 Ressort Sportstätten, Umwelt und Nachhaltigkeit

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sportkommission 11.11.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Pilotprojekt Sportstättenentwicklung im Nürnberger Westen

Sachverhalt kurz:

In der RWA Vorlage vom 07.07.2022 wurde eine Flächenbilanzierung der Sportstätten in der Stadt präsentiert. Hierbei wurde eine sehr unterschiedliche Versorgungsquantität, abhängig vom jeweiligen Stadtbereich festgestellt. Um in einem nächsten Schritt ein eher unterdurchschnittlich mit Sportstätten versorgtes Stadtgebiet auf vorhandene Potentiale zur Verbesserung der Sportstättensituation zu untersuchen, hat man sich auf den Nürnberger Westen verständigt. Die professionelle Begleitung bei der Erstellung der Sportstättenentwicklungsplanung für das Stadtgebiet wurde nach einer Ausschreibung an das Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung (IKPS) vergeben. Das Pilotprojekt ist mittlerweile abgeschlossen, der ausführliche Bericht hängt als Anlage an.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 15.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Pilotprojekt Sportstättenentwicklung

im Nürnberger Westen

1. Einführung

In der RWA Vorlage vom 07.07.2022 wurde eine Flächenbilanzierung der Sportstätten in der Stadt präsentiert. Hierbei wurde eine sehr unterschiedliche Versorgungsquantität, abhängig vom jeweiligen Stadtbereich, festgestellt.

Als nächster Schritt sollte ein unterdurchschnittlich mit Sportstätten versorgtes Stadtgebiet in einem Pilotprojekt in Bezug auf vorhandene Potenziale zur Verbesserung der Sportstättensituation untersucht werden. In einem Gremium aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von BGA Stab Stadtentwicklung, STPL, Ref. IV und SpS fiel die Entscheidung auf den Nürnberger Westen.

Die professionelle Begleitung bei der Erstellung der Sportstättenentwicklungsplanung für das Stadtgebiet wurde nach einer Ausschreibung an das Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung (IKPS) vergeben.

Die finanziellen Mittel des Projekts waren auf 15.000 Euro begrenzt, so dass sich die Ziele auf eine Bestandsanalyse und das Herausarbeiten von Potenzialen zur Verbesserung der Sportstättensituation bezogen. Das Pilotprojekt ist mittlerweile abgeschlossen, der ausführliche Bericht hängt als Anlage an. Zusammenfassend ergibt sich folgendes Bild.

2. Bestandsanalyse

2.1. Sportstättenbestand (Sporthallen und Freisportflächen)

 Stark unterdurchschnittliche Versorgung an genormten Freisportflächen und Sporthallen im Vergleich zum städtischen Durchschnitt.  Prognostisch vor allem im Westen der Stadt deutliches Bevölkerungswachstum in den nächsten Jahren, vor allem in den statistischen Bezirken Großreuth bei Schweinau, Eberhardshof und Höfen.  Prognostisch unter Berücksichtigung des Bevölkerungswachstums und der geplanten Sportstättenneubauten (Tiefes Feld, Grundschule Henry-Dunant) bis zum Jahr 2030 keine Verbesserung der Versorgungsgrade, lediglich Stabilisierung.  Perspektivisch weiterhin hoher Nutzungsdruck auf die Hallen und Räume und auf die Freisportanlagen im Westen.  bei Begehungen und den Abgleich mit der Auslastungsstatistik der Hallenvergabe, wurde bei den Hallen mit hohem Sanierungsbedarf festgestellt, dass sie auch wenig ausgelastet sind (<40%) (Gymnastikhalle GS St. Leonhard, Carl-von-Ossietzky-Schule Turnhalle und Gymnastikhalle)

2.2. Bestand Bewegungsflächen im öffentlichen Raum

 Ungleiche Versorgung der statistischen Bezirke mit Freizeitsportflächen: vier von zehn Stadtbezirken im Untersuchungsgebiet weisen gar keine Flächen für Bewegung auf.  Nur zwei der 28 ermittelten Bewegungsflächen sind explizit auch für Erwachsene vorgesehen; bei den anderen finden sich Altersbeschränkungen auf 18 Jahre, teilweise 27 Jahre.  Durchschnittlich liegen 0,20m² pro Einwohner Bewegungsfläche im öffentlichen Raum vor; dies ist ein sehr geringer Wert z.B. im Vergleich zu den Zielkennzahlen anderer Städte wie München und Stuttgart (zwischen 0,5m² und 0,8m²) oder im internen Vergleich zum ermittelten Bestand im Stadtbereich Langwasser (0,4m² pro EW); zum gesamten Stadtgebiet liegen noch keine Daten vor.

2.3. Bedarfe Schulsport

 Derzeit besteht im Gebiet ein weiterer Bedarf an 6 Übungseinheiten (1 Übungseinheit = 1-fach Halle) für den Hallensport der Schulen  Es besteht ein ungedeckter Bedarf an 8 Rasenspielfeldern. Die meisten Schulen sind für den Freisport der Anlage der SG Viktoria zugeteilt, dort steht ein Rasenspielfeld für die Schulen zur Verfügung.  Bei den Schulneugründungen GS Tiefes Feld und GS West werden neue Hallen realisiert. Der bestehende Fehlbedarf wird dadurch nur bedingt ausgeglichen, lediglich der entstehende neue Bedarf gedeckt. Die entstehenden Freisportanlagen werden den steigenden Bedarf aufgrund der wachsenden Bevölkerungszahlen nicht vollständig abdecken können.

3. Potenzialanalyse

Nach der Begehung der Sportanlagen im Untersuchungsgebiet, der Durchführung eines Beteiligungsworkshops mit Bürgervereinen und Interessensgruppen und einer verwaltungsinternen Instruktion konnten 49 Vorschläge zur Verbesserung der Sportstätteninfrastruktur durch IKPS dokumentiert werden. Zusammen mit IKPS wurden diese anschließend strukturiert und die größten Potenzialfelder identifiziert.

3.1. Potenzial: Bewegungsflächen im öffentlichen Raum

Zur Behandlung der Vorschläge, die sich auf Flächen im öffentlichen Raum beziehen, wurde ein Expertenworkshop mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung (J, SÖR, UwA, STPL, Ref. IV, SpS) durchgeführt. Folgende Vorschläge haben sich als realistisch in der Umsetzung erwiesen und werden weiterverfolgt:

Zwischennutzung von Brachflächen

In den Bestandsanalysen (Begehung, Bedarfsanalyseworkshop, Instruktion) wurden viele Flächen ermittelt, die gegenwärtig nicht genutzt werden und deshalb evtl. im Rahmen einer Zwischennutzung für Bewegungsaktivitäten geeignet wären. In der Diskussion bewertete die Expertengruppe temporäre Nutzungen grundsätzlich positiv, sofern die Rahmenbedingungen stimmen (z.B. Fläche in Eigentum der Stadt oder Übereinkunft mit Grundstückseignern). Drei Flächen wurden für eine Zwischennutzung als realistisch eingeschätzt. Hierzu ist jedoch ein Konzept zu erarbeiten, welches u.a. die Punkte Finanzierung, Unterhalt, Ausstattung klärt. J und SpS haben zwischenzeitlich weitere Arbeitsschritte vereinbart, um die Umsetzungschancen von temporären Nutzungen weiter auszuloten.

1. Westpark

Als weiteres Potenzial wurde der Westpark diskutiert. Die Überplanung des Parks in den nächsten Jahren hat für SÖR und J eine hohe Priorität. Auch die intensive Einbindung von Bewegung und Sport wird angestrebt.

2. Bolzplatz Sigmundstraße

Der Bolzplatz des Don Bosco Jugendwerks an der Sigmundstraße ist derzeit aufgrund baulicher Mängel geschlossen. Die Fläche wurde als Freizeitsportfläche aus Sicht der Beteiligten als wichtig eingestuft. J kümmert sich gegenwärtig darum, sowohl die Nutzung wieder möglich zu machen, als auch die Nutzungsvereinbarung zu verlängern (gilt noch bis 2029).

3. Weitere Ansätze

SÖR legte dar, dass man sich auf der Veit-Stoß-Anlage im Bereich der Slacklinevorrichtungen eine sportspezifische Nachrüstung vorstellen könne. Außerdem werde im Zuge einer Neugestaltung des Heinickeplatzes die Möglichkeit gesehen, an den Randbereichen punktuelle Sportangebote zu schaffen.

3.2. Potenzial: Schulsportanlage Dürer-Gymnasium

Wie die Bestandsaufnahme zeigt, ist der Nürnberger Westen mit Freiflächen für Spiel, Sport und Bewegung nur mäßig versorgt. Aus diesem Grund sind Maßnahmen zu treffen, den vorhandenen Bestand an Anlagen zu erhalten und diese zu attraktiveren bzw. qualitativ aufzuwerten.

Die Schulsportanlage des Dürer-Gymnasiums an der Pegnitz bietet ebenfalls großes Potenzial: sie befindet sich in einem desolaten baulichen Zustand und ist seit zwei Jahren gesperrt (Vandalismus). Insbesondere der Fußballplatz wird jedoch von Sportgruppen regelmäßig ohne Genehmigung genutzt.

IKPS schlug vor, für das gesamte Schulsportgelände einen Masterplan zu entwickeln. Ziel soll es hierbei sein, die seit ca. zwei Jahren gesperrte Anlage so zu qualifizieren, dass wieder Schulsport möglich ist und, dass ggf. von Schulen nicht benötigte Teile des Geländes, für weitere Nutzergruppen und/oder die Öffentlichkeit nutzbar werden. Es ergibt sich die Chance einer kompletten Neukonzeptionierung - im Rahmen der förderrechtlichen Bestimmungen - für diese Sportanlage für Nutzungen, die größere Flächen benötigen (z. B. Dirt Park, großer Pumptrack) oder für vielfältige Angebote für den Freizeitsport.

Für eine Ideensammlung und Interessensabwägung wurde ein Workshop unter Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Dürer-Gymnasiums, der Stadteilkoordination, SÖR, J, SchA, Ref. IV, HVE SuS und SpS durchgeführt (ausführliches Protokoll im Bericht von IKPS).

Nach Empfehlung von IKPS wird als nächster Schritt in einer Koordinierungsgruppe (SÖR, HvE SuS, SpS, J, Schule) ein Gesamtkonzept entwickelt werden (Masterplan), welches sowohl Überlegungen zur inhaltlichen Ausgestaltung als auch zum Betriebskonzept umfasst. Die Ergebnisse werden der SpK vorgestellt.

3.3. Potenzial: Vereinssportanlage Bertha-von-Suttner

Die Sportanlage der SGV Viktoria Nürnberg-Fürth e.V. bietet großes Erweiterungspotenzial sowohl für den Schul- und Vereinssport als auch für eine Freizeitnutzung.

Nach den gesammelten Vorschlägen soll zum einen ein Teil der Sportanlage als Freisport- und Bewegungsfläche für die öffentliche Nutzung geöffnet und umgestaltet werden. Die Potenzialfläche von 3 000 bis 4 000 m² würde den Bestand an öffentlichen Bewegungsflächen um 30% erhöhen. Zum anderen soll die Sportfläche für den Fußballsport qualitativ aufgewertet werden (Bau eines Großspielfelds aus Kunstrasen). Darüber hinaus werde die Prüfung eines Neubaus einer Sporthalle auf dem Gelände vorgeschlagen, um sowohl für den Schul- als auch für den Vereinssport zusätzlich attraktive und sportfunktionale Sporthallenflächen zu schaffen.

In einem Workshop mit Beteiligten von SGV Nürnberg-Fürth 1883 e.V., J, UwA, SÖR, Ref. VI, Stpl, Ref. IV, SchA und SpS wurden die Vorschläge in Bezug auf Umsetzungschancen diskutiert und die weitere Vorgehensweise vereinbart (ausführliches Protokoll im Bericht von IKPS).

Es wurde vereinbart, den Austausch im Februar 2023 fortzusetzen.

3.4. Potenzial: Allwetterplätze an Schulen

Allwetterplätze an Schulen sind gegenwärtig exklusiv in schulischer Nutzung. Gelänge es, alle Allwetterplätzen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, so würde sich der Bestand an Bewegungsflächen im öffentlichen Raum im Untersuchungsgebiet durch diese Multicodierung um ca. 55% Prozent erhöhen (ca. 7 000 m²). Entsprechend lautet der Vorschlag im Bericht, Schulfreiräume, vor allem die Allwetterplätze, grundsätzlich zum Spielen und Bewegen für alle Altersgruppen freizugegeben. Als Vorarbeit müssen hierzu die Rahmenbedingungen geklärt werden, z.B. an welchen Stellen der Lärmschutz den Überlegungen entgegensteht, wie hoch ggf. ein erhöhter Pflegeaufwand ausfällt, wie ein öffentlicher Zugang stattfinden kann. Die Verwaltung befindet sich zu diesem Thema in der Abstimmung.

4. Ausblick / weitere Vorgehensweise

Die Potenzialanalyse im Rahmen des Pilotprojekts hat aufgezeigt, dass eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Verbesserung der Sportstätteninfrastruktur vorhanden sind. Es bedarf einer Vielzahl weiterer Gespräche und Handlungsschritte, um aus den Potenzialen konkrete Maßnahmen zu formen. Von entscheidender Bedeutung wird es an dieser Stelle sein, inwieweit im Lichte einer wachsenden Stadt mit vielen Flächenkonkurrenzen, eine Multicodierung von Flächen gelingt, ohne dabei größere Nachteile für die jeweiligen Flächenbetreiber zu generieren.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sportkommission 11.11.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Investitionszuschuss - neue Maßnahmen

Sachverhalt kurz:

In Form des vorliegenden Berichts soll in regelmäßigen Abständen und möglichst zeitnah zur Antrag-stellung durch den Verein über neue Anträge auf Investitionszuschuss informiert werden, deren kommunale Förderung in den kommenden Jahren vorzusehen sind. In diesem Zusammenhang soll mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (1,1 Mio. Euro) möglichst frühzeitig ange-zeigt werden, wenn aufgrund der aktuellen und der prognostizierten Antragslage Engpässe entstehen könnten, z. B. verlängerte Wartezeiten bis zur Zuschusszahlung.

Seit der letzten Berichterstattung im Rahmen der Sportkommissionssitzung am 24.06.2022 bis zur Erstellung dieser Vorlage sind insgesamt 14 Maßnahmen von 11 Vereinen zur Förderung aus dem Investitionszuschuss neu hinzugekommen (Stichtag 28.09.22). Es handelt sich dabei um Vorhaben, deren grundsätzliche Förderfähigkeit gemäß Sportförderrichtlinien positiv geprüft und den Vereinen zeitnah zur Antragstellung schriftlich bestätigt wurde.

Die konkreten (Teil-)Auszahlungen sind dann in der Folge und auf Basis vorzulegender Verwendungsnachweise einem Bewilligungsprozess unterworfen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten 1.100.000 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Bericht: Investitionszuschuss – neu beantragte Maßnahmen

Gemäß Sportförderrichtlinien Nr. 3.3 der Stadt Nürnberg erhalten förderungsfähige Sportvereine und Sportverbände Zuschüsse für bauliche Maßnahmen an Sportanlagen sowie für die Anschaffung von Geräten zur Pflege und zum Unterhalt der Vereinssportanlage. Die Förderfähigkeit baulicher Maßnahmen richtet sich nach Abschnitt C der staatlichen Sportförderrichtlinien. In Form des vorliegenden Berichts soll in regelmäßigen Abständen und möglichst zeitnah zur Antragstellung durch den Verein über neue Anträge auf Investitionszuschuss informiert werden, deren kommunale Förderung in den kommenden Jahren vorzusehen sind. In diesem Zusammenhang soll mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (jährlich 1,1 Mio. Euro, in 2023 gekürzt um 37.000 Euro aufgrund der Haushaltslage) möglichst frühzeitig angezeigt werden, wenn aufgrund der aktuellen und der prognostizierten Antragslage Engpässe entstehen könnten, z. B. verlängerte Wartezeiten bis zur Zuschusszahlung (s. Ausblick). Nachfolgend sind diejenigen Anträge aufgeführt, die im Zeitraum seit der letzten Sportkommissionssitzung am 24.06.2022 bis zur Erstellung dieser Vorlage (Stichtag 28.09.2022) neu zur Förderung aus dem Investitionszuschuss beantragt wurden. Es handelt sich dabei um Vorhaben, deren grundsätzliche Förderfähigkeit gemäß Sportförderrichtlinien bereits positiv geprüft sowie dem jeweiligen Verein schriftlich bestätigt wurde. Maßnahmen, die nach dem Stichtag beantragt wurden, werden in der nächsten Sportkommission vorgestellt. Die konkreten (Teil-)Auszahlungen sind dann in der Folge einem Bewilligungsprozess, grundsätzlich in den ersten Sportkommissionssitzungen des Jahres, unterworfen.

Erweiterung / Sanierung des Bestands:

Vorhaben-Nr. Verein/ Maßnahme Antragsdaten

008_23 ASC Boxdorf 1933 e.V. Antrag SpS: 13.09.2022 Sanierung Ballfangzaun Antrag BLSV: 24.03.2022 Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 14.996€ Vsstl. Zuschuss: 6.750€ 422_12 SV Nürnberg-Laufamholz 1895 e.V. Antrag SpS: 30.06.2022 Errichtung eines Soccer Court Antrag BLSV: folgt Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 190.000€ Vsstl. Zuschuss: 85.500€ 498_497 Schwimmerbund Bayern 07 e.V. Antrag SpS: 13.06.2022 Einbau Chlorpumpen Antrag BLSV: folgt Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 14.000€ Vsstl. Zuschuss: 6.300€ 569_392 TSV Johannis 1883 Nürnberg e.V. Antrag SpS: 09.08.2022 Einbau Wasserpumpe Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 8.229€ Vsstl. Zuschuss: 3.700€ 570_25 TSV Katzwang 1905 e.V. Antrag SpS: 01.09.2022 Instandsetzung der Spielfläche (C- Fördersatz: 45% Platz) Kostenschätzung: 12.157€ Vsstl. Zuschuss: 10.400€ 570_26 TSV Katzwang 1905 e.V. Antrag SpS: 31.08.2022 Umrüstung Flutlichtanlage Antrag BLSV: 24.08.2022 Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 60.283€ Vsstl. Zuschuss: 27.150€ 572_39 TSV Kornburg 1932 e.V. Antrag SpS: 20.06.2022 Erneuerung Garagentore Fördersatz: 45% (Unterbringung von Pflegegeräten) Kostenschätzung: 6.307€ Vsstl. Zuschuss: 2.850€

Vorhaben-Nr. Verein/ Maßnahme Antragsdaten

575_15 TSV Südwest Nürnberg e.V. Antrag SpS: 27.07.2022 Errichtung Ballfangzaun B-Platz Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 7.640€ Vsstl. Zuschuss: 3.450€ 591_36 VfL Nürnberg e.V. Antrag SpS: 15.09.2022 Sanierung Tartananlage inkl. Fördersatz: 45% Basketballbereich Kostenschätzung: 6.620€ Vsstl. Zuschuss: 3.000€

Anschaffung von Geräten zur Pflege / zum Unterhalt:

Vorhaben-Nr. Verein/ Maßnahme Antragsdaten

082_493 DJK BFC e.V. Antrag SpS: 24.08.2022 Anschaffung Traktormähwerk Fördersatz: 50% Kostenschätzung: 5.650€ Vsstl. Zuschuss: 2.850€ 408_44 SC Worzeldorf 1949 e.V. Antrag SpS: 23.06.2022 Neuanschaffung Tennisplatzwalze Fördersatz: 50% Kostenschätzung: 7.774€ Vsstl. Zuschuss: 3.900€ 415_49 SG Viktoria Nürnberg-Fürth 1883 e.V. Antrag SpS: 27.09.2022 Mähroboter Fördersatz: 50% Kostenschätzung: 33.552€ Vsstl. Zuschuss: 16.800€ 415_491 SG Viktoria Nürnberg-Fürth 1883 e.V. Antrag SpS: 27.09.2022 Liniergerät halbautomatisch Fördersatz: 50% Kostenschätzung: 13.290€ Vsstl. Zuschuss: 6.650€ 591_44 VfL Nürnberg e.V. Antrag SpS: 22.06.2022 Holzhäcksler Fördersatz: 50% Kostenschätzung: 5.153€ Vsstl. Zuschuss: 2.600€

Erläuterungen: reguläre Fördersätze: 45% bei Bestandserweiterung/-Sanierung (ab 5 000 Euro zwf. Kosten) 50% bei Anschaffung von Pflegegeräten (ab 1 000 Euro zwf. Kosten). erhöhter Fördersatz bei Fusion / Kooperation (um 10 %) und in anerkannten Katastrophenfällen (um bis zu 20%)

Bestandserweiterungen/-sanierungen werden gemäß Abschnitt C der staatlichen Sportförderrichtlinien zusätzlich durch den Freistaat Bayern gefördert (i.d.R. 20% Förderung ab 10 000 Euro zwf. Kosten). Es sind sowohl Maßnahmen mit gemeinsamer Förderung durch den Freistaat Bayern und die Stadt Nürnberg aufgeführt, bei welchen das Antragsdatum beim BLSV schon bekannt ist. Außerdem solche, bei denen die Antragstellung beim BLSV oder die Mitteilung darüber an SpS noch aussteht. Für Geräteanschaffungen gibt es gegenwärtig keine staatlichen Fördermöglichkeiten für Sportvereine. Eine Aussage über die geplante Fertigstellung der Maßnahmen kann derzeit nicht getroffen werden, da die Daten seitens der Vereine nicht vorliegen. Im Hinblick auf die gegenwärtige schrittweise Umsetzung der städtischen Zuwendungsgeschäftsanweisung sowie deren Nebenbestimmungen wird die Einführung von Antragsformularen notwendig. In dieser Form soll künftig auch das Datum der geplanten Fertigstellung verbindlich abgefragt werden.

Aktuelle Antragslage und Wartezeit

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage liegen der Verwaltung insgesamt 101 Anträge auf Investitionszuschuss von 43 Sportvereinen vor, darunter 72 Baumaßnahmen (71%) und 29 Anschaffungen von Pflegegeräten (29%).

Auf Basis aktuell vorliegender Anträge belaufen sich die von den betroffenen Sportvereinen veranschlagten Gesamkosten für Investitionen auf ca. 9,3 Millionen Euro. Teilweise sind die zugrundeliegenden Investitionsmaßnahmen begonnen, aber noch nicht beendet. Zum Teil wurden schon erste Zuschussraten auf Basis vorliegender Abrechnungsunterlagen nach Baufortschritt ausgezahlt. Insgesamt stehen noch Restzuschüsse in Höhe von voraussichtlich rund 2,7 Millionen Euro in den nächsten Jahren zur Auszahlung an, die in der Regel (priorisiert nach dem Datum der Antragstellung) durch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von voraussichtlich 1,1 Mio. Euro jährlich zu finanzieren sind. Dank der Verdoppelung des Budgets seit dem Haushalt 2019 durch Stadtratsbeschluss vom 06.07.2018 konnte der erwünschte Effekt, entscheidungsreife Anträge zeitnah abzufinanzieren und die Wartezeit zwischen dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Auszahlung der ersten Zuschussrate deutlich zu verkürzen, zunächst erzielt werden. So konnten in 2019 in allen drei Sportkommissionen Sportfördermittel bewilligt werden. In den Folgejahren zeichnete sich ein verstärkter Trend ab: In 2020 waren die Haushaltsmittel bereits in den ersten beiden Sportkommissionssitzungen vollständig ausgeschöpft, sodass in der letzten Sitzung der Sportkommission am Jahresende keine weiteren Auszahlungen möglich waren. In 2021 und in 2022 war das Budget bereits nach der ersten Sitzung am Jahresanfang vollständig ausgeschöpft. Für viele auszahlungsreife Maßnahmen verlängerte sich dadurch die Wartezeit bis zum Zuschuss um mind. ein Jahr. Im Jahr 2022 konnten 20 Vereine mit auszahlungsreifen Zuschüssen in Höhe von insgesamt etwa 157 000 Euro aufgrund ausgeschöpfter Mittel nicht mehr berücksichtigt werden (Stand Oktober). Die nächste Auszahlungsgelegenheit für Investitionszuschüsse bietet die Sportkommission im Frühjahr 2023. Aufgrund der angespannten Haushaltslage hat die Kämmerei Einsparungen im investiven Bereich um pauschal 15% in 2023 angekündigt. Für den Investitionszuschuss-Etat bedeutet dies eine Kürzung des Planansatzes um 37 000 Euro im Jahr 2023. Eine weitere Zusatzbelastung dieses Fördertopfes ist nur schwer zu verargumentieren und würde die Tendenz der sich verlängernden Wartezeiten bis zur Auszahlung der Zuschüsse erheblich verstärken.

Ausblick: Engpass durch erwartete Großbauprojekte

Besonders vor dem Hintergrund erwarteter Großbauprojekte von Sportvereinen, die aktuell noch nicht zur Förderung beantragt wurden, aber sich bereits in Planung befinden, ist mittelfristig absehbar, dass sich die Wartezeit bei den Vereinen bis zur Auszahlung der Zuschüsse ohne zusätzliche Fördermöglichkeiten oder eine weitere (ggf. temporäre) Budgeterhöhung wieder verlängert. Nach aktuell vorliegenden Informationen zu Kostenschätzungen der Vereine, beispielsweise des NHTC (Neuausrichtung Kunstrasenplatz; Errichtung Dreifachhalle), TSV Altenfurt (Verlagerung Sportgelände), SF Großgründlach (Erweiterung Vereinsheim), ASC Boxdorf (Erweiterung Vereinsheim), Post SV (Neugestaltung Sportpark Ebensee, Sanierung Hallenbad und Neubau Lehrschwimmbecken), Schwimmerbund Bayern 07 (Badsanierung), liegen die Gesamtkosten der sich in Planung befindenden Großbauprojekte jeweils im Millionenbereich. Für diese Vorhaben sind gemäß den Sportförderrichtlinien Investitionszuschüsse in Höhe von 45% der förderfähigen Kosten vorzusehen, die grundsätzlich über einen Zeitraum von maximal drei Jahren ausbezahlt werden. Unter dieser Maßgabe könnte die jährliche Zuschussrate für diese Maßnahmen voraussichtlich jeweils mehr als ein Viertel der insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (jährlich 1,1 Mio. Euro) binden. Damit diese städtischen Unterstützungsleistungen für einzelne Vereine aber nicht zu Lasten aller besitzenden Vereine gehen, sollen die hierfür zur Verfügung zu stellenden Zuschussmittel frühzeitig angezeigt und individuell abgeklärt werden. Dies wird jeweils im Rahmen der Sportkommissionssitzung im Sommer für das Folgejahr erfolgen. Hierfür erstellt die Verwaltung eine Übersicht benötigter Zusatzmittel für konkret werdende, ab dem Folgejahr zur Förderung anstehende Großbauprojekte.

Dabei werden unter Großbauprojekten diejenigen Vorhaben verstanden, deren förderfähige Gesamtkosten 1,5 Mio. Euro übersteigen. In diesen Fällen sollte jeweils eine Einzelfallentscheidung durch den Stadtrat mit einer eigenen MIP-Position angestrebt werden, analog zum Vorgehen beim Bau der Fuchslochwelle durch den Verein Nürnberger Dauerwelle e. V. sowie dem Wiederaufbau des Yacht- Clubs Nürnberg am Dutzendteich (Beschluss RWA am 7.7.2021). Außerdem sollte im Hinblick darauf, dass die Haushaltsmittel in 2021 und 2022 bereits am Jahresanfang vollständig ausgeschöpft waren und weiterhin ein Sanierungsstau bei den Vereinen besteht, ein Augenmerk auf die Entwicklung der Wartezeit bei den Vereinen gelegt werden. Denn angesichts der gestiegenen Preise für Baumaterialien über die vergangenen zwei Jahre, sind deutliche Kostensteigerungen bei Baumaßnahmen zu erwarten, die sich anteilig auch in der städtischen Förderung niederschlagen. Dies kann aufgrund des gedeckelten Hauhsaltsbudgets für Investitionszuschüsse zu längeren Wartezeiten bis zur Zuschussauszahlung führen. Hiervon wird beispielsweise auch die Wiederaufbaumaßnahme des Yacht Clubs Nürnberg betroffen sein. Aktuelle Kostenschätzungen gehen von deutlichen Mehrkosten aus.

Aktuell: Bewerbung mit Vereinsbädern für Bundesförderprogramm

Ein besonders hoher Sanierungsstau mit überdurchschnittlichen Investitionsvolumina ist bei der dringend notwendigen Generalsanierung vereinsbetriebener Schwimmbäder festzustellen. Die Umsetzung dieser Großinvestitionen ist den betroffenen Vereinen nur mit zusätzlichen Sondermitteln möglich. Die Stadt Nürnberg hat sich daher zur Entlastung des städtischen Haushaltes mit zwei Bäderprojekten von Vereinen (Post SportVerein und Schwimmerbund Bayern 07) sowie einem weiteren von NürnbergBad, am Förderaufruf 2022 des Bundesprogrammes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in Sport, Jugend und Kultur“ beworben (vgl. Stadtratsbeschluss vom 28.09.2022). Im Falle einer Bundesförderung aus dem genannten Projektaufruf reduziert sich der kommunale Anteil auf etwa 25% der zuwendungsfähigen Kosten. Die Finanzierung des kommunalen Anteiles wird gemäß Stadtratsbeschluss vom 28.09.2022 aus dem Gesamthaushalt mittels eigenem MIP-Ansatz erfolgen. Welche Projekte in die engere Auswahl kommen und einen Förderantrag auf Bundesmittel stellen dürfen, wird voraussichtlich Ende November 2022 bekanntgegeben.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sportkommission 11.11.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Veränderung Metropolmarathon

Sachverhalt kurz:

Durch die Schaffung einer gemeinsamen Sportveranstaltung für die Metropolregion soll die Bedeutung der Veranstaltung erhöht und so die Teilnahmezahlen sowie die Reichweite gesteigert werden. In Vorbereitung auf die gemeinsame Veranstaltung wurde hierfür zwischenzeitlich die kommunale Arbeitsgemeinschaft „Metropolmarathon Fürth-Nürnberg“ (ARGE) zwischen den Kommunen gegründet und am Konzept, dem Corporate Design, der Streckenplanung, sowie an Refinanzierungsmöglichkeiten (Sponsoring) gearbeitet. Es wird für die Veranstaltung mit ca. 6.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, 1.300 Helferinnen und Helfern, sowie zwischen 10.000 und 20.000 Besucherinnen und Besuchern gerechnet.

Die Premiere des Events war für Juni 2023 geplant, allerdings war nach Einschätzung der Lage und nach gemeinsamer Absprache in der ARGE eine Verschiebung des Termins um ein Jahr auf Juni 2024 alternativlos. Ausschlaggebend dafür ist die Vielzahl an Großveranstaltungen, die bereits für den Juni 2023 geplant sind. Stattdessen soll 2023 ein Übergangsjahr werden in dem ausschließlich Kinder- und Jugendläufe stattfinden sollen. 2024 soll dann gemeinschaftlich auch der Marathon / Halbmarathon wieder stattfinden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Metropolmarathon Fürth-Nürnberg (geplant Juni 2023) –

Verschiebung der gemeinsamen Durchführung auf die Jahre 2024 und 2025

Erstmals sollte der Metropolmarathon, der bereits seit 2007 in Fürth stattfindet, seinem Namen vollständig gerecht werden und die beiden Städte Fürth und Nürnberg läuferisch verbinden (siehe Beschluss im Ältestenrat / Finanzausschuss am 17.05.2022).

Metropolmarathon als gemeinsame Sportveranstaltung zweier Kommunen

Durch die Schaffung einer gemeinsamen Sportveranstaltung für die Metropolregion soll die Bedeutung der Veranstaltung erhöht und so die Teilnahmezahlen sowie die Reichweite gesteigert werden. In Vorbereitung auf die gemeinsame Veranstaltung wurde hierfür zwischenzeitlich die kommunale Arbeitsgemeinschaft „Metropolmarathon Fürth-Nürnberg“ (ARGE) zwischen den Kommunen gegründet und am Konzept, dem Corporate Design, der Streckenplanung, sowie an Refinanzierungsmöglichkeiten (Sponsoring) gearbeitet. Es wird für die Veranstaltung mit ca. 6.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, 1.300 Helferinnen und Helfern, sowie zwischen 10.000 und 20.000 Besucherinnen und Besuchern gerechnet. Die Teilnehmer haben die Wahl zwischen dem Marathon, dem Halbmarathon und dem 10-km-Lauf. Außerdem sollen ein Kids-Teens-Lauf sowie ein Staffellauf abgehalten werden.

Premiere für Juni 2023 geplant, mehrere Großveranstaltungen in der Region

Die Premiere des Events war für Juni 2023 geplant, allerdings war nach Einschätzung der Lage und nach gemeinsamer Absprache in der ARGE eine Verschiebung des Termins um ein Jahr auf Juni 2024 alternativlos. Ausschlaggebend dafür sind Großveranstaltungen, die bereits für den Juni 2023 geplant sind. So findet vom 7. bis 11. Juni 2023 in Nürnberg der Evangelische Kirchentag statt. Erwartet werden rund 100.000 Teilnehmende bei etwa 2.000 Veranstaltungen – darunter auch eine Vielzahl in Fürth. Nur wenige Tage später sind sowohl Fürth als auch Nürnberg vom 12. bis 15. Juni 2023 „Host Towns“ und damit Gastgeberinnen für die Sportlerinnen und Sportler, die bei den Special Olympics antreten. In diesem Zeitraum noch den Metropolmarathon durchzuführen, könnte sich schlimmstenfalls negativ auf die oben genannten Großveranstaltungen auswirken, wenn die ehrenamtlich und hauptberuflich Mitwirkenden an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen.

Zum anderen hat sich gezeigt, dass ein städteübergreifendes Vorhaben wie der Metropolmarathon wegen unterschiedlicher Verwaltungsstrukturen sehr arbeitsintensiv ist. Entscheidungen müssen nun jeweils zwischen zwei Kommunen abgestimmt werden. Für eine optimale Vorbereitung soll sich deshalb ein Jahr mehr Zeit genommen werden.

Ausblick: Inflation, Sparzwänge, Nachwirkungen der Corona-Pandemie

Die Veranstaltung in diesem Jahr (2022 nur in Fürth) hat gezeigt, dass sich Großsportveranstaltungen finanziell nicht mehr verlässlich planen lassen. Dies hat zum Teil damit zu tun, dass Marktteilnehmer und Dienstleister durch die Corona-Pandemie aus dem Markt ausgeschieden sind und sich damit das Angebot verknappt hat, was zu stark steigenden Preisen geführt hat. Verstärkt wird dieser Effekt durch die Inflation mit Inflationsraten knapp unter 10%. Deshalb musste bereits die diesjährige Veranstaltung in Fürth (Juni 2022) mit einem größeren Defizit abschließen.

2023 reduzierte Veranstaltung in Fürth ohne Marathon, aber mit Kinder – und Jugendläufen

Die Absage der gemeinsam geplanten Veranstaltung in 2023 hat dazu geführt, dass die Stadt Fürth sich dazu entschlossen hat, nächstes Jahr keinen Marathon durchzuführen. Stattdessen soll 2023 ein Übergangsjahr werden in dem ausschließlich Kinder- und Jugendläufe stattfinden sollen. 2024 soll dann gemeinschaftlich auch der Marathon / Halbmarathon wieder stattfinden. Auch für Nürnberg soll es schon 2023 einen „Schulmarathon“ geben. Derzeit wird geprüft, ob dies im Zusammenhang mit unserer Gastgeberrolle als Host-Town stattfinden kann.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sportkommission 11.11.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Zielgruppenspezifische Aktivitäten; CSU-Antrag Inklusion im Nürnberger Sport vom

26.09.2022 sowie SPD-Antrag Sport für Alle vom 12.09.2019

Sachverhalt kurz:

Im Rahmen der Anträge „Sport für alle“ der SPD Stadtratsfraktion vom 19.09.2019 und „Inklusion im Nürnberger Sport“ der CSU Stadtratsfraktion vom 26.09.2022 wurde über den Sachstand und die Möglichkeiten der Einbindung verschiedener Zielgruppen in den Sport und in die Sportvereine Auskunft erbeten. Im Folgenden wird entsprechend näher auf die Zielgruppen Menschen mit Beeinträchtigung, Frauen, Menschen mit geringem Einkommen sowie Migrantinnen und Migranten eingegangen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Zielgruppenspezif. Aktiv. haben das Ziel, Chancengleichheit zu schaffen / Teilhabe am sowie Zugang zum Sport für alle zu ermöglichen. Hierdurch erfolgt keine Bevorzugung von Personengruppen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Zielgruppenspezifische Aktivitäten für Bewe-

gung und Sport

Inhalt A. Einführung ...................................................................................................................... 1 B. Inklusion im Sport ........................................................................................................... 1 C. Frauen in Sportvereinen ................................................................................................. 5 D. Menschen mit geringem Einkommen .............................................................................. 7 E. Migrantinnen und Migranten ........................................................................................... 8

A. Einführung

Im Rahmen der Anträge „Sport für alle“ der SPD Stadtratsfraktion vom 19.09.2019 und „Inklusion im Nürnberger Sport“ der CSU Stadtratsfraktion vom 26.09.2022 wurde über den Sachstand und die Möglichkeiten der Einbindung verschiedener Zielgruppen in den Sport und in die Sportvereine Auskunft erbeten. Im Folgenden wird entsprechend näher auf die Zielgruppen Menschen mit Beeinträchtigung, Frauen, Menschen mit geringem Einkommen sowie Migrantinnen und Migranten eingegangen.

B. Inklusion im Sport

B.1 Jahr der Inklusion 2023

Im Laufe der letzten Wochen und Monate hat sich gezeigt, dass das Host Town Program 2023 die erwünschte Strahlkraft besitzt um Akteurinnen und Akteure für Inklusion in Nürnberg zu begeistern. Immer mehr Menschen, Dienststellen, Sport- und andere Vereine, Schulen, so wie Institutionen der offenen Behindertenarbeit zeigen Interesse sich im Rahmen des Host Town Programs 2023, aber auch weit darüber hinaus für eine inklusivere Stadt einzusetzen und zu engagieren. Schon jetzt kann man feststellen, dass es mit dem Projekt Host Town Program 2023 gelingt, all diese Gruppen besser miteinander zu vernetzen. Und es gelingt eben auch, mit diesem Projekt diejenigen zu begeistern, die sich bis dahin nicht oder nur wenig mit dem Thema Inklusion beschäftigt haben.

Diese sehr positive Dynamik zeigt, dass die Teilnahme am Host Town Program 2023 die richtige Entscheidung war. Zusammen mit den Verantwortlichen für die Umsetzung des Aktionsplans der UN-BRK in Nürnberg soll diese Veranstaltung genutzt werden um Inklusion in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens sichtbar zu machen und sie Schritt für Schritt umzusetzen.

Diese positive Dynamik soll genutzt werden, um 2023 zum „Jahr der Inklusion im Sport“, aber auch in allen anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, zu machen, denn die Stadt hat sich zum Ziel gesetzt, dass mit dem Besuch der Delegation im Juni endet der Weg hin zu einer inklusiveren Stadt nicht endet.

Folgende Aktionen und Projekte könnten im Rahmen des Inklusionsjahres 2023 umgesetzt werden:

mit KUF und / oder BLSV)

Thema Inklusion mit anschließender Ausstellung und Prämierung

nicht inklusiv sind mit einzubinden

richter / Schiedsrichterinnen und –richter

Rahmen des Team Nürnbergs mit Preisverleihung Ende 2023

Wheelmap (App für Barrierefreiheit)

bündelt und vermittelt

abend des Delegationsbesuches

Ressourcen

Die Anforderungen, die der Besuch der Delegation in Nürnberg so wie die bisher geplanten Aktionen im Rahmen des Host Town Programs mit sich bringen, sind sehr arbeitsintensiv und haben gezeigt, dass es noch viele weitere Bereiche in der Stadt gibt, deren Bearbeitung sich im Rahmen einer inklusiven Stadt anbieten. Die durchweg positive Resonanz und Energie auf das Projekt kann genutzt werden um den Weg hin zur inklusiven Stadtgesellschaft weiter zu gehen.

Bewertung

Mit dem Host Town Program und dem Jahr der Inklusion können langfristige Netzwerke und Engagements gebildet und Vorurteile und Berührungsängste abgebaut werden. Die übergreifende Arbeit mit Schulen, Berufsschulen, OBAs, Vereinen, Wirtschaftsverbänden, der Politik, einzelnen städtischen Dienststellen und privaten Personen hilft den Blick hin zur Inklusion in vielen Bereichen neu zu schärfen und zu erweitern. Das Einbeziehen unterschiedlichster Gruppierungen in das Projekt und die über das eigentliche Event hinausgehenden Veranstaltungen im geplanten Inklusionsjahr stärken das Netzwerk und bauen es nachhaltig aus. Das Thema Inklusion wird sichtbar gemacht und Barrieren werden nach und nach gemeinsam abgebaut.

B.2 Host Town Program 2023 im Rahmen der

Special Olympics World Games Berlin 2023

Steuerungsgruppe Host Town Program 2023

Die Planungen für das Host Town Program 2023 werden über eine eigens dafür ins Leben gerufene Steuerungsgruppe koordiniert. Diese besteht aus:

Aus der Steuerungsgruppe heraus werden alle Planungen, Projekte und Termine auf kurzen Wegen gemeinsam gesammelt und an das Netzwerk weitergegeben. Alle Mitglieder der Steuerungsgruppe – ausgenommen SportService – betreuen das Projekt zusätzlich innerhalb der Dienststellen oder als Privatperson ehrenamtlich und ohne eigens dafür bereitgestelltes Budget.

Stand der Planungen

Am 10.10.2022 fand ein erstes Kennenlerngespräch mit der österreichischen Delegation statt. Hier wurde seitens der Delegation die voraussichtliche Zusammensetzung der Gruppe und die Disziplinen vorgestellt.

Training in Nürnberg

Welche Sportarten tatsächlich während des Delegationsbesuches in Nürnberg trainieren werden, steht noch nicht fest, denn dies steht den Athletinnen und Athleten frei. Trainingseinheiten werden an zwei Vormittagen angeboten und nach Möglichkeit zusammen mit den jeweiligen Sportverbänden koordiniert. Als Trainingsstätte bietet sich die Bertolt-Brecht-Schule für die meisten Sportarten an, deren Belegung bereits angefragt und reserviert ist. Konkrete Belegungen können erst erfolgen, sobald die Trainingsgruppen bekannt sind.

Unterkunft und Verpflegung der Delegation

Die Delegation wird voraussichtlich in einem Hotel in der Innenstadt untergebracht werden. Das bevorzugte Hotel wurde mit Unterstützung der Congress- und Tourismus-Zentrale Nürnberg ausgewählt. Das Haus ist zertifiziert für „Reisen für Alle“ und erfüllt den Großteil der umfangreichen, durch das Local Organizing Committee, gestellten Anforderungen. Die Verpflegung der Delegation wird zum einen durch das Hotel gewährleistet werden, aber auch in Zusammenarbeit mit der noris inklusion und der Lebenshilfe Nürnberg realisiert werden.

Vier- Tages – Programm

Das Tagesprogramm für den viertägigen Besuch steht soweit fest und wurde von der österreichischen Delegation wohlwollend angenommen:

Abbildung 2

An den Vormittagen wird jeweils Training angeboten. Es werden auch Führungen und Besichtigungen von Schulen, Behindertenwerkstätten und Sportstätten geplant.

Am Nachmittag und Abend des 13. Juni 2023 findet der Städteachsentag mit den Partnerstädten Fürth und Erlangen statt, welcher Bestandteil der gemeinsamen Bewerbung war. Fürth wird mit einer ca. vierzigköpfigen Delegation aus Venezuela, Erlangen mit einer ca. achtzigköpfigen Delegation aus Serbien teilnehmen.

Gemeinsam mit der Klasse der Freizeitkaufleute der Berufsschule 14 in Nürnberg werden am Nachmittag verschiedene Stadtführungen angeboten. Die Berufsschule nutzt das Host Town Program als Projekt, welches die Schülerinnen und Schüler zum Abschluss ihrer Ausbildung organisieren müssen. Einbezogen werden hier alle Organisationen in Nürnberg, die Stadtführungen anbieten. Am Abend findet dann mit allen Delegationen und Vertretern der drei Städte (ca. 320 Personen) ein großer Festabend unter der Schirmherrschaft des Bayerischen Staatsministers Joachim Herrmann in Nürnberg statt. Eine Location hierfür wird noch abschließend ermittelt.

Rahmenprogramm Host Town Program 2023 / Projektstand

Die Teilnahme am Host Town Program eröffnet der Steuerungsgruppe neue Möglichkeiten, um den Weg Nürnbergs zu einer inklusiveren Stadt zu unterstützen. Nach der ersten Auftaktveranstaltung im Juni 2022 ist ein großes Netzwerk entstanden, das im Rahmen des Host Town im laufenden und kommenden Jahr Aktionen und Projekte, auch mit langfristiger Wirkung plant:

freiheit im Stadion zu schaffen

am Erfahrungsfeld der Sinne und Stadtführungen) und Volunteers

und Volunteers durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband

Hochschulen und Berufsschulen

weniger Barrieren im Max-Morlock-Stadion, Kommunikationstafeln, usw.

Olympics durchgeführt von Special Olympics Bayern

C. Frauen in Sportvereinen

C.1 Faktenlage

Nach einer Umfrage des Amts für Stadtforschung und Statistik (StA) aus dem Herbst 2015 zeigen sich zwischen Männern und Frauen in Nürnberg insgesamt keine Unterschiede in der sportlichen Aktivität, lediglich in einzelnen Altersgruppen. Vor allem in der Altersgruppe 25- 29 Jahre sind Frauen seltener sportlich aktiv.

Zum Frauenanteil in Nürnberger Sportvereinen liegen die Zahlen des Bayerischen Landes- Sportverbandes (BLSV) vor. Sie machen deutlich, dass die Verteilung der Mitgliedschaften auf Frauen und Männer seit mehreren Jahren gleich sind. Dieser Trend zeigt sich auch im Vergleich zu den Zahlen in Mittelfranken und in Bayern, der Frauenanteil liegt bei ca. 40 Prozent. Frauen sind folglich unterdurchschnittlich im Sportverein vertreten.

2. Frauenanteil

2010 2015 2016 2017 2018 Verein gesamt
Вayern gesamt 38,5% 38,3% 38,2% 38,3% 38,3%
Мittelfr. gesamt 39,5% 39,4% 39,4% 39,6% 39,7%
Пürnb. gesamt 38,8% 38,0% 37,9% 37,9% 37,9%

(Grafik aus: BLSV – Mitgliederstatistik)

Dies kann an der Angebotsstruktur der Sportvereine liegen. Zur Sportart Fußball, mit den meisten Mitgliedern in Nürnberg, fühlen sich z.B. in Nürnberg nur wenige Frauen hingezogen (Frauenanteil in 2018 laut BLSV Kreis Nürnberg: 18,5%). In Turnabteilungen sind ca. 67% weibliche Mitglieder organisiert. So ergibt sich zum Beispiel beim Post SV Nürnberg e.V. als größten Nürnberger Verein ein Frauenanteil von 54%.

Da die Stadt Nürnberg kein Sportanbieter ist, sondern nur vorhandene Mitglieder in Sportvereinen (unabhängig ob männlich oder weiblich) bezuschusst, liegt an dieser Stelle keine strukturelle Benachteiligung von Frauen vor.

Um den Frauenanteil in Nürnberger Vereinen im großen Stil über Zuschüsse dennoch zu erhöhen, müssten entsprechend einzelne Sportarten speziell gefördert werden. Hieraus lässt sich also kein direkter Handlungsbedarf ableiten. Allerdings treiben Frauen insgesamt laut Umfrage von StA ähnlich viel Sport wie Männer. Des Weiteren könnte die Stadt auf diesem Weg nur Anreize setzen. Ob die Sportvereine deshalb ihr Portfolio zugunsten von mehr Angeboten, die von Frauen bevorzugt werden, ändern würden, liegt außerhalb des direkten Einflussbereichs der Stadtverwaltung. Hier spielen sicherlich noch andere Einflussgrößen wie z.B. die Anzahl an verfügbaren Personen, die Verantwortung übernehmen möchten, eine Rolle.

C.2 Mögliche zusätzliche Maßnahmen: „Frauen in Bewegung“

Aus den oben genannten Gründen würde SpS an dieser Stelle eine enger ausgerichtete Vorgehensweise bevorzugen, um gezielt für Frauen mit Migrationshintergrund und/oder in schwierigen Lebenslagen die Barrieren zu Bewegung und Sport abzubauen. Hierfür wurde bereits im Jahr 2009 das Projekt „Frauen in Bewegung“ von der Stadtverwaltung ins Leben gerufen.

Es wurden u.a. von Frauen angeleitete Sport- und Bewegungskurse im Sportverein (mit Kinderbetreuung) für Frauen initiiert und unterstützt. Darüber hinaus wurde eine Broschüre „Frauen in Bewegung“, in der über 100 Sport- und Bewegungsangebote für Frauen zusammengestellt waren, erstellt und verteilt. Außerdem wurden Frauen ab 16 Jahren mit Migrationshintergrund über die mehrtägige Ausbildung „Sportassistentin interkulturell“ in Kooperation mit anderen Kommunen und dem BSLV an die Tätigkeit als Übungsleiterin herangeführt.

Die Federführung des Projektes „Frauen in Bewegung“ lag zu Beginn bei SpS (Konzeptionierung, Organisation, Umsetzung der Information über Sportangebote für Frauen, Anregung eines Netzwerkes zwischen möglichen Beteiligten sowie die Sorge für die Finanzierung der ersten Projektphase). Im Weiteren wurden die Voraussetzungen geschaffen, das Angebot über den Sportverein selbst anzubieten. Hier konnte das Projekt BIG einsteigen: durch finanzielle Unterstützung und die Schaffung der Stelle einer „Starthelferin“ konnte der Kontakt zur Zielgruppe gehalten, ausgebaut und neue Kurse entwickelt werden.

Das Projekt BIG, und damit die Finanzierung der Kurse und der Honorarkosten für die Starthelferin, wurden Ende 2010 beendet. Der SportService prüfte intensiv gemeinsam mit dem Gesundheitsamt, dem Sozialreferat, dem Frauenbüro, dem BLSV und dem Amt für Kultur und Freizeit (Koordination des Integrationsprogramms) Möglichkeiten, Sport- und Bewegungsangebote für Frauen in benachteiligten Lebenslagen zu unterstützen. Aufgrund der angespannten städtischen Haushaltslage waren aber in keiner der beteiligten Dienststellen Ressourcen gegeben, die vom Projekt BIG vorgegebenen Rahmenbedingungen umzusetzen, insbesondere, weil dies mit der Schaffung von Projekt-Stellen verbunden gewesen wäre.

Um das Projekt wiederaufleben und in die Breite bringen zu lassen, würde weiterhin eine Koordinatorin in Höhe von ca. einer halben Vollkraftstelle benötigt. Sie könnte z.B. die Broschüre „Frauen in Bewegung“ wieder auflegen, die Ausbildung von Übungsleiterinnen mit Migrationshintergrund anschieben, neue Vereinsangebote „von Frauen für Frauen“ unter Einbindung der Sportvereine initiieren und einen Frauensporttag organisieren. Vereinsprojekte können bereits jetzt über den bereits existierenden „Sonderzuschuss Vereinsentwicklung“ Zuschüsse erhalten.

D. Menschen mit geringem Einkommen

D.1 Faktenlage

Im Jahr 2008 trieben nur 47,6% der Menschen mit geringem Einkommen (unter 1.000 Euro) in Nürnberg Sport, nur 13,8% der Zielgruppe waren Mitglied in einem Sportverein.

Um an einem Sportvereinsangebot dauerhaft teilnehmen zu können, müssen Mitgliedsbeiträge bezahlt werden. Dies kann eine finanzielle Barriere für die Teilnahme bedeuten. Die gegenwärtigen Mitgliedsbeiträge lagen 2020 im Durchschnitt bei 154 Euro (Vereine mit eigenen Sportstätten) bzw. 124 Euro (Vereine ohne eigene Sportstätten) pro Jahr.

Um bei der Stadt Nürnberg die Kriterien für die Sportförderung zu erfüllen, muss ein Verein u.a. monatliche Mindestbeiträge in Höhe von 10 Euro für Erwachsene (Mitglieder ab 18 Jahre) und 5 Euro für Kinder und Jugendliche (Mitglieder bis 18 Jahre) von seinen Mitgliedern erheben. Familienbeiträge sowie Beitragsermäßigungen für bestimmte Gruppen (z.B. Schüler, Auszubildende, Rentner, Passive) oder aus sozialen Gründen für Einzelfälle stehen der Förderung nicht entgegen.

Dies ermöglicht den Vereinen, Ermäßigungen für bestimmte Zielgruppen festzulegen, ohne die Förderfähigkeit zu verlieren. So ist z.B. der Grundbeitrag beim Post SV Nürnberg e.V. für Nürnberg-Pass Besitzer von 15 Euro auf 8 Euro reduziert. Eine gesonderte Statistik, wie viele Vereine Ermäßigungen für welche Zielgruppen in welcher Höhe anbieten, liegt nicht vor.

Um finanzielle Hürden zum Beitritt in einen Sportverein zu überwinden gibt es in Nürnberg zwei dauerhafte Werkzeuge: die Bildungs- und Teilhabe Gutscheine Rahmen der „Leistungen für Bildung und Teilhabe“ und die Aktion „Hinein in den Sportverein“. Im Schuljahr 2021/2022 verteilte der Freistaat Bayern zudem Gutscheine in allen Grundschulen für eine Vereinsjahresmitgliedschaft bei Neueintritt.

D.2 Leistungen für Bildung und Teilhabe

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, welche die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten 15 Euro pro Monat für soziale und kulturelle Teilhabe in Form von Gutscheinen. Neben der Mitgliedschaft im Sportverein können auch weitere sportbezogene Leistungen wie zum Beispiel Gebühren im Tanzstudio, im Kampfsportcenter oder in der Schwimmschule Berücksichtigung finden.

Die Leistung „soziale und kulturelle Teilhabe“ ist in die drei Rubriken Kunst und Kultur, Freizeit und Bildung, Sport und Bewegung gegliedert.

Letztere ist die größte Rubrik: im Jahr 2019 rechneten 95 Nürnberger Vereine für 1.678 Kinder und Jugendliche Teilhabegutscheine in einem Wert von 167.951,60 € mit dem Dienstleistungszentrum BUT des Sozialreferats ab. Weitere 77.013 Euro wurden über andere Sportanbieter eingereicht. Die Zahlen waren im Vergleich zu vergangenen Jahren auf einem stabil hohen Niveau. Ca. 69% der leistungsberechtigten Kinder nahmen ebenfalls Leistungen in Anspruch.

D.3 Aktion „Hinein in den Sportverein“

„Hinein in den Sportverein“ ist ein gemeinsames Projekt des Sozialreferats und des SportService. Die Aktion stellt eine Ergänzung zu der Übernahme der Mitgliedsbeiträge

durch Gutscheine des Bildungs- und Teilhabepakets dar. Zusammen mit Nürnberger Sportvereinen wird das Motto „Bewegung und Sport für alle“ gezielt verfolgt. Über das spendenfinanzierte Projekt erhalten Kinder, Jugendliche sowie junge Erwachsene unter 27 Jahren aus einkommensschwachen Familien eine Förderung.

Unterstützt werden in der Regel Anschaffungen und Gebühren, die über den reinen Mitgliedsbeitrag hinausgehen, für eine aktive Teilnahme im Sportverein aber erforderlich sind (unter anderem Sportbekleidung, Sportgeräte, Trainingslager, Freizeitaktivitäten, Fahrten). Ende des Jahres 2020 zählte die Aktion 41 teilnehmende Sportvereine. In 2021 konnten Unterstützungsleistungen in Höhe von 4048 Euro ausbezahlt und damit Aktivitäten im Sportverein von insgesamt 70 Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unterstützt werden (24 Anträge für Mitgliedsbeiträge, 11 Anträge für Teilnahme Kindersportschule, 35 Anträge Bekleidung).

D.4 Mögliche zusätzliche Maßnahmen

Gegenwärtig finden in erster Linie Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre aus einkommensschwachen Familien durch die Stadt Unterstützung. 18-27 Jährige können noch in vermindertem Maße profitieren. Ab einem Alter von 27 Jahren greift gegenwärtig keine Maßnahme.

In Nürnberg gibt es aktuell ca. 28.000 Nürnberg-Pass Besitzer ab 27 Jahren (Stand Januar 2022). Um entsprechend mehr Menschen mit geringem Einkommen die Teilhabe an Sport und Bewegung zu ermöglichen, könnte z.B. die Aktion „Hinein in den Sportverein“ auf jedes Alter ausgeweitet werden. Hierzu müsste das Budget der Aktion wesentlich erhöht und ein regelmäßiger Haushaltposten dafür eingerichtet werden, denn gegenwärtig finanziert sich die Aktion aus Spenden. Aufgrund der gegenwärtigen Haushaltssituation erscheint dies schwierig.

E. Migrantinnen und Migranten

E.1 Faktenlage

In der Untersuchung im Rahmen der Sportentwicklungsplanung 2008 unterschied sich der Grad der sportlichen Aktivität der deutschen (64%) deutlich von der nicht-deutschen Bevölkerung (42%).

Im Jahr 2015 wurden allerdings bei der sportlichen Aktivität kaum mehr Unterschiede zwischen Deutschen und Nicht-Deutschen festgestellt. Unter Befragten mit anderer Staatsangehörigkeit ist der Anteil der sportlich nie Aktiven leicht erhöht. Alle übrigen Unterschiede zwischen Nichtdeutschen und Deutschen mit oder ohne Migrationshintergrund sind so gering, dass sie im Bereich statistischer Schwankungsbreiten liegen. Genauere Betrachtungen einzelner Nationalitäten sind aufgrund geringer Fallzahlen nicht aussagekräftig. (Quelle: Wohnungs- und Haushaltserhebung „Leben in Nürnberg“ vom 11.08.2017).

Aktuelle Zahlen zum Anteil von Migrantinnen und Migranten, die ihren Sport in Sportvereinen ausüben, gibt es nicht. Im Jahr 2008 waren nur ca.10% der nicht-deutschen Bürgerinnen und Bürger Mitglied in einem Sportverein. Gründe für die geringeren Quoten können unterschiedlich sein, z.B. Sprachbarrieren bei der Information über Angebote, keine Kenntnis über die deutsche Vereinskultur, andere Sportkultur.

E.2 „Sport integrativ“

Der integrativen Wirkung des Sports bedient sich die Stadtverwaltung bereits seit 2015: seitdem arbeitet die Stadtverwaltung mit dem Projekt „Sport integrativ“ intensiv an der Einbindung von Geflüchteten in die Sportvereine. Über offene Sportangebote und über speziell ausgebildete Assistenzen (Sportcoaches) als beratende Unterstützung wird Kontakt mit Geflüchteten aufgebaut und der Zugang zum Vereinsleben angebahnt. Der Fokus bei „Sport integrativ“ liegt stark auf Geflüchteten, das Programm ist aber für alle Menschen in Nürnberg offen.

Über das Programm Sport integrativ wurde zuletzt in der Sportkommission am 26.11.2021 und am 24.06.2022 berichtet.

Fraktion der CSU Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg ■A Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

J

/........Nr...... 1/ Zur 26.09.2022 4 Antwort v Antragsteller: Müller, Heinemann

TW

Inklusion im Nürnberger Sport

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Stadt Nürnberg wird im Juni 2023 wie auch weitere Kommunen in der Städteachse Gastgeberin für eine Delegation von Athletinnen und Athleten der Special Olympics sein. Im Rahmen dieser Gastgeberrolle werden wir die Sportlerinnen und Sportler aus Österreich empfangen.

Ziel des Host Town Projekts ist es jedoch auch, nicht nur im Zeitraum des Aufenthalts der Delegation, sondern auch darüber hinaus das Thema „Inklusion im Sport" nachhaltig zu verankern und inklusive Sportangebote zu bündeln, bekannter zu machen und mehr Menschen mit Handicap dazu ermutigen, diese Angebote mehr in Anspruch zu nehmen.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Stadt Nürnberg ruft das Jahr 2023 zum „Jahr der Inklusion im Sport" aus und stellt ein Jahresprogramm zum Thema zusammen, das über die Gastgeberrolle für die Delegation der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Special Olympics hinausgeht.

Dabei werden inklusive Sportangebote gebündelt und publik gemacht, Vorträge und Aktionen zum Thema in Zusammenarbeit mit den Nürnberger Sportvereinen angeboten und neben dem Behindertenbeirat auch weitere Partner in die Planungen mit einbezogen.

Mit freundlichen Grüßen

Fraktionsvorsitzender

A22092300 Inklusion Sport.docx

SPD

spd@stadt.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG

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EiSTER

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg An den Oberbürgermeister 1 2. StP. 2019 der Stadt Nürnberg .....K‘r......... Dr. Ulrich Maly 3.W-, ^nfltßhme Rathaus o Aosen- 90403 Nürnberg ‘X ftwori zur Ürter- Z.W.V. acftritt vorlegen ft, muT, /t^; NürrnTibefg, 12. September 2200119 Liberova

Sport für alle

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die aktuelle Sport-Agenda beschäftigt sich am Ende der Vorlage mit dem Thema Diversity und den Auswirkungen der vorliegenden Konzeption auf die unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen. Dabei stellt die Verwaltung fest, dass bei den Maßnahmen nicht alle Bevölkerungsgruppen in gleicher Höhe unterstützt werden. Besonders fällt auf, dass Mädchen und Frauen mit den bisherigen Bemühungen nicht in gleicher Höhe erreicht werden konnten wie Jungen und Männer. Auch Menschen mit eher geringem Einkommen und Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft können nicht entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung auch von den Sportaktivitäten in der Stadt und damit auch von der Sportförderung profitieren. So zumindest die Vorlage. Die Frage der Inklusion spielte in der vorliegenden Sport-Agenda kaum eine Rolle.

In Anbetracht dieser Tatsache stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung erstellt eine Konzeption, wie der Tatsache begegnet werden kann, dass aktuell bestimmte oben genannte Bevölkerungsgruppen von den Sportangeboten der Vereine, die von der Stadt gefördert werden, nicht im gleichen Maße profitieren. Es sollte aufgezeigt werden, wie Mädchen und Frauen stärker von den Angeboten profitieren könnten. Außerdem berichtet die Verwaltung über den aktuellen Stand des Programms „Hinein in den Sportverein“.

  2. Die Verwaltung berichtet außerdem, ob die Angebote im Bereich Sport für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen ausreichen. Außerdem soll überprüft werden, ob der Gedanke der Inklusion durch gemeinsame Veranstaltungen oder auch Unterstützung bei dem Aufbau von inklusiven Sportangeboten gefördert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

/

Dr. Anja Prölß-Kammerer Fraktionsvorsitzende Stadtratsfraktion Nürnberg

SPD

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